auf den Gesœäftêumfang von geringerer oder von keiner Bedeutung, da sie entweder kleinere Institute betreffen oder, wie bei den öffent- lien Feuerversicerungs- Anstalten, dur Vershmelzungen _folcher Anstalten verursacht sind. Die Differenzen bei den Aktiengesellschaften beruben im Wesentlichen und Allgemeinen auf inzwischen eingetretene Neugründungen, bei der Unfallversiherung au auf der Neuaufnahme dieses Geschäftszweiges dur sogenannte gemishte Gesellschaften, welche {on 1881 für andere Versicherungszweige bestanden. Vergleicht man nun beide Tabellen für 1881 und 1888 in Bezug auf den Gescäftsumfang und die Ergebnisse, so stellt fih inêgesammt eine Zunahme“ der Prämieneinnahmen für eigene Reh- nung um 82 Millionen Mark oder nahezu ein Drittel beraus, wovon auf die Lbensversiherung allein rund 55,2 Millionen Mark oder 67—68 9/0 entfallen. Dabei ist jedoch zu berücksihtigen, daß die Gewinnartbeile der Versicherten in der Lebenéversiherung im Iabre 1888 über 9 Millionen Mark mehr als im Jahre 1881 betrugen. Auch an der Steigerung der Zinseneinnahmen — welch? leßtere 1888 überhaupt 48.7 Millionen Mark, bei den Gegenseitigfeits- Gesellschaften 22,3 Millionen Mark, bei den öffentliwen Feuerver- siberungganstalten 3,6 Millionen Mark betrugen — um 17 illionen Mark oder 54% hat die Lebensversi@erung mit 14 Millionen (67—68 9/0) den hauptsählibften Antheil. In den übrigen Versicherung8zweigen rihtet sich bei den Gegen |eitigkeitsanstalten die Höhe der Prämien (Beiträge) im Verhältniß zu den Versicherungê- bestär.den großentheils na der wehselnden Höhe der Schäden, sodaß die absoluten Zahlen über die Beitragssummen noch keinen zuver läfsigen Maßstab für die Zunahme des Geschäftsumfanges abgeben. Bei den Aktiengesellshaften. deren Betriebsausdehnung jedoch über- wiegend auf Rechnung ihres außerdeutshen Geschäfts zu sehen sein dürfte, baben sich die Prämieneinnahmen für eigene Rehnung im Ganzen um 52 Millionen Mark oder 36 %/o, in der Lebenéversicherung im Besonderen um 25 Millionen Mark, das sind etwa 60 9/0, die Gewinnantheile der Versiherten gleizeitig um 34 Millionen Mark gehoben. Auf die Feuerversiherungs-Aktiengefellshaften entfällt eine Zunahme der Prämien für eigene Rechnung um 4,3 Millionen Mark, auf die Tranéportversiherung bei Aktiengesellschaften um 7—S8 Millionen Mark, auf die Rücversiherung um 14—15 Miliionen Mark, während für die anderen Versicherungszweige nur geringe Veränderungen bemerkbar sind. — Die Kapital- und dergl. Reserven (bei den Gegenseitigkeitsanstalten das reine Ber- mögen derselben), wozu in der Lebensversiherung au die Reserven für die Gewinnantheile der Versicherten zählen, haben 1h im Ganzen um 110 Millionen Mark oder 60—61 2/9 gehoben, und zwar ins- besondere in der Lebensversiherung allein um 40 Millionen Mark oder 58 9%, bei den óffentliwen Feuerversiberungs- Anstalten um 32,6, bei den Privat-Feuerversicherungêgesellshaften auf Gegenseitigkeit um 3,8, bei den Feuerversiherungs-Aktiengesel schaften um 10,9, bei den TranéportrersiherungêgesellsGaîten um 11,3 und bei den Rüdckver- ficherungégesellihaften um 4,5 Millionen Mark.
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Berliner Pfandbrief-Institut in den Jahren 1885 bis 1888,
Benußung des Berliner Pfandbrief - Instituts durch die
is zum Jahre 1877 in beständigem Wachsen be-
griffen ; nahm dieselbe bis zum Jahre 1884 fast stetig ab.
Diese absteige Bewegung kati sich in den Jahren 1885 bis 1888
fortgeseßt; denn während sich die den Inhabern der Pfandbriefe ver-
\chriebene Summe im Jahre 1885 nach dem dritten Theil des
„Berichts über die Gemeindeverwaltung der Stadt Berlin in den
Sahren 1882 bis 1888" now auf 1189 200 MÆ beli:f, betrug sie im Jahre 1888 nur noch 471 608 #
In den ersten Jahren der Thätigkeit des Pfandbriefamts ftand der Preis des Geldes so hoch, daß die Grundbesitzer, welhe von dem Institut als Darlehn viereinhalbprozentige Pfandbriefe zum Nenn- werth erhielten, dieselben, da ihr Courêwerth unter pari ftand, nur mit Verlust veräußern konnten, Dadurh wurde das Verlangen nah Emission fünfprozentiger Pfandbriefe hervorgerufen. Ihm wurde dur® den am 830. November 1870 Alerhöchs|st bestätigten ersten Nachtrag zum Statut entsprohen. Als dann in den nähsten zehn Jakren der allgemeine Zinëefuß herunterging, wurde es im Interesse der Grundbesißer liegend erachtet, für das Institut erst die — turch den dritten Nachtrag zum Statut vom 25, Juni 1879 gewährte — Ermächtigung zur Emission vier- rrozentiger, dann auch die — durch den vierten Natcktrag 14. August 1882 ertheilie — Ermächtigung zur Emission dreizinhalb- vrozentiger Pfandbriefe zu erlangen.
