1891 / 46 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

? wurde die zweite Berathung des E

Berathung de seßes vom trägen, we die Kommunalverbände.

8, 84 nah den Beschlüssen der Kommission lautet: Uebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für

Zahr 1892/93 den Betrag von 80 000 000 # und für Jahre cinen um je 4/9 erhöbten Betrag,

munaäle Verbände verwandt. 84 a.:

Bis zum Erlasse des im §. 84 erwähnten Geseßes, jedo längstens bis zum Etatétjahre 1893/94 einschließli sind die Ueber- {üsse zu cinem besonderen von dem Finanz: Minister zu verwalten- den Fonds abzuführen, welcher einshließlih seiner Zinsen nah Maß-

gabe e 8, 84 zu verwenden ift.

\cließlih des bis dahin etwa aufgesammelten Fond

Betrages an Einkommensteuer zu verwenden:

: l u verwendende Betrag wird durch den Le us M a : kanzler zur Festseßung der Dividende aller Steuer- | Aus den vor Erledigung dieses

Staatshaushalts-Etat festgestellt. 1I, Der Erlaß findet in gleichen Monatsraten

stufen statt. Insoweit der verfügbare Erlaßbetrag zur Deckung des | getragenen Uebersihten über die vers

ntwurfs eines Ein- fommensteuergeseßes fortgesezt. Zur Diskussion wurden gestellt die §8. 84 und 85 und in Verbindung damit in zweiter r Geseßzentwurf über die Abänderung des Ge- Frigen 14. Mai 1885, betreffend Ueberweisung von Be- | { rigen, lche aus landwirthschaftlihen Zöllen eingehen, an Sperlih und von Tiedemann des Blattes ihre Anträge, über welhe wir in der nächsten Nummer ausführlicher berichten werden.

; -— Die Wab lp sang Lo mation e Reichstages L tragte, die Wahlen der . von der e nach Maßgabe eines zu erlassenden besonderen Geseßes, zur Durch- a R A Wablkreis des Kegierung bezirks St führurg der Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kom- | für den 3. Wahlkreis des Regierungsbezirks

so werden die Uebershüfse,

das die folgenden

erklären; dagegen die Entscheidung

4 Der dai A der Finanz-Minister find mit der Ausführung des Gesezes beauftragt. Hierzu lagen Anträge der Abgeor eiherr von Huene, Hobreht, Weber vor.

r Loë, von Sia Sperlich und ) begründeten bei Schluß

dneten von Bismarck,

Frhr. von Die Abgg.

n-Blumberg von Gerlach slin für gültig zu über die Gültigkeit der Wahl

des Abg. Möller (6. Arr: sberg) auszuseßen.

Handel und Gewerbe.

S. 85: : i Die heutige abermalige Versamml Ist das im §. 84 vorgesebene Gese nicht bis zum 1. April | Au s\chusses der Reichsbank war nur zu 1894 ergangen, so sind die daselbst bezeichneten E auf den 10. März d. J. anberaumten N der : l ; : ilsei i 4 esberiht nebst der Gewinn- gabe der folgenden Bestimmungen zum Erlaß eines entsprehenten A E R M lnebe

mit dem Gutachten des Centralauss{husses dem Herrn Reichs- eingereiht werden.

Gegenstandes chiedenen Geschästszweige age des Jnstituts.

Ausfalls einer vollen oder einer weiteren vollen Monatsrate der | exgab sich die fortdauernd günstige

sämmtlichen Steuerstufen der für das betreffende Jahr veranlagten Einkommensteuer nicht zureicht, ist der etwa verbleibende Uebers{chuß

des Erlaßbetrages zum Erlaß bezw. zum - ferneren Monatsrate derjenigen Steuerstufen, von unten verwenden, für welche derselbe ausreicht.

Der etwaige Rest des Erlaßbetrages is demjenigen des nächsten

Iahres zuzuseten._ IIT, Die Feststellung der Verwendung erfolgt dur

Minister, sobald die Veranlagung für dasfeibe Jahr Das Ergebniß der Feststellung ift zu verö1fentlicen.

wird auf ein Zwölftel des aus der jährlichen Veranl

gebenden Jahressteuerbetrages unter Abzug von drei Prozent für In Oberschlesiev

die im Laufe des Jahres entstebenden Abzüge bestimmt.

YŸ, Die für die örtlihe Erhebung und für die Veranlagung der Einkommensteuer den Gemeinden bewilligten Gebühren (§. 76) sind au von den unerhoben bleibenden Monatsraten der Ein- fkommensteuer und zwar von dem nah der Bestimmung unter 1V zu berehnenden Betrage derselLen aus der Staatskasse zu ge-

währen. e E Die X1I1. Kommission für das Volks

beantragt: S

Zur A von Gemeinden (Gutsbezirken, Sculver- auf den Nc œulbauten wird der Staatsregierung ein Betrag | getragene, in der

bänden) bei Volks von 20 Millionen Mark zur Pajgung gestellt.

