in wirtschaftliher Weise geschehen; aber im Prinzip ist dem Wunsche des Derrn Abgeordneten Rechnung getragen.
Der Herr Abg. Viereck hat nach der Zahl der Hilfsrichter gefragt, die jeßt noch notwendig seien. Bei den Amtsgerichten werten, wenn der Etat bewilligt wird, €0 Hilfsrichter entbehrlich; eine Ver- minderung der Richte:kräfte im ganzen ist gerade bei den Amtsgerichten natürlih nit zu erwarten, da ja ihre Tätigkeit gegen früher zu- nimmt. Bei den Landgerichten dagegen ist gegenüber dem Stande vom 1. Juni 1910 bisher {hon cine Ersparnis von 37 Hilfsrichtern eingetreten. Diese Zahl wird voraussichtlich noch etwas steigen. Bei den Oberlandesgerihten hat die neue Einrichtung bisher noch keine Wirkung gezeitigt, weil noch eine große Anzahl alter Sachen aufzuarbeiten ist. Es ist aber zu erwarten, daß die neue Gesetzgebung in Zukunft auch hier ihre gute Wirkung haben wird. Hierzu darf ich bemerken, daß seit 2 Jahren bei den Oberlandesgerichten keine Ver- mehrung der etatsmäßigen Stellen erfolgt ist. Wie sich das in Zu- kunft gestalten wird, läßt sich heute nit sagen ; aber sicher kann man annehmen, daß die Zahl der Hilfsrichter auch bei den Oberlandes- gerihten abnehmen wird
Der Herr Abg. Dr. Bell hat erwähnt, daß die Berufungen von der Amtsanwälten nicht richtig gehandhabt würden, hat aber an- erkannt, daß die von der Zentralstelle erlassenen Bestimmungen richtig find. Ich würde es natürlich mißbilligen, wenn die Berufungen fo gehandhabt würden, wie das nah den Angaben des Herrn Abgeordneten ih hier und da gezeigt haben foll.
Die Meinung des Herrn Abgeordneten, die Gerichte würden jeßt mit zu sungen Kräften besetzt, ersheint mir denn D nicht zutreffend. Er hat besonders auf die Vorsißenden in den Strafkammern hin gewiesen. Da möchte ih darauf aufmerksam E R daß diejentgen, welche zu Direktoren ernannt werden, in der Regel {hon ein Assessor- dienstalter von mindestens 17 Jahren haben. Der jüngste, der in leßter Zeit angestellt worden ist, hatte ein Assefsordienstalter von 14} Jahren. Sie können also annehmen, daß unter allen Umständen das 40. Lebensjahr erheblich überschritten ist, wenn die Herren in diese Stellen gelangen. Das ist do ein Lebensalter, in dem in allen anderen Berufen die höchsten Leistungen vollbracht werden.
Der Herr Abgeordnete hat ferner darauf hingewiesen, daß Anstellung von Notaren, die sich nicht zugleih als Netsanwälte e tätigen wollten, bedenklih sei. Ich glaube, diese Bedenken kann der Herr Abgeordnete ganz und gar zurückstellen. Bisher sind im ganzen Staate, und zwar in Berlin, Breslau, Franffurt a. M., Hannover, Halle, aa und Kiel zusammen nur 29 Notare angestellt, die nicht gleichzeitig Necht anwälte \ ind. Von der Nheinprovinz müssen wir natürlih absehen, da hier bef jondere Verhältnisse vorliegen. Unter den 200 bis 300 Notaren in Berlin befinden \sich nur 16, die nit Rechtsanwälte sind. Wenn man nun bedenkt, daß es wünschenswert ist, daß ein Notar jeder Zeit für das Publikum errreichbar ist, so scheint mir die Zahl von 16 verhältnismäßig gering zu sein, denn das weiß ja jedermann, daß die Herren Anwälte an bestimmten Stunden des Tages zuhause eigentlih gar nicht angetroffen werden Tönnen.
