1891 / 86 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

binnen drei oder zwei Jahren das Geseß zu Stande, das heißt zum Abschluß zu bringen; das kann er niht, ultra posse nemo obligatur.

Zunächst spricht ja aber das Einkommensteuergesez, auf welches Hr. von Rauwhaupt hinwies, überhaupt niht von dem Kommunal- steuergesetz als solchem, fondern von einer geseßlißen Verwendung der Uebers üsse, die das Einkommensteuergeseß vorautsihtlich bringen wird. Etne Bestimmung bierüber wird allerdings auch auf dem Wege der Kommunalabgabenregelung —, und es ist die Absicht der Staats- regiecung, auch diese Bestimmung zu treffen in dem Kommunal- stcuergese, wclHes aber auch eine sehr große Anzahl anderer widtiger und sehr \{wieriger Fragen zu regeln Hat. Aber, wenn im §. 83 des Einkommersteuergeseßes von diesem Gesey die Rede is, f\o seßt der §. 84, welher folgt, ganz ausdrüdlich auch die Möglichkeit voraus, daß es bis zu dem angegebenen Zeitpunkt niht zu Stande fommt; denn in der ersten Zeile des §. 84 ist ausdrüdlih des Falles gedacht, daß das im 8, 82 vorgcsehene Gese nit bis zum 1. April 1894 zu Stande kommt, und ist für diefen Fall wegen Verwendung der angesammelten Fonds Bestimmung getroffen.

Ein Widerspru zwishcn meinen Erklärungen und der Erklärung des Herrn Finarz: Ministers, mit dem ih bereits persönli in ein- gehende Erörterung über die Grundzüge des Kommunalsteuergesczes geireten bin, licgt demnach nicht vor und kann auch nich: cinmal künftli fonstruirt werden. (Bravo !)

Aba. Dr. Enneccerus glaubt, daß die übrigen Bestimmungen, jedenfalls aber der Antrag von Rauchbaupt, wenn er nur auf drei Jabre in Geltung treten würde, vollständig genügen würden. Am Besten sei aber die Ablehnung des Antrages.

Décr Antrag Hobrecht wird abgelehnt und der Antrag von Rauchhaupt unverändert gegen die Stimmen der Frei- finnigen, Nationalliberalen und der großen Mehrheit der Freikonservativen angenommen. : :

Nach §. 15 können die Gemeindeabgabepflihtigen mit einem Einkommen von niht mehr als 900 / unter Zu- stimmung des Kreisausschusses zu den Gemeinde- abgaben herangezogen oder freigelassen werden.

bg. von Rauchhaupt beantragt, nur die Freilassung dieser Abgabepflichtigen, nicht aber ihre Heranziehung von der Zustimmung des Kreisausschusses abhängig zu machen.

Abg. von Meyer (Arnêwalde) empfiehlt, die §§. 15 und 20 an die Kommission zurück zu verweiïcn, weil deren Einführung der sozialdemokratisben Agitation Thor und Thür öffnen würde.

Abg. Dr von Heydebrand und der Lasa empfiehlt die An- nahine des Antrages von Rauhhaupt, weil derselbe einen Zweifel ouffläre.

Minister des Jnnern Herr furth:

Ih halte eine derartige Deklaration denn etwas Anderes ift ja der Antrag zu §. 15 nicht darum nit für erforderlich, weil im §. 9 der Kommwissionsvorshläge, welher den §. 11 der Regierungs- vorlage aufgenommen bat, ausdrücklih gesagt ist, daß die Gemeinde- angehörigen und dazu gehören auch die Einwohner mit einem Einkommen unter 909 (, nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu den Gemeindbelasten herangezogen werden können. Wenn nun im 8, 15 Absatz 2 eine Bestimmung getroffen wird, nah welchem Mafß- stabe tie Censiten, welche ein Einkommen von niht mehr als 900 46 haben, veranlagt werden sollen, so ist es do selbstverständlih, daß das Gesetz die Zulössigkeit der Heranziehung derselben vorausseßt. Ich habe aber kein Bedenken dagegen zu erheben, daß diese Vorschrift in der vorgeschlagenen Weise ausdrücklih in den §, 15 aufgenommen wird.

Abg. Freiherr von Huene will nach dieser Erklärung des Ministers gegen den Antrag stimmen, da derselbe überflüssig sei.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa: Der Antrag enthalte nur eine Deklaration; es sei im Geseh nicht deutlich ausge- drückt, daß Personen mit weniger als 900 4 zu der Steuer herangezogen werden könnten.

