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Der Rei Hollme«an ¿enf begeben.
chs-Marineamts Vize-Admiral lier Veranlassung nach Kiel
Allerhöthster Bestimmung gemäß wird die Fuß-Artillerie an Stelle der Jägerbüchse M/71 mit dem Karabiner 88
ausgerüstet.
Köln, 3. April. Der erzbishöfliche Offizial, Ordinariats- und Genera!-Vifariats-Rath, Domherr Dr. Anton Heufer
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a ist nah einer Meldung des „W, T. B.“ gestorben.
Vayern.
München, 3. April. Ju seiner gestrigen Vormitta gs- sizung beschäftigte sich der Oberste Shulrath, wie die „Allg. Ztg.“ berichtet, mit denjenigen Paragraphen der Scul- ordnung, welche die Ordnung des Schuljahres, jowie die Shul- und Kausaufgaben an den humanistischen Gymnajien, dann das Gymnasialabsolutorium behandeln. Jm Wesentlichen wurden hierbei die Beschlüsse der Dezrembersitzung erneuert; bezüglih des Schlusses der Schulen (am14. Juli) wurde einstimmig empfohlen, daß derselbe mit einem feierlihen Aft zu geshchen habe, Fern:r wurde begutactet, an Stelle der Bestimmung, welche den Lehrer der nähst- höheren Klasse verpflichtet, neben der Durchsicht der Shul- und Hauzaujgaben der unteren Klasse, in dieser während der lezten Tage des Shuljahres Unterricht zu ertheilen, die Vor- christ zu segen: Dem Rektor, welchem, neben dem bisherigen Ordinarius, den übrigen in der Klasse beschäftigten ordent- lien Lehrern und dem Ordinarius der nächsthöheren Klafse, die Beurtheilung der Reif? für das Vorrück?zn vorzugsweise zusteht, liegt es ob, auf eine, soweit nur immer erreihbare Klarstellung der einschlägigen Verhältnisse rechtzeitig Bedacht zu nehmen. „Zwischennoten sollen im Jahreszeugnisse, niht aber in den zu Weihnachten und Ostern auszugebenden Zeugnissen ausgeschlossen sein. Als die vier Noten werden: „sehr gut“, „gut“, „genügend“ und „ungenügend“ in Aussicht genommen. — In der Nahmittagssißung fuhr der Oberste SWulrath in Berathung der Schulordnung bis zum VII. Titel (Vorstand der humanistishen Gymnasien ; Lehrerrath) fort. Dem Titel V. wurde eine Vorschrift über die Ergänzungsprüfung der abfolvirten Realgymnssiasten eingefügt, wona diese Prüfung dur Theil- nahme an der Absolutorialprüfung des humanistishen Gym- nafiuums „in der Beschränkung auf die alten Sprachen (\chriftlich und mündli®)“ abgelegt wird. Das Maximum des Sthularrestes soll künftighin nur eine Stunde betragen ; über die Art, in welcher die hierbei im Jnteresse erziehlicher Thätigkeit nicht zu entbehrende Beauffichtigung gedaht ist und zu handhaben sei, wird eine erläuternde Entschließung ergehen.
Württemberg.
Stuttgart, 3. April. Die Kammer der Abgeord- neten seßte in ihrer gestrigen Sitzung die Berathung der Anträge der Finanzkommission zum Haupt-Finanz:Etat für 1891/93 fort.
Bremen.
Bremen, 3, April. Einer Senatsmittheilung be- züglih der KovLvektion der Außenwejer (ehe Nr. (8 Des M t C von 2 Ztg.“ Folgendes: Die Kosten des Projekts sind unter Zu- arundelegung der Verhältnisse zur Zeit seiner Aufstellung (im Fahre 1889) auf rund 2200000 # veranschlagt worden. J1 dieser Summe sind jedoch die zu rund 480 000 M veranshlagten Kosten von besonderen, die Forts auf dem Langlütjensande mit dem Leit- damm verbindenden Querdämmen nicht mit enthalten, da zur Zeit noch nicht mit Bestimmtheit zu übersehen war, welche An- forderungen Behufs Erhaltung der Zugänglichkeit der Forts bei Niedrigwasser Seitens des Kaiserlichen Reihs-Marineamts gestelt werden würden. Da das Projekt Seitens der Deputation für Häfen und Elsenbahnen, wie auch Stitens des Tonnen- und Bakenamts, welches vom Senat zu einer gutachtlihen Aeußerung aufgefordert worden war, auf das Wärmste zur Auzführung empfohlen wurde, durch dasselbe jedoch niht nur bremische, sondern au vreußische und oldenburgishe Jateressen berührt werden, ins- besondere auch die in Rede stehende Strecke der Außenweser unter preußischer Staatshoheit steht, erahtete der Senat €s für geboten, das Projekt der preußischen und der oldenburgischen Staatsregierung mitzutheilen und den Abschluß eines Vertrages wegen Ausführung desselben anzuregen. Die zu diesem Behu? vom Senat gleichzeitig beantragten kommissarishen Verhand- lungen, zu welchen sih die preußische unv die olden- burgische Regierung bereit gefunden haben, und an welchen bezüglih der die Reichsmarine betreffenden Jnteressen auch das Kaiserliche Reichs-Marineamt durch einen Kommisjar theil- genommen hat, haben am T7., 8, und 9, Oktober v. J. und am 10. und 11, März d. J. stattgefunden und zum Abschluß eines Vertrages vom 11. März d. F. geführt.
