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Hr. Abg. Bebel ift bei seinen Ausführungen dann noch auf tie traurigen Verhältnisse der Bäckerlehrlinge und «Gesellen überbaupt eingegangen. Ich kann mit darauf beziehen, daß ih in der Kom- mission bereits bemerkt habe, daß mir das nicht unbekannt sei, und daß ih die Nothwendigkeit anerkenne, auch in dieser Beziehung vor- zugeben. Es wäre billig gewesen, daß Hr. Abg. Bebel unter seinen Ausführungen auch das und außerdem erwähnt hätte, daß das Geset, wie es bier vorgelegt ift, bereits eine ganze Reihe von Mitteln an die Hand giebt, um den beregten Mißfständen entgegenzutreten.
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Zunächst kommt §. 120 e Abs. 3 in Betraht, wona dem Bundes
L z E S S S A US R E SIS rath die Befugniß gegeben ist, in denjenigen Betrieben, wo dur übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet witd, Einschränkungen eintreten zu laffen. äFH mate ferner
F 5 É C Ee x ; ie mit D è be darauf aufmerksam, daß für tiejenigen Bäckereien, die mit VampP? bes tricben werden, der §. 154 Abs. 3 in Anwendung kommt, na dem die Bestimmungen ¡um Schuh der Kinder, Jugendlichen und Frauen auf diese Werkstätten ohne Weiter: s Anwendung finden. I mathe endli darauf aufmerksam, daß na §. 154 Abs. 4 durch Kaiserliche Verordnung die Bestimmungen zum SHußz der Jugendlichen, Kinder und Frauen auf alle Werkstätten, auch auf diejenigen, die nit mit Dampf oder elementarer Kraft betrieben werden, ausgedehnt werden können, sodaß, wenn die jesige Vorlage zur Annahme kommt, die Arbeit der Kinder, der jugendlichen Arbeiter und der Frauen im Bâätckereigewerbe vollen Schuß findet. Ih glaube, Hr. Bebel hätte wohl Veranlaffung gehabt, an- zuerkennen, daß in der Vorlage den vorhandenen Mißständen bereits in sebr erbeblier Weise entgegengewirkt wird. (Bravo! rets.)
Abg. Dr. Gutfleisch: Den Antrag, wonach ftatt des arbeitéfreien dritten Sonntags eine 24itündige Nube an einem Wochentage folle eintreten können, babe er aus folgenden Gründen nit unterschrieben : Erstens wünsche er die {on sehr große Zahl von Ausnahmebestim- mungen niht noch zu vermehren, dann sehe er kein Bedürfniß dafür vorhanden, die Sonntagêsruhe noÿ dur@® polizeilihe Maß regeln zu kürzen; müßte ftatt des dritten Sonntags für die na & 105 c beschäftigten Arbeiter jeder zweite Sonntag \ret bleiben, #o bâtte fi über scine Ersezung durch die Ruhe an einem Wochentag eher reden lassen. Ferner sei diefe Ersfezung nit limitirt, und es stehe zu befürchten, daß von dieser Befugniß ein übermäßiger Ge- brau gemadt werde; in der That aber sei die Ruhe am Wohen-
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tage der am Sonntag nicht gleihwerthig. Ferner würde die Be- stimmung, voa der er rede, nicht nur auf die verbältnißmäßig wenigen Betriebe Anwendung finden, denen Ausnahmen von der Sonntagsrube nach §. 105c einträten, soxdern au auf die fehr zabhl- reien, bei denen sol%e Ausnahmen na §. 105 d und 105 e auf Befluß des Bundesraths und auf Verfügung der böberen Verwaltungsbehörde vorkämen. Auch gegen den Antrag Hährle müsse er sich erklären; man müsse Kontrc en dafür haben, daß die Auéenabmen von der Sonntagê- rube nit überhand nätmen. Für tie Kleinbetriebe werde diese Kon- trole noch nöthiger sein, als für das Großgewerbe, Das Screib- werk, das diese Kontrolen den Arbeitgebern bereiteten, sei ja bedauer- lid, aber da das Gewerberecht mr und mehr öffentliches Recht werde, sei das unvermeidlih und au verhältnifmäßig irrelevant im Vergleich zu dem Vortheil, den das Schreibwerk bringe, d
für die Arkeitgeber neben den vielen Schreibercien in Fol geshriebenen BuEführurg nicht von Belang sei.
Aba. Freiherr von Stumm: Verminderung der S{reibarbeit ließe ih bei vielen anderen Bestimmungen dieses Gesepes besser rechtfertigen. Hier solle eine Art Selbstverwaltung der *
8 übrigens e der vor-
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[ Arbeitgeber eingeführt werden, und dazu bedürfe cs strenger Kontrolen ; die Lohn- rechnungen reihten hierzu nicht aus, weil aus ihnen nit er- sichtlih sei, wie viel Stunden die Sonntagsarbeit gedauert und ob sie nicht während der Stunden des Gottesdienstes stattgefunden babe. Die bier gcforderten Nahhweise lägen nit nur im Interes)e der Arbeiter, sondern weit mehr noch in dem der Arbeitgeber; sie scien übrigens nit mit viel Mübe oder Umständen verbunden. Für Großbetriebe werde ja diese Arbeit größer werden, ader jeder gewissenhafte Besißer eines größeren Betri:bes werde auch ohne geseßlichen Zwang folche Listen fuhren, ja er werde sie noch genaaer aufstellen , als bier verlangt werte, mit Angakte der Namen der Arbeiter und tergl. Er habe feit Jahrer weise eingeführt, aber troßdem der Betriebs- beamte, der diese Listen zu prüfen habe, eine unabbängige Stellung einnehme, fint (2 ) bei Revisionen doech immer Verstöße gegen feine Verordnungen Sonntagsruße, ein Beweis, wie nötbig solde Kontrelen scien. In den Strafbestimmungen die}es Gesehes werde die Verantwortlichkeit für die Durchführung seiner Bestim- mungen nit den Besitzern, sondern den Betricbsleitern aufgebürdet, um so mehr seien scharfe Kontrolbestimmungen nötbig. Die poli- zeilihe Anmeldung sei der Listenführung nit vorzuziehen, ja sie könne diese in Fällen, wo sh während der Arbeit herausitelle,, daß dazu mehr Arbeitcr nôthig seien, als man vorher geglaubt babe und si polizeilih habe genehmigen lassen, nit erlegen, Daß in fleinen Betrieben die Kontrole nöthiger sei, als in großen, beweise iGon die Statistik, weldze ergebe, daß in Kleinbetrieben häufiger Uebertretuncen der Vorschriften über die Sonntagsruhe vorkämen. Was das Vrauereigewerbe anbilange, so müsse, glaube er, auch dies der ganze §. 105c Anwendung finden. — Ver Aritra schieße weit über sein Ziel binaus, ohne feinen eck zi
Er (Redner) empfehle den Antrag Hartmann, wona)
nabmen ven der Sonntagscube den Arbeitern Gelegenheit gegeben roc den müsse, cinem Gottesdienst beizuwohnen — freiliG brau@ nit der allgemeine, offentliche Gottesdienst zu lit, londern ¿S8 nûge, wenn für diese Arbeiter ein besonderer cinge et werde; i Uebrigen bitte cr, unter Ablehnung aller übr An iedtg den Kommiisionsbeshlüfsen beizutreten. _ E S
Abg. Dr Bubl: irkfíame Kontrole sei durchaus nöthig. Man kônne dem Arbéii nicht zumutben, für alle Sonntags vorzunehncnden Arbeiten 2 polizeilihe Genebmigung einzubolcn. Zu einer möglichst:n Erleichterung an anderen Stellen des Sesetzes let feine Partci gern bereit, fönne fie sie nicht einfreten laffen, Dagegen wolle er mit Antrag Hartmann îin gewissca Fällen eventuell einen freien T der Woche garautiren. Man möge {ih büten vor engherzigen Bestrebungen, man möge ten wirkli@ezn Bedürf- rissen des praktischen Lebens nawgeben, sonst werde man mehr {aden als nüßen. Für gewisse Gewerte sei der srete Tag in der Woche siterlih ein Ersaß für die verlorene Sonntagérude, 2. B. für das Verkebrs- und das Stankgewerbe, in welchen gerade am Sonniag am Meisten gearbeitet werden müsse. Im Interisse des praktischen Bedürfnisses bitte er, dem Antrage Hartmann zuzustimmen.
