1891 / 19 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

„Hotherfreut über die Glückwürse, welhe Sie Mir im Namen des Herrenhauses aus Anlaß der glücklihen Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin in der Adresse vom 20. d. M. dargebracht haben, ist es Mir éiy Bedürfniß, für diesen erneuten Beweis Ibrer Anhänglichkeit Meinen wärmsten Dank zu sagen.

Wilhelm.“

Sodann bemerkt der Präsident: Das Herrenhaus hat einen überaus \{merzlichen Verlust erlittten. R der Frühe des 18. d. M. erlag unser Mitglied, der erste Vize-Präsident Herr Hans von Rochow auf Plessow seinen Leiden im 68. Lebensjahre. Er gehörte zu den Wenigen, welche dem

errenhause seit seiner Begründung angehören. Ein s{weres

eiden, das ihn im verflossenen Sommer überfiel, hien dur seine kräftige Natur überwunden zu sein ; voll Hoffnung und Zuversiht nahm er seine Geschäste wieder auf, aber bald kehrte das Leiden zurück und nahm einen so bedrohlihen Charakter an, das er selbst wie seine Freunde den nahen Eintritt eines betrübenden Ausgangs vorauss\ah. Er sah demselben mit vollem Bewußtsein bis zum leßten Augenblick und mit Standhaftigkeit entgegen. Die Festigkeit seines Charakters, die Treue in seinen öffentlichen Verpflich- tungen, die ihn durch sein ganzes Leben auszeihneten, sicherten ihm die Hochahtung in weiten Kreisen. Das Herrenhaus wird ihm ein treues Andenken bewahren. L E

Seit der lezten Sißzung sind ferner verstorben die Mit- glieder Dr. Ludolf Camphausen, Theodor Graf zu Solms-Sonnewalde und Herr von Schuzbar ge- nannt Milchling. j : e

Das Haus ehrt das Andenken derselben in der üblichen Weije. . i Der Ober-Bürgermeister Adickes (Franksurt a. M.) theilt in einem Schreiben sein Ausscheiden aus dem Herrenhause in Folge seiner Amtsniederlegung in Altona mit.

Neu eingetreten isl das Mitglied Eugen Gans Edler Herr zu Putlist. . i

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des üntrages des Grafen von Frankenberg wegen Bildung etner Behörde für die Junteressen der Wasserwirthschaft.

Graf von Frankenberg weist darauf bin, daß der Antrag das Haus wiederholt beschäftigt habe, aber nie zur Erledigung gekommen fei. Nach den Ausführungen des Finanz-Ministers sei die Regierung bereit, tem Antrage Folge zu geben. Die deutshe Landwirthschaft, der deutshe Forstverein und der Centralverein zur Hebung der deutschen Fluß- und Kanalschiffahrt bättin in der Richtung des Antrages ebenfalls Resolutionen gefaßt, ebenso der Nerein der Ingenieure und Arcbitekten. Das Haus der Abgeordneten habe eine Reolution des Abg. Scbultz-Lupit, betreffend eine Regelung des Wasser- rets und Errictung einer dasselbe überwabenden Behörde an- aenommen. Der freie Fischfang na altem römischen Ret habe die Fischerei geschädigt. Die Strombauverwaltungen der größeren Ströme näbmen nur das Interesse der Schiffahrt wahr, aber auch das Interesse der Landwirthschaft und Industrie verlange Berüksichtigung hierbei. Das kleine Baden beshâme Preußen mit seinen guten Ein- rihtungen für die Wafserwirthsbaft. Er beantrage die Veberweifung seines Antrages an eine Kommission. :

Graf Brühl will gegen eine Kommissioneberathung nichts eîin- werden, würde aber lieber eine Ablehnung des Antrages gleich im Plenum sehen. Es fei nicht wünschenswerth, noch mehr Behörden zu \chaffen, zumal eine solche, von der man noch gar nicht wisse, was sie cigentlich thun folle. i y

Nachdem noch Herr von Wovr\ch den Antrag kurz empfohlen, wird derselbe einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt die einmalige Schlußberathung über den Geseß- entwurf, betreffend Abänderungen der Kirchengemein de- und Synodalordnung für die Provinzen Preußen (Ost- und Wesipreußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Shlesien und Sachsen vom 10. September 1873.

Der Berichterstatter Graf von Rothkirch-Trach beantragt die unveränderte Annahme der Vorlage. ¡

Freiherr von Durant: Er begrüße cs mit Genugthuung, daß es unter dem sogen. neuen Kurse mögli geworden fei, diese Vorlage endli unter Da zu bringen. Diese Sache zeige besonders und be- leute grell die Misère, in welche die evangelische Kirche in Folge ibrer Abhängigkeit von nictkirchlihen Faktoren gerathen sei. (Zu- stimmung rech1s.) Er wünsbe nit, die Stellung des Summus Episcopus zu \chmälern (Beifall), sondern fie zu kräftigen. Es gelte, das dringende Erforderniß, Wege zu hafen für den direkten Ver- fehr zwisden dem Summus Episcopus und seiner Kirche, endlich zu erfüllen. Gr bitte, die Vorlage anzunehmen. (Beifall )

Der Geseßentwurf wird gemäß dem Kommissionsantrage

angenommen, 7 | : Stluß 21/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Die dem Reichstage vorgelegte, gestern erwähnte Kaiser- lihe Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A zu dem deutsh-italieni/hen und dem deutsh- spanischen Handels- und Schiffahrtsvertrage, datirt vom 9. Fuli vorigen Jahres und lautet:

Die Zollermäßigungen, welche in dem Tarif A4 zu dem Handels: und Stiffabrtsvertrage zwishen dem Deutschen Reih und Italien vom 4. Mai 1883 und in dem Tarif 4 zu dem Handels- und Scwiffahrtêvertrage zwishen dem Deutschen Reih und Spani n vom 12. ÎJreli 1883 enthalten sind, finden mit Ausnabme der inzwischen in Wegfall gekommenen Zollermäßigung für Roggen auch Marokko gegenüber Anwendung.

Die Budgettommission des Reichstageé fuhr ? cute in der Berathunz des Post-Ctats bei dem Extraordinarium fort ; für das Postgebäude in Aacen wurden ftatt 30 000 25 000 , in Lie;nig 2000 (statt 25 000 4) bewilligt, für Diedenhofen 75 900 A abgeseßt.

