1891 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

ni6t willkü:li cinige Arten auênehmen. Mit einigen seiner Partei- enossen müsse er si deshalb gegen die Kommissionsbesch!üste wenden.

an fönne nur aller Agitation auf dem Lande die Spitze abbrechen, wenn man die allgemeine Schadensersagzpflicht anerkenne, S

Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Dasbach schließt die Diskussion über S. 1. :

Der freisinnige Antrag wird abgelehnt, desgleichen der Antrag von Dobeneck.

Jn namentlicher Abstimmung wird alsdann der Theil des weiter von freifinniger Seite gestellten Antrages, na welhem auch für Rehwild eine Schadensersaßpfliht anerkannt werden soll, mit 160 gegen 138 Stimmen angenommen; des Weiteren auch der andere Theil, der eine Schadensersaßpfliht au für Fasanen fesisezt, und schließlich der ganze derartig modifizirte §8. 1. A E

Der 8. 2 wird nah kurzer Diskussion, an, der si die Abgg. Papendieck und von der Red betheiligen, in der von der Kommission vorgeshlagenen Form angenommen.

L 3 bestimmt, daß bei Enklaven der Inhaber des ums{ließen- den Grundstüds, sofern er die Jagd angepachtet oder die an- gebotene Anpahtung abgelehnt hat, ersabpslichtig sein soll.

Aba. von Schal {a widerspricht dieser Fassung, die den Groß- grundbesitzer zu weit verpflichten würde, während Abg. Strub die Bestimmung im Interesse des fleinen Landwirths aufrechterhalten wissen will. S

Der §. 3 wird in der Kommissionsfassung angenommen.

8, 4 besagt, daß Jagdpachtverträge, welche bestimmen, daß in gemeinshaftlihen Jagdbezirken die Ersatpflicht des Jagd- pädters ganz oder th-ilweise ausgeschlossen sein soll, zu ihrer Gültigkeit die Genehmigung des Kreizausshusses bezw. des Stadtausshu}ses bedürfen, wenn Seitens auch nur eines Nuzungsberechtigten Widerspru erhoben wird.

Abg Dr. Grimm beantragt nod hinzuzufügen: unter den gleichen Vorausseßungen werden Fagdpactverträge, welhe die Ersaß- vfliht des Jagdpächters auf die Gesammtheit der Grundbesitzer über- tragen, dem Beschädigten gegenüber rechtêwirksam. L

Der Antragsteller, wiedec Abg. Fran e (Tondern) befür- worten diesen Antrag, der alsdann dem §. 4 der Kommissions- vorlage einverleibt wird.

Um 33/4 Uhr wird die weitere Berathung vertagt.

Der Kommissionsbericht über die Einkommensteuer-Vorlage.

Dem Hause der Abgeordneten ist nunmehr über die Be- rathungen der X. Kommission über den Entwurf eines Ein- fommensteuergeseßes ein scriftliher Bericht erstattet worden. Die Berathungen haben, wie wir dem Bericht entnehmen, siebzehn Sizungen und außerdem noch drei Sißungen von Subkommissionen in Anspruch genommen. Das Ergebniß sei in seinen Hauptpunkten in Folgendem kurz dargelegt.

Bei §. 1 1 die Definition der subjektiven Steuer- pflicht dahin begrenzt worden, daß diejenigen preußischen Staatsangehörigen, welhe in einem deutshen Schußgebiete wohnen oder sih aufhalten, nit einkommensteuerpflihtig sind. Weiter ist bezüglih der Steuerbefreiung derjenigen Staats- angehörigen, welhe ohne in Preußen einen Wohnsiy zu haben, seit mehr als zwei Jahren sich im Aus- lande aufhalten, bestimmt worden, daß diese Be- freiung feine Anwendung findet auf Reichs- und Staats- beamte, welche im Auslande ihren dienstlihen Wohnsig haben und dort zu entsprechenden direkten Staatssteuern nicht heran- j gezogen werden. Die Besteuerung der „Aktiengesellschafte:, Kommanditgesellshaften auf Aktien und Berggewerk- schaften, welhe in Preußen einen Sig haben, sowie derjenigen eingetragenen Genossenschaften, deren Geschäfts- betrieb über den Kreis der Mitglièder hinausgeht“, ist von der Kommission bestätigt und noch dahin erweitert worden, daß „Konsumvereine mit offenem Laden der Einkommen- steuer unterliegen“. Als steuerpflihtiges Einkommen dieser juristishen Personen find in Uebereinstimmung mit der Vorlage die Uebershüsse, welche als Aktienzinsen oder Dividenden unter die Mitglieder vertheilt werden, be- zeihnet worden; doch sollen hiervon statt 3 Prozent, wie die Vorlage vorschlug, 31/2 Prozent des Aktienkapitals vorweg in Abzug gebracht werden. „An Stelle des Leßteren tritt so hat die Kommission näher definirt bei ein- getragenen Genossenshaften die Summe der eingetragenen Geschäftsantheile der Mitglieder, bei Berggewerkshaften das aus dem Erwerbspreise und den Kosten der Anlage und Ein- rihtung bezw. Ecweiterung des Bergwerks sich zusammen- segende Grundkapital oder, soweit diese Kosten vor dem 1, April 1892 aufgewendet sind, nah Wahl der Pflichtigen der zwanzigfahe Betrag der im Durchschnitt der leßten vier Jahre vor dem Jnkrafttreten dieses Gesezes vertheilten Aus- Heute.“ MWeiter bat die Kommission die in Preußen thätigen Agenturen bezw. Agenten von außerhalb Preußens ihren Siß habenden gewerblichen Unt-rnehmungen für steuerpflihtig erklärt. Da nas dem Beschluß der Kommission Reichs- und Staat#beamte, welhe sich im Auslande aufhalten, besteuert werden sollen, Falls sie dort zu entsprechenden Staatssteuern nit heran- gezogen werden, ift unter Zustimmung des Finanz-Ministers weiter beshlofen worden, daß eine Befreiung der Vertreter fremder Mächte oder der Bundesstaaten, sowie derjenigen Personen, denen sonst na völferre&tlihen Grundsäßen oder nah be- sonderen, mit anderen Staaten getroffenen Vereinbarungen ein Auspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer zu- kommt, in denjenigen Fällen ausgeshlossen ist, in welhen in den betreffenden Staaten Gegenseitigkeit niht gewährt wird.

