1911 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Oberlandesgeriht in Naumburg a. S., Alfred Cohn bei dem Landgericht in Franffurt a. M., Ehr yam bei dem Amts- gericht in Lichtenberg bei Berlin mit dem Wohnsiß in Karls- horst, Richard Müller bei dem Amtsgericht in Alt-Landsberg, Bruneß- bei dem Amtsgericht in Lenzen, Ehrhard Brand bei dem Amtsgericht in Herford, Schmorell bei dem Amts- geriht in Mohrungen, Semrau bei dem Amtsgericht in Pr.-Stargard und der frühere Gerichtsassessor Dr. Leo Stern- berg bei dem Kammergericht.

Der Amtsgerichtsrat, Geheime Justizrat Sonneck in Lüben, der Rechtsanwalt und Notar Klein in Arys, die R s anwälte Rehe in Cöln und Schroeder in Hohensalza sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: die Regierungs- und Bauräte Otto Leh- mann, bisher in Cassel, als Oberbaurat (auftrw.) der Eisen- bahndirektion nach Posen, Röthig, bisher in Altona, als Mitglied der Eisenbahndirektion nah Halle a. d. Saale, Nirxr- dorff, bisher in Breslau, als Mitglied der Eisenbahndirektion nah Berlin, Scheer, bisher in Magdeburg-Buckau, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndireftion nah Altona und Laise, bisher in Crefeld, als Vorstand des Betriebsamtes 2 uach Neuwied; die Regierungsbaumeister des Eisenbahn- baufaches Hermann Sarrazin, bisher in Meiningen, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nah Berlin, Hermann Meyer, bisher in Flensburg, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nas Cassel, Kraeff t, bisher in Magdeburg, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbabndirektion nah Breslau, Senft, bisher in Hannover, als Mitglied (auftrw.) der Eisen- bahndirektion nah Halle a. d. Saale, Karl Lemcke, bisher in Duisburg, als Vorstand des Betriebsamtes nach Meiningen, Emil Schulze, bisher in Lauenburg i. Pomm., als Vorstand des Betriebsamtes 1 nach Magdeburg, Wilhelm Weber, bisher in Cöln, als Vorstand des Betriebsamtes 1 nah Crefeld, Theodor Sauer, bisher in Jserlohn, als Vor- stand des Betriebsamtes nah Lauenburg i. Pomm., Dr. phil. Winter, bisher in Warburg, als Vorstand des Be- triebsamtes nah Hildesheim, Winkelmann, bisher in Caffel, als Vorstand (auftrw.) des Betriebsamtes 2 nach Flensburg, Süß , bisher in Hannover, als Vorstand (auftrw.) des Betriebsamtes 1 nach Warburg, Dr.-Jng. Wienecke, bisher bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten, als Vorstand (auftrw.) des Betriebs- amtes 2 nah Duisburg, Sauermilch, bisher in Querfurt, nah Merseburg als Vorstand der dorthin verlegten bisherigen Bauabtkilung Querfurt, Linke, bisher in Halver, zur Eisen- bahndireklion nach Hannover, Graßdorf, bisher in M.-Glad- bach, zur Eisenbahndirektion nah Cöln und Otto, bisher in Kattowiß, nah Hultschin als Vorstand der daselbst neu er- richteten Bauabteilung.

Verseßt sind ferner: der Regierungs- und Baurat Hesse (Walter) von Potsdam nach Berlin in die Hochbauabteilung des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten, die Bauräte Richter von Königsberg N.-M. nach Münster i. W. in die dortige Ortsbaubeamtenstelle 11, Stüdemann von Geestemünde nah Melsungen und Trieloff von Gleiwiß nah Higzacer, der Wasserbauinspektor Jahrmark von Potsdam nah Danzig zur Weichselstrombauverwaltung, die Regierungsbaumeister Lekve von Düsseldorf nah Saarhrü{ken, Bew sfkamp von Essen nah Düsseldorf und La“ of, Fürstent.| 98 a. O. unter Aufhebung der Verseßung «ah Danzig na “Marienbur

. W.-Pr. (im Geschäftsbereih der Weichselstromnbauverwaltung

sowie die Wasserbauinspektoren Dauter von Einlage nah Graudenz (im Geschäftsbereih der Weichselstrombauverwaltung) and Vaske, bisher in Tsingtau, nach Hille (zum Kanalbau- amt Lübbecke im Geschäftsbereich der Kanalbaudirektion Hannover).

Beausftragt find: der Oberregierungsrat Hol e vom Eisen- bahnzentralamt in Berlin sowie der Regierungs- und Baurat Labes, Mitglied der Eisenbahndirektion in Berlin, mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Referenten bei den Eisen- bahnabteilungen des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten und der Regierungsbaumeister des Maschinenbaufaches Gut- br od in Grunewald mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstands eines Werkstättenamtes bei der Eisenbahnhaupt- werkstätte daselbst.

Dem Regierungs- und Baurat Rudolf Schu lze, Vorstand des Betriebsamtes 3 in Cassel, sind die Geschäfte des Vor- stands des Betriebsamtes 1 daselbst übertragen.

