1911 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Handel Deutschlands mit Getreide und Mehl.

Nach Erutejahreu, beginncud mit dem L. August. Vom 1A. August bis 10. Januar (Mengen in dz = 100 ks).

1) Ein- und Ausfuhr. 2) Mehlausfuhr gegen Einfuhrscheiu. | | Gesainteinfult Davon sofort verzollt Gesänilikösubr Davon Ausfuhr aus Gattung, Ausbeuteklasse | 1910/11 | 1909/10 | 1908/9 Waren- oder zollfrei dem freien Verkehr | | j E E E S L : E A i R E S h | - | 1 aug Be Seen fan I10 1 908 [1 111 | 110 | | 14 / | 1. Klasse (0—60 v. H.). . .| 524 886! 8 374 1910/11 | 1909/10 | 1908/9 | 1910/11 | 1909/10 | 1908/9 | 1910/11 | 1909/10 | 1908/9 | 1910/11 1909/10 | 1908/9 } 1 N dus o o ol un N E | | | 2 O v.O). : „1. 168600 117308 B 086 { | j s r -

Roggen . . | 2522855 1669370 1199 315| 2128847 1437 627 1105809 4602 324) 3 121247 4826 953] 4 577 578 30991000 4815 019 CLORON E P 9 E S eizen. . . 112547 257/13 858 695) 9 620 206} 10 411 769/11 597 801! 8 154 780} 3 009 296! 2 162 015! 2 614 142] 2 260! 1 365 479! 2 093 87 ; i: / | - Malzgerste | 1619 674 1372290 1661510| 1124625 991449 1354036 - 1. Klasse (0-0 v. H.) . - .| 874033 714 767| 619 064 Gerste Gerste | 16 308 981 13 834 598/10 285 256) 13 896 920/11 896 289 8967 822 182833) 156423) 12820) 4258| 13953) 11218] 2 7 (über 30-0 v. H)| 8558| 4849| 6449 Verte Gute |3 70—75 v 144 217) 50351| 87569

nähere Ang. -. 4579 20 511 10 063 amtes tes Gh y 4 f 0——70 v . 34 594 52 028! 50 726 afer . . . } 3240102 2782687 1753604| 2377793 1938561 1365 190/ 1924270 2376467| 1794494] 1388 862| 1765 975| 1512537 # * (075 L 3 E 3839| 929475 35919 Mais . 4 3725734! 3 722 598! 2-607 646} 2 978 009| 2 816 994! 2 159 462 246 703} 260003! 118937 53 89 957 Hartweizenmehl *) E E 10 648 3 040! 5 541 Roggenmehl . 6 325 4 992 8471 4 351 4 987 7 463 941 461} 610375 491570 940 132} 610129| 491 482 e E 7 . eizenmehl . 93 256 78 203 100 734 64 795 56 412 73 439]*)1 083 841| 857828! 812667} 1076197 854692! 805 424 ¿D Ausbeute für jede Mühle besonders festgeseßt. Atoh Io y 5 *) Darunter 39 656 dz aus den Jahren 1907/09, die von den Anmeldestellen erst jeßt nachgewiesen wurden. Weicht Anmerkung bei Ziffer 1 (Gefamtausfuhr von 3) Einfuhr in den freien Verkehr nach Verzollung. 4) Niederlageverkehr. Davon verzollt | Verzollt i i Gesamte S H Einfuhr auf Niederlagen, von Ausfuhr von Niederlagen, verzollte Menge beim unmittelbaren Eingang bei der Einfuhr von in Freibezirke usw. Nieder- Freibezirken usw. Warengattung in den freien Verkehr Niederlagen, Freibezirken usw. Warengattung lagen, ——-— - —————————————[l———————— -——- - Frei- |— R | L “F Dentien Z 1910/11 1909/10 | 1908/09 | 1910/11 | 1909/10 | 1908/09 j 1910/11 | 1909/10 | 1908/09 1910/11 | 1909/10 | 1908/09 ust. 1910/11 | 1909/10 | 1908/09 Roggen ¿ . f 2412 856| 1 657 164| 1 195 259} 2124 110} 1 430 534 1 101 515 288 746) 226 630 93 744 Roggen E 394 008) 231 743! 93 506 _24 746) _30 247 5 10 934 Weizen . . . . 111176 833/12 380 140! 9 020 984] 10 406 861/11 590 753! 8 149 617 769 972} 789 387| 871 367 Weizen 2 135 488! 2 260 894i 1 465 426 wle 3 748 407 796 936 920 266 Mealzgerste l 165 981) 1012534! 1391 945] 1124579} 991 388} 1354 036 41402} 21146 837909 } Gerite 2 833 049| 2406 599 1 560 207 ' } 108575 142470| 117031 Andere Gerste . |16 817 915 13 763 453 10 080 759] 13 §96 823/11 896 095| 8 967 509] 2 921 092! 1 867 358! 1 113 250 Hafer è . f 862309] 844126 8388414] Spalte 8 | 535408] 610 492 281 957 Hafer . 2 982 172! 2 137 757| 1 493 667} 2 375 277) 1 936 178| 1 361 900 206 895} 201 579| 131 767 E 747 725) 905 604! 448 184 bis 10 246 6590| 259914! 117980 Mais . ; 3 248 253 3 203 042| 2493 474/ 2978 009! 2816 994 2159462] 270244 8386048! 8334012 |} Roggenmehl . 1 974 D 1008 1 329 246 89 Roggenmehl . 261 196 244 261 193 242 3 2 } Weizenmehl 26461 21791 27 294 7 644 3 136 7 243 Weizenmehl 47 030 36 294 47 572 44 195 35 241 46 376 2 835 1 053 l 196 Berlin, den 19. Januar 1911 A A Kaiserliches Statistishes Ami.

van der Borght.

