1891 / 48 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

deécaib, weil sie von dèn Sozialbènokraten vorgeschlagen werde, kurzer Hand ablehnen follte._ S i Abg. Dr. Hirsh hat inzwischen folgende Resolution beantragt : ; Den Reichskanzler zu ersuhen, behufs Besserung dex wirth- shaftliden Verhältnisse unter den Arbeitern dabin zu wirken, daß in den Betrieben des Meichs, dec einzelnen Bundesstaaten, der Kommunalverbände und der Kommunen Abschlagszablungen auf den verdienten Lobn wöcbentlih, die Abrehnung desfelben, soweit es möalich ift, vierzehntägig erfolge. y 5 Abg. Dr. Gutfleisch: Ec werde gegen die Anträge Auer und Metzner stimmen. Es sei nit absolut rihtia, daß kurze Lohn- termine überall den Vorzug verdienten, sondern Manches sprede geradezu für das Gegentheil. Seine Partei wolle hier das Truck- syitem beseitigen, d. h. verbüten, daß der Lobn der Arbeiter Un- berufenen zufließz, und daß die Arbeiter zu unnüßen Geldausgaben verführt würden. Er stimme gegen die Anträge Auer und Mesgner, den Verkauf von Waaren an die Arbeiter Seitens der Arbeitgeber überhaupt zu verbieten, Was gegenwärtig nah § 117 dec Gewerbe- ordnung Rechtens sei, wona Verabredungen ungültig seter, welche den Arbeiter 1wärigen, seine Bedürfnisse aus bestimmten Veikauféstellen zu entnebmen, genüge ihm. Wenn auh an manchen Stellen Viß- verbältnisse bestehen möcten, so gebe es doch an anderen Stellen Kon'umvercine, wele für die Arbeiter sebr vorthcilbaft seien und deren gute Einrichtungen man sckädigen würde. Man dürfe nit eine Bestimmung treffen, die das Gute zugleih mit dem SW&lchten bescitige. (Sebr rictig! bei den Nationalliberalen ) Dn der Kommission habe seine Partei erst Bedenken gehabt gegen das Wort „dur{scnittlihe“ im Absay 2, habe sid aber überzeugt, daß die Hinzufügung desselben zur Fassung der Regierungsvorlage einen Fortscritt bedeute. Wenn ein UÄrbetit- geber z. B. für feine Arbeiter mehrere Centner Kartoffeln zu vere schiedenen Preisen kaufe, fo sei durhaus zulässig, daß er ten Arbeitern einen DurcbsHnittépreis pro Centner berechne. Bet Arbeitémateria?t, Stoffen, Werkzeug u. dgl. die der Arbeitgeber zu verschicdencn Preisen kaufe, müsse er eLenfalls bereGtigt sein, dem Arbeiter einen Dur(schnittspreis zu berechnen, oder er müsse über jeden einzelnen Gegenstand genau Buch führen und könne dann z. B. für ein theurercs Werkzeug dem Arbeiter einen theureren Preis stellen. Eine Kontrole darüber werde allerdings nur möglich fein, wenn in Qualität und Menge ausreiWende Aufsfitsbeamte geschaffen würden, aber diese Kontrole wolle seine (des Redners Partei) \chaffen, damit nit manch2e Bestimmung dieses Geseßes nur auf dem Papier steben bleibe, Der Arbeiter selbst solle vermöge seiner Vereizigungen zur Kontrole berufen sein. Der ortsübliche Preis werde in der Mehrzaßl der Fälle festzustellen sein, und da die Zustimmung des Arbeiters dazu erforderli sei, werde in Zukunft dem Arbeiter richt zu viel an- erechnet werden könn-n, Niemand könne annehmen, daß feine Partci den Stein der Weisen in dieser s{chwierigen Frage gefunden habe, aber in ihrem Antrag liege wenigstens eine Grundlage. auf weler weiterg-baut werden könne und welche si von der exzessiven F2hung des sozialdemokratis@en Antrags fern halte. Wenn feine Partei au nit deswegen gegen einen Antrag sei, weil er von den Sozial- demokraten gestellt sei, fo sei fie doch nickt verpflichtet, cinem Antrag zuzustimmen, nur weil man ihn mit arbciterfreundlißen Redensarten ausftatte. (Beifall bei den Nationalliberalen.) l i Abg. Metzner: Wenn ein Arbeitgeber einen Kon?umverein gründe, solle der Arbeiter frei entsGeiden dürfen, ob das für ihn eine obltbâtige Anftalt sei oder nit. Sein Antrag wolle die zwangS8- weise Hineinziehung der Arbeiter in solche Unternehmungen verhindern. Die jetzigen Bestimmungen reihten nit aus. Man müsse gegen die Umgebungen des Verbots des Trucksystems Vorkehrungeu treffen. Die Arbeiter würden jeßt in die Konsumanstalten hineingezwungzen theils dadurb, daß se eine Cession eines Theils ibres Lobnes an die Kon‘umanstalten unterschreiben müßten, theils indem fie nur mit Bons an die Konsumvereine zahlten, theils in der Form, daß der Kassirer des Arbeitgebers den Lohn baar auszahle, aber der Kassirer des Konsumvereins daneben sige und das Geld einstreiche, ohne daf es der Arbeiter in die Hände bekomme. Ein Bergarbeiter in Obers{lesien habe 45,20 Æ Arbeitslohn verdient, davon seten ab- gegangen: Beitrag zur Krankenkasse 1,25 4, Miethe 10.4, an den Konsum- verein für gelieferte Waaren 31,95 A, Steuern 2 16, mache zu- fammen 45,20 # Der Verdienst sei also null. Einem Andern scien 3 A, einem Dritten 5 S übrig geblieben. Einem solchen Treiben müsse eia Ende gemacht werden. Ein Konsumverein habe sich sogar eigenz Messingmünzen angeschafft, die er den Arbeitern berautgebe, damit si? das herausgegebene Geld nicht wo anders ver- brauchten. Nehme man an, der Arbeiter habe si freiwillig unter den Konsumverein gestellt, so könne man fagzen: Jeder Arbeiter sei frei in seinem Handeln, er könne kaufen, wo er wolle. Aber die Arbeitgeber sagten : Thut er es nicht, wo wir wollen, so maen wir von unserer Freiheit Gebrau und entlassen ihn. Der §. 117 genüge hier keineswegs, Er (Redner) könnte noch Versiedenes über tie Konsumvereine anführen, aber ec wolle ni&t öffentliche Gesellschaften hier kompromittiren. Der verdiente Arbeitslobn szi unantastbares Eigenthum des Arbeiters geworden, und Niemand habe das Recht, direkt oder indirekt darüber zu verfügen, Etner solchen Verfügung, wie sie bisher bestanden habe, wolle sein Sintrag vorbeugen. Den zweiten Theil des Antrages ziehe er zurück, nachdem der Antrag Gutfleisch redaftionell geändert f. Regierung#-Rath Dr. Wilhelm i: Vor einem Jahre sei hier von einem Sozialdemokraten behauptet worden, daß das Truksystem in Deutsland außerordentli zugenommen habe. Diese Behauptung fei hon damals vom Staatssckretär Dr. von Boetti®er widerlegt worden. Die Zabl der Bestrafungen deswegen habe 1886 194, 1887 172, 1858 109 betragen. Von einer Zunahme des Trucksystems sei also keine Rede. Mit welcher Sorgfalt die Behörde dem Truck- fystem entgegentrete, könne man taraus entnehmen, daß 1888 in 300 Fällen Anklagen eingeleitet seien, von denen allerdings nur bei 109 der Thatbestaab vorliege, welhen der §. 114 der Gewerbeordnung verlange. Den Antrag Metner bitte er abzulehnen. Auf Veran- lassung des Rei&skanzlers angestellte Echebungen über die Anwen- dung des Truckivstems in Oberschlesien hätten ergeben, daß die in der Presse angeführten Fälle der Anwendung des Trucksystems nit unter die Bestimmungen über das Verbot des Trucksystems zu subsumiren seicn. Die Cession des Arbeitslohnes fei weder nah den jetzigen geseßlichen Bestimmungen strafbar, noch würde fie nah dem Antrage Megner \trafkar sein. Eine solche Cession entbehre aber des gescßlihen Schutzes nicht, insofern derartige Cessionen geseßlich un- wirksam feien, Sein Fall von Trucksystem sei es ferner, wenn der Arbeitgeber auf Veranlassung des Arbeiters an dritte Personen Shul- den desselben bezahle. Der Antrag Auer, den Verkauf von Waaren an die Arbeiter Seitens des Gewerbetreibenden zu verbieten, würde vielfa zu ganz sonderbaren Verbältnissen führen. Einer Arbeiterin, die bei Rudolph Herzog beschäftigt set, könne man doch_ nit ver- bieten, irgend eine Waare in diesem Geschäft zu kaufen. Der Antrag Auer gebe also über das Interesse der Arbeiter selbst und das Maß des Bedürfnisses weit hinaus. Beim Handwerk sei Gewerbebetrieb und Verkaufsge\{äft oft vcreinigt. Weshalb solle man da einem Arbeiter geseuli verbieten, cinen Gegenstand bei seinem Arbeitgeber zu kaufen? Was den übrigen Theil des Antrages Auer betreffe, fo kämen Lobnzablungen am Sonntag sehr selten vor,- und wo fie vor- kämen, liege ein Bedürfniß zum Verbot nicht vor, besonders in Fällen, wo der Arbeiter in Kost und Wohnung stehe. In den Kreisen der Industrie habe sich seit langen Jahren das Bestreben bemerkbar gcmacht und vielfah mit Erfolg, die Zablungen am Sonnabend abzuschaffen. Bei diesen freiwilligen Be- ftrebungen könne man es aber bewenden lafsen, Durch statutarische Bestimmung könne die Zahlung am Sonnabend ja beseitigt werden, aber ein allgemeines Verbot würde zu weit gehen. Wenn die Arbeiter ¿- B. weit wohnten und des Sonnabends nah Hause führen, fo sei dics der ritige Moment für die Zablung. Die achttägige Lobnzahlung wäre in manchen Fällen unangebracht. In dieser Beziehung müsse man der Einsi@t der Arbeitgeber vertrauen und sh auf die Beschlüsse der Kcmmission beschränken. Die Regierung könne nur die Anträge des Abg. Gutfleish empfehlen.