Der Vertrag lautet:
Art. L. In der Außenweser wird auf der Strecke von der Geeste- mündung bis zum Wremer Sieltief durch Anwendung künstlicber Mittel mit einem Kostenbetrage bis zu drei Millionen Mark eine neue Fahrbahn hergestellt. Die Ausführung wird auf Grund des von den drei Regierungen im Einverständniß mit der Kaiserlichen Marineverwaltung vereinbarten Planes durch Bremen bewirkt. Art. 11 Die Kosten der Ausführung und der Unterhaltung bis zu drei Millionen Mark (Art. L) zuzüglich einer Verzinsung von drei- einhalb Prozent werden allmählich aus dem Aufkommen der zufolge Staatsvertrages zwischen Preußen, Oldenburg und Bremen vom 6. März 1876 zur Hebung gelangenden Schiffahrtsabgabe erstattet, soweit dieses Aufkommen niht zur Deckung der daraus vorweg zu be- ftreitenden Ausgaben erforderlich is, Die vorgedackte Verzinsunz beginnt mit dem ersten Tage des auf die Verwendung folgenden Monats. Bremen hat den Regierungen der beiden andern Staaten eine Abrenung über die Ausgaben jeden Iahres, sowie die Vorschläge über den aus der Sciffahrtsabgabe zu entnehmenden Erstattungs- betrag zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen. Artikel TIl. Soweit die Aufwendungen Bremens (Artikel T1) nit innerhalb dreißig Jahren nah Genehmigung dieses Vertrages aus dem Aufkommen der Sdiff- fahrtéabgabe gedeckt find, wird der Fehlbetrag einstweilen mit drei Setbsteln von Preußen und mit einem Se{hstel von Oldenburg an Bremen gezablt, der Nest mit zwei Sechsteln von Bremen über- nommen, jeder der drei Staaten aber für seine Aufwendungen ein- [ließli einer Verzinsung von dreicinhalb Prozent nah dem gleichen Antheiléverhältnisse aus dem verfügbaren Ertrage der Schiffahrts- abgabe ents{ädigt. Art 1Y. Dieser Bertrag tritt sofort nach er- folgter Genehmigung desselben in Kraft.
So geschehen Bremcn, den 11, März 1891.
d. M.) entnimmt die „Wes. |
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Die Groß. :rzoglih oldenburgishe Staatsregie- rung hat unter dem 24, März ihre Ens zu dem Vertragsentwurf sowie ihre Bereitwilligkeit, die} in dem Ar- tifel TV desfelben vorbehaltene Genehmigung zu vollziehen, erklärt, sobald die gedahte Durhbaggerung zwishen Norden- ham und Geestemünde, welhe auß von dem Landtage des Großherzogthums als Bedingung der Genehmigung hingestellt worden, bremischerseits zugestanden sei.
Die Königlih preußische Staatsregierung hat unter dem 28. März dem Senat mitgetheilt, daß sie bald- thunlihst die Genehmigung des Landtages zu dem Vertrage einholen wecde.
— Heute Vormittag fand laut Meldung des „W. T. B.“ in der oberen Rathhaushalle daselbst unter zahlreiher Be- theiligung des Publikums die feierlihe Ei nführung und Vereidigung des neuen Senators Wessel statt.
Defterreichh-Ungarn.
Wien, 4. April. Nach amtlicher Bekanntmachung wird die feierlihe Eröffnung des Reichsraths durch Seine Majestät den Kaiser in Person am 11. d. M. Mittags siatt- finden.
Der Verwaltungsaus\huß des ungarischen Unterhauses begann, wie Wiener Blättern gemeldet wird, vorgestern mit der Detailberathung der Verwaltungs- Reformvorlage. Eine lebhafte Diskussion entwickelte ih gleich bei §8. 1, in welchem ausgesprochen ist, daß die Ver- waltung in den Komitaten eine staatlihe Aufzabe sei, welche von ernannten Beamten im Rahmen des Gesetzes erfüllt werde.
Großbritannien und Frland.
Bei der gestrigen Unterhauswahl in Nord-Sligo (Jrland) is der antiparnellitishe Kandidat Collery mit einer Mehrheit von 780 Stimmen gegen den parnelli- tischen Kandidaten zuna Deputirten gewählt worden.
Ueber das Massacre der britishen Truppen in Manipur enthält ein aus Kalkutta eingegangener Draht- beriht des bei der Expedition betheiligt gewejenen Lieutenants Gurdon folgendes Nahere :
Gleih nah seiner Ankunft am 24. März sandte De Quinton eine Abtheilung Soidaten aus, um Jubrai, den Thronnawfolger des Rajah von Manipur, zu verbaften. Die Bevölkerung leistete jedoch Widerstand und ein aligemeiner Kampf folgte. Den Gurkhas ging die Munition aus und ste waren gezwungen, zur Wohnung des briti- sen Agenten zu flüchten, gegen weile die Manipurs ein Bombar- dement eröffneten. De Quintou wollte darauf mit dem Jubrai in Verbandlung treten, wurde jedo durch Verrath zusammen mit Oberst Skene, Grimwood, Cofsins und Simpson gefangen ge- nommen. Die Manipvuars nabmen dann den Angriff wieder auf und am 25, März Nacmittags 2 Uhr mußten wir den Rück;ug antreten, da der WVéangael an Munition uns jede weitere Vertbeidigung unserer Stellung unmöglih machte. Wir fch{lugen uns durch, bis wir glückliherweise Kapitän Cowliy mit seiner Abtheilung trafen, bei weichem tir dann in Sicherheit roaren, Das Schaygebäude ist verbranni.
Das Entsatkontingent, welhes aus Birma heran- gezogen ist und über Tamu marschirt, kann erst am 17. April in Manipur eintreffen. Einige Leute vom Stamme der Naga haben sich zu Spionendiensten angeboten, um den Eng- ländern Nachrichten über die Lage der Gefangenen zu bringen. Jn Kohima waren am 2. d. M. nur 35 Gurkhas von dem nah Manipur entsandten 4—500 Mann zählenden Kontingent eingetroffen. Jhre Erzählungen bestätigen die bisherigen Nagrichten. Die Eng- länder waren gezwungen, das Residentshaftsgebäude aufzugeben, weil sie keine Munition mehr hatten. Die Mani- purís hatten offenbar den Schlag lange vorbereitet. Am
leßten Viontag nahm Maciniyre stehende Abtheilung Naga-Militärpolizei die ver- rammelte Stellung der Manipuris in Mao, ohne selbst Verluste zu erleiden, Die Militärpolizei legt Vershanzungen zwei Meilen von der Grenze gegen Manipur an.
Der von einem Ausshuß der australishen Föde- rations- Konvention ausgearbeiteze Entwurf einer Bundesverfassung soll, wie dem „R. B.“ aus Sidney gemeldet wird, zunächst an die einzelnen Legislaturen zur Genehmigung aehen, Erst wenn diee ertheilt ist, foll das Reichs-Parlament um feine Zustimmung angegangen werden. Die Hauptbestimmungen des Entwurfs sind folgende:
Der Bund soll den Namen tragen „Commonrwealth von Auftra- lien*. Die Verfassung soll sechs Monate nach der Genehmigung Seitens des Reichs- Parlaments in Kraft treten. Die Legislatur wird aus der Königin, einem Senat urd cinem Mepräsentantenhause be- stehen, Die Königin ernennt den General-Gouverneur, defsen Gehalt mindestens 10 000 Pfd. Sterl, jährlich beträgt. Die Köoioaien werden den Namen Staaten führen. In den Senat s§ickt jeder Staat acht Vertreter, die von dem Parlament des betreffenden Staates auf se@s Jahre gewählt werden. Die Wahlen für das Repräsentanten- baus finden alle drei Jahre statt, und zwar direkt durch das Volk. Auf je 30090 Bewohner soll ein Vertreter kommen. Jeder Senator und jeder Abgeordnete erbält 500 Pfd. Sterl. jährliche Diäten. 31 Paragraphen des Entwurfs handeln von der Kom- petenz des Bundes-Parlaments. Die Erxckutivgewalt der Königin wird durch einen General-Gouverneur auêëgeübt werden, welchem cin Beirath von sieben Ministern zur Seite steht. Jeder Minister muß entweder Senator oder Abgeordneter sein Für die Gehälter der Minister werden 15000 Pfd. Sterl, ausgesezt. Die Erekutivregierung wird alsbald nah ihrer Einsezurg die Verwaltung der Zölle, der Accise, des Poft , Telegraphen-, Heer- und Leuchiwesens übernehmen.
Italien,
Einem Brief aus Abessinien vom 1. Februar zufolge, welchen die „Riforma“ veröffentliht, wird es dem Negus Menelik wegen der Unzufriedenheit unter den alten Häupt- lingen von Schoah sehr \hwer, sich und seine Herrschaft aufrecht zu erhalten. Sie sähen mit Mißvergnügen, daß Menelik die Häuptlinge aus den Zeiten des Negus ohannes begünstige. Wahrscheinlich würde keiner von ihnen einen Zug nah dem Norden mitmachen. Durch die anhaltende Hungersnoth in einigen Provinzen sei die Unzufriedenheit so vermehrt, daß man den Ausbruch einer Revolution befürchte. Zu jener Zeit weilten Graf Antonelli und Salimbemni noch am Hofe Menelik’s. Die „Riforma“ folgert aus dem Brief: der Negus könne nichts unternehmen, au wenn ev dies beabsichtigen würde.
__ Die Prinzen Victor und Louis Bonaparte sowie die Prinzessin Lätitia, Wittwe des Herzogs von Aosta, sind am Freitag von San Remo nach Turin zurück- gereist. Die Kaiserin Eugenie begleitete die prinz- lichen Herrschaften nah dem Bahnhofe und reiste sozann nach
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Mentone, wo fie einen zehntägigen Aufenthalt zu nehmen gedenkt,
eine unter dem Befehl des Kapitäns |
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Spazien.
Den in nächster Zeit wieder zusammentretenden Cortes wird nach der erfolgten definitiven Konstituirung der Depu- tirtenkammer zunächst das Budget für 1891/92 zugehen ; ferner wird ihnen ein Geseßentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe zur Konsolidirung der {webenden Schuld, und ein weiterer bezüglih einer Anleihe für Cuba vorgelegt werden. Mit besonderem FJuteresse sieht man jedoh den in Aussicht gestellten Vorlagen zur Sozialgese§ß- gebung entgegen. Die Frage, ob und in welhem Maße der Staat in die Regelung der Arbeitsverhält- nisse einzugreifen und bei der wirthschaftlihen Sicherung der Lage der Urbeiter mitzuwirken have, wurde in der spanischen Presse seit Langem erörtert, und die Ansicht, daß die Fixirung der Arbeitszeit, des Arbeitslohns u. \. w. völlig der Verstän- digung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Kranken- und Altersversiherung der Arbciter ihrer eigenen Jnitiative überlassen bleiben solle, fand eine große Anzahl von Ver- fehtern. Der Minister-Präsident Canovas del Castillo hielt nun im Madrider Athenäum vor einiger Zeit einen überaus fesselnden Vortrag über das Thema der Sozialgeseßz- gebung. Trotz des theoretishen Charakters der Auseinander- sezungen des Hrn. Canovas, weicher in der gelehrten Gesell- schaft selbsiverständlih nicht als Minisier-Präsident, fondern als Historiker und Staatsmann sprach, konnte man, wie die „P. C.“ schreibt, immerhin Anzeichen der Richtung entnehmen, in welcher sich die Aktion der Regierung auf diesem Gebiete bewegen dürfte. Hrn. Canovas scheine der deutsche Staatssozialismus als Muster vorzuschweben, ozne daß fih jegt schon sagen ließe, bis zu weihem Umfange die spanishe Regierung ih die Sozial- gesezgebung des Deutschen Reichs aneignen werde. Wie es heißt, würden die angekündigten Vorlagen zunähît die Rege- lung der Frauzn- und Kinderarbeit in den Fabriken, die Er- rihtung von Kranken- und Fnvaliditätskassen und die Fest- stellung der Haftpfliht des Unternehmers bei Arbeitsunfällen zum Gegenstande haben.
Der Madrider „Fmparcial“ will wissen, daß die spanische Negierung Angesichts der über die fortdauernd gespannte innere Lage in Poriugal einlaufenden Nachri&ten si ver- anlaßt sehen könnte, Vorsichtsmaßregeln an der Grenze zu treffen.
Portugal.
Der König und die Königin statteten, wie „W.T.B.“ aus Lissabon meldet, g:stern dem dort vor Anker liegenden deutshen Geshwader einen Besuch ab. Jm Gefolge des Herrscherpaares befanden sich der Marine-Minister Ennes und der Marine Kommandant. Der Besuch dauerte eine ganze Stunde.
Luxemburg.
