1891 / 48 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

déétaib, weil fie von dên Sozialbetnokraten vorgeshlagen werde, kurzer Hand ablehnen sollte. : i Abg. Dr. Hirsch hat inzwishen folgende Resolution beantragt : , : Den Reitskanzler zu ersuchen, behufs Besserung der wirtb schaftlichen Verhältnisse unter den Arbeitern dabin zu wirken, daß in den Betrieben des Reichs, der einzelnen Bundesstaaten, der Kommunalverbände und der Kommunen Abschlagszablungen auf den verdienten Lobn wöcentlid, die Abrechnung desfelben, soweit es möôalich ift, vierzebntägig erfolge. : L 4 Abg. Dr, Gutfleisch: Ec werde gegen die Anträge Auer und Meßner stimmen. Es sei nit absolut richtig, daß kurze Lohn- termine überall den Vorzug verdienten, sondern Manches spreche geradezu für das Gegentheil. Seine Partei wolle bier das Truck- system beseitigen, d. h. verbüten, daß der Lobn der Arbeiter Un- berufenen zufließz, und daß die Arbeiter zu unnUßen Geldausgaben verfübrt würden. Er stimme gegen die Anträge Auer und Mesgzner, den Verkauf von Waaren an die Arbeiter Seitens der Arbeitgeber überhaupt zu verbieten, Was gegenwärtig nah 8 117 tec Gewerbes ordnug Rechtens sci, wona Verabredungen ungüitig feier, wele den Arbeiter ¿wängen, seine Bedürfnisse aus bestimmten Veikaufsstellen zu entnebmen, genüge ibm. Wenn auch an manen Stellen Viiß- verbältnifse bestehen möcten, so gebe es doch an anderen Stellen Kon’umvercine, welche für die Arbeiter sehr vortkbcilkaft feien Und deren gute Einrichtungen man schädigen würde. Man dürfe nit eine Bestimmung treffen, die das Gute zugleich mit dem SüPlecchten bescitige. (Sehr ridtig! bei den Nationalliberalen) In der Kommission habe seine Partei erst Bedenken gehabt get das Wort „durbscnittlihe“ im Absay 2, habe sd ( überzeugt, daß die Hinzufügung desselben zur Fassuns der Negicrungêvorlage einen Fortscritt bedeute, Wenn ein Ärbett- geber z. B. für fcine Arbeiter mehrere Centner Kartoffeln zu ver- schiedenen Preisen kaufe. fo sei durchaus zulässig, daß er den Arbeitern einen Durcbsthnittspreis pro Centner berechne, Bet Arbeitêmateriat, Stoffen, Werkzeug u. dgl. die der Arbeitgeber zu verschicdencn Preisen kaufe, msse er evenfalls bereGtigt sein, dem Arbeiter einen Dur&s&nittspreis zu bereGnen, oder er müsse über jeden einzelnen Gegenstand genau Buch führen und könre dann z. B. für ein theurercs Werkzieug dem Arbeiter einen theureren Preis stellen. Eine Kontrole darüber werde allerdings nur möglich sein, wenn in Qralität und Menge ausreichende Aufsittsbeamte geschaffen würden, aber dicsc Kontrole wolle seine (des Redners Partei) \chaffcn, damit ni&t manz Bestimmung dieses Geseßes nur auf dem Papier stehen bleite. Der Arbeiter selbst solle vermöge feiner Vereizigungen zur Kontrole berufen sein. Der ortsübliche Preis werde in der Mehrzabl der Fälle festzustellen sein, und da die Zustimmung des Arbeiters dazu erforderli sei, werde in Zukunft dem Arbeiter richt zu viel an- gerechnet werden könn-n. Niemand könne annehmen, daß feine Partci den Stein? der Weisen in dieser schwierigen Frage gefunden babe, aber in ihrem Antrag liege wenigstens eine Grundlage, auf wel@er weiterg-baut werden Éönne und welche sich von der exzessiven F2hung des sozialdemokratis@en Antrags fern halte. Wenn feine Partei au rit deêwegen gegen einen Antrag sei, weil er von den Sozial- demokraten gestellt sei, fo sei sie doch nidt verpflihtet, einem Antrag zuzustimmen, nur weil man ibn mit arbeiterfreundlißen Redensarten ausftatte. (Beifall bei den Nationalliberalen.) E i Nbg. Metzner: Wenn ein Arbeitgeber einen Kon!umverein gründe, solle der Arbeiter frei entsGeiden dürfen, ob das für ihn eine obltbâtige Arftalt sei oder ni@t. Sein Antrag wolle die zwangs- weise Hineinziebung der Arbeiter in sole Unternehmungen verhindern. Die jegigen Bestimmungen reihten ni@t aus. Man müsse gegen die Umgebungen des Verbots des Trucksystems Vorkehrungen treffen. Die Arbeiter würden jeßt in die Korsumanstalten hineingezwungen tbeils dadur, daß sie eine Cession eines Theils ibres Lobnes an die Kon’umanstalten unterschreiben müßten, theils indem fie nur mit Bons an die Konsumvereine zahlten, theils in der Form, daß der Kassirer des Arbeitgebers den Lohn baar auszahle, aber der Kassirer des Konsumvereins daneben sige und das Geld cirstreiche, ohne daß es der Arbeiter in die Hände bekomme. Ein Bergarbeiter in Oberschlesien habe 45,20 #4 Arbeitélohn verdient, davon scien ab- gegangen: Beitrag zur Krankenkasse 1,25 4, Miethe 10.4, an den Konsum- verein für gelieferte Waaren 31,95 #, Steuern 2 4, mache zu- fammen 45,20 # Der Verdienst sei also null. Einem Andern scien 3 A, einem Dritten 5 S übrig geblieben. Einem solchen Treiben müsse eia Ende gemacht werden. Ein Konsumverein habe ih sogar eigen2 Messingmünzen angeschafft, die er den Arbeitern berau8gebe, damit sie das herausgegebene Geld nich: wo anders ver- brauchten. Nehme man an, der Arbeiter habe sich freiwillig unter den Konsumverein gestellt, so könne man sazen: Jeder Arbeitec sei frei in seinem Handeln, er könne kaufen, wo er wolle. Aber die Arbeitgeber sagten : Thut er es nit, wo wir wollen, so ma&en wir von unserer Freiheit Gebrau und entlassen ihn. Der §. 117 genüge hier keineswegs. Er (Redner) könnte noch Versciedenes über tie Konsumvereine anführen, aber ec wolle ni&t öffentliche Gesellshaften hier kompromittiren. Der verdiente Arbeitslohn sei unantastbares Eigenthum des Arbeiters geworden, und Niemand habe das Recht, direkt oder indirekt darüber zu verfügen. Etner solchen Verfügung, wie sie bisher bestanden habe, wolle sein ntrag vorbeugen. Den zweiten Theil des Antrages ziehe er zurü, nachdem der Antraa Gutfleisch redafktionell geändert s. Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi: Vor einem Jahre sei hier von einem Sozialdemokraten behauptet worden, daß das Trucsystem in Deutschland außerordentli zugenommen habe. Diese Behauptung sei {on damals vom Staatssckretär Dr. von Boetti@er widerlegt worden. Die Zabl der Bestrafungen deswegen habe 1886 194, 1837 172, 1828 109 betragen. Von ciner Zunabme des Trucksystems sei also keinz Rede. Mit welcher Sorgfalt die Bebörde dem Truck- fystem entgegentrete, könne man taraus entnehmen, daß 1888 in 300 Fällen Anklagen eingeleitet seien, von denen allerdings nur bei 109 der Thatbestaab vorliege, welchen der §. 114 der Gewerbeordnung verlange. Den Antrag Metner bitte er abzulehnen. Auf Veran- lassung des Rei&skanzlers angestellte Echebungen über die Anwen- dung des Trucksystems in Oberschlesien hätten ergeben, daß die in der Presse angeführten Fälle der Anwendung des Trucksystems nit unter die Bestimmungen über das Verbot des Trucksystems zu subsumiren seica. Die Cession des Arbeitslohnes sei weder na den jetzigen geseßlihen Bestimmungen strafbar, noch würde fie nah dem Antrage Metzner strafbar sein. Eine sol&e Cession entbehre aber des gescßlihen Schußes nicht, insofern derartige Cessionen geseßlich un- wirksam seien, Kein Fall von Truksystem sei es ferner, wenn der Arbeitgeber auf Veranlassung des Arbeiters an dritte Personen Schul- den deéselben bezahle. Der Antrag Auer, den Verkauf von Waaren an die Arbeiter Seitens des Gewerbetreibenden zu verbieten, würde vielfaß zu ganz sonderbaren Verhältnissen führen. Einer Arbeiterin, die bei Rudolph Hertog beschäftigt sei, könne man do nibht ver- bieten, irgend eine Waare in diesem Geschäft zu kaufen. Der Antrag Auer gebe also über das Interesse der Arbeiter selbs und das Maß des Bedürfnisses weit hinaus. Beim Handwerk sei Gewerbebetrieb und Verkaufsges{äft oft vereinigt. Weshalb solle man da einem Arbeiter geseßlich verbieten, cinen Gegenstand bei seinem Arbeitgeber zu kaufen? Was den übrigen Theil des Antrages Auer betreffe, so kämen Lohnzahlungen am Sonntag sehr selten vor,- und wo hie vor- kämen, liege ein Bedürfniß zum Verbot nicht vor, besonders in Fâllen, wo der Arbeiter in Kost und Wohnung stehe. In den Kreisen der Industrie habe fich seit langen Jahren das Bestreben bemerkbar gcmacht und vielfa mit Erfolg, die Sablungen am Sonnabend abzuschaffen. Bei diesen freiwilligen Be- itrebungen könne man es aber bewenden laffen, Durch statutarische Bestimmung könne die Zahlung am Sonnabend ja beseitigt werden, aber ein aligemeines Verbot würde zu weit gehen. Wenn die Arbeiter ¿- B. weit wohnten und des Sonnabends nah Hause führen, fo sei dics der ritige Mcment für die Zablung. Die achttägige Lobnzahlung wäre in manchen Fällen unangebraht. In dieser Beziehung müsse man der Einsit der Arbeitgeber vertrauen und ch auf die Beschlüsse der Kommission beshränken. Die Regierung könne nur die Anträge des Abg. Gutfleish empfehlen.

