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Geldern-Crispendorf ein dreimaliges Hoh auf Se. Durchlaucht den regierenden Fürsten ausbrachte, in welhes die Versammelten begeistert einstimmten.
Oefterreich-Ungarn.
Das „Fremdenblalt“ bemerkt, mit dem als bevorstehend gemeldeten Besuche Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Franz Ferdinand von Oesterreich- Este am russischen Kaiserhofe solle niht nux der vom Großfürsten-Thronfolger im Herbste vorigen Jahres dem hie- sigen Hofe abgestatiete Besuch erwidert werden, fondern es habe schon früher die Absicht bestanden, dem Erzherzoge, der bisher feine Gelegenheit gehabt, mit dem russischen Kaiserhofe in Berührung zu treten, durch eine Reise nach Sí. Peters- burg den erwünschten Anlaß zu bieten, fih bei den russischen Majestäten einzuführen. e
"Wie dem T B.“ zufolge verlautet, wird sih Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Eugen in Vertretung des Kaisers am 25. Januar nah Berlin be- geben, um der Taufe des jüngsten Sohnes Jhrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin beizu- wohnen. A S ;
Die Leiche Jhrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Erzherzogin Maria Antonia Jmmaculata ist hier eingetroffen, nah der ai überführt und dort in der Pfarrkirche aufgebahrt worden. : . L U des Botschasters Sadulla-Pascha wird auf Befehl des Sultans nah Konstantinopel übergeführt.
Jn der gestrigen Sitzung des böhmischen Landtages wurde das ganze Geseg über den Landes kulturrath in zweiter Lesung angenommen, was die deutshen Abgeordneten mit Händeklatshen ausuahmen,
Großbritannien und Frland.
Die Führer der unionistishen Vereinigung scheinen allmählih zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß die Home- rulebewegung, obwohl ihr Lauf dur den Parnellstreit ein wenig aufgehalten worden, noch Lebensfraft genug besiße und daß mit dieser Thatsahe nah wie vor gerenet werden müsse. Eine schristlize Ausiassung des Marquis von Hartington betont die Nothwendigkeit, die Anstren- gungen zur Bekämpfung der Homerulebewegung nicht ershlaffen zu lassen. Jn einem an den ländlichen Verein der liberalen Unionisten in Derbyshire gerichteten Briefe schreibt Lord Hartington u. A.: „Die Führer der englishen Homerule- partei haben sich zu tief mit ihren irishen Bundes- genossen eingelassen und sich zu stark gegen die Aufrechterhaltung des Geseyes der Reichspart:i in Jrland verpflichtet, um es ihnen möglih zu machen, aus der unglüclichen Stellung, in der ste sich befinden, sich zurückzuziehen. Homerule wird daher fortgeseßt einen Theil der Politik bilden, welche die gegenwärtigen Führer der Opposition dem Lande aufzudrängen gezwungen. sein werden, und es wird nah wie vorx nothwendig sein, daß eine Organisation bestehe, innerhalb welher Männer, ohne auf- zuhören Liberale zu sein, im Stande jein dürsten, die funda- mentalen Jnstitutionen dieses Landes aufrechtzuerhalten.“
Jn einer am 16. d, M. in Dublin abgehaltenen Sißung des Nationalausschusses wurde eine neue Organ i- sation zur Unterstüßung der seit 1886 befürworteten irischen Politik beschlossen, welche_ die Bezeichnung „ZJrish National Federation“ führen soll. Ein Rath von 61 Mitgliedern, von denen 17 die parlamentarishe Partei ernennen soll, foll die Beschlüsse des neuen nationalen Verbandes ausführen.
Mehrere wallisishe Abgeordnete beabsichtigen englishen Blättern zufolge, im Unterhause demnächst eine Bill, betreffend die Anstellung eines Staats-Viinisters für Wales und die Bildung eines 1allisishen Ur.terrichts-Departe- ments, einzubringen. E |
Mehrere zu dem englischen Pacific-Geshwader gehörende Kriegsschiffe sind nah Chile abgegangen.
Frankreich.
Paris, 20. Januar. Der Fürst und die Fürstin von Monaco statteten laut Meldung des „W. T. B.“ dem Prôsidenten Carnot einen Besuch ab, welchen derselbe mit seiner Gemahlin alsbald erwiderte. : : E
Die Deputirtenkammer genehmigte gestern einstimmig den von dem Minister des Jnnern verlangten Kredit von 9 Millionen Francs für die dur die ungewöhnliche Kälte Heimgesuchten. Der gegenwärtige Kredit wird nur für die in Folge der Kälte Nothleidenden in den Städten gefordert; demnächst soll ein weiterer Gesepentwurf einogebraht werden, betreffend die Unterftügungen der Nothleidenden auf dem Lande. Jm weiteren Verlaufe der Sizung interpellirie der Deputirte Bourgeois über die Kündigung der Handelsverträge und verlangte, daß man sämmtliche Handel2verträge und Konventionen kündige, auch diejenigen, welche „eine Meist- begünstigungsfklausel enthieiten. Er empfahl s{ließlich _das System der Reciprocität, Schugzoll gegen Schußzoll, Frei- handel gegen Freihandel. Der Deputirte La Ferronays erflärte es für nöthig, die Zolltarife zu diéfutiren, bevor diese Frage entschieden werde, Der VMiinister Ribot sprach agleihfalls die Meinung aus, der Augenblick, um die all- gemeine mwirthschaftlide Politik zu diskfutiren, sei noch nit gekommen. Er theile nicht die Anschauungen des Deputirten Bourgeois, man werde vielmehr nichts unterlassen, um eine Verständigu ng herbeizuführen. Die Regierung wolle Frankreich seine vollständige Freiheit, betreffend den Zolltarif, wiedergeben. Die den Handelsverträgen mit Belgien und der Schweiz angeschlossenen Klauseln, namentlich diejenigen betreffend den Durchgangsverkehr und die R sollten aufrecht erhalten werden. Die Regierung werde übrigens vornehmlich darauf bedaht sein, die Handelsbeziehungen mit den Nachbarstaaten Belgien, Schweiz und Spanien zu sichern, sonst würde eine andere Macht an Frankre:hs Stelle treten. Frankreih werde diesen Fehler niht begehen. Die Regierung glaube nicht, daß es nöthig sei, alle Verträge zu