Abg. Payer: Dieses Verzeichniß alz den Ängelpunkt des ganzen Gesetzes éczeihnen, ohne welhen es das Dcuckpapiec nicht roerth sei, beiße doch des Guten zu viel than. Ec meine au nit, daß nah Annahme feines Antrages alle na dem Gese gestatteten Arbeiten der ausdrüdliden polizeilihen Genehmigung nnterliegen würden. Sobald das Gesetz in Kraft tretz, werde sih zweifellos berauëftellen, in welhen Fällen Arbeiten erlaubt und nicht erlaubt fcicn. Die Praxis und die Vecfügungen der Behörden würden es bald dahin bringen, daß fein Arbeitgcber in Zweifel darüber sein könne, ob eine Arbeit erlaubt fei oder nit. Eine Kontrole sei ja nôthig, aber die hier vorgeschlagene stehe in feinem Verhältniß zu dem, was sie erreiben solle und könne. Eine Kontrole liege {on in der Strase bis zu €00 Æ für den, der verbotswidrig Arbeiten am Sountag vornehme. Er gebe zu, daß die Selbsikontrole des Arbeiters und noch mehr des Arbeitgebers ein werthvolles Kontrolmittel nicht fei, aber die vorgesclagene Kontrolmaßregel werde eine praftis&e Wirk- samkeit nidt haben. Wäbrerd der Staats-Minister Freiherr von Berlep\ch und der Abg. Bebel bier in eigentbümlicer Harmonie zu- jammeéngingen, differiuten fie bezügli tér praklischen Seiten dieser Kontrole. Während der Staats-Minister sie für genügend halte, sage der Abg. Bebel, diese Kontrole sei keinen S@uß Pulver wertb, wenn die
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Listea- richt ale Monate ciageceiht würden. Nah ter Auffaffung des Abg. Freiherrn von Stumm müfte die Kontrole noch ganz anders eingerihtet werden; da sage man nit einfa, wie der Staatët-Ministec Freiherr von Berlepsch: „Zebn Arbeiter drei Stunden Atsenbrucch reparirt“, sondern müßte noch genau angeben: „Arbeiter A., Arbeiter B., Arbeiter C.“ u. st. w. Der Abg. Bebel habe gemeint, diese Kontrolmaßregel sei nur ein Nothbebelf. Gerwoiß, ber er sei zu theuer erkauft. Wenn man die Schreiberei nicht für so groß halte, so untershäge mana die Zabl derer, welche dadur eine neue Aufgabe erhieltzn. Sein (des Redners) Beispiel von den Schustern und Schneidern sei ¿zwar niht glüdlih gewählt gewe}en, aber bei anderen Handwerkern, besonders bei Färbern und Gerbern, würden regelmäßig Sonntags nothwendige Arbeiten gemacht. Es werde eine ganze Reibe neuer Beamten als Revisoren nötbig fein, um nach dem Antrag Bebel die zahlreiben Listen allmonatlich zu revidiren. Er (Redner) habe eine gewisse Antipathie gegen folche Revisorenarbeit. Wenn nun Jemand sich bei dem Fabrikinsrektor einmal nit melde, weil ec im leßten Monat keine Sonntagsarbeit babe ausführen lassen, so werde ihn der Fabrifinsvektor zur Ein- reihung der Liste auffordern, und so werde es dahin kommen, daß Jeder am Ende des Monats gehorsamst zu melden habe, daß er Nichts zu melden habe. Der Abg. Bebel meine, seine Partei, die so hleht von der Polizei behandelt sei, werde gewiß nicht die Polizei anrufen; ja, die politisd%e Polizci rufe sie nicht an, wohl aber die Polizei, die den Gewerbebetrieb mehr kecaufsihtigen könne, als feine (des Redners) Partei für nothwendig halte. Dringe der Polizei- beamte in individuelle Verhältnisse ein, wo es den Sozialdemokraten passe, so beiße er nicht mehr Polizeidiener, sondern Herr Aufsichts- beamter. (Heiterkeit.) Das sei der Unterschied zwishen den So- zialdemokraten und Demokraten: Seine (des Redners) Partei wolle den Beamten möglichst beseitigt haben, während die Sozialdemo- Fraten ihn überall da, wo er ihnen nügen könne, wünschten. Den Vorwurf, daß die Volkepartiei nicht mehr auf dem Boden ihres Programms stehe, weise er entschieden zurü, Gewiß habe sie den Arbeiterschuß auf ihrem Programm; das Ver- langen na Arbeitershuß babe es hon zur Zeit gegeben, wo noch kein Sozialdemokrat auf der Welt gewesen sei, wo die Sozialdemekraten noH auf dem Boden des temokratischen Programms mit sder Volks- partei gestanden bâtten, allerdings mit sozialistisher Färbung. Heute seten sie Vertreter von Standesinteressen geworden und tvollten der Volkétpartci einen Vorwurf daraus machen, daß sie auf dem Stand- punkt ftchcn geblieben sei, daß sie die Allgemeinheit zu vertreten habe und nicht die Interefien eines einzelnen Standes. Wenn man auch zum Eintreten für den Sonntags\{chuß verpflichtet sei, so brauße man es doch niht nach dem Rezept der Sozialdemokraten machen. Ebenso könnte man den Sozialdemokraten vorwerfen: Sie haben die Sonntagérube in Ihrem Programm und bringen doŸ feinen Antrag ein, daß jede Arbeit von Sonnabend um 12 bis Sonntag um 12 Uhr verboten ift. Den Maximalarbeitstag babe seine Partei allerdings auch auf dem Programm, aber 1884 sei diese Forde- rung dabin formulirt, daß sie nur durch internationale Vereinbarung erstrebt werden solle. E : Abg. Dr. Hartmann: Durh bas Verzeihniß würden die Unternehmer feincswegs zur Denunziation verleitet werden. Von einer übereifrigen Aufzeihnung würden die Ortspolizeibeamten von selbst den Unternehmer abbringen. Der Vorredner gebe zu, daß eine Kontrole bestehen müsse, {hon der Unternehmer selbst wegen. Die Ortépolizcibebörden und Aufsihtsbebörden würden Mißoerständnihe beribtigen müsen, und s{ließlich liege die Kontrole ganz im Intereffe der Arbeiter. Aber der Abg. Payer wolle die Kontrole in den Straf- bestimmungen sehen. Solche seien doch aber keine Kontrole. Eine ungeheure Vielschreiberei werde durch die Forderung des Verzeichnisses niht entstehen, da nur die Zahl der Arbeiter, die Art und Dauer der Arbeit notirt werden solle. Von Obrigkeits wegen her- gestellte Formulare würden die Sache noch wesentli vereinfacen. Selbst gegen Aufnahme der Namen der Arbeiter hâtte er (Redner) nivts einzuwenden, allerdings aber seien diese hon aus den Lobnlisten ersichtlick©. Streiben könne doch heute wobl jeder Handwerksmeister und nöthigenfalls difticre er die kurze Notiz seinem Gesellen, feiner Frau oder seinem Sohne. Wenn die Orctsobrigkeit hier ausbelfen sollte, würde der Meister noch viel mehr Mühe haben, er würde seine Arbeit verlassen, aufs Rathhaus gehen und warten müfsen, bis er an die Reike käme. Erspart würde aber an Schreiberei auch dann nichts, denn es müßten die Behörden die Sade machen und dem Handwerksmeister obenein noch cine Bescheinigung feiner Meldung iz Kontrole solle auch sichern, daß die Arbeiter, welche am
ftigt worden seien, später einen freien Sonntaz von
Stunden oder cinen übernähsten Sonntag von
ämen. Der Antrag Bebel gehe weit über die Vor-
der Antragsteller habe sich wohl auch die Konsequenzen
) geagenwärtigt. Der Aufsichtébeamte oder Fabrikinspektor würde mentlich mehrere Tausende von Bescheinigungen entgegenzunehmen es, sodaß der Beamte vollständig unter Papieren erstiken würde. felbst besucen und si
an Ort und Stelle über die Einhaltung der Vorschriften informiren. Man möge also den Antrag Bebel wie den Antrag Aichbihler und Gen. ablehnen.
Abg. Bebel: Der Beifall, den hakt Eabe, zeige ihm (dem Redner), daß lasse vertrete, nit aber die Interessen dings vertrete seine (des Redners) Partei di eines bestimmten Standes, der Arbeiterkiafse. Bisher vernaläfsigt worden, weil die Arbeiter eine re{tlose Klasse inner- ha!b der beftehenden Gesellshafi8ordnung gebiidet hätten. Gerade des- halb fei die Sozialdemokratie entitanden als ein politis@er Ausdruck jener Interessen. Sie bekämpfe die bestchende Gesellshaft8ordnung, während der Abg. Payer sie vertkeidige. Wolle man wirklich eine Sonntagëruhe, so könne man den Antrag seiner (des Redners) Partei nit abiebnen. Wie ein Iurift behaupten kênne, daß Sirafbestim- mungen an Stelle der Kontrole treten könnten, sci ihm s{chwer ver- ständlich. Logisch könnte dieselbe Ansiht auch auf das Strafgeseßz- bu angewendet werden, und dieses würde dann voüstän*iz die Ge- richte und den Staatéanwalt ersetzen können. Die Auëtführungen des Abg. Payer zeigten ihm (dem Redner) nur feinen VBourgeoisstand- punkt. Fi Normala:dbeitétag nur unter der Bedingung inter- natiozaïer Regelung eirfühcen zu wollen, sei ein Rückschritt in der Partei des Abg. Payer und zeige, daß mehr und mehr die Bourgeoisinteressen zum Ausdruck kämen. Mehr und mehr hâtten die Unternehmerflassen politishe Interessen preiss gegeben, um ihre sozialen zu retten Wenn hier Aus- nahmen von der Sonrtagsrube für gewisse Kategorien von Arbeiten gema@t würden, so sei eine Kontrole unerläßiih, Das mache den Staat aber durchaus noch nit zu cinem Zuchthaus. Wenn das, was die: Sozialdemckratie ¡wolle, wirkli ein allgemeines Zuchthaus oder Gefängniß wäre, ein Zustand der allgemeinen Unfreibeit, so würde die Gesellschaft wabrscheinlih nicht dreimal 24 Stunden einen folchen Zustand aufrecht erbalten wollen, (Sehr richtig! Große Heiterkei1 ) Die Mehrheit babe sich 20 Jahre lang gegen ein solches Gefeß gesträubt und treie jeßt voll dafür cin in Felge dec zu- nehmenden Macht der Sozialdemokratie. Daß die in der Vorlage vorges{lazene Kontrole durchaus ungenügend sei, babe Niemand zu widerlegen vermoht. Bei der gegenwärtigen Organisation des Fabrifinsp:ktorats würden die meisten Beamten erst nach Jahren in den betreffenden Bezirk kommen können, und das ganze Verzeichniß sei dann unnüg. Die Gemeindebehörden feien niht sachverständig genug, um entscheiden zu köanen. Der von ibm voergeslagene Weg werde allerdings eine große Belastung der Unternehmer ent- balten, aber er sei wirksam. Die Einführung eines Arbeitsamts würde das befte Mittel sein. Dieses würde ein Verzeichniß aufstellen, das die Befugnisse der Unternehmer wie der Arbeiter sahverfiändig regeln fönnte. Die unteren Verwaltungëebehörden könnten bier nichts Wirfsames ausrihten, was sich nach Einführung des Gesetzes zeigen werde. Er halte also seinen Antrag voll und ganz aufre@t. Auf das Allerentschi¿denste müjse er ch gegen den Antrag Hartimann-Leioca und Genoffen erklären. Die Bestimmungen
des 8. 105 e reibten füc den in Aussicht genommenen Zweck voll- fommen aus, und es sei nicht nothwendig, weitere Ausnahmen zu maden. Die unteren Verwaltungsbehörden seien in den allermeisten Fällen gar nit in der Lage, die Tragweite der an sie ge- stellten Ansinnen schäßen zu können. Sie seien auch niht immer unabhängig. Es gebe in Deutshland Bezirke, wo die industriellen „Könige“ einen sebr hoben Grad von Macht und Einfluß hätten ni&t bloß auf ihre Arbeiter, sondern au auf die Verwaltungs- bebörden, uad diesen Einfluß fürchte er. Wenn wirkli®, wie der Handels-Mirister ausgeführt habe, die Bäckzreiarbeiter unter den & 105d fielen, so wäre das für diese eine groß2 Wohlthat. Gr (Redner) möchte abcr den Handels-Minister bitten, seinen Einfluß dafür cinzusegen, daß auch die Müller unter den- selben Parazrapben fielen. Von 1162 Betrieben ließen nur 2 weniger als 12 Stunden arbeiten, 133 ließen volle 12 Stunden, 167 13—14, 143 15—i6s, 496 17—18, 123 19—20, 70 30—36 Stunden arbeiten. Diese Arbeiter verdienten einen ganz anderen Schuß, als ibnen dies Gese gewähre, Mit Unrecht werfe man den Sozialdemokraten vor, sie wollten den kleinen Gewerbetreibenden nur das Leben sauer mahen. Es seien genug Leute auf diesen Bänken, welbe selbft im Kleingewerbe thätig gewesen seien oder noch seien. Sie kennten deshalb die vorhandenen Uebelstände und fühlten si verpflichtet, sie zur Sprache zu bringen, denz die große Mehrheit habe davon keine Ahnung. Die Meinungen über das, was am Sonntag gearbeitet werden müsse, seien unter den Arbeitern und Arbeitgebern sehr getheilt, je nah dem Interessenftand- punkt. In diesem Interessenstreit dürfe niht die untere Verwaltungs» bebôrde, sondern müsse der sachverständige aufsihtführende Beamte entsheiden. Es sei ihm aufgcfallen, daß keiner der Redner auf die von ibm urgirte Ungleichheit eingegangen fei, nah welcher Lei einer zwölfstündigen Ruhe;eit am zweiten Sonntag die Arbeiter nur 312 Stunden im Jahre profitirten, während sie bei sechSunddreißig- stündiger Rußezeit an jedem dritten Sonntag 612 Stunden fre hätten. Diese Bestimmung werde dahin führen, daß man von der leßteren Befugniß so gut wie keinen Gebrauch machen werde. Durch diese Bestimmung würde eine große Unzufriedenheit unter den Ar- beitern hervorgerufen werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Atg. Rösicke: Er müsse si gegen den Antrag Hartmann ausspreben. Der Arbeiter \châte unbedingt die Sonntagsruhe höher als die Rube an einem Wotentage. Die einzelnen Betriebsunter- nehmer müßten möglihst unabhängig von der Polizei geftellt werden. Für die Großindustrie sei der Antrag überbaupt ohne jede Bedeutung; für die kleinen Betricbe aber sei er um so mebr abzulehnen, weil man nie sicher sein könne, daß die Polizeibehörde auch stets mit gleiccem Mafe messen werde. Zwölf Sturden Rube an jedem zweiten Sonntag seien nicht genügend. Ec würde dem Antraz Auer zustimmen, wenn er nit au auf die Betriebe Bezug bâtte, welche unter §. 105d fielen, weil die betreffenden Arbeiten ibrer Natur nah einen Auff{ub oder eine Unterbrewung nit gestatteten. Vielleicht ließe sich ein ahtzehnstündiger Schichtwebsel durchführen. Die Furcht der fleineren Brauereien, namentli in Süddeuts{land, vor vermehrter Konkurrenz des Großbetriebes in Folge der bier zu treffenden Bestimmungen sei übertrieben; auch sie würden sich mit den neuen Bestimmungen vollständig cinrichten können. Man fürchte, der Malzereibetricb könnte nicht fortgeführt werden ohne eine Ver- stärkfung der Arbeitéfräfte. Scine Berufêgenossen übersäben dabei, daß ihnen ja die Möglichkeit gegeben _ sei, statt dessen an jedem Sonntag jeden cinzelnen Arbeiter 3 Stunden, und an jedem zweiten Sonntage den betreffenden Arbeiter mit Ausnahme nur 12 Stunden zu beschäftigen. Dabei könne man sich einrichten um fo mebr, als ja das Personal im Mälzereibetrieb nur ein Viertel tis cin Drittel des gesammten Braupersonals ausmate. Nach diesem Gesetz werde eine ganze Menge von Gehülfen und Ar- beitern zur Sonntagzarbeit niht berangezogen. Diese würden eintreten können zur Ablösung der übrigen Arbeiter, denen eine zwölfstündige Ruhepause gewährt werden müsse. Es wäre ihm fehr angenehm, wenn die Vertreter der verbündeten Regierungen feine Auffassung bestätigten. —— Aba. S tôgel: Die Behauptung des Abg. Bebel, daß diese Vor- lage nur aus Furt vor der sozialdemofratischen Gefahr eingebracht sei, sei mchr kühn als wahr. Seit Jahren jeién Arbeiters{chuß- anträge bier verhandelt und hätten die Mehrheit des Hauses gefunden. Die Vorlage sei vor den Reichétag nur deshalb gckommen, weil die Regierungen die Ueberzeugung gewonnen, daß die große Majorität der Volksvertretung sie verlange. Den Antrag Hähnle bitte er (Redner) abzulehnen. Der Abg. Paver habe ibn neulich in geshickter und humorvoller Weise vertheidict, aber die Farben des Gemäldes etwas stark aufgetragen. Die Arbeiterordnung müsse toch ausgebängt werden, und die Schreib erei sei nit fo arc, zurmeift handle es sich um die Auéfüllung gedruckter Formularz2 Auch die Listenführung mache keine so große Mühe, sei aber zur Kontrole ab» solut nothwendig. Einen Unterschied zwishen großen und kleinen Betrieben könne man niht machen, man müsse gerecht sein und die einen wie die anderen in das Gesetz hineinziehen. Den Antrag Hart» mann stimme er zu. Man müsse die Möglichkeit geæähren, am Sonutag nothwendige Reparaturen vorzunehmen. In einer kleinen Fabrif sei oft nur ein einziger Slosser, der Mascinenwärter. der eine Reparatur vorzunehmen im Stande sei. Es sci sehr s{wer, einen anderen geeigneten Mann aufzvtreiben. Hundertmal leichter sei es, cinen Maschinenshlofser aufzutreiben, der nach einer Zeichnung eine neue Mascine mache, als eincn, der eine Reparatur {nell und auch gut vornehme. Werde der Antrag Härtmann niht angenommen, fo würden viele Betriebe am Montag nicht gehen können. Ebento emvfeble er den Antrag Aichbichler bezügli des Gotteédientics. Ulle anderen Anträge bitte er abzulehnen. . : Regierungs-Rath Dr Wilbelmi erwidert dem Abg Röside auf seine Anfrage, daß seine Ausführungen dur{aus zutreffend seien. Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Freiherrn von Stumm wird die Diskussion geschlossen. : S Jn der Abstimmung werd:n die Anträge Gui fleifch (Korrektur des Druckfehlers „werkthätige“ in „weritägige“), Aichbi@Gler, (betreffend den Besuch des Gottesdiensies) undo Hartmann (betreffend die Gewährung von Ausnahmen dur die unteren Verwaltungsbchörden) angenommen, alle übrigen Anträge werden abgelehnt. Um 5 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag 1 Uhr vertagt.
Nr. 7 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben tm Ministerium der öôöffentlihen Ar- beiten, bat folgenden Inhalt: Stöcungen des Eisenbahnbetriebes dur Sthnee und die Schußmittel dagegen. — Fenfstershuß dur Stiebeläden — Neuentdeckte Felsengrüfte in Kertsch. — Fachwerk- bauten im Werrathal. — Mit Pferden gezogene Swneepflüge ¿um Räumen von Eifenbahxaen. — Erweiterung des preußishen Staats- tahnnetes und Anlage neuer Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung. — Vermischtes: Preiébewerbung bei der Königli@en Akademie der Künste in Berlin. — Preiëebewerbung um den Rostocker Museumsbau. — Ausschreiben zur Erlangung von Entwürfen zu einem gußeisernen Brunnenstock. — Internationale Kunstausftellung in Berlin. — Wett- bewerb zur Erlangung von Entwürfen für Pianinogehäuse. — Dresdener Stadtbaurathsftelle für das Hohbauwesen. — Inventarisation der geschichtliden Kunstdenkmäler. — Eine neue Schienenform.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der Ersteher eines subhastirten Grundstücks erwirbt , na einem Urtheil des Reichsgeri- ts, 4. Civilsenats, vom 22. November 1890, im Gebiete des preußishen Rechts, durch den Zuschlag das
Gruntstück nur in dem Umfange, wie es in dem Vetsteige- rungstermin zum Verkauf gestellt wird. Er erlangt also das Eigenthum an Substanztheilen oder Zubebörstücken, weite der Eigen- thümer oder mit dessen Zustimmung ein Dritter von dem Grundstück vor dem gedaHten Zeitpunkt fortges{affft hat, regelmäßig durch den Zusälag nicht, es fei denn, daß die dur die Abgabe des Gebotes acceptirten Versteigerungsbedingungen die Ecklärung enthalten, daß der Ersteher die Redte, welche der betreibende Gläubiger besitzt, er- werben und ausüben foll,
___— Die im Artikel 146 Handel®sgeseßbuchs bestimmte fünf- jährige Verjährung der Klagen gegen einen Gesell- \schafter aus Ansprüchen gegen die Gesellschaft findet, nah einem Urtheil des Reichëgerichts, IIT. Civilsenats, vom 28. November 1899, auf den Bürgen für eine Sesellshaftsschuld keine Anwendung, vielmehr bleibt der für cine HandelEges:lschaft eingetretene Bürge verpflichtet, selbst wenn die Gesells@aft als solle zu bestehen auf- gebört hat und die Klage des Gläubigers gegen die ebemaligen Theil- haber der Gesellshaft verjährt ist.
Statiftik und Volkswirthschaft.
Kongreß deutscher Landwirthe.
Unter zablreiher Betbeiligung beganren beute Vormittag im großen Saale des Arcitektenbauies (Wilhelmftraße 92 und 93) die Verhandlungen des Kongresses deutscher Landwirthe. Der Vorsitzende Landrath Freiherr von Manteuffel (Krossen) eröffnete die Ver- sammlung mit ciner Anfsprahe über ten Schuß, welchen die Land- wirthschaft kei Sr. Majestät dem Kaiser und König finde, und brachte auch Allerböchstdenselben ein Hoh aus, in welches die Versammelten begeistert einstimmten.
Der Vorsitzende theilte hierauf mit, daß er wie immer die Re- gterungsbehörden zu der heutigen Versammlung eingeladen babe. Es seien bither ershierea Regierungs-Rath von Moltke vom Kultus- Miristeriura und Geheimer Ober-Justiz-Rath Küntel vom Justiz- Miniiteriuin, — Alsdarn wurden Landrath Freiherr von Manteuffel (Krossen) zum Ersten, Rittergutsbesizer Abgeordner Dr. von Frege (Abtnaundorf bei Leipzig) zum Zweiten und Rittergutsbesißer Alfieri (Kopersbagen in Ostpreußen) zum Dritten Vorsitzenden gewählt. — Freiherr von Manteuffel geda@te hierauf des Dahinscheidens des früheren langjährigen Vorsißendcn des Kongresses deutscher Land- wirtbe, Rittergutébisitzers, Dekonomie:Ratbhs S®©üte (Heindorf) und ersute die Anwesenden, si zum Zeichen des Beileick8s und der Ho- atung von ihren Plätzen zu erheben. (Dics geschah.)
» Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete: „Die Sozialdemokratie und die ländliche Bevölkerung“. Der Referent, Freigutébesißzer Dr. Platmann (Salda) befürwortete eine längere Resolution, in der er empfahl: „Um den Seiters der Sozialdemokratie geplanten Vorstoß in die landwirths{aftlihen Kreise möglichst atzuwehren, empfiehlt es fh:
1) alle Hebel in Bewegung zu seten, um den landwirtbschaftlihen Grurdbesig lecistungefäbig zu erhalten, den Betrieb der Landwirtk- schaft selbst aber möglichst lohnend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gestalten ;
2) ift es allen landwirth\@aftlihen Arbeitgebern dringend zu empfeblen, die Lage der in ihren Betricben beiGäftigten Arbeiter soweit als mögli materiell und fittlich zu bcfsern und zu beben, um dadur ten Einfluß der sozialdemokratischen Lehren indicekt zu bekämpfen; es kann solhes geschehen: a. durch Erstattung auêreiherder gesunder Familienwohnungen, ws- möglich fleines Haus mit Gazitennußung, kein Kasernensyfstem ; b. durch LWhnrung !beils in Geld, theils in natura dur Ueberlassen des erforderliden Vrodgetreides, der Kartoffeln u: d anderer notk- wendiger Hausbaltungébedürfnifse zu Hofprei'en in guter Beschaffen- heit; c. durch Einrichtung landwirttsaftliher Konsumvereine, um ibnen auH die nit in der Lardreirth\haft erzeugten Produkte (Materialwaaren) ¿u Engroëvreisen in guter Waare erheblich woblfeiler, als dcr Zwisenhandel dies vermag, zu liefern; d. turch Erri&tung von Kleinkinderbewahranstalten, um die Frauen zu entlaffen, die Verwendung ibrer Arkeitskraît im Haushalt und zum landwirtbs{chaftlißben Erwerb zu unterstüßen; e. Stärkung der Autorität nicht nur der Arbeitgeber, sondern namentlich auc der Eltern und Lehrer gegenüber der jugendlichen Arbeiterbevölkerung auf dem Lande; Einrihturg von Jünglingsvereinen, Volkebibliotteken, Stricks{ulen für die Mäd@en u. #. w.; f. dur einen möglist bumanen, direkten Verkehr zwis{en Arbeitgeber und Arbeitnehmer ;
3) ist eine oftere Berufung zu êéffentliGen Versammlungen in den Dörfern an Sonntag-Nawmittagen, in denen turch populäre Vorträge die Vortheile der fozialreformatorishen Gesetzgebung ciner- seits, tie desiruktiven Ziele der Sozialdemokratie andererfeits belecucktet werden, dringend zu empfehlen; es ift aber dabei die Mitbülfe der pro- testantishen Geistlichkeit auf dem Lande in viel höherem Grade als bisher erforderli, ebcnso eine Verbreiturg guter, leiht verständlicher politis&er und fachwifsenschaftili@er Zeitschriften und Literatur zu gleihea Zwecken auf den Lande ;
4) eine vermehrte Pflege und Hebung der monarhishen und chriftliben Gesinnungen unter der landwirthschaftilihen Bevölkerung durch fleißigere Benußung all der Mittel, welche hierzu Kir, Schule, Staat und Gesellshaft (konservative und äbnlihe Vereinigungen) ur Verfügung stellen ;
5) Pflege urd eifrige Förderurg des landwiribschaftliden Ge- nofsen!chaf:s- und Vercin8wesens dur öftere Bebandlung volkswirth- schaftlicher und sozialpvolitisWer Fragen in denselben ;
6) eine mögli%st energishe Vertretung bere(tigter landwirth- schaftliher Interessen durch die dazu berufenen Organe in den Parla- menten, gegenüber der Regierung und fonstigen gesetzgebenden und ver- waltenden Behörden.
