1891 / 61 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

des Rindviehs. (Schaumburg:Lippe.) Hebammen. (Italien.) Laboratorien der Gesundbeitspolizei. (Schweden.) Koch'sches Heil- mittel gegen Tuberkulose. Rechtsprehung. Vertrieb von Arznei- mitteln 2c. außerhalb der Apotheken. (Schluß)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

wird f in2gefammt dabei betheiligen. Das Denkmal wird vor dem.

neuen, im Bau begriffenen Gemeindehause zwishen diesem und der Hauptstraße seinen Platz finden.

Der Kammergerichts-Rath Ernst Wichert, der Vorsißende des Vereins Berliner Presse, begeht heute seinen 60. Geburtétag. Aus diesem Anlasse veranstaltet das Königlibe Schauspielhaus eine Wiederaufführung seines Luftspiels „Ein Schritt vom Wege“, und die drei literarishen Vereinigungen Berlins, der Verein Berliner

London, 7. März. Ueber einen neuen Schiffsunfall wird Folgendes berichtet: Gestern Morgen um 1# Uhr kollidirte etwa 25 Meilen füdöstlich von den Lizards der englishe Dampfer „Weft - burv* von Briftol mit dem deutshen Dampfer „Wandra hm“ von

amburg. Beide Dampfer verfolgten ziemlich denselben Kurs und hatten 1h bereits einiae Zet vor dem Unfall gesehen, jedo die zwischen ihnen liegende Entfernung unterschäßt. Der „Wandrahm“ lief gegen die Steuerbordseite des ,Wéstbury“ und brachte demselten ein nicht unbedeutendes Leck bei. Die Mannschaft des enrglishen Dampfers eilte fofort in die Boote, um sih zu retten, kehrte jedoch wieder

Die vertrag8mäßig vereinbarte

Allg.

oder zum Theil ohne Vorbehalt angenommen stimmung findet, nach einem Urtheil des Reich8gerichts, T. Civilfenats, vom 3. Dezember 1890, auch bei Lieferung8verträgen Anwendung, bei welhen vertracs8mäßig bestimmt ist, daß die Konventionalstrafe von den Kaufgeldern in Abzug gebracht werden könne. Den Beweis, daß die verspätete Erfüllung ohne Vorbehalt angenommen worden,

hat der säumige Erfüller zu führen.

Konventionalstrafe bei nit gehöriger Vertragserfüllung fällt nach § 307 I, 5 des Preuß. Landrechts fort, wenn der Andere die nahherige Erfüllung ganz

Lôtel de Rome.

hat. Diese Bée- N Breslau, 10. März.

Kavallen ift unterbrochen.

Mannigfaltiges.

Bezüglih des Baues einer zweiten Garnisonkirche in Berlin ift, wie die „N. A. Z.* mittheilt, jeßt eine Vorlage an die Die Heeresverwaltung hat für den Bau dieser zweiten evangelishen Garnisfonkirhe den im Eigenthum des preußishcn Fiskus b:findlihen Plaß E Abtheilung II des Bebauungsplanes in Auëfibt genommen und demgemäß bei dem entsprechende Der Reichs-Militärfiskus hat Fall der beantragten Abänderung des Bebauungs- vlanes verpflichtet, nicht nur den cigentlihen KirWenbauplay, sondern auch das demnächst der Stadtgemeinde zu übereignende Terrain für die den Play umgebenden, durch den Bau bedingten Straßen für eigene Rebnung zu erwerben und die Kosten der nothwendig werdenden Der Magistrat bält im Einvernehmen mit der Baudeputation die Vorschläge des Reichs- Militärfisfus für annehmbar und beabsihtigt demgemäß, die projektirte

Stadtverordneten-Versammlung gelangt.

Antrag gestellt, eine

Magistrat den zu bringen.

linie zur Sea ih für den

Verlegung der Pferdebabngeleise zu tragen.

Baufluchtlinie zur Festseßung zu bringen.

