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Bureauvorstehec und der Gehaltsausbesscrungen um 2600 #, von 96500 im Vorjahre auf 99100 4, während die anderen Perlen Ausgaben tro der Erhöhung des zu außerordentlichen emunerationen bestimmten Fonds von 1000 auf 1500 4 sich dur den Fortfall der bisherigen Funktionszulage für den Bureauvorsteher in Höhe von 1200 A um 700 4 vermindert haben und ftatt mit 6400 A wie im Vorjahre nur 5700 A in Ansay gebracht worden sind. Unverändert geblieben sind die Wohnungsgeldzuschüsse mit 14 040 Æ und die sählichen Ausgaben mit 22400 6 An Ein - nabmen sind 6556 4, 6 # mehr als im Vorjahre, eingestellt.
Der Etat der Ober - RNechnungskammer weist eine Ein- nabme von 940 #, 60 (t mehr als im Vorjahr, und eine Ge- sammtausgabe von 846025 M4, 35432 Æ mehr als im Vorjahr, auf. Bei den Ausgaben entfallen an Besoldungen, welche sich in Folge der nöthigen Vermehrung der Beamten und der Gehalts- aufbesserungen um 30 800 M4 erhöht haben, 693 800 N, an Wohnungs- geldzushüssen 94 976 4, 3732 A mehr, an anderen persönlichen Ausgaben 23 949 4, 600 M weniger, und an anderen sächlihen Ausgaben 33 300 #4, 1500 ( mehr als im Vorjahr. Außecdem sind für den mit der Ober-Rehnungskanmmer vereinigten Rechnungshof des O Reichs in dem Reichéhaushalts-Etat für 1891/92 607583 M. angeseßt.
In dem Etat der Prüfungskommisfion für höhere Ver- waltungsbeamte, des Disziplinarhofes und des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte sind dieEinnahm en aus den Prüfungsgebühren wie im Vorjahre auf 7200 (4, die Aus- gaben der Prüfungéfommission mit 13 600 „e. gegen 9200 M im laufenden Etatsjahre eingestellt. Es ist diese Mehrausgabe dadur motivirt, daß in Folge der großen Geschäftslast es nôthig erscheint, die bisherigen 8 stellvertretenden Mitglieder den ordentlichen Mit- gliedern gleich zu stellen und daher den Fonds zur Bewilligung außerordentlier Remunerationen ganz in ortfall zu bringen, zu- gleich aber die Geshäftsvergütung des Präsidenten auf den dop- pelten Betrag der Remuneration der Mitglieder, also auf 9400 Æ zu normiren. Die Ausgaben für den Disziplinarhof und den Geribtshof zur Entscheidung der Kompetenzkorflikte haben gegen das Vorjahr eine Aenderung nicht erlitten und find mit 10 770 bez. 8400 .( eingestellt. 47/8
V L CUA D F I I REDS E T T P T R TESET V
GRAMIIE L BAEZZE T: C TEERL S FFEEIRE e 2 Der Etat des Geseßzsammlungs-Amts hat \sich gegen das laufende Etatsjahr nicht verändert. Die Einnahmen find mit 172 839 A, davon 172800 MÆ aué dem Absay der Gescßsammlung, die Ausgaben mit 151690 M eingestellt, sodaß sih ein Uebers{chuß Jon 21 230 230 ¿ren ergiebt 4 E E V T D E Tg I R E A z Frs
Fn dem Etat des Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeigers ist die Gcsammtsumme der Einnahmen mit 737 000 Æ, um 31500 Æ böber als im Vorjahre, eingestellt. Da- von kommen auf den Debit der Zeitung 134 000 „#, 1000 Æ mehr; auf die Insertionsgebühren 600 090 4, 30 000 M. mehr, und auf sonstige Einnahmen 3000 4, 500 mehr als im Vorjahr. Die Erböhung der voraussictlihen Einnahme an Insertionsgebühren ist dur die in Folge des Reichêgesetzes, betreffend die Ertoerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, eingetretenen außerordentlichen Zuwachs an FInseraten begründet. Die Summe der Betriebskosten ist auf 535 470 M, 33780 A höher als im laufenden Etatsjahre an- geseßt, und entfallen dabei auf Besoldungen 44 350 M, 7000 A mehr als in 1890/91. Da die bisherige Besoldung des Direktors der Arbeitslast und der Verantwortlichkeit dieser Stellung nit entspriht, so sind dafür 300 4 mehr in Ansaß ge- bracht worden, außerdem hat der Umfang ter Geschäfte es nöthig ge- macht, die Zahl der Expedienten um zwei zu vermehren, und haben ih die Gehälter der Unterbeamten in Folge der Besoldungs- verbefserungen um 400 A erhöht, Der Vermehrung der Expedienten- stellen entsprehend hat fich auch der Wohnungsgeldzushuß um 1080 M, auf 7020 A. erhöht. Da es im Interesse einer weiteren Verbreitung des „Reihs- und Staats-Anzeigers“ für geboten erahtet worden ist, in größerem Maße als bisher, von berufenen Fahmännern verfaßte, wissenschaftlih gehaltene Artikel in den Spalten dieses Blattes zu veröffentlihen, und zuglei eine anderweite Regelung der KRemunerirung der Hülfs- arbeiter in Aus\i{t genommen ist, so sind die anderen persönlichen Ausgaben mit 50000 M gegen 46 000 ch in 1890/91 eingestellt worden. Die säblihen und vermischten Au?gaben sind mit 431 100 4, um 21700 M böber als im laufenden EG:atsjahre in Ansa gebracht worden und is} diese Mehrausgabe durch die am 1. Januar 1890 eingetretene Erhöhung der Saßlöhne und die außerordentliche Ver- mehrung der zu veröffentlihenden Bekanntmachungen, wodur #ich die Auêsgaben für Say, Druck und Papier beträchtlich gesteigert haben, begründet. Der Antheil des Deutschen Reis an den Betriebs- übershüssen ist auf 100 115 M angeseßt, sodaß sich_ die Summe der Ausgaben auf 635 585 # tellt, mithin ein Ueberschuß von 101 415 M, 1140 Æ weniger als im Vorjahre verbleibt.
E Es
Bei dem Etat des Ministeriums der auswärtigen Ange- legenheiten sind die Einnahmen wie im Vorjahr auf 4690 A. angeseßt. Die Ausgaben betrugen für das Ministerium 92 600 A, für tie Gesandtschaften 365 400 H, für andere persönlichen Ausgaben 1500 M und für säblihe und vermishte Ausgaben 46 200 M, so daß sich die Gesammtsumme der Ausgaben auf 524 500 M beläust. Gegen das laufende Etatsjahr hat sih nur der Litel „Vermischte Auêgaben“ um 21 500 4 erhöht. Der Ansaß für 1891/92 im Be- trage von 46 200 4 gründet si auf den Durchschnitt der wirklichen Ausgaben in den legten drei Jahren.