Mit der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge ist das Justizs ministerium in bester Verbindung, und es geschieht alles, um ihre Bestrebungen zu fördern, soweit es in unsern Kräften steh L
Wegen der Zahl der Affsessoren und Referendare hat ja der Herr Abgeordnete seine großen Bedenken geäußert. Die Ueberfüllung ist ja nicht bloß bei dem juristischen Berufe vorhanden, sondern wir er fahren auch aus anderen E sehr viele Klagen wegen Ueberfüllung. Sie mit einem Strich zu beseitigen, ist unmögli, und wie die Dinge stehen, wird man 2 gefaßt sein müssen, daß alle diejenigen, die dieses Studium einmal ergriffen haben, es au fortseßen werden. Also eine Abnahme der Zahl, glaube ih oder kann ih sagen: fürhte ih — wird in den nädlsten Jahren niht hervortreten. Aber das, meine ih, muß ih doch fortan jeder sagen: wer sih dem juristischen Studium widmet, wird, wenn er da niht Erhebliches leistet, niemals cine Stellung erreihen können, die seinen Wünschen einigermaßen entspriht. Das liegt in
Natur der Sache. Denn das wird ja auch von den Herren all- seitig anerkannt: der Staat kann unmöglich jeden, der einmal diese Lualifikation äußerlich fich erworben hat, auch als Beamten ver- wenden. Wir würden in eine unerträglide Lage kommen, wenn wir
diglih nah der Neihe gehen würden bei dieser großen Zahl; dann würden die tüchtigsten Leute nah langen Jahren erst auf eine An- stellung rechnen können, und man könnte unter diesen Umständen nicht von ihnen erwarten, daß sie in der Justiz blieben, sie würden fort- gehen und sich andere Stellen suchen; gerade die tüchtigen Leute aber müssen wir uns erhalten. (Sehr richtig!) Daß das geschieht
unter billiger Berüdlsichtigung aller Verhältnisse, ist selbstverständ lich; aber daß in Folge viele zurücstehen müssen, die sonst der Zahl ihrer Jahre nach an der Neihe gewesen wären, ist ganz unvermeidlich.
Dann hat der Abgeordnete gesagt, bei der Entlassung von Assessoren wäre nicht rihtig verfahren worden; er hat darauf hin- gewiesen, daß doch wohl in den Akten immer noch mehr stände, als den Assessoren bekannt sei und zu ihren Ungunsten naher verwendet würde. Ich kann mir eigentlih niht denken, wie das der Fall sein soll. Wenn irgend eine Anzeige, die den Assessor betrifft, bei dem Präsidenten eingeht, so kann dieser unmögli auf die einseitige Anzeige hin gegen ten Assessor irgend etwas veranlassen. Das ist ganz aus- ges{lossen. Man muß ihn jedenfalls erst hören; das ist der erste Grundsaß jeglihen Verfahrens; und wenn man ihn hört, fo erfährt er, was darin steht. Aber daß einfach eine Anzeige O wäre und, wie der Herr Abgeordnete meinte, man daraufhin den Assessor ent- ließe, davon kann gar keine Rede sein, schon deshalb niht, weil der einem Gericht zur Beschäftigung überwiesene Assessor gar nit anders als vom angestellten Richter entlassen werden kann.
Der Herr Abgeordnete hat dann gesagt, in einem Bezirke des Westens seien eines Tages 30 — wie er A8 ausdrückt — blaue Briefe an die Assessoren ergangen. Ich weiß nicht recht, wie man ih das vorstellen soll. Dieser Fall erinnert d aber an eine Mit- teilung in einer Zeitung des Westens — wenn ih nit irre, in einer Dcertmiunder Zeitung Diese Mitteilung \{hickte der Oberlandes gerihtspräsident mir cin mit dem Bemerken, daß nihts Wahres daran sei. Ob der Herr Abgeordnete andere Fälle meint, weiß ih nit; er mag sie mir dann mitteilen.
Daß die Kommissorien der Assessoren niht so geregelt würden, wie es der Billigkeit entspräche, daß nur diejenigen, die ein gutes Examen gemacht haben, dazu verwendet würden, meine Herren, tas soll nichl sein, und meines Wissens geschieht es auch nit, \ondern
ih habe immer betont, daß nit nur die, die sh durch das Examen auêgezeichnet haben, sondern auch die, die fih in der Praxis nachher hervorragend und tüchtig zeigen, herangezogen werden follen.
Nun noch einen Punkt, den der Herr Abgeordnete zuleßt erwähnt hat! Er meinte, daß ein freigesprochener gefährlicher Geisteskranker unter sicheren Shuß genommen werden müsse. Das ist ja ganz selbstverständlih. Deshalb besteht auch die Anordnung, daß in all dén Fällen, wo eine Entscheidung dieser Art vom Gericht ergangen ist, dem Negierungspräsidenten Anzeige gemacht wird. Es ist dann Sache der Verwaltung, für die Unterbringung zu sorgen.
Die übrigen Ausführungen werden wohl bei den einzelnen Etats noch erledigt werden können. Deshalb glaube ih mich auf diese kurzen Bemerkungen e zu können. (Bravo!)
Abg. Schiffer (nl.): Wir haben noch immer stark überlastete Gerichte. Wenn man e erhebliche Nichtervermehrung als not wendig bezeichnet hat, so ist diese Notwendigkeit sehr bedauerlich. Das Ziel sollte dadurch erreiht werden, daß wir die den Nichtern auferlegte Arbeits! last vermindern und damit allmählich zU einer erringerung ihrer Zahl gelangen. Für mich ift das Alpha und VDmega jeder Staatsverwaltung, daß der ungeheuere staatliche Beamtenkörper auf ein erträgliches Maß jurüdgeführi wird, ODriese Fülle von Beamten, die stets gesteigert ist, hat sowohl finanzielle wie ideelle Nachteile \hwerster Art. S U Ur QUe Berwaltungen. Einmal wird der ungesunde Drang nach der Staats- krippe vermehrt, und das Ziel der Entwicklung wird mehr und mehr das, die heranwahsende Generation an die Staatskrippe zu bringen. Zweitens besteht der Nachteil, daß die Quantität die Qualität ershlägt, daß die Miktelmäßigkeit überwiegt. Es ist ein totaler Irrtum zu glauben, daß, wenn die Bevölkerung um 1095 zunimmt, nun auch die ausgezeichneten, vortrefflihen A um 1009/9 zunehmen. Wenn wir der Ueberzeugung sind, daß nicht das Assessoreneramen es macht, sondern die Persönlichkeit, das volle Yenschentum, die Kenntnis des Lebens, Takt und tiefe Herzensbildung, so kann es uns niht genügen, daß möglichst viele zum Assessor- eramen „gelangen. Wir werden uns stets vor Augen zu halten haben, daß wir zu einer Einschränkung des Richterbedarfs gelangen müssen, hon im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsreform. Es Retin sih dafür zwei Wege dar. Einmal soll man Geschäfte für die ein Subalternbeamter ausreicht, nicht durh Nichter besorgen lassen. Der andere Ausweg liegt in der Verminderung des staat lihen Eingreifens. Auch nach dieser Nichtung sind in der Gesetz gebung wie in der Justizverw altung Anläufe, aber doch nur Anläufe genommen worden; wollen wir wirklih etwas erreichen, so muß auf vtel breiterer Basis vorgegangen, so muß das System geändert werden. Die Ae für die Nevision des Gerichtsverf fassungs gesetzes und ( Strafprozeßc ordnung stoßen Val au e Zu in der L entlichkeit auf vollendete Teilnahmlosigkeit; ih {ließe daraus, daß diese Reform die zweifellos bedeutsame Berbesserungen bringt, an der Hauptsache