1891 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Hülfskeisiger:

1) Doßmann, Meier zu Steindorf._ zu Neuen, 3) Kegel, Gärtner zu Wiese nburg.

roßkreuß. : E Ee Bezirk des Shiedsgerihts: Stadtkreis

bharlottenburg. Siß des Schiedsgerihts:; Berlin.

Vorsitzender: Steifensand, Königlicher Regierungs-Rath zu

lin. : DN vartelhbes Vorsitzender: Fehlt zur Zeit.

Beisitzer aus der Klafse der Arbeitgeber:

1) Brandt, Rudolf, Kunst- und Handelsgärtner zu Charlotten- burg. 2) Schulte, E Lege zu Charlottenburg.

ülfsbeisiger.

1) Schütt, W., Gärtnereibesißer zn Charlottenburg. 2) Tubben- thal, Handelsgärtner zu Charlottenburg. 3) Schulte, Carl, Gâärtnerei- E zu S, 4) Reinicke, Ferdinand, Handelsgärtner

ttenburg. 5 u L aus der Klasse der Versicherten: 1) Lindemann, David, Obergärtner zu Charlottenburg. 2) Meyer, Johann, Obergärtner zu P ülfsbeisißer :

1) Bus, Albert, Obergärtner zu Charlottenburg. 2) Müblscblag, Sulius, Obergärtner zu Charlottenburg. 3) Baffel, Friedri, Ober- gärtner zu Charlottenburg. 4) Neßler, Ludwig, Stadtgärtner zu

burg. E

O B Regierungsbezirk Frankfurt a. O.

]I, Bezirk des Shiedsgerihts: Kreis Arnswalde. Sitz des Schiedsgerichts: Arnswalde. Vorsitzender: Bode, Königlicher Amtsrichter zu Arnswalde, Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Sarre, Königlicher ihter zu Arnêwalde. S E

O Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) von Waldow, Achalz, Rittergutsbesißer zu Fürstenau. 2) Dahms, Heinri, S{hlossermeister zu Arnswalde.

: Hülfsbeisiger : E

1) Gruse, Friedri, Ackerbürger zu Arnêwalde. 2) Splettstößer, Leo, Gutsbesißer zu Zühlsdorf. 3) Schmidt, Wilhelm, Bauer und Gemeindevorsteher zu Warden. 4) Teßner, Hermann, Tischlermeister

8walde, . : E Beisitzer aus der Klasse der Versicherten:

1) Streick, Friedrih, Arbeiter zu Schwachenwalde. Wilhelm, Zimmerpolier zu Dee leeifiger

ülfsbeisiger: i jl iesenberg, Wilhelm, Arbeiter zu Arnêwalde. 2) Lother, ant Aber N Arnswalde. 3) Oehlke, Carl, Maurerpolier zu Arnswalde. 4) Spirke, Eduard, Fabrikarbeiter, Dreber zu Arnêwalde. II. Bezirk des Schiedsgerichts: StadtkreisFra nkfurta.O. Siy des Schiedsgerichts: Frankfurt a. D. L Vorsitzender: Page, Königlicher Regierungs-Rath zu Frank- S

E E tv ertretender Vorsißender: Luscnslky, Königlicher

Regier ungs Assessor zu Frankfurt a. O. :

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) Smidt, Gustav, Kaufmann zu Frankfurt, Oderstraße 12.

2) Wollinjack, Adolf, Handshuhmachermeister zu Frankfurt, Luisen-

straße 2. E L Hülfsbeistzer: E

1) Iolißz, Wilhelm, Fabrikbesißer zu Frankfurt, Küstriner-

straße 7/8. 2) Sprodtktoff, Paul, Fabrikbesiger zu Frankfurt, Küstriner-

straße 12. 3) Engelbrecht, Wilhelm, Gutsbesißer zu Sranffurt,

Ruhnen 16. 4) Schulz, Hermann, Fabrikbesißer zu Frankfurt, Ziegel-

straße 14.

2) Edling, Weidenmeister 4) Merten, Meier

2) Hapke,

Beisiger aus der Klasse der Versicherten! 1) Preuß, August, Werkmeister zu Franffurt, Rofmarkt 3. 2) Siaelicke, Wilhelm, Hülfswerkführer zu Frankfurt, Karlstraße 15. Hülfsbeisiger: : i 1) Gehring, Johann, Ziegelmeister zu Franffurt, Lichtenberger- straße 3. 2) Schoppe, Emil, Schlosser zu Fra: kfurt, Bergstraße 21, 3) Lehmann, Carl, Schmied zu Frankfurt, Mittelstraße 22. 4) Schulz, Ernst,’ Shuhmachergeselle zu Frankfurt, große Sarrnstraße 47. : I. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Friedeberg N.-M. Sitz des Schiedsgerichts : Friedeberg N-M. Vorsitzender: Reußner, Königliher Amtêgerihts-Rath zu Friedeberg N.-M. Stellvertretender Vorsitzender: Amtsrichter zu Friedeberg N.-M. _ : Beisitzer aus der Klafse der Arbeitgeber: 1) von Brand, Eufebius, Rittergutsbesiz2zr und Majo Wusgig bei Woldenberg. 2) Lindemann, Wilhelm, Amtsvorste Altgurkowshbruch bei Friedeberg T. _ F Hülfsbeisiger : E 1) von Langenn-Steinkeller, Ernit, Rittergutsbesizer auf Birk- holz bei Friedeberg I. 2) Lehmann, Paul, Rittergutëpätter zu Lihtenow bei Friedeberg T1. 3) Thümen, Adolf, Aerbürger zu Friedeterg. 4) S{wandt, Carl, Gemeindevorsteher zu Neybruch. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: : 1) Brodöhl, Hermann, Arbeiter zu Fricdéeberg. 2) Glambedck, Ernst, Arbeiter zu Friedeberg _ Hülfsbeisißer : L 1) Leonbardt, Franz, Arbeiter zu Friedeberg. 2) Habecker, Frih, Arbeiter zu Friedeberg. 3) Sulz, Wilhelm, Arbeiter zu Friedeberg. Schwanz, August, Arbeiter zu Friedeberg. 2 I, Bexirk des Shiedsgerichte: Stadtkreis Guben. i Sig des Shhiedsgerihts: Guben Vorsitzender: JIekel, Königlicher Landgerichts - Direktor zu uben, E E Stellvertretender Vorsitzender: Leonhardt, Königlicher Landgerihts-Rath zu Guben. Gd De el aus der Klasse der Arbeitgeber. 1) S{midt, F. W., Fabrikbesizer zu Guben. 2) Hammer, C., Kaufmann zu Guben.