Abg. Dr. Hartmann: Der Antrag Mehner sei überflüssig, denn die Fälle, wele er im Auge babe, würden dur den §. 117 u. ff. getroffen; den Antrag Auer müsse seine Partei ablehnen, nit weil er von sozialdemokratisher Seite ausgehe man habe fozialdemokratische Anträge in der Kommisfion einstimmig angenommen —, fondern weil er praktish bedenklih sei. Die Sozialdemokraten fuhten au bier die Legende zu verbreiten, daß die Mehrheit das bestehende Geseh ver- \{lc{tern wolle Das fei bereits von dem Abg. Dr. Gutfleisch wider- legt worden. Das Verbot tes Auslobnens in Gast- und Shank- wirtbscaften sei bereits in der Kommi*sionsvorlage enthalten. Die Sozialdemokraten kämpften in der That gegen Windmühler. Ihrem ublikum freiliG wüßten sie den Glauben beizubringen, daß dic Mehrheit arbeiterfeindlich sei. Ein glänzendes Beispiel hier- für biete die vorlezgte Nummer des „Vorwärts“, des Amts- blatts der deutshen Sozialdemokratie. Da werde berichtet über die Verbandlung vom vorigen Freitag, die Mehrheit bätte die \chezufli&e That kegangen, die Arbeitstücher für die Arbeiter bis zum 21. Aabre einzuführen. Als ob diese Einrichtung nicht son seit 1378 bestände! Eine Berichtigung fei bisher nicht erfolgt. Er gebe dem Abg. Grillenberger zu, daß die Fälle der Zuwiderhand- lung gegen das Truckzcerbot bedauernswerth häufig seien, häufizer als man nach der Statistik annehmen könne. Es werde fehr bäufig gegen §. 115 gefehlt von Arbeitgebern und Arbeitern, wel@e feine Abnung davon kbâtten, daß sie etwas Geseß- widrige begangen bätten. Das gelobte Land der Sozialdemokraten, Sachsen, zeichne sih auc in dieser Beziehung wieder aus, habe der Abg. Grillenberger gesagt. Das habe er behauptet, aber nicht bewiesen. Der eine Fall beweise gar nichts, und selbst wenn er mebrere Fâlle angeführt bätte, so würde dies nur beweisen, daß In Sachsen dite Aufsit besser sei, als in andern Staaten, Er babe etwas von einem Bezickzamtinann erzählt. Man habe in SagtHien keine Bezirksamtmänner, der Fall müsse also in Bayern passirt sein. Uebrigens bätte man sich niht an den Bezirksamt- mann, fondern an den Staatsanwalt wenden müssen. Mit dem Begriff „ortsüblih* werde man in der Praxis viel leichter fertig werden als bier im Reibstage, wo man gewifermaßen am Phantiom arbeite,

Abg. Dr. Hirs\H: Die von den Sozialdemokraten und dem Abg. Meßner vorgebrabten Klagen würden vielfah von den Arbeitern ge- theilt. Solle der alte Truckparagrapb einen Sinn haben, so müße dem Arbeiter das, was er in Wirklikeit verdient habe, baar in die Hand gegeben werden und nicht in zu langen Fristen. Der Arbeiter müsse das freie Verfügung®2re&@t baben über das, was er redlih ver- dient hate. Auch die Konsumvereine, so wohlthätig sie fonst seien, dürften den Arbeitern von den Arbeitgebern nit als Kaufstellen auf-

Er babe si allerdings davon überzeugen müsscn, daß es außerordentli \chwer sei, durH Verschärfungen des Ge- setzes hier etwas zu bessern, weil diese Dinge zweis@neidiger Natur seien. Die Arbeiter kennten das bestehende Gese fo gut wie die Arbeitgeber, aber fie wagten nit, eiae Anzeige zu machen, aus Furcht, auch an anderen Stellen keine Arbeit ¿u erhalten. Er meine, daß ar die aGtiägige Lohnzatlung nicht zur Vershwendung führe. Gerade dur die langen Lohnfristen würden die Arbeiter gezwungen, zu borgen, um ißre tägliden und stündlißen Bedürfnisse zu befriedigen, und sie geriethen immer tiefer in das Trucksvyitcm hinein. Um diefem U-belstande entgegenzutreten, habe er seine Resolution beantragt. Die Befürchtung, daf in Folge der aclttägigen Lohnzahlung die In- dustcielen mebr Rechnungsfräfte anstellen müßten, dürfe den Reichstag nicht \@reckten. In vielen Fabriken bestehe diefer Modus bereits zu allseitizer Zufriedenbeit. Uebrigens müsse er anerkennen, daß dieser Gegenstand mehr zu 8. 119 a gehöre und zieße deshalb die Resolution vorläufig zurück.

