1891 / 23 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

4) Iungck, Theodor, Wirthscaftsinspektor zu Großballhausen. 5) Wagner, Robert, Ritterguts- und Fabriksbesizer zu Straußfurt.

Hülfsbeisiger aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Grimm, August, Tischlermeister zu Weißensee. 2) Hoffmann, Karl, Oekonom zu Weißensee. 3) Swenke, Hugo, Oekonom zu Weifiense. 4) Schilling, Emil, Feilenhauermeister zu Weißensee. 5) Stange, Karl, Kaufmann zu Weißensee. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Dietrich, Eduard, Werkzeugmeister zu Sömmerda. 2) Barthel, F., Schäfer zu Kleinballhausen. 3) Hähnel, Fr., Portier zu Straußfurt. j 4) Trautmann, Ernst, Arbeiter zu Tunzenhausfen. 5) Gerhardt, Benjamin, Arbeiter zu Obertopfstedt.

Hülfsbeisizer aus der Klasse der Versicherten:

1) Beer, Friedri, Maurergeselle zu Weißensee.

2) Teichmann, Christian, Arbeiter zu Weißensee.

3) Gerlach, Friedri, Arbeiter zu Herrenshwende.

4) Marhold, August, Arbeiter zu Günstedt.

5) Spiering, Louis, Arbeiter zu Scherndorf.

Sbwiedsgeriht für den Kreis Worbis in Worbis, i Vorsitzender : Seyffarth, Königl. Amtsrichter zu Worbis. Stellvertretender Vorsiteender: Habenicht, Königl. Oberförster zu

Worbis. Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) Biermann, Guts- und Mühlenbesitzer zu Neumühle, 9) Gewalt, Wilhelm, Fabrikant zu Hayerode. 3) Jordan, Ober-Amtmann zu Gerode. s 4) Freiherr von Minnigerode, Ferd., Rittergutsbesißer zu Bockeln- hagen. S 5 5) Wand, Karl, Ziegeleibesizer zu Sonnenschein bei Holungen. Hülfsbeisigzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Kuntze, Bierbrauereibesitzer zu Worbis. 2) Uer, Zimmermeister zu Worbis, 3) Orlob, Friedri, Ziegeleibesißzer zu Leinefelde. 4) Oberthür, Karl, Müblenbesiter zu Niederoschel. 5) Sauer, August, Gutsbesißer zu Hundeshagen.

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Becker, Daniel, Müller zu Weißenborn. 2) Demme, Christovh, Arbeiter zu Rüdigershagen. 3) Fublrott, Wilhelm, Arbeiter zu Wehnde. 4) Große, Joseph, Arbeiter zu Birkungen. 5) Helm, Oskar, Kupfershmied zu Hüpstedt. Hülfsbeisißer aus der Klasse der Versicherten: 1) Schmidt, Joseph, Zimmerpolier zu Worbis. : 2) Werkmeister, Heinri, Cigarrenarbeiter zu Worbis, 3) Birkefeld, August, Schmied zu Breitenba. 4) Brand, Christoph, Oberholzhauer zu Breitenworbis. 5) Bley, Philipp, Müller zu Gernrode. , Shhiedégeriht für den Kreis Ziegenrück in Ranis. , Vorsitzender: Dr. Roggat, Königl. Amtsrichter zu Ranis. Stellvertretender Vorsitzender: Aßmann, Königl. Amtsrichter zu Ziegenrüd.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Weidermann, Wilhelm, Mühlenbesitzer zu Ziegenrüd. 9) Steinert, Anton, Brauereibesiger zu Zollhaus bei Grpoß- kamsdorf. : : 3) Oßwald, Friedri, Weberfaktoc zu Gefell.

4) Voigt, Karl Gutsbesißer zu Paéfka. 5 S 5) Zapfe, Richard, Mühlenbesißer zu Haekenmühle bei Göpiß. Hülfsbeisizer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Swnorr, Albin, Rittergutspächter zu Brandenstein.

2) Rothe, Hugo, Gutsbesiger zu Nockendors\. _ 3) Schumann, Friedrich, Bauunternehmer zu Krölpa. 4) Horn, Wilhelm, Gutsbesißer zu Gräfendorf. 5) Riedel, Karl, Ziegeleibesißer zu Rockendorf. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Unger, Karl, Werkführer zu Ziegenrüd. 9) Stumvf, Heinrih, Maschinentührer zu Blankenberg. 3) Wähnert, Alfred, Privatförster zu Liebs{chüß. 4) Weiße, Karl, Hofmeister zu Zella. 5) König, Ernst, Webereiaufseher zu Gefell. Hülfsbeisizer aus der Klasse der Versicherten: 1) Günther, Heinri®, Maurer zu Ranis. 2) Müller, Ernst, Tischler zu Ranis. E: 3) Lindig, Hermann, Hofmeister zu Ludwigsbof. 4) Erfurt, Karl, Zimmermann zu Wernburg. 5) Thomas, Gustav, Gärtner zu Wernburg. Berlin, den 20. Januar 1891. : Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung : Magdeburg.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Kün fte,

Bekanntma Mhung:

Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie dex Künsieé zu Berlin,

Bewerbung um den Preis der zweiten Michael- Beer’'schen Stiftung.