Deutscher Reichstag.

110. Sißung vom 18. Januar 1911, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Das Haus seßt die zweite Beratung des Entwurfs eines Zuwachssteuergeseßes fort und nimmt die Diskussion über SS 1 bis 1c nebst den dazu gestellten zahlreichen Anträgen 1

vieder auf. Ueber den Anfang

d. Bl. berichtet worden.

Abg. Zehnter (Zentr.): Die Kommission k Saß 1 folgende Faflung gegeben: „Beträgt der ind im Falle einer Der 2 e bei bebauten Grundftüe : mehr als 5000 M, f

CGgENelt, Wrasen 2B

wales set 5

der Sißung ift in der gestrigen Nummer

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LLUCTLUHRE DPE t rf LULDO a ULi

tragen die Einschaltung eines neuen 8

5 l

Des

niht erhoben werden :

Auch die S§8S 1a, 1b, 1c und

missionsfassung angenommen, womit § ledigt ist.

2 werden

der Sozialdemokraten auf Wiederherstellung der Regierungs- vorlage erhalten nur die Stimmen der Antragsteller und eines Teils der foxtschrittlihen Volkspartei.

in der Kom- 3 der Vorlage er-

Die Abgg. Cuno und Genossen (Forts{hr. Volksp.) bean-

E SR s

„Die Besteuerung wird niht dadurch ausges{lofsen, daß ein

c Ï

4 L D A T T das E i â ats » Nechtégeshäft verdeckt wird, insbesondere anges des Eigentun Auna So¿ Eigenti Tragung des GiIgent[ki

F vatOo r? L L IG Li

Ttnontn or 211 tgeniumer zu

verfügen.“

) diesem Gesetze steuerpflichtiges Rehtsgeshäft dur ein anderes V ] an y ns ein Nechtsvorgang tritt, der es ohne Ueber- ims einem anderen ermöglicht, über das Grund-

die Stelle des Ueber-

Nach längerer Geschäftsordnungsdebatte wird, dem Antrage

hmen von der Besteuerung aufzählt.

des Referenten Abg. Grafen von Westarp gemäß, beschlossen, den Antrag bis zur Beratung des § 55 zurückzustellen. Das Haus geht über zur Beratung des S 4,

der die Aus-

Nach den Kommissionsbeschlüssen soll die Zuwachssteuer

1) beim venkung im Sinne anzunehmen ist, daß die Form die Zuwachssteuer abwenden soll : i }

n Gütergemeinschaft : e:

¿TIWErD ai

nASor L Li

(Grund von Nacl

auf Grund einer

Grbschaftësteuergeseßes, sofern

der Schenkung lediglich

vei der Begründung, Aenderung, Fortseßung und Aufhebung L

aßteilungsverträgen :

t) beim Erwerb der Abkömmlinge von Eltern, Großeltern usw. ; 5) beim Einbringen in eine aus\chließlich aus dem Veräußerer

und dessen Abkömmlingen oder Gesellschaft des der im § 1 þ bezeihneten Art;

diefen Bürgerlichen Geseßbuchs oder Vereinigung

allein bestehenden

G ; en v0 HhA M Gaononstna o ; Lo 5 4 6) beim Einbringen von Nachlaßgegenständen in eben folche

Gesellschaften oder Vereinigungen: 7) beim Austausch von Grundstücken sammenlegung (Flurbereinigung)

So T L L

zum Zwecke der der besseren

)

1! - aus

staltung von Bauflächen (Umlegung), sowie bei behördlicher Abl 1g von Rechten an Forsten : ) (Zusaß der Kommission) beim Austausch von Feldesteilen

lam l4 5 ral aulichen uersBarung Da

Fle rung erToigen.

en angrenzenden Bergwerken oder bei der Vereinigung

ier oder mehrerer Bergwerke z1

im Zwecke der besjeren

Ausnugtzung, sofern sie niht zum Zweke der

Die Abgg. Albrecht und Gen. (Soz.) wollen Nummer 8

1. } streichen. L E

ch Die Abgg. Cuno und Gen. (fortshr. Volksp.) wollen in

it | Nummer 1 die Worte „anzunehmen ist, daß“ streichen und in dürfe man do ein solches Vor- | Ziffer 7 die Befreiung auch dann eintreten lassen, wenn solche

r

Jn der Abstimmung werden sämtli des S 1 gert{hteten Anträge abgelehnt. F

l auf 30 000 bezw. 1

stimmen nur die Polen, etwa 3 bis 4 Zentrums

der Befreiungsgrenze und 5000) M

ih maden.

Es femme

be Teil des

ng

zustellen

ähnlicher 7

11 & Li ck V)

Zehnter

è auf Abänderung | di O O)

e Heraufseßzung (statt 20 000 |

mitglieder und der Abg. Dr. Arendt: für die Herauf sezung der Einkommensgrenze von 2000 auf 3000 M nur die Polen, etwa die Hälfte des Zentrums, die Wirt- | schaftliche Vereinigung und der Abg. Dr. Arendt. Die Anträge |

Maßnahmen (Austausch, Ablösung) von einer Behörde als „zwectdienlich“ (statt „erforderlih“) anerkannt werden.