Abg. Singer: Ec könne die von dem Abg. Metzner erwähnten Fâlle über das Treiben der sogenannten Konsumvereine ergänzen. Im Kattowißer Kohlenbezirk seien, wie mitgetheilt werde, die Bergarbeiter

ezwungen, bei den unter der Verwaltung der Bergwerke itebenden äden (30 an der Zatl) zu faufen. Es werde ihnen dort bis zu 70 9/0 ihres Lohnes geborgt und sie müßten die Waaren 10 ?/o theurer bezahlen als anderwärts. Seine Partei sei niht so sebr gegen die Konsumvereine im Allgeraeinen, als gegen folche Auswüthse, welche die Arbeiter auf das Empfindlicste s{ädigten. Der Arbeiter habe das unbestreitbare Recht, für seinen verdienten Lohn feine Lebens- bedürfnisse da zu faufen, wo er Luft babe. Unter dem jeßigen Svstem seien die Arbeiter nihti frei, sondern Sklaven des Unter- nebmers, und das sollte in der Zeit, in der wir jeßt leben, von keiner Seite mehr gebilligt werden. Seine Partei werde selbst- verständlih für den Antrag Meßner stimmen. Der Abg. Dr. Hart- mann habe der Mitteilung des Abg. Grillenberger über das Kantinen- wesen widersprohen. Er (Redner) könnte eine ganze Reihe foler ¿¡xalle mittbeilen, bicr nur folgende: In Hamburg hätten am Hafen Wirite die Verpflihtung übernommen, gewissen Arbeitern einen Vorschuß zu gewähren unter der Bedingung, daß der Arbeit- geber dur den Vermittler das Auszahlen der Löhne be- werkfsteligen laffe. Dadur@ werde der Arbeiter direkt in Abhängigkeit gebra&t vom Unternetmer und Inhaber der Kantine. Jeder Arbeiter, der diese s{mußige Manipulation durh- haue und sich darüber ausfpreche, werde sofort arbeitslos, Die- jenigen Arbeiter, welWe den größten Theil ihres Verdienstes bei dem Wiribe ließen, erbielien am ersten Beschäftigung. Manger brave Mann folle in Folge dieses Systems zum Trunkenbold geworden fein. In S@&leswig-Holstein es bandele si um eine Ziegelei seien die neu aufgenommenen Arbeiter von ihrem Meister ange- wiesen worden, alles Nöotbice an Kolonialwaaren auf Conto von dem Inspektor zu entnehmen, der zu gleiwer Zeit au Krämer gewesen fel. Im Sommer habe der Injpektor das Contobuch dem Meister vorgelegt,, der die Rechnung bezabit und sie den Arbeitern abgezogen habe, obne daß diese einmal bâttien fTontroliren können, ob die Rechnungen richtig gewesen seien. Durch dieses Kantinenwesen würden gerade die kleinen Gewerbetreibenden geschädiat, die man auf der reten Seite so warm vertheidige. Seine Partei wolle dur ihren Antrag nicht, wie der Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi ausgeführt babe, ciner Arbeiterin verbieten, in einem Geschäfte, für das Fe thätig sei, einen anderen Artikel ¿u kaufen, aud nicht verbieten, daß cin Schneidergeselle bei seinem Meister, der einen Laden habe, einen Anzug kaufe. Es solle nur verboten werden, daß Abzüge rom Lohne aemat würden zu Gunsten von Einfäufen in demseiben Geschäft. Das Wort „durshnittlih“ würde nitt dem Arbeiter, sondern dem Arbeitgeber zu Sute kommen. Es sei sehr \{wer, fast unmögli, den „durGsnittliwen“ Selbstkostenpreis anzugeben, leihter aber den wirklihen. Beiläufiag gesagt, komme die Klage, daß die Näbterinnen gezwungen würden, ihr Garn in den eigenen Geschäften zu kaufen, in den Mäntelgeschäften viel seltener vor, als in der Wäschefabrikation. Wenn Seitens ‘der Unternehmer den Arbeitern Materialien geliefert würden, fo könne man prinzipiell dagegen nichts einwenden, wobl aber, wenn dieses benußt werde, den {on fonst recht hohen Profit noH zu vermehren. ‘Zu welchem Preise sollten die Arbeitgeber nun die Materialien abliefern? Nur zum Selbstkoftenpreise, den ein Blick auf die Fafîura ergebe. Der Unternehmer brauche hier weder aus der Konjunktur, noch aus den Engrosverkäufen Vortheile zu ziehen. Der Durc@schnittspreis sei nicht zu kontroliren,. Die Fabrikinsvektoren bâtten die Kontrole vorzugéweise auf die Großbetriebe auëzudehnen, aber gerade im Kleingewerbe kämen jene Manipulationen vor. Es sei auch dringend nothwendig, die ahttägige Lohxzablung geseßlih fest- zusetzen, Der Spartrieb der Arbeiter werde durch langfristige Löhne {hon deshalb nicht gefördert, weil sie dann zur Deckung der täglichen Lebensbedürfnisse entweder Vorschüsse nehmen oder die Waaren borgen müßten. Wobl aber werde durch langfristige Löhne dem Unternehmerthum ein Dienst erwiesen, weil dieses dann no% mit dem Gelde des Arbeiters G:winne erzielen förne, Man könne auch bier den Schuy der Arbeiter nicht ein- \chränken. Mit den Aufgaben des praktischen „Lebens rene der Abg. Dr. Gutfleisch allerdings, aber mit denen des Unternehmer- thums nicht. Der Abg. Dr. Hartmann übersche, daß die Kom- missionsvoclage die Auszahlung des Lohnes in Swhankstätten nur \o- weit verbiete, als die unteren Verwaltungsbehörden die Ge-