Abg. Dr. Hartmann: Der Antrag Mehner sei überflüssig, denn die Fälle, welhe er im Auge habe, würden dur den §. 117 u. fff. getroffen; den Äntrag Auer müsse seine Partei ablehnen, nit weil er pon sfozialdemokratisher Seite ausgehe man habe fozialdemokratische Anträge in der Kommission einstimmig angenommen —, fondern weil er praktish bedenklih sei. Die Sozialdemokraten fuhten au hier die Legende zu verbreiten, daß die Mehrheit das bestehende Geseh ver- \{le@tern wolle Das fei bereits von dem Abg. Dr. Gutfleisch wider- legt worden. Das Verbot des Auslobnens in Gast- und Shank- wirtbschaften sei bereits in der Kommifsionsvorlage enthalten. Die Sozialdemokraten kämpften in der That gegen Windwühlen. Ihrem

ublikum freiliG wüßten sie den Glauben beizubringen, daß dic Mehrheit arbeiterfeindlich sei. Ein glänzendes Beispiel hier» für biete die vorleßte Nummer des „Vorwärts“, des Amts- blatts der deutschen Sozialdemokratie. Da werde berichtet über die Verbandlung vom vorigen Freitag, die Mehrheit bätte die \Gzuflive That begangen, die Arbeitsbücher für die Arbeiter bis zum 21. Zabre einzuführen. Als ob diese Einri®tung niht {on seit 1378 bestände! Eine Berichtigung fei bisher niht erfolgt. Er gebe dem Abg. Grillenberger zu, daß die Fälle der Zuwiderhand- lung gegen das Truckrerbot bedauernswerth häufig seien, häufizer als man nach der Statistik annehmen könne. Es werde sehr häufig gegen §. 115 gefehlt von Arbeitgebern und Arbeitern, wel@e feine Abnung davon kâtten, daß sie etwas Gefeh- widrige begangen bätten. Das gelobte Land der Sozialdemokraten, Sachsen, zeihne sh auc in dieser Beziehung wieder aus, habe der Abg. Grillenberger gesagt. Das Habe er behauptet, aber nicht bewiesen. Der eine Fall beweise gar nihis, und selbit wenn er mebrere Fälle angeführt bätte, so würde dies nur beweisen, daß in Sawjsen dite Auffit besser sei, als in andern Staaten. Er babe ctwas von einem Bezick3amtmann erzählt. Man habe in Sagsen keine Bezirksamtmänner, der Fall müsse also in Bayern passirt sein. Uebrigens bätte man sich niht an den Bezirk8amk- mann, sondern an den Staatsanwalt wenden müssen. Mit dem Begriff „orteüblih“ werde man in der Praxis viel leiter fertig werden als hier im Reibstage, wo man gewissermaßen am Phantom arbeite,

Abg. Dr. Hirs\H: Die von den Sozialdemokraten und dem Abg. Meßner vorgebra®&ten Klagen würden vielfah von den Arbeitern ge- theilt. Solle der alte Truckparagrapb einen Sinn haben, so müße dem Arbeiter das, was er in Wirklic;keit verdient habe, baar in die Hand gegeben werden und nicht in zu langen Fristen. Der Arbeiter müsse das freie Verfügung®re@t baben über das, was er redlih ver- dient habe. Auch die Konsumvereine, so wohlthätig sie fonst seten, dürften den Arbeitern von den Arbeitgebern niht als Kaufstellen auf- gezroungen werden. Er babe si allerdings davon überzeugen müssen, daß es außerordentli {wer fei, durH Verschärfungen des Ge- setzes hier etwas ¿u bessern, weil diese Dinge zweis{neidiger Natur seien. Die Arbeiter kennten das bestebende Gese so gut wie dic Arbeitgeber, aber se wagten nicht, eiae Anzeige zu machen, aus Furcht, auch an anderen Stellen keine Arbeit ¿u erhalten, Er meine, daß arc die: aGtiägige Lohnzatlung niht zur Vershwendung führe. Gerade dur die langen Lohnfristen würden die Arbeiter gezwungen, zu borgen, um ihre tägliwen und stündlihen Bedürfnisse zu befriedigen, und sie geriethen immer tiefer in das Trucksystem hinein. Um diefem Uebelstande entgegenzutreten, habe er seine Resolution beantragt. Die Befürchtung, daß in Folge der acttägigen Lohnzahlung die In- dustcielen mebr Rechnungsfkräfte anstellen müßten, dürfe den Reichstag nichi schrecken. In vielen Fabriken bestehe diefer Modus bereits zu allseiiizer Zufriedenbeit. Uebrigens müsse er anerkennen, daß dieser Gegenstand mehr zu §8. 119 a gehöre und ziehe deshalb die Resolution voriäufig zurü. L

