1891 / 75 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Schußtruppe in ihr früheres

enfion aus der he! ohne Pen aus diesem

Dienstverhältniß zurücktreten und demnächst leßteren Dienstverhältniß R werden.

Versorgungsansprüche wegen einer in der Schußtruppe erlittenen inneren Dienstbeshädigung können nur innerhalb sechs Jahren nach o Ausscheiden aus der Schußtruppe

nd gema®t werden. e R E äußeren Dienstbeshädigungen und der kontagiösen Augenkrankbeit is die Geltendmachung von Versorgungsansprüchen ohne Zeitbeshränkun „zuläsfig. j

Versorgungsanfsprüche, die niht wegen Dienstbeshädigung erhoben werden, find nur insoweit zulässig, als fie bis zum Ausscheiden aus der Se erhoben find.

J: £9

Scheiden Personen des Soldatenstandes aus der Schuß-

truppe T tin aus, so beginnt die Zahlung der leßteren

mit dem Ablauf des Vierteljahres, welhes auf den Monat

folgt, in welchem das Ausscheiden stattgefunden hat. Bis zum

Beginn der Penfionszahlung wird dem Pensionär das bis- herige Gehalt belassen. A

5 :

Perden Militärpersonen nach dem Ausscheiden aus der Schußtruppe wegen einer mit dem Dienst “in leßterer in ursählihem Zusamn1enhange stehenden Dienstbeshädigung pensionirt, nahdem sie in den Dienst des Heeres oder der Kaiserlihen Marine wieder übernommen waren, so fällt die gesammte von ihnen erdiente Pension dem ordentlichen Pensionsfonds zur Last. E

_ N a ; interläßt eine der Schußtruppe angehörige Person des e E eine Wittwe oder eheliche Nahkommenschaft, so gebührt den Hinterbliebenen für das auf den Sterbemonat folgende Vierteljahr noch S As Gehalt des Verstorbenen. 46.

Die fin den 88. 41 ff., 8. 56 und SS. 94 fff. des Gefeßes vom 27. Juni 1871 vorgesehenen Beihülfen stehen den Hinter- bliebenen auch dann zu, wenn der Tod in Folge einer mili- tärishen Aktion oder klimatischer Einflüsse und vor Ablauf von sechs Jahren nah dem Ausscheiden aus der Schußtruppe ingetreten ist. 5 S / “Di aaa dieses Paragraphen finden auf die Angehörigen solcher Militärpersonen, welche nach einer mili- tärishen Aktion vermißt werden, gleihmäßig Anwendung, wenn nach dem Ermessen der obersten Militärverwaltungsbehörde das Ableben mit hoher O INES anzunehmen ift.

(

Oberste Verwaltungs- beziehungsweise Reichsbehörde im Sinne der Pensionsgeseße ist für die Kaiserlihe Schußtruppe der Reichskanzler (Reihs-Marineamt).

ITI, P

Außer den im §. 2 Litt, a bezeichneten Militärpersonen können in die Schußtruppe auch solche Deutsche übernommen werden, welche der von dem Reichskommissar für Ost-Afrika angeworbenen Truppe angehören. Sie erhalten hierdurch die Rechte und Pflichten der Ges Militärpersonen.

Für die in die Séhußtruppe übernommenen Personen ist

der in der Truppe des Reichskommissars bereits abgeleistete Dienst im Sinne dieses Geseßes demjenigen in der Schuß- truppe gleih zu achten. S

E: N i Denjenigen aus dem Heere oder der Kaiserlichen Marine zur Truppe des Reichskommissars übergetretenen Militär- personen, welche aus dieser bereits ausgeschieden sind oder in die Kaiserlihe Schußtruppe nicht übernommen werden, und i hren Hinterbliebenen können Versorgungsansprühe nah Maß- gabe der bisherigen Bestimmungen über die Versorgung der Militärpersonen des Heeres und der Kaiserlihen Marine und ihrer Hinterbliebenen vom Reichskanzler zugestanden werden. Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsieg?l. Gegeben Berlin, den 22. März 1891. (L. S.) Wilhelm. e von Caprivi.

Dem zum Konsul der Niederlande in Köln ernannten bisherigen niederländishen Vize-Konsul H. C. Leiden ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.