Luxemburg, 2. April. Wie Frankfurter Blätter mel- den, waren Jhre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Ervgroßheczogin von Baden am Dienstag Nachmittag in Frankfurt a. M. eingetroffen, statteten Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Luxemburg einen Besuch ab und fuhren Abends nah Berlin weiter.
Die luxemburgishe Postverwaltung hat, der „Köln. Ztg.“ zufolge, neue Briefmarken mit dem Bilde des Großherzogs ausgegeben.
Türkei.
Der „Ag. d, Const.“ zufolge hat der (in der gestrigen Nr. d. Bl.) gemeldete Schritt des österreichish-ungarishen Botschafters Freiherrn von Calice anläßlih des Vor- falls in Ueskueb in der Abgabe einer mündlichen Er- klärung bestanden, von der er auch eine Abschrift hinter- sassen habe. Die Uebergabe einer förmlihen Note habe nicht stattgefunden.
Serbien.
Belgrad, 3. April. Der Skups{Gtina U laut Meldung des „W. T. B.“ gestern ein Gefeßentwuif zu- gegangen, betreffend die Konvertirung der serbischen Anleihen in vierprozentige zum Minimalcourse von 82,30.
Vuslgarien.
Sofia, 3. April. Der Prinz Ferdinand richtete, wie „W. T. B.“ meldet, an Stambulow ein der Bevölke- rung durch Maueranschlag kundgegebenes Reskript, in welhem er sagt, das Bedauern und die Entrüstung, mit welcher die Nation die Ermordung des besten Menschen und eines fo hervorragenden Talents, wie es Beltshew war, aufnahm, hätten bewiesen, daß die inneren und äußeren Feinde Bulgariens an der Möglichkeit verzweifeln müßten, das Land durch Aufstände und Empörungen zu vernichten, aber auch auf dem neu ein- geshlagenen verabsheuungswürdigen Wege der in der Dunkelheit ausgeführten Ermordung bulgarisher Staats8- männer würden die Feinde Bulgariens nicht zu ihrem Ziele gelangen. Beltshew's unschuldig vergossenes Blut werde den bulgarishen Patriotismus nur noch befestigen, an dem alle s{chlechten Vorsäße der Feinde zershellen. Der Prinz spriht sodann, indem er Stambulow, seinen ersten und ausgezeihneten Mitarbeiter an der Unabhängigkeit und Freiheit Bulgariens, anläßlich seiner Errettung auf das Wärmste beglückwünscht, die Hoffnung aus, daß die energishen Maßnahmen der Regierung die leßten Ueberreste feindlicher Elemente vernihten würden.
Montenegro.
Cettinje, 3. April. Dec neu ernannte französische Gesandte Amelot ist, wie telegraphish berichtet wird, in Cettinje eingetroffen.
Amerika. __ Vereinigte Staaten. Die Thatsache, daß Prä- fident Harrison die Vorbereitungen für seine Rundreise durch den Süden und Westen der Union trifft, beweise, wie „R. B.“ meint, daß er dem italienisch-amerikanishen Zwischenfall keine weittragende Bedeutung beilege. Der Präsident werde am 16. April von Washington abreisen. Der Presse wurde am Mittwoh der zwishen dem Staats- sekretär Blaine und dem italienishen Gesandten legthin geführte Schriftwehsel mitgetheilt. — Weitere Nachforshungen in New - Orleans haben übrigens dem „R. B.“ zufolge herausgestellt, daß von den vierzehn gelynchten Jtalienern alle bis auf vier geborene oder naturalifirte Bürger waren. Die vier sind Charles Trahina, Antonio Bagnetto, Pietro Monasterio und Charles Comitez. Trahina habe früher das Räuberhandwerk in Sizilien betrieben.
} Bagnetto soll wegen eines verübten Mordes geflohen sein,
wo ér zur Räuberbande Expositio's gehört habe. Antonio Marghesi, welher sich gleihfals unter den Gelynhten befand, sei ein Garibaldianischer Veteran, welcher aus Palermo habe fliehen müßen, weil eine Anklage auf Mord gegen ihn erhoben worden fei. Von den Antezedentien des Comitez fei nichts bekannt. — DieEinwanderungder Ftaliener nah den Vereinigten Staaten ist, wie noch hinzugefügt wird, in den leßten Jahren bedeutend gestiegen. Es wandern jegt mehr gtaliener ein, als Angehörige irgend einer anderen Nation. Im März betrug ihre Zahl 7869. Am 2. d. landeten in New-
York 1607 Ftalienecr.
Parlamentarische Nachrichten.
Ueber das dem Reichstage noch vorliegende Arbeits- material {reibt die „Nat.-Ztg.“:
Die wichtigste der noch zu erledigenden Vorlagen ift unstreitig die Gewerbeordnung8novelle. Sie ist bereiis zu einem aller- dings kleinen Theile in zweiter Lesung dur{chberathen, wird indessen noch eine geraume Zeit zu threr Erledigung in Anspru nehmen. Neben ibr betrifft das Gewerbe im Besonderen noch der Viusterschußgeseß- entwurf. Er ist erst in zweiter Lesung im Plenum durchberathen und befindet si roh in der Kcmmission. Die Krankenkassen- novelle ist in der Kommission du:&berathen; der Bericht darüber licat bereits gedruckt vor. Zwei weitere der Erledigung barrende Gefeßentwürfe beziehen ch auf die Neichssteuern, es sind der Zucke r- steucrgeseßentwurf und die Branntweinsteuernovelle. Beide baben der Kommissionsberathung unterlegen. Drei weitere Vor- lagen haben gleiGfalls erst die ersten Lesungen im Plenum passirt : der Entwurf über die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen, der Geseßentwurs über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs und das internationale Abkommen über den EisenbabnfraGt- verkehr. Die beiden letzteren sind einer und derselben Kommission überwiesen worden. Noch gar nicht in Berathung genommen sind der zwiscen dem Deutschen Reih und Dänemark abgeshlosere Vertrag, betreffend die Aufhebung des Abschoß- und Abfahrts- geldes, die nah §. 7 des Nahrungsmittelgesetzes vorgelegte Kaiserliche Verordnung über das Verbot von Maschinen zur Herstellung künstlicher Kaffeebobnen und die auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 10, Sev- tember 1883 über die Ertbeilung der Indemnität von Zollermäßigungen an das Haus gebrachte Kaiserli@e Verordnung, betreffend die Au?- dehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A4 zu dem deuts- itali:nisben und dem deut!c-spanis%en Handels- und Schiffabrts- vertraze mit Ausnahme der inzwis@!en in Wegfall gekommenen Zoll- ermäßigung für Roggen auf Marokko.