Abg. Singer: Ec könne die von dem Abg. Metzner erwähnten Fälle über das Treiben der sogenannten Konsumvereine ergänzen. Im Kattowißer Kohlenbezirk seiza, wie mitgetheilt werde, die Bergarbeiter

ezwungen, bei den unter der Verwaltung der Bergwerke itehenden äden (30 an der Zaktl) zu kaufen. Es werde ihnen dort bis zu 70 9/6 ibres Lohnes geborgt und sie müßten die Waaren 10 %/% theurer bezahlen als anderwärts. Seine Partei sei nicht so sehr gegen die Konsumvereine im Allgeraeinen, als gegen solche Aus8wüchse, welche die Arbeiter auf das Empfindliste s{ädigten. Der Arbeiter habe das unbestreitbare Ret, für seinen verdienten Lohn feine Lebens- bedürfnisse da zu faufen, wo er Lust habe. Unter dem jeßigen System seien die Arbeiter nit frei, sondern Sklaven des Unter- nehmers, und das sollte in der Zeit, in dec wir jegt leben, von keiner Seite mehr gebilligt werden. Seine Partci werde selbst- verstänvlih für den Antrag Meßner stimmen. Der Abg. Dr. Hart- mann habe der Mittheilung des Abg. Grillenberger über das Kantinen- wesen widersprochen. Er (Redner) könnte eine ganze Reihe foler Falle mittheilen, bier nur folgende: In Hamburg hätten am Hafen Wiribe die Veryflihtung übernommen, gewissen Arbeitern einen Vorschuß zu gewähren unter der Bedingung, daß der Arbeit- geber durch den Vermittler das Auszahlen der Löhne be- werkstelligen lasse, Dadurch werde der Arbeiter direkt in Abhängigkeit gehra&t vom Unternehmer und Inhaber der Kantine, Jeder Arbeiter, der diese s{mußzige Manipulation dur(- schaue und sich darüber ausspreche, werde sofort arbeitslos, Die- jenigen Arbeiter, welWe den größten Theil ihres Verdienstes bei dem Wirtihe ließen, erbielien am ersten Beschäftigung. Mancher brave Mann solle in Folge dieses Systems zum Trunkenbold geworden sein. In S@leswig-Holstein es handele si um eine Ziegelei seien die neu aufgenoinmenen Arbeiter von ihrem Meister ange- wiesen worden, alles Nöthige an Kolonialwaaren auf Conto von dem Inspektor zu entnehmen, der zu gleicher Zeit au Krämer gewesen fel. In Sommer habe der Inspektor das Contobuh dem Meister vorgelegt,, der die Rechnung bezabit und sie den Arbeitern abgezogen habe, ohne daß diese einmal bâtten kontroliren können, ob die Rechnungen richtig gewesen seien. Durch dieses Kantinenwesen würden gerade die kleinen Gewerbetreibenden geschädigt, die man auf der reten Seite so wartn vertheidige. Seine Partei wolle durch ihren Antrag nicht, wie der Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi ausgeführt habe, ciner Arbeiterin verbieten, in einem Geschäfte, für das sie thätig sei, einen anderen Artikel zu kaufen, au nicht verbieten, daß cin Schneidergeselle bei seinem Meister, der einen Laden habe, einen Anzug kaufe. Es solle nur verboten werden, daß Abzüge vom Lohne agemacht würden zu Gunsten von Einfäufen in demseiben Geschäft. Das Wort „durschnittlich“ würde nit dem Arbeiter, sondern dem Arbeitgeber zu Gute kommen. Es sei sehr {wer, fast unmögli, den „durWs@nittlihen“ Selbstkostenpreis anzugeben, leichter aber den wirklihen. Beiläufia gesagt, komme die Klage, daß die Nähterinnen gezwungen würden, ihr Garn in den eigenen Geschäften zu kaufen, in den Mäntelge\schäften viel seltener vor, als in der Wäschefabrikation. Wenn Seitens ‘der Unternehmer E Arbeitern Materialien geliefert würden, fo könne man prinzipiell dagegen nichts einwenden, wohl aber, wenn dieses benußt werde, den {on sonst recht hohen Profit no zu vermehren. ‘Zu welhem Preise sollten die Arbeitgeber nun die Materialien abliefern? Nur zum Selbsftkoftenpreise, den ein Blick auf die Fakîiura ergebe. Der Unternehmer brauche hier weder aus der Konjunktur, noch aus den Engrosverkäufen Vortheile zu ziehen. Der Dur@schnittspreis sei niht zu kontroliren. Die Fabrikinsvektoren hätten die Kontrole vorzugsweise auf die Großbetriebe auszudehnen, aber gerade im Kleingewerbe kämen jene Manipulationen vor. Es sei au dringend nothwendig, die ahttägige Lobhnzablung geseßlih fest- zuscßen, Der Spartrieb der Arbeiter werde durch langfristige Löhne {on deshalb niht gefördert, weil sie dann zur Deckung der täglihen Lebensbedürfnisse entweder Vorschüsse nehmen oder die Waaren borgen müßten. Wobl aber werde durch langfristige Löhne dem Unternehmerthum ein Dienst erwiesen, weil dieses dann noch mit dem Gelde des Arbeiters Gewinne erzielen örne, Man könne auch hier den Schuß der Arbeiter niht ein- \{ränken, Mit den Aufgaben des praktischen Lebens rene der Abg. Dr. Gutfleisch allerdings, aber mit denen des Unternehmer- tbums nicht. Der Abg. Dr. Hartmann überseche, daß die Kom: missionsvorclage die Auszahlung des Lohnes in Schankstätten nur \0- weit verbiete, als die unteren Verwaltungsbehörden die Ge-

