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der Meinung der Marineverwaltung vollzogen. Die Kreuzer-Korvetten sollten früher je 54 Millionen koîten, jeßt aber {on 6 Millionen Mark. Man habe noch fünf Kreuzer-Korvetten zu bauen; es handele sich aber um eine kostspielige Sache. Seine Partei werde dann die Frage der Kaper überhaupt nohmals erwägen. Dieser Ausgleich der Kommission sei in hohem Grade vortheilhaft für den Reichstag. Er liege nit in dem von der Marine aufgestellten und 1889/30 acceptirten Sciffsbauprogramm;z er empfehle die Annahme desselben.
Abg. Ri hter: Die Gründe, aus denen er zu einem ablehnenden Votum komme, seien wesentlih von ihm {on am Sonnabend dar- gelegt worden. Bei der Werthshäßung der Kompensation komme nit die Ziffer der Forderungen in Betracht, welhe neu bewilligt und welce gelöst würden, sondern der Werth der gesammten Verbindlichkeit, die man eingehe, und jener Berbindlichkeit, die gelö{t werde. Mit der Bewilligung von zwei neuen Panzerfahrzeugen eins{ließlih Armi- rung gebe man eine Verbindlichkeit von 10 Millionen ein, während diese bei der Kreuzer-Korvette nur 74 Millionen Mark betrage. Der Ab- strih der Kreuzer-Korvette sei keine Reduktion des leßten Flotten- progra:nms; denn der Bau der vier großen Panzerschiffe werde durch diese Frage nicht berührt. Ob er im nächsten Jahre dazu kommen werde, diese neuen Panzerfahrzeuge zu bewilligen, könne er nit sagen, das hänge nit bloß vom Nord-Ostscekanal, sondern au von der Bedeutung ab, die man Helgoland beimesse, worüber ja noch mili- tärishe Untersuhungen s{hwebten. Möge das Modell fest beschlossen sein, jedenfalls seien gegenwärtig die Untersuhungen über das Verhältniß von Panzer und Armirung noch niht abgeschlossen. Allerdings sei dur die Wschung der Verbindlichkeit für cine Kreuzer- Korvette für die Bewilligung dieser Kreuzer-Korvette im nächsten Jahre freie Hand gegeben. Es bleibe immer noch eine solhe erste Rate für eine Kreuzer- Korvette bestehen, deren Bau sofort în Angriff genommen werden könne. Dadurh werde die spätere parlamentarisce Kritik erheblich erschwert. Was die Beschästigung der Arbeiter auf den Werften betreffe, so vermehre allerdings die Bewilligung dieser Panzer- fahrzeune die Nachfrage nach Arbeitern, aber die Wschung der Kreuzer-Korvette vermindere andererseits die Nachfrage. Eine größere Beschränkung im Bau von Shiffen werde am Besten dazu beitragen, in die Arbeiten auf den Werften eine gewisse Stetig- Feit zu bringen. Die Ablehnung aller ersten Raten für Panzerfabr- zeuge, wie sie die Kommission zuerst vorgeshlagen, habe eine Be- deutung gehabt, welche der jeßige Beshluß in seiner Beschränkung nit habe. In dem ersten Beshluß würde man die Erklärung gesehen haben, daß es mit der Erweiterung der Marine, wie sie im vorigen Jahre eingeleitet worden sei, nicht weiter gehen solle. Die Regierung würde dadur aufgefordert werden, das Tempo zu verlangsamen, und diese Aufforderung habe besonders nah der Rede des Staatésekretärs Hollmann nicht zweifelhast sein können. Nun trete an die Stelle eines folchen generellen Beschlusses ein Tauschgeshäft über einzelne Schiffe. Er (Redner) zweifle, daß dieser veränderte Kommissionsbes{luß denselben Eindruck hervorrufen werde, wie jene Beschlüsse. Er erkenne an, daß die jeßigen Beschlüsse jedenfalls die Gegensäße für ten Augenblick ausglichen, aber die Lösung für die Zukunft werde umsomehr ers{wert; deshalb stimme er gegen die Beshlüsse der Kommission. :
Abg. Rickert: Er wolle nur dem Abg. Richter eine Bemerkung gegenüberstellen. Er sei der Ansicht — und man _fönne ja darüber verschiedener Meinung sein —, daß die grundsäßlihe Be- deutung der Beschlüsse der Kommission darin gelegen habe, daß man ein langsameres Tempo im Schiffsbau wünsche. Genau dieselbe grundsäßlihe Bedeutung habe der Beschluß des Reichstages, wenn er den neueren Beschlüssen der Kommission zustimme. Man {ei damit auch nicht einen einzigen Schritt von jener Erklärung abge- wichen. Die Herren der anderen Parteien, die diesen Vergleich mit- gemacht hätten, würden dieser Interpretation beitreten.
Darauf wird der Antrag der Budgetkommission an- genommen. Die Anleihe und die Matrikularbeiträge werden entsprechend diesen Beschlüssen anderweitig berechnet.
Darauf wird das Anleihegesey und Etatsgeseß ohne weitere Debatte genehmigt. Damit ist die zweite Lesung des Reichshaushalts: Etats erledigt.
Es folgt die zweite Berathung der Patentgeseßnovelle.
Referent Abg. Gold\{chmidt: Wenn der Entwurf niht allen Wünschen der Industriekreise entsprehe, müsse man do anerkennen, daß derselbe wesen!lihe Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Zustand mit sich bringe. Das Bedeutsamste sei die Ausgestaltung des mündlihen Verfahrens bei Ertheilung von Patenten, ein Wuns, der allgemein gehegt werde. Auh die Organisation des Patent- amts sei wesentlich verbessert. Wenn es nicht möglich gewesen "ei, den Begriff zon Erfindung und Verfahren zu definiren, so habe das nit am guten Willen der Kommission gelegen, dieser Begriff lasse si geseglih nicht festlegen. Er bitte um Annahme der Kom- missionsbeschlü}se. / :
Abg. Graf von Ballestrem: Einer Anregung folgend, die von vielen Seiten des Hauses an ihn ergangen fei, stelle er den An- trag, in Anbetracht der hö gründlihen Durcberathung dieses Gesetzentwurfs in der Kommission und in Anbetracht der Geshäfts- lage des Hauses den Geseßentwurf, wie er aus den Berathungen der Kommission hervorgegangen sei, en bloc anzunehmen. (Leb- hafter Beifall.) :
Abg. Dr. von Bennigsen: Er könne sich diesem Antrage um so mebr anshließen, als die wichtigsten Bestimmungen dis Gesehz- entwurfs in der Kommission mit großer Mehrheit angenommen worden seien. : ;
Der Geseßentwurf wird hierauf en bloc angenommen.