Verliehen ist: dem Regierungsbaumeister des Eisenbahn- baufaches Hugo Pieper die Stelle des Vorstands des Bezjxiebs- amtes 1 in Hannover und dem Eisenbahnbetriebsingenieur Otto Ciliar, bisher in Gera, die Stelle des Vorstands des Betriebsnebenamtes in Ortelsburg.

In den Ruhestand find getreten: der Oberbaurat S tün- deck bei der CEisenbahndireftion in Elberfeld, der Geheime Regierungsrat Knobloch, Mitglied der Eisenbahndirektion in Hannover, die Geheimen Bauräte Sel iger, Mitglied der Eisen- bahndirektion in Halle a. d. Saale, Christian Schäfer, Mitglied der Eisenbahndirektion in Hannover, Bansen, Vor- stand des Betriebsamtes 2 in Neuwied, Othegraven, Vorstand des Maschinenamtes 1 in Dortmund, und Heinrih Hilde- brand fowie der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Linden bei der Eisenbahndirektion Cöln.

Dem NRegierungsbaumeister des Maschinenbaufaches Potthoff, bisher Vorstand des Werkstättenamtes h in Grune- wald, ist die nahgesuhte Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt.

Ministerium der geisilihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Rauch in Eisleben ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarzt- bezirkes Eisleben (Stadtkreis Eisleben und Mansfelder Seekreis) beauftragt worden.

Der ordentliche Professor Dr. Rudolf Beneke zu Marburg ist in gleicher Eigenschaft in die medizinishe Fakultät der Universität Halle-Wittenberg verseßt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Die Herren Forstbeflissenen, die am Schluß des laufenden Semesters die Vorprüfung abzulegen beabfichtigen, haben die an mich zu richtende, vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 15. Februar d. J. dem Direktor der Forst-

Maden einzureichen, an der fié fih der Prüfung unterziehen wollen. j

Berlin, den 5. Januar 1911.

Ministerium für De Domänen und Forsten.

Wesener. Ministerium des Jnnern.

Dem Polizeirat Klatt ist die Stelle eines solchen beim Polizeipräsidium in Berlin übertragen worden.

Finanzministerium. Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank).

Bei der Königlichen Seehandlung (Préèußische Staatsbank) ist der „Nangle E Zoozky zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be- wirkten Verlosung der 41!/zprozentigen Prioritäts obli- gationen (T. Emission) der früheren Braunschweigi- schen Eisenbahngesellshaft find folgende Nummern ge- zogen worden :

Nr. 93, 98, 100, 102, 104, 106, 107, 121, 122, 127, 304, 307 bis 311, 314, 316, 317, 319, 646 bis 650, 652 bis 654, 656, 658, 847, 849, 851, 853, 862, 864, 866, 872, 874,

S == 40 Stück à 3000 #4 = 120 000 M:

Nr. 1347, 13853, 1360, 1364, 1368, 1375, 1376, 1378, 1380, 1381, 1384 bis 1386, 1393, 1395 bis 1397, 1400,

2, 1404, 2176, 2179, 2180, 2182, 2184, 2188, 2192,

Z 2201 bis 2205, 2210, 2212, 2214 bis 2216, , 2AR0 2236, 2238, 2239, 2241, 2245, 2248,

2296, 2259, 2260, 2263, 2265, 2267 bis 2269, 2967, 2973, 2977 bis 2979, 2981, 2986 bis 2992, 2000 2095, 2997, 2999, 3003, 3007, 3010, 3013, 3014 = 80 Stü à 1500 # = 120 000 Æ;:

Nr. 3699, 3702, 3704, 3705, 3707 bis 3709, 3711, 3712, 3714, 371000018, 3720, 3722, 3725, 3727, 3730, 3731, 3736, 3740, 3741, 3744, 3745, 3747, 3749, 3751, 3753, 3756, 3757, 3761, 5431, 5435, 5438, 5442, 5445, 5447 bis 5449, 5451 bis 5453, 5459, 5458, 5462, 5466 bis 5468, 5470, 5473, 5475, 5477, 5481, 5483, 5485 bis 5489, 5496, 5497, 6223, 6226, 6228, 6232, 6234, 6235, 6239 bis 6242, 6244 bis 6248, 6251, 6253, 6255 bis 6259, 6263 bis 6265, 6267, 6269, 62/0 6272, 6274, 8925, 8926, 8930, 8932, 8936 bis 8938, 8944 bis 8947, 8950, 8953 bis 8959, 8961, 8968 bis 8966, 8968, 8969, 8971, 8975, 8983, 8985, 9120, 9121, 9123, 9125 bis 9127, 9130, 9133, 9139, 9141, 9143, 9147, 9148, 9152, 9154, 9155, 9157, 9159, 9165, 9167, 9169, 9172 bis 9174, 9177, 9180, 9184, 9188, 9190, 9192, 9193, 9195 bis 9197, 9200, 9202, 9204, 9205, 9207 bis 9209, 9211 bis / 9216, 9218 bis 9221, 9223, 9224, 9226, 9232, 9233, P239¿/bis 9242, 9388, 9390 bis 9393, 9395 bis 9397, 0, 9401, 9403 bis 9405, 9407,- 9415, 9416, .9413 bis 3421, 9424 bis 9426, 9432, 9435, 9436, 9441 bis 9443, 9446, 9517 bis 9520, 9522 bis 9525, 9529, 9531, 9534, 9535, 9537, 9539, 9540, 9543 bis 9547, 9549, 9550, 9553, 9555, 9557 bis 9559, 9562, 9563, 9567, 10 302, 10 303, 10 305, 10 306, 10 310, 10 312, 10 314 bis 10316, 10318, 10320 bis 10324, 10326, 10328, 10 329, 10331, 10333, 10334, 10337, 10341 bis 10343, 10345, 10348 bis 10350, 10353, 11070, 119072, 11079, 1LUO VE A LOTE 11079, 16062 11083. 11060, 11, L A 11096; 11100, 11110. M1 L L U L124 1130 T1352 L. 19, 11142 DIS 11 146, L A0 DIS 11210, 1120. L 11254 11286, 11288 11289 11 294, 11 297, 11299 bis 11303, 11306, 11308, 11312, 11 313, 11 318 bis 11 321, 11323, 11325, 11326, 11 329, 1135) bis. 11990, 1 Dis 11347, 11961" TLBOG: 11307, 11999, L100 11302, 11304, 11367, 11368. 11 373 bis. 11375, 138 11379, 11384 1135, 11388: 17.389, 11.391 bis 11395, 11395, 11400, 11807, 11809 11 853 bis 11 856, 11859, 11863, 11865, 11867, 11 868, 11.872, 11879, 110 L508, .11880..11883, 11890 11 891, 11696, 11898 vis 11 900,7 11904 bis 11907 11 909; 11 912, 11916, 11917, 11 922, 11 987 ‘bis 11 991 11994, 11 995, 11997, 2001, 12008, 12004 - 12010 bis 12 012, 12014 bis 12016, 12021, 12028, 12030, 12036, 038 bis 12041, 12045, 12047, 12048, 12056, 12 060, 325, 12328 bis 12330, 12335, 12339, 12341, 12343, 12346, 12348, 12349, 12355, 12356, 12358,

A

5 344

9: 2 Y - 9:

12 365, 12366, 12370 bis 12372, 12374, 12 377, 12 381, 12 384, 12 387 bis 12389, 12 392 =

452 Stück à 300 Æ = 135600 Æ,

zusammen 572 Stück über 375 600 M.

Dieselben werden den Besißern zum 1. April 1911 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1911 gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der nah dem Kündigungstermine zahlbar werdenden Zinsscheine Serie 1V Nr. 14 bis 20 nebst Erneuerungsschein (Talon) für die nächste Zinsscheinreihe bei der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin

V. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Die gotlung erfolgt werktäglih von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der leßten beiden Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geschieht au bei den Regierungshauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse und ferner bei den Bankhäusern Lehmann, Oppenheimer u. Sohn in Braunschweig, Mendelsfohn u. Co. in Berlin und der Berliner Handelsgesell- schaft in Berlin. Die Effekten können einer dieser Stellen hon vom 1. März 1911 ab eingereiht werden, welche fie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und as ger Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1911 ab ewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem 31. März 1911 hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

_ Gleichzeitig werden die bereits früher ausgelosten, nach- stehend aufgeführten, noch rückständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung mit dem 31. März des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat und

jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn fie 10 Jahre lang all- ährlih einmal öffentlih aufgerufen und dessenungeachtet nicht spütestens binnen Jahresfrist nah dem leßten öffentlichen Auf- rufe zur Einlösung vorgelegt sein werder.

Aus der Kündigung zum 1. April 1905:

zu 300 M Nr. 10054.

Aus der Kündigung zum 1. April 1906: zu 300 M : Nr. 7174, 8022, 8150, 8760, 10191. Aus der Kündigung zum 1. April 1907:

zu 300 M Nr. 4345, 8808. Aus der Kündigung zum 1. April 1908: zu 3000 4 Nr. 702,

zu 1500 M Nr. 1450, 2030, 2052, 2191, zu 300 Mh Nr. 5407, 8731, 8905, 8917, 8941, 10 446, 10 807. Aus der Kündigung zum 1. April 1909:

zu 1500 M Nr. 3065, 3066, zu 300 M Nr. 7193 7194 9322 9323. Aus der Kündigung zum 1. April 1910: zu 1500 # Nr. 1993, 2010, 2946, zu 300 M Nr. 6600, 6601, 6605, 6754, 6784, 8600, 10690, 10 691, 10 692. Formulare zu den Quittungen werden von sämilichen Ein- lösungsstellen unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 2. Januar 1911.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausfen.

Nichfamfliches. Deutsches Reich.

Preunes Deli 7: nat:

_ Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen gestern nahmittag die Gemahlin des cubanischen Gesandten de Quesada im hiefigen Königlichen Schlosse in Audienz.