Die nächste Sitzung des Reichstages findet Dienstag, den 7. April, statt und beginnt um 1 Uhr. Auf der Tages- ordnung steht die Fortsezung der zweiten Berathung des Ge- sezentwurss, betreffend die Abänderung der Gewerbe- ordnung.
Bescheide und Beschlüsse des Reichs-Versicherungs8amt2.
(944 ) Auf eine Anfrage hat das Reihs-Versicßeruna8amt unter dem 9. Januar 1891 fi dabin ausgesprochen, daß die Uebernahme der Unfallversiherung für Wegebauarbeiten, welchWe von Gemeinden und Gutsbezirken als Unternehmer ausgeführt werden, durch den für leistungsfähig erklärten Kommunalverband des betreffenden landräth- lien Kreises zwar geseßlih nit zulässig sei, da der Kreiéverband die Versicherung gemäß S. 4 Ziff. 3, §. 5 Absag 3 und §F. 46 und 47 des Bauunfaliversiherung2geseßes nur für diejenigen Bauarbeiten überrebmen kênne, welche von dem Kreise als Unternehmer, d, h. für Rechnung des Kreises ausgeführt würden. Gleichzeitig wurde es jeooh vom Standpunkte des Reichs-Versiherungêamts als unbedenklich befunden, daß der Kreisverband eine Vereinbarung über eine Pauschal- vergütung für die sämmtlihen Gemeinden und Gutébezirke— im Einver- nebmen mit diesen — gemäß §.29 desBauunfallversicherung8ge[eßes mit der Versicherungéanstalt der Tiefbau-Berufägenossenschaft treffe und diese Pauschalsumme alsbald seinerseits an die Versiherungsanstalt ab- fübre ; denn tadurch werde die gescßlihe Verantwortlichkeit der Ge- meinden und Gutsbezirke für die Zahlung der Prämien der Tiefbau- Berufszenossenshaft gegenüber nit berührt, und es komme der Kreis- verband nach außen bin nur als Zahlstelle in Betra®t.
(945) Nach einer Entscheidung des Reichs-Versicerung8amts vom 31. Januar 1891 bat der Bescheid 177 („Amtlihe Narichten des R -V.-A.* 1886 Seite 120), nah welchem die gewerbsmäßige Reinigung von Glasschciben und Glaëdäcbera an si nit als Gla!er- arbeiten bei Bauten anzusehen und au sonst nit versicherung®- pflihtig ist, auch unter der Herrshaft des Bauunfallversicherungs- gescßes noch Geltung. Insbesondere fällt diese Thätigkeit nicht unter den Begriff der „Ausführung von Bauarbeiten“ (§. 1 Absag 1 a. 0 K
Entschceidungen ves Reichsgerichts.
Der Jagdberech tigte oder sein Vertreter befindet sid, na einem Urtheil des Reichsgerichts, 111. Strafsenats, vom 16. Oktober 1896, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts in der berechtigten Ausübung seines Rechts, wenn er einem aus frischer That betroffenen, ibm bekannten Jagdfrevler das Gewehr bezw. Jagd? geräth abpfändet, und der Widerstand des Jagdfrevlers gegen diese Pfändung ist aus §. 117 Str. G. B. wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu bestrafen.
— Der IV. Civilsenat des Reichêgerits bat dur Urtbeil vom 12, Januar 1891 in Uebereinstimmung mit seiner bisberigen Recht- sprechung die Frage, ob bei der Simultangründung einer Aktien- gesellschaft die Vereinbarung der Gründer auf Uebernahme der Aktien der zu gründenden Gesellschaft als Anscbaffungsge\chäst im Sinne des Reichsstempelgeseßes vom 29, Mai 1885 anzusehen set, bejaht und unter Bezugnahme auf die in früheren Urtheilen enthaltene Motiviruag dieser Entscheidung begründend ausgeführt: „Die (bisherige) Auffassung wird aufrecht erhalten. Das Anschaffungsge\chäft ist nicht in dem Sinne ein unentgeltliher Vertrag, daß die Zakblung eines Preises an denjenigen erfolgen müßte, welcher die Sache zu verschaffen ver« pflichtet ist, sondern in dem Sinne, daß nit unentgeltli®, vielmehr gegen Erfüllung der vertraglihen Gegenleistung die Anschaffung der Sache geschehen soll, In diesem Sinne ist der Gründervertrag ein entgeltliher Vertrag, da er jedem Gründer Verpflichtungen auferlegt, welche die Gegenleistung für das ihm gewährte Recht darstellen. Daß der Gegenstand dieses Rechts wesentlid der Erwerb der seiner Betheiligung entsprehenden Anzahl von Aktien ift, fann keinem Zweifel unterliegen, da die Aktien die Grundlage sür die nah der Entstehung der Aktiengesellschaft auszuübenden ReSte der Aktionäre bilden. Daß die Aktien Dokumente über die Betheiligung und die Antheilsrechte der Attionäre sind, {ließt niht aus, daß sie au den Gharafter selbständiger Sachen haben und in dieser Bedeutung als Gegenstände des Vermögens und Rechtsverkehrs in Betracht fommen. Daß der einzelne Gründer den Anspruch auf Gewährung der Aktien \chlicßlid gegen die Aktienzesellshaft geltend macht, fommt desk alb nit in Betracht, weil die für die Entstehung der Aktiengesellschaft wesentlibde Eintragung ins andeléregister in Erfüllung des Gründervertrages vor sich geht.“ — In dem zum Grunde liegenden Falle hatte die Diskonto-Gesellshaft zu Berlin bei der am 12, Februar 1889 zu Berlin stattgehabten Gründung der demnächst
in das Handelsregifter eingetragenen Aktiengesellschaft Deutsch-Asiatische Bank in Shanghai als einer der Gründer §805 Stück Aktien über- rommen und biervon mit dem geseßlichen Vorbehalt den Anshaffungs- stempel von 181 Æ entrichtet, dessen Betrag sie gegen den preußischen Steuerfiskus klagend zurüdckforderte urd der ihr von beiden Instanzen zugesproben wurde. Auf die Revision des Steuerfiskus bob das Reichgericht die Vorentsheidung auf und wies die Klage ab.
