1891 / 47 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Leistungsfähigkeit umzulegen, noch keineswegs erreiht sei, daß aber dieser erste Schritt der Reform als nothwendige Vorbedingung anzuseben ist, um zu dem zweiten S{hritt, der vollen Durchführung dieses Ziels, soweit das nach menschliten Einrichtungen überbaupt möglich ift, zv gelangen. Deswegen ist es nicht eine künstlihe Ver- quiÉung, wie der Herr Vorredner sagt, daß in dem §. 84 dies zweite Ziel der Reform direkt in bindender geseßliher Weife in das Gese aufgenommen if, Wir konnten uns sehr wobl denken, daß der Einvand gemacht werden würde, daß man bei dem einen Schritte nit ftehen bleiben dürfe; es liege an dem Stritte überhaupt niht allzu viel; die eigentliße Bedeutung liege in der andern Gestaltung des Verhältnisses der versGiedenen jeßt bestehenden Steuerarten zu einander. Deshalb hielten wir es für nothwendig und glaubten, daß die Reform im erften Stadium erleichtert werde, wenn die Staatsregierung von vornherein erklärte : es handelt si niht um einen Versu, der Staatskasse Mehreinnah- men zuzuführen, sondern um den ersten Schritt zu einer vollen Reform des gesammten Steucrwesens. Aus diesem Gesichtspunkt ging es bervor, daß wir dieses Ziel mit s{arfen, klaren Worten im Gefeß selbst dahin bezeihneten, daß die Ueberschüfse zur weiteren Erleich- terung der mittleren Einkommen bezw. zur Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer zu verwenden seien.

Meine Herren, um aber diejenigen zu beruhigen, welche, wie das bier ja mebrfach bervorgetreten, troß dieser klaren, bestimmten Stellung der Staatéregierung mit Rücksiht auf die lange unerfüllt gebliebenen desfallsigen Versprebungen zweifelten, ob es wirkli zu einer Dur&fübrung der Ueberweisung der Grand- und Gebäudesteuer mittels der Einziehung der Erträgnisse aus den landwirthscaftlihen Zöllen und der Uckerschüfse, die diese Einkommensteuerreform ergiebt, kommen würde nabmen wir den S. 85 auf, in dem wir sagten: ist dieses Hauptziel etwa tennoch nit durchführbar, auch dann will die Staatsregierung auf Mehreinnahmen, die aus der Reform selber hervorgehen, verzihten und für diesen Fall eine verbältnißmäßige Verminderung des Einkommens aus der Einkommensteuer zulassen.

Nun, meine Herren, möchte ich hier aber, um Mißverständnisse auszuschließen, gleih ganz ofen präzisiren, was die Staatsregierung unter denjenigen Ueberschüssen versteht, die aus der Reform selbst erwabsen. Wir baben als Grundsag aufgestelt und sind diesem Grundsaß während der ganzen Verhandlungen treu geblieben: die Staatéfinanzen gestatten niht eine Verminderung der Einnahmen aus direkten Steuern in ihrer Gesammtheit; sie erfordern aber auch nit eine Vermehrung der Staatseinnahmen aus den direkten Steuern, Auf diejenigen allgemeinen Mehreinnahmen, die bei dem gegenwärtigen Bestande des heutigen Steuersystems der Staatsregierung zufließen, hat se einen Anspru mit Rücksiht auf die stetig waGsenden Aus- gaben, und auf diesen Bestand kann sie nit verzichten. Wohl aber ist die Staatêregierung bereit, diejenigen WMehrein- nahmen, die aus der Reform selbst Hecvorgingen, also aus der Veränderung der geseßlichen Bestimmungen, zu diesen fraglichen Zwecken zu verwenden. Deêwegen ergab \sich von vornkerein klar und i begreife eigentlih¿nicht, wie der Hr. Abg. Weber das miß- verstanden haben kann —, daß die §S. 84 und 85 in dem Verhältniß zu einander stehen, daß, wenn das Geseß wegen Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuern unter Zuhülfenabme der Uebers{üfse zu Stande gekommen ist, selbstverständlich der 8. 85 nit mebr in Betracht kommt. Dann ist das alte Ver- Bältniß wiederbergestellt; dann bat die Königliche Staatsregierung ibre Aufgabe erfüllt, das Mehrerträgniß der Reform zu diesem Zweck zu verwenden, und dann bleiben wir bei den alten geseßlichen Bestimmungen stehen.