Tagesordnung für die 5. Plenarsißgung des Herrenhauses am Donnerstag, den 22. Januar 1891: 1) Mündliher Bericht der Kommission für kommunale An- gelegenheiten über den Geseß-Entwurf, betreffend die Erhöhung des Höchstbetrages der Hundesteuer in den älteren Landes- theilen der Monarchie; vergl. Nr. 6 und 24 der Drudcksachen ; Berichterstatter: Herr 2c. Graf von Pfeil. 2) Mündlicher Be- riht derselben Kommission über den Geseß-Entwurf, betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen des Geseßes vom 31. März 1852 wegen Abänderung des Pensionsgesezes vom SL: März 1872 auf unmittelbare Staatsbeamte; vergl. Nr. 7 und 25 der Drucksachen; Berichterstatter: Herr 2c. Graf zu Eulenburg. 3) Mündlicher Bericht derselben Kommission über den Geseß-Entwurf, betreffend die Abänderung und Er- Sänzung einiger Bestimmungen wegen der Wahl der Stadt- verordneten; vergl. Nr. 8 und 28 der Drucksachen; Bericht-

erstatter: Herr 2c. Boetticher.

Die X. Kommission des Herrenhauses für Vor- berathung des Antrages des Grafen von Frankenberg, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Bildung einer Behörde zu erwägen, welcher alle JFnter- essen der Wasserwirth1haft in Bezug auf die Landeskultur, auf Abwendung der Hochwasser- gefahren und bessere Ausnußung für Schiffahrt und Gewerbe unterstellt werden, hat sih konstituirt. Vorsizender ist der E von Hasel Trage, Stellvertreter des Vorsißenden Hr. von Woyrsch, Srist- führer Graf von Keyserling.

In dem Herrenhause is von dem Geheimen Justiz- Rath, Professor Dr. Dernburg nachstehende Resolution

eingebraht worden:

Das Herrenhaus wolle bes(ließen : z

nach Beshluß über die Vorlage, betreffend Abänderung des 8. 79 des Meheungsgeteneo zum Gerichtsverfafsungsgeseß Nr. 10 der Drucksahen —, die Königliche Staatsregierung zu ersuben:

1) in Berlin und seinen Vororten, sowie in den anderen größeren Städten der Monarchie Amtsgerihtsbezirke für etwa 30 000 Gericts- eingesessene mit dem Sitze des Amtsgerichts innerhalb des Gericht8- bezirks im Wege der Gesetzgebung einzuribten, A s 2) dur Maßnahmen der Verwaltung und duch die Gesetz- gebung darauf hinzuwirken, daß \sich die Amtsgerichte bei der Ver- waltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht auf eine blos formelle Thätigkeit beshränken, sondern innerhalb ihrer Zuständigkeit den Ge- rihtseingesessenen unterstüßend und fördernd zur Seite stehen.

Dem Herrenhause ist der auch dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des Preußischen Staates verwalteten Eisenbahnen im Betriebs- jahre 1889/90, aus welchem wir in der Dritten Beilage des „R.- u. St.-A.“ einzelne Mittheilungen bringen, zugegangen.

Dem Hause der Abgeordneten ist, wie bereits gestern gemeldet, der Entwurf eines A zur Aus- führung des §8. 9 des Gesezes, betreffend die Ein- stellung der Leistungen aus Staatszmitteln für die römish-katholishen Bisthümer und Geistlihen vom 22. April 1875, zugegangen; er hat folgenden Wortlaut : Artikel 1. Von denjenigen Beträgen, welhe auf Grund der gemäß §. 1 des Gesetzes vom 22. April 1875 erfolgten Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln aufgesammelt sind, werden nach Inkrafttreten gegenwärtigen Gesetzes, 1) an das Erz- bisthum Köln 83267619 75 4, 2) an das Erzbie- thum Gnesen-Posen 1954205 Æ 27 4, 3) an das Bisthum Kulm 983565 A 37 S, 4) an das Bisthum Ermland 1037239 A 34 4, 5) an das Biéthum Breslau 1 482393 M 98 s, 6) an das Bisthum Hildesheim 681 334 A 65 , 7) an das Bisthum Osnabrück 325 865 Æ 35 A, 8) an das Bisthum Pader- born 1182 364 4 57 A, 9) an das Bisthum Münster 1 535 266 M. 90 , 10) an das Bisthum Trier 2122 421 Æ 91 4, 11) an das Bisthum Fulda 823 819 4 35 4, 12) an das Bisthum Limburg 570 416 M 31 4, 13) an das Erzbisthum Prag 33 893 M 29 s, 14) an das Erzbisthum Olmüß 6865 11 4, 15) an das Erzbis- thum Freiburg 1561 A 87 A4, zusammen 16 009333 Æ 02 S herausgezahlt. i Art. 2. Aus den im Art. 1 aufgeführten Summen werden Seitens der betreffenden Diözesanoberen die von Instituten und Per- sonen erhobenen Ansprüche, soweit sie für begründet erachtet werden, nach Maßgabe der den Bisthümern herausgezahlten Mittel befriedigt. Zu diesem Bebufe wird in jeder Diözese bezw. in jedem preußischen Diözesanantheile Seitens des Diözesanoberen eine Kommission,|bestehend aus drei Geistlihen und zwei zum Richteramte befähigten, aber nit im unmittelbaren Staatsdienste stehenden Laien, eingeseßt. Dieselbe entscheidet über die erhobenen Ansprüche endgültig unter Aus\{luß des Rehtsweges, :

Art. 3. Die übrig bleibenden Beträge werden von den Diözesan- oberen für firchlihe Zwecke der Diözesen beziehungsweise der preußishen Disözesanantheile sowie zur Unterstüßung von Gemeinden bei Errichtung oder Wiederherstellung kirchlicher Gebäude verwendet.

Art. 4. Ueber die Verwendung der auf Grund dieses Gesetzes herausgezahlten Summen werden die Diözesanoberen dem Minister der geistlihen Angelegenheiten Mittheilung machen.

Art. 5. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten und der Finanz-Minister sind mit der Ausführung dieses Geseßcs beauftragt.

Die Begründung lautet:

Der dem Landtage der Monarchie im Frühjahre 1890 Seitens der Staatsregierung vorgelegte Entwurf eines Geseßes zur Ausführung des 8. 9 des Gesetzes, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatêmitteln für die römisch-katboliswen Biéthümer und Geistlicen, vom 22. April 1875, Nr. 151 der Drucksachen des Abgeordnetenhauses, hat nit die Zustimmung der Landesvertretung gefunden. (Sißung des Abgeordnetenhauses vom 7. Juni 1890) :

Die Staatsregierurg \{chlägt jeßt vor, den im Absag 1 des §. 9 des vorgedachten Gesetzes enthaltenen Vorbehalt dadur zur Erledigung zu bringen, daß die aufgesammelten Staatsmittel zwar, wie früher {con beabsichtigt, zu Gunsten der Diözesen und Diözesanantheile nah Maßgabe des Aufkommens verwendet, aber nicht, wie im oorjährigen Entwurf vorgeschlagen war, in der Form von Renten, fondern in Kapitalien den Diözesen überwiesen werden sollen. Die Bischöfe würden cs dagegen übernehmen, über die Ansprüche, welhe mit Bezug auf die eingestellten Staatsleistungen und die aufgesammelten Staats- mittel erhoben werden, zu entscheiden.

Die übrig bleibenden Beträge sollen zum Besten der Diözesen und Kirbengemeinden Verwendung finden und hierdurch den recht- lihen Charakter von Diözesanfonds erhalten. :

Diesen leitenden Bs entsprechend bestimmt

Artike

die Herauszahlung der ecinbehaltenen Staatsmittel und zwar in der Weije, daß das Kapital nah Maßgabe der aus den einzelnen Diözefen ein- gekommenen Theile desselben auf di e Bisthümer vertheilt wird. Ausweis- [ih des neuesten Finalabschlufses der Generalstaatskafse belaufen sich die bei dem Sammelkonto befindlihen Beträge auf 15 938 676 # 950 s. Denselben sind noch 70656 #4 52 H zuzuleßen als Rest einer Schuld des Posensben Säkularisationsfonds an das Sammelkonto, welche dadur entstanden ift, daß irriger Weise die Zuschüsse für die Seminare in Posen und Gnesen als reine Bedürfnißzushüfse be- handelt und daber als erspart verrechnet worden sind, während es {ih in der That um Dotationsbeträge, welhe dem Sammelkonto zustehen, bandelt. Hiernach ergiebt sih ein Gesammtbetrag von 16 009 333 4 2 S, welcher in dem Geseßentwurf Aufnahme gefunden hat und dessen betreffende Theile den Bisthümern herausgezahlt werden follen.

Die Staatsregierung hält nach wie vor an der Ansicht fest, daß ein Rehtsanspruch auf die aufgesammelten Staatsmittel niht besteht, und daß es Empfangéberehtigte im juristishen Sinne nicht giebt, Diese Auffaffung liegt insbesondere den Bestimmungen

des Artikels 2 : des Entwurfs zu Grunde. Nach denselben sollen bischöflicherseits zu bestellende Kommissionen mit Auss{chluß des Rectsweges nah ihrem pflihtwäßigen, billigen Ermessen und unter Berücksichtigung der ob- waltenden Umstände endgültig entsheiden, ob, bezw. inwieweit An- \sprüthe zn befriedigen find, welde von irgend einer Seite (von In- \tituten und Personen juristishen oder natürlihen —) auf die den Bistbümern herausgezahlten Mittel erhoben werden.

Der verbleibende Rest soll von den Diözesanobern Inhalts des ‘Artikels 3

nicht. Vorzugsweise ist auf die Bildung von Fonds für emeritirte oder hülfsbedürftige Geistlihe hinzuweisen, ferner auf die Unterftüßung von Aspiranten des geistlihen Standes, auf die Gewährung von Mitteln zur Ausbildung von Geistlichen, auf die Deckung der ver- mehrten Kosten der Diözesanverwaltung, auf die Aufbesserung der Gehälter von Domherren, Domvikaren und Beamten der bis{öflihen Verwaltung. Befonderer Werth if auf die Unterstüßung armer Gemeinden bei Errichtung und Wiederherstellung kirchliher Gebäude (Kirchen, Kapellen, Häuser für Geistlihe und Kirchendiener) gelegt. Daß leßtgedachte Ünferitüiungen besonders in dem Entwurf erwähnt werden, hat darin seinen Grund, .daß ein Ae entstehen kann, ob die Unterstüßung von Gemeinden ohne Weiteres als ein Diözesan- ¡weck anzuerkennen sei.

In thatsähliher Hinsiht ist noch zu bemerken, daß die vor Erlaß des Gesetzes vom 22. April 1875 bereits fällig gewesenen, aber durch Verwaltungsanordnung einbehaltenen Bezüge (— namentli die betreffenden Kompetenzen des damaligen Bischofs von Ermland und die in den 88. 13 Absaß 1, 18 Absatz 3 Gesetzes vom 11. Mai 1873, Sesege Samm. Seite 191 erwähnten betreffenden Staats- mittel —), bei denen es sich um_rechtlihe Verpflichtung oder Do- tation handelt, in den bei dem Sammelkonto befindlichen Beträgen mitenthalten sind.

__ In rechtliher Hinsicht bleibt zu erwähnen, daß der Fürst-Erz- bishof von Prag und der Fürst-Erzbishof von Olmügy die ihnen nah dem Entwurf zugewiesenen Rechte zufolge des §. 138 Il. 11 Allg. Landrechts dur ihre inländishen Vertreter ausüben und daß die Be- stimmungen der Geseße vom 20. Juni 1875 Selcz-Sagnme, S. 241) und vom 7. Juni 1876 (Geseß-Samml. S. 149) eine Aenderung dur dieses Gese nit erleiden.

In dem Hause der Abgeordneten is von den Abgg. Motty und Genossen folgende Jnterpellation ein- gebraht worden:

Die Unterzeichneten erlauben sich an die Königliche Staats- regierung die Anfrage zu richten:

__ Ob und welche Maßregeln neben den bis jeßt getroffenen dieselbe Angesichts der durch falsde Vorspiegelungen gewissenloser Agenten hervorgerufenen und im Frühjahr allem Ansein rah in vermehrtem Maße drohenden Mafsenauswanderung nach Brasilien zu ergreifen gedenkt.

Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Berathung des Volks\chulgeseßes nahm in ihrer gestrigen Sitzung die 88, 46 und 47 der Regierungsvorlage (Regelung des Uebergangs des Schulvermögens auf die bürger- lihen Gemeinden) unverändert an. 38 erhielt nah Annahme des Antranes Brüel folgende Fassung : „Das seither für Volks\{hul- zwecke bestimmt gewesene oder dafür benußte Vermögen der bürgerlichen Gemeinden und Gutsbezirke, sowie das in den §8. 45 bis 47 bezeichnete Vermögen bleibt au ferner seiner Bestimmung erhalten.“ Zu §. 51 (Verpflichtungen Dritter aus besonderen Rechtstiteln) lag der Antrag des Abg. Wessel und Genossen vor, dem Absatz 1 (die auf be- sonderen Rechtstiteln beruhenden Veryflihtungen Dritter zur Schul- unterhaltung oder zu Leistungen für Schulzwecke bleiben bestehen) folgende Bestimmungen hinzuzufügen: „Zu diesen Verpflichtungen gehören auch die Leistungen des Fiskus im Umfange des 8 45 Nr. 4 und 5 der Stulordnung für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845, jedo mit der Maßgabe, daß diese Leistungen für die nah dem Inkrafttreten des Geseßes neu errihteten Schul- stellen ohne Entshädigung der Domänendörfer in Fortfall kommen.“ Mit Rücksicht auf die \{chwierigen Rechtsverhältnisse, welche bei der Beurtheilung dieses Antrages in Betracht kommen, und auf seine große finanzielle Tragweite, beschloß die Kommission auf Vorschlag des Vorsitzenden, die Berathung dieses Antrages auszuseßen und eine Subkommission unter Hinzuziehung von Kommifsarien aus dem Ge und dem landwirthschaftilihen Ministerium mit der Vor- erathung des Antrages zu betrauen. Im Uebrigen wurde §. 51 an- genommen.

Die Wildschadenkommission des Hauses der Ab- geordneten fuhr heute in der Berathung des S. 5 in zweiter Lefung fort. Derselbe lautet: Ist der Schaden durch Wild der in §. 1 ge- nannten Arten entstanden, wel{es nicht in dem Jagdbezirk, in welhem der Schaden erfolgt ift, seinen regelmäßigen Aufenthalt bat, \o sind die Entshädigungépflichtigen, ebenso wie die Inhaber eigener Jagd- bezirte, berechtigt, Ersaß von demjenigen zu verlangen, aus deffen Wildstand dasselbe ausgetreten ist. Mehrere hiernah Ersatz- vflihtige haften dem Ersaßberehiigten gegenüber Jeder für das Ganze, unter einander nah der Größe ihrer Jagd- bezirke. Freiberr von Wackerbarth beantragte, die Inhaber eigener Fagdbezirke von der Forderung des Ersaßzes auszuschließen, weil sie nh selbst {hüten könnten. Ferner beantragte derselbe, den Regreß- anspruch ftets in der Höhe der Hälfte des Schadens festzuseßen und statt „Jagdbezirk“ zu sagen „Forstbezirk“. § 5 wurde mit diesen Anträgen genehmigt. Die §8. 6—12 blieben unbeanstandet. In 8. 12a (Schug der Odst-, Baum-, Gemüse-, Blumen- und Baum- ichulanlagen) wurde §. 65 des Wildschaden-Entwurfs aus der Landtags- session von 1883/84 angenommen, Die §8. 13 und 14 wurden nach

der ersten Lesung genehmigt.

Verkehrs-Anfialten.

Norddeutscher Lloyd in Bremen (Lezte Natrichten Über die Bewegungen der Dampfer) New-York- und Baltimore-Linien : estimmung.

¿Siber Bremen 17, Jan. von New-York.

a New-York 16. Jan. in New-York.

Fulda“. . New- Vork 13. Jan. von Southampton.

„Spree“ New-York 16. Jan. Lizard pasfirt

„Werra“ New-York 20. Jan. von Southampton. „America“ N 7. Jan. von Baltimore. eStuttgart“ . {Betiauerl 13. Jan. Lizard passirt. „Hermann“ . Baltimore 15, Jan. von Bremerhaven. Brafil- und La Plata-Linien: „Straßburg“ . Bremen 20. Jan. in Bremerhaven. „Münhen“ Bremen 19, Jan. in Bremerhaven.

„Dresden“ tat nige 19. Jan. Las Palmas passirt.

eDarmstadt“ ie A 11. Jan. von Buenos Aires.

„Graf Bismarck“ E ort pi 15. Jan. von Bahia.

„Kronpr. Fr.Wilh.“|Antwerp., Bremen] 5. Jan. von Buenos Aires. O La Plata 2, Ian. in Montevideo. Be La Plata 11. Jan. in Montevideo. O 2 La Plata 15, Jaa. in Rio.

„Leipzig“ . Brasilien 20. Jan. in Bahia. 4 „Serra Rio, La Plata | 11. Jan. Sta. Cruz passirt. e Frankfurt“ . Rio, La Plata | 20. Jan. von Villagarcia. Linien nah Oft-Afien und Australien:

„Sachsen“ .. Bremen 17. Jan. von Genua. „Preußen“ . Bremen 16. Jan. in Pence.

e Bayern“ Ost-Asien 17. Jan. in Singapore. eNedckar“ . Ost-Asien 19. Jan. von Genua. „Habsburg“ . . Bremen 19, E in Bremerhaven. E Bremen 7. Ian. von Adelaide. eHohenzollern“ . Australien 13. Jan. in Adelaide. eDohenstaufen“ Australien 17, Ian. in Aden.

e Karlsruhe“ . Bremen 27. Dez. von Melbourne.

für firchlide Zwedcke ihrer Diözesen bezw. preußishen Diözefan-

antheile verwendet werden. Einer Aufzählung dieser Zwecke bedarf es

M 19.

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i Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1891.

Berlin, Mittwoch, den 21. Januar

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. t

Offiziere, Portepee-Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 8. Januar. Riebes, Major und Chef der 6. Comp. des Invalidenhauses zu Berlin, zum Chef der Gren. Comp. bei dem- selben Invalidenhause ernannt. v. Hartwig, Major vom In- validenhause zu Berlin, die erlcdigte Comp. Cbefstelle bei demselben Invalidenbause, v. Scharfenort, Hauptm. vom Invalidenhause zu Karlshafen, unter Verseßung zum Invalidenhause in Berlin, die bei demselben erledigte Hauptmannsftelle, verliehen.

Berlin, 14. Januar. Pfliegner, Zeug-Pr. Lt. von der Pulverfabrik in Spandau, zum Zeug-Hauptm., Dieterich, Zeug-Lt. vom Art. Depot in Magsdeburg, zum Zeug -Pr. Lt., Siegis- mund, Zeug-Feldw. vom Art. Depot in Breslau, zum Zeug-Lt., befördert.

Berlin, 18. Januar. v. Graba, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Inf. Regts. von Voigts- Rheß (3. Hannov.) Nr. 79, mit der Führung des Inf. Regts. von Boyen (5. Oftpreuß.) Nr. 41, unter Stellung à la suite desfelben, beauftragt. Paris, Major vom Inf. Regt. Nr. 140, unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiz., in das Inf. Regt. von Voigts-Rhetz (3. Hann.) Nr. 79, Heusch, Major vom Inf. Regt. Nr. 130, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 1409, versezt. Siemens, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 130, in dieses Regt. einrangirt. Clüver, Hauptm. und Cowp. Chef vom Inf. Regt. von Lüßow (1. Rbein.) Nr. 25, unter Beförderung zum überzähligen Major, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 120 verscßt. Barth I, Pr. Li. vom Inf. Regt. von Lüßow (1. Rbein.) Nr. 25, zum Hauptm. und Comp. CGkef befördert. Dühmig, Sec. Lt. vom 3. Bad. Inf. Regt. Nr. 111, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. von Lützow (1. Rbein.) Nr. 25 verseßt. wv. L'oeillot de Mars, Oberst: Lt. und etatsmäß. Stabsoffi:. des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm ) Nr. 14, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 131, uxter Stellung à la suite deffelben, beauftragt. Mangold, Major vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiz., in das Inf. Regt. Graf Schwerin (3, Pomm ) Nr. 14 ver- fett. v. Wartenberg, Major vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. €0, zum Bats. Commandeur ernannt. Künzel, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 137, in das Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60 einrangirt. v. Loefen, Hauptm. und Comp. Chef vom 3, Tbüring. Inf. Regt. Nr. 71, unter Beförderung zum überzähl. Major, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 137 verseßt. Vollrath, Hauptmann vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, zum Comp. Cbef ernannt. Handt, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Prem. Lt. befördert. v. Stranß, Oberst und Commandeur des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit Belassung seiner bisherigen Uniform, zu den Offizieren von der Armee versezt. v. Stucckrad, Obtersl-Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des 2. Naffau. Inf. Reats. Nr. 83, mit der Führung des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Groll, Königl. Württemberg. Oberst-Lt. vom Inf. Regt. König Wilhelm (6. Würt- temberg.) Nr. 124, Behufs Verwendung als etatsmäß. Stabsoffizier zum 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88 kommandirt. Frhr. v. Tshammer u. Often, Major vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, unter Stellung zur Disp. mit Pens, zum Commandeur des Landw. Bezirks Frank- furt a. M. ernannt. v. Bothmer, Major aggreg. dem 1. Heff. Inf. Regt. Nr. 81, als Bats. Commandeur in dieses Regt. cin- rangirt. Völsing, Hauptm. und Comp, Chef rom 3. Großherzogl. Hf. Inf. Regt. (Leib-Regt.) Nr. 117, in das 5. Westfäl, Inf. Regt. Nr 53, Weise, Hauptm. vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr 81, als Comp.- Chef in das 3. Großberzogl. Hef Inf. Regt. (Leib-Regt.) Nr. 117, v. Pfeil I, Pr. Lt. vom 1. Bad. Leib-Gren. Regt. Nr. 109, in das 1; Hess: Zuf: Neg Nr. 81: verset, _Cloößnex, Pr. Lt. vom 2. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, v. Trofsel, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Großherzog Friedrih Franz Il, von Meckleuburg-Sch{werin (4. Brandenburg.) Nr. 24, zu überzähl. Hauptleuten befördert. v. Naso, Oberst, beauftragt mit der Führung der 35. Kav. Brig., unter Belassung à la suite dées Kriegs- Ministeriums, zum Commandeur der 11. Kav. Brig., v. Kaisen- berg, Oberst und Commandeur des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, unter Stellung à la suite dieses Regiments, zum Commandeur der 35. Kav. Brig., Lange, Oberst-Lt. à la suite des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6 und Direktor der Offiz. Reitshule im Militär-Reit- Institut, zum Commandeur des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, ernannt. v. Homeyer, Major und Direktor der Kavallerie-Unter- offizier -Schule im Militär - Reit - Institut, unter Belaffung à la suite des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, mit Wahrnehmung der Gesäfte des Direktors der Offizier-Reitsule im gen. In- stitut beauftragt. Brinckmann, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. des 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Leib-Drag. Regts.) Nr. 24, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktor der Kav. Unteroff. S{ule im Militär - Reit - Institut ernannt. Baron v. Ardenne, Major vom Kriegs-Ministerium, als etatsmäß, Stabs- offiz. in das 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Leib-Drag. Regt.) Nr. 24 verseßt; derjelbe verbleibt jetoch bis zum 15. Febr. d. I. noch als kommandirt in seiner bisherigen Dienststellung. Wagener, Rittm. und Escadr. Chef vom Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, auf 3 Monate zur Dienftleistung bei dem Kriegs-Ministerium fomman- dirt. Ritter und Edler v. Detinger, Rittm. vom 1. Bad. Leib-Drag Regt. Nr. 20, als aggreg. zum Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6 verseßt. v. Heyden, Scc. Lk. vom 1, Bad. Leib-Drag. Regt. Nr. 20, zum Pr. Lt. befördert. W undt, Königl. Württem- berg. Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. König Karl (1. Königl. Württemberg.) Nr. 13, Behufs Verwendung als Batterie-Chef, zum Nassauischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 27 kommandirt. Freise, Pr. Lt. vom Naffauishen Feld-Art. Regt. Nr. 27, zum überzähligen Hauptmann befördert. Stypmann, Sec. Lt. vom Holstein. Feld-Art. Regt. Nr. 24, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Feld-Art. Regt. Nr. 33 verseßt. v. Greiff, Königl. Württemberg. Oberst à la snite des 8. Königl. Würt- temberg. Inf. Regts. Nr. 126, Behufs Rücktehr nach Württemberg, von der Stellung als etatsmäß. Stabsoffizier des Füs. Regts. General- Feldmarshall Prinz Albrecht von Preußen (Harnov.) Nr. 73 ent- bunden. v. Nerée, Oberst-Lt. à la suite des 4. Thring. Ixf. Regts. Nr. 72 und Direktor der Kriegs\chulie in Anklam, als etats- mäßiger Stabsoffizier in das Füs. Regt. General-Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr 73 verseßt. Tauscher, Major vom 4. Großherzog!, Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktor der Kriegs- \{hule in Anklam ernannt. Barbenès, Major aggreg. dem 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib-Garde-) Regt, Nr. 115, als Bats. Commandeur in das 4. Großherzogl. Hef. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118 einrangirt. Brinkmann, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr, 62, vom 28. Januar d. I. ab, Behufs Vertretung eines Lehrers, zur Kriegs\hule in Potédam kom- mandirt. Block, Pr. Lt. von demselben Regt, zum überzähl. Hauptmann, Edler v. d, Planitz, Portepee- Fähnrih vom I. Garde-Regiment z. F.,, zum Second - Lieutenant, befördert. Frhr. v, Ledebur, Port. Fähnr. vom 2. Garde-Regt. z. F., dieser

mit einem Patent vom 8. Februar 1890, v. Oertzen, v. Wißtz- leben, Port. Fähnrs. von demselben Regt., v. Livonius, Port. Fähnr. vom Garde-Füs. Regt., dieser mit einem Patent vom 8. Fe- bruar 1899, v. Bülow, Port. Fäbnr. von demselben Regt., dieser unter Verseßung in das Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, Frhr. Quadt-Wykradt-Hüchtenbruck, Port, Fähnr. vom Garde-Füs. Regt, v. Zitßewit, Port. Fähnr. von demselben Regt., dieser unter Verseßung in das 4. Garde-Regt. z. F., v. Schlebrügge, Port. Fähnrih vom Garde-Füs. Regt, zu Sec. -Lts., v. Schelling, Sec. Lt. vom 3. Garde-Regt. z. F., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, v. Kleist, v. Loeper, Port. Fähnrs. von demselben Regt., v. Rheinbaben, Port. Fähnr. vom 3. Garde- Gren. Regt. Königin Elisabeth, dieser mit einem Patent vom 8. Fe- bruar 1890, v. Ködckrig, v. Breitenbauc, Frhr. v. Hammer- stein-Loxten, Port. Fäbnrs. vom Königin Augusta Garde-Gren. Reat. Nr. 4, v. Erckert, Frhr. v. Maltzahn, Port. Fähnrs. vom 1. Garde-Drag. Regt. Königin von Großbritannien u. Jrland, Graf v. Kageneck, Port. Fähnr. vom Leibgarde - Hus. Reat, zu Sec. Lts., Graf v, Zedlitz u. Trüßscchler, Port. Fähnr. vom 1. Garde-Feld-Art. Regt, wv. Köppen, Port. Fähnr. vom 2, Garde - Feld - Art. Regt. zu außeretatsmäß. Sec. Lts, be- fördert. Graf zu Eulenburg, Sec. Lt. vom 1. Garde-Regt. z. F., Graf y. Arnim-Boitenburg, Sec. Lt. vom Regt. der Gardes du Corps, Graf v. Kal nein, Sec. Lt. vom 2. Garde-Ulan. Regt., Graf Reventlow, Sec. Lt. vom 3. Garde-Ulan. Regt., ein Patent ihrer Charge verliehen. v. Kalben, Sec. Lt. vom 4. Garde- Regt. zu Fuß, vom 1. Februar d. I. ab auf ein Jahr zur Dienst- leistung bei dem Ulan. Regt. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16 kommandirt. v. Willich, Sec. Lt. vom 2. Garde-Ulan. Regt., à la suite des Negts. gestellt. v. Zawadzky, charakteris. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. von Boyen (5. Oftpreuß.) Nr. 41, von Bujak, Unteroff. vom Kür. Regt. Graf Wrangel (Oftpreuß.) Nr. 3, zu Port. Fähnrs. befördert. Die Port. Fähnrs.: Hübner, Reich vom Inf. Regt. von Boven (5. Oftpreuß.) Nr. 41, Dirlam vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertcingen (4. Posen.) O Bertram, «Pieper, !Bohmker vom Gréè- nadier-Regt. König Friedri Il. (3. Oftpreuß.) Nr. 4, Pauly vom Gren. Regt. Kênig Friedrih Wilbelm I. (2. Oftpreuß.) Nr. 3, Pacaly vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg- Streliß (6. Oftpreuß.) Nr. 43, v. Keller vom Ostpreuß. Drag. Regt. Nr. 10, Eggers vom Ulan. Negt. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8, zu Sec, Lis, Crüger, Port. Fähnr. vom Feld-Art. Regt. Prinz August von Preußen (Oflpreuß.) Nr. 1, dieser mit einem Pa- tent vom 8. Februar 1890, Mo drow, Port. Fähnr. von dem- selben Regt , zu außerctatsmäß. Sec. Lts, befördert. Lieder- wald, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Brauns- berg, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen. v. Bolschwing, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mccklenburg-Strelig (6. Ost- preuß ) Nr. 43, à la suite des Regts. gestellt. Ern, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Mellin, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 129, zum Port. Fähnr., befördert. Die Port. Fähnrs. : v. Puttfamer vom Gren. Regt. König Friedrich Wilbelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1899, Bier O M Grell, Korustaedt vom Inf. Regt. Prinz Moritz von Ankalt-Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, Graf v. Schwerin vom 2. Ulan. Regt. Nr. 9, dieser unter Versetzung in das Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, v. Borcke, von Bredow vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, Spalding, Tummeley, v. Puttkamer vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, Rust, Staege- mann, vom Inf. Regt. Nr. 129, zu Scc. Lts, Fehling, Port. Fähnr. vom 2. Pomm. Feld-Art. Regt. Nr. 17, zum außeretatsmäßigen Sec. Lt., befördert. v. Maltan, Frhr. -zu Wartenberg u. Penzlin, Sec. Lt. vom 2 Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, ein Patent seiner Charge verliehen. Prot, Hauptm. z. D. und Béezirks- offizier vom Landw. Bezirk Dramburg, der Charakter als Major verliehen. v. Wedell, Pr. Lt. vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, à la suite des Regts. gestellt. v. Grote, Pr. Lt. à la suite des- selben Regts, unter Belassung in dem Kommando als Erzieher bei der Haupt-Kadettenanstalt, in das Regt. wieder einrangirt. Frhr. Prinz v. Buhau, Unteroff. vom Leib-Gren. Regt. König Friedri Wilhelm TIII. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zum Port. Fähnr. befördert. Die Port. Fähnrs; Steffen vom Leib-Gre- nadier:--Regiment König Friedri Wilkelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, König, Krause, v. Minckwiß vom Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenkurg.) Nr. 48, Dallmer vom Gren, Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1896, v. Rathenow vom 1. Brandenburg. Drag. Regt. Nr. 2, Bruch vom Inf. Negt. Graf Tauenztzien von Witten- berg (3 Brandenburg.) Nr. 20, dieser mit einem Patent vom 8. Fe- bruar 1890, v. Pawlikowski von demselben Regiment, zu Sec. Lts, Herrmann, Port. Fähnr. vom Feld-Art. Regt. General- Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, zum außeretatsmäßigen Sec. Lt., v. Wrochem, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, zum Hauvtm. und Comp. Chef, Fromme, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. Die Port Fähnrs. : v. Rozaúski vom 3, Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, Meyrick, Haupt vom Inf. Regt, Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2 Magdeburg.) Nr. 27, diese beiden unter Verseßung in das Anhaltishe Inf. Regt. Nr. 93, v. Stechow vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magde- burg) Nr. 27, v. Schenck vom Magdeburgishen Hus. Regt. Nr. 10, Gaillard vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Walliser von demselben Regt, Schwarz, v. Schrader vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, v. d. Dollen vom 7. Thüring. Inf. Regt. Rr. 96, zu Sec. Lts., v. Restorff vom Magdeburg. Feld-Art. Regt. Nr. 4, dieser mit einem Patent vom §8. Februar 1890, Stritter, Ruprecht, Graßhoff von demselben Regk., Neumeister vom Thüring. Feld-Art. Regt. Nr. 19, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Sadckfofsky von demselben Regt, zu außeretatsmäßigen Sec. Lts., befördert. v. Mach, Sec. Lt. vom 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95, cin Patent seiner Charge verliehen. Lot\ch, Hauptm. vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, zum Comp. Chef ernannt, Sceppe, Pr. Lt. à la suite desselben Regts., unter Belassung in feinem Kommando a!s Erzieher bei der Haupt - Kadettenanstalt, in das Regt. wiedereinrangirt. Becker, Port. Fähnr. vom 3. Nieder- \chles. Inf. Regt. Nr. 50, zum Sec. Lt., Dorn, Pr. Lt. vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, zum Hauptm. und Comp. Chef, Swroeder I, Sec. Lt. von demselben Regt.,, zum Pr. Lt., Freudenthal, Port. Fähnr. von demselben Regt., dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, wv, Heyking, Portep.e - Fähnrih vom Grenadier - Regiment König Wil- belm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, v. Grote, v. Meier, v. Hahn, Port. Fähnrs. von demselben Regt,, Buchholy, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Courbière (2. Posen.) Nr. 19, Spangenberg, Port. Fähnr. von demselben Regt., dieser unter Verseßung {in das 3. Nieders{l. Inf. Regt. Nr. 50, zu Sec. Lts., Luchs, Unteroff. vom Inf. Regt. von Courbière (2. Posen) Nr. 19, zum Port. Fähnr., Graf v. Stosch, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. von Bredow (1. S{hlef.) Nr. 4, Koeppel, Josephi, Mansfeld, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Graf Kirhbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Fabé, Port, Fähnr. vom demselben Regt., dieser unter Verseßung in das

3. Nieders{ch1. Inf. Regt. Nr. 50, Graf v. d. Recke-Volmer stein Graf Scchack v. Wittenau, Port. Fähnrs. vom Ulan. Regt. Kaiser Alexander IIT. von Rußland (Westpreuß.) Rr. 1, zu Sec. Lts., Peifker, Port. Fähnr. vom Feld-Art Regt. von Pod- bielski (Niedershl.) Nr. 5, Winterfeldt, Port. Fähnr. vom Posen. Feld-Art. Regt. Nr. 20, zu außeretatsmäß. Sec. L8,, v. Cramon, Second-Lieutenant vom Leib - Kürassier - Regiment Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, zum Premier-Lieutenant, vorläufig ohne Patent, Arret, carakteri\. Port. Fäbnr. vom 4. Obers(les. Inf. Regt. Nr. 63, zum. Port. Fähnr., befördert. Dahms, Vize- Wachtm. vom Ulan. Regt. von Katler (Sche\.) Nr. 2, zum Port. Fähnr. ernannt. Eitner, Port. Fähnr. vom Feld-Art. Regt. von Peucker (Schles.) Nr. 6, Unger, Port. Fähnr vom Feld-Art. Regt. von Clausewiz (Obers{les.) Nr. 21, zu außeretatsmäßigen Sec. Lts, befördert. Die Port. Fähnrs: Gebhard, Rauch, Severin vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, von Wedell, von Lucadou, Graf Poninski vom Gren. Regt. Kronvrinz Friedrich Wilhelm (2. Schles) Nr. 11, Stiller, Cleve vom 4. Nieder- Tel Si Mo N 5 Graf v, SYwetiniß U Krain Fer. v. Kauder vom Leib-Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, Hoffmann v. Waldau vom Drag. Regt. König Friedri III. Schles.) Nr. 8, Döllner vom Inf. Regt. von Winterfeldt Oberschl.) Nr. 23, Kashke, Wodarz vom 4. Obers(bles. Fnf. Regt. Nr.63, Frhr. v. Neitßenftein vemUlan Regt. von Kaßler(S{les.) 2, zu Sec. Lts., befördert. Schauwecker, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Glatz, der Charakter als Oberst Lt. verli v. Brandt, Major vom 3. Oberschles. Inf, Regk. 2 J Genehmigung seines Absciedsgesubes mit Persion zur 8 stellt und gleichzeitig zum Commandeur des Landw. Bezirks Ratibor ernannt. v. Garnier, Major von demselben Regt, zum Bats. Commandeur ernannt. v. Hevdebreck, Major aggreg. demselben Reat, in das Reat. einrangirt. v. Bastineller, Unteroff. vom S, Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, zum Port. Fähnr. befördert. Die Port. Fähnrs.: v. Mengden, Schulze, v. Gillhaussen vom Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Weftf.) Nr. 13, von Stodckbausen vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, v. Hirschfeld, (raf Prashma Frhr. v. Bilkau vom Kür. Regt. von Driesen (Wesifäl.) Nr. 4, Lenz, Junckerstorff, Melchior vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, v. Choltitß vom 2. Westtäl. Hus. Regt. Nr. 11, zu Sec. Lts, Figge, Kujath | Huf. Regt. Nr. 11, zu Sec. Lts, Figge, Kujath, Port. Fähnrs. vom 2. Westfäl. Feld-Art. Regt. Nr. 22, zu außer- etatsmäß. Sec. Lts, befördert. Friederi{s, Major 3. D. und Commandeur des Landw. Bez. - Soest, Scheer, Major z. D, und Commandeur des Landw. Bezirks Bochum, der Charakter als Oberst-Lt, v. Lattorf, Hauptm. z. D. und Mitglied des Bekleidungsamtes des VI1. Armee-Corrs, der Charakter als Major, verlichen. Gravenstein, Unteroff. vom Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, zum Port. Fähnr., Cremer, Port. Fähnr. vom Feld-Art. Regt. von Holtzendorff (1. Rbein ) Nr. 8, unter gleichzeitiger Verseßung in das Inf. Regt. Nr. 99, zum Sec. Lt., Zeddies, Port. Fähnr. vom 2. Rhein. Feld- Art. Regt. Nr. 23, zum außerctatsmäß. Sec. Lt, befördert. Die Port. Fähnrs.: v. Seelstrang, v. Struve vom Füs. Regt. Sürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, Stolz vom ò. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, Richter vom Inf. Regt. von Goeben (2. Rbein.) Nr. 28, Roth vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Runge vom Kür. Regt. Graf Geßler (Rbein ) Nr. 8, dieser unter Verseßung in das Thüring Ulan. Regt. Nr. 6, Widen- mann vom Kür. Regt. Graf Geßler (Rbein.) Nr. 8, Stockmayer, Thiem vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 79, Frhr. v. Wel ck vom Westfäl, Drag. Regt. Nr. 7, zu Sec, Lts, befördert. Scharf v. Gauerstedt, Engel, Unteroffe. vom Inf. Regt. von Manstein (Schleswiga.) Nr. 84, zu Port. Fähnrs. befördert. Die Port, Fäbars.: Jürries vom 1, Hanseat, Inf. Regt. Ne. 70, biesex mt einem Patent vom 8. Febtüar 1390 Masius von demselben Regt., v. Maltiß vom 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, von Plessen vom 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17, v. Graevenig vom 2. Großberzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 18, dieser mit einem Patent vom 8 Februar 1890, v. Lowtßow, v. Stammer von demselben Reat, Scchleifing vom Inf. Regt. von Manstein (S{leéwig.) Nr. 84, Leonhardi, von Buchwaldt Haering vom Füs. Regt. Königin (S&leswig-Holftein.) Nr. 86, v. Gyldenfeldt, v. Plänckner vom 1. Thüring. Inf. Regt. Nr. 31, Aberg vom Hus. Regt. Kaiser Franz Ioseph ron Oester- reich König von Ungarn (S{hleswig-Holstein ) Nr. 16, zu Sec. Lis, Was, Port. Fäbnr. vom Swlcétw. Feld-Art. Regt. Nr. 9, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Kinitß, Röhrig, Thimey, Port. Fähnrs von demselben Reet, Scchalburg, Port. Fähnr. vom Holstein. Feld-Art. Regt. Nr, 24, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, zu außeretatsmäß. Sec. Lts, befördert. Seyfert, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, ein Patent feier Charge verlieben. Die Port. Fähnrs. : v. Borell du Vernay, Landwehr, Steffani vom Inf. Regt. Herzog Friedrih Wilkelm von Braunschweig (Offtfries.) Ne 18, H, Consbruch vom Füf. Reat. General-Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen, Hesse von dems. Regt, Funck vom 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, v. Krosigk, v. Alten vom Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, Frhr. v. Kap-herr vom Königs-Ulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 13, v. d. Marwiß, Purgold vom Inf. Regt. von Voigts-Rbetz (3. Hannov.) Nr. 79, Klostermann vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 130, Schwerdt- feger, von der Heyden vom 2. Hes. Inf. Regt. Nr. 82, Kühnert von demselben Regt., dieser unter Verseßung in das Inf. Regt. Nr. 131, Prziborowski vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, dieser unter Verseßung in das Inf. Regt. Nr. 99, v. Aster vom Braun- \chweig. Inf. Regt. Nr. 92, Lucius vom Braunschweig. Husaren-Regiment Nr. 17, zu Sec. L8,, Kolbe, Port, Fähnr. vom Feld - Art. Regt. von Scarnborft (1. Hannov.) Nr. 10, zum außeretatsmäßigen Second-Lieutenant, befördert. M of er, Sec.iLt. vom Füs. Regt. General-Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. (0, À la suite des Negts geftellt. Levd- hedcker, Port.-Fähnr. vom 1. Naffau. Inf. Regt. Nr. 87, zum Sec. Lt., v. Stwolinski, Sec. Lt. vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, zum Pr. Lt, Pfanne, Mannkopf, Port. Fäbnrs. von demselben Negt., v. Randow, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, Claus, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. von Witti (3. Hess.) Nr. 83, zu Sec. Lis, Ritter, Unteroff. vom 2. Thüring. Inf. Regt. Nr. 32, zum carakteris. Port. Fähnr., v. Trott zu Solz, Port. Fähnr. vom 9. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), v. Schult, Port. Fähnr. vom Hus. Regt Landgraf Friedrih 11. von Hessen-Homburg (2. Hess.) Nr. 14, v. G öt u. Shwanenfließ, Port. Fähnr. vom Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, Kolb, Port. Fähnr. vom 1. Großherzogl. Hef. Inf. (Leib-Garde-) Regt. Nr. 115, zu Sec. Lts.,, Phaland, Unteroff. von demselben Regt., zum Port. Fähnr.,, Dau, de Rain- ville, Busse, Port. Fähnrs. vom 2. Großherzogli Hes. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, Kahlenberg, Baither, Port. Fähnrs. vom { Großherzl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, Frhr. Wait v. Eshen, Lungershausen, Port. Fähnrs. vom 2. Großherzogl. Hef. Drag. Regt. (Leib-Drag. Regt.) Nr. 24, Letzterer unter Vors

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