Betreffs der Heranziehung der Reihsunmiitelbaren hatte

ierung vorgeslagen : und Mitglieder der Familien vormals unmwittel- welchen das Recht der Be'reiung von

erigen Befreiung zu durch besonderes

durch die Kommission folgende

unmittel»

echt der Befreiung von

den zu der Cinkommen- ngezogen, in welchem

shädigung für die aus- ommenfteuer geregelt

Es wurde hierfür geltend gemacht, daß diefe Fassung dem bestehenden Rechtszuitande am meisten Rehnung tragen

würde. Der Finanz-Minifter spra fih für die Beibehaltung

Steuerprivilegien mehr artige Klarstellung

Steuerfreien erleichtern der Regierungsvorlage Wir kommen zu

ficht Ausdruck, daß die gerehtere Veranlagung

bilden solle, und daß d

werden dürfe.

fährdet werden würd

kraft oft gering und Steuersaß nöthig sei,

steuerstufen, sogar getreten sei. Der

den auf Erleichterung Billigkeit nicht

Herabsezung der indem fie die Stufei

von 3 Proz. beibehielt,

allmählih ansteigend fommen von 1

steuerung komme auf der Höhe des Steu hafter Deklaration fußes stehe auch

Frage könne erst im Neuordnung des Kom! Jm Uebrigen würde Steuersäßge entitebhen ziehung der der Vorlag

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1350 1500 1650 1800 2100 2400 2709 3000 3300 3600 3906 4200 4500 5000 5500 GO M } 6500 7000 7500 8000 8500 9000

Fafsung erhalten :

von mebr als:

h

900 1050 1200 1350 1500 1650 18C0 2100 2400 2700 3000 3300 3600 3909 4200 4500 5009 5500 6000 6500 70009 7500 8900 8500

der RegieruncSvorlage aus uad führte aus: Der in der Vor- tage zur Regelung der Entshädigungsfrage vorgesehene Zeit-

9000 9500

Mehrertrag nicht andererseits in erheblihem Umfang gemindert Gleihwohl war man der Ueberzeugung, daß in einer mäßigen theilweisen Herabseßung des Tarifs der finanzielle Effekt des Gesezes bei den aus der ritigeren Veran- lagung, sowie der Besteuerung der juristischen Personen zu er- wartenden großen Mehreinnahmen noch nicht erheblich ge-

höhung in den oberen ) erträge verschaffe. Es herrschte Uebereinstimmung darüber, daß die mittleren Einkommen in der Vorlage zu hoh besteuert seien, da gerade in diesen Stufen die relative Sieuer-

i abzusprehen, doch sei boten. Die Koimnmission unteren unDd

raum sei zur Erledigung vollständig ausreichend; auch sei es genügend, wein das Prinzip der Entschädigung hier in dem vor- liegenden Geseße zum Ausdruck gelange; mit der (von der Kom- mission angenommenen) Fassung würde in dem Geseß nicht nusgesprohen sein, daß auf diesem Gebiete künftighin keine

bestehen würden, und auf eine der- rde Seitens der Staatsregierung Ge-

wiht gelegt, da dieselbe die Verhandlungen mit den

würde; es sei daher die Annahme zu empfehlen. : dem Steuertarif, welcher eine

wesentlihe Aenderung erfahren hat. Die überwiegende Mehr- heit der Kommission gab bei Berathung des Tarifs der An-

Vorlage nicht bloß eine gleichmäßige und der Steuerpflichtigen herbeiführen, fon-

dern auch in ihrem finanziellen Effekt die Grundlage für die Reform der gesammten direkten Staatssteuern und Kommunalsteuern

aher der aus dem Geseg zu erwartende

e, um so weniger, wenn eine Er- Stufen anderecseits Mehr-

eine Ermäßigung gegen den bisherigen während uach der Vorlage in vielen

Stufen, 3. B. den oberen Hälften der bisherigen Einkommen-

eine Erhöhung gegen jeßt ein- Finanz-Minister erklärte, daß eine

Herabseßung der unteren und mittleren Stufen einen sehr erheblihen Ausfall verursahen würde; man dürfe, wenn das Reformprogramm durchgeführt werden solle, die Mehrerträge, auf die man rechnen könne, niht wegstreichen. Freilich sei

gerihteten Bestrebungen eine gewisse Vorsicht ge- besGloß nun einerseits eine mittleren Einkommen, 1 von 9500—10 500 S in Ueberein-

stimmung mit der Vorlage als Ausgangspunkt der Degression

aber diese Degression bis zu 2400

herab gegen die Vorlage verschärfte; andererseits beshloß sie, das Einkommen von über 30500 # mit mehr als 3 Proz.

zu besteuern, bis zu einem Ein- M, wo eine vierprozentige Be-

steuerung eintreten soll, die dann aber für die höheren Ein- fommen verbleibt. Der Finanz-Minister erklärte, daß er nit in der Lage sei, eine Erklärung Seitens der Königlichen Staatsregierung hierüber abzugeben. Die vierprozentige Be-

eine Progressivsteuer hinaus, und mit ersazes werde die Gefahr mangel- wachsen. Die Höhe des Steuer- mit der Frage der Besteuerung

des fundirten Einkommens in enger Verbindung, und dieser

Zusammenhang mit der nothwendigen nunalsteuerwesens nähergetreten werden. der Ausfall, welcher durch Herabseßung

der für die fleinen und mittleren Einkommen vorgeschlagenen

würde, kaum durch die stärkere Heran-

n Einkommen gedeckt werden können. Nach hoben werden von einem Einkommen

-.… t.