Mir haben auf diese Weise jcde Sicherung geboten, die man überbaupt verständigerweise bieten kann außer der klaren und mebrfa6® bier ausgesprochenen Gesammtstellung der Staats- regierung zu diesen Reformen in diesem bestimmt und klar formu- lirten Gesezesparagraphen, Wir haben uns aber weiter bemüht, diefe Reform als einen Gegenstand für sich zu behandeln und möglichft zu verbüten, daß andere brennende Fragen damit verquickt werden.

Meine Herren, wenn Sie die Quotisirungéfrage bier aufwerfen, so bin ich überzeugt: es ist in dieser Beziehung cine Einigung in diesem Hause gar nicht zu erzielen (fehr richtig! rechts), selbst wenn die Staatsregierung auf jener Seite wäre, Die Verfafsungéfrage haben wir, wie ich mich mehrfach auëgedrüdckt babe, neutralisiren wollen, um die an sich so schweren Aufgaben nicht noch mehr zu ers{weren. &ch bitte daher von vorn herein aus diesem Grunde, die Anträge, welche diese Verfafsungsfrage in diese Steuerreformfrage hinein- bringen wollen, abzulehnen.

Meine Herren, ih bitte vor Allem dringend, wenn eine Mehrheit in diesem Hause vorhanden ist, wel®e die Reform dieser Einkommen- steuer und der Gewerbesteuer für sich zwar will, aber mit der Staatsregierung damit das Werk ni@t für vollendet bält, fondern zu einer durhgreifenden Neugestaltung des Nerbältnises der Real- oder Objektfteuern zu der Per*onal- steuer mit der Staatsregierung denselben Weg zu verfolgen ent- {lossen ist, si nun au jett nit direkt oder indirekt von diesem Wege abdrängen zu lassen. Meine Herren, versch@iedene Anträge, glaube i, gegen dén eigenen Wunsch und Willen der Herren Antrag- steller, laufen aber Gefahr, tahin zu gelangen. Wir seben, wie {wer es ist, jede Ueberweisung yon Geldmitteln an bestimmte Klassen oder bestimmte Verbände hinterher auf irgend eine rationelle Weise zu kontroliren. (Hört! hört !) Geben Sie erft das Geld an die Kreise oder die Gemeinden und sagen, Sie wollen binterber reformiren, die organishen Bestimmungen machen, so werden Sie daran leit sheitern. Die Erfahrungen der lex Huene, die eigentlich alle Welt für unzweckmäßig hält, wo aber jedermannx das Geld bebalten will, jede Reform dadurh erschwert wird, hat uns das zur Genüge be- stätigt. Meine Herren, die s{werften Fragen werden in diesen Anträgen mit leichteftem Herzen hier zur Ent- scheidung gestellt, beispieleweise die Frage, an welche Verbände foll dann die Grund- und Gebäudesteuer überwiesen werden ? Einige An- träge maten si das ganz leiht, sie sagen, im Often da würshen die Herren, daß die Kreise die Grund- und Gebäudefteuer bekommen, und im Westen die Gemeinden. Nun, ih kann Ihnen versichern, die Frage, ob man in-dieser Weise die ganzen Grundlagen unserer Kom- munalverbände im Often und Westen ungleihmäßig gestalten will, ift eine Frage erften Ranges für den preußischen Staat. (Sehr rictig !) Sie laufen Gefahr, wenn Sie einen solhen Sthritt thun, die ganze preußis&e Kommunalverwaltung in zwei Stücke zu zerreißen, die Sie wahrscheinli nie wieder verbinden werden. Man foll sich doch solhe

Fragen zehnmal überlegen, ehe man so einfa bei dieser Gelegenheit solHe Dinge entscheidet. Man spricht überhaupt immer vom Often und Westen, als wenn das zwei verschiedene Welttheile wären. (Sehr gut!) Man glaubt zum Beispiel, im Westen wären überall vorzügaliGe Gemeindebildyngen vorhanden. Wer die Verbältniffe im Westen kennt, weiß, daß das völlig irrig ist. Jh sehe bier mehrere von meinen Landsleuten sitzen, wenn sie einmal schildern wollten, wie die Gemeindeverbältnisse im Regierungsbezirk Lüneburg gestaltet sind, oder die Herren aus Naffau ihre kleinen, \{chwachen, fünfzig Einwohner zählenden Gemeinden uns vorführen könnten, oder wenn aus Swleswig-Holstein solche Schilderungen vorliegen glauben Sie nit, daß da ein so starker Gegensaß zwischen dem Often und dem Westen hervorträte, Wenn wir hier eine Land- Gemeindeordnung für den Osten jett berathen, so wird es dem Westen au nit erspart werden, dieselben Fragen stecken da auch. So möhte ih bitten, entscheiden Sie doch nit bei dieser Gelegen- beit aus dem Mißtrauen, daß die Grund- und Gebäudefteuer Ihnen dort entachen könnte, so gewaltige, ticfeingreifende Fragen.

Meine Herren, aber weiter! Ich habe schon mehrfach ausgesprochen, daß mit dem bloßen Verzicht des Staats auf diese Nealsteuern oder mit den sogenannten Ueberweisungen an die Kommunalverbände diese Frage gar nit gelöst ist, Meine Herren, glauben Sie denn, daß Sie dauernde Befriedigung in dieser Beziehung hervorrufen, wenn Sie nicht gleichzeitig durch ein Kommunalgeseß die Frage der Zu- {läge regeln, die Frage der Belastung in der Kommunalbesteuerung der einzelnen Objekte im Verkbältniß zur Einkommensteuer? Mit der bloßen mechanischen Ueberweisung ift in der Frage gar nichts gethan.

Nun ändert \ich dieses Verhältniß aber nach allen Richtungen dur die Höhe des urs zur Diéposition stehenden Betrages. Können wir nur die Hälfte überweisen, oder können wir das Ganze überweisen: darnach wird sch auch diese Frage wegen des Verhältnisses der Steuerbelastung der einzelnen Objekte in den Kom- munen wieder ändern, Wenn Sie fich nun aber bier die Augen ver- \{hliefen, bloß nah diesem Nibelunginhort greifen, ihn sofort haben wollen, so wird dieser Nibelungenhort uns ebenso zum Verderben gereichen, wie unsern Vorfahren. Wir müssen diesmal eine wirkliche, vlanmäßige, organis&e, alle Gebiete umfassende Steuerreform durch- füfren, sonst thun wir nach meiner Meinung dem Lande nichts Gutes, sondern das Gegentheil,

Fch kann daber nur bitten, das Ziel fest im Auge zu behalten, feine dieser Bestimmungen zu gefährden, die dieses Ziel klar bezeihnen, aber die Detailausführungen für den Moment vorzubehalten, wo wir Alles übersehen können, wo wir namentlih auch die Beträge kennen, die Summen, mit denen wir verfahren, wo wir mit benannten Zahlen rechnen, wührend wir eigentli jeßt nur um Doktorfragen streiten, da wir alle no§ nicht die Beträge nennen können, die wir \chlieflich in der Hand haben werden.

Es ift ja richtig, daß diese allgemeinen Gesibtspurkte in dem Maße nit in Betracht kommen für die 2 Jahre, welche als Ueber- gangsjahre zu bezeichnen sind. Aber dennoch, wenn in diesen 2 Iahren etwas geschieht, was feiner Natur nach einen dauernden und folglih präjudizirenden Charakter hat, so werden Sie fc dur die Verwendung dieses Fonds innerhalb dieser 2 Jahre au hon mehr oder weniger binden und die Freiheit der Entschei- dung lahm legen üer die Zutunit, ur die dauernde Regelung. Wenn Sie z. B, überweisen zur Erleihterung der Kommunallafst, so sagen Sie: das ift ein dauernder Zweck, denn die Erleichterung der Kommunallasten' wird immer gewünscht werden, und kommen Sie mit einem neuen Gese wegen Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer, so wird die Nechnerei sofort beginnen, so wird jede Gemeinde und jede Provinz im Osten und Westen si fragen: kommen wir bei dem Bestande des Bisherigen beffer fort, als wenn wir die Grund- und Gebäudesteuer wirkli als Staatssteuer aufgeben und zur Kommunalsteuer mahen, Das werden zablenmäßige Rechnungen werden!

Es ift viel besser, daß Sie diese zweite s{hwierige Frage wirklich niht verquicken mit den lokalen und partikularen Interessen, daß Sie sie bebandeln als eine große Staatsfrage, als eine Frage der Ge- rechtigkeit, und da ist es doch meiner Meinung nah viel richtiger, daß Sie nit hon jeßt von cinem Fonds genießen wollen, der obendrein noch garnit vorhanden ift.

Meine Herren, bei denjenigen Anträgen, die nur vorüber- gehende Zwedcke im Auge haben für diese beiden Iahre, kann man ja diesen Einwand nicht so machen. Wenn beispielsweise für die Ansammlung eines bestimmten Fonds für einen bestimmten Zweck in limitirter Hôbe eine Verwendung stattfindet, so ist in diesem Maße natürli der Einwand nit gerechtfertigt, und da komme ih auf die- jenigen Anträge, welhe geneigt sind, aus diesen Ueberschüssen eine zeitweise Verwendung für die Ansammlung eines Schulfonds in bestimmter Höbe zu machen. Meine Herren, die Staats- regierung Hält ihren Antrag, diesen Fonds aus den Ecträgnissen der lex Huene unter soweitiger Beschränkung des Ertrages derselben für diese beiden Iahre zu bilden, fest. Jch habe troß aller Einwendungen, die hiergegen gemacht sind, mi nit von der Unrichtigkeit dieses Vorshlags überzeugen können, Wenn mir ¿zwar gesagt wird: wir wollen das Geld behalten, und du magst reden, so lange wie du Lust haft, dann bört alle Begründung und alle Diskussion auf, dagegen kann man nicht aufkommen. Wenn wir aber sagen: die lex Huene wird bei der definitiven Ueber- weisung der Grund- und Gebäudesteuer doch eingezogen werden, und ih boffe auf Zustimmung aller Theile, selbft derjenigen, die sich viel- leiht ausrechnen, daß sie dabei nicht ganz so vortheilhaft fabren, nun, wenn wir bier dann den ersten Schritt thun zu einer gewissen Limitirung, fo ift das an und für sich eine Vorbereitung für die definitive Regelung. Der Ertrag aus der lex Huene ift in den leßten Jahren so hoh gewesen, daß Niemand an diese Höbe früher geglaubt bat; kein Mensch hat sie erwarten können, Wir Alle wissen aber, daß diese Höbe von Zufälligkeiten, von der Ernte u. \. w. ab- bängt, und daber kann es keine allgemeine Enttäus{ung bervorrufen, wenn für diese zwei Jahre eine mäßige Verwendung der lex Huene nacdem sogar in den leßten Stadien der Berathung 30 beze. 35 Millionen den Verbänden noch garantirt bleiben sollten —, wenn, sage i, eine Minderung der außerordentliG hoben Erträgnisse aus den landwirtbschaftlihen Zöllen eintritt und diese Summen zu diesem bestimmten allgemeinen ftaatlihen Zweck, der Herstellung von Shul- bauten in solhen Gemeinden, die dazu allein nit kräftig genug sind, verwendet werden.

Ich kann Ihnen also immer nur noch empfehlen: lassen Sie

dies Gesetz, wie es ist, und nehmen Sie diese turhaus nothwendigen, allseitig als nothwendig anerkannten Mittel für diese Shulbauzwecke aus den Erträgen der lex Huene!

Wie die Staatsregierung \ich tellen würde, wenn Sie diesen Gesetzentwurf dennoch ablehnen sollten und Erträge aus den Mehrübers&üfen der Steuerreform für diese selben Zwecke verwenden würden, kann ich Ihnen nit mit Bestimmt- beit sagen. Aber fo viel steht feft, daß, wenn ein folher Beschluß ge- faßt würde, der Staatsregierung jedenfalls ein Beschluf, der dahin lautet: einen Centralfonds zu bilden für diese Zwecke weit an- nebmbarer sein würde, als eine mechanishe Vertheilung auf die Kreise (Heiterkeit im Centrum), wie das nah dem Antrage des Hrn. Abg. Freiherrn von Huene eintreten würde. Denn die Bedürfniffe sind sehr verschieden in den verschiedenen Kreisen; in manchen Kreisen find vielleicht überbaupt gar keine dringenden Bedürfnisse, wenigstens nicht solche, wo der Staat einzutreten Ursache bâtte. Da wird dann jedenfalls viel forrekter aus dem Centralfonds vertheilt und bemessen werden können, als wenn nach irgend einem beliebigen Maßstabe diese Summen in den Kreisen vertheilt werden.