Abg. Gold\chmidt referirt dann über die Petitionen, welche zu diesem Geseß in großer Zahl eingegangen und bei den einzelnen Punkten besprochen worden seien.
_ Ueber die Petitionen wird in dritter Lesung Beschluß gefaßt werden. ¿0 i :
Der weitere Antrag der Kommission: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die Patentgebühren herabzuseßen, wenn die Einnahmen aus denselben die unmittelbaren und mittelbaren Ausgaben der Verwaltung dauernd und erheblich übersteigen“, wird zur Diskussion gestellt; es nimmt aber Niemand das Wort dazu. Die Abstimmung darüber wird ebenfalls in dritter Lesung erfolgen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Präsident von Leveßow: Unsere Landsleute in Bayern feiern beute den Tag, an welchem Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent von Bavern sein siebziastes Lebentjahr vollendet, als ein Landes- und Volksfest. Der Reichstag nimmt an dieser Feier selbstverständlich regen Antheil und begt die besten Wünsche für das fernere Wohl Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten, des treuen Bundes- genoïen unseres Kaisers. Ih glaube, es wird den Gefühlen des Reibttagces enispre&en, wenn ih in einem telegraphishen Glüdck- wuns® Seiner Königlichen Hobeit dem Prinz-Regenten von Bayern die Theilnahme des Reicbétages zum Autdruck bringe (lebhafte Zu- stimmung), und ib erkenne in dem Umstande, daß Sie sich von Ihren Plätzen erboben baben, Ihre Zustimmung zu meinem Vor-
aben. (Erneute Zustimmung.)
Sé&luß 23/, Uhr.
Haus der Abgeordneten. 55, Sißung vom Donnerstag, 12. März 1891.
Der Sißung wohnt der Finanz-Minister Dr. Miquel bei. Auf der Tagesordnung sieht zunächst die Fortsezung der zweiten Berathung des Gewerbesteuergeseßes.
Jn §, 81 wird die Gewerbesteuer kontingentirt: Ueber- steigt das Veranlagungssoll_ für 1893 den Betrag von 19 §11 359 / um mehr als 5 Proz., so soll in dem Verhält- niß des ganzen Mehrbetrages zu der genannten Summe eine Hertbsezung des Prozentsaßes für Klasse L, als auch der Mittelsäße für die Klassen IL, IIT und IV, sowie der höchsten und niedrigsten Steuersäße, leßterer mit Ausnahme der Klasse IV, stattfinden. Fm Falle des nige soll eine entsprehende Erhöhung erfolgen. Nach einem von der Kommission beschlossenen Zusaß soll die Erhöhung durch Königliche Verordnung außer Kraft geseßt werden, sobald das Veranlagungssoll einshließlih der Betriebssteuer den Betrag von 19811 359 A zuzüglih einer Steigerung von zwei Pro- zent für jedes auf 1893/94 folgende Steuerjahr erreiht. Abg. Dr. Bachem beantragt, den die Summe von 29 Mil- lionen Mark bezüglich 29/0 für jedes folgende Jahr überschreitenden Betrag ¿zum Erlaß eines entsprehenden Betrages an Gewerbesteuer nach Monatsraten, zunähst für die Klasse 1V bis zur Höhe von 6 Monatsraten, darüber hinaus zum gleihmäßigen Erlaß von Monatsraten aller übrigen Gewerbesteuerpflihtigen zu verwenden.
Abg. Stengel: Wenn er den bisherigen Bestimmungen des Gesetzes insofern zustimmen könne, als sie eine Entlaftung der kleineren Einkommen enthielten, so glaube er, man dürfe do sch{ließlich in der Belastung der großen Einkommen nicht so weit gehen, wie es § 81 thue. Die großen Gewerbetreibenden seien doch \{chließlich auch Menschen, ja fogar Staatsbürger, und er sehe niht ein, wie man ihnen die Verantwortung dafür auferlegen wolle, wenn die Stcuer nit den erwarteten Ertrag gebe. Die Probe- veranlagungen in Breslau und Berlin ließen durchaus keinen Schluß auf die wirklihen Resultate der Gewerbesteuerreform zu, es sei leicht mögli, daß die größeren Gewerbetreibenden zu sehr in Anspruch ge- nommen würden, und das halte er für durhaus s{ädlich. Er möchte deshalb den ganzen S. 81 beseitigt sehen, der jedenfalls das Gesetz niht verbessere.
Abg. von Rauchhaupt: Die Furcht, daß die Gewerbesteuer Mindererträge ergeben könne, sei unbegründet. Eine Ungerechtigkeit finde er darin niht, daß Steuerzabler, die an jeder Verminderung des Steuersolls theilnehmen wollten, in {wierigen Zeiten mit einem höheren Betrage zu den Staatslasten herangezogen werden sollten. Dem Abg. Stengel erwidere er, wenn man eine Erleichterung der unteren Klassen wolle, müsse man es auch in den Kauf nebmen, daß die Deckung eines etwa entstehenden Ausfalls den böberen Klassen auferlegt werde. Der Antrag Bachem habe das Ueble, daß die jeßt festgeseßten Mittelsäße bei jeder Ermäßigung fh s\ebr erheblich verändern würden. Der festen Besteuerung des Grundbesitzes mit 49/0 \tehe eine äußerst ermäßigte Gewerbesteuer gegenüber, die bei den höôhsten Vermögen 1/9 betrage und bis auf §°/o beruntergehe. Dazu komme, daß die Gewerbe- steuer die kleinsten Betriebe freilasse, während mit der Grundsteuer auch der kleinste Grundbesißer belastet sei. Eins verstehe er nicht und er frage die Regierung, warum dieses Gesez erst 1894 in Kraft treten solle. Er könne nit aner- kennen, daß es so \schwierig sei, Gewerbe- und Einkommensteuer gleihzeitig einzus{äßzen. Bis 1894 solle das Kommunalsteuergesetz vorgelegt werden, es werde aber verzögert, wenn die Gewerbesteuer erst \pâter als die Einkommensteuer einges{chäßt werde; denn man könne das Kommunalsteuergeseß doch nicht machen, wenn man nit wisse, was die Gewerbesteuer bringe. Seine Partei werde die Kommissionsfafsung annehmen und den Antrag Bachem ablehnen.
Abg. vom Heede: Gegen die Kontingentirung \prehe haupt- \ächlih der Umstand, daß in \{lechten Zeiten, wo die Erträge der Industrie geringer seien, die Gewerbesteuec höher werden müsse, um den Ausfall zu decken. Die Kommissionsvorlage gehe allerdings von der Ansicht aus, daß in Zukunft sehr erheblive Mehreinnahmen durch die Gewerbesteuer einkommen würden, aber die erwartete Ver- mehrung von 2 9/4 werde keineswegs eintreten, und deshalb be- antrage er, den ganzen Paragraphen zu \treihen. Der Antrag Bachem würde zwar seine Bedenken beseitigen, aber der von ihm (Redner) vorgeschlagene Weg sei doch der sicherste.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Mehrere der Herren Vorredner sind doch, glaube ih, von un- richtigen Vorausseßungen ausgegangen. Ih möchte nochmals den Grundgedanken, der dem §. 81 zu Grunde liegt, aufs Neue betonen und weiter entwickeln. In beiden Geseßen, sowohl im Einkommen- steuer- als im Gewerbesteuergeseß hat die Staatsregierung den Grundsatz aufgestellt und in Paragraphenform dem Hause vorgelegt, daß die Staatskasse auf diejenigen Mehrerträge verzichtet, welhe durch die Reform selbst entstehen. Niemals aber hat die Staatsregierung zugestanden oder zugestehen können, daß, wie beute die nit reformirten Gesetze nah und nah beim Fortschreiten des Wohlstandes und der Gewerbebetriebe Mehrerträgnisse bringen, das nicht auch in Zukunft der Fall sein soll.
Meine Herren, um hier bei der Gewerbesteuer dies in vollem Maße zu sichern, haben wir in dem §. 81 vorgesehen, daß, wenn in der ersten Veranlagung der Gewerbesteuer sich ein Mehr ergeben würde, als in dem §. 81 nah den bisherigen Erträgnissen verzeichnet ist, eine entsprehende Reduktion der Sätze stattfinden soll. Andererseits mußte die Staatsregierung dagegen bei der immerhin vorhandenen Unsicherheit des Ergebnisses ich auch dagegen sichern, daß nit ein erhebliher Minderertrag aus der Reform zum Nachtheil der Staats- kasse erwalhse.
Meine Herren, ih habe {on mehrfach den Saß ausgesproHen: eine Steuerreform kann nicht bloß rationell sein, sondern sie muß si auch richten und findet ihre Grenzen und ihre Schranken in den Er- fordernissen der Staatsfinanzen. Wir können zur Zeit, insbesondere wo wir noch gar nicht wissen, welche Erträgnisse die Einkommensteuer bringen wird, und nachdem wir die Mehrerträge derselben voll zur Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer bestimmt haben, einen erheblihen Minderertrag aus der Gewerbesteuer nah Lage unserer Finanzen niht auf uns nehmen.
Der Hr. Abg. Stengel meint nun, es sei ihm wahrscheinli, daß ein Minderertrag herauskommen werde, denn man habe die Probeveranlagungen wesentlih in den großen Städten gemaht. Das ist doch nit richtig; die Probeveranlagungen erstrecken sih auf Stadt und Land, auf große und kleine Städte. Ich habe allerdings mehr- fah betont, daß mit Sicherheit niht überschen werden kann, ob die
erste definitive Veranlagung dem gegenwärtigen Steuersoll der Ge- werbesteuer entsprechen wird; aber die Befürhtung, daß unbedingt ein erlebliher Ausfall gegen das bisherige Steuersoll entstehen würde durch die Reform der Gebäudesteuer selbst, — ih sage: die unbe- dingte Annahme, daß dies der Fall sei, ist ebensowenig zutreffend.
Meine Herren, es is ja hervorgehoben, — und es ist dies gewissermaßen natürlich, — daß bei solcher Probeveranlagung die Sachen do nicht so ernst genommen werden wie bei einer definitiven Veranlagung, auf Grund welcher die Steuer wirklich erhoben wird.
stattfinden mußten, \ch{on ein übermäßig \krupulöses und gründlihes Eindringen, namentlich konnte bei den großen Gesellshaften die Be- rüdcksihtigung der Reservefonds, der Erneuerungsfonds und aller der-
Außerdem verhinderte die Eile, mit der diese Probeveranlagungen
M R t L n A
Auferdem hat die Prokbeveranlagung rit in vollem Maße viellciht die Gesammtzahl der Gewerbetreibenden, die in Zukunft steuerpflihtig werden, bisher aber nit steuerpflihtig waren, berückfihtigen können. Also, daz man von vornherein mit Sicherheit annehmen sollte, es würde ein erhebliher Minderbetrag si ergeben, dafür liegt gar fein Grund vor. Ebensowohl kann die Sac®e sih berausftillen, daß ein Mehrbetrag herauskommt, und man sollte diesen Mehrbetrag den Gewerbetreibenden auch zu gute kommen lassen. Wenn der Herr Ab- aecordnete meint, es wäre doch die Möglichkeit da, daß Störungen in der Entwicklung der gewerblichen Verhältnisse dur Krieg oder Handels- krisen und dergleichen stattfinden, so ift die Gefahr nit so groß, weil sie vollständig aufhört nach der ersten definitiven Veranlagung im Jahre 1893/94. Wenn das permanent \o weiter ginge, möchte ja diese Beirachtung von Bedeutung sein, aber da wir diese Frage im Jahre 1893/94 abschließen, so sind diese Sorgen umsoweniger be- gründet.
Meine Herren, einige von meinen Kollegen aus dem Finanz- Ministerium wroaren der Meinung, es sei für die Staatskasse unbe- denklich, den §. 81 zu streiten. Ich bin aber nit der Meinung, Die Finanzverwaltung muß in dieser Beziehung ficher gehen und andererseits, wenn schr erheblihe Mehrerträge aufkommen, fo habe ih auch den ernsten Willen, diese den Gewerbetreibenden zu gute kommen zu lassen, weil es niht darauf ankommen kann, gerade die Gewerbe- steuer im Gegensaß zur Einkommensteuer in einer \{charfen Weise zu entwickeln. Ih würde also dringend rathen, den §. 81 zu lassen, wie er ist. Der Zusaß der Kommission beruht gewissermaßen auf einem Kompromiß. ¿Die Gewerbetreibenden wünschen die Garantie zu haben, daß, wenn in Zukunft, nahdem zum ersten Male ein Minder- ertrag si ergeben hat, in Folge dessen die Sätze erhöht werden, diese erhöhten Säße wieder herabgemindert würden, für den Fall, daß eine Steigerung bis zu 209% kis dahin in dem laufenden Jahre statt- gefunden bat; hieraus ergiebt sch, daß dieser Fall ja nur eintritt, wenn wirkli eine Erhöhung der Sätze stattgefunden hat. Tritt der Fall niht ein, findet eine Erhöhung der Sätze nicht ftatt, vielleicht fogar eine Verminderung, dann kommt diese regelmäßige garantirte Steigerung um 20%/0 überhaupt nicht in Betracht, und aus diesem Grunde sind die Bedenken des Herrn Abg. vom Heede nach meiner Meinung nicht zutreffend.
Wenn ih nun noch zwei Worte sagen foll über den bisher noch nicht motivirten Antrag des Hrn. Dr. Bachem, so habe ih mich {hon in der Kommission dahin aus8gedrüdckt, daß eine solche Kontingentirung weder nothwendig, noch gerecht, noch nach der Entwickelung der Aus- gaben des Staats zulässig ift. Meine Herren, entweder — oder : bleibt die Gewerbesteuer eine Staats\teuer, so ist die Kontingentirung ebenso- wenig zulässig, als wenn sie demnächst eine Kommunalsteuer würde. Würde sie eine Kommunalsteuer, so möhte ich wohl den Hrn. Dr. Bachem in der Stadtverordnetenversammlung in Köln schen, ob er den Antrag einbrächte; jeder neu hinzutretende große Betrieb, der neue Lasten den Kommunen bringt, Schulen und Armenlasten ver- ursaht, soll doch niht den Erfolg haben, daß die Kommune einen entsprehenden Mehrertrag bekommt. Aus diesem einen Beispiel können Sie entnehmen, daß es sch in Beziehung auf den Staat genau fo verhält. Die Ausgaben des Staats sind im Wachsen, und wenn Sie die Einnahmen kontingentiren, die Ausgaben aber wa{sen lassen, wohin foll das führen? Außerdem muß ich sagen, daß doch ein innerer Grund weder bei der Einkommensteuer, noch bei der Gewerbesteuer zur Kontingentirung vorhanden ist. Denn wenn ein neuer Fabrikbetrieb sich bildet, so können an und für sich die bestehenden Betriebe daraus keinen Anspruch herleiten, um den betreffenden Betrag, den der neue Betrieb bringen würde, in ihrer Steuer herabzumindern. Also ein innerer Grund ist nicht vor- handen, und mit der gesammten Entwickelung der staatlichen Ausgaben verträgt si eine solche Kontingentirung überbaupt nicht.
Meine Herren, ich habe {on mehrfach meine Ansiht ausge- \sprohen, daß wir in der Entwickelung unseres direkten Steuerfystems sowohl im Verhältniß zu den Betriebsverwaltungen, als im Verhältniß zu den indirekten Steuern in Preußen zu sehr zurückgeblieben sind. Auf Grund dieser meiner Ueberzeugung sind eben die Gesetzesvorlagen gemaht. Unser direktes Steuersystem muß entwickelungsfähig sein (fehr richtig!), wir haben vielleißt in zu großem Maße und in zu großem Vertrauen auf \{chwankende Betriebseinnahmen feste Ausgaben basirt und feste Einnahmen preisgegeben. Ih fürhte, meine Herren, wir werden alle miteinander erleben in den nächsten Jahren, daß das doch nicht so weiter gehen darf und wir vielleiht in dieser Beziehung zu weit gegangen find, umsoweniger haben wir Veranlassung, die ganzen Staatsfinanzen auf diese Betriebs- verwaltungen zu basiren, indem man die direkten Staatssteuern kfontingentirt. Das wäre cin schr gefährlißes System und auhch zugleih ein ungerechtes System.
Ich kann daher nur dringend bitten, die Regierungsvorlage so, wie sie hier liegt, anzunehmen und alle übrigen Anträge ab- zulehnen.
Nun kommt noch hinzu, daß wir die Erfahrung gemaht haben, als einmal eine zeitlang die Klassensteuer kontingentirt war, daß das sehr bedeutende S{hwierigkeiten und Mühewaltungen in der Verwaltung machte, minimale Pfennigrechnungen verursachte, dem Staate erheblihe Einnahmen entzog und doch den betreffenden Steuerpflichtigen nur folche geringfügigen Vortheile zuwandte, daß sie es kaum bemerkten.
Ich kann daher nur dringend bitten, den Antrag des Hrn. Dr. Batwhem abzulehnen. (Bravo! rets.)
Abg. Stengel: Er habe noch nie erlebt, daß ihn Jemand so mißverstanden habe, wie der Abg. von Rauchhaupt. Wüßte er, daß auch die übrigen Mitglieder ihn so mißverstanden hätten, so würde er seine erste Rede wiederholen. (Lebhafter Widerspruch.) Er sei mit dem ganzen Gese zufrieden mit Ausnahme dieses §. 81, weil er die Verantwortlichkeit an eine Stelle lege, wo sie niht bingehöre und die Oekonomie des ganzen Gesetzes öre. Er wolle au, daß mit voller Schärfe einges{chäßt werde, er wolle nur nit die für 1893/94 vorgeshlagene Kontingentirung. Die Gewerbesteuer solle voll und ganz zur Erhebung kommen.
Abg. Bachem: Das Haus mathe hier keine Kommunalsteuer, sondern eine Staatsfsteuer, und darum sei sein Antrag niht nur zu- lässig, sondern auch nothwendig. Werde die Steuer auf die Kom- munen übertragen, so werde er der Erste sein, der die Außerkraft- seßung dieser von ihm vorgeshlagenen Bestimmungen beantrage. Preußen habe \{chon viele Perioden gehabt, wo die Rentabilität der Industrie zurückgegangen sei. Dem Vorschlage der Regierung, einen etwa eintretenden Ausfall durch Erhöhung der Säge zu decken,
könne er niht zustimmen. Die Probeveranlagungen hätten ja ncch der Meinung der Staatsregierung keinen erheblihen Werth. Er
artigen zurückgestelten Fonds nicht in vollem Maße stattfinden.
wolle der Regierung auch die Möglichkeit lassen, die natürlihe Ente widelung der Steuer im Interesse der Staatsinteressen in Anspruch
zu nehmen, wenn es nothwendig sei. So lange das nicht der Fall sei, sehe er nicht ein, warum das Plus den Staatéëeinnahmen Hin- zutreten solle. Sein Antcag baue sih auf der Voraussezung auf, daß die Staatseinnahmen, speziell die Eisenbahneinnakmen , einen remen Foctgang nehmen würden, und dies werde zweifellos eintreten.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ih verlange gewiß nit, daß der Hr. Abg. Dr. Bachem oder gar das Haus durch s{öône Reden si überzeugen läßt, fondern ich habe mich immer bemüht, mit Gründen zu kämpfen und ih werde das au heute fortzusetzen suchen. In der Diékussion zwischen den Hrrn. Abgg. Stengel und von Raucbbaupi ist die Gewerbe- steuer verglichen worden mit der Grundsteuer, viel rihtiger wäre es, die Vergleihung anzustellen zwishen der Gewerbe- und der Gel äude- steuer. Wer bat denn beantragt, daß die Gebäudesteuer kontingentirt wird? Wenn neue Gekäude hinzukommen, wächst die Gebäudesteuer und mit vollem Recht, weil dur neue Gebäude fowohl für den Staat als für die Kommunen neue Lasten erwahsen. Wenn neue Gewerbe- betriebe hinzukommen, sagt Dr. Bachem, so wa@sen zwar die Lasten für die Kommunen, aber für den Staat überhaup1 nicht. Das trifft nicht zu. Ih bin allerdings der Arsiht, daß die Gewerbesteuer sich rein rationel weit mehr eignet für eine Kommunalsteuer als für eine Staatsfsteuer, und ich würde keinen Augenblick anstehen, {on jeßt solhe Vors(läge zu maten, wenn mir nur Jemand die Mittel in die Hand gäbe, diesen Verlust zu deen. Sowie dies Kunstistück von Jemand gemacht werden kann, bin ih zu einer solhen Reform sofort bereit ; aber es trifft niht zu, daß die Staatslasten niht auch wasen durch das Fortschreiten der Gewerbe ; now weniger trifft es zu, daß die Ausgaben des Staats nit gerade die Lage der Gewerbebetriebe in ähnlicher Weise verbesserten, wie die Lage des Grund und Bodens. Wenn Sie einen Fluß kanalisiren oder eine neue Eisenbahn bauen, so kommt das mindestens in dem- selben Maße dem Gewerbebetrieb als ein VorzugsrechHt zu Gute in der Form der Wertherhöhung wie dem Grund und Boden, der davon berührt wird. Es ist also nit richtig, daß von dem Gesichtspunkt der Leistung und Gegenleistung zwischen der Wertherböhung durch Ausgaben und der Ausgabeerzeugung durch die Gewerkbebetriebe selbst ein fo kardinaler Unterschied wäre, daß nur das Eine zutrifft für die Kommunen und nit au das Andere für den Staat.
Meine Herren, wenn die Regierung eine bestimmte Progression in der Gewerbesteuer vorgeschlagen hat von 1/2% hinauf dur die 4 Klassen bis zu 1%, so thut sie das mit Ret. Denn worauf be- ruht die Gewerbesteuer in ihren Grundgedanken? Daß der Werth des Betriebes, d. h. des Geschäfts besteuert werde. Je größer aber der Betrieb ist, desto bedeutungsvoller tritt dieser Werth in die Er- \cheinung. Wenn ein kleiner Gewerbetreibender stirbt, so stirbt mit ihm nahezu sein Geschäft; dagegen cin großes Geschäft kann den Tirektor, kann den Inhaber wechseln, es bleibt immer das Geschäft, welches den Werth für ih hat. Mit der Größe des Geschäfts- betriebes wähst also der Grund der Besteuerung, und daher ift hier die progressive Steuer doch nur eine prozentuale Steuer. Meine Herren, nun sagt der Hr. Abg. Dr. Bathem, gerade beim Gewerbebetrieb wechscln die Erträge. Er glaube sagen zu können, daß die Betriebe sih zwar in Zukunft vermehren, die Erträge aber heruntergehen werden. Nun, das is eben der Vorzug der Vorlage, daß, wenn die Erträge heruntergehen, die Steuer auch heruntergeht, und wenn die Erträge steigen, die Steuer au steigt. Wir haben ja keine fixirten Sätze, sondern besteuern riach Maßgabe des Erträgnifses und wir machen zu Gunsten der kleineren Gewerbetreibenden davon nur eine mehr oder weniger bedeutende Auênahme, indem wir sie nah Mittelsäßen besteuern, sodaß eine Steigerung der Betriebseinnahmen, welche noch nit zu einer Verseßung in eine andere Klasse führt, den Gewerbetreibenden gar nicht in der Steuer erhöht, fondern sein Mittelsaß immer derselbe bleibt. Das ist ja \{on ein sehr erheblicher Vorzug, der weggefallen wäre, wenn wir den Anträgen des Hrn. Abg. Broemel gefolgt wären und die Mittelsätze für diese unteren Klassen auch gestrihen hätten. Aber grundsäßlih is das Prinzip dur(- geführt, daß wedselnde Erträge auch wechselnde Steuern herauf und herunter herbeiführen. Daher ift diese Gewerbesteuer gerade an eine dauernd verschiedenartige, ob günstige oder urgünstige Entwickelung der Gewerbebetriebe angepaßt; das ist gerade der Vorzug dieser ganzen Steuer.
Der Hr. Abg. Dr. Bachem sagt: zur Zeit hat der Staat dicse Einnahmen nit nöthig. Ja, in dieser Beziehung differire ih von ihm, und ich werde ihn im nächsten Jahre bei der Budgetberathung an seine Meinung erinnern; er wird dann vielleiht noch viel klarer als ih heute schen, daß der Staat sehr wohl diese Einnabme ges brauchen kann und muß, und er wird ih dann dur Zahlen über- zeugen und niht durch meine \{chönen Reden. (Heiterkeit)
Wenn er nun von diesemi Gedanken, die Einnahme sei für den Staat eigentli nicht in der Höhe nöthig, ausgeht, zuglei aber an- erkennt, daß, wenn die Lage der Dinge eine andere wäre, auch diese Steuern wachsen müßten und die natürlihe Entwikelung unter Be- seitigung der Kontingentirung wieder einzutreten habe, so muß ih ihm offen erwidern, daß für die Staatsfinanzen eine reine Quotisirung viel günstiger ist als eine Kontingentirung, wo ein neues Staatsgesetz erst erforderlich wäre, um sie wieder wegzushaffen. Wenn die Ein- nahmen und Ausgaben des Staats \{chwankender Natur sind, wenn jedes Jahr \sih das Bedürfniß anders gestalten kann, so ist es doch nicht rationell, dem Bedürfniß nur gerecht werden zu können, indem man jedes Jahr cin neues Geseß macht.
Der Hr. Abg. Dr. Bachem hat \siŸ selbs \ch{chon einen Einwand gemaht und ihn offen vorgetragen, den er aber nit wider- legt hat, indem er sagt: es ist richtig, daß dann die Aufhebung der Kontingentirung, welhe zu Gunsten der Gewerbetreibenden in günstigen Zeiten bestand, nun stattfinden würde zu ihrem Nachtheile in {lehten Zeiten. Wenn die Staatsregierung die Kontingentirung nun wieder aufheben wollte durch ein besonderes Geseß nah Maßgabe des dringenden Bedürfnisses des Staats, würde niht von allen Seiten entgegengehalten werden: Ihr habt wenig Steuern erhoben, als die Gewerbetreibenden viel verdienten, und jeyt wollt Jhr mehr Steuern
erheben, wo sie in der größten Noth \sich befinden?! In welche Lage würde da die Finanzverwaltung kommen ?
Ich glaube, meine Herren, nah allen diesen Gesichtspunkten ist r Nes des Hrn. Dr, Bachem der allerbedenklihste. (Sehr richtig !)
Wenn er nun \{chließlich gemeint hat, der Zusaß der Kommission fei ganz verkehrt, und dafür könne man si gar nicht erwärmen, so kann ih auch in dieser Beziehung ihm nicht folgen. Der Gedanke,
der diesen Zusaß in das Gesetz gebracht hat, ist cinfah der: wenn die erste Veranlagung vielleiht durch zufällige Umstände ein erbebliches Minderergeben hat und nun si zeigt, daß das schr bald wieder aus- geglihen ifi, dann foll die Erhöhung, die auf Grund des ersten Minderertrages stattgefnnden hat, bis auf die cben in diesem Zusatz garantirten Beträge wieder aufgehoben werden, dann joll gewifsser- maßen der regelmäßige Zustand, 10%, in der oberstes, 0,75 9% in der zweiten, 0,50 9% und so weiter in den unteren Klassen, wieder hergestellt werden. Der Gedanke soll gerade die BefürGtungen der Hrrn. Stengel und vom Heede widerlegen, da dur zufällige Umstände bei der ersten Veranlagung ein Minderertrag zu einer dauernden Erhöhung der Prozentsäßze führen könnte; das finde ih turhaus rationell, und es liegt darin eine sehr große Sicherung gegen Mißgriffe, die durch zufällige Umstände entstehen.
Wenn nun verschiedene Herren den 8. 81 ganz \fireihen wollen, so möchte ih diesen Herren, die dabei hauptsächli die Interessen der Industrie und Gewerbetreibenden im Auge haben, ans Herz legen, welche Gefahr sie dabei laufen. Auch der Hr. Dr. Batem und ver-
\ciedene Herren meinen, es kämen Mindererträge heraus. Kommt ein
Minderertrag heraus, dana würde die Staatskasse den Verlust haben, während der Abg. Stengel ja gerade ausführt, er sei mit meinen Anschauungen, daß die Staatskasse keinen Verlust erleiden dürfe, voll- ständig einverstanden. (Widerspruch rechts.) Ih habe das #o ver- standen. Dagegen, meine Herren, wenn ein Mebrertrag herauêëkommt, so würde die Staatskasse einen ZunraGs erhalten, ohne daß sie und der Finanz-Minister es gegenwärtig beanspruen kann. Ih glaube daher: es ist viel rihtizger, die Gefahren, die in der Unsitherhbeit der ersten Veranlagungen liegen, auszugleihen und nach beiden Seiten hin dur den §. 81 übermäßige Sprünge abzushneiden. Jch bin der Meinung, der §. 81 liegt gerade vorzugsweise im Interesse der Ge- werbetreibenden selbst. Der Hr. Abg. Stengel hat si mebhrfach etwa so aus8gedrückt, als wenn bei einer etwaigen Erböbung diese Er- höhung nur die Klasse T träfe. Wenn eine Erhöhung der Sätze wirklich stattfindet, so soll sie au in den Mittelsätzen durch die anderen Klassen stattfinden. Da wird mir der Hr. Abg. Stengel vielleicht erwidern: aber die eigentliche Wirkung liegt do in der Klasse L. Das wäre auch nit zutreffend. Haben wir einmal ein richtiges prozentuales Verhältniß unter den einzelnen Klassen gefunden, so muß dieses prozentuale Verkältniß auch bei einer Erhöhung oder Abminderung derselben beibehalten werden. Jch glaube, au in dieser Beziehung sind seine Einwendungen niht zutreffend. I kann den Herren nur dringend empfehlen, den §. 81 aufreht zu erhalten.
Eins möchte ih noch zum S@&luß dem Abg. von Rau§- haupt bemerken. Er sagt: die Staatsregierung hat durch den S, 85 des Einkommensteuergeseßes diese Anträge gewissermaßen bervor- gerufen. Er übersieht doch dabei den großen Unterschied, der fb im S. 85 der Regierungsvorlage bei der Einkommensteuer befindet, und in den Anträgen des Abg. Dr. Bachem, denn der §8. 85 der Regierungsvorlage fällt ja von dem Augenblick dauernd fort, wo die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer stattfindet und das be- treffende Gescß zu Stande kommt, während hier der Antrag Bachem die Kontingentirung verewigt. Dort handelt es si nur um Uebergangs- maßregeln, hier handelt es sih um dauernde Einrichtungen ; bei S. 81 handelt es sich auch nur um eine Uebergang8maßregel, die den Zweck hat, dem Lande und dem Gewerbetreibenden im vorliegenden Falle die Sicherheit zu geben, daß die Reform selbst nit dazu benutzt werden foll, ihre Lasten zu erhöhen. Also au in dieser Beziehung sind schr wesentliche und crbeblihe Unterschiede vorbanden.
__Abg. von Rauchhaupt tritt nochmals für den §. 81 der Kom- Moe E B E
: g. Broemel: Die Abgg. Stengel und vom Heede wüns beide die Streichung des §. 81, weil sie den Ee Ausfall e den Gewerbetreibenden, sondern der Staatskasse auferlegen wollten. Das fei ein weiterer Beweis, daß der Steuersaß für die größeren Betriebe zu hoh gegriffen sei. Wenn auch der Zusatz der Kom- mission zum §. 81 der Vorlage der Regierung eine ede lernt be- deute, so sei doch der Annahme des Antrags Bachem der Borzug zu geben. Er sch{lage allerdings eine Kontingentirung, aber auch eine fontingentirte Steigerung vor, deren Bedeutung der Finanz-Minister doch allzu sehr untershäte.
Generaldirektor der direkten Steuern Burghart: Die im Anirag Bachem vorgeschlagene Kontingentirung sei allerdings eine sehr abgeschwächte; aber je unbedeutender die Sache finanziell sei, desto ungeeigneter sei sie zur Einführung in die Geseugebung; sie Bas die größten S@wierigkeiten, ohne einen besonderen Vortheil zu gewähren.
Bei der Abstimmung wird §. 81 unter Ablehnung des Antrages Bachem in der Kommissionsfassung angenommen, desgl. die S8. 82 und 83, Einleitung und Ueberschrift des Geseßes. Die zu dem Entwurf eingegangenen Petitionen werden dur die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.
Die Novelle zum Erbschastssteuergeseyß wird in dritter Lesung nah den Beschlüssen zweiter Berathung unverändert ohne Debatte definitiv angenommen.
Schluß nah 2 Uhr.
Statiftik und Volkswirthschaft.
: Zur Arbeiterbewegung.
Wie dem „Vorwärts“ aus Gelsenkirchen mitgetheilt wird, sind im rheinish - westfälishen Kohlenrevier bis jetzt folgende Abzesandte für den internationalen Bergarbeiter- Kongreß in Paris gewählt worden: für Bohum-Eickel: Joh. Meyer; für Wattenscheid: Kahn; für Gelfenkirhen - Ueckendorf : Brodam; für Mülheim: Margraf; für Dortmund: Bunte; für Marten: Schröder ; für Eving: Düdershof; für Recklinghausen- Steele: Sröter-Steele; ferner für Eisleben: Siegel. In Aussicht genommen sind für Weitmar: Heinrih Bauer; für Essen: Eckard.
„ Aus Barmen wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Sämmtliche Gärtnergehülfen von Barmen und Elberfeld haben be- lossen, am 22. März d. J. nach vorheriger gesezliher Kündigung die Arbeit einzustellen. Sie fordern cine zehnstündige Arbeitszeit, Erhöhung des Lohnes, der jeßt dur- shnittlich 13,50 bis 15 #4 betrage, und Bezablung der Üeberstunden und Sonntagsarbeit. Unter den Gärtnergehülfen herrshe große Arbeitslosigkeit und diese könne nur durch Verkürzung der Arbeitszeit beseitigt werden. Ein großer Theil, fast der größte, würde {hon im Hochisemmer entlassen und habe dann während der langen Wintermonate keine Arbeit. Aus diesem Grunde müsse eine Lohnerhöhung angestrebt werden, damit die Gehülfen in den Stand gefeßt würden, im Sommer Ersparnisse machen zu können, von denen sie während ihrer Arbeitslosigkeit im Winter ihre Lebensbedürfnisse zu bestreiten in der Lage seien, Bis jegt haben ih die Arbeit- geber diesen Forderungen gegenüber ablehnend verhalten.
In Braunschweig ist, wie der „Magdb. Ztg.“ mitgetheilt wird, in der Generalkommission (Vertretershaft der Arbeitnehmer) festgestellt worden, daß Seitens der Arbeiterschaft Braunschweigs für auswärtige „Ausgesperrte" 3000 # gesammelt und an die
Hauptsammelfstelle der deutschen Gewerks&asten gesandt worden sind. Die Kommission scgte cinen Auss{uß ein. um die Arbeiter - und Arbeitsverbältnisse in den Zuckerfabriken zu ermitteln; es foll diefer B:shluß auf Klagen zurückzuführen sein, die aus Arbeiter- freisen erboben worden sind.
In Leipzig fand der „Lpz. Ztg.“ zufolge am Mittwoch eine
von etwa 100 Personen besuchte Versammlung der Tapezierer- gehülfen statt, in welcher nah einem Vortrag über den Normalarbeitstag bes@lofsen wurde, die Einführung der neunstündigen Arbeitszeit im laufenden Jabre durchzusetzen, daneben aber die Errungenshaften der vorjährigen Arbeits- einstellung (18 (A Mindestwocherlohn und ein Lohnzushlag von 259%/ für Ueberstunden, von 50%/ für Sonntagsarbeit und von 100 %/ für Nacwtarbeit) festzuhalten. Eine Kommission von 5 Personen soll die Unterbandlungen mit der Innung führen. / ___ Ein Pariser Telegramm des „W. T. B.* beriGtet, daß nah einer Meldung aus Arras ein Theil der strikenden Arbeiter von den Gruben bei Bruay geftern Morgen die Arbeit wieder aufgenommen habe. — Die „Allg. Ztschr. f. Textil-Jnd.* \chreibt: In den Kreisen der französischen _ Textil-FIndustriellen mat sih eine ftarke Agitation gegen das der Deputirten- kammer vorliegende Geseg, nach welhem Frauen und Kinder unter actzehn Jahren nicht länger als zehn Stunden höchstens beschäftigt werden dürfen, bemerkbar. Wie uns aus Fourmies beriWtet wird, fand dort eine zahlrei® be- suhte Versammlung von hbervorragendsten nordfran,ösischen Textil-Industriellen statt, welche einstimmig sib gegen eine Be- \chränkung der Frauen- und Kinderarbeit aussprah. In der Diskussion wurde die ablehnende Haitung der Interessenten gegen- über einer geseßlihen Arbeitëeinschrärkung bauptsählid mit der ausgedehnten Arbeitszeit motivirt, über welche die ausländische Konkurrenz verfüge. Auch die niedrigen Arbeitslöhne in der Tertil- branche des Auslandes, besonders in Deutschland, bei elf- bis dreizehn» stündiger Arbeitszeit, sollten vorläufig eine Herab}etzung der Arbeitszeit zu Ungunsten der französischen Textil-Industriz, welhe bedeutend höhere Löhne als Deutschland zahle, verbieten, so lange wenigstens, bis eine internationale Vereinbarung bezügli der Arbeitszeit in den verschiedenen Ländern und für verschiedene Branwen erzielt sei.
In Athen haben, wie der „Hamb. Corr.“ mittheilt, einige „Politiker von der Straße“, um von sihch reden zu machen, eine e«Kommunistishe Liga“ gebildet, und zwar auf Grund des Programms der Berliner Sozialdemokratie. Nach den Satzungen hat \ich diese Liga die Organisation der Gesellschaft zur Aufgabe gestellt; zu diesem Behufe will sie die Grundsätze des Sozialismus verbreiten, die bestehende Gesellshaftsordnung be- kämpfen und an die Stelle der gegenwärtigen Staaten eine Ver- bündung unabhängiger Gemeinwesen seten.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 12, März gestellt 10 795, nicht rechtzeitig gestellt 41 Wagen. In Oberschlesien find am 11. d. M. gestellt 4880, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
| _ Svbhastations-Resultate.
___ Beim Königlichen Amtsgeriht I Berlin stand das3 im Grundbuch von Lichtenberg Band 33 Nr. 1040 auf den Namen des Baumaterialienhändlers Ludwig Woblers zu Weißensee einge- tragene, in der Thaerstraße 18 belegene Grundstück zur Versteige- rang, Das geringste Gebot wurde auf 33 864,34 4 festgeseßt. Für das Meistgebot von 155 000 ( wurde der Kaufmann Jaco Moriß zu Berlin Ersteher.
_ — Nag einer Mittheilung des Kaiserlih deutshen Kon- sulats in Helsingfors ist in dem Konkurse des Optikers Paul Dettmann zu Helsingfors der gerihtlihe Prü- fungstermin, welcher vor dem Rathhausgeriht zu Helsingfors stattfindet, auf Donnerstag, den 18. Funi d. J., 11 Uhr Vor- mittags, festgeseßt worden.
_ — Der „Heitschr. f. Spir.-Ind.* entnehmen wir folgenden Bericht über den Handel mit Stärke na Mittheilungen der Ver- trauensmänner in der Zeit vom 4. bis 10. März 1891; Während der verflossenen Berihtswohe sind folgende Abschlüsse in Kartoffel- fabrifaten bekannt gegeben. Es wurden verkauft an: trockener Kartoffelstärke und Kartoffelmehl: 100 Sack prima zu 24,75 M, prompte Lieferung, frei Station in Niederschlesien; 100 Sack prima zu 25 A netto Kasse, provisionsfrei, Lieferung Mitte März, frei Station im Braunschweigischen.
— In der aestrigen Sitzung des Aufsichtsrathes der Deuts chen Bank wurde die Bilanz pro 1890 geprüft. Die Vorsiht, mit welcher bei Einschäßung der argentinishen Werthe und Engagements verfahren ift, fand die volle Billigung des Aufsichtsrathes. Der Generalversammlung wird eine 10 prozentige Dividende in Vors(lag gebraht werden, Wir erhalten über die Bilanz folgende Mittheilungen : Die Gesammtumsäge beliefen #ch auf 28 304 126996 J (1889: 28125 25098 A), Es be- trugen am 31. Dezember 1890 die Hauptposten des Gesammt- geschäfts: Aktiva. Kassa, Sorten-, Coupons- und We({selbestände 169 592 877 A (1889: 131537 766 ), Reyorts bei der Centrale und den Filialen 32318 282 M (1889: 56 792433 #4), Lombards bet den Filialen 8 399 314 Æ (1889: 9340468 4), Effekten- und Konsortialbestände 41 207 849 M (1889: 37 374599 46), Deutsche UVebersee-Bank 5580780 A (1889: 5 937 000 4), Debitoren 143 807 738 Æ (1889: 170916 186 A), Vorshüsse auf Waarenver- \hifungen 18392942 A (1889; 21037416 4A), Immobilien 4 003 266 M (1889: 4 443 003 4), wobei der gesammte Berliner Grund- besiß mit 1 200000 eingestellt ist. Passiva. Accepte: Centrale 19 580 023 M (1889; 22 477 384 M), Filialen 81 496 449 A (1889; 83 324 387 M), Depositengelder 51574 222 M (1889; 46 556 472 M), Creditoren 151 673477 A (1889: 170766149 #4), Delcredere 400 000 M (1889: 400000 A), Reserven 23 852467 M (1889; 23 108 580 J), Rüdstellung für Neubauten des Bankgebäudes in Berlin 353 129 4 (1889: 403 025 #4). — Der Gesammtgewinn betrug brutto 14495 965 4A (1889: 14 275533 M), wozu der vor- jährige Gewinnvortrag von 491 284 4 tecitt. Nah Abzug der Be- träge für Handlungsunkoften 2478 875 M (1889: 2393 248 M4), Steuern 406 985 M (1889; 441 724 4), Hausabshreibungen 788 237 (1889: 681 357 A) u. a. verbleibt ein vertheilbarer Reingewinn von 11226 270 M (1889: 11 188 872 ). Derselbe wird nah Dotirung der ordentlihen Reserve mit 747 627 M (1889: 743 887 M), nah Rüd- stellung von 400 000 A (1889 ebenfalls 400 000 4) in Rücksicht auf die auszuführenden, bereits begonnenen Bauten \so- wie nach Rückstellung der ftatutenmäßigen Tantièmen, Remu- nerirung des Pensions- und Unterstüßungsfonds uud der Gratifi- kationen für die Beamten zur Auszahlung der Dividende von 10 °/6 ver- wendet. Es bleibt sodann ein Vortrag von 487 785 M (1889: 491 284,08 4). — Das Gewinn- und Verlust-Conto weist folgende Hauptposten auf : Wechsel 3591 685 #46 (1889: 2552533 4), Zinsen 3409 608 M (1889: 3 344133 4), Sorten und Coupons 299 264 M4 (18893; 264456 #4), Effekten und Konsortialbetheiligungen 2 699 886 é (1889: 2943 682 M), Provision 4495519 #4 (1889; 4814846 M). Für im Contocorrent-Geschäft entstandene Verluste wurden abgeshrieben 6522 G Die Reserven erhöhen i gegen die Bilanz des Vorjahres um 747 627 4 auf 24 600 094 — Die gestrigs außerordentliße Generalversammlung der Posener Provinzialbank beshloß eine Abänderung des Statuts. In der hierauf folgenden ordentlihen Generalversamm- lung wurde der Geschäftsbericht für 1890 und die Vertheilung einer Dividende von 6è 9/0 genehmigt.
— In Paris ist das große Bankinstitut „8ociété des dé-
pôts et des comptes courants“ in Zahblungs\@wierigkeiten
agr