Die für die Unterstügungen erforderlichen Beträge sind aus Kaufmann Hermann den bereitesten Mitteln des Staats zu zahlen und demnächst aus

den im 8. 84a des Gesetzes, betreffend die Einkom zeihneten Uebershüssen zu Nen

beginnend, zu

vollzogen ift,

agung si er: | zeitig gestellt 1826 Wagen. und Ausfälle | rechtzeitig gestellt 1189 Wagen.

Dem Landtage ist jährli über die Ausführung des Geseßes | 4,3257 #6, pr, Oktober 4,325 s,

Necenschaft zu geben.

I ———————————————————————_———

Wetterbericht vom 21. Februar, Morgens 8 Ubr.

E: ———

Siationen.

in 9 Celfius H9C.=4%R.

Temperatur

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim

J D D

Mullaghmore Aberdeen . . | 769 Christiansund | 772 Kopenhagen . | 774 Stodckholm . | 773 ana 4 B

A... 07

Cork, Queens- n, 766 1e 770 773 amburg .. | 774 winemünde | 775 Neufahrwafser| 774 Memel ...| 773

Pari E S E E. S Karlsruhe. .| 771 Wiesbaden . 762 | 1/wolfen[. 1) München .. | 777 | 3'heiter Chemniy .. | 775 | 1 halb bed. Bi. T4 4 2)bedeckt A N 1/bedeckt Breslau... | 775 ftill|bedeckt Ile d'Aix .… 769 |\DSO 2\wolkenlos Nizza .….. | 769 |ONO 4sbedeckt Triest... | 771 |OND Sihl

1) Reif, Veberjicht der Witterung. Die Luftdruckvertheilung hat sich im Allgemeinen wenig verändert, der Kern des barometrischen Maxi- mums liegt über dem östlihen Deutschland, sodaß über Westdeutshland schwahe südöstlihe Luft- ftrôömung eingetreten i, In Central-Europa ift das Wetter rubig, im Südwesten heiter, sonst trübe und neblig, ohne meßbare Niederschläge. In Deutschland herrst allenthalben Froftwetter, nur in den centralen Gebietstheilen liegt die Temperatur etwas über dem Gefrierpunkt. In Südost-Europa

ist erheblihe Erwärmung eingetreten. Deutsche Seewarte.

4

P O I O F || ]&% D

A 3

m j i! tos O ES o rE-T

Theater-Anzeigen.

Königlihe Schauspiele. Sonntag: Dpern- haus. 45. Vorstellung. Die Meifterfinger von Nürnberg. Große per in 3 Akten von Richard Wagner. Dirigent : Kavellmeister Sucher. Anfang

63 Ubr. Scauspielzaus. 51. Vorstellung. Roderich

Heller. Lustspiel in 5 Aufzügen von Franz von

Montag: Opernhaus. 46.

Tanz von E. Graeb. Anfang 7# Uhr.

Die Eintrittskarten für das Parquet und den T. Rang werden zu dieser Vorstellung nur unter der Bedingung verkauft, daß die Damen in heller Abend- Toilette, die Herren in Frack und weißer Binde erscheinen.

Schauspielhaus. 52. Vorsiellung. Der geheime Agent. Lustspiel in 4 Aufzügen von Hadlkländer. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 47, Vorstellung. Loheu- grin. Romantisbe Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 53. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernft von Wildenbruh. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Sonntag: Die Kinder der Excellenz.

Montag: Fauft L. Theil.

Dienstag: Die Kinder der Excellenz.

Die erste Aufführung von Das alte Lied, Schau- spiel in 3 Aufzügen von Felix Philippi findet am Mittwoch statt.

Berliner Theater. Sonntag, Nahm. Uhr: Der Kaufmaun von Venedig, Abends 7# Uhr: Goldfische.

Montag: Die Journaliften.

Dienstag: Goldfische.

Tessing-Theater. Sonntag: Der Volks- feind. Schauspiel in 5 Akten von Henrik Ibsen.

Montag: Der Fall Clémenceau. Dienstag: Zum ersten Male: Der Probepfeil. Lustspiel in 4 Akten von Oskar Blumenthal.

Pictoria-Theater. Sonntag: Zum 84 Male: Die sieben Raben. Romantishes Zaubermären in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehn- hardt. Balletcompositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets unter Leitung des Balletmeifters C. Severini. Jn Scene geseßt vom Ober-Regisseur W. Hock. Anfang 7t Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag: Zum 16. Male: Miß Helyett. Vaudeville in 3 Akten von Maxime Boucheron. Deuts von Richard Genée. Musik von G. Audran. Anfana Ubr.

Montag und folg. Tage: Miß Helyett.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater.

Dezember 4,927 #, pr. Januar 4,325

Metallvorrath is höher als in den } at si in der leßten Woche um 10 Milion

er S E Bie Anlage is um 21 Millionen gefallen. Geldern sind 12 Millionen Noten sind fast keine im Umlauf, da die Re 17. d. M. auf 291 Millionen erhöht hat. ch den Finanz- | rung des Zinsfußes liegt keine Veranlassung vor.

l ; Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks 1Y. Der dur den Erlaß einer Monatsrate der Einkommen- N an der Ruhr und M OberscHlesien.

steuer oder einzelner Stufen derselben (Nr. I1) entstehende Auéfall An der Rubr sind am 20. Februar gestellt 9701, niht reYŸt-

sind am 19. d. M. gestellt 3774,

Subhastations-Resultate.