In dem Etat für das Finanz-Ministerium sind die Ein- nahmen der Wittwen- und Waisen-Verpflegungsanstalten mit 1433 509 M aegen 1479415 «A im Etatsjabre 1890/91, also um 45 915 # niedriger eingestellt. Es entspriht dieser Ansaß dem Durtshnitt der Einnahme in den lehten drei Etatsjahren unter Be- rücksichtigung der muthmaßlichen Abgänge. Die sonstigen verschiedenen Einnahmen sind auf derselben Grundlage auf 1 260 766 M, 72 445 M. niedriger als im Vorjahre ge\chäßt, sodaß sich die Summe der Ein- nahmen um 118 360 4 geringer als im Vorjahre, auf 2 694 266 M gegen 2812626 #4 in 1890/91 stellt. Die dauernden Aus- gaben belaufen sich im Ganzen auf 59236110 F gegen 71 855 275 e im Vorjahre, haben also um 12619165 A abge- nommen. Auf das Ministerium entfallen davon an Besoldungen 793 200 4, 11000 4 mehr als im Vorjahre, welche Mehrauszabe vornehmlich cine Folge der in dem Nachtrags-Etat von 1890 vorge- sehenen Aufbesserung der Gehälter ist, an Wohnungsgeldzuschüssen, wie im laufenden Jahre 129 080 4, an anderen persönliben Aus- gaben 60 050 A, 1050 A weniger als in 1890/91, und an sählichen und vermishten Ausgaben wie im Vorjahre 155 500 # Die Aus- gaben für das Ministerium stellen sich mithin auf 1 137 830 #4 gegen 1127 880 « im Etatsjahre 1890/91. Für die Ober-Präsidenten, Regierungs - Präsidenten und egierungen , einshließlich der Ministerial-, Militär- und Baukommission, bes Dirigenten und der Mitglieder der Direktion der Verwaltung der direkten Steuern in Berlin sowie für die Bezirksaus\chüsse ist im Ganzen eine Aus- gabe von 13 438 900 X gegen 13 109 500 G im laufenden Etatsjahr angeseßt. Die Mehrbeträge sind auch hier in der Haupisache der Gehaltsaufbesserung der Unterbeamten zuzuschreiben. Es entfallen auf Besoldungen 7 349430 46, 178707 A mehr, auf Wohnungsgeldzus{chüsse 942000 M, 9900 A mehr, auf andere perfönlide Ausgaben 1953 000 6, 81600 A mehr, auf sählihe Ausgaben wie im Vor- jahr 2 904 200 4, auf sonstige Ausgaben 13 438 900 H, 329 400 mehr. Bei den Rentenbanken stellen sich die Besoldungen in Folge der Kreirung von neuen Stellen Behufs Herstellung des üblichen Verhältnisses zwischen den etatsmäßigen und diätarishen Bureaub-amten und der Aufbesserung der Gehälter der Unterbeamten um 13 759 höher als im laufenden Etatsjahre, euf 237 825 M, die Wohnungs- geldzushüse auf 38 904 (4, 1512 A böher als im Vorjahre, die anderen persônlihen Ausgaben auf 272 220 #4, 9030 #4 niedriger als in 1890/91 und die sählichen und vermishten Ausgaben auf 97 378 K, 59 900 M niedriger als im laufenden Etatsjahr; im Ganzen belaufen
ih die Ausgaben für die Rentenbanken auf 646 527 ÆÆ, gegen 699 990 A im Vorjahre. Bei den Witiwen- und Waisen- Ver- pflegungsanstalten stellten sich die Ausgaben auf 5 632 050 MÆ gegen 5 697 353 M in 1890/91. Es haben dabei die Pensionen und sonstigen reglementsmäßigen Ausgaben der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs8- anstalt zu Berlin, für welhe 4255 000 # angeseßt find, um 73103 M, und der vertragsmäßige Zuswuß für die Provinz Séleswig- Holstein zur allgemeinen Wittwenkasse in Kopenhagen von 185 750 A, dem Anschlage des däniscen Finanz-Ministeriums gemäß um 12900 M abgenommen. Die Pensionen aus der Hof- und Civil- diener-Wittwenkasse zu Hannover haben si von 950 000 #4 im Vorjahr auf 980000 4 erhöht, dagegen find, nach dem Dur@- {nitt der drei leßten Etatsjabre die Pensionen aus der Wittwen- und Waisenkasse für die wvorwmals Kurfürst- lichen Civilbeamten der acht Rangklassen zu Kassel um 3000 4 niedriger, auf 113 000 4, die Pensionen aus der Civil-Wittwen- und Waisengesell haft zu Kassel, sum 4300 # niedriger, auf 172 500 &; die Pensionen aus der Wittwen- und Waisenkasse ehemaliger nassauisher höherer Civilbeamten, um 1000 M niedriger, auf 3000 M; die Pensionen aus der Wittwen: und Waisen-Versorgung8- anstalt, um 500 Æ niedriger, auf 6000 #, und die Pensionen aus der Kasse der vormaligen Pensionsanstalt für Wittwen und Waisen der Staatsdiener in Frankfurt a. M, um 500 # niedriger, auf 3500 M angeseßt worden. Auf der gleihen Höhe wie im Vorjahre stchen die Pensionen aus der Wittwen- und Waisenkasse ehemals niederer nafsauisher Beamten mit 12000 (4 und die Pensionen aus der Wittwen- und Waisenkasse ehemals nassauischer Unterbeamten mit 1300 4 Für die Verwaltung des Thier- gartens bei Berlin werden an Besoldungen 17 900 #, 890 M mebr, an andern persönlichen Ausgaben 1700 4, 700 M mehr, ge- fordert. Erstere Mehrausgabe ist durch den Nachtrag zum Staats- haushalt für 1890/91, leßtere durch Zulagen an die zur Zeit mit besonders \chwierigen und verantwortlichen Dienstobliegenheiten be- trauten Beamten veranlaßt worden. Die \ächlichen Verwaltungs- und Betriebskosten betragen 125 100 4, 1500 4 mehr als im Vor- jahre. Die Ausgaben für die Verwaltung des Thiergartens betragen daher im Ganzen 144 700 4 gegen 143 200 4 im Vorjahre. Für Wartegelder, Pensionen und Unterstüßungen sindim Ganzen 35 424 303 M aegen 33 265 352 \(( im Vorjahre in Ansaß gebracht worden. Eine Mehrausgabe von 1 600 000 M ist dabei bei den Pensionen für Civil- beamte, welhe mit 26 100 000 Æ eingestellt sind, mit Rücksicht auf die nah dem Dur{schnitt der leßten drei Etatsjahre zu erwartenden Steigerung und aus demselben Grunde eine Mehrausgabe von 700 090 M, bei den gesetzlichen Wittwen- und Waisengeldern eingestellt worden, so daß si die leßtere Position auf 7 200 009 M