kündigen, Frankreih wolle sich niht inmitten der europäischen Mähte isoliren. Es handle sich nicht darum, Frankreich zu binden, denn die aufrecht erhaltenen Verträge könnten jederzeit gekündigt werden. Die Meistbegünftigung sei in den Verträgen mit Dänemark, Rußland und Oesterreich- Ungarn festgeseßt. Diese Staaten führten nur zollfreie Rohstoffe nah Frankrei ein und Cerealien, welche mit einem Einfuhrzoll belegt seien. Es bestehe also kein Jnteresse für die Beseitigung der Meisibegünstigungsklausel. Die Verträge mit China und Mexiko jeien für Frankreich vortheilhaft, es wäre
ein großer Verlust, sie zu kündigen. Der Minister {loß mit der Bitte, die Kammer möge das Verhalten der Regierung billigen. (Beifall.) Cassagnac erklärte, die Ausführungen Ribot's vollständig zu billigen. Wenn es sich um das Jnteresse des Landes handle, gebe es in der Kammer keine Vor- eingenommenheit und keine Opposition. (Zustimmung auf der Rechten.) Der Präsident der Zollkommission Méline erklärte, die Ansichten der Regierung zu theilen. Die Kammer nahm sodann mit 458 gegen 11 Stimmen eine von der Ne- gierung gebilligte Tagesordnung an, in welcher den Er- klärungen des Ministers Ribot in der Erwägung zugestimmt wird, daß Frankreih freie Entschließung bezüglih der Zoll- tarife behalte. /
Jn einer Besprehung dieser Verhandlung sagt das „Journal des Débats“, es sei niht möglich, aus derselben präzise Schlüsse zu ziehen; die Wortführer der Protektionisten hätten zwar gegen die Jdee protestirt, um Frankreich eine chdinesishe Mauer aufzuführen, aber man möchte Sicherheit haben, daß diese guten Entshlüsse andauerten und daß die Kammer bei der Berathung des Zolltarifs ih“ hüte, der Industrie und dem Handel Frankreichs eine Situation zu bereiten, welhe man gestern einstimmig verabsheuungswürdig gefunden habe. :
Die Zollkommission der Deputirtenkammer lehnte bei Prüfung des Berichts der Unterkommission über die Zölle auf Textilwaaren die Amendements, welche Baum- wolle und unbearbeiteten Flachs mit Zöllen belegen wollten, ab. Dieselben bleiben also zollfrei. Dagegen legte die Kommission Zölle von 10 Fr. 40 Cent. im Maximaltarif, resp. von 8 Fr. im Minimaltarif auf gehechelten Flachs und Werg und von 15 Fr. 60 Cent. resp. 12 Fr. auf gekämmten Flachs, für welche die Regierung Zolfreiheit beantragt hatte.
Nußzland und Polen.
Die Suite des Kaisers seut sich zur Zeit zusammen eus: 70 General-Adjutanten (darunter 4 aus der Zeit Kaiser Nikolaus?’ 1. und 60 aus der Zeit Kaiser Alexander's IL., während 6 Ernennungen in die jeßige Regierungszeit fallen); 14 General - Majors à la suite (von denen 9 aus der vorigen Regierurigszeit stammen, während 5 von Sr. Majestät dem Kaisers Alexander IIL. ernannt worden sind); 1 Contre Admiral à la suite; 67 Flügel-Adjutanten (darunter 54 aus der Zeit Kaiser Alexander's 11.); im Ganzen 152 Personen, von denen 15 Glieder des Kaiserhauses, zwei Herzoge von Leuchtenberg, ein Prinz von Oldenburg, 18 Fürsten, 12 Grafen, 5 Barone und 99 Edelleute find. : :
Die Spezial-Session des Militär-Conseils wird einem Kaiserlichen Befehl zufolge im Jahre 1891 un:er dem Prä- sidium des Generals der Jnfanterie Grafen Sievers aus folgenden Mitgliedern bestehen: General-Adjutant, General der Artillerie Mordwinow, ven Generalen der Fafanterie Kopjew, Kolpakowski und Aller, den General-Lieutenants Dandeville, Jakimowitsh und Ellis und dem General- Adjutanten, General-Lieutenant von Rofenbach.
Jtalien.
Aus Massovah wird gemeldet, daß von Keren über den Maldifluß nach Saati und Massovah eine Straße von drei Tagereisen Länge gebaut wicd. Ftalienische wie ein- geborene Soldaten arbeiten unter der Oberaufsicht des Oberst Baratieri an der Anlage dieses Weges, welcher voraussihtlich in wenigen Monaten dem Handel eröffnet werden wird. Der Handels: und Landwirthschasts-Kommissar der Kolonie, Baron Franchetti, sol am 22. d. M. mit seiner Truppe von Land- leuten in Viassovah eintreffen, um in der Umgegend Kerens die Kultivirungs- und Kolonisationsversuhe in Angriff zu nehmen.
Vurtugal.
Der zum Gesandten und bevollmächtigten Minister in London ernannte bisherige Legations-Sekretär Soveral ist gestern Abend nach England abgereist. Der Minister des Auswärtigen Bocage legte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern dem englishen G sandten Sir G. Petre den Entwurf zu ener neuen afrikanishen Konvention mit Eng- [land vor.