Annst und Wissenschaft.
Zwei egyptishe Holzbildwerke von besonderem Werth, die seiner Zeit dur das hülfsbereite Eingreifen eines unserer Mitbürger, des Hrn. Banquiers Hermann Walter, den vaterländischen Kunstsammlungen gesichert worden waren, find in diesen Tagen in den Besiß der Königlichen Museen übergegangen.
Das eine, ein bemaltes Relief, stammt etwa aus dem Jahre 1200 v. Chr. und stellt die Tamaket, die Frau eines Priesters der Todtenstadt, in Lebensgröße dar. Als Kunstwerk ohne größere Bedeutung, ist das Relief als Kostümstück von großem Jnteresse, denn es veranschau!icht in seltener Weise die Erscheinung einer Dame jener Zeit, ihr faltiges weißes Gewand mit Franzen am Saum, ibre s{chwere Perrüce, den gewaltigen bunten Brustshmuck, die Ohrringe und all die andern Shmucksachen, den Blumenstrauß in der Hand und die Blumen im Haar. Die Erhaltung der Farben ist tadellos und nur das Verdunkeln des Firnisses, das bei Bildwerken dieser Zeit oft vorkommt, läßt die damit überzogenen Fleisch- theile heute braun anstatt gelb ersheinen. Uebrigens stammt das Relief aus dem daneben aufgestellten, ebenfalls rei bemalten Sarge der Frau; es war über ihre Mumie gelegt, sodaß wer den Deckel öffnete anstatt der Leiche gleichsam die lebende Tamaket erblickte.
Noch ungleich werthvoller ist die andere jeßt erworbene Holzskulptur, die Statue des Per: her-nofret, Vorstehers der Gärten des Königs. Aus der Blüthezeit der egyptishen Kunst, der sogenannten fünften Dynastie (etwa um 2600 v. Chr.) besaßen die Königlißen Sammlungen bereits vorzügliche Reliefs in einer der Grabkammern, die freilih leider der mangelnden Beleuhturg wegen noch immer nicht dem Pu- blikum zugänglih gemacht werden fönnen. Dagegen fehlte ihnen eine größere Statue aus dieser Zeit, die ih den bekannten Meisierwerken, dem „Schreiber“ des Louvre und dem „Dorfschulzen“ des Mujeums von Kairo, an die Seite stellen konnte. Die neue Erwerbung, eine Statue in dreiviertel Lebensgröße, füllt endlih diese Lüde aus, Sie befizt niht die fast unheimliche Lebendigkeit des Pariser „Shhreibers“ und giebt niht die carakteristishe Ge- stalt eines gutmüthigen, beleibten Alten wieder wie die be- rühmte Kairiner Statue: sie ijt das einfahe Porträt eines jungen Mannes, das durch keinerlei auffallende Züge besticht. Nur auf der Frische der Auffassung und auf der s{lichten Wiedergabe der Natur beruht der Reiz, den die Statue ausübt.
Uebrigens is bei der Aufst:llung dieser Statue zum ersten Mal ein Verfahren in Anwendung gebracht worden, das geeignet sein dürfte, dies Holzbild, troy der 4500 Jahre seines Alters, vor dem Zerfall zu shüßen, der ihm sonst in unserm Klima droht; die Statue wird nämlich in einem luft- dihten Gehäuse mit künstlih ausgetrockneter Luft aufbewahrt.
Die Statue des Per-her-nofret ist im Saale des alten Reiches (sogenannter „Gräbersaal“), das Relief der Tamaket in dem des neuen Reiches (sogenannter „historisher Saal“) ausgestellt.
Dem XXY. Kongresse der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zu Berlin wurde am Freitaz in der Vormittags- Sitzung im Operationssaale der Königlichen chirurgishen Universitäts- Klinik zunächst dur Professor Schönborn- Würzburg ein besonders interessanter Fall von knöchernem Ersay eines großen Schädeldefektes na der Me!hode von Köntig- Göttingen vorgeführt. Der Patient, ein ahtzebnjähriger Arbeiter, hatte beim Baggern dur die in Rotation befindlihe Kurbel des Baggers einen fo beftigen Schlag gegen die Stirn erbalten, daß eine Zersplitterung des Stirnbeins und eine theilweise Zerquetshung der Gehirnmasse erfolgte, Die Bebufs Er- sazes des entstandenen Defektes vorgenommene Operation ging nun in der Weise vor si, daß ein der weiter zurückgelegenen Schâdel- gegend entnommenes Hautknochenstück der Fehblstelle eingefügt wurde. Nach erfolgter Vernarbung und vollständiger Einheilung des ein- geseßten Lappens galt es jedo, wie sich zu spät herausgcstellt, den Uebelstand zu beseitigen, daß fi an der Stirn ein behaartes Stück Kovfhaut befand, während die Stelle des Schädels, von welcher jenes entnommen worden, naturgemäß fahl ersien. Auch hier versagte die Kunst des Operateurs niht, denn es wurde jeyt das behaarte Hautstück von der Stirn an seine alte Stelle auf dem S{âdel zurüd- vervflanzt, während der erneute Defekt an der Stirn dur unbehaarte Hautlappen ersezt wurde und auch diese neue Vperation war bon gutem Erfolge begleitet, indem eine vollftändige Heilung eintrat und die an si so verbängnißvolle Verleßung des jungen Mannes Dank der chirurgischen Wissenschaft nuc die unvermeidliche Narbe zrcückließ., Nachdem sich an die Vorführung dieses Falles eine lebhafte und eingehende Debatte geknüpft, besprah im Verfolg der Sißzung u. A. Max Wolff - Berlin in einem agus- führlicen Vortrage über Aktinomykose die Ergebnisse seiner Untersuéungen über das Wesen der Strablenpilze. Die Vorschläge ¿u einer erfolgrei&eren orthopädishen Behandlung der Hüftgelenk- Erkrankungen, welche Heusner- Barmen matte, gaben dem Vor- sigenden mit Rüksicht auf die Beteutfsamkeit des Gegenstandes Ver- anlassung zu dem Vors(lage, die weikere Beiprehung einer allgemeinen Sixung des nâtstjährigen Kongresses vorzu- behalten, welchem Vorschlage die Versammlung Folge gab. — Vor Eintritt in die Tagesordnuxg der in der Aula der Königlihen Universität abgebaltenen Nachmittags] ißung nabm die Versammlung die Wabl des Präsidenten für den nächst- jährigen Kongreß vor; Geheimer Medizinal-Rath Professor Dr. Bardeleben, auf welhen si die meinten Stimmen vereintzken, nabm die Wabl dankend an. Im Verfoig der Sigzung nahm der Vorsitzende Gelegenheit, die Mitglieder des Kongresses auf den die Sammlungen für das Kaiserin Augusta-Denkmal betreffenden Aufruf des Ober-Bürgermeisters von Berlin binzuweisen. Die gehaltenen Vorträge hielten si fast durhweg im Rahmen rein fahwifsenscaftliher Ausführungen; es sprahenBardenheuer- Köln über plastischen Ver- {luß von großen Blasenfisteln aus der Blasenwand, über plastische Operationen zur Verhütung der Kieferklemme, sowie über quere Nierenresektion, Landerer- Leipzig über die Behandlung der Vari- cositäten, Petersen- Kiel über den angeborenen muêcrlären Schief - hals, Rehn Franksurt a. M. über Komprefsion der Cauda equina dur einen ertradural gelegenen Tumor und über eine mit günstigem Erfolge vorgenommene Operation in einem derartigen Falle. Nachdem noch von Zoege-Manteuffel-Dorpat einen Vortrag über angiosklerotische Gangrän gehalten, wurde die Fortseßung der Ver- bandlungen auf beute vertagt.
Der neunte Deutsche Geographentag in Wien setzte vor- estern Vormittag um neun Uhr seine Berathungen fort. Den Gegen-
stand der Tagesordnung bildete, wie wir einem Berit der „Presse“ entnehmen, der gegenwärtige Stand der geographischen Kennt-
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nisse von der Balkan-Halbinsel. Diesem Thema sind fünf Vorträge gewidmet, die sih gegcnseitig ergänzen. Zunäst spra Hr. Oterst-Lieutenant H. Hartl vom Militär-geograpbishen Institut in Wien „über die Vermefsungsarbeiten auf der Balkan- Halbinsel“. Medner betonte, daß die Resultate dieser Arbeiten, die fit einer entsprebenden staatlichen Unterstüßung erfreuten, bisher geradezu großartig seien und Licht über das bisherige Dunkel der geograpbischen Verbältnisse der Balkan-Halbinsel verbreitet haben. Die im Jahre 1871 begonnenen Arbeiten theilten si in astronomische und tovograpbische Ortsbestimmungen und in Gruppenaufnahmen. 1877 bis 1879 gab der russisch-türfishe Krieg Rußland Gelegenheit, Ost-Rumelien zu vermessen. D Resultat dieser Arbeiten war die Feststellung von 1287 Punkten. Von Seite Oesterreih-Ungarns wurden im Jabre 1879 Bosnien und die Herzegowina topograrbish im Ver- fältnife 1: 50000 aufgenommen. Zahlreide Besißstreitigkeiten maten eine Katastervermefsung nothwendig und ihr Ergebniß war die trianguläâre Bestimmung von 25000 Punkten. — Dr. F. Toula, Prof:ssor an der technischen Holbshule in Wien, berichtete über den Stand der geologishen Kenntnisse der Balkan- Halbinsel. Der Hauptsade nach gliedert si die Balkan-Halbinsel in zwei Gebiete: Das Scollenland und das Faltenland. Zu dem Schollen- lande gehöôren die Niederungen des östlichen Theiles, während die Ge- birgszüge in Serbien und im westlihen Theile das Faltenland bilden. Die Forschungen ergaben in beiden Theilen große geologische Ueber- [hun zu denen das Auffinden von Basalten, von mättigen j â \I Gänzlich unerfor\cht Fors{ung un-
türfiscben
raschungen, Kcebleniagern und Erzgängen zu zählen lind, sei bisher Albanien, das \sich der privaten aunstig, ja unzucänglich erweise; nur eine von der | Rezierung ausgerüstete Expedition könnte dort Erfolge erzielen. Der Vortrag wurde von der Versammlung fehr beifällig aufge- nommen. Professor Dr. W. Tomoschek von der Wiener Universität besprah „die beutigen Bewohner Macedoniens“, indem er die BVer- tnifle der Bevölkerung während der Römerberrschaft beleuwtete,
gal Stamme etngetres
die während der Völkerwanderung durch slavis{e tenen Vers&iebungen darlegte und an den jeyt vorhandenen Dialekten den Nab weis zu erbringen suchte, daß die macedonisWe Bevs vorwiegend der slovenisch-bulgarishen Sprachzruppe
spraden bierauf no& Dr. A. Philippfon aus Berli1 GSebirgsbau des Peloponnes“ und Regierungs: Rath H.