nebmigung versagten. Diese aber würden zu einer Eins{ränkung der Befugnisse des Untecnehmerthums niGt die Hand bieten, fie müßten dem sozialen Uebergewiht der Unternehmer weiden. Die tausendfahen Einflüsse der Unternehmer und die Vetternwirthscaft seien so mächtig, daf man die Fälle mit Licht suhen würde, wo die untere Verwaltung8behörde die Genehmigung zur Auszahlung des Lohnes in Gast- und Schankwirthschaften versage. Diese Bestim- mung sei also nur eine Dekoration; wer wirklich dem Unfug ein Ende maden wolle, müsse den Unternehmer geseßlich verpfli&bten. Seine Partei babe ferner beantragt, daß der Tag der Auszahlung kein Sonn- oder Festtag sein dürfe. Der Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi meine, es finde keine Lohnzablung am Sonntage mehr statt, und wo sie stattfinde, liege kein Anlaß vor, sie zu verbieten. Da kenne der Regierungs-Rath doch wohl die praktishen Verbältnifse nit. Im Kleingewerbe werde noch fehr vielfah am Sonrtag gelöhnt. Der Arbeiter werde dadurch häufig zur Sonntagazarbeit ge? zwungen. Manter Arbeiter habe ferner einen weiten Weg zurück- zulegen, müsse also einen Theil des Sonntags opfern, müsse antibam- briren, bis es dem Unternehmer g:falle, dem Arbeiter seinen {on am Sonnabend Abend wohßlverdienten Lohn au8zuzablen. Die Regiernng seine allen Vors{lägen zur Einschränkung und Vershle&Zterung der ursprünglihen Vorschläge zuzustimmen, während sie sich ablehnend dagegen verhalte, die Re{te der Arbeiter auszudehnen. Das zeige si au® fon bei dem Antrage des Fünf-Männerkollegiums, der eine Verabfolgung von Werkzeugen und Stoffen zu einem höheren, den ortsüblihen Say niht übersteigenden Preise zulassen wolle. Einen „ortsüblihen“ Preis könne man nur dur Umfrage bei den Unternehmern feststellen. Diese hätten es also au bier, ebenso wie bei den Kartellen, Trusts und Ringen, in der Hand, beliebiz bohe Preise zu ihrem Vortheil festzuseßen. Namentlich die Herren, die nit Mantesterwänner seien, sollten L "träuben, der kapitalistiscen Ausbeutung Thür und Ther zu öffnen, {Fr bitte deshalb, den Antrag des Fünf-Männertriumvirats abzulehnen urd nicht in ein Verbot tes Trusyitems eine noch viel hârtere Ausbeutung hineinzuschmuggeln. Er wüns@te, die Subkommiision hätte sich mit ihrer Thätigkeit zwischen der ersten und zweiten Kommissionélefung beanügt, und wäre niht bis zum leßten Athemzug bemütt, Verihlechterungen in das Geseh zu bringen.

Gekbeimer Ober Regierungs-Rath Lohmann: Der Aba. Singer habe seine Verwunderung darüber autgesprochen, daß die Regierung den Antrag Gutfleish unterstütze, der, statt dem Teucksystem ertgegens zutreten, gerade die Möglichkeit einer neuen Bedrückung der Arbeiter in das Gesetz hineinbringe. Das sei durchaus unrihtig. Die bis- herige Bestimmung der Gewerbeordnung laffe das in uneinges{chränkt:m Maße zu, wa28 jeßt durch den Antrag der Kommission und den An- trag Gutfleish nur in einem fehr einges&ränkten Maße erlaubt werde. Der Abg. Singer habe dann gemeint, es dürften dem Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi die nötbigen praktishen Erfaßrungen für seine Behauptung feblen. Die Erhebungen, die im Jahre 1538 angestellt und auch dem Reichstage mitgetheilt seicn, böten aber praktis®e Erfahrungen auf diesem Gebiete zur Genüge. Durch dieselben sei konstatirt, daß die Auszahlung des Lohnes am Sonntag außerordentlih selten sei. Die Massen armer äre beiter, die am Sonntag aus dem Dorfe, um den Lohn zu bolen, in die Siadt müßten und den kbalben Sonntag dabei ver- Iôren, feien reines Phantasiegebilde des Abg. Singer. Œbvenfo müfse er mit aller Ertshiedenheit den Vorwürfen des Abg. Singer gegen die Beamten der Regierung und Verwaltung entgegentreten. Er (Redner) glaube, \sih auf die Zustimmung der Mehrheit des Hauses berufen zu fônnen, wenn er fage, daß die Behauptung des Abg. Singer die Berallgemeinerung einzelner Fälle sei, die vielleicht bier und da aufgetreten seien, um eine große Menge der angesehensten Beamten in Mißkredit zu bringen. (Zustimmung rechts.) Die Beftimmungen der Vorlage in der Kommission, meine der Aba. Singer, würden nit ausreiŸen, um dem Truckfystem entgegenzutreten. Er (Redner) babe unter den angeführten Fällen keinen einzigen finden können, der rit {on unter das gegenwärtige Verbot des Trucksystems fiele. Die Manipulation des Ziegeleiinspektors gehöre darunter, da diefer do ein Beauftragter des Ziegeleibesizers fei. Was der Abg. Singer für feinen Antrag auf Verschärfung des Truckverbots angeführt habe, fei voliftändig unbegründet. Dann habe Abg. Singer bezüglih der Bei- spiele des Negierungs-Raths Dr. Wilhelmi gegen seinen Antrag ge- sagt: das haben wir gar nicht gemeint. Was man abec meine, folle man auch wirklich sagen. (Heiterkeit.) Was der Abg. Singer naGher als das bezeichnet habe, was er racine, fei etwas, was schon jeßt verboten fei. Was der Abg. Singer bezüglih der Berechnung der Selbstkosten wolle, habe auch die Regierung und die Kommission ge- wollt, Es habe si nur im Laufe der Verhandlungen herausgestellt, daß diese Absicht nit klaren Ausdruck finde, wenn man nit „durch- shnittlih* vor Selbstkosten bineinschreibe. Der Abg. Singer meine, die Selbstkosten könne man aus der Faktura ersehen, der durchscnitt- lihe Beirag der Selbstkosten sei niht fkontcolirbar. Der Dur- \chnittêpreis könne aber gerade so aus den vezrs{iedenen Fafturen ents nommen werden. Die Berechnung der dur{s{nittlizen Selbftkoiten biete aber viele Vortheile. Man möge den Fall eines Urbeitgebers nebmen, der Kartoffeln einkaufz, aus dem cinen Ort 10909, aus dem anderen 100 Ctr. zu vers{iedenen Preisen, mit verschiedenen Trans- portkosten u. | w. Es wäre do unrichtig, dann die verschiedenen Lieferungen verschieden lagern zu lafsen und aus den verschiedenen Lagern den Arbeitern wiederum einen vers{Wiedenen Selbstkostenpreis anzurehnen. Was an dem Antrag Mehner berz@tigt sei, stehe be- reits in dem Geseg. Wenn man weiter gehe, komne man zu Schwierigkeiten. Was mit den Worten „direkt oder indirekt“ ge- sagt werden folle, sei niht zu verstehen. Ec biite deshalb, auch diesen Antrag abzulehnen,

Abg. FreiberrvonStumm: Der Abg. Singer habe das Gegentbeil von dem, was darin stebe, in seinen Antrag hineininterpretirt. Er bemängele die Kontrole; entweder sie sei {hon jeßt genügznd, oder, wenn sie das nitt sei, gebe es keinen Grund, in der Richtung noh weiter zu gehen. Die Konsumvereine dürfen niht in der Wiise protegirt werden, daß sie den kleinen Leuten Konkurrenz machten. In seinem (des Redners) Kreise gebe es keine Konsumvereine. Aber es lafse si ni§t leugnen, daß sie im Uebrigen ganz nüßlihe Ein- ribtungen gerade für die Arbeiter seien, Wenn die Sozialdemo- kraten verböten, in einem bestimmten Lokal zu kaufen, in die Phil- harmonie zu geben (Heiterkeit), so sei dies eine ärgere Sklaverei, als wenn ein Arbeitgeber nur den Hinweis gebe, daß der Arbeiter in einem Geschäft besser kaufe, als in dem andern. Die Sozialdemo- kraten möchten den Fabrikinspektor son gern ausspielen gegen den Arbeitgeber. Sollten aber hier ibm Befugnisse zugewiesen werden, um praktisGe Erleichterungen herbeizuführen, so Heiße es: Das ift Polizei! Die Lohnzablungstermine würden ih nicht immer so durh- führen lassen, wie der Abg. Auer es beantrage; z. B. in solchen Betrieben, wo GSeneralakkorde beständen und ers der Gesammtlohn der Arbeiter und dann der des Einzelnen ausgerechGnet werden müfse, müsse die Auszahlung in den Händen eines Kafsirers bleiben, und danach seien kurze Lohntermine undurchführbar. Uebrigens liege oft den Arbeitern selbs nichts an so kleinen M E ren, sons- dern die Leute wollten ihr Geld erst monatli haben und es nach Hause tragen. Wo Ausnahmen nöthig seien, könnten sie ja nah dem Vorschlage der Kommission dur Ortsstatut eingeri@tet werden. Durch Annahme der Kommissionsvorschläge werde man dieselben Zustände erreichen, die in der SHweiz unter Zustimmung aller Be- theiligten seit langer Zeit beständen. l

