1891 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

n zum großen Theil aufgehoben und seien Zusammen- ßere Festungen nötbig. laß nah Glogau im militärishen Interesse dringend Einzelheiten über die Mobilmachungépläne könne vielleidt lasse sich an anderer Stelle nahweisen, diese Verlegungen nothwendig mahen.

Abg. Sperlic: Glay fei al nd darum dürfe es wohl sei

kleineren Feftunge ziehungen in grö Verlegung vo erforderli. nicht geben ;

Aus dem Grunde sei

s Festung durchaus nit aufge- L ne Artillerie-Garnison behalten. Allerhöchste Dislokationsrecht habe er mit seinem Antrage

Die Wohnungs- aende und die Verlegung der Grunde erforderli.

für den Kommissionsantrag dem eigent- ih darüber

nit eingreifen wollen.

Bundesraths-Kommissar Oberst Erfling: verbältnifse in Glaß seien durchaus ungenü beiden Compagnien sei {on aus diesem

Abg. Scipio: Seie Partei würde t ese geringfügige Forderung werde ja sondern man werde f sion ausetnanderzuseßen haben. die Forderung

lihen Bau gar nit präjudizirct, im nähsten Jahre in dec Kommis Aus diesem Grunde sei es auch gar nicht nöthig, no einmal in der Kommission zu prüfen. Der Antrag Sperlih wird hierau en die Stimmen der Sozialdc entrumsmitglieder bewilligt. dem Antrage der Budgetkommission, Position durch den Bundesraths- die Forderung von 59000 für da3 General-

f abgelehnt und die Position geg mokraten, Deutsch- freisinnigen, Polen und C Gestrichen wird nah troß der Befürwortung der Kommissar Oberst Erfling, zum Neubau ein Kommando des V Zum Neubau ei werden statt der ge]or 1 nur 10 000 / für den Entwurf bewilligt; als für eine Kavalleriekaserne in Braunschweig statt 676 000 At. nur 645 000 M Zum Neubau u1 Zubehör für die Arti als vierte Rate 200 000 A bewilligt ; Ausstattungsergänzung einer K Bataillon Jnfanterie in Hildes (erste Baurate) 250 000 Für Grunderwerb un JFnfanteriekas Das Haus nur 30 000 M Zum Bau eines Kommandantur- und Divisionskommando- Dienstgebäudes in Graudenz werden für Grunderwerb und Entwurf 18000 A gefordert. Die Kommission hat die Summe aber die Zweckbestimmung des Titels auf ein Kommandantur- gebäude beschränken. Nachdem Bundesraths-

es Bureaugebäudes 1TI, Armee-Corps in Koblenz.

ner Jnfanteriekaserne in Bremen derten ersten Baurate von 400 000 dritte Rate

1d zur Ausstattung einer Kaserne nebst [llerieverstärkung in Hannover werden zum Neubau und zur aserne nebs Zubehör für ein heim werden als zweite Rate 6 bewilligt.

d Entwurf zum Neubau einer Osnabrückz sind 35000 M ge- bewilligt nah dem Antrage der Kommisfion

niht beanstandet, will

Kommissar Oberst Erfling für das dringende Bedürfniß der Unterbringung des Divisions- Commandeurs in einem eigenen Dienstgebäude wegen des Mangels an geeigneten Miethswohnungen in Graudenz ein- getreten ist, wird die Position nach dem Kommissionsantrage

bewilligt werden die geforderten Raten für Militärlazarethe u. A. in Jnowrazlaw, Bromberg, Krotoschin, Gleiwiß, Gestrihen wird na Forderung einer leßten Rate von 1 depot in Danzig, zum Grunderwerbe für ein Prüfungskommission in Ber einer lezten Rate von 147 000 Éaserne für eine Co1 Jm außerordentli und zum

Ohne Debatte

ch dem Antrage der Kommission die 50 000 M für das Train- ebenso die Forderung von 500 000 Dienstgebäude der Artillerie- lin, endlich die Forderung M für eine Fahwerks- npagnie Jnfanterie in Me8. chen Etat werden statt 300 000 6 zum Baubegiïitn für die Erweiterung der Artilleriekaserne zur Aufnahme der Etatsverstärkung der llerie in Stettin nur 6000 46 zum Entwurf be- von der zweiten Rate von 45000 für Artilleriekaserne in Marienwerder 25 000 S nur 20 000 M bewilligt.

Von der

(6, abgeseßt und

von 10 Millionen Zwedcke und zur Her- wird eine

N Forderung (A schaffungen für artilleristische stellung der erforderlihen Aufbewahrungsräume“

statt der geforderten 1000000 4 als Saarburg

Million abgeseßt. Endlich werden zweite Rate für eine Kavalleriekaserne in 900000 é bewilligt und der Rest des außerordentlihen Etats entwurf genehmigt, desgleichen die Einnahmen Reichs-Militärkontingents, sächsischen und bayerische

nach dem Etats des preußischen Extraordinarium und die Einnahmen des württembergischen

Damit ist die zweite Berathung des Militär- Etats er-

Schluß 23/4 Uhr.

Haus der Abgeordneten. 47, Sitzung vom Dienstag, 3. März 1891.

Der Sitzung wohnen der Minister des Fnnern Herr- furth und der Finanz-Minister Dr. Miquel b Auf der Tagesordnung steht die dritte des Einkommensteuergeseßes. Abg. von Meyer (Arnêwalde): er

mit der Vorlage einverstanden sei, so namentlich mit d seßung der Einstäßzungekommiss gerichtehofs durch das Ober-VerwaltungsgeriÄt. nur gegen die Ueberweisungëparagrapken. Abg. von Jagow; Seine Fraktion wesentlihen Bestimmungen für gut und wer in der S§lußabstimmung dafür stimmen, wenn ni@ Lesung Aenderungen einträten, Sie werde folgende Einzelanträge stellen : welder außerhalb Preußens Agenturen unterhielten, weil sie glaube, daß er zu fe Ferner werde sie in S. 9 die Einkommen in Abrechnung zu brtngen beantragen, stehen bleibe, \chwere Ungleichheiten g die Besteuerung der bc die Vorschläge der Kommission wiedereinzuführen in der zweiten Lesung, 4 äiten, sei in der Erwartung geschehen, a finden werde, wele für den chführbarfkfeit ermöglihe; da seine Partei in der Achenbach eintreten. ibumsêermittelung auch die besonders wünsche sie statt daß die Grund- und

Berathung

klärt, daß er im Allgemeinen er Zusammen- jon und mit dem Ersay des Steuer- Bedenken habe

halte das Gesetz in seinen de fo gut wie ges{lofsen t in der dritten bmbar maten. Den zweiten Absatz in §. 2, die in Preußen wolle sie gestciden wissen, hr großen Schwierigkeiten Anlaß geben Kommunalsteuern nit vom weil, wenn dies be- eshafen werden würden. Ffkticengesellsbaften behandele, beantragen. welche für

die es für sie unanne

ns befindliche Anlagen, besteuern wolle,

Die Abstimmung seiner Freunde den Antrag Achenbach gestimmt h daß man bis zur dritten Lesung eine Fafsun richtigen Gedanken eine praftishe Dur dies aber sh nicht habe ermöglichen loffen, werde dritten Lesnng nit für den Antrag noch den Wunsch, zu den Mitteln zur Eigen íFnventarlegung gefügt zu schen, und ganz der 88. 82—84 flar aus Gebäudefteuer als Staats} die Ueberweisung geregelt werden solle, sei darin e für die Steuerreform enthalten. von dem Wablrecht handele, eine Verfafsungsänderung; man f

gesprochen zu sehen, dc teuer einfach abgeschaft werde; j ine direkte Gesa sie im §. 76, der

Ferner erblide

derselben aus dem Wege gehen, wenn man den Abfatz, welcher von j der Einführung ter Abtbeilungslisten bei Urwahlen handele, streiche. Stließlih werde sie noch beantragen, die Versicherungsprämien nit von dem fteuerpflihtigen Einkommen abzuziehen. Im Uebrigen er- scheine ihr das Geseß durchaus annehmbar; doch wünsche sie dringend, daß man keine Bestimmung darin aufnehme, welche die Deklara- tionspflicht thatsäcblih so gut wie aufbebe. : Abg. von Czarlinski: Seine Partei erkenne an, daß die Vorlage eine gerehtere Vertheilung der Steuerlasten ermöglihe, wenn fe au nicht allen einzelnen Bestimmungen zustimmen köônne. Zu der obligatorishen Selbstdeklaration könne sie ih nur schwer ent- \chließenz aber immerhin sehe sie darin auch ein Mittel gegen eine übermäßige Einshäßung. Jedenfalls müsse man nun alle Umwege vermeiden, auf welchen die Selbstdeklaration illuforisch gemacht werden könnte. Im Steuertarif seien die Sätze für die mittleren Klassen noch zu hoh. Für das Zustandekommen der Vor- lage habe seine Partei in der zweiten Lesung alles Denkbare gethan ; um so bedauerlicher sei es, daß der Abg. Graf zu Limburg-Stirum einen Appell an die Regierung gerihtet babe, die Ausnahmegesehze gegen die Polen aufrecht zu erbalten. Solche Ausnahmemaßregeln deuteten immer auf eine Shwäte einer Regierung, und diese Polen- geseßze hätten auch {on bedenkliche Folgen gehabt. L Abg. Dr. Enneccerus: Durch die zweite Lesung sei eine ganze Reihe von Verbesserungen in die Vorlage hineingekommen, wenn au nit bei allen Verbesserungen das Maß erreicht sei, welches seine Freunde wünschten. In der ersten Lesung hâtten alle Parteien eine |chwächere Heranziehung der mittleren Einkommen ge- wünscht, bierin sei aub ein Erfolg, aber ein nit sehr großer erzielt worden. Die Einkommen von 7—10 000 M seien gegen das jeßige Geseß immer noch in der Steuer erhöht, und diefe Einkommen seien niht so groß, daß sie neben der Erhöhung durch die Deklaration auch noch eine Erhöhung im Steuersatze ertragen können. Die Herabsetzung bei den anderen Einkommen sei nicht bedeutend, sie übersteige nirgends 12% und werde die faktische Erböbung durch die Deklaration nibt ausgleicen. Deshalb be- antrage er wieder eine Ermäßigung der mittleren Einkommen, In der Erböbung des Steuersatzes auf 4°%/ für die Einkommen über 30 000 # erblickten Mane eine gefährliche, an das sozialdemokcatische Programm erinnernde Progressivsteuer, er sehe darin nur das Prinzip der Degression. Die Vorlage lasse als Normalsayg klar und deutli noH immer die 39% erkennen. Daran schließe {ih na unten die Degression und nur bei ganz hohen Einkommen eine Progression. Bedingungslos stimme er für die Möglichkeit der Herabseßung der Steuer bis um 3 Stufen wegen persönlicher Verhältnisse. Er würde sogar stati dieser Befugniß der Einschätungskommission eine feste Regel beantragen, wenn ein folcher Antrag nit ausfibtslos wäre. Die Steuerkraft könne nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Berhältnisse der großen und kleinen Familien richtig beurtheilt werden. Er stimme auh dem Abzug der Lebensversiherungs - Prämien bis zu 600 G zu. Der Gedanke der Kapitalansammlung trete bier gegen den Versicerungsgedanken vollständig zurück. Diese Bestimmung sei also nit inkonsequent, und er bedauere, daß die Konservativen deren Streihung beantragten, Die Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an die Gemeinden hätte er gern noch mebr gesichert gesehen, da er aber in diefer Beziehung in der zweiten Lesung so wenig Entgegenkommmen Seitens der Konservativen und Freikonservativen gefunden habe, stelle er keine dahingehenden Anträge. Die Bestimmung, daß für die Landtags8wahl die Dritt- theilung in jedem Urwahlbezirk, auch in größeren , aus mebreren Urwahlbezirken bestehenden Gemeinden , stattfinden solle, enthalte eine ganz erheblihe Verfassungsvershlechterung ; denn sie füge den vorhandenen Üngleihheiten des Wahlrechts no neue, 60st shreiende Ungleichheiten hinzu und sei ein Präjudiz für eine weitere Ver- \chlehterung des Wahlrechts. Er hoffe, diese Bestimmung werde wieder gestrißen werden. Die Beseitigung des Steuerprivilegs der

Reichsunmittelbaren fei in der Regierungsvorlage völlig sithergestellt gewesen, nah der zweiten Lesung bleibe dieses Privileg bestehen, wenn ein Geseß über die Entschädigung der Reichs8unmittelbaren nicht zu Stande tfomme. Für die von den Konservativen beantragte Streichung des sogenannten Agenturparagraphen werde er stimmen, weil dessen Zweck {hon durch die übrigen Bestimmungen über die Aktien- gesellshaften erreiht werde. Alles in Allem enthalte die Vorlage gegenüber dem jeßigen Recht einen großen Fortschritt, und sie sei nur ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform unseres Steuerwesens. Ein erstes weiteres Ziel sei die Ueberweifung der gesammten Grund- und Gebäudesteuer und später auch der Ge- werbesteuer an die Gemeinden und dadur die Beseitigung der Ertrags- und Realsteuern als Staatssteuern, sowie die Beseitigung der Nach- theile der jetzigen Doppelbesteuerung und der die Verhältnisse keines Einzelnen richtig berüksihtigenden Bruttobesteuerung. Damit fei eine Aufhebung der lex Huene und eine verschiedene Besteuerung des fun- dirten und unfundirten Einkommens zu verbinden. Aber auch die Vor- lage habe an sich schon einen selbständigen Werth, sie ziehe in Folge der Deklaration das wirklihe Einkommen heran und bedeute so die Durchführung der Gerechtigkeit auf dem Gebiete des direkten Steuer- wesens. Und wenn Gerecbtigkeit die Grundlage jedes Staatswesens sei, so werde auch viese Reform die Grundlagen unseres preußischen Staatêweiens verbessern. (Beifall bei den Nationalliberalen.)

Abg. Richter: Den Ausführungen des Vorredners könnte man das Motto voransezen: „Wenn die Hoffnung niht wär’, so lebt’ ih nit mebr.“ Aber nach den bisher gemachten Erfahrungen sollte man sich doch in Steuersachen einer ungerechtfertigten Hoffnungsfreudigkeit nicht hingeben. Der Finanz-Minister habe ihm neulich zum Vorwurf ge- matt, daß er (Redner) sofort feine sämmtlihezn übrigen Steuerpläne habe fennen lernen wollen. Er meine, wenn man in einem Geseß felbst auf fünftize anderweite Steuermaßregeln verweise, müßten die Grundzüge einer solchen Reform viel deutlicher hervor- treten, als es gesehen sei. Daß seine Partei nicht bloß negire, sondern auch ein positives Programm babe, lehre ein Blick auf die Gesammtheit der von ihr gestellten Anträge. Auch cin nach diesen Anträgen verändertes Gesetz sei sehr wohl ausführbar. Die Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaften halte seine Partei na wie vor für eine Ungerechtigkeit. Auch eine Verwendung des aus dem Gese hervorgehenden Plus zur Ueberweisung an die Kommunal- verbände halte sie für feine Steuerentlastung. Ihre Anträge zum Steuertarif rechtfertigten si von selbst. Der Abg. Enneccerus habe felbst zugegeben, daß die Säße für die Mittelklassen große Härten in ih \{chlöfsen. Ferner müßte der Steuertarif so eingerihtet werden, daß er ohne Weiteres auch für die Gemeinden passe. Die Bestimmung über die Steuerbefreiung der Reichsunmittelbaren sei durch die Hülfe des Centrums noh verschlehtert worden. Bezüglich der Veranlagung wünsche seine Partei nit zwei verschiedene Klassen von Kommissionsmitgliedera, Gewählte und Ernannte, und man hâtte au sehr wohl davon absehen können, den “Landrath zum Vorsißenden zu mahen. Wäre der Tarif ein anderer, wäre cin Unterschied zwishen fundirtem und unfundirtem Einkommen gema@t, wäre die Veranlagungékommission fo zusammen- gesetzt, wie feine Partei es wünsche, so würde die Deklarationsfrage für sie cine ganz andere Bedeutung haben, Dann würde für ihn der Zeitpunkt gekommen sein, mit Einzelanträgen auf eine andere Durch- führung der Deklaration hervorzutreten. In der gegenwärtigen Gestalt werde der Deklarationszwang verschieden wirken. Die Quotisirung habe seine Partei beantragt, um dem Abgeord- netenhause die Verfügung über das Plus zu erhalten und dieses dann im Interesse der Steuerzahler verwenden zu können. Dann liege die Quotisirung im Interesse einer soliden Finanzwirth- schaft, ermöglihe die Prüfung der Nothwendigkeit und Nügli@keit der Ausgaben. Wenn sonst der Regierung mehr Geld bewilligt worden sei, habe es die Volksvertretung immer für angezeigt erahtet, zur Herftellung des Gleichgewichtes eine Minderung des politischen Einflussez3 der Verwaltung eintreten zu lassen. Dieses Gesetz ent- halte aber eine Erweiterung der Geldmittel und eine Verstärkung der Befugnisse der Verwaltung. Das sog. Portemonnaiegeseß von 1880 solle formell nicht aufgehoben sein, aber welche Bedeutung es heute

die nit in diesem Himmel gewesen seien, zu denen er au gehöre, fönnten die Sache nit so klar erkennen. inanz-Minister {wer werden würde, nicht den wahren Weg zu wählen, deshalb könne man es risfiren! (Heiterkeit.) Die Quoti- firung werde nicht ausbleiben können; er glaube, am leichteften werde die Frage durch die Initiative der Regierung gelöft werden. Aber Steuerreform haben wolle, si in feinen Anforderungen beshränken. Dann müsse man dem Hause eine gewisse Ruhe gönnen, denn man könne beinahe denken, es sei diesmal die Absicht gewesen, sämmtliche Abgeordnete zu Tode zu beten. (Heiterkeit.) Bei ibm habe sich allerdings dieser Versu als ein Versuch mit untauglihen Mitteln herausgestellt. (Heiterkeit.) Seine Partei werde sih bei der weiteren Berathung fehr beschränken und eine Reihe von Wünschen unterdrücken, um nit das Ganze ins Stocken zu bringen. Aut die Regierung sollte sich aber eine Beschränkung auferlegen. sei ja nit nötbig, weil der Finanzminister Miquel etwas dur{bringe, daß die anderen Minister auch etwas durhbrinzen müßten in diesem jeßt könne es nicht mebr viel werden, denn das Mö{ten die

einen wesentlihen Vorwurf keinem Mensken maten kann, wenn er selbst nicht zur Mithülfe an der Deklaration aufgefordert wird, daß er lediglih \{weigt, wenn er falsch einges{äßt ist, umsomehr, wenn er si sagen muß, daß fast in allen Kreisen seine Nachbarn und dritte Personen auch nicht anders einge{äßt werden und er si nur mit einer höheren Steuer belasten würde, während alle Andern, die nicht so gewissenhaft sind, mit einer geringeren davonkommen. ist niht die Rede ersten Lesung gerade das geltende gewissermaßen die Verheimlichung; es verbietet ja den Behörden, in die Verhältnisse allzu tief einzudringen, das heutige Gesetz fordert zur Gewissenhaftigkeit auf, wendet sich an die Ehrlichen und erfaßt (Sehr rihtig!) Das ift der Unterschied!