Schweiz.
Der cidgenössishe Kommissar Oberst Künzli wird, wie „W. T. B.“ aus Bern meldet, nunmehr dem Bundesrath morgen, Mittwoch, 21. d. M., mündlich über die Lage im Kanton Tessin berichten.
Belgien.
Die liberale Vereinigung und die konstitu- tionelle Union des Arrondissements Brüfsel veröffentlichten eine Kundgebung, in welcher es heißt, daß die Ein- berufung dir zwei Klassen der Miliztruppen die größte Beleidigung für die Bürgerschaft der Hauptstadt e S6 De Präsident der Repräsentantenktammer sih geweigert habe, die Abgesandten der Vereinigungen zu empfangen, fo hielten diese es unter ihrer Würde, sich dahin zu be- geben ; sie würden deëhalb ihre Adresse bei dem heutigen Um- zuge den für eine Revision der Verfassung eintretenden Mitgliedern der Kammer, die fie auch empfangen wollten, im Hotel de Ville überreichen.
Schweden und Norwegen.
Der Reichstag is gestern eröffnet worden. Jn der Thronrede wird das gute Verhältniß zu allen Mächten betont und die günstige Finanzlage hervorg- hoben, welche eine kräftige Entwickelung der Staatseijenbahnbauten und die Förderung anderer wichtiger Staatsbedürfnisse ohne Zuhülf.- nahme einer neuen Anleihe gestatte. An Vorlagen werden angekündigt: eine neue Heereëordnung, ein neues Schiffahrts- gesez und ein Unfallversiherungsgeseß für Arbeiter.
Der neue Reichstag dürste im Ganzen 435 Mitglieder zählen, wovon 147 auf die Erste und 228 auf die Zweite Kammer entfallen. Jn Folge der Zunahme der Bevölkerung hat die Erste Kammer 2 und die Zweite Kammer 6 Ab- geordnete mehr als zu Anfang der vorigen Legislatur- periode. Zur Ersten Kammer haben 16 Neuwahlen fstatt- gefunden; von den Mitgliedern der Zweiten Kammer sind 139 wiedergewählt worden; 34 sind früher Mitglieder der Ersten oder der Zweiten Kammer gewesen und 55 haben zum ersten Male ein Mandat erhalten. Von den Reichstags-Abgeordneten sind, wie „Astonbladet“ berechnet, 188 (46 in der Ersten und 142 in der Zweiten Kammer) Gegner der Lebensmittelzölle und 187 (101 in der Ersten und 86 in der Zweiten Kammer) Anhänger dieser Zölle,
Ueber Neuerungen auf dem Gebiet des Artillerie- und Geshüßwesens in Norwegen meldet unser (F) Bericht- erstatter aus Christiania : .
In der Festung Akershus werden in diesen Tagen Probe- \chießen mit zwei Kanonen vorgenommen, deren Kaliber von resp. 7,6 cm zt 65 cm und von 16,7 cm zu 12 ecm verändert und die aus BVorderladern zu Hinterladern gemacht worden sind. Die erstere Kanone, für die Bergartillerie bestimmt, ist mit einem in Bofors angefertigten neuen Kernrohr aus Stahl von 65 cm Kaliber ver- sehen worden und bat einen Vershlußmechanismus nah de Bange's System erbalten. Die 12 em-Kanone, für die Festungs- und Positions- Artillerie bestimmt, ist auf gleihe Weise verändert und mit einem in den Werkstätten zu Nyland ‘gefertigten Stahlrohr versehen worden. Das Einsegen der Stahlrobre, das Riffeln sowie der Hinterlade- mecanismus sind in den Werkstätten des hiesigen Hauptarfenals ausgeführt. Bewährt sich der Versu, dann dürften viele ältere Geschütze auf diese Weise verändert werden. — Marine-Premier- Lieutenant C. S yarre hat vor einiger Zeit eine Mitrailleuje fonstruirt, die sich durch große Einfahheit in der Zusammenseßung auL- zeichnen und leicht zu bedienen sein sol. Auch mit dieser neuen Waffe haben während der leßten Tage in Gegenwart des General-Feldzeug- meisters und anderer Artillerie-Offiziere Schießversuhe stattgefunden, die noch nit beendet sind. Geben die Versude günstige Ergebnisse, dann sollen mehrere Sparre'she Mitrailleusen für die Befestigungen von Oscarsborg angeschafft werden. — Oberst Herzberg, Geshüß- Controleur der norroegischen Armee, ist am 14. d. Vi. im Auftrage des Vertheidigungs - Departements nach Essen ab- gereist, um mit dec Firma Fried. Krupp wegen einer Lieferung von drei schweren Kanonen für die voli- enteten Kanoner stände in der Hauptbattecrie von Oscarsborg zu ver- handeln. Vertheidigungs-Departement und Regierung sind darüber einig, daß die von dem leßten Storthing zu \{werem Geshüß für Oscarsborg bewilliaten 890 C00 Kronen zur Anschaffung von brei 98 em- Kanonen von 409 Kaliber Länge und 43 Tons Geroicht, ver» sehen mit Krupp's Keilmecbanismus urd montirt in Barbette- Nffutagen mit Frontpivot, versehen werden sollen. Zur Deckung ia den offenen Kanonenständen sollen Panzerschilde angeschafft werden.
Amerika.
Vereinigte Staaten. Die zur Berathung des Ein- wanderungs- und Naturalisationswesens nieder- geseßten Ausschüsse des Senats und des Repräsentantenhauses haben ihre gemeinsame: Berathungen nunmehr beendigt, und der Vorsißende des lehteren Ausschusses, William D. Owen von Jndiana, erhielt den Auftrag, auf Grund der Ergebnisse dieser Berathungen eine Vorlage zu entwerfen. Die „A. C.“ weiß über dieselbe schon jeßt Folgendes zu berichten:
Die Vorlage foll nit soroohl die bestehenden Gesete abschaffen, als die Akte von 1882 und das Gejsch von 1885 über den Abschluß von Arbeité- fontraften im Auslande verschärfen. Ausgeschlossen sollea nach der neuen Bill Fdioten, Irrsinuige, völlig Mittellose und solhe Per- fonen sein, die wabrscheinlich der Gemeinde zur Last fallen würden ; ferner solche, die an ekelhaften, gefährlihen und ansteckenden Krankheiten leiden, und solche, die wegen \chändliher Verbrehen verurtheiit sind, die von sitiliher Verderbtheit zeugen. Au Polygamisten, deren Fahrt von Anderen bezahlt worden ift, dürfen nicht landen. Der § 3 der Bill verbietet Acbeitgebern und Anderen, zur Eine wanderung durch Annoncen in ausländischen Zeitungen zu ermuntern. Die Hauptermuthigung zur Einwanderung geht na der Ansicht des gemeinsamen Aus\chusses von den Dampfschiffs: Gesellschaften aus. Die Bill versucht dem dadurch abzubelfea, daß sie diese An- preisungen, außer durch Cirkulare und gewöhnlihe Annoncen, welhe Fahrgeld, Fahrzeit u #. w. angeben, verbietet. Ein Einwanderer, welcher innerhalb eines Jahres na erfolgter Landung der Semeinde zur Last fällt, kann in das Land, woher er gekommen ist, zurückzeschickt werden. Nach den bisherigen ge]eBß- lien Vorschriften konnte die Einwanderungsbehörde Niemand zurlid- \hiden, sobald er einmal gelandet war. Die Bill ordnet endlich die Gründung eines Central-Einwanderunasbureaus in Washington an. Ja ren Motiven zu der Bill heißt cs: „Einwanderungsgeseße haben nicht den Zweck, die Einwanderung zu beschränken, sondern die wünschens- werthen Einwanderer von den nit wünsHenêwerthen zu fondern und nur Denjenigen die Landung zu gestatten, welhe gewisse förperlihe und fittliwe Eigenschaften haben. Man muß zugeben, daß die jeßigen Seseße den Verhältnissen niht genügen und daß einmal, wenn avch in ferner Zukunft, ein Zeitpunkt eintreten kann, wo das Land übe: völfert sein wird. Das Gebiet der Vereinigten Staaten vermag eine sieben Mal so große Zahl Einwohner woie diz jetzige zu ernähren, und erft nah fünfzig Jahren braucht man zu be- {ürhten, daß die Einwanderung wünschenswerther Ausländer eine Laît bildet. Zu allen Zeitcn aber follie nicht begehrex8werthen CEin- wanderezrn die Laridung in den Vereinigten Staaten verboten sein.
Aus Vine NRidge wird amtlih gemeldet, daß General Miles in seinen Unterhandlungen nit den Fndianern Folgend?s vereinbart hat: Die feindseligen Jndianer verlassen ihr gegenwärtiges Lager und schlagen ihre Zelte westlih vom White Clay Bach, weniger als eine halbe Meile von der Agentur, auf. Sie liefern ihre Waffen den Häupilingen aus, welche sie den Agenten übergeben werden. Die Wassen follen verkauft und das Erträgniß den Eigenthümern derselben be- händigt werden. Die Häuptlinge jollen sich vestreben, die jüngeren Männer zu beherrshen, und wenn ihnen dies nit gelingt, sollen sie Diejenigen verhaften, welhe sich weigern, sich ais gute Jndianer zu benehmen, und den Agenten übergeben. General Miles verlangte ferner die Ausliefe- rung der Mörder des Lieutenants Casey, welhem Gesuche die Häuptlinge stattzugeben versprachen. Der General, der mit diesem Ecgebniß zufrieden ist, hatte den Häuptlingen eine mehrtägige Frist (seit dem 15. d. M.) zur Einlösung ihrer Versprechungen. bewilligt und als Beweis seines Wohlwollens mehrere tausend Pfund Mehl und mehrere hundert Pfund Kaffee und Zucker ins FJndianerlager gesandt. Er hat die Beshwerden der Judianer bezüglih der Verleßung der mit ihnen geschlossenen Verträge in Erwägung gezogen und eine getreue Beobachtung diejer Verträge künftighin verbürgt. Die Häuptlinge kehrten befriedigt mit der ihnen zu Theil gewordenen freundlichen Behandlung nah ihrem Lager zurück. Der Aufstand unter den Sioux-Fndianern darf jet als beendigt betrachtet werden. Einige kleine Banden dürften noch zu schaffen geben, aber die große Mehrheit der Sioux haben ihren Kriegspuß abgelegt und ihre Zelte in Der Nähe der freundlihen Jndianer am White Clay:Bah auf- geschlagen.
Jn einem gestern in Pine Nidge ausgegebenen Tages- befehl hat General Miles dem „W. T. B.“ zufolge an- gezeigt, daß die Feindseligkeiten mit den Jndianern 1n befriedigender Weise beendet seien. j
Der dem Kongreß vom Präsidenten übermittelte Bericht der Kommission für die Welt-Aus stellung in Chicago besagt: die Ausstellung werde am 1. Mai 1893 eröffnet und am 30. Oktober desselben Jahres geschlossen werden.
Afien. : China, Nach einer Meldung der „Times“ aus Peking vom gestrigen Tage soll der neue Hafen von Chungking nah erfolgter Auswechselung dex Ratifikationen demnächst
* für den Verkehr eröffnet werden.