8. 15 wird mit dem Antrage von Nauchhaupt ange- nommen ; ebenso ohne erhebliche Debatte die §8. 16—19.

Fn P: 20, welher von der Verpflihtung des Gemeinde- abgabepflihtigen zu Hand- und Spanndiensten handelt, ift von der Kommission als leßter Absaß eine Bestimmung hinzu- gefügt worden, wonach zur Leistung von Diensten (Hand- und Spanndiensten), soweit niht deren Abshäßung in Geld beschlossen ist, auch die gemäß §. 15 von der Heranziehung zu den Gemeindeabgaben ganz oder theilweise freigelassenen Gemeindeabgabepflihtigen herangezogen werden können.

Abg. Rickert wünscht die Streihung dieser Bestimmung oder daß wenigstens auch im leyten Absatz, wie bereits im dritten, der von den Spanndiensten handele, das Wort „gleihheitlich“ eingefügt werden möge.

Abg. Freiherr von Huene, der im Uebrigen für die Beibehal- tung der von der Kommission aufgenommenen Bestimmung {i erklärt, da kein Grund vorliege, die von den übrigen Gemeindeabgaben Be- freiten auch von den Spann- und Handdiensten zu befreien, stellt einen Antrag auf Einschaltung des Worts „gleihheitlich“ au in den leßten Absat.

Unter - Staatssekretär Braunbehrens befürwortet die Bei- behaltung des leßten Absaßes, der dem Bedürfniß entspreche.

Abg. Zelle hat Bedenken gegen die Aufnahme des Wortes „gleihheitlih“, da nit deutlich erkennbar sei, ob sich derselbe nun auch auf Spann- oder nur auf Handdienste beziehe.

Abga. Dr. Ritter bält die Beibehaltung des von der Kommis- sion beschlossenen Zusatzes für nothwendig, da cs nur billig sei, die von den Gemeindeabgaben Befreiten wenigstens zu den Spann- und Handdiensten heranzuziehen.

8. 20 wird unter Annahme des leßten Absaßes in der durch das Amendement Huene modifizirten Fassung angenommen, ebenso die S8. 21—27.

Nach §. 28 sollen Waldungen höchstens zur Hälfte zu den Abgaben auf Grundbesiy herangezogen werden.

Abg. Boh tz bemängelt dicse Bestimmung, weil die Grundsteuer nur na der Veranlagung von 1863 erhoben werde, aber nicht nach dem jeßigen Zustande des Grund und Bodens,

Die Abgg. von Meyer (Arnswalde) und Schult (Lupit) \{ließen sch diesem Antrage an, während Abg. Dr. Ritter ihm widecspricht, weil in der geringeren Steuer ein Anreiz für die kleineren Besißer liege, abgeholzten Wald wieder anzupflanzen.

Abg. Freiherr von Erffa schlägt vor, um die verschiedenen Meinungen auszugleichen, die Heranziehung der Waldungen zu den auf den Grundbesiß gelegten Gemeindeabgaben überhaupt fakultativ eintreten zu lassen. y

Unter-Staatssekretär Braunbehrens spricht sich auch gegen den eventuellen Antrag Erffa aus und bitket um Annahme der Vorlage.

Abg. Zell e rihtet an den Minister die Anfrage, ob \ch der Absay der Vorlage auf die Waldungen beziehe, die zur Zeit der Grundfteuerauggleihung 1865 \{chon bestanden hätten, oder auf den gegenwärtigen Stand der Waldungen.

Minister des Jnnern Herrfurth:

Die vom Hrn. Abg. Zelle gewünschte Aufklärung kann ih dahin geben, daß nah der Absicht der Königlichen Staatsregierung und auh nah dem Wortlaut des Paragraphen es lediglih auf den faktischen Zustand ankommt, daß also diejenigen Flächen geringer ¿u den Kon!- munalabgaben herangezogen werden follen, welche zur Zeit Wal- dungen sind, nit diejenigen, wel@e bei der Veranlagung zur Grundsteuer als Holzungen angesprochen worden sind. Die Gründe, die für diese Freilassung der faktisch vorhandenen Waldungen geltend zu maten sind, sind bereits von dem Hrn. Unter-Staats- sekcetär Braunbehrens dargelegt worden. Jh kana auch nur bitten, dem Absatz unverändert beizutreten.

Abg. von Schalscha spricht siH im Interesse der Förderung der Waldkultur für die Beibehaltung der Bestimmung aus.

Abg. Boh: In den Grundsteuerrollen liege nur der Zustand bei der Veranlagung ter Grundsteuer vor 25 Jahren vor; eine Aenderung sei gar nicht berücksichtigt worden. Wenn die Waldungen in der angedeuteten Weife berüksiichtizt werden sollten, müsse eine Neuvermessung und Veranlagung vorgeiommen werden, die zu den größten Schwierigkeiten führen müsse. -

Abg. Freiherr von Erffa emvfiehlt, die VorsHrift nur fakultativ zu machen, wogegen sich Abg. von Nauchhaupt aus- spricht; lieber wolle er gegen die ganze Vorschrift stimmen.

Abg. Lamprecht erklärt ih gleichfalls gegen die Ermäßigung der Steuer für Waldung. : i

Die betreffende Bestimmung wird darauf mit großer Mehrheit gestrichen. i

Nach §. 36 is der Abgabebetrag in den ersten aht Tagen des Hebemonats zu entrichten. : ;

Abg. Strugz beantragt, hinzuzufügen: „Die Gemeinde- Versammlung (Gemeindevertretung) is berechtigt, für jeden Hebemonat einen bestimmten Steuererhebungstag festzuseßen.

Abg. Struß empfiehlt seinen Antrag unter Hinweis auf die Schwierigkeiten des Steuereinziehens, wenn hierfür kein bestimmter Tag festgesetzt sei.

Abg. von Rauchhaupt stimmt dem zu.

Geheimer Ober-Finanz-Rath Fuisting erklärt, daß gegen den Antrag nichts cinzuwenden sei, wenn unter Aufrehterzaltung der gé- seglichen Erhebungsfrist ein besonderer Termin zur Erhebung anve- raumt werde. In den westlihen Provinzen pflege der Rentmeister an cinigen Tagen zur Erhebung der Steuern von Ort zu Ort zu reisen, aber erit nachdem die Crhebungsfrist abgelaufen sei. Solite der Antrag dahin zu verstehen sein, daß der Gemeinde das Necht gegeben werde, einen Tag innerhalb der adt Tage zur Erhebung der Steuer festzustellen, so unterliege er {weren Bedenken. E

Abg. Strut mat darauf aufmerksam, daß sein Antrag ja die Erhebungsfrist von aht Tagen bestehen lasse, so daß in dieser Be- ziehung keine Bedenken obwalten könnten.

Der Paragraph wird mit dem Antrage Struß ange- nommen. : Nach 8. 40 sollte die Liste der Stimmberechtigten im Juli ausgelegt werden.

Abg. von Meyer (Arnswalde) bält den Juli für einen \{lechten Monat für die Landleute und {lägt den Januar vor. : Abg. Drawe glaubt, daß sich der April besser dazu eignen würde.

Der Monat Januar wird angenommen. e

Nach §. 42 steht das Gemeindereht zu: demjenigen Ge- meindeangehörigen , welher entweder ein Wohnhaus im Gemeindebezirk besißt oder von seinem Grundbesiß in der Gemeinde mindestens 3 4 Steuer entrichtet oder zur Staats- einkommensteuer oder nach einem fingirten Steuersaße von mindestens 4 #6 veranlagt und herangezogen ist. Die Worte „und herangezogen“ sind erst von der Kommission ein- gefügt worden.

Hierzu liegt ein Antrag der Abgg. Ebert y und Genossen vor, nah welhem auch den Gemeinde-Angehörigen das Gemeindereht zustehen soll, welhe zur Staatseinkommensteuer oder nah einem fingirten Steuersage von mindestens 4 veranlagt, aber niht herangezogen sind, während dieselben nah den Kommissionsbeschlüssen zu der Steuer auch heran- gezogen sein müssen. ;

Abg. Freiherr von Zedlitz führt aus, daß danach die Ge- meinde es in der Hand habe, den Gemeinde-Angehörigen in dem einen Fahre das Wahlrecht zu geben, in den anderen Jahren nicht, indem sie in dem einen Jahre zur Steuer herangezogen würden, in den anderen Jahren aber nicht.

Abg. Rickert beantragt, die Worte „und herangezogen“ zu streichen. Wenn auch diejenigen Stimmen _bere{tigt würden, welche nur zur Steuerzahlung zu dem niedrigen Steuersaße von 4 A ver- anlagt seien, ohne herangezogen zu werden, so vermehre sich die Zak l der Stimmberechtigten nur unecheblich. : : Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Huene wird die weitere Debatte über die Stimmrechtsfrage vertagt.

Schluß gegen 3 Uhr.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr find am 10. April gestellt 10 702, nicht rechtüzeitig gestellt 11 Wagen. In Oberschlesien sind am 9. d. M. gestellt 4312, nit recