1891 / 62 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Zeit ershreckend viel Geld auszugeben aber mit Lokalen folcher Art dürfe man eben die soliden Gast- und Schankwirthschaften nicht verwechseln, die würden durch Beseitigung derartiger Lokale selbft am meisten befriedigt werden. Wolle man also Gerechtigkeit üben, so dürfe man nit die so vershiedenartigen Gaftwirthschaften fo unterschiedslos behandeln. Der Antrag von Christen sei so wenig vorbereitet und so dehnsam, A er {hon deswegen abgelehnt werden müsse. Er bitte also, unter Ablehnung aller anderen Anträge den feinen anzunehmen. : E Abg. von Tiedemann (Bomst) beantragt, die Betriebsfteuer für Gastwirtbe mit weniger als 1500 (4 Jahreseinnahme auf 10 festzuseßen und die Steuer bei allen dauernd im Betriebe befind- lien Gewerben vierteljährlih, bei vorübergehend, wie z. B. bei Schütenfesten, Manövern u. \. w., etablirten bei der Konzessions- ertheilung zu erheben. N General-Steuerdirektor Bur ghart: Mit diefem Antrage von Tiedemann erkläre s\ch die Regierung einverstanden, Der Abg. Broemel habe auf das Gewerbe der Gast- und Schankwirthe und kleinen Branntweinbändler einen folchen Paneayrikus gesungen, daß auch das verwöhnteste Ohr davon befriedigt sein werde. Be O streihe davon ni18 abz; ja, er wolle sogar noch ein spezielles Lo hinzufügen, nämli das Lob, daß das Gewerbe der Gast- und Schank- wirthe und kleinen Branntweinhändler noch keine Steuererleichterung verlangt habe, während die Kleinindustrie, das kleine Handwerk, dies im ausgiebigsten Maße gethan babe. Denke man si, die Steuer- reformvorlage wäre stücweise vorgelegt worden, und în diesem Jahre fäme cin Abschnitt zur Verbandlung, in welhem stehe, daß das Gewerbe der Gast- und Scankwirthe und kleinen Branniwein- bändler er wiederhole dies noch einmal und recht laut um 2—3 Millionen in der Steuer erleihtert werden sollten, was wäre da wohl gesagt worden. Wenn nun aber dieser Erlaß in dem Rahmen der übrigen Gewerbesteuervorsbläge angenommen werde, f werde doch dadurh an dem Erlasse nichts geändert. Wenn 404 000Gewerbetreibende einen Steuererlaß von 3 Millionen, 12 900 Handwerker einen solchen von mehr als 1 Million erhielten, dann gebe es nit an, dem Gast- und Schankgewerbe auch noch 2 Millionen zu \{henken, das würde das Land einfa gar nicht verstehen, zumal man do nicht verkennen dürfe, daß die Gewerbesteuerreform immerhin \{were Lasten auflege und namentli die Großindustrie bedeutend belafte. Daraus sehe man, was es mit den fo oft gebraubten Worten ungeret- fertigte Belastung, Extrasteuer und dergl. auf sih habe. Das möge ja in den Kreisen der kleinen Branntweinhändler ganz gut klingen, für die Gesetzgebung aber habe es keinen Werth. Die Regierung frage nur, wie könne die Gewcrbesteuer mögli gerecht vertbeilt werden, wer sei ciner Erleichterung bedürftig? Für die Gast- und Scankwirthe und kleinen Branntweinbändler habe kein Anlaß dazu vorgelegen. i : : Abg. von Evnern: Nawdem in der Kommission der Regie- rungékommifsar zugesagt babe, daß die etwaigen Ueberschüsse aus der Betriebs\steuer den Kommunen zugewiesen werden ftollten, stimme er derselben zu. Der Abg. Broemel {eine die Darlegung der Kom- mission niht genau verfolgt zu baben, sonst würde er ni@t sagen, daß eine Steuer, welche 48 000 ( mebr geben solle und welche auf 160 000 Betriebe vertheilt werde, welche also die einzelnen Betriebe nur mit 40 - treffe, das ganze Gastwirtbsckchaftêgewerbe unterdrücken könne. Solche Uebertreibungen würden boffentlich nicht das Ohr des Hauses finden. Man höre ja, daß die Leute sich so eifrig um Konzessionen bewürben das beweise doch, daß es mit dem Gast- und Schankwirthscha\stsgewerbe nicht fo arg bestellt sein könne. Bei den Ausführungen des Abg. Broemel merke man eben die Absicht und werde verstimmt. Er werde also, troßdem er zuerst dagegen gewesen sei, und wenn auch Einzelne seiner Parteifreunde auch heute noch dagegen stimmten, nach den Erklärungen der Regierung in der Kommission für die Betriebssteuer stimmen. u i Unter Ablehnung des Antrags Christen werden die S8, 59—69 mit den von detn Abg. von Tiedemann bean-

tragten Modisikationen nah dem Vorschlage der Kommission

angenommen.

Die 8. 70—73 handeln von den Strafbestimmungen.

Zu §8. 72 liegt ein Antrag Burghardt (Lauban) vor, für die Strafgelder ein Minimum von 50 1 festzuseßen.

Abg. Dasbach beantragt, daß die Strafverfolgung nur auf Antrag der Staatsbehörde des betroffenen Steuerpflichti- gen erfolgen soll. S : y i

S. 73 bestimmt, daß auf die niht beizutreibenden und in Haft umgewandelten Geldstrafen die Bestimmungen, betr. das Hausirgewerbe, Anwendung finden sollen.

Abg. Eberhard beantragt, daß auf diese Fälle das RNeihs-Straf- geseßbuch Anwendung finden solle, :

Geh. Ober-Finanz-Rath Fuisting bält diesen Antrag für über- flüssia. Der Richter werde hon das Richtige treffen.

Die Abag. Eberhard und v. Tiedemann erklären sich gegen den Antrag Burghardt. :

Die 88. 70—73 werden unter Ablehnung der Anträge Burghardt und Dasbah mit der vom Abg. Eberhard bean- ragten Aenderung angenommen.

Die 88. 74—80 werden ohne Debatte angenommen.

Bei S. 80, zu welchem ein Antrag des Abg. Bachem vor-

R. O

licgt, vertagt das Haus um 2 Uhr die weitere Berathung.

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Kunft und Wifsenschaft.

Verein für die Ge\&ichte Berlins. In der leßten Sitzung am Sonnabend führte Major Straebler Vortrag über das wehrhafte Berlin zu Ende. er, welcer in der ersten Hälfte seines Vortrages die beiden erften rioden der Berliner Wehrgeschichte, die Zeit von den ersten An- er Stadtvertbeidigung bis zur Aufnahme der ersten Kurfürst- en Landéknette, d. b. bis zu Kurfürst Friedrich II. und die Zeit n diesem bis zur Einrichtung eines stehenden Heeres unter dem 1 Kurfürsten dargestellt und in Bezug auf die letztere cine eîn- Beschreibung der Bewaffnung der Bürgerwehren, der und Fechtschulen der Bürgerschaft, der Festlichkeiten und ierstobliegenbeiten derselben gegeben hatte, wandte ih einr Schilderung der Wehrgeshihte Berlins ¿s Großen Kurfürsten. Die Ansprüche, welhe da- die Wehrbaftigkeit und kriegerishe Leiftungs- t der Bürgerwehr gestellt werden konnten, waren noch äußerst ¿zer Matur, denn von militärishem Geiste war in der Vürger- rine Stur vorbanden, und jedem Versuche, hier Wandel zum ¡o iébafffen, widersetzten sih regelmäßig die Stände. Be- rezelmäfige Érerciren den Mannschaften der Dorn im Auge; sie ershienen nur ungern 2 demselben und die Klagen über die Härte Bersäumung der Berufsgeshäfte fowie Gbarakter des Schießens wollten Und die Bürgerwehrleute waren nit die Ein- fiagtzn, sondern auc der Magistrat führte Beschwerde er von ten zum „Dienst“ Herangezogenen keinen Schoß

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rine, weil dieselben sid auf die ihnen durch den Dienst er-

2sende Beeinträbtigung in ibrem bürgerlihen Erwerbe beriefen. urde der Vors&lag gemat, immer nur den vierten Theil zu

en beranzuzjehen, allein das Gxrerciren, von welchem au

er Meinung war, daß es sich mit demselben „nit thun

int bald überbaupt eingestellt worden zu sein, sodaß den

Bürgern nunmehr nur die Autübung des Wachttienstes oblag. Der für letzteren Zweck vorgesehene Bürgerauss{huß in Stärke von 270 Mann ar in fünf Korporalschaften eingetbeilt ; die cine Hälfte der Bürger- wrebrmanns{asten war mit Musaqueten, die andere mit Spiecßen be- wafnet. Es existirten vortrefflihe Dienstvorschriften, allein sie wurden

daß auf einen wirksamen Shuß der Ordnung Seitens des Bürger- auëshusses uiht zu rechnen war. Im Jabre 1616 wurden für Berlin zwölf und für Cölln sech8 neue Nachtwächter angestellt, und zwei Jahre darauf erschien eine neue Tumultordnung. Diese Maßnahmen waren indessen nicht im Stande, das Uebel, welhes im Grunde in der gewaltigen, durch den langwierigen Krieg erzeugten Demoralisation bestand, aus der Welt zu schaffen. Die Disziplinlosigkeit, die nach einem drastishen Berichte des Kanzlers Bockmann im Jahre 1620 noch die Bürgerschaft beherrschte, war grenzenlos. Während die Engländer, die fich merkwürdiger Weise nit weniger vor den Berliner Bürgern gefürchtet haben sollen, als diese vor jenen, die Dörfer Schöneberg und Tempelhof beseßt hielten, betranken fh die Bürgerwehr-Mannschaften derartig, daß sie unfähîg zum Gebrau der Scießwaffen waren, und ein großer Theil derselben verließ nach Belieben die Posten, ohne an eine Rü- éehr zu denken, bis es sich \{ließlich herausftellte, daß die Engländer gar nit beabsichtigten, in Berlin einzurücken. Je geringer nun die Wehrtüchtigkeit war, desto mehr wurde zu jener Zeit in Bezug auf Unfua und Aus\{reitungen aller Art geleistet; so kam es vor, daß die Wache mit Musik vor das Rathhaus zog und dasselbe zum Ziel- punkt ihrer Shüsse machte. Als der Kurfürst Georg Wilhelm im Jabre 1625 zum Schute der bedrohten Stadt Brandenburg von Cölln die Stellung von 50 und von Berlin diejenige von 100 Mann A verlangte und die Mittheilung des betreffenden Befehls durch den Rath erfolgt war, erhob sich ein unbeschreib- liber Lärm, und die Abneigung gegen jede kriegerishe Thätigkeit gab ih in dem ftets erneuten und unehrerbietigen Nufe der Bürger kund, sie bâtten ihre Frauen und Kinder ebenso lieb, wie Seine Durchlaucht und wollten nit in den Krieg ziehen. Als es dann zum Ausmarsch kommen sollte, verweigerten die Berliner Bürger den Geborsam und die statt ibrer ausrückenden Stellvertreter machten noch vor Spandau Raft und bewiesen dur Trinkgelage und demselben!folgende Exzesse ver- \ciedenster Art ihre vollständige ÜUntauglichkeit zu einem geordneten Waffen- dienste, Die Versuche, einen Theil der Bürgerschaft soldatisch zu bilden, wurden unter dem Großen Kurfürsten weiter fortgeseßt; allein auh diese Versuche scheiterten an dem Mangel an Disziplin und mili- tärishem Geist, der in der Bürgerschaft noh die Herrschaft führte, stets von Neuem. Wie lange diese fühlbare Disziplinlosigkeit ihre Natwirkung übte, geht aus einem aus dem Jahre 1705 stammenden Edift hervor, welches eine Reihe von Strafbestimmungen aufführt, deren Nothwendigkeit an sich ebenso charakteristisch ist, wie die Art der Strafe, die sih lediglich als Geldbuße darstellte. Da gab es niht allein Strafen für Zuspätkommen und für Fehlen beim Dienst, es war auch eine Strafe für Denjenigen vorgesehen, der mit brennender Pfeife auf der Wache oder zu der Parade erschien; Widerseßlihkeit gegen den Vorgeseßten wurde mit 6 bis 9 Groschen gebüßt, und wer si thätlih an einem Offizier vergriff, wurde mit boben Geldstrafen belegt. Die auf diese Weise eingehenden Strafgelder wurden aber zum Besten der Compagnie ver- wendet, indem für dieselben den Tambours_ etwas „ge- reiht“ wurde. In der darauf folgenden Schilderung der Wehrkbaftigkeit der Bürgervereine verweilte der Vortragende längere Zeit bei den S(ügtengilden, die fich im 16. und 17. Jahrhundert mancher Privilegien erfreuten und bei einem Theil der Landesherren, namentli auch bei dem Großen Kurfürsten, welcher den Süten- festen häufig beiwohnte, in großem Ansehen standen. Dieser Fürst war es auch, welcher dem durch die Einwirkungen des dreißig- jährigen Krieges dem Verfall nahe gebrahten Schüßenwesen feine kräftige Unterstüßung lieb, sodaß es sih nahmals zu neuer Blüthe erheben Tonnte. Außer den Schügengilden trieben au minder angesehene- Vereine Waffenübungen und veranstalteten Freishießen und Wettkämpfe im Laufen, Stehen und S(lagen. Während das Waffentragen bis zum 17, Jahrhundert allen Bürgern freistand, gingen dieses Rechts zunächst einzelne Berufsklassen ver- lustig, bis dasselbe im Iahre 1709 allen Bürgern mit Ausnahme des Adels, der Beamten, der Gelehrten und der Großkaufleute ent- zogen wurde. Die bis dahin herrshende Sitte des allgemeinen Waffentragens war durch das Unwesen des Landsknehtsthums nicht minder, als durch die in den Städten berrshende Zügellosigkeit ge- boten, Nachdem Redner nach leßterer Richtung noch eine anshauliche Scilderung der gewohnheitsmäßigen Ausschreitungen gegeben, welche in Berlin die Rotten der „Schnarher“ und „Wetßer“ ausübten, indem sie friedlihe Passanten anfielen, mißhandelten und in zabl- reihen Fällen auch tödtlih verleßten, wies er darauf hin, daß diese Mißstände, über welhe der Rath der Stadt fortwährende Klagen bei dem Landesherrn führte, eine wirksame Abhülfe erst zu finden ver- mochten, nachdem Seitens eines disziplinirten Heeresverbandes ein energischer und konsequenter Wachtdienst durhgeführt worden war.

Ein neuentdecktes Werk von Aristoteles.

Zu den bedeutendsten Geistern aller Zeiten gehört Aristoteles, der Genoîse Plato’s und Erzicher Alexander des Großen (geboren 384 in Stagira, gestorben 322 in Chalkis auf Eubsa). Unter seinen S{riften steht „die Politik“ mit obenan, und so ershöpfend war seine Auffassung vom Zweck des Staats und dem Leben im Staat, daß sein Wissen und die Kraft seines Denkens heute noch fortwirkt. Als Vorstudie der Politik hatte Aristoteles 158 wirklihe Staatsverfassungen in und außerhalb Griechenlands gesammelt und ihr Wesen und ihre Geschichte unter- suht. Dieses wegen seines historishen Inhalts wahrscheinlich unshäßzbare Werk war verloren gegangen und vershollen, bis auf zahlreiche Citate, die ihm andere Schriftsteller des Alterthums ent- nommen hatten. Jeßt nun ist ein Theil dieses Sammelwerks, und zwar der wichtigste, die Verfassung von Athen, wieder aufgefunden und der wissenshaftlihen Welt zugänglih gemacht worden.

Der Fund entstammt dem Boden Egyptens, der {hon manches Stück alter Papyrushandschriften geliefert hat und wo freilich auch die Fälshung gediehen ist. Indessen {eint der Gedanke an eine Fälshung gegenüber dem Aristotelishen Funde ganz aus- geshlossen zu sein. Auf der Rückseite von vier Papyrus- rollen, die auf der Vorderseite das Wirthshaftsbuch eines egyptishen Hausverwalters, datirt aus dem 11. Jahre des Kaisers Vespasian (= 79 nach Chr.) bilden, haben die Be- amten des Britishen Museums den Lext des Aristoteles entdeckt, welcher nun seit einigen Tagen, herausgegeben von dem Assistenten an der genannten Anstalt, F. G. Kenyon, im Buchhandel zu haben ift. Zwar ist der Anfang verloren und der S{luß verstümmelt, aber das Uebrige bildet immer noch ein stattlihes Buch von 63 Kapiteln. An der Cchtheit kann kein Zweifel sein, da von den 91 Citaten, die uns erhalten waren, 78 in dem neuen Buche si vorfinden und die übrigen fih nahweislich auf den verlorenen Anfang oder S{hluß beziehen oder auf Irrthum beruhen. e J

Für die Philologen und namentli die Historiker giebt es da Neues zu thun. Nach einer Inhaltsangabe der „Köln. Ztg.“ tritt namentlih die Zeit von Solon aus dem unbestimmten Dunkel der Sage in das helle Licht der Geschichte, denn die schriftliche Ueber- lieferung der Archonten (attischen Jahresbeamten) geht, wie fich hier zum ersten Mal klar zeigt, bis hinauf zu Drakon (etwa 620 vor Chr.). Bekanntlich gilt Solon als Schöpfer der athenishen Verfassung. Theseus war es, so lautete die Ueberlieferung, der die Bauerndörfer der attishen Cbene vereinigte zu dem politishen Mittelpunkt, Athen. Solon, so glaubte man, {uf nun aus diesem losen Gemeindeverbande das für alle Zeit bestehende Bild des athenischen Staats, indem er die ganze Bevölkerung in ein politisches System brachte, vier Klassen sonderte, Beamte gab u. . w. Sein Name ift für alle spätern Atbener mit dem göttlichen Nimbus des Staats- \chôpfers umgeben, nit minder wie ein Romulus. Drakon galt biéher als Verfasser strenger Gesetze; „mit Blut seien sie geschrieben“, sagte man; das ift Alles, was man von ihm wußte. Anders Aristoteles : nit die bürgerliche, sondern die politishe Gesetzgebung des Drakon tritt jeßt in den Vordergrund. Die Grundlage derselben ist diese. Nur wer sich selbs wappnen kann, is Vürger; an der Spitze bleiben die neun Archonten; die Bürgerschaft ist vertreten dur einen Aus\{uß von 401 über 30 Iahre alten Bürgern, außer- dem eingetheilt in vier Besißklafsen. Bis in die Einzelheiten \{ildert

herren für cine versäumte Sißung zahlen mußten, werden angeführt. Aber einen Febler hatte die Verfassung und das machte sie für die Folge unmöglih —: die sozialen Grundlagen waren übel gelegt. Schon zu Drakon's Zeit war der Gegensaß zwishen Großgrund- besißern und Kleinbürgern vorhanden, mit dem Leibe haftete der ver- \chuldete Bauer dem Gutsherrn. Mit der richtigen Würdigung des Drakon ändert \ich auch das Bild, das wir von Solon erhalten. Er fand die Verfassung des Drakon vor, änderte die Gesetze, behielt aber die Grundzüge der Ver- faffung bei, nämli den Rath und die Phylen-Eintheilung. Neu {uf Solon drei Dinge. Das erste ift die Lösung der sozialen Frage durch Mil- derung der Schuldgeseße (Einführung einer neuen Währung) und Auf- hebung der Schultknehtschaft ; zweitens seßte er dur, daß jeder Bürger die Schädigung des Mitbürgers wie die eigene verfoigen darf; drittens die Berufung vom Magaistratsgeriht an das Bürgergeriht. Aristoteles suht diesen Dichterstaatsmann besonders von der mens{hlihen Seite aufzufassen und theilt deshalb größere Stücke aus seinen politischen Gedichten mit, die uns auch theilwcise neu find. j

Auch in manch anderer Beziehung wird die Geschihtslehre durch Aristoteles berichtigt, so z. B. in Bezug auf Themistokles. Ferner Ce wir ein genaues Bild der städtishen Verwaltung von

then 2c. 2c.

Die diesjährige Landesversammlung der Inter- nationalen kriminalistishen Vereinigung findet am 24. und 25. März in Halle a. S,, die dritte Jahresversammlung der Internationalen kriminalistiswen Vereinigung vom 25. bis 27. August in Christiania statt.

Die Tagesortaung der letzteren umfaßt die folgenden Fragen :

1) Unter welchen Vorausseßungen und in welchen Fällen empfiehlt sh die Verwendung der Geldstrafe in der Strafgeseßzgebung ? Lafsen ih bestimmte Grundsätze für die Bemessung der Geldstrafe im Einzel falle aufstellen? Ist es insbesondere möglich und zweck- mäßig, die Höhe der Geldstrafe den Vermögensverkältnissen des Ver- urtheilten anzupassen? Könnte man sie etwa nach dem jährlichen Einkommen oder nach dem Steuersatze des Verurtheilten oder nah der Höhe seines täglihen Arbeitslohnes bemessen? Auf welche Weise kann die Zahlung der Geldstrafe möglichst gesichert, der Prozentsaß der uneinbringlihen Geldstrafen möglichst vermindert werden ? Empfichlt es fi, an Stelle der uneinbringlihen Geldstrafe Zwangs- arbeit ohne Einsperrung treten zu lassen? Soll der Grundfay der bedingten Verurtheilung auch auf Geldstrafen Anwendung finden? _

2) Soll die Strafgeseßzgebung mehr als bisher den Interessen des durch die strafbare Handlung Verleßten Rehnung tragen? Und in welcher Weise kann sie dies thun? Soll nicht insbesondere in bestimmten Fällen dem öffentlihen Ankläger die Be- fugniß eingeräumt werden, von Amtswegen, auch wenn der Verlepte nit als Nebenkläger auftritt, die Verurtheilung des Angeklagten zur Leistung des Schadenersatzes zu beantragen? Wäre es niht möglih und ¿weckmäßig, in bestimmten Fällen einen Theil des Arbeits- überverdienstes des Verurtheilten ¿zur Schadloshaltung des Verleßtzten zu verwenden ?

3) Kann dur die Erfahrung die Art derjenigen ftrafbaren Hand- [ungen festgestelt werden, welche die sogenannten „Unverbesser- lien“ zumeist zu begehen pflegen? Besteht erfahrungszemäß im Hinblick auf diefe Gruppe von Verbrechern der Nückfall in der wieder- bolten Begehung derselben oder verschiedenartiger strafbarer Hand- lungen? Welche geseßlihen Bestimmungen, und welche Gestaltung des Strafvollzuges sind dieser Gruppe von Verbrechern gegenüber zur Anwendung zu bringen ? /

Prof. Ernst Herter hat, wie die „N. A. Z." meldet, einen Entwurf für das projektirte Denkmal der hochseligen Kaiserin Augusta fertig gestellt, der von Seiner Majestät dem Kaiser bei dem leßten Besuch in der Werkstatt des Künstlers cingehend besihtigt wurde und des Herrschers volle Zustimmung hatte. Den Mittelpunkt des Denkmals bildet ein s{chlichter vier ckiger Granitsodel , welcher neben dem bedeutsamen, von Lorbeer- gezweig umkränzten rothen Kreuz die Inschrift trägt: „Augusta“ „Mutter der Nothleidenden“. Die Büste der Kaiserin krönt das Posta- ment, ihr Haupt ist mit dem Diadem ges{mückt und von dem auf der Brust geknüpften Sthleiertuch umrahmt. Zur Rechten sieht man eine Diakonifsin, welche den Blick des neben ihr lehnenden Kindes auf das Bild der milden Woblthäterin hinweist ; zur Linken erzählt ein inva- lider Soldat einem borhenden Knaben von den Verdiensten der Kaiserlichen Krankenpflegerin, die Hand des Kindes {müdckt das Denkmal mit dem Kranz der Dankbarkeit. Sc{licht und Jedermann verständlich ift die Sprawe dieser Gruppen; das große Verdienst, welches si die hohe Frau erworben, wird \{chwerlich in einer volksthümlichen edleren Art gewürdigt werden können, als es hier geschehen ist. Ob das Denk- mals-Comité Professor Herter’'s Entwurf zur Ausführung erwählt und wel{hen Standort das Denkmal in der Reichshauptstadt haben wird, darüber ift vis jeßt noch nichts bestimmt worden; es stebt jedoch zu erwarten, daß die Berathungen der nächsten Zeit eine Entschei- dung bringen werden.

Das Zustandekommen des Mars-la-Tour-Denkmals in der alten Kaiserstadt Quedlinburg ist nunmehr gesichert. Dank der regen Betheiligung der Bürgerschaft und zahlreicher Patrioten besonders ehemaliger Kavalleristen im ganzen deutschen Vaterlande sind in nur fünf Monaten 40 700 4 etwa Zweidrittel der Gesammtkosten gesammelt worden. Der namentli durch seinen Sieg in der Konkurrenz um das Kölner Kaiser- Wilhelm-Denkmal rühmli&s bekannte Bildhauer Anders zu Berlin, ein geborener Quedlinburger, hat \oeben, durch das Denkmal - Comité (vertreten durch den Ober - Bürg-rmeister Dr. Brecht) angeregt, in Quedlinburg einen vorläufigen Ent- wurf zum Denkmal aufgestellt. Es stellt einen im stürmischen Galopp vorsprengenden 7. Kürassier dar, der zum wuh- tigen Hiebe aushclend, sich nah rechts aus dem Sattel beugt. Damit wird eine der glorreichsten Episoden des leßten Krieges in künstlerisher Verherrlilßung der Nahwelt überliefert und der deutsben Kavallerie ein ftolzes Ehrenmal errichtet werden. Man hofft bei entsprehender weiterer Unterstüßung im Jahre 1892 das Denkmal einweihen zu können.

__— Am 7. d. M it der „Magdb. Ztg.“ zufolge in Wien Pro- fessor Franz von Miklosih, Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften, eines der vier auswärtigen ordentlihen Mitglieder ihrer philoscpbisch-historishen Klafse und Ritter der Friedensklasse des Ordens pour le mérite für Wifsen- schaft und Kunst verstorben. Er war der bervorragendste Forscher der Gegenwart auf dem Gebiete der slawishen Sprachen und Literaturen und hat deren Kenntniß durch eine große Zahl von Sthriften und Abhandlungen gefördert. Sein Hauptwerk is feine in vier Bänden 1852—1874 erschienene „Ver- gleihende Grammatik der slawishen Sprachen“. Im _ Jahre 1886 gab er ein „Etymologishes Wörterbuch der slawishen Sprachen“ als Frut mehr als vierzigjähriger Studien heraus. Von seinen kleinen Shhriften behandeln mehrere die altslowenishe Sprache und Literatur, andere das Bulgarishe, Rumänische, Kroatishe, Albanishe. Jn weiteren Kreisen sind bekannt geworden seine Schriften „Ueber die Mundarten und Wendungen der Zigeuner Europas“, „Die Blutrache bei den Slawen“. Miklosich war am 20. November 1813 in dem slowenischen Theile Steiermarks geboren. Er studirte die Nechte, übernahm aber 1844 das Amt eines Scriptors bei der Hof- Bibliothek in Wien. Im Jahre 1849 wurde er außerordentlicher und hon 1850 ordentlicher Professor für slawische Sprachen an der Wiener Universität. Seit 1866 war er Sekretär der philosophish- bistorishen Klasse der Akademie der Wissenshaften in Wien. Im Jahre 1883 mußte er nach Vollendung seines 70. Lebens- jahres vom Katheder abtreten, bis in die jüngste Zeit aber war er noch schriftstellerisch thätig. Miklosfih ift au als Politiker aufgetr:ten: im Jahre 1848 wählten ihn scine steirishen Landsleute in den konstituirenden Reichstag, und seit 1862 gehörte er dem Herrenhause an, wo er stets mit den verfassungstreuen Deutschen stimmte und troy seiner slawi {en Herkunst die Nothwendigkeit

überaus naÿläisig gebandhatt, und bei inneren Unruben zeigte es sich,

Aristoteles diese Verfassung, selbst die Strafgelder, welhe die Raths-

Oesterreich seinen Charakter als deutshen Staat zu erhalten, betonte.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M G2.

Rekursentscheidungen des Reichs-Versicherungs8amt3s,

(942) Ein landwirthschaftliher Unternehmer hatte die dur den laufenden Betricb nöthig gewordene Ausbesserung des Ziegeldaches einer Scheune unter Lieferung der erforderlihen Materialien einem Da(decker übertragen, ohne über die Vergütung eine ausdrücklice Abrede zu treffen, da zu erwarten war, daß der Dachdecker, wie in der Gegend üblich, für jedes auf die Arbeit verwendete Tagewerk nach Fertigstellung derselben drei Mark in Rechnung stellen werde. Bei Ausführung der Reparatur dur den Dachdecker und seinen von ibm binzugezogenen Soha erlitt der Ecstere eiaen tödtlißen Unfall. Das Reichs-Versicherungsamt hat den von den Hinterbliebenen gegen die landwirthshaft!ihe BerufsgenossensGaft erhobenen Gnt- schâädigung2anspruch dur Rekursentsheidung vom 16. Dezember 1890 zurückgewiesen und die zuständige Baugewerks-Berufegenossenschaft auf Grund des Absatzes 2 des §. 2 des Bauunfallversiherungsgesezes für entshädigungepflichtig erachtet, indem es annahm, daß dem Getödteten die Arkeit als Unternehmer übertragen gewesen, mithin der Absaß 4 des §. 1 a. a. O. zu Ungunsten der beklagten landwirthsbaftlichen Berufsgenossenshaft niht anwendbar sei. Entscheidend war die That- sabe, daß der Dachdecker sein Handwerk im Uebrigen selbständig als Unternehmer ausübte und nach seiner ganzen Lebensftellung in der Haupt- sache Baugewerbetreibender, nicht aber Arbeitämann war. Dem gegenüber war die Frage, ob er in den landwirthschaftlihen Betrieb des Auftrag- gebers ais Arbeiter eingetreten sei, zu verneinen, da im gegebenen Falle die Arbeit cine besondere Kenntniß des Dachdeckerhandwerks erforderte und unter Heranziehung weiterer Arbeitskräfte nah dem Ermessen des Handwerkêmeisters ausgeführt wurde. Darauf, daß die Arbeits- vergütung na der Zahl der aufgewendeten Tazewerke berechnet worden sein würde, kommt es nit an; denn notorisch wird diese Art der Preisverechnung vielfach, inëbesondere bei kleineren Unternehmern, nur zum Zwecke der Spezifikation der Gesammtsumme geübt und hat nicht die Bedeut ug eines unmittelbaren Tagelohnverbältnisses zwischen den bei der Arbeit beschäftigten Personen und dem Auftraggeber. (Zu ver- S 701, „Amtlie Nachrichten des R.-V.-A.* 1889

eite :

(943.) Durch Rekursents@eibung vom 18. Dezember 1899 hat tas Reichs-Versicherungsamt unter Billigung des in dem Bescheide 701 („Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1889 Seite 194) ausgesprochenen Grundsapes eine Reparaturarbeit an dem Strohdah einer Scheune im folgenden Falle für landwirtßschaftlich versihert, weil unter §. 1 Absat 4 des Bauunfalversicherung3gesetzes fallend, erahtet: „Die mit der Vornahme der Reparaturarbeit von dem Guts8herrn beauftragte Person war im Wesentlichen landwirthsch@aftliher Tagelohnarbeiter. Mit dem Repariren und Deken von Strohdätern auf dem Lande verschafft er si einen Nebenverdienst und fährt diese Arbeiten theils im Tagelohn, aber au und so im vorliegenden Falle in Akkord aus, Das erforderlihße Material liefern die Gebäudebesigzer, ebenfo wie sie auch die Handlanger und Hülfskräfte stellen, Auch wenn er Arbeiten in Akkord ausführt, stellt ich sein Tagesverdienst demjenigen cines landwirths{chaftlichen Arbeiters ziemli glei; ein Unternehtner- gewinn wird von ihm nit erzielt, Er ift weder Mitglied der zuständigen Baugewerks-Berufsgenofsenscaft, noch au bei der Bersicherungs8anstalt derfe!ben für feine Person versichert. Der ganzen Stellung wirths{aft- lier Abhängigkeit, die er hiernach vermöge seiner Hauptbeschäftigung ails [andwirthsaftliher Tagelöhner einnimmt, ebenso wie der Art der Arbeiten, welche gewerblihe oder handwerksmäßige Kenntnisse zumeist nit erfordern, und zu denen die Gebäudebesizer das Material liefern und die Handlanger stellen, entspricht es nit, ihm für die Zeit, in der er die Dacdeckerarbeiten auefühct, bie wirthschaftlihe Selbst- ständigkeit eines Gewerbetreibenden und „Unternehmers“ der Arbeiten dem einzelnen Gebäudebesizer gegenüber beizulegen. Er ift vielmehr Arbeiter der Gebäudebesitzer und daher zusammen mit den Leuten, welche ihm bei den Arbeiten bebülflich sind, nah §8. 1 Absatz 4 des Bauunfallversicherungsgefeßzes bei der zuftändizen landwirthschaftlichen Berufsgeno]senscaft versiert, und zwar auch dann, wenn er einen Afkordlohn für sich bezieht. So wenig er Unternehmer wird, wenn er rein landwirthschaftliche Arbeiten, z. B. das Abmähen der Felder, heute bei diesem und morgen bei jenem Landwirth in Akkord ausführt, so wenig kann dies unter den bezeihneten Verhältniffen für die Strob- dawreparaturarbeiten angenommen werden. (Zu vergleichen auc der Be- scheid 876 und die Rekursentscheidung 866, „Amtlize Nachrichten des R.-V.-A,* 1890 Seite 500 und 497.)

Nr. 4 des Archivs für Post und Telegraphie (Beiheft zum „Amtsblatt des Reihs-Postamts*, herausgegeben im Auftrage des Reichs-Postamts), Berlin, Februar, Jahrgang 18931, hat folgenden Inhalt: 1. Aktenstücke und Aufsäße: Das öffentliche Ferrsprechwesen in England, Geschichte der dänischen Post bis zum Jahre 1711. Der Post-Pâereiverkehr im deutshen Reihs-Postgebiet während der WeihnaHtezeit 1830. Das Signalwesen in den Vereinigten Staaten von Amerika. I1. Kleine Mittheilungen : Verstaatlichung der Telegraphie in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die internationale eleftrotechnische Nuéstellung in Frankfurt (Main). Die allgemeinen Fernsprech{einrichtungen im Dienst des Eisenbahn- Güterverkehrs. Das unterseeishe Telegravhenneß. Vorschriften über die Herstellung eleftrisher Anlagen in den spanischen Kolonien. Fernsprech{verbindung zwischen fahrenden Eisenbahn;ügen. Bau einer Eisenbahn von Bagamoyo nach Dar-es-Sa!aam. Trans- continentale Eisenbahnbrücke in Konstantinopel. 1II. Literatur des Berkehrswesens: Die völkerrechtlihen Verträge des Kaisertßtumns Iapan in wirtb; schaftli®er, rechtliber und politisher Bedeutung. Dargestcllt von Yorikadzu von Matsudaira. Stuttgart, Leipzig, Berlin, Wien. Deutsche Verlacs-Anfialt 1890, 527 S, 89.

_ Mr. 10 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge- sundheitsamts vom10. März 1891 hat folgenden Inhalt: Ge- sundbeitsstand. Boikekcankheiten in der Berichtswoche,. Volks- frankbeiten und Sterbefälle im Januar. Sterbefälle in deutschen tätten mit 40000 und mehr Einwohnern, -—— Desgl, in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl, in deutshen Stadt- und Landbezirken. Statistische Mittbeilungen aus Breslau 1886/88. WVerwaltungsberiht des Sanitäts-Departements des Kantons Basel-Stadt 1889, Witterung. ŒGSrundwafserstand und Vodenwärme in Berlin und München, Januar. Zeitweilige Makfregeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuhen in J:alien, 29. September bis 28 Dezember 1899, Veterinär- polizeilize Maßregeln. Medizinal-Gesetgebung u. st. w. (Deutsches Neich.) Aerztliche, zahn-, thierärztlihe und Apotheker- Prüfungen. (Preußen.) Finniges Flei] ch. (Baden.) Diphtherie und Scharlach. (M) Spidemien, Ausfährungsbestimmungen. (Frankrei ) Weinfabcikation und Ausführungsbestimmungen. (China. Hongkong.) Schußpockenimpfung. Rechtsprechung. (Landgericht Koblenz.) HerstelUung von Wein aus Trestern und Wasser unter Beimischung von Zucker, Rosinen 2c. und Verkauf als Roth- wein 2c, Verhandlungen von gescßgebenden Körperschaften, (BVer- einigte Staaten von Amerika.) Schmalzbill. Vermischtes. (Dester- rei.) Untersuhungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel des allg. Apothekervereins 2c. 1889/90, (JItalien.) Staatlihe Impfstoff- gewinnungsanstalt 1890, 1. Halbjahr. (Scchweiz.) Medizinal- personal 1890, Sterbefálle in deutshen Orten mit 15000 und

Berlin, Donnerstag, den 12, März

mebr Einwohnern, Januar. Desgl. in größeren Orten des Auslandes.

Statiftik und Volkswirthschaft.

; Der deut\chen Volksbaugesellsha ft,

die es si zur Aufgabe mat, den besiz- und kapitallosen Klafsen ein eigenes Heim zu verschaffen und zwar dur eine eigenartige Kombination mit der Lebensversiherung gebören bereits mehr als 8000 Mitglieder an, und zwar aus allen Theilen Deutschlands, besonders auch Süddeuts{lands.

Berliner Handwerker-Vere in.

ck, Aus dem Jahresbericht des Berliner Handwerker- Vereins über das Verwaltun gsjahr 1889/90 ersehen wir, daß gelegentlih des vorjährigen Stiftungsfestes dem Verein von einem immerwährenden Mitgliede 2000 4 mit der Bestimmung überwiesen wurden, diesen Betrag zur Gründung einer Stiftung für die Waisen der Vereinsmitglieder zu verwenden. Dem Wunsche des Gebers ge- mäß erhielt diese Stiftung die Benennung „Kaiser Friedrih- Hülfs- Fonds für Waisen“. In dankbarer Erinnerung an den Besu, durch welchen der hochselige Kaiser Friedrih als Kronprinz den Verein ausgezeihnet, hat dieser eine Gedenk- tafel geîtiftet, zu welcher ein Vereinsfreund das Bild des verstor- benen Monarchen in einem vergoldeten, mit der Kaiserkrone ge- \{chmüdten Rahmen schenkte, Die Gedenktiafel enthält außer dem Datum des Besuchs 1. April 1882 die Worte des hohen Ver- blihenen, die derselbe gelegentlich seiner Anwesenheit in Bremen an den dortigen Bürgermeister Gildemeister rihtete: „Die Gemein- samkeit der gewerblichen Interessen zu betonen, das ist die Aufgabe Aller, denen der Wohlstand und die Gesittung der Völker am Herzen liegt.“ Die Gefammt-Mitgliederzahl des Handwerkervereins ist zwar gegen das Vorjahr ein wenig zurückgeblieben, jedoch ift die durchschnittlihe monatliche Mitgliederzahl auf 1149 gegen 1098 im Vorjahre gestiegen.

: Zur Arbeiterbewegung.

Der „Rh.-Westf. Ztg.“ wird aus Silschede unter dem 10. d. M. geschrieben, daß die ausstehenden Arbeiter von Zeche „Ver. Trappe“ ibre Forderungen abermals ermäßigen wollen. Statt der 10 9/0 Lohnerhöhung, welhe, wie auch die anderen Forderungen, unberückfihtigt blieb, soll nunmehr eine Erhöhung des Lohnes um 9% zur Wiederaufnahme der Arbeit genügen. Von den strikenden Arbeitern haben übrigens bereits einige fünfzig die Arbeit wieder auf- genommen.

Aus S@hlesien wird demselben Blatte über die Berg- arbeiterbewegung im Waldenburger Revier berihtet: In den lesten drei Jahren sind im Waldenburger Berg- revier eine große Anzahl Knappenvereine entstanden, sodaß gegen- wärtig fast jeder von Bergleuten bewohnte Oct einen Knappenverein besizt. Neuerdings wurden auch im Kreise Neurode folhe Vereine gegründet und bestehen in beiden Kreisen gegenwärtig gegen vierzig Knappen- vereine, Die Vereinéthätigkeit der Knappenvereine besteht in der Abhaltung von Monatsversammlungen, in denen Vorträge aus dem Berufsgebiet und belehrenden Inhalts das Interesse für den Beruf wach halten sollen. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Berg» leute soll belebt und durch Veranstaltung von Vergnügungen die Ge- felligkeit gepflegt werden. Durch gemeinsames Vorgehen in Abshlüssen mit Lieferanten wird der billigere Einkauf von Nahrungsmitteln zu er- reihen gesucht. Dur® Beschlüsse und Eingaben an die Vorstände resp. Verwaltungen suchen die Knappenvereine Uebelstände in Bezug auf das Krankenkassenwesen, die ärztlihe Behandlung, Medizinlieferung, die Sterbe- und Begräbnißkafsen zu heben. Diesen statutengemäßen Ver- handlungen der Knappenvereins-Versammlungen ftehen in neuerer Zeit die Verhandlungen und Ergebnisse der öffentlihenBergarbeiter- versammlungen shroff gegenüber, Die Leiter und Redner in den öffentlichen Bergarbeiterversammlungen sind die Bergleute Hermann, Reichelt und Franz, In denselben wurde zunächst die Bildung eines e Nieders]esischen Bergarbeiter-Verbandes*“ angestrebt. Da si jedo dieser Neubildung allerlei Hindernisse entgegenstellten, so ift in der Delegirtensißung zu Weißstein beshlossen worden, von der Bildung diejes Verbandes abzusehen, dagegen den Beitritt zum , Deutschen Bergarveiter-Verbande“anzuempfehlen. LetztenSonntag fanden öffentliche Bergarbeiterversammlungen statt in Waldenburg, Ober-Waldenburg, Weißstein, Seitendorf. Ueberall stand auf der Tagesordnung: Ein- tritt in den deutshen Bergarbeiter-Verband! Besonders bemerkens- werth ist, daß die Mitglieder der meisten Knappenvereine zugleich Besucher und Anhänger der Bergarbeiterversammlungen sind.

4 Wie die Leiter des Auëstandes in Erfurt, so hatte sich auch der Verein der Tabadckarbeiter zu Altona von den dur ihn Unterstüßten für die Darlehne in Uebereinstimmung mit den Statuten Wesel ausstellen lassen. In einem einzelnen Fall hat der Verein durch einen Vertreter gegen einen Darlehnsnehmer die Wechsel- lage erhoben, nachdem dieser den von den Altonaer Tabafabrikanten geforderten Mevers unterschrieben hatte und aus dem Verein der Tabackarbeiter ausgeschieden war. Der Kläger ist durch Urtheil des Altonaer Gerichts unter der Begründung abgewiesen worden, daß das Gericht in dem Austritt aus dem Verein nah vorgängiger Vollziehung des be- kannten Reverses eine Pflichtversäumniß des Verklagten dem Verein gegenüber nit hat erkeanen können. Der Austritt aus dem Verein iteht selbstverständlich jedem Mitgliede zu, was auch der §. 7 des Sta- tuts voraussegt; aus welchen Gründen der Auëêtritt erfolgt ist, bleibt unwesentlih, Die entgegengeseßte Auffassung würde zu der exor- bitanten Konscqaenz führen, daß der Verein von jedem Mitgliede, welches während des Strikes oder während eines Jahres nah Be- eugung deéselben auêstrat, die gewährte Unterstüßung zurückverlangen onnte.

Hier in Berlin tagte am leßten Sonntag eine Konferenz der Bauhandwerker, welche, wie wir dem „Vorwärts ent- nehmen, u. A. folgende Beschlüsse faßte: In Bezug auf die Agitation soll, da die Bauarbeiter in Berlin unter dem Zuzug aus den weniger organisirten Provinzen leiden, mit allen für Berlin ver- fügbar zu machenden Mitteln eine Agitation eingeleitet werden, die si auf die Orte und Provinzen erftreckt, aus welchen besonders der Zuzug nach Berlin kommt. Strikes in diesen Orten zur Verbesserung der dortigen Lobnverhältnisse sollen von den Berlinec Bauarbeitern in erster Linie uach Kräften unterstüßt werden. Zunächst sollen die Ausstände in solchen Orten unterstüßt werden, welche die niedrigsten Arbeitsbedingungen haben; die Berliner Bau- arbeiter erklären sich mit allen deutschen Arbeitern solidarisch und werden alle Ausstände wie bisher nach Kräften unterstüßen , so lange und soweit die Nothwendigkeit erwiesen ist und die Mittel ausreihen. Das Sammeln auf Listen zum Zweck der Strikeunter- stüßung ist unftatthaft. Jede Gewerkshaft hat das Strike-Marken- system einzuführen und sind hieraus die erforderlihen Unterstüßungen zu bewilligen. Es if mit allen Kräften eine Einigung und ein Ein- verständniß unter allenBerlinerBauarbeitern anzubahnein, damit dieselben befähigt werden, ihnen allen gemeinsame Angelegenheiten mit dem größten Nachdruck zu vertreten.

Als solche gemeinsame Angelegenheiten gelten; a, Regelung des Ar-

1898.

beitsnahweises durch Errichtung einer Arbeitsbörse aus städti- {hen Mitteln; b. Abshaffurg gesundheitsshädliher Arbeitsarten ; c. Regelung von Lohn und Arbeitszeit auf städtishen Bauten. Einführung des Regiebaues ftatt des Unternehmerbaues bei allen Arbeiten, die diese Einri{tung irgend zulaffen; Annahme und Auslöhnung der in Tagelohn beschäftigten Bauarbeiter bei städtischen und ftaatlichen Bauten“ durch die Bauverwaltung selbst, ni@t dur Zwischenbau-Unternehmer-- d. -Beseitizung der Akkordarbeit in jeder Form und in allen Gewerben; e. gegenseitige Unterstüßung der Bauarbeiter in Kämpfen für Abkürzung der Arbeitszeit und Er- böbung des Lohnes. Als zu erstrebende Arbeitszeit für alle Bauarbeiter wird vorläufig die neunstündige Arbeitszeit festgehalten. Die Lobrforderung und die weitere Verkürzung der Arkeits- zeit wird den einzelnen Gewerkschaften festzustellen überlassen, Zur Ausführung dieses Beshlusses wird cin Ausführungsausshuß, aus sieben Personen bestehend, eingescßt. Der Ausschuß ist berechtigt : 1) öôffentlihe Versamwlungen \ämmtliher Baubandwerker oder einzelner Gruppen von Bauhandwerkern zu berufen; 2) die Einberufung von Versammlungen der einzelnen Gewerkschaften zu veranlassen; 3) Sammlungen von Geldern in geeigneter Form „zu veranstalten; 4) über die so gesammelten Gelder zu verfügen zu den Zwetten, für die er eingeseßt ist. Wenn eine Gruppe Bauhandwerker Berlins in einen Ausstand ein- treten will, so hat sie diese Absicht dem Ausführungs- aus\{chuß anzuzeigen. Derselbe hat feinen Rath zu ertheilen, nöthigenfalls eine öffentiihe Versammlung in der Sade zu berufen und, wenn der Ausstand gebilligt wird, Alles zu thun, was in seinen Krästen steht, um das Gelingen des Ausstandes zu erreihen. Er ift zur Einleitung shiedsrihterliher Vergleihsverhandlungen berehtigt und e fei G

us Graz berihtet die Berliner „Volk8;tg.“, daß sämmtlie

Arbeiter der Schuhfabrik von Pollack 2 s N Graz Zu Arbeit eingestellt haben; sie fordern eine Lohnerköhurg un 15—2% Prozent.

Aus London wird telegraphish gemeldet, der General-Sekretär des Seemanns- und Heizervereins Wilson habe ein ver- traulihes S@rciben an die Sekretäre der Zweigvereinc gesandt, in welchem er den Mitgliedern erlaubt, die Bundeskarte an- zunehmen. *— Dieser Meldung entspricht es, wenn die Londoner „Allg. Corr." berihtet: Ein Zweigverein des Seemanns- und Heizer- verbandes nach dem anderen beugt sih dem Rhederbunde. Die Zweigvereine von Nord-Shields wie Süd-Shields kaben in beschlossen, daß ihre Mitglieder die Bundeskarte unterzeichnen ürfen.

: Der „Voss. Ztg.“ wird aus Paris über den Kongreß fran - zösisher Bergleute in Commentry (Vgl. Nr. 59 d, Bl. Telegramm „nah Schluß der Redaktion“) geschrieben: In der Ver- fammlung toaren die vershiedenen Grubenbezirke Frankreihs, wenn au ungleihmäßig , und der Pariser „Hauptumsturzausshuß“ vertreten, auch nahmen eirige Abgeordnete, darunter der durch seine blaue Blouse zu Ruf und Ansehen gelangte Thivrier, an ihr Theil. Die Bergleute beschlossen, einen allgemeinen Verband ihrer Berufsangehörigen in Frarkreich zu bilden und zu den bestehen- den oder zu gründenden ähnlichen Verbänden in anderen Ländern in Beziehung zu treten. Sie sprachen sih für die Feter des 1. Mai und für einen Weltausstand der Bergleute aus. Sie be- \chicken den Arbeiterkongreß, der am 31. d. M. in Paris zusammen- treten soll. Sie verlangen den Arbeitstag von aht Stunden, in welche auch die An- und Auffahrt und eine einstündige Nuhezeit für das Mittageffen begriffen sein sollen, und einen Pflihtruhetag nah \echs Werttegen, Lie Stückarbeit soll abgeschafft, der gegenwärtig übliche Tagelohn sofort um mindestens 30 vom Hundert erhöht werden. Die Bergleute verlangen die Vereinigung aller Altersversorgungsgeld- laden, sodaß die Grubenarbeiter, im Genusse voller Freizügigkeit, überall arbeiten können, ohne den Anspruch auf die Verforgung zu verlieren. Das Ruhegehalt foll nah 25 Jahren der Arbeit, ohne Rücksicht auf das Alter, 3 Fr. täglih, auch an Sonn- und Feiertagen, betragen Ein Bergmann, der zuerst im Alter von 18 Jahren ange- fahren ift, soll alfo mit 43 Jahren Rentner sein, was nit aus'cließt, daß er nebenbei noch weiter arbeiten darf, wenn es ihm Freude mat oder er sein Einkommen erhöhen will, Stirbt er, so soll seine Wittwe bis an ihr Lebensende seine Rente von drei Franken täglih weiter beziehen. Nah fünfzebnjährizer Arbeit soll er auf einen verhältniß- mäßigen Theil dieser Rente Anspruch haben, Ein Abzug am Tage- lohn für die Kranken- und Unterstütungs-Geldlade foll nicht mehr E leßtere vielmehr von den Grubenbesißern allein genährt werden.

___ In Arras haben Büttermeldungen zufolge elfhundert Arbeiter in den Bergwerken von Bruay die Arbeit niedergelegt.

eien

Literatur.

Grziehung und Unterricht.

_ „Die Universitäten und technischen Hochschulen.“ Idre geschihtliche Entwickeluxg und ihre Bedeutung in der Kultur, ihre gegerseitige Stellung und weitere Ausbildung. Von Egon Zöller, La2ndes-Bauinsp.ktor. Berlin 1891, Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn (Gropius's{e Buchhandlung), Bei aller Eigenheit und Selbständigkeit, welche neben den ehrwürdigen Gestalten der Universitäten deren jugendliwe Genoffen, die technis{chen Hochschulen, aufweisen, besteht doch zwischen diesen ein fo lebendiger Zusammenhang, daß beide nur in diesem Zusammenhange, in ihrem gegenseitigen Verhältniß und ihrer gegenseitigen Stellung in unsecer Kultur recht verstanden werden können. Das vorliegende Werk hat si nun die Aufgabe gestcllt, ein tieferes Verständniß für beide Hochschulen zu gewinren und \{lägt zur Löfung dieser Aufgabe folgenden Weg ein. Eingangs bietet es cin Bild der Entwickelung beider Wissenschaftsstätten auf bistorischem Boden, wobci bezüglich der Universitäten neben den älteren Werken von v. Savigry und Karl v. Raumer die Arbeiten von Paulsen, Svecht, Denifles und Kaufmann reihes Material liefern, während hinsihtlih der technisden Hochschulen, deren Geschichte noch un- geschrieben, zablreihe Festschristen die nöthige Ausbeute gewähren. Auf dieser Grundlage untersucht der zweite Theil der Arbeit zunächst die Bedeutung der Wissenschaften als Maßstab für die Be- deutung der Hochschulen in ihrer Gesammtheit. Demnächst wendet si der dritte Tyeil dazu, die Bedeutung und die Stellung jeder Hoch- schule, der Universität wie der tenishen Hobschule, in unsecer Kultur zu untersuchen, stellt als hödbstes Gebiet der von den Universitäten ge-

| pflegten humanen Wissenschaften den Menschen, als das freilih

niedrigere, doch größere Gebiet der von den tehnishen Hochschulen gepflegten tehnischen Wissenschaften die Natur bin E bet zu dem Schlusse, daß beide Wissenschaftsstätten zwar von eigenartigem, doch gleich hohem Werthe und einander voll ebenbürtig seien, Ai Schluß wird bei der Planung des weiteren Ausbaues beider die Frage der Beibehaltung der Einzel-Akademien entschieden verneint und \cließlich als beide verbindende gemeinsame Leistung das Ziel aufgestellt : Heran- bildung geistig rsifer und starker Kräfte zur Lösung der großen, vor uns liegenden sozialen Aufgaben, vor Allem zur Verwirklihung eines Men S MOCeNe &

,_— „Schulreden“ von Dr, Konrad Niemeyer, Gymnasial- Direktor a. D. Kiel und Leipzig, Verlag von Lipsius u. Tischer, Io

In einer Zeitpunkt, da die Frage der rechten Jugendbildung die Gemüther der Nation tief ergriffen, da von böhster Stelle Wink