Bei Absendung des Berichts ers{ien der Minister för Land- wirthschaft von Heyden
Jahresversammlung der Vereinigung der Steuer- und Wirthschafts- Reformer.
In Fortsetzung der gesirigen Debatte über die „Zol‘verträge und die Landwirthschaft“ nahm das Wort der Korreferent Abg. Dr. von Frege (Abtnaundarf): Der Vorredner babe bereits ausgeführt. welhen Schaden die deutshe Landwirthschaft dur den deuts - öster- reihis&en Handelsvertrag haben würde. Wenn die Nothlage der deutschen Landwirthscaft in den leßten Jahren nicht so stark hervorgetreten sei, so sci dies aus dem Umstande zu erklären, daß viele Landwirtbe so vers©uldet seien, daß sie aus Furcht, ihren Kredit einzubüßen, ihre Sculdenlast nit aller Welt mittbeilen wollten. Und wenn eine Anzahl Landwirthe in Folge der landwirths{aftlichen Zölle sich in einer verbältnißmäßig befferen Lage befinden, dann dürfe man diese Prosperität niht wieder stören. Die landwirtbschaft- lihen Arbeiter, die fi der ftättishen Industrie zuwenden und durch ihren Abzug die landwirthschaftlihe Produktion erschweren, seien ge- wöbhnlich die laztesten Schreier über die angeblich hohen Getreide- preise. Er sei der Meinung: ein Handelsvertrag mit der Meistbegüzstigungskiausel fköme nur Oesterrichß zu gute kommen, Deutschland dürfe nur auf Grund autonomer Tarife Handels- verträge abschließen. Im Uebrigen sei er der Meinung, daß die deutschen Landwirthe sich mit aller Erergie gegen die Herabseßung der Eetreidezölle wehren müssen. Die evangelischen Landwirthe mögen sich an der Gnergie und der Prinzipientreue der Centrums- partei ein Beispiel nehmen. Gesehe das nit, dann werde die konser- vative Partei bei den nächsten Wablen dieselben Verluste erleiden wie die nationalliberale Partei. Er ersuche, der von den Referenten empfoblenen Resolution beizustimmen. (Beifall.) : :
_Nach längerer Diskussion gelangte die gestern mitgetheilte Resolution des Referenten mit dem Zusatz des Grafen von S{werin zur Annabme, „taß die diutshe Landwirthschaft, wenn man ihr nur den nöthigen Schutz angedeiken läßt, sehr bald in der Lage
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sein wird, den gesammten Getreide- und Viehbedarf Deutshlands zu decken, sodaß es sehr bald nicht mehr nothwendig sein wird, Getreide und Vieh aus dem Ausland zu beziehen.“
Den zweiten Gegenstand der Verhandlung bildete die Ver- tretung der Landwirthschaft, bezügli deren Referent und Korreferent, Rittergutsbesiter Alfieri und Landes-Oekonomie-Rath Nobbe eine Refolution dahin beantragten, daß man eine Stärkang der Stellung dec Landwirtbschaftlilßen Centralvereine als pro- vinzielle Hauptvertretungs8orzane der Landwirthschaft für wünschen8- werth halte, und zwar durch Umbildung derselben oder ihrer Vorftände zu Landwirthschaftskammern mit dem ReHte begrenzter Leistungen der Landwirtbe ihres Bezirks nach Ana- logie der Handelskammern. Den Landwirtk \haftsk2mmern würde die Aufgabe zufallen, die tehnishen und volkêwirtbschaftlißen Gesammt- interefsen der Landwirtbschaft innerhalb ihrer Bezirke wahrzunehmen, das Vereins- und Gencossenshaftswesen zu fördern und zu dotiren, insbesondere aber die Behörden durch thatsächliche Mittheilungen, Anträge, Jahresberichte und Erstattung von Gutatten bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstüßen. — Auch diefe von der Versammlung angenommene Refolution erhielt einen, und zwar vom Grafen Arnim- Muskau beantragten Zusaß, nach welchem dabei zu erwägen sein würde, ob und inwieweit den zu schafenden Landwirtbshaftékammern eine Mitwirkung an den Ufancen des Getreide- und Düngerhandels, der Getreide-, Saat- und Viehmärkte, sowie eine Antheilnahme an der Organisation und Ueberweisung der niederen landwirth\chaftlihen Schulen ihres Bezirks :uzuweisen sein würde. |
__ Die Generalversammlung wurde alsdann mit erneutem Hochruf auf Se. Majestät den Kaiser and König ges{lossen. :
Verein zur Beförderung der Moorkultur im Deutschen Rei.
In dem weiteren Verlauf der gestrigen Sizung wies Hr. von Knebel-Döberiyß des Näheren nah, welche erbeblihen Kosten Fluß- regulirungen verursahen, erörterte die Autführung derselben und ihre Schwierigkeiten und trat der Frage näher, wie nah seiner Meinung die Interessenten am Besten für folhe Unternehmungen zu gewinnen seten. Gegenüber den Beibülfen für andere Zweige müsse die vom Minifterium für Flußregulirungen ausgeseßte Summe von 500 090 4 als zu klein er- (einen, zumal da au nicht immer eine glet&mäßige Vertheilung derselben stattfände. Die Flußregulirungen geschäben do& wesentlih im Inter- esse unserer Bauern, die jahraus, jahbrein treu ihre Steuern zahlten. Ihnen solle man in erschöpfender Weise beistehen. Redner faßte seine Ausführurgen in ciner Resolution zusammen, die in Folge der daran geknüpften Dektatte folgenden Wortlaut er- hielt: „Der Verein möge beschließen, den Bericht über die beutigen Verbandlungen dem Herrn Mini#er für Landwirtbshaft mit der Vitte zu überreihey, aus demselben das Interefse zu ersehen, welches die Moorkultur an der Wasserwirths{aft habe, und die in diesen Verhandlungen ausgesprotenen Wünsche sowohl bei der jetzigen Verwaltung als auch bei der bevor- stebenden Gesetzgebung berücksibtigen zu wollen. Insbesondere wird auf die ecinheitlie Verwaltung des gesammten Wasserwesers der größte Werth gelegt.“ Diese Resolution, für die namentli die Hrrn. Sombart-Ermsleben, Graf Arnim-Swlagenthin und Dr. Bau- mann eintraten, fand die einstimmige Billigung der Versammlung. Es folgte das Referat des Bauraths Wille - Magdeburg über den Antrag des Orts8vorstehers Wilhelm Schulte in Karritz bei Bi8marck „auf Verbesserung des jetzigen Vorflutbgesetzes.“ Redner wies aus der Praxis auf die Unzulängli(ßkeit des damaligen Vorflutbgesezes bin, wie fh dies namentlih \. Z. bei den von dem Altwmeister der Moorkultur Amtêrath Riwpau auf Cunrau ausgeführten Anlagen berausgestellt habe. Auch in anderen, vom Redner besuchten Moorkultur- Anlagen babe sh der gleiche Uebel- stand herausgestellt, daß die zur Shaffung folcher Anlagen nöthigen Regulirungéarbeiten, die doch wesertlid im Interesse der Landwirth- {aft lägen, nach dem Geseg rechtlih ih nicht begründen ließen. Zatlreite Projekte zur Regulirung von Wafsserläufen seien {hon aufgestellt, aber ihre Ausführuug sei eben an diesem Gesetze gescheitert. An zweiter Stelle spra Graf Arnim-Scchlagenthin, der die Nothwendigkeit eines einheitlichen WafserreWts, wie es jeßt im Sonderaus\chuß der Deutsck#en Landwirthschafts-Gesellshaft für Wasfserreht berathen worden fei, befürwortete. Hiermit in engster Verbindung stehe die Schaffung eirer Behörde, der die Verwaltung der Wasserwege in Deutschland unterstehe, damit dieselbe niht mebr, wie bisher, meift nur von lokalen, sondern von allgemeinen Interessen geleitet werde. Nathdem fodann in ähnlihem Sinne Hr. Schultz- Lupit gesprochen, gelangte folgender Antrag zur Annahme: „Der Verein wolle beliefen: unter Anschluß der betreffenden Verband- lungen den vorliegenden Antrag dem Herrn Minister - für Landwirth- haft zur gefälligen Berücksibtigurg zu überweisen.“
Die Heilanstalten im prceußishen Staat während des Jahres 1888.
Bei den Heilanstalten im preußishen Staat werden folgende Arten unterschieden: Allgemeine Heilanstalten, Augen-Heilanftalten, Entbindungsanftalten und Militärlazzrethe. Wie aus dem vom Königliten Statistishen Bureau foeben veröffentlihten Heft 109 des amtlichen Quellenwerks „Preußische Statistik" hervorgebt, bat die Zahl der allgemeinenHeilanstalten von Jahr zu Jahr zugenommen. Während 1877 rur 888 Anstalten dieser Art an der Krankenbausstatistik be- theiligt waren, flieg die Zahl derselben im Jahre 1880 aaf 990, 1885 auf 1205 und 1888 auf 1348. Bezüglich der Besißverbältnisse und der Größe dieser Art von Anstalten ergiebt eine Vergleihung zwishen den Jahren 1888 und 1885 das erfreuliwe Resultat, daß die politishen und religiösen Verbände immer mehr bestrebt sind, für die Unterbringung von Kranken in Heilanftalten zu sorgen. In diesem Bestreben wird das öffentli%e Interesse wirksam durch milde Stiftungen unterstüßt. Auch die Behandlung und Verpflegung von Kranken in Privatanstalten, über deren Einrichtung geseßlihe Vor- {riften bestehen und deren Vetrieb bebördlich überwacht wird, ist in neuester Zeit häufiger Gegenstand von Privatunternehmungen ge- worden. Leßtere machten von allen Anstalten im Jahre 1888 bereits 5,2 %/5 us, während auf den Besiß des Staats 6,7, auf den der Provinzial- und Béezirksverbände 1,7, der Kreisverbände 5,8, der städtischen Ge- meinden 37,8, der ländlihen Gemeinden 1,4, der evangelischen Reli- gicnsgemeinden 1,9, der fkatheclischen Religions8gemeinden 9,1, der judisen Religion#gemeinden 0,3, der evangelishen Genofsenschaften 4,7, der faiholishen Orden 7,1, der Vaterländishen und anderer Frauenvereine 1,6, der milden Stiftungen 13,7 und auf den Besitz der Knappschafts- und Fabrikarbeiterkafsen 3 9/0 sämmtlicher Anstalten dieser Art entfielen. Aehnlich vertheilen sih die Betten und die Ver- vflegten in den bezeihneten Anstaltskategorien. Ueberhaupt waren vorbanden in den allgemeinen Heilanstalten des Staats:
in den Jahren
1879 1885 1888 Me 43 393 5,6 654 66 878 Verpflegie . . . 275 875 341 863 379 476;
es entfielen auf 10000 Einwohner
1879 1885 1888 a. 16,00 19,99 22,86 Berpedie » .» 191,75 120,65 129,73.
Zwischen ‘der Zahl der Betten und derjenigen der Verpflegten in einem Krankenhause befteht ein Verhältniß, dessen Kenniniß für die Verwaltung durchaus ce1forderlih ist. Für sämmtliche allgemeiuen Heilanstalten entfielen im Jahre 1888 auf ein Bett 5,7 Verpflegte, ein Ergebniñ, das gegen frühere Iabre keine wesentlihe Abweihuag zeigt, da seit 1878 diese Verhältnißzahl fich zwishen 5,9 und 6,6 bewegt hat. Nah den Besizverbältnissen der Anstalten zeigt die Belegungsziffer einige Verschiedenheiten; während z. B. auf je ein Bett in den staatlichen Urterrihtsanftalten zur Ausbildung der Aerzte 9,8, in den Knappschaftslazarethen 9,5, in den Gefängniß-
[azarethen des Justiz-Ministeriums 9,1 Verpflegte kamen, wiesen die Anftalten der Provinzialverbände (Heilanstalten in Landarmenhäusern) deren nur 1,9, die der Anstalten ländliher Gemeinden nur 2,4 auf. Mit diesem Nachweise ist die Untersubung über die durchschnittliche Verpflegungs- bezw. Aufenthaltsdauer eines Kranken in den Heil- anstalten zu verbinden. Aus dem inneren Zusammenhange zwishen diesem Untersuungs®ergebnisse und der Belegungsziffer geht erst hervor, wieviel Tage ein Bett durchschrittlich im Laufe des Berichtsjahres benußt worden ift. Da 1888 die durhh- schnittlie Aufenthaltsdauer eines Kranken sich auf 34,6 Tage belaufen und die Belegungsziffer für je ein Bett, wie oben angegeben, 5,7 be- tragen hat, so ist in allen aligemeinen Heilanstalten des Staats in diefem Jahre ein Bett turchschnittlich rund 197 Tage mit Kranken belegt gewesen. Wie sih diese Belegung nah den Besitzverbältnifsen der Krankenanstalten gestaltet Hat, ift der Einleitäng unserer Quelle zu entnehmen. j
Die Augenheilanstalten haben im Jahre 1838, soweit Mas- terial zur Morbiditätsstatistik eingegangen ist, die Zahl 67 mit 1768 Betten erreiht. Nach dem Besitze vertheilen -sih dieselben wie folgt : 10 Anstalten gehörten als Königliche Universitätéeinstitute dem Staat, 4 städtishen Gemeinden, 11 Vereinen und Ordensgenofsenschaften für arme AugenkrankeZund 42 waren Privateigentkum von Aerzten. Jn sämmtlichen 67 Anstalten wurden im Berichtsjahre 16 480 P:rsonen zusammen 397 038 Tage bindurch verpflegt, sodaß auf jede Person durchsnittlich 24 Verpflegungstage entfielen.