Abg. Möller: Der zweite Theil des Antrages Gutfleish empfehle ch aus mehreren praktishen Gründen; in der Konfektion, in der Shubmacherei und in vielen anderen Industrien gehe es nit anders zu machen, und wenn die Preise von den Arbeitgebern zu boch normirt würden, so würde durch rihterlihe Erkenntnisse Re- medur geschaffen werden, Billiger als der Arbeiter das Material im Laden faufe, braue es ihm der Arbeitgeber au nicht zu geben, weil sonst häufig Fälle eintreten könnten, daß der Arbeiter das Ma- terial verkaufe. Die Anträge Auer, betreffend die Lohnter:nine, seien in vielen Fällen niht durchführbar und würden viele Ausnahmen nöthig mahen. Der Abg. Metzner habe Fälle angeführt, in denen die

Abzüge den ‘ganzen Lohn absorbirt hätten, aber er habe nit gesagt, aus einer wie großen Anzahl von Lohnzetteln er dieïe Fälle ent- nommen habe, und er bekämpfe auch nicht, daß oft ein Arbeiter die Ginkäufe für eine ganze Reihe von Arbeitern besorge. Er bitte also, die Anträge Gutfleish und mit ihnen die Anträge der Kommission anzunehmen. -

_Abg. Dr. Schaedler: Er müsse si gegen den Antrag Meßner ertlären, denn wenn er auch jedem Arbeiter das Ret gebe, zu kaufen, wo er wolle, fo sei dies {on durch andere Bestimmungen des Ge- seßes genügend gewahrt. Diejenigen Punkte möthte er aus den An- trâgen Mezner hera18nehmen, in welchen gegen die Zulässigkeit der Ceffion von Forderungen auf den Lobn bingewiesen werde. Er be- ute G also deshalb für die dritte Lesung einen dahin gehenden An-

ag vor.

Die Diskussion wird gechlo}en. Abg. Meßner zieht seinen Antrag zurü.

__Die Anträge Auer werden abgelehnt, die Kom- missionsfassung mit den von den Abgg. Dr. Gutfleisch U. Gen. beantragten Aenderungen angenommen.

j Um 5 Uhr wird die Weiterberathung auf Dienstag 1 Uhr vertagt.

Haus der Abgeordneten. 40. Sitzung vom 23. Februar 1891

Der Sißung wohnen der Minister der geistlihen 2c. Ange- legenheiten Dr, von Goßler, der Minister des Fanern Herrfurth und der Finanz-Minister Dr, Miquel bei.

Die zweite Berathung des Einkommenfsteuer- geseßes wird fortgeseßt, und zwar bei den 28. 84 und 85, welche von der Verwendung der zu erwartenden Mehrerträge handeln, und den dazu gestellten Anträgen; verbunden ist mit dieser Debatte die zweite Berathung des Geseßentwurfs wegen Aenderung der lex Huene, wonach 20 Millionen Mark aus diesem Geseg für BVolksshulbauten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Volksschulgeseßkommission beantragt, die Mehrerträge der Ein- kfommensteuer für diefen Zweck zu verwenden.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Die SS. 84 und 25 ges börten eigentlih garniht in dieses Geseg binein. Es sei aber wünsenêwertb, daß über die weiteren Ziele der Steuerreform etwas festgestellt werde. Wenn der Antrag seiner Partei besage, daß sie die Auftebung der Grund- und Gebäudefteuer wünsche, so beiße das, daß sie die Erund- und Gebäudesteuer als Staatssteuer nit wünsche, sie folle den Gemeinden überwiesen werden und der Staat solle dur Zuschläge dos fundirte Einkommen aus dem Grundbesitz treffen. Die Vertheilung der Mehrerträge nach der Grund- und Gebäudesteuer allein fei nit richtig; dadur würden die ärmeren Landestheile des Ostens allzu sehr benattbeiligt werden, Das hake man bei der Beratburg der lex Huene \chon geltend gemaht. Es komme nit darauf an, daß vom Staat mögli viel gefordert werde, wie dies die meisten Anträge thte . Die Gemeinden könnten zufrieden sein, wenn ihnen aus den Mesrerträgen feste Urberweisungen gegeben würden statt der vielleicht Eôßeren aber \ck@wankenden Ueberweisungen aus der lex Huene. Die Mekbreinnahmen aus der Einkommensteuer braube man vielleicht später für die Staatsau2gaben. Redner spriht sib gegen jede so- fortiae Ueberweisung aus, weil es {wer sei, die Sache naHher wieder rückgängig zu machen. Bedenklih sei es, den Ueberweisungsmaßstab lebt so nebenbei festzustellen. Weniger bedenklich sei die Entnahme der Gelder für Shulbauten aus den Mehrerträgenz denn diese Ent- nahme erfolge nur einmal. Aber auch dadur werde der weiteren Steuerreform präjudizirt. Er bedauere, daß er der Stulverwaltung ni®t entgegerkommen fênne, aber das Haus set ni6t schuld an der Häufung der Vorlagen, und man müsse bei der augentlicklihen Sach- laze die Interessen der Steuerreform in die erste Linie stellen. Daß die Mekrerträge verwendet twerden sollten zur Erleichterung der kleinen und mittleren Einkommen, erscheine ibm fals; rihtiger würde es scin, einen Unterschied zu maten zwishen dem fundirten und unfundirten Einkommen. Am Meiften nähere sib dem Standpunkt sciner Partei nur der Antrag Hobrecht, Vielleicht würde es gut scin, den Fonds, der fich in den erften beiden Jahren ansammele, zur außerordentlihen Sculdendeckung zu verwenden, bis 1894 die Üeberweisung dur be- sonderes Geses erfolge. Die von dem Abg. Rickert beantragte Quotisirung Jet eine politisGe fata morgana, auf die si keine Re- gierung einlassen könne, weil sie vom politishen Standpunkt aus betrachtet ein Messer ohne Heft und obne Klinge sei. Die Quoti- firung fei der Arfang einer parlamentarischen Regierung; diese Quoti- firung werde angewendet werden, um mißliebige Minister zu be- leitigen und angenehme ans Ruder zu bringen, Seine lange parla- meuntarishe Thâtigkeit habe ißn nit überzeugt, daß ein folches Verfahren im Interesse des Staats liege. Denn für die Leitung des Staats seien nit die Berufsparlamentarier ge- eignet, fondern nur die Männer, welche in einer Verwaliung gearbeitet. Seine Partei werde fi der parlamentarishen Herrschaft immer widerseßen; die Initiative unserer Könige sei immer das Veste für unteren Staat gewesen. Finanziell fei es gar niht gerzchtfertigt, die Ouotifirung cinzufüßren, denn es werde große Unzufriedenheit erregen, wenn man in dem einen Jahre einen Theil der Steuer erlasse, in dem anderen Iabre dafür umsomehr erhebe. Der Abg.kvoa Stablewski babe am Sonnabend gesagt, die Polengesche seien einer krankhaften Marotte des Fürsten Bismarck entsprungen. Fürst Bismarck habe mit ibm diese Geseße vorher besprochen, und er würde si schäuen, wenn er diese Aeußerungen des Abg. von Stablewtki unwidersprochen laffen würde. Die Grundzüge der Sesete feien rihtig gewesen, und lede preußische Regierung werde ebenso verfabren, wie Fürst Biemarck verfabren sei. (Beifall rechts.)