Ich wiederhole meine Ueberzeugung, daß mindestens eine sehr große Anzahl, die überwiezende Anzahl ich bin davon überzeugt der- jenigen, die auf Ehre und Gewissen vom Staat aufgefordert sind, die Wahrheit zu sagen, siG auch zur Wahrheit bekennen werden. Das ift der große Vorzug dieses Gesetzes.

Meine Herren, die Mißstimmung! ih würde einen solhen Vorwurf für ganz ungerechtfertigt halten —, große Fragen des Staatslebens und der öffentlihen Interessen im Dienste des Gemeinwesens lediglih zu benußen für Wahlzwecke. Wenn ih mi aber einmal auf diesen Standpunkt stelle, so werden diejenigen, die sagen, wir wollen hier endli eine gerechte und gleih- Veranlagung

daß sie in diesem Gesey in viel größerem Maße vorhanden ist —, aber

dabei protestirte er ganz entshieden dagegen, daß man ihm das als

ein Bestreben, zur Quotisirung zu gelangen, auslege. (Hört! rechts.)

Fch werde das wörtlich vorlesen:

Meine Herren, man hat von einer Seite

sagt der Abg. Rickert in der Sizung vom 3. März 1873 gegen die Kontingentirung geltend gemacht, daß sie eine politische Maßregel sei, und daß sie insoforn Bedenken habe, als würde daran die Kontingentirung der Einkommensteuer und später gar die Quotisirung der Einkommensteuer und Klafsensteuer sich knüpfen. Wer vorurtheilsfrei diz Vorgänge in dec Kommission erwägt, der wird zugeben müssen, daß es streng sahlihe und, wie gesagt, ledig- lich finanzielle Erwägungen waren, welhe zur Kontingentirung der Klassensteuer führten, und es heißt doch zu weit gehen, weun man mit einer so einfachen und naturgemäßen Maßregel ein S{hreckbild verbindet, was darin nit liegt.

(Heiterkeit rehts.)

Damals wies der Abg. Rickert die Quotisirung als Schreckbild zurück und heute foll die Quotisirung die unerläßlihe Vorbedingung der Annahme dieser vorliegenden Reformgeseygebung sein. Meine Herren, stelle ich mich einmal auf den Standpunkt des Abg. Rickert vom Fahre 1873, so frage ih: ist denn hier in diesem Entwurf nicht sogar noch mehr als eine Kontingentirung vorhanden? (Abg. Rickert : Nein !) Meine Herren, hier wird vorgesehen eine Mehreinnahme, und der Abg. Rickert hat immer betoni: wir wollen nicht dulden, daß der Staat Mehreinnahmen aus direkten Steuern bekomme ohne Kautelen —, hier heißt es im §. 84, daß die gesammten Mehrerträge zur Entlastung der Kommunen dur Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer dienen follen, der Staat soll also nichts davon behalten. Freilich kann Hr. Riert sagen, das beruhigt mih nit, es fönnte ja sein, daß man über dieses Nebelbild einer Ueberweisung von Grund- und Gebäude- steuer sich nicht verständigen kann. Dafür ift aber auch vorgesehen, dann bekommt die Staatskasse wieder nichts, dann soll ja eine Re- duktion der Einkommensteuersätze Kontingentirung digeren Sinne als 1873, die sich als völlig unbaltbar erwies —, wo fann eine stärkere Garantie für die Kontingentirung vorliegen wie in diesem Geseg? Meine Herren, ih gebe zu, daß ih mit der Er- innerung an 1873 richts beweise, und daß Hr. Rickert mir eir.fach sagen kann, heute sind andere Verbältnisse, ih bin daßer nit an das gebunden, was ih 1873 gesagt habe; aber wenn Hr. Rickert meinen Sag, daß er selbst und daß das Haus an die Steuerreform seit 1867 die Bedingung der Quotisirung nit geknüpft habe, bestreitet, fo bin ih berechtigt, aus den Akten das Gegentheil ihm nachzuweisen. So viel hierüber.

Hr. Abg. Rickert hat sih bemüht, mir das Programm nun far zu maten, das positive Programm, welches er und seine Freunde dieser Reformgesetgebung entgegenstellen. bin ihm wirklich mit größter Aufmerksamkeit gefolgt; ih stelle in meinen Gedanken alle die einzelnen Einwendungen und Wünsche, die er hat, zusammen, und komme doch nit auf ein positives Programm. (Oho! links.)

Fch werde das im Einzelnen näher nahweisen. flar und deutlih hat Hr. Abg. Rickert einen Zweck des Gesetzes, die Möglichkeit einer Beseitigung der Doppelbesteuerung und die Ueberweisung der Grund- und Gebäude- steuer zu Erlassen, nit bekämpft. Er hat sich darüber mehr oder weniger unklar ausgedrüdt, was er aber gesagt hat in seinem Zu- sammenhang, beweist ganz offenbar, daß er zu diesem zweiten Theil des Programms durchaus seine Zustimmung nicht ertheilt. Jch kann es niht anders auffassen, denn er hat nur betont, die Selbftdeklaration sei zwar ganz gut, aber die Deklarationseinführung binge mit dem Nun, meine Herren, welchen Zusammenhang hat dern die Einführung der Deklaration mit dem Tarif, das ‘ift mir Will der Hr. Abg. Richter bestreiten, daß der Zweck jedes verständigen Einkommensteuergesezes ist, diejenigen Maß- nahmen zu treffen, welche die Besteuerung des Einkommens zu einer Wahrheit machen und niht

habe er nicht einzusehen vermocht. Dennoch fei viel Gewicht auf dieses Gesez gelegt denken habe seine Partei dagegen, da Kommission bleibe. seinem Reich und Das Wakblreh ( Elemeat, erfahre eine ganz bedeutende Verstàä mit der Dritteltheilung der Urwahlbezirke laffe fungen garnicht übersehen, wahrscheinlich später Er glaube aber so schneller werde aufgegeben werden. Gesetzesarbeit des Hauses, wenn es au Verfassungsänderungen

Ein politis ß der Landrath Vorsißender der Er glaube aber, mächtiger als Niemand werde gegen ihn aufkommen können. das plutokratishe rkung. Der Versuch si in feinen Wir- und das Dreiklassenwahlsystem werde als bisher. System um

t der Wähler erster und zweiter Klasse,

von Defraudation Gegensaß am Eingang der wiederholen

ch widersinniger erscheinen , deshalb das ganze

Es carakterisire ferner die f Grund einiger Stichproben Unzufriedenheit regierungsfreundlihen werde wahrscheinlich in Bohum zu suhen diesem Falle Die Vorgänge in Bochum feien ter für dieses Gese sehr zu Statten gekommen, Es heiße au weiter, daß hier und dort ähnli sei, wie in Bohum. Solche Eindrücke se gewesen, als das neue Einkommenst Das Sticwort „Deklarationszwang“ n mehr und mehr im Lande fi beschäftigt und es dringe die Ansicht dur, d unter die Traufe gekommen sei. steuert, die es am Wenigsten i tigkeit erwartet hätten. ihr Opfer haben; mögen Diejenigen, die Verantwortung vor dem Lande tragen.