Die Nr. 12 der „Amtlichen Nachrichien des Reichs- versiherungsamts“ vom 30. Dezember 1910 enthält im Amtlichen Teil unter A ein Rundschreiben des Amts vom 25. November 1910 an die Versicherungsträger, betreffend die Auszahlungen durch, die Post. Dann folgen unter B (Unfallversicherung) 3 Bekanntmachungen: vom 20. De- ember 1910 über die Bildung des „Hauptausscusses ür das Zusammenwirken der gewerblihen Berufsgenoßjen- chaften mit dem Roten Kreuz auf dem Gebiete der ersten Hilfe“, vom 29. Dezember 1910 über die Genehmigung von Gefahrentarifen im 4. Vierteljahr 1910, vom 29. Dezember 1910 über die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften im 4. Vierteljahr 1910. Hieran schließen sich Rekursentscheidungen und andere Entscheidungen über folgende Gegenstände:

Der Vorstand der Seftion kann ohne Zustimmung des Landeshauptmanns den ablehnenden Bescheid erlassen, wenn nah seinem pflihtmäßigen Ermessen zur Zeit des Eintretens der Berufsgenossenschaft eine Beschränkung der Erwerbs- fähigkeit des Verleßten niht mehr vorliegt (2436*) ;

zur Auslegung des § 5 Abs. ‘1a des Gewerbeunfall- versicherungsgesez:s (2437):

über die Kürzung des Jahresarbeitsverdienstes eines land- wirtschaftlichen Arbeiters, der Jnvalidenrente bezieht (2438);

die Nechtsmittelschrift ist nicht bei einer Behörde ein- gegangen, wenn der Gemeindevorsteher sie nur mit einein Eingangsvermerke versehen, die Partei sie dann aber wieder an sih genommen und an das Neichsversicherungsamt zur Post gegeben hat (2439);

die Kosten für Abschriften von Unterlagen für einen Antrag des Versicherungsträgers auf anderweite Rentenfeststellung ge- hören grundsäßlih zu den besonderen Kosten des Verfahrens im Sinne des § 10 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Ab- aper der Unfallversicherungsgeseze, vom 30. Juni 1900 (2 );

die Ueberführung von Kriegsfahrzeugen, die auf einer deutschen Werft erbaut wurden, nah Konstantinopel, ist nicht bei der Seeberufsgenossenschaft, sondern bei der für den Werft betrieb zuständigen Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft zu versichern (2441);

über die berufsgenofsenschaftlihe Zugehörigkeit von „Wetter tuchfabrifen“ (2442);

über die berufsgenossenschaftlihe Zugehörigkeit der Ge- winnung von Sandmassen zum Einschlämmen in ausgekohlte Grubenräume (2443);

über die Versicherung der Fahrstuhlbetriebe in Wohn- häusern (2444); Z

über die Versicherungspflichtigkeit von Montagearbeiten im Auslande (2445);

die Berufsgenossenschaft wird von der Verpflichtung zur Zahlung einer Rente an den Berechtigten dur die unbefugte Abhebung der Rente durch eine dritte Person nicht befreit (2446) :

zur Auslegung des § 101 Abs. 4 des Gewerbeunfallver- sicherungsgeseßes (2447);

die ärztlihe Untersuchung der im Auslande befindlichen Nentenempfänger ae zweckmäßig dur Vermittlung des zu- ständigen deutshen Konsulats (2448);

Berechnung der Entschädigung eines öffentlihen Beamten aus Anlaß seiner Vernehmung als Zeuge vor einem Schieds- gerichte für Arbeiterversiherung (8 14 der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30. Juni 1878 und 20. Mai 1898) (2449);

zu der Frage, ob O dem preußischen Geseze vom 14. Juli 1909 neben der Gebühr für das schriftlihe Gutachteu dem ärztlihen Sachverständigen noch eine besondere Vergütung

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein- geflammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amtlichen Nachrichten* veröffentlicht sind.

ür die in steht (2450).

Die Abteilung C (Jnvalidenversicherung) enthält eine Bekanntmachung des Reichsversichherungsamts vom 9. De- zember 1910, betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen des § 5 Abj. 1 und des § 6 Abs. 1 des Jnvalidenversiche- rungsgeseßes (Befreiung von der Versicherungspflicht). Daran {ließen sih Revisionsentscheidungen, in denen folgende Grund- säge ausgesprochen werden :

Rückstände von Jnvalidenrenten unterliegen der vier-

jährigen Verjährung des § 197 des Bürgerlichen Geseßbuchs 1511). : Die Versicherungspflicht einer im Haushalt ihres Vaters gegen Gewährung freien Unterhalts und Ueberlassung des Mietertrags eines Zimmers beschäftigten Tochter ist anerkannt worden (1512).

Ueber die Frage der Erwerbsunfähigkeit eines Typhus- gesunden-Bazillenträgers (1513).

Der Bezug einer Unfallrente während einer Krankheitszeit ließt die Anrehnung dieser Zeit gemäß § 30 Abs. 2 Ziffer 3 des Jnvalidenversicherungsgeseßes nicht aus (1514).

Ein im Anschluß an eine regelmäßig verlaufende Nieder- funft auftretender Zustand hochgradiger, mit Erwerbsunfähigkeit verbundener Schwäche kann als Krankheit im Sinne des § 30 Abs. 2 Ziffer 3 des Jnvalidenversicherungsgeseßes auch dann angesehen werden, wenn er sih nicht als Vershlimmerung eines bereits vorhandenen Kranfheits- und Schwächezustandes (zu vergleichen Revisionsentscheidung 573, Amtliche Nachrichten des N.-V.-A. 1897 S. 320) darstellt (1515).

Der Grundsaß der Revisionsentscheidung 1219 (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. 1905 S. 467), wonah während des Bezugs der Jnvalidenrente die Anmwartschaft nicht erlöschen kann, bezieht ih niht auf den Fall, daß dem Rentenbewerber in Ausführung eines durch Revisionsentscheidung wieder auf- gehobenen schiedsgerichtlichen Urteils, von defsen Erlaß ab gemäß § 116 Abj. 1 Saz 3 des Jnvalidenversicherungsgeseßes eine Rente vorläufig gezahlt werden mußte (1516).

Als pensionsähnliche Bezüge im Sinne des §8 48 Abs. 1 Ziffer 2 des Jnvalidenversicherungsgeseßzes sind auch Bezüge angesehen worden, die der Witwe eines Bayerischen Volks- hullehrers aus Staatsfonds (sogenannten Zentralfonds) und Kreisfonds (das ist von der Kreisgemeinde) gewährt werden, dagegen nicht eine Unterstüßung, die ihr von einem rechtlich und wirtschaftlih selbständigen Kreisvereine gezahlt wird (1517).

Die Bestimmung über das Ruhen der Rente nah §8 48 Abf. 1 Ziffer 4 der Junvalidenversicherung greift auch Plat gegenüber einem L Eigen oder in seiner Geschäfts- fähigkeit beshränkten Rentenberechtigten, der im Wege der öffentlichen Jrrenfürsorge in einer ausländishen Jrrenanstalt untergebracht ift (1518).

Eine auf § 54 des Invalidenversicherungsgeseßzes gestüßzte Ersaßforderung der Versicherungsanstalt gegen einen Renten- empfänger unterliegt der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und darf zur Aufrechnung gegen den Rentenanspruch im Renten- streitverfahren nur dann zugelassen werden, wenn sie vom ordentlichen Richter festgestellt oder vom Rentenempfänger der Versicherungsanstalt gegenüber anerkannt worden ist (1519).

Jst vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor einer preußischen unteren Verwaltungsbehörde von einem Ver- trauensarzte der Verficherungsanstalt ein Gutachten erstattet worden, das die untere Verwaltungsbehörde nach pflihtmäßigem Ermessen als ausreichend für die Beurteilung der Erwerbs- fähigkeit des Rentenbewerbers erachten kann, und wird zum Termin ein anderer Vertrauensarzt .der Verficherungsanjtalt zugezogen, so ist eine nohmalige Untersuhung durch diesen Vertrauensarzt nicht erforderlih; es genügt vielmehr, daß leßterer den Jnhalt des Gutachtens des ersteren Vertrauens- arztes mitteilt (1520).

Anerkennung der Versicherungepfliht durch den Verireter der Versicherungsanstalt im Termine vor dem Schiedsgerichte befreit dieses niht von der Pflicht zur selbständigen Prüfung der Versicherungspflicht (1521).

Zur rechtlichen Beurteilung des Rentenverzichts (1522).

Wenn der Kläger in der Berufungsinstanz an Stelle der ursprünglih beantragten Altersrente die Jnvalidenrente fordert, so darf ihn das Schiedsgeriht mit dem geänderten Antrage niht auf ein neues Verfahren verweisen (1523).

Ein vom Kläger eingeschrieben abgesandtes ärztlihes Gut- achten, das eine Dos erforderlih gemacht haben würde, ist zwar rechtzeitig bei dem Schiedsgericht eingetroffen, aber nicht zu den Akten gelangt; es ift infolgedessen dem er- fennenden Gericht niht bekannt geworden und daher unberück- sichtigt geblieben; hierin ist ein wesentliher Mangel des Ver- fahrens erblickt worden (1524).

Die Gewährung der Wiedereinsezung in den vorigen Stand gegenüber der Versäumung einer Rechtsmittelfrist in- folge unrichtiger Rechtsbelehrung der zuständigen unteren Ver- waltungsbehörde ist zulässig (1525).

Ablehnung von Senatsmitgliedern wegen Besorgnis der Befangenheit (1526). s

Die Ersiattung der Hälfte der zur Jnvalidenversicherung entrichteten Beiträge an die Witwe eines bei der Jnvaliden-, Witwen- und Waisen-Versicherungskasse der See-Berufsgenofsen- haft versichert gewesenen ließt niht unter allen Umständen den Anspruch auf Witwengeld aus; Voraussezung der An- rechnungsfähigkeit von Kranfheitswochen auf die Wartezeit für Witwen- und Waisengeld (1527).