Die Konkurrenz um den Preis der zweiten Michael- Beer'schen Stiftung, zu welher Bewerber aller Konfessionen zuzulassen sind, ist in diesem Jahre für Maler aller Fächer bestimmt. , :

Die für die Preisbewerbung bestimmten Bilder müssen in Oel ausgeführt fein; die Wahl des darzustellenden Gegen- standes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten über- lassen. L Die kostenfreie Ablieferung der Bilder nebst #\chrift- lihem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künsie muß bis zum 20. Juni d. F., Nach- mittags 3 Uhr, erfolgt sein. / U E53 haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzu- enden :

1) mehrere Studien nah der Natur, sowie Kompositions- sfizzen eigener Erfindung, welhe zur Beurtheilung des bis- herigen Studienganges des Bewerbers dienen können;

2) ein Attest, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten hat;

3) ein Attest darüber, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutshen Akademie gemacht hat;

4) einen furzen Lebenslauf, aus welhem der Studiengang

des Konkurrenten ersihtlih is; 95) eine \chriftliche Versiherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt sind.

aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vellständig beiliegen, werden nit berüdcksihtigt. / l E Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 A zu einer einjährigen Studienreise nach Jtalien, unter der Be- dingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom auf- halten und über seine Studien bei Ablauf der ersten sechs Monaté an die Akademie der Künste unter Beifügung eigener Arbeiten Bericht erstatten muß. L è Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat Juli d. J. Berlin, den 15. Januar 1891. Der Senat der Königlichen Akademie der Künste. Sektion für die bildenden Künste. C. Beer.

Bewerbung

um das Stipendium der Dr. Paul Shulßge- Stiftung.

Auf Grund des Statuts der Dr. Paul Schulze-Stiftung, die den Zweck hat, jungen befähigten Künstlern deutscher Ab- kunft ohne Unterschied der Konfession, welche als immatrikulirte Schüler einer der bei der hiesigen Königlihen Akademie der Künste bestehenden Unterrichts-Anstalten für die bildenden Künste (der akademischen Hochschule für die bildenden Künste oder den akademischen Meister-Atelier3) dem Studium der Bildhauer- kunst obliegen, die Mittel zu einer Studienreise nah Ftalien zu gewähren, wird hiermit zur Theilnahme an dem für die Erlangung des Stipendiums eröffneten Wettbewerb für das laufende Jahr eingeladen. N Als Preisaufgabe ist gestellt eine durhgeführte Reliefskizze, darstellend: „Die Flucht des Aeneas aus DLroja (Vergl. Vergil's Aeneide Buch 11, V. 705 f.) Die Größe der zur Darstellung gelangenden Hauptfiguren erwahsener Personen joll etwa 60 cm betragen. . Die kostenfreie Ablieferung der Konkurrenzarbeiten nebst schriftlihem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 29. Mai d. J. erfolgt sein. ; Der Bewerber hat gleichzeitig einzureichen : a. einen von ihm verfaßten Lebenslauf, aus welchem der Gang seiner künstlerishen Ausbildung ersihtlih is, b, verschiedene während seiner bisherigen Studienzeit von ihm selbst gefertigte Arbeiten, / c, eine \chriftlihe Versicherung an Eidesstatt, daß er die von ihm eingelieferte Konkurrenzarbeit selbs erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt habe. n Außerdem muß der Bewerber durch Atteste nahweisen, daß er ein Deutscher ist und zur Zeit der Bewerbung als immatrifulirter Schüler einer der obenbezeihneten akademischen Unterrichts-Anstalten dem Studium der Bildhauerkunst obliegt. Eingesandte Arbeiten, denen die vorbezeichneten Schrift- stücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht be- rücksichtigt. i : Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 # zu einer Studienreise nah Jtalien. : Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. Dfk- tober d. J. Die Auszahlung der ersten Rate im Betrage von 1500 A erfolat beim Antritt der Studienreise, die zweite Rate in gleicher Höhe wird gezahlt, wenn der Stipendiat nach Ver- lauf von sechs Monaten über den Fortgang seines Studiums an den Senat der Akademie der Künste für genügend er- achteten Bericht erstattet hat.

Eine Theilung des Stipendiums an mehrere Bewerber ist ausgeschlossen. / :

Die Zuerken1tung des Preises erfolgt im Monat Funi D 9:

Die preisgekrönte Konkurrenzarbeit wird Eigenthum der Akademie der Künste.

Berlin, den 16. Januar 1891, j

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. C. Becker.

Bekanntma QUuU na

Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.

Bewerbung um den Preis der ersten Michael- Beer’ schen Stiftung.

Die Konkurrenz um den Preis der ersten Micael- Beer'schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Re- ligion is in diesem Jahre für Bildhauer bestimmt.

Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten überlassen. Die Kom- position kann in einem runden Werke oder in einem Relief, in Gruppen oder in einzelnen Figuren bestehen, nur muß die- selbe ganze Figuren enthalten, und zwar für runde Werke niht unter 1 m, die Relieffiguren aber sollen nicht unter 70 cm messen. - L

Die kostenfreie Ablieferung der Konkurrenzarbeiten nebft \chriftlihem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 23. JUN 0/43. Nachmittags 3 Uhr, erfolgt sein. s

Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig ein- zusenden: i : i

1) eine in Relief ausgeführte Skizze, darstellend einen „Wettlauf griehisher Jünglinge“; ;

2) einige Studien nah der Natur, welche zur Beurthei- lung des bisherigen Studienganges des Bewerbers dienen können; 3) ein Attest, aus welhem hervorgeht, daß der Bewerber ein Altec von 22 Jahren erreiht, jedoch das 32. Lebentjahr noch nicht überschritten hat, und daß derselbe sich zur jüdischen Religion bekennt; : / :

4) ein Attest, daß der Bewerber seine Studien auf einer

deutschen Akademie gemacht hat; : 5 einen Lebenslauf, aus welchem der Studiengang des

werbers ersichtlich ist ; e j e 6) eine O liGe Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereihten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt sind. S

Eingesandte Arbeiten, denen_ die vorstehend unter 3 bis 6 aufgeführten Atteste und Schriftstücke nicht beiliegen, werden nit berücsichtigt. A O ; j

Der- Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 9950 M zu einer Studienreise nach Jtalien unter der Be- dingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Nom auf-

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Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat Juli d. J. Berlin, den 17. Januar 1891. Der Senat der Königlihen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. C. Be cker.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum

Deutschen Reih gehörigen Staaten heimathsberehtigt und

1) in dem Zeitraum vom 1. Fanuar bis einschließli 31. Dezember 1871 geboren find,

9) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nit bei einer Ersaßbehörde zur Musterung gestellt,

3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sih aufhalten, werden, soweit sie niht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des §8. §5 der Deutshen Wehrordnung vom 22, No-

vember 1888 angewiesen : i i sich Behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs- Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Fe- bruar d. J. bei dem Königlihen Polizei-Lieutenant ihres Reviers persönlih zu melden und ihre Geburts- oder Loosungsscheine und die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über Q Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu ringen. Für diejenigen hiesigen Militärpflichtiaen, welche zur Zeit abwesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsgehülfen, auf See befindlihe Seeleute 2c.), haben die Eltern, Vor- münder, Lehr-, Brot: und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken. Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nah 8, 33 des Reichs-Militärgesezes vom 2. Mai 1874 mit einer R bis zu 30 M, oder mit Haft bis zu drei Tagen esiraft. Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung bezw. Be- freiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse §. 32 2a—g der Deutschen Wehrordnung —) sind bezüglih aller Militärpflichtigen, auch der Einjährig- Freiwilligen, vor dem Musterungsgeschäft, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen; nach der Musterung an- gebrachte Reklamationen werden nur dann berücsihtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfis entstanden ift. Berlin, den 10. Januar 1891. Die Königlichen Ersaz-Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Kunst und Wissenschaft.

Das Comité für Ecrihtung des Luther- Denkmals, welches bekanntlih dem Professor Otto in Rom übertragen worden ist, hat sich, nachdem die probeweise Auf- stellung von Gerüsten in dem Maßstabe des ganzen Denkmals vor der Marienkirche selbst und auf dem Neuen Markte erfolgt war, nunmehr endgültig dahin entschie- den, daß dasselbe auf diesem _ Plage errichtet werden soll. Dabei is indessen die Frage noch offen gelassen, ob das recht umfangreiche, mit einer Treppenanlage ausgestattete Denkmal ganz in die Mitte des Markts oder mehr an die Kaiser:Wilhelmsiraße zu rücken sei. Jedenfalls hat die hiesige Stadtgemeinde sowohl durch Gewährung ihrer baaren Zuschüsse als auch durch Uebernahme der gärtnerischen Auss{hmückung des Platzes selbst ihren Kunstsinn aufs Neue bethätigt. Hoffentlich wird dies auch bei einer die Konservirung unserer öffentlihen Denkmäler überhaupt be- treffenden Frage, die gerade in diesem Winter aufgetaucht ist, der Fall sein. Seit zwanzig Jahren hat eine so bedeutende Schneemenge monatelang über unsrer Stadt noch nicht gelagert. Jhre Architektur mag in malerisher Hinsicht darunter keineswegs leiden; wie aber sieht es mit den fo empfindlihen Marmorbildern ? Die Figuren der Schloßbrücke, das Schiller-Denkmal, Scharnhorst und Bülow, die Statuen und Gruppen auf dem Belle-Alliance:Plaße und der über den Kanal führenden Brücke sind an allen Vertiefungen mit Schnee gefüllt: ebenso find die beiden Humboldt's, das Lessing- Denkmal, die Königin Luise und Friedrich Wilhelm I. im Thiergarten mit einer starken Schnee- und Eiskruste bedeckt. Ob dieser Zustand noch s{chöôn zu nennen, bleibt mindestens zweifelhaft. Hierzu kommt aber, daß neuere, von ministerieler Seite veranlaßte Unter- suchungen ergeben haben, daß der auf Marmor, ja selbst auf Bronze lange Zeit liegende Schnee den Ersteren durch Ablagerung der aus der Stadtluft aufgenommenen s{ädlihen Substanzen direkt zerseßt, an der Letzteren jedenfalls ihre Patinabildung verzögert. Soll man die Bildwerke mit einem hölzernen Mantel umgeben, oder soll man fie verderben lassen? Jm ersteren Falle entzieht man dieselben den Blicken des Publikums auf mindestens vier Monate im Jahre, also im Verlaufe von 100 Fahren auf über 33 Jahre! Das Kultus-Ministerium hat si deshalb entschlossen, die Beklcidung im Winter fortfallen zu lassen. Wie aber soll es die Marmor-Statuen vor dem sicheren Verderben {hüßgen? Am besten einfah dadurch, daß von zuständiger Seite die betreffenden Bildwerke gerade so gut wie die grünen Bänke im Thiergarten oder die Laternen in der Stadt— gereinigtwerden. Allerdings muß diese Reinigung