vorbeigeht. Bezüglih eines der wichtigsten Punkte, der Beschränkung der Beweisaufnahme, besteht bei uns eine vollständige Uebereinstimmung nicht. JIJch persönli erkenne an, daß eine Veränderung des jeßigen Zustandes wünschenswert ist, aber ih habe das Bedenken, ob man im Mahmen eines im ganzen unverändert bleibenden Nechtszustandes eine solche Ver anderung vornehmen fänn, ohne vitale Interessen zu \ch{ädigen. Cine Entlastung der Gerichte wird dadurh auch kaum eintreten. Die Beweisaufnahme ist im we sentli@èn eine éFrage des Tafktes und Geschicks des Vorsitzenden. Schränken wir die Beweisaufnahme ein, fo wird in Zukunft eine Vermehrung der Wieberaufnabmegesu che ein treten, und der Gesamtaewinn wird daher nur sehr spärlih sein. Was die Berufungen angeht, so bin ich kein Freund derselben, weil ich glaube, daß ein vertieftes Vorverfahren bessere Nechtsgarantien gewährt ; von diesem Standpunkt aus kann ih mich sehr wenig dafür erwärmen, daß nunmehr hier ein Ventil dadur f olen wird, daß man eine durchaus anfechtbare neue Maßnahn einführt. Aber in unserer gerade in rechtlicher Bezie Fu \ empfindlihen Zeit würde es einen bedenklichen, Bre \charfe Agitation noch gesteigerten Einfluß ausüben, wenn man der Wieder einführung widerstrebte. Jch fühle mich frei von Popularitätshascherei, aber beim Necht spielt doch das Volksbewußtsein eine ganz andere Jolle, als bei anderen Fragen. Das Necht muß in seiner obijektiven Gestaltung innig mit dem Nechtsbewußtsein des Volkes zusammen hängen. Nicht also gebe ‘ich einer Augenblicksströmung nach, sondern die Rücksicht auf die Volksempfindung veranlaßt mich, nicht ohne weiteres gegen die neue Maßnahme Stellung zu nehm 1. Alle diese shweren, intrikaten Fragen lassen sich in vollkommener Weise nur dann lösen, wenn wir den Aufbau unserer Justiz, nament- lih auch unserer Strafjustiz, einer fundame ntalen Aenderung unter ziehen, bei der denn auh den Nichtern diejenige größere Freiheit werden muß, deren fie hier und anderswo bedürfen. Man hat von dem Mißtrauen in unsere Rechtspflege gesprochen. Es liegt in dem Wesen derselben und ibrer Eingriffe in die Ne der Bürger, daß sie von denen, die \sich benachteiligt glauben, ge holten wird. Es wird der Vorwurf d
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ber MWellfrembbeit gegen die Richter erhoben. Ich muß anerkennen, daß gerade heute eine Entfremdung zwischen Recht und Volk in b dberem Maße als früber eingetreten ist; aber ist das in dem Maße der Fall, wie es uns die Presse und die sonstige Oeffentlichkeit täglih versichert, und wo liegt die Schuld für diese Ersheinung? Ein Teil der Schuld daran, daß Richter und Volk ih nit veriteben, liegt nicht bei den Nichtern, sondern beim Volke felbst. Wir leiden an einer Nechtsfremdheit des Volkes; es ist wahrhaft erstaunlic, wie felbst in gebildeten Kreisen die Kenntnis der allereinfachsten Din nge über den Behördenorganismus, über das Verfahren, über 6 (Grundsätze des 1mnateriellen Nehts nicht vorhanden ist, und es liegt im allseitigen Interesse, daß darin Wandel geschaffen wird Wir erleben ea jeden Augenblick 08 im praktischen Leben, daß unsere Bürger eine Unsicherheit im Verkehr mit den Behörden beberrscht, die lediglich daraus resultiert, daß sie diesen Aufbau felbst nidt im Umriß und Grundriß kennen und