nebmigung versagten. Diese aber würden zu ciner Einshränkung der Befugnisse des Unternehmerthums nit die Hand bieten, fie müßten dem sfozialen Uebergewiht der Unternehmer weihen. Die tausendfahen Einflüsse der Unternehmer und die Vetternwirthscaft seien so mächtig, daß man die Fälle mit Licht suhen würde, wo die untere Verwaltungsbehörde die Genehmigung zur Auszahlung des Lohnes in Gast- und Schankwirthschaften versage. Diese Bestim- mung sei also nur eine Dekoration; wer wirklich dem Unfug ein Ende maden wolle, müsse den Unternehmer geseßlich verpfliGten. Seine Partei babe ferner beantragt, daß der Tag der Auszahlung kein Sonn- oder Festtag sein dürfe. Der Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi meine, es finde keine Lohnzablung am Sonntage mehr statt, und wo sie stattfinde, liege kein Anlaß vor, sie zu verbieten. Da kenne der Regierungs-Rath doch wohl die praktishen Verbältnifse nitt. Im Kleingewerbe werde noch sehr vielfah am Sonrtag gelöhnt. Der Arbeiter werde dadurch häufig zur Sonntagzarbeit ge- ¿wungen. Mancher Arbeiter habe ferner einen weiten Weg zurück- zulegen, müsse alfo einen Theil des Sonntags opfern, müsse anti&am- briren, bis es dem Unternehmer gefalle, dem Arbeiter seinen {on am Sonnabend Abend woblverdienten Lohn auszuzahlen. Die Regierung scheine allen Vorsblägen zur Einschränkung und VershleWterung der ursprünglihen Vorschläge zuzustimmen, während sie sich ablehnend dagegen verhalte, die Rechte der Arbeiter auszudehnen. Das zeige si au® fon bei dem Antrage des Fünf-Männerkollegiums, der eine Verabfolgung von Werkzeugen und Stoffen zu einem höheren, den ortsüblihen Saß niht übersteigenzten Preise zulassen wolle. Einen „ortsüblichen“ Preis könne man nur durch Umfrage bei den Unternehmern feststellen. Diese hätten es also au bier, ebenso wie bei den Kartellen, Trusts und Ringen, in der Hand, beliebiz bohe Preise zu ihrem Vortheil festzuseßen. Namentlih die Herren. die nicht Man(esterwänner feien, sollten st® "träuben, der kapitaltistiswen Ausbeutung Thür und Thor zu öffnen. Er bitte deshalb, den Antrag des Fünf-Männertriumvirats abzulehnen und nicht in ein Verbot tes Truksyitem3 eine noch viel härtere Ausbeutung hineinzusckmuggeln. Er wünsckte, die Subkommiiiion hätte sich mit ihrer Thätigkeit zwischen der ersten und zweiten Kommissionélesung beanügt, und wäre nit bis zum leßten Athemzug bemüht, Verihlehterungen in das Gesetz zu bringen.

Gebeimer Ober Negierungs-Rath Lohmann: Der Abg. Singer habe seine Verwunderung darüber au2gesprochen, daß die Regierung den Antrag Gutfleish unterstüte, der, statt dem Trucksystem ertgegen- zutreten, gerade die Möglichkeit einer neuen Bedrückung der Arbeiter in das Geseg hineinbringe. Das sei durchaus unrichtig. Die bis- herige Bestimmung der Gewerbeordnung lasse das in uneinges{chränktem Maße zu, was jeßt durch den Antrag der Kommission und den An- tcag Gutfleish nur in einem fehr einges&ränkten Maße erlaubt werde. Der Abg. Singer habe dann gemeint, es dürffcn dem Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi die nöthigen praktishen Erfahrungen für seine Behauptung feblen. Die Erhebungen, die im Jahre 1538 angestellt und auch dem Reichstage mitgetheilt seicn, böten aber praktis@e Erfahrungen auf diesem Gebiete zur Genüge. Durch dieselben sei konstatirt, daß die Auszahlung des Lohnes am Sonntag außerordentlih selten sei. Die Masfen armer “r- beiter, die am Sonntag aus dem Dorfe, um den Lohn zu bolen, in die Stadt müßten und den halben Sonntag dabei ver- lôren, feien reines Phantasiegebilde des Abg. Singer. Ebenfo müße er mit aller Ertshiedenheit den Vorwürfen des Abg. Singer gegen die Beamten der Regierung und Verwaltung entgegentreten. Er (Redner) glaube, ih auf die Zustimmung der Mehrheit des Hauses berufen zu fönnen, wenn er fage, daß die Behauptung des Abg. Singer die Berallgemeinerung einzelner Fälle sei, die vielleicht hier und da aufgetreten seien, um eine große Menge der angesehensten Beamten in Mißkredit zu brixgen. (Zustimmung rechts.) Die Beftimmungen der Vorlage in der Kommission, meine der Abg. Singer, würden nit ausreiben, um dem Truckfsystem entgegenzutreten. Er (Redner) babe unter den angeführten Fällen keinen einzigen finden können, der nicht {on unter das gegenwärtige Verbot des Treucksystems fiele. Die Manipulation des Ziegeleiinspektors gehöre darunter, da diefer doch ein Beausftragter des Ziegelcibesizers sei. Was der Abg. Singer für feinen Antrag auf Verschärfung des Truckverbots angeführt habe, sei voliständig unbegründet. Dann habe Abg. Singer bezüglich der Bei- spiele des Negterungs-Raths Dr. Wilhelmi gegen seinen Antrag ge- tagt: das haben wir gar nit gemeint. Was man abec meine, jolle man auch wirklich sagen. (Heiterkeit.) Was der Abg. Singer naGher als das bezeihnet habe, was er raeine, sei etwas, was schon jctzt verboten sei. Was der Abg. Singer bezüglih der Berechnung der Selbstkosten wolle, habe auch die Regierung und die Kommission ge- wollt, Es babe si nur im Laufe der Vechandlungen herausgestellt, daß diese Absicht nit klaren Ausdruck fiade, wenn man _nicht „durh- \{nittlih“ vor Selbstkosten hineinsch@reibe. Der Abg. Singer meine, die Selbstkosten könne man aus der Faktura ersehen, der durchsnitt- lihe Beirag der Selbstkosten sei niht kontcolirbar. Der DurŸ- \nittêpreis könne aber gerade so aus den vers{iedenen Fafturen ents nommen werden. Die Berechnung der durchscnittlißzen Selbstkosten biete aber viele Vortheile. Man möge den Fall eines Arbeitgebers nebmen, der Kartoffeln einkaufz, aus dem cinen Ort 1090, aus dem anderen 100 Ctr. zu vershiedenen Preisen, mit verschiedenen Trans- portkosten u. w. Es wäre do unrichtig, dann die verschiedenen Lieferungen verschieden lagern zu lafsen und aus den verschiedenen Lagern den Arbeitern wiederum einen versGiedenen Selbstkostenpreis anzurehnen. Was an dem Antrag Metzner berezchtigt sei, stehe be- reits in dem Geseg, Wenn man weiter gehe, komme man zu Schwicrigkeiten. Was mit den Worten „direkt oder indirekt“ ge- sagt werden solle, sei niht zu verstehen. Ec biite deshalb, auch diesen Antrag abzulehnen.

Abg. Freiberr von Stumm: Der Abg. Singer habe das Gegentheil von dem, was darin stehe, in seinen Antrag hineininterpretirt. Er bemängele die Kontrole; entweder sie sei {hon jeßt geznügznd, oder, wenn sie das nit sei, gebe es keinen Grund, in der Richtung noch weiter zu gehen. Die Konsumvereine dürften niht in der Wiise protegirt werden, daß sie den kleinen Leuten Konkurrenz maten, In feinem (des Redners) Kreise gebe es keine Konsumvereine. Aber es lasse fich nit leugnen, daß fie im Uebrigen ganz nüßzlihe Ein- ri@tungen gerade für die Arbeiter seien, Wenn die Sozialdemo- kraten verböten, in einem bestimmten Lokal zu kaufen, in die Phil- harmonie zu geben (Heiterkeit), so sei dies eine ärgere Sklaverei, als wenn ein Arbeitgeber nur den Hinweis gebe, daß der Arbeiter in einem Geschäft besser kaufe, als in dem andern. Die Sozialdemo- kraten möchten den Fabrikinspektor sons gern ausspielen gegen den Arbeitgeber. Sollten aber hier ihm Befugnisse zugewiesen werden, um praktishe Erleichterungen herbei;uführen, so Heiße es: Das ift Polizei! Die Lohnzablungstermine würden sich nicht immer so durch- führen lassen, wie der Abg. Auer es beantrage; z. B. in folchen Betrieben, wo Generalakkorde beständen und erst der Gesammtlohn der Arbeiter und dann der des Einzelnen ausgerechnet werden müsse, müsse die Auszahlung in den Händen eines Kassirers bleiben, und danach seien kurze Lohntermine undurchführbar. Uebrigens liege oft den Arbeitern selbs nichts an so kleinen Me, sons dern die Leute wollten ihr Geld erft monatli haben und es nah Hause tragen. Wo Ausnahmen nöthig seien, könnten sie ja nah dem Vorslage der Kommission dur Ortsstatut eingerichtet werden. Durch Annahme der Kommissionsvorschläge werde man dieselben Zustände erreichen, die in der SHweiz untec Zustimmung aller Be- theiligten seit langer Zeit beständen. i