halten und nah Ablauf der ersten sechs Monate über seine

Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 2 bis 5

Studien an die Akademie Bericht erstatten muß.

nicht „straßenfegermäßig“, sondern unter Aufsicht und mit Sorg- falt ausgeführt werden, damit nicht mehr Unheil als Nußen ge- stiftet werde. Gegen die Unbill des Regens {übt die Regie- rung die Marmorwerke durh Ueberziehen mit einer besonders präparirten Wachèmasse alle zwei Fahre; möge es ihr auch gelingen, in Gemeinschaft mit der Stadtgemeinde die fostbarsten Schäße der Bürgerschaft vor den Angriffen des Winters so weit eben möglih zu bewahren! G4.

M 23.

Deutscher Reichstag. 51. Sißung vom 24. Januar, 1 Uhr.

Am Bundesrathstishe: Die Staatssekretäre Dr. von Boetticher, Dr. vonStephan und Freiherr von Maltzahn.

Der Vertrag mit Oesterreih- Ungarn, betref- fend den Anschluß der österreihishen Gemeinde Mittelberg an das Zollsystem des Deutschen Reichs, wird ohne Diskussion in dritter Berathung ge- nehmigt und darauf die Berathung des Reichshaus- halts-Etats fortgeseßt beim Reichsamt des Fnnern, und zwar bei dem Kapitel „Reichs-Versicherungs- amt“. Das Kapitel enthält eine Mehrforderung von 297 540 A, indem die Kräfte des Amts zur Durchführung des Jnvaliditäts- und Altersversiherungsgeseßzes eine erheb- liche Verstärkung erfordern. Für die Bearbeitung dieser An- gelegenheit soll eine eigene Abtheilung eingerichtet werden mit einem Direktor und zunächst sechs Beamten. Auch für die

Unfallversiherung ist ein neuer Beamter nothwendig gewor- j

den. Dazu tritt die erforderliche Vermehrung des Bureau- personals, wesentlich auch aus Anlaß der Errichtung eines eigenen Rehnungsbureaus für die Durchführung der Alters- und Fnvaliditätsversicherung.

Abg. Goldschmidt: In berufsgenossenschaftlihen Kreisen machten #|ch manche Bedenken über die Zusammensetzung des Reichs- Versicberungsamts geltend. Man klage darüber, daß dort die Ar- beiten bauptsählich von Juristen beforgt würden, welche keine Füh- lung wit der Industrie hätten und keine - gewerblihen Kenntnisse besäßen. Daneben fsteigere sih das Maß der Arbeiten dieses Amtes fortgeseßt, sodaß hon der Staatssekretär Dr. von Boetticher von einer Höhberschraubung dieses Amtes gesprochen habe. Das Ver- hältniß zwiihen den juriftishen und technischen Mitgliedern des Amtes werde besonders durch den Umstand beleuchtet, daß der Etat 1500 als persöônlihe Zulage für ein ständiges Mitglied des Amtes verlange, welches Mitglied für die Thätigkeit der Behörde wegen seiner besonderen Erfahrung auf dem Gebiete der Unfall- verhütung und der Abgrenzung der Gefahrenklassen von hervor- ragender Bedeutung sei, Warum werde nichi statt dieser Zulage die Zahl der itändigen Mitglieder mit dem höberen Gehalt um eine vermehrt? Das würde auch der Industcie, die doch die ganze. Ein- richtung bezahle, zur Genugthuung gereihen.