Abg. Freiherr von der Reck hält es für unri®tig, über die Uebers@üsse a8 dem Gefeß zu verfügen, bevor sie da seien. Die Grundsteuer gebe zu den größten Ur gerechtigkeitea Veranlaffung, weil fie vom Brutto-Einkommen erhoben werde und das Steigen und Fallen der Preise nit berücksihtige; nov ungere{ter werde fie durch die Kommunalzushläge. Redner empfiehlt, die ganzen beiden Paragraphen faüen zu lassen.

a Abg. Rickert: Es handele sih hier um die Entsheidung, 05 die Volkêvertretung Steuern bewilligen wolle, ohne die Verwendung der- selben zu kennen. Eine gewissenhafte Volksvertretung müsse das Geld solange in den Taschen der Steuerzahler lassen, bis es cebrauht werde, Daber sei es unreht, fünfzehn bis dreißig Millionen unnötbigerweise aus denselben berauszuziehen. Sein Eventual- antrag und der des Abg. Fritzen verbinderten dies. Die Erfahrungen mit den Verwendungsgeseßen mahnten zur Vorsicht. Die lex HOEL lel na dem Sgeiden des Urhebers von dem Ministerposten nit so zur Auéfübrurg gekommen, wie Hr. Hobrehht es gewollt habe. In dem vorliegenden Gesetze habe die Regierung das Geld zu zwei Reformen baben wollen, au zur Er- leiterung der mittleren und unteren Einkommen. Das babe die Kommission einfa geftrihen. Die ganze Frage sei cine Vertrauens- srage. Wenn er au zur Mehrbéit der gegenwärtigen Minister Ver- trauen habe, so habe er do feins zu der Mehrheit bier im Hause, sie werde das Geld so agrarisch wie mögli verwenden. Der lex Huene bâtten die Minister nur mit sauren Gesi&tern zu- gestimmt. Jett ein Gesez über die Kommunalverbände damit zu ver- binden, fei eine Kühnheit. Diesem Programm: 400 Millionen indirekte Steuern im Reich und faum nennenswerthe Erlaffe hier, stimme seine Partei nit zu ohne die Klausel ibres Antrages. Es bestehe keine Sicherheit, daß das Geld wirkli zur Entlastung der Steuer- zabler verwendet werde. Bedauerlih sci, daß die Volks\ulgeset- kommission in das Gese hineingefahren sei. Ér wolle wohl Sdul- bauten bewilligen, es dürfe hierfür aber feine unbegrenzte Summe festgeseßt werden, In der vorliegenden Fassung sei das Gese unan-

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Krone strebe feixe Partei nit an. Das zeige Ah bei der Land- gemeindeordrung, wo sie der Krone ihr Ret geben wolle. Die Politik, mit den Steuern Schulden zu tilgen, sei hon bankerott geworden. Von diesem Standpunkt aus möge allerdings der Mangel einer Quctisirung eine erweiterte Mat der Krone sein. Hr. Miquel, der Minister des Königs, hab: #ch 1867 aber für die Quotisirung erklärt und sei noch 1887 bei dem Branntweinsteuergesez dafür eingetreten. Eine Einigung über die Ouotisirung sei durcaus niht unmögli; das Centrum, die Polen, viele Freikonservative würden wohl für eine folch2 Verlage gestimmt haben. Sogar der Abg. von Gneist sage, daß der Mangel einer beweglihen Steuer eine völlig veckehrte Budgetbebantlung zur Folge gehabt Eabe. Die rage sei in der That keine Parteifraze. Es werde jeßt viel von dumpser Unzufriedenheit gesproHen, deëbalb weil man j:8t nit mehr gegen die Reichsfeinde beßen könne. Daß von Unzufriedenheit keine Rede sein könne, bewe:se de UeberzeiBnung der Anleibe, wie fie in diefem Maße nicht einmal in Frankrci ftatt- gefunden Habe. Er {ließe mit den Worten des Finanz-Ministers: „Es wäre im Interesse aller Theile, au der Regierung, wenn de Ouotifirung zu Stande käme.“ Dabin gelange man doch einmal, wenn sie heute auch abgelehnt werde. (Beifall links.)

Abg. Graf Kaniß: Cs bandele siv bier niht um eine Mchr-

bewilligung, denn es handele si um feine neue Steuer und auch nicht um die Erböbung einer bestehenden Steuer, sondern ua die Verbesserung eines unhaltbaren Einscätzungssystems. Was dabei herauskomme, sei ganz gleichgültig. Welche Steuerzahler sollten denn die fünfzehn Millionen Mark meßr aufbringen? Die Steuerzahler, wel@e sich bisher von der Steuerzahlung gedrüdt ätten; es handele si nur um einen Aft der ausgleibenden Gerezchtigkeit. Aus den rierhundert Millionen Mark neuer Steuern folle nihts geleistet sein. Sei ni§ts gesceben für die Verbesterung der Beamtenbesoldungen, für die Verzesserung des Zollwesens u. f. w. ? (Zustimmung reGts.) Die Quotisirung habe er bis jeßt so verstanden, daß böbstens zwölf Monatsratien erboben werden könnten. Des Abg. Rickert's Generalberiht der Budgetkommission aus dem Jabre 1878 ergebe, daß au mehr als zwölf Monats- raten erhoben werden könnten. Das sei {hon besser, aber was könne man damit für cinen Effekt erreihen? Die Einkommen- steuer mae nur 43% der ganzen Einnahmen des Staates aus, Selb wenn die Selbfsteinshäßung eine Steigerung der Einkommensteuer auf 109 Millionen Mark hberbeiführe, was könne man damit auscichten? Man könne doch nit den vier- oder füniffawen Betrag der Steuer erheben. Von den 1700 Millionen Mark des Etats entfielen mehr als 900 Millionen auf den Eiscnbahn- Etat. Der Eisenbahn-Minister habe die Quotisirung in der Hank. Wenn 1nan die Einkommensteuer quotisiren wolle, dann müße man auch die Grund- und Gebäudesteuer, die Gewerbesteuer, die Eisen- babntacife und \{lielich au die Zolleinnahmen quotisiren. Jn anderen Staaten sei von der Quotisirung n2r ein vershwindender Gebrau gemacht worden. In England spiele die Quotisicung allerdings eine größere Rolle, weil die Einkommensteuer einen er- beblihen Betrag der ganzen Staatseinnaßmen ausmah-e. Mit Nüd- siht auf die Würde des Landtages bitte er, die Farce der Quotisirung bei Seite lassen zu wellen. (Zustimmüung rets.) Er vertrete hier keine agrarischen Interessen, sondern die Interessen des ganzen Volkes; deshalb wolle er die U-cberschüsse verwenden zur Erleichterung der Steuerzaßler, welbe jeßt am Meisten betroffen würden. Vor dreißig Jahren sei die Grundsteuer eingeführt worden z; dic sei nur dur cine Gewaltmafßregel gelungen, dur einen Pairs\{@ub von vierzig Mann. Er nehme keinen Anstand, zu erkläcen, daß die Befürtungen, welche von Seiten der Landwirthschaft an dieses Geseg geknüpft worden seien, si nicht verwickliht hätten. Die bald nach dem Gesetze folgende Periode sei eine solHe des größten Wohlstandes gewesen. Dazu babe die Unabbärgigkeit der deutsGen Landwirthschaft vom Auslande beigetragen. Der Konsument babe seine Nabrungsmittel nur vom deutschen Landwirth nehmen können, bie Zrundfteuer sei auf ihn abgewälzt worden, Diese günstigen Zustände seien gehwunden, als die Mafseneinfuhr ausländischer Produkte ihren Anfang genommen habe, gegen Ende der siebziger Jahre, DadurH seien die Grundlagen der Grundsteuer verschoben worden; sie könne nit mehr als Staatssteuer weitecbestehen, weil sie für die Steuerfähigkeit des Zensiten nit mehr passe; denn sie sei eine Doppelbeiteuerung für die verschuldeten Landwirtbe, welche ja die Mehrzabl bildeten. Die Gelder für die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer seien vorhanden, wenn man zu den Mchrertcägen der Einkommensteuer die Gelder aus der lex Huene nebme. Wenn die Ucberweisung der Srund- und Sedbäudestcucr an die Stelle der lex Huene trete, so werde dadur theilweise cine Bevorzugung der großen Städte eintreten. Darüber würde er aber hinwegsehen, wenn es sich um eine große Reform handele. Die Industrie sehe jeßt auch ein, daß der Ruin der Landwirthschaft cin Schaden für die Industrie selbst sein würde ; deshalb wünsche man auch von industrieller Seite eine Beseitigung der Getreidezölle nit, wie noch kürzlih cin g:oßer Industrieller, Herr Vopelius, ausgeführt babe. __ Die Abgg. von Huene und Frißzen (Borken) ziehen ihre Abänderungsanträge (fofortige Ueberweisung der Ueber- schüsse zum Zweck von SHulbauten an die Stadt- und Land- kreise) zurüdck.