1650

1809

2100

2400

2700

3000 |

3300 66 3600 78 3900 92 4200 106 4509 120 5000 135 5500 150 6900 165 6500 189 7060 195 75090 216 8000 226 8500 242 9000 258 9500 276

Bei Einkommen von mebr als 9500 bis einschließlich 10500 # beträgt die Steuer 300 und steigt bei böherem Einkommen bis einschließlih 100500 A in Stufen von je 1000 um j: 39 , von da ab in Stufen von je 5000 # um je 150 E

Nath den Beschlüssen der Kommission hat §. 17 folgende

Die Einkommensteuer beträgt jährli bei einem Einkommen

bis einsckließlich: t j M 1050 | 6 1200 9 1350 12 1500 16 1650 21 1800 | 26 2100 31 2400 | 36 2700 | 44 30.0 | 52 3300 60 3600 70 3200 | 80 4200 92 4500 | 5000 5500 6000 65090 7030 7500 8000 8500 9000

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Sie steigt bei böberen Einkommn __ von mehr als bis eins{ließlich in Stufen von um je E Mh S A 10 500 30 500 1 090 30 30 503 32 000 1 500 80 32 000 78 090 2 000 80 78 000 109 000 2 000 100 Bei Einkommen von mehr als 109000 Æ bis einschließlih

105 000 Æ beträgt die Steuer 4000 Æ und steigt bei höôberen Ein- fommen in Stufen von 5900 Æ um je 200

Weiter wurde in §. 18 die Ermäßigung der Steuersäße,

wonach für jedes unter 14 Fahren alte Familienglied von einem steuerpflihtigen Einkommen von 3000 F und darunter je 50 F in Abzug gebraht werden können, dahin erweitert, daß bei Vorhandensein von drei oder mehr solher Familien- glieder auf jeden Fall eine Ermäßigung um eine Stufe statt- finden soll. Ferner soll die Berücksichtigung der dur wirth- \chaftlihe Verhältnisse beeinträhtigten Leistungsfähigkeit bei der Veranlagung bis auf Einkommen von 9500 F (statt 6000 M) in der Weise ausgedehnt werden können, daß eine Ermäßigung um höchstens drei Stufen eintritt.

Die Kommission hat ferner die Steuerdeklaration s-

pflicht verschärft. - Nah dem Entwurf verliert Derjenige, welcher die ihm obliegende Steuererklärung binnen einer vor- geschriebenen Frist niht abgiebt, nur die geseßlichen Rehts- mitiel gegen die Einshäßung für das betreffende Steuerjahr.

Nach den Beschlüssen der Kommission soll indeß, wer die Steuer- erklärung nat abermaliger Aufforderung nicht abgiebt, neben der veranlagten Steuer einen Zuschlag von 25 Proz. zu derselben zahlen und außerdem die dur seine Unterlassung dem Staat entzogene Steuer entricht:n. hierbei der Ansicht, daß die durchaus zu erstrebende Selbst- erklärung aller Deklarationspflichtigen dur die Vorlage noch niht in genügendem Maße sichergestellt und daß die Ver- schärfung geboten sei. Seitens des Finanz-Ministers wurde hierbei folgende Erklärung abgegeben:

(§. 30.) Die Majorität war

Die Königliche Staatsregierung sei bedenklich gewesen, in dem

Entwurf mit den Strafbestimmungen über das absolut Notbwendige

binauszugehen und habe deshalb an die Unterlassung der Deklaration hier nur den Verlust der Rehtsmittel geknüpft. Sie habe si dabei gesagt, daß auf diesein Wege bei entsprehend \Härferer Einshäßung derjenigen Personen, welche \sich der Erfüllung ihrer gesetzlihen Verpflichtun zur Abgabe der Steuererkläranz entzogen bâätten, wenigstens allmäblich die Deklarationspfliht voll ¿zur Durchführung gelangen werde. Auf der anderen Seite sei aber nit zu verkennen, daß eîne Ver’chärfung der Nattheile für den Censiten bei Unterlassung der Deklaration wabrsceinlid sehr viel schneller ¿zum Ziele führen werde. Wolle die Landesvertretung in dieser Richtung einen Sthritt weitergeben, so könne er dem nicht wobl entgegen- treten, er sei aber aub nicht ia der Lage, die Regierungsvorlage fallen zu lassen. Er müsse hiernah der Kommission die Gnts- eidung darüber überlassen, ob se dem Landtage cinen ent- sprechenden Vorschlag mahen woüe. Der Einwand, daß die Kom- missionen durch entsprehend niedrigere Einshäßung die Wirkung des Zuschlags um 2 9% illusorisch machen könnten, sei une zutreffend, da in einem derartigen Verfahren ein sebr viel böberer Grad von Pflihtverlezung liegen würde, als wenn die Kommissionen bei der Einshäßung nur eine gewisse Milde walten ließen. Es sci aub zweifellos gegen Jeden, welcher si seiner Ver- vflibtung zur Selbstdeklaration entzogen babe, in der Regel der Verdacht vorhanden, daß er dies in der Absidt gethan babe, eine niedrigere Einshäßung dadur zu erreihen. Die Unterlafsung der Deklaration sei also als eine Thatsa®e anzufeben, welche bei der Einshäßung unbedingt berücksihtigt werden müsse, und die Kommissionen seien daher jedenfalls berc@tigt und verpflichtet, einen troß der ihm obliegenden Verpflihtung nit deklarirenden Steuerpflihtigen böher ein,us{häßen. Es werde daher, au wenn der (von der Kommission angenommene) Antrag nicht an- genommen werde, im Wege der Instruktion eine entspre&ende An- weisung dabin getroffen werden, daß in allen geeigneten Fällen, wo von Seiten der Kommissionen auf die Thatsache der Nicideklaration feine entsvrewende Rückicht genommen worden sei, dur den Vor- tenden auf dem Berufungswege Abhülfe geschafen werde.

Die Bestimmungen über Organe, Bezirke und Verfahren der Veranlagung, über die Rehtsmittel (Berufung, Beschwerde, Steuergerihtshof), über die Geshäftsordnung der Vorein- schäzungs-, Veraalagungs- und Berufungskommissionen, über die Oberaufsicht, über die Veränderung der veranlagten Steuer während eines Steuerjahres, Steuererhebung, die Strafbestimmun- cen und über die Kosten find nur unwesentlih geändert worden. Betreffs der Heranziehung zu Kommunalabgaben sowie Re- gelung des Wahlrechts ist beshlossen worden, bei der Bildung von Urwähler-Abtheilungen für die Wahlen zum Abgeordnetenhause u. #. w. für jede niht veranlagte Person einen Steuerbetrag von 3 H (statt 2,40 M) an Stelle der bisherigen Klassensteuer zum Ansay zu bringen, ferner folgenden Absatz in §. 79 hinzuzufügen:

Bis zu andecweiter, in Folge der Ueberweijung von Grunde und Gebäudesteuer an kommunale Verbände etwa erforderlih werdender Abänderung der Vorscriften Über die Wahlen zum Hause der Abazcordneten, wird in Gemeinden, welche in mehrere Urwablbezirke getbeilt sind, unter Abänderung der betreffenden Bestimmungen des &. 10 der Vero: dnung vom 30. Mai 1849 (Gefez-Samml. 1849, S. 205) für jeden Urwa?lbezirk eine besondece Abtheilungsliste gebildet.

Jn Uebereinstimmung mit der Erklärung des Finanz-

tinisters erahtete die Kommission mit 16 gegen 10 Stimmen, daß hiermit eine Verfassungsänderung nicht gegeben fei.

Zum Sghluß sind noch die Beschlüsse Betreffs der Ver wen- dungderUeberschüssezuerwähnen. Die Kommisfion beschloß bei §. 84, daß, wenn die Einnahmen aus der Einkommensteuer für das Jahr 1892/93 und die folgenden Jahce §80 Millionen Mark übersteigen, die Uebershüsse neb|t 4 Proz. Zinsen (statt 5,15 Proz.) nach Maßgabe eines zu erlassenden besonderen Geseßzes, zur Durchführung der Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kommunale Verbände verwandt werden müssen, und daß sie bis zumErlasse eines solchen Gesetzes, jedo längstens bis zum Etatsjahre 1893/94 einschließli zu einem befonderen Fonds, welcher einschließlich der Zinsen zu gleichem Zwedck verwandt werden soll, abzuführen find. Die Einschränkung der Vorlage, daß die Uebershüsse, soweit darüber nicht zur Bedeckung von Staatsausgaben durch den Staatshaushalts-Etat versügt wird, zu dem bezeihneten Zweck verwandt werden follen, wurde ge- strihen, da in derselben nach Ansicht der Kommiffion für sämmtlihe Ressorts ein besonderer Anreiz gegeben sei, mit weitgehenden Forderungen an die Finanzverwaltung heran- zutreten. Gegen die Herabsezung des Prozentfayes (5,15 auf 4 Proz.) wurde Seitens des “ammr Viinisters Widerspru} erhoben. Wenn das ebengedahte Ver- wendungsgeses nicht bis 1. April 1894 (ftatt 1895, wie die Vorlage wollie) ergangen ift, werden die Uebershüfse zu den von der Vorlage bezeichneten Steuererlassen verwendet. Für das Jnkrafttreten des Einkommensteuergesezes is in Uebereinstimmung mit der Vorlage festgestellt, daß die Ver-

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anlagung nah dem neuen Ges§ für das Jahr 1892/93 zum i ersten Ma! in Anwendung kommen soll.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Deutscher LandwirthsGaftsrath. : In der gestrigen Sitßung wurde die Debatte über den Entwurf eines deutschen Heim tättengeseßes fortgeseßt. Nach längeren Verbandlungen wurden folgende Beschlüsse gefaßt :

Der Deutsche Landwirthschaftêrath wolle erklären:

I. In der Erlassung eines fakultativen Heimstätterehts mit Vershuldungsbes{ränkung und Schutz gegen Zwaagsvollstreckung liect ein Akt praktischer Sozialpolitik, der die Widerstandékraft der bäuer- lien Bevölkerung zu stärken und die Ansäsfigmahung von Land- arbeiterfamilien in jenen Gegenden, in dznen diese des eigenen Grundes und Bodens entbehren, zu fördern geeignet ist.

IT. Dem vorgelegten Gesetzentwurf oegenüber Stellung zu nehmen, erahtct der Landwirtbsaftsrath für unthunlih: a. weil es zweifel- baft sein kann, ob der Erlaß eines Gesetzes in vollem Umfange zur Zuständigkeit der deuts&en Rei@-Gesezgebung gehört, b. weil eine vorgängige Kläru-g der beftehenden Rechtsverhältnisse geboten sein dürfte und weil eingelende Ermittelungen darüber erforderli La L OTOE vorbanden ift, ein Geseß für das Ge- \ s Deutscben Rei er nur für ei eile deS- selben ju erlassen sben Reiches oder nur für einzelne Theile des

[T. Der deuts{e Landwirthscaftêrath bes{ließt daher, di landwirtbs{aftlihen _Centralvereine aufzufordern, va Helinfilitten- frage und die damit zusammenhängenden ländliGen Zuitände ciner eingehenden Prüfung zu unterziehen und deren Ergebniß dem deuischen A M Is Behufs weiterer Behandlung der Satte mitzu- __IV. 1) Bei der Erlassung eines ZwangsvoUstreckung8gesetzes i Liegenschaften für das Deutsche Reich ist auf Annahme a ia Dekungëfvystems (im Gegenfaße zum Verkau!s\svstem) Bedatt zu A e e E L enen Vollstreckungsbefeble

Jan votbe ) tegenf i des Schu 8 rid begründen, gebvyp an den Liegenschaften des Schuldners ___2) Von der Zwangsvollftreckung in landwirtbs{aftlibe \ soll (allgemein oder doch wenigstens E der E E Sicherungshvvothek) in folgeriGtiger Ausbildung des dem §. 715 der C-P -O. zu Grunde liegenden Gedankens unter Wahrung der Rechte der Gläubiger, die zur Zeit der Erlassung eines solchen Spezialgeseßzes bereits bestanden baben, cin Besißminimum, über dessen Größe die Lande8gesetzgebung Bestimmung zu treffen bat und G T Wohn- as Wirtbscaftsräumen eine im Ver- bâl z sammtbesitß zu Ï 3 fa bte, ausgenommen E ß zu bemessende Fläche Land zu umfassen _3) Es soll (in Na(bkildung der bezüglihen Vorsthriften des Oesterrei ergangenen Zrwahgövollstrecunsgese es) überall G, wenn bei der Zwangsvollstreckung in landwirths@aftlice Grundftüke auf dem Berticigerungstermin (Tagfabrt) ein bestimmter, im Gesetz zu bezeihnender Theil des Schäßungswerths der Liegenscaft nicht er- reit wird, der Richter befugt sein, auf Antrag des Schuldners die E un L E zu egen mit der Wirkung, daß inner- visser, zu kurz zu beme ist die Wiederauf den Wefabrens untersagt D flender Frist die Wiederaufnahme , Lande8-Dekonomie-Rath Freiberr Dr. von Canfstei Berli berihtete alsdann über dic Thätigkeit der im vergangenen Sie e wählten Komrmnission zur Bekämpfung der Futtermittel-Ver- L ung. Die Kommission habe sich mit dem Berbande deutscher Do cerei-Interefsenten,Futkermittel-Fabrikanten 2c. inVerbindung gesetzt. ie ommission habe bereits gürstige Erfolge crzielt, es sei gelungen versiedene Fälschungen festzustellen, es würde si daber empfehlen, die Kommission weiter bestehen zu lasscn. Der Landwirtbschzafts- s beschloß, joglei@ dem Wunsche des Ui tragstellers stattzugeben. e R R Ls E in Sa(sen) referirte alsdann