Staatssekretär Dr, von Boetticher:

Meine Herren! I glaube kaum, daß es nöthig sein wird, das hobe Haus zu versichern, daß die Reitsverwaltung dasselbe Wohl- wollen, das fie den juristisch gebildeten Mitgliedecn der Behörden entgegenbringt, auch den Technikern zu Theil werden läßt, und ih glaube faum, daß die Techniker, die in der Reihsverwaltung thätig sind, einen Grund haben, fich über einen Mangel an Woblwollen zu beschweren. Insbesondere sind die tehnischen Mitglieder des Neichs- Versicherungs8amts, deren Zahl allerdings augenblicklich auf einen Beamten reduzirt ist, vollständig gleichgestellt mit den juristischen und administrativen Mitgliedern des Amts. Sie rangiren mit ihnen, rücken mit ibnen auf, und es ift also, wie dies ja auch in der preußi- hen Verwaltung geschieht, eine vollständige Gleichstellung gegeben. Mir find die Preßstimmen, welche eine Vermehrung der tehnischen Mitglieder des Rei{s-Versicerung8amts angeregt Zaben, niht ent- gangen; ich glaube aber, daß, was das Bedürfniß des Reichs- Verficherung8amts nach Vermehrung seiner technischen Kräfte anlangt, man in erster Linie dem in dieser Beziehung sehr zuverlässigen und die Verhbältnifse sehr richtig beurtheilenden Präsidenten des Amts die Initiative ruhig wird überlassen dürfen, Stellt der Präsident des Reichs-Vetr siherung8amts den Antrag, mehc Techniker dem Kollegium zu überweisen, so wird dieser Antrag, sofern er, woran ich garnicht zweifle, sb ausreichend begründen läßt, jedenfalls die Zustimmung der ReichEregierung erbalten.

Wenn der Hr. Vorredner an seine Bemerkungen die Sorge ge- knüpft bat, daß cs mit Rücksicht auf die Reform des gewerblichen Inspcktiorswesens in Preußen für das Reich außerordentlih {wer sein werde, geeignete Kräfte zu gewinnen, so theile ih diese Besorgniß in keiner Weise; und ein Hinblick auf die Etatsverhältnisse der preußis@en Beamten und der Reichsbeamten wird mich jedes weiteren Beweises dafür überheben, daß die Tehniker im Reichsdienste besser gestellt sind, als sie auch nah der beabsichtigten Organisation in Preußer gestellt sei werden. In Preußen, und ih verweise den Hrn. Vorreèner, der ja auch Mitglied des Hauses der Abgeordneten ist, auf den ihm bereits zugegangenen preußischen Staatshaushalts. Etat werden die Gewerbe-Rätbe, also die höchste Klasse der Techniker im preußis{en Dienst auf diesem Gebiete, in gleiher Weise wie die Ne- gierungët-Räthe mit einem Gehalt von anfänglich 4200 bis zu 6000 M besoldet; im Durchschnitte beziehen sie ein Gehalt von 5100 A Bei uns im Reich dagegen fangen die Techniker an mit 4500 #, alfo mit 300 „4 mehr als das Anfangs8gehalt in Preußen beträgt, sie steigen bis 6900 M, also um 900 M höher als das höchste Gehalt in Preußen beträgt; und der Durchschnitt ihres Gehaltes beträgt 5700 A Also ih glaube faum, daß die Sorge begründet sein könnte, es würde uns an Technifera für die Verwendung im ReichEdienste fehlen.

Was dann die Personalfrage anbelangt, die der Herr Vorretner die Güte gehabt hat, zu berühren, so ist es ja immer peinlid, si vor diesem Hause über Persoralfragen zu äußern. Da aber diese Aeußerunßz von meiner Seite, was die Person anlangt, au nur eine anerkennende sein kann, so nehme ih gar keinen Anstand, gleichwshl auf die Anregung des Herrn Vorredners einzugehen. Meine Herren, gerade aus Anerkennung für den betreffenden Beamten, den der Herr Vorredner im Auge hat, und mit Rücksicht darauf, daß seine Leistungen es wohl verdienen, ihm eine pekuniäre Besserstellung zu Theil werden zu lafsen, ist Ihnen in dem Etat der Vorschlag gemacht, eine perfönlihe Zulage von 1500 4 zu bewilligen. Wenn der Herr Vorredner an Stelle dieser Zulage die Einreihung einer böher dotirten Stelle für diesen Beamten begehrt, so kann ih diesem Be- gehren niht stattgeben. Meine Herren, es ist ein ganz fester Plan, nach welchem der Etat des Reichs-Versiherungsamts aufgebaut ift, und zu diesem Plan gehört es, daß die höher dotirten Stellen, welche anfangen mit 7500 A und welche gehen bis zu 9000 Æ, reservirt werden bezw. beseßt werden mit denjenigen Mitgliedern des Reichs-

/ : Zweite Beilage zum Deutshen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 26. Januar

Versicherungs8amts, denen der Vorsiß in den Sprucabtheilungen übertragen ist. Daran ist hisher konftant festgehalten, und die Ver- mehrung dieser Stellen wird von urs nicht weiter beabsi{tigt, als wie eben das Bedürfniß zur Vermehrung der Spruchabtheilungen und also auch zur Vermehrung dieser Vorsitzenden erfordert. Wir würden dieses Prinzip durhbrechen und würden glauben, daß wir auf eine Bahn kommen, deren Abgrenzung sich gar niht übersehen läßt, wenn wir jeßt für irgend welche anderen Mitglieder des Reih8- Versicherungsamts diefe höhere Dotation auh in Ausfiht nehmen. Die Herren werden jedenfalls meiner Deduktion die Anerkennung nicht versagen können, daß sie eine klare ist, daß sie sich aus inneren Gründen rechtfertigt, und so sehr ih jedem Beamten meiner Ver- waltung es göônne, daß fich seine Einnahmen verbessern und daß er in eine höhere Stelle komme, so vermag ih doch der Anregung des Herrn Vorredners eine Folge niht zu geben.