Abg. Freiherr von Zedlitz: Aus

Nein“ wie immer herausgeklungen. Q Reibe vcn Voraussetzungen angeführt habe, a für das Gese stimmen würde, f Geseß nicht so energisch

Lande erregen solle, (Heiterkeit links.) Vielleichi Verwaltung die gröô aber dem Finanz-Minif

die Unehrlichen. Jahre (Heiterkeit); rübjahr breche glüdliherweise herein. Freunde im Lande nicht aus den ersten Unbequemlic{hkeiten einen Schluß ziehen darauf, daß der neue Bau ein \{lechter sei.

Damit {ließt die Generaldebatte.

Der Beginn der Spezia

ßere Schuld.

eingeschäßt worden (Heiterkeit. ) herrs {hend im Lande seß eingebracht worden sei. habe ein weites Echo gefunden. ch mit dem Gesetz man aus dem R ch Diejenigen höher be- m Namen der ausgleihenden Gerech- Steuerbegeisterung wolle einmal die dem Gesetz zustimmten, au

der Rede des Abg. Richter Denn wenn

ldebátté wird, da eine große An-

zahl von Anträgen vorliegt, auf Antrag der Abgg. Dr. Windt-

horst, Dr. Enneccerus und Freiherr von Zedliß vertagt. Schluß 3 Uhr.

Ießt habe ma Ich traue Niemandem zu

Es seien au

JFnvaliditäts- und Altersversicherung.

In Nr. 5 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs-Versicherung8- amts“, Abtheilung für Invaliditäts- und Altersversih?rung, werden folgende ersten Bescheide und Beschlüsse veröffentlicht :

Durch einen Bescheid des Reichs- Versicherungsamts vom 31. Dezember 1890 ift die Bestimmung unter Nr. XII der Anleitung betreffend den Kreis der

erung8geseß A. S U,

beschäftigten erläutert worden,

sei nur das reine , der Abg. Richter eine unter denen er nicht etw sei er nit gegangen, aber unter denen er das n so habe er eben Bedingungen gestellt, al umstürzen

Staatsfinanzen Einnahmen Staat nicht bewilligen, sondern die Mittel, die dur eine ledigli gerechtere Veranlagung der Einkommensteuer auffommen, verwenden, um die andere Ungerechtigkeit der Doppelbesteuerung in unserem Lande zu beseitigen, wir wollen die Gewerbesteuer nah Maßgabe der Größe des Betriebes, während bis heute die Gewerbesteuer im Wesentlichen veranlagt war mit steigenden Prozenten für die kleinen Betriebe und degressiven Prozenten für die großen Betriebe (sehr rihtig!), die so handeln, die diese Verantwortlichkeit auf sich nehmen, das Gefühl, den Gerechtigkeitésinn der Bevölkerung auf ihrer Seite haben, sie werden auh die Interessen großer Klassen, die bisher Überlastet Mit diesem Programm kann jede

bekämpfen würde, Reform fundament einnabme verhindern und v Reform über den ersten Schritt binaus; er wolle gegen unehrlihe Steuerza sollten; er wolle endlih die Q der Regierung

liege gar kein Anlaß vor. geberische Aufgaben vor si, daß es nicht richtig und die Landesvertretung in einen [ erbaltenden Kräfte zu sammeln. organischen Steuerreform entspre GereW{tigfeit, Das Ziel der weiteren Steuerreform Richter nur zu deutli vor si; Kommunalsteuerreform eintreten werde, berbeiführe; und das {ch

vom 31, Oktober

Amtliche Nachrichten des R.-V dieselbe auf Bureaudienfst“ der Versiherungspflicht bezieht, Unterscheidung zwiscem höherem und niederem Bureaudienst auf die Privatbureaux nicht Anwendung zu finden bat. daraus, daß auf der von dem Reichs-Versicherungsamt mit Vertre- tern der Landes-Centcalbebörden und den Vorständen der Versicherungs- talten al! L 1890 abgehaltenen Konferenz, Beschlüsse für die Fassung der Anleitung maßgebend waren, bei diesem Befreiung der Kommunalbureaux beschäftigten Personen zur Berathung gekommen Der Begriff der nach AnsiÞt der Konferenzmitglieder von der Versicherungëpfliht befreiten „höheren Bureaubeamten“ wird daher auf die in den Bureaux der Reihs-, Staats- und Kommunalbehörden beschäftigten nicht beamteten, beziehungëweise nicht mit Pensions- berehtigung angestellten beamteten sowie auf gleichartig beschäftigte und gestellte Bureaubeamte anderer, z. B. höherer kirhiiher Behörden zu beschränken sein.

2) Auf die Anfrage des Vorstandes einer Berufszenofsens{chaft Betreffs der Versicherungspflichtigkeit der genossenschaftlihen Bureau- beamten hat das Reichs-Bersicherungsamt unter dem 31. Dezember 1890 erwidert, daß es ch im Allgemeinen empfehlen wird, sämmtliche Berufsgenofsenschaft beschäftigte Beamte nur etwa mit Ausnahme des Geschäftsführers, welher sich in der Regel e Vertrauensftellung wird, sowie der vorkommendenfalls als Hülfsarbeiter A! die in Folge ihrer höheren Bildung und sozialen Stellung der Versicherungspfliht nit unterliegen, als „Gehülfen“ im Sinne des §.1 Ziffer 1 des Invaliditäts- und Altersversicherung8- gesetzes anzusehen, mitdin ohne Rücksicht auf die Höhe des von ihnen bezogenen Lohns oder Gehalts als versicherungépflichtig zu behandeln. Der Begriff der „höheren Bureaubeamten* kommt, soweit die Bureaux der Berufsgenofsenshaften handelt, nicht in vergleihen der vorherg

3) Auf eine Anfrage über die Versiherungspfli@t der Küster und anderer niederer Kircvendiener bat sih das Reihs-Versicherungs8- amt unter dem 29. Dezember 1890 dahin geäußert, daß in der Hauptsahe Arbeiten (Reinigung G

wolle jede Mehr- erhindere dadurch die Weiterführung der alle Kautelen be- eingeführt werden nführen und damit die

Landesvertretung verschieben ; Das Haus habe

der nah dem In- versicherten A.-V. 1891 Seite 4 ff. *)

Alter s8versi

uotisirung el

so {were sein würde, die Krone ickeln, statt alle ftaats- Die Vorlage als erstes Glied einer he dem Grundziele ausgleihender sehe der Abg. er sehe es voraus, daß welche eine Entlastung des cine dem Abg. Richter wobl chlüfsse der zweiten Lesung bedauere er f die Veranlagungskommission; Abg. Richter gegen die Er sei überzeugt, Ansehen der Person wahrzunehmen

Kampf zu verw Es ergiebt ih dies

anstalten am 6./7. Oktober waren, auf ibrer Seite haben. Partei, wenn es darauf ankäme, in die Wahl gehen. (Bravo !) Meine Herren, ih bin von jeher der Ueberzeugung gewesen, daß diese ganze Steuerreform undurchfübrbar ist und nicht gelingen wird, wenn sh nitt eine feste Mehrheit bildet im Landtage, im Herrenhause sowohl wie hier, welte die großen Ideen dieser Reform erfapt, si zu eigen mat und entschlossen ist, sie konsequent dur{zuführen. jeßt der Fall ift, diese Ueberzeugung babe ich heute gewonnen. Ih bin jet vollständig getro| ob ich es selbst ausführen kann oder nit dieses Reformprogramm , welches wir hier im ersten Schritt boffentlih zur glücklichen Lösung bringen, es hat die Kraft in si, und jeder Landtag und jede Regierung muß die angefangene Reform durchführen, sie können niht auf halbem Wege stehen bleiben. Das ist meine Ueberzeugung! Deswegen konnte der Hr. Abg. Freiherr von Zedlitz getrost sagen: wir übernehmen diese Verantwortlickeit mit voller Ruhe und gutem Gewissen.

Abg. Dr. von Gneist führt aus, Einnahmen nit auskommen könne. und müßten durch Mehreinnabm-:n gedeckt werden. Etat mehr als 8000 Ausgabeposten, und weil die Einnabmebewilli- gung fehle, sei das Haus gezwungen, auf die Prüfung der Ausgabe- posten eine große Zeit zu verwenden. wenn das Akg?ordnetenhaus ein wirkli@es Einnahmebewilligungsrecht hätte. Eine Verschiebung des Wahlrechts werde durch die Vorlage herbeigeführt; aber das sei {on bei anderen Steuergeseßen ges{ehen und rehtfertige noch nit, mit dieser Vorlage eine vollständige Umge- staltung des Wablrechts zu verbinden, einzuführen. n der Kommune dem Schulunterriht für ihre Kinder, fo daß die Verschiebung des Wahlrehts dem gegenüber gar nicis bedeute. baupt niht zweckmäßig, politishe Fragen mit einem Finanzgeseß zu L Redner wendet sich dann gegen die Erhöhung des Steuer- satzes bis auf 4 °/o.

Abg. Dr. Windthorst: Gewiß solle man nicht fremde Materien c Aber das Landtags- und Kommunal- wablrecht beruhe auf den Steuern, und es müßten daher die Maß- regeln getroffen werden, welhe sich aus der Reform der Steuer er- Gs würde sehr angenehm gewesen sein, wenn der Vorredner aus dem reihen Schatze seines Wissens bier dargelegt bätte, wie das Wahlreckt anders als na der Steuer passend geregelt werden tönne. Deshalb gehöre die Resolution Rickert für das allgemeine gleiche Wakhlrecht wohl zu diesem Gesetze. n Einführung Man solle bei Zeiten und mit Bedacht das thun, wozu man nachher gezwungen werden könne, tie lange verweigerte

Auch das Gemeindewahlrecht werde dur Er glaube, daß die Unhaltbarkeit des jeßigen Wahlrechts ich nah der Steuerreform noch viel eklatanter zeigen werde, so daß man über das Provisorium bald hinausgehen e Er hätte cigentlich geglaubt, daß es heute nit erforderli sein werde, noch Generaldebatten stattfinden zu lassen. Die Mehrzahl seiner Freunde werde auch in dritter Berathung bemüht sein, das Gesey so zu gestalten, daß cs annehmbar bleibe. Die zu dem Gesez werde ihm persönlih gar nit leicht. werde längere Zeit ein fehr großes Mißbehagen herbeiführen, bis es sich eingebürgert haben werde, sowohl wegen der Mehrbelastung durch die Steuer, als wegen der Plackerei, welhe das Geseß mit si bringe. Sei es denn mögli, so wie die Sade si gestellt habe, der Vor- lage ein absolutes Nein entgegenzustellen? Seit Jahren sei über die Ungerechtigkeit der bestehenden Einshäßung geklagt worden; im Reichstage sei die Einführung einer Reihs-Einkommensteuer verlangt Er habe sh immer gedaht, wenn die Sache wirkli angebe, dann werde es langsam gehen. Der Abg. Rickert aber sei dabei in die Arrièregarde gerathen; es heiße jeßt: Immer langsam voran, immer langsam voran, damit der Fortschritt nachkommen kann. Nach dem ewigen Drängen nah gerehterer Veranlagung könne man nicht ungestraft zu einem Versuch der Regierung auf diesem Gebiete nein sagen; er die indirekten Steuern so erhöht habe, müsse man die direkten Steuern in ein besseres Verhältniß zu den indirekten Steuern bringen. Er boffe, daß das Werk, welches heute begonnen werde, vollständig werde zu Gnde geführt werden. unterbleiben, wenn die Männer, welche dieses Werk begonnen hätten, Er wolle das niht bof vorkommen, als wenn allerlei im Werke sei, Schwierigkeiten gemacht werden würden. sei, daß im Hause selbst nit boffen. Reform durgeführt werden werde und müsse kunft sei noch nicht so klar gegeben, er Finanz - Minister Ganze übersehen.

Grundbesites nicht angenehm. Einige Bef namentlich in Bezug au aber das volitische Mißtrauen, welhes der Landrätbe entwickelt habe, theile er nit. Landräthe ihre Pflichten ohne bereit seien. (Widerspruch links; Zustimmung rechts.) Mißstimmung {ih erheben werde, daß die V

Erpedienten, MRegistratoren

eine vorübergehende so werde auf

die Dauer doch die Erkenntniß Play greifen, au8gleihende Gerechtigkeit bringe.