Abg. Dr. Enneccerus: Seine politis@en Freunde erkennten in der Quotisicunzg ein we:thvolles Mitte! zur Erzielung der Spar- samkeit, wenn ihre Bedeutung aub jeßt erheblich vermindert worden sei dur die Versfiaatli&unz der Eisencabnen. Die Annahme der Quotifirung würde aber uibts weiter bedeuten als die Ablchnung der gegenwärtigen Vorlage. Die Vorlage habe, weil sie eine gerechtere Besteucrung herbciführte, eine erbebli®e politisGe Be- deuiung. Eine Ermäßigung der Ginkommensteuersäte werde die allseitig gewünshie Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer verhindern. Ehe diese Ueberweisung erfolgen könne, müsse man aber erst wissen, was Überwiesen werde; deshalb solle zwei Jahre lang ein Fonds angesammelt werden Er wünshe die weitere Steuerreform, weil nar vadurch die Ueberweisung der Realsteuern an die Gemcinden mögli werde, wodurch allein die kleinsten, voz der Staatsftcuer freien Einkommen auch von d:n Gemeinden fteuer- frei gemacht werden Tönrten. Deôswegen sei jeßt von jeder fo- fortigen Ueberweifung abzusehen. Denn einz gründlihe Reform sei nur mögli, wenn auch die Gelder der lex Huene unter Reform der Kommunaldbefteuerung ¡zur Ueberweisung verwendet würden. Nicht so bedenklih, wie eine proviforische Ueberweisung nach irgend einem Maßstabe sei die Verwendung des Fonds für Schulbauten, welche sich als dringend nothwendig herausgestellt hätten. Ein s{chematis(er Maßstab dürfe dafür niht angelegt werden, denn das Bedürfniß sei in den verschietenen Landestheilen sehr vershieden. Besser würde es allerdings sein, diese Mittel aus allgemeinen Staatsfonds zu nehmen, zumal jeßt, wo man 102 Millionen Uebersbuß zur Schulden- tilgung verwendet habe. Aber er sei im Notbfalle auch bereit, diese 20 Millionen für Schulbauten aus den Uebers{üssen der Ein- fommensteuer ¡zu entneîmen. Wenn in zwi Jahren ein Ueber- weisungsgeseß nit zu Stande gekommen sei, so solle nah §. §5 die Mebreinnabme zur Erleihterung der Einkcemmensteuer verwendet werden. Dadurch) werde die Ueberweisung der Grund- und Gebäude- fteuer gefährdet; denn Alle, die kein Interesse an der leßteren hätten würden für die Erleichterung der Einkommensteuer eintreten. Deshalb sei die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer {on jetzt in Aus- fit zu nehmen; denn es föunte doch mögli sein, daß weder über die Form noh über das Maß der Ueberweisung s cin Eizverständniß er- gebe, Seine Partei wolle niht die Ueberweisung dec Greund- und (Sebäudesteuer herbeiführen und daneben die lex Huene bestehen laffen. So boch würden die Mehrerträge gar nicht sein; man müsse fehr zufrieden sein, wenn die ganze Grund- und Gebäudesteuer überwiesen werden kônne. Erst wenn diese Ueberweisung erfolzt sei, werde vielleiht eine Quotisirung für den überschießenden Betrag noth- wendig sein.