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C d ber z1

Hülfsbeisiger : 5

S Fabrikbesißer zu Guben. 2) Quade, W.,, Maschinenfäbrikant zu Guben. 3) König, Alb., Buchdruckercibesitzer zu Guben. 4) Koch, D., Maurermeister ¡u Guben. i Beisitzer aus der Klasse der Versicherten:

1) Lessia, Heinrib, Tuhmater zu Guben. 2) Fittkow, Carl, Maurerpolier zu Guben.

1) S@emel, H,,

Hülfsbeisiger : - : : 1) Hannask.,), Guftav, Spinner Guben. 2) Voigt, Emil, Tis&ler zu Guben. 3) Stachel, Theodor, Colporteur zu Guben. 4) Schulz, Wilhelm, Hutmacher zu Guben. L V. Bezirk des Schiedsgerichts: Landkreis Guben. Sit des Schied2gerichts : Guben. Vorsitzender: Jekel, Königlicher Landgerichts-Direktor zu Guken. Stellvertretender Vorsitender: Bollmann, I. Bürger- ister zu Guben. : aa D Beisitzer aus der Klaffe der Arbeitgeber: : 1) Cochius, Richard, Königlicher Amtsrath und Domänenpäßter zu Wellmitz. 2) Schneider, Wilhelm, Bauergutsbesißer und Gemeinde- vorsteher zu Wellmit. Hülfsbeisiger : S 1) Scydel, Georg, Rittergutsbesiger zu Liebesiß. Paul, Königlicher Domänenpächter zu Breélack bei Wellmiß. Carl, Gemeindevorsteher und Bauergutsbesißer zu 4) Stappack, Carl, Vorwerksbesizer zu Weltho. : : Beisißer aus der Klasse der Versicherten: _- 1) Lubats, Carl, Wirthschaftsvogt zu Groß-Breesen. 2) Seiler, Gustav, Parkarbeiter zu Amtit. Hülfsbeisißer : S i) Smidt, Gustav, Wirthschartsvogt zu Vorwerk Bomeédorf bei Neuüzelle. 2) Schulz, Hermann, Registrator zu Fürstenberg. 3) Krause,

2) Lehmann, 3) Kuhlke, Reichenba(.

Frankfurt a. O. Regierungs-Affsessor zu Frankfurt a. O

vorsteher zu Barzig.

meindevorsteber zu Wirhow. 3) h : 4) Suhle, Gutsbesiger zu Viktoria-Hof bei Brieske.

Swankwirth zu Siewisch.

bei Altdöbern.

Gliechow. e des SHiedsgerits: Kreis KönigsbergN.-M.

Frankfurt a. O. Regierungs-Assessor zu Frankfurt a. O

Kaufmann zu Königsberg N.-M

Hugo, Fabrikbesißer zu Neudamm.

„aufseher zu Wrechow.

VI. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Kalau, Sit des Schiedsgerichts: Kalau. Vorsitzender: von Barnekow, Königlicher Regierungs-Rath zu

Stellvertretender Vorsißender: Lusentky, Königlicher

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: : 1) S&ûtte, R Rittergutsbesiter zu Sado. 2) Landt, Gemeinde-

e S th 2) Böttcher, Ge ing, Rittergutsbesißer zu Bathow. öttcher, eil. Wien ) Hoffmann, Oberförster zu Lichtenau.

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: i 1) Wolf, Gottlieb, Ackermann zu Neudöbern, 2) Swhneider,

Sübleben. 2) Kelger, Vogt zu Göri 1) Weise, Förster zu Saßleben. rüger, Vogt zu L 4 Vogt zu Kleeden. 4) Felix, Vogt zu

Sitz des Schiedsgerichts: Königsberg N. M. S Vorsitzender: Lusensky, Königlicher Regierungs-Afsessor zu

Stellvertretender Vorsitkender: von Saucken, Königlicher

Beisitzer aus der Klasse ‘der Arbeitgeber: 1) von der Often, Rittergutsbesißer zu Warniß. 2) Milow, E.,

Hülfsbeisiger: l

1) Kreßs{hmer, Rittergutspächter zu Sellin bei Bärwälde N.-M. 2) Minuth Fabrikbesißer zu Küstrin. 3) Wächter, Königlicher Domänenpätter und Amtsrath zu Wilkersdorf bei Tamsel. 4) Ziegler,

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Prüßt, Brennerei- Arbeiter zu Gr. Mantel. 2) Fürste, Chaufsee-