Abg. Roesicke: Er könne sfih diesen Ausführungen bezügli der technishen Mitglieder des Amtes nicht anschließen. Er sei au dur die Ausführungen des Staatsfekretärs nit überzeugt worden, daß es unmögli sei, dem erwähnten Beamten eine höhere Stellung einzuräumen. Er (Redner) könne nit einfehen, warum eine solche Zurückseßzung der technischen Beamten gegenüber den juristischen stattfinden solle. Augenblicklich sei im Reihs-Versiherungësamt nur ein einziger technisher Beamter, und diesem müsse s{chon deswegen eine besondere Stellung gegeben werden, weil seine Verantwortlichkeit eine ganz außerordentliche sci. Für die Unfalversiherung sei nur ein Beamter mehr in Ausficht genommen; nah früheren Aeußerungen des Staatsfekretärs Dr. von Boetticher werde also vielleict noch in einem Nachtrage eine weitere Vermehrung nachgesucht werden, und au hierfür empfehle er (Redner) die Techniker zur Berücksichtigung. Die Prüfung der erlaffenen Unfallverhütungsverschriften und die Ent- \cheidung der Beschwerden gegen die auf Grund derselben verfügten Strafen könne doch nur dur Techniker erfolgen. Die teh- nische Abtheilung des Reichs - Versicherungsamts sei also eine Art Reklamationskommission von niht geringer Bedeutung ; um so bedenklicher sei es, für eine so umfassende Thätigkeit nur einen Veamten bereit zu halten. Die technischen Beamten würden freili nit gern bereit sein, solhe Stellen anzunehmen, wenn nit die Art der Organisation eine andere werde; sie würden lieber Gewerbe-Räthe werden. Auch wegen des häufigen Wechsels der Beamten in diesem Amte sei eine Vermehrung der tehnishen Be- amten wünschenswerth. Die „Höhbershraubung“ des Reichs-Versiche- rungsamtes halte er \chon mit Rücksicht auf die Landes-Versicherungê- ämter mit dem Abg. Schrader für angezeigt, namentlih wenn man bedenke, daß auch für Mecklenburg-Streliß, für Lippe ein eigenes Landes-Versiherung8amt errihtet worden fet. Durch das Neben- einandertagen folher höchsten Gerichtshöfe könnte das Ret des Arbeiters sogar bedenklich ges{@mälert werden. Solhe Schmälerung finde er auch in der neuesten Verordnung, wona die Aufsicht über die Schiedsgerichte zur Entscheidung über die Ansprüche auf Alters- und Invalidenrente nit dem Reichs-Versiherung8amte, sondern den Landes-Versicherungsämtern übertragen werde. Die Entscheidung über die Rekurse sei sehr langwierig; mehr als ein Drittel derselben sei aus dem Iabe 1890 in das jetzige „unerledigt herübergenommen worden, Damit werde der verlezte Arbeiter in die \{limmfste Lage gebraht. Das Verfahren selbst aber follte deswegen nicht geändert werden, der Arbeiter würde au darin eine Schmälerung feiner Rechte sehen; dagegen müßten die Sprusißungen erheblih vermehrt werden. Ueber den Bericht über die Rechnungsergebnisse der Berufsgenossen- schaften seien mandterlei uncichtige Auffassungen in der Presse geäußert worden. Die angegebene Zabl der Unfälle, etwa 200 000, seien sämmtli zur Kenntniß der Berufsgenossenshaften gelangt , leichte wie \{chwere; die Berufsgenossenshaften könnten also nicht */s aller Fälle in das neue Jahr hinübergenommen haben, sondern diese */s gingen nur die Krankenkassen, dagegen die Berufsgeno})en]chasten gar nichts an. Die Verwaltungskosten seien ebenfalls wieder Gegenstand der öffentlichen Kritik geworden, es werde damit aber ledigli eine unbeabsihtigte Täuschung des Publikums erzeugt. Eine wirk- lihe Vergleichung werde erst nach Erreichung des Beharrungszustandes mögli sein. Die laufenden Verwaltungskosten hätten si von _ 1386 bis 1889 um die Hälfte, die Entschädigungen aber um das Ses- fache vermehrt. Die Berufsgenossenschaften selbst hätten noch nit über zu hobe Verwaltungskosten geklagt, und auf diese komme es doch an.