stellt. Niedriger an- geseßt worden find die Wartegelder für Civilbeamte, um 18 621 M, mit 320636 M, die Dispositionsgehälter, um 102 428 MÆ, mit 417 667 4, und der Pensions-Aussterbefonds, um 90 000 M, mit 800 000 A Gegen das Vorjahr unverändert sind geblieben : die Karenzunterstütungen mit 60000 4, die Unterstüßungen für aus- geschiedene Beamte, wie für die Wittwen und Waisen von fol&en mit 222 000 4, der Gnaden-Pensionsfonds mit 3000 4 und der Fonds zu einmaligen Unterstüßungen solcher Personen, welche, ohne die Eigenshaft von Beamten zu haben, im Staatsdienste beschäftigt werden oder gewesen sind, mit 4000 ( Die allgemeinen Fonds be- stehen aus dem Dispositionsfonds zu Gnadenbewilligungen in Höhe von 1500 000 Æ#, dem Fonds zur Ablösung von Passivrenten und anderer Verpflichtungen im Betrage von 100 000 , dem Fonds zur Verbesserung des Diensteinkommens der in Schleswig-Holstein, Han- nover und Hessen-Nassau vorhandenen Beamten, welche bei der Umgestaltung der Behörden disponibel geblieben sind, in Höhe von 12 000 4, und dem Fonds für unvorhergesehene Ausgaben von 1 200 000 A Diese Positionen, welche zusammen eine Höhe von 9 812 000 M erreihen, sind gegen das Vorjahr unverändert geblieben, dagegen sind die im vorigen Etat aufgeführten Titel 5 bis 7 in Höhe von 15 000 000 4 in Wegfall gekommen. An cinmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden für die Instandsetung der Bürgersteige am Opernhause zu Berlin und zur Erneuerung mehrerer Thüren und Fenster im Schauspielhause daselbst 8000 #, 2500 A mehr als im Vorjahre verlangt.
Der Etat der Verwaltuug der direkten Steuern scht die Summe der Einnahmen auf 171 166 000 46, 5 419 200 M höher als im Etatsjahr 1890/91 an. Es ist Hierbei die Einnahme an Grundsteuer eirschließlich der Gebühren für die Erhebung der Steuer in den Provinzen Schleëwig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hesser- Nassau und Rheinland, in der früheren Weise nach dem Soll- einkommen für das Jahr 1890/91 mit 40022009 F ver- ansch{lagt Die hiernach gegen den vorigen Etat hervor- tretende Mindereinnahme von 10000 Æ iff bie Folge des Uebergangs grundsteuerpflihtiger Liegenschaften in die Kate- gorie der gebäudesteuerpflihtigen oder steuerfreien Grundstücke. Die Gebäudesteuer ist, ebenfalls nah Maßgabe der Veranlagung für das Vorjahr, mit 33 613 000 Æ in S gebracht worden. Es er- giebt sich dana ein Mehr von 1238000 # gegea das Vorjahr. Bei der klassifizirten Einkommensteuer if unter Berücksichtigung des füc das Jahr 1891/92 vorauésihtlich cintretenden Mehrbetrages der Abgänge über die Zucänge ein Jahresbetrag von 48 399 0C0 J ber rechnet worden, sodaß nach Abzug der geschmäßig außer Hebung bleibenden Raten im Betrage von 1380 (00 M, 46975 (00 4 zur Erhebung ‘gelangen. Es ergiebt sich daher gegen den vorigen Etat eine Mehreinnahme von 2 6110.0 (6 Die Klassensteuer is nah demselben Grundsaß wie die fklassifizirte Einkommensteuer aur einen Ertrag von 3458800C veranlagt, sodaß nah Abzug des dreimonatlihen Erlasses ein Einnahmesoll von % 911 C00 M, 1 260000 A mehr als im Vorjahre, verbleibt. An Gewerbesteuer waren im Durchschnitt der drei leyten Etatsjahre überhaupt 20 705 184 M eingegangen und ist daber unter Zurechnung des zu erwartenden Uebershusses der Zugänge über die Abgänge der Ertrag für 1891/92 mit 21601 000 #4, 482 000 ( mehr als im Vorjahre, in Ansaß gebracht worden. Die Eifenbahnabgabe ift mit demjenigen Betrage ausgeworfen worden, welher von den für das Betriebsjahr 1889 bezw. des Rechnungsjahres 1889/90 verbliebenen Reinerträgen der steuerpflihtigen Eisenbahnen an die Staatskasse abzuführen ist, was die Summe von 272 250 #, 40 850 A. weniger als im Vorjahre ergiebt. Die direkten Steuern in den hoben- zollernshen Landen, welhe auf 283000 # angenommen sind, ergeben eine Mehreinnahme von 1000 M. Die Ein- nahme an Gebühren besteht aus 91500 A an Fortschreibungs- gebühren, 343 500 ( an Gebühren aus dem Verwaltung8zwangêver- fahren und 1797 000 an Gebühren, welche bei, den Katasterbureaus der Regierungen, den Katasterämtern und den Bezirkëämtern ein- kommen, im Ganzen also aus 2 232 000 4, 83 700 Æ weniger als im Vorjahre. Für Einnahmen aus den Nebenbeschäftigungen der Katasterbeamten sind 145 750 #, 750 #Æ mehr als im laufenden Jahre, angeseßt. An Strafbeträgen und sonstigen Einnahmen sind nah dem Dur{schnitt der leßten drei Jahre 81 000 46, 39 000 K weniger, in Ansaß gebracht worden, dabei sind 30000 in Folge anderweitiger Einrichtung der Einziehung der Brand- steuer im Regierungsbezirk Kassel in Abgang gestellt worden. Bei den Ausgaben stellen sch die Besoldungen auf 5 338 621 A, um 321 657 M böber als im laufenden Etatsjahre, der Wohnungsgeld- zushüsse auf 688 000 4, 18 000 K mwebr, und die anderen persôn- lien Ausgaben auf 838403 4, 64181 # mehr. Es ist diese Mehrausgabe durch die Schaffung neuer Beamtenstellen in Folge des vermehrten Umfangs der Geschäfte und die höheren Remunerirungen an Hülfsarbeiter veranlaßt worden. Die sonstigen Kosten der Ver- anlagung und Erhebung sind auf 4413 000 Æ, 38750 A böber als in 1890/91 veranlagt, die sächlihen und vermishten Ausgaben auf 3 280 976 #, 158 312 #4 mehr als im Vorjahre. Die Summe der dauernden Ausgaben beläuft sih daher auf 14499 000 # gegen 13 898 100 A im Vorjahre, fodaß sich für das Iahr 1891/92 ein Heren von 156 667 000 M, 4818300 # mehr als in 1890/91, ergiebt.
¿(Fortseßung tolgt.)z,
An unsere deutsch-evangelischen Glaubeusgenofsen.
Dur weite Kreise geht in diesen Tagen das lebhafte Gefühl, daß unser deutsches Volk an einem Wendepunkte seiner Entwickelun steht. Der Zwiespalt, der in sein Volkéleben eingedrungen und dur die wirth\chafilihe und cesellshaftlihe Entwicktelung der leßten Jahr- zehnte immer mehr vertieft ift, bedroht dasselbe mit den \chwerften Gefahren. Mit dankbarer Freude begrüßen alle wahren Freunde des Volkes den Vorgang unseres geliebten Kaisers, der, in die Fußtapfen des in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm 1. tretend, den Weg tief- greifender sozialer Reformen mit hohem Sinne weiter verfolgt und die Kirche zur Mitarbeit an der Heilung der Schäden unseres Volks- lebens aufgerufen hat. Dieser Ruf ergeht auch an uns, die wir im Dienste der inneren Mission hier aus Nord und Süd des Vaterlandes versammelt sind. In der Ueberzeugung, daß nur im Evangelium von Christo, wie s die Kirde bekennt, der Quell aller Heils- und Segens8- kräfte ruht, deren unser Volksleben zu seiner Genesung bedarf, wenden wic uns an Euch, unsere evangelishen Brüder und Mitbürger. Es gilt, mit allen Kräften gemeinsam dahin zu wirken, daß der Glaube an das Evangelium wieder die Maht werde, welche die gesammte Lebensanshauung unseres Volkes bestimmt und ‘alle Klassen und Stände desselben verbindet. Nur so können die drohenden Gefahren beschworen und unserem Volke ter gesellshaftlite Friede wieder- gegeben werden.
Das Evangelium allein bietet im Frieden des Gewissens und in der Hoffnung, -die an unvergänglihen Gütern reich mat, däs hôdste Gut. Dadurch wehrt es jeder Üebershäßzung des irdischen Gutes; dem rastlosen Jagen nah Gewinn wie der grollenden Unzufriedenheit über seine ungleihe Vertheil1ng. Das Evangelium lehrt den irdischen Besiß schäßen als ein von Gott anvertrautes Gut, mit dessen Größe die Schwere der Verantwortung wächst. Darum darf dasselbe nie gemehct werden auf Kosten des Wobhles und der berechtigten Ansprüche Anderer, darum soll es nicht in Wollüsten verzehrt, sondern gebrau&t werden zur Ehre Gottes und im Dienste der Liebe. Das Evangelium straft den prahleriswen Luxus und die träge Genußsucht nicht weniger, wie die neidishe Begehrlichkeit und die muthlose Verkommenheit.
Das Evangelium verleiht Allen den gleihen höchsten Beruf der Gotteskindscaft und adelt dadurch jeden von Gott verliehenen irdi- \chen Beruf. In seinem Lichte wird jede Berufsarbeit aus einer Last, welche die Noth auferlegt, zu einem Segen für das innere wie für das äußere Leben, und jede treue Erfüllung der Berufspfliht zum Gottesdienst. Kein irdisher Beruf ist so hoh, daß er berechtigte, den Allen gemeinsamen höchsten Beruf gering zu ahten, und keiner so niedrig, daß er von der Mitverantwortung für das Wohl des Ganzen entbände. Wem aber Gott keinen besonderen Beruf zu- gewiesen hat, der soll den seinen darin suchen, seine Mittel, Gaben und Kräfte in den freien Dienst am Gemeinwohl zu stellen.
Das Evangelium verkündigt Allen die Eine unverdiente Gnade Goites in Christo und wehrt damit jeder Selbstüberhebung und Geringshäßung Anderer. Es verbindet Arm und Reih, Hoh und Niedria, Arbeitgeber und Arbeiter, Vorgeseßte und Untergebene durch das Band der gleichen Liebe mit einander. Nur die Liebe, welche in Jedem den Bruder ehrt, vermag die Kluft zu überbrücken, durch welche die natürlihe Ungleichheit der äußeren Lebensverhältnisse die vershiedenen Stände und Klassen des Volkes in feindlihe Lager scheidet. Nicht in verleßender Herablafsung, sondern in vertrauen- erweckender Theilnahme geht sie den Bedürfnissen der ungünstiger Gestellten na und lehrt sie ihre wahren Freunde kennen. Das Evangelium lehrt, daß Jeder, welcher Dienstleistungen zu fordern hat, auch vervflichtet ist, in persönliher Fürsorge und felbstloser Opfer- freudigkeit für die Wohlfahrt des Untergebenen einzutreten. Es weiht aber au alles Dienen und Gek oren zur dankbaren Licbeserweisung gegen den Hüter und Pfleger der sozialen Gemeinschaft, mit deren Gedeihen das Wohl des Einzelnen steht und fällt.
Das Evangelium fordert von Mann und Weib die gleiche Rein- erhaltung des sittlihen Lebens um Gottes und unseres ewigen Heiles willen. Es legt damit den Grund für die Heiligung eines Familien- lebens, in dessen Schooß der Sinn für alles Groß: und Edle und der Abscheu vor der Unzucht, die am Mark unseres Volkes zehrt, ge- pflanzt und gepflegt wird. Es lehrt das Familienleben weihen durch die Sammlung um das Wort Gottes und Alles, was das Leben adelt, es ermahnt zu der Kinderzucht, welche von früh an den Grund legt für die AGtung vor jeder heiligen Ordnung in Gehorsam und Gottesfurcht. Es itraft bei Hoh und Niedrig mit gleihem Ernst die Verödung und Verstörung des bäuelichen Lebens dur die Sucht nach ciiler Zerstreuung und üxpiger Sinnenlust.