Abg. Dr.üWindthorst: Das Programm der Regicrung fei

nehmbar. Eine Erweiterung der Parlamentsrechte zu Ungunsten der

so folgenreib, daß er die Verantwortlihkeit dafür allein der Regie- rung überlaffen müsse. Er sei deshalb gesonnen, für die Verlage zu ftimmen, wenn nicht noch weitere Hindernisse bereitet würden und wenn einige Bedenken ihre Erledigung finden sollten. Von diesem Standpunkte aus betrahte er auch diesen Paragraphen. Er be- dauere, daß der Finanz-Minister diese Vorlage hade verquicken lassen mit anderen Fragen, die nit hierher gehörten, namentli daß die Sgulverbältnifse hier hineingezogen seien. Von der Ueberweisung der balben Grund- und Gebäudesteuer sei bisher nur die Rede gewesen. (Zuruf rechts: halben?) Mehr werde es auÿh nit werden, denn der Kultus-Minister, der mit der Einkommensteuer gar nichtis zu thun babe, fei hier anwesend, um den Verlauf zu beobachten. (Heiterkeit.) Den Streit über die Quotisirung, der in Preußen noch mit der alten Lebhaftigkeit fortgeführt werde, be- greife er gar nit. Wenn man von dem autokratishen Regiment zum Tonftitutionellen System übergegangen sei, sei die Quotisirung von selbft gegeben. Er glaube Ursahe zu kbaben, arzunehmen, daß bei der gemeinsamen Berathung deutschcr Finanz-Minister der preußische allein sich gegen dic Quotisirung au8gesproHen habe. We-un fie durchgefüßrt werden könne, werde er die Quotisirung befürworten ; sie könne auf die Dauer nit -abzewisen werden, Der Fizan1- Minister selle die Sache in Erwägung ziehen und das Haus über diesen Streit binwegführen. Der §8. 85 entkalte ein Stück der Ouotisirung. Wenz er heute niht für den Äntrag Rickert fiimne, so liege das daran, daß die Regierung heute nit in der Lage \ci, den Antrag anzunehmen; die Annahme des Antrags würde also die Ablehnung des Gesetzes b:deuten, welch2 er nit verantworten könne, Denn die jetzige Einshätzung sei keine gerechte, ein Aus- glei sei dringend nothwendig. Das Seseß finde von Tag zu Tag mebr Gegner, weil die Diskussionen des Hauses mehr und mehr Jedem fklac zum Bewußtsein bräßten, wie viel er mehr zu ahlen Eaben werde. (Heiterkeit.) Wellen schle{ten Eindruck würde die Ablehnung mahhen in dem großen sozialen Krieae, den man u führen habe. Er habe die Furt, daß die Art und Wise, wie bier darübe debatiirt sei, wo die Spezialinteressen zur Sprache gekommen seien, denGeos- nern reiblihen Stoff geräbren werde. Man werde sagen, daß „bieAgrarier hie Freibändler!“ auch in dieser Frage das Feldge’Hrei gew-fen fei. Es handle sich darum, ein Stever'ystem einzuführen, gegen welches die Sozialdemokratie begründete Einwendungen niczt erheben könne; tas müsse man bei allen Shritten im Auge bekalten, au bei der Ver- wendung der Steuerübershüfe. Es sei cine caaz neue Einkommen- steuer, eine Grundlage für die weitere Reform, eine Quelle, aus welcher erhebliGe Mehreinnahmen fließen sollten. Die Schwierig- keiten des Gesctzes seien gewachsen dur allerlei ZweFe, welche man mit diesem Ge’etze in Verbindung gebra@t babe. Der Finan1zo Minister hätte alle fol&e neue Zwccke von si weisen follen; daß er die Forderung für die SHule nicht zurückgewiesen, sei 5e- denklih; cs fei eine sezr gefährliße Gefälligkeit für seinen Nebermann. (Heiterkeit.) Die Meßbrübers@üsse sollten verwendet werden für das, wozu sie besiiumt seten, für die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer, wie es der Antrag Sperlih verlange. Sollte dieser abgelehnt werden, f de er seine ganze Kraft auf die Vorlage konzentriren, Die Ve ng der Mittel zu Scul- zwecken werde die äußerste Mißbilliguzg berbciführen, denn die Gemeinden, welche für ihre S{&ul Genügendes geleistet hätten, würden dur diese Verwendung benachtbeiligt. Der Kultus-Minister

solle 20 Millionen Mark aus der Einkommensteuer vorweg nebmen. Es sei bedenklich, daß eine Kommissicn, die cine ganz bestimmte Auf- gabe habe, einen folwen Vorshlag gemaGt habe. Dazu babe se gar keinen Beruf und auc keine Qualifikation gehabt. (Heiterkeit ) Anklang ee

Er glaube nicht, taß der Antrag der Shulkommission finden werde. Er würde gemünsht baben, daß die ande träge au zurückgezogen würden. Wenn für S&ulbauten fcine G:lder vorhanden seien, möge die Regierung sie auf dem gewöbnlicen Wene verlangen. Ueberbaupt solle man die Steuerreforni mit dicsen Dingen nicht verguicken. (Beifall im Centrum.)

Minisier der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr, von Goßler:

Meine Herren! Der verehrte Herr Vorredner hat auf die Tbat- sache hingewiesen, daß ih der zweiten Beratburg des Einkommen- steuergeseßes beiwohne, und hat die Thatsahe befremdend gefunden, wil ih vermöge meines Ressorts mit dem Steuecrefor:nplane nicts zu thun bätte. Ich kann in gewisser Beziehung diesen Ausführungen beitreten, aber ich muß doch die Erklärung der Thatsae wesentlih auf seine eigene Thätigkeit in der Kommission zurückführen, welche den Geseßentwurf, der bekannt ist unter dem Namen der Novelle zur lex Huene, ¡um SWeitern g:bracht hat. Wenn er mit seinen Freunden für die Regi:rungsvorlage eingetreten wäre, so wäre ih allerdings um das Glück gefommen, den beutigen Verhandlungen beis zuwohnen, und namentlih würde ih die 20 Millionen Mark gerettet haben für ein Bedürfniß, weles ih als ein außerordentli dringendes Bedürfniß bezeichnen muß. Ih fasse die Situation, in der ih mich befinde, fo auf, daß die Interessen, die ich vertrete, Interessen der ärmsten Kreise des Landes, so wibtige sind, daf, so lange ic die Hoffnung habe, auch nur eine einzige Mark für die Befricdigung des Bedürfnisses zu erhalten, ih alle meine Kräfte einsezen werde und Alles thun werde, um das Bedürfriß der Befriedigung entgegerzufübren. Es ist dur(- aus nicht der Wunsch der Königlihen Staatsregierung gewesen, daß diese Vorlage in der Kommission gefällen ift, und es ift durhaus ni@t der Wunsch der Königlien Staatsregierung gewesen, bier bei diesen §8. 84 und 84a dieses Interesse des Schulressorts zu ver- treten. Aber, meine Herren, die BVes&lüfse der Kommission haken dazu geführt; sie sind insofern wohlwollend, als die Kommission sich überzeugte, daß in Bezug auf das Gebict des Schulbaues ein Bedürfniß allerdings vorbanden sei, daß sie aber nit auf den Weg getreten ist, den die Königlihe Staatsregierung zur Befriedigung dieses Weges und zur Beschaffung der Mittel erhofft und vorges{lagen hatte, und diese Beihülfe nit gewährte. Nun soll versu&t werden, für einmalige Bedürfnisse einnalige Uebers%üfse bereit zu stellen.

Das mag von einem gewissen hoben finanzpolitishen Stand- punkte aus etwas auffällig ersGeinen; aber vom Standpunkte einer mit wittigen, konkreten Landesinteressen betrauten Kommission ist es schr wohl verständlih, und i möHte daran erinnern, daß, als die Beschlüsse der Kommission gefaßt wurden, der Bericht der Kommis- fion fär das Einkommensteuergeszt bereits vorlag, auch deren Proto- kfolle, und daß man aus den Berichten und den Protokollen ersab, daß dieses Zubülfekommen der Unterrichtsverwaltung in Bezug auf das Schul- baubedürfniß durchaus auc in dez Einkommensteuerkommission selbst zur vollen Würdigung und zum Verständniß gekommen war. Anträge waren dort in der Minderheit geblieben, in der Volksshulgesetz- kommission, der Sie die Novelle zur lex Huene überwiesen batten, fanden sie die Mehrheit, und ib glaube, die leßtere Kommission rar wohl [egicimirt und sie erscheint in meinen Auzen vollkommen berufen, auch diese Frage zu erörtern,

Ich wiederhole, meine Herren, es handelt fich um ein einmaliges Bedürfniß, nicht um ein Bedürfniß, welches mit dem gegenwärtig in der Kommission zur Verhandlung stehenden Volks\{hulgeseß zusammen- hängt, es Handelt si um die Tilgung eines Passivums. Dieses Passivum, meine Herren, is mir kein neues. Jch babe, ohre in tie Oeffentlichkeit zu treten, im Jahre 1882 {on eine Liquidation aufs

gestellt, die mit ähnlien Zahlen zu renen haite, und ih habe, wie