1911 / 26 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

die Stadt Marienwerder unentgeltlich hergegeben hat. Es isl, möchte ih fagen, ein nobile officium der Gestüts- verwaltung - gegen die Stadt Marienwerder, die . dort an der Straße errichteten Gestütswohnungen mögli hübsch

und anfehnlih zu gestalten. Und da außerdem die vorhandenen 8 Häuser in einem bestimmten Stile erbaut sind, so würde es jeden- falls auch vom ästhetishen Standpunkt aus bedauerlich sein, wenn die leßten dieser Wohnungen eingeschränkt werden müßten. Ich möchte es auh im Interesse der Gestütswärter bedauern; denn wir würden dann nicht in der Lage sein, in diese Wohnungen auch ältere Gestüts8wärter mit mehr Kindern zu seßen, sondern wir müßten fie in erster Unie für jung-verheiratete Leute in Aus\siht nehmen, die noch nit mit so vielen Kindern gesegnet find.

Ich möchte daher, da es \sich um eine verhältnismäßig gering- fügige Summe handelt, bitten, die Position wiederherzustellen. JIch will ‘dabei ausdrücklich die Zusicherung geben, daß versucht werden soll, nah Möglichkeit zu sparen und, wenn mögli, mit der Summe auszukommen, die für das Vierfamilienhaus in Georgenburg in Aus- icht genorhtmen ift.

Abg. Freiherr von Erffa (freikons.): Diese Gründe mögen ja berechtigt fein, aber die Kommission wollte mit der Streichung die Gestütverwaltung überhaupt veranlassen, ihre Forderungen für Ge- bäude etwas herabzuseßen, wie es auch bei der Domänenverwaltung geschehen ist.

Die N arung ‘wird nach dem Antrage der Kommission mit 44 820 M6 bewilligt.

Der Rest des Etats der Gestütverwaltung Debatte bewilligt.

Darauf vertagt sich das Haus.

Abg. von Pappenheim (kons.) fragt an, wann die beiden Vor- lagen über die Zweckverbände zur Beratung gestellt werden.

R Kröcher: Ich hatte beabsichtigt, die Beratung darüber vorzuschlagen, sobald die Etats der landwirtschaftlihen Ver- waltung erledigt sind, also am Dienstag oder Mittwoh. Ich höre aber, daß das Haus diese Beratung zurückzustellen wünscht bis hinter die Erledigung des Justizetats. Dies habe ich dem Minister des ZÍnnern mitgeteilt, und darauf hat mir der Minister geschrieben : „Sh möchte bitten, die Vorlagen über die Zweverbände, wie ur- sprünglih in Aussicht genommen, in der nächsten Woche nach der Grledigung der landwirtschaftlihen Etats auf die Tagesordnung setzen zu wollen. Es liegt im Interesse der Sache, daß diese Gesetzentwürfe im Landtage so schnell als irgendmöglich durberaten werden : andernfalls würde ein für die Verhandlungen der einzelnen Teile von Groß-Berlin mit der Großen Berliner Straßenbahn und damit vielleiht für das Zustandekommen des Verbandes selbst verhängnis- voller Aufschub entstehen.“

_ Abg. Fischbeck (fortschr. Volksp.): Ih möchte den Präsidenten bitten, nah dem Wunsche der Parteien bei feiner Absicht zu bleiben. Es handelt sich um eine Materie, die gesetzgeberisch außerordentlich schwierig ist und in die Kommunalverhältnisse tief eingreift. Da follte die Möglichkeit gelassen werden, auch in den Gemeinden die Geseßentwürfe zu beraten und dem Abgeordnetenhause das Material zugehen zu lassen, dessen es bedarf. Man studiert jetzt in allen Gemeinden den Entwurf. Die Regierung hatte es abgelehnt, den Ent- wurf {hon früher den Gemeinden und Kreisen zur Begutachtung vor- zulegen. Nun muß den Gemeinden die Möglichkeit zur Beratung ge- lassen werden, und das kann nicht von heute auf morgen geschehen. Die Gemeinden haben auch das Recht, sih untereinander in Ver- bindung zu seßen und gemeinsam zu beraten. Wenn man nit will, daß eine so wichtige Materie über das Knie gebrochen wird, so können wir gut noch acht bis vierzehn Tage warten. Jh bitte also, troß des Wunsches des Ministers die Verhandlungen noch hinauszuschieben.

Abg. von Pappenheim (kons.): Die Gründe des Vorredners haben auch meine Freunde erwogen. Es ist auch tatsählich eine Be- s{leunigung zu erwarten, weycn das ganze Material bei Beginn unferer Beratungen vorliegt.

Abg. Linz (Zentr.): Den Gründen des Abg. Fischbeck stimmen ineine Freunde bet, und wir bitten, die Geseßentwürfe erst nah dem Juítizetat zu beraten. Ï __ Präsident von Kröcher: Wenn sih also kein Widerspruch erhebt, ziehe ih daraus den Schluß, daß es der Wunsh des Hauses ist, diese Gesegentwürfe erst nah der Erledigung des Justizetats zu

beraten. Schluß 41/2 Uhr. Nächste Sizung Montag,

(Etats der Forst- und Domänenverwaltung.)

wird ohne

11 Uhr.

Literatur.

Handkommentar zur Zivilprozeßordnung nebst dem Einführungsgeseß, unter Mitwirkung von Landrichter Dr. Karl Becker in Düsseldorf, Amtsrichter Walter Kuhbier in Karthaus (z. Zt. Hilfsrichter beim Oberlandesgeriht in Marienwerder) und Landrichter Dr. Paul Strauß in Cöln (z. Zt. Hilfsrichter beim Oberlandesgeriht daselbst) herausgegeben von Dr. Ernst Neukamp, Reichsgerichtsrat. Zweite, umgearbeitete Auflage. Vierte (Schluß-) Lieferung. Fes 7,20 4. Verlag von C. L. Hirschfeld, Leipzig. Das verdtienstliße Werk, über dessen Eigenart {on bei Besprehung der ersten Lieferungen berihtet wurde, liegt nunmehr abgeschlossen vor. Den Umfang eines Handkommentars noch nicht überschreitend (XIV und 1228 Seiten), gehört es zu denjenigen Be- arbeitungen der Zivilprozeßordnung, die mit Erfolg bestrebt sind, alle für das Verständnis und die“ Auslegung notwendigen Erläute- rungen zu geben, und auf diese Weise ein Hilfsmittel bieten, dessen fich die Praxis und die Wissenschaft gern bedienen. Die neue Auf- lage des Neukampschen Kommentars erläutert die Zivilprozeßordnung in der ihr durch die Novellen vom 5. Juni ‘1905, 1. Juli 1909 und 22. Mai 1910 gegebenen Fassung, berücksihtigt die Uteratur und in

größerer Vollständigkeit die NRechtsprehung, besonders die des Neichs8gerichts, bis in die neueste Zeit und zeigt eine völlige

wissenschaftlihe Beherrshung des Prozeßrechts seitens des Heraus- aebers und seiner Mitarbeiter. Uebersichtlihe Anordnung und Klarheit der Erläuterungen, auch der Erörterungen über die Fragen, die fi aus den Bestimmungen der Novellen ergeben, sowie Hinweise auf die einshlägigen Vorschriften der Nebengejeße lassen den Kommentar als besonders brauchbar erscheinen. Ein Abdruck der für die Praxis wichtigen Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. März 1910, betreffend das Verzeichnis der Orte, - die im Sinne der S8 499 und 604 der Z.-P.-O. als ein Ort anzusehen sind, und ein forgföltig zusammengestelltes, ausführlihes alphabetisches Sach- register bilden den Schluß des Werkes.

Entscheidungen des Neichsmilitärgerichts, heraus- gegeben von den Senatspräsidenten und dem Obermilitär- anwalt unter Mitwirkung der juristishen Mitglieder der Senate

und der Mitglieder der Militäranwaltschaft. 14. Band. 312 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 4 Æ. Dieser Band

enthält 92 Urteile und Beschlüsse des höchsten Militärgerichtshofs mit ausführliher Begründung, die außer Fragen des Militärrehts auch allgerzteine s\trafrechtliche f en und viele Materien des besonderen Teils des Reichsstrafgeseßbuchs, Bestimmungen des Gesetzes über dic Erwerbung und den Verlust der Neichs- und Staatsangehörig- feit und andere Fragen des bürgerlihen Rechts betreffen. Ein erschöôöpfendes alphabetises Sachregister und ein : Verzeichnis der Paragraphen bezw. Artikel der Gesetze, Verordnungen 2c., zu denen die mitgeteilten Urteile und Beschlüsse ergangen sind, geben Kunde von dem reihen Inhalt des Bandes, der nicht nur für den Militär-

juristen, den Gerichtsherrn, Gerichtsoffizier und -verteidiger beahtens- \ gute systematische Darstellung des in Deutschland geltenden materiellen

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wert ist, der, jédeii Offizier

als Anhalt zut Beurteiluig von Fragen kann, ‘bie ‘im prafktischen Dicnstleben fortwährend auftauchen und deren richtige Beantwortung im Interesse dés Dienstes fowohl wie der Untergebenen liegt. Zu den Entscheidungen und Beschlüssen, die den Praktiker des“ E Bnen Strafrechts únd den Militär- juristen in gleicher Weise interessieren, zählt vor allem der auf Seite 160 wiédérgegebene Plenarbeschluß des Neichsmilitär- geribts vom 15. “Novembér 1909, betreffend die Zuständigkeit der Militärgerichte bei Zusammentreffen von militärischen und bürger- lihen Straftaten: „Für die Frage nah dem Zusammentreffen eines militärischen Verbrechens oder Vergehens mit einer Zuwiderhandlung gegen die allgemeinen Strafgeseße? im Sinne des § 10 Abs. 2' der M.-St.-G.-O. ist der von dem Gerichtsherrn zur Zeit der Anklage- erhebung angenommene Tatbestand entscheidend. Sind während - der Dauer eines die Militärsträfgerichtsbarkeit begründenden Verhältnisses von einer Person eine oder mehrere ideell oder real zusammentreffende, mit Strafe bedrohte Handlungen begangen worden und hat der Ge- rihtsherr in der Annahme, däß diese eine oder eine der mehreren zusammentreffenden F den Tatbestand eines militärischen Delikts erfülle, die Anklage erhoben sei es vor oder nah Beendi- gung dieses Verhältnisses —, fo ist hierdurch, vorbehaltlih der Bestimmung des § 272 der M.-St.-G.-O., die Militärstrafgerichtsbarkeit bezüglih sämtlicher zur Anklage gestellten Delikte bis zu deren endgültiger Erledigung begründet. Hieran wird au dadurch nihts geändert, daß die seitens des Gerichtsherrn als militärische Delikte beurteilten Handlungen sich auf Grund des Ergebnisses der

dienen

- Hauptrerhandlung nach der Ueberzeugung des erkennenden Gerichts

als bürgerliche Delikte darstellen: oder durch Freisprechung oder Ein- stellung des Verfährens ganz “in Wegfall kommen. , Jst von dem Gerichtsherrn in vem einen Falle des § 10 a. O. Anklage wegen eines militärischen Delikts erhoben, so hat das erkennende Gericht seine Zuständigkeit “auf “Grund der §S 328 Abs. 1, 395 Abf. 3 der Mee lur itra gerin nur nah der Richtung bin zu prüfen, ob ein die Militärstrafgerihtsbarkeit begründendes Verhältnis bestand und ob die zur Anklage gestellte Tat während der Dauer dieses Ver- hâltnisses begangen wurde.“ Zur Entscheidung stand ein Fall, in dem der Gerichtsherr gegen einen Wehrmann wegen mehrerer real zu- sammentreffender militärischer und bürgerliher Delikte, die dieser am Tage der Kontrollversammlung, zu der er einberufen war, begangen haben sollte, nah Ablauf des Tages der Kontrollversammlung Anklage erhoben hatte. Während das Gericht 1. Instanz den Angeklagten in Anwendung des § 951 ‘des St.-G.-B. freigesprohen hatte, war das Oberkcriegsgeriht auf Grund des Ergebnisses der Hauptverhandlung der Ansicht, daß die zur Anklage gestellten militärishen Delikte aus subjektiven Gründen. gleichfalls als bürgerlihe ODelikte zu erachten seien, hat ‘aber in Ucbereinstimmung mit der Recht- \prechung des I. und I1. Senats des Reichsmilitärgerihts seine Zu- ständigkeit angenommen _ und den Angeklagten wegen der festgestellten bürgerlichen Delikte verxurteilt. -Der I1. Senat des höchsten Militär- erichts, der als Revisionsinstanz mit diesem Fall sih zu beschäftigen haite, bielt die bisher von ibn und vom 1. Senat vertretene Nechts- auffassung nicht mehr für rihtig. Das erkennende Gericht habe seine Zuständigkeit in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen, und diese Prüfung betreffe niht..nur die - sahlihe Zuständigkeit des Gerichts, fondern auch das Verhältnis der eigenen Gerichtsbarkeit zu anderen Gerichtsbarkeiten. Dieser Grundsaß sei au in der Militärstrafgerichts- ordnung anerkannt ; diefe Prüfungéspflicht des erkennenden Gerichts ergebe sich insbesondere aus den §8 328, 330, 395 Abs. 3 der M.-St.-G.-O. sowie aus der Begründung zu § 260 a. O. (§8 247 des Entw.). Da nun in der Berufungsinstanz die zur Anklage gestellten militärischen Delikte als bürgerliche. Delikte qualifiziert worden seien, liege der in 8 10 Abs. 2 a. O. vorgesehene Fall des Zusammentreffens etnes bürgerlichen Delikts mit einem militärishen nicht mehr vor. Des- halb hätte nach der Ansicht des 1. Senats das Cr t gemäß § 395 a. O. seine Unzuständigkeit - auésprehen und die Sache dem zuständigen Zivilgerichte überweisen müssen. Das zur Vermeidung einer verschiedenartigen Recbtspre{ung zweier Senate anzurufende

Plenum - des RNReichsmilitärgerihts hat sich dieser Ansicht niht angeschlossen, sondern den oben mitgeteilten Beschluß gefaßt. Die _ Gründe desfelben sind in dem vorliegenden 14. Bande der Entscheidungen in voller Ausführlihkeit

wiedergegeben; auf sie näher einzugehen, müssen wir uns an dieser Stelle versagen. Im Hinblick auf die künftige Nevision des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Reihs- und Staats- angehörigkeit ist von allgemeinem Interesse der folgende, S8 2, 3 und 21 dieses Geseßes sowie Artikel 1 und 4 des Vertrags zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Februar 1868, § 4 der W.-O. und § 4 des M..St.-G.-B. betreffende Beshluß des I. Senats vom 17. Juni 1909: „I. Eine unter Annahme der Neichsangehörigkeit in das Heer eingestellte Person, deren deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen werden kann, ift nicht wehr- und militärpflihtig und untersteht deshalb auch nicht den Vorschriften des Militärstrafgeseßbuhs. 11. Ein in den Vereinigten Staaten von Amerika geborenes Kind, dessen aus Deutschland ausgewanderte Eltern zur Zeit der Geburt des Kindes niht mehr die deutsche Staats8angehörigkeit besessen haben, wird dur die Geburt Bürger der Vereinigten Staaten. Ein solches Kind erwirbt dadurch, daß es “mit seinen nach Deutschland zurück- fehrenden Eltern nach Deutschland übersiedelt, niht die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese kann vielmehr nur durch Naturalisation begründet werden.“ i

Beiträge zum NRNeichshypothekenbankgeseße von I. Budde, Direktor der Berliner Hypothekenbank, A.-G. Ill: Die Geschichte der Immobilienverkehrsbank und ihre Lehren. 94 Seiten. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Preis 2,50 (4. Der Verfasser, der bereits in zwei von Sachkenntnis zeugenden Monographien die Beleihungsvorschriften des § 12 des Neichshypothekenbankgesetzes und die Aufsicht über die Hypothekenbanken (rechtliche Natur der Staatsaufsicht, Zuständigkeit, Zwangsmittel, Rechtsmittel, wirtschaftlihe und rechtlihe Aufsicht) an der Hand des im Pommern- bankprozesse zutage geförderten Materials behandelt und daran beahtenswerte Reformvorschläge geknüpft hat, gibt in der hier an- gezeigten dritten Monographie eine gleihfalls auf dem authentischen Material des Pommernbankprozesses beruhende sahliche Darstellung der Geschichte der 1890 von der „Pommerschen Hypothekenaktienbank“ gegründeten „Immobilienverkehrsbank“ und ihrer Lehren, an die sich als Anhang eine eingehende Betrachtung der den Erwerb von Grund- stücken betreffenden Vorschriften des Reichshypothekenbankgesetes an- \chliezt. Die Gescbichte der Immobilienverkehrésbank zeigt in ihrem Verlaufe, wie die Vorschriften des Reichshypothekenbankgeseßes und die für sie grundlegenden Bestimmungen des Handelsge] egbuchs umgangen und in ihren Wirkungen aufgehoben werden können. Von ibrer Gründung bis zu ihrer Liguidationterklärung erscheint diese Bank als das Spiegelbild einer Gesellschaft, wie sie nah dem Gesetz nicht sein soll. Sie spielte im Pommernbankfkonzern die Stelle des Strohmanns, der zur Umgehung der Geseße geschaffen und erhalten wurde. So erklärt sih denn, daß die Geschichte dieser Bank viel Material für die Auslegung und Anwendung des Neichéhypotheken- bankgeseßes und auch für eine fünftige Neufassung mancher seiner Bestimmungen bietet, und deshalb wird die vorliegende sachliche, auf Zahlen gegründete Darstellung für jeden, der sich mit den Vor- schriften des für unser Wirtschaftsleben so wihtigen Hypothekenbank- eseßes zu befassen hat, willkommen sein. Im Lichte der Umgehungen betrachtet, erscheinen dem Verfasser einige Bestimmungen dieses Ge- setzes in bezug auf Zweckmäßigkeit und Nußen zweifelhaft. Einzelne dieser Art, die den Erwerb von Grundstücken betreffenden Vor- schriften des Hypothekenbankgesetßes, werden in dem Anhange noch ausführlich behandelt. Die bier geäußerten Bedenken wird man nicht unbeachtet lassen dürfen. (ck

