1891 / 62 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Niebes die Annahme eines allgemeinen Gewichtssaßzes zuließen. Die Sade sei wichtig. Es handele sich um die-Verforgung des Publi- kums mit Fleis dur einen möglihst leiht funktionirenden Apparat und im Interesse der Viehzühter und Landwirthe um die möglichste Ausnutzung der Transportanstalten, damit sie ihr Absoßzgebiet leit erweiterten. Also beide, das Agzrarierthum wie die Industrie, d. b. die Konsumenten mükten sich für die Tendenz der Petition und ihren Erfolg interessiren. (Beifall) E f

Das Haus überweist sie einstimmig den verbündeten Re- gierungen zur Erwägung. 2

Die Dortmunder Union petitionirt um Rückzahlung von geseßwidrig erhobenem Roheisenzol im Betrage von 140 000 M - : :

Die Kommission beantragt, die Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. : :

Referent Abg. Golds{midt: Die Petition babe hon zwei- mal das Haus beschâftigt. Die Kommission habe jeßt den früberen Beschluß, die Petition zur Erwägung zu überweisen, dahin erweitert, sie zur Berückfichtigung zu überweisen. Sie halte die Beschwerde für vollkommen gere@tfertigt. Der Regierungs-Vertreter habe in der Kommission erklärt, daß der Anspruh der Petentin zollamtlih nicht festgestellt sei, aber die Petentin habe einen amtlichen Nachweis erbraht, in weldem diese Feststellung vorliege und den er auf den Tish des Hauses riederlege. Die Petentin habe 14 Millionen Kilogramm ausländishen Roheisens in Form von Fabrikaten wieder- ausgeführt. Mit dieser Feststellung sei der Kommission der Antrag auf Rückzahlung des Zolles von 1 - pro Kilogramm, in Summa also 140 009 #, gerechtfertiat erschienen. N S

Abg. Möller: Die Dortmunder Union fei in einer Weise ge- \{ädigt worden, wie es selten vorkommez; sie bätte ihre Ansprüche mit gutem Recht noch höher stellen können. Sie_habe si aber bereit erklärt, um die Sache zu Ende zu führen, die Summe anzuerkennen, welche von der Zollverwaltung festgestellt fei. Der Regierungsvertreter habe in der Kommission ohne jeglihen Nachweis die Behauptung auf- gestellt, daß er nit in der Lage sei, zu sagen, ob die in der Kommission niedergeleoten Zahlen absolut richtig seien. Jeßt fei vom Referenten das Originalprotokoll überreicht worden und alle Zweifel seien vollständig ge! öft. Ein besonderes Regulativ der Pro- vinzial-Steuerdirektion sei nach zwei Jahren von Berlin aus als irrthümlih bezeihnet worden, und die Petentin sei zur Nachzahlung des Zolles gezwungen worden. Als aber der Bundesrath vollständig klargestellt habe, daß diese Berliner Entscheidung unrichtig sei, set Seitens der obersten Steuerbehörde dieser obrigkeitlichen Entscheidung jede rückwirkende Kraft abgesprochen worden. Seine Freunde würden jeßt sämmtli für die Rückzahlung von Neuem eintreten, und das hohe Haus werde si hoffentlich der Petentin anschließen.

Abg. Hult\ch{: Er könne gleicfalis nur bitten, daß das Haus dem Vorschlage der Kommission beitrete. Aus der Verhandlung in der Kommission habe er die Ueberzeugung gewonnen, daß der Petentin volle Gerechtigkeit zur Seite stehe. Er befinde si in dieser Beziehung in vollem Einklang mit scinen Freunden, die nah wie vor für den Beshluß der Kommission eintreten würden, und er hoffe, daß dies auch auf anderen Seiten des Hauses der Fall sein werde.

Abg. Dr. Hamma cher: Es sprächen in der That durchs{lagende Gründe für den Kommissionsbeschluß, die auch den Bundesrath von der Gerechtigkeit der Sache überzeugt hätten. Das Verfahren der Steuerbehörde stehe weder mit den Gesezen noch mit der Billigkeit im Einklang. Besonders charakteristish sei noch folgender Umstand: Es werde die Behauptung aufgestellt, daß die Petentin, um die ungerechtfertigte Erhebung des Eingangszolls E zu machen, den Rechtsweg beschreiten wolle, daß aber Seitens der Dber-Steuer- direktion der Kompetenzkonflikt erheben worden fei, und daß in Folge dessen das Verfahren eingestellt sei. Bei einer zweifelhaften Lage hätte man aber {on aus Anstandsrücksichten einer richterlichen Ent- scheidung niht in die Arme greifen sollen. Man fkônne daraus

erkennen, daß die Steuerbehörde Bedenken trage, ihr Verfahren

einer rihterlichen Entscheidung zu unterbreiten. Ein richterlicher S6uyß wäre aber bei der willkürlihen, ungerechten und ungeseß- lihen Behandlung, wie sie bier vorliege, dringend nothwendig.

Geheimer Ober-Finanz-Rath Schmidt: Der Erhebung des Kom- petenzkonflikts habe in diefem Falle stattgegeben werden müssen. Es sei au garniht gewiß, daß die rihterlide Entscheidung zu Gunsten der R auégefallen wäre. Er müsse erklären, daß die preußische inanzverwaltung noch beute auf dem Standpunkt stehe, den sie seit 12 Jabren unentwegt inne gehalten habe, daß das Verfahren gegenüber der Dortmunder Union durchaus geseßmäßig [et und daß jedes andere Verfahren ungeseßlich gewesen sein würde. Die Union habe nicht nah Grundsägen behandelt werden können, die vor dem Sabre 1879 bestanden bâtten, oder nach solchen, die später einmal zur Geltung gelangen könnten. Gerade darauf komme es in diesem Falle an. Die Ausführungsbeftimmnungen des Scluß- protokolls vom Jahre 1867, nach denen die Finarzverwaltung habe ver- fahren müfsen, hätten au der Union bekannt sein müssen. Für die Verarbeitung des inländishen Eisens seien besondere Bestimmungen darin nicht gegeben, und das für den Veredlungsveukehr bestimmte Eisen habe zolltechnisch als ausländisbes betrahtet werden müssen, Die Union hâtte darüber auch garnicht im Zweifel sein dürfen. Seitens der Lokalbehörde in Dortmund, nit Seitens der Provinzial- Steuerdirektion sei allerdings ein irrthümliher Bescheid ertbeilt worden, der aber nach zehn Monaten son aufgeklärt worden sei. Das nur kurze Zeit in Uebung gewesene Verfahren sei au dann sofort inbibirt und das ri{tige Verfahren wiederhergestellt worden. Darauf seien dann die verschiedenen Reklamationen erfolgt. Es babe au nit in der Absicht des Bundesraths gelegen, die Bestimmungen von’ 1867 zu dcklariren, sondern es seien ganz neue Grundsäße auf- gestellt worden, und {on deshalb sei es nit möglich, dem Beschluß des Bundesraths rückwirkende Kraft zu geben. Das Verfabren der preußishen Finanzverwaltung sei alfo vollständig gerechtfertigt. Anders liege die Frage, ob aus Billigkeitsrücksihten der Petentin entgegen- gekommen werden könnte. Die Dortmunder Union vermöge aber durchaus nicht den ibr zustehenden Anspru genau zu fixiren. Im Iahre 1886 habe sie das verwendete ausländishe Eisen auf 15 Millionen Kilogramm taxirt, dann der Steuer- behörde gegenüber auf 14 Millionen, bei der Untersuchung durch den Ober-Regierungs-Rath Walter kabe sie si bereit erklärt, mit der geringeren Summe zufrieden zu sein. In ihrer Klage habe sie das Quantum auf 16 Millionen bezcihnet und jeßt dem Reichstage gegenüber auf 15 Millionen. Also fünf verschiedene Angaben! Es sei also auch nit mögli, aus Billigkeitsrücksichten den Wünschen der Union ¿u entsprewen. Den Antrag auf Berück- sihtigung der Petition könne er deshalb keineswegs empfehlen. Er- wogen sei die Sache aber schon recht häufig, zuleßt noch von der preußishen Regierung. Er möhte deshalb anheimstellen, daß der Reichstag einem Antrage, über die Petition zur Tagesordnung über- zugehen, nacgebe. / :