Dem Sinken des allgemeinen Zinéfußez entspriht naturgemä die fortschreitende Steigerung des Couarswerthes der Berliner Pfand triefe, wie aus der nahstehenten Zusammenstellung ersihtli:
Der Cours der Berliner Pfandbriefe bewegte si bei den drei- einhalbprozentigen: im Jabre 1835 zwis&en 95,30 und 97,90, im Jahre 1886 zwrisden 96,10 und 101,20, im Jaßre 1887 zwischen 94,50 und 100,00 und im Jahre 1888 zwishen 99,09 und 102,70; bei den vier- prozentigen: im Jahre 1885 zwischen 101,00 und 103,00, im Jahre 1886 zwis{en 102,50 und 106,00, im Jahre 1887 zwischen 102,70 und 107,10 mnd im Jahre 15595 bei den viereinhalbprozentigen: im Jahre 1885 10390 und 10720 im e O zwisWen 106,30 undo 11150, im Sahre 1887 ¿zwishen 105,00 und 110,70 und im Jahre 1888 zwischen 109,60 und 113,75; bei den fünfprozentigen: im Jahre 1885 zwischen 109,30 und 114,00, im Jahre 1886 zwischen 112,60 und 120,20, im Sahre 1887 zwishen 114,00 und 118,90 und im Iahre 1888 zwischen 114,75 und 120,00.
Hiernach hatten die dreieinhalbprozentigen Pfardbriefe vom Jahre 1885 ab ih dem Paricours so erheblich genähert, daß seit dem Jahre 1886 ibr hôchfter Cours den Nennwerth überstieg.
Fmmerhin haben diejenigen Grundbesißer, welche ein Darlehn in diesen Pfandbriefen nehmer. wollen, sich zu vergegenwärtigen, daß sie in den ersten acht Jahren — wegen der statutcnmäßigen Zahlungen an den Verwaltungs-, Reserve- und Tilgungsfonds — 4# °/o jährli an das Institut würden zahlen müssen zu einer Zeit, wo sie Darlehne mindestens von derselben Höbe. als sie das Institut gewähren darf, gegen erste Hypothek für 4, hö&stens für 44 9 erhalten können. Dies ift der Grund, weßhalb fie die Individualhypothek dem Pfar dbriefs- darlehn vorziehen, und weßbalb si die Thätigkeit des Pfandbriefamts in den leßten Jahren fast aus\&ließlich auf diejenigen Geschäfte bezogen hat, welche die Konvertirung hökber prozentiger Pfandbriefe in solde mit niedrigerem Zinssatze und die Emission neuer Pfandbriefe bei Krediternezerung betrafen, weshalb bei stetig abnehmender Gewäß- rung neuer Pfandbriefdarlehne und bei fortschreitender statutenmäßiger Tilgung von Pfandbriefen dur Verloosung die auf den bepfandbrieften Grundftücken ruhenden Pfandbriefs\{hulden seit Ende 1884, wo sie mit 59 238 000 M die hödste Ziffer erreiht hatten, sich stetig ver- mindert baben ; denn es waren beliehen Ende 1885: 1140 Grundstücke mit 58 955 400 4, Ende 1886: 1126 Grundstücke mit 58 495 800 , Ende 1887: 1087 Grundstücke mit 56 779 500 Æ und Ende 1-88: 1060 Grundstüde mit 55 101 600
Ob dieser dur) die allgemeinen Verhältnisse hervorgerufene Rück- gang dur die mannigfachen Erleichterungen, welche der fünfte — am 26, Januar 1887 Allerhöchst bestätigte — Statutennactrag in Bezug auf die Belcihungsgrenzen und einzelnen Verpflichtungen der Schuldner des Instituts gewährt, aufgehalten werden kann, wird bei der furzen Zeit, in wel@er diese neuen Bestimmungen in Kraft find, erst die Zukunft lehren können. Wahrsceinlich ist es niht, daß se, so lange die allgemeinen Kreditver- bâltnisse im Wesentlichen unverändert bleiben, einen erheblichen Ein- fluß auf die Neigung der Grundbesitzer zur Benußung des Instituts üben werden. Aber andererseits ist cs auch nit wadrsGeinl1b, daß der jeßige niedrige Zinsfuß sch dauernd erhält, und es ist somit Si ausges{chloffen, daß au die Zeit wiederkommen kann, wo die pre des „Berliner Pfandbrief-Instituts den Berliner Grundbesigern
nso erwünscht sein wird, wie fie es in den siebziger Jahren war.
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¡wischen ,104,00 und 107,00; | zwischen |
Gebäude und Micthsverhältnisfse in Berkin im Jahre 1888.