Der bisherige Stations-Vorsteher erster Klasse Moers ch zu Basel ist zum Eisenbahn-Verkehrs-Fnspektor bei der Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen ernannt und dem- selben die Verkehrs: Fnspektion in Mülhausen übertragen.

Flaggenatteste find ertheilt worden: L

h a dem Kaiserlichen General-Konsul zu Amsterdam unter dem 10. März d. J. der im Jahre 1875 in Martenshoek aus Holz erbauten, bisher unter niederländisher Flagge ge- fahrenen Kufftjalk „Maria“ von 68,22 britishen Register- tons Netto-Raumgehalt nah dem Uebergang derselben in das auss{hließlihe Eigenthum des deutshen Reihhkangehörigen Johannes Matthias Garms in Blankenese, welher Blankenese zum Hen emen s E anti und diesem den 2 n „Elisabeth“ beigelegt hat; N von dén Kaiser liden Konsulat zu Sunderland. unter dem 9. März d. J. dem dort aus Stahl neu erbauten Dampf- if „Braunfels“ von 1975,99 britishen Registertons Netto-Raumgehalt nach dem Uebergang desselben in das auss{ließlihe Eigenthum der deutshen Dampfschiffahrts- Gesellschaft Hansa zu Bremen, welche Bremen zum Heimaths- hafen des Schiffes gewählt hat.

Bekanntmachung.

Am 1. April d. F. wird die zwischen den Stationen Fulda und Wiesen an der Eisenbahnstrecke Fulda Hilders gelegene Haltestelle Goeßenhof für den Personen- und Ge- pädlverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 26. März 1891. 1

Der Präsident 0 Rana. Schulz.

Bekanntmachung, s y etreffend die Verlegung des Sißes mehrerer au Geor des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- geseßes vom 22. Juni 1889 errihteter Schieds-

i Se E. gerichte. f D Sra Ry E S Auf Grund des §. 70 Absay 2 des Jnvaliditäts- und Alters S t R Reats hat das Reihs-Versicherungsamt im Einvernehmen mit den Centralbehörden der bei der Fnvali- ditäts- und Altersversiherungsanftalt Hannover betheiligten Bundesstaaten in Abänderung der diesseitigen Bekanntmachung vom 12. Juli 1890 (abgedruckt in der Erften Beilage des „Deutschen Reichs-Anzeigers“ Nr. 169 vom 15. Juli 1890) bestimmt, daß die Schiedsgerichte für den Stadtkreis und für den Landkreis Linden in der Stadt Hannover und das Schieds- geriht für den Kreis Neustadt a./R. in der Stadt Wunstorf ihren Sis haben. » Berlin, den 26. März 1891. Das Reichs - Versicherungsamt. Abtheilung für Jnvaliditäts- und Altersverfiherung. Dr. Bödiker.

Bekanntmachung. Verlegung des Postamts in Lichtenberg bei Berlin. Am 31. März Abends nah Dienstshluß wird das Post- amt in Lichtenberg bei Berlin aus dem Hause Dorfstraße 47 nah dem Hause Dorfstraß e 30 verlegt. Berlin C., den 26. März 1891. : Der Kaiserliche Ober- Postdirektor, Geheime Ober-Postrath. Griesbag.

Verordnung, 4 ffend das Verbot der Einfuhr von Rindvie agde Königreichen der Niederlande und Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg.

Auf Grund des §8. 7 des Reichsgeseßzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh- feuchen, wird zur Abwehr der Einschleppung der Lungenseuche unter Abänderung der Verordnung vom 20. November 1883 (Central- und Bezirks-Amtsblatt 1883 Seite 330) bestimmt, was folgt:

S L es j Die Einfuhr von Rindvieh, einshließlich der Kälber, aus den Königreichen der Niederlande und Belgien und aus dem Großherzogthum Luremburg in Elsaß-Lothringen wird bis auf Weiteres verboten. E 5: .

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 18. März 1891. ; ie S e e e Abtheilung für Finanzen, Landwirthschast un änen. ) E Der Unter - Staatssekretär von Schhraut.

Die Nummer 9 des V 10 Dent welche von heute ab

Ausgabe gelangt, enthält unter N: E Nr. 1949 das Geseg, betreffend die Feststellung des Neichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1891/92, Vom 22, März 1891; unter | |

Nr. 1943 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer An- leihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der O Ee und der Post und Telegraphen.