Staatsjekretär Dr. von Boetticher :

Auf die leßten Ausführungen des Herrn Vorredners bezüglich der Kosten der Berufsgcnossenshaften werde ih jeßt niht eingehen. Jch fann mich im Allgemeinen mit seinen Ausführungen einverstanden erklären und will nur xoch Einiges sagen in Bezug auf die Stellung des Reichs-Versicherungsamts, weil seine Bemerkungen doch möglicher- weise zu irrigen Auffassungeu führen könnten, wenn sie ohne Be- leuchtung von diefer Stelle blieben.

Der Herr Vorredner hat gemeint, es müsse bei der Honorirung der Techniker, welhe im Reichsdienst beschäftigt werden, auf die all- gemeinen Verhältnisse in der Industrie Rücksicht genommen werden, und er bat damit andeuten wollen, daß, wenn die Industrie ihre Techniker höher bezahlt, auch der Reichsdienst genöthigt sein und wohl thun werde, ebenfalls eine höhere Bezahlung für die Techniker einzu- stellen. Meine Herren, in dieser Allgemeinheit und Nacktheit kann ih den Say nit untershreiben. Einmal ist der Staats- und RKeichsdienst doch für eine ganze Reihe von Bewerbern sehr viel werth- voller als der Privatdienst, und dann glaube ih, daß, wenn man im Neichs- oder Staatsdienst die Techniker auf gleihe Linie stellt mit den höheren Beamten juristisher oder administrativer Vorbildung, man alles gethan hat, was fügliherweise auf diesem Gebiet verlangt werden kann. Anders läge ja die Sache, wenn man für eine solche etatsmäßige Regulirung nicht die für die ordnunge- mäßige Besorgung der Geschäfte erforderlihen Techniker gewinnen fönnte. So liegt aber der Fall bis jeßt noch nicht. Es ist richtig, daß einige Gewerbe-Räthe, die aufgefordert worden sind, in das Reichs" Versicherungsamt einzutreten, Anstand genommen haben, dieser Auf- forderung zu entsprehen. Daraus folgt aber noch keineswegs, daß es uns unmöglih sei, die technishen Kräfte, deren das Reih 8-Ver- siherungsamt bedarf, ihm auch wirklich zuzuführen. In dieser Be- ziehung sind wir noh nit in Verlegenheit gekommen, und der Fall des Austretens eines Tecnikers. aus dem Reichs-Versiherungsamkt er- klärt fich dur persönlihe Wünsche, die der betreffende Techniker hatte. Ih gebe dem Herre Vorredner vollständig zu, daß es für jede Behörde, nicht bloß füc das Reichs-Versiherungsamt, sondern für

jede Behörde gut und nüßlih ist, wenn die einmal eingearbeiteten

1891.

Mitglieder auch möglich# lange bei der Behörde ihre Verwendung finden, damit sie die erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse für die Behörde nußbar machen können. Neue Kräfte müssen immer erft eingelernt werden. Allein, meine Herren, ih würde es aufs Aeußerste beklagen, wenn wir eine Organisation träfen, wodurch den Mit- gliedern des Reichs-Versicherungsamts nun auch der Wuns und der Antrieb, in höhere Dienststellen einzurücken, genommen würde. Der Abgang von Mitgliedern des Reihs-Versiherungsamts übrigens ist keineswegs ‘ein so_ Schrecken erregender, wie er vielfa und ich glaube, auch in der Presse dargestellt ist, Meine Herren, mir liegt hier eine Nachweisung vor, aus der si ergiebt, daß unter den ständigen Mitgliedern des Reihs-Versicherung8amts, deren seit Errihtung des Amts vor 61/2 Jahren bis jeßt 17 berufen worden sind, die Abgänge nur fünf betragen haben. Davon ift einer pensionirt worden, weil er ein \{chweres Augenleiden bekommen hatte, bleiben vier übrig. Von diesen ift einer in das Auswärtige Amt eingetreten, nach- dem er nur sehr kurze Zeit im Versiherungsamt gewesen war. Dann ist einer, von dem ih weiß, daß sein Streben immer darauf gerichtet war, in die innere preußische Verwaltung zu kommen; er ift diesem Wunsche näher getreten und hat um deswillen seine Entlassung aus dem Reichsdierst genommenz ber Dritte ist in das Reichsamt des Innern berufen worden und ein Vierter in das badishe Ministerium. Nun, meine Herren, das sind nicht Umstände, die aus sachlihen Gründen es uns nahe legen müßten, eine größere Konstanz in dem Reichs-Ver- siherungëamt um deswillen t erbeizuführen, weil einzelne Mitglieder ausgetreten sind. Bei den Hülfsarbeitern ift allerdings das Ausscheiden häufiger vorgekommen, aber bier bezieht sich das Ausscheiden auf eine aanze Reibe von Beamten, die si bei näherer Betrachtung als für den Dienst des Reihs-Versiherung8amts niht geeignet erwiesen haben. Wenn ih übrigens den Grund, ein Ausscheiden zu verhind?rn, gelten lassen wollte, dann würde ich sofort dazu übergehen müssen, auch bei anderen Behörden, die dem Reichsamt des Innern unterstellt sind, ähnlihe Maßregeln vorzunehmen, wie sie der Herr Vorredner im Auge hat. Denn der Wesel im Gesundheitsamt if unverßältnißmäßig viel größer, als im Reichs-Versiherungsamt. Ins Gesundheitsamt sind seit seiner Erri&tung im ganzen elf Mitglieder berufen worden und davon sind se&8 ausgeschieden, also über die Hälfte, und da bandelt es fich doch um Mitglieder von besonderer wissenschaftliher Be- deutung, deren Erhaltung im Reichsdien\st von großem Werthe gewesen sein würde.

