1891 / 40 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

missionsvorlage es verlange. Daß diese Redte ünantafstkar seien, fei nit seine Meinung. Der Staat habe das Recht, diese Vorrechte zu expropriiren, weil es das Staatswobl verlange. Die ftandesherr- lien Häuser bätten niht das Ret, ihre Privilegien gegen den Willen des Staats zu erbalten. Er denke, die Häuser würden darauf verzichten gegen billige Entshädigungz; aber er wolle keinen Drudck auf fie ausüben.

Abg. Altbaus erklärt als Abgeordneter eines bessisGen Wakbl- kreises, daß der Antrag von Eynern au, wenn er abgelehnt würde, denncch geeignet sei, Mißstimmung in den betreffenden Provinzen Hervorzurufen. (Zustimmung rets.)

Abg. Rickert bleibt dabei, daß die Reihëunmittelbaren feinen erworbenen Rechtsansprud hätten; na der ganzen Vergangenbeit und der biftorishen Entwidckelung bätten die Standesherren keinen An- spruch auf Steuerfreiheit. Daß die Bundeëfürsten einen Druck auf die preußische Krore ausgeübt bäiten, um die Steuerfreihezit der Stande8- berren einzuführen, sei nit wahr. Die anderen Bundesfürften bätten ja die Steuerprivilegien der Standesberren gestriden. Die Ver- ordnung von 1854, welche die Steuerfreiheit ein„eführt babe, sei von den preußis&en Konservativen veranlaßt.

Damit {ließt die Debatte.

Der Antrag von Eynern zu §. 3 wird mit großer Mehr- heit abgelehnt, ebenso der Antrag Rickert zu §8. 4, welcher leßterer nur von den Freisinnigen unterjtüßt wird. Der Antrag Achenbach wird gegen die Stimmen der Freisinnigen, der Nationalliberalen und eines Theiles der Frelkonservativen abgelehnt. Gegen dieselbe Minderheit fällt der Vorschlag der Regierungêvorlage. Die Vorschläge der Kommission zu 8. 3 und 4 werden angenommen.

Nach §. 5 soll die Steuerpfliht bei 900 A Einkommen beginnen ; S8. 5 wird ohne Debatte angenommen.

Nach §,. 6 sollen unter Anderem steuerfrei sein die Ein- fommen von Ausländern aus ausländishem Grundbesiß und Gemwerbebetriebe, wenn die Ausländer sich nicht zum Zwecke des Erwerbes in Preußen aufhalten.

Abg. Lieber beantragt, aub alle anderen Eirkommer®guellen steuerfrei zu laffen; er begründet den Antrag damit, daß die zu ibrem Vergnügen und aus fonftigen Gründen sich in Deutschland aufhaltenden Auéländer in Preußen ebenso gestellt werden müßten, wie in den Steuergeseßzen anderer Einzelstaaten.

Abg. Grimm unterstüßt diesen Antrag; bisher habe man gegen- über den Ausländern, welche in einer Stadt sich aufhielten, {on einen anderen Maßstab der Einsätung angewendet als den In- ländern gegenüber. :

Abg. Drawe und Geheimer Finanz-Rath Walla ch bezeichnen diesen Antrag als zu weit gebend; durch die Schonung der Ausländer würden namentlih auch die Gemeinden benaŸtheiligt.

Abg. Zelle: Ein Ausländer könne nitt nah seinem Cinkommen aus Grundbesitz, Gewerbebetrieb oder fonstigem Vermögen besteuert werden, sondern rur nach dem, was er in Prenßen verzehre.

Abg. von Eynern entscheidet sih vorläufig vorbehaltlih einer besseren Formulirung für den Antrag Lieber.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

* Meine Herren! Die Auéländer, die bier wohnen, sind doH sehr verschiedener Natur. Ein reisender Engländer, der hier 3 Monate fi aufhält, ift sehr zu unterscheiden von einem Deutschen, der in Nord-Amerika Vürgerrechte erworben hat, reich geworden ist, und nun nach 20 Jahren in seine Heimath zurüdckehrt, zufällig nicht das preußiscke Staatsbürgerrecht wieder erworben hat und hier lebt, wie jeder andere Deutse. Eine Anzahl sol@er Personen lebt in vielen Städten am Rhein und anders wo, und es kommt doch sehr sonder- bar beraus, daß diesc deuts@ena Mitbürger so darf ih se wobl nennen alle Vortheile des preußishen Staats und der kommunalen Einritung genießen und in Bezug auf ihre Steuer privilegirt werden sollen. Das ift auch eine Art Steuerprivilegium, rwoas ih nicht für gerechtfertigt halte.