22. März 1891; und unter / A 1944 das Geseß, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshauszhalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91. Vom 22. März 1891,

Berlin, den 28. März 1891.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Die Nummer 10 des U S S welche von heute ur Ausgabe gelangt, enthält unter S E Nr. 1945 Las Gejeß, betreffend die Kaiserlihe Schuß- truppe für Deutsh:Ofst-Afrika. Vom 22. März 1891. Berlin, den 28. März 1891. Kaiserlihes Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Gerihts-Assessor Thomas in Schroda zum Amts- rihter in Kempen, | i

den Gerichts-Assessor Theodor Neumann in Zeiß zum Amtsrichter in Tennstedt, e |

den Gerihts-Assesor Kruspi in Wilhelmshaven zum Amtsrichter daselbst, /

den Gerichts-Assesor Gustav Krüger. in Hannover zum Amtsrichter in Burgdorf, :

den Gerichts-Assessor Moxter in Frankfurt a./Vt. zum Amtsrichter in Runkel, |

den Gerichts-:Afessor Dr. jur, Drehwald in Wallmerod zum Amtsrichter dajelbst, :

den Gerichts-Assessor Rudolf Püngeler in Aachen zam Amtsrichter in Rheydt und

den Gerichts:Afsessor Nöldeke in Waldbröl zum Amts- rihter in Saarlouis zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Domänenpähtern Ober - Amtmann Prüß mann zu Krotoschin, Ober-Amtmann Schmidt zu Bischwalde, Regie- rungsbezirk Marienwerder , Ober - Amtmann Redlich zu Granzow, Regierungsbezirk Potsdam, Ober-Amtmann Wette zu Dersewiß, Regierungsbezirk Stettin, Ober-Amtmann Hein e zu Ohsen und Ober-Amtmann Bandel zu Kalenberg, Re- gierungsbezirk Hannover, den Charakter als Amtsrath zu verleihen. - Auf Zhren Bericht vom 8. März d. J. will Jch dem Kreise Teltow im Regierungsbezirk Potsdam, welcher den Bau einer Kreishaufsee von Brusendorf über Kleir:-Kieniß und

Nanasdorf au3geführt hat, gegen Uebernahme der künftigen haufseemäßigen Unterhaltung Straße das Recht zur Er- hebung des Chausfseegeldes nach den Be en des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (Geseß- Samml. S. 94 ff.) einshlicßlich der in demselben enthaltenen Be- stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Er- hebung teeseniion E Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmilichten voraufgeführten Be- stimmungen verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt lie den 16. März 1891

in, . Mär :

E \ Wilhelm R. von Maybach.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Verordnung,

betreffend die Einführung preußischer Landes- geseze in Helgoland. Vom 22. März 1891.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen 2c. l : verordnen auf Grund des §. 11 des Gesetzes, betreffend die Vereinigung der Insel Helgoland mit der preußischen Monarchie, vom 18. Februar 1891 (Gesez-Samml. S. 11), was folgt: ;

8. -— Die nachstehend bezeihneten preußishen Landesgeseßze treten, insoweit dieselben gegenwärtig in der Provinz Schleswig: Holstein Geltung haben, nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Helgoland 2 Kraft:

1) die Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die allgemeine Regelung der Staatsdienerverhäunisse in den neu erworbenen Landestheilen (Geseßz:Samml. S. 1619), und die Verordnung E S E E ven ion L weitiger Einrichtung des Amtskautionswesens in den - Meri Slaailea (Gesez-SZamml. S. 1513) nebst allen bierzu ergangenen abändernden, ergänzenden und erläuternden Zorschriften ; A

E ns die Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Heranziehung der Staatsdiener zu den S L in den neu erworbenen Landestheilen (Gesez-Samml. S. 1648), und das Gesez vom 29. Juni 1886, betreffend die Heran- ziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke (Gesez-:Samml. S. 181); L N S

3) die Verordnung vom 283. September 1867, betreffend die Ausdehnung der preußischen eile Bc auf die Beamten in den neu erworbenen Landestheilen Gejeß-Samml. S. 1613), und das Geseß vom 9. April 1879, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargeseße (Geseß- Samml. S. 345); E

4) die Verordnung vom 16. September 1867, betreffend die Zulässigkeit des Rechtsweges und die Anwendung der Geseye vom 8. April 1847 über das Verfahren bei Kompe- tenzkonflikten zwischen den Gerichten und LIEE R RD ear, und vom 13. Februar 1854 über die Konflikte bei gericht- lihen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen in den durch die Geseze vom 20. September und 24. Dezember 1866 der Monarchie einverleibten Landestheilen (Geseß- Samml. S. 1515), und die Verordnung vom 1. August 1879, betreffend die Kompetenzkonflikte zwishen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden (Gesesz-Samml. S. 573); :

5) das Ausführungsgeses zum Deutschen Geridts- verfassungsgeses vom 24. April 1878 (Gesez-Samml. S. 230) unter Aufhebung der jeßt auf Helgoland bestehenden Gerichte sowie mit der i Ae daß einestheils der §8. 26 nach- stehenden Zusaß erhält: : :

s Bes in der Provinz S{hleëwig - Holstein geltenden Vorschriften über die Zuständigkeit der Gerichte für Angelegenheiten, welhe zu der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit niht gehören, werden auf Helgoland erstreckt. : E .

und anderentheils an die Stelle der Vorschriften in §. 35

Abjag 1 und 2 folgende Bestimmung tritt:

Die Vertrauensmänner des Ausshusses für den Be- zirk von Helgoland werden durch die Vertretung der dortigen Gemeinde gewählt. _ 4 L

6) das Geseg vom 3. März 1879, betreffend die Dienst- verhältnisse der Gerichtsschreiber (Gesez-Samml. S. 99);

7) das Ausführungsgeseß zur deutshen Konkursordnung vom 6. März 1879 (Geseß-Samml. S. 109); n

8) die Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 (Geset- Samml. S. 249); E

9) das Ausführungsgeseß zur deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseß-Samml. S. 281); 2:

N die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 (Gesetz-

Samml. S. ‘Bel E i :

11) das Gej)es vom 31. März 1879, betreffend die Ueber- gangsbestimmungen zur deutshen Civilprozeßordnung und deutshen Strafprozeßordnung (Gesez-Samml. S. 332), mit der Maßgabe, daß an die Stelle der aufgehobenen Helgoländer Gerichte das Amtsgericht tritt ; s /

12) die Vero -dnung vom 7. September 1879, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen (Gejes-Samml. S. 591), und die Verordnung vom 4. August 1884, betreffend das Verwaltungszwangs- verfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen in Ängelegen- heiten der Justizverwaltung (Gesez-Samml. S. 321); i

13) das Geseß vom 8. März 1880, enthaltend Bestim- mungen über das Notariat (Geses-Samml. S. 177), und das Geseg vom 15. Juli 1890, enthaltend Bestimmungen über das Notariat und über die gerihtliche oder notarielle Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen (Gesez-Samml. S. 229);

14) das Geseß vom 14. März 1885, betreffend die Ver- tretung des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung (Gesez-Samml. S. 65); /

15) die Vorschriften, betreffend den Ansaß unb die Er- hebung der Gerichtskosten und / die Gebühren der Notare und Rechteanwälte, insbesondere die Verordnun vom 30. August 1867 (Gesez-Samml. S. 1369), das Ausführungsgesey zum deutschen Gerichtskostengeseßze und zu den deutshen Gebühren- ordnungen für Geritsvollzieher und- für Zeugen und Sa&- verständige vom 10. März 1879 (Gesesg-Samml. S. 145), das Ausführungsgesez zur deutshen Gebührenordnung für Rechts- anwälte vom 2. Februar 1880 (Gesez-Samml. S. 43) und alle über das Kostenwesen ergangene abändernde, ergänzende

den Bahnhof Rangsdorf der Berlin-Dresdener Eisenbahn nah

und erläuternde Vorschriften;

IITT, 16) das Geses vom 20. März 1837 über den Waffen- debraug 2 Militärs (Gesez-:Samml. S. 60); c) das Geseß vom 4. Zuni 1851 über den Belagerunge- zustand (Gesez-Samml. S. 215;

18) die Verordnung vom 5. Juli 1867, betreffend die Einführung des emeinen Deutschen Handel8gesezbu{s in die Herzogthümer Holstein und S@leswig (Gese - Samml. S. 1133), mit der Maßgabe, daß in den 8. 81 bis 88 an die Stelle des 30. September 1867 der 1. April 1891

geseßt wird. s

E

Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1891 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer HöYsleigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiege

Gegeben Berlin im Schloß, den 22. März 1891.