Was nun diese Frage weiter anlangt, so kann ih anführen, daß wir ja vor einer Neuorganisation des Patentamts stehen. Geben die Vorscbläge, die in dieser Beziehung in der Paterntnovelle dem Reihs- tage gemacht worden find, durch, so wird das Patentamt allein an kauptamtlich beschäftigten Mitgliedern eine Zahl von 45 bis 50 er- balten, und da in diesem hohen Hause, namentlich auch von dem Hrn. Abg. Goldschmidt der Standpunkt vertreten wird, daß man das Patentamt möglichs durchweg mit hauptamtlich angestellten Mit- gliedern besetzen müsse, so wird wahrscheinlih diese Zabl noh größer werden. Die Behörde wird hiernah viel umfanzreiher werden, als das Reichs-Versierungsamt ; sie wird, wenn die jeßt in Aussiht ge- nommenen Anträge aus dem Hause durhgehen, gleihfalls legte Instanz in Patentsachen sein, und was dem einen recht ist, ist dem anderen billig; was man dem Reichs-Versiherungëamt gewährt, kann man dem Patentamt nit versagen. Damit würden wir zu einem allgemeinen Hinaufschrauben der Mittelbehörden des Reiches kommen, welche daun zu vollziehen der Reichstag wahrscheinli Anstand nehmen würde. Der Herr Vorredner hat {on gesagt: an Technikern ift kein Mangel, wenn ein Bedarf si geltend macht, so werden wir Techniker zu finden wissen, die dem Rei®s-Versicherungsamt Dienste leisten.

Dabei will ich noch en passant bemerken, daß die Zahlen, die der Herr Vorredner angegeben hat binsihtlich der Höhe der Beiträge, welche auf die verschiedenen Mitglieder der Berufsgenofsenschaften entfallen, und hinsichtlich der Bedeutung, welche Beiträge von 10 000 oder ganz kleine Beiträge für die Bearbeitung haben, nach meinem Dafürkbalten für die Erledigung dieser Frage au nit entscheidend sein können. Meine Herren, ich verlange von jedem Beamten und auch von jedem Beamten des Reichs-Versicherung8amts, daß er si der kleinen Dinge mit derselben Gewifssenbaftigleit und mit derfelben Sahkenntniß annehme, wie der großen; und daraus, daß er mit cinem großen Gegenstand beschäftigt ist, entnehme ih feinen Anlaß, ihn auch in eine höhere Position zu bringen, während er în der Position, die ihm das Geseß und die Organisation einmal anweift, sehr wohl diese Geschäfte sachgemäß wahrnehmen kann.

Der Herr Vorredner hat dann eine Beeinträchtigung des Retch83- Versicherungsamts in der Verordnung gefunden, welche neuerdings über das Verfahren bei den Schieds8geri@ten für das Gebiet der Invaliditäts- und Altersversiherung erlassen worden ist. Meine Herren, in dieser Verordnung liegt in der That keine Beeinträchtigung der Stellung des Reihs-Versicherungsamts. Denn wenn und darauf wies der Herr Vorredner hin darin gesagt ift, daß die Stiedsgerichte hinsihtlich der Beaufsichtigung den Landesbehörden unterstellt sind, so ist das bei diesen Schiedsgerichten nit anders, als bei den Schiedsgerihten der Unfallversicherung. Auch die Schieds- gerihte der Unfallversicherung unterstehen den Landesbehörden, und ledigli der Umstand, daß es streitig geworden war zwischen Landes- regierungen und dem Reihs-Versicherungsamt, ob diese Stellung bei der Unfallversiherung wirklih die geseßmäßige sei, hat die Veran- lassung gegeben, jenen Saß in die neuerdings erlassene Verordnung über die Invaliditäts- und Altersversiherung aufzunehmen, einen Saß, welcher für die Angelegenheiten der Unfallversiherung bereits dur eine Entscheidung des Reichskanzlers auf eine Beschwerde ih glaube der preußisden Regierung über die Stellung des Reichs- Versiherungsamts außer Zweifel gestellt ift.

Nun, meine Herren, möchte ih Ihnen rathen: warten Sie die Entwickelung der Dinge noch weiter ab! Wir werden vielleiht dazu kommen, entgegen der Erwartung des Herrn Vorredners doch eine

Abkürzung des Verfahrens zu finden, welche die Kräfte hont und den

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