daber ein tiefes Mißtrauen hegen, sich in diesen Bau hineinzubegeben. Auf der anderen Seite ist aber niht zu verkennen, daß an der viel beklagten Weltfre mdheit auch die Richter Schuld tragen. Die Sprache, in der sh unsere Justiz bewegt, ist viel zu gele hrt, sodaß der Laie nichts damit anzufangen weiß. Es wird in der Begründung cines Urteils nicht einfa anerkannt, daß zweimal zwei nit einfach vier ist, sondern es wird erst bewiesen, daß aud bei den alten Nömern ai zwei gleich vier war, und daß nah dem Allgemeinen Landrecht ebenfalls zweimal zwei glei vier ist. Weni die hlichte Natürlichkeit unserer Nechtssprache vorhanden wäre, würde eine erheblich bessere Berbindung mit der Allgemeinheit herzustellen fein. Jn bezug auf die E der Dinge des wirtschaftlichen Lebens bei den Nichtern wird sehr viel übertrieben. Falle von verständnisloser Handhabung werden nur selten nahzuweisen sein, Der Mangel lie( ¡t mehr an dem Fehlen etner richtigen Empfindung für das Gefühl ate b derer, über die zu urteilen ist. eisen, Besichtigungen, vorübergehende Tätigkeit in den Kommunen und ¿N Bankinstituten usw. werden nicht er- heblich bessernd wirken. Der Nichter muß fühlen, wie es denjenigen zu Mute ist, die vor ihm stehen : er soll daran denken, daß er durch sein Urteil unter Umständen auch das Leben einer ganzen Familie zerstört. Daran fehlt es. Die Hinzuziehung des Laienelementes zur RNechtsprehung ift eine unbedingte Notwendigkeit. Jch glaube nicht, daß Herr Boehmer seine Aeußerung in der Kommission über eine gewisse Auslese zu dem Amte BO Schöffen und Geschworenen aufrechterhalten will. Es freut mih, daß die Konservativen selbst die Zulassung der Lehrer beantragt haben. Daß sie dabei die Kinder, die die Nationalliberalen zur Welt ge- braht haben, als Stiefkinder behandeln, ist ja ‘nur erklärlich. Ich möchte die ‘ Justizverwaltung dringend bitten, daß sie unseren Richtern nahe legt, die Initiative durch stärkere Heranziehung der Frauen zur Vormundschaft zu ergreifen. Auf dem Gebiete der Berufsvormundschaft kann eine endgültige Hilfe nur durch eine
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geseßlihe Regelung nah dem Beispiele von Sachseu und Bayern erreicht werden. Einen Unterschied zwishen dem altpreu Bischen Richter und unserem jeßigen Nichter M machen, ift ungerechtfe rtigt. Unsere jetzigen Nichter find nur vor shwierigere Aufgaben gestellt.
Ubg. Dr. Seyda (Pole) führt aus, daß niht immer die Iidter daran {Guld seien, wenn sich die polnische Bevölkerung über die Gerichte zu beklagen habe, daß vielmehr die ganzen herr schenden Zustände auf die Gefeßgebung zurückzuführen seien; seine Partei habe O im Reichstag d den Antrag auf Aend derung des §139 des Strafgeseßbuchs, der sih auf die Aufreiz zung der Bevölkerungs klassen gegeneinander bezieht, gestellt. Die Nichtanstellung von polnischen Nichtern, polnischen Notaren, polnischen mittleren und unteren Beamten in der Justiz müsse bei dem Publikum die Ueber zeugung erwecken, daß das polnishe Clement als minderwertig gelte, und daß die Nechtspflege nicht objektiv sei. Der Nedner tritt sodann für die Errichtung eines dritten Landgeri chts im oberschlesischen Nevter in Kaktowiß ein, damit die beiden Landgerichte in Gleiwitz und Beuthen entlastet then,
Darauf wird die Diskussion geschlossen.