) ar i samw i diesem Bericte eh ifwesen, Die Versamwlung stimmte f en folgenden Gegenftand bildete: Der Kontrak ländlichen A rbeiter. Der Referent, Rittergutsbesitzer Cru D von Roeder (Déer-Ellguth i. S&lef.) stellte den Mia: „1) Der deutsche Landwirtbsaftsrath wolle erklären: eine reich8aeseßlihe Rege- lung der Frage, betreffend den Kontraktbruh der ländlichen Ärbeiter und des Gesindes, ift erforderli. 2) Der deutsche Landwirthschaftsrath wolle seinen Aus\ch{uß ersuchen: nach Rüdckfrage bei den deutshen Central- vereinen bestimmte Borsbläge zu machen darüber, in welcher Weise diese Regelung erfolgen soll, Die den Centralvereinen vorzulegen- den Fragen würden etwa folgende scin:; 1) Welche Bestimmungen sind im dortigen Bezirk gegenwärtig maßgebend binsihtlih des Kontraktbruchs der ländlichen Arbeiter und des Gesindes? 2) Soll eine reichsgeseßlihe Regelung der einshlagenden Bestimmungen er- folgen: a durch Einführung bezw. Ausdehnung der polizeiliben Zwangs- mittel? b. durch Einführung bez. Verschärfung der Strafbestim- mungen ? e. durch Einführung der Bestimmung, daß Arbeiter nur angenommen werden dürfen, wenn sie eine Bescheinigung beibringen daß dem Arkbeitsverbältniß kein Hinderniß entgegensteht und daß der neue Arbeitgeber, wenn er dieser Bestimmung entgegen handelt, nicht Me O, J GnD (n O Arbeitgeber gegenüber egref ig wird? d. welche weiteren Anträ erde )

Be etn A S ird ital h oa ekonomie-Rath Dr. Buerstenbinder (Braunshweig) befür- wortete folgenden Antrag: L. Der deutsche Lai Ga E erklärt : 1) Der immer mehr um si greifende Kontraktbruh der ländlichen Arbeiter gefährdet nicht nur den landwirthschaftlihen Betrieb des einzelnen Arbeitgebers, fondern hat durch Schädigung der produzirten Nahrungsmittel und Shwätung der Leistungsfähigkeit des Grund- besißes gemeingefährlihe Ausdebnung angenommen; eine reihsgesetz- liche Regelung dieser Frage ist deshalb erforderlich. 2) Die civil- rechtliche Schadenersaßklage zur Verfolgung der verlezten Rechte des Arbeitsgebe:s is in fast allen Fällen bei der Besitlosigkeit des Arbeiterstandes erfolglos. 3) Das Verfahren bei Streitigkeiten zwishen Arbeiigeber und Arbeitnehmer über Antritt, Fortseßung und Aufhebung des Dienst- und Arbeitsverhältnisses muß durch fofort vollstre#bare Entscheidung der Orts - Polizeibehörde ge- regelt werden, ohne der jpâteren rihterlihen Entscheidung vorzuzreifen. 4) Der böswillige Kontrak:bruch sowie die Verleitung zu demselben ift strafrechtlich zu verfolgen und mit angemessenen Strafen zu be- droben. 5) Eine Einbehaltung des Lohnes zu einem vrozentualen Sage oder für eine bestimmte Zeitdauer ist dem Arbeitgeber bis zur Erfüllung des Kontraktes durch den Arbeiter bei vorber erfolgter Ab- machung gestattet. IT. Der deutshe Landwirthschaftsrath beslicßt Q einen Vorstand zu beauftragen, an den Herrn Reichskanzler das rsucen zu rihten, im Sinne vorstehender Erklärungen eine reihs- geseßliche Regelung der Bestimmungen über den Kontraktbru herbei- zuführen. Die Dedvatte hierüber wurde auf heute vertagt. In der beutigen Sißung wurde s{ließlid der Antrag des Refe- renten abgelehnt, der Antrag des Korreferenten Landes-Oekonomie- Raths Dr. Buerstenbinder dagegen faft einstimmig angenomnuten

s Zur Arbeiterbewegung. __ Das Centralorgander sozialdemokratischen Plrtei „Vor- wärts“ veröffentlicht nunmehr die Ansprache der R ei ch s E sfraktion an die Parteigenofsen. (Vgl. Nr. 26d. Bl.) Es beißt in derselben u. A. : In Ausführung des auf dem Parteitage zu Halle a. S. gefaßten Be- \chlusses und in Rücksicht auf die Nothwendigkeit, die im Jahre 1889 vom internationalen Arbeiterkongreß zu Paris beschlossene Kundgebung ¿u- Gunsten des Achtstundentags zu einer einheitlichen und wirksamen zu gestalten, hat die Fraktion mit allen gegen eine Stimme beschlo en: Den deutshen Arbeitern zu empfehlen, die Maifeier am ersten Sonntag im Mai zu begehen, und weiter dahin zu wirken, daß auch für die Zukunft der gleiche Tag festgehalten wird. Als Hauptgrund für dieje Ent- scheidung fiel ins Gewicht, daß ein Tag zu wählen sei, welcher der gesammten Arbeiterklasse die Betheiligung an der Kund- gebung ermögliht, Hierzu ersheint nur der Sonntag eeignet. Als besondere „Hinderungsgründe* für das laufende ahr (der Wahl des Sonntags vor dem Wochentage den Vorzug zu

„teinrihtungen zur Erzielung einer mögli{st rauchfreien Verbrennung.