Abg. Dr. Weber (nl.) beantragt in Ziffer 8 hinter die

Worte „oder mehrerer Bergwerke“ einzufügen : Berawerkes mit einem Hüttenunternehmen““.

„oder eines

Abg. Dr. Arendt (Rp.) will folgende Nr. 9 hinzufügen: 9. Beim Austausch im Inlande belegener unbebauter Grund-

um ganzen und 100 : übersteigt und nit einer der Tauschenden 1tückshandel treibt.“

Abg. Marx (Zentr.) will folgende Nr. 7a einschalten :

„7a. Bei der Begründung von Rentengütern oder bei anderen

X 5 Ao sr Vort +1 » . wrtai A 9 tue, loweit der Wert ¡edes der vería!1 ichte

\hten (Brundstüde 3000 M für das Ar (bei Weinbergen 200 6) nicht

gewerbsmäßig Grund-

den (Erwerb von mittlerem und fleinerem Grundbesiß befördernden

soweit bei eintritt ode!

(HSrundstückéëveräußerungen , Bermittlung einer Behörde oder von Anstalten des oder gewährleistet wird,“

An TiAF, 18 DOnI 7xISuUg

dcren

tos L

en Durchführung die der erforderlidie Kredit

itlichen Rechts gewährt

Abg. Böhle (Soz.): Meine Partei wird den Antrag Cuno ab- Der Sinn des Antrags Marx

lehnen, ebenfo den Antrag Arendt. ist nicht klar zu erkennen.

Meine Freunde beantragen, die Ziffer 8

zu streichen, weil fie zu weit geht. Namentlich für das Siegerland ist es notwendig, die Möglichkeit der Fusion ohne Steuerzahlung auf- recht zu erhalten, um die Bergwerksbesißzer vor dem Ruin und damit

die Arbeiter vor Schaden zu bewahren. J | ist aber gar kein Untershied gemacht binfihtlich der Bezirke. Verhältnisse

Ruhrgebiet z. B. liegen die

Siegerland.

wefentlich

In der vorliegenden Fassung

V Mm

Ÿ ) anders- als im Wir bitten aber die Regierung, tibrer}eits vor der Ab-

stimmung Stellung zu nehmen; denn in der Kommission hat noch feine cingebende Erörterung stattgefunden, da die Frage erst im letzten

Stadium auftrat.

Abg. Dr. Neu mann-Hofer (fortschr. Volksp.): L Wort „anzunehmen“ abzuändern ; denn eine Vermutung,

in Ziffer 1 das

Wir beantragen,

daß die Form der Schenkung nur zum Zwecke der Steuerersparnis

gewählt ist, reiht nit aus, die

Steuer zu erbeben.

Mir halten es

sür der Villigkeit entsprehend, ferner die Steuerbefreiung eintreten zu lasten, wenn die Behörde cine Flurbereinigung oder Umlegung

nit nur für Daß eine Streichung der Ziffer 8 uns niht überzeugen. weit. Die darin

Anderseits geht

UNS

ersorderlih, fondern auch nur für zweckmäßig hält. zweckmäßig ist, davon können wir der Antrag Weber zu Jenannten Maßnahmen unterliegen kaufmännischer

Beurteilung. Auch gegen den Antrag Marr müssen wir uns erklären. Unterstaatssekretär im Reichsshaßamt Kühn: Der Antrag Cuno zu Ziffer 1 empfiehlt sih nicht, aus Gründen der praktischen Durh-

führung. Abg. Marr ( nüßigen Vereine,

)

die

inneren

Zentr.): Mit Nücksicht auf den § 22, der die gemein-

1h ausëschließlich der Kolonisation

widmen, von der Steuer freistellt, empfiehlt es si, die gleihe Aus-

nähme auch hinsihtlih der unmittelbaren Vermittlung

der Renten-

gutsbildung, namentli der preußischen durch die Generalfommission und durch die staatlichen Bebörden, festzuseßen.

meinen Antrag einwenden, daß er stellt. Aber bier handelt es fich

auch den

Man könnte gegen Verkäufer steuerfrei

nur um landwirtschaftliße Grund-

stücke, deren Verkaufspreis bisher unter dem amtlihen Tarwert ge-

blieben ift. Abg

99-

Dr. Weber (nl.): Der Antrag Marr bedürfte zum mindesten

einer Grgänzung, die die Steuererbebung nit unter allen Umständen

ausschließt. i müssen wir berücksichtigen, daß es

Was die beantragte Streichung der Ziffer 8 betrifft, so ein volkéwirtschaftlih gesunder Ge-

danke ist, dafür zu sorgen, daf: die industriellen Betriebe so weit wie

möglih ausgenußt werden;

hat auh ihre Nückwirkung auf die Arbeitslöhne. Werke durch Zusammenlegung besser rentieren, so kann man die Zu-

sammenlegung nur fördern.

Abg. Dr. Arendt (Nv.):

besserer Bewirtschaftung kleinere Parzellen auszutauschen. Rede fein.

von einem Wertzuwahs nit die Interesse ist es wünschenswert,

unnüß den ganzen jchweren Apparat des Gefeße

Abg. Marr (Zentr.)

Auch

0

denn die Rentabilität eines Unternehmens

Wenn- also zwei

Den freisinnigen Anträgen, die in der Hauptsache redaktionell sind, werden wir zustimmen.

Die Landwirte sind vielfach genötigt, zu Hier fann im fisfalishen daß man in folchem Falle nicht

g 3

aufbietet, zumal bei der Veranlagung von Parzellen besondere Schwierigkeiten dur die Feststellung entstehen, ob die Abzüge für einen Teil oder für das Ganze in Betracht kommen. Daß nicht ein wirklicher Zuwachs von der Steuer freibleibt, verhindern die eingefügten Höchstbeträge.

zieht feinen Antrag für diese Lesung zurück.

Abg. Cuno (forts{chr. Volksp.) \priht fih gegen den Antrag

Wéber aus.

Staatssekretär des Reichsschaßamts Wermuth: Meine Herren! Ich erlaube mir, mi kurz zu den vorliegenden

Anträgen zu äußern.

Zu dem Antrag Cuno auf 610 unter 1a hat der Herr Unterstaats- sekretär Kühn bereits geltend gemacht, daß er sich nicht empfehle weil die praktische Anwendung des Gesetzes dur die Annahme des

Antrages erschwert werde.

Der redaktionelle Antrag Cuno zu 610 unter 1b ist richtig.

Den Antrag Cuno zu 610 unter 1c möhte ih meinerseits nicht befürworten; er ift bereits früber wiederholt zur Anregung gekommen, aber ebenso wiederholt als nicht empfehlenswert crkannt, weil die Be- freiung8vorsrift des § 7 Abs. 4 durch die Aenderung des Wortes cinen übet ißren Zweck hinausgehenden Umfang erhalten würde.

Den Antrag Marx auf 625 brauche ih heute niht zu bespre{en, weil er für jeßt zurückgezogen ist.

Was den Antrag Dr. Weber zu 616 unter 1 anlangt, so mö@te ih mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, indem {h insoweit ganz kurz die vorherige Generaldebatte wieder \treife, daß den Anträgen und Wünschen des Bergbaues doch in sehr hohem Makße in der Kotnmission Rechnung getragen worden ist. (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Den weitgehendsten Antrag, der dahin ging, an Stelle der Gegen- überstellung von Erwerbs- und Veräußerungspreis den Unterschied des gemeinen Wertes maßgebend sein zu laffen, haben die Herren, die ihn zuerst anregten, selbst als nit durchführbar erkannt und in der Kommission zurückgezogen. Sie können also niht davon sprechen, daß durch Nichtberüksichtigung diefes Antrages den Wünschen des Berg- baues nicht Rechnung getragen worden sei. (Abg. Dr. Weber: Habe ih auch nicht gesagt!) Ich glaube, der Herr Abg. Vogel hat es gesagt. (Abg. Vogel: Ih au niht!) Der vorliégende Antrag geht auch über die Beshlüsse der Kommission ganz erheblich hinaus und bedeutet einen niht unbedenklichen Schritt auf dem Wege, nit nur die Konfolidation, sondern auch die Fusion steuerfrei zu laffen. Einer der Herren i glaube, es war beute auch der Herr Dr. Weber hat von den Verhältnissen im Siegerlande gesprochen; aber es fommén doch auch die großen Zehen und Hütten in Rheinland-West- falen, in Lothringen, Oberschlesien usw. in Betraht. Ein Grund, weshalb man die Vereinigung großer Werke in diesen Gebieten, die ja zum Teil nur mit Rücksiht auf das Rheinisch - West- fälishe Kohlensyndikat erfolgt und auG häufig mit großen Gewinnen verbunden i, von der Steuer frei laffen sollte, ist nit recht ersichtlih. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Außerdem ist man vom bergtehnischen Standpunkt aus der Meinung, daß die Ausdrücke Bergwerke und Hüttenunternehmen doch nit genügend ab- gegrenzt seien, um hier im Geseße in dieser Weise Aufnahme zu finden. Mit dem Bergwerk sind vielfach Brikettfabriken, Anlagen zur Ge- winnung von Nebenprodukten, Ziegeleien und dergl. verbunden, und ¡u einem Hüttenunternehmen gehören Verfeinerungêanstalten, Walz- werke, Gießereien usw., bis herunter zur Nadelfabrik. Es ist sebr zweifelhaft, inwiefern derartige Anlagen der Bestimmung unterfielen. Es wird jedenfalls kaum möglich sein, diese Betriebe gegen andere industrielle Unternehmungen abzugrenzen. (Sehr riGtig!) I glaube, der Antrag Weber geht in dieser Beziehung zu weit, und ih möchte ihn meinerseits nit empfehlen.

Zu dem Antrag des Herrn Abg. Albrecht unter 608 enthalte ih mi billig einer Aeußerung, weil cr die Wiederstellung der Regkerungs- vorlage bedeutet.

Was den Antrag des Herrn Abg. Dr. Arendt zu 618 unter 9 anlangt, so habe ich doch sehr große und lebhafte Bedenken. Er ent- hält eine Wiederholung, und weil die persönlichen Vorausseßungen hier nit gegeben zu sein brauchen, sogar eine erheblihe Erweiterung der Befreiungsvorschrift, deren Erweiterung Sie in § 1 abgelehnt haben. LTräâte die Erweiterung ein, so wäre damit der Umgehung Tür und Tor geöffnet. Der Antrag ist in der Kommission mehrfach abgelehnt worden. Soweit es sich um die Zusammenlegung von Grundstücken handelt, wird - dur den § 4 Ziff. 7 dem Bedürfnis entsprochen.