Meine Herren, die Kommission ift ja hon gegen das bestehende Ret erbeblih weiter gegangen, und i babe noch nit gesehen, daß das bestehende Recht alle diese Lute aus Wicébaden und andern \{chönen Städten am Rhein weggetrieben hat.

Bloß eine gewisse Klage und Urzufriedenheit babe ih au in Frankfurt gehört, aber immer nur fühlten sich die Leute bes{chwert, wenn sie doppelt zahlen mußten. Es ift mir immer vorgehalten von folhen Personen in Frankfurt ist beispielsweise eine garze ameri- kanis®e Kolonie —, wenn sie zahlen mußten aus dem Einkommen ibres Gewerbebetriebes im Auslande, daß sie au dort {on von dem Gewerbebetrieb Staatsfteuern zu entri@ten hätten oter von ibrem Grundbesiß; wenn dies aber ni&t zutraf, habe ic überhaupt gar keine Klage gehört, da haben diese Leute sehr wobl gefübßlt, daß es billig ift, daß sie in demjenigen Staat steuern, in dem sie wohnen und von dem sie Schuß genießen.

Wenn bisher also die Unzuträglichkeiten, die aus diesem Paragrapben erwachsen sind, nicht sehr bedeutend gewesen sind, so werden sie es auch wobl in Zukurft niht sein, aber in Zukunft um so weniger, als bier eine erhebli@e Erleichterung vorliegt.

Meine Herren, der Antrag des Hrn. Abg. Zelle ift ja richtig dahin sa@lich interpretirt, daß die Veranlagungs- kommission die Leute einschäßen soll nach Maßgabe ibres Verzehrs. Denn was beißt das no&: Einkommen, was bierher bezozen war ? Wenn tin Deuts@amerikarer große Einkommenëtquellen in Nord- Amerika noch bat, nabdem er nach hier verzogen ift, was schr häufig vorkommt, so würde er si einfach befreien können dadurch, daß er die Werthe tort anlegt und nit in Deuts@land. Darin liegt auch ein gewisses Privilegium der Anlage im Auslande, und eine folche bloß formelle Unterscheidung, wo das Eigenthum angelegt ist, kann doch nit zur Steuerfreibeit führen.

Nun möchte ih aber darauf hinweisen, daß, solange unsere Kommunalsteuern wesentlih auf Zus(lägen zu den Staatssteuern be- ruben, doch au sebr erbeblich dur diesen Antrag in die Kommunal- besteuerung eingegriffen wird, und da die Ausländer wesentlich anders j behandeln, wie die Jrländer, dafür liegt doch gar kein eigent- liher Grund vor. Sie benußen ursere Straßen, sie benußen unsere Wasserleitungen, unsere S@ulen : sie stehen in dieser Beziehung jedem Deutichen gleich, der zufällig in einer anderen Gemeinde wohnt, als wo er beimathsbere@tigt ist.

Ich würde daber rathen, es bei den Kommissionsanträgen zu laffen, die {on eine erbeblihe Erleichterung geben, und die übrigen Anträge abzulehnen. Der Hr. Abg. von Eynern hat zwar gemeint, die Faffung des Antrages Lieber wäre richtig, aber man könne das ja alles in der dritten Lesung in Ordnung bringen. Meine Herren, wir sind bier in der zweiten Lesung, und wir behandeln das Gesetz faft ebenso, als wenn eine Kommissionsberathung garnicht ftattgefun- den bâtte. Wenn wir aber jeßt alles in die dritte Lesung verweisen, so werden die Verhandlungen außerordentli ershwert werden. (Sehr rihtig! rets.)

Abg. Lieber: Die betreffenden Gemeinden würden lieber einen feinen Ausfall ihrer Gemeindecinnahmen hinnehmen, als die englischen

oder amerikanischén Kolonien aufgeben wollen. Die Feinden bätten schon ihre Koffer gepackt, um mit Einführung des Gesetzes aus Preußen zu gehen; denn man werde einen Engländer oder Amerikaner niemals ¡ur Steuererklärung bewegen können. (Sehr richtig!)

Akg. Freiherr von Zedlitz tritt für den Kommissionsantrag ein, welcher {hon gegenüber dem jeßt bestehenden Recht8zuftande eine

erbeblide Erleihterung bringe. Ï E Abg. Eberbard weist darauf bin, daß steuerfrei bleiben sollen

die Pensionserböbungen und Verftümmelungszulagen für Kriegsinvaliden, welche nach dem Geseße von 1870/71 gewährt worden seien. Diese Bestimmung werde mit Freuden begrüßt wzrden. Aber es sei zweifel- baft, ob die äßnliben Zuwendungen aus früheren Jahren ebenso be- handelt würden. Redner bittet die Regierung, eine Erklärung darüber abzugeben, ob diese Bestimmung auf die Kriegéinvaliden von 1866 Anwendung finde.

General-Steuer-Direkicr Burgbart: Praktish werde eë# wohl so ausgefübrt werden, daß auch die Kriegsinbvaliden von 1866 bes rückichtigt würden, aub wenn dies niht ausdrücklich in der Vor- lage ftehe. Ob dazu eine Aenderung nothwendig sein werde, lasse sh bis jest noch nit übersehen.

S, 6 wird unverändert genehmigt.

Bei 8. 7, welcher die verschiedenen steuerpflichtigen Ein- kfommensquellen aufzählt, fragt

Abg. Rickert, ob Diäten als steuerpfli®&tiges Einkommen gälten oder nicht; es sei in Berlin der Versu gemacht worden, Ab- geordnete, die in Berlin wohnten, wegen der Diäten zu besteuern, als ob die Diäten aus einem gewinnbringenden Geschäft berrührten. (Heiterkeit)

Finanz-Minister Dr, Miquel:

Ich kann die Anfrage des Abg. Rickert nur bejahen. Diäten sind eine Ents&ädigung für einen Dienstaufwand, für cine vorauf- gegangene oder noh iu [leistende Ausgabe und können nit als reines Einkommen betrabtei werden. Da aber das Gefeß nicht unters{eidet ¡wischen denjentiger, die gerade die ganzen Diäten verzehren, und denen, die fie nicht verbraußen, fo tann auch ein anderer Gesichts- punkt nit Platz greifen bezüglich derjenigen Personen, die an dem Ort wobnen, an dem fie die Diäten beziehen, wie die Berliner Ab- geordneten, und die nibt besoudere Ausgaben durch den Aufenthalt an einem fremden Ort baben.

Q: 7 Wird gene :

Nah 8. 8 jollen außerordentlihe Einnahmen als Ver- mögenszvermehrung gerechnet werden; dazu sollen aber au gehören Einnahmen aus dem nicht erwerbsmäfigen oder zu Spekulationszwecken unternommenen Verkaufe von Grund- stücken u. #. w.

Aba. von Eynern fragt, was unter Spekulation zu verstehen fei.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Abg. von Eynern hat \ih ja sehr oft als ein guter Logiker erwiesen; er wird daber wifsen, daß es viele Dinge giebt, die man nit definiren kann. (Zuruf, Heiterkeit.)

Ich habe nicht gesagt, die man nit deklariren kann (Heiterkeit), sondern ich habe unterscheidzn wollen zwischen „definiren“, d. b. einen fest fonstruirten logishen. Vegzriff geben, und zwischen „bes{reiben“- In jedem einzelnen Falle werden die Eins{äbßungs-Kommifsionen ganz genau wissen, was ift ein Spetulation8gescäft und was nicht ? Da kann man die Beispiele überall bergreifen. Die Kommissionen werden z. B. ganz genau wissen, wo der Verkehr im Grundbesig aus Spekulationszwecken betrieben wind und wo nit. Es kann ein Verkehr im Grundbesiß durchaus den Charakter eines gewinn- bringenden Geschäfts haben und if do fkeineswegs ein Spekulationsge\chäft; umgekehrt kann aber ein Verkehr im Grundbesig gewerbsmäßig betrieben werden, nicht um den Grundbesitz zu behalten, sondern um ibn zu kaufen und verkaufen lediglich zu spekulativen Zwecken. Das werden die Kommissionen {on zu unterscheiden wissen. Ich gebe zu, daß es nit möglich ift, hier einen \o klar définirten Begriff zu geben, daß darin eine voll- fommen sitere Instruktion für die Mitglieder der Einshätzungs- kommission enthalten ist; dennoch können Sie den Gewinn aus solchen spekulativen Unternehmungen nit für steuerfrei erklären. Das würde nach meiner Meinung von den Mitgliedern der Kommission selber nicht verstanden werden.

bg. von Evnern: Auf das Urtheil einer Kommission könne er

Is —_ - - - . _ . fi nit verlaffen, denn er solle selbst die Steuererklärung wabrheits- gemäß abgeben. Wie könne er das, wenn er niht wisse, was Speku- lation sei ? Sei es Spekulatior, wenn er ein Grundstück zum Zwecke der Anlage kaufe und es naher, weil es im Preise fteige, gegen ein anderes vertaushe? j - :

_ Abg. Graf Strachwiß: Na den Erklärungen des Finanz- Ministers in der Kommission sei nur der fortlaufende An- und Ver- kauf von Grundftücken zu besteuern. -— : .

_ Abg. Dr. Hammacher: Es gebe eine fortoesezte Spekulations- thâtigkeit in Grundstücken, die eine gewerbsmäßige sei; diese Ein- nahmequelle solle nit steuerfrei gelassen werden. i

__ Abg. Richter meint, daß diese Thätigkeit immer eine erwerbs- mäßige fei, auch wenn der Betreffende keine eingetragene Firma Eabe.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Wenn ih jeßt Hrn. Richter ersuhte, wie Hr. von Eynern mi ersuchte, seinerjeits das Wort „gewerb8mäßig“ zu definiren, so würde er auch sagen: tas fann man wokl fühlen, be- schreiben, aber nicht definiren. Meine Herren, da, wo die Srenze zwischen dem eigentlich Gewerbêmäßigen und dem bloß Spe- kulatioen, Niétgewerbsmäßigen liegt, wird man noch viel weniger generelle Definitionen geben können, aber im einzelnen Fall kann man den Deklaranten selber sowchl als den Kommissionen die Entschei- dung getroft überlaffen.

Wir kaben bis dabin immer von Grundftücken gesprochen; es kann aber ein Glei®es au bei jedem anderen Handel vorkommen. Wenn kbkeispielsweise ein Privatmann auf die Börse geht ledigli zu Spekulationszwecken, aber niht rezelmäßig, daraus keinen Beruf mat, dennoch aber fi gerirt wie ein gewerbêmäßiger Effektenbändler auf der Börse, so wird man nit zweifelhaft sein können, daß er dort Spekulationsgewinn macht, aber man wird nit sagen können, daß er gewerbsmäßig handelt, und deëhalb reiht das Wort „gewerbêsmäßig“ nit aus, und ih meine, es ist ganz unkedenkli, in den einzelnen Fällen die Kommissionen entscheiden zu lassen.

Wenn davon gesprohen wird, daß man fogar über selhe Fragen, die man nit einmal definiren könne, einen Eid zuschieben wollte, so made ich darauf aufmerksam, wiederholt aufmerksam, daß auch selbst in der Regierungêvorlage von der Auflegung cines Eides, der Zuschiebung eines Eides gar nicht die Rede ist, daß auh die Regierung#vorlage nur da eine eideéstatiliche Versicherung auflegen will, wo in der Berufungeinstanz der Censit seine eigenen Behauptungen eidliÞ bekräftigen soll,

Wenn jemand eine Bebauptung aufgestellt hat, die er sonst nit beweisen kann, und man fordert ibn auf, seine Aussage zu beeivigen, so hat er in seinem Gewifsen zu erwägen, ob die Behauptung richtig

ift, dann mäg er die eidesftattlihe Versiherung abgeben, oder aber er muß die Behauptung fallen lassen. Da is also von einer Zuschiebung, einer Auflegung des Eides, wie etwa im Civilprozeß, garniht die Rede. Der Deklarant wird immer in der Lage scia, wenn er zweifelhaft und gewissenhaft ist, das Ge- \châft, welches er gema@t hat, end wodur ißm Gewinn geworden ift, selbst zu bezeihnen und zu sagen, ich balte die Sahe nicht für eine Spekulation, irdeß ich überlasse die Entsheidung der Kommissionch Also ih sehe in dieser Beziehung keine Eesondere Schwierigkeit.