während der verflossenen borten Wintermonate und die zunehmende

wirtbshaftlihe Krise angefübrt, welche „die gesammte Arbeiterschaft in now böôberem Grade als sonst der Willkür der Unternehmer vreis- iebt“. Es follen nun unverzüglih alle Vorbereitungen für die eier getroffen „werden, welche insbesondere in Massenausflügen Masscnumzügen und Masseuversamnmlungen bestehen fell Aus Breslau wird der „Köln. Ztg unter dem 3. d M ‘ge« schrieben: Zum erftén Mal at die fozialdemokratishe Partei bierselbst einen „Parteitag für Schlesien und Posen* abge- halten. Es waren 64 Deputirte erschienen. Der Reichêtags-Abge- ordnete Tußzauer sprach über Organisation und Agitation, Es solle ein Neg von allen mögliden Arbeitervereinen über ganz Schlesien vnd Pofen auëgebreitet werden; dieselben müßten, da das Vereinégefe ibre Zusamuienfassung verbiete, dur “das geistige BVand der Idee zusammengefügi werden. Zau Agitatoren seien die gewerkscha}tlic vorgeshrittenen Genossen am Geeignetsten und für die ländiide Agitation eigneten sih die auf dem Lande aufgewa@senen Leute. In Obers@lesien und Posen würden polnisbe Agita- toren, d. b. solche, die des Polnishen in Wort und Schrift mättig find, allgemeine Biloung besißen und über gute Kenntnisse in der Soiialpelitik verfugen, vorgecildet, und ihre Ausbildung sei bald beendet, sodaß ne dann fofort ins Feuer ge\{ickt werden könnten E e das Matirial an guten Reduern knapp, und das werde debindeen usbreitung der Sozialdemokratie auf dem fla@en Lande In Neumünster tazte, wie der „Vorwärts* berichte 1. und 2 d M ein Parteitaz für Sbleowia Sale, Vertreten waren 54 Orte dur 75 Delegirte. Ueber die Orga- nisation der Partei fprach Bentrup aus Flensburg, den Organi- fationéentwurf, wie er auf dem Parteitage îin Halle angenommen erläuternd. Molkenbukbr spra über die Agitation in der Provinz, oran Ra, p die jozialdemokratiscen Ideen au unter den lic er eitern, die zum übe:wiegenden Theil der Partei noch ern Cg eite erben E E Ver „Pag. Ztg.“ wird aus Silschede geschrieben: In Ver- bandlung der BelegfcHaft Ds Sa A S rein jate Trappe“ am Dienstag ist aller Wahrscheinlichkeit naÞ die Grund- lage für eine Verständigung gelegt worden Geheimer Rath Boelling aus Köln, der den Grüubenvorftand vertrat, bat den Lobnforderungen (4.6 für den Vorbauer und 2,50 & für S&lepper und dergl. pro Swi6t) zugestimmt. Hinfichtlih des früber erwähnten Verhaltens einiaer Zewenbeamten wünscht man eine Aenderung und überbaupt eine be- stimmtere Zusicderung des Vereinbarten, Gestern sollte eine Sißzung e E Eg uees stattfinden und man bielt s nit für fabren würde. die Belegschaft {on beute Mittag wieder an- ie „Rh.-Westf. Ztg.“ meldet aus Boum na einem Tele- gramm der „Köln. V.-Ztg.*, daß am 15. d. M. eine “ga ea versammlung sämmtliver Zechen des niederrbeinisch- westfälishen Industriebezirks statifinde, deren Zweck die Auf- stellung der den Bergwerks-Verwalturgen vorzulegenden Forderun- gen auf Grund der Müllensiefen'’schen Erklärung sei Auch die Bergleute des Saar-, Wurm- und \ch{lesil Gen Reviers seien eingeladen, und die Führer aller Bezirke würden ih beth iligen. Die beiden Bergarbeiter- Verbände seien „in dieser Be- E E A s A In Duderstadt veranstalteten die Soziald à Dienstag eine öffentliche Volksversammlung, A vi a ee de C mittheilt, aus Stadt und Umgegend sehr stark besu{t war. Von der über 6009 Perfonen zählenden Versammlung bestand jedo kaun der sechste Theil aus Leuten, die si ofen zur Sozialdemokratie be- kennen; die Mehrzabl waren Katholiken, tie zum Tbeil unter An- führung ihrer Geistlichen ershicnen waren, um den Sozialisten ent- gegenzutreten. Der von leßteren beansp:ucht? Vorsiß wurde ibnen dur cine erdrückende Mehrheit verweigert. Der sozialdemokratische Agitator Paul aus Hannover fam erft an dritter Stelle zum Wort Er hatte die Lage vollkommen begriffen und half si nit ungescidt, indem er zu allgemeiner Ueberraschung einen Vortrag über das Invaliditäts- und Alter8verforgungs8gesey hieit, der streng sachlich und frei von jedem Angriff auf das Gesez war Aufgefordert, das angekündigte Thema: „Die Bestrebungen der Sozialdemokratie“ zu erörtern, hielt er noch eine Rede über dieses Thema, in der er sich auch sehr gemäßigt zeigte und unter Anderem hervorhob, daß feine Partei keineswegs den gewaltsamen Umsturz wolle, sondern auf friedlidem Wege ihre Ziele zu ecreiben tracte, daß fie als Gegnerin jedes Ausnahmegeseßes aub für die Rück- berufung der Jesuiten eintreten werde. Die letzte Erklärung wurde mit Stillschweigen bingenommen. Na Paul sprachen noÞ zwei katholishe Geistlihe, worauf die Versammlung ges{lossen wurde. i: In Leipzig fand vorgestern eine zweite Versammlung ter Delegirten aus den Schneiderwerkstätten stztt, in welcher der „Lpz. Ztg.“ zufolge die Berichterstattung über die Lohn- und Arbeitsverbältnisse fortgeseßt und sodann bes&lossen wurde, in jeder Werkstelle eine besondere Kasse zu erri@ten, aus der die Mittel zur Unterstüßung durreisender Kollegen an den Vertrauens- mann abgegeben werden sollen. Weiter beschäftigte sich die Versamm- lung mit der Frage der besseren Organisation und wirksameren Agitation unter der Leipziger Gebülfenshaft und eshloß, die Agitationékommission zur Abhaltung öffentlicher Versammlungen in den Vororten und bei diesen Gelegenheiten die Wabl von Vertrauent®- Personen E e a M Ne zu veranlaffen | : : ie der „Köln. Ztg.“ aus Charleroi tele E i die 300 Arbeiter des Walzwerks Pierard agi A A aen die Arbeit eingestellt. S

Kunfi und Wissenschaft.