Der Titel des Ministergehalts sowie die übrigen Aus gaben im Kapitel „Ministerium“ und das Kapitel „Justiz prüfungskommission“ werden bemwilliot
Jm Kapitel der Oberlandesgerichte beim Titel „Schreiblöhne des Kanzleipersonals“ erkennt
Abg. Mathis (nl.) an, daß die Justizverwaltung in diesem Etat die Bezüge der Kanzleigehilfen wesentlich aufgebessert bal de. Aller dings seien die Schreiblöhne bei U berarbeiten Von 12 aus & 4 Fur den Bogen herabgeseßt worden. Die Kanz leigehilfen könnten mit der jeßigen Ordnung zufrieden sein, und sie seien es auch. Allerdings wünschten fie, daß ihr alter Wunsch der etatomáß igen Anstellung endlich erfüllt werde. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen über bie Hebung der Militäranwärter diesem Wunsche entgegenst änden, so sollte die Justizv erwaltung bei ba Militärverwaltung auf eine Ab änderung dieser Bestimmungen hinwirken. Würde dieser Wunsch et füllt, so würde diese ganze ¿Frage hoffentlih für immer von der Tagesordnung verschwinden.
Abg. Drinnenberg (Zet itr.) weist darauf hi E 79. Fanuat 1909 das Abgeordnetenhaus einstimmig eine Resolu utio angenommen habe, worin die S A rung ersucht wird baldigst eine Neu regelung der Besoldungsverhältnisse der Zustizkanzleig jebilfen vot zunehmen, bei der die Wünsche der Kanzlei igehilfe N na Möglichkeit berüsichtigt werden follten. Der Hauptwunsh der Kanz leigehilfen nach etatsmäßiger Anstellung sei aber nicht berücksihtigt worden. Die Erhöhung der Mindestlobnsäße ils allerdings mit Freuden zu be grüßen, im übrigen aber die Neuordnung als eine vollständige
üllung der Nesolut lon nicht zu betrahten. Es sei ein unbilliger ustand, da K Kanzleigehilfen, obgleich sie vollberectigte Staats beamte fei in Stück- und Ak 1 arbeiteten. Die Nbage det etatsmä Be Anstellung und auch die Titelfrage der Kanzleigebilfen müsse endlich gelöst werden.
Geheimer Oberjustizrat Geißler: Daß die L
5 Jahren bis zur Erreichung des § öchstgchalts für die K anzlei e zu lang ift, kann ih nit zu geben. Die Zivilfanzleigel hilfen der Negel mb L Fahren in Dienst und errei! 1 thr Höchst aébalt mit 92: Sabren. die Militärkanzleigebi sen mit 53 Iahren. Die neuen Bezüge sind so ausreichend, daß die berarbeit aus geschaltet werden kann. Was die Frage der etotsmäßigen Cv anbetrifft, so muß ich dara1 inweisen, daß die Kanz leigebilfe1 unkündbar auf Lebenszeit angestellt werden und dem E iplinar- seß unter stellt ind. Nur in bezug auf den Wobnungègeld [uß O E e gestellt als die etatómäüinen
] Wenn sie meinen: gleiche Arbeit, l if
ein Grundsaß, der doch niht überall m
; Militäranwärter hat doch vorher zwölf I
zivilanwärter in derselben Zeit mehr ver dien offizier. Wollte man den Wunsch der Zivilkan;leigehilfe so würde man die Militära nwärter [h digen ; davon kanr sein. Man hat nun eine iderung det ( stimmungen verlangt. rine folche Aenderung ift aber mit h auf die Zivilversorgu l : Militäranwärke r beim Kriegs ministerium nicht zu erreichen kann auch nicht dees
Kommissar des Kriegsmin ist riums, M jor von
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offizierersaßz R heraus ( -
1zletgehil fenstelloi n den Mili äranwärtern b Ora tIA Wenn der Bilbunaarat unserer Unterc ziere id auch lichem Maße gehoben hat, dc e den mittleren zuzustreben in der Lage sind, so follte man ibnen ) altes Recht auf diele Stellen nid ve]hneiden. Son gutfundierte preußische Zivilverforgung verschlechtert und daraus Möglichkeit hervorgehen daß nich der Unteroffizierersatz verschlechtert : das bedeutet ja eine Schädigu1 ig der Interessen der Armee. Aus diesem e würde der Kriegsminister nicht in der Lage sein, einer Abände rung des bisherigen S zuzustimmen.