Am 2. und 3. April soll der „N. Pr. Ztg.“ zufolge von 11 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nathmittags in den Räumen der Kriegs- Akademie, Eingang Dorotheenstraße, zum Besten des für Zwecke | und der inneren Mission inRirdorf gegründeten Vereinsbhauses Eine große Anzahl hervorragender Persönlichkeiten aus allen Kreisen der Gesellschaft hat ihre Mit- Viele und reiche, ja kostbare Gaben sind \chon eingegangen und noch in Ausficht gestellt, sodaß allem Anihein nah dcr Verkauf einen großartigen Charakter tragen wird. n der großen Nothstände des größten Vororts von Berlin ist dringend zu wünschen, daß das begonnene Werk mit reichem Erfolg gekrönt

eine Ostermesse stattfinden.

wirkung zugesagt.

werde.

ift, wie die Grundsteinlegung für das

Wetterberi cht vom 11. Märjz, Morgens 8 Uhr.

S = L

Stationen.

Meeres\p red. in Millim

| ; Wetter. |

Bar. auf 0 Gr.

u. d

3 beiter 5 wolkig O 2wolkig O 1/Dunst G6'bededckt 2'bedeckt 3 Schnee Le

Mullaghmore | 752 Aberdeen | 701 | Ghristiansund | 754 | Kopenhagen . | 746 | Stodckholm . | 751 |N aparanda . T6 t. Petersb. | 758 |O Moskau . …. | 764

Gork,Queens- Ton 751 Brett. (44 D 743 s amburg .. | 744 winemünde | 746 Neufahrwasser 748 2'bedeckt Memel ... | 748 3 halb bed.

Bus E 2 5 bedeckt ünster... | (42 D 2 bedeckt Karlsruhe . . | 746 4 Regen Wiesbaden . | 745 | 1¡Regen München .. | 745 6 'wolfig SChemniy .. | 744 1 wn Berlin... | (44 2 halb bed.

Mien (49 4 1 wolkenlos Breslau... |_747 |SL 1/halb bed.

Sle d'Aix .. | 750 | 7 wolkig Nizza B 6 Nebel Mt. 754 | 1 bededckt

| O N OS SS O S

3 beiter 7 Regen 1ibedeckt

Om N P N N N O r I

till Nebel

p jd

1) Gestern Schnee und Regen.

Uebersicht der Witterung.

Ein umfangreihes Depressionsgebiet liegt über dem westlihen Europa, carakterisirt durch trübe Witterung mit Nieders{blägen. In Deutschland wehen bei mildem und vielfach nebligem Wetter allent- halben nur s{wache Winde, im Norden aus \üd- licher bis öôftlicher, im Süden aus südlicher bis west- liher Richtung, nur an der westdeutshen Küste liegt die Temperatur etwas unter dem Mittelwerthe. Im westliden Mittel - Europa haben ausgedehnte Regenfälle stattgefunden. Wiesbaden meldet 22, Stornoway 26 mm Nieders{hlag.

Deutsche Seewarte.

E Theater- Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern- haus. 62, Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantishe Oper in 3 Aufzügen. usik von C. M. von Weber. Die Recitative von F. Wülner,. Ballet von Emil Graeb. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Dirigent; Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Udhr.

Schauspielhaus. 68, Vorstellung, Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang 7 Uhr.

In der ut Sigzung der Gemeindevertreter von Schöneberg

„Voss. Ztg.“ mittheilt, beshlossen worden, die feierliche Kaiser-Denkmal am Sonntag, 22. d. M, Mittags 1 Uhr, zu begehen. Die Gemeindevertretung

Obdathlosen wächst.

TLXiEr 7: Viarz » wird der „Magdb. Ztg.“ zufolge versammlung in Trier abhalten.

Bauflucht-

\{aft Englands au2geführt. Bonn, 7. Märi.

Beitrag von 1000 # bewilligt. Dresden, 9, “März. Der

empfing

Im Interesse

der Station Binz.

Freitaa: Opernhaus. 63, Vorstellung. Die Meifterfinger von Nürnberg. N Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (David: Hr. Friedri Erl, vom Großherzogl. Hofs und National-Theater in Mannheim, als Gaft.) Anfang 6# Ubr.

Schauspielhaus. 69. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernft von Wildenbruh. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Zum 100. Male: Fausft L. Theil.

Freitag: Faust’s Tod.

Sonnabend: Die Kinder der Excellenz.

Berliner Theater. Donrerstag: Graf Walde-

mar. Anfang 7 Uhr. : Freitag: 27. Abonnements-Vorstellung. Arbeit. Sonnabend: Kean.

Tessing-Theater. Donnerstag: Thermidor.

Drama in 4 Akten von Victorien Sardou. Freitag, Sonnabend und Sonntag: Thermidor.

Pictoria-Theater. Donnersiag: Zum 103, Male : Die fieben Raben. Romantishes Zaubermären in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehn- hardt. Balletcompositionen des 3. Aktes von C. A. Raida, Ballets von C. Severini. In Scene geseßzt von W. Hock. Anfang 74 Uhr.

Freitag : Dieselbe Vorstellung.

Wallner-Theater. Donnerstag: Zum 34. Male: Miß Helyett. Vaudeville in 3 Akten von Marxime Boucheron. Deuts{ch von Richard Genée. Musik von G. Audran. Anfang 7# Ubr.

Freitag und folg, Tage: Miß Helyett.

Triedrich - Wilhelmftädtishes Theater. Donnerstag: Mit neuer Ausftattung. Zum 21. Male: Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nah einer Idee des Biéville von Held und West. Mußk von C. Zeller. In Scene geseßt von Julius Friß\che. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang

7 Uhr. Freitag: Dieselbe Vorftellung,

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- burg. Donnerstag: Zum 62. Male: Der selige Tou- pinel (Feu Toupinel). S4wank in 3 Akten von Alexandre Bisson. Deuts von Guftav von Moser. In Scene gesegt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Die Schulreiteriu. Lustspiel in 1 Aft von E. Pobl. Anfang 7# Ubr.

Freitag: Der selige Toupinel. Vorher: Die Schulreiterin.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: 7. Gast-

spiel von Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. Kean. Commedia in 5 atti di Dumas (padre). Anfang 7# Uhr.

Presse, die Literarische Gesellshaft und die Schriftsteéller-Genofsen- \haft, feiern den Geburtstag heute Abend durch ein Festdiner im

Seit der leßten Nacht ift das Wasser der Oder so bedeutend gestiegen, daß bereits die Sandvlä be am S{hlunge überfluthet sind. i Waffer auf die Straße. Die Verbindung zwishen Schwoit\ch und

Posen, 11, März. Die Warthe steigt, wie ,W. T. B.“ meldet, sowohl hier wie in Pogorzelice beständig. r bôbe beträgt gegenwärtig hier 4,74 m, in Pogorzelice 4,89 m. Die Uebershwemmung der Straßen nimmt zu und die Zahl der

Der Verein deutscher Rosenfreunde

Im Anschluß an diese Versamm- lung foll dort ferner in den Tagen vom 27. Juni bis zum 1. Juli eine Nosenausftellung stattfinden, / 1 großes, in sich abgeschlossenes Bild der Rosenzuht Westdeutsclands und seiner Nachbarländer liefern dürfte. ird n dem Vorbilde der jährlihen Rosenshau der Königlichen Rosengesell-

; Dem Verein Beethoven-Haus hat nad der „Köln. Z.“ die Stadtverordneten-Versammlung einen jährlichen

wurde dem ,W. T. B.* zufolge heute aus Anlaß seines 80jährigen Geburtstages vom akademischen Rath der Kunst-Akademie unter Führung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg sowie von mebreren Ministern und dem Ober-Bürgermeister beglückwünsht zahlreide Deputationen \ / Professor Schaper überbrahte im Auftrage der Deutschen Kunst- genofsenschaft in Berlin einen prächtigen Haehnel's überreichten eire goldene Ehren-Medaille.

Bremen, 10, März. Die Rettungsfstation Binz (Rügen) telegraphirt: Am 10. März von dem gesunkenen Kahn „Julie“, Kapitän Milt, mit Holz von Wolgast nach Linz bestimmt, fünf Personen gerettet durch das Rettungsboot

Lemberg, 10, März. Das Eis der Weichsel hat si bei Trawnik gefeßt ; in Folge defsen steigt das Wasser. Vorkehrungen zum Schutze der bedrohten Bevölkerung sind getroffen worden.

auf das Schiff zurück, als se bemerkte, daß der Schaden nitt fo groß war, wie er aniängli aus\{aute. bury* lehnte die angebotene Hülfe des „Wandrahm“ ab und lief ohne weiteren Beistand den Hafen von Plymouth an. Am 6. August v. I, verlies das Segels%iff „M alaysia“, welhes den Rhedern

Der Kapitän des „West-

Am Weidendamm tritt das | I. und W. Goffey in Liverpool gehört, den Hafen von San Fran-

Die Wafser-

in diesem Sommer seine Haupt-

ciéco, um die Heimreise anzutreten, und bätte {on im Dezember in England ankommen sollen. Abreise ni{ts von ibm gehört oder gesehen und glaubt, daß die „Malaysia* mit Mann und Maus untergegangen ift.

Glasgow, 10. März. von Diron heute ftattgefundene Explosion eines Konden- sators sind laut Meldung des „W. T. B.“ eine große Anzahl Arbeiter getödtet und verwundet worden. Direktors des Werks und mehrerer Arbeiter waren bei Abgang des Telegramms noh nicht aufgefunden worden.

Man hat jedoch scit dem Tage seiner

Durch eine in der Eisengießerei

Die Leichen des

die zum ersten Male ein

Die Ausstellung wird nah

Bildhauer Professor Haehnel

audienz,

mit Glückwunsch{- Adressen.

Gesandten,

Pokal. Die S@üler

reichte.

„Dr, Schumacher“

Freitag: Gavaut, Minuard « Co. L Sonnabend: 8. Gastspiel von Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. Othello.

Adolph Ernst-Theater. Donnerstag: Zum 27, Male: Adam uud Eva. Gesangspofse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Mußk von Adolph Ferron. Anfang Uhr.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 830. Donnerstag: Zum 38. ‘Male: Der Regiftrator auf Reisen. Posse mit Gesang von A. L'Arronge, G. von Moser. Musik von R. Bial und G. Steffens. Die neuen Couplets von A. Bender. Cäsar Wichtig : Emil Thomas. Anfang 7F Uhr. /

Freitag und folgende Tage: Der Registrator auf Reisen. S

Dienstag: Zum ersten Male: (Novität.) Der Millionenbauer. Volksftück mit Gesang nah

München, 11. März. Hoheit der Prinz-Regent mit sämmtlihen Prinzen und Herzögen des Königlichen Hauses, dem Kriegs-Minister und den Militär: Attahés, nahm heute auf dem Marimilians- Plate eine Gala-Kirchenparade der gesammten Garnison ab. Nach dem Empfang der Königlichen Familie fand Gottes- dienst in der Residenzkirche statt. Regent dem S Nuntius Agliardi eine Privat- welche dem Prinzen den päpstlihen Segen zu überbringen. Jm Laufe des Vormittags empfing der Jubilar auch den russischen Grafen die Glückfwünsche das Ministertum und das gesammte diplomatische Corps, welches eine prahtvoll ausgestattete Adresse über- Das Wetter ist regnerisch.

Rom, 11. Napoleon wurde gestern Abend von seinem Vater dem Prinzen Jérôme Napoleon empfangen. eine unruhige Nacht, gegen Morgen war das Befinden ruhiger.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen. (W. T. B.) Seine Königliche

Später ertheilte der Puinz-

dieser besonders nachgesucht hatte, um

welcher

von der Osten-Sacken, sowie

seines Monarhen übermittelte,

März. (W. T. B.) Prinz Victor

Letterer hatte

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

dem gleichnamigen Roman von Mar Kretzer. Billet- bestelungen werden von heute ab an der Kasse des Theaters entgegengenommen.

Concert-Anzeigen.

Concert-Haus. Donnerstag: Carl Meyder- Concert. Gesellschafts-Abend.

Sing - Akademie. Donnerstag, Abends 74 Uhr: Corcert von Friß Schousboe mit dem Philhar- monishen Orchester, sowie unter gef. Mitwirkung der Mezzo-Sopranistin Frau Helene Krüger.

Urania, Anitalt für volksthümlihe Naturkunde, Am Landes - Ausftellungs3 - Park (Lehrrer Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uér. Täglih Vorstellung im I GUINE Theater. Näheres die Ans{hlag- zettel.

KEESI E I S I S I I A I E

Familien-Nachrichten. E Nachruf.

Am 8. d. Mts. ents{lief nah einem kurzen aber \{weren Krankenlager unser Mitglied, der Königliche Ober-Baudirektor

Herr Karl Friedrich Endell

hierselbst. e : Seit fast vier Jahren Mitglied der Abtheilung für den Hochbau hat er sich an den vielseitigen Arbeiten der unterzeihneten Akademie mit der ihm eigenen bingebenden Pflihttreue und einem nie rastenden Fleiße in hervorragender Weise betheiligt. S{chmerzlih betrauern wir den Verluft dieses, dur persönliche Liebenswürdigkeit und seltene An- \sprucbslosigkeit gleich ausgezeihneten, in der Blüthe des Mannesalters dahbingeschiedenen Kollegen und werden ihm ein ehrendes Andenken dauernd bewahren. Berlin, den 10. März 1891. Königliche Akademie des Bauwesens. Schneider.

Verlobt: Frl. Frieda Conrad mit Hrn. König- lichen Reg.-Baumeister Joh. Müller (Kleersmüble b. Quedlinburg— Paderborn). Frl. Elfriede Thieme mit Hrn. Pastor Johannes Lorenz (Breslau—Bielawe). Frau verw. Olga von Wellmann, geb. von Uechtriß, mit Hrn. Haupt- mann a. D. Wilbelm von Otterstedt (Hirshverg— Düsseldorf). Freiin Erna Henn von Henneberg mit Hrn. Landrath Walter Frhrn. Vincke (Hirsch- berg i. S{bl.—Hamm i. W.). Frl. Katharina Scholz mit Hrn. Architekten Albrecht Walter Schmidt (Berlin). Frl. Käthe Zychlin von Zychlinska mit Hrn. Sec.-Lieut. Bodo von Lüderitz (Wittenberg Perleberg). Frl. Maria Frank mit Hrn. Bernhard Richter (Leipzig—Werdau). E Agnes Sommer mit Hrn. Ingenieur Karl

itrup (New- York—Magdeburg-Bucktau). Frl. Bertha Göhring mit Hrn. Paul Kuntze (Kalbe a. S.). Frl. Gertrud Sanders mit Hrn. Apotheker Clemens Werres (Dorsten—Mettmann). Frl. Meta Specht mit Hrn. Hermann Blöcker

(S{&sneberg—Klein-Flintbek). Frl. Elsbeth Gerwig mit Hrn. Königlichen Rez.-Baumeister Robert Kampfhenkel (Osterburg).

Verehelicht: Hr. Prem.-Lieut. Cuno von Falken- bavn mit Fel. Elisabeth Richter (Deffau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn, Oberlehrer Dr. Bünger (Görliß). Hrn. Georg von Auer (Goldshmiede i. Ofstpr.). Hrn. Pfarrer G. Hoening (Jodlaufen). Hrn. Gustav Grafen von S{hwerin (Schojow). Hrn. Robert Schaefer (Elberfeld). Hrn. Hauptmann Jacobi (Fritlar- Kafsel). Hrn. Ernst ReckEieben (Rittergut Bahb- rendorf). Hrn. Dr. med. D, Hoehne (Prausnitz). Eine Towbter: Hrn. Ober-Landesgerichts- Rath Vierhaus (Kassel). Hrn. Hauptmann z. D. von Oppen (Mülheim a. d. Ruhr). Hrn. Emil Boley (Kempen, Rb.) Hrn. Rich. Hage (Egeln).

Geftorben: Hr. Amtmann HeinriG Scheller (Magdeburg). Frl. Irma vom Rath (Köln). Hr. Rittergutsbesißer Thedel von Wallmoden (auf Alt-Wallmoden). —- Hr. Landrath a. D. Th. Schulze (Hannover). Hr. Cutsbesißer Hermann Manske ( Hobeneiche). Frau verw. Pastor Emilie Kaiser, geb. Nolting (Dortmund). Hr. Otto von Herford (Fürstenwalde). Hr. Superintendent Coelestin Ebel (Pillkallen). Hr. Pastor emer. Leopold Polko (Breslau). Frau Marie Frie, geb. Fisher (Berlin). Frl. Wilhelmine von Sthrader (Rondesbagen). Hr. Fabrifkbesiner Georg Aston (Burg) Frau Luise Werner. geb. Thietz (Berlin). Freifrau Antoinette von Mir- ba, geb. Schenck (Bonn). Frau Luise von Hellwig, geb. Haadck (Halle a. S.).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagse Anstalt, Berlin §SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließliG Bö-sen - Beilage).

Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

F: 6A.

Berlin, Mitiwoh, den 11. März

Königreich Preußen.

Bedingungen, welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe- rungen im Bereiche der Allgemeinen Bau- Ver- waitung, der Staats-Eisendbahn- und Berg- Ver- waltung zur Anwendung kommen.

/ 8 1. Persôönli®e Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Het der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat Niemand Anuésidt, als Unternehmer angenommen zu verden, der nit für die tücht:7-, vlnktilihe und vollständige Ausführung derselben au in tehni:%ecr Hinsicht die de A Sicherheit bietet.

Einsicht und Bezug der Verdingungs8anschläge 2c. ___ Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen 2c. sind an den in der Ausschreibung bezeihneten Stellen einzusehen und werden auf Ersu:n geg?!n Erstattung der NEL oen verabfoigt.

: Form und Inhalt der Angebote.

Lie Angebote sind unter Benußung der etwa vorgeschriebenen Form‘are, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu de! angegebenen Termine einzureiwen.

Sie Angebote müssen enthalten:

a. die auëdrüdlihe Erklärung, daß der Bewerber sh den Ber dingv zen, welhe der Ausschreibung zu Grunde gelegt find, unter- wir! ;

b die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, uni zwar jowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als au der Gesamnmtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einteit3 preisen nit überein, so follen bie leßteren maßgebend sein;

die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers; Scitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß ; Angebot solidarisch verbindlih magen, und die Be- zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der gen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt au für die ote von Gesellschaften ; here Angaben über die Bezei@nung der etwa Proben, s

_ Die Proben selbst müssen ebenfalls vor

tungetecn etnge]andî und derartig bezeidnet sein, daß e o Weiteres erkennen läßt, zu welWem Angebot sie gehören;

f, die ciwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezug#quellen von Fabrifzten.

__ Angebote, welche diesen Vorschriften nit entsprechen, insbefondere sole, weiche bis zu der festgeseßten Termirésstunde bei der Behörde nit eingegangen find, welche bezügli des Gegenstandes von dez Aus- reibung felbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen Tnüpfen, haben eine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es sollen indessen folche Angebote aichht autgeschlofsen sein, in welchen der Bewerber erklärt, si nur während einer kürzeren als der in dec Ausschreibung angegebenen Zushlagsfrift an fein Angebot ge- bunden halten zu wollen.

S 4 : Wirkung des Ängebots.

_Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausshreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuschlags- srit, bezw. der von ibnen bezeihneten kürzeren Frijt (§8. 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden.

ie Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Gerichtebarkeit des Ortes, an weldhem die aus\hreibende Behörde R Siß hat und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen. S..0

Zulassung zum Erösffnungstermin. Den Bewerbern und deren Bevollmöchtigten teht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlihung der abgegebenen Gebote ist nit gestattet.

8. 6. / Ertheilung des Zuschlages. __ Der Zus{lag wird von dem ausshreibenden Beamten oder von der autschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be- hörde er tweder im Eröffnungêstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere \chriftlihe Mittheilung ertheilt.

Leßterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benawrichtigung hiervon innerhalb der Zusclagsfrist als Devesche oder Brief dem Telegraphen- oder Poftamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeihnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benathrichtigung troß rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welben dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesen- deten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an seiu Angebot nit mehr gebunden, Falls er ohne Verzug na dem verspätcten Ein- t Zuschlags-Grklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge-

eben hat.

_Nachri@t an diejenigen Bewerber, welche den Zust&lag nicht er- balten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des crforderlißen Frankaturbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben, Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebots\{reiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers, Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des- selben die Rückgabe insoweit niht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereihte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

: Den Empfang des Zuschlagsshreibens hat der Unternehmer um- gebend schriftlich zu bestätigen.

M6 Vertragsabschluß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erbält, ift verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu Stande gekommenen Vertrag eine \{riftliche Urkunde zu vollziehen.

Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nit bekannt ift, bleibt vorbeßalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

_ Die der Ausfchreibung zu Grunde liegenden Verdingungsans{läge, Zeichnungen 2c., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abshluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

8

Kautionsstellung.

Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zus{lags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ift, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersaß zu beanspruchen.

8. 9, Kosten der Aus\chreibung. Zu den durch die Ausschreibung selbst entsteheaden Kosten hat der Unternehmer nit beizutragen.

TT, Allgemeine Vertrag8bedingungen r die Ausführuxg der Bauten.*)

Í _ Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenftand dés Unternebmens bild:t die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeiwneizn Bauwerke resv. der Arbeiten und Lieferungen. Jm Einzelnen bestinmt {G Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs- anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und fonstigen als zum Ver- trage gehörig bezeiwneten Unterlagen. Die in den Verdingungs- anschlägen angenommenen Vorder\äße unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststelunzen, welhe ohne wesentlihe Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelezten Bazu-Entwürfe bei der Ausfüßrung der betreffenden Bauwerke sih ergc®:n.

Abänderungen der Bau - Entwürfe anzuordnen, bleibt der bau- leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen. welche in den Bau-Ent- würfen nicht vorgesehen sind, köznen dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. - z

Berewnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Veraütung wird nah den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver- tragsmäßigen Einheitspreise berecnet.

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt naH den vzrtrags8- mäßig vereinbarten Lohnsäßen.,

Aus\chluß einer besonderen Vergütung für Neben- leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, L Rüstungen 2. :

Insoweit in den Verdingungs8anshlägen für Neber leitungen, fowie für das Vorhalten von Werkzeug und Seräthen, Rüstungen und für Herftelung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht be- fondere Prei3ansâte vorgesehen sind, umfassen die vereinbart-x Preise und Tagelohnsäge zugleih die Vergütung für die zur planmäßigen D des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrazes ge- örenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für diz Heran- \chaffung der zu den Bauarbeiten erforderlihen Materialien aus den auf der Baustelle befindlihen Lagerpläzen nah der Verwendungëêttelle am Bau, fowie die Entshädigung für Vorhaliung von WerL:eug, Geröthen 2c.

Auch die Gefiellurg der zu den Absteckungen, Hötemessungen und ÄAbnahmevermessungen erforderlihen Arbeitékcäfte und Geräthe licgt dem Unternehmer ob, ohne da® demfelben eine besontere EntsHädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhen- messungen bei den Wafsserbauten nicht verlangt.

S2 Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne ausdrüdcklice schriftlibe Anordnung oder Genchmizung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende odex im Verbindungsans@lage niht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen,

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ift der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Behörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternchmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweihungen vom Vertrage für die Staatskasse entstanden ist.

4

Minderleistung gegen den Vertrag.

Vleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge- troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurüd, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersaß des ihm nahweiêëlich bieraus entstandenen wirklihen Schadens.

Nôöthigenfalls entscheidet Ras das Schiedsgericht, (8. 19.) Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten 2c.,

: Konventionalstrafe.

__ Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nah den in den besonderen Bedingungen festgeseßten Fristen zu erfolgen.

Ist über den Beginn der Arb-iten 2c, in den besonderen Bedin- gungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer \pâtestens 14 Tage na schriftliher Aufforderung Seitens des bau- leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgeseßt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Konventionalfstrafe gilt nit für er- lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ift.

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten Verzögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage Ansat.

8, 6

Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer ih in der ordnungsmäßigen Fort- führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau- leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Forts@reiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, fo hat er bei dem baulcitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon Anzeige zu erstatten.

_ Andernfalls werden {on wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden, Umstände begründete An- \prücbe oder Einwendungen zugelassen.

_ Nah Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt roieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, Falls die bezüglihen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten find, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgeseßten Vollendungs- fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbre{ung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver- tragsmäßig bedungenen Preisen entsprehende Vergütung. Ift für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitêpreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rüdckständigen cin von dem verabredeten Durchschnittspreise ent- sprehend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete be- E zu ermitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu erechncn.

*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlih Preußisde Staats-Gisen- bahrn-Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen" feste gestellt worden,

außer

E S D I 2D R R vi 1 R Ce d Cel ad C T I A D

bleibt für die in die Zeit einer -

1891,

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrehung oder gänzlihen Abstandnahme von der Bauauëführung den Ersatz des im nahweiëlich entstandenen wirkflihen Schadens beanspruten, wenn die die Fortseßung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen vers{uldet sind oder insoweit zufällige, von dem Willen der Bchdö1de unabhängige Umstände in Frage stehen sßch auf Seiten der bauleitenden Be- hôrde zugetragen baben. :

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beanfspruht werden, S

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersaßz ver- pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm vershuldet sind oder auf fziner Seite ih zu- getragen haben.

Ist die Unterbrechung dur@ Naturereignisse herbc*geführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersaß nit beanspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu mahenden Scadené- ersaßforderungen kommen die etwa eiagezogenen oder v:rwirkten Kon- ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersaßfordecung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur diz leßtere zur Einziehung.

In Ermangelung gütlicer Einigung entsckcheidet über die bezüg- lihen Ansprüche das Schiedsgericht. (8. 19.)

Dauert die Unterbrehung der Bauausführung länger als 6 Monate, fo steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rütritt vom Vertraoe frei. Die Rücktrittserklärung muß {{riftlich und ipâtestens 14 Tage nah Ablauf jener 6 Monate dem «anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa crwahsenen Ansprüche auf Schadensersaß oder Konventional: straf? der Berirag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in dem- jelben ausbedungene Vollendung®frist um die Dauer der Bauunter- bre{ung verlängert woird.

Q

Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und deu besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschiages und des Vertrages entsprechen.

Bei den Ärbeiten dürfen nur iüchtige und geübte Arbeiter be- [châftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachte Bedingangen nit entsprechend findet, sind sofort und unter Auëschlu der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadelhaft zu erseßen. Für tierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse s{adlos zu halten.

Arbeiter, welhe nah dem Urtheil des bauleitenden Beamten Ag aas müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige erseßt werden.

ia, welhe dem Ans{lage bezw. den besonderen Be- dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben niht entiprechen, find auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb ciner von thm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten sieht dem bauleitenden Beamten oder dezn von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitspläßen und Werkstätten frei, in welhen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden,

Q

Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern un Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten. Der Unternehmer hat der baulecitenden Behörde und den bu leitenden Becrnten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Be- tref der Ausführung der Arbeit ges{lossenen Verträge jederzeit cuf (Erfordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadur in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Berpflihtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder niht pünktlich erfüllt, fo bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternchmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderliGen Unterlagen, Lohulisten 2c. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver- fügung zu stellen.

Entziehung der Arbeit 2c.

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Untcrnehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noH nicht vollendeten Theil auf feine Kosten ausführen zu lassen oder selbft für setne Rehnung auszuführen, wenn

a, seine Leistungen untüchtig sind, oder

b, die Arbeiten nah Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht ge- nügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß S. 8 getroffenen Anordnungen niht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten 2c. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge- troffezen Anordnungen unter Veroilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer dur eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desfelbea zuin Schadensersat finden vie Bestimmungen im §. 6 gleich: mäßige Anwendung.

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn ch ergebende Forderung urd Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen fönnen im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innechalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben tesfelben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist 4

Ueber die in Folge der Arbeitsentzichung etwa zu erhebenden vermögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht. (S. 19.)

8. 10, Ordnungsvor schriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß fih zufolge Auf- forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, |o oft nah dem Ermessen des Letterea die zuircffenden baulihen An- ordnungen ein mündlihes Benehmen auf der Baustelle erforderli machen. Die sämmitlihzn auf dem Bau beschäftigten Bevollmät- tigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers find bezüglich der Bauausführung und der Aufrehterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatß den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn niht ein Anderes ausdrücklich ver- einbart worden»ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem baulcitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Octen die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Bes feitigung Sorge tragen.