Ich möhte also bitten, dem Antrage nit stattgeben zu wollen. __ Abg. Graf von Westarp (dkons.) wendet sich gegen den Antrag Cuno und gegen den Antrag Dr. Weber, der entschieden zu weit gehe, weil er Fufionen von Bergwerksgesellshaften steuerfrei lasse.

Abg. Dr. Potthoff (fortshr. Volksp.) {ließt sfih diesen Be- denken an. Außerdem könne ja der Bundesrat aus Billigkeitëgründen auf die Steuer verzihten, wenn es in solchen Fällen notwendig sei.

Abg. Zie ch (Soz.) erklärt ih geaen den Antrag Dr. Arendt und gegen die Ziffer 8 mit dem- Antrag Weber. Thbeoretish sei ja anzuerkennen, daß die Arbeiter nah Annahme dieses Antrages höhere Löhne erbalten fönnten, aber in der Praxis werde davon nit die Nede sein. Die Unternehmer maten eine solhe Fusion doch nur in ihrem eigenen Interesse, nicht in dem der Arbeiter. Etwas anderes wäre es, wenn man den Arbeitern hier einen Rethts- anspruch auf höhere Löhne geseßlid garantierte. (Zuruf : Streif !). Bei Streiks babe doch die Arbeiterschaft das ganze Unternehmertum gegen si. Eine Zusammenlegung finde doch nur im Rheinland und Westfalen und in Oberschlesien statt und bei Bergwerken, die nit unrentabel seien, sondern die noch rentabler gemacht werden sollen. Abg. Dowe (fortshr. Volksp.) weist darauf hin, daß landwirtschaft- liche Gründe für den Antrag Arendt niht ins Feld geführt werden ionnien; es handle sich nicht um landwirtshaftlibe Grundstüde, Jondern ganz allgemein um den Austausch unbebauter Grundstücke. Ebensowenig sei anzuerkennen, daß durch diesen Antrag die Aus- fübrung erleihtert werde ; je mehr Kasuistik, um so s{wieriger werde das Veranlagungsgeschäft. ; E i

Abg. Vogel (nl.) kündigt für die dritte Lesung die Einbringung des Antrages Weber in verbeferter Form an, falls der Antrag Weber in der zweiten Lesung abgelehnt werden sollte. E _ Abg. Dr. Arendt (Rp.) glaubt, daß der Antrag Weber die gefähr- lichen Konsequenzen nicht baben werde, die man vbn ihm befürchtet. Gr halte es für ausgeshlossen, daß man folhe Zusammenlegungen nur mahen werde, um der Zuwa@Whssteuer zu entgehen. Zwischen rentablen und unxentablen Bergwerken zu unterscheiden, wie der Abg. Ziebsch wünsche, sei undurchführhar. Der Abg. Dove habe überseben, 7ay In leinem, des Redners, Antrag nur von dem Umtausch solcher LXtundstücke gesprohen werde, deren Wert 100 «4 füt das Ar niht übershreîite, und das treffe für ländlihe Grundstücke zu. on allen diesen Fällen käme Steuerbefreiung überhaupt nit in érage. (s handle sich für ihn lediglich um die Frage der Zweck- mnüßigkeit, diefe Leute von der Steuerveranlagung zu befreien. § 4 Ner 7 reie niht aus, da es sih bei dieser um öffentlich- rechtlihe, niht privatrechtli6e Verhältnisse handle. Sein Antrag biete cine Erleichterung ohne Steuerausfall, und deshalb könne man 191 unbedenklih annehiuen. R S

Abg. Dr. Weber (nl.) betont, daß; die Prosperität eines Unter- nehmens aut den Arbeits[öhnen zugute käme. Das werde namentli

bei den Walzwerken im Siegerlande in Frage kommen. Der Praris musse es überlassen werden, ob es gelänge, böhere Löhne zu erzielen;

das sei Sathe der Gewerkschaften. Hier komme es darauf an, die be rerenden Gesellshaften erwerbsfäbig zu erhalten.

Staatssekretär des Reichsshaßamts Wermuth: Gegenüber dem Antrag des Herrn Abg. Dr. Arendt ist nochmals darauf hinzuweisen, daß Vorschläge ähnlicher Art in der Kommission wiederholt gestellt worden sind, sowie daß die Kommission Wert darauf gelegt bat, bei dem Austausch von Grundstücken immer genau an den Grundsätzen festzuhalten, die auch für den Verkauf maßgebend gewesen "ind. Jh bitte Sie, das auch hier zu tun. Es liegt kein Grund

und natürlih auch für den Austaufch Anwendung finden, noch hinaus- zugehen. Die vom Herrn Abg. Dr. Arendt vorgeshlagenc Befreiungs- vorfhrift unterscheidet G noch zu threm Nachteil von der des § 1, daß dic persönlichen Voraussetzungen, nämlich dieCinkommensteuergrenze, nicht berücksihtigt ist. Ft der Austausch nit mit Gewknn verbunden, so muß, wie der Herr Abg. Dr. Weber \{hon ausgeführt hat, die Steuer ebenfo bezablt werden wie in den Fällen des Kaufs, liegen die Befreiungs- vorschriften des § 1 aber vor, dann bedarf es der Bestimmung nicht, und dann finden auc keine weitläufigen Veranlagungen ftatt. Herrn Abg. Dr. Weber erwidere ih, daß auf Seite 15 des Kommissions- berichts doch nur von der eigentlichen bergrechtlihen Konsolidation die Rede ist; dagegen ift die Einbeziehung der Fusion ausdrücklich ab- gelehnt. Der Herr Abg. Dr. Weber sollte fich das Argument, dessen er si eben gegen den Antrag Arendt felbst bedient bat, auch für diesen Fall einmal überlegen. Wenn im Siegerlande in einzelnen Fâllen so traurige Verhältnisse bestehen, so wird auch kein Wert- ¿uwahs eintreten, und dann finden die Bestimmungen des Wert- zuwachesteuergesezes gar keine Anwendung. Ih glaube also, der Antrag erübrigt si.

_ Abg. Cuno (fcrts{hr. Volksp.) wendet sih nohmals gegen den Antrag Weber. _Wenn eine Fusion mit Gewinn verbunden sei, so müsse auch eine Steuer bezahlt weren }

Abg. Sachse (Soz.) weist darauf hin, daß die Zehe Phönix in neuerer Zeit eine gewinnbringende Fusion vorgenommen babe, ohne daß die Arbeiterlöhne gestiegen seien.

_ Damit schließt die Debatte. Jn der Abstimmung werden die Anträge Cuno mit erhebliher Mehrheit angenommen, die übrigen Anträge abgelehnt. & 4 gelangt in dieser modifizierten Fa)ung mit großer Mehrheit zur Annahme.

S 9 bestimmt einleitend: :

„Als steuerpflihtiger Wertzuwachs gilt der Unterschied zwischen dem Erwerbspreis und dem Veräußerungspreise.“

8 9 wird nah furzer Debatte, an der sich der Abg. Böhle (Soz.) und der Berichterstatter beteiligen, nah den Kommissionsbeschlüssen genehmigt, ebenso § 6.

Nach 8 6a soll von dem Preise in Abzug kommen der Wert der vom Veräußerer übernommenen Lasten, der Maschinen, auch soweit sie zu den wesentlichen Bestandteilen des Grund- stücks gehören, und der Erzeugnisse des Grundstücks, so lange ne mit dem Boden zusammenhängen.

__ Abg. Dr. dekum (Soz.) befürwortet den Antrag auf Streichung dieses Paragraphen. Die Redaktionskommission habe hier nicht allein redaftionelle Aenderungen vorgenommen, fondern auch materielle.

_ Die Abgg. Graf Westarp (d.-konf.) und Dr. Weber (nl.) widerfprechen dem. A N

Abg. Dr. Potthoff (fortscht. Volksp.) führt aus, da man von dem Prinzip, nur den Zuwachs am Grund und Boden zu besteuern, abgegangen sei, wäre es nicht logish, den Paragraphen hier zu streichen. E __ Abg. Dr. Neumann-Hofer (fortschr. Volksy.): Davon kann ih mich nit überzeugen. Man müßte aber binzuseßen, der Abzug der Maschinen fann erfolgen, „wenn fie im Preis enthalten sind“.

S 6a bleibt aufrehterhalten.

_ Nah § 8a Abs. 2 bleibt es den Landesregierungen über- lassen, im Einverständnis mit dem Reichskanzler zu bestimmen, daß bei der Wertfesiseßung Einheitspreise zugrunde zu legen sind.

Abg. Trimborn (Zentr.) macht darauf aufmerksam, daß hier eine große Bollmacht in die Hände der erungen gelegt wird, da jede axation ausges{lossen und gar keine Grenze gezogen sei.

__ Unterstaatssefretär im Reichsshaßamt Kühn: Derartige Ein- richtungen, die für Steuererheber wie Steuerzahler gleich zweckmäßig erscheinen, bestehen hon. Man sollte sie niht durch Reichsge!eß unmöglich machen, fondern fim Gegenteil pfleglich behandeln, weil dadur eine ungeheure Erleichterung geschaffen wird. i _ Abg. Dr. Südekum (Soz.): Der Paragraph gibt die Möglich- feit, landwirtshaftlihen Grund und Boden mit einem viel böberen CEinbeitspreis anzuseßen. Ferner gibt es überhaupt fein Hilfsmittel zur Korrektur der Festseßung. i

Abg. Trimborn (Zentr.): Da kein Nechtsweg gegeben ist, würde man fih_ auf Gnade und Ungnade der Landesregierung ausliefern. Wir müssen zur dritten Lesung eine bessere Fassung finden.

Staatssekretär des Reichsshaßamts Wermuth:

Sehr rihtig haben die sämtlihen Herren Redner bemerkt, daß die Absicht des Gesetzes hier nur gewesen ist, den Geshäftégang zu vereinfahen, und zwar nit, wie einer der Herren gesagt hat, im Interesse der Behörden, sondern sehr wesentli auch im Interesse des Zensiten, dem dadurch Weiterungen erspart werden sollten. Es ist hier ja in beweglicher Weise darauf hingewiesen worden, wie außer- ordentlihe Shwierigkeiten eine derartige Festseßung haben würde: dem baben wir abhelfen wollen. Wenn man solWe Vorschriften aber einmal erläßt, so kann man sie natürlich ni{cht gut nur na der einen Seite für bindend erklären, sodaß der Zensit fich zwar darauf berufen kann, wenn sie ihm günstig \Æeinen, der Fiskus aber nicht. Lediglih instruktionelle Sätze würden nicht viel Wert haben. Aber ih bin sehr gern bereit, auf jeden Mittelweg einzugehen, der aus dem Hause vor- ges{lagen wird.

Es liegt tatsäGlich nur in der Absicht des Gesetzes, eine Verein- fahung herbeizuführen. Derartige Bestimmugen würden natürli nur unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse erlassen werden, auch nicht gegen das Votum der betreffenden Gemeinde. - Man könnte beides aber eventuell in das Gesetz hineinschreiben, ebenso find noch andere Kautelen möglich. Jedenfalls stehen wir zu jedem Ab- änderungeantrag dieser Art gern zur Verfügung. Ich bitte Sie, keinerlei Mißtrauen in diesen Paregraphen zu seßen, aber Jhrerseits dazu mitwirken zu wollen, daß tir hiet etwas Praktishes {hafen : denn das werden Sie selbst zugeben die Absicht der Bestim- mung ist eine woblgemeintr.

Abg. Dr. Junck (nl.): Von Mißtrauen kann nit die Nede sein, fondern nut von Vorsicht. Wir sollten die Vorschrift des Para- graphen den Ausführungsbestimmungen überlassen. Ich denke mir cin ähnliches Verfahren wie bei der Feststellung der Einkommensteuer. Staatssekretär des Reichsshaßzamts Wermuth:

Im ganzen, glaube ih, würde ih im beiderseitigen Interesse nicht dazu raten können, ganz auf den bindendén Charakter der Bestimmung zu verzihten. Natürlich könnten wir die Bestimmung im Wege einer Instruktion erlassen; aber es ist doch zu erwägen, daß eine geseßliche Bestimmung dem Zensiten selbst leiter bekannt wird und ihm das Gefühl gibt, vor ciner Willkür geshüßt zu sein. Jch sehe nicht ein, weshalb wir diesen Vorteil aufgeben sollten. Wollen Sie Modi- fiklationen vornehmen, so läge am nächsten die Zustimmung der betreffenden Gemeinde zu einer derartigen Festseßung; stimmt sie nit zu, wünscht fie, daß die Festseßung im einzelnen Fälle erfolgt, nun gut, fo mag das ges{hehen. Stimmt sie zu, so is man sicher, daß

Wir von unserem Standpunkte aus haben entscheidenden Werk auf diese Bestimmung nit zu legen, Ih bitte Sie aber, Jhrerseiis zu erwägen, ob fie niht doch ganz praktisch ift.

Abg. Cuno (fortschr. Volksp.) bedauert, daß die Frage in der Kommission nicht eingehend erörtert ist. : :

Abg. Trimborn (Zentr.) beantragt Streichung des Abs. 2.

Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) schließt sich ihm an.

Die Bestimmung würde dazu benußt werden, die Zuwachssteuer bei Landgütern unerhoben zu laffen. t 4 i, H

Abg. Dr. von Savigny (Zentr.): Es würde sih empfehlen, für die dritte Lesung eine bessere Fassung zu suchen. Die Ausführungen des Staatssekretärs sind auch nicht ganz bedenkenfrei. Eine Veröffent- lihung der Schäßungen würde auf die Preife im freien Grundstüs- Ra. dor (fortshr. Volksp.): Ih werde für Streichung stimmen. Abs. 1 ist nit minder bedenklih, denn danach fönnen landesgeseßliche Vorschriften für die Wertermittlung, die von den Vorschriften dieses Geseßes abweichen, der Ermittlung der NReichs- abgabe zugrunde gelegt werden. Wir können nicht ein Neichsge!eß dur Landesgeseß außer Kraft segen. Ich beantrage, auch Ab}. 1 zu streichen.

Staatssekretär des Reichsshazamts Wermuth:

Fs scheint mir doch etwas zu weit zu gehen, daß wir an die Landeësgesezgebung aushalten sollen, der sonst in allen Beziehungen die Ausführung der Reichsgeseßgebung obliegt. Ich glaube doch, die Landesgeseßgebung würde derartige Festseßungen treffen, daß irgend eine Gefahr nit zu besorgen wäre. Man follte das Kind nicht mit dem Bade auss{ütten.

Auf weitere Bemerkungen aus dem Hause erklärt der

Staatssekretär des Neichsshazamts Wermuth:

Ich habe gemeint und glaube gesagt zu haben, daß die Landes" geseße auch in sonstigen Reich8geseßen sehr häufig zur Ausführung de grundlegenden Bestimmungen ausdrücklich ermächtigt werden, wie e in diesem Gesetze der Fall ist. Es ist bei einer Anzahl von Paragraphen bödhstens darüber debattiert worden, ob die Ausführung der Landes- regierung oder der Landesgeseßgebung zufallen sollte. Landesgeseßzliche Vorschriften, von denen hier die Rede ist, bieten aber doch gewiß sowobl in denjenigen Bundeëstaaten, in denen bereits Wertzuwachs- steuerordnungen bestehen, wie in denjenigen, in welchen derartige Aus- füßrungsbestimmungen künftig erlassen werden soliten, genügende Sicher- heit. Jch möchte Sie bitten, bier der Ausführung durch die Landesgeseßz- gebung Vertrauen zu \chenken. Weshalb Sie in allen Beziehungen diese Vereikfahungen, die ofensihtlich im Interesse des Zensiten liegen, so sehr beargwöhnen, verstehe ih nit.

Der Abs. 1 des 8 8a wird gegen eine Minderheit, die aus der Rechten, einem kleinen Teil des Zentrums und dem nationalliberalen Abg. von Schubert besteht, abgelehnt, ebenso der zweite Absaz. :

S 9 wird mit einer vom Abg. Südefum (Soz.) be- antragten mehr redafttionellen Abänderung, der auch der Referent zustimmt, angenommen. i

S 10 bestimmt darüber, was dem Erwerbspreis hinzu- gerehnet werden soll; es sind nach den Kommissionsvorschlägen hinzuzurechnen :

1) als Kosten des Erwerbs 4 9/9 des Erwerbspreises und, falls der Veräußerer nahweislih einschließ {G der ortéüblihen Ver- taittlungsgebühr einen höheren Betrag aufgewandt hat, dieser ;

2) beiin Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, wenn der Veräußerer zur Zeit der Einleitung derselben Hypotheken- oder Grundschuldgläubiger war, der nadweislihe Betrag feiner aus- gefallenen Forderung, soweit dadurch der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Zwangsversteigerung nit überschritten wird;

3) die Aufwendungen für Bauten, Umbauten und dauernde Verbesserungen, auc solche land- und forstwirtschaftlicher Art, sowie bergmännische Versuhs- und Ausrichtungsarbeiten, soweit die Bauten und Verbesserungen noch vorhanden sind. Außerdem sind 9 9% oder, wenn der Veräußerer als Baugewerbetreibender oder Bauhandwerker eigene Arbeit geleistet hat, 10 9/9 des anrechnungs fabigen Werts den Aufwendungen hbinzuzurechnen. Als Aufwendungen im Sinne diefer Vorschrift gelten Beträge, die aus Versicherungen gedeckt sind, uicht, wenn fie zur Wiederherstellung von Baulichkeiten verwendet find, die vor dem für die Steuerbere{chnung maßgebenden Zeitraum errichtet waren:

4) die Aufwendungen, Leistungen und Beiträge für bauten, andere Verkehrêsanlagen einichließlid der Kanalisation, sowie obne entsprehende Gegenleistung und Verzinsung geleistete Beiträge für sonstige öffentlihe Einrichtungen. Für jedes volle Jahr, aber längstens für 10 Jahre, sind ihnen 4 è/9 ihres Betrages hinzuzu- renen.

Hierzu liegt abermals eine Reihe von Amendements vor.

Abg. Cuno will in Ziffer 3 die Worte „soweit die Bauten und Verbesserungen noch vorhanden sind“ und die Schlußworte „wenn sie zur Wiederherstellung“ usw. streichen; in Ziffer 4 will er statt „10 Jahre“ seßen „15 Jahre“.

Die Sozialdemokraten beantragen die Streichung der Ziffern 3 und 4.

Ein weiterer Antrag Cuno will im Eingang der Ziffer 2 hinter den Worten „Grundschuldgläubiger war“ einschalten : „oder ihm bei Erwerb eines Gläubigerrehts die Einleitung der Zwangsversteigerung niht bekannt war““.

Die Abag. Graf von Carmer-Osten u. Gen. wollen als Ziffer 5 hinzufügen :

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(dkons.)

„9. die anteiligen Ge\häfts\pesen, welche für die Erschließung des verkauften Grundstückes erforderlich werden und tatsächlich auf-

gewendet find.“

Abg. Dr. Weber (nl.) will in Ziffer 2 die Worte „soweit dadurch der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Zwangsversteigerung nicht überschritten wird" ersetzen dur: „soweit dadurch der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Eintragung der ausgefallenen Forderung nicht überschritten wird“. Die Worte in Ziffer 3: „soweit die Bauten und Verbesserungen noch vorhanden sind“ will Dr. iuber- einstimmend mit dem Antrag Cuno gestrichen baben, event. follen die Worte „sowie für bergmännische Versuhs- und Ausrichtungsarbeiten"

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gestrichen, dagegen am Schlusse des Satzes angefügt werden: „sowie die Aufwendungen für bergmännishe Versuch8- und Ausrichtungs- arbeiten“. In Ziffer 3 will er statt „10 vCt“ fetzen „15 pCt.“: in

Ziffer 4 statt „10 Jahre“: „15 Jahre“.

Vga den Abgg. Müller - Fulda, Dr. Zehnter und Erzberger (Zentr.) liegt folgender Antrag vor:

a. in Ziffer 3 den zweiten Saß zu fassen: „Außerdem sind 5 pCt. oder, wenn der Veräuferer Baugewerbetreibender oder Bau- handwerker und selbst der Ci intern Aüe ist, 10 pCt. des an- rechnungsfähigen Werts den Aufwendungen hinzuzurebnen. Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung, wenn der Unternehmer eine Gesell)haft im Sinne des Handelsgeseßbuhs oder cine Ge- nossenschaft ist."

b. In Ziffer 4 den zweiten Saß zu fässen: „Für jedes volle Jahr dieses Zeitraums nah Schluß des Falenderjabrs, in welchem die Aufwendungen gemacht odér die Leistungen oder Beiträge ver- ausgabt find, längstens jedoch für 15 Jahre, sind ihnen 4 pCt.

bor, über die Befreiungsvorschriften, die im § 1 schon enthalten jind

die lokalen Verhältnisse in ausreichender Weise berücktsihtigt werden,

ihrcs Betrags hinzuzurechnen,“