Von den am 1. Januar 1889 in Berlin vorhandenen ectrag- fähigen Grundstücken waren dem „Statistishen Handbuche für die Stadt Berlin“ zufolge 20793 mit Gebäuden beseßt und 469 unbebaut, bez. als Holz-, Zimmer-, Ablagepläge und Gärten benußt. Außerdem waren innerbalb des städtischen Weichbildes noch 129 an nit regulirten Straßen belegene, als Aeckter, Wiesen, Eärten, Plätze und Ablageftellen benußte, und 1509 ertraglose Baustellen vorhanden. Die Zahl der miethsertragfähigen Grundstücke vermebrte ih in dem Berichtéjahre um 10,9 %/o Den stärksten Antheil an dieser Vermehrung hatten Moabit mit 49,3 °/0o0 und die Tempel- bofer Vorïíadt mit 34,1 9/00. Die Théergarten - Vorstadt zählte nur ein Grundstück mehr als im Vorjahre. Eine Abnahme in der Zahl der Grundstücke trat in dem Berictsjahre in der Alt- stadt und in der Dorotheenstadt und außerdem în der dieéfeitigen Luisenstadi ein Am Stärkîten war dieselbe in Alt-Kölin mit 99,7 9/00 und auf dem Friedrihswerder mit 42,2 %/%0. In der Friedri@éftadt blieb die Zahl der Gebäude eine unveränderte. Die Zahl der Wohnungen hat fic, mit Ausnabme der Friedrihé-Vorftadt, wo die Abnahme im oberen Theile 0,2 9/00, im unteren 6,8 9/00 betrug, in allen Stadttheilen vermehrt, am Meisten in dec Thtergarten- Vorstadt, um 211,8 9/0, und in Moabit, um 161,9 °/oo. Für ganz Berlin betrug die Vermehrung 49 %/o. Die durchschnittliche Zahl der auf ein Grundstü kommenden Wohnungen stieg im Ganzen von 16,40 auf 17 02 ; am Stärksten in der Thiergarten- Lorstadt, von 6,19 auf 7,47, auf dem Friedrihswerder, von 7,99 auf 8,95, und in Moabit, von 17,99 auf 19,92. Verringert hat sie si in der oberen und unteren Friedrich8- Vorstadt und in der Friedri-Wiihelmftadt. Die im Jahre 1887 begonnene Vermehrung der lecrstehenden Wohnungen dauerte auh im Berichtsjahre fort. Im ersten Quartal 1889 ftanden unbenußt, 9 35 % sämmtiiher Wohrungen. Die stärkste Vermehrung fand im Spandauer Vie:tel, von 171 auf 374, und in Moabit, von 542 auf 806 statt. In der Friedrichsstadt, der Friedrids-Vorstadt, der Tempelhofer Vorstadt, der diesseitigen Luisenftadt, dem Stralauer Viertel und auf dem Wedding naßm die Zahl der leerstehenden Wohnungen ab, Relativ die neiften Wobnungen ftanden leer in der Friedrichstadt (5,73 °/o aller), in Moabit (4,75 °/o), auf dem Friedrihéwerder (4,73 °/o), und in Alt-Berlin (4,27 °/0); die wenigsten in der Rosenthaler Vorstadt (1,84%), der jenseitigen Luisenstadt (1,65 9/0), dem Stralauer Viertel (1,50%) und in der Oranienburger Vorstadt (1,44 %/o). Der Preis der vermietheten Wohnungen erböhte sih von durlsnitt- lich 641,88 A im ersten Quartal 1888 auf 652,05 A in 1889. Am Höchsten war derselbe im Durchschnitt in der Dorotheenftadt 992696 M. in der unteren Friedrihstadt 2303,74 Æ, auf dem Friedrih8werder 1964,86 4, in der Thiergarten-Vorstadt 1661,65 A und in der Friedri{bstadt 1635 90 4; am Niedrigsten auf dem Wed- ding 293,26 #4, in der Rosenthaler Vorstadt 394,07 # und in der jenseitigen Luisenstadt 394,08 4 Im Duräschnitt hat dh der Mietbpreis um 1,59 9/6 erhöht, am Meiften in Alt-Berlin, um 6,92 % und in der Dorotheenstadt, um 6,62 °/9; verringert hat er h in Moabit um 2,97%/ und in der Thiergarten-Borstadt um 131 9%. Die in lettecer neu binzug-kommenen 302 Wohnungen hatten nur eine turbs@nittliben Micth8preis von 1189,10 L, während im Vorjahre der durchschnittlihe Miethspreis 1917,21 # betragen hatte. Zieht man die Zahl der Wohnungen nach Miethestufen in BetraHt, so zeigt sh in aüen Stufen eine wesentlihe Vermehrung mit Ausnahme der untersten bis zu 150 #, in wel@er die Ver- minderung 2123 betrug, Seit dem Beginn der Verminderung dieser Klasse von Wohnungen, etwa seit dem dritten Quartal 1883, ist die Zahl derselben auf 70 °/g ihrer damaligen Höbe zurückgegangen. Dagegen hat si die Zahl der Wehnungen bis 500 M in dem Berichts- jahre um 4,45 %/o, die der Wohnungen bis 5000 Æ# um 4,88 °/9 ver- mebrt. Am Bedeutendsten war die Vermehrung der Wohnungen mit einem Miethsbetrage von 25 001 bis 30020 Æ, um 11,76 °/o, und der Wohnungen zum Preise von 4001 bis 5000 , um 11,03 °/o, ferner die der Wohnungen von 20001 bis 25020 Æ, 4501 bis 5000 A und über 30000 4, wo fie 9 bis 10 9/9 betrug, sowie die der von 7501 bis 10000 A und 301 bis 509 4, um 8 bis 99/0. Am Geringsten blieb die Vermehrung in den Klassen von 10 001 bis 15 000 M, von 3501 bis 4000 Æ und von 1091 bis 1100 M, bei denen sie h nur auf 4 bis 5 9/9 belief. Die Zahl der unbe-
nußten Wohnung:n hat sich bis 500 A Miet swerth um 12,93 °/o, î
bis 5000 A Miethswerth um 13,15 % vermchrt. Von den Woh- nungen mit einem Miethepreise von über 5000 „ hat nur die Klasse von 5001 bis 7509 Æ eine Vermehrung der unvermietheten Woh- nungen um 10,71 %/ erfahren, in allen höheren Klafsen ist die Zahl der unbenußzten Wohnungen die gleiche geblieben oder eine geringere
geworden. Die Zahl der Miethserhöhungen hat im Jahre 1888 ab- | genomz en und betrug nur 1087 9/00 der im Mittel des Jahres vor- |
handenen Wobnunzen gegen 132,9 9/0 im Vorjabre; die Zahl der Er- mäßigungen 6,1 9/0 gegen 6,6 9/oo in 1887, Die Zakßl der Umzüge hat ih relativ verringert, vou 432,29 im Vorjahre auf 429,8 im BeriŸts- jahre, absolut hat dieselbe um 5620 zugenommen. Die Zahl der Miethser Höhungen war im Verhältniß zur Zahl der Wobnurgen am Gröften auf dem Wedding, nähstdem in der Rosenthaler und Oranien- burger Vorstadt, am Geringsten in der Friedrichstadt und in der Alt- stadt, die der Miethsermäßigungen am Größten in der Ältstadt und der Friedrichstadt, am Geringsten im Spandauer Viertel und in der Oranienburger Vorstadt. Die Zahl der Umzüge zeigt nur in der Friedrih-Wilbelmstadt, in Moabit und in der Thiergarten-Vorstadt eine bedeutende Zunahme, in allen übrigen Stadttheilen eine Ver- ringerung.