Meine Herren, ich kann nach diesen Gesichispunkten nur empfehlen, die Regierungsvorlaze, die ich immer noch troß aller ver- schiedenen Amendirungsversuche fär die einfahste und beste, der Ge- sammtauffafsung hier im Hause enisprehendste Lösung halte, unter Ablehnung aller anderen Anträge wieder herzustellen. Auch die Kommissionsanträge, meine Herren, sind zwar der Regierungsvorlage sehr nahe, unterscheiden si aber doc in einem Paunkre von der Regierungs8- vorlage, den ih früher {hon bezeihnet habe, und ih möchte hierüber noch zwei Worte sagen. Meine Herren, wenn es in der Regierungs- vorlage heifit, daß diese Uebers{üfse in ten zwei Jahren zu verwenden sind für die etwaige nothwendige weitere Erleihterung der mittleren Steuerstufen oder mittleren Klassen bezw. zur Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer, fo katten wir dabei daran gedacht, daß die Frage, eb wir noch etwas weiter gehen könnten in der Er- mäßigung der mittleren Stufen in der Einkommensteuer bezw. in der Gewerbesteuer, abhängt von dem Ergebniß der Ver- anlagung der Einkommensteuer. Namentlich dann, wenn wir an die Lösung der Frage der s{chärferen Heranziebhtng des fundirten Einkom- mens im Gegensaß zum nit fundirten treten, könnten fich auch da noch Verhältnisse entwickeln, wo eine folhe weitere Erleichterung möglich wäre. Deswegen hatten wir diese Worte auf- genommen. Die Hauptsache allerdinass war auch schon der Regierung und bleibt der Regierung die Beseitigung der Doppelbesteuerung, wie sie besteht, und eine gründlihe Reform der NRealsteuern im Verbältniß zu den Personalsteuern. Meine Herren, wenn Sie eine Staatéregierung vor sich haben, welche das Wagriß unternimmt, auf das feste Fundamert der Realfteuern in der Grund» und Gebäudesteuer und der Gewerbesteuer zu verzihten und das Swhwergewicht des ganzen direkten Steuereinfommens für den Staat in die Personalsteuern zu verlegen, dann werden Sie si erklären, daß es berechtigt ist, wenn ih in dieser ganzen Verhandlung mit der größten Entschiedenheit darauf bestanden habe, daß nun au für die rihtige Veranlagung dieser Perfonalsteuer, die in Zukunft die einzige wesentliße Grundlage der ganzen staatlißen Besteuerung werden foll, alle denkbaren Garantien gegeben werden. Sonst würde ich es geradezu für unverantwortlich halten, dies sihere Steuer- aufkommen unveränderlich deutli, klar und jedes Jahr greifbar in der Grund- und Gebäudesteuer und Gewerbe- steuer jemals für den preußisben Staat preiszugeben, wenn diese Garantien einer richtigen sidern Heranziehung des Reineinkommens mir nit gegeben werden, Ich bitte Sie, auch dies bei den weiteren Berathungen niht aus den Augen zu verlieren. Wer im preußischen Staat mit der Staatéregierung einen solhen Schritt unternehmen will, der muß wägen und wagen, der muß sich die Bedingungen, unter welben dieser Schritt möglich ist, klar vor Augen führen und sie dann auch bis zum leßten Punkt festhalten und sichern. (Bravo !)

Abg. Graf Stra chwißtßz: Das Centrum sei stets für die Er- leichterung der Kommunallasten eingetreten. Wer die Quotisirung wolle, zeige damit, daß er die Steuerreform, die Erleichterung der Reallasten nit wolle; dahin ziele aber der Antrag Rickert, und wenn au nit auédrüdlih, so doch in seiner Konsequenz auch der Antrag Frißzen. Den rictigsten Weg für die Erleichterung der Kommunal- lasten biete der Antrag Huene, der au alie Bedenken des Ministers abshneide. Eine Aufhebung der lex Huene obne Bestimmung über die Verwendung ihrer Mittel fei nit angängig. Nah dem Vorshlage der Schulkommission werde einfah ein Theil dieses Geldes weggenommen, aber nicht in derselben Weise wie nah der lex Huene vertheilt werden. Wenn die Regierungêvorlage, der Kommissionsbes{luß und sämmtliche An- träge abgelehnt würden, werde ein Vakuum entstehen. Davor aber warne er. Sollte das Haus den Antrag Huene nicht annehmen wollen, so empfehle er den Antrag Sperlich, der im Prinzip das- selbe wolle, wie der Antrag der Konservativen.

Abg. Dr. Arendt if gegen alle Anträge, die der Zukunft prä- judizirten, und \priht sich im Besonderen bei der Möglichkeit einer Ermäßigung der Getreidezölle gegen jede Abbröckelung der lex Huene aus. Dagegen empfezle sich die Bewilligung von 20 Millionen zu Sthulbauzwecken, gegen welche nur die Gegner des Volks\chulgeseßes ih ausgesprochen hätten. Der freikonservative Antrag verhindere die Thefaurirung. :

Abg. Dr. von Stablewski: Mit Rücksicht auf die Zukunft der Kirde und des Staats habe er die größten Bedenken gegen die in Frage stehenden Gesetzesbestimmungen und werde gegen alle An- träge stimmen, welche geeignet seien, dem Staat größere Macht über die Volks\{ule zu geben. Er bedauere, daß das 29-Millionen- Gese nit nah der endgültigen Erledigung des Volks\chulgefeßzes zur Berathung komme. Schon heute würden viel zu viel prächtige Bolks\{ulbauten aufgeführt, während doch die größte Sparsamkeit am Plate sei. Bevor man nit zu einem ganz anderen Schul- spstem übergebe, müsse man si ablehnend verhalten. ] 5

Abg. Schnatsmeier führt aus, daß allein s{chon die drüdcken- den Kommunallasten eine gründliche Steuerreform erforderli maten. In Rheinland und Westfalen, wo die Kommunallaften ganz befon- ders drüdend seien, sche man die stolzesten Schulpaläste. Da sei n Verminderung der Grundsteuer auf dem Lande eine berechtigte

orderung.

Um 4 Uhr wurde die weitere Berathung vertagt.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-

M 47.

Berlin, Montag, den 23. Februar

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Unfallversicherung. - dem i Anze Ç reußishen Staats-Anzeiger“ Nr. 2: für 1886 veröffentlichten Verzeichnisse von Mitgliedern der BS Grund des Gesehes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. i Preußen errihteten Schiedsgerichte für die Heere2verwaltung ist Folgendes nahzutragen :

Zu dem im „Reichs-Anzeiger und Königlih

r

Schieds

Mai 1885 (R.:G.-Bl. S. 159) in

Laufende Nr.

ame, Stand und Wohnort

des stell-

| vertretenden der

| Bor | Belsitex. fißenden.

| stellvertretenden

fitenden. Beisitzer.

Bezirk Sitz | des | des ftell- | des Vor- | vertretenden |

Z x Nors Sciedés( +8. E | ch gerichts fißenden. figenden. |

Name, Stand und Wohnort

7|VI. Armee-Corps,

der stellvertretenden Beisitzer. Corps.

der Beisitzer.

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L. Armee-Corps, Königsberg i. Pr.

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3|IL, Armee-Corps.

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V. Armee: Corps, | Î Î '

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Garde-Corps. Berlin. | A 1.

[1. Allibn, König-|1. Gebauer, König-

/2. Haubold, König-|1. Zeimer, KönigliHer

3. Höfert, Shact- 1. Grimm, Arbeiter in

14, Stettin. | (3. Jacob, Arbeiter|1. Meyer, Arbeiter in 4, Skadowsfi, Ar- 1. Krüger, Arbeiter in

[V. Armee-Corps, Erfurt. | °FUlGeLauer, 1. Rehbein, König | | Civil-Ingenieur| licher

|3, [1, vacat.

(4, Eckardt, Meister 1. Mohnsam, Ge- bei der Gewehr- wehrfatrikarbeiter fabrik in Erfurt.| in Erfurt.

1. Rettig, König- lier Baurath, Garnifon-Bau- inspektor in Posen. j

2, 1. Vogt,

2, Hoffmann, König-

| liher Rechnungs- Rath, Proviant- amts »- Direktor in Berlin.

liherGarnison-} lier Bekleidungs- Bauinspektor | amts - Rendant in in Königsberg" Königéberg i, Pr. l, Pr, (2. Heinike, König- liber Ober - Laza- reth - Inspektor in Königsberg i. Pr.

VIII. Armee-

liher Proviant-! Rechnungs - Rath, amts - Direktor} Fortifikations -Se- in Königéberg| kretär in Königs- i. Pr. berg i. Pr.