Abg. Dr. Sche pp (fortsd Bolksp.): Die Aufbesserung welche die ZJustizkanzleigehilfen im Akin Ctat erfahren haben, wird voll kommen anerkannt. Betrachtet man aber die Herabminderung der SCâte für die Ueberarbeit, [jo kommt man zu der Erkenntnis, daß auf der einen Seite gegeben, auf der anderen Seite Verschiedenes genommen wird. Vas Streben der Kanzleigehilfen L Quer lel längerer Zeit auf etats8mäßige Anstellung gerichtet. (Cs besteht ferner die Be fürcht tung, daß man vorhat, ihr Arbeitspensum von 36 auf 40 Seiten heraufzuseßen. Ihre Tätigkeit ist heutzutage keine ]o rein mechanishe mehr. Sie ist gerade so wertvoll, wie die der Militär anwarter.
Beim Kapitel „Landgerichte und Amtsgerichte“ hebt
Abg. Wißmann (nl.) den hohen Wert der Stenographie gerade für die Justizverwaltung hervor. Eine genaue Protokollierung könne nur ein Stenographbiekundiger vornehmen. Cs bleibe zu erwägen, ob man nicht bei der Annahme der eten idare die Kenntnis der Steno graphie zum mindesten als erwünscht bezeichnen solle. Ferner müßten bei jedem Geriht Telephone vorhanden sein. i:
Abg. Cassel (fortshr. Volksp.) führt aus, daß die Klagen wegen Bevorzugung ter Prädikatsassessoren niht nachgelassen Hatten. Vie dem Minister nahgeordneten Behörden schienen auf dessen Jn tentionen nicht einzugehen. Der Nedner „geht fodann auf die Stellung der Verteidiger ein und hebt hervor, daß ein Zusammengeben von Nichtern und Berteidigern von hêchstem Wert für die Wahrheits- ermittlung sei. Die gegen die Verteidiger im Moabiter Prozeß er hobenen New gingen zu weit.
Justizminister Dr. Beseler:
Anknüpfend an die Bemerkungen des Herrn Abg. Wißmann, will ih hervorheben, daß ich es selbstverständlich für rihtig balte, daß die Landgerichte Telephon haben. Wenn ih davon sprach, das Bedürfnis solle geprüft werden, so bezog sich das auf die kleineren Amtsgerichte.
Herrn Abg. Cassel möchte ih — ich hoffe, zu seiner Beruhigung — mitteilen, daß nah einer im vorigen Jahre getroffenen ¿reststellung die Assessoren, die das Examensprädikat erlangt haben, von den Kom misscrien als Hilfsrihter usw. etwa nur 119% innechatten, 89 9/5 der Kommissorien aber nicht an Prädikatsassessoren vergeben waren. (Abg. Cassel: Sehr gut!) Von den im leßten Jahre Angestellten find etwa */; nicht Prädikatsassessoren. Also die Befürhtung des Herrn Abgeordneten, daß man zu weit in der Berücksichtigung der mit dem Gramensprädikat Ausgezeichneten gehe, möchte ih doch nit teilen.
(Schluß in der Zweiten Bellage.)
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