(L. S.) Wilhelm.

von Caprivi. von Boetticher. von Maybach.

DHerrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel. von Kaltenborn. von Heyden. Graf von Zedlit.

Ministerium des Königlichen Hauses.

Dem Königlichen Kronfideikommiß-Amtspächter d'Alton- Rauch zu Bornim i| der Charakter als Königlicher Ober- ‘Amtmann beigelegt worden.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

__ Bei dem Ministerium der öffentlihen Arbeiten ist der bisherige Eisenbahn-Betriebs-Sekretär Braune zum Geheimen Registrator ernannt worden.

Der bisher im Ministerium für Landwirthshaft, Domänen und Forsten beschäfti te Bauinspektor Reiche in Berlin ist in aleiher Amtseigenshaft an die Königliche Regierung in ‘Liegniß verseßt worden.

Der bisher bei der Königlichen Regierung in Liegniß angestellte Bauinspektor, Baurath Fölsche is als Kreis- Bauinspektor nah Landeshut i. Schl. verseßt worden.

Der bisher bei den Universitätsbauten zu Halle a. S. beschäftigte Land-Bauinspektor Go rgolewski ist der König- Be Regierung in Hildesheim zur Beschäftigung überwiesen ‘worden.

_Der bisher bei Weichselstrom-Regulirungsbauten be- shäftigte Wasser-Bauinspektor Hein ri ch Bergmann in Fordon ist nach Ruhrort Behufs Hülfeleistung bei den dortigen Salenhanten verseßt worden.

Der Kreis-Bauinspektor, Baurath S cheele in Dillenburg ift in gleicher Amtseigenshaft nah Fulda verseßt worden.

Der bisher bei der Königlichen Kanal-Kommission in Münster angestellte Wasser-Bauinspektor Plathner ift als e E an die Königliche Regierung in Osnabrück ver- eßt worden.

Der bisher bei der Königlihen Regierung in Osnabrück angestellte Bauinspektor Onno Beckmann ist in gleicher Fiilleigen[hast an die Königlihe Regierung in Stade verseßt worden.

Der bisher bei der Lobe-Regulirung beschäftigte Wasser- Bauinspektor Krey in Strehlen bei Breslau ist nah Posen verseßt worden, um im Bereiche der Königlichen Ansiedelungs- Kommission für die Provinzen Westpreusten und Posen be- schäftigt zu werden.

. Die bisherigen Obe--Maschinenmeister und Baggerungs- Inspektoren Heinrih T cuhlsen zu Bauhof Bredow bei Stettin und Eduard Schmitt in Pillau sind unter Be- lassung in ihren gegenwärtigen Stellen zu Maschinen-Jnspektoren mit dem Range der fünften Klasse der höheren Beamten der Provinzialbehörden ernannt worden.

Ministerium des Jnnern.

Bei dem Ministerium des Jnnern is der Geheime Kanzlei-Fnspektor Radke zum Geheimen Kanzlei-Direktor ernannt, sowie

dem Geheimen Kanzlei-Sekretär G öt e der Charakter als Geheimer Kanzlei-Jnspektor beigelegt und der Geheime Kanzlei- Me Hoffmann zum Geheimen Kanzlei-Sefretär ernannt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Heymann Bernstein in Berlin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsigzes in Berlin (Rosenthaler Sa

der Rechtsanwalt Dr. Berner in Osterode stpr. zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Königs- berg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Osterode Ostpr.,

der Rehtsanwalt Dr. Bernhard Schmidt in Wischwill zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichs zu Königs- berg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wischwill,

der Rechtsanwalt Dane in Emmerich zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung feines Wohnfißzes in Emmerich, und

der Rechtéanwalt Dr. jur. Ludwig Hubert Wilhelm Gerhard Hastenrath in Bonn zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerihts in Köln, mit Anweisung seines Wohnsizes in St. Vith, ernannt worden. ;

Dem Notar Schmiß in Lüttringhausen ist vom 1. April d. J. ab der Wohnsiß in Bensberg angewiesen worden,

Finanz-Ministerium.

Die Ziehung der 2. Klasse 184. Königlich preußischer Klassen-Lotterie wird am 7. April d. S, Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie-Gebäudes een Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose sowie die Freiloose zu dieser Klasse find nah den 8. 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor- legung der bezüglihen Loose aus der 1. Klasse, bis 71 3. April d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrehts einzulösen.

Berlin, den 28. März 1891. | : :

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Ministerium der geisilihen, Unterri@Gts- und Medizinal-Angelegenheiten,

Die Wahl des ordentlichen Lehrers am städtishen Gym- nasium zu Danzig Maximilian Grott zum Rektor der Höheren frgersäule zu Graudenz ist bestätigt worden.

Der bisherige Kreis - Physikus des Kreises Soldin Dr. Nesemann in Soldin if als Bezirks-Physikus in den

äußeren östlihen Polizeibezirk der Stadt Breslau verseßt worden.

Die Nummer 7 der Gesez-Sammlung, welce von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Abts : Nr. 9442 die Verordnung, betreffend die Einführung preußischer gee in Helgoland. Vom 22. März 1891. Berlin, den 28. B 1891. Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Didden.

«In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine erfügung des Ministers der öffentlihen Arbeiten , betreffend anderweite Ahb- grenzung mehrerer Betrieb8amtsbezirke, ver- öffentlicht.

Angekommen: Seine Excellenz der kommandirende Admiral Freiherr von der Gol ß, von Wilhelmshaven.

Nichtamlliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. März.

Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Vormittag mit dem Reichskanzler, hörten darauf die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee sowie des Chefs des Militärkabinets und nahmen um 123/, Uhr mili- tärishe Meldungen entgegen. Um 1 Uhr hatten der Ober- Bürgermeister von Koblenz Schüller und der Rehtsanwalt und Justiz-Rath Fischel die Ehre des Empfanges.

…_ Das „Armee - Verordnungsblatt“ veröffentliht eine Aller- höchste Kabinets - Ordre , betreffend Formations - Aende- rungen 2c. aus Anlaß des Etats 1891/92; ferner werden in einer Beilage des „Armee: Verordnungsblattes“ Bestimmungen

über Gewährung von Pferde eldern, vom 28. Mär 1891, veröffentlicht. / 5

Zum 1. Zuli 1891 wird der Stab des Fnfanterie- Regiments Nr. 99 von Pfalzburg nah Zabern verlegt.

S. M. Aviso „Pfeil“, Kommandant Korvetten-Kapitän Lavaud, ist am 25. März von Port Mahon abgegangen und am 27. März in Gibraltar angekommen.

Altona, 26. März. Fürst Bismarck isi, wie die „Hamb. Börs.-Halle“ meldet, heute Mittag 11/, Uhr zum Besuch des kommandirenden Generals Grafen von Waldersee hier eingetroffen und kehrte um 51/2 Uhr wieder nach Friedrihsruh zurü.

Me&cklenburg-Shwerin.

__ =— SQwerin, 27. März. Gestern Nachmittag ver- schied hier nah langem Leiden im Alter von 93 Jahren der General „der Infanterie und Ober:Kammerherr, Ober-Hof- meister Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie, Adolf Freiherr von Sell.

L Freiherr von Sell, wel{er 1815 in's Königlich Preußise Kaiser Franz-Garde-Grenadier-Regiment eingetreten war und in demselben den Feldzug dieses Jahres und den Einzug in Paris mitgemaht hatte, \chied im Jahre 1839 als Hauptmann aus der Preußischen Armee aus und wurde militärischer Gouverneur des nabmaligen Großherzogs Friedri Franz II. Als foler hat er denselben während seiner Stul- und Universitätszeit nach Dresden und Bonn begleitet und seit jener Zeit über 60 Jahre stets Vertrauensstellungen am biesigen Hofe eingenommen- und in engen Beziehungen zu den Mitgliedern des Großberzoglihen Hauses gestanden.

Wiederholt wurde von Sell zu vertraulichen Missionen, auch politischen Inhalts, benußt, von 1862 bis 1868 fungirte derselbe als Großberzogliher Gesandter am Königlih prensisGen Hofe.

Auch nah dem Tode Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz II. verblieb der kurz vorher zum Ober-Kammerberrn ernannte Freiherr von Sell auf ausdrücklihen Wunsch Seiner Könige lihen Hoheit des Großberzogs Friedrich Franz IlII. in seiner bisberigen Stellung als Ober-Hofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der Groß- herzogin Marie. von Sell war lange Jahre Commendator des Johanniter-Ordens für beide Großhberzogthümer Mecklenburg, bis 1887 seine Gesundheit ibn zwang, dies Amt niederzulegen.

Oldenburg.

(H) Oldenburg, 26. März. Zur Feier des heutigen Geburtstages Jhrer öniglihen Hoheit der Großherzogin n die Stadt reihen Flaggenschmuck angelegt. Seine

Ee Yovelt der Erbgroßherzog kehrte gestern hierher zurüdck. Jhre Durchlau@t die Prinzessin Therese von Sachsen-Altenburg weilt zur Zeit am Großherzoglichen Hofe zum Besuch.

Sachsen - Meiningen. # Meiningen, 25. März. Seine Hoheit der Herzog und Höchstdessen Gemahlin find heute von hier über München nah Ftalien abgereist.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 27. März. Nr. 3 des „Geseßblattes für S L E veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Fest- ftelung des Landeshaushalts-Eiats für Elsaß- Lothringen für das Etatsjahr 1891/92. Der Etat ba- [lancirt in Einnahme und Ausgabe mit 49 830 732 M)

Oesterreich-Ungarn.

Nah Mittheilungen des „W. T. B.“ sind die deutsch-österreihishen Handelsvertrags-Verhan d-

lungen noch niht zu Ende geführt. Vorgestern und gestern baber keine Sißungen der Delegirten stattgefunden.

Der Graf Franz von Meran ist laut Meldung des s T. B.“ gestern im 52. Lebensjahre in Abbazia ge- rben. Gutem Vernehmen nah wird die Einberufung des Reichsraths auf den 9. April erfolgen.

Großbritannien und Frland.

Die Königin Victoria ist, wie dem „R. B.“ aus Grasse gemeldet wird, hocherfreut oes über ihren herz- lihen Empfang daselbst. Die herrlihe Aussicht von dem Grand Hotel und die getroffenen Einrichtungen hätten Jhre Majestät sichtlich befriedigt.

,_ Die Hochzeit der Prinzessin Louise zu Shles- wig-Holstein mit dem Prinzen Aribert von Anhalt wird am 8. Zuli in Windsor abgehalten werden. Dem Wunsche der Königin Victoria gemäß soll bei der e möglichst genau dasselbe Ceremoniell. wie bei der ohzeit des Herzogs von Albany beobachtet werden.

Gestern fand der feierliche Schluß des Parlaments vor der Vertagung desselben statt. :

_… Der dritte große Postdampfer, welchen die cana- dische Pacific-Eisenbahngesell schaft in England ht bauen lassen, wurde am Mittwoch in Barrow in Gegenwart mehrerer tausend Zuschauer vom Stapel gelassen und empfing in dem von Lady Northcote vollzogenen Taufakt den Namen „Empreß of Fndia“, Der Dampfer ist wie seine beiden Vorgänger den Vorschriften der Admiralität entsprechend gebaut und kann erforderlichenfalls im Laufe von wenigen Stunden in einen Kreuzer für den Dienst der Marine umgewandelt werden. Die Dampfer sind für den Verkehr zwischen Vancouver und Yokohama bestimmt und besitzen eine garantirte Fahrgeshwin- digkeit von 18 Knoten in der Stunde.

Der Grund, weshalb die Zusammensezung der Arbe its- kommission noch immer nicht festgestellt ist, besteht nah dem „Scotsman“ darin, daß mehrere Herren, welche die Regierung in Vorschlag brachte, die Ernennung abgelehnt haben.

Die neuen Magazingewehre sheinen sich nicht ganz bewährt zu haben. Von den 800 unter das 2. Bataillon des Dorsetshire-Regiments vertheilten Gewehren wurden, der „A. C.“ zufolge, 500 auf Befehl des Kriegs-Ministeriums On, da sih bei ihnen wesentliche Mängel gezeigt hatten.

Aus Ottawa in Canada wird gemeldet: Die Regierung der Vereinigten Staaten habe Lord Salisbury ersucht, die canadische Regierung zu veranlassen, daß sie Maßregeln treffe, um das heimlihe Eindringen von Chinesen über die canadishe Grenze nah den Vereinigten Staaten zu verhindern. Der canadische Minister-Präsident hatte erklärt, daß er nicht in der Lage sei, derartige Maßregeln zu treffen.

Wie „R. B.“ aus St. Johns in Neufundland berichtet, werden überall auf der Jnsel Volksversammlungen ab- gehalten, um gegen die Bill Lord Knutsford's zu pro- testiren. Die Redner erklären die Bill für eine Verleßung der Verfassung der Kolonie und ein reines Zwangsgesez. Die Regierung und die Opposition gingen vereint in der An- gelegenheit vor, und am 31. März werde eine aus füuf Mit- gliedern bestehende Abordnung nah England abreisen.

Frankreich.

Paris, 28, März. Die Königin von England hat dem „W. T. B.“ zufolge aus Grasse an den Präsidenten Carnot folgendes Telegramm gerichtet:

„Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Jhre äußerst lieben3- würdige Depesche und bin tief gerührt von dem herzlichen Empfang, welchen ich überall auf meiner Durchreise durch Frankreih und bet meiner Ankunft hier in diesem entzückenden Lande gefunden habe.“

Am Donnerstag Nachmittag empfing der Präsident Carnot in feierliher Audienz den russishen Botschafter von Mohrenheim, der ihm die Fnsignien des Andreas- Ordens überreihte. Der Botschafter versicherte den Prä- sidenten in einer Ansprate, daß er glüdcklih sei, die Gefühle der Herzlichkeit ausdrücken zu dürfen, die der Kaiser Alexander für die Person des Präsidenten empfinde, Carnot dankte dem Botschafter und bat ihn, dem Kaiser seinen Dank für die ihm zu Theil gewordene Sympathiebezeugung kund zu thun.

Der Prinz Carl von Baden is vorgestern von Monaco kommend hier eingetroffen und beabsihtigt, einige Tage hier zu verweilen.

Bei den Ministern de Freycinet, Bourgeois, Ribot

und Roche erschienen aafiden Deputationen der Gesell- schaft der dramatishen Autoren und Schriftsteller, sowie des Verbandes der republikanishen Journalisten, ferner Abgeordnete aus den Kreisen der Autoren und Komponisten überhaupt, sowie der Herauzgeber und anderer Znteressenten, um auf die Gefahren hinzuweisen, welche in Folge einer Kündigung der mit der Schweiz und Be gien Betreffs des Schutzes des litearishen und artistishenEigenthumsgeschlossenen Konventionen entstehen würden. Eine zahlreich besuhte Versammlung von In- dustriellen, welhe vorgestern auf der Börse in Rouen stattfand, beschloß einstimmig eine Resolution, in welcher die OSlecing und die geseßgebenden Körper aufgefordert werden, in dem neuen Zolltarif allen Zweigen der nationalen Arbeit wirksamen Schugz angedeihen zu lassen, außerdem wurde beschlossen, Massenpetitionen unter den Industriellen, Landwirthen und Arbeitern der dortigen Gegend zu veranstalten.

Rußland und Polen.

Der Kaiser hat am Mittwoh die Militär-Attachés für Berlin und Wien, Obersten von Butakow und Zujew empfangen. E Der „Regierungs-Anzeiger“ vom 27. d. M. veröffentlicht die Enthebung des bisherigen Botschafters beim Quirinal Barons Uexküll wegen \{werer Krankheit von seinem gehn und seine Ersezung dur Vlangali; ferner die

nennung Schishkin’s zum Adjunkten&des Ministers des Aeußern und die Beseßung des dadur erledigten Gesandten- postens in Stockholm durh Sinowjew; endlih die Be- rufung des Geheimen Raths Grafen Kapnist an Stelle Sinowjew's zum Direktor des Asiatishen Departements. Da die Sekte der Stundisten in Südrußland shnelle ortshritte macht und sich au in e E zu entwidckeln eginnt, fanden im heiligen Synod Be prehungen darüber statt, wie der Stundismus zu bekämpfen sei. Einen Anhalte- puntt gewährte der Umstand, daß die Sektirer ihre Kinder die Pfarrschulen der orthodoxen Kirche besuchen lassen. Ein Kaiserliher Ukas, betreffend die Ex- propriation von Ländereien für den Eisenbahnb

von Wladiwostok bis Grafskaja, ist am 2%. d. M.