2, Benseler, König- lider Garnison- Verwaltungs- Ober-Inspektor in Königsberg i. Pr.

meister in K3-' Königsberg t. Pr nigsberg t, Pr, 2. GiersWewsfi, Ar- beiter in Königs- berg i. Pr. Preuß, Scha®Ht-'1. Wittke, Arbeiter in meister in Ks-| Königsberg i. Pr, nigsberg i. Pr. |2, Arndt, Arbeiter in Königsberg i. Pr. Stettin. Corps. 2, GCummerow, Ar- beiter in Stettin.

in Stettin.

beiter in Brom-| Stettin. berg. 2. Wolf, Arbeiter in | Bromkerg.

Proviant-

bei der Gewebr-! meister in Erfurt.

fabrik in Erfurt.|2. Spangenberg, kon- trolführender Kar | sernen-Inspektor in Erfurt.

¡2, vacat.

2, Boier, Heizer in Magdeburg.

Proviant- amts - Controleur auf Probe in Posen.

VII, Armee- | Münster i, W,

ÖITX, Armee-Corbs, Altona.

21X[, Armee-Corvs.' Frankfurt a. M.

XVII. Armee- Danizîig.

Der Minifter für Handel und Gewerbe. Fn Vertretung: Magdeburg. Müller.

Dei

[. Rokobl, König- liter Garnison- Bauinspektor in Breslau, . Schneider, Königlicher Garnison-Baus-| inspektor in Mürsfter. . Bergmann, König- licher Ober-Lazae retb-Inspektor tin Münter.

2, Mewes, Proviant- amts - Controleur an Probe - iu

| Muürsfter.

Daffner, | Klein,

KönigliGer | Divisions- |

Justiz-Rath, | Auditeur der |

Divisions- | 15, DiviKon |

Auditeur der in

15. Division Köln,

in

Köln. . Bahmann, König- liber Kasernen- Inspektor in Al-

tona.

Hasemann, Köntigli%er Divisions- | Auditeur der 21. Divifion in Sranfkfurt a, M. 1, Stegmüller, . Pieper, Betriebs8- Königli@er führer bei der Ar- Garnison-Bau- tillerie - Werkstatt inspektor in} in Danzig. Danzig. 2. Klingroth, König- liGer Kasernen- Inspektor Las 2. Weigel, Civil- 1, Fehlhaber, König- Ingenieur bei liber Garnison- der Gewebr-| Bauinspektor in fabrik inDanzig. Danzig. 2, Darimont, König- lier Lazareth- : _Inspektor : in Danzig. 3, Adler Schlofser'1, Pih, Sattler in in Danzig. Danzig. 2. vacat. 4. Kebrbaum, 1, Küster, Arbeiter in Sck{micd in Danzig. Danzia. 2, vacat.

Berlin, den 17, Februar 1891,

Der Kriegs-Minister. Im Auftrage:

Volkszählung. Nah dem nunmehr vorliegenden vorläufigen Ergebniß

der Volkszählung hat die Zahl der ortsanwesenden Bevölke- rung im preußischen Staat, wie wir der „Statist. Corr.“ entnehmen, am 1. Dezember 1890 betragen 29 957 302 (gegenüber der vorläufigen Ermittelung im Jahre 1885: 2831383 und der definitiven 28318 470). Die Bevölkerung hat ih demgemäß in den lezten fünf „zahren um 1 643 469 Personen, d. h. um 5,79 Proz. des Bestandes vom 1. Dezember 1885 oder dur{schnittlih jährli um 1,13 Proz. _vermehrt, obschon auch in diesem Jahrfünft ein erhebliher Theil der natürlihen Bevölkferungsvermehrung dur den Uebershuß der Auswanderung über die Einwande- rung verloren gegangen ist, Die Volkszunahme ist diesmal eine viel größere gewesen als im vorhergehenden Jahrfünft und wird in den leßten fünf Zählumläufen nur von einem einzigen, dem vom 1. Dezember 1875 bis 1880 reichenden, um einen geringen Betrag übertroffen.

Seit dem Jahre 1867, wo der preußishe Staat (das Herzogthum Lauenburg eingerehnet) im Wesentlichen bereits leine jeßige Ausdehnung erreiht hatte, vermehrte fih seine Bevölkerung um 5 935 §62 Personen oder 24,71 Proz. Dies ergiebt eine jährlihe Volkszunahme von 0,97 Proz. Fnner- halb dieser 23 Jahre war das Anwachsen der Bevölkerung indessen keineswegs ein gleihmäßiges, wenn auch jederzeit höher als in fast allen übrigen europäishen Staaten sowie im Reichsgebiete durchschnittlic.