Der Schutz technischer Erfindungen als Er- \heinungsform- moderner Volkswirtschaft. Von Dr. jur. F. Damme, Geheimem Regierungsrat, Direktor im Kaiserlichen X und 184 Seiten. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Seb. 3,40 . Der Verfasser, der im Jahre 1906 bereits eine

und formellen Patentrehts veröffentliht- und darin au beactens, werte Vorschläge für künftige Réforméen des * deutshen Patentwesenz gemacht hat, legt in seiner hier angezeigten - neuen Srift dar, daß -der Schuß -technischer Erfindungen, das Patentwesen im innigsten Abhängigkeitsverhältnifse/. zur * Wirt\chaftspolitik jedes Landes, daß- er in engster - Beziehung zur nationalen Industrie in ibrer Gesamtheit steht und ein Glied in der Kette volkswirtschaftlilher Maßnahmen zur Hebung und Förderung jener ist und daß die Aufgabe jeder Patentgeseßzgebung die sein muß, den jeweils mit der Zeit, dem Umfange des Staatsgebiets und mit der tulturellen Entwicklung sih ändernden Anforderungen der nationalen Volkswirtscha}t zu - genügen. -In interessanten. Kapiteln über die Geschichte des Patentwesens, aus der man erkennt, daß der Grund alles Erfindungsshußes in dem Bestreben liegt, das Niveau der Kenntnisse der einzelnen Nationen auf dem Gebiete der Beberrs{ung der Mittel der Natur im Dienste der nationalen Gewerbe- tätigkeit auszugleichen, daß niht die Arbeit des einzelnen als dag Schußwürdige erscheint, sondern der Umstand, daß der einzelne der Nation mitteilt, offenbart, was er- bis dahin nur für sih weiß, verfolgt der Verfasser die Gritwiklnng - des: -Patentwesens von seinem Ursprung in England bis zu. seiner neuesten nationalen und inter- nationalen Regelung, erörtert dabei auch den Unterschied zwischen Er- finder und Autoren, zwishen Erfindungs\fchuß und literanis{-künst- lerishem Rechts\huß und {ließt mit einem Ausblick auf die leßten Ziele alles Patentwesens und die Technik des Erfinders. Am 1. Ja, nuar 1908 ist in Großbritanien: die Pätent and: Designs Act bon 1907 in Kraft getreten, die u. a. bestimmt, daß jedermann nach Ah- lauf von vier Jahren seit der Anmeldung einer Erfindung 2c. bei dem britishen Patentamt den Antrag auf Widerruf des darauf er-

teilten Patents stellen dacf, wenn er nachweisen kann, daß der patentierte Gegenstand oder das patentierte Verfahren

aus\{ließlich oder hauptsählich außerhalb Großbritanniens hergestellt oder zur Ausführung gebracht wird. Da regelmäßig nur ein im Aus- lande wohnender Patentinhaber auch im Auslande die Ppatentierte Erfindung ausführen wird, ist . es “klär, daß diese Bestimmung sid) wesentlich gegen Ausländer und naturgemäß gegen die Nationen richtet, die auf dem Gebiete -der Erfindungen am weitesten vorge schritten sind, in erster Unie: gegen Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Tatsächlih hat sie die deutscke Induîtrie ebenso heftig wie die der Vereinigten Staatén von Amerika getroffen und ihr in ihren Erportverhältnissen eine Fesfel mehr geschaffen. Als man auch in den Vereinigten Staaten den Gedanken faßte, den Zwang zur Aut führung patentierter Erfindungen im Inlande ein- zuführen, vereinbarte die deutshe Reichsregierung in einem (mit 12 monatiger Frist jederzeit kündbaren) Abkommen vom 23. Februar 1909 ‘mit der nordamerikanishen Unton; baß ‘die in den Geseßen des einen der beiden vertragschließenden Staaten enthaltenen Vorschriften, nah denen im alle der Nichtausführung eines Patents die Zurüt- nahme oder eine sonstige Beschränkung des Rechts vorgeschrieben ist, auf die den Angehörigen des anderen vertragschließenden Staats gewährten Patente nur in dem Le der von diesem Staate seinen eigenen Angehörigen auferlegten Beschränkungen Anwendung finden; dabei fcll die Ausführung des Patents in den Gebieten des

einen vertragshließenden Staates der Ausführung -in den Gebieten des anderen Staates gleihstehen. Dieser Vertrag

ist in Deutschland Gegenstand heftiger Anfechtung geworden, weiler zurzeit den Amerikaner in Deutschland bessér stelle als den Deutschen, der nah wie vor in Deutschland sein Patent ausführen müsse, während der Deutsche in den Vereinigten Staaten durch den Vertrag keinen Vorteil erhalten habe, den er nit bereits ohne den Vertrag gehabt habe, solange nämlich der Ausführung8zwang in den Ver- einigten Staaten überhaupt nit bestehe. Ein Patentnotgesetz, dessen Entwurf nebst Erläuterungen in Nr. 295 :des „Reichs- und Staats- anzeigers“ vom 16. Dezember 1910 v'röfféntliht worden ist, soll nun die deutshe Industrie gegen die Benathteiligungen, die fie dur das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und durch die Handhabung des Ausführüngszwanges in Groß- britannien eerfährt, durch Ausbau des LUzenzzwanges und Ab änderung des Ausführungszwanges \{chüßzen. “Gleichzeitig - rüsten is die Vereinigten Staaten, im Mai d. I. in Washington die Bevollmächtigten fast aller Kulturstaaten zu empfangen, um die während der Pariser Konferenz von 18833 und während der Brüsseler Zusammenkunft von 1900 im Sinne - eines internationalen Mindestrets gefaßten und Necht gewordenen Beschlüsse nah mehr als 10 jähriger Handhabung in “den Staatet der Union pou! la protection de la propriété industrielle aufs neue zu prüfen und, soweit durchseßbar, zu erweitern. Gerade: zur - rehten Zeit kommen also die im vorliegenden Buch enthaltenen Darlegungen, die in der eindringlichen Mahnung gipfeln, daß jede künftige Patentgeseß- gebung dem volfswirtschaftlichen Moment mehr Einfluß einräumen müsse, als bisher erkennbar gewesen sei. Die wohlbegründeten Anregungen des Verfassers, der seiner Abhandlung noch eine Züsammenstellung der wichtigsten darin erörterten Bestimmungen der eins{lägigen Geseße und Staatsverträge im Wortlaute als- Anhang angefügt hat, ver dienen aufmerksame Beachtung. Den toesentlihsten Vorteil, der dur eine wachsende volkswirtshaftliche Betrachtung des- Erfindungs\hußes herbeigeführt werden wird, darf man mit dem Verfasser darin er- blicken, daß der Kreis derjenigen, die fich: -fürck diese Seite unseres nationalen Lebens interessieren, erheblidÿ erweitert wird und nit mehr auf eine kleine Anzahl von Personen beschränkt bleibt, die, hervor- ragend in ihren Leistungen in dem zur Spezialisierung anregenden Fah, doch der Gefahr ausgeseßt sind, den Blick für den Zusammen hang der Kräfte des nationalen Daseins zu vérlieren und für ihr Feld mehr zu beanspruchen, als der das Ganze übershauende Volkswitt ihnen billigerweise zugestehen kann und wird. | Deutsche Juristenzeitung, herausgegeben von Wirk- lichem Geheimen Rat, Professor Dr. P. Laband, Wirklichem Geheimen Rat, Oberlandesgeriht8spräsidenten-a. D. Dr. O. Ham! und Justizrat Dr. E. Heinitz. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. Preis vierteljährlih (6 Hefte) einshließlich aller Beilagen 4 4. - Die „Deutsche Juristenzeitung“, von der nunmehr 15 Jahrgänge ab- geshlossen vorliegen, ist im Alte. bieser Zeit immer mehr und mebr zum Sammelpunkte aller Zeit- und Streitfragen, die Wissenschaft und Praxis des Rechts und der Verwaltküng bewegen, geworden. Dem entspricht au der reie und vielseitige:Inhalt der beiden ersten Hefte des 16. Jahrgangs, aus dem hier nur die folgenden größeren Aufsäße hervorgehoben sfcien: „Der Bundesrat“ von Professor Dr. Laband; „Thesen zur Reform tes akademischen NRechtsunterrihts“ von Wirk lihem Geheimen Nat, Professor Dr. Bekker ; „Nechtsstudium und Prüfungswesen in Preußen“ von Geheimem Justizrat, Professor Vr. Énneccerus; „Zwischenklausur und Beschränkung der Kandidatenzabl zwei Reformvorschläge“ von Professor Dr. Leonhard; „Bismarck als Jurist“ von Geheimem Regierungsrat von-- Poschinger; „Die RNeichszuwachssteuer im Reichstage“ von Senatspräsidenten beim Ober- verwaltungsgeriht, Wirklihem Geheimen Oberregierungsrat Dr.Stru ß: „Ein letztes Wort zur Neichszuwachssteuer“ von Profeffor Dr. Jacobi: „Falshe Urteile und Rechtskraft“ von Neichsgerichtsrat Dr. Düringer : „Der Bühnenvertrag“ von Geheimem Justizrat, Professor Dr. Kohler: „Der Vorentwurf zu einem deutschen Strafgeseßbuh: Schuld, Straf- aus\{ließungs- und Milderungs8gründe, Teilnahme“ von Wirklichem Geheimen Rat Dr. Hamm; „Der Vorentwurf zu einem deutschen Strafgeseßbuch: Freiheit des Richters“ von Reichsgerichtsrat ‘Gber- mayer; „Ein vergessenes Strafmittel“ von Professor Dr. von Blume, der anregt, daß bei Straftaten, die in gewinnsüchtiger Absicht be- gangen worden sind, dem Verbrecher der zu Unrecht erlangte Gewinn genommen werde; „Gehaltsansprüche der Ebefrau ?“ von Ei Dr. Oertmann; „Zehn Jahre Verwaltungsrehtspflege in Sachsen“ von Geheimem Rat Dr. Wahler; „Zum Entwurf des hambur- gishen Verwaltungsgerichtsgeseßzes“ von Dr. Hartmann, Nat be! der Polizeibehörde in Hamburg. Zur Klärung der Frage, 0b bc der bevorstehenden Revision des deutshen Strafgeseybuhs dic Todesstrafe abzuschaffen sei, einer Frage, die nicht eine rein juristische, fondern in gleihem Maße und mehr noch eine ethishe, foziale, 99 logishe und politische, also eine allgemeine Kultur frage ist, hat die

Schriftleitung der „Juristenzeitung“ einige weithiw bekannte Männer,

eren Stimme als Ausdruck der öffentlichen Meinung entscheidend 7 ällt, gebeten, ihre Ansicht hierüber mitzuteilen, von den äst nur sol@e, deren Meinung hierüber noch nicht beachtenswerten Aeußerungen der Befragten, die sich sämtlih für die Beibehaltung der Todesstrafe aus-

ius Ses, y en A bimeii bekannt war. Die

aben, find im ersten Heft des neuen Jahrgangs der | (Breslau) über den zivilrechtlichen Inhalt des 73. Bandes der Reich2- gr peneitung: pan ne E Es kommen Thatin gerihtäentsheidungen in Zivi ae M was weniger augführlih zum Wort: Dr. Paul Heyse (München), Wirklicher Ge- | auch Oberlandesgerihtsrat Mi is (Kolmar) in der „Deutschen heimer Rat, Professor r. Bekker ( eidelberg). Wirk- | Juristenzeitung* (Heft 24 des AS12910) *proden E lier Geheimer Rat, Professor Dr. Ernst Haeckel Sena Preußisches Verwaltungs latt, Wochenschrift für Mirkliher Geheimer Rat Dr. - Bernhard Dernburg (Berlin), | Verwaltung und Verwaltungsrechtspflege in Preußen. Herausgeber : Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Erih Schmidt (tadt , | B. von Kamp, Oberverwaltungs erihtsrat in Berlin. Birklicher Geheimer Rat, Professor D. Dr. Adolf Wach (Leipzig), | Karl Heymanns Bes hierselbst. ezugspreis balblührlih Wirklicher Geheimer Rat, Professor Dr. von Wilamowiß-Möllen- | 10 4. In Hest 18 des E Jahrgangs be- dorf (Berlin), Wirkliher Geheimer Rat, Professor Dr. G. von | spriht der Regierungsafssessor Walter Mll (E, erlin ein- S&moller (Berlin), Wirklicher Geheimer Rat, Professor Dr. Laband | gehend die Entwürfe zu einem allgemeinen Zweck- (e raßburg i. E.), Wirklicher Geheimer Rat, Professor Dr. W. E Can acte end au e rhand s E s es s V a

, F 2 j s . F _

Leipzig), Dr. Ludwig Fulda (Berlin), Wirklicher Geheimer Ra roß-Berlin r fa N E aibtee Würdigung des Inhalts

Or. Eccius (Berlin), Wirklicher Geheimer Oberjustizrat, Oberlandes- cher Geheimer

sehr

gerihtspräsident Dr. Vierhaus (Breslau) und Wirkli

Nat, Professor Dr

ausgegeben von Dr. K. La nbedgerichtöräten in München. Verlag . von U.

Nürnberg. 6 76. Jahrgangs enthält neben O E

neuesten j Landesgerichts in

echung des Neichsgerichts und des bayeri vis n Zivil Paget fowie sonstigen Mitteilungen

F. A. Seufferts Preis vierteljährlich

ivil- und Stra

1911.

Vorbemerkungen: 1)

Dr. Binding (Leipzig). h [Ntex fürNechtsanwendun g,

pelle) 3 M. Heft 2 des rlichen oan

2) Die Bezeichnung

an, Bestände 3) Die in der Uebersicht ni

/

Dänemark). t aufgeführten w

Kober und Dr. Th. Fan, . Sebald,

aus der cen obersten

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.

aus der Praxis cine Abhandl

Cnben ci Aufsaß von Qk verfahren“, cinen Au 4M amts{uldnerishe Kostenhaftung im geit E eingehenden Be pon

usammen: Bei unparteiisher M beiden Gesegentwrf müsse man wohl anerkennen, daß fie den er geltenden Grundanscha i

ltungsrechts der Kommunen treu geblieben wedckverbands8geseßz-

in Preußen bis des freien Selbstverwa seien: namentli der entwurf für Groß - sei als „Damit allein“, fügt der Verfasser dan stellung noch hinzu

den vorliegenden Angaben nicht vorgekommen find. Die Be G Gehöfte“ {ließt ein: Ausbrüche

tigeren Seuchen, wie Rinderpest, Raushbrand, Wild- und Rinderseuhe, Tollwut, Lungenseuhe, Schafpoten, Geflügelcholera, Hühnerpest,

über „die

ein deutlides W

A

Bean cin :

Amberg (

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erihtsrat Kreishmar

LEE er IEIEA 8e Duisburg) über „die wangsêvollstreungéverfahren“ echtsanwalt, Justizrat Bend]

undertmännerrat, die im erlíin vorges{lagéne Verban déversammlung, ah i eradten.

uungen über

hierfür

zu

n am Schluß evon niht volle Arbeit getan. 1

weiterung der wirtia iten emeinshaft für die Ortsgruppe Groß-

den Ausbau

seiner Dar- Die Er-

Tierseuhenim Auslaude.

(Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlihen Nachweisungen.) D Ein Punkt in einer Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ift; ein (Großbritannien), Ställe, Weiden, Herden (Shweiz und Frankrei), Besitzer- (Luxemburg und Niederlande), Ställe

in erf j i i ler An- Berlin erfordert nicht nur die gemeinsame Regelun fommitna j O sondern sie bedingt zuglei für die Siherung wirtshaft- licher Einheit eine gewisse Gleicmäßlgtett in der e Y s 2E bandlung etwaiger Streitfragen. Mag dicse au wei e e aner die. gegenseitige Unterstüßung und Zusammenare, ber E Lokalinstanzen erzielt werden Tönnen.. so ist doch nicht zu is M daß auf einer Reihe von Gebieten eine Vereinhe ae des Verfahrens angestrebdt werden muß; soweit Enteignungen a den Zweckverband vorgenommen werden, empfiehlt sich e enso S Le beitliches Verfahren wie für die Aufstellung der Grund]äße in L m angelegenheiten oder die Behandlung gewifser Ap jelttonen E, waltungêstreitsachen oder bezüglich einzelner Maßnahmen der Li Fier ordnung, z. B. Sonntagerute daz Ladenschluß. Es fann jedo die zukünftige Entwicklung diejer 2 G f i / v dl eines Zweckvyerbandége!eßes fur Groß-Berlin wird es einen großzügigen Fortschritt in dem Ausbau großstädtischer Gn munalpolitik bedeuten, zeigt er doch, wie wenta die E aa - regierung gesonnen ist, den_ „Spreepräfekten erstehen zu E Jm übrigen enthält das Heft neben Mitteilungen aus der e Rettiprehung des Oberverwaltungsgerihts und des Reichêgeri u. a- einen Aufsay über „Landflucht und Landarbeiteranfiedlung von Negierungsassesscr Schönberg (Kolberg), eine Besprehung des ges Tarifs der von den preußishen AÄrmenverbändeu zu erstatten iden Armenpflegekosten vom 30. November 1910* von Gericht8afjessor E Lüttich (Berlin) und einen „Bericht über die Literatur und Re :t- \prehung zum Reichëvereinsgeseß vom 19. April 1908 von seinem Jukrafttreten bis Ende 1910“ von Syndikus A. Gbner.

Nr. 5.

Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Ar!

Büffel-

seuch, Hämoglobinurie usw. find in der Fußnote nahgewiesen. - —— - L s M Schweineseuche?) c És Milzbraud Rotz d lauenseucde Echasriiute Notlauf der Schweine") (einschließlich Schweinepest) DVEA L l L L v R G Ge irke | _Ge- | Gehöfte | Betirke | _Se* - | Gehöfte | Bezirke | „Ge- |Gehöfte | Bezirke | ,Pven| Gehöfte 22S : Bezirke | L |Gehöfte | Bezirke “n [Gehöfte | Bezirke | neinden| Sebdste | Deuirie | meinden] 29° meinden meinden Staaten 2c. 2E ÉE / Zeitangabe. meinden meinden | L - A 8 El [af ala [2E ala5 alafl altE ala alèB altE alt B clEH aER E EER EIBR ERRB E E 226 SE E E E E E E E E E E E S E E R S E R E z | | i Ee : PLE verseucht. Wöchentliche, bezw. viermal im Monat Ln gus ra R U H M é a d 1168) ¿HLÍ0BI | | 5] 9 .| 9 «| 4] . 3151| . [80401] T Ml F 27 il Be: LAON 3 Dees S 2 L Ñ 3d! : 101 / 109 : 90! 29| 31 61 . 9618| . [28810 11} 23 39. .| 36 2 139 / 4 Se et / I M T4 T 4. Serbien . - . . 17 24./12.-30./12. 1 . E . e 0 N MEL . . . 3 | j | g 24 12 / L dias CLEEE, . | . A m E 2 | pg Bul Gre o 070 12 29./12.10-5./1. L: . | Bs | Gans . . 3 D - 9 ? I A zl 10! | 99 : c E 34| ¿10H . | ¿0 Stalien « - -. 469 - 125/12-81/12, 10 4 1-4 N L E é: % Sr Aa 18 Großbritannien . 88 {t 15/11/11. L E P E T ¿11M L2H «l e C A 4 Halbmonatliche und monatliche Nachweisungen. : H a b ler Luxemburg - - «12 L L L a F i 5 l M N A A 2A l A p “zl e A s J É J À i Aa L «l 4 Ml uz i / 9 A 2 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn 24 Bez., 48 Gem., 51 Geh. überhaupt verseucht; Kroätien-Slavonien 3 Bez., 7 Gem., 10 Geh. über-

Außerdem:

L haupt Lee! wut: Vesterret1 5 E verseucht; Bulgarien 5 Bez., Schafpocken: Ungarn 15 Geflügelcholera: Oesterrei Hühnerpest: Oesterreich 1

Nauschbraud: Oesterreich 2 Bez-,

Ftalien 4

WBez., 25 G

Bez.,

76 G

Bez., 4 Gem. überhaupt, em., 29 Geh. überhaupt verseucht; 5 Gem. neu verseucht; Jtalien 1 928 Geh. überhaupt verseucht; Serbien 3 Bez, 3 Bez., 5 Gem., 10 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn C

em.,

Ungarn 52

ez.,, 2 Gem., 2 Geh. überhaupt verseucht. 1) Schweiz: Stäbchenrotlauf und Schweineseuhe. ?) Großbritannien: Schweinefieber; Italien: Schweineseuhen (allgemein).

: i v t; Schweiz 3 Bez. 3 Geh. neu verseuch u e Ga

, 5 Gem. neu verseucht. 175 Geh. überhaupt ver

13 Gem. überhaupt verseucht ; Bez., 8 Gem., 19 Geh. überhaupt verseucht.

über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich-

Nachweisung

Ungarn am 25. Januar 1911.

(Kroatien-Slavonien am 18. Januar 1911.)

(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

Maul- | s4weine- | Rotlauf É Königreiche Roy au (Givaines | dét = nigrei auen- s : L und Länder seuche seuhe) | Schweine s Zahl der verseuchten Ö E | 2| ae, alts Ï 24 # ¿s tublbezirke . Qs | 2 zZ s R Munizipalstädte (M.) S Rei S Cck S Cck É I D 3[4[5 D: 9 | 10 a. Oesterreich. ; 1 | 1 Niederösterreich . . P N 4 2 s E T 17 30] —| 4 4 2 4:0. 09 A: 2 3 5) 2) 4 5 | 1 Oberöjterreih . .. . .|—|—- J s 1 t E P R o, Bd, 245 Mde 8 burg B Wle |— x 5 l e | 9 1 Steterma e E 5 ¿a 2 M 3 11 (3 ide e N A 1 E e svies 1 42 19 14 MQrnteit. «e e dodo z A 13 Ÿ . . E T 7 9 A S 14 ain 0 S 60 ¿E19 E 3 B A s 15 Küstenland Ce Ce A E E 1 1 I Tirol Co evo 6 Wie i E x B 17 3 - . .. e... E) 0 Z 14 E E 5 4 E E 19 4 [Z . p: . 9. ¿0 A l R 20 Vorarlberg... - - + |—|— S “4 Gn 21 1 Böhmen - 6A G . d LTEE E S 2! 3 22 2 » ... . . S 1 1 2 E 23 3 . . o 6.0: 0/0 e H 9 9 2 9 24 4 [ . . .‘ « ¿ . Lil 3 3 1 1 25 5 . . . , . 1 1 l E E 5 S L N L A L De Us E N Ce 200 E i - Se Ber 26818 ü L Cte v0 E O A 2 T Mrt «666 1)” 1 i Sees L aao