Beim Könitiglihen Amtsgericht 1 Berlin stand im Grundbuch von den Umgebungen Band 155 Nr, 6863 auf den Namen des Kaufmanns Julius Brause eingetragene, Eke der Shwedterstraße 18/19 und Chorinerstraße 20 belegene, Grundstück zur Versteigerung. Das geringste \chulgeseß | 191300 M festgeseßt. Für das Meistgebot von 305 000 4 wurde der Kaufmann Appelius Cohn zu Berlin Ersteher. Ferner das im Grundbuch von der Königstadt Band 84 Namen der Handelsgesellschaft Hohenstein & Comp. ein- Münzstraße 10 belegene, mit 24 000 4 Nuzungs- wecth veranlagte Grundstü. Das geringste Gebot wurde auf 417 266,70 M festgeseßt. Für das Gebot von 550 000 A wurde der

umpel zu Berlin Ersteher. i Leipzig, 20. Februar. (W. L. B.) Kammzug-Termin- mensteuer, be- | handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 4,274 #, pr. März 4,274 4, pr. April 4,274 4, pr. Mai 4/30 , 4,30 1, pr. Juli 4,30 4, pr. August 4,327 #4, pr. September November 4,32} &,

pr. A Umsay 80 000 kg. Fest.

L

Vorstellung. Auf e A E Help L g E

. Zeller. Jn Scene geseßt von Julius Friß!Ge. | Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang | Gezfnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im wifsenscaftlihen Theater. Näheres die Anschlag-

Allerhöchsten Befehl: Der Sturm. Zauber-Komödie | von in 2 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. von Dirigent :

Sllegel’s Ueberseßung. Musik von Wilhelm Taubert. 7 Uhr. Montag : Dieselbe Vorstellung.

ung des Central- r Vorbereitung der

Fahren 1890, 1888, 1887; en vermehrt. An fremden

Ungedectte erve sih bis zum Zu einer Aende:

Gebot wurde

London, 20. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. Fest. Preise unverändert.

An der Küste 1 Weizenladung angeboten. /

Manchester, 20. Februar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 62, 30r Water Taylor 8X, 20r Water Leigh 7}, 30r Water Clayton 84, 32r Mock Brooke 84, 40r Mayoll 83, 40er Medio Wilkinson 97, 32r Warpcops Lees 83, 36r Warpcops Rowland 83, 40r Double Weston 22, 69r Double Courante Qualität 123, 32* 116 vards 16 X 16 grey Printers aus 32r/46r 168. Ruhig.

Glasgow, 2. Februar. (W. T. B.) Die Vorräthe oon Roheisen in den Stores belaufen sih auf 551 569 Tons, gegen 882 067 Tons im vorigen Jahre. ¿

Die Zahl der im Betriebe befindlihen Hochöfen beträgt 14 gegen 89 im vorigen Jahre.

Bern, 20. Februar. (W. T. B.) Der Werth der Aus- fuhr aus der Shweiz im Jahre 1890 belief sich auf 725 Millionen Francs, gegen das Vorjahr um 145 Millionen mehr; der Werth der Einfubr betrug 1001 Millionen, gegen das Vorjahr um

46 Millionen mehr.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 21. Februar. (W. T. B.) Der vormalige Kriegs-Minister Graf Bylandt-Rheidt ift gestorben.

London, 21. Februar. (W. T. B.) Dem „R, B.“ gehen über Buenos Aires Nachrichten aus Valp araiso vom 20. cr. zu, denen zufolge einRegierungsdampfer daselbst gestern von Arica eingetroffen ist, wo er Truppen aus: geschift hatte. Derselbe war von den Nebellenschiffen „Huascar“ und „Esmeralda“ verfolgt worden und konnte ih nur mit Mühe retten. Der Dampfer „Cousino“ wurde von den JFnsurgenten genommen. Drei Regimenter find zum Schuße von Tacna entsandt. Die R-gierung entsendet ferner Truppen, um Pisagua zurückzunehmen. Jquique befindet sih nah denselben Nachrichten in den Händen der Regierung. Das Rebellengeshwader ist längs der Küste vertheilt. Valpa- raiso ist jedoch nit blokirt.

St. Petersburg, 21. Februar. (W. T. B.) Der Herzog von Orléans wohnte am Donnerstag dem Hofball im Anitschkoff-Palais bei. L

Wie die „Nowoje Wremja“ meldet, wird der Fürst von Montenegro nach seinem Besuch in Konstantinopel auch St. Petersburg besuchen. L u

Den hiesigen Morgenblättern zufolge trifft im Mai ein französishes Geschwader vor Kronstadt ein; ein Theil desselben würde bis St. Petersburg kommen.

Rom, 21. Februar. (W. T. B.) Der Senator und frühere Finanz-Minister Magliani ist heute früh gestorben.

New-York, 21. Februar. (W. T. B.) Die Ueber- \{chwemmungen in West-Virginien verursahen noch fortdauernd bedeutende Verwüstungen und großen Nothstand. Die Stadt Parkersburg is vollständig überschwemmt und die Verbindung nach außen abgeschnitten. Die Ein- wohner der an den Flüssen gelegenen Ortschaften haben ih

auf die Berge geflüchtet.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersien und Zweiten Beilage.)

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten-

burg. Sonntag: Zum 44. Male: Der fselige Tou- pinel (Feu Tonpinel). Smwanï in 3 Akten Deuts von Gustav von

Moser. In Scene gesezt von Sigmund Lautenburg. Vorher zum 44. Male: Friquette. Schwank in 1 Akt von Benno Jacobson. von Sigmund Lautenburg.

von Alexandre Bisson.

In Scene gesetzt Anfana 7# Uhr. Der selige Toupinel. Vorher :

Friquette.

Belle-Alliance-Theater. Leßte Sonntagê- Borstellurg des Gniemble-Saftspiels der Mitglieder des Waliner - Theaters. Penfion Schöller. Posse Jacoby’ schen Idee von

Leßte Wothe des Ensemble-Gastspiels der Mitglieder des Wallner- Theaters: Pension Schöller.

in 3 Akten nah einer

Garl Laufs. Anfang 7# Uhr.

Adolph Ernft-Theater.

9, in 4 Akten von Par Borten und Leopold Ely. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik (O Thomaswaldan) Hrn. Gustav - Speer (Burtscheid). Eine Tochter: Hrn. Kom- merzien-Rath Moll (Brieg). Hrn. Ger.-Assefsor Schmidt (Görliß). Hrn. Herm. Poppe (Heiden-

von Adolph Ferron. Anfang 7 Uhr.

Montag : Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Zum 20, Male: Der Registrator auf Reisen. Posse mit Gesang von A. L’Arronge, G. von Moser und G. Steffens. Bial. In Scene geseyt von A, Kurz, Die neuen Couplets von Alfred Bender. Ynfang 74 Uhr. Montag und folgende Tage: auf Reisen.

Sonntag :

Emil Thomas.

Urania, Anftalt für volksthümliche Naturkunde.

zettel,

[62879]

Familien-Nachrichten.

Braun (Schenken—Leipen) Brafstrup (Mainz)

Sonntag: Zum L Ein L M V Ÿ S: A L s erli). rn. Kar ahn (Sudenburg- Adam nd Eva, Selanguelie Magdeburg). Hrn. Major von Neindorf

(Frankfurt a. O.). Hrn. Pastor Acktermann

Anfang 7F Uhr.

heim in Württemberg).

Jakobstraße 30. | Gestorben: Hr. Rektor Richard Regent (Breélau). Hr. Dr. med. Gustav Mcyer (Burgwedel). Frau Mojor Klara Frohwein, geb. v. Voigt- länder (Dresden), Hr. Landschafts-Rath Josef Sin e S Ms e E 5 ; . ranz Anz (Chjen). r. ajor Ado rhr. A von Diepenbroick- Grüter (Altona). Frau Sitonie Richter, geb. Haberland (Bernburg). Frl. Betti Pans (Bremen). Hr. Post- ilhelm Bennighauß (Berlin).

Hr. Granitbruchbesißer Paul Bartsch (Striegau).

Musik von R.

Der Registrator direktor a. D.

Sonntag: Mit neuer Auéstattung. Zum 3. Male:

Schönthan. Megie: Hr. Keßler. Anfang 7 Uhr.

Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nah

Concert-Anzeigen.

Concert-Haus. Anfang 6 Uhr.

Montag : Carl Meyder-Concert unter Witwirkung des Johan Selmer aus | »erlin:

Christiania.

Komponisten Anfang 7 Uhr.

Philharmonie. IX. (vorl ) Philh. Concert, Dir.: H. von Bülow. Sol. : Florian Zajic (Viol.)

Carl Meyder- Bertha Lympius, geb. von Heyden (Berlin).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Verlag der Expedition (S cholz).

Abends 75 Ukr1 Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen

(eins{chließlich Börsen - Beilage).

„„Uordland = Panorama ÿ v Anöftellungen Lie 30 Pf ë

Verlobt: Frl. Elsa Patoro mit Hrn. Regierungs- Rath Wilhelm von JIonquières (Hamburg— Berlin). Frl. Elisabeth von Krugten mit Hrn. Eugen Hugo Fus (Leenwarden—Amsterdam). Frl. Helene Bobrik mit Hrn. Dr Giovanni Miugazzini (Königsberg—Rom). Frl. Emma Moller mit Hrn. Sec.-Lieut. Adolf von Tiede- mann (Bromberg). Frl. Eva von Ramin mit Hrn Lieut. Georg von Brocken (Shmagerow— Berlin). Frl. Anna Shlaugies mit Hrn. Louis

Verehelicht: Hr. Ernst Leush mit Frl. Helene

Hrn. Prem.-Lieut, E. Lübbert Sohn Curt (Glogau). Fr. verw. Geh. Ober-Tribunalét-Rath

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags-

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 46.

Berlin, Sonnabend, den 21. Februar

Deutsches Reich.