Der biesige französis&e Botschafter Herbette hat, wie di „Nat.-Ztg.“ mittheilt, folgendes el das Da O AE comité der Berliner internationalen Kunstausstellung gerictet : „Ich habe das Schreiben erhalten, das Sie unter dem 22. Januar an mi gerichtet haben, und in welhem Sie dem Wunsch Ausdruck leiben, daß sch bervorragende französische Maler und Bildhauer an der im Mai zu eröffnenden Ber- liner Kunstausstellung betheiligen möchten. Die Regierunz der Fran- zösischen Republif hat mit Dank diese gefällige Mittheilung, die id mich beeilt habe ihr zu unterbreiten, entgegengenommen und wenn sie auch niht in amtlider Weise bei einem Privatunternebmen si betbeiligen kann, fo wird sie doch mit Vergnügen seben, wenn die französishen Künstler dem an sie ergangenen Ruf Folge leisten Die Regierung giebt sih dabei gern der Hoffnung hin, daß, unge- aWtct des Zulammenfalleas der in Paris, Münben und Moskau in diesem Jahre zu veranstaltenden Ausstellungen, die französischen Künstler es mögli zu machen wissen werden, eine der Berliner S würdige Kollektion von Kunsiwerken zur Anschauung zu

ngen. :

Der Hauptvorstand der Allgemeinen deutshen Kunst - genossenschaft, als welcher z. Z. der Vorstand des Vereins Ber- liner Künstler fungirt, hat der „Nat -Ztg.“ zufolge na reiflicer Prüfang der Verbältniffe beschlossen, von einer Betheiligung an der durch Hrn. John K. Whitely vertretenen deutschen Aus- stellung in London Abstand zu nehmen.

Der Verein deutscer Ingenieure hat zwei Preis- aus {reiben elaffen, welche in ihren Zielen sh mit der Lösung der Frage beschäftigen, wie in den großen Städten der Belästigung durch Rauch und Ruß abgeholfen werden kônne, möge diese Be- lâstigung nun von Fabrikanlagen oder von Feuerungseinri{tungen für Haushaltungs8zroecke herrübren. Unter Ausfeßzung von 8000 F joll zunähit eine Feststellung unserer derzeitigen Erkenntnisse auf dem in Frage stehenden Gebiet angestrebt werden Jn dem ersten Preiëausshreiben wird verlangt eine Abhand- lung über die bei Dambyfkesseln angewandten Feuerungk-

welcke für Haushaltungs:wecke und für die cewerblihen Betriebe namentlich der größeren Städte Behufs Erzielung einer möglichst raufreien Verbrennung bisher angewandt wurden. Mit dea Dampf- kesseifeuerungen, für welche das erwähnte besondere Preisaussreiben erlassen worden ist, brauct si die letztere Abhandlung nur insoweit zu befassen, als fie, gegebenenfalls gestützt auf die Lösung der Pir bezeihneten Preisaufgabe, in eine Klarst:llung der verbältnißmäßigen Vollkomm:nbeit oder Unvollkommenheit der Dampfkéefselfeuerungen gegenüber den Feuerungen dieses Preisans\chreibens einzutretez Bat (Lö’ungsfrift: 31. Dezember 1894 )— Die bewäkrten Feuerung8einri- tungen sind dur Zeicnuangen mögli vollständig darzustellen Das Preiëgerit ift ermädhtigt, als Entscäzigung für diese Zeihnungs- arbeit (außer dem Preise von je 3000 #) eine Vergütunz bis E Höhe von je 1000 # zuzuerkennen. Die Preisbewerbung ist un- besränkt inébefondere weder an die Mitgliedschaft des Vereins Guan noÞ auc an die. deutsde Staatsangehörigkeit __— Die Ausführung des Grimme-Denkmals in Hanau ist wie man der „Frkf. Ztg.“ von dort berihtet, am 4 d. M. dem Professor Eber ie in München dur das Grimm-Comité übertragen worden. Nah dem Vertrage soll das Denkmal, die Hauptgruppe aus Bronze, der Sockel aus polirtem s{chwedishem Syenit, in 3} Jahren fertig sein und 80 000 Æ fkosteu,- welher-Betrag bis dabin “flüssig sein wird. Wenn es aber dem Comité gelingen sollte, roch weitere Mittel zu erbalten, dann soll ein reichecer Unterbau bergestellt und dadur der Betrag auf 95090 # erhöht werden. Die Figuren werden eine Höhe von 3 bis 3,20 m bábken, sodaß mit provortionictem Unterbau die Höhe des Denkmals ca. 7 m betragen wird. __— Ginem Reuter'’schen Telegramm zufolge liegt das britische Kriegéschiff} „Melitta* ba Salamis, um ein riesiges antikes einen Stier darstellendes, 40 Tonnen (80 090 Pfd.) wiegendes Bildwerk, wel®es für das Britishe Museum in London bestimmt ist, an Bord zu nehmen. E

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

E A Itledertiande __ Na einer Verfügung der Königlich niederländisben Minister

des Iznern und der Firarzen vom 23. Januar 1891 ift die Ver- fügung vom 7. August 1890, dur we!ch2 die Ein- und Durcfubr von Lumpen, gebrauchten Kleidungsstücken und ungewascener Leib- und Bettwäsbe aus Rio de Janei:o verboten wurde, aufg hoben worden. : E |

Ä L Dünemark.