Wien „über die Landesdurchforschung von Bosnien und der Herzeao- wina*. Den Vorträgen wobnten der Corps-Kommandant FZM. Herzog Wilhelm von Württemberg, der Chef des Gerneralitabs FZM. Freiherr von Veck, der japanische außerordentliche Gesandte und be- vollmäctigte Minister Watanabe - Renkitschi, Herrenhau8mitglied Dumba und zahlreiche Mitglieder des Geographentages bet. — Die vorgestrige Nachmittagssizung des Geographentages, welche um vier Ubr begann und um einhalbsieben Uhr endete, war nach einem Bericht der „Wien. Z.* der Berathung der Anschauungs®s- mittel bei dem geographishen Unterri&t gewidmet. Gvmnasial- Professor Dr. F. Umlauft aus Wien besprach e Des geograpbi\he Sculkabinet“, unter welchem die Zammlunz der Ünterrihtsbebelfe für den geographischen Unterricht zu versteben iît. Redner wies auf die Förderung des Unterzibts durch geeignete Anscauungsmitiel bin, welche das sonst trockene Studium der Geogravhie zu beleben und zu erleichtern geeignet find. Er wies auf die geograpbishen Ckarakterbilder und Landschaftsdarstellungen bin, denen die pbotegrapb:\{chen Aufnahmen von Städte-Ansichten 2c. bei- zuiäblen sind. Zur Berathung eines glei{mäßigen Borgangs bet der Eirführung und Benutzung dieser geogravhisct en Kadbinete beantragte Redner die Einseßung einer Kommission, welche über diesez Gegenstand an den nächGsten Geographentag Bericht zu er- statten bätte. Realschul-Profefsor M. Klar aus Sternberg in Mähren besprach „Das Relief als Unterrichtsbehelf“ und verbreitete e eingebend über die Methoden zur Anfertigung von Reliefkarten. Er spra ih dabei für die Verwendung vou Doppelreliefs für Unter- rihts;wede aus, und zwar von einem einfarbigen Relief für die topo- graphie Landesdarstellung und von einem mehrfarbigen Relief für die übrigen Erfordernisse. Dabei warnte Redner vor Uebertreibungen bei überbebenden Reliefs, da sie Zerrbilder liefern und die rihtige BVo! stellung des Verkbältnifsses der Bodenerhebunaen zum Erddurch- messer verdunkeln. In Bezug auf die Wabl des Maßstabes bei über- bôbten Reliefs wäre ein einbeitlihes Vorgehen bei Unterrihtsbehelfen erwünscht; jedenfalls sollte bis zu einem Verbältniß von 1 : 24 009 jede Crhöbhung des Maßstabes bei dem Relief ausges{chlofen fein. Bürgershullehrer H. Poruba aus Wien besprah die Verwendung von Projektionsapyaraten für den geogravbiswen Unterricht und legte die hobe Bedeutung dieses Unterrichtsmittels, das den Errungen- haften der Optik zu danken sei, dar. Unter den Lichtquellen für die Beleubtung des Objekts gab er dem elektrischen Licht dort, wo es Leit zu erlangen ift, den Vorzug. Auch betonte er diz Noth- wendigkeit einer geeigneten Auswahl der betreffenden Bilder für den Unterricht. Au diese Vorträge knüpfte sich eine längere Besprechung, in welher auf die Untbunlichkeit einer fommissionellen Berathung der angereuten Einzelheiten im geographischen Unterrichte hingewiesen und gegenüber ihrer Schematisirung dem freien Ermessen und dem vraktis%en Blick des Lehrers bei dem Unterricht das Wort geredet wurde. Der Antrag auf Einseßung einer Kommission für die Berathung dieser Fragen wurde s{ließlich zurückgezogen, und die Bersammlung begnügte sh mit den allgemeinen Anregungen, welche gegeben wurden, Abends neun Uhr hatten si die Mitglieder und Tbeilnehmer des Geographentages, einer Einladung des deutschen und öôsterreibishen Alpenvereins folgend, zu einer geselligen Zu“ sammenkunft in Ronather's Corcertsaal eingefunden. — Der gestrigen Sitzung des Seographentages wohnte laut Meldung des Ee der deutsde Botschafter Prinz Reuß bei. Auf der Tagesordnung stand die Erforshung der Binnenseen. Die Professoren Stmonyi und Loczy, Beide aus Budapest, hielten darauf bezügliche Vorträge. Von mebreren Seiten wurde bervorge‘oben, daß die ungarishe Regierung demnächst zur Erforshung der vaterländishen Binnenseen {reiten werde. — In der Schlußsizung des Geographentages am gestrigen Nachmittag hielten Oberhummer (München) und Steiner (Prag) beifällig aufgenommene Vorträge. Die Einladung Stuttgarts, den nähsten Geographentag nach den Ostertagen 1892 dort abzubalten, wurde nah längerer Debatte angenommen. Ministerial-Rath Lorenz gab in einem Abschiedswort der Besfrie- digung Ausdruck, daß die an den Geographentag gefnüpsten Erwar- tungen si so glänzend erfüllt hätten. Am Abend folgte eine zwang- lose Abschiedsfeier.
— Wie die „Post“ mittheilt, hat das Berliner Museum in London ein umfangreihes Landschaftsgemälde von Jacob van Ruisdael erworben. Das Motiv zu demselben ist wabrfcheinlich der wald- und sumpfreihen, von zreei Flüssen durhzogenen Umgebung des S6lofses Bentheim (Kreis Osnabrück, dicht an der holläadischen Grenze) entnommen, wo Jacob van Ruisdael häufig Studien ge- macht hat.
— Die Stadt Frankfurt a. M. gedenkt ein Manuskript Schopenbauer's anzukaufen. Der Magistrat verlangt, wie die „Nat. Ztg.“ mittheilt, zu diesem Zweck einen Kredit von 1500 Das fraglihe Manuskript — die Originalhandshcift des zweiten Bandes von Schopenhauer's „Die Welt als Wille und Vor- stellung“ — befindet sh im Besiße der verwittweten Frau Ober- Finanz-Rath E. Hofmann in Darmstadt. Aus dem Besitze eines Freundes von Schopenhauer ist dasselbe in den Besiß des Gaiten der genannten Dame Üü“ergegangen. In dem Manuskript, von dessen Existenz bisher in weiteren Kreisey so gut wie nichts bekannt war, feblt nur ein Bogen, der einhund-ctzwanzigste, der indeß s{chon früher in Verlust gerathen zu sein {eint
— Seit lettem Dienstag sind die Konkurrenz-Modelle für das Denkmal Kaiser Wilhelms I. in Stuttgart, gemäß dem Preisausschreiben des Comités daselbst eingelief:rt. Cs sind im Ganzen 26, die na erfolgter Ausloosung der Pläye nunmebr im Königsbau zur Ausstellung gelangen werden. Nächsten Montag tritt das Preisgericht zusammen,