Abg. Freiherr von Zedliß bält dafür, daß man die kleinen, mebr theoretis@en als vraftisWen Unbequezmli(feiten in Kauf nehmen müsse, um die großen Spekulationsgewinne zn treffen.

Abg. Simon (Waldenburg): Nur die Hansestädte Bremen und Lübeck bâtten eine ähnlice Bestimmung ; in den Gesetzen aller anderen Staaten fehle fie. Man seine anzunehmen, daß jeder Spekulation ein morelischer Defekt ankafie; das müsse aber durch- aus nit der Fall fein.

General-Steuer-Direktor Burghart: Jeder, der ein spekula- tives Geschäft made, wifffse das ganz genau und nur, wenn er wissentlih falsch deklarire, solle er bestraft werden. Die Besteverung der spekuiativen Geschäfte sci {on jeßt in der Praxis durchgefübrt. Es gebe Spekulanten, wel%e von dem Verkauf billig eingekaufter Grundstücke lebten und gar nichts Anderes trieben.

Abg. von Tiedemann (Bomît) schließt sih den Ausführungen des Regierungéskommissar® an.

Abg. Fritzen (Borken) glaubt, daß man die Worte „zu Speku- lationszwecken“ ftreihea fônne, da das Wort „gewerbe mäßig“ voll- ständig auêreiche.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Es kommen bier fortwährend Verwechselurgen oder Ignorirungen der bistebenden geseßlihen Bestimmungen vor, namentli wieder in der Rede des Herrn Vorredners. Er malt das ganz entschlich aus, wenn eine Kommission gegenüber der Erklärung des Deklaranter, er babe fkeire Gewinne dur Spekulationen, denroG das Gegentheil feststellt. Er sagt, die Kommissicn kann das ja thun ohne alle Gründe. Nein, es stcht im Gesetz: wenn die Kommission die Dekla- ration beanstandet, so muß sie dem Deklararten die Gründe der Beanstandung mittheilen, und dann erst fommt die Entscheidung. Also alles dieses trifft gar nicht ¡u. Ich habe die Ueberzeugung, wenn bier das Aktgeordnetenhaus bes@löfe, alie spekulativen Gewinne als feuerpflihtiges Einkommen nicht anzusehen, daß das in fehr vielen Fällen geradezu im Volke als eine Rehtsverleßzung empfunden würde. (Sekr rihtig.) .

Abg. N i hter: Es werde hier ein neuer Begriff in das preußische Ret eingeführt, der nur in den kleinen Staaten Bremen und Lübeck vorhanden fei. Es sei ein Unterschied, ob cin Geseß für ein so kleincs Territorium oder für den preußischen Staat erlaffen werde. Die Praris habe si geholfen, wahrs@einlich in Anlebnung an den Begriff gewerbsmäßig. der überall in unseren Steuer- und Straf- gesezen vorkomme. Wenn Iemand ein Haus, das er selbst bewobne, verkaufe, weil es im Preise gestiegen sei, fo sei das ein Spekulations- verkauf. (Lebbafter Widerspru rechts.) Daß man ein solches Ge- icâft erst noch der Veranlagungëkommi}fion darlegen, also dem Herrn Landrath beiten solle, das fei doch ein seltsames Ding. (Wider- spru.)

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herrea! I glaube, der Hr. Abg. Richter wird si überzeugt haben dur@ die Art und Weise, wie seine Widerlegungs- versuße gegen mi im Hause aufeenommen sind, (Zuruf des Abg. Richter: Chor der Landräthe !) daß fie wenig Eindruck machten. Ih hoffe daher do not, daf der Abg. Ritter fich überzeugt von der Unrichtigs fFeit seiner Auffassung. Meine Herren, die deutshe Gewerbeordnung bat niht den Begriff des Gewerbes definirt, fe hat ihn überall vorausgefeßt, aber nirgends definirt. Sie können der deutschen Gewerbeordnung vorwerfea, sie sei ein ganz - unklares Geseg; man wiffse gar zit, wovon es handle, nirgendwo steht der Begriff des „gewerbs8mäßig“ geschrieben, und doch hat der Hr. Abg. Richter ganz recht: Jeder- mann weiß, was gewerbsmäßig ist, und so weiß auch Jeder, was Spekulation ift. (Sebr richtig! rechts.)

Wenn nun der Hr. Abg. Richter sagt, er habe die Bestimmung über die eidesstattlihe Versiberung genau gekannt, und mit einer gewissen Entrüitung zurückweist, daß man daran zweifelt, dann bätte Herr Richter f vorbin niht so autdrücken sollea, indem er etwa sagte: wenn dem unglüdlihen Menschen nun der Eid aufgelegt wird ! Meine Herren, dem wird der Eid gar nicht auferlegt, sondern er kann nur, wenn er sonst keine Beweismittel hat, eidlih diejenigen That- sachen, die er selbft behauptet, versichecn.

Meine Herren! Das Beispiel, das Hr. Richter angeführt hat, wird allerdings wobl garniht verschieden, wie er glaubt, im Hause beurtheilt werden; denn darüber wird nit der geringste Zweifel sein, daß in dem von ihm angeführten Beispiel ein Spekulationsgewinn nit vorliegt. Wenn Jemand sfich ein Haus baut, um darin zu wohnen (Zuruf links), oder es si kauft, um es zu benußen, und es verändern sich die Berbältnisse und er entshließt s, das Haus zu verkaufen: daß das kein Spekulationsverkauf ift, darüber ift gar fein Zweifel. Aber es kann sehr wohl ein s\pekula- tives Geshâäft in Grundftücken vorliegen, ohxe daß es als Ausfluß einer dauernden berufsmäßigen Thätigkeit er- scheint, also die Idee der Gewerbsmäßigkeit damit verbunden werden kann. Es kann Jemand cine einzige große Spekulation machen mit dem Ankauf eines einzigen großen Grundftücks, welches er zerlegt und wieder vertheilt, Jahre lang sich damit beschäftigen, ohne daß man sagen fann, jedes if ein Gewerbebetrieb; wohl aber fann man fagen : das ift Spekulation8gewinn, und ih bleibe dabei stehen: wenn Sie diese spekulativen Gewinne gänzlih freilafsen, die bâufig sehr bo find, die bäufig leiht errungen werden was ih durchaus nit tadeln will —, so weden Sie das Gefühl der Rechts- verlezung im Volke bervorrufen. (Sehr richtig! rechts.)

Abg. Freiherr von Huene bält die Bestimmung für noth- wendig, um die grofen Grundftüdsspekulationen in den Städten rihtig zu treffen.

S. 8 wird unverändert angenommen und darauf um 41/, Uhr die weitere Debatte vertagt.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußis

„2 40.

ck. Die Einricótungen zur Zwischenverpflegung vou Kindern in preußishen Volkêëschulen.

In den Regierungsbezirken Königébera, Gumbinnen. Frankfurt, Merseburg, Erfurt, Hannover, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Minden und Sigmaringen find keine Einrihtungen zur Zwisenverpflzgung von Kindern in den Volksïhulen vorbanden, in den anderen Regie- rungsbezirken finden fi folde mebr oder weniger vereinzelt, wie aus der natstehenden Zusammenstellung ersichtlich.

Zwisckenverpflegung findet statt: in Zoppot und im Kreise Danziger Niederung [Reg.-Bez. Danzia] in versciedenen kleineren Orten des Reg.-Bez. Marienwerder in Berlin in Potsdarn in Stettin in Buétlis, Köslin, Kolbera, Rummelsburg und Swivelbein [Reg -Bez. Köslin] in Stralsund in Meteritz, Posen, Rawitsch und Adelnau [Reg.-Bez. Posen] in einigen Orten des Kreises Brombergz-Land, Czarnikau (evangelishe Volksschule) und Wongrowig (riftli? Volksschule) [Rea.-Bes. Bromberg] in Lres- lau. Brieg, Glaß, Gubrau, Neurode, Groß-Wartenberg, Mürsterterg, Oblau, Reicherba und a&tzehn ländliten Schulen im Freise Reiben- bab [Reg.-Bez. Breélau] in Liegniß, Görliß, Lauban und Hayauau [Reg -Bez Liegniß] in 35 S@ulorten des NReg.-Bez. Opveln in Huvysburg (ftattolii@e Volkss{@ule), Ofheréleben (katholische Voltss@ule). Aderélebzn, Althaldensleben, Badersleben und Meyen- dorf (fatholishe Volksschulen) [Reg.-Bez. Magdeburg] in Kiel und Igzehoe [Reg.-Bez. Séleswigj in Peine (katbholisce Volkës&ule), Einbeck und Göttingen [Reg.-Bez. Hilde2heim] in Emden [Reg.- Bez, Auri{] in Telgte [Reg.-Bez. Münster] in mebreren ländiichen Ortschaften der Kreise Altena, am, Dlipe und Socft [Reg.-Vez. Arnêberg} in Kafsel in Wiesbaden, Frarkfert a. M. und Ems [Reg.-Bez. Wiesbaden] in Koblenz und Linz a. Rb. (evangeli §e Volksschule) [Neg.-Bez. Koblenz] in Barmen, Bürgermeisterei Borveck, Calcar, Elberfeld, Geldern, Kerpeln, Kerzenbeim und Mül- beim a. d. Rubr [Neg.-Bez. Düfseldorf}] in einigen Sgulen der Bürgermeisterei Bern2berg, Wüpperfeld und Lindlar [Reg.-Bez. Köln] in einigen Gemeinden des Neg.-Bez. Trier in Aaden und Düren [Reg.-Bez. Aaten]. i

Vezüglich der Zwisccenverpflegung, wele, wenn nit an merkt, aués{ließliŸ arme Kinder trifft, sind die nachstehenden beiten zu beriten: i In Zoppot trägt der VaterländifDe Frauenverein, im Kreis Vanziger Niederung der Kreis die Kofsen.

In vezrichiedenen kleineren Orten des R Marienwerder bestreitez Private diz Kos mit warmem Mittagefsen findet nur währen

C- ç T n ; In Berlin der Verein

g findet nit ftatt, da in erigeill wird,

Ls In Potsdam nehmen an der Verpfleg | Theil, denen das elterlive Haus über Mittag vers@lof gegen eine Zabiung von 19 4 für die Mablzeit, Die Koi der Verein „Iugendhort“, soweit dieselben nicht aus den Bei der Kinder bettritten werden.

In Stettin werden die, Ko! dur freiwillige

brat. Die Speisung i Mittagefsen

während der Wintermonate statt, j wird der Volksîüche entnommen. j

In Bubliß, Köslin, Kolbera, Rummelsbz Scivelbein tragen Fraaen- und Funafrauenzereine Vaterländishe Frauenverein:, aud vultinder befe aeitelite die Kotten. Die Speisung mi : Mittagessen wäßrend der Wirtermonat A

In Stralsund wer

ola t e -- gebrat. tf WViitiagenen finde

der Winterrmnonate ftatt. Brot

In Meseriß, Posen ur Private gedeckt. Die Verpflegun bis März ein.

In Ädelnau trägt die Kofien t an welcher die Konfirmanden antheili des Konfirmanden-Unterrits statt.

_In einigen Orten des Kreises Bromberg-Land deXen

Private die Kofien, Die Verpflegung findet nur wäZrend der Winter-

monate statt. e VolkssGule) träct der

In der Winterzeit wird ommenden Kinder dur die Lebrer

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_In Wongrowißtz bestreitet der Vaterländisbe Frauenver Kosien. Wäkbrend der Wintermonate erbalten e des Heimweges warme Suppen, :

In Breslau trägi den größten Tbeil der Koïen die Stadt der Reft wird von Privaten beftrittcen. Während des Winters wird den Kindern vor Beginn des Unterrits warmes Frübstü@ck gerei E

__ In Brieg, Slayß, Guhrau, Neurode und Groß- A TANELE E Koften dur Private bestritten. Währerd es inters Berabreihung von warnen Mittageß stt eir: Brotportion ta g m Mittagefsen nebft eirer __ In Münsterberg, Oblau undReiGenbach tragen Privat die Kosten, Verabreihung einer Suppe mit Brötcen Por inem des Unterrihts während des Winters, E

_In 18 lêändlicen Séulen im Kreise Neißzenba H werden die

oiten aus Sammlungen freiwilliger Beiträge gedeckt. Vertheilung von warmem E E des Winters.

, n Tiegntß, Görliß und Lauban werden die Kosten durH freiwillige Beiträge aufgebraht. Verabrei& 0 armem Früßs- E des Winters. Y E

In Havpnau wird der Feblbetrag aus der Stadtkasse gedeckt, Das Frübstüd bestcht aus Suppe obe icacbke Mil ind Das M

In 35 Stulorten des Regierung3bezirks Oppeln tragen wokltbätige Vereine und Private die Kotten (in Beuthen und Gleiwitz werden beträtlid? Gemeindemittel beigefteuert),. An 27 Sculorten erbalten die Kinder in den Wirtermonaten warmes Mittagefsen, an 8 SWulorten dagegen bekommen die Kinder vor Beginn des Unter- ricis warme Suppe oder warme Mil mit Brot. An der Ver- pflegung nehmen au folce auswärtige Kinder Theil, die der weiten Rd vom S@ulhause wegen Mittags niht nah Hause gehen

Im Huvysburg (katholishe VolkssHule) deckt der GeistliBe unter Beihülfe von Gemeindegliedern die Koften zur Sermberibun von Suppe oder Gemüse und Brot während des Winters.

In Ds ersleben (katholishe VolkssGule) trägt das Mentana- Waisenkaus die Kosten. Verabreihung von Mittagskost das ganze Jahr hindur an fämmtli&e auswärtige Kinder.

In Adersleben, Althaldensleben, Badersleben und Meyendorf erstreËt sich die Zwiscenver-flegung auf sämmtliche auêwärtige Kinder. In Adersleben und Althaldenéleben werden die Koften dur Private, in Badersleben dur die Legatenkafse und in

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Dritte Beilage

Berlin, Sonnabend, den 14. Februar

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Meyvendorf_ dur Kircenkollekte und aus cinem Vermästniß be- stritten. Verabrei{ung von Mittagskoft während des Winters. In Kiel kommen die Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde und a uis I

ate Private für die Kosten auf : VerabreiGung voa Milbsupve und Brot in der Voltsfühe und zwar vor Beginn des Unterrichts während einiger Wintermonate.

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kinder und die Spa2rfkaf

In Peine (katholis liSen Arzmenmitteln bef enens.

In Einbe@ck und maurerloaen die Koften. und Weikbrot während

lie SHulkinder,

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Nr. 6 der VeröffentliSungen des Kaiserliven Gez- eit2amts vom 10. Februar hat folgerden Inhalt: Ge-

Bolkskrankbeiten in der Beribtswoche. Cholcra- ten. Fleckiyphus im Reg.-Bez. Marienwerder. Poten drid. Sterbefälle in deutshen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern, Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erfkrantungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. Sterblichkeit in Preußen 1888. Grkcanktungen von München 1889, Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien 1888, Witterung. Srundwasscrstand und Boden- wârme in Berlin und München, Dezember. Zeitweilige Maß- regeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuen in Serbien. Thier- seuhen in Oesterreih 1899, viertes Vierteljahr. Geflügel{olera

in München. Veterinärpolizeilihe Maßregeln. WMedizinal-

Gesetzgebung u. st. w. (Deutsces Reih.) Maschinen zur Herstellung künstlicher Kaffeebobnen. (Reuß j. L.) Heilmittel. Recht- sprehung. (Reichsgerit.) Ausleihen von bläihaltigen Sipbons. Kongresse, Berbandlungen von gesezgebenden Körperjchaften, Vereiren u. .w, (Deutsches Reich.) Zulafsang von Frauen zum Universitäts-

en Staats-Anzeiger. 1891,

an Milzbrand verendete oder ge es deutiGen Landwirtibschafts- t für 1891/92,

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tburm, z nlage einer Unterfanft8balle und Vergrößerung des Spielplayes in dem iege8allee, Lennéftraße und Königgräßerstraße, zur pielplazes für die reifere Iugend auf dem Terrair weiwem sih bisher die Baumschule bei dem früheren Drafe's@en Bildhauer-Atelier befand, uxd zur Anlage eines Fußgängerweges im Zuge des sogenannten großen Weges, welcher bisher nur Fahritraße bat, und zwar foll der Weg zunäbst in Angriff genommen werden zwischen Bendleritraße und Hofjäger-Allee. Die gärtnerishe Umgestaltung des Pappel - plaßes, welche bereits vor mehreren Jahren erfolgen sollte, soll nunmebr bald verwirklicht werden. Das erste vom Magistrat dem Polizei-Präfidiuan vorgelegte Projekt zur Umgestaltung wurde von lesterer Vebhörde zurückgewiesen, da der Pavpelplas zur Aufs flelung der Maritwagen für die die nahe gelezezne Markt- halle besuhznden Verkäufer reservirt bleiben müße. Im vorigen Jahre wurde dagegen vom Magistrat ein vom Königli&en Polizei-

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