Hülfsbeisiger : i 1) Neumann, Förster zu Hohen-Wartenberg. 2) Leidinger, Maurer- polier zu Königsberg N.-M. 3) Schmadlpfeffer I, Julius, Fabrik- arbeiter zu Küstrin, Kußdorferstraße 2. 4) Drehmel, Arbeiter zu Mohrin. : E Bezirk des Schiedsgerihts: Stadtkreis Kottbus, Siy des Schiedsgerichts: Kottbus, e N Hoffmann, Königlicher Regierungs8-Afsessor zu rankfurt a. D. o E E O Ee: Lusensky, Königlicher Regierungs-Afsefsor zu Franksurt a. O. : : L Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Valte, Albert, Fabrikbesizer zu Kottbus. 2) Krüger, Albert, Fabrifant zu Kottbus. E Hülfsbeisiger : 1) Bleyl, Arthur, Fabrikant zu Kottbus. 2) Sulz, Ewald, Maurermeister zu b 3) S E. F., Fabrikant zu Kottbus. 4) Hâger, Rudolf, Fabrikant zu Kottbus. : E Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Krüger, Hermann, Fabrikarbeiter zu Kottbus. 2) Zahn, Paul, Bugwhhalter zu Kottbus, Klosterstraße. Hülfsbeisiger : - 1) Döring, Hermann, Arbeiter zu Kottbus. 2) Prüfèr, G., Ar- beiter zu Kottbus, Grünstraße. 3) Kulka, Wilhelm, Hausdiener zu Kottbus, Le 4) Mighaelis, E., Arbeiter (bei Ernst Michaelis) zu Kottbus. : E Beet des Schiedsgerichts: Landkreis Kottbus. Siß des Schiedsgerichts: Kottbus, i Borsißender: Dr. Mayer, Dber-Bürgermeister zu Kottbus. Stellvertretender Vorsizender: Fritshe, Stadtrath u Kottbus, : : Beisißer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) von Heynit, Rittergutsbesißer, Rittmeister auf Neuhausen. 2) Paulisch, Bauer ante O U zu Madlow. ulfsbethßer : : 1) Dorendotr ff, Rittergutsbesiter, Premier-Lieutenant zu Gahry. 2) Sghulz, Franz, Mühlenbesißer zu Shmogow. 3) Römelt, Philipp, Gutsbesißer zu Turnow. 4) Buder, Lehngutsbesißer zu Tauer. Beisißer aus der Klasse der Versicherten: 1) Klingsporn, DREN El 2) Smidt, Vogt zu Hänchen. ülfsbeisißer : 5 1) Netker, Förster zu Wintdorf. 2) Krüger, Förster zu Neu- hausen. 3) Nuglisch, Büdner zu Schorbus. S{honngt, Gärtner zu Werben, | C X. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Krossen a. O. Sit des Schiedsgerichts: Krossen a. O. S Vorsitzender: Handrick, Königlicher Amtsrichter zu Krossen. Stellvertretender Vorsitzender: Seligjohn, Königlicher Amtsrichter zu Krossen. 5 i Beisigzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Lemke, Rittergutsbesißer, Premier-Lieutenant a. D. zu Briesnit, 2) Gallas, Ganzbauer, Gemeindevorsteher zu Alt-Rehfeld. Hülfsbeisiger: 1) Ambronn, Königlicher Oberförster a. D,, Ziegeleibesißer zu Merzdorf. 2) Karbe, Dekonomie-Rath zu Kurtsbow. 3) Natusch, Ganzbauer, Gemeindevorsteher zu Pfeifferhahn. 4) Iaekel, Mühlen- besitzer za Zetti. : i Beitivet aus der Klasse der Versicherten: 1) Hanke, Winzer zu Hundsbelle. 2) Kurasky, herrschaftliher Förster zu Kähmen. Hülfsbeisißer: 1) Möbus, Ferdinand, Vorarbeiter zu Lohwißer Kücengarten. 2) Kalläne, August, Vogt zu Güntersberg. 3) Reinke, Wilhelm, Arbeiter zu Rädniß, 4) Dommenz, Gottfried, Arbeiter zu Gersdorf. XI. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Landsberg a. W. Sit des Schiedsgerichts: Landsberg a. W. Vorsitßender; Brandt, Königliher Amtsrihter zu Lands- berg a. W. : Stellvertretender Vorsißender: Dr. Bleichrodt, König- liher Amtsrichter zu Landsberg a. W. Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Ebert, Wilhelm, Gutsbesitzer zu Landsberg. 2) Paucksch, Otto, Fabrikdirektor zu Landsberg. Hülfsbeisißer : 1) Eshner, Max, Gutsbesißer zu Wepriß bei Landsberg. 2) Böning, Kunibert, Gutsbesißer zu Heinersdorf . bei Landsberg. 3) Arhausen, Heinrih, Maurermeister zu Landsberg, Bergstraße 16. 4) Stoeckert, Hermann, Fabrikbesitzer zu Landsberg, Friedrichstadt. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Lorenz, Carl, Meier zu Grabow bei Zantak, 2) Evers, Franz, Förster zu Stennewißz Hülfsbeifiter : 1) Lawrenz, Albert, Kupferschmiedemeister zu Landsberg, Wall 46 a. 2) Paschel, Julius, Maurerpolier zu Landsberg, Wallstraße. 3) Wilke, Serdinand, Zimmerpolier zu Landsberg, Wall 39, 4) Reisemann, Carl, Maurerpolier zu Landsberg, Friedebergerstraße 12. XII, Bezirk des Schhiedsgeri chts: Kreis Lebus. Sitz des Swiedsgerihts: Seelow. Vorsitzender: Thiele, Königiiher Amtsgerihts-Rath zu Seelow. Stellvertretender Vorsißender: Roesler, Königlicher Amtsêrichter zu Seelew Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Fischer, Bernhard, Rittergutépächter zu Wulkow bei Neuharden- berg, 2) Knospe, Carl, Bauergutsbesißer zu Gorgast. Hülfsbeisitzer : 1) Selge, L, Dachdeckermeister zu Seelow. 2) Polster, L, Sattlermeister zu Seelow. 3) Fürstenberg, A., Kaufmann zu Seelow,

Wilhelm, Vorarbeiter zu Alt-Madli

meister zu Luckau. 3 , t 4) Klinkmüller, Gastwirth zu Wittmannsdorf bei Luckau.

zu Schhaecksdorf.

August, Tricotweber zu Lübben. macher zu Lübben.

zu Soldin.

Bauergutsbesißzer und Sthulze zu Rosenthal N. -M,.

Albert, M | Zimmermeister zu Soldin.

Beisiger aus der Klasse der Versicherten: 1) Eschenbah, Christian, Meier zu Reitwein. 2) Borchardt, bei Briesen i. M. Hülfsbeifiuer : 1) Höbne, A., Dahhdecker zu Seelow. 2) Reichert, Th., Buch-

drucker zu Seelow. 3) Pehmann, W., Arbeiter zu Seelow. 4) Tanke, C., Zimmermann zu

Seelow. : XIII. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Luckau. Sitz des Schiedsgerichts: Luckau, Vorsitzender: Thinius, Königlicher Amtsrihter zu Luckau. Stellvertretender Vorsißender: Fabricius, Königlicher

Amtsrichter zu Luckau.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Küster, Oekonomie-Rath zu Falkenberg. 2) Freiherr von

Thermo, Rittmeister zu Bornsdorf.

Hülfsbeisitzer : 1) Degner, Maurermeister zu Luckau. Weber, Maurer- 3) Toeppel, Dampfmühlenbesißer zu Luckau.

Beisitzer aus der Klafse der Versicherten: 1) Meißner, Förster zu Fürstlih-Drehna. 2) Schulze, Förster

Hülfsbeisiger : 1) Unger, Rollkutscher zu Luckau. 2) Kus{ke, Pfänder zu Luckau.

3) Graßmann, Anton, Postkutscher zu Luckau. 4) Schmidt, Maurer- polier zu Luckau.

XIV. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Lübben.

Siß des Schiedsgerichts: Lübben. . Vorsitzender: Niehoff, Königliher Amtsrichter zu Lübben, Stellvertretender Vorsißender: Hesse, Königliher Amts8-

rihter zu Lübben.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Arnek, e, Landwirth zu Lübben, 2) Schmidt, August,

Braukrugsbesitzer zu Biebersdorf bei Lübben.

Hülfsbeisiger: L : 1) Driemel, Albert, Buchdruckereibesißer zu Lübben. 2) Krüger,

Max, Maurermeister zu Lübben. 3) Rüdckert, Theodor, Bäckermeister Á ‘Anbbei 4) Hienze, Ernst, Shuhmachermeister zu Lübben.

Beisiber aus der Klasse der Berstherten 1) Koick, Christian, Waldarbeiter zu Damm bei Lieberose.

2) Naschick, Heinrich, Tagearbeiter zu Straupigz.

Ste E via irowitsch, Otto, Tricotweber zu Lübben, 2) Iannetscheck, 4A j 3) Teichelmann, Ernft, Pantinen- 4) Schwiesow, Ernst, Kellner zu Lübben. XYŸ, Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Soldin.

Sitz des Schiedêgerits: Soldin. Vorsitzender: Graf von Bismark, Königlicher Amtsrichter

Stellvertretender Vorsitzender: Holtsbke, Königlicher

Amtsricter zu Soldin.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Nadler, August, Bauergutébesißer zu Neuenburg N. -M.

9) S&wars, Otto, Fabrikbesißer zu Berlinchen,

Hulfsbeisiger : L 1) Rosenthal, Rudolf, Ackerbürger zu Soldin. 2) E alter, Maurermeister zu Soldin. 4) Schönwetter, Bernhard, Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Höpfner, Wilbelm, Eigenthümer und Arbeiter zu Adamsdorf N.-M. 2) Heidenreich, Friß, Werkführer zu Soldin. Hülfsbeisitzer: : : L 1) Reske, August, Arbeiter zu Rehnitz bei Soldin. 2) Milster, Friedri, Stadthalter zu Shildberg N -M. 3) Schulz, Carl, Eigen- thümer und Arbeiter zu Soldin. 4) Schwanz, August, Hausdiener zu Soldin. : a XV1I. Bezirk des Shiedsgerichts: Kreis Sorau N.-L.: Siz des Swiedsgerihts; Sorau N-L. _

Vorsitzender: Schulze, Königlicher Amtsrichter zu Sorau.

Stellvertretender Vorsitzender: von Jagodzinski, Königs» liher Amtsrichter zu Sorau. i

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) von Klaeden, Albert, Gutsbesißer und Hauptmann a. D. zu

Sorau. 2) Teichmann, Rittergutsbesißer zu Ober-Helmsdorf. Hülfsbeisißer:

1) Gaebler, Paul, Gutsbesiger zu Grubig. 2) Semmig, Oskar, Rittergutsvächter zu Baudah. 3) Rüdiger, Amtmann zu Kohlo. 4) Leder, Eduard, Bauerngutsbesißzer zu Schönaich.

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten:

1) Haschke, Wilhelm, Tagearbeiter zu Linderode. 2) Wilhelm,

Traugott, Dienstkneht zu Sorau. Hülfsbeisißtzer :

1) Raebiger, Ernst, Tagearbeiter zu Linderode. 2) Matthes, August, Tagearbeiter zu Domäne Sorau. 3) Altmann, Carl Heinrich, Tagearbeiter zu Domäne Sorau. 4) Adam, Ernst, Schäfer zu Rittergut Gersdorf. : S

XVII. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Spremberg. Sit des Shhiedsgerihts: Spremberg.

Vorsitzender: Shreiner, Königlicher Amtsrichter zu Spremberg.

Stellvertretender Borsitzender: Wirth, Bürgermeister zu Spremberg. e |

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) Play, Georg, Rititergutébesißer zu Jesserigk. 2) Richard, Gustav, Tuchfabrikbesißer zu Spremberg.

Hülfsbeisißzer: :

1) Schur, Carl, Tuchfabrikant zu Spremberg. _ 2) Fries, I. F., Kaufmann zu Spremberg. 3) Centner, Theodor, Schlof\ermeister zu Spremberg. 4) Scuppank, Carl, Fleischermeister zu Spremberg.

Beisißer aus der Klasse der Versicherten:

1) Shiemenz, Christian, Vogt zu Gohrigk. 2) Bud ek, Christian,

Tuhmacher zu Spremberg, Hülfsbeisitzer :

1) Gallwiß, Sculdiener und Tuhmather zu Spremberg. 2) Stompler, Werkmeister zu Spremberg. 3) KusWeler, Waldwärter zu Spremberg. 4) Neumann, Maurerpolier zu Slamen bei Spremberg. XVIII. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Oft-Sternber g.

Sitz des Schiedsgerichts: Zielenzig. :

Vorsitßender: Poleúski, Königlicher Amtsrichter zu Zielenzig.

U e Ali Vorsitzender: Paucksh, Königlicher Gerihts-Afsessor zu Zielenzig.

8 Beisiger aus der Klasse der Arbeitgeber: h

1) Büttner, Louis, Gutsbesißer und Hauptmann zu Ostrowo bei Zielenzig. 2) Dr. Dn E Rittergutsbesißer zu Schermeisel.

ülfsbeisißer: : A

1) Tokye, Rittergutsbesitzer zu Wandeen bei Zielenzig. 2) Sceide- mann, Gastwirth zu Zielenzig. 3) Stürmer, Maurermeister zu Zielenzig. 4) Hönicke, Bra uereibesiter zu Zielenzig,

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten:

1) Grunow, hberrshaftliher Förster zu Gleißen. 2) Meister, Ferdinand, Meier zu Breesen bei Zielenzig.

Hülfsbeisißzer: S

1) Reschke, Carl, Land- und Forstaufseher zu Zielenzig. 2) Titsch, F., Zimmerpolier zu Zielenzig. 3) Deer, Ferdinand, Maurerpolier zu Zielenzig. 4) Steinike, August, Arbeiter zu Zielenzig.

XIX. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis West-Sternberg. Sitz des Swiedsgerichts: Drossen.

Vorsitzender: Weigelt, Königliher Amtsrihter zu Reppen.

Stellvertretender Vorsißender: Dr. Hoffmeister, König- liher Amtsrichter zu Reppen. Ï

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber.

1) Grüneberg, Otto, Gutsbesißer zu Lippenze bei Drossen.

2) Lehmann, Julius, Kossäth zu Oetscher bei Goeriß a. O. Hülfsbeisißer:

August, Tagearbeiter zu Scenkendöbern. 4) Klößke, August, Tage- arbeiter zu Groß-Gastrese

4) Pfeiler I., F., Ackerbürger zu Seelow.

1) Wiecke, Kurt, Amtsrath zu Bischoffen bei Frankfurt a. O.

í

2) Séhulge, Louis, Fabrikbesißer zu Drofsen. 3) Heinri, Carl, Bancaritbebe zu Laessig. 4) Michel, Theodor, T zu

Drofsen. i 1) gut or gus da Me der NaeliGartene D Neumann, uard, Förster zu Klauswalde bei Reppen. 2) Schiele, Christian, Vogt zu Vorwerk Goerit. Hülfsbeisiger: 1) Graßmann, Adolf, Förster zu Goerbitsh bei Bottshow. 2) Böttcher, Wilhelm, Stadtförfter zu Drossen. 3) Schulz, Carl, Des zu Goeriß. 4) Sprenger, August, Zimmermann zu rofsen. RX, Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Züllihau- i chwiebus. / Sit des Schiedsgerichts: Züllichau. Vorsißender: Warzeha, Bürgermeister zu Shwiebus. i Stellvertretender Vorsitzender: Aue, Königlicher Amts- rihter zu Züllichau. Beisitzer aus der Klafse der Arbeitgeber: 1) Steinbach, Domänenpätter zu Krummendorf. 2) Eichmann, Carl, Fabrikbesitzer zu Züllichau. Hülfsbeisitzer :

__1) Meyer, Schuhmatermeister zu ZülliGau. 2) Bernharcdi, Rittergutsbesißer zu Krummendorf. 3) Pfennia, A. N., Kaufmann zu Züllichau. 4) Sch{ön, Adolf, Gemeindevorsteher.

Beif iter aus der Klasse der Versicherten: __ 1) Roasch, Werkmeister zu Züllihau. 2) Woytschach, Geschäfts- führer zu Züllichau, Hülfsbeisiter:

1) Zabel, Magazinarbeiter zu Züllihau, 2) Fehner, Chaussee- arbeiter zu Kraushow. 3) Arnhold, Friedri, Winzer und Hausbälter zu Züllichau. 4) Zshäner, Haushälter zu Tsichicherzig.

Berlin, den 20. Februar 1891,

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Magdeburg.

Haus der Abgeordneten. 99, Sizung vom 21. Februar 1891

Der Sizung wohnen der Minister der geistlihen 2c. Ange- legenheiten Dr, von Goßler und der Finanz-Minister Dr. Miquel bei. 5

Auf der Tagesordnung steht die Fortsezung der zweiten Berathung des Einkommensteuergeseßes und zwar der S. 84 und 85, Dieselben lauten nach den Beschlüssen der Kommission

Uebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für das Jahr 1892/93 den Betrag von 80 000 000 ( und für die folgenden Iahre einen um je 4 °/9 erhöhten Betrag, so werden die Ueberschüsse, nach Maßgabe eines zu erlassenden besonderen Gesetzes, zur Durch- führung der Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kom- munale Verbände verwandt,

, 84a.:

__ Bis zum Erlasse des im §, 84 erwähnten Gesetzes, jedo längstens bis zum Etatéjahre 1893/94 einschließlih find die Üeber- {üsse zu einem besonderen von dem Finanz:Minister zu verwalten- den Fonds abzuführen, welcher ein\chließlih seiner Zinsen nah Maß- gabe des §. 84 zu verwenden ist.

S, 85:

Ist das im §. 84 vorgesehene Geseg nit bis zum 1. April 1894 ergangen, so sind die daselbst bezeichneten Ueberschüsse ein- \hließlich des bis dahin etwa aufgesammelten Fonds nah Maß- gabe der folgenden Bestimmungen zum Erlaß eines entsprehenden Betrages an Einkommensteuer zu verwenden :

I. Der zum Erlaß zu verwendende Betrag wird durch den Staatshaushalts-Etat festgestellt.

T1. Der Erlaß findet in gleichen Monatsraten aller Steuer- stufen statt. Insoweit der verfügbare Erlaßbetrag zur Deckung des Ausfalls einer vollen oder einer weiteren vollen Monatsrate der sämmtliwen Steuerstufen der für das betreffende Jahr veranlagten Einkommensteuer niht zureicht, ist der etwa verbleibende Uebers{uß des Erlaßbetrages zum Erlaß bezw. zum ferneren Erlaß einer Monatsrate derjenigen Steuerstufen, von unten beginnend, zu verwenden, für welche derselbe ausreicht.

Der etwaige Rest des Erlaßbetrages ist demjenigen des nätsten Jahres zuzuseßzen. :

IIT. Die Feststellung der Verwendung erfolgt vurch den Finanz- Minister, sobald die Veranlagung für dasselbe Jahr vollzogen ift. Das Ergebniß der Feststellung ist zu verörfentlien.

IV. Der durch den Erlaß einer Monatsêrate der Einkommen- steuer oder einzelner Stufen derselben (Nr. Il) entstehende Ausfall wird auf ein Zwölftel des aus der jährlihen Veranlagung si er- gebenden Jahres\teuerbetrages unter Abzug von drei Prozent für die im Laufe des Jahres entstehenden Abzüge und Ausfälle bestimmt.