Japan. Das japanische Parlament hat beschlossen, das neue Handelsgeseßbuch niht vor dem Jahre 1893 in Kraft treten zu lassen.
Afrika.
Sansibar. Englishen Zeitungen wird aus Sansibar gemeldet, daß Näheres über den Tod des Sultans von Witu dort nicht bekannt sei. Man nehme an, daß er eines natürlichen Todes gestorben sei. Sein früher in Lissabon ge- fangen gewesener Bruder soll sich zum Sultan proklamirt haben. — Tippu- Tip soll seine sämmtlichen Elfenbeinvorräthe in Unianyembe zurücgelassen haben, weil es ihm in Folge der Ernte nicht möglich geworden sei, eine ausreichende Anzahl von Trägern zu beschaffen. Tippu - Tip, der zur Zeit nur über einige unerfahrene Sklaven verfügen foll, wird täglih in Sansibar erwartet. :
Australien.
Aus Apia in San Francisco eingetroffenen Nachrichten zufolge ist am 30. Dezember v. J. der für Samoa ernannte Obexrichter von Cederkrany daselbst eingetroffen und an der Landungsfstelle von den Konsuln Deutschlands, Groß- britanniens und der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika empfangen worden. Eine Ehrenwahe von Samoanern geleitete den Oberrichter nah der Wohnung des Königs Malietoa.
Parlamentarische Nachrichten.
Jn der heutigen (48.) Sizung des Reichstages, welcher die Staatssekretäre Dr. von Boetticher und von Oehlschlä ger beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Eingang einer Kaiserlichen Verordnung über die Ausdehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A des deutsch-italienischen und des deutsh- spanischen Handels- und Schiffahrtsvertrages mit.
Bei der Fortseßung der zweiten Berathung des Etats und zwar bei Kap. 7. Tit. 1 „Zur Unterstützung und Förderung des Germanishen National-Mu- seums in Nürnberg“ 48000 M wünschte
__ der Abg. Grillenberger eine Aufbesserung der Ge- hälter der WMuseumsdiener, die gegenwärtig nur 50 bis 60 monatlich erhielten und auf Trinkgelder hätten gänzlich ver- zihten müssen. Allerdings könne das Reich als solches hier nicht eingreifen, wohl aber sei es wünshenëwerth, wenn hier die bayerische Regierung vorginge.
Der Titel wird sodann bewilligt.
__ Bei Titel 9a „Zur Förderung der Hochseefischerei“ 200 000 M wünsht Abg. Witte Auskunft über die Ver- hältnisse des Emdener Fischereivereins, ob dieser Verein lebens- fähig sei und wie er die Unterstüßung des Reichs verwende.
Staatssekretär Dr. von Boeiticher erwiderte, daß der Emdener Fischere:oerein sehr wohl entwickelungsfähig sei und daß die Unterstüßung des Reichs bisher mit Rückiicht auf die shlechten Preise im Fischereigewerbe sehr wohl angebracht gewesen sei.
Der Titel wird bewilligt. (Schluß des Blattes.)
— Jn der heutigen (4.) Sißung des Herrenhauses, weicher der Minister für Handel und Gewerbe von Berlepsh und der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden beiwohnten, theilte Präsident Herzog von Ratibor zunähst mit, daß er Namens des Herrenhauses Sr. Majestät dem Kaiser und König die GSlücfwürnsche des Herrenhauses anläßlih der Entbindung Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin s{hriftlich ausge- sprochen habe, und verlas das darauf eingegangene Dank- schreiben Sr. Majestät des Kaisers und Königs.
_Das Haus ehrte darauf das Andenken des am 18. d. M. vecstorbenen Ersten Vize-Präsidenten von Rochow fowie der gleihfalls seit der leßten Sizung verstorbenen Mitglieder Dr. Ludolf Camphausen, Graf zu Solms-Sonne- walde und von Schugbar genannt Milchling dur Erheben von den Sigzen.
Der Ober-Bürgermeister Adickes hat sein Ausscheiden aus dem Herrenhause in Folge der Niederlegung seines Amts in Altona angezeigt.
Neu in das Herrenhaus berufen is Herr Gustav Gans Edler zu Putlit.
Auf der Tagesordnung stand als erster Gegenstand die Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behand- lung des Antrags des Grafen von Frankenberg wegen Bildung einer Behörde für die Jnteressen der Wasserwirthschaft.
Graf von Frankenbecg begründete den Antrag und empfahl die Ueberweisung desselben an eine Kommission.
_Graf Brühl war mit einer Kommissionsberathung ein- verstanden, sprah sich aber entschieden gegen die Schaffung neuer Behörden aus, deren es genug gebe, zumal einer solchen, von der man noch gar nicht wisse, was sie eigentlih thun folle. Am Besten sei es, den Antrag gleih im Plenum zu berathen.
Geheimer Regierungs-Rath von Woyrs\ch sprach si für den Antrag aus, welcher einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen wurde.
Bei Schluß des Blattes wandte sich das Haus zur ein- maligen Shlußberathung über den Gesegentwurf, betreffend Abänderung der Kirchengemeinde- und Synodal- ordnung für die Provinzzn Preußen (Ost- und West- preußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Sthlesien und Sachsen vom 10. September 1873.