In den einzelnen Provinzen, Regierungsbezirken und Kreisen war auch während des abgelaufenen Jahrfünfts das Anwachsen der Bevölkerung ein fehr verschiedenes. Unter ersteren zeigte der Stadtkreis Berlin die weitaus stärkste Zunahme (20,07 Proz.); dann folgen Westfalen (10,17 Proz.), Brandenburg (8,54 Proz.) und Rheinland (8,42 Proz.). Am Geringsten war das Anwachsen in Pommern

(1,04 Proz.); Ostpreußen und die Hohenzollernshen Lande nahmen um 0,07 bezw. 0,86 Proz. ab. Unter den 546 Kreisen (einshließlich des Stadtkreises Berlin und der vier Hohenzollernshen Oberämter) weisen 378 ein Anwachsen, 168 eine Abnahme der Bevölkerung aus. Die 57 Stadtkreise

hausen (— 4,01, 2,51 und 0,85 Proz.), eine Zunahme; diese ersheint am Stärksten in Charlottenburg, Spandau, Kiel, Harburg, Magdeburg, Duisburg, Erfurt, Halle a. S., Kottbus, Essen und Berlin (mit 81,43 bis 20,07 Proz.), am Geringsten dagegen in Celle, Posen, Hanau, Frankfurt a. O., Koblenz und Danzig (mit 0,59 bis 5,05 Proz.). Von den übrigen 489 Kreisen bezw. Ober-Aemtern treten durch die stärkste Volkszunahme hervor Teltow, Gelsenkirhen, Niederbarnim, Dortmund, _Redllinghausen, Posen Oft, Zabrze, Beuthen D.-Sl. und Hannover (mit 36,17 bis 20,59 Proz.), wogegen die KreiseSchlochau, Adelnau, Kempen i.Pos., Friedeberg i. Neum., Kosten, Leobshüß, Rawitsh, Kammin und Wipperfürth die ge- ringste, jedo immer noch eine Zunahme aufweisen. Die 168 Kreise, in welchen gegen den Bevölkerungsstand vom 1. Dezember

Mehrzahl nach (106) den sechs östlihen Provinzen der Monarchie an; doch kommen in allen Provinzen aitbes West- falen fsolhe vor. Von diesen Kreisen entfallen auf Ost- preußen 24, Westpreußen 10, Brandenburg 12, Pommern 18, Posen 12, Schlesien 30, Sachsen 7, Schleswig 12, Han- nover 12, Hessen-Nassau 15, Rheinland 13 und Hohen- zollen

Am Geringsten war die Volksabnahme in den Kreisen Guben, Unterlahnkreis, Wolfhagen, Labiau, Niederung, Neutomischel, Neustettin, Mogilno, Diepholz, Schleiden, Osterburg, Oberlahnkreis und Lüneburg (0,01 bis 0,24 Proz.), am Stärksten hingegen in den Kreisen Wohlau, Pr. Holland, Friedland, Angerburg, Gerdauen,

Pr. Eylau, Militsh, Steinau, Prüm, Erkelenz,

1885 eine Volks8abnahme festzustellen war, gehören der |

Guhrau, Mohrungen, Eiderstedt, Grottkau, Rasten- burg und Stuhm (von 6,19 bis 3,94 Proz.). Es darf jedo niht unerwähnt bleiben, daß in einigen der vorgenannten

se (Wohlau, Friedland und Guhrau) der Stand der Be-

) i : | völkerung dur die Aufhebung bisher bestandener Garnisonen zeigen, mit Ausnahme von Stralsund, Emden und Nord- | i : ga

vermindert worden ift.

S O Vrti8anwe]ende am

1. Dezember

Staat.

Provinzen.

1390 1885

überhaupt Prozert

A. Staat. 29 957 302 28 318 470| —+ 1 638 832 B. Provinzen:

Ostpreußen . ;

Westpreußen e

Stadtkreis Berlin

Brandenburg

Pommern

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Sachsen . : :

Schleswig-Holstein .

Hannover

Westfalen . .

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59 475 08 229 15 267 342411

1 343 O LO1 263 957 199 999 15 636 36 476 111 588 151 485 67 087 107 789 224 156 71 546 365 786 572

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Die Veranlagung der Brennereien zum Kontingent,

_ Bei der Erstattung der im §. 2 Absatz 3 des Brannt weinsteuergesezes vom 24, Juni 1887 vorgeschriebenen Gut: achten von Sachverständigen der Brennerei: Berufsgenossenschaf*