Abg. Rickert: dann ftände 01 werde ih dadurch nicht beruhigen lasse ausgleihenden Gerechtigkeit diente, Aber es sei an diese Reform etwas und dieses Andere sei \chließlich Hauptsache. Wenn der Vorwurf der

meine Herren, ih Wenn es mit volltösnenden Worten abgemacht es um die Vorlage brillant; aber das Volk Wenn das Geseß nur der rde seine Partei mit Freuden Anderes angehängt, Es solle mehr Geld be- Negation gegen seine Park , so würde derselbe den Schein he cr auf seine Parteï

im Bureau

verwendeten

(Lebhaftes Bravo.)

„daß der Staat mit fixirten Die Staatébedürfnisse wüchsen Man habe im

schaft werden. vor Sonnabend erhoben worden wäre riginalität gehabt haben. gar keinen Eindruck. Sie folge nur ihrem Politik der

Meine Herren, Aber so ma

Schiffbruch Am 24. Februar Quotisirung empfohlen ; Berminderung der Kronre@te. MeinungêweWsel herbeigeführt. ) Hätte der Finanz- fie angenommen so müsse er be-

von Zedliz selbst noch die heute verwerfe er sie und bezeihne sie als eine Freitag und Sonnabend bâtten diesen (Widerspruch des Abg. Freiherrn von Zedliß Minister die Quotisirung beantraat, hier würde worden sein. Wenn man f Ç Was wird machen? Das wisse

Die Sache würde anders liegen, de Bescheid 1).

age, im Herrenhause nit, im Allgemeinen, das Herrenhaus denn mit man auch noch nicht. Et Herrenhaus wolle einige kräftige Striche durch die NVorlage Die Verhandlungen der Finanz-Minister die Mehreinnahmen wolle; der Minister, selbst wenn nit die ganze Grund- wiesen werde, den übershießenden T leihterung der Einkommensteuer verwenden wolle. Minister erkläre, daß niemals ernsthaft Jema 1 Nationalliberalen, Minister früher gehört habe, hätten 1 die Quotisirung verlangt und die : Einführung beweglicher

worden sei, gegen den Zolltarif gestimmt. frage der Finanz-Minister. aber Jeder denke weisung der Grund- An wen solle überwiesen werden ?

die Provinzen ? Daran liege es eben klärung gegeben werden könne niht, um es in den Kasten zu Gesetzentwurf der Regierung habe viel niedrigere S als die jeßige Vorlage und troßdem nicht zufrieden; versiherungsprämien beseitigen. agrarishe Mehrheit, wie der Abg. Dr. Enneccerus; konservativen Mebrheit allein.

Finanz-Minister Dr. Miquel: :

Meine Herren! Gegenüber den vielfahen Ausführungen, die ih hier gemaht habe, und da ih auch heute nihts gehört habe, was einer eingehenden Beantwortung bedürfte, fühle ih mi verpflichtet, die Zeit des Hauses nur ganz kurz in Anspruch zu nehmen.

Meine Herren, ih bin kein Freund ih will mit einer mebr versönlihen Bemerkung anfangen von dem Lesen alter, in anderen Zeiten, unter anderen Umständen und zu anderen Zwecken gehaltener Reden (Heiterkeit und Bravo! rechts), ih finde das höchst geiftlos und unfruchtbar. (Bravo! rechts.) Aber, da dec Hr. Abg. Riert nun zweimal gemeint hat, ich hätte ihm Unrecht gethan mit meiner Behauptung, daß in früheren Zeiten auch von seiner Seite gegenüber eingreifenden Reformen der direkten Besteuerung die Quotisirungs- frage nicht als Bedingung aufgestellt sei, so bin ih doch nun ge- nöthigt, den Abg. Rickert vom Jahre 1873 dem Abg. Rickert vom Damals verlangte der Hr. Abg. Rickert als Referent der Kommission und au in seiner ersten Rede per- fönlih nihts weiter als die Kontingentirung der Klassen- steuer, während von einer Kontingentirung oder Quotifirung der Einkommensteuer, wo doch das Geseß gerade auf eine Vermehrung der Einnahmen aus der Einkommensteuer berechnet war, überhaupt nit die Rede war. (Sehr richtig! rechts.) Aber weiter, für die Klassensteuer verlangte er nur eine Kontingentirung ich werde zeigen:

Tarif zusammen. also etwa das allgemeine

Es Heiße aber, das Gehülfen im Sinne des §8. 1 Alterêvecsiherungsgeseßzes Dagegen wird na% Anficht J in denjenigen Fällen eine Ver- siherungépfliht der Küster nicht anzunehmen sein, in welchen, wie sogenannten „Ober-Küstern“ Katbedral- 2c. Kirchen, die Thätigkeit der betreffenden Personen im Wesentlichen in der Betheiligung an der Leitung des Gottesdienstes und in einer gewissen Aufsichisstellung gegenüber den anderen niederen Angestellten besteht, dagegen das persönliche Eingreifen bei der eigent- lien Arbeitsthätigkeit zurütritt, fällen wird die Arbeitsthätigkeit des Küsters an si der Pflicht zur öInvaliditäts- und Altersversiherung unterliegen. auch bei niederen Organisten, Angestellten BVersiherunasamt sicherungspflicht durch die Bestimmungen des Bundesrathsbeshluïses vom 27. No- vember 1890 über die Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A., J.- u. A.-V.* 1891 Seite 6 Anm. 3) ausgeschlossen sein wird, indem danach viele Küster 2c. an kleineren Kirchen, welche neben einem ständigea Hauptberuf als Landwirthe, Handwerker oder der- Dienste nur nebenher und gegen ein gering- on der Versicherungé pflicht befreit find. ) Dem Vorstande ciner Versicherungsanstalt gegenüber bat sich das Reihs- Versiherungsamt unter dem 10. Februar 1891 dahin ge- äußert, daß die Frage, wann das für eine vorübergehende Dienst- leistung gewährte Entgelt als ein geringfügiges anzuseben, und die ; i L Bundesraths- bes{lusses vom 27, November 1890 (vergleihe „Amtlihe Nach- J.- u. A -V.* 1891 Seite 6 Anm. 3) von der Versicberungspfliht befreit fei, im Allgemeinen nur von Fa Fall unter Berücksichtigung der ältnisse, insbesondere der gesammten Lebenshaltung der beschäftigten Person, zu entscheiden sein werde, ohne daß sih die Vorausseßungen jener Frage in einer allgemein gültigen Weise ziffermäßig feststellen lassen. Indessen werde der Vorstand, wie er selbst vorgeschlagen, im Allge- meinen kaum feblgehen, wenn er den einem Drittel des maßgebenden orts8- üblichen Tagelohns gewöhnliher Tagearbeiter (§. 8 des Kranken- versiherung8geseßzes) entsprehenden Lohnketrag als ein geringfügiges Entgelt im Sinne des Bundesrathsbeshlusses ansehe. einem derartigen Entgelt werde in der Regel angenommen werden können, daß es zum Lebeusunterhalt niht ausreihe und zu den Ver- fiherungsbeiträgen nicht in_entsprehendem Verhältniß stehe. Aller- dings sci nicht ausges{lossen, daß auch ein diesen Betrag über- steigendes Entgelt im Einzelfalle als ein „geringfügiges*“ erscheine und dementsprewend die mehrerwähnte Bestimmung beschlufses Anwendung finde.

*) Bon 189

viel mehr namentlich in | Leistung von Botendienstex 2c.), als 3 IíInoaliditäts-

anzusehen sind.

völlig unverständlich. n ergeben, T he daraus hervor, daß und Gebäudesteuer über- heil der Mehreinnahmen ni Der Finanz- Quotisirung denen ja der Finanz- 873 Hrn. Camphausen gegenüber Nationalliberalen bâätten 1879, Reichstag verweigert Wo fei unser Programm, sei leiht aufgestellt, 8 Anderes.

zweiten Lesung hätte | : 22 Juni 1889

Reichs-Versicherung8amts

Es sei aber über-

„Ersten Küstern“

Abg. Richter sagt selbst, aus der Deklaration werden 30 Millionen mehr auffommenz ich habe damals son erwidert: das ist das An- erkfenntniß der völligen Unhaltbarkeit der jeßigen Einkommensteuer. (Lebhafter Beifall.) Gut, wer dies anerkennt und niht den Antrag stellt, tas Einkommensleuergesey überhaupt aufzuheben, fommensteuer preiszugeben , statt auf die Personalsteuern und auf Nettoeinkommen diz allgemeines System der Objektssteuera einzuführen, folgeweise zur Kapitalrentensteuer überzugehen, der muß dahin kommen, daß es die höchste Zeit ist und nit dur allerhand Gegengründe versleiert werden kann, das Einkommensteuergeseß zu einem wirksamen zu machen, Wahrheit und Gerechtigkeit in die Sache zu bringen. Meine Hercen, der Hr. Abg. Richter hat nun abec Alles gethan, um den zweiten Akt der Durchführung eines gerechten, organischen Steuer- Denn wenn er hier eine Degression beantragt, von der er selbst anerkennt, daß sie 103 Millionen koste, wenn er die gesammten Kommunalfteuern abgiebt, wovon na- gewiesen ist, daß es se{s Millionen koste, dann hat er {on ziemli dafür gesorgt übrigens au dafür, daß dann der Fall der Quoti- Ht nothwendig is (Heiterkeit), aber jedenfalls auch dafür gesorgt, daß solche Uebershüsse niht entstehen können, welhe unent- behrlih sind, um zur Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer in einem ausgiebigen Maße übergehen zu können. dabei: ich kenne das Programm immer noh nit.

Der Hr. Abg. Rickert hat heute die Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer für ein Schlagwort erklärt, was nichts bedeutet. Meine Herren, es war doch aber gerade der Abg. Rickert, der in der Kommission plötzlich beantragte, die Hälfte der Grund- und Gebäude- steuer {hon jeßt den Kreisen zu überweisen. (Heiterkeit.) Wo war da das Sclagwort? (Große Heiterkeit.) Meine Herren, i will nit weiter auf die Einzelheiten nicht eingehen, nur gegen Eines will ih mich noch verwahren,

I habe gesagt, als man von der wachsenden Unzufriedenheit im Lande spra, daß diese Unzufriedenheit wohl vorzugsweise in denjenigen Kreisen zu suchen wäre, die befürhteten, auf Grund der Deklaration mehr zahlen zu müsen als bisher. Dabei bleibe ih sehen. Ich habe mich aber wohl gebütet und möhte mir den Ausdruck nicht unterschieben laffen von Defraudanten zu sprehen. Meine Herren, ih habe in der ersten Rede gerade mit Bezugnahme darauf dargethan, daß man

in dieses Gesct hineintragen.

Abgesehen von diesen Ausnahme-

Das Gleiche wird

Ein Programm 3 : S y Kirchendienern, Kirchenshweizern und

bei den Worten etwa ) und Gebäudesteuer sei auch kein Programm. An die Gemeinden, Kreise oder

So lange darüber keine Auf- bewillige seine Partei das | legen Der frühere ECinkommenjsteuer- teuersäßge gehabt, ativen noch

Steuern des zu bafiren, ein | und direkte Das Centrum : 4 } hingewiesen, ; vorerwähnten Eiazelfällen

wahlen ausgesprochen.

Reform erzeuge die Revolution.

dur die Borlage verändert. der Versicherungépfliht (zu vergleichen seien die Konserv Steuerfreiheit der Lebens- Fn diesem Hause sei eine so große daß er kein Vertrauen zu ihr haben er lasse den Finanz-Minister mit der

wollten noch die

S gleihen die Küster- 2c. systems unmögli zu machen, fügiges Entgelt verrichten, v Zustimmung Das Gesetz

Beschäftigung rihten des R.-V.-A. einshlägigen thatsächlihen Ic bleibe also

(Große Heiterkeit.)

namentli,

Die Ausführung könnte Ce

Fahre 1891 gegenüberzustellen. en, allein es wolle ibm wobei ihnen recht ernste Die andere Mögli(keit Das wolle er er glaube, daß die Das Programm der das Volk es verlange. fion würden wohl das Gar nit!)

niht mehr wären. Bundesraths3-

Schwierigkeiten entständen. Er vertraue der Macht der Idee, ab bedeutet „Amtlihe Nachrichten des R.-V.-A.-JI. u. A.-V.,* das Beiblatt, welhes die Invaliditäts- und Altersver- sicherung betrifft und auch als Sonderaus Citat „Amtlihe Nachrichten des R.-V.-

Hauptblatt bezieht, welches die UnfalUversicherung betrifft.

erscheint, während das ich lediglih auf das

(Zuruf Rickert's: