made das für ihn viel aus. Die Arbeiter seien ferner „verpflichtet“, nah Anordnung des Direktors auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Au die Strafen seien sehr merkwürdig. Bei zweistündiger Verspätung würden für jede Viertelstunde 10 4, im Wiederholungs- falle 20 - abgefordert. Bei Brant-, Wasser- und anderen Sccbäden scien die Arbeiter verpflichtet, für die Bewachung und Erhaltung des Königlichen Eigenthums nah besten Kräften zu sorgen, ohne dafür entschädigt zu werden. Das sei doch mehr als stark. Ferner müsse jeder Arbeiter vor seiner Aufnahme die Erklärung abgeben, daß er feinem Vereine oder keiner Verbindung angehöre, die so;ialdemo- kratishe Tendenzen verfolge, au als Gast falden Versammlungen nidt beiwohnen wolle bei Vermeidung der Strafe sofortiger Ent- laffung. In Amberg sei ein alter Arbeiter entlassen worden und habe dadurch nach dem Statut der Pensionskasse alle seine Ansprüche an dieselbe verloren. Eine solbe Benachtheiligung der Arbeiter dürfe man unter keinen Umständen ruhig dur{geben lassen. Als der Abg. Molkenbuhr neuliH auf die vers{iedenartigen Entlafsungszeugni}e aufmerksam gemacht habe, sei eine Entrüstung durch die Reihen der Gegner gegangen, daß sol@e Dinge zur Sprache gebracht würden, die garniht möglih sein könnten Aber in Amberg würden auch zwet Arten von Zeugnissen ausgestellt, große und kleine, und der Besiger der leßteren Art bekomme sehr chwer anderswo Arbeit. Die Kantinen- wirth\chaft sei auch in der Fabrik von Amberg eingerissen. Das dort für gutes Geld verabreihte Bier solle ganz ungenießbar sein. Abzüge vom Lohn seien aucþ in dieser Anstalt an der Tagesordnung, und die Arbeitszeit dauere daselbst von 6 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends mit einer einstündigen Pause, also zwölf Stunden. Beim Ein- treiben ihres Lohnes müßten die Arbeiter wöchentlich 27 A Stempel- gebühr zahlen. Er wisse niht, was das für eine Stempelgebühr sei. Die Luft in der Fabrik sei so \{lecht, daß die Dircktion erst auf die Klage der Arbeiter si veranlaßt gefehen habe, eine bessere Ventilation einzurihten. Merkwürdigerwei]e würden in Am- berg sehr viel junge Leute unter \sechzehn Jahren besckchäâftigt, und zwar ebenso lange wie die Erwachsenen. Nach der Gewerbeordnung sei das nit zulässig. Auch die Strafen dort seien geradezu groß- artig. Was die Pensionskasse der Fabrik in Amberg betreffe, so habe die Regierung in der bayerischen Kammer versproen, dahin wirken zu wollen, daß die Arbeiter, welche aus der Fabrik austräten, die in die Pensionskasse eingezahlten Gelder zurüerhielten. Der eigentlihe Stamm der Arbeiter betrage in Amberg 3—400, in manchen Zeiten würden aber 1009 — 1500 beschâftigt, und alle die wieder Austretenden verlören ihre Ansprüche, hätten also in fremde Taschen gezahlt. Er hoffe, daß man an diesen wenigen Beispielen genug habe nnd auf Aenderung dringen werde.
Bundeskommissar Oberst Weizel: Er wisse nicht, ob der Vorredner alle die Einzelheiten über die Fabrik in Spandau aus eigener Einsichtnahme in die Fabrik oder aus den paar Zeitungsausscnitten, die er verlesen, oder aus ein paar Briefen, die er von einzelnen Ar- beitern bekommen, gewonnen habe. Er (Redner)_nchme das [eßtere an, denn seine Kenntniß von den Einrichtungen der Fabrik in Spandau sei doi eine wesentlih andere als die des Vorredners. Die Ver- siherung könne und müsse er im Namen der Heeresverwaltung geben, daß, wenn in den Fabriken in Spandau, die eine große Anzahl von Arbeitern in den letzten Jahren beschäftigt hätten, Mißstände vorhanden seien, die Heeresverwaltung eifrigst bestrebt sein werde, diese Mißstände abzustellen. An die Heeresverwaltung trete aber die Frage heran, ob das, was der Vorredner Mißstände genannt habe, au wirklich Mißitände seien. Erkenne die Heeresverwaltung an, daß Mißstände vorhanden seien, so werde sie niht versäumen, sie abzustellen. Aus den vielen Einzel- heiten wolle er nur einen Fall herau8greifen und als unrichtig zurüdck- weisen. Es sei nicht rihtig, daß die Arbeiter an den vom Vor- redner als „fogenannten“ bezeihneten patriotishen Festen je 3 M. aus den Kantinenmitteln erhielten. Die Bezahlung von 3 an den Tagen, an welchen die Arbeiter nit arbeiteten, beruhe auf einer Ver- fügung des Kriegs-Ministers, wonah sämmtlichen Arbeitern für solche Tage aus den vom hoben Hause bewilligten Fonds 3 F ausgezaßlt würden, also niht aus dem Kantinenfond3, Außerdem werde ihnen aus den vom Reichstage bewilligten Mittein noch eix namhafter Zuschuß geleistet, so daß die 3 M. freies Eigenthum des Arbeiters seien und blieben. Wenn gemeinschaftlihe Feste gefeiert würden, so würden dazu Seitens des Ministeriums besondere Mittel bewilligt. Der Vorredner behaupte noch, daß die Arbeiter bis Morgers 39 Uhr bei dem Feste zurückgehalten worden seien. Zurückgehalten werde offiziell Niemand; jedem Arbeiter stehe frei, ih an dem Feste zu be- theiligen oder niht, und wer niht bis Morgens 5 Uhr bleiben könne, kônne vorher weggehen. Der Vorredner habe ferner über die Mangelhaftigkeit der Räume in der Gewehrfabrik gesprohen. Er (Redner) gebe das in gewissem Sinne zuz denn in den leßten äFabren sei bekanntlich ein derartiger Vetrieb in den technischen Instituten in Spandau gewesen, daß eben alle Räume ausgenußt worden jeien. Während eines vielleicht auf nur kurze Zeit erhöhten Betriebes könne die Heeresverwaltung absolut nit größere Näumlihh- keiten berstellen. Im Uebrigen habe er und au) noch Andere, die in die Fabrilen gekommen seien, überall die Ueberzeugung gewonnen, daß für das Wobl und die Gesundheit der Arbeiter ausreickWend ge- sorgt sei. (Beifall rets.) :
Bayerischer Bundesbevollmächtigter Oberst Ritter von Haag: Bezüglich der Klagen des Abg, Ulri über Mißstände in der Gewehrfabrik Amberg sei ihm irgend eine amtlihe Darflellung nit bekannt, er könne also eine Richtizstellung oder Aufklärung nit geben. Die bayeris@e Kriegsverwaltung trage jedoch mit voller Wärme für die Arbeiter in den Etablissements Sorge, und er müsse deshalb den Folgerungen des Abg. Ulrich aus dem Reglement der Gewehrfabrik mit voller Entschiedenheit entgegentreten, Er versichere, vaß Seitens der bayerischen Kciegsverwaltung jeder Mißitand, der zur Kenntniß derselben gelange, untersucht und abgestellt werde. :
Abg. Ulrich: Seine Mittheilungen beruhten zum Theil auf Zeitungsnahhrihten , hauptsächlih aber auf Zuschriften von Arbeitern selbst ; seien diese thatsähli% unrichtig, so könne er nit dafür, er habe das Interesse der Arbeiter nach besten Kräften vertreten; wenn aber seine Anregungen cine Beseitigung der Uebelstände zur Folge haben sollten, so werde er si doppelt freuen und sehr geehrt füblen.
Auf eine Anfrage des Abg. Szmula bemerkt D
Geheimer Kriegsrath Ko, daß die Reglements der Militär- wittwenkasse allerdings zu gewissen Härten infofern führten, als erstens die älteren pensionirten Offiziere an Stelle des früheren Beitrags immer noch einen Wechsel deponiren und verzinsen müßten, und als zweitens bei Zahlung von Wittwenpensionen ein Karenzjabr bestehe. Wo diese Härten gar zu {chwec würden und Abhülfe nöthig werde, könne dieselbe aber nicht aus den Fonds der Wittwenkasse erfolgen, sondern nur aus Unterstüßungsfonds, denn die Wittwenkasse werde nach bestimmten geseßlihen, der Abänderung durch die Verwaltungs- behörden nit zugänglihen Normen verwaltet. E
Der Nest des Etats der Militärverwaltung wird
genehmigt. / : S Zum Etat der Marinever waltung, Kapitel „Werft- betrieb“, bemerkt : i ; Abg. Bruhns: Entgegen den dem Reichätage in der zweiten Lesung gemachten Mittheilungen müsse er onstatiren, daß die von der faiserlihen Werftverwaltung in Wilhelmshaven gezahlten Löhne niedriger scien, als die bei privaten Arbeitgebern ; die von der Werft gezahlten Löhne genügten nicht zum Lebensunterhalt, zumal die klimatishen Verhältnisse eine besonders gute Nahrung und eidung nöthig machten, Ferner beklagten sich die Arbeiter über die geringen Sätze der für Akkordarbeit gezahlten Löhne. Gaz besonders unangenchm sci den Arbeitern aber die Arbeitsordnung der Werften, in welher z. B. stehe, daß Arbeiter, die ¡u fozialdemokratischen, nihilistiihen oder sonstigen die Staatsordnung bekämpfenden Nereinen gehörten, entlassen werden folllen. Er sehe nit ein, was die Werftverwaltung sch um die politishe Meinung der Arbeiter zu kümmern habe. In der Gewerbeordnungsnovelle, die die Regierung vorgelegt habe, bekämpfe sie solche Tendenzen bei Privatarbeit- gebern, also sollte sie selbst solche Tendenzen nicht verfolgen; die
dadur nicht. Die Fabrikordnung verpflichte die Arbeiter ferner, wenn der Vorgeseßte es für nöthig erahte, auh nach Feierabend und an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten; das widerstreite der Gewerbe- ordnung ebenfalls, wenn die Arbeiten sich häuften, müsse man eben mehr Arbeiter einstellen. Einige oldenburgische Gemeinden, die Wil- belmshaven benachbart seien, hätten gewünsht die Werftwasserleitung auf ihre Kosten mitbenußzen zu dürfen. Die Werftverwaltung habe dies abgelehnt, weil die Brunnen dazu nicht ausreihten; daß dies unrichtig sei, folge {on daraus, daß die Leute Wasser aus der Wasserleitung beimlich entnähmen. Zwischen der Werftverwaltung und der Wilbelmshavener Gemeindeverwaltung bestehe ein richtiger Wasserkrieg, da die Werftverwaltung für die Wasserentnahme einen Tarif festgeseßt habe, den die Gemeindeverwaltung habe zurückweisen müssen, weil durch denselben gerade die ärmeren Gemeindemitglieder außerordentlich hart betroffen worden wären. Er würde sich freuen, wenn seine Anregungen die Folge hätten, daß den Beschwerden Ab- bülfe gegeben würde.
Staatssekretär Hollmann:
Auf die Beschwerden, die der Herr Vorredner vorgebracht hat gegen die Marineverwaltung, habe ich einiges zu erwidern. Hinsihtlih der Löhnungsverhältnisse bin ich mir wohlbewußt, daß die Arbeiter von Wilhelmshaven, die der Werft angehören, mit den Löbnen, welche sie erhalten, nit voll zufrieden find, daß sie auf eine Erhöhung hindrängen. Nun ift ja die Marineverwaltung nicht in der Lage, einem folchen Drängen ohne Weiteres entsprechen zu fönnen, sondern wir müssen haushalten mit dem, was wir haben. Die Whne in Wilhelmshaven und überhaupt auf allen Werften sind den lokalen Verhältnissen entsprehend festgeseßt worden. Wir dürfen im Allgemeinen weder unter noch über die Löhne gehen, welche von privaten Gesellshaften gewährt werden, wir müssen uns sehr strikte daran halten. Wir haben aber auf den Werften ver- schiedene Lohnklassen, und diese Lohnklassen, welche sich untersheiden in der entsprehenden Höhe der Löhnung, werden den Arbeitern gewährt je nah ihrer Geschicklichkeit und ie nach der Dauer des Dienstverbhältnisses auf der Werft. Ih Tann also nicht ohne Weiteres dem Herrn Vorredner zusagen und versprechen, daß diese Löhnungsverhältnisse genau nach den Wünschen der Arbeiter geregelt werden. Wir sind in der Lage, sie regeln zu müssen nah den Mitteln, die wir haben, und nach den jeweiligen Verhältnissen. Es werden diese Löhnungen periodisch festgestellt, und ih werde besonders darauf achten, daß die Löhne in Wilhelmshaven der besonderen Kritik der Marineverwaltung noch unterzogen werden, um Éonsiatiren zu können, daß diese Klage keine Berechtigung hat.
Was das Arbeitercorps anbetrifft, welches das Verlangen aus- spricht, in die Kategorie von Beamten zu gelangen, so kann ih eine Erfüllung dieses Wunsches nicht in Aussicht stellen. Das Arbeiter- corps steht in demselben Verhältniß wie die übrigen Arbeiter; sie stehen in einem Vertragsverhältniß zu dcr Werft und erhalten eine Löhnung wie die anderen.
Nun kommt die Arbeitsordnung, und das ift wesentli. Auch hier ist die Arbeitsordnung, wie vorhin für Spandau und Amberg bemängelt worden. Der Marineverwaltung if gewissermaßen ein Vorwurf daraus gemacht worden, daß in dieser Arbeitsordnung ein Paragraph enthalten ist, welcher die sofortige Kündigung Seitens der Ober-Werftdirektion ermöglicht und gestattet, wenn ein Arbeiter cinem Berein angehört oder beitritt, welcher sfozialistische, nihilistisGe oder auf den Umsturz der gesellshaftlißen Ordnung abzielende Tendenzen verfolgt. Ja, ich kann aus meiner Erfahrung, soviel ich aus meinem Gedächtniß hier feststellen kann, behaupten, daß Entlassungen aus dieser Ursahe ungeheuer selten sind Es sind Jahre vergangen, ohne daß eine Entlassung aus diesem Grunde stattgefunden hat. Wir können uns aber diefes Mittels zum Zweck nit ganz entkleiden. Es kann der Ober-Werftdirektion nicht gleih- gültig sein, ob sie unter ihren Arbeitern Leute sieht und weiß, die es sich zur Aufgabe stellen, ihre Arbeiter in agitatorisher Weise zu ihren Ueberzeugungen herüberzuführen. Also wir werden immerhin diesen Paragraphen der Arbeitéordnung nit aufgeben können, wir machen Gebrauch davon je nach dem Bedürfniß, und ich kann wiederholen, womit ih angefangen, daß Entlassungen der Arbeiter aus diesem Grunde sehr selten sind. Ich entsinne mich — nicht aus Wilhelms- haven, sondern nur eines Falls in Kiel in leßter Zeit, aber so lange ih die Ehre habe, in meinem Amt zu fungiren, ist mir nicht mit- getheilt worden, daß eine Entlassung aus diesem Grunde in Wilhelms- haven stattgefunden hat.
Hinsihtlih der Verpflihtung, am Sonntag zu arbeiten, ist die Werft auch niht in der Lage, diese Bestimmung einfach aufzuheben. In der Marine kommt es sehr oft vor, daß die Nothwendigkeit plöglih an die Werft herantritt, eine Arbeit auszuführen für die Gnstandhaltung eines Schiffes, welche gar keinen Aufs{ub erleidet. Wir müssen in der Lage sein, auf der Werft unter gewissen Verält- nissen auch am Sonntag zu arbeiten und die Arbeiter zu verpflichten, diese Arbeiten aufzunehmen, soweit sie in ihr Ressort fallen. Dieses ereignet fch sehr selten; denn es würde nicht wirthshaftlih sein für die Werft, die Arbeit am Sonntag vorzunehmen, weil sie am Sonntag theuerer ist als am Werktag. Also ih kann nicht zugeben, auch nicht das Versprechen geben, daß diese Sonntagsarbeit eina für alle Mal fortfallen kann, sondern sie wird nah wie vor geübt werden müssen in den Fällen, wo Gefahr im Verzuge is und wo eine Arbeit sofort ausgeführt werden muß.
Dann sind hier die Verhältnisse ¿ur Sprache gebracht worden, wie sie in der Gemeinde Band und in den das Gebiet Wilhelms- haven umgebenden Gemeinden vorhanden sind; es is in der Hauptsache auf die Wasserleitung und auf fonstige Verhältnisse Bezug genommen worden, die hinüberspielen zwischen Wilhelmshaven und Band. Da bin ih auch nicht in der Lage, eine Verbesserung zu versprehen ; dies sind ganz besondere Verhältnisse. Wie dem hohen Reichstage bekannt ist, hat die Marineverwaltung in Wilhelmshaven die Befugniß nur über ein beshränktes Gebiet; ein großer Theil der Arbeiter von Wilhelmshaven lebt auf oldenburger Gebiet, und dort irgead welche Befugnisse auszuüben, ist die Marineverwaltung nicht in der Lage.
Was nun die Wasserleitung anbetrifft, so kann man ja au der Marine durchaus nit zumuthen, daß sie für die Wasserversorgung der Bevölkerung von Wilhelmshaven bezw. der angrenzenden Ort- \caften sorgt. Sie hat zunächst für die Wasserversorgung ihrer Eta- blissements, ihrer Werftdepots zu sorgen und muß es der Stadt und den Ortschaften überlassen, für ihre Bedürfnisse zu sorgen. Nun ift für die Stadt Wilhelmshaven eine Wafßerleitung gemacht; aber die Marineverwaltung kann der Stadt das Wasser nicht \{henken, sondern muß eine Gebühr dafür erheben. Diese Gebühr ift festgestellt. Es
Zaël der Angebörigen der sozialdemokratishen Partei vermindere sie
ift auch von einem Wasserkrieg, der zwishen der Marineverwaltung
und Wilhelmshaven ausgebrohen sein soll, gesprohen; ein solcher Wasserkrieg hat 3 Tage gedauert und ist dann friedlich ges{chlihtet worden. Die Stadtverwaltung stellte das Verlangen, daß die Ge- bühren für das Wasser erniedrigt würden. Dazu konnte ih die Marineverwaltung um so weniger verstehen, als das Wasser der Stadt Wilhelmshaven außerordentlich billig geliefert wird. Wir kommen lange nicht auf unsere Kosten. (Hört! hört! rechts.) Um auf unsere Kosten zu kommen, müßten wir weit mehr verlangen.
Was die Verlegung der Wasserleitung nach oldenburger Ge- meinden betrifft, so ist die Marineverwaltung gar nit in der Lage, etwas zu thun. Dem könnte nur näher getreten werden, wenn in den Verhältnissen sich irgend etwas änderte. Dasselbe betrifft au die
Kirchenumlage.
Im Uebrigen sind das wobl alle Gravamina, die der Herr Vor- redner zur Spra(e gebracht hat, und ih kann nur noch einmal wieder- holen, daß die Marineverwaltung in Wilhelmshaven Alles thut, um das Wohlbefinden der Arbeiter zu heben. Ich kann das Zeugniß geben, daß alle Einrihtungen, welhe dabin zielen, von der Dber- Werftdirektion in Wilhelmshaven mit großem Eifer und Liebe aufs genommen werden, und ih hoffe, daß dies niht allein die Arbeit auf den Werften fördert, sondern auch das Wohlbefinden, der Arbeiter.
Abg. Singer: Der Staatssekretär habe erklärt, auf den Para- graphen über Entlassung wegen Zugehörigkeit zu einem sozialdemo- fratishen Verein nit verzihten zu können. Gegen diese prinzipielle Auffassung müsse der Reichstag Stellung nehmen. Wenn man habe glauben dürfen, daß nach Fortfall des Sozialistengeseßes die Ein- \chränkung des Koalitionsrehtes aufhören werde, so hätten die Aus- führungen des Staatssekretärs seine (des Redners) Partei von dem Gegentheil überzeugt. Durch jene Bestimmung der Arbeitsordnung würden die Arbeiter thatsählih verhindert, einem Verein zur Ver- tretung ihrer gewerblichen Interessen beizutreten. Diese Bestimmung gebe fein Zeugniß davon, daß man unter neuem Kurs fegle und daß humanere, gerechtere und vernünftigere Anshauungen plaßgegriffen hâtten. Die Kaiserlihen Werften bekämen vielleicht troß dieser Bes stimmung genügend Arbeiter; wenn aber die gesammte Industrie auf den Gedanken käme, sie einzuführen, dann könnten die Herren ruhig ihre Fabriken {ließen und auf tüchtige Arbeiter verzichten; denn das intelligenteste und tüchtigsie Element verträten die sozialdemo- fratishen Arbeiter. Es sei jüngst von hoher Stelle ausgesprochen worden, man würde der Sozialdemokratie innerhalb der jedem Staats- bürger durch die Geseze gewährleisteten Freiheit freien Spielraum lassen. Dazu gehöre aber die Vereins- und Koalitionsfreiheit, welche die Staatéwerften, die doch Musteranstalten fein follten, ihren Arbeitern verweigerten. Die Arbeiter würden auf solche Weise s{ließlich gezwungen, gegen ihren Willen eine andere Gesinnung zu heucheln. Bes züglih des Nord-Ostsee-Kanals habe der Staatssekretär Dr. von Boetticher nun ausdrücklich 1889 erklärt, daß eine Bestimmung, wonach sozialdemokratishe oder anarchistishe Arbeiter nit beschäftigt werden würden, in dem Vertrage niht enthalten sei. Das gereihe seiner politishen Einsicht zur besonderen Ehre, und er (Redner) würde wünschen, daß der Staatssekretär der Marine diesem illustren Bei- spiel folge. Durch solhe Bestimmungen würden die Arbeiter nur noch empörter und erbitterter, als sie son seien. Wolle man frohe, zufriedene Arbeiter, dann möge man diese Bestimmung aus der Werft- ordnung entfernen, damit würde man der Sozialreform einen Dienst leisten. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) S E
Abg. Rickert: Er möchte den Staatssekretär bitten, die für Wilhelmshaven in Aussiht gestellte strenge Kritik und Untersuchung auch auf die anderen Werften auszudehnen. Die angezogene Be- stimmung der Werftordnung dürste mehr schaden als nüyen, Thatsächlih seien auf den Werften, speziell in Wilhelmshaven, Hunderte von Sozialdemokraten vorhanden, wie die Reichstagswahlen zeigten, die Bestimmung der Werftordnung stehe also bloß auf dem Papier. Sie wirke aber andererseits provokatorisch und agitatorisc. Unsfrieden s\tiftende Arbeiter könne die Direktion auch ohne eine solhe Bestimmung entfernen. Welhen Eindruck müsse es denn machen, wenn die Militär- und Marineverwaltung diese Maß- nahme aufrecht hielten, während das Reichsamt des Intern sie aufs gebe? Nach der Aufhebung des Sozialistengeseßes sei eine derartige Bestimmung der Werftordnung niht mehr zeitgemäß,
Abg. von Shalscha: Er könne dem Vorredner doch nicht ganz beistimmen. Es sei Sache des Arbeiters, ob er die Be- dingungen acceptire, unter denen er arbeiten wolle. Nicht nur die Arbeiter hätten Menschenrechte, sondern auch die Arbeitgeber, und wenn es dem Arbeitnehmer gestattet sein solle, sich zu erhalten, wie er wolle, und Prinzipien zu huldigen, wie sie ihm gefielen, so müsse es den Arbeitgebern gestattet sein, zu sagen, ih nehme in meine Arbeitsräume nur Leute, die den und den Prinzipien entsagen (Zustimmung); es sei niht gesagt, welGe Gesinnungen sie haben sollten, sondern es seien nur die Gesinnungen bezeichnet, die sie niht haben sollten. Die Linke habe doch nichts dagegen, wenn in ciner Anzeige die Bedingung gestellt würde, daß ein Inspektor evangelisch oder fatholisch sei, und er glaube, es müsse jedem Arbeitgeber vor- behalten sein, diejenigen Arbeiter aufzunehmen, die ibm gefielen. Wenn die Werftarbeiter nach Feierabend Nebenbeschäftigungen suhten, so shade das nihts. Es sei besser, als wenn sie ihre Zeit im Wirthshaus zubrächten. Wenn aber die Wetrftarbeiter sich Urlaub nähmen, um in der Privatindustrie lohnendere Be- \châftigung zu neÿúmen, warum blieben fie dann nicht dort, fondern kehrten zu der Werftarbeit zurück? So lange man den Arbeitern Unzufriedenheit etnzuflößen suche, föônne man es Anderen nit ver- denken, wenn sle die Zufriedenheit bloß bis zu dem Grade förderten, als es ihnen recht und billig ersheine. Auf Utopien könne man sich nicht einlassen, besondecs in den Königlichen Werkstätten nicht
Staatssekretär Hollmann:
Ih möchte nur ein Wort zur Klarstellung sagen.
Meine Herren, es steht in der Arbeitsordnung der Kaiserlihen Werft nicht, daß Arbeiter, welche sozialdemokratischen Gesinnungen buldigen, nicht angenommen werden. Es steht in der Werftordnung, daß Arbeiter, welche sozialdemokratischen, nihilistishen und derartigen Vereinen angehören, nicht angenommen werden. Ich glaube, darin liegt ein großer Unterschied ; es wird kein Arbeiter, wenn er eingestellt wird, zunähst nah seiner Gesinnung befragi und nach vielen anderen Dingea, davon ift nit die Rede. Es wird nur, sobald konstatirt ift, daß er cinem sozialdemokratischen Vercine angehört, dem Manne näher getreten und na seinen sonstigen Verhältnissen geforscht.
Abg. Bruhns: Die von ihm erwähnten Verhältnisse in Wilhelmshaven seien nit angezweifelt worden, au nicht von dew Staatssekretär. Die Tischler verdienten 2,47—3,87, die Handlanger 2—2,70 6 Das seien geringe Löhne im Verhältniß zu den dortigen Lebensmittelpreisen. Es wundere ihn sehr, daß dem Staatsfekretär Wünsce auf der Werft in Wilhelmshaven auf Lohnerhöhung nicht bekannt geworden seien, denn es sei ihm versihert worden, daß Petitionen von Tishlern, Maschinenbauern und Sélossern in dieser Richtung bei der Direktion eingereiht worden seien. Die vorhandenen Mittel mögen allerdings nicht ausreihen. Seine Partei würde aber gern bereit fein, Mehrforderungen für diesen Zweck zu bewilligen. Veber die Ursachen des Wassertarifkcieges sei dec Staatssekretär fals berihtet. Dieser Krieg sei hervorgerufen durch die Marine- verwaltung, welhe verlangt habe, daß die Stadt Wilhelméhaven mehr zahlen sollte für die Benußung der Wasserleitung, als bisher. Daß die Verwaltung auf die Sonntagsarbeit nicht verzihten wolle, stehe im grellen Widerspruch mit der Gewerbeordnung, welche einen folhen Zwang direkt verbiete. Der Abg. von Schhalscha scheine die
einfahsten wirthschaftlihen Verhältnisse nicht übersehen zu können, er würde sonst nicht sagen, daß die Arbeiter gut thäten, nach Feier-
abend zu arbeiten. Die Arbeiter kehrten nur deshalb zu den Werften zurück, weil sie auf den Privatwerften nicht dauernd Beschäftigung fänden. Ueber die Lage der Arbeiter auf den Werften habe er völlige Klarheit geschaffen. Es stehe fest, daß die Löhne verbessert werden müßten, und er hoffe, dahin gewirkt zu haben.
Staatssekretär Hollmann:
Daß die Petitionen um Lohnerhöhungen eingelaufen waren, war mir sehr wohl bekannt, und ich glaube, meine Rede eingeleitet zu haben: es ist mir wohl bewußt, ich kannte diese Petitionen, i konnte ihnen nur keine Folge geben.
Was den zweiten Punkt betrifft, so thut es mir leid, daß ih die Zeit der Herren noch in Anspruch nehmen muß. Die Wasserver- sorgung von Wilhelmshaven ist auch nit rihtig dargestellt. Die Stadt Wilhelmshaven giebt an die Marineverwaltung 3000 / für die Wasserständer, welche sich auf den Straßen befinden zur Entnahme des Wassers für die Bevölkerung. Außerdem is das Waffer in die Häuser geleitet, und für diese Wasserleitungen wird pro Kubikmeter ein gewisser Betrag bezahlt; ih glaube, es sind 50 4. Nun handelt es sih darum, ob der Betrag der Stadt von 3000 4 auf 4500 erhöht werden soll, und auf der anderen Seite ein Erlaß dieser Miethe für die Häuser auf 30 für das Kubikmeter, wie ih glaube einzutreten hat. Nun waren wir in Unterhandlung mit der Stadt Wilhelmshaven, und es war in der That ein Mißverständniß der Verwaltungsbehörde in Wilhelmshaven, daß sie die Sahe so auf- gefaßt hat, als ob die Marineverwaltung zwangsweise 4500 M für das Wasser auf den Straßen forderte, und daß dafür die Miethe in den Häusern erlassen würde. Aus diesem Mißverständniß entstand der Wasserstreit. Ih habe dieses Mißverständniß sofort, nachdem es mir bekannt geworden war, durch den Hrn. Reichstags-Nbg. Hake richtig ge- stellt, und es bleibt das alte Verhältniß, wie es bis dahin war, und ich kann nur wiederholen, die Stadt Wilhelmshaven kann sich gar nit beklagen; sie bekommt ihr Wasser sehr billig. Senken kann E E Marineverwaltung das Wasser niht, weil es ihr selbs Geld ostet.
Abg. Hitze: Es sei \{wierig, diese Arbeiterfragen zu ent- scheiden, ohne das Material zu prüfen. Er Ae daß bt Ang, führungen des Akg. von Schalscha doch vielleiht niht von allen feinen Frafktionêsgenofsen getheilt würden. Solche Bestimmungen der Arbeitsordnung, wie sie hier vorgelegt seien, halte seine Partei nicht für gerechtfertigt. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Gegen solche indirekten Zwangsmittel, den Arbeiter wegen seiner Gesinnung außer Brot zu fepen, habe seine Partci große Bedenken. Der Abg. von Schalscha habe auch nur gesagt, der Arbeitgeber dürfe prüfen, ob der Charafter des Arbeiters so fei, daß er Vertrauen verdiene, aber er habe niht gesagt, daß eine Entlassung des Arbeiters wegen seiner Mitgliedschaft in einem Fachverein gerechtfertigt sei. Die Erfahrung des Sozialistengeseßes zeige, daß dur solche Zwangsmittel nichts gebessert werde. Besonders fei es nit gerechtfertigt, wenn ein Arbeit- geber einen Arbeiter entlasse, weil er einem Gewerkverein angehöre der die Arbeitsbedingungen verbessern wolle. :
Abg. Bebel: Es sei bezeichnend, daß he:te {on zum zweiten Male ein Widerspruch zwis{chen Centrumsmitgliedern ih geltend gemaht habe, einmal zwishen den Abgg. Szmula und Dr. Orterer und dann zwischen den Abgg. von Swalscha und Hitze. Früber habe bei der Wahlprüfung des Abg. Websky das Centrum einstimmig die Beanstanduag der Wahl beschlofsen, weil einige Arbeitgeber ihre Arbeiter gezwungen Hätten, im Sinne der Arbeitgeber zu stimmen. Zur Kulturkampfszeit habe diese iris selbst unter solcher Behandlung gelitten, als Arbeiter entlassen worden seien wegen ihres katholischen Glaubens; heute, wo der Wind umgeschlagen sei strecke das Centrum die reaktionäre Pfote hervor und schlage auf die Arbeiter los. Der Vergleih mit einer Annonce, wo ein katholischer Inspektor oder jüdischer Commis gesut werde, passe auch nicht, denn ein Befißer könne wohl wünschen, daß sein Vertrauensmann in politischer und religiöser Hinsiht mit ijm übereinstimme, bei Arbeitern sei das aber eine andere Sache. Jeder Private habe übrigens das Recht, nihtf\ozialistis@e Arbeiter zu suchen, er werde aber feine tüchtigen Arbeiter finden, denn die tüchtigsten Arbeiter seien immer Sozialdemokraten. Der Staat habe aber nit das Recht, Arbeiter einer gewissen politishen Richtung von der Beschäftigung auszushließen , denn. die Staatswerkstätten würden von allen Steuer- zahlern bezahlt. Der Schein von Grund dazu, der während des Be- stehens des Sozialistengeseßes vorhanden gewesen, ]ei jeßt hbinfällig geworden, wenn nit das Wort des Kaifers, daß die Arbeiter allen anderen Gesellschaftsklassen gleihberechtigt sein sollten, unerfüllt bleiben solle. In der Werkstatt brauche man feine politishe Agitation zu dulden, außerhalb der Werkstatt könne jeder Arbeiter mit seinem Geld und seiner Zeit machen, was er wolle.
Danach wird der Rest des Marine-Etats ge- E Ub _Um 5 r vertagt das Haus die weit _ L ihr. g H ere Berathung
Saus der Abgeordneten.
57, Sitzung vom Sonnabend, 14. März 1891, Vormittags 10 Uhr.
Der Sigzung wohnt der Finanz-Minister Dr, Miquel bei, Auf der Tagesordnung steht die dritte Lesung des Ge- werbesteuergesezes. Jn der Generaldiskussion bemerkt
__ Abg. Richter: Er könne für dieses Gescy nicht stimmen. Er sei der Meinung, daß nach diesem Geseß die Steuern höher steigen würden, als die Erträge auf Grund de3 bisberigen Gesetzes, während mit dem \inkenden Geldwerth die Steuerb:freiungen von Jahr zu Zahr an Werth einbüßten, Eine solche Entwikelung der Gewerbesteuer im Rahmen der gesammten Staatssteuer sei nicht beredtigt in einem Augenbl:ck, wo die Parole ausgegeben sei, die Doppelbesteuerung im Staat abzuschaffen. Diesen Grundfäßen werde allerdings Rechnung zu tragen gefuht durch die Klausel im Einkommensteuergeset, wodur die Uebertweisungen der Grund- und Gebäudesteuer an die kommunalen Verbände in Aussicht genommen sei. Wenn aber cinmal neben der Cinkommensteuer eine andere direkte Staatssteuer erhoben werden folle, fo halte er die Gewerbesteuer daneben für noch weniger gere eue als die Grund- _und Gebäudesteuer. Denn immerhin telle die Grund- und Gebäudesteuer eine Entshädigung dar für die Aufwendung, die der Staat zum Besten des Grundbesitzes mache, auf dem Gebiete des Wegebaues u. \. w. Alsdann habe man gesagt, daß die Grund- und Gebäudesteuer den Reinertrag mit einem höheren Prozentsaß treffe, als die Gewerbesteuer nah diesem Gesetz. Es sei abec zu berücksihtigen, daß bei der Grund- und Gebäude- steuer ein Renteneinkommen getroffen werde, während das Gewerbe- einfommen zum größten Theil ein persönliches Arbeitseinkommen sei. Nun habe der Finanz-Minister auf Anregung seiner Partei hin mehr oder weniger dunkle Andeutungen gemacht, daß man künftig auch eine Ueberweisung der Gewerbesteuer an die Kommunalverbände in Aussidt nehmen wolle. Einen geseßgeberishen Ausdruck hätten diese Andeutungen aber nit gefunden. Während man nun das Prinzip der Doppelbesteuerung angeblich aufgebe, werde sie doch im Rahmen dieses Geseßes dadur gebildet, daß man eine große Zahl von Be- trieben, die so lange steuerfrei gewesen seien, in Preußen nunmehr steuerpflihtig mae, Dur dieses Geseg würden die industriellen
Abg. von Rauch{haupt: Er erkläre Namens seiner politischGen Freunde, daß sie für das Gewerbesteuergeseß, wie es aus Ae N Lesung bervorgegangen fei, stimmen würden. Er wolle nur noch den Finanz-Minister fragen, ob es nicht mögli sein werde, dieses Ge- werbesteuergeseß {on am 1. April 1892 in Kraft treten zu lassen. Die Landgemeindeordnung solle am 1. April 1892 in'Kraft treten, und in dieselben seien die Klassen der neuen Gewerbesteuer bereits auf- genommen. In diesem ewer eeres stehe aber, daß es erst am 1. April 1894 in Kraft treten solle, es könnten also nit die Klassen dieser Gewerbesteuer in die Landgemeindeordnung aufgenom- men werden. Die Kommunalsteuergesezgebung solle auch bis zum Jahre 1894 vollständig dem Hause möglicherweise vorgelegt wer- den. Wenn nun aber die Landgemeindeordnung am 1. April 1892 eingeführt werde, so werde das bedenkliche Kollisionen hervorrufen.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Auf die Bedenken und Einwendungen gegen das Geseß selbst, die der Abg. Richter vorgetragen hat, glaube i in der gegenwärtigen Lage niht näher eingehen zu brauen und zu sollen, weil im Laufe der Berathung dieses Gesetzes bei den verschiedensten Gelegenheiten diese Fragen bereits ausgiebig erörtert worden sind und, wie ich glaube, die geltend gemachten Bedenken \chon wider- legt sind.
Was die Anfrage des Hrn. Abg. von Rauchhaupt betrifft, ob das Geseß nit shon für das Jahr 1892/93 in Kraft treten könne, so theile ih die dahin gehenden, von ihm ausgesprochenen Wünsche durchaus. Ich erkenne an, daß es höchst wünschenswerth wäre aus verschiedenen Gründen, namentlich auch in Betreff der rashen Fort- führung und des demnächstigen Abschlusses der ganzen Steuerreform, das Gefeß bereits vor. 1892/93 in Kraft treten zu lassen. Wir haben gerade auf Anregung des Hrn. von Rauchhaupt diese Frage noch ein- mal eingehend erwogen, sind aber do s{ließlich zu dem Resultat gekommen, daß das thatsächlih vielleiht ausführbar, aber jedenfalls nur sehr {wer und mangelhaft ausführbar sein würde. Meine Herren, wir haben es zu thun in diesem Jahre mit einer ganz neuen \hweren Veranlagung der Einkommensteuer; alle Kräfte der Mit- wirkenden, namentlich auch der Staatsbeamten, werden hierbei \{chon in hohem Grade in Anspruch genommen. Wir würden es zu thun haben mit einer gleichzeitigen Veranlagung der Gewerbesteuer auf einer ganz neuen Grundlage; wir haben die Steuergesellschaften zu bilden in den unteren Klassen; wir haben eine ganz neue, dur die ganze Monarchie gehende Veranlagung der Großbetriebe zu bewirken. Wir haben uns s\chließlich gesagt: es ist zu befürhten, daß, wenn das Alles in Ueberstürzung geschieht, gerade die erste Veranlagung eine mangelhafte werden könnte, und ih wende mich in dieser Beziehung an die Erfahrung des Hrn. von Raucbhaupt, was es bedeutet, eine neue Steuer gerade das erste Mal mangelhaft zu veranlagen. Die Fehler, die da gemacht werden, können nur sehr \@wer oder nie wieder gut gemacht werden. Da haben wir doch \{ließlich dahin kfonkludiren müfsen, so sehr ich den Wunsch des Hrn, Abg. von Rauch- haupt theile, daß es bedenklih sein würde, eine solde, möhte ih sagen, in der Ueberstürzung durhzuführende neue Veranlagung auf uns zu nehmen. Ich glaube, die Früchte einer ruhigen, siheren Ver- anlagung werden wir dauernd genießen, und wir müssen uns mit der unbequemen Uebergangsperiode, die ja nur ganz kurze Zeit dauert, hoffentlich nur ein Jahr, behelfen. Ih zweifle garniht daran, daß es gelingen wird, für dieses ganz kurze Uebergangsjahr in die Land- gemeindeordnung die entsprehenden Korrekturen aufzunehmen, und ih sehe eigentlich kein großes Bedenken, welhes daraus erwachsen könnte, daß man die Gewerbesteuer in der kommunalen Besteuerung der Land- gemeinde nah den bisherigen Grundsäßen ein Jahr beibehalten könnte ; die Klasse A I. noh hineinzuziehen, wie bisher, das ist gewiß nicht an- genehm. Es ist in vielen Beziehungen unbequem; aber für eine so kurze Uebergang8zeit kann das wesentlichen Bedenken nit unterliegen. Ich muß daher do bitten, daß das Haus bei der Bestimmung, nach welcher das Gese ficht 1894, wie der Hr. Abg. von Rauchhaupt anzunehmen s{ien, sondern bereits am 1. April 1893 in Kraft tritt, stehen bleiben möchte.
Abg. Broemel: Gegen die Vorlage habe er zwar Bedenken, welche es ihm {wer machten, dafür zu stimmen, ide theile auhch die Bedenken des Abg. Richter gegen die Betriebssteuer durchaus. Durch dieselbe werde ein besonderes Gen erbe in einer durch die Verhältnisse nicht begründeten Weise doppelt zur Steuer heran- gezogen. Bei der Schankwirthschaft handele es fih nicht nur um den Vertrieb von Schnaps, wie immer bei den Argumentationen für die Betriebssteuer unterlaufe, sondern vielfah auch um Speisewirthschaft, und fo befriedige dieses Gewerbe ein wirklihes und anständiges Bedürfniß weiter Bevölkerungskreise, indem cs diesen zu angemessenem Preise gute Nahrungsmittel darbiete. Ein Theil dieses Gewerbes werde {hon durch die neue Gewerbesteuer stärker herangezogen, und dazu komme noch die Betriebssteuer als neue Steuer. Ferner bedauere er, daß die Kontingentirung der Gewerbesteuer nicht in wirksamer Weise eingeführt werde, aber immerhin beseitige die Vorlage die von allen gewerbetreib-nden Kreisen lebhaft empfundenen Mängel der jeßigen Geseßgebung, sie befreie besonders eine Menge von kleinen und kleinsten Gewerbebetrieben von der Steuer überhaupt und ver- theile die Steuerlast unter den übrigen weit gerehter als bisher. Dagegen wücden ihn die Mängel der Vorlage doch veranlassen, da- Len zu stimmen, wenn nicht die Mängel der bestehenden Gesetz- gebung no viel größer wären. Die bisherigen Debatten hätten leider eine Klarheit darüber, was mit der Gewerbesteuer in Zukunft beabsihtigt sei, niht gebraŸt, Die Ueberweisung derselben an die Kommunen habe der Finanz-Minister erst in ferner Zukunft in Aussicht genommen. Die Gewerbesteuer habe in den leßten Jahren erhebliche Mehreinnahmen gebraht, und diese Entwicklung werde fort- gehen, sodaß die Gewerbesteuer eine steigende Bedeutung in unserem direkten Steuersystem habe. Nach dem neuen Gesey könne sie nihè an der Stelle bleiben, welche sie jeßt in unserem Steuersystem einnehme. Komme man erst zur Unterscheidung zwischen fundirtem und unfundirtem Einkommen und zur Unterscheidung zwischen dem Kapitalbesiß und Gewerbebetrieb, so müsse man auch fragen, was aus der Gewerbesteuer werden solle. Ein Theil seiner Freunde erkenne die überwiegenden Fortschritte dieser Vorlage an und stimme dafür.
Abg. Pleß bittet von seinem Standpunkt als Gewerbetreibender aus um die Annahme des Geseßes; das Haus werde dem Lande damit einen Dienst erweisen.
Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion werden die §8. 1—3 ohne Debatte angenommen.
Bei §8. 4, welcher die Befreiungen von der Gewerbesteuer aufzählt, kommt
Abg. Graf (Elberfeld) auf die Steuerbefreiung der Aerzte zurück. Es werde damit aneckannt, daß der Aerztestand allgemeine Interessen vertrete, Wenn man aber vom Aerztestande gleichzeitig verlange, er solle die Auswüchse beseitigen, die ih bei ihm gezeigt hätten, so müsse man den Aerzten auch die Macht dazu geben, man müsse die Bestrebungen auf Aenderung der Gewerbeordnung unterstützen, soweit diese dem Treiben der Kurpfusher Vorschub leiste, man müsse alle
Bezirke zu Gunsten der ländlichen Bezirke benachtheiligt, und au schon deshalb sei er nicht im Stande, für das Geseß A. stimmen, y
Bestrebungen unterstützen, welche auf die Hebung des Standesgefühls und korporative Zusammenschließung des ärztlichen Standes hinausliefen.
. 4 wird genehmigt, ebenso ohne Debatte §. 5—25
è 26 statuirt die Befugniß der E e E Sachverständige und Auskunftspersonen zu vernehmen, nöthigenfalls au dieselben zu beeidigen oder deren eidliche Maus zu Feramgies,
g. randenburg tritt auch jeßt wieder dem in zwei Lesung zum Beschluß erhobenen Zusatz e Kommission A ata wonach auch der Kommission selbst die Eidesabnahme zustehen soll. Wie man auch über die Wichtigkeit und Heiligkeit des Eides denke die Abnahme desselben durch den ordentlichen Richter gebe in jedem ie mehr Garantie für die Ermittelung der Wahrheit als die
idesleistung vor irgend einer anderen Instanz. Hoffentlih werde das Herrenhaus diesem Standpunkt Rechnung tragen.
Abg. Eberhard: Ein Zeugnißzwang werde dur §. 26 nicht neu eingeführt. Lägen Gründe vor, welche die Wahrkhaftigkeit der Angaben des Censiten bezweifeln ließen, dann müfse an Auskunfts- personen gegangen werden, und wenn diese gezwungen würden, ihr Zeugniß zu beeiden, dann handele es #ch doch eben um ein höheres Interesse, darum, daß Der- Wahrheit die Ehre gegeben werde. Schon jeßt hätten viele Verwaltungsbehörden die Befugniß, zu beeidigen, und es bestehe an diesen Stätten doch gewiß au der Respekt vor der Heiligkeit des Eides. Im Uebrigen sprächen aug in diesen Steuer veranlagungs - Angelegenheiten alle Momente für die Natbeeidigung und gegen die vor der Aussage erfolgende Abnahme des ou
; wird unverändert angenommen, ebenso ohne Debatte die A 27 bis 59. 8. 60 tellt die Säge für die Be- triebssteuer fest. Nach den Beschlüssen zweiter Lesung soll der Say für alle diejenigen Gast: und Schankwirthschaftsbetriebe bezw. Kleinhandel mit Branntwein, welhe von der Gewerbe- steuerpflicht bereit sind, 12 46 betragen.
Abg. von Tzschoppe beantragt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, d. h. die Herabsetzung dieses Satzes von 12 auf 10 A Er fei durchaus kein Freund der Betriebssteuer, könne si aber der Nothwendigkeit ibrer Einführung in Folge der ganzen Reform der Gewerbesteuer niht vershließen. Man müsse aber für die kleinsten Betriebe, die sogar von der Zahlung einer Gewerbe- steuer überhaupt befreit seien, den Saß so niedrig wie möglich O E Ageee n die Staatskasse liege auch
0a aus brauche ni finanzi zu sein al Fiefus selbi: cht finanzieller zu sein als der
g. Goldschmidt: Seine Pattei betrahte die Anträge des Abg. von Tzschoppe als eine Frucht ihrer Anregungen in i Lesung Betreffs der Betriebssteuer und werde für dieselben stimmen. N Abg. von Tiedemann (Bomst) bittet um Ablehnung des Antrages, da man au an dieser Stelle der Vermehrung der Shank- stätten entgegenwirken müsse, und das geschehe dur die von der Kommission vorgeschlagene und von dem Hause in zweiter Lesung beschlofsene Erhöhung. Der Saß von 12 M, gelte {on jeßt, und R OnA E e dem bisherigen Zustande bleiben. Eine Er-
ung au H werde nur der ( S tä
R Vermehrung der Swhankstätten s Abg. B roemel: Da die Regierung selbt einen Say von 10 M. für ausreihend erabte, so sei kein Grund abzusehen, warum man höher gehen solle. Die Vorlage habe eine ganz klare Steigerung der Sâge von 10 auf 15, 25 50, 100 4; dieses System werde durch den Beschluß zweiter Lesung aus ganz einseitigen Rücksichten O bf
Die Abstimmung über den Antrag von Tzschoppe bleibt zweifelhaft; bei der Auszählung ergeben ih 114 Stimmen für, 101 gegen den Antrag. Da zur Beschlußfähigkeit 217 Mitglieder gehören, aber nur 215 anwesend sind, muß die O G S N N werden.
Ver Prâändent seßt die nächste Sißzung auf 12 Uhr Mittags an. (Beifall rets.) E / /
58. Sißung vom Sonnabend, 14, März, 12 Uhr.
e O wohnt der Finanz-Minister Dr, Miquel bei. : ie dritte Lesung des Gewerbesteuergeseßes wird fortge- jeßt mit der Wiederholung der Abstimmung ü Jep! Zyjcoppe L g s g über den Antrag er Antrag wird nunmehr angenommen; die Betriebs- va Dan die niht Gewerbesteuerpflichtigen ist also I 0K Die 88. 62 bis 69, welche die Modalitäten der Erbebu! der Betriebssteuer festsezen, werden unverändert nach n Be schlüssen zweiter Lesung angenommen. Ein Antrag des Abg. von Tzs\choppe, die Betriebssteuer für als Nebengewerbe be- triebene Gast- und Schankwirthschaften, deren Ertrag hinter 900 / zurüdbleibt, auf Antrag des Jnhabers bis auf 6 M und die Betriebssteuer für nur vorübergehende Betriebe bei L Truppenzusammenziehungen U. \. w. von 5 bis auf M. herabzusepen, wird vom Regierungskommissar, Geheimen Ober-Finanz-Rath Fuisting hinsichtlich des ersten Theils bekämpft und von der Mehrheit abgelehnt. | D 70 bis 73 umfassen die Strafbestimmungen, §8, 74 bis die Vorschriften hinsihtlih der Kosten, §8. 76 bis 77 die Bestimmungen über die Oberaufsicht, §. 78 betrifft die Nasteuer, SS. 79 bis 83 enthalten die S{lußbestimmungen, Die FF. 74 bis 83 werden ohne erhebliche Debatte im Wesent: lichen unverändert nah den Beschlüssen zweiter Lesung ange- O Das Gesez im Ganzen wird darauf in der Schluß- abstimmung definitiv genehmigt. Schluß 11/5 Uhr.
Kunft und Wissenschaft.
# Ueber den neuen großen Fund in Theben ent- nehmen wir einem uns zur Verfügung gestellten Briefe des Entdeckers, des Direktors des Kairiner Museums, Mr. Grébaut, die folgenden Angaben : „Ein endgültiges Urtheil über den Werth des Fundes läßt ih zur Zeit noch nit geben, dazu muß erft die Oeffnung der Särge abgewartet werden. Jedenfalls handelt es sih aber wieder um einen Versteck, der dem der Königsmumien analog is, Dieselben Hoben- priester des Amon, die die Königsmumien im Berge vo1 Der-elbahri versteckt hatten, haben in anderen Grüften im Thal au die Mumien ihrer priesterlißen Vorgänger verborgen. Es baben sich etwa 180 Priester und Priesterinnen des Amon gefunden, außerdem noch einige Priester anderer Gottheiten, wie z. B der heiligen Königin Ah-hotep, des Gottes Mont und (was in Theben N uus ift) au toe Gottes Set.
lte Malereien auf den Särgen bringen mancherlei Neues ; Unerwartetes für die Religionsgescihte. “So Ne B. E R Sarge der 21. Dynastie der Gott Anhor-Schu, der den Himmel E der ean gin gebildet. — — — — __ Solche neuen Bilder finden unzählige. Die meis: i find in dreifachen prächtigen Särgen beigesent E Der Versteck ist offenbar in Eile angelegt. Oft gehören D-ckel und Untertheil ursprünglih zu zwei verschiedenen Särgen. Auf den äußeren Särgen ift der Name oft noch freigelassen; das find dann vermuthlich neue Särge, die man in der Eile aus einem Magazin entnommen hat. Man barg die alten inneren Särge und die Mumie
oarin, fand aber nicht die Zeit, den Namen des neuen Sarge auszufüllen. s Todten auf dem
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