V. Die für die örtliche Erhebung und für die Veranlagung der Einkommensteuer den Gemeinden bewilligten Gebühren (8, 76) sind auch von den unerhoben bleibenden Monatsraten der Ein- kommensteuer und zwar von dem nach der Bestimmung unter 1V zu berechnenden Betrage derselLen aus der Staatskasse zu ge- währen. Ï

Die XII1, Kommission für das Volksschulgeset

beantragt:

a

S 1, Zur Unterstüßung von Gemeinden (Gutébezirken, Schulver- bänden) bei Volkss{ulbauten wird der Staatsregierung ein Betrag

von 20 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. C Q

D M, :

Die für die Unterstützungen erforderlihen Beträge sind aus den bereitesten Mitteln des Staats zu zahlen und demnäthst aus den im §. 84a des Gesetzes, betreffend die Einkommensteuer, be- zeichneten Uebershüssen zu MeE

Dem Landtage ift jährli über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft zu geben, E

Der Unterrihts-Minister und der Finanz-Minister sind mit

der Ausführung des Gesezes beauftragt,

Abg. von Bismarck beantragt:

An Stelle der 88, 84, 84 a, 85 zu setzen: - „PVebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für das Jahr 1892/93 den Betrag von 80 Millionen Mark und für die folgenden Jahre einen um je 40/0 erhöhten Betrag, so ift der jedesmalige Uebers{chuß zu einem besonderen, vom Finanz-Minister zu verwal- tenden Fonds abzuführen, welcher eins{ließlich der davon auf- kommenden Zinsen bei der ferneren Reform der direkten. Steuern für die Aufhebung der Grund- und Gebäudesteuer beziehentlih für die Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kommunale Verbände bestimmt bleibt,

Abg. Nickert:

An Stelle der 88. 84, 84a und 85 folgenden Paragraphen zu

seßen: : : „Die Höhe der Einkommensteuer rihtet sich na dem jeweiligen Staatsbedarf. Im Staatshaushalts-Etat wird jährli festgestellt, wieviel Monatsraten dec veranlagten Einkommensteuer für das be-

treffende Etatsjabr zur Erhebung kommen,“ L

Für den Fall der Ablehnung dieses Antrages die S8. 84, 84a und 85 der Kommissionsbeshlüsse, wie folgt, abzuändern: 1) Im §. 84 hinter den Worten: „nach der Maßgabe eines zu

erlassenden besonderen Gesezes, zur“ einzufügen die Worte :

„ferneren Reform der direkten Steuern Bebufs Erleidterung es S E ter rg o und au“;

; in der vorleßten Zeile des §. 84 der Kommissionsbe\{lü hinter dem Worte : „Gebäudesteuer einzufügen die “es A von Gewerbesteuer“ ; ;

2 8. e Treiben; im S. in der zweite il L E i g u D April 1892 j n Zeile stat 1, April 1894* zu Abg. Frigzen (Borken): 1) Den §. 84 zu fafsen, a ad

Uebersteigt die Einnahme der Einkommensteuer für da 1892/93 den Betrag von 80 000 0009 #4 und für E Ae Jahre einen um je 4% erhöhten Betrag, so werden die Uebershüfse nach Maßgabe _eines zu erlassenden besonderen Gefeßes zu der ferneren Reform der direkten Steuern Behufs Erleichterung der kleinen und mittleren Einkommen, insbesondere au zur Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kfommu- nale Verbände verwandt.

2) Den §. 84a zu streichen.

3) Den Eingang des §. 85 f fassen, wie folgt:

¿ 09,

Bis zum Erlasse des in §. 84 erwähnten Gesetzes sind die daselbst bezeihneten Uebershüsse nach Maßgabe der L Bes stimmungen zum Erlaß eines entsprehenden Betrages an Ein- kommensteuer zu verwenden.

I. u. f. w. (nach der Vorlage).

Abg. Freiherr von Huene:

Folgendes als §. 84a einzufügen:

__ Bis zum Erlasse des im S. 84 erwähnten Gesetzes, jedo nit länger als bis zum Etatsjahre 1893/94 ein- ließli, wird der jährlihe Uebershuß, nah dem Maße- stabe der in den betreffenden kommunalen Verbänden nach der Volkszählung von 1890 vorhandenen Einwohnerzahl, an die Land- und Stadtkreise Behufs Bildung von Schulbaufonds vertheilt.

Städte mit mehr als 10000 Einwohnern sollen dabei wie die Stadtkreise behandelt und hinsihtlih der Berehnung, Vertheilung und Verwendung dieser Ueberweisung aus den Landkreisen aus- geschieden werden,

Aus den den Landkreisen überwiesenen Beträgen werden Sghul- baufonds zur Gewährung von Beibülfen an Schulbaupflihtige ge- bildet. Die Verwaltung dieser Fonds steht nach Maßgabe einer von den Ressort-Ministern zu erlassenden Anweisung dem Kreis- aus\{chuß zu. Beschlüsse über Verwendung aus den Fonds bedürfen der Genehmigung der Schulaufsihtsbehörde.

Abg. Hobrecht : Die SS. 84 und 85, wie Lv zu fassen : 4

Uebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für das Iahr 1892/93 den Betrag von 80 Millionen Mark und für die folgenden Jahre einen um je 4% erhöhten Betrag, so sind die Ueber\chüse der beiden ersten Jahre zu einem besonderen von dem Finanz-Minister zu verwaltenden Fonds abzuführen. Wegen Verwendung dieses Fonds ein|chließlich der davon auffommenden Zinsen zur Durchführung der Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kommunale Verbände wird das diese Steuerüberweisung regelnde besondere Gesetz das P E E

85.

__Vom 1. April 1894 ab sind die im §. 84 bezeihneten Ueber- \chüsse, soweit über dieselben niht dur den jeweiligen Staats- baushalts-Etat verfügt wird, nad Maßgabe der folgenden Be- stimmungen zum Erlaß eines entsprehenden Betrages von Ein- kommensteuer zu verwenden:

T. u. f. w. wie Nr. 1.—V. der Regierungsvorlage.

Abg. Freiherr von Loë:

An Stelle der 88S, 84, 84a und 85 zu seten:

„UVebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für das Jahr 1892/93 den Betrag von 80 000 020 A und für die folgenden Jahre einen um je 4% erhöhten Betrag, so werden bis zur Höhe dieser Uebershüsse die Grund- und Gebäudesteuer an die Kreise, in den Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein, Westfalen, Rheinprovinz und Hesfen-Nassau an die Gemeinden zur Hälfte nach dem Mafß- stabe der Einwohnerzahl, zur Hälfte nah dem Maßstabe der Grunde und Gebäudesteuer überwiesen.

__ Ein zu erlassendes besonderes Gese ordnet die Verwendung dieser überwiesenen Beträge in der Kommunalbesteuerung. Bis zum Erlaß dieses Gesetzes werden diese Beträge in den Haus-Etats der betreffenden Kommunalverbände in Einnahme gestellt und glei den übrigen Einnahmen verwandt,“ i

Abg. von Balan:

Folgendes als §, 84a einzufügen:

Bis zum Erlaß des im §. 84 erwähnten Gesetzes, jedoch nit länger als bis zum Etatsjahre 1893/94 eins{chließlich, wird der jäbrlihe Uebershuß bis zur Höhe von 10 000 000 4 in Gemäßheit des Gesetzes, betreffend die Bereitstelung von Staatsmitteln für BVolkéëschulbauten, verwendet.

_Soweit ter jährlihe Uebershuß 10 000 000 (6 übersteigt, wird

derselbe nah dec Maßgabe der in den betreffenden kommunalen Verbänden nach der Volkszählung von 1890 vorhandenen Ein- wohnerzabl an die Land- und Stadtkreise zu kommunalen Zween überwiesen. _ Städte mit mehr als 10 009 Einwohnern sollen dabei wie die Stadtkreise behandelt und binsihtli% der Berecnung, Vertheilurg und Verwendung dieser Ueberweisung aus den Landkreisen aus- geschieden werden.

Abg. Sperli h:

Unter Ablehnung des §. 84a folgenden §, 84a anzunehmen :

Bis zum Erlaß d-es im §. 84 erwähnten Gesetzes, jedo nit länger als bis zum Etatsjahre 1893/94 einsch{ließlich, wird der jährlihe Ueberschuß nah dem Maßstabe des §. 3 des Gesetzes vom 14, Mai 1885 an die Stadt- und Landkreise überwiesen.

Städte mit mehr als 10000 Einwohnern sollen dabei wie die Stadtkreise behandelt und binsihtlich der Berehnung, Vertheilung und Verwendung diefer Ueberweisung aus den Landkreisen aus- geschieden werden.

Abg. Weber:

Den erften Absatz des §,. 85 folgendermaßen zu fassen :

Ist das im §. 84 vorgesehene Geseß nicht bis zum 1. April 1894 ergangen oder werden die daselbst bezeihneten Uebershüsse ein- {ließli des bis dahin etwa aufgesammelten Fonds nicht vollständig zur Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kommunale Ver- bände verwendet, so sind die verbleibenden Uebershüsse nach Mafß- gabe der folgenden Bestimmungen zum Erlaß eines entsprechenden Betrages an Einkommensteuer zu verwenden.

Abg. Dr, Enneccerus: -

_I. Im S. 84a nah dem Worte „abzuführen®* die Worte zu seßen:

lus diesem Fonds wird der Staatsregierung ein Betrag von 20 090000 Æ zur Unterstüßung von Gemeinden (Gutsbezirken, Schulverbänden) bei Volks\{ulbauten zur Verfügung gestellt. Im Uebrigen ift der Fonds mit Einshluß seiner Zinsen nah Maßgabe des S, 84 zu verwenden.

II. Den S. 85 folgendermaßen zu fassen:

Ist das im §. 84 vorgesehene Gese nicht bis zum 1. April 1894 ergangen, so sind die daselbft bezeihneten Ueberschüsse ein- \chließlich des aufgesammelten Fonds nach dem Maßstabe der auf- kommenden bezw. fingirten Grund- und Gebäudesteuern an die Kreise, in den Provinzen Panuoer, Schleswig-Holstein, Westfalen, Rheinprovinz und Hessen-Nafsau an die Gemeinden (Gutsbezirke) zu überweisen. E /

Abg. Sperlih: Es sei ein seltsamer Vorgang im parlamen-

tarishen Leben, daß man si den Kopf zerbreche, darüber, wie man Ueberschüfse verwende, anstatt Uebershüsse überhaupt zu vermeiden,

Die vorgeshlagene Generalquotisirung würde der Annahme des Einkommensteuergeseßes Schwierigkeiten bereiten. Er sei gegen An- fammlung jeder Fonds, da das den konstitutionellen Prinzipien wider- sprehe. Man dürfe niht Steuern erheben für unbestimmte Zwecke, noch weniger eine Anfammlung von Fonds für Schulzwecke zulassen, insbesondere so lange man nicht wisse, wohin der Kurs in der Volksschule gehe. Er wenn man dies wisse, könne man darüber reden. Er sei ferner gegen jede mechanische Ueberweisung, weil diese einer Ueber- weisung, wie er sie sih denke, präjudiziren würde, nämli dem Grund- saße, daß der Staat auf die Realsteuern verzihten und sie den Kommunen dur ein noch zu erlassendes Gesetz überweisen solle. Au deshalb werde er jener Regelung nit zustimmen können, weil die Uebershüsse aus diesem Einkommensteuergeseß niht allein von Grund- und Gebäudebesigzern aufzgebracht würden, Mehrerträge aus diesem Geseß müßten sämmtlichen Steuerzahlern zu Gute kommen nicht bloß denjenigen, die Grund- und Gebäudesteuer zahlten. Sein Antrag bezwecke durchaus niht eine Verewigung der lex Huene sondern fei nur eine Uebergangsmaßregel, bis man zu einer neuen Kommunalsteuerregelung gelangt sei. E

AbgFvon Tiedemann (Bomst): Auch seiner Partei gefalle es nit, _daß Uebershüsse aufgespeicert würden, und sie werde bereit sein, alle Anträge zu unterstüßen , s E 4 anderer entsprehe aber ihren Grundsäßen. Deshalb empfehle sie Antrag von Balan. Die weiteren Mehbrerträge ip der s sollten ähnlich wie nah dem Antrag von Huene verwendet, nämli nach dem Verbältniß der Einwohnerzahl an die Kreise vertheilt werden, Die Tendenz des Antrages seiner Partei liege auf dem von der Regierung mit ihrer Steuerreform einge\chlagenen Wege und verfolge den vom Finanz-Minister in der Kommission ausgesprochenen Gedanken daß es zunäGst darauf ankommmen werde, die finanztell \{chwätheren Kommunen und Kreise zu bedenken. Den Antrag Sperli® glaube sie deshalb niht annehmen zu können, weil er die Bedenken, die gegen die lex Huene vorlägen, noch vers{ärfe. Fe mehr man an Ueber- weisungen nah der lex Huene beschließe, um fo \{chwieriger werde die Reform, weil man damit die Zahl Derjenigen vermehre, die einer Aufhebung der lex Huene si widersetßzten. Der Antrag Huene „entspreße nicht ganz der Gerechtigkeit in Bezug auf die Vertheilung der ganzen Ueberschüsse; die reiceren Kreise würden besser wegkommen als die ärmeren. Der Antrag Rickert sei deswegen abzulehnen, weil er der späteren Reformgeseßgebung gar zu sehr prâäjudizire. Auf ähnlichem Stand- punkte stehe der Antrag Loë, Den Antrag Hobre®t habe er in feinem ersten Theile nicht vollständig verftanden; der zweite Theil wolle eine x2Uuolisirung einführen, und {on deshalb müsse er fich dagegen er- klären. Dem Antrag der Konservativen fehle die Bestimmung, was dann werden solle, wenn das Geseg 1894 nit in Kraft trete. Einer Aufhebung ber Grund- und Gebäudesteuer würden setne Freunoe faum zustimmen können, und unter diesen Umständen bitte er, unter Ablehnung aller anderen Anträge den Antrag von Balan anzunehmen. :

Abg. Freiherr von Loë: Die Vorlage bezwecke neben der Reform der Eiakommensteuer noch eine allgemeine Steuerreform. Daher die Uebergang®bestimmungen bezüglich der Verwendung. Die Kommis stonsvorsläge hätten gewisse Vorzüge vor der Vorlage, indem se nur den Gedanken festhielten, daß die Uebershüsse zur Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer an die Kommunen verwendet werden follten. _Nun fehle aber darin eine Bestimmung, welche diese Ueberweisung auch wirklich sichere, Die Grund- und Gebäude- steuer sei eine hôbst ungerechte Steuer, denn abgesehen davon, daß ne den Bruttobesiß treffe, von dem sie erboben werde, stelle se f ihrer ganzen Natur nah als eine Doppelbesteuerung dar, sodaß während die übrigen Einkommen mit 3 und 4 9% herangezogen seien, der Grund und Boden mit 7 bis 1099/9 besteuert werde, Hätte man bier tabula rasa, so würde wohl Niemand wagen, eine solche Besteuerung, wie Ne hier bestehe, vorzuschlagen. Es handele si auh hier nicht um eine reine Realsteuer, denn der Grund und Boden sei an sih werthlos, erst dur seinen Ertrag bekomme er Werth, und dieser Ertrag set die Frucht der Arbeit des Besitzers. So stelle die Grund- und Gebäudesteuer eine reine Besteuerung der Arbeit dar. Wenn man nun die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer sichern wolle, so könne man ja den Antrag der Konservativen annebmen allein er glaube, daß dieser doch etwas zu weit gehe. Die Vorlage ließe einen viel zu weiten Spielraum für die Verwendung der Ueber- \chüfse, und außerdem dürfte, wenn die Uebershüsse der ersten beiden Jahre ausblieben, aus den Ueberweisungen an die Gemeinden über- haupt nichts werden. Am Liebsten würde es ihm sein, wenn die Ueberweisungen an die Gemeinden direkt stattfänden, aber in den öfst- lihen Provinzen werde wohl die Berücksihtigung der Kreise mehr gewünscht, und fo wolle er sich denn diesem Gedanken nit widerseßen.

__ Abg. Weber (Halberstadt): Es sei nit nöthig, die Steuer- reformvorlage noch mit der Frage der Reform der Grund- und Gebäudesteuer zu verquicken und leßtere gleihsam als S{lepper für erstere zu benußen, Wenn man nun von einer Verwendung der Uebers{üsse zur Ueberweisung der Erträge der Grund- und Gebäude- steuer an die Kommunen sprebe und betone, daß die Grund- und Gebäudesteuer die Grundbesitzer erbeblich treffe, so fei do zu bedenken, daß in manchen Gemeinden statt der Grund- und Gebäudesteuer andere Steuerarten existirten, die den Grund und Boden genügend, aber doch schonend träfen, sodaß es einer Ueberweisung dort niht bedürfe. Er würde es bedauern, wenn man die 20 Millionen zu Schulbauten, die im Volks\chulgeseßz gefordert würden, nit aus der lex Huene entnehmen würde. Wenn aber die Mehrheit es niht anders wolle, dann sei er auch bereit, sie aus den hier in Frage stehenden Uebershüssen zu entnehmen. Feden- falls aber wolle er die Ueberweisungen an die Gemeinden aus Erträgen der Einkommensteuer nit bis ins Unendlihe wachsen lassen, sondern fle sollten höchstens die Höhe der Grund- und Gebäudesteuer erreichen, und weitere Mehrerträge sollten vermieden werden, Im höchsten Grade würde er cs bedauern, wenn die Grund- und Gebäudesteuer aufhörte, eine ein- heitlide Staatésteuer zu fein und von den einzelnen Kreisen nah verschiedenen Modifikationen erhoben würde; um ihr den Charakter der Staatsfteuer zu laffen, köane man ja etwa 1/10 ihres Ertrages dem Staat felbst auch in Zukunft zukommen lassen. Sein Antrag wolle für den Fall des fortwährenden Wachsens der Einkommen- steuererträgnifse die Quotifirung einführen man müße die ein- führen, denn da das hier zu shaffende Geseß eine längere Zeit in Geltung bleiben folle, müsse man au auf fundamentale Aenderungen der gesammten Verhältnisse, wie etwa eine wesentliche Verringerung der Matrikularbeiträge u. dgl. rechnen, und darum bitte er, seinem Antrag zuzustimmen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Indem ic mir vorbehalte, demnähst nach dem Gange der Debatte über die einzelnen Anträge mih noch beson- ders zu erklären, möchte ich noch mal den Grundgedanken, von dem die Königliche Staatsregierung ausgegangen ist, hier in Erinnerung bringen, weil ih glaube, daß eine Reihe von diesen Anträgen viel- leiht ohne die Absicht der Antragsteller diesen Grundgedanken all- mäblich etwas in den Hintergrund hat treten lassen.

Meine Hecren, das Einkommensteuergeseß und das Getwerbesteuer- geseß hatte eine erste Bedeutung in sih selbst, nämli in der Ein- kommensteuer solche Einrichtungen zu treffen, daß das Einkommen gleihmäßig getroffen und gefunden wird, wo es si bisher verborgen hat; in der Gewerbesteuer eine gerechte, gleihmäßige Veranlagung unter Entlastung der kleinen Gewerbebetriebe nah Maßgabe der Größe der Betriebe endlih durchzuführen.

Das war der eine Gesichtspunkt. Die Staatsregierung hat fi

1, die diesen Fehler be- Seite gestellten Anträge

aber sagen müssen, daß damit das Hauptziel, die Steuerlast nah der