— Die Budget-Kommission des Reichstages sehte heute Mittag die Berathung des Etats der Reihs-Post- und Tele- grapben-Verwaltung beim Abschnitt „fortdauernde Ausgaben“ fort. Auf Anfrage des Referenten Scipio, welher fi der Abg. Hahn anschloß, machte der Vertreter des Reich8-Schaßamts die Mittheilung, daß die dur die Resolution ves Reichstages vom 1. Iuli v. J. angeregten Ecwägungen über die Einführung fester Altersstufen bei den Besoldungen der Reichbbeamten noch nicht zum Abschluß gelangt seien. Cine Anfrage des Abg. Dr. Lingens über die Sonntagsruhe der Postbeamten, welcher ich der Abg. Hahn anschloß und welche von dem Abg. S inger auf das Personal der Meichsdruckerei ausgedehnt wurde, wurde dahin beantwoitet, daß die Wohlthat der Sonntagsruhe an jedem dritten Sonntag dur die fortgesetzten Bemühungen der Ver- waltung bis zum Schlusse des Etatsjahres 1889/90 für 988/10 9/0 des gesammten Personals erreiht sei und daß für über 99 0% des Per- fonals jeden Sonntag die Möglichkeit der Theilnahme am Gottes- dienst gewährt sei; in Folge dessen seien die Vertretungs- kosten um 3,9 % gestiegen. In Bezug auf die Sonntags» arbeit der Reichsdruckerci gab der Staatssckcetär des Reichs-
Swcayßamts Freiherr von Malyßahn die Versicherung, daß sowohl seinerseits wie Seitens der übrigen Reichsämter unaus- geseßt dahin gewirkt werde, die Thätigkeit der Reichsdruckerei an Sonntagen nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Außerdem wurde in einer Erörterung, an welcher si besonders die Abgg. Dr. Hartmann, Dr. Hammacher und Singer betheiligten, fest- gestellt, daß sich die Lohnarbeiter der Reichsdruckerei allen an sie ge- stellten Anforderungen auf Ueberstunden und Sonntagsarbeit zwar unbedingt zu fügen hätten, daß sie aber selbstverständlih für solche Leistungen besondere Vergütungen erhielten. Die Besoldungen der Centralverwaltung und Betriebsverwaltung wur- den nah kurzen Erörterunzen zu einzelnen Titeln ohne Abstrih be- williat, ebenso die folgenden Titel bis zu den sächlihen und vermischten Ausgaben Tit. 64. Der Staatssekretär im MReichs- Postamt Dr. von Stephan gab die Erklärung ab, daß alsbald der Entwurf eines Telegraphengeseßes dem Bundesrath und wahrscheinlich no in dieser Session dem Reichstage zugehen werde.
— Der Gesegzentwurf, betreffend die Aufhebung der Sperrgelerfonds, ist heute dem Hause der Ab- geordneten zugegangen.
— Der Budgetkommission des Hauses der Ab- geordneten sind durch den gestrigen Beshluß des Hauses folgende Theile des Staatshaushalts:-Etats für 1891/92 über- wiesen worden:
1) Verwaltung der direkten Steuern: Einnahme und dauernde Ausgaben. 2) Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 3) Eisenbabnverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 4) Ansiedelungtkommission für Westpreußen und Posen: Einnahme und dauernde Ausgaben. 5) Finanz-Ministerium: Einnahme und dauernde Ausgaben. 6) Bauverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 7) Minifterium für Handel und Gewerbe: Einnabme und dauernde Ausgaben. 8) Justizverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 9) Ministerium des Innern: Einnahme und dauernde Ausgaben. 10) Landwirths@aftiiche Verwaltung : Einnabme und dauernde Ausgaben. 11) Ministerium der geist- lichen 2. Angelegenheiten: Einnahme und dauernde Ausgaben. 12) Die säâmmiliten einmaligen und außerordentlihen Ausgaben. 13) Allgemeine Bemerkungen Seite 24/26 des Haupt-Ctats mit der Nachweisung Band Il#Nr. 23 der Anlagen. 14) Das Etatsgeseß.
— In dem Hause der Abgeordneten ist von dem Abg. von Bülow (Wandsbeck) der nachstehende Entwurf eines Geseßes, betreffend die Gültigkeit der Jagd- scheine im ganzen preußishen Jagdgebiet, einge- bracht worden :
Der §. 2 des Geseßes vom 9. Mär; 1868 (Gesez-Samml. S. 207) findet auch auf die scitdem mit Unserer Monarchie ver- einigten oder noch zu vercinigenden Landestheile Anwendung.
In der Begründung heißt es:
Der vorstehende Antrag bezweckt die Beseitigung des Uebelstandes, daß cin im Kreise Herzogthum Lauenburg ausgestellter Jagdfchein nur in dem genannten Kreise, niht aber in dem Übrigen Staatsgebiet gilt, während dagegen jeder andere in Preußen ausgestellte Jagd! hein für den gesammten Umfang der Monarchie mit alleiniger Ausnahme des Kreiscs Herzozthum Lauenburg Gültigkeit hat,
Ein ähnliches Mißverhäliniß waltete nach den im Jahre 1866 stattgehabten Erweiterungen des Staa!18gebie!8s zwischen mebreren ein- zelnen Theilen der Monarchie ob. Zur Beseitigung desselben erging für den damaligen Umfang der Monarchie das Gesey vom 9. März 1868 (Geschß Samml. S. 207), dessen §. 2 lautet:
„Die in den altländishen Provinzen und die in den neu- erworbenen Landestheilen vorschriftsmäßig ausgesteliten Iagdscheine n w (8. 1) sind für den Umfang des ganzen Staat8gebiets gültig.“
Bei der Einverleibung des Herzogthums Lauenburg hat eine Ausdehnung dieser Bestimmung auf das neu erworbene Gebiet nit stattgefunden. Um dem dadurch v-n Neuem hbervorgetretenen un- billigen und mit der Absiht des Geseßes vom 9 März 1868 in Widerspruch stehenden Verhältnisse zu begegnen, dürfte es daher an- gezeigt sein, die gestörte Rechtsgleichheit dur dic Annahme des vor- geschlagenen Geseßesparagraphen wiederherzustellen.
Der im Texte gewählte Wortlaut will zuglei) verhüten, daß bei etwa später noh eintretenden Gebietserweiterungen derselbe Uebel- stand sich wiederholen kann, eine Vorsicht, welhe mit Nücksicht auf die bevorstehende Erwerbung von Helgoland nit ohne prakti'che Be- deutung ift,
— Von den Abgg. Korsch, Dr. Arendt und Bödiker und Genossen ist dem Hause der Abgeordneten nach: stehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Verbot des Privathandels mit Staatslotterieloosen, zuge-: gangen :
Wer ohne sftaatli®e Ermächtigung gewerbsmäßig Loose oder Loosabschnitte der Königlich Preußisben Staatélotterie, oder Urkunden, durch welche Antheile an solchen Loosen oder Loosabschnitten zum Eigenthum übertragen werden, feilbietet odec veräußert oder zeitweise an einen Anderen überläßt, wird mit einer Geldstrafe von einbundert bis eintausendfünthundert Mark bestraft.
Dieselbe Strafe trifft Denjeuigen, welcher ein solches Geschäft als Mittelétperson befördert.
— Die Volks\s{chul-Kommission des Hauses der Ab- geordneten fuhr gestern Abend in der Berathung der Vorlage fort. Sie stimmte dem §, 37 (Aufbringung der Kosten) zu. Bei §. 38 (Beseitigung des Schulgelbtes) wurde die Frage der nit der allgemeinen Schulpfli&t dienenden Volksscbulen behandeli. Die Abgg. Ludowieg und Dr. Brüel traten dafür ein, daß die Anzahl der gehobenen Schulen, Seyffardt (Magdeburg) der der sog. Bürgershulen in den Provinzen Sachsen und Hanrover geseßlich firict werde. Da der Minister der eistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler erklärte, einen Entwurf über die Organisation von Mittelshulen (die oben erwähnten Schulen kämen hier in Betracht) vorlegen zu wollen, so verzihtete die Kommission darauf, diese Frage bier zu erledigen. S. (Aufbringung der Kosten u. s w.) wurde angenommen, ebenso §. 40 (Tragung der Schullasten in den Gutsbezirken dur den Besitzer des Guts). §. 42 fand im Sinne der Konservativen und des Centrums Erledigung. §8. 43, 44 (Leistungen Dritter, Stiftungen, kirchliche Interessenten) blieben unbeanstandet. In §. 45 (Uebergang des Schulvermögens auf die bürgerlihen Gemeinden) wurde der zweite Absay gestrichen, der den Uebergang des lediglich für Volksschulen bestimmten Vermögens der Kirwen und Kirchen- gemeinden in denjenigen Fällen, in denen die betreffende Sule eine osentaise ift und der Erfüllung der allgemeinen Schulpflic)t dient, regelt.
— Dem Abg. Wi ndthorst ist an seinem 80. Geburtstage von einem Comité deutscher Katholiken die Summe von 46 647 #Æ zur Bestreitung der Kosten der Marienkirche in Hannover überreiht worden. Von dem Kardinal Staats- sekretär Rampolla traf nach der „Germania“ folgendes Schreiben an den Abg. Windthorst zum Geburtstage ein : «Hoher und edler Herr! Dein demnäst wiederkehrendes Ge- burtsfest wird nicht allein von Deinen Angehörigen und politischen Freunden, sondern zugleich von allen Katholiken Deutschlands mit ge- méeinsamem Jubel gefeiert werden. Hast Du doch stets, wo es gautt, die Interessen unserer heiligen Religion zua vertheidigen, Seelenstärke und Geistesfraft, Eifer und Festigkeit in einem solhen Maße bewöhrt, daß Du mit vollem Rechte Dir Aller Zuneigung und Liebe ge- wonnen hast. An dieser Freude nehme auc ic innigen Antheil und ergreife gerne die Gelegenheit, Dir bei diesem freudigen Anlasse von
Gesundheit und in Deiner vollen Kraft erhalten wolle, zum Nuyen der Kirche und der Gefellshaft. Mit ganz besonderer Freude aber er- füllt es mich, daß ich Dir einen erneuten Beweis des ganz besonderen Wchlwollens melden darf, das Se. Heiligkeit der Papst Dir immer- dar widmet. Es hat mich nêmlich der Oberhirt der Kirche beauftragt, Dir in Seinem Namen Seine Glück- wünshe auszusprewen und Dir Mittheilung davon zu machen, daß Se. Heiligkeit Dir zum Unterpfande aller Gaben des Himmels den apostolishen Segen in aller Liebe ertheilt. Indem ih diesem Auftrage Sr, Heiligkeit mit Freuden Folge leiste, spreche ih Dir zu- glei meine ganz besondere Zuneigung und Hochachtung für Deine Perfon aus, flehe die Fülle des göttlihen Segens über Dich herab und zeihne hoher und edler Herr in vollkommener Ergebenheit M. Kardinal Rampolla. Rom, 12. Januar 1891.“
Aus der Rechtsprechung des Ober-Verwaltungsgerichts.
Das Ober:Verwaltungsgeriht, Erster Senat, hat am 207 Dezeiibér v. J. erlannt, daß es für die Pslit des Gutsbesigers - in “der Mark Brandenburg, zu den Gemeinde-Abgaben von den früher zum Gute ein- gezogenen, sogen. wüslen Hufen beizutragen, entscheidend ist, ob diese Gru: dstücke nah den Katastern vom Jahre 1624, nit jedo, ob fie noch in den Jahren 1740 oder 1756 mit bäuerlichen Wirthen beseßt warcn ; die leßteren beiden Jahre find nur für die Pflicht zur Wiederbeseßzung der Stellen, nicht für die Beitragspflicht maßgebend.