Abg. Moeller legt noch cinmal dar, daß die Union mit dem, was sie gethan habe, dem zu entsprechen geglaubt habe, was die Verwaltung verlange. Die Union sei mit aller Vorsicht vorgegangen, habe das Regulativ zusammen mit dem Steuer-Direktor festgesest, und gleichwohl mate die Steuerbehörde gegen das Verfahren Ein- wendungen. Die Union verlange keine Berücksichtigung aus Billig- keitsgründen, sondern lediglih ihr Recht. Es sei unbegreiflih, daß die Behörde niht vorgezogen habe, den Rechtsweg zuzulassen.

Abg. Dr. Hammacher: Wenn der Steuerfiskus fih fo sicher gefühlt habe, wie der Regierungsvertreter es darstelle, warum babe er nicht den Civilrichter entscheiden lassen, sondern den Kompetenzkonflikt erhoben. Der Regierungsvertreter berufe sich darauf, daß die Union selbst dem Protokoll von 1887 zugestimmt habe. Unter solcher Vivisektion, wie sie die Steuerbehörde vollzogen habe, gebe dem Bürger zuleßt auch die Geduld aus und er sage zu Allem Ja!

Staatssekretär Dr. von Boetticher: Meine Herren! Gestatten Sie mix nur ein paar Worte. Ih

Zöllrer und ib würde fürhten, daß in meinen Auseinanderseßungen über die Zulässigkeit dieser Zollerhebung ich Irrthümer begehen könnte. Aber einen Sat, den der Herr Vorredner ausgesprochen hat, kann ih doh nitt passiren lassen, ohe ihn einer Erwiderung zu würdigen, namentlich au um den entgegenstehenden Ausführungen des Herrn Regierungskommifsars ihr Ret zu Theil werden zu lassen.

Der Herr Vorredner ist der Meinung gewesen, daß es ein un- verantwortlihes Verfahren von der Zollverwaltung fei, wenn sie in diesem Streitfalle den Kompetenzkonflikt erhoben habe. Demgegen- über habe ich daran zu erinnern, daß wir in Preußen in Zollsahen ebensowenig wie in Steuersahen einen Rechtsweg haben; daß diese Sachen vielmehr lediglich im Verwaltung8wege zu entsheiden find, nah Lage unseres Rechts und nach der Lage unserer Geseße. Wenn alfo die Dortmunder Union gegen den Fiskas im Wege der Klage auf Erstattung des erhobenen Zolles die civilrihterlibe Entscheidung anrief, so war es die Pflicht der Zollbebörde, den Kompeterzkonflikt zu erheben zu dem Zweck, um da- durch ein Verfahren unmöglich zu maten, welches nah der Lande®2- gesezgebung unzulässig ist. Jn dieser Beziehung trifft die Zoll- behörde kein Vorwurf, und die Argumentationen des Herrn Negierungs- kommifssars find durchaus zutreffend.

Abg. Dr. Hammacher: Es sei ein einleuGtender Unterschied zwishen der Sistirung eines Prozesses auf Grund des Kompetenz- fonfliktes und dem Fall, daß der beklagte Fiskus in einem Prozesse den Einwand der Gnkoinpetenz erhebe. Hâtte die Steuerbehörde Kch darauf beschränkt, die Kompctenz des Gerichtshofes zu bestreiten und wäre dann Zurückweisung der Klage erfolgt, so hätte er (Redner) die Sache nit zur Sprache gebraht. Daß auf fsteuerlihem Gebiete das richterlihe Verfahren niht Play greife, bedauere er. Dem Vorschlage der Kommission gemäß wird die Petition zur Berücksihtigung überwiesen. d

Ueber die Petition des Allgemeine Deutschen Frauen- vereins in Leipzig und des deutschen Frauenvereins „Reform“ in Weimar um Zulassung von Frauen zum Univer- sitätsstudium und zu den Universitätsprüfungen bezw. zum Studium der Medizin und zum ärztlihen Berufe be- antragt die Petitionskommission Uebergang zur Tagesord- nung. Die Abgg. Bebel und Schrader beantragen Ueber- weisung zur Berücksichtigung, Abg. Dr. Harmening Ueberweisung zur Erwägung.