Die Konsumtionsverhältnisse in Berlin im Jahre 1888,
Eine genaue Feststellung des Verbrauchs der wi@tigeren Konsfum- tionsartifel für die Stadt Berlin ift bei der Ungewißheit hinsichtlih der Höhe der Konfsumbevölkerung und des {nell sich erweiternden Gebiets, in welches derartige Artikel von Berlin aus gelangen, — man fann dasfelbe als im Umkreise von 8 km kelegen annehmen — nit zu ermöglichen. Es haben daher die nachstehenden, dem „Statistischen JIahrbuche jür die Stadt Berlin“ eutnommenen Angaben, welhe bei dem Fleis@e auf Grund der im städtischen Vich hofe erfolgten S{lachtungen und des Nachweises der Ein- und Ausfuhr auf den Eisenbahnen u. #. w., bei den übrigen Artikeln nur anf Grund leßterer aufgestellt sind, nur einen relativen Werth und dürften wobl als etwas zu hoh gegriffen anzusehen sein. Nach denselben würde sch für Berlin in dem oben genannten Jahre der Verbrauch von im Orte geslabtetem frischen Fleis auf 76 145 000 kg stellen. Hierzu kommt der Import von srisch ges;lahtetem Fleis, weler auf Gcund der S@Wäßung von Fleishschaubeamten auf 23 048 300 kg zu veransWlagen ift, sodann die Eisenbahn-Mehreinfuhr an Fleish und Speck von 4 882 500 kg, das mittels der Eisenbahn mehr eingeführte Geflügel und Wild im Gewicht von 2 936.100 kg, das Gewicht von Lungen, Lebern, Herzen u. . w., welches ca. 3 807 206 kg ausmact, und das zum Genuß zugelassene Flei] von Pferden mit 171100 kg. Es ergiebt dies einen Gesammt- FSleischkonsum von rund 110990 000 kg. Nicht zu bestimmen ift das Gewicbt des ohne Cisenbahn eingeführten Geflügels und Wildes, fowie das des direft von den Vororts\{chlächtereien zum Konsum gelieferten Fleishes und das der per Post aus ferneren Gegenden be- zogenen Fleishwaaren. Hiernach würde sih der Fleishkonsum der Berliner Bevölkerung im Iahre 1888 auf 76,9 kg pro Kopf stellen, während derselbe der nämliwen Be: ehnung zufolge im Jahre 1884 und 1885 70,9 kg, 1886 73,8 kg, 1887 74,0 kg betrug, An Fischen wurden im Jahre 1888 20795 500 kg, 14,42 kg pro Kopf der Bevölkerung, dem Berliner Konsum zugeführt. Die Mehreinfuhr an Bier betrug 820 000 kg; rechnet man dazu die Berliner Pro- duktion mit 273 715 0501, fo ergiebt si, 1 kg glei 1,101 gerechnet, ein jährliher Konsum von 194,24 1 pro Kopf, gegen 192,48 1 im Jahre 1887. Hierin dürfte aber weniger ein Beweis für die Er- böbung des Berliner Konsums, als für die wachsende Aufnahme Berliner Bieres in die Vororte liegen. Dasselbe gilt wohl vom Wein, bei
dem die Mehreinfuhr 11 806 009 kg, oder 8,19 kg auf den Kopf der Bevölkerung betragen hat. An Spiritus, Spirituosen, Branntwein und Essig belief fich die Mebreinfuhr auf 22670500 kg gegen 29 033 000 kg im Vorjahre, p:o Kopf 15,72 kg gegen 20,94 kg; an Kaffee, Kaffeesurrogaien, Cacao und Thee auf 4 169 500 kg, 2,89 kg pro Kopf; an Petroleum 44746 500 kg, 31,03 kg pro Kopf; an Brennholz 206 358 500 kg, 143,10 kg pro Kopf; an Torf, Holz- foblen und Lohkuchen 13 983 500 kg, 9,70 kg pro Kopf; an Steine Be, _Koks und Braunkohlen 1957 416 500 kg, 1357,30 kg pro Kop.
Wirthschaftlihe Vereine.
Die Vereinigung der Steuer- und Wirtbschaftsrefor- mer wird ihre Generalversammlung am 16. Februar im Architekten- hause abhalten ; es werden zur Verhandlung kommen : 1) Zolleinigungen und die deutshe Landwirthschaft; 2) die Vertretung der Landwirth- saft. — Zur Theilnahme an den Verhandlungen find Vertreter der landwirtbschaftlichen Vereine und der Bauernvereine willkom:nen und werden Eintrittskarten von tem „Bureau der Steuer- und Wirth- \chaftsreformer“, Berlin SW. 47, Hagelsbergerstraße 18, auf Ver- langen zugesandt. — Am folgenden Tage, den 17, Februar 1891, wird dann der „Kongreß deutscher Landwirthe“ zu seiner 22, Hauptversammlung ebenfalls im Arcitektenbause zusammentreten, Berathungsgegenstände desselben sind : 1) Die Sozialdemokratie und die ländlihe Bevölkerung ; 2) die Eisenbabntarife. — Eintrittskarten sind vom Sekretär Stephan, Berlin SW. 47, Hagelsberger ftraße 18, zu erhalten. S
Zur Arbeiterbewegung.
Von Arbeitervereinen, wel@e den Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers besonders festli% begingen, seien no die evangelishen Arbeitervereine in Dortmund und Weidenau erwähnt.