Dur Bersuügunz des Königlich dänisben Justiz-Ministeciums vom 13. Januar 1891 sind sür die Farör-Inseln die gesetzlihen Vor- \chriften, betreffend die gefundheitépolizeiliche Untersubunga aud Jegen St. Petersburg wegen der daselbft aufgetretenen Kinderpocken in Kraft geseßt worden. (Vergl. Reichs-Anzeiger Nr. 292 vom 4. Des zember 1890.) i : A

Sterblickeits- und Gesundbeitsverhältnisse im Monat E _ Dezember 1890, __ Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts sind im Monat Dezember v. J. von je 1000 Personen auf den JIahresdur{schnitt berehnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 19,7 in Breslau 27,4, in Königsberg 25,2, in Köln 29,5, in Kassel 14 L ‘in Magdeburg 24,5, in Stettin 28,7, in Altona 25,5, in Hannover 20,8 in Frankfurt a. M. 19,2, in Wiesbaden 22,3, in München 28'6, in Nürnberg "32,2, in Augsburg 30,3, in Dresden 18,9, in Leivziz 20,0, in Stuttgart 18,9, in Karlsrube 17,1, in Brauns{weig 22,6 ‘in Hamburg 23,7, in Straßburg 26,0, in Mey 194, in Amsterdam 30,6 in Brüssel 26,7, in Budapest 29,0, in Christiania 18,0, in Dublin 31,6, in Edinburg 20,8, in Glasgow 25,9, in Kopenhagen 18,2, in Krakau 32,7, in Liverpool 28,3, in London 24,6, in Lyon L in Odessa 23,8, in Paris 265, in St. Petersburg 26,0, in Prag 27,9, in Stodholm 22,7, in Triest 28,5, in Turin (Oktober) 20,1, in Venedig 39,9, in Warschau 27,5, in Wien 24,7. (Für die außerdeutsben ‘Ztädte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 30. November bis 3, Januar zusammengefaßt.) _ Der Gesundbheiiszustand im Monat Dezember v. I. war in der überwiegenden Mehrzabl der größeren Orte Europas wobl eia günstiger, doch vielfa ein weniger guter als in dem voran zeganzenen Monat November, Insbefondere hat unter den deutschen Orten die Zabl der Städte mit sehr geringer Sterblichkeit (bis 15,0 pro Lille und Jahr) abgenommen, sodaß nur sech8 Städte (Botenb-im, Celle Kassel, Kolbera, Merseburg und Neuenk:rhen) gegen 21 des Vor- mozat? mit sol’ geringer Sterblibkeit gemeldet wurden, Da- gegen ftieg die Sterblichkeit in 1ehn deutshen Orten (gegen ¡wei im Vormonat) auf über 35,0 pro Mille und Jahr und zwar ina Burg, Düren, Grünberg, Mülheini a /Nr., Stolp, Erlangen, Passau, Greiz Harburg und Bamberg, in wel" leßterem Orte die Sterblikeits- zier auf 43,3 pro Mille anstieg Die Zabl der deutshen Städte deren Sterblichkeitsziffec günstige (bis 20,0 pro Mille und Jahr) blieb. war keine sebr ansehnliche (39), und erreicte bei Weitem nit die Höbe des Vormonats, in dem 91 folher Städte g-meldet wurden. Wir erwähnen hier von denselben Berlin, Bielefeid, Dortmund, Frank- furt a /M., Gleiwitz, Gêttingen, Kreu,nach, Küstrin Langenbielau Lüneburg, Neiße, Neustadt O.-S., Paderborn, Ratibor, Thorn, Wesel, Wilbelmshaven, Kaiserslautern, Dresden, Leivzig, Zwickau, Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm. Karlscube, Mainz, Ofenba, Schwerin i. M, Weimar, Gotha, Mey und von außerdeuts{en Octen Christiania und Kopenbagen. In 50 deuts{en Orten (gegen 34 des Vormonats, von denen wir bier nur Aaben, Barmen, Efsen Gnesen, Görliß, Halle, Hannover, Hirsck@berg, Insterburg, Kaitowit, Liegniß, Memel, Mürster i. W.,, Nordhausen, Posen, Potsdam, Swleswig, Solingen, Stralsund, Wiesbaden, Hof, Svev2r, Baußen, Rauen, Reichenbaw, Zittau, Gmünd, Ludwigsburg Konstanz, Mannheim, Darm'tadt, Braun'chweig, Lübeck, Bremen, u. a. und von außerdeutscen Städten: Edinburg und Sitodwhoi:.i, nennen wollen, blieb die Sterblichkeit eine mitig bobe, etwas über 20,0 pro Mille und Jakr. Die Betheiligung des Säuglings- alters an der Gesammisterblihkeit war meist eine nur wenig egn den Vormonat gesteigerte. Von je 10 000 Lebenden starben “aufs Jakr berechnet in Dresden 40, in Stuttgart 47, in Berlin 60, in Hamburg 6s, in Mün@en 102 Säuglinge. Darmfkatarrbe und Brecchdurchfälle der Kinder haben mehrfaw, wie in Berlin, Altona, Königsberg, Wien, Paris, St. Petersburg zitgee nommen, in Müncen und Hamburg forderten sie weniger Ovfer. Dagegen stieg die Sterblickeit der höheren Altersklassen in den meisten Orten, in Folge der in ganz Europa berrscchenden strengen Kälte, welc&e cine bedeutende Steigerung der Sterbefälle an akuten Entzündungen der Athmungs8organe bervorrief, die namentlih in Altona, Barmen, Berlin, Breslau, Charlottenburg Köln, Königzberg, Krefeld, München, Nürnberg, Dresden, Leivzig, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Straßburg, Wien, Paris, London und den größeren englisben Städten, ferner in Kopenhagen, Stöck- holm, St. Petezsburg u. a. D. ungemein häufiz waren. Auch Lungenschwind sucht führte häufiger zum Tode. Die Infektionéekrankheiten führten ebenfalls mebr Sterbe-

(Lösungsfrist: 31. Dezember 1892). In tem zweiten Preisauëschreiben

geben) wird die außergewöhnalih lang andauernde Arbeitslosigkeit

wird verlangt eine Abhandlung über diejenigen FeuerungSeinrihtungen, *

fälle als im November herbei, namentlich hberrshten Masern und Diphtherie, ui mehreren Orten au Scharlach und Keuchs- husten, in außerdeutshen Octea auch Podcken in größerer Aus- dehnung, während Unterleibstyphus im Allgemeinen weniger Todesfälle veranlaßte. Recht zablreich waren Todesfälle an Masern in Amsterdam (86). Paris, London (453), Stocktholm (77) Wien und seinen Vororten; aber auch in Barmen. Eiberfeid, Köln, Stolp, Hamburg, München, Nürnberz, Straßburg, Liver- pool, Venedig und im November av in New - Vork waren Todesfälle aa Masern häufig. Jn ernster Ausdehnung zeigten sich Masern auch in den preußishen Regierungsbezirken Arnsberg, Posen, Lüneburg, S{chleëwig und Stettin. Das Scarlacfieber hat in Breslau, Chemniß, Hamburg, Frank-

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