Abg. Möller: Der zweite Theil des Antrages Gutfleish empfehle sich aus mehreren praktishen Gründen; in der Konfektion, in der Schuhmachherei und in vielen anderen Industrien gehe es pat anders zu machen, und wenn die Preise von den Arbeitgebern zu boch normirt würden, so würde dur rihterlihe Erkenntnisse Re- medur geschaffen werden. Billiger als der Arbeiter das Material im Laden faufe, brauche es ihm der Arbeitgeber au nicht zu geben, weil sonst häufig Fälle eintreten könnten, daß der Arbeiter das Ma- terial verkaufe. Die Anträge Auer, betreffend die Lohnter:nine, feien in vielen Fällen niht durchführbar und würden viele Ausnahmen nöthig machen, Der Abg. Metzner habe Fälle angeführt, in denen die

Abzüge den ‘ganzen Lohn absforbirt bätten, aber er habe nit gesagt, aus einer wie großen Anzahl von Lohnzetteln er diese Fälle ent- nommen habe, und er bekämpfe auch nicht, daß oft ein Arbeiter die Ginkäufe für eine ganze Reihe von Arbeitern beforge. Er bitte also, die Anträge Gutfleish und mit ihnen die Anträge der Kommission anzunehmen. zu

_Abg. Dr. Schaedler: Er müsse si gegen den Antrag Meßner erklären, denn wenn er au jedem Arbeiter das Ret gebe, zu kaufen, wo er wolle, so sei dies {on durch andere Bestimmungen des Ge- seßes genügend gewahrt. Diejenigen Punkte möthte er aus den An- trägen Mezner heran8nehmen, in welchen gegen die Zulässigkeit der Cesfion von Forderungen auf den Lobn bingewiesen werde. Er be- ane fh also deshalb für die dritte Lesung einen dabin gehenden An-

ag vor.

Die Diskussion wird geschlof}sen. Abg. Meßner zieht seinen Antrag zurü.

_Die Anträge Auer werden abgelehnt, die Kom- missionsfassung mit den von den Abgg. Dr. Gutfleisch u. Gen. beantragten Aenderungen angenommen.

: v 9 Uhr wird die Weiterberathung auf Dienstag 1 Uhr vertagt.

Haus der Abgeordneten. 40. Sißung vom 23. Februar 1891

Der Sizung wohnen der Minister der geistlichen 2c. Ange- legenheiten Dr. von Goßler, der Minister des Fanern Herrfurth und der Finanz-Minister Dr. Miquel bei.

Die zweite Berathung des Einkommensteuer- geseßes wird fortgeseßt, und zwar bei “den Z8. 84 und 85, welche von der Verwendung der zu erwartenden Mehrerträge handeln, und den dazu gestellten Anträgen; verbunden is mit dieser Debatte die zweite Berathung des Geseßentwurfs wegen Aenderung der lex Huene, wonach 20 Millionen Mark aus diesem Gesetz für BVolksshulbauten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Volksschulgeseßkommission beantragt, die Mehrerträge der Ein- kfommensteuer für diesen Zweck zu verwenden.

_ Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Die §8. 84 und 85 ge- hörten eigentlih garniht in dieses Geseß binein. Es sei aber wünschen8wertb, daß über die weiteren Ziele der Steuerreform etwas festgestellt werde. Wenn der Antrag seiner Partei besage, daß sie die Auftebung der Grund- und Gebäudesteuer wünsche, so beiße das, daß sie die Srund- und Gebäudesteuer als Staatssteuer nicht wünsche, fie folle den Gemeinden überwiesen werden und der Staat solle dur Zuschläge dos fundirte Einkommen aus dem Grundbesitz treffen. Die Vertheilung der Mehrerträge nach der Grund- und Gebäudesteuer allein fei nit rihtig; dadurch würden die ärmeren Landestheile des Ostens allzu sehr benadtheiligt werden. Das habe man bei der Berathung der lex Huene \chon geltend gemaht. Es komme nicht darauf an, daß vom Staat mögli viel gefordert werde, wie dies die meisten Anträge thäten. Die Gemeinden könnten zufrieden sein, wenn ihnen aus den Mecbrerträgen feste Ueberweisungen çegeben würden statt der vielleiht Eóheren aber \@wankenden Ueberweisungen aus der lex Huene. Die Mekbreinnahmen aus der Einkommensteuer brauhe man vielleicht später für die Staatsau2gaben. Redner s\priht sib gegen jede \o- fortiae Ueberweisung aus, weil es {wer sei, die Sache naHher wieder rückgängig zu machen. Bedenklich sei es, den Ueberweisung8maßstab leßt fo nebenbei festzustellen. Weniger bedenklich sei die Entnahme der Gelder für Schulbaut?en aus den Mehrerträgen; denn diese Ent- nahme erfolge nur einmal. Aber auch dadur werde der weiteren Steuerreform präjudizirt. Er bedauere, daß er der Sculverwaltung nivt entgegenkommen fönne, aber das Haus fei nit s{uld an der Häufung der Vorlagen, und man müsse bei der augentlicklihen Sach- laze die Interessen der Steuerrefcrm in die erste Linie stellen. Daß die Mekrerträge verwendet twerden sollten zur Erleichterung der kleinen und mittleren Einkommen, ersheine ihm fals; richtiger würde es sein, einen Unterschied zu maten zwishen dem fundirten und unfundirten Einkommen. Am Meiften nähere sib dem Standpunkt sciner Partei nur der Antrag Hobrecht, Vielleicht würde es gut sein, den Fonds, der fi in den erften beiden Jahren ansammele, zur außerordentlihen Sculdendeckung zu verwenden, bis 1894 die Ueberweisung dur be- sonderes Gese erfolge. Die von dem Abg. Rickert beantragte Quotisirung sei eine politishe fata morgana, auf die si keine Re- gierung einlafsen fönne, weil fie vom politischen Standpunkt aus betrachtet cin Messer ohne Hest und ovne Klinge sei. Die Quoti- firung fei der Anfang einer parlamentarischen Regierung ; diese Quoti- firung werde angewendet werden, um mißliebige Minister zu be- seitigen und angenehme ans Ruder zu bringen, Seine lange parla- mentarische Thätigkeit habe ihn nit überzeugt, daß ein folches Verfahren im Interesse des Staats liege. Denn für die Leitung des Staats seien nit die Berufsparlazmentarier ge- eignet, fondern nur die Männer, welche in einer Verwaltung gearbeitet. Scine Partei werde sich der parlamentarishen Herrschaft immer widerseßen; die Initiative unserer Könige sci immer das Beste für un]eren Staat gewesen. Finanziell sei es gar niht gere{tfertigt, die Ouotifirung einzuführen, dein es werde große Unzufriedenheit erregen, wern man in dem einen Jahre einen Theil der Steuer erlafse, in dem anderen Jahre dafür umsomehr erhebe. Der Abg.kvoa Stablewski babe am Sonnabend gesagt, die Polengesctze seien einer krankhaften Marotte des Fürsten Bismarck entsprungen. Fürst Bismarck habe mit ibm diese Geseßze vocher besprohen, und er würde si \chäuen, wenn er diese Aeußerungen des Abg. von Stablewtki unwidersprohen [assen würde. Die Grundzüge der Gesetze feien rihtig gewesen, und lede preußische Regierung werde ebenso verfahren, wie Fürst Biemarck verfabren fei. (Beifall rechts.)