Das Centralorgan der sozialdemokralischen Partei „Vorwärts“ \chreibt: Der Beschluß der Fraktion, betreffend die Maifeier, wurde mit allen geaen eine Stimme gefaßt. (Val. die gestrige Nr. 26 d. Bl.) Einmüthigkeit herrshte in Bezug darauf, daß von einem Feiern der Arbeit am 1. Mai unter keinen Um- ständen die Rede sein kann und daß von jedem Versu, ein Feiern der Arbeit herbeizuführen, im Interesse der Arbeiter und der Partei naGdrüdlibst abgerathen werden muß. Waren {on im vorigen Jahr die wirtb\chaftlihen Verhältnisse derart, daß die Arbeiter selbst da, wo sie am Besten organisirt waren, ein allgemeines Feiern der Arbeit nicht durbzusetzen vermoten, so hat sich seitdem die wirthshaftlihe Lage für die Arbeiter noch sehr verschlimmert. Den Arbeitgebern unter solchen Verbältnissen einen Tag der Arbeitsrube aufzwingen wollen, wäre ein aussihtslofes Beginnen, bei dem nur die Feinde der Arbeiter zu gewinnen hätten. Wie gesagt, in Bezug hierauf herrs{te und herrscht in der Fraftion abfolute Uebereinstimmung, und wir sind überzeugt, daß in der ganzen Partei keine abweichende Meinung vor- handen sein wird. Die Gründe, welhe die Fraktion dazu bestimmte, von einer Vorfeier am 1, Mai, wie eine solche durch den Halles&en Beschluß vorgesehen war, abzustehen und die ge- sammte Feier auf den ersten Sonntag des Mai zu verlegen, waren rein vcaftisher Natur und werden in dem Aufruf der Fraktion fiar entwidelt werden. Ecwähnt sei nur, daß der 1. Mai diesmal auf cinen Freitag fällt, und daß Freitag und Sonntag ¿u nahe zu- \ammenliegen, als daß eine Feier des einen Tages nit die des anderen beeinträhtigen müßte.
Aus Erfurt wird der „Magdb. Ztg * geschrieben, daf die Auf- reizungen der dortigen Sozialdemokraten zwischen den Meistern der Baugewerke eine Soli:arität geshaffen haben, ähnli der Vereinigung der Erfurter Schuhfabrikanten, Der Zweck des Zu- sammenschlusses ist die gemeinsame Abwehr gegen eventuell aus- brehende, besonders gegen muthwillig vom Zaun gebrochene Arbeiiss einstellungen.
Aus Leipzig beritet die „Lpz. Ztg. “., daß der dortige „Verein sämmtlicher in der Papierbranche beschäftigten Frauen und Mädchen“ sh wegen Mangels genügender Betheiligung au f- gel 6it habe. Der Verein stellte den ersten und bisher einzigen Versu dec Leipziger \ozialdemokratiscen Partei dar, Favereine mit ausschließlih weiblihen Mitgliedern zu bilden. — In einer Versammlung von Schneidergehülfen erstatteten am Mittwoch die Werkstattdelegirten Bericht über die N-rbältnisse ia den einzelnen Werkstätten. Neben manwerlei gerügtea Mißständen wurde vielfa au anerkannt, daß die Unter- bringung und Behandlung der Gehülfen eine recht befricdizende fei, Man bes{loß, die Ermittelungen in den Werkstätten ne fortzuseßen, sodann aber einer größeren Versammlung die Abstellung der vor- gefundenen Uebelstände zunähft auf dem Weae gütli@er Verein- barung mit den Arbeitgebern in Vorschlag zu bringen.
Die zum Knappschastsverband des Bergreviers Freis- berg gehörigen Beamten und Arbeiter, deren Lohn die Höbe von 24 Æ wöchentlich niht übersteigt, erhalten, wie das „Chemn. Tgbl.“ mittheilt, auch dies Jahr aus dem Bergmagazinfonds in Rücksicht auf die hoben Preise aller Lebensbedürfnifse für das erste Quartal Geld- unterstüßungen, und zwar jeder verheirathete Bergmann.wöchentlih 40 A, jedes arbeitslose Bergmannskind 10 F, der unverheirathete Bergmann 25 &§ und so fort, sodaß z. B. ein verheirtatheter Mann mit fünf Kindern im Quartal 11 70 H außerordentliche Unter- stützung erhält
Wie der „Magdb. Ztg." aus Prag telegraphirt wird, haben in der Zuckerfabrik von Siegfried Elbogen in Schönpriesen sämmtliche Arbeiter nach Anküadigung ciner Lohneinshränkung am Dienstag die Arbeit niedergelegt. Von axderen Arbeitern scklofsen n über bundert dem Ausstand an. Die Fabrik kündigte die Ein- stellung des Betriebs für den heutigen Freitag an, wodur 600 Familien brotlos werden.
Die Londoner „Allg. Corr.“ theilt die vom Abgeordneten für Glamocganshire Abraham im britischen Parlament eingebrahte Achtstunden-Bill mit, welhe wörtlich lautet: „Niemand foll wäirend eines vierundzwanzigstündigen LTazes unter der Erde in einem Bergwerke länger als aht Stunden von der Zeit an, wo er die Erdoberflähe verläßt, bis zu der Zeit, wo er wieder an dieselbe gelangt, beschäftigt sein, abgesehen vom Falle eines Unglücks. Sobaid ein Arbeitgeber oder dessen Beauftragter Jemanden gegen dieses Gefeß beschäftigt oder beschäftigen läßt, so soll er eine Buße von nicht über 40 Sb. für jede Uebertretung zahlen Diese Buße ist in derselben Weise ein- zutreiben, wie die Bußen der Fabrik- und Werkstätten-Akte einge- trieben werden.“
Aus London s{reibt man der „Köln. Ztg.“ unter dem 27. d. M: Die Caledonian Eisenbahn hat seit Anfang des Aus- standes 267 ihrer alten Arbeiter wiederangestellt, uud gestern nahmen etwa ein Dugzend die Arbeit wieder auf. Vas thatkräftige Vorgehen der North British Eisenbahn, weile auf gerittiihem Wege von dem Vorstande des Arbeitervereins 20 000 L. Swadenersaßz fordert und einstweilen die Hülfskafse des Vereins mit Beschlag belegt, giebt den Arbeitern ernstlich zu denken und maHt viele dem Ausftand? ab- wendig. Dieser Mittheilung entsprehend berihtet ein Wolff'sches Telegramm aus Glasgow vom gestrigen Tage, der Ausstand der Bediensteten der „North British Railway“ gelte als be- endet; die Ausftändigen werden die Arbeit wieder aufnehmen.