ZuCermengen,

welche in der Zeit vom 1. bis 15. Februar 1891 innerbalb des deutschen Zollgebi ü ; ; gebiets mit dem Anspruch auf Steuerver abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländishen Verkehr As D oe A

[710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mintestens

90 Proz. Polarisation.

711: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Brsden 2c., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

sogenannte Crystals 2c.

712: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (niht ü i Krystall-, Krümel- und Meblform von mindestens 98 Vrozx. Ra O.

Staaten

Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt :

Aus öffentliGen Niederlagen De C es i amtlichem Mitverschluß wurden zur Aufnahme in eine öfent- | gegen Erstattung der Vergü-

bezw. ¡ur unmittelbaren Ausfuhr lihe Niederlage oder eine | fung in den inländischen Verkehr

Verwaltungs-Bezirke.

Privatniederlage unter amt- zurüdckgebrat

O e | kg

lihem Mitvershluß

M] 08 O Ot E Ke E E

ge

Preußen.

Provin Dre | « Westpreußen . S N Brandenburg . N | Pommern . 9 288 691| 382483!

S S —_— | _— j Se 100 000| 73154! Sachsen, eins{chl. der \{chwarzb. A Unterherrshaften . . Schleswig-Holstein. 27895) 69513!

C | 8 997! Rheinau N 675 000| 124448

4895 297| l E 400 030| 851 420 55 890| 669 573)

98 257 5 299 258| 146 393| 3594767 1273425 271 316| 1 399 909 ; | 19315) 4928| 147162 M | E 5291910 SOLSOA 196740) 30 E j

3631| 400000| 139 700!

|

S E 3377021| 760 497! 89 290} 1 763 527! 100 000 12 407! —_— | 579 043! —_— |

|

E

l

510 100|

Sa. Preußen

S. 1 790 218 369! S I D 22228 G 100 000 _— | Mecklenburg . E 1235 193!

B 155 703| 1 559 539| S 250 000) 557 873 e e 965 950| | G A 987 434 1 790!

3 869 783) 6 759 657 298786] 8975 586! 3184611! 416 913] 4 343 109|

|2963154/

98 8801 549 810

207c| 379 978)

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l

100 006

O SElI1I1I aw,

D bd CO

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|

Reberhaupt im deutschen Zollgebiet . . Hierzu in der Zeit vom 1 August 1890 M E Sa S

7 565 853| 9130771 897 830/12 968 534 3 478 961, 416 913] 4 343 109] 37 N | | | 174 727 128/99 885 293| 3 604 268|216574048 26 206 508| 1 407 951/30 503 371) 465 946] 245 013

Zusammen

182 292 981/109016064| 4 002 098|229542582 29 685 469| 1 824 864]34 846 480| 465 983| 245 013

Sn demselben Zeitraum des Vorjahres *) [163 131 661/83 557 887| 6 546 421121310865 i 3| 17 2280| 4783 E | 1213108657 14 037 943| 1745 491/14 618 148| 522 280| 478 300 J jährigen Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen.

Berlin, im Februar 1891,

Kaiserliches Statistishes Amt. Beer.

Deutscher Reichstag. 71, Sizung vom 20, Februar, 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Der Staatssekretär Dr, von Boetticher und der Staats-Minister Freigerc von Berlep) c.

Die zweite Berathung der Gewerbeordnungs-Novelle (Arbeitershußgeseß) wird fortgeseßt.

Die Debatte steht bei §. 107; 88. 107 bis 114 enthalten die Vorschriften, betreffend das Arbeit sbu ch.

__§. 107 schreibt nach der Kommissionsfassung vor, daß minderjährige Personen als Arbeiter nur beschäftiot werden dürfen, wenn sie mit einem Arbeitsbuch verseyen sind. Der Arbeitgeber hat bei der Annahme solcher Arbeiter das Buch einzufordern, hat es zu verwahren, auf amt- lihes Verlangen vorzulegen und nah rehtmäßiger Lösung des Arbeitsverhältnisses wieder auszuhändigen. Die Aushändigung erfolgt an den Vater oder Vormund, wenn diese es verlangen oder der Arbeiier das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, andernfalls an den Arbeiter selbst. Mit Genehmigung der Gemeindebehörde kann die Aushändigung a an die Mutter oder einen sonstigen Angehörigen er- olgen.

Die Sozialdemokraten (Abg. Auer und Gen.) wollen das Arbeitsbuh nur für die Arbeiter unter 16 Fahren, die Avgg. Dr. Gutfleish, Hähnle, Dr. Hirsch, Dr. Krause, Schmidt (Elberfeld) und Wöllmer nur für Arbeiter unter 18 Jahren vorschreiben.

__ DieAbgg. Winterer und Dr. Schädler wollen dem §. 107 einen Absaß zufügen, wonach der Arbeitgeber von der er- folgten Kündigung vor der Lösung des Arbeitsverhältnisses den Vater und Vormund zu benachrichtigen hat, sofern der- selbe im Orte wohnt.

