1891 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Gien. Regts. Königin Olga Nr. 119, zum Commandeur des Inf. Regts. Alt: Württeraberg Nr. 121 ernannk. S{nürlen, Oberst- Lieut. und Bats. Commandeur im 8. Inf. Regt. Nr. 126, als ctats- mäßiger Stabsoffizier in das Sren. Regt. Königin Olaa Nr. 119, Schemvp, Major im Inf. Negt. Ait-Württember3 Nr. 121, als Bats. Commañdeur in das 8. Inf. Negt. Nr. 126, von Rein- hardt, Majo: à ‘la suite des Generalstabes, unter Enthebung von dem Kommando bei dem Großen Generalstabe, als Bats. Commandeur in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, verseßt. Springer, Major und Bats. Comnmandear im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, dem Regt. aggregirt. Frhr. v. Roeder, Major à la guite des 2, Drag. Regts. Nr. 26, urter Belassung in dem Kommando bei dem Neben-Etat des Großen Generalstabes, dem Regt. aggregirt. Le hr, Major a. D,, bisher Vorftand der Gewehr-Revisionskomraisjion, zur Verfüguna des Kriegs - Ministerums gestelit und zum Inspizienten der Waffen bei den Truppen 2c. ernannt. Wagner, Hauptm. und Comp. Chef im Grea. Negt. König Karl Nr. 123, in die ecste Hauptmannsstelle des Inf. Reats. Alt-Württemberg Nr. 121, S{mitt, Hauptm, und Comp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Friedri König von Preufen Nr. 125, in die erste Hauptraannestelle des 8. Inf. Regts. Nr. 126, Levering, Hauptm. und Comp. Cbef im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, in die erste Hauptmannsstelle des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, verseßt. Kayfer, Hauvtm. a. D., zulegt Comv. Chef im Fuß-Art. Bat. Nr. 13, zur Ver- waltung des Heereégeräthes bei dem Filial-Artilleriedevot in Ulm bestellt, Loeffler, Hauptmann im Generalstabe der 96, Div. (1. Königl. Württemberg), à la suite des General“ stabes gestellt und zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe kommandirt. Fritsch, Hauptm. im Generalstabe des Armee- Corys, zun Generalstabe der 26. Div. (1. König!i. Württemberg.) versest. Bossert, Hauptm. im Gren. Regt. König Karl Nr. 1253, unter Belassung in dem Kommando als ordentlihes Mitglied der Gewehr-Prüfungsfommission, à#a suite des Regts. gestellt. Dorrer, Hauptm. im 2. Fe!d-Art. Regt. Nr. 29 Prinz Regent Luitpold von Bayern, unter Ueberweisung zum Generalstabe des Armee-Corps, in den Generalstab versezt. Berrer, Hauptm, im Inf. Regt. Kaiser Friedri König von Preußen Nr. 125, zum Comv. Chef ernannt. B rock, Pr. Lt. im Gren. Reat. König Karl Nr. 123, Frhr. v. Könnerit, Pr, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Ga g- stetter, Pre. Lt irn Inf. Neat. König Wilhelm Nr. 124, v. Ziegler, Pr. Lt im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Heumann, Pr. Lt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, zu Hauptleuten und Comp. Chefs, Schabel, Pr. Lt. im Fuß- Art. Bataillon Nr. 13, zum überzähl. Hauptm, befördert. Marx, Pr. Lt. im 8. Inf. Regt. Ne. 126, in das Inf. Regt. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125 verscßt. Die Sec. Lts: Schwerin im 4. Inf. Regt. Nr 122, zum überzähl. Pr. Lt, Müller ün Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, zum Pr. Lt, Véeßmer im 4. Inf. Negt. Ne. 122

Breyer, Schott im Gren. Regt. Köntg Karl Nr. 123, Krafft im Inf. Regt. König Wilhelm Nr. 124, Silcher im Gren.

Regt. Königin Oiga Nr. 119, Scchönlin im Inf. Regt, Alt- Württemberg Nr. 121, zu überzähl. Pr. Lts., befördert, Stein- häuser, Hauptm. z. D., zuleßt Comp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, bei dem Landw. Bezirk Ulm, Keidel, Hauptm. im 8. Inf. Regt. Nr 126, unter Stellung zur Disp. mit Pension, bei dem Landw. Bezirk Leonberg, König, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Wilbelm König von Preußen Nr. 120, unter Stellung zur Disp, mit Penfion, bei dem Landw. Bezirk Ravensburg, Sraf Matuschka v. Toppolczan Frhr. v. Spättgen, Pr. Li, in Inf, Regt Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, unter Stellung zur Disp mit Pension, bei dem Landw. Bezir? Hall, zu Bezirksoffizieren ernannt.

Im Sanitäts-Corps. 831, März. Dr. Scch{eurlen, Assist. Arzt 1. Kl. im Inf. Nezt, Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, mit Beendigung des am 31. d. M. ablaufenden Komtnandcs zum Kaiserlilen Gesundheitsamt, in das Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119 verfeßt.

Beamte der Militär-Verwaltung

31, März. Mosfer, Bureaudiätar bei der Militär-Intend., zum Registratur - Assfist.,, Voegete, Kanzleidiätar beim Kriegs-Zahl- amt, Adamheid, Kanzleidiätar im Kriegs-Ministerium, zu Kanz- listen, ernannt i

Dur{Verfügaung des Kriea#s-Ministeriums, 31. März. Dietrich, Ober - Noßarzt im 2. Feld-Art. Regt. Nr. 29 Prinz- Regent Luitpold von Bayern, in bas Ulan. Negt. König Karl Ne. 19

versetzt, KaiserliÞhe Marine. «

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Kiel, 3, April. Graf v. Moltke, General-Feldmarschall, à la suite des 1. See-Bats gestellt.

An Bord S, M. Kreuzer-Korvctte „Carola“, 2. April. Rittmeyer und Valette, Korv. Kapitäns, Leßterer Kommandant S. M. Kreuzer-Korvette „Carola“, zu Kapitäns zur See befördert.

Deutfcher ReichLtag, 92, Sigung vom Dienstag, 7. April.

Am Tische des Bundesraths Staats - Minister Frei- herr von Berleps\cch.

Das Strafverfahren gegen den Abg. Werner bei dem Amtsgericht zu Kassel ist eingestellt, dagegen wird die Ge- nehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abg. Kunert wegen Vergehens gegen §8. 166 des Strafgeseßbuchs durch öffentlihe Beschimpfung der christlihen Kirchen und der mit Korporationsrehten innerhalb des Bundesgebiets be- stehenden Religionsgesellshasten von der Ober-Staatsanwalt- schaft in Breslau nachgesuht. Das betreffende Schreiben wird, wie üblich, der Geschäftsordnungs-Kommi!sion überwiesen.