_Es Folgen Entscheidungen aus § 155 des Jnvaliden- versicherungsgeseßes, die folgende Gegenstände behandeln:

Die Verjicherungspflicht einer Privatlehrerin, die zeitweise au fremde Lehrkräfte beschäftigt hat (1528). j

Die versicherungsrehtlihe Stellung von Handarbeits- lehrerinnen (1529, 1530). L

_Die Tagegelder der bei einer sächsischen Kreishauptmann- haft beschäftigten Diätisten sind nicht als feste bare Vergütung im Sinne des 8 34 Abs. 3 des Jnvalidenversicherungsgeseßes angesehen (1531). E :

Jn den sih anschließenden Bescheiden und Beschlüssen wird die Pflicht der Bersicherungsanstalt zur Erstattung von Zeugen- pehggren, die im Verfahren vor der unteren* Verwaltungs- h

seiner Wohnung vorgenommene Untersuchung zu-

ehörde entstanden sind, bejaht (1532) und ausgesprochen, daß insihtlih der von den Trägern der Unfall- und der Jnvaliden- versicherung festgeseßten Strafen kein landesherrliches Be- gnadigungsrecht besteht (1533). j

Den Schluß macht eine Nachweisung über die Renten- zahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungsanstalten im Oktober 1910 sowie über den Crlös aus Beitragsmarken für den Monat November 1910.

Der Nichtamtliche Teil bringt zunächst den Abdruck

von 3 gerichtlichen Entscheidungen

a. des Oberlandesgerichts Cassel vom 10. November 1909 über die Berechtigung eines auf Grund des § 42 Abs. 4 des Gewerbeunfallver}iherungsgeseßes dazu ermächtigten Geschäfts- führers zur Stellung des Antrags auf eidlihe Vernehmung von Zeugen, über die Verpflichtung der Amtsgerichte, einem solhen Antrag auf Grund des § 144 des Gewerbeunfall- versicherungsgeseßes stattzugeben, und über die Zulässigkeit der een an das Oberlandesgeriht im Falle der Ablehnung

es Ersuchens,

b. des Reichsgerichts vom 4. Februar 1910 darüber, daß die nicht vorsäßlich unterlassene Eintragung ins Handelsregister einen ago pra des deshalb der Entshädigung nah dem Gewerbeunfallversiherungsgeseße verlustig gehenden Arbeiters gegen den Unternehmer weder nah den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesezbuchs über den Dienstvertrag, noch nah S 823 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bürgerlichen Geseßbuchs in Verbindung mit § 29 des Handelsgeseßbuhs begründet,

c. des preußischen Oberverwaltungsgerihts vom 22. Ja- nuar 1910 über die Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte E Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und

erufsgenossenschaften über Erstattung von Sterbegeld.

Den Schluß bildet die Wiedergabe eines vom Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Lesser in Berlin am 11. März 1910 im Reichsversficherungsamt gehaltenen Vortrags über Geschlechts- kfranftheiten und Jnvalidität.

Der Königlich Ee Gesandte von Trolle ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Scharn- horst“ gestern von Saigon in See gegangen.

Vayern.

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin sind, „W. T. B.“ zufolge, heute vormittag zum Besuh Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten in München eingetroffen und von Allerhöchstdiesem, Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Ludwig fowie sämtlichen in München weilenden Prinzen, dem Ministerpräsidenten Freiherrn von Vodewils u. A. am Bahnhofe empfangen worden. Nach herzliher Begrüßung und Vorstellung der Gefolge fuhren die Hohen Herrschaften in geschlossenen Galawagen nach der Residenz, wo die Prinzessinnen Jhre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin bewillkommneten.

Oesterreich-Ungarn.

Das Befinden des Kaisers Franz Joseph is nach einer Meldung des „W. T. B.“ gene. Der Kaiser dürfte in den ersten Tagen der nächsten Woche die gewohnten Fahrten von Schönnbrunn nach der Hofburg aufnehmen.

Großzbritannien und JFrlanDd.

Der gegenwärtig in London weilendeGeneralgouverneur

von Mozambique Freire de Andrade hatte eine Unter- redung mit einem Vertreter des „Reutershen Bureaus“, dem er erklärte, sein Besuch in London trage keinen amtlichen Charakter ; er verfolge hauptsächhlich den Zweck, sih mit den englischen Behörden über ein Zusammenwirken der englischen und der portugiesishen Regierung zu verständigen, wie die Ausbreitung der Schlafkrankheit durch gemeinsame Maßnahmen zu ver- hüten sei. Andrade wies, .W. T. B.“ zufolge, auf die Gefahr hin, daß die Seuche über den Sambesi und ebenso bei der Delagoa-Bai auf portugiesishes Gebiet übergreifen könne, wenn nicht unverzüglich der Verkehr von Eingeborenen über die englisch - portugiesische Grenze verhindert würde. Er habe fkürzliÞh einen Sach- verständigen zur Prüfung der Verhältnisse an die Grenze gesandt, und dieser habe keinen einzigen Fall von Schlaf- franktbeit auf portugiesishem Gebiet gefunden, wohl aber gehört, daß auf englishem Gebiet in der Nähe der Grenze mehrere Fälle vor- gekommen seien, die \sich nicht nur auf Eingeborene beschränkt hätten. Er babe unverzüglih Lord Gladstone hiervon Mitteilung gemacht, um die englishe Regierung auf diese {were Gefahr aufmerksam zu machen.

Ueber die politishe Lage in Por äußerte sich Andrade, obiger Quelle zufolge, dahin, daß alle Gerüchte von einem Aufkommen royalistisher Bestrebungen durhaus unbe- gründet seien. Alles sei ruhig, und alle Gesellschaftsklassen seien eifrig bemüht, der neuen Regierung jede Möglichkeit zu verschaffen, sih durhzuseßen und zu festigen.

Türkei.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ hat in der Umgebung von Krania an der griechishen Grenze ein Kampf zwischen türkishen Soldaten und einer griehishen Auf- rührerbande stattgefunden; die Türken verloren einen Unter- offizier und einen Soldaten, die Verluste der Griechen sind unbekannt. Ferner ist es bei Bichlowißza in der Gegend von Filat, Wilajet Janina, zu einem blutigen Zusammenstoß zwishen Mohammedanern und Christen gekommen, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gegeben hat. Eine starke Militärabteilung ist abgegangen, um die Ruhe wieder herzustellen.

Monaco.

Gestern ist der von mehreren Rechtsgelehrten verfaßte Bericht über die Einführung einer Verfassung im Fürstentum veröffentliht worden, in dem es, „W. T. B.“

zufolge, heißt: ;

Die Bevölkerung des Fürstentums beläuft sih auf 19 121 Be- wohner, von denen 1482 Monegassen sind. Monegassishe Wähler ibt es 448, von denen 353 naturalisiert sind. Der Wert des ebauten und unbebauten Grundeigentums mit Ausnahme der Domäne des Fürsten beträgt 227 Millionen Francs, wovon 30 Millionen auf Monegassen entfallen. Für 370 Mällionen Francs Aktien und Obligationen befinden sich in Händen von Franzosen, für neun bis zehn Millionen in Händen von Monegassen. Diese caraftecistishen Tatsachen, führt der Berit weiter aus, bindern die üblihe Organisierung der öffentlihen Gewalt durch Einrichtung von Kammer, Senat und Ministern. Auf der anderen Seite würde es R L wenn 18 000 Einwohner, in deren Händen 92 bis 939% der Güter und der wirtshaftlihen Interessen des Fürstentums liegen, nihts gelten sollten gegenüber den anderen 1482 Einwohnern. Ebenso wäre es unmögli, der fremden Einwohnerschaft Rechte zu geben, die ihrer numerishen Bedeutung und den von ihr

vertretenen Interessen entsprehen würden. Das hieße, den von Frankreich 1861 gebilligten Zustand über den Haufen werfen und das Land, dessen Bevölkerung stark mit französishem Blut durseßt ist, unter die Herrschaft einer fremden Bevölkerung bringen, in der die Franzosen fih in merklicher Minderheit befinden würden.

Der Bericht kommt zu dem Schluß, daß die einzig möglichen Grundlagen für eine Verfassung einerseits die frei- heitlihen Rechte, die allen Bürgern eines zivilisierten Staates zukommen, andererseits die lokalen Jnteressen seien.

Ein dem Bericht beigefügter Entwurf eines Verfassungs - geseßes, der die Billigung des Fürsten gefunden hat, besagt:

Das Fürstentum bildet einen unabhängigen Staat. Die Freiheit und die Souveränität des Fürsten bleiben, wie in den Verträgen mit Frankrei festgeseßt. Das Gesetz garantiert die persönliche Freibeit des Einzelnen, die Unverleßlichkeit des Eigentums, das Versammlungê- recht und die Freibeit der Kulte. Die Regierung wird unter der Hoheit des

ürsten ausgeübt durch einen Minister unter Mitwirkuug eines Staatsrats. Die Legiélatur wird ausgeübt turch den Fürsten und einen Nationalrat von 21 Mitgliedern, die nach dem allgemeinen Stimmreckch{t auf vier Jahre gewählt werden. Das Gebiet des Fürstentums wird in drei Gemeindebezirke eingeteilt, die von Ge- meindekörverschaften verwaltet werden, an deren Wabl auch Frauen mitwirken.

Amerika.

Der Präsident Taft konferierte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, mit Mitgliedern des Senatsaus\schusses für auswärtige Angelegenheiten über die Beseitigung der Bestimmung in dem Artikel 1 des gegenwärtigen english-amerifanischen Schiedsvertrages, nah der Fragen, die vitale Jnteressen oder die Ehre der beiden Parteien berühren, dem Schiedsgericht nicht unterbreitet werden sollen. Sollte Taft zu der Ansicht kommen, daß der Senat seit dem Jahre 1908, wo die Mehr- heit des Senats sih ganz entschieden einer unbegrenzten An- wendung des Schiedsgerichts widerseßt hatte, seine Ansicht ge- ändert hat, so sollen England entsprehende Vorschläge gemacht werden. :

- Der Finanzagent von Honduras ist in Washington ein- getroffen, um mit dem Gesandten von Honduras zu beraten. Nach Mitteilungen des „W. T. B.“ erklären Beamte des Staatsdepartements, daß bereits seit einem Jahre mit J. P. Morgan u. Co. Unterhandlungen wegen einer Anleihe im Gange, jedoch nicht zum Abschluß gekommen seien. Die Ver- einigten Staaten bemühten sich, um die Möglichkeit einer europäishen Einmischung zu vermeiden, die verworrenen Finanzen von Honduras in Ordnung zu bringen, sie hätten jedoch zurzeit nicht die Absicht, ein Protektorat über Honduras ähnlih dem über San Domingo zu übernehmen. Die Höhe der Anleihe, die genügen würde, um die Ansprüche der aus- ländishen Staatsgläubiger zu befriedigen, wird auf 71/4 bis 10 Millionen Dollars geschäßt.

Afien.

Wie das „W. T. B.“ aus Peking \chied8gesuch des Präsidenten des Verkehrsministeriuums Tang-Schao-yi wegen andauernder Krankheit durch ein Kaiserliches Edikt genehmigt worden. Sheng Kung Pao, der bisherige zweite Vizepräfident dieses Ministeriums, ist zum stellvertretenden Präsidenten ernannt worden. Lord Liching- fong, früher chinesisher Gesandter in England, wird stellvertretender erster Vizepräsident als Nachfolger von Shengyunpei, dem das Amt der Personalangelegenheiten übertragen worden ist. Wuyusheng, früher stellvertretender Großsekretär, folgt Sheng Kung Pao im Amt nach. Man bedauert allgemein den Rücktritt Tang-Schao-yis und hält die Veränderungen für sehr bedeutungsvoll. Man nimmt an, daß der neue Beamtenstab eine entschiedenere Haltung in der Frage der Eisenbahnanleihen annehmen wird.

meldet, ist das Ab-

Nr. 1 und 2 des ,„ Zentralblatts der Bayverwaltun herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 4. nuar 1911 haben folgenden Inbalt: Amtliches: Runderlaß 16. Dezember 1910, betr. die Feststellung von Tarifen für Schiff- fahrtsabgaben. Dienstnachrichten. Nichtamtliches: PaulGerhardt- Kirhe in Schöneberg bei Berlin. Ueber Schulturnhallen. Fassadenmalereien in Freiburg i. B. Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe zum Bau der St. Engelbert-Kirhe in Essen a. d. Nuhr. Wettbewerb um einen Bebauungsplan für Haltern i. W-tf. Preisbewerbung für Pläne zu einem Volfksbrause-, Wannen- und Schwimmbad in Tilsit. Förderung des öffentlichen Badewesens. Kirchlein St. Johann in Untersiemau bei Coburg. Baudirektor Meel in Freiburg i. B. 7.

Kunft und Wissenschaft.

Am nälsten Mittwoch, Abends 84 Ubr, wird der Profeffor Dr. Justus Brinckmann, Direktor des Hamburgishen Museums für Kunst und Gewerbe, über Fälschungen funstgewerblicher Altertümer vor den Mitgliedern des Vereins für Deutsches Kunst- gewerbe im Künstlerhause, Bellevuestraße 3, sprechen.

Theater und Musik.

Im Königlihen Opernhause wird morgen, Sonrtag, „Tannhäuser“, romantische Over in drei Akten von R. Wagner, mit Herrn Grüning in der Titelrolle, wiederholt. Im übrigen lautet die Besetzung: Elisabeth: Frau Kurt; Venus: Frau Denera; Hirtenknabe: Fräulein Wichgraf; Landgraf : Herr Knüpfer; Wolfram: Herr Brons- geest ; Walter: Herr Kirchhoff; Biterolf: Herr Bachmann. Dirigent ist der Kapellmeister Blech. Montag wird „Carmen“ von Bizet in folgender Beseßung gegeben: Fräulein Nose: Carmen; Frau Boehm van Endert: Micaëla; Herr Berger: Don José; Herr Griswold: Escamillo. Dirigent ist Kapellmeister von Strauß. Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Roderich Benedix? Lustspiel „Der Störenfried* in der bekannten Befezung wiederholt. Am Montag wird das Lustspiel „Die Welt, in der man si langweilt", von Ed. Pailleron aufgeführt. Jn den Haupt- rollen wirken die Damen Bußte, Abich, Heisler, Arnstädt, von May- burg, Steinsieck sowie die Herren Vollmer, Boettcher, Vallentin und Schroth mit. :

g für den ersten der „Literarishen Abende“ im Neuen Königlichen Operntheater in Aussicht genommene Termin Mitte Januar kann leider nit aufrecht echalten werden, da Herr Dr. Paul Lindau, der besonderen Wert darauf legt, die Inszenierung

erade der für diese Abende in Aussicht genommenen Vorstellungen elbst zu leiten, sich genötigt gesehen hat, einen Urlaub zu erbitten, um sich von den Folgen einer leichten Influenza vollkommen zu befreien. Die beiden „Literarishen Abende“, die für die beiden ersten Monate des Jahres bestimmt waren, werden nunmehr im Februar und März stattfinden. Als erste dieser Sonder- vorstellungen wird „Der gestiefelte Kater“ von Ludwig Tiedck, Kindermärchen in drei Akten mit Zwischenspiel, einem Prolog und einem Epilog, gegeben werden. Die literarishe Satire erregte !einer- zeit großes Aufsehen. Zunächst war fie erschienen in Berlin im Jahre 1797 unter dem Pseudonym „Peter Lebereht* „verlegt's Carl August Nicolai, Buchhändler in der Heil. Geisistraße im goldenen Arm“. An eine Darstellung hatte Tieck wohl kaum gedaht. Sieben-