Abg. Dr. Hirs: Die Arbeitsbücher seien bis zum Jahre 1878 auf Fabrikarbeiter unter 18 Jahren beschränkt gewesen und feien dann erst auf gewerbliche Arbeiter im Alter bis zu 21 Jahren überhaupt auszedehnt worden, um die Lockerung der Zuht und Silte unter den jugendlihen Arbeitern zu bekämpfen. Seine Partei habe {on damals gemeint, daß dieses an sich sehr erstrebenswerthe Ziel mit foihen äußerlihen Mitteln nit erreiht werden könne, und habe ge- wollt, wenn eine Aenderung denn {hon vorgenommen werden sollte, die Arbeitsbücher nur für Arbeiter unter 18 Jahren zuzulassen. Die Erfahrungen der Arbeiter und der Arbeitgeber bewiesen, daß seine Partei damals Recht gehabt habe, und daß die Arbeitsbücher viel mehr Belästigung als Nußen schaften. Die Vorlage enthalte eine bunte Musterkarte von Unterscheidungen der Arbeiter nach dem Lebensalter : da gebe es Kinder unter 13 Jahren, die in Fabrikgeschäften überhaupt nit beschäftigt werden dürftea, Kinder von 13 bis 14 Fahren, für welche die tägliche Arbeitszeit auf fünf Stunden beschränkt sei, Kinder von 13, resp. 14 bis 16 Jahren, für welche eine Einschränkung der Arbeitszeit durch Bundesbrathébeschluß vorgesehen sei, Arbeiter von 16 bis 18 Jahren, tenen die Zeit zum Besuch der Fortbildungs\chule ge- währt werden müsse und für welhe im Geseß besondere Rücksicht-

nahmen vorgeschrieben seien, und endli die jugendlihen Arbeiter bis zu 21 Jahren, die außer den im vorliegenden Paragraphen enthaltenen Bestimmungen noch der Aufsicht der Arbeit- geber bezügli ihres Verhaltens außerhalb der Acbeitestelle unter- lägen und vom Wahlrecht zu den Arbeitera 16\{chüssen ausge\{kossen werden follten, Der allein maßgebende Gesichtspunkt könne aber nur der sein: Bis zu einem gewissen Alter bedürften die Arbeiter ent- sprechend ihrer törperlien und geistigen Unreife eines befonderen Schutzes, und es set cine Beschränkung ihrer freien Verfügung am Play. Die Grenze dafür wolle seine Partei an das vollendete aLtzehnte Lebenéjahr verlegen. Das würde der Gesetzgebung anderer Länder entsprehen. England, die Sweiz, Schweden, Dänemark, Spauien begrenzten das Alter der jugendlichen Arkbciter bei oder nahezu bei actzehn Jahren. Die Vorlage ordne ferner die Aus- händigung der Arbeitsbücher bei Lösung des Arbeitsverbältnisses an den Vater des Arbeiters auf dessen Veriangen an, um die väterliche Autori- tät zu stärken; seine Partei werde diese Bestimmung annehmen, glaube aber nit, damit diese sehr erstrebenéwerthe Absicht wesentli zu fördern. Die Leckerung der Familienverhältnisse, das Schwinden der Pietät vor Eltern, Sitte und Gefeß seien eine Folge der ganzen industriellen Gntwicklung, die Arteitgeber beahteten nicht das Ver- hältniß des Vaters zum Kinde, das des Kindes zum Vater, sie sähen nur den Menschen neben der Maschine, und die Eltern seien durch die Nothwendigkeit, den ganzen Tag dem Broterwerb nachzugehen, an der Erziehung der Kinder gebindert, sodaß diese in ihnen Eltern im höheren ethischen Sinne nie zu erblicken gelernt bâätten. Man müsse einerseits die Pietät der Kinder vor den Eltern stärken, andererseits aber auch die Kinder vor der Ausbeutung durch die Gewinnsuht der Eltern s{ügen. Der Antrag Winterer gehe in seiner Tendenz eben dahin. Dagegen habe seine Partei nihts einzuwenden, aber er gehe über den Rahmen dieses Paragraphen hinaus und verursahe den Arbeitgebern viele Belästigungen, ohne wesentli zu nützen, ebenso wie sih bei den Bergarbeitern zeige, daß die Knappschastskafsen den Kontraktbruch uge me E nit Be,

g. nterer: ie durch die Industrie herbeigeführte Lockerung der Familienverhältnifse habe sehr traurige Zusiände h Gefolge, und die Vorlage wolle dieselben beseitigen; dazu aber sei es nötbig, daß die Eltern überhaupt wüßten, daß ihre Kinder das Arbeitsverbältniß löôsen wollten, sonft sei es den Letzteren leicht möglich, die Arbeit heimlich zu verlafsen und sich das Arbeitsbuch ausbändigen zu lassen; da dies nun von Behörden oft als Legitimaticn angesehen werde, werde durch die Einführung des Arbeitëbues die Vagabondage häufig gar noch gefördert, ftatt einges{ränkt zu werden. Um hier Remedur zu hafen, habe jeine Partei ihren Antrag ge- stellt. Man wende dagegen ein, daß unwürdige Väter ihre mino- rennen Kinder ausnußten; das fei wobl wahr, aber es seien feltene Ausnahmen. Ferner jage man, dadur{ch würden zu große Ershwerungen geshaffen. Das könnte man nun zwar fo ziemli gegen jede gute Maßregel einwenden, aber dieser Einwand veranlafse seine Partei doch, ihren Antrag für die zweite Lesung zurückzuziehen, in der Hoff- N bis zur dritten Lesung eine allgemein befriedigende Fassung zu nden. Abg. Freiherr von Stumm: Er glaube, die große Mehrheit des Hauses stehe auf dem Standpunkt, daß die Autorität der Eltern gestärkt werden müsse. Die Ansichten gingen nur über die Alters- grenze auseinander, bis zu welcher die Arbeiter Arbeitsbücher haben soliten. Der besondere Schutz des jugendlichen Arbeiters könne {on