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung verliest der Abg. van Hülst folgende von ihm und seinem ostfriesishen Kollegen Abg. Hake unterzeichnete Erklärung :

„In der Sizung vom 13, März hat der Abg. Bebel Mißhand- [ungen von Soldaten zur Sprache Febraht und dabei einen Vorfall in Aurich angeführt. Uebec diesen Vorfall hat der Krieg8- Minister in seiner Ewwiderung folgende Aeußerung gethan: „„,Es8 ist ferner cines Vorfalls in Aurich erwähnt, wo den Schullehrern ein gewisser Vorwurf gemaht worben ist. IH glaube, daß daë, soviel ih berichtet bin, seinen Grund darin hat, daß die Offiziere etwas auf- gebraht darüber waren , daß die Hälfte der Rekruten, die in dicsem Jahre eing: ftelt waren, den Namen Sciner Majestät des Kaisers und Königs vi&t kanuten und ih glaube, da mochten sich die Offiziere wohl zu Aeußerungen den Swuilehrern gegenüber haben hinreißen lassen, die deuselben niht gefallen haben, Jw glaube aber, ein Be- weis von großer Begabung für die Schullehrer mag das auch nicht gewesen scin.“" Die unterzeichneten oftfriesiicen Abgeordneten, welche den Wortlaut dieser Aeußerung erst aus dern stenographischen Bericht erschen haben, bedauern, den darin liegenden Borwucf gegen den ostfresishen Lehrerstand, sowie gegen den Bildungsftand in Öitfries- land und endli den indirekten Borwurf des Mangels an patrio- tischer Gesiznung im ostfriesihen Lehrerstande und der Bevölkerung Ee at lte zurlGgew lehen zu haben,

Sie behalten sich vor, demnäbst im Wege etne ) i auf die Sache zurückzukommen.“ i 6 PASE, R LINA

Darauf wird die zweite Berathung dex Gewerbe- ordnungs-Novelle (Arbeiterschußgeseß) fortgeseßt. S8. 120a —120e umfassen die auf die Anlage und den Betried bezüg: lih2n, den Shuy von Gesundheit und Leben bezweckenden Vorschciften.

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Nah §. 120a sollen die Gewerbeunternehmer verpflichtet sein, die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Geräthschaften so einzurihten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geshüßt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet. / :

Insbesondere ist für genügendes Licht, ausreihenden Luftraum und Luftwehsel, Beseitigung des beim Betriebe entitandenen Staubes, der dabei entwidckelten Dünste und Gase, sowie der dabei entstehenden Abfälle Sorge zu tragen.

Ebenso sind diejenigen Vorrichtungen herzustellen, welche zum Schuß der Arbeiter gegen gefährliche Berührungen mit Maschinen oder Maschinentheilen oder gegen die aus Fabrik- bränden erwachsenden Gefahren erforderlich sind.

Endlich sind diejenigen Vorschriften über die Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, ROE zur Sicherung eines gefahrlosen Betriebes erforder- ih sind. :

Abg. Wurm: Es sei in hohem Grade bedauerlih, daß wie frühzr auch nah den neuen Bestimmungen der Bundesrath wohl die Befugniß aber nit die Verpflihtung haben solle, Maßregeln zur Sicherung der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter vorzuschreiben. Son in dem alten §8. 120 sei gesagt, daß die Betriebswerkstätten mit thunlibster Sicherheit für Gesundheit und Leben auégestattet werden müßten, und daß Vorsorge für die Sicherung gegen Gefahr getroffen werden folle. Das Élinge wundershön, aber leider sei die Abhülfe insofern kaum dur{geführt, als eine Behörde fehle, welche die Interessen der Arbeiter rihfig vertrete. Seit dem Jahre 1883 habe der Bundesrath die Befugniß, Anordnungen für die Sicherheit des Lebens und dec Gesundheit der Arbeiter zu treffen, aber nur dreimal, 1886, 88 und 89, seien folhe Anordnungen für die Cigarrene und die Zündwaarenindufstrie getroffen. Dabei sei die Wissen» \chaft der Lygiene Heute so fortgeschritten, daß man nur vie in einem beliebigen Lehrbuch enthaltenen Vorschriften abzuschreiben braue, um vollkommen genügende Sicherung für Leben und Gesundheit der Arbeiter zu erreihen, Ju diesen Lehrbüchern werde für einen Fabrikarbeiter ein Luftraum von 20 ebm gefordert, in den Bundesrathsvorschriften für die Tabaindustrie begnüze man sich mit 7 chm, während der Tabak doch noch die Lust mit gesundheits\chädlicem Staub erfülle das Schlachtfeld der Industrie koste mehr Opfer, als die Schlactfelder des Krieges, und auf dem großen Markt der Industrie sei das Leben der Arbeiter die wohlfeilste Waare. Alle Vorschriften der Regierung, die den Arbeitern Schuß gewähren follten, gälten Nichts gegenüber der Gewinnsucht; sähsuche Fabrikinspektoren klagten darüber, daß in Betriecken, in denen Lumpen verarbeitet würden, keine Ventilationseinrihtungen angebracht würden, weil der Staub das Gewicht dec Lumpen und damit ihren Yreis vermehre. Wo aber der ArbeitersGuß mit dem Interesse des Arbeitgebers zusammen- falle, würden alle Sicherheitsmaßregeln getroffen, wie z. B. in der Cementindustrie; hier werde viel Cementsiaub in der Luft verflüchtigt, aber wenn man Erhaustoren anbringe, so fei es möglich, diesen Cementsiaub wieder zu sammeln. Die angebrachten Erhaustoren machten sih in zwei Jahren bezahlt und brähten in der Folge dem Unternehmer großen Naßen, Da würden also wirksame Ventilations- einridtungen eingeführt. Aber nicht nur die Privatindustrie mißachte die Vorschriften in Bezug auf Schutz des Lebens und der Ge- sundheit der Arbeiter, sondern die Klagen der Fabrikinspektoren er- streckten sih auch auf Staatsbetriebe. Die Fabrikinspektoren hätten keine Möglichkeit, die Fabrikanten zu zwingen, Sicherheitsmaßregeln anzubringen, sie könnten nur Wünsche ausfprehen. Die Sta- tistif lehre, daß der Mangel an V-ntilationseinrihtungen von den Acbeitern mit se{chz¿zehn Jahren Lebensdauer dur- \cnittlich bezahlt werde. Die Tischler hätten eine sehr lehrreihe Statistik aufstellen lassen. Von 7488 Werkstätten seien nur 138 mit Ventilotionseinrihtungen versehen. In einer großen Anzahl von Werkstätten sei es sogar verboten, von Ende Sep- tember bis Anfang Mai der Kälte wegen die Fenster zu öffnen. Die