Das Evangelium erhebt den von der Schöpfung her ieortncien Nuhetag zum Sonntag und weiht denselben dur die Verkündigung des göttlichen Worts zur Vorbereitung auf unser himmlisches Ziel in Andacht und Gebet. Es bedroht mit heiligem Ernste den, der aus- Eizennuß und Ecwinnfuct dem Andern seinen Rubetag verkümmert; aber es straft auc die Catheiligung des Sonntags, welche dur wüste Genußsu@t Leib und Seele schädigt, statt sie zu erquicken. Es ver- pflichtet insbesondere die höheren Stände, dur gutes Beispiel und treue Fürsorge mitzuhelfen, daß Alle ihn nußen lernen zu wahrer Er- holung und herzersrishender Freude. Es erhebt den Tag des Herrn. zum Segenëquell cines kirchlihen Gemecindelebens, das jeden Unter- \hied der Stände aufhebt in der gemeinsamen Fürsorge für das Gee deihen cchter Frömmigkeit in den Häusern und Herzen.
Das Evargelium predict allen Verirrten und Verlorenen die suchende Sünde:liebe Gottes, es verheißt allen Kranken und Noth- leidenden, allen Mühseligen und Beladenen Trost und Erquickung. Damit weckt es den Sinn füc die Uebung der barmherzigea Liebe, welche die Armen und Kranken pflegt. die fittlih Gefährdeten behütet und die Verirrten auf den rechten W-g zurückzubringen sucht. Es legt jedem Cinzelnen die Pflicht auf, mit seinen Gaben und Gütern sich in den Diernst solcher Liebesarbeit zu stellen, wo und wie sie ia seinem Kreise getrieben wird, durch willige Opfer an Zeit und Kraft mitzuhelfen an dem Bau dcs Reiches Gottes auf Erden.
In diesem Sinne die Kraft des Evangeliums in unserer gesammten Lebenösführung zu bewähren, haben wir heute aufs Neue vor Gottes Angesicht gelobt. Wir haben uns die Hände gereicht, in vereinter Arbeit nach immer neuen Mitteln und Wegen zu suchen, damit Alle, die unser Volk lieb haben, sich um das freudige Bekenntniß zu dieser im Evangelium wurzelnden Welt- und Lebenganshauung sammeln. Wir sind der frohen Zuversicht, daß die Kirhe und ihr geistlihes Amt in erneutem Eifer durch die Predigt des lauteren Gotteswortes und dur treue Seelsorae damit vorangehen werde. Aber wir bitten herzlih und dringend, daß Jeder, der dies Bekenntniß theilt, mit uns für dasselbe eintrete in seinem Kceise durh Wort und Werk. Je reiher Gott das Maß seiner Gaben und Güter ausgetbeilt, je höher und einflußreiher die Stelle ist, auf welhe er Einen im öffent» liden Leben gestellt hat, desto mehr wächst seice Ver- pflihtang, mitzuhelfen, daß allen Ständen eine den Forde- rungen des Evangeliums entsprechende Lebensgestaltung ermöglicht werde, daß alle Hindernisse der wahren Volkswohlfahrt beseitigt und jeder segensreihen Ordnung die Wege gebahnt werden, s
An alle unsere Glaubensgenossen aber ergeht die Bitte: Reicht uns die Hände und helft uns, das Evangelium als das einzige R mittel für alle Schäden unseres Volkslebens zu erproben! Die Noth unseres Volkes hat uns getrieben, die drohenden Gefahren der Zu- kunft sind unsere Fürspreher, und unser Gott, der dem deutschen Volk das Licht des lauteren Evangeliums hat aufgehen lassen, ift und bleibt unsere Zuversicht. Er segne auch dieses Wort zu seiner Ehre und zu unseres Volkes Heil!
Nürnberg, den 16. September 1890.
Der 26. Kongreß für innere Mission. D, Weiß.
Exemplare dieser Ansprache ist der Central-Auss{huß für innere Mission Jedem zu übersenden bereit, der sich an ihn (Adresse Berlin W., Genthinerstraße 38) mit einer Zeile wendet.\
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.
M 11.
Königreich Preufßen.
Privilegium wegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden
Schuldverschreibungen der Stadt Harburg im Betrage von 3000000 M
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die städtishen Kollegien der Stadt Harburg darum nachgesucht haben, daß der Stadtgemeinde Harburg zur Bestreitung außerordentlicher Arsgaben für die Anlage einer Wasserleitung, für den Bau eines Offentlihen Schlachthauses, für die Einrichtung einer Gas- anstalt, für eine Straßen-Kanalisation, für den Neubau des Rathhaufes, sowie für sonstige gemeinnützige Einrichtungen die Aufnahme einer Anleihe im Gesammtbetrage von 3000000 4 gegen auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Sculdver|\hreibungen gestattet werden möôge, so wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 wegen Ausftellung von Papieren, welche eine Zahlungs- verpfli@tung an jeden Inhaber enthalten, sowie des Artikels T der Königlichen Verordnung vom 17. September 1867, betreffend die Einführung des vorgenannten Geseßes in den neuen Landestheilen, der Stadtgemeinde Harburg durch gegenwärtiges Privilegium die Be- fugniß ertheilen:
auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare, nach dem anliegenden Muster auszufertigende Schuldscheine im Gesammtbetrage von 3 000 000 M, in Buchstaben: „Drei Millionen Mark“ in folgenden Abschnitten: 300 Stück über je 2000 A = 600 000 M, 700 Stü über je 1000 A = 700 000 M, 1600 Stück über je 500 6 = 800 000 , 4500 Stück über je 200 A = 900 000 Æ auszustellen, welche mit jährlich 34 oder 4 Prozent zu verzinsen und vom 1. Januar des auf die Ausgabe folgenden Kalenderjahrs an jährlih mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den zurückgezahlten Schuldbeträgen, sowie mit den Veberschüssen der Wasserleitung und der Gasanstalt, soweit diese die Verzinsung und die jährlichen Tilgungsraten der zu ihrer Anlage ver- wandten Beträge übersteigen , mittelst Ausloosung oder Ankaufs zu tilgen sind. Jede Ausgabe von Schuldscheinen ist zuvor, nah Maß- gabe des §. 128 Nr. 3 der Hannoverschen revidirten Städteordnung vom 24. Juni 1858 und des §. 16 Abs. 3 des Zuständigkeitsgeseßes vom 1. August 1883 vom Bezirksaus\{chufse zu genehmigen. Auch die Ertheilung der Genehmigung in denyausgegebenen Schuldscheinen ist nachritlich zu erwähnen.
__ Die Ertheilung des Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber der Schuldverschreibungen die daraus si ergebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Dur vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen eine Gewährleistung Seitens des Staates ait Urkundlich u H Dohf 6
ndlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 29. Dezember 1890.
(L. S.) Wilhelm R. Herrfurth, Miquel.
Regierungsbezirk Lüneburg.
._._. , Mark Reichswährung. Schuldverschreibung der Stadt Harburg Buwstabe . ‘über i L Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom 29, Dezember 1890 und ausgegeben mit der Genehmigung des Bezirksaus\husses vom
Magistrat und Bürgervorsteher-Kollegium der Stadt Harburg beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Snhaber dieser Schuld- verschreibung von der Stadt Harburg ein derselben dargeliehenes Kapital von . . . . Mark Reichwährung zu fordern hat.
_ Die Zinsen auf dieses Kapital sollen vom heutigen Tage an mit jährlich . . Prozent in halbjährlihen Terminen am gegen Einlieferung der fälligen Zins\cheine von der Kämmereikasse der Stadt Harburg gezahlt werden.
Das Kapital ist auf Seiten ‘des Gläubigers unkündbar, kann aber von der Stadt zu jeder Zeit nah voraufgegangener sechsmonat- liher Kündigung zurückgezahlt werden.
Die Rückzahlung des Kapitals im Uebrigen, sowie die Zahlung der Zinsen erfolgt nah Maßgabe der umsftehend abgedruckten Be- stimmungen.
__ Als Sétterheit für das Kapital und die Zinsen haften die A Einnahmen und das gesammte Vermögen der Stadt
arburg.
Mit der Shuldverschreibung sind die Zinsscheine für zwanzig halbjährlihe Fälligkeitstermine bis zum und eine Zins- \chein-Anweisung ausgegeben. Die Kraftloserkläruny der Schuld- ver\chreibung wie der Zinsscheine und der Anweisungen, in Gemäßheit der §8. 838 flgd. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30, Januar 1877, wird für zulässig erklärt.
_In Gemäßheit der 8. 71 und 74 der Hannoverschen revidirten Städteordnung vom 24. Juni 1858 ist diese Schuldverschreibung von dem Vorsißenden des Magistrats und dem Wortführer des Bürger- vorsteher-Kollegiums eigenhändig vollzogen. Die Zinsscheine und An- weisungen sollen dagegen mit facsimilirten Unterschriften des Ma- gistrats-Vorsißenden und des Wortführers, sowie mit der eigen- Händigen Namensunterschrift des Ren Revisors versehen werden.
Harburg, den Der Magistrat. Der Wortführer.
Provinz Hannover. E N
Bestimmungen betreffend die Anleihe der Stadt Harburg.
1) Falls nicht die Tilgung der ganzen Anleihe oder des, noch vorhandenen Restes dur Kündigung Seitens der Stadt auf einmal E werden zur allmählihen Tilgung der Anleihe, von dem auf die Aufnahme der Anleihe folgenden Jahre an, jährlich mindestens 19% des Gesammtbetrages der Anleihe unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen sowie der Ueber- \chüsse des Wasserwerks und der Gasanstalt, soweit solche die Ver- zinsung mit 35% und die Tilgung mit 1/0 der betreffenden Anlage- kosten überschreiten, verwandt. i; i
2) Die vollständige Tilgung der Anleihe wird durch die vor- ir Tilgungsmittel im Verlanf von längstens 45 Jahren
eschaft.
3) Die Tilgung geschieht durch Ankauf oder Ausloosung der Schuldverschreibungen. j
4) Die Reihenfolge, in welcher dieselben, sofern und in- soweit die Tilgung nicht dur Ankauf geschieht, nach Maß-
Berlin, Dienstag, den 13. Januar
gabe der jedesmaligen Tilgungsmittel zur Einlösung kommen, wird alljährlich im Monat , und zwar zuerst im
i 189. durch eine Ausloosung bestimmt, welche unter Zu- ziehung eines Notars vorgenommen werden soll.
5) Die Ergebnisse der Ausloosung, — die Buchstaben, Nummern und Kapitalbeträge der gezogenen Schuldverschreibungen, — werden jedesmal sechs8, drei, zwei und einen Monat vor dem Rüdck- zablungstage in dem „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Auzeiger“‘, dem „Amtsblatt“ der Königlichen Regierung zu Lüneburg, den „Harburger Anzeigen und Nachrichten“ und einer der in der Provinz Hannover am Meisten verbreiteten Zeitungen bekannt gemacht, und es sollen nach Verlauf von se{chs Monaten jedesmal an dem auf die Ausloosung folgenden die in den betreffenden Schuldverschreibungen verbrieften Kapitale im vollen Nennwerth mit den laufenden Zinsen von unserer Kämmereikasse an den Inhaber der Schuldverschreibungen zurückgezahlt werden.
6) Mit dem Rückzahlungstermine treten die Schuldverschreibun zen außer Verzinsung. Bei der Rückzahlung sind die nicht fällig ge- wordenen Zinsscheine fammt Anweisungen mit den Schuldverschrei- bungen einzuliefern, widrigenfalls die Beträge jener Zinss{cheine an den Kapitalien gekürzt werden.
D Sofern und soweit in einem oder dem anderen Jahre die Tilgung mittelst Ankaufs von Sqhuldverschreibungen bewirkt werden sollte, werden darüber in gleiher Weise öffentlihe Bekanntmachungen erfolgen, wie solche im Falle der Verloosung unter Nr. 5 vor- gesehen sind.
__8) Mit der Schuldverschreibung werden Zinsscheine für 20 Fällig- feitstermine und Zins\cheinanweisungen ausgegeben.
9) Gegen Rüklieferung der Anweisungen werden nach Einlösung der jedesmal ausgegebenen Zinsscheine neue Zinsscheine und eine neue Anweisung ausgegeben werden.
Es fönnen jedo die Zinsscheine und die neue Anweisung auch gegen Vorzeigung der Swuldvershreibung in Empfang genommen werden.
_Gescieht dies, so verliert dadur die bereits ausgegebene An- weisung ihre Wirksamkeit. Es muß jedoch in diesem Falle über den Empfang der Zinsscheine und der Anweisung eine besondere öffentlich beglaubigte Quittung ausgestellt werden.
Sind aber {hon vor der Beibringung der Schuldverschreibung die neuen Zinsscheine und die neue Anweisung gegen Einlieferung der früheren Anweisung verabfolgt, so findet die Ausgabe von neuen Zinsscheinen und einer neuen Anweisung auf die Schuldvers{reibung für dies Mal nit statt.
Wird das Kapital gekündigt oder von der Kämmereikasse ein- gelöst, fo verliert die Anweisung, welche zu der Schuldverschreibung ausgefertigt ist, ihre Wirksamkeit, au wenn sie mit der Schuld- vershreibung nit eingeliefert sein \ollte.
10) Zinsen von Schuldverschreibungen, deren Erhebung bis zum leßten Dezember des vierten auf den in dem betreffenden Zinsscheine bestimmten Zahlungstag folgenden Kalenderjahres niht erfolgt ist (88. 3 und 5 des Hannoverschen Geseßes vom 22. September 1850, die Verjährung persönliber Klagen und die Einführung kurzer Ver- jährungsfristen für dieselben betreffend) verfallen zum Vortheile unserer Kämmerei-Kaffe.
Harburg, den
Der Magistrat. Der Wortführer.
ProvinzHannover. _ Regierungsbezirk Lüneburg. 1. Zinsschein über ....KM... S
zur Schuldverschreibung der Stadt Harburg Buchstabe . . . . Nr über .. .. F Reichswährung.
__Am empfängt Inhaber dieses an halbjährlichen Zinsen zu . . Prozent aus unserer Kämmereikasse
Dieser Zins\hein wird ungültig, wenn der Betrag nit inner- halb vier Jahren nach dem Ablauf des Kalenderjahres seiner Fällig- keit erhoben wird.
Harburg, den 18
Der Magistrat.
* ‘Der Wortführer. Zins\chein-Anweisung
zur Schuldverschreibung der Stadt Harburg Buchstabe . … .. Nr über... . M Reichswährung.
Nach Ablauf der in den vorstehenden Zinsscheinen bemerkten zwanzig Zinszahlungstermine bis zum werden, gegen Nüdcklieferung dieser Anweisung, neue Zinsscheine auf fernere zehn Fahre und eine neue Anweisung ausgegeben, insofern solWe nicht gegen Vorzeigung der SMuldyer[Gretvung abgefordert find.
Harburg, den 2 Der Magistrat. Der Wortführer.
= Nr. 24 des Archivs für Post und Telegraphie (Beiheft zum „Amtsblatt des Reichs-Postamts", herausgegeben im Auftrage des Reichs-Postamts) hat folgenden Inhalt: I. Aktenstücke und Auf- säße: Die deutsche Invaliditäts- und Altersversiherung. — Die unterirdischen Fernsprechlinien in Hamburg. — Die wirthschastlichen und Verkebrsverbältnisse Brasiliens (S{luß). — I1. Kleine Mit- theilungen: Der französishe Post-Etat für 1891 vor der Deputirten- kammer. — Post-Sparkasse in der Kolonie Victoria im Jahre 1889. — Ein Riesenbuch. — 11]. Literatur des Verkehrswesens : H and- bibliothek der stenographishen Wissenschaft. Begründet und geleitet von Paul Migtshke. Eriter Band: A. Junge. Die Vorgeschite der Stenographie in Deutshland während des 17. und 18, Sahr- hunderts. — Leipzig 1890. Verlag von I. H. Robolsky.
Statiftik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In einer sozialdemokratishen Versammlung in Berlin waren jüngst Beschwerden über die Leitung des „Vorwärts“ laut geworden. Hierauf antwortet nun der Parteivorstand in einer so zu sagen offiziellen, vom „Vorwärts“ veröffentlichten Erklärung, in welcher er den Parteigenossen vorhält, wie fie si zu verhalten haben, wenn sie si über den „Vorwärts“ beshwert fühlen. Es heißt da: „In unserer in Halle beschlossenen Parteiorganisation ist nah §. 15 die Kontrole der Parteiorgane ausdrüdlih der Parteileitung übertragen. Daraus ergiebt sich von selbst, daß Beschwerden der Parteigenofsen über das offizielle Parteiorgan zunächst bei der Partei- leitung (Vorstand und Controleuren) anzubringen sind. Sind die Beschwerdeführer durch die von jenen getroffene Ent- scheidung nicht zufriedengestellt, so bleibt ihnen die Berufung an den Parteitag ofen. Das ist der Inftanzenweg, den jeder Parteigenof\e, der auf Disziplin hält und dem die Ehre der Partei am Herzen liegt, inne zu halten verpflichtet ist. Es entspricht niht den Gepflogen- heiten der Partei, wenn Seitens einzelner Parteigenossen unter Bei- seitesezung des durch die Parteiorganifation vorgeschriebenen Instanzen-
1891.
ganges Anklagen und Beschwerden in öffentlichen Versammlungen erhoben und erörtert werden. Ein solhes Verfabren ist doppelt zu verurtheilen, wenn, wie in dem vorliegenden Falle, die Versammlung ¿u ganz andern 2wecken einberufen wurde und man niht einmal für nöthig hielt, die Angegriffenen von den beabsichtigten Anklagen zu unter- rihten. Wir jprehen die Erwartung aus und sind überzeugt, daß ale einsihtigen Genossen mit uns derselben Ansicht sind, daß ähnliche Vorgänge si nicht wiederholen dürfen, und daß, wer glaubt, Be- {werden und Anklagen gegen die Organe der Partei vorbringen zu müssen, sich nach den Bestimmungen der Parteiorganisation rihtet.“
In Berlin wollen die Sozialdemokraten Versammlungen von Arbeitslosen veranstalten, deren exste am Dienstag stattfinden soll. Die „Magd. Ztg.“ bemerkt treffend dazu: „Hoffentlih werden die Agitatoren den Arbeitslosen sagen, daß die von sozialdemokratischer Seite inscenirten planlosen Strikes und andere Brandschaßungen den Nothstand verschärft haben“.
In Magdeburg fand am Montag eine Versammlung von Arbeitslo sen statt, welche von etwa 1000 Personen besuht war. Die Anwesenden wurden von dem Redner Kohlmann mit sozialdemefkratishen Lehrsäßgen traktirt und der Sozialdemo- fratie beizutreten aufgefordert. E wurden \{ließlich zwei Resolutionen angenommen. In der einen erklärte sich die Versammlung mit den Ausführungen einverstanden, und die An- wesenden verpflihteten si, den Arbeitervereinen und den gewerk\chaft- lihen Organisationen beizutreten. In der zweiten Resolution erklärte die Versammlung, daß sie es unter ihrer Würde halte, zu petitioniren.
In einer sozialdemokratishen Versammlung in Neuhaldens-
leben erklärte der Sprecher Albrecht aus Halberstadt auf Befragen Seitens eines Predigers, daß zwar nah dem jozialdemokratischen Pro- gramm die Religion Privatsache, daß aber die Religion der Sozial- demokraten „Atheismus und Gottesleugnung“ sei! __ Nag einer Meldung der „Breslauer Ztg.“ aus Ober-Swlesien ist der Strike der Belegschaft des Schmiedershacts beendetz die ganze Belegschaft ist heute ohne jeglihe Lohnerhöhung wieder angefahren.
Im Saarkohblen- Revier fand am Sonntag eine vom Arbeiter-Nechts\{chußverein einberufene allgemeine Arbeiterversammlung statt, die wegen aufreizenuder Ausdrücke Seitens des Vorsißenden, Maurerpoliers Roll, der Auflösung durch den anwesenden Polizei- fommifsar verfiel. Die Versammlung hatte, wie die „Saarbr. Ztg.“ bemerkt, nur den Zweck, einmal wieder recht tühtig auf Kapital und Arbeitgeber zu \{elten.
Fürsorge für entlassene Strafgefangene.
Der „Verein zur Besserung der entlassenen Straf - gefangenen“ hat in seiner gestrigen Sizung beschlossen, den Gefängnißverwaltungen und den Chefs derselben, den Ministern des Innern und der Justiz, mitzutheilen, daß er von jeßt ab sih auc der Aufgabe unterziehen will, die Guthaben der Entlafjenen zu verwalten, sobald diese Guthaben den Betrag von über 20 # ausmachen oder den Gefängnißverwaltungen auch bei einem geringeren Betrage eine Fürsorge bezüglih der Verwendung des Guthabens geboten ers{eint. Im abgelaufenen Jahre sind 2766 Strafentlassene dur das Ar- beitsnahweisebureau des Vereins in Arbeit gebrabt worden. Nur 373 blieben von diesen in Berlin, für 2393 Strafentlassene wurde die Arbeitsgelegenheit außerhalb gefunden, In landwirth- \haftlihen Betrieben haben 1413 Strafentlassene Unterkunft ge- funden, 829 Entlafsene fanden Beschäftigung als Erd- und Ziegelarbeiter, 186 im Fabrikbetrieb, 172 im Handwerks- betrieb, 131 als Kutscher, Gärtner, ee u. dergl, 55 endlih als Buchhalter, Verkäufer, Aufseher, Schreiber u. dgl., ins- gesammt hatten 3423 Strafentlassene die Vermittelung des Bureaus nachgesucht und konnten somit 80,8 9% berücksihtigt werden, Die Kosten der Fürsorge sind allerdings wieder recht bedeutende gewesen. Allein für Eisenbahnfahrkarten wurden 7045, für Naturalverpflegung 1588 M, für Werkzeug 288 4, für Beschaffung von Schlafstellen 1080 Æ& und an baaren Unterstüßungen 1080 46 verausgabt. Speise- marken wurden 10 100 vertheilt.
Die Handweberei im Eulengebirge.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Schweidniß hat, wie wir einer Mittheilung der „Tgl. Rdsch. f. St. u. L.“ entnehmen, in der Erwägung, daß der I-1dustriezweig der Handweberei der Konkurrenz mit der mehanishen Weberei niht gewahsen ist und auch dur künstlihe Mittel \{chwerlich auf die Dauer existenzfähig zu erhalten sein wird, es als wünschenswerth bezeichnet, den im hiesigen Kreise
ansässigen Handwebern die Ueberführung ihrer Söhne zu einem anderen Erwerbszweige zu erleichtern und demgemäß beshlossen, bis auf Weiteres aus dem Dispositionsfonds bis zum Gesam1xtbetrage von jährlich 300 M denjenigen Handwebern, welche das Weberhandwerk als Hauptgewerbe betreiben und ihre Söhne ein Handwerk erlernen lassen, während der Dauer der jeweiligen Lehrzeit der Letzteren postuumerando zahlbare Beihülfen von je 20 M pro
Jahr zu bewilligen. ck, Die Bewegung der Gewerbe im Königreich Bayern
während des Jahres 1889.
Im Königreih Bayern betrug für das Jahr 1889 die Zahl der Gewerbeanmeldungen 53178, jene der Niederlegungen 46 615, wonach sich ein Ueberschuß von 6563 Anmeldungen ergiebt, welche sich im Jahre 1888 auf 6970 bezifferte. In den zehn Jahren 1879 bis 1888 wurden im Ganzen 459049 Gewerbe angemeldet, 400 689 niedergelegt; durhschnittlich treffen daher auf ein Jahr 45 905 angemeldete und 40 069 niedergelegte Gewerbe. Diese Dur(- \chnittszahl wurde im Jahre 1889 sowohl von den angemeldeten wie au von den niedergelegten Gewerben übertroffen.
Die im Jahre 1889 erfolgten Gewerbeanmeldungen vertheilten sich nach der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistishen Bureaus“ auf die einzelnen Regierungsbezirke wie folgt: mit 12913 oder 24,3% auf Oberbayern, mit 4452 oder 8,4 9/0 auf Niederbayern, mit 7036 oder 13,2 °/o auf die Pfalz, mit 3730 oder 7,0 %/ auf die Oberpfalz, mit 5097 oder 9,6 %o auf Ober- franken, mit 7950 oder 14,9 °%/9 au! Mittelfranken, mit 6099 oder 11,5 9% auf Unterfranken und mit 5901 oder 11,1% auf Shwaben ; die Niederlegungen mit 10523 oder 22,6 °/9 auf Oberbayern, mit 3982 oder 8,5 °/o auf Niederbayern, mit 5971 oder 12,8 9/0 auf die Pfalz mit 3481 oder 7,5 9% auf die Oberpfalz, mit 4741 oder 10,2 %/% auf Oberfranken, mit 6998 oder 15,0 °/6 auf Mittelfranken, mit 5613 oder 12,0% auf Unterfranken und mit 5306 oder 11,4 % auf Schwaben. Einen Uebershuß der Anmeldungen über die Nieder- legungen batten demna alle Regierungsbezirke. Derselbe belief si für Oberbayern auf 2390 oder 36,4 ©/o, für Niederbayern auf 470 oder 7,2 9/0, für die Pfalz auf 1065 oder 16,2 °/9, für die Oberpfalz auf 249 oder 3,8 9/0, für Oberfranken auf 356 oder 5,4 9/0, für Mittelfranken auf 952 oder 14,5 °/o, für Unterfranken auf 486 oder 7,4 9% und für Schwaben auf 595 oder 9,1%,
Von den Gewerbegruppen war an den Anmeldungen und Nieder- legungen insbesondere das Handelsgewerbe mit 40,2 bezw. 37,3 %% an- theilig, nähstdem die Industrie der Bekleidung und Reinigung mit 16,5 bezw. 15,9 %/o.
An Gesuchen um Verleihung von Gast- und Schankwirthschafts8- konzessionèn wurden im Jahre 1889 4802 gestellt und 4156 genehmigt