Die Zaëbl der Entbindungsanfstalten, wel®e si 18%8 an der Morbiditätsstatistik betheiligten, betrug 141 mit 1414 ein- gerihteten Betten, davon 100 private Anstalten mit 256 Betten. Was die Besigverbältnisse anbelangt, so waren 10 Anstalten als Königlihe Universitäts-Institute Staatseigenthum, 17 Hebammen- Lehr- und Entbindungsarstalten gehörten den Provinzialverbär den, 19 Anstalten ftädtishen Gemeinden, 4 Entbindungsanstalten, ge- gründet durch milde Stiftungen, waren Eigenthum von Vereinen zur Unterftüßung armer Wöchnerinnen, und die 1009 Privatanstalten befanden si im Besitze und unter Leitung von Hebammen. Die Zabl der in sämmtlihen Anstalten dieser Art im Jahre 18838 Ent- bundenen betrug 9008, davon kamen 126 mit Zwillingen und 4 mit Drillingen nieder; 84 Wöchnerinnen starben. Mittels geburtshülf- liber Operationen wurden 832 Frauen entbunden, von denen 50 starben. Es wurden im Ganzen 9142 Kinder geboren , davon 578 todt ; 382 Kinder starben im Laufe des Berichtëejahres. Die Anzahl der Feblgeburten ift 202 gewesen.
Ueber die Lage verschiedener Industriezweige wird uns aus dem Regierungsbezirk Frankfurt a. O. geschrieben:
Die Braunkohlen- und Briquette- Fabrikation war in den leßten Monaten voll beschäftigt und erzielte zufriedenstellende Preise; durch Aufdeckung neuer, leicht abzubauender Braunkohlenfelder hat sie weitere Auési®ten auf günstige Entwickelung ergalten.
Die Maschinenbau - Industrie, speziel der Dampfmascinen- bau und der Bau landwirthschaftliher Maschinen, sowie die Hufnagel- Industrie, waren andauernd in der leßten Zeit gut beschäftigt. Die böheren Rohmaterialienpreise führten zu nußtbringenden Preis- steigerungen der fertigen Waaren,
_ Die Lage der Tuch{- Industrie is im Allgemeinen ungünstig. Die meisten Fabrikanten klagen über Mangel an Aufträgen und zu große Lagerbestände. Besonders liegt das Geschäst in den billigeren Stapel- und Modewaaren darnieder, während bessere Kammgarn- stoffe, Budckskins und Cheviots regelmäßigen und leidlih gewinn- bringenden Absaß finden. Des schlechten Gesäftsganges wegen ist mehrfach die Arbeitszeit um ein bis zwei Stunden ermäßigt und das Arbeitépersonal etwas verringert worden. Eine gedrückte Stim- mung — nicht nur in den Kreisen der Arbeitgeber, sondern auc der Arbeiter — war in den Fabriken in Forst N.-L. zu beobachten. Ein Theil der Leßteren, ca. 300, haben des geringen Verdienstes wegen die Stadt verlassen und anderwärts lobnendere Arbeit gesucht.
Die Lage der Wollhut- Industrie befriedigt ebenfalls nit, sie ist rccht urgürstig durch den erschwerten Expo1t nah Süd-Amerika beeinflußt worden. Es wird in diesem Industriezweige seit Kurzem eine ¿eitgemäße Bewegung bemerkbar, welche das Ziel verfolgt, das Séleudergeshäft in den billigen Artikeln einzushränken und die seit langen Iabren mwahrnehmbaren Mißstände im Fabrik-Ergrosge\chäft zu beseitigen.
Die Hutstumpfen-Industrie zeigt sh wieder ausreichend beschäftigt und bebauptet ihren Exyort nah der Schweiz.
Die Leinen- Industrie ist dur größere Aufträge aus Nord- Amerika flott beschâftigt. Durch die Mac-Kinley-Bill wird die In- dustrie insoweit betroffen, als auf Robleinen, selbft als Verpackung, eine Zoll- Erböbung eingeführt worden ift.
Die Iute- Industrie ist im Allgemeinen zufriedenstellend be- schäftigt und hat gute Resultate erzielt,
Die Rübenzucker- Fabriken sind in Folge der befriedigenden Rübenernte gut beschäftigt. S
Die Kartoffelzucker- und Kartoffel stärke - Industrie leidet sehr unter der diesjährigen wenig befriedigenden Kartoffelernte. Die Kartoffelpreise sind zu ho, und haben die Fabriken von ihrer Produktion wenig Gewinn.
Bergbau.
Die Förderung von Steinkohlen hat im Regierungebezirk Aaten im leßten Quartal des vergangenen Jahres ihren ungestörten Fortgang genommen. Der vermehrte Begehr nach Hauébrandkohle in Folge der berrs{enden Winterkälte glich den Ausfall im Absaß der Koblen zu industriellen Zwecken reihlich aus. Die neugebildeten Koblensyndikate in Westfalen haben zur Folge gehabt, daß die Koblenvreise sih auf ihrem hohen Stande erhalten, und daß der ganze Koblenmarkt eine festere Haltung angenommen hat.
Im Erzbergbau herrsht in dem genannten Bezir? in Folge der ausreihenden Höbe der Metallpreise fortgesezt ein flotter Be- trieb. Ein bedeutendes Eisenerzlager is auf dem- von dem Eshweiler Bergwerksverein betriebenen Werke in der Gemeinde Walhorn, Kreis Eupen, entdeckt worden. In Folge dessen foll dieses Werk, welhes bisher Hanudbetrieb batte, mit mascinellen Ein- rihtungen versehen werden.
Genossenschafts8verband. »
38 Erwerbs- und Wirtbschafts - Genofsenshaften der Rhein- provinz haben Bebufs Förderung ihrer Zweke einen Verband ge- bildet, welchem das Recht zur Bestallung eines Revifors für die ibm angehörigen Genossenshaften verliehen worden ift. Er will vor allen Dingen auch der A rbeiterwohnungsfrage sein besonderes Interesse zuwenden und darauf binwirken, daß Vereine zur Herstellung von Wohnungen in der Form von Genofsenshaften gegründet und daß zur Beförderung dieses Zwecks Darlehne zu niedrigem Zinsfuß gegeben werden.
Arbeiterwohnungen.
In Höchst a. M. hat sich, wie dem „Rh. Cur.“ geschrieben wird, eine Aktiengesellschaft zur Beschaffung gesunder und billiger Arbeiterwobnungen gebildet; es sind bereits von 14 Theilnehmern 45 Aktien à 1000 gezeichnet. Die Gesellshaft hat sich als Aufgabe gesetzt, kleinere Häuser in den verschiedenen hierzu geeigneten Gemeinden des Kreises Höchst für innerhalb dieses Kreises beschäftigte Arbeiter zu errichten.
Häusern soll mögli ein Stück Garten oder
\prehendes Adckerland angefügt und dies zusammen zunächst miethsweise an die Arbeiter zu einem billigen Miethspreise überlassen werden. Dabei soll jedo besondere Rücksicht darauf genommen werden,
daß die Miether durch allmählihe Abzahlungen felbst Eigenthümer dieser