olge sei, daß 60 %% der Totesfälle in Folge von Erkrankungen der thmungsorgane einträten. Von 33 000 Gesellen seiea nur 129%/o über 40 Jahre alt, 49/6 über 50 Jahre, 1% über 60 Jahre und nur 0,2% gleih 69 Arbeitern kämen in den Genuß der Alter8rente. Dieser Ausbeutung durch die Arbeitgeber gegenüber seien die Arbeiter ganz machtlos, da könne nur der Staat helfen; wolle dieser es aber niht thun, so würden die Arbeiter sih auch nit durch Worte be- thôren lassen. S{hlechte sanitäre Verhältnisse beständen ferner im Buchvruckergewerbe: dort sei die durchschnittlihe Lebensdauer 343 bis 36 Jahre, 649%/0 stürben an Lungenkrankheiten; auch in den Nâaâhmaschinennähereien sei @es \chlecht bestellt, wo die Fabrik- inspektoren es \chon als einen Triumph betrachteten, daß die einzelne Arbeiterin fünf Kubikmeter Luftraum habe, statt der früheren 2} Kubikmeter, fowie in der Cigarretten- und in der Knochermehlfabrikation. Dagegen kämen die Segnungen des Unfallversiherungsgeseßes gar niht ia Betracht; nur 0,7 %/o aller Todesfälle von Arbeitern seien die Folge von Betriebsunfällen, 60% dagegen träten als Folge von Lungenkrankheiten ein; und wenn nun ein Arbeiter in Folge der \{chlechten Athemluft ganz krank geworden fei, so werde er von der Krankenkasse dreizehn Wochen verpflegt, dann mache diese die Thüre zu, und wenn der Arbeitec so heruntergekommen sei, daß er niht mehr 120 « im Jahre ver- dienen könne, bekomme er die Javalidencente von etwa 120 # und das solle eine Existenz sein? Die Industrie habe ganz neue Arten von Lungenkcankheiten ausgebildet, die Wissenschaft kenne cine Metall-, eine Lumpen-, eine Kiesellunge u. #. w., und wer {si die Ausstellung im Hygiene-Museum ansehen wolle, könne sih überzeugen, wie es in der Industrie zugehe. Die Wissenschaft habe ja ge- lehrt, daß die Entwidelung des Tuberkelbacilus am Leichtesten in ciner ohnehin ges{wähten Lunge vor sich gehe, uad die Lungen der Arbeiter würden eben beständig durch Einathmen von Staub völlig anäwmisch und seien der Krankheit leiht ausgeseßt. Bei der Hüufigkeit der Tuberkuiose in den Fabriken sei Anlaß vorhanden, die neueren prophylafktischen Maßregeln zu ergreifen, und was geschehe? Man fiele Spucknäpfe mit Wasser auf! Das möge für gesunde Arbeiter ausreichen, aber niht für Phthisiker, welhe fortgesetzt den Staub einathmen müßten. Der Bundesrath solite doch die Unternehmer zwingen, etwas bessere Shußmaßregeln zu treffen. Aus den Berichten der E erfahre man herzlih wenig, wie es denn in den Fabriken in diesec Beziehung eigentlich aussehe. Ueber Gera z. B., einen Hauptort für Weberei, bleibe man voUständig im Dunkeln. Gr habe deshalb selbst eine Privatenguete veranstaltet und die Arbeiter flehentliÞ gebeten, doch ja nicht zu übertreiben. Die Arbeiter, die zu seiner Partei hielten, übertrieben überbaupt nit. In allen ihm zugegangenen Berichten werde geklagt über unreine Luft, wechfelnde Temperatur während der verschiedenen Jahreszeiten, mangelhafte Ventilation im Winter werde fast gar nit ventilirt und über s{lecht eingerihtete Aborte. Im Kommissionsbericht werde angeführt, daß die Unfallverhütung im engen Zusammenhang stehe mit der Schonung der Gesundheit der Arbeiter. Ju dieser Beziehung sei aber von Gesegebwegen sehr wenig geschehen. Statt cines staatlichen geseßlihen Schußes herrshe heate vollständige Anarchie. Nach wie vor bleibe alles dem guten Willen der einzelnen Bundesregierungen und der Polizei überlassen. Auch in diesem neuen Gesezentwurf werde es dem Bundesrath überlassen, die erforder- lien Maßregeln zu treffen, und es sei kein Wunder, daß die Arbeiterschaft kein großes Zutrauen zu solchen Geseyzesbestinmungen habe. Man werde wieder sagen, daß die Sozialdemokraten mit solchen Klagen heßtea und Unzufriedenbeit \{chaffen wolltea, Das könne sie aber nicht hindern , die Wahrheit zu sagen. Man müßte ihnen danken, wenn sie rücksihtslos den Finger in die Wunde legten. Wolle man Aufregung veruteiden, so möge man Zustände \{cha|en, wie die Sozialdemokraten sie in ihrem Arbeitershußzprogramm vor- geschlagen hätten. Es müsse eine Umgestaltung, eine wirthschaftliche Revolution von Grund aus erfolgen, wenn eine Abhülfe geschaffen

| werden folle. Zunächst werde seine Partei dafür sorgen, daß die

Arbeiterschaft ih selbs organisire, selb Enqueten veranstalte, wie es der Abg. Bebel bereits in Bezug auf diz Bäcker gethan habe. Man könnte vieileiht fragen, warum forge der Arbeiter selbs nicht für Reinlichkeit in den Fabriken. Das sei unmöglich, weil er vollauf zu thun habe, um sein Arbeitsquantum zu leisten oder als Akford- arbeiter den erforderlihen Lohn zu verdienen. Außerdem mache das Elend die Arbeiter stumpf und Jewöhne sie an ungesunde Zustände. Auf keinen Fall dürfe man es dem Willen des Bundes- raths überlassen, die erforderlihen Maßregeln «¿zu treffen. Er (Redner) wünshe, daß diese Angelegenheit dur Arbeiter- kammern, in denen au die Unternehmer vertreten seien, in die Hard genommen werde. Wenn man das aber niht wünsche, so körinte das Reihs-Versicherung8amt, welches \ich eines weitgehenden Vertrauens Seitens der Arbeiter erfreue, einbeitlihe Arbeitershuß- verordnungen erlassen. Sollten die Wünsche seiner Partei nicht be- rüdsichtigt werden, so würde sie ihren Leuten berihten müssen, man habe viel verspro©wen, aber wenig gehalten. S

Abg. Msller: Die Auéführungen des Vorredners seien ein merkwürdiges Gemisch von theils wahren, theils übertriebenen und \ciefen Darstellungen gewesen. Zweifellos sei jede Industrie und jedes Gewerbe mit gewissen Gefahren verbunden, und seit Jahren sei man auf das Ernsthafteste bestrebt, diese Gefahren nah Mögli@keit einzushränken. Er gebe dem Vorredner zu, daß vielleiht nicht in allen Orten und auf allen Gebieten gegen die Uebelstände vor- gegangen worden sei, wie es hâtte gesehen können. Aber der Vor- redner möge doch einmal erst den Erfolg dieses Geseßes abwarten. Er werde wissen, daß dem preußischen Abgeordnetenhause eine Vermehrung der Fabrikinspektorate vorgeschlagen sei. Andere Staaten würden selbstredend folgen. Uebrigens habe jeder Beruf seine s\pezifischen Krankheiten, und auch die Sozialdemokcaten würden diese nicht aus der Welt \{chaffen. Man habe über hlechte Ventilation geklagt, aber die Arbeiter widerseßten sih oft selbst der Lüftung, eine Erfahrung, die man auch bei jeder Eisenbahnfahrt machen könne. Er hoffe, daß in Bezug auf bygieaishe Einrichtungen schon im nächsten Jahre eine Reihe von Verbesserungea ins Leben treten werde. Vèan habe au geklagt über den Qualm in den Färbereien. Der Vor- redner als Chemiker werde selber wissen, daß dieser Qualm nicht zu vermeiden sei. Zum S@luß bitte er den Staats-Minister um eine Aufklärung. In §. 120a Absag 4 sei sehr apodiktisch ausge- \yrohen: „Endlich sind diejenigen Vorschriften über die Ordnung des Betriebes und tas Verhalten der Arbeiter zu erlassen, welche zur Sicherung eines gefahrlosen Betriebes erforderlih sind. In weiten Kreisen habe nun diese apodiktishe Forderung eine Beun- ruhigung hervorgerufen und er (Redner) selbst habe in dec Kommission ver- sucht, durch Einschaltung des Wortes „thunlichst“ die Vorschriften dieses Absatzes auf die berehtigte Grenze zurückzuführen. Sein Antrag sei abgelehnt worden und er verzihte darauf, ihn wieder ein- zubringen, weil in der Kommission {hon hervorgehoben worden sei, daß durch den ersten Absay in genügender Weise festgelegt fei, daß es sich nur un das Ausführbare und Mögliche handele. Gr würde dem Vertreter der Regierung dankbar sein, wenn er dies aub im Plenum des Reichstages bestätigte.

Staats-Minister Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Gegenüber den Bemerkungen des Herrn Vor- redners gestatten Sie mir einige Worte.

Daß von den Industriellen auf Grund des Paragraphen nihts Unver- ständiges und Unmögliczes verlangt werden wird, ist eine selbstverständ- lihe Sache, wie ih glaube; i kann heute nur wiederholen, was in der Kommissionsberathung in Uebereinstimmung von der Majorität und den Regierungsvertretern ausgesprohen worden ist, daß im ersten Absagz des § 120a der Grundsaß enthalten ift, der bestimmend ist für die in dem Paragraphen festgeseßten Bestimmungen, daß nämlich die Arbeiter gegen die Gefahren für Leben und Gesundheit soweit ge\{chüßt sein sollen, wie die Natur des Betriebes es gestattet. Die folgenden Absätze geben eine Erläuterung dieses ersten Absaßes. Sie beginnen mit „insbesondere“, „ebenso“ und „endlih*. Es versteht sich ganz von felbst, daß auch die besonderen Anführuagen dieser folgenden Absäße nur unter der Voraussetzung gegeben sind, daß die Natur der Betriebe sie ge- fcattet. Nit Mehr und nicht Weniger soll verlangt werden. Ich glaube daher, der Herr Vorredner sowohl wie seine Berufsgenossen können vollständig befriedigt darüber scin, daß Seitens der Poslizei- behörden an die Industriellen niht Forderungen gestellt werden, die Mehr verlangen, als die Natur des Betriebes gestattet.

Abg. Dr. Hirsch: Nah den Ausführungen des Abg. Wurm könnte die Ansihht entstehen, als ob andere Parteien des Hauses, auch die seinige (des Redners), für die chweren Mißstände des Arbeits- verhältnisses keinen Sinn und kein Herz häiten, und baß sie es be- sonders unterlassen hätten, eine genügende Abhülfe im Geseg zu \chaffen und entsprehende Anträge zu stellen. Er konstatire nun, daß in den beiden Lesuugen in der Kommission die Parteigenossen des Abg. Wurm niht im Mindesten diese Beschwerden vorgebrat hätten, und daß sie au niht einen einzigen Antrag gestellt hätten, welcher dem Folge gebe, bas in den allgemeinen Redens- arten ausgesprohen worden sei. Er habe 1881 mit dem Abg, Baumbach und dem nationalliberalen Abg. Dr, Blum beantragt, die dem Bundesrath durch den §. 120 ertheilte Befugniß zum Erlasse von Verordnungen zum Schuße der Arbeiter zur Aus- führung zu bringen. Er habe die Genugthuung gehabt, daß der ge- sammte Reichstag diesen Antrag angenommen habe. Er würde selbft- verständlich mit seinen Freunden in ähnliher Weise hiec vorgegangen sein, wenn wirklich in der Vorlage absolut kein Fortschritt vor- handen wäre. Man müsse aber zugestehen, daß in der jeßigen Fassung der Vorlage ein ganz entschiedener Fortschritt vorhanden sei, und daß viele Wünsche der Arbeiter erfüllt seien. Er erwarie allerdings von der bona fides der verbündeten Regierungen, daß sie diese Bestimmungen auch im Sinne des Gesetzes und zum Wohle der Arbeiter ausführen würden. Sollte dies niht gesehen und die Fabrikinspektoren nicht ißre Pflicht thun, dann werde seine Partei und auch andere Parteiea es gewiß nicht an der Warnung fehlen lassen und entsprehende Anträge stellen. Heute folche Anträge zu stellen wäre niht am Plaße. Jedenfalls könne seine Partei sfih mit Arbeiterkammern, wie sie die Sozialdémokraten wollten, nicht einverstanden erklären, dagegen würde sie einer Zu- samtaenfassung der Aufsicht der Fabriken im Interesse der Einheit- lihkeit durch das ganze Neich niht abgeneigt sein. Für jeut empfehle er die möglichst einstimmige Annahme dieses Paragraphen.

Abg. Wurm: Es werde im §. 1208 allerdings ein ganzer Scchwall von Worten gemacht, inhaltlih seien aber die Bestimmungen die alten, und es werde in Wirklichkeit nihts geändert. Wie wolle denn der Dr, Abg. Hirsh den Bundesrath zwingen? Er entwidele einen riesigen Optimismus. aber was die einzelnen Regierungen thun würden, sehe man ja an Preußen. Dort habe man zwar die Fabrcik- inspektoren vermehrt, aber sie gleichzeitig zu Kesselrevisoren gemacht, die Arbeit dieser Beamten, die {hon zuviel zu thun hätten, aiso noch ershwert. Anträge habe seine Partei in der Kommission wohl gestellt, aber sie seien mit Hülfe der Freunde des Abg. Dr. Hirsch verworfen worden. Wolle raan die Arbeitsämter nicht, so môge man doch andere Vorschläge machen, seine Partei nehme Alles darkbar an. Aber man wolle den Arbeitern eben niht zu viel Rehte geben. In dem „Arbeiterfreund", der kein sozialdemokratishes Blatt sei, werde der & 120a auf Grund einer Broshüre des Bruders des Abg. Mösler viel schärfer kcitisict, als er (Redner) es gethan habe, Seine Partei wolle, daß, was in der Gesezgebung versprohen werde, au zur That werde. Der Abg. Möller könne in Brauereien sehen, wie wundershöôn der Dampf abgezogen werden könne, sodaß die Arbeiter nicht im Geringsten davon belästigt würden. Die deutshen Maschinen scien allerdings so eingerichtet, daß immer erst besondere Schuzmaßregeln angebraht werden müßten, in England würden gleih bei der Herstellung der Maschinen ole

-er daran mehr bewundern solle, den hohen

Vorsibtemaßregeln getroffen, daf Verleßungen niht eintreten könn- ten. Wenn die Unternehmer für die Gesundheit der Arbeiter haftbar gemacht würden, würden sie sih ebenso darum kümmern müfsen, wie um die Unfallverbütungsrorfchriften.

Abg. Heine: Der Abg. Dr. Hirsh habe das größte Vertrauen zum Bundesrath, aber nah den bisherigen Erfahrungen habe man Ursache, das Vertrauen einzushränken. Es bleibe s{ließlich Alles auf dem Papier stehen. Troy aller Bestimmungen über die Unfall- verhütung fei ein Arbeiter in Halberstadt bei der Bleiweißfabrikation vollständig verkrüppelt. Die Berufsgenossenshaft hake das aber für keinen Unfall erklärt, sondern für eine dur die Art des Betriebes bedingte Gewerbekrankbeit, und habe den Mann mit seinen Ansprüchen abgewiesen. Solche Bestimmungen würden nur wirksam, wenn sie von einer Behörde überwaht würden, bei welcher die Arbeiter selbst mitzusprechen- hätten.

Abg. Möller: Arbeiterkammern halte seine Partei nicht für geeignet, sie habe vielmehr das Vertrauen, daß die enorme Vermeh- rung der Fabrikinspektoren eine erheblibe Verbessezung herbeiführen werde. Eine ganze Reihe von Uebelständen erkenne er ja an, aber keine Maßregel werde gewisse Uebelstände, die mit den Gewerben naturgemäß verbunden seien, beseitigcn können. Der Abg. Wurm mache aus der von ijm (dem Redner) erwähnten Färberei eine Brauerei; er sei wahricheinlich niemals in einer Färberei gewesen. Da sei es unmögli, den Qualm aus den Bottichen, in welche die Sawen cingetauht würden, zu beseitigen. Zur Ueberwachung der Ver- hältnisse wünsche seine Partei nit wie die Sozialdemokraten eine ganze Reihe von Instanzen, sondern nur eine einzige, damit die Sache einheitlih gehandhabt werte. Wie si die Sache machen werde, müsse man abwarten. : i;

Abg, Bebel: Bei einem früheren Paragraphen habe seine Partei in der Kommission einen Antrag auf Einrichtung von Arbeitsämtern für das ganze Deutsche Reich gestellt. Nachdem er aber abgeschlagen worden sei, habe sie felbstverständlich keine Veranlassung grhabt, später darauf zurückzukommen, habe aber erklärt, daß fie in einer späteren Session einen vollständig ausgearbeiteten Ent- wurf in Bezug auf die Ueberwachung der Betriebe vorlegen werde. Der Abo. MöUer wolle eine einheitlihe Instanz. Als seine (des Rednecs) Partei aber früher beantragt habe, die Fabrikinspeltoren zur Reichsfache zu maden, fei sie in dec Minorität geblieben, und nun hätten die Einzel- staaten mit der Fabrikin/pektion so verfahren, daß die verschiedensten Einrichtungen für dieselbe beständen. Seine Partei sei also bereit gewesen, Wege zu ihrem Ziele anzugeben. Der Abg. Möller und seine Freunde bäâtten es aber verhindert. Er (Redner) sei erstaunt, daß der Abg. Möller als praktisher Mann und Fabrikant zweifeln könne, taß eine Ableitung der Dämpfe auch in Färbereien möglich sei. Wenn die Vorforge für Leben und Gesundheit der Arbeiter nicht für die Unternehmer eine Geldfrage wäre, so hätten Technik und Wissenschaft heute s{hoa eine solhe Höhe erreiht, daß 90 9/6 der bisherigen Unfälle unmöglich wären. Selbst in den Bergwerken könnte man die Unglücksfälle nahezu ganz beseitigen. Aber alle diese Dinge seien Geldfragen für den Untecnehmer und daber komnme der Wider- stand von jener Seite.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Lohmann: Nah der Statistik fei der geringste Theil aller Unfälle auf Mängel in den Betriebs- anlagen zurüdzuführen, der größere Theil aller Unfälle entfalle auf Zufälligkeiten, für die kein Mensch könne, oder auf Fehler der im Betriebe beschäftigten Personen. Bon den Sozialdemokraten seien allerdings keine Anträge gestellt worden, um diese Maßregeln wirksamer zu machen, als sie nach dem Gesetzentwurf feien Die Arbeiterkammern würden nicht im Mindesten dazu beitragen, diese Bestimmungen wirksamer zu machen in Folge ihrer Beseßung mit Arbeitern und Arbeitgebern. Sie hätten na den Vorschlägen der Sozialdemokraten einem Reichs-Arbeitsamt unter- stehen follen, das aber in den Vorschlägen selbst noch garnicht cxistirt babe. Die Ueberwabung durch Beamte sei viel wirksamer als die dur ein @us zwei sich gegenüberstehenden Parteien zusammengesetztes Kollegium. Was der Gesegzentwurf bringe, sei viel wirksamer, als was die Sozialdemokraten gewollt hätten. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Hir\ch: Bei ihrer Agitation für die Bildung von Fachvereinen strebten die Sozialdemokraten dana, die Arbeiter zu organisiren, aber hier, wo es sich um den Arbeiterschuyz handele, wollten sie Alles in die Hände der Polizei legen. Dann fei der Arbeiter, au wenn er organisirt sei, doch gegenüber dem Arbeitgeber ohnmähtig, Der Staat müsse hier mit eingreifen, aber nah wie vor nüßten alle Vorkehrungen nihis, wenn nicht auch die Arbeiter mit ihrer Organisation dahinter ständen. Ein Grundfchler der Arbeits- ämter sei, daß dabei keine Berufseintheilung vorgesehen sei. Dabei sei nicht die geringste Sicherheit fär eine fahverständige Beurtheilung gegeben und deshalb habe seine Partei in der Kommission diesem An- trage nibt zustimmen können. Für die Vorlage stimme sie nur, weil fe erwarte, daß, was Geseß sei, au ausgeführt werde von den Be- Eörden bis zuin Bundesrath hinauf.