Abg. Schrader: Die Kompetenz des Reichs in beiden Fragen {eine ihm zweifellos. Nach der Gewerbeordnung seien die Frauen ebenso berechtigt wie die Männer, den ärztlihen Beruf auszuüben. Der Bundesrath habe auch eine Vorschrift erlassen sowohl über die ärztlihe Prüfung selbst als über die ärztliche Vorprüfung. Das Reich babe also seine Kompetenz bereits selber ausgeübt. Richtig sei allerdings, daß das Reich nicht in alle diejenigen Bestimmungen eingreifen dürfe, welhe die Einzelstaaten über den Befähigungsnach- weis getroffen hätten. Das komme aber niht in Betraht. Auf Grund der Bestimmung der Gewerbeordnung werde sih schen ein Weg finden lassen, welcher den Pan den Befähigung8nachweis er- môglihe. In Bezug auf die Zulassung der Frauen zum Universitäts- studium im Allgemeinen sei das Reich wenigstens in Bezug auf Elsaß-Lothringen kompetent. Nach der Prüfungsordnung des Bundes- raths fei mit vollem Recht der eigentlihe Schwerpunkt des Befähi- gung8nachweises auf die legte Prüfung gelegt, und diese Prüfung am Krarkenbett u. \. w. könne die Frau ohne Shwierigkeit {on unter den j tigen Verbältnifsen ablegen. Anders stehe es mit dem Postulat des Maturitätszcugnisses. So viel er wisse, hätten sh Gymnasien niht bereit finden lassen, eine Frau einem Abiturientenexamen zu unterwerfen. Der Bundesrath sei aber in der Lage, zuzulassen, daß der Besu ausländischer Universitäten dieselbe Berehtigung ver- leiße, wie der Besuch inländischer Universitäten. Die Univer- sität Züri, den deutshen durchaus gleihartig und gleichwerthig, werde denn auch vielfah von Medizin studirenden Frauen be- sucht. Der Bundesrath könnte also in_ dieser Beziehung für die Frauen eine Ausnahmebestimmung treffen. Auch stände gar nichts im Wege, daß der Bundesrath die Landesbehörden aufforderte, um jenem Reichsgeseß Geltung zu verschaffen, auch_ ihrerseits die Frauen zum Abiturienteneramen und in irgend einer Form zum Uni- versitäts\tudium zuzulassen. Schließlich könnten die Frauen auch in Straßburg, Met oder sonst im Elsaß ihr Reifezeugniß erwerben. Die Befähigung der Frauen zum ärztlichen Beruf sei jegt allgemein anerkannt. In Deutschland, speziell in Berlin fei eine ganze Reihe weibliher Aerzte mit Erfolg thätig. Die weiblihen und männlichen Aerzte verkehrten mit einander auf gutem Fuße, konfultirten mit ein- ander, kurz behandelten einander als gleihwerthige Kollegen. Daß aber die Frauen in großen Zweigen der Heilwissenschaft , wie in der Behandlung von Frauen und Kindecn, eine nüßlihe Thätigkeit ent- falten könnten und entfalteten, sei zweifellos. Der Einwand, daß man den Frauen eine zu {were Arbeit auflade, wiege niht s{chwer. Man habe den Frauen bereits viel \{chwierigere Aufgaben über- wiesen. Eine stark bcshäftigte Schauspielerin habe mindestens einen ebenso anstrengenden und aufreibenden, ja vielleicht noch einen viel aufreibender:n Beruf als eine Aerztin. Man könne also unbedenk- lih den ersten Theil der Petitionen den verbündeten Regierungen zur Berückfichtigung überweisen. Gegen die Berechtigung der Frauen zum Besuch der Universität im Allgemeinen habe man allerlei Bedenken erhoben; man sage, der Ton unter den Studenten sei nit geeignet für die Frau. In Amerika und England, wo man gewiß mindestens ebenso viel auf gute Sitten halte, wie in Deutschland, studirten Frauen und Männer bereits zusammen, und er habe von Pro- fessoren, die dort unterrichtet bätten, gehört, daß ihaen die weiblichen Schüler ebenso angenehm seien, wie die Männer. (Heiterkeit.) Die Frauen seien in der Regel viel fleißiger. Au der Frühschoppen und die Mensur spiele bei ihnen keine Rolle, wodur ihnen sehr viel Zeit zum Studium bleibe. Es sei mehr als einmal vorgekommen auf englishen Universitäten, daß Frauen sogar bei Prüfungen den aller- ersten Rang eingenommen hätten. Noch zuleßt habe in Cambridge eine Frau“den ersten Preis bekommen bei der Prüfung in Mathe- matik. Der Verkehr in England zwishen jungen Männern und Frauen an den Universitäten und font sei ein sehr viel besserer als in Deutsbland. Selbstverständlih würde die Zulassung zum Studium auch in anderen Fächern noch keineswegs die Zulafsung der Frauen zu den Staatsanstalten involviren. Mit dem Ein- wurf, daß die Frau ins Haus gehöre, habe diese Frage nichts zu thun. Die Zaÿl derjenigen Frauen, welche den ärztlihen Beruf er- griffen, sei überhaupt nicht groß, und wenn eine folhe Frau si demnächst verheirathen sollte, so würde sie viel mehr werth fein als diejenigen, welhe in Nichtigkeiten ihr Leben verbrächten. Mit einem Schritt fei hier allerdings niht Alles zu erreihen. Aber es wäre wohl Sache der Erwägung des Reiches, ob nicht etwa in Straß- burg die Frauen zum Studium zugelassen werden dürften. Die Straß- burger Universität habe sehr gute Einrichtungen, fehr tüchtige Lehrer, und es hberrshe dort ein so guter Ton, daß die Frauen \sich am ehcsten einleben könnten. Er empfehle also die Annahme seines An- trages. (Beifall links.)

Abg. Dr. Harmening: Wenn man si nit entschließen könnte, die Petitionen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen, so bitte er, si? wenigstens zur Erwägung zu überweisen. Ueber die hier beschäftigende, weite Kreise des Volkes seit langem béewegende Frage kônne er aus seiner Heimathstadt Jena mittheilen, daß ein großer Theil der Profefsoren dafür fei, die Frauen zum Universitäts- studium, mindestens aber zu dem der Medizin zuzulafsen; er glaube, auch von anderen Universitäten gelte dasselbe, Die Auskunft, die man in der Kommission erbalten habe, daß die Reichsregierung

will mi nit auf die merita causae cinlafsen; denn ih bin kein

bisher keinen Aulaß gehabt habe, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, fei ihm auffallend gewesen bei dem Intereffe, das das ganze deuts (e

Volk dem Gegenstande seit Jahren zuwende. Er boffz, daß die An- nahme eines der gestellten Axträge der Regierung Anlaß bieten werde, sich mit der Frage zu beschäftigen. Dann sei gesagt worden, die Be- stimmunçen der Gewerbeordnung ständen an und für sih der prak- tishen Auëübung der Medizin durch Frauen nit entgegen. thatsäblih seien sie aber dur die Organisation der Schule au2ges{lossen, deren Regelung der Kompetenz der Einzelstaaten unterliege. Da müsse man eben die thatsähliwhen Verbältnisse den re(tliwen entsprehend ändern. Soviel Einfluß habe das Reich auf die Einzelstaaten, daß diese Aende- rungen ibrer Geseß?e vornähmen in einem dem Wansche der Reichs- regierung entsprebenden Sinn, dafür könnte man zablreihe Bei- spiele anführen. Uebrigens sei das Reich kompetent für Alles, wofür es kompetent sein wolle. Wenn man si jeßt noch nit klar darüber sei, wie man die Sache praktis anzuordnen habe, so sprehe das niht gegen die Ueberweisung zur Berücksichtigung, denn dann werde eben der praktishe Weg gaesuht werden müssen. Er werde für den Antrag Rickert und Genossen stimmen. Sollte dieser aber abgelehnt werden, so bitte er, die Petition, welhe die Frau ¡um Universitätsftudium zulassen wolle, zur Erwägung zu überweisen. Sollte man aber au das nit belieben, fo bitte er, die Petition auf Zulassung zum Studium der Medizin zur Erwägung zu überweisen. Jn letzter Zeit sei außer der Schweiz noch Norwegen damit vorgegangen, und was Helsingfors könne, dürfte auhch Straßburg und Berlin können. Dann babe man den Einwurf gemacht, daß durch gemeinschaftlihes Studium von männlichen und weib- lihen Studenten ein ungünstiger Einfluß in sittliher Beziehung entstehen könnte. Wenn das aber der Fall sein sollte, fo würde man do einen Vorwurf nur den männliwen Studenten zu machen haben. Er wisse nicht, wie die jeßigen Studenten si dieser Frage gegenüber verbielten, hoffe aber, daß die Anwesenheit der Studentinnen auch auf sie sittlih bildeud einwirken müsse. No einen Punkt bitte er zu erwägea, nämlich den, daß die Aerzte sich e in großen Städten zusammendrängten, in ärmeren Gegenden auf dem Lande aber fehlten. Habe man weiblihe Aerzte, so Fönnte bei den ge- ringeren Ansprüchen, die die Frauen stellten, au diesen Bedürfnissen Genüge gesehen. 5 i

Abg. Dr Orterer: Er sei weder für die Ueberweisung zur Er- wägung, noch viel weniger für die zur Berücksichtigung, denn die Kompetenz des Reichstages und der Reihsverwaltung zur Lösung dieser Frage sei ihm nit erwiesen. Die ganze Tendenz bei der Schaffung der Gewerbeordnung lasse nit darauf s{ließen, daß man an die Zulassung der Frauen zur Ausübung der Heilkunde gedacht habe. Aber wäre es auh der Fall, so würde die Durchführung dieses Vrinzivs einen Eingriff in die Kompetenz der Einzelstaaten enthalten. Wolle man die Frauen zum Universitätsstudium zulafsen, fo müsse man sie auch zum Besuch der Gymnasien zulassen. Er glaube au nit, daß idie Universität Straßburg si zu dem vom Abg. Schrader vorge\{lagenen Experiment hergeben werde. Der Auffassung, daß das Reih so weit wie es wolle, kompetent sei, müsse er direkt widerspreben. Die Kompetenz des Reichs ci durch die Verfassung genau abgegrenzt, und die Schulfragen fielen nit darunter. Insofern habe die Regierung also auch ganz Recht, wenn sie diese Angelegenheit bisher ihrer Erwägung nit unterzogen kabe, Abgesehen davon aber halte er au aus praktishen Gründen die Zulassung der Frauen zum Studium nicht für erwünsht. Es gebe ja geistreihe Frauen genug, die jeden wissenshaftlihen Beruf ausfüllen könnten, und vielfah könnte ein weibliher Arzt auh erwünscht sein, aber wenn man die Frauen zum Studium zulasse, so müsse man sie auch zur Ausübung von Staats- ämtern, Advokatur, Richteramt u. \. w. zulassen; und das würde do gewaltige Umwälzungen hervorrufen. Wolle man aber das nit, so rufe man ein Gelehrtenproletaria? hervor, weldes, wenn es von Frauen gebildet werde, bedenkliher werde, als das {on vorhandene. Auch würde die Uebervölkerung der Universitäten, die ja in den lezten Jahren niht zugenommen habe, aber immer noch bestehe, in der bedenklihsten Weise vermehrt werden. Man möge doch nah Rußland sehen, wo die \tudirten Frauen umstürzlerishe Tendenzen verträten, die selbst von den am meisten links sißenden Mitgliedern dieses Hauses niht gebilligt würden. Wolle man den Auêsweg er- greifen, die Universität Straßburg allein den Frauen zugänglich zu machen, so würde darin einerseits eine Härte für die studirenden Frauen liegen, andekerseits würde diese Universität dadurch degradirt werden. Wenn man auf den bessernden Einfluß der Studentinnen auf die Studenten hinweise, so bitte er doch au die Kehrseite der Medaille nidt außer Acht zu lassen. Aus allen diesen Gründen sei er mit dem Verhalten der Kommission wohl zufrieden; sie habe der Petition die Ehre eines \criftliGen Berichtes erwiesen, und er sei ganz damit einverstanden, wenn das Resultat einer so eingehenden Be- \sprehung der Petitionen der Uebergang zur Tagesordnung set.

Abg. Bebel: Als es sih darum gekbandelt habe, bei der Berathung über die Gewerbeordnung sämmtlichen Gewerbetreibenden ohne Rücksiht darauf, ob sie Gehülfen beschäftigten oder nicht, den Verkauf ihrer Waaren in bestimmten Stunden des Sonntags zu ver- bieten, und ebenso bei den Fortbildungsshulen hätten die Abgg. Dr, Orterer und Genossen sih leiht über die Komvetenzbedenken bin- weggesezt, obwohl damit thatsählich ein Eingriff in die Kompetenz der Einzelstaaten gemacht worden sei. Hier habe man Kompetenz- bedenken, weil die Sache der Partei niht genehm sei, Wenn au der Kommissionsantrag angenommen werde, so werde den Reicbstag diese Frage doch noch öfter beshäftigen. Wäre der scriftlihe Kom- missionsberiht nit erstattet, so wäre es auh dasselbe, denn in dem Bericht stehe herzlich wenig. Diese Frage sei nicht von Agitatorinnen aufs Tapet gebracht, sondern es handele sih um eine große soziale Frage. Die Thatsache, daß Deutschland nah der leßten “Volks- zählung weit über eine Million mehr weiblihe als männliche Staats- bürger habe, zwinge die Frauen, die ihren Beruf als Hausfrauen niht erfüllen könnten, immer mehr, sih_ eine selbständige Lebens- stelung zu suchen. Und die Frage des Studiums betreffe zunächst nicht die Proletarierinnen, sondern gerade die Frauen der gebildeten Kreise. Dieses Streben der Frauen werde von Jahrzehnt zu Jahrzehnt stärker hervortreten. Durch Uebergang zur Tageëordnung sei die Sathe nicht erledigt. Die wahren Gründe gegen die Zulafsung der Frauen zum Studium seien Konkurrenzrücksihten auf die Männer und sogenannte Sittlichkeits- und Anstandsrücksichten bezüglih des medizinishen Studiums. Die Konkurrenz sei heute auf allen Gebieten das tonangebende Element, man könne sie niht zurückweisen oder müsse Mittel finden, die Vermehrung der Mensben zu verhindern. Ein großer Theil der jungen Männer widme \sih heute dem Studium nur, weil es so standesgemäß sei, für ein paar Jahre, hôre aber keine Vorlesungen, um später als unfähige Leute in den Staats- und Kommunaldienst überzugehen. Würde die weiblihe Konkurrenz ihnen einen Stachel geben, sich mehr des Studiums zu befleißigen, so wäre das ein großer Vortheil, Sittlihkeits- und Anstandsgründe hätten die Herren dagegen nit, daß jährlih Tausende und Abertausende von Frauen berufsmäßig als Krankenpflegerinnen ausgebildet würden. Eine jolhe werde mindestens ebenso in allerlei intime Vorgänge des mens{lihen Körpers eingeweiht, wie die Aerzte. Besonders die katholische Kirche brüste sih ja damit, ‘Mitglieder weiblicher Orden zu diesem delikaten und anstrengenden Beruf auszubilden. Je mehr man Samariterinnen mit Rücksiht auf die Opfer künftiger Kriege ausbilden müsse, um so weniger habe man Veran- laffung, sie nicht auch zum - Studium zuzulassen. Uebrigens föônne man den Frauen selbs überlassen, was sie über diese Sittlichkeitsgründe dähten. Wenn der rohe Ton der Studenten ein Hinderniß sein solle, so seien die Studenten zu bedauern. Wäre es da nicht gerade besser, den rohen Ton der Studenten dadurh zu mo- difiziren, daß sie genöthigt würden, ftets mit Angehörigen des anderen Geschlechts im Hörsaal zusammenzutreffen? In den Vereinigten Staaten Nord-Amerikas befänden sich ca. 3000 Aerztinnen in der Praxis, und 18 000 Studentinnen ständen auf Gymnasien und Universitäten mit männlihen Studenten im Verkehr, und das Verhältniß beider Geschlehter sei das allerbefte. Auch für den Unterricht sei kein Schaden eingetreten, im Gegentheil, der Wetteifer wirke sogar auf das männlide G:shleht nüßlih. In der Schweiz sei durch den Ufas des russischen Kaisers den weiblichen Personen jeßt das Studium

schr ershwerkt, wohl aber kätten sh, azageregt durH das Vorgehen der Rufssfinnen, zahlreihe Schweizerinnen dem Studium der ver- schiedenen gelehrten Berufe zugewendet. Im böberen Lehzfach leisteten diese Frauen ganz Ausgezeihnetes. Jn Züri, Bern, Genf werde man überall sehen, daß in dem Studium der Frauen durchaus keine Gefahr liege. Avch in Deutsblend seien bis vor wenigen Jahren Frauen zum Universitätsftudium auênahmétw-ise zugelassen worden, z. B. in Leipzig, wo jet allerdings fultus8ministerielle Erlaubniß noth- wendig fei, auf Grund deren aber au jeyt noch zwei Töchter eines der ersten Professoren Medizin studirten. Es sei nur die Furt vor der Konkurrenz und ein alter Zopf, der die freie Zulaffung er- \{were. Der Staat, der sich am Meisten gegen weiblide Studenten gewehrt habe, sei Preußen. Man könnte es fehr wohl einmal probiren, Mädchen zum Gynnasialbcsuh zuzulassen. Die Er- fahrungen, die man in den Vereinigten Staaten damit gemaht habe, zeigten, daß gerade die Tünstlide Scheidung der beiden Gesdlechter die meisten Gefahren in sich s{liee. In England, wo beide Gesch{lechter ungezwungen mit einander verkehrten, sei die denkbar größte sittlihe Strenge zu Hause. Wenn man «inmal bei der Universität Straßburg den Versuch machen wollte, weibliche Personen zum Studium zuzulassen, würde das keine Degradation , sondern ein Avancement bedeuten. e S

Abg. Hulbsch: Er müsse in Uebereinstimmung mit dem Abg.

Dr. Orterer die von jener Seite des Hauses gestellten Anträge als un- annehmbar bezeihnen. Seine Partei werde der Kommission darin beitreten, über die Petition zur Tage8ardnung überzugehen. Der An- sit, daß es auf dem platten Lande an Aerzten mangele, könne er durchaus nicht zustimmen. Wenn gesagt sei, die Gerechtigkeit fpreche für die Zulaffung der Frauen zum Studium, so meine er, die Gerechtigkeit verlange durchaus nicht, daß Alles über einen Kamm geshoren werde. (Sehr richtig! rechts.) Die Gerechtigkeit verlange, daß man den Frauen lasen folle, was ihnen zukomme, und den Männern lassen solle, was ihnen zukomme. (Sehr rihtig!) Die Natur habe den Frauen einen Wirkungskreis zugewiesen, da3 Haus und die Familie, niht die Welt mit ihren Leidenschaften und Auf- regungen. Keiße man die Frau aus ihrem Wirkungskreis beraus, dann gebe unrettbar das Häuslihe und Familienleben zu Grunde. Man möge bei dem bleiben, was Deutshland groß, was Deutshland zu einer Nation gemacht habe. Man möge den Frauen ihren Beruf als Gattinnen, als Mütter, als Erzieherinnen der Kinder lassen und sie von der höchst zweifelhaften Ausficht, be- rühmte Mediziner zu werden, befreien. Seine Partei werde also für den Kommissionsbe\{luß eintreten (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Rickert: Er bedauere, daß die große Bedeutung diefer

Frage weder in den Kreisen des Parlaments noch der Regierung bisher gewürdigt worden sei. Er verstehe das um so weniger, als die Herren sih in den leßten Jahren so schr mit der sozialen Frage beschâfiigt hätten. Wenn die Mehrheit heute die Petition ablehne, so werde seine Partei überlegen, ob ße nicht einen Initiativantrag, die Bestimmungen für die Prüfung der Aerzte ciner Aenderung zu unterzieben, einbringe. Da sei doch die Kompetenz des Reichs zweifellos. Daß die Petitionskommission einen \{riftliben Bericht erstattet babe, sei nur ihre Pfliht und Schuldigkeit; in kümmerliher Weise sei es ohnehin geshehen. Der Abg. Hultsh babe feine Erklärung im Namen der konservativen Partei abgegeben. Die Frage sei do aber keine Parteifcage, und es fei traurig, wenn man sie dazu berabdrücke. Er erinnere übrigens an Philipp von Natbusius , einen Konservativen echtester Färbung, welher durchaus den Frauen das Recht einräumen wolle, als Aerztinnen zugelassen zu werden. Die Frauen verlangten im Namen der Gerechtigkeit und des Schamgefühls, in gewissen Krankheiten von Aerztinnen behandelt zu werden; nicht selten ließen sie lieber eine Versblimmeruxg der Krankheit über si ergehen, als daß fe sh in solchen Fällen männlichen Aerzten anvertrauten. In Amerika, England, der Schbweiz, Schweden, Italien seien Aerztinnen bereits in Thätigkeit. Die Königinnen von Italien und Rumänien hätten eine Hofärztin. Mißstände aus dem Zusammenleben von Studenten und Studentinnen auf den Universi- tâten seien nirgends entstanden; er berufe sich dafür insbesondere auf das Zeugniß des früheren englischen Gesandten in Berlin Andrew White, der 25 Jahre lang Präsident der Cornell-Universität in New- Vork gewesen sei. Nichts sei unbilliger als zu sagen, die Frau gehöre ins Haus, Was solle man mit den Millionen Frauen maten, die nit heirathen fönnten? Warum follten die beiden Ges{lecter hier nit unter dieselben Bedingungen geftellt werden? Die Verschieden- beiten der Natur könnten allerdings dur die Gesetzgebung nicht be- seitigt werden, aber es solle den Frauen nicht verwehrt werden, in die Berufe hineinzukommen, die ihnen gehörten. Es komme sehr bald die Zeit, wo aus der Minorität, in der feine Partei sich heute be- finde, eine Majorität geworden sein werde. (Beifall links.)

__ Abg. Wisser: Schon vor 2000 Jahren hätten weiblihe Aerzte für die sittlihe und physisbe Gesundheit der Männer gewirkt. Auf dem flahen Lande seien weiblihe Aerzte hon darum am Plage, weil 4 die Frauen zu männlichen Aerzten am Wenigsten Vertrauen

ätten,

_ Abg. Dr. Harmening: Welte Frau sei emanzipirter, die- jenige, welhe mit der Reitpeitshe ein Pferd besteige, oder die- jenige, welhe als Arzt am Krankenbett weile? Für die leßtere Emanzipation trete seine Partei ein. (Sehr gut! liafs.) Verfassung und Gesey stehe der Frauenpraxis nicht im Wege, und wenn es der Fall, fo müsse die Verfassung geändert werden. Warum sollten die Frauen nit Richter werden, wenn sie die Befähigung dazu nahwiesen? Es sei ein sehr wohlfeiler Gemeinplag: die aeau gehöre ins Haus. Nur die Unverhbeiratheten, welche keinen Mann fänden oder fuhhen wollten die heutige Debatte ermuthige sehr wenig dazu (Heiterkeit) würden ih vorwiegend dem ärztlichen Studium widmen. Er bitte, wenigstens den Antrag auf Erwägung anzunehmen.

Die Anträge Rickert-Bebel und Harmening werden ab- gelehnt und der Antrag der Kommif{sion ange-

nommen. Schluß 51/2 Uhr.

Haus der Abgeordneten. 54, Sitßung vom Mittwoch, 11. März 1891,

Der Sizung wohnt der Finanz-Minister Dr. Miquel bei. goredung der zweiten Berathung des Entwurfs eines

ewerbesteuergesegzes.

Die Sp 59—69 handeln von der Betriebssteuer, welche für den Betrieb der Gastwirthschaft, der Schankwirthschaft, sowie des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus erhoben wird. Die Steuer soll betragen für jeden, der von der Gewerbesteuer wegen Ertrags unter 1500 A befreit ist (8. 60), 12 M, für denjenigen, der zur Gewerbesteuer veranlagt ist, in Klasse IV 15, in Klafse III 25, in Klasse IT 50, in Klasse T 100 Die Steuer wird bei allen Betrieben, welche geistige Getränke ver- abfolgen, für jede Betriebsstätte besonders erhoben.

Hierzu liegt ein Antrag Broemel vor, alle auf die Betriebssteuer bezüglichen Paragraphen zu streichen.

Abg. Gold \chmidt befürwortet den Antrag Broemel im Interesse der kleinen Gastwirthe, welhe sich in keineswegs beneidenswerther Lage befänden. Die Betriebsfteuer {heine ihm viel weniger dazu be- stimmt, die Zahl der Schankstätten zu vermindern als höhere Steuer- erträge für den Staat zu liefern. Besonders hart seien in diesem Abschnitt diejenigen Bestimmungen, welche ron der Eintreibung der Betriebs\teuer handelten, Er werde bei einem späteren Paragraphen einen Antrag einbringen, welcher diese Härten mösglihst mildere.

Abg. Robert-Tornow: Er bitte, den Antrag Broemel ab- zulehnen. Durch die Entlastung bei der Gewerbesteuer würden erheb- Tiche Ausfälle entstehen, welche anderweitig gedeckt werden müßten.

Einnahmequellen in_ der Einkommensteuer zu \uGen seien, da über die UeberschGüsse anderweitig verfügt sei. Sie finde viel- mebr einen geeigneten Ersaß in der Betriebssteuer. Sie habe dasselbe Wohlwollen für diese Betriebe wie der Vorredner, aber gerade die kleinen Schankbetriebe würfen die böhsten Gewinne ab, wie der Andrang zu den Konzessionen zum Schankgewerbe be- weise. Uebrigens würden diese kleineren Betriebe gar niht mehr be- lastet als früher, und au für die größeren Betriebe seien die Steuer- sätze nicht zu hov. (Beifall rechts)

Abg. von Chriften: Unzweifelhaft liege hier eine Doppel- befteuerung in optima forma vor. Die Regierung wolle der Ver- mehrung der Shankstätten entgegentreten, sebr gut! Er zweifle aber, daß dieser Zweck dur eine Betriebsfteuer erreiht werden könne. Er meine, diz Betriebsfteuer habe lediglich einen finanziellen Zweck. Wenn er dennoch für tie Betriebssteuer stimme, so geschebe es in dem Sinne, daß es endlih möglih werde, dur diese Cinnattne das kleine Gewerbe, namentlich das Handwerk, von der Gewerbesteuer zu entlasten. Dagegen wünsche er, daß die Beiriebssteuer für Jeden, wenn er von der Gewerbesteuer wegen eines hinter der Grenze der Steuerpflicht zurückéleibenden Ertrages befreit sei, niht 12, sondern wie die Regierungsvorlage gewollt babe, 109 M4 betrage. Redner empfiehlt ferner folgenden Zusaßantrag: „Der Betriebssteuer unter- liegen auch die Konsumv:reine und andere Vereine, deren Vereins- thätigkeit darauf gerichtet ist, den eigenen Bedarf der Mitglieder an Spirituosen leiht und billig zu beshaf2n.

Abg. von Tiedemann (Bomst): Der Hauptzweck dieses Ge- setzes sei cine bessere und gerechtere Vertheilung der Gewerbesteuer ohne eine Aenderung des finanziellen Ergebnisses derselben. Um einen wesentlihen Ausfall für die Staatskasse zu vermeiden, sei die Betriebssteuer der beste und gerehteste Weg. Er schließe sich den Ausführungen des Abg. Robert - Tornow vollkommen an. Der häufige Wechsel unter den Besißern der Schankwirtbschaften be- weise nah seiner Erfahrung, daß sie eben an ciner Stelle genug ver- dient hätten und weiter gingen. Der Zudrang zu diesem Gewerbe sei au® ein Beweis für dessen Rentabilität. Wenn man durch die Konzession den Scankwirthen einen Vortheil gewähre, ihre Zahl be- \{ränfe und ihnen so ein Monopol gebe, \o verstehe man es nicht, wenn sie ganz steuerfrei blieben. Mit den Kommissionsbeschlüssen habe man genug gethan. Auf die ethishen Gesichtspunkte habe er {on in der ersten Lesung hingewiesen. Das Haus möge die Kommissions- beshlüsse mit dem Antrage Goldshmidt annehmen, aber alle anderen Anträge ablebnen., :

Abg. Schmidt (Hohenzollern) ist gegen die Betriebssteuer im Namen der Gast- und Schankwirthe, deren einziger Vertreter er im Abgeordnetenhause sei. Er verweise auf die vielen gegen diese Steuer eingegangenen Petitionen. Der §. 59 folle der ausgleihenden Gerechtigkeit. so laute jeyt immer der \{öône Ausdruck, dienen. Dabei sei aber die Betriebssteuer eine Ausnahmesteuer im wahrsten Sinne des Worts; ein und dasselbe Einkommen werde besteuert mit der Einkommensteuer, der Schanksteuer, mit Kommunalzus{hläçen u. \. w. Diejenigen aber, die hinter der Grenze der Steuerpflicht zurückblieben, sollten nach §. 69 nah der Regierungsvorlage 10 #4, nah der Kommissionsvorlage 12 Æ zahlen Die Kommisson sei also noŸH fisfalisher gewesen als der Fiskus. Die Entlastung der kleinen Leute gehe wie ein rother Faden durch diese Steuergesetzgebung. Hier seine der Faden ausgegangen zu sein. (Heiterkeit.) Durch diese 10 M werde man die Betriebe nicht einshränken. Wo seien denn die „ethishen Rücksichten“ in den sechziger und siebziger Jahren gewesen, als die Schankstätten wie Pilze aus der Erde geschossen seien ? Jetzt werde man die Geister, die man gerufen, niht wieder los. Der Wirthschaftsbetrieb sei keineswegs ein leihter und müheloser, Sein Ertrag stehe au richt im Verhältniß zu den Aufwendungen von Be- triebskapital. Deshalb dürfe man diese Betricbe niht zu sehr über- lasten. Er sei für die Streihung dieser Paragraphen. Es sei zwar wenig Ausficht dafür; aber er wasche seine Hände in Unschuld. (Heiter- keit und Beifall im Centrum.)

Geheimer Ober-Finanz-Rath Fuisting: Die Regierung sei sh bewußt, von jedem Uebelwollen gegen irgend einen Gewerbestand frei zu sein. Zu der besonderen Betriebssteuer für Gast- und Schank- wirthe sei sie aus rein praktishen Erwägungen gekommen. Nach den Probeveranlagungen für die Gewerbesteuer fehlten zu dem bis- berigen Ertrage noch 2 700 000 4 Hier habe ein Ausgleich gefunden werden müssen. Man hake nun die untere Grenze der Gewerbefsteuer- pflichtigen von 1500 A auf 1200 4 herabsezen können, es hätten allgemein die Säße erhöht werden, es hätte ferner der Steuersaßz der ersten Klassen über 1 °% binaus erhöht werden können. Alle diese Wege halte die Negierung niht für gangbar. Mit einer Herabsetzung der Steuer- grenze werde der Hauptzweck des Geseges, die Entlastung der kleinen Leute, nicht erreiht werden. Das Aufkommen aus der künftigen ersten Gewerbeklasse, dem Großbetriebe, sei auf etwa 4 Millionen Mark ver- anschlagt und der Steuerfuß bätte von 1 bis auf 1% erhöht werden müssen, wenn man den obergenannten Ausfall bätte deen wollen. Daß sich {were Bedenken gegen eine Belastung der Großbetriebe und insbesondere der Industrie erheben würden, zeigten au die gestrigen Ausführungen der Abgg. vom Heede und von Gynern. Um also einen Ausgleih zu finden, habe die Regierun die Gast- und Schankwirthe in ihrer Steuer niht erhöhen, aber au nicht erleichtern wollen. In der Konzessionirung der Schank- wirth\haften sei ein nicht zu untershäßender Vortheil zu erblicken. Sie beschränke den Wettbewerb und seße die Schankwirthe in eine günstigere Lage gegenüber allen anderen Gewerbetreibenden. Es würde deshalb vielleiht sogar cine besondere Konzessionssteuer, eine Lizenzsteuer angebraht gewesen sein. Er bleibe troß der Ausfüh- rungen des Vorredners dabei, daß der Gast- und Schankwirthschaftsstand besser gestellt sei, als die anderen Gewerbe: er braude keine Lehr- zeit durdzumahen, keine Zeit auf Lehr- und Fachschulen zuzubringen, bedürfe keines großen Anlage- und Betriebskapitals und habe doch Ausficht auf einen lohnenden Betrieb. Die Zahl der Gast- und Scankwirthschaften fei auch in fortwährendem Steigen begriffen. Allein in der Stadt Köln hätten sih in den leßten fünf Vierteljahren die Schankwirthshhaften um 200 vermehrt ; es komme dort jeßt auf 106 Einwohner eine Wirthschaft, in den Vororten Kölns auf 108 Einwohner eine. Es sci also dringend nothwendig, auf eine Vermin- derung der Schankwirtbhschaften hinzuwirken. In Folge der über- großen Konkurrenz müßten viele Wirthe au bereits zu außer- ordentlihen Reizmitteln, zu weibliher Bedienung, Tingeltangel u. !. w. ihre Zuflut „nehmen. La dadurh ein erheblicher moralischer Schaden angerichtet werde, sei klar. Auch das Leben am Sonntage gestalte sich in einer durchaus nicht fkirhlihen Weise. Die Stadt Köln marshire durchaus noch nicht voran. Es greife überall das Bewußtsein um si, daß der Vergnügungs- und Trunksucht und der Anreizung des Publikums durch die Schankwirthe Einhalt gethan werden sollte. Es sei gewiß nicht erwünscht, wenn durch die Be- steuerung fremde Zwecke ekreiht werden sollten. Wenn aber nebenbei ein ethisher Zweck erreiht werden könnte, sei das gewiß nicht zu verwerfen. Von diesem Gesihtépunkte aus habe die Re- gierung den Vorschlag einer Betriebssteuer gemacht. Die Regierung glaube, es werde in weiten Kreisen des Landes nicht ver- standen werden, wern man die durh die Gewerbesteuer herbeigeführte Erleichterung au auf die Schankwirthe ausdehne. Die jeßige Klasse C bringe an Gewerbesteuer ca. 3190635 4, dazu aus Klasse B 259 066 , et 3440701 4A Künftig werde die Gewerbesteuer der Gast- und Sankwirthe zu bemessen sein auf ca. 1 443 000 4 Die Betriebssteuer sei veranschlagt auf 2044 639 M, zusammen 3487 639 M, also nur ca. 47000 M, nah einer anderen Schäßung nur 21000 4 mehr als bisher. Der Antrag Christen seine ihm den ihm zu Grunde liegenden Gedanken nicht vollständig zum Ausdruck zu bringen. Wenn er die Konsumvereine heranziehen wolle, warum dann nicht auch die andern? Er bitte also, diesen Antrag wie den Antrag Goldschmidt abzulehnen. Abg. Lückhoff: Er könne dena Antrag Christen nur empfehlen. Derselbe wolle den Konsumvereinen Betriebsfteuer ebenso auferlegen, wie den Gast- und Schankwirthschaften. Man habe alle Ursache, der Verbilligung des Branntweins entgegenzuwirken. Die

Seine Partei sei nicht der Meinung des Abg. Bachem, daß diese D v»,

zielten einen so boben Gewinn, daß man ihnen die kleine Gewerbe- steuer wohl auferlegen kônne. Er bitte also, den §. 59 nah den Delbiiisen der Kommission mit dem Antrage von Christen an- zunehmen. E

_ Inzwischen ist ein Antrag des Abg. von Tiedemann eingegangen, der im zweiten Absaß des §8. 63, entsprehend dem Antrage Goldschmidt, auch die quartalsweise Echebung der Betriebssteuer festgeseßt haben will.

__ Abg. Goldschmidt zicht darauf den betreffenden Theil seines Antrages zu Gunslen des Antrages Tiedemann zurück.

Abg. Bachem: Je länger er die Betriebsfteuer ansehe, desto weniger gefalle sie ihm. Wein man die Gewerbesteuer vertheilen wolle je nach der vérsciedenen Leistungsfähigkeit der Gewerbetreibenden, so sei das ein annehmbarer Gedanke. Man dürfe aber doch nit ein bestimmtes Gewerbe herau8greifen und besoaders belasten. Warum habe man denn nit den großen Betrieben in Klasse T eine besondere Steuer auferlegt? Der Regierungskommissar {heine sagen zu wollen, man habe es nivt gewagt. Die große Zahl der Schank- stätten in seiner Vaterstadt Köin, " auf die der Regierungskommissar hingewiesen habe, fei noch immer uicht so-gro®, wie sie sein würde, wenn die Konzessionirung nah denselben milden Grundsäßen wie anders- wo erfolgte. Es würden aber thatsählich F aller die Konzession NaŸ- fuhenden abgewiesen. Man könne also die Konzession nit als ein Moment für die Steuer anführen. Am allerwenigsten begeisterten ihn die ethishen Gesichtspunkte für eine Betriebtsteuer der Schank- wirthschaft. Gewiß wirkten viele Wirthschaften exhisch und volks- wirthschaftlid höchst hädlich. Aber man solle die Abhülfe in einem generellen s{charfen Geseß suchen, das der Truanksubt und auch den [chlechten Wirthschaften ein Ende mache, die verständigen, noth- wendigen Wirthschaften vershone. Dadur, daß künftig die Gast- wirthe die bisherige Steuersumme in zwei Theilen, ciner Betriebs- steuer und einer Gewerbesteuer zahlten, würden die Wirthschaften sich nicht vermindern. Dazß man ein Manko bei der Gewerbesteuer deckden müsse, sei kein Grund, gerade die Gastwirth\haften zu belasten. Die Finanzen seien so, daß sie einen kleinen Aus- fall ertragen könnten. Anderenfalls müsse man mindestens alle Gewerbetreibenden für den Ausfall heranziehen. Wie es möglih sei, daß in Köln in den letzten fünfviertel Jahren 200 neue Wirth- schaften hätten entstehen können, verdiene untersuht zu werden. Die \{ädlihen Wirthschaften würden sich dann wahrscheinlich um das Doppelte vermehrt haben. Wenn das so weitergehe, liege die Ge- fahr vor, daß das ganze Familienleben zerstört werde. Er sei also dafür, daß man das Uebermaß von Gast- und Scank- wirthschaften einshränke, aber mit einer Betriebssteuer werde man das nit erreichen,

Geheimer Ober-Finanz-Rath Fuisting: Der Vorredner frage warum die Klasse I, die großen gewerblichen Betriebe, niht beson- ders belastet worden seien. Gegenwärtig bringe die Steuerklasse A 1, die sich mit der Klasse T decke, 1867 760 #4, künftig werde sie 5416 546 bringen, also mehr 3548 786, also 190 9% mehr. Er meine, der Vorredner hâtte eine weitere Belastung dieser Klasse nicht für wünschenswerth halten sollen. Auch er bezweifle, ob ein Rück- gang der Schankwirthschaften im Gefolge der Betriebssteuer ein- treten werde. Immerhin aber sei es ein Mittel gegen die Vermeh- rung. Der Antrag Christen würde einen Effekt nur erzielen bezügli der Konsumvcreine. Bezüglich der Kasinos und ähnlicher Anstalten fehle es an dem nöthigen Maßstabe,

Abg. Dr. Ritter: Außer den zahlreihen Gründen, welche für Einführung der Betriebssteuer \prähen und angeführt seien, dürfe noch derjenige dafür sprechen, welher in der Konzessionirung liege, weil dadurch die gegenseitige Konkurrenz beschränkt werde. Von seinen Anschauungen für die Betriebssteuer könnten ihn auch die theil- weise \cherzhaften Bemerkungen des Abg, Schmid-Hohenzollern nit abwendig machen, weil er ausdrüdcklih erklärt habe, für den- jenigen Theil der Staatsbürger einzutreten, welhe glei ihm von der Steuer getroffen würden, und somit Troy aller Selbstbeherrshung doch eine gewisse Subijektivität unter- laufen könne; und außerdem weil der Abg. Shmid am Slusse erklärt habe, seine Hände in Unschuld waschen zu wollen. Nach einem biblishen Beispiel sprehe das gerade nicht für seine Ver- tretung. Er trete aber lebhaft für den Antrag von Christen ein. Zwar gebe er zu, daß die Fassung noch verbesserunasbedürftig set, wünsche aber, daß dies auc geschehe, damit die ledigli zur Beshaffung von Alkohol gegründeten Konsumvereine besteuert werden könnten. Freilich sprehe ein Erkenntniß des Ober-Tribunals von 1872 solhen Vereinen die Konzessionsfreißeit zu und ein Ninisterialreskript deshalb eben- falls, Er hoffe aber, daß das Reihsgeriht anders entscheiden werde. Habe es ja {on so oft Ober-Tribunals-Ent]cheidungen durch eine andere Rechtsprehung beseitigt. Daß aber in §. 60 die Kommission für die niedrigste Stufe den Saß von 10 auf 12 M verändert habe, sei ihm unbegreiflich. Weder im Protokoll noch im Bericht fände er Motive dafür. Mit demselben Recht könne man den Nickel wieder in den 12 theiligen Silbergroshen umwandeln. Man lebe aber jeßt im Dezimalsystem, und da der Kommissionebeshluß keine praktische Tragweite habe, übrigens aber die kleinen Wirthe nur ärgere, so sei er für Wiederherstellung der Regierungsvorlage hinsichtlich dieses Punktes. * (Zustimmung bei den Freikonservativen.)

Abz. Broemel: Daß dem Schankgewerbe hier keine neue Steuer aufgelegt, sondern nur eine Erleihterung niht zu Theil werden solle, aelte nur für diejenigen Schankwirthe, welche weniger als 1500 A Jahreseinnahme hâtten. Bei den Großbetrieben im Scankzewerbe sei die neue Gewerbesteuer ohnehin {on höher als früher, und dazu solle nun noch die besondere Betriebssteuer kommen. In der Verkennung der verschiedenen Stelung des kleinen und großen Gaftwirthsgewerbes liege überhaupt der Hauptfehler, den die « Be- triebssteuer enthalte. Die Motive matten den Eindruck, als habe ihr Verfasser sih gar niht um die thatsählichen Verhältnisse gekümmert. Man dürfe si do nit täushen über den wirthschaftlihen Werth der Gast- und Shankwirth-Industrie, welche mit Hunderten von Millionen an Anlagekapital arbeite, und welche hier einer Behand- lung unterworfen werden solle, die eigentlich eine Mißbandlung fei. Dagegen müsse er Protest einlegen. Das Gast- und Schankwirth- gewerbe nehme es an Leistungsfähigkeit und Solidität mit jedem anderen Gewerbe auf, die Gaftwirthe sorgten eifrig für die ordentliche Ausbildung der jüngeren Gewerbegenossen; der Verein Berliner Weißbier- wirthe allein habe im leßten Jahre 5300 (6 für seine Fortbildungs\chule verwandt, Überhaupt seien diese freten Fahgewerbeshulen nah dem Urtheil des Polizei:Präsidiums der Innungs\chule weit überlegen ; ferner werde für Unterstüßung von in Noth gerathenen Genossen von den Gastwirthen sehr viel gethan. Auch volkswirthschaftlih sei das Gast- und Schank- gewerbe von großer Bedeutung viele Ortschaften würden ohne die darin etablirten Hotels niemals ihr Aufblühen erreiht haben, sehr bäufig müßten Schul-, Eirshätßungs- und dergl. Kommissionen in Gasthäusern tagen, und er erinnere sich mancher in folchen Ver- sammlungen von Gastwirthen selbs gehaltenen Rede, die ihn sympathisher berührt habe, als solhe zelotisher Geistlihen. Die Unterstellung, daß die Gastwirthe aus parteipolitishen Rücksihten gerade bei seiner Fraktion Unterstüßung suchten und fänden, werde widerlegt durch die Ueberlegung, daß die Gastwirthe wegen der Konzessionsertheilung u. st. w. sich doch gerade die gute Meinung der Herren drüben erhalten müßten, denn das Auerswald'’\{che Wort : „In Preufen giebt es kein Mittel gegen die Polizei, eher noh eins gegen die Cholera“, gelte auch heute noch. Die neue Branntweinsteuer habe, was das einzig Angenehme an ihr sei, den Branntweins kTonsum eingeshränkt, daneben werde noch ein Trunksuchtsgeseß für den Reichstag vorbereitet, durch Steuern könne man aber der Völlerei niht Einhalt thun, und das leider Ueberhandnehmen der Völlerei sei eine harte Anklage gegen die mit diesen Angelegenheiten betrauten Ver- waltungsbebörden darin gebe er dem Abg. Bachem Reht. Ein Kommissionsmitglied, das über diese Materie recht fachlich urtheilen zu können angestrebt habe, habe einige Lokale mit Damenbedienung, Tingeltangel u. #. w. besucht, ein Kollege habe ihn zum Schuß begleitet (Heiterkeit), und das Resultat dieser Forschungen fei aller-

Konsumvereine aber, die denselben an ihre Mitglieder überließen, er-

dings gewesen, daß man dabei lernen könne, in ershreckend kurzer