Dinge dahingestellt bleiben, denn

seuht; Kroatien-Slavonten 4 Bez., 9 Gem., 11 Geh. überhaupt Beda 10e E e vers Ce S lg arien 5 Bez., 7 Gem. neu verseucht; Jtalien 1 Geh. verseucht.

1 2 31415] 617] 8 19 10 Li 2 21 L LS e Er: | S : | | | —|—| 4: A So 15 | St. Bl, Belsnyes, Ma-] | | G ¿s 1828 V I gyarcsáfe, Nagväzalonta, E I e. O 8 enke, Vaskóh .…. -|—/—| 92/ 660 7 16 35 SYlefien . —|—| 56| 323] 3) 4 —| 16 K. Boriod ‘Ua T 73/ 36 4 2 C / en ibn S V H eme .… Kronsta r L a | R A 1 36 5 ul 2 2 Bácomdzst. ¿eee 1 34 4 M. E 1M 1 H 1 18 | K. Csanád, Csongrád, M.| | | a O e 1| 11 57| 496] 26| 382] 1| 4 Hódmezövásárhely, Sze- U i I O. E BOILSIOI =| j =P gedin (Szeged) . . + - - 2 E =|=—} 61| 50H 12 98] —| | 19 1& G... [7] H | M H l} 26) 173| 2 18| —| | 20 &. Gran (Esztergom), | e... O M 1-1 1 Raab (G dr) Amor | V E C6 9 0.0 c [90928] aal Lai D s anien omäárom ), s  | | F S: 1| 1-12) 3866| La 403] —| t es ¿oie 1| 1152| 394 14/ 47] 6) 9 45 Mao eo. j | 21 K-Stuhlwei nous F p | b. Ungarn. | | : weißenbur 96| 380) 18| 37 1 1 | | (Szókes-Fejórvár). . « . |—|— | | 1 K E Rades O 101 6|- 10 2) 2 22 Ee Hermannstadt 1 Fi o M1 Eo (MITÓ» eben)... S | 2 L CIErDOOa (Alsó- O d 1 M =| 23 | F Gömór ¿s Kishont, An s d „| s 3 | St. Arad, Borosjenö, Elek, q Sohl (Sólyom) | % Kisjenö, Pécska, Világos, | 24 | K. abu . L R CPOODORE “1a 1/98| 207] 4j 6j 3 8 ana) T1 lol f A 4 | Si. Borotsebes, Nagvbal-|_|_| 7) o) 2 4 | 6 |& bund... s- sl 4 2 a n Teras) A | 27 | K. F -Nagykun-Szolnok 1 46] 151 18/ 27] 1 1 5 ‘Turócz . na lil 12 669) —| —I—| 28 Sl N ütüll8) _|_hu2| 64s] 3 10| A) : E Se m: Mai ves | 29 | K.Klausenburg (Kolozs), M. dl od S Î : Städte ' Mia arkanizsa, | | Klausenburg (hol 8vár) |—|—]1 Me enta, M Bala Maria | 30 | St; Béga, Bogfán, Facsel Giovel i aránsebes, Lugos, Ao (Szabadka), 21094 681 81 111 2 2 Maros, Temes, Städte emed E Be R e? 9 ti ‘Hódság ‘Fula, L Karánsebes, Lugos 1| 1/157/17 ? Palánka, Diecse, Titel, 31 Be nas ch e Te ai A Aus h ova, X/r f | SA S "2 e A pi 1/ 1 12/ 2219/ 37 2 2 Resicza, Teregova . « « « |[—\—}13 288 ¿ s L a iva M Fünfli ‘hen 32 | K. Máramaros .…..….. 1| 111 8 | K. Baranya, M. Fünfkirhen| |_| 21) 334] 6| 24] —| | 33 | K. Maros - Torda, Udvar-| |_ N 91K id M.Swhemnitt hely, M. Marosvásárhely | 1 1/176/1641| 8| 59} 3| “(Selmecz- 6s Bólabánya) | 1| 1202| 565) 15| 38} 4 6 | 34 |K. E (Molen) : 10 | K. Bókss «e « (E 6 O11 6 Q 1. 1 Oedenburg (Sopron), Ve. A 11 | K. Bereg, Ugocsa . . - - - L A po O L 2 Sepron (Möôgrát) . : [1 1171| 696] 17| 84] 7| 24 , ifiri Besztercze- 35 | K. Neograd eee Joos M R A d K Y (Desz i 45|-260| —| ——| 36 | K. Neutra (Nyitra) . . . . |—|—P42 5 | 13 Ei A L ‘dutfalu, De- 37 | St. Bia, Gödöllô, Pomáz, | ere tou a, ba, Maiten (Vácz), Städte | | Ma d eid St. Ändrà filSabrel, E L Sre n A 340) ö Vácplp i «Budape 1| 1/36) 85/10 1 E 14 | St. Csófa, Elesd, Központ, 38 | St. Add h Mont, \| | Mezökeresztes, S alárd, Sitkt Raavkörss ‘Ge: | M. Großwardein (Magy- tädte Aagyteros, _|4 42 2210 ul 1/9 várad) e [ela]. OO| 369] 3 5 —| gléd, M. Kecskemst . | 22 |

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