Aus Rom wird dem Berner „Bund* telezraphirt, daß am Montag unter den dortigen Bäckergesellen ein Ausftand ausge- brochen sei und die Ausständischen gegen die arbeitenden Gesellen in den Straßen thätlich vorgegangen sind.
Aus Sosnowice wird der „Voss. Ztg.* telegraphirt, daß der erste Ausstand, der in Russish-Polen und in Rußland überhaupt ausgebrohen war, bald beigelegt worden ift. (Val. Nr. 21 d. Bl.) Etwa zweitausend Bergleute hatten in den Kohlenbergwerken bei Sosnowice die Arbeit niedergelegt. Da ihnen aber die geforderte Lohnerhöhung bewilligt worden ift, sind sie gestern Alle angefahren.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
N 27
EDERs Eut
Berlin, Freitag, den 30. Januar
Saus der Abgeordneten. 23. Sißung vom 29. Januar 1891.
Der Sißzung wohnen der Minister des Jnnern Herr-
furth und der Finanz-Minister Dr. Miquel bei, Das Gesetß, betreffend die
ohne Diskusfion angenommen.
Es folgt die erste Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen der Novelle zum Pensionsgeseß auf mittelbare
Staatsbeamte. __ Abg. von S@Sendckendorff ricktet an die Regierung die Bitte,
daß die von dem Minister des Innern im_Herrenbause in Ausficht gestellte Vorlage an den Reichstag, betreffend die ÄnreGnuyg der Militärdienstzeit bei der Pensionirung der Gemeindebeamten, recht bald eingebracht werden möge.
Minister des Jnnern Herrfurth:
Meire Herren! Es ist zroeifcllos, daß di rechnung der Militärzeit bei der Pensioniru
munalbeamten von sehr hch:r Bedeutung
Veise ermöglicht werde. i, daß es für die betreffenden Stadtgemeinden eine seßr erheblihe Mebrb-:lastung mit H bringt, und diese Arre{nung sieht überdies im Widerspruch mit dem bisher allgemein befolgten Srundfat, daß bei der Verehnung der Pension rur dicjenige Dienstzeit in Anrechn..rg gebra@t wird, welche demjenigen geleistet wird, der die Penfion zu zahlen bat. In wie weit es mögli sein wird, auf Grund der bereits eingeleiteten Verhandlungen im Wege der
Reichsgesetzgebung Abhülfe zu ckaffen, kann ih heute noch nit über- sehen. Ich meinerseits stehe, was diefe Frage selbst anlangt, durch- aus auf dem Standpunkt des Hrn. von Schenckendorff. Ich möchte noch erwähnen, daß im Wege der Landesgesctzgebung Abhülfe nit geschaffen werden kann, sondern rur im Wege der NeihEgeseh- gebung.
Abg. von Risselmann fragt, ob au den Kommunal-Forst- beamten die Vortkeile dieses Gesctes zu Theil werden würkten.,
Minister des Jnnern Herrfurth:
Ich kann die Frage des Hrn, Abg. von Risselmann rur bejahen. Selbstredend wird diese Bestimmung, Falls sie für sämmtliche Kommuna!beamte in Auëfi§t genommen wird, au {ür Kommunal- forstbeamie Anwendung finden. Für leßtere Beamte liegt die Sache aber verhältnißmäßig noch günstiger.
Es ift in liter Zeit von dem Landgeciht in Koblenz ein Erkenntr.iß ergangen, wonach die Kommunalforstbeamten son jeßt das Net hâtten, die Anrehnunz der Militärdienstzeit bei ihrer Pensionirung zu verlangen mi: Rückicht darauf, daß diese Zeit zu ihrer Ausbildung zum Dienst als Forstbeamter nothwendig wäre, Allerdings — das will ih zugeben — steht dieses Erkenntniß im Widerspru mit der bisherigen Praxis und mit früher ergangenen gerihtlichen Erkenntnissen; und auf ti:fes lanègerichtlihe Erkenntniß allein bin wird man die Praxis nit ändern können. Ich nehme an, daß bei der nähsten Gelegenheit diese Frage zur Entscheidung des Reichgerihts kommen wird.
Die kommunalen Forstbeamten werden nah dieser Richtung hin sogar noch eine bevorzugte Stellung b¿kommen, und wenn irgend einer Kategorie von Beamten diese AnreGnung zugestandea wird, so werden jedenfalls die Kommunalforsibeamten die Ersten sein, welGe sie erhalten werden.
Abo. S(hlabit tritt dem Wunsche des Abg. von Rifel: mann bei.
Damit {ließt die erste Lesung. Jn zweiter Berathung wird die Vorlage ohne Abänderung und ohne Debatte an- genommen.
Es folgt die erste Lesung der Vorlage, betreffend die Erhöhung des Höchstbetrags der Hundesteuer in den äl teren Landestheilen der Monarchie.
Abg. von Shalscha giebt zu erwägen, ob nickt b dieser Be- legenheit eine vershiedene Besteuerung der Hunde und Hündinnen ein- zuführen sei. Die Vermehrung der Tollwuthfälle rühre vielfa daher, daß es zu viel Hunde, aber zu wenig Hündinnen gebe. Man könne dur cine geringere Besteuerung der Hündinnen au hier vorkehren.
Minister des Jnnern Herrfurth:
Die Einführung der Hundesteuer in den Gemeinden ift nit obligatorisch vorgeschrieben, sozdern nur fakultativ. Es steht also in dem Belieben der Gemeinden, ob sie ibrerseits bei der Auf- stellung des Hundesteuerregulativs eine derartige Verschiedenheit, wie se ter Herr Vorredner empfohlen hat, einführen wollen, und ih glaube, es ift ni@t nöthig, taß wir in dem Geschß irgend eine der- artige Bestimmung treffen, sondern wir können diese Maßnahme der Autonomie der Gemeinden ruhig überlaffen.
Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Schlabiß und von Schalscha wird die Vorlage in erster und zweiter Lesung an- genommen.
Es folgt die dritte Berathung der Vorlage, betreffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestim- mungen wegen der Wahl von Stadtverordneten.
Abg. Tshocke: Der Gesegentwurf fülle eine fühlbare Lüdke in der Städteordnung aus und entjpre@&e den Beschlüssen des Landtages in verschiedenen Sessionen. Eine mit diesem Gesehentwurf in Zu- sammenhang stehende und von 35 Breslauer Stadtverordneten aus- gehende Petition wünsche nun im §. 14 den Aksaz 1 dabin abzuändern, daß statt „Gehören zu einer Abtheilung mehr als 500 Wähler, so kann die Wabl derseiben na dazu gebildeten Waßlbezirken geschehen“ gesagt werde: „so bat die Wahl derselben nah dazu gebildeten Wablbezirken zu gesehen“, und daß folgender Zusaß gemacht werde: „Ist eine Abtheilung in Wahlbezirke zerlegt worden, so mühen auch die anderen Abtheilungen in Wablbezirke zerlegt werden, und zwar glei viel, ob diese Abtheilungen mehr oder weniger als 590 Wähler umfassen. Die Zahl der Wahlbezirke muß in allen Abtheilungen die gleiche sein.“ Zur Begründung führten die Petenten an, daß jeßt in Breslau in der zweiten und dritten Abtheilung 17 Wahlbezirke beständen, während in der ersten bis vor Kurzem nur ein Wahl-
E : [e Emeritirungs3- ordnung für die evangelish-lutherishe Kirche der Provinz Sc{leswig-Holstein, wird in dritter Berathung
würde theilweise in solhen Fällen das Bundesamt für Heimath®- wesen zur lettinstanzlihen Entscheidung berufen gewesen scin, nämlich wenn es H handelte um Streitigkeiten zwischen Landarmenverbänden tind Ortsarmenverbänden über das Drittel, welHes der Ortsarmen- verband na der Regierungévorlage dem Landarmenverband zu erstatten hat. Dagegen würde das Ober-Verwaltungs8gericht zu ent- scheiden haben, wenn Streitigkeiten entstehen zwishen dem Land- armenverbande und dem Kreise oder zwischen dem Ortsarmenverbande und dem Kreise über dasjenige, was der Kreis zu leisten resp. zu empfangen hat. scheidung beseitigt worden ist, erkenne ich als eine entschiedene Ver-
ersten Mile in zwei Bezirken gewählt — besianden bätte, daß dadur cine Veckümmerunrg des Wahlrechts in der zweiten und dritten Ab- theilung zu Gunîten der ersten statifinde, und daß unter Umständen sogar einem Bürger, der ei _ Wohnungswech\el wvor- nehme, tie Mögli@keit, einen Stadtoererdneten zu wählen, auf Iabre binaus entzogen werden könne. Gine solch erbebli(e Anomalie verlangt wohl cine „Deklaration des betreffenden Para- graphen der Städteordnung. Um nit den vorliegenden \2hr will- tommenen Geseßentwurf mit cinec neuen Zugabe zu belasten, beantrage er nit, Geseßentwurf und Petit'on einer Komuission zu überroeisen, jondern begnüze ih, die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Petition zu lenken, die eine gründli®e Prüfung verdiene, und empfchle im | Uebrigen diz Annahme des Gesetzentwurfs,
Minist:r des Jnnern Herrfurth:
Meine Herren! Dicse soeben erwähnte Petition ist auH mir gestern Abend zu2egangen. IH habe mir sofort gesagt, daß es absolut nit möglich sein würde, diesem Wuns der Herren aus Breslau zu enispreen. Ich erlaube mir, daran zu erinnera, baß nirgends tiefes Prinzip, das hier obligatorisch gefocdert wird, zur Zeit besteht. Die Ausführung der Wah
4 Sol handelt.
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und bier rden nach einem anderen Prinzip verfabren ; lasse in zweiundvierzig Wahlbezirke getheilt, die zwcite und erste aber nur in vierzebn.,
Was die Petenten wollen, ist meines Eraßtens zum Lheil nit ausführbar; denn wenn es sih um eine kleinere Stadt bardelt, in welcher vielleicht nur fünf- bis sech8hurdert Wäbler vorhaaten sind, und wenn Sie dann în dieser Stadt Wahlbezirke einführen, so ift die Möglichkeit gegeben, daß ükterhauvpt nur zwei oder drei bob- besteuerte Wähler in ter ersten Klasse vorhanden sind, und wie wollen Sie diese drei Wähler in vier Wahlbezirke eintheilen ?
Meine Herren, diese Frage kann meines EraHten3, wenn überhaupt zur Erörterung gebrawt werden soil, nur bei Städteordnurg zur Erledigung gebra#t wer! ieses Geseß, welch?es fich ledigli auf die for!
tablbezirke bezieht, und ic
: e Spezialdiskussion wird di2 Vorlage in zweiter Lesung unverändert angenommen.
Der Gesezentwurf, betreffend die ordentlihe Armenlasi, wird vom
Abg. Dr. Krause in der Fassung des Herrenhauses zur unver- änderten Annahme empfchlen. Der Gesetzentwurf führe eine aüßer- ordentlihe Entlastung der Gemeinden hecbtei und diene gleichzeitig in bohem Maße der Humanität.