Eine Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerihts, Ersten Senat2, vom 15. Dezember v. F., betrifft die Anlage von Kom- munal-Begräbntßpläßen. Zu derselben ist zwar nach dem 8. 764 des 11. Titels im 11, Theil des Allgemeinen Land- rechts die Genehmigung der Staatsbehörden erforderlich, aber niht mehr in deren früherer Eigenschaft als „geistliche Oberen“, sondern nur in der als „Polizeivorgeseßte des Orts“. Ueber die Anträge hat sonach die Orts- und nicht die Landes-Polizei- 4 u aus\cließli*Þ nah polizeilihen Gesichtspunkten ¿u
efinden.
Ein Forstbeamter, welcher in Wahrung fiskalischer Ver- mögens8rechte und ohne besonderen Auftrag seiner vorgeseßten Behörde den ruhigen Besiß eines Angrenzers — hier dur Wegräumung einerStauanlage aus dem gemeinschaftlihen Grenz- graben — gewaltsam stört, macht unberehtigt Gebrauch von der Selbsthülfe und überschreitet seine Amtsbefugnisse. Deshalb ist in dem wider den Beamten gerichteten Besißstörungs-Prozesse der erhobene Konflikt durch Urtbeil des Ober-Verwaltungs- gerichts, Ersten Senats, vom 3. Dezember v. J. verworfen.
«Nach einem Endurtheile des Ober-Verwaltungsgerichts, Ersten Senats, vom 22. November 1890 sind im Geltungs- bereiche der östlihen Landgemeindeordnung die Land- aemeinden, Falls sie überhaupt Zuschläge zur Ge- werbesteuer erheben, zwar ohne Weiteres befugt, zu diesen auch Alktiengesellshaften heranzuziehen; ihr Besteuerungsrecht erstreckt fich indeß nur auf den innerhalb der Gemeinde stattfindenden Gewerbebetrieb. Falls der staatlich veranlagte einheitlihe Betrieb der Aktiengesellshaft über mehrere Kommunalbezirke fich ausdehnt, können fie daher nicht deren gesammte Gewerbesteuer mit Zuschlägen belasten, sondern nur denjenigen Theil der leßteren, welcher dem in der Gemeinde sich vollziehenden Theile des Betriebes entsprechen würde. Zu der hiernach erforderlichen besonderen Einshäßung des Prinzipalsteuersaßes erscheint der Gemeindevorstand nicht ohne einen bezüglihen, vom Kreisausschusse zu bestätigenden Gemeindebeshluß ermätigt.
Nach einem Endurtheile des Ober-Verwaltungsgerichts, Erster Senat vom 17. Dezember v. J. macht \ich ein Lehrer einer Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse dann schuldig, wenn er ein Schulkind lediglich zur Erzwingung eines freiwillig niht abgelegten Geständnisses über eine nicht bereits anderweit thatsählih festgestellte Verfehlung züchtigt. Denn die Handhabung der Schulzucht bezweckt die Bestrafung des Kindes für festgestellte Verfehlungen und dessen Besserung, niht die Ermittelung jener durch Erzwingung des Geständ- nisses; sie erweist sih, wenn lediglich zu diesem Zwette geübt, als eine willkürlihe und darum strafrechtlih verfolgbare.
Nr. 2 der Amtlichen Nachrichten des Reihs-Ver- siherungsamts vom 15, Januar hat folgenden Inhalt: Unfall- verhütung8vorschriften der Hamburgischen landwirtbschaftliGen Be- rufégenossenschaft — Rundschreiben an die Vorstände der aus\chließlich vom MReichs-Versiherungs8amt ressortirenden gewerblichen und land- wicthschaftlihen Becufsgenossenshaften, betreffend die Bestrebungen des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke.
Nr. 2 der Amtlichen Nahrichten des Reihs-Ver- siherungsamts (Invalid und Altersversicherung) vom 15. Januar enthält die Verordnung, betreffend das Verfahren vor den auf Grund des JIavaliditäts- und Altersversicherung8geseßzes errihteten Schiedsgerichten, vom 1. Dezember 1890, die Verordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang des Reichs- Versicherungsamts in den Angelegenheiten der Invaliditäts- und Altersversiherung (§. 133 Absayß 3 des Gescß:8 vom 22. Juni 1889), vom 20. Dezetnber 1890, und die BekanntmaGung des Reichs» kanzlers und Beschiuß des Bundesraths vom 27. November 1890.
Kunst und Wissenschaft.
— Jm Kunstverlage von Amsler und Ruthardt hierselbst ist soeben die Radirung F. Bötticher's nah dem von A. von Werner gemalten Porträt Sr. Majestät des Kaisers, welhes Allerhötstdenselben in ruhiger Haltung und eht Königlicher Würde wiedergiebt, ershienen. Das Blatt ift für den Handel bestimmt und geradezu wohlfeil zu nennen, ob- gleih es mit großer Sorgfalt und unter persönlicher Leitung des Meisters vom Nadirer ausgeführt worden ift. Es giebt M A in Ausdruck, Haltung und Farbentönung getreu wieder.
Das neueste Werk des Münchener Maler - Radirers Wilhelm Rohr: „Die Cisterzienser“ (Stahl’sche Verlags- handlung) stellt in 14 Blättern das intime Leben dieser von der Welt abgeschiedenen, zu Stams, zwischen Landeck und JFnnsbruck, in ihrem Kloster lebenden Brüder dar, die, von der
Herzen Glück zu wünschen und Dir auszu'prehen, wie warme Gebete ; ih zu Gott dem Herrn emporsende, daß er Dih noch ret lange in
Hinfälligkeit alles Frdishen überzeugt, sich ganz der werk-
: thätigen Liebe und Seelsorge gewidmet haben. Als besonders
gelungen muß die „Abendandacht der Brüder“, „der Pater auf dem Wege zur Seelsorge“, „ein Novize am Grabe feines