Abg. Bebel: Der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmaun habe gesagt, es wäre unrichtig, zu behaupten, daß die Mehrzahl der Unfälle durch mangelhafte Schußmaßregeln veranlaßt werde, in der That sei in den meisten Fällen Zufall oder Fahrlässigkeit die Ursache; er (Redner) weise darauf bin, daß die Statistik über diese Verhältnisse noch re@t mangelhaft sei und daß die zur Beurtheilung Berufenen ret häufig Partei in der Sache seien. Eine genauere Prüfung werde zeigen, daß die meisten Fälle von „Fahrlässigkeit“ dann einträten, wenn die Leute ermüdet seien, ferner fehle es den Leuten an einer genauen Kenntniß der Gefahr, in der sie ständen; andererseits sei fceilih zuzugeben , daß der stete Umgang mit der Gefahr die Leute sorglos mache. Genaue Instruktion der Leute und verringerte Arbeitszeit würden {hon die Zahl der Unfälle sehr verringern. Der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann habe ferner gesagt, die jeßt von der Regierung vorgeschlagene Organisation wäre besser als die von den Sozialdemokraten vorgeshlagenen Acbeiterkammern. Aber erstens genüge die Zahl der Fabrikinspcktoren auch nach der Vermehrung noch keineswegs selbs wenn man ihnen niht auch die Kessel- revisionen, zu denen sie ganz ungeeignet seien, auflege —, und zweitens lehre die {hon alte Erfahrung mit den Gewerbe-Schieds- gerichten, für die der Finanz-Minifter Dr. Miquel und der Abg. Goeßz ja Zeugniß, und nur günstiges Zeugniß, ablegen könnten, daß au die auf ähnlihem Boden stehenden Arbeiterkammern ihren Zweck wohl erreihen würden. Wie sie von den Sozialdemokraten vorgeschlagen seien, bildeten diese Arbeiterkammern sogar eine ganz ideale Organisation.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Lohmann: Seine früheren Ausführungen hätten ih gegen vie Bemeckung des Abg. Bebel gerihtet, daß die Mehrzahl der Unfälle durch Fehlen von Siche- ruñgsyorrihtungen veranlaßt sei; dem gegenüber behaupte er (Redner), daß die meisten Unfälle durch Zufall und Fahrlässigkeit hervorgerufen würden. Die Gewerbesciedsgerihte könnten mit Arbeiterkammern nicht so unmittelbar verglichen werden, denn es sei den Vertretern der Arbeiter und der Arbeitgeber wohl mögli, zu entsheiden, was in einem bestimmten Falle Recht sei, aber schwer sei es im Allgemeinen für eine Arbeiterkammer, zu beschließen, was in einem Betriebe als zweckmäßig einzurichten fei.

Abg. M erbach: Er als Bergmann êönne die Aeußerung, daß die Arbeitgeber aus reinem Geldinteresse die Anbringung von Sicher- heitsvorrichtungen in den Betrieben unterließen, nit unwider- \prochen lassen. Jn keinem Gewerbe scien Unfälle so häufig, wie beim Bergbau, aber bei keinem werde au mit solchen Opfern an der Verhütung von Unfällen gearbeitet ¿er erinnere nur an die Swlag- wetterkommifsionen in Preußen und Sachfen, die wissenschaftlich und prak- tis alles nur Crreihbare thatsählich erreihten, und die meisten Unternehmer hätten die Mittel, die die Wissenschaft ihnen gebe, mit großen Geldopfern eingeführt; es gebe freilich auch Unfälle, denen egenüber die menschlihe Macht binfältig bleibe. Der gefährlichste Yeind des Bergmanns aber sei immer das Vertrautwerden mit der

efahr. Wenn man den Unternehmern den Vorwurf mache, daß sie sich lediglich vom Geldinteresse leiten ließen, so wisse er niht, was Grad von Mangel an Sachkenntniß oder das Uebermaß von Ungerechtigkeit. Abg. Goety: Er bestätige dem Abg. Bebel, daß das Gewerbe-

\ciedsgeriht in Leipzig sih gut bewährt habe, aber dasselbe sei noch nach alten Maßnahmen eingerihtet und leiste namentli als Einigungsamt Gutes. Der Schilderung gegenüber, die die Sozial- demofraten von den Unternehmern gäben, konstatire er (Redner): die Arbeiter, die hier durch den Mund der Sozialdemokraten vertreten würden, seien noch nicht alle Arbeiter. Er als alter Arbeit- geber, der viele Jubiläumsarbeiter gezüchtet habe, wisse, wie cs im Arbeiterstand aus\sehe. Er protestire auch dagegen, 2s von der Regierung nichts für die Arbeiter gethan werde; in Sachsen sei das Institut der Gewerberäthe gut eingerihtet und erfülle seinen Zweck zum Besten der Arbeiter. Die Gewerbeschiedsgerichte ließen sich nicht so ohne Weiteres auf die Industrie als Arbeiterkammer Übertragen das werde vielleiht in tausend Jahren einmal mögli fein, dann würde aber, wenn die Sozialdemokraten bis dahin ihre Forderurgen durchsetten, überhaupt kein Arbeitgeber mebr existiren können.

_ Abg. Bebel; Der Abg. Goeß dürfte wohl selbst noch erleben, daß die meisten der sozialdemokratishen Forderungen realisirt würden. Ec (Redner) finde übrigens den Ausdruck „Züchtung von Arbeitern“ niht sehr human. Seine Partei habe an dem Institut der Fabrikinspektoren wesentlih auszuseßen, daß sie die Interessen der Arbeiter in Deutshland nicht so wahrten, wie es in der Schweiz geschehe. Die Arklagen gegen die Arbeitgeber seien ja do auf die Thatsachen, die der Abg. Wurm vorgebracht habe, basirt, und wie ungenügend §. 120a bis jeßt durchgeführt worden fei, beweise die Thatsache, daß der Bundesrath selbft eine Abänderung für nöthig halte. Seine (des Redners) Behauptung von d-m Geld- interesse der Arbeitgeber beruhe nicht auf Unkenntniß der Dinge oder auf Ungere@tigfkeit, sondern da thatfäblich Arbeitgeber auch in der Bergbauindustrie die von der Wissenschaft gelehrten Sicherheitsein- rihtungen nicht einführen wollten, so folge daraus, daß sie ihr Geldinteresse über die Sicherheit der Arbeiter stellten. Wenn die Leute namentlich im Bergbau leihtsinnig mit den Sprenggeshossen umgingen und dadurch Unheil anrihteten, so liege das an den \{lechten Lohneinrihtungen, namentlih an dem Akkordsystem, welches us Leute zwinge, ihre geringen Einnahmen auf jede Weise zu ver- mehren.

_ Abg. Wurm: * Die Thatsachen, die er angeführt habe, ent- hielten nit einmal Alles das, was ihm von Arbeitern zugegangen und was er bier vorzutragen aufgefordert worden sei; so sei z. B. bei der Ultramarinfabrik Linden vor Hannover die ganze Umgebung blau, aber Ventilationseinrihtungen existirten niht; in Folge dessen müßten die Leute das so \{châdlide Ultramarinblau, das seiner Gefährlichkeit wegen dem Zucker z. B. nur in ganz geringen Mengen zugefügt werden dürfe, in großen Mengen einathmen; 109% litten in Folge dessen an Magenkrankheiten. Jn Wollenwaarenfabriken ge- nôssen die Leute ihr Frühstück mit Baumwollenstaub vermischt.

8. 120a wird mit großer Mehrheit angenommen.

_§. 120b verpflichtet die Gewerbeunternehmer, diejenigen Einrichtungen _zu treffen und zu unterhalten, und diejenigen Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, welche erforderlih sind, um die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes zu sichern. Jnsbesondere muß, so- weit es die Natur des Betriebes zuläßt, bei der Arbeit die Trennung der Geschlechter durchgeführt werden, sofern nicht die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes durch die Einrichtung des Betriebes ohnehin gesichert ist. Ferner werden in Absaß 3 und 4 besondere Vorschriften für Ankleide- und Waschräume für die Arbeiter und Arbeiterinnen und für die Bedürfnißanstalten gegeben.

Abg. Bebel: Seine Partei beantrage, den zweiten Absag zu streichen, weil er etwas Undur{führbares enthalte. Die Verwendung der Frauen und Mädchen in der Industrie nehme von Jahr zu Jahr zu, und eine räumlihe Trennung der Geschlehter sei häufig nicht durd)zuführen. Uebrigens glaube seine Partci, daß das Zusammen- arbeiten von Männern und Frauen nicht die Sittlichkeit \{chädige, fondern im Gegentheil Manchen von einer Ausf\chreitung zurüchalte.

Abg. Dr, Gutfleisch: Um die jeßt immerhin mögliche Aus- legung zu beseitigen, daß der Arbeitgeber das sittliGe Verhalten seiner Arbeiter und Arbeiterinnen auch außerhalb der Betriebswerkstatt zu beaufsihtigen haben solle, beantrage seine Partei, in die Bestim- mung, betreffend die Aufsicht des sittlihen Verhaltens, die Worte cim Betriebe“ einzufügen.

Aba. von Jagow (Potsdam): Jn vielen Betrieben leide die Sittlichkeit der zujammen arbeitenden Arbeiter verschiedener Ge- \chlechter, namentlih in Folge der beim Arbeiten nothwendig mangel- kaften Bekleidung. Seine Partei balte es aber für ihre Pfliht, der Rohheit und Unsittlihkeit der Arbeiter entgegen zu treten und der Behörde die dazu nöthigen Handhaben zu geben. Daß diese Hand- haben nit mißbräuwlich angewandt werden könnten, sei durch den Wortlaut des Paragraphen erreiht. Das Vertrauen zur Regierung müfse man allerdings haben, denn die Regierung habe die Gesetze durchzuführen; seine Partei habe dies Vertrauen zur Regierung, und deshalb sei sie gegen den Antrag Auer.

Abg. Singer: Der erste Saß des § 120b enthalte voll- kommen das, was nothwendig sei, um die Zustände herbeizuführen, die seine Partei mit dem Vorredner wünsche. Die Einfügung der ferneren Bestimmung wegen Trennung der Geschlechter könne man nur al3 ein Zeichen des Mißtrauens gegen die Arbeiterbevölkerung betrachten. Es sei aber ungerecht und verwerflich, zu glauben, es seien besondere Vorschriften nothwendig, um Anstand und gute Sitte unter den Arbeitern zu erzwingen. Das Verhalten der Arbeiterklafse habe bisher zu folhem Mißtrauen keinen Anlaß gegeben. In verschiedenen Industrien, wo männli@e und weibliche Arbeiter zusammen thätig seien, sei der Lon thatsächlich viel anständiger als da, wo sie getrennt acbeiteten. Es hieße doch an der Kultur und Bildungéfähigkeit der Menschen verzweifeln müssen, wenn man nicht annehwen müßte, daß gerade dur die gemein- same Thätigkeit der Geschlechter die Quelle vieler Rohheiten ver- stopft würde. Je mehr man die Trennung beseitige, um so mehr werde man die Nohheiten, die jeßt an einzelnen Stellen vorkommen mögen, vermeiden. Der s{chulmeisterlihe Weg, den man cinschlage, werde die Unsittlichkeit in der Gesinnung jedenfalls niht beseitigen, in der Arbeiterbevölkerung aber den Glauben verstärken, daß die Geseßgebung ibr mit unberehtigtem Mittrauen begegne. Seine Partei werde für den Antrag Gutfleish stimmen.

8. 120b wird unter Ablehnung des Antrags Auer und Genossen mit dem Amendement Gutfleisch und Genossen an- genommen.

Nach §. 120e müssen Gewerbeunternehmer, welhe Ar- beiter unter 18 Jahren beschäftigen, bei der Einrichtung der Betriebsstätte und bei der Regelung des Betriebes diejenigen besonderen Rücksichten auf Gesundheit und Sittlichkeit nehmen, welche dur das Alter dieser Arbeiter geboten sind. i

8. 120d ermädtigt die zuständigen Polizeibehörden, im Wege der Verfügung für einzelne Anlagen die Ausführung derjenigen Maßnahmen anzuordnen, welche zux Durchführung der Grundsäße der §8. 120a—120c erforderlih und aus- führbar ersheinen. Sie können anordnen, daß den Arbeitern zur Einnahme von Mahlzeiten außerhalb der Arbeitsräume angemessene, in der kalten Jahreszeit geheizte Räume unent- O zur Verfügung gestellt werden. Gegen die Verfügungen er Polizeibehörde steht dem Gewerbeunternehmer binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde zu. Vor Zurückweisung der Beschwerde ist dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag eine mindestens vierwöhige Frist zur Éin- bringung des Gutachtens eines unbetheiligten Sachverständigen oder des Vorstandes der Berufsgenossenshaft oder Berufs- genossenschafts-Sektion, der er angehört, zu gewähren. Gegen die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde ist binnen

zwei Wochen die Beshwerde an die Centralbehörde zuläsfig, diese entscheidet endgi'itig.

Ein Antrag des Abg. Rösicke will zur Einlegung der Rechtsmittel auch den Vorstand der Berufsgenossenschaft befugt wissen, wenn die Verfügung den von der zuständigen Berufs- pen Nea erlassenen Unfallverhütungsvorschriften wider= pricht.

Abg. Rösike: Mit Rücksiht auf Verhandlungen, welche {chwebten „und voraussihtlich scine Wünsche befriedigen würden, ziche er seinen Antrag vorläufig zurück. Er bestreite nit, daß es noch eine große Anzahl von Betrieben gebe, wo die bessernde Hand anzulezen fei. Es seien aber doch nur einzelne Fälle dieser Art an- gefübri worden, während die Betriebe, wo rorzüglide Einrichtungen vorhanden seien, von den Sozialdemokraten verschwiegen würden, so daß es nah Außen bin den Schein habe, als ob die Betriebsunternehmer ihren Verpflichtungen durhweg niht nachkämen. Alle Gefahren zu beseitigen, werde niemals möglich sein. Auch in den von Sozial- demokraten geleiteten Betrieben kämen Unfälle vor. Eine Vermehrung der Fabrikinspektoren halte er für nothwendig, und selbst die bevor- stehende Vermeßrung in Preußen \{eine* ihm noch nicht ausreichend zu sein. Jeder einzelne Betrieb werde auch dann nur alle fünf Jahre revidirt werden können. Um fo auffälliger fei es, daß die Regierung die _ Selbflverwaltungsorgane äuf diesem Gebiete, die Berufs3- genossenshaften, nit herangezogen habe. Die Berufsgeno\sen\chaften hâtten von dem Rechte, UÜnfallverhütungsvorschriften zu er- lassen, in weitem Umfange bereits Gebrauch gemacht. Daß dies nur zum eigenen Vortheil der Unternehmer geschehen sei, treffe nicht zu. Die Arbeiter hätten davon unter allen Umständen einen größeren Nußen : ein noch größeres Interesse hätten sie allerdings an den gewerbehygienischen Maßregeln, und er hoffe deshalb, daß die sozial- demokratishen Abgeordneten seinem Antrag, wenn er in dritter Lesung wiederkomme, ihre Zustimmung nit versagten. Krankheit- und Unfall- verhütung griffen ja fo in einander, daß man sie nit trennen könne. Die Berufsgenossenschaften bätten zudem niht nur in den cigenen Kreisen, sondern auch in denen der Arbeiter große Anerkennung sih erworben. Die Einführung der Beruf8genossenschaften an dieser Stelle in das Gesetz, ihre Gleihstelung mit den übrigen Faktoren sei um so mehr am Plage, als ja die Organe der Berufsgenossenschaften ohne Anhörung der Arbeitervertreter Ünfallverhütungsvorsriften nit erlassen könnten. Das bisherige Vetoreht der Arbeitervertreter könnte ja in ein Initiativrecht umgewandelt werden. Zu einem wirklichen Acbeiterschußz sei die op*erfreudige Thätigkeit aller betbeiligten Glieder erforderlih. Diese zu ermöglichen bezweckten seine Anträge.

Abg. Wurm: Der Schuß des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter werde hier an Behörden ausgeliefert, welche nit sachver- ständig und nit kräftig genug gegenüber dem Unternehmerthum seien, um die rihtigen Maßnahmen zu treffen. Die Bestimmungen dieses Paragraphen schränkten das Programm, das §. 120 a enthalte, so ein, daß davon kaum mehr etwas übrig bleibe. Biel \{@limmer würde es noch für den Arbeiter werden, wenn über die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Einrichtung {ließlich die Berufêgenossenschaft, der interessirte Unternehmerverbanud, entsceiden sollte. Für die Arbeiter seien keine höheren Instanzen gegeben, die zuleßt Reht vershafften, für den Unternehmer aber sei ein großartiger Justanzenzug vorgesehen, wenn die untere Polizei- behörde eine ihm unangenehme Einrichtung treffen wolle. Es werde dem Arbeiter etwas in Aussicht gestellt, der Arbeitgeber werde es aber in der Hand haben, sich auf vollständig gesetz- mäßige Weise seiner Verpflichtung zu entziehen. Seine Partei könne nit dafür stimmen, daß den Behörden ein Recht zum Einschreiten ecst dann gegeben werde, wenn die Zustände akut geworden seien. Der §. 1204 sei die Bankerotterklärung des §. 120a; nicht einmal die einfachsten Maßnahmen ständen der Polizei ohne Weiteres zu, ibr werde jede Jnitiative genommen. Speziell müsse seine Partei sih gegen die HPineinziehung der Berufsgenossenshaften und die vierwöchige Frist für die Einholung des Gutachtens erklären.

5. 120d wird angenommen.

F. 120e überträgt dem Bundesrath die Befugniß, Vor-

schriften darüber zu erlassen, welhen Anforderungen in bestimmten Arten von Anlagen zur Durchführung der Betreffs des Schußes von Gesundheit und Leben aufgestellten Grund-

säße in den §8. 120a—120e zu genügen ist. Erläßt der Bundesrath solche Vorschriften nicht, jo können dieselben dur Anordnungen der Landes-Centralbehörden oder durch Polizei- verordnungen erlassen werden. Die Berufsgenossenscha|ts- vorstände sind vorher gutachtlich zu hören. Die vom Bundes- rath erlassenen Vorschriften sind durch das „Reichs-Geseublatt“ bekannt zu mahen und dem Reichstage bei seinem nähsten Zusammentritt zur Kenntnißnahme vorzulegen.

Die deutschfreisinnigen Kommissionsmitglieder, die Abgg. Dr, Gutfleish und Genossen beantragen, daß die Vorschriften außer Kraft gestellt werden sollen, sobald der Reichstag es verlangt; sie wollen ferner die Mitwirkung der Berufsgenossen- schaften besizen; dasselbe beantragen die sozialdemokratishen Abgg. Auer und Genossen.

Abg. Freihzrr von Stumm: Es werde hier verschiedenen Instaïzen das Recht eingeräumt, über große Vermögensrehte zu entscheiden ohne Hinzuziehung eines Richters. Jn der Kommission sei die Aussch{ließung der ricterliden Entscheidung lebhaft erörtert worden, und man habe sich bemüöt, einen Ausweg zu finden, um den Mißbrauch einer autokratishen Entscheidung durch die Behörden zu vermeiden. Man habe sich scließlich dahin verständigt, daß die Berufsgenossenshaftsvorstände vorher gutachtlich zu hôren fein sollten. Den Einwand, daß hierdurch die Entscheidung verzögert werde, könne er niht gelten lassen. Dagegen böten die Berufsgenossenschaften die Garantie, daß die betreffenden An- ordnungen sahgemäß getroffen würden. Nachdem der Abg. Rösidke seinen Antrag in Bezug auf die Berufsgenossenshaften zurückgezogen habe, Éônne er (Redner) nur empfehlen, den Kommissionsantrag anzunehmen und die Anträge auf Streichung der Berufsgenossenschaften abzulehnen. Sollte dies nicht der Fall sein, so würde man bis zur dritten Lesung einen Antrag formuliren, welher das Verwaltungs- streitverfahren für dieses Gebiet einführe.

Abg. Dr. Gutfleisch: Seine Partei glaube, daß durch die Anhörung der Berufsgenossenshaften eine Verlangsamung des Ver- fahrens herbeigeführt werde und dadurh möglicherweise die Tendenz der Landesregierung auf erweiterten Arbeitershußtz zurückgehalten werden könne. Cs würde damit eine Shwerfälligkeit in den Paragraphen hineinkommen, die auch die Regierungsvorlage seinerzeit nit gewünscht habe. Die Bedenken, welhe seine Partei bereits früher in Bezug auf eine zuweitgehende Befugniß des Bundesraths bei §. 105d geäußert habe, beständen auch hier. Diese Befugnisse seien so weitgehend, daß sie von der Kontrole des Reichstages begleitet sein müßten. Die So- zialdemokraten würfen seiner Partei vor, daß sie gegen eine Ein- E der Arbeitszeit sei und den Maximalarbeitstag per- orreszire. Aus hygienishen Gründen sei auch sie für eine Éin- \hrärkung der Arbeitszeit, sie widersprehe lediglich dein Normal- arbeitstag aus wirthschaftlichen Gründen. Damit aber in diesen Anordnungen nicht zu weit gegangen werde, wünsche sie eine Kontrole des Ae an 6 Seine P

g. Letocha: Seine Partei wünsche eine erweiterte Thätigkeit der Berufsgenossenschaften. Nachdem der Akg. Rösicke seinen Aitcag zurückgezogen habe, begnüge si seine (des Redners) Partei, für die Kommissionsanträge zu stimmen, behalte sih aber ihre endgültige Stellungnahme für die dritte Lesung vor.

Abg, Singer: Daß der Abg. Freiherr von Stumm für die Betheiligung der Berufsgenofsenschaften eingetreten sei, beweise am Besten die Berechtigung des sozialdemokratishen Antrags auf Streichung dieser Bestimmung. Stets sei der Abg. Freiherr von Stumm auf der Seite Derer zu finden, welhe ängstlih bestrebt seien, an der Mahtvollkommenheit der Arbeitgeber nihts zu ändern. Werde es in die Hand der Berufsgenossenshaften gelegt, vorher