Abg. von Tzs\hoppe empfiehlt auch seinerseits die Vorlage will aber ihre Gröôrterung in einer Kommission von 14 Mit- gliedern. Redner mat noch einige Erweiterungs- bezw. Abänderung?- vors{lâge zum Geseßentwurs und zum Ausführungsgesey zum Reich3zesct, betreffend den Unterstügungëwohnfig. :
__ Abg. von NRauchhaupt hâlt gleihfalls Kommissionsberathung für nothwendig. Die Prov!nzialverbände als Landarmenverbände hätten bisßer die Verpflichtung, für alle Geifteskranken die Für- sorg? zu übernehmen, nit; diese Verpflihtung solle j:8t aus- gesprochen werden, und damit vermehrten sih die Koften für die Prooinzen ganz außerordentli. Denn die Zahl der nit gemein- gefährlien Geisteskranken, die der Anstaltspflege bedürften, sei eine sehr erhebe. Ferner sei zweifelhaft geblieben, was ein Idiot sei; der Begriff s{wanke. Alle diese Punkte bedürften genauer Erörterung in einer Kommission. No s\chwieriger liege diz Frage der Epileptiker. Auch die Frage: Was denn Hülfébedürfniß im Sinne dieses Gesetzes sei, sei nit klar beantwortet. : Minister des Jnnern Herrfurth:
Die Frage der gesckäftlihen Behandlung diefer Vorlage muß ih selbstredend der Entscheidung des hohen Hauses lediglih anheimstellen. Von meinera Standpunkte als Abgeordneter würde ih mich aller- dings den Auffafsungen der beiden Herren Vorredner nur vollständig arschließen können. Die Vorlage ift keireswegs fo einfach, wie sie autsieht; sie hat im Herrenhz2use eine große Neiße von Ver- änderungen erfahren auf Grund einer mündlihen Bericterftattung und einer sehr eingehenden Diskussion; über letztere liegen die sterograyhishen Berichte vor, über die Verhandlungen in der Kommission aber nur das Referat des Herrn Referenten.
Bon meinem Standpunkt als Staats-Minister aus will ih zunächst anerkennen, daß das, was mit Zustimmung der Staats- regierung in dem Herrenhause an diesen Geseße geändert worden ift, durchaus als zweckmäßig und erwünscht anzusehen ist. Diese Aende- rungen sind einmal eine Klarstellung des Gedankens, von dem die Königlize Staatsregierung ausgegangen ist, fie enthalten aber aud noch einige Ergänzungen, eine Ausfüllung von Lüden, die bei der vraktischen Ausführung desselben vielleicht hervorgetreten sein würden, und sie enthalten erndlich die von dem Abg. Krause bereits kervorgehobene Abänderung, welhe als eine wesentlihe Ver- besserung anzusehen ist, nämlich die Einshiebung des Kreises als des prinzipaliter Verpflichteten, Nach dieser Richtung hin möchte ich in Erwägung dessen, was der Hr. Abg. Dr. Krause gesagt hat, hervorheben, daß diese Veränderung sich als eine Verbesserung namentli* au nah der Richtung hin charakterisirt, daß in Zukunft die bei Ausführung dieses Gesetzes ent- stehenden Streiligkeiten immer von ein und derselben Instarz {ließli entshieden werden. Nach der Konstruktion der Regierungsvorlage
außer-
Daß diese Duplizität der leßtinstanzliGen Ent-
bezirk — ers im leßten November habe die erste Abtheilung zum
besserung an.
Da ih wohl annehmen darf, das nah dem VorsElage der beiden
so glaube i, mich doßer auf eine Reihe von furzen Bemerkangen
gegenüber den [eßten bziten H:crea Vorrednern bes&ränken zu dürfen, Dem LHra. A5. von TisLopp: m i
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dem Ortsarmenverband und dem | Erstece sagt: leugnet, dann ist waltungs8fstreitver faß
Also die Frage k fein, der Weg, wie fl bezeiPnet.
Was die Frage der Erstattung des einen Drittel itens der
ann ir n einzelnen Fâllen sehr zweifelhaft e s in dem Gesetz klar
Gemeinde an den Kreis anlangt,
daß die Gemeinde unbedingt verpflichtet i s Dri zu erstatten, daß aber natürlich dem Kreis überlassen ist, ob er von seiner BereHtigung, das Drittel zu verlangen, Gebrauch machen will oder nit, oder ob er von der Gemeinde einen geringeren Theil nehmen will; nur darf er nicht m ie ein Drittel verlangen.
Wenn nah den Mittheilungen . von Rauchbaupt bisher hier oder dort die Hälfte gef festgestellt, daß mehr als kosten verbleibenden fonstiger erstatten braubt.
Der Zusatz, den g. von Lz]Moppe Vorschlag aebraht hat, \heint mir doch etwas bedenklich. enn ih feinzn Wortlaut rihtig aufgefaßt habe, so wü zwar niht dahin kommen, daß man den Kreis als * konstituirt, aber er würde in Betreff der Geltendmachung de gleihstehen. Man würde alf Streitigkeiten in lezter Instanz dem Bundesamt für Heimathswesen zu übertragen, und das ift unzulässig, denn die Handel8geseßgebung fann die Kompetenz ciner Reihébebörde nit ausdehnen.
Was endli die Frage des Hrn. Abg. von Rauchhaupt in Betreff des Tarifs anlangt, so ift, glaube i, nach dieser Richtung hin irgend eine Aenderung nicht nothwendig; denn es wird hier ge- sagt: es ist ein Tarif aufzustellen bezügli derjenigen Kosten, welche zu erstatten sind, und das sind also die Kosten, welche übrig bleiben na Abzug der Generalkoîten. Nun liegt aber dic S2? so : die sämmtlihen Kosten hat vorab diz Provinz zu tragen und fie be- fommt einen bestimmt tarifirten Saß zurück, und der Rest ift eben der Betrag, der auf die allgemeinen Kosten verrechnet wird; ih glaube, in praxi wird ih das dahin regeln, daß die Provinz den- jenigen Theil endgültig zu tragen hat, für welchen eine Erstattung nah dem Tarif vom Kreise nicht beanspruGt werden kann.
Fm Uebrigen glaube ich, den wohlwollenden Ausführungen der sämmilihen Herren Vorredner mih nur dankbar ansclicßen zu können. Ich glaube au, es ist ein sehr bedeutungsvoller Schritt, den wir hier zur Regelung einer Last thun, weile für eine große Anzahl von Gemeinden eine überaus \chwere gewesen ist, und ih glaube, au für Fragen, die sonst in Betreff der Regelung der Ar menlast, z. B. bei der Landgemeindeordnung und bei der Bildung von Zweckverbänden,
ih demnähst ergeben werden, wird eine wesentliße ErleiWterung in
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leßten Herren Redner eine Kommissionsberathung beschlossen werden wird,
worn e ot T S de r
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