1891.

früher aufhören, denn dabei handele es si ledigliG um die Ge- sundheit, und ein Arbeiter mit 18 Jabren könne ebenso kräftig sein, wie ältere; hier aber hardele es fich um die Frage, inwie- weit der jugendliche Arbeiter bevormundct werden müsse. - Da sei wie überhaupt im bürgerlichen Leben, au hier die Grenze von 21 Jahren angebracht. Das Arbeitsbuch habe zwar bisher nicht die Wirkung gehabt, die man erwartet habe, aber für den Arbeitershutz habe es do ganz erbebliche Vortheile gehabt. Die Mängel, die es bisher gehabt habe, sollten beseitigt werden, es solle niht mehr nur auf Antrag der Eltern auégefstellt und auch den Eltern selbs über- geben werden. Er hoffe, daß durch die Annabme des Kommission3- antrags zur Süückung der elterlichen Autorität erreicht werde, was zu erreichen sei, Der Antrag Winterer würde aber eine Menge Schrei- bereien und Scheréereien hervorrufen. Er enthalte auc feine Sarantie daß der Vater rechtzeitig von der Kündigung feines Sohnes Mit- tbeilung erhalte. Die Kommissionsfassung genüge s{chon in dieser Bezichung. _Wie folle denn der Arbeitgeber in großen Städten den Vater seines jugendlihen Arbeiters auffinden, wenn er z. B. Müller oder Shulze heiße? Der Arbeitgeber müßte alle Vers hältnisse gründlihst untersuhen, wenn Kontraventionen gegen eine solche Bestimmung bestraft würden. Den jugendlihen Ar- beitern würde es ershwert, Beschäftigung zu erhalten, denn die Arbeitgeber würden folhe nit einstellen, wenn sie grofjährige Ar- beiter zur Verfügung hätten. Wolle der Abg. Winterer für die dritte Lesung vielleiht die Strafbestimmung aus seinem Antrage streichen und nur den Grundsatz aufstellen, so habe man in der Gesetzgebung do nit bloß fromme Wünsche auszusprechen. :

Abg. Wurm: Seine Pattei sehe in dem Arbeitsbuch nur den Ausdruck des Wunsces, den Arbeiter recht lange in einen Ausnabme- zustand zu stellen, Als 1791 das bürgerlihe mobile Kapital durch die gewaltige Revolution in Frankceih si dieselben Rechte errungen habe, die das immobile son früher besessen habe, da habe es auch „dieselben Privilegien gesihert, und man habe damals in Frankrei das Arbeitsbuh erfunden, das allerdings im vorigen Jahre dort wieder abgeschafft sei, während man es hier in ver- shärfterer Form wieder ein{ühre. Das Arbeitsbuh solle niht nur die elterlihe Autorität stüßen, sondern das ausgesyrochene Werkzeug sein, um den Arbeiter bis zum 21. Jahre dem Unternehmer ge- fügîig zu maGen. Das werde auch von der Regierung nit (es leugnet ; denn in den Motiven stehe, daß durch das Arbeits- bu die allzu große Bewegungsfreibheit der minderjährigen Ar- beiter eingedämmt werden solle; und es werde auf die Ar- beiterstrikes und die Unbegu?emli(keit hingewiesen, daß die jugendlihen Arbeiter ißre Meinung zum Ausdruck bringen könnten. Der jugendlihe Arbeiter bis zum 21. Jahre werde dur das Urbeitébuch völlig abbängig, und das sei weiter nichts ais der alte Paßzroang, welcher längst abgeschafft sei. Die Regierung babe 1872 anerkannt, daß das Arbeitsbuh zu ciner Art von Leibeiaen- saft führe. Der Klassen»aß der Arbeiter werde dur das Arbeits- bu geflissentlih herauêg:fordert. Früher habe der Arbeiter für die Beit seines Lebens durch dasselbe unter Polizeiauffiht gestellt werden jollen. Jetzt solle es nur bis zum 21. Jahre gelten. Das sei ebenso ein Unrecht und die Arbeiter hätten seine Partei oft beauftragt, das gegen aufzutreten, Bis zu 16 Jahren gehe nur der Schutz des jugend- lihen Arbeiters gegen das Unternehmerthum und die Willkür der Arbeitgeber. Aber den Unternehmer \{üße man gegen den Arbeiter bis zum 21, Jahre. Set denn die „goldene Jugend“ bis zu 21 Jahren in ihrer Vertragéfreiheit beschränkt ! Die ganze sittlihe Ordnung lasse überhaupt recht viel zu wünschen übrig. Den jugendlichen Arbeiter brächten aber ledigli die wirthschaftliGen Verhältnisse dabin, wenn er das Böse nicht vom Guten unterscheiden könne. Daher wollten die Arbvcitgeber, wie der Abg. Freiherr von Stumin den Arbeitern nicht einmal die Möglichkeit geben, sich dur Zeitungs- ¿cktüre und andere Mittel weiter zu entwickeln. Wenn gleichzeitig die Familie dadur zerstört werde, daß Vater und Mutter in die Fabrik gingen und die Kinder auf dec Straße läzen, dann wolle man den Arbeiter, der durch die Verhältnisse so weit komme, auch noch dafür bestrafen, daß er so weit komme. Man wolle dem Arbeiter einen Zwang auferlegen, der seine Rechte schmälere und ihm die Möglichkeit nehmen, die Freizügigkeit auszunußen, die do geseßlich gewährleistet sei. Wie könne dann die elterliche Autoritär durch das Arbeitsbucch) so wunderbar gestärkt werden! Die Eltern befänden \sich oft in Abhängigkeit von den Kindern, welche ihnen Kostgeld bezahlten. Wenn die wirthsca?tlite Noth den Vater zum Sklaven des Sohnes mache, könne der Vater dem Sohn au nicht entgegentreten. Das Arbeitsbuch solle verhindern, daß die Arbeiter sich monatelang auf der Straße herumtrieben. Solle es etwa das so sehr ersehnte „Recht auf Arbeit“ verwirklichen? Die Arbeiter liefen nichi aus Uebermuth auf der Straße herum, sondern aus Mangel an Arbeit, Wenn der Vater oder Vormund oder die Mutter das Recht erbielten, die Aishändigung des Arbeitsbuhes zu verlangen, so müßten \{chließlich auch Strafen eingeführt werden, um diese Bes stimmungen wirksam zu machen, Dadurch werde der Ortsgendarm zum Bertreter der elterli@en Autorität und zur Stüße dieser \{önen christlihen Weltordnung. Man \chüße den Arbeiter fo, daß er \chließ- lih sagen müsse: „Gott s{üße mi vor meinen Freunden !“ Das Arbeitsbuch habe nur so lange einen Sinn, als der Arbeiter selbst davon Nugzen habe, so lange also der Staat verpflichtet sei, oden jugendlichen Arbeiter oor Unreht zu s{üßen, Werde dafür die Grenze auf 16 Jahre festgeseßt, so dürfe auch das Arbeitsbuh nicht länger gelten; dann könne es zum Segen gereihen. Wenn man wirkli eine Versöhnung und Frieden mit den Arbeitern wolle, so möge man etwas Anderes als ein Ausnahmegeseß \chaffen.

_ Geheimer Regierungs-Rath Dr. Koent gs: In Bezug auf die Form der Aushändigung des Arbetisbuches an Vater oder Vormund dürfe er darauf hinweisen, daß {on in dem bisherigen §. 107 die Aushändigung an den Arbeiter vorgeschen gewesen sei und daß fi in der Praxis keine Schwierigkeiten ergeben hatten. Ueber das Maß der Veligenz, welhe der Arbeitgeber dabei zu prästiren habe, treffe das Gesetz keine Bestimmung, die Beurtheilung bleibe daher dem ordentlihen Richter überlassen. Ebensowenig würden bei der Aus- bändizung an dex Vater S&wierigkeiten entstehen. Die verbündeten Regierungen hielten mit aller Entschiedenheit an einem obligatorischen Arbeitsbuch für alle minderjährigen Arbeiter fest und freuten si, in diesem Punkte mit der Mehrheit der Kommission und hboffentli

des Reichstages in Uebereinstimmung zu sein. QDas Atbetaba s sei 1878 eingeführt worden, um der Zuchtlosigkeit und dem Kontraët- bru namentlich unter den jugendlichen Lehrlingen des Handwerks und den jugendlichen Arbeitern entgegenzutreten. Die Motive der jeßigen Vorlage hätten ausgeführt, daß der Zweck nicht vollständig erreiht se. Deshalb schlügen die verbündeten Regierungen die ver- \{ärfende und ergänzende Bistimmung vor. Der Abg. Dr. Hirsch habe eingewandt, daß die Bestimmungen über das Arbeitébuh über- haupt übeiflüssig seien, weil sie thren Zwcck verfehlt hätten. Es be- ständen seit Jahrtausenden Sirafen g2gen den Diebstahl und troßdem werde gestohlen. Darum sei do die Bestrafung des Diebstat1s nit überflüssig. Ohne diese Vervflictung des Arbeitsbuhs wäre Zuchtlosigkeit « und Kontraktbruch unler den minderjährigen Arbeitern noch stärker geworden. Die Quelle dieses Uevels liege ja in der industriellen Entwickelung. Es sei ein Schatten

der Großindustrie, daß die jugendlihen Arbeiter zu früh zu wirthschaftliher Selbständigkeit gelangten. Sie verdienten weitaus mit siebenzehn, achtzehn Jahren fast ebenso viel wie später. Es fet