Abg. Freiherr von der Reck hält es für unritig, über die Vebersüsse avs dem Geseg zu verfügen, bevor sie da scien. Die Grundsteuer gebe zu den größten Urgerechtigkeitena Veranlassung, weil

e vom Brutto-Einkommen erhoben werde und das Steigen und F der Preise nit berücksihtige; noch ungereter werde fie durch le Kommunalzuschläge. Redner empfiehlt, die ganzen beiden Paragraphen falen zu lassen.

5 E Rickert: Es handele sih hier um die Entsheidung, 05 die

20 kêvertretung Steuern bewilligen wolle, ohne die Verwendung der- selben zu kennen. Eine gewissenhafte Volksvertretung müsse das Geld solange in den Taschen der Steuerzahler lassen, bis es gebrauht werde. Daher sei es unrecht, fünfzehn bis dreißig Millionen unnöthigerweise aus denselben herauszuziehen. Sein Eventual- antrag und der des Abg. Frizen verhinderten dies. Die Erfahrungen mit den Verwendungsgeseßen mahnten zur Vorsicht. Die lex POER! lel nah dem Seiden des Urhebers von dem Mini terposten nit so zur Ausführung gekommen, wie Hr. Hobreht es gewollt babe, In dem vorliegenden Gesetze habe die Regierung das Geld zu zwei Reformen haben wollen, au zur Er- [eihterung der mittleren und unteren Einkommen. Das babe die Kommission einfa gestrichen. Die ganze Frage sei eine Vertrauens- frage. Wenn er auß zur Mehrbeit der gegenwärtigen Minister Ver- trauen habe, so habe er doh feins zu der Mehrheit hiec im Hause, sie werde das Geld so agrarisch wie möglich verwenden. Der lex Huene bâtten die Minister nur mit sauren Gesibtern zu- gestimmt. Jett ein Geseg über die Kommunalberbände damit zu ver- binden, fei cine Kühnheit, Diesem Programm: 400 Millionen indirekte Steuern im Reich und kaum nennenswerthe Erlasse hier, stimme seine Partei niht zu ohne die Klausel ibres Antrages, Es bestehe keine Sicherheit, daß das Geld wirkli zur Entlastung der Steuer- zabler verwendet werde. Bedauerlih sei, daß die Volks\ulgeseßz- kommission in das Gesetz hineingefahren sei. Er wolle wohl Scul- bauten bewilligen, es dürfe hierfür aber feine unbegrenzte Summe festgescßt werden, In der vorliegenden Fassung sei das Geseß unan-

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nehmbar. Eine Erweiterung der Parlamentsrechte zu Ungunsten der }

Krone strebe secize Partei nit an. Das zeige h bei der Land- gemeindeordrung, wo sie der Krone ihr Ret geben wolle. Die Politik, mit den Steuern Schulden zu tilgen, sei {on bankerott eworden. Von diesem Standpunkt aus möge allerdings der Nangel ciner Ductisirung eine erweiterte Mat der Krone sein. Hr. Miquel, der Minister des Königs, hab: fich 1867 aber für die Quotisirung erklärt und sei noch 1887 bei dem Branntweinsteuergeseß dafür eingetreten. Eine Einigung über die Q uotisirung fei durcaus nicht unmögli; das Centrum, die Polen, viele Freifonservative würden wohl für eine solch2 Verlage gestimmt haben. Sogar der Abg. von Gneist sage, daß dec Mangel einer beweglihen Steuer eine völlig verkehrte Budgetbehandlung zur Folge gehabt Eabe, Die Frage sei in der That keine Parteifraze. Es werde jeßt viel von duupser Unzufriedenbeit gesproHen, deshalb weil man j:8t nici mehr gegen die Reichsfeinde beßen könne. Daß von Unzufriedenheit keine Rede sein könne, beweise die UeberzeiHnung der Anleibe, wie fie in diesem Maße nicht einmal in Frankrei ftait- gefunden habe. Er schließe mit den Worten des Finanz-Ministers: „Es wäre im Interesse aller Theile, aub der Regierung, wenn die Quotifirung ¿u Stande käme.“ Dahin gelange man doch einmal, wenn sie heute auch abgelehnt werde. (Beifall links.)

Abg. Graf Kaniß: Cs handele sib hier niht um eine Mchr- bewilligung, denn es handele si um feine neue Steuer und auch nicht um die Erböhung einer bestehenden Steuer, sondern um die Verbesserung eines unhaltbaren Einsbäßungssystems. Was dabei berauskomme, fei ganz gleichgültig. Welche Steuerzahler sollten denn die fünfzehn Millionea Mark mehr aufbringen? Die Steuerzahler, welde s\ich bisber von der Steuerzahlung gedrücckt Hätten; es handele si nur um einen Aft der ausgleihenden Gerechtigkeit. Aus den vierhundert Millionen Mark neuer Steuern folle nihts geleistet sein. Sei ni6ts gesceben für die Verbesserung der Beamtenbesoldungen , für die Verbesserung des Zollwesens u. |. w. ? (Zustimmung rets.) Die Quotisirung habe er bis jeßt so verstanden, daß bödftens zwölf Monatsraten erhoben werden Tönnten. Des Abg. Rickert's Generalberiht der Budgetkommission aus dem Jabre 1878 ergebe, daß au mehr als zwölf Monats- raten erhoben werden könnten. Das sei {hon besser, aber was könze man damit für cinen Effekt erreihen? Die Einkommen- steuer mahe nur 43% der ganzen Einnahmen des Staates aus. Selbst wenn die Selbsteinshäßung eine Steigerung der Einkommensteuer auf 1009 Millionen Mark berbeiführe, was könne man damit auscichten? Man könne doch nicht den vier- oder fünsfawen Betrag der Steuer erheben. Von den 1700 Millionen Mark des Etats entfielen mehr als 900 Millionen auf den Eiscnbahn- Etat. Der Eisenbahn-Minister habe die Quotisirung in der Hank. Wenn 1nan die Einkommensteuer quotisiren wolle, dann müße man auch die Grund- und Gebäudesteuer, die Gewerbesteuer, die Eisen- bahntacife und \{li{lich auÿ die Zolleinnahmen quotisiren. Jn anderen Staaten sei von der Quotisirung n2r ein verschwindender Gebrauch gemacht worden, Jn England spiele die Quotisicung allerdings eine größere Rolle, weil die Einkommensteuer einen er- heblichen Betrag der ganzen Staatseinnahmen ausmahe. Mit Nük- sicht auf die Würde des Landtages bitte er, die Farce der Quotisirung bei Seite laffen zu wellen. (Zustimmüng rechts.) Er verirete bier keine agrarischen Interessen, sondern die Interessen des ganzen Volkes; deshalb wolle er die Ucberschüsse verwenden zur Erleichterung der Steuerzahßkler, welche jeßt am Meisten beiroffen würben. Bor dreißig Jahren sei die Grundsteuer eingeführt worden ; dics sei nur dur cine Gewaltinaßregel gelungen, dur einen Pairs\{ub von vierzig Mann. Er nehme keinen Anstand, zu erkläcen, daß die Befürcbtungen, welche von Seiten der Landwirthschaft an dieses Gese geknüpft worden seien, sich nicht verwickliht hätten. Die bald nach dem Gesetze folgende Periode fei eine jolhe des größten Wohlstandes gewesen. Dazu babe die Unabbängigkeit der deutschen Landwirthschaft vom Auslande beigetragen. Der Konsument habe seine Nahrungsmittel nur vom deutschen Landwirth nehmen können, bie Zrundfteuer sei auf ihn abgewälzt worden, Diese günstigen Zustände seien ge\{chwunden, als die Mafseneinfuhr ausländisGer Produtte ihren Anfang genommen habe, gegen Ende der siebziger Jahre. DadurH seien die Grund!agen der Grundsteuer verschoben worden; sie könne nicht mehr als Staatssteuer weitecbestehen, weil sie für die Steuerfähigkeit des Zensiten niht mehr passe; denn sie sei cine Doppelbe#teuerung für die verschuldeten Landwirtbe, welhe ja die Mehrzabl bildeten. Die Gelder für die Ueberweisung der Grund- uud Gebäudesteuer seien vorhanden, wenn man zu den Mehrerträgen der Einkommensteuer die Gelder aus der lex Huene nehme. Wenn die Ucberweisung der Grund- und Sebäudestcuer an die Stelle der lex Huene trete, so werde dadur theilweise eine Bevorzugung der großen Städte eintreten. Darüber würde er aber hinmwvegsehen, wenn es si{ um eine große Reforin handele. _Die Industrie sehe jeßt auch ein, daß der Ruin der Landwirthschaft cin Schaden für die Industrie selbst sein würde ; deshalb wüns@e man auch von industrieller Seite eine Bescitigung der Getreidezölle nit, wie noch kürzli ein großer Industrieller, Herr BVopelius, ausgeführt babe.

__ Die Abgg. von Huene und Frißen (Borken) ziehen ihre Abänderunasanträge (sofortige Ueberweisung der Ueber- schüsse zum Zweck von Sthulbauten an die Stadt- und Land- kreise) zurüdck.

__ Abg. Dr. Enneccerus; Seine politisGen Freunde erkennten in der Quotisicunz ein we:thvolles Mitte! zur Erzielung der Spar- famkeit, wenn ihre Bedeutung au jeßt erbebli vermindert worden sei dur die Versftaatli&unz der Eisencahnen. Die Annahme der Quotifirung würde aber uibts weiter bedeuten als die Ablehnung der gegenwärtigen Vorlage. Die Vorlage hate, wil sie cine gerechtere Besteucrung herbeiführte, eine erbebliGe politishe Be- deuiung. Eine Ermäßigung der EGinkommensteuersäße werde die allseitig gewünschte Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer verhindern. Ehe diese Ueberweisung erfolgen könne, müsse man aber ersi wissen, was überwiesen werde; deshalb folle ¿zwei Jahre lang ein Fonds angesammelt werden Er wünshe die weitere Steuerreform, weil nar vadurch die Ueberweisung der Realfteuern an die Gemeinden mögli werde, wodurch allein die kleinsten, voz der Staatsftcuer freien Einkommen auch von d:n Gemeinden steuer- frei gemacht werden fTönrten. Deöswegen sei jeßt von jeder so- fortigen Ueberweifung abzuseben. Denn eine gründlihe Reform sei nur mögli, wenn au die Gelder der lex Huene unter Reform der Kommunalbesteuerung ¡ur Ueberweisung verwendct würden. Nicht fo bedenklih, wie eine proviforishe Ueberweisung nach irgend einem Maßstabe sei die Verwendung des Fonds für Schulbauten, welche sich als dringend nothwendig berausgestellt hätten. Ein schematis(er Maßstab dürfe dafür nit angelegt werden, denn das Bedürfniß sei in den vershietcnen Landestheilen fehr vershieden. Besser würde es allerdings sein, diese Mittel aus allgemeinen Staatsfonds zu nehmen, zumal jeßt, wo man 102 Millionen Ueberschuß zur Schulden- tilgung verwendet habe. Aber er sei im Notbfalle au bereit, diese 20 Millionen für Schulbauten aus den Ueberschüssen der Ein- fommensteuer ¿zu entneomen. Wenn in zwi Jahren ein Ueber- weisungsgeseßz nit zu Stande gekommen sei, so solle nah §. 85 die Mehreinzabme zur Erleichterung der Einkommensteuer verwendet werden. Dadurch werde die Ueberweisung der Grund- und Gebäude- steuer gefährdet; denn Alle, die kein Interesse an der leßteren hätten würden für die Erleichterung der Einkommensteuer eintreten. Deshalb sei die Ueberweisung der Gcund- und Gebäudesteuer \{chon jetzt in Aus- fit zu nebmen; denn es kêunte doch möglich sein, daß weder über die Form noch über das Maß der Ueberweisung si cin Einverständniß er- gebe. Seine Partei wolle nicht die Ueberweisung dec Grund- und Gebäudesteuer herbeiführen und daneben die lex Huene bestehen lafsen. So boch würden die Mebrerträge gar nicht sein; man müsse schr zufrieden sein, wenn die ganze Grund- und Gebäudesteuer überwiesen werden könne. Erst wenn diese Ueberweisung erfclzt sei, werde vielleicht eine Qusotisirung für den überschießenden Betrag noth- wendig sein.

Atg. Dr.Windthorst: Das Programm der Regicrung [et

fo folgenrei®, daß er die Verantwortlichkeit dafür allein der Regie- rung überlaffen müsse. Er sei deshalb gesonnen, für die Verlage zu stimmen, wenn nicht noch weitere Hindernisse bereitet würden und wenn einige Bedenken ihre Erledigung finden sollten. Von diesem Standpunkte aus betrahte er auch diesen Paragraphen. Er be- dauere, daß der Finanz-Minister diese Vorlage habe verquicken lassen mit anderen Fragen, die nit hierher gehörten, namentli daß die Sghulvoerbältnifse hier hineingezogen feien. on der Ueberweisung der balben Grund- und Gebäudesteuer sei bisher nur die Rede gewesen. (Zuruf rechts: halben?) Mehr werde es auhß nit werden, denn der Kultus-Minister, der mit der Einkommensteuer gar nichis zu thun habe, fei hier anwesend, um den Verlauf zu beobahten. (Heiterkeit.) Den Streit über die Quotisirung, der in Preußen noch mit der alten Lebhaftigkeit fortgeführt werde, be- greife er gar nicht. Wenn man von dem autokratishen Regiment zum Tonstitutionellen System übergegangen sei, sei die Quotisirung von selbft gegeben. Er glaube Urfahe zu baben, anzunehmen, daß bei der gemeinsamen Berathung deuts{chcr Finanz-Minister der preußische allein sich gegen die Quotisfirung ausgesprochen habe. Wznn sie durchgefübrt werden könne, werde er die Quotisirung befürworten ; sie könne auf die Dauer nit -abzgewisen werden, Der Finanis Minister fclle die Sache in Erwägung ziehen und das Haus über diesen Streit hinwegführen. Der §. 8 entkalte ein Stück der OQuotisirung. Wenn er heute niht für den Äntrag Rickert stimme, so liege das daran, daß die Regierung heute ni®t in der Lage fei, den Antrag anzunehmen; die Annahme des Antrags würde also die Ablehnung des Gesetzes b:deuten, welch2 cr nit verantworten könne. Denn die jeßige Einshäßung sei keine gerehte, ein Au3- glei) sei dringend nothwendig. Das Sesetz finde von Taz zu Tag mehr Gegner, weil die Diskussionen des Hauses mehr und mehr Jedem klar zum Bewußtsein bräthten, wie viel er mehr zu able baben werde. (Heiterkeit.) Welchen schle{ten Eindruck würde die Ablehnung machen in dem großen sozialen Krieae, den man zu führen habe. Er habe die Furt, daß die Art und Wiise, wie hiér darüber debatiirt sei, wo die Spezialinteressen zur Sprache gekommen seien, denGega- nern reibli®en Stoff gewähren werde. Man werde sagen, daß „hieAgrarier hie Freibändler!* auch in dieser Frage bas Feldge\Hrei gew-fen fei. Es handle sih darum, ein Steversystem einzuführen, gegen wels die Sozialdemokratie begründete Einwendungen nit erheben könne; das müsse man bei allen Schritten im Auge bebalten, auch bei der Ver- wendung der Stcuerübers{üse. Es sei eine aaaz neue Einkommen- steuer, eine Grundlage für die weitere Reform, eine Quelle, aus welcher erheblihe Mehreinnahmen fließen sollten. Die SchHiwierig- keiten des Gesches seien gewachsen dur allerlei ZweXe, welche man mit diesem Ge'etze in Verbindung gebracht habe. Der Finanz» Minister hätte alle folche neue Zwccke von si weisen sollen ; daß er die Forderung für die Schule nit zurückgewiesen , sei Ze- denklih; cs fei eine sezr gefährliße Gefälligkeit für seinen Nebenmann. (Heiterkeit) Die Mebrübers@üsse sollten vertoeende werden für das, wozu sie besitzumt seten, für die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer, wie es der Antrag Sperli verlange. Sollte dieser abgelehnt werden, so werde er seine ganze Kraft auf die Vorlage konzentziren, Die Verwendung der Mittel zu Schul-

zwecken werde die äußerste Mißbilliguzg herbcifübren, denn die

Gemeinden, welche für ihre S&ulbauten Genügendes geleistet hätten würden dur diese Verwendung venahtheiligt. Der Kultus-Minister solle 20 Millionen Mark aus der Einkommensteuer vorweg nehmen. Es sei bedenklic, daß eine Kommissicn, die cine ganz bestimmte Auf- gabe habe, einen folwen Vorschlag gemaGt habe. Dazu habe sie gar keinen Beruf und au keine Qualifikation gehabt. (Heiterkeit ) Er glaube nicht, taß ber Antrag der Schulkomnmission Anklang finden werde. Er würde gewünsht baben, daß die anderen An- träge auc zurüdckgezogen würden. Wenn für Sculbauten kcine G:lder vorhanden seien, möge die Regierung sie auf dem gewöbnliden Wege verlangen. Ueberhaupt solle man die Steuerreform mit dicsen Dingen niht verquicken. (Beifall in Centrum.) :

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr, von Goßler:

Meine Herren! Der verehrte Herr Vorredner hat auf die That- sache hingewiesen, daß ih der zweiten Berathuxg des Einkommen- steuergeseßes beiwohne, und hat die Thatsahe befremdend gefunden, wil ih vermöge meines Ressorts mit dem Steuecrefor:nplane ni&ts zu thun bätte. Ich kann in gewisser Beziehung diesen Ausführungen beitreten, aber ich muß doch die Erklärung der Thatsatbe wesentlich auf seine eigene Thätigkeit in der Kommission zurückführen, welche den Geseßentwurf, der bekannt ist unter dem Namen der Novelle zur lex Huene, ¡um SYeitern g:bracht hat. Wenn er mit seinen Freunden für die Regi-:rungsvorlage eingetreten wäre, so wäre ih allerdings um das Glü gekommen, den beutigen Verhandlungen beis zuwohbnen, und namentli würde i die 20 Millionen Mark gerettet haben für ein Bedürfniß, welhes ih als ein außerordentlich dringendes Bedürfniß bezeiGnen muß. Ih fasse die Situation, in der ih mich befinde, so auf, daß die Interessen, die i vertrete, Interessen der ärmsten Kreise des Landes, so wichtige sind, daf, fo lange ih die Hoffnung babe, auch nur eine einzige Mark für die Befriedigung des Bedürfnisses zu erhalten, ich alle meine Kräfte einseßen werde und Alles thun werde, um das Bedürfriß der Befriedigung entgegenzufübren. Es if durt- aus nicht der Wunsch der Königlihen Staatsregierung gewesen, daß diese Vorlage in der Kommission gefälen ift, und es ift durhaus ni@t der Wunsch der KönigliGen Staatsregierung gewesen, bier bei diesen §8. 84 und 843 dieses Interesse des Schulrefsorts zu ver- treten. Aber, meine Herren, die Bes&lüfse der Kommission haken dazu geführt; sie sind insofern wohlwollend, als die Kommission sih überzeugte, daß in Bezug auf das Gebiet des S@Ghulbaues ein Bedürfniß allerdings vorhanden sei, daß sie aber nicht auf den Weg getreten ist, den die Königlihe Staatsregierung zur Befriedigung dieses Weges und zur Beschaffung der Mittel erhofft und vorges{lagen hatte, und diese Beihülfe niht gewährte. Nun soll versu@t werden, für einmalige Bedürfniffe einmalige Uebers{üfse bereit zu stellen,

Das mag von einem gewissen boben finanzpolitishen Stand- punkte aus etwas auffällig erscheinen; aber vom Standpunkte einer mit wichtigen, konkreten Lande8interessen betrauten Kommission ist es schr wohl verständlih, und ih mte daran erinnern, daß, als die Beschlüsse der Kommission gefaßt wurden, der Bericht der Kommis- sion fär das Einkommensteuergesz bereits vorlag, auch deren Proto- kolle, und daß man aus den Berichten und den Protokollen ersab, daß dieses Zuhülfekommen der Unterrihtsverwaltung in Bezug auf das Schul- baubedürfniß durchaus auch in der Einkommensteuerkommission seïbst zur vollen Würdigung und zum Verstäidniß gekommen war. Anträge waren dort in der Minderheit geblieben, in der Volkss{hulgesetz- fommission, der Sie die Novelle zur lex Huene überwiesen batten, fanden sie: die Mehrheit, und iÿ glaube, die leßtere Kommission war wohl l[egitimirt und sie erscheint in meinen Auzen vollkommen berufen, auch diese Frage zu erörtern.

Ich wiederhole, meine Herren, es handelt fih um ein einmaliges Bedürfniß, nicht um ein Bedürfniß, welches mit dem gegenwärtig in der Kommission zur Verhandlung ftebenden Volks\chulgeseß zusammen- hängt, es handelt fich um die Tilgung eines Passivums. Dieses Pasfivum, meine Herren, ist mir kein neues. Ich habe, ohre in tie Oeffentlichkeit zu treten, im Iahre 1882 {hon eine Liquidation aufs

gestellt, die mit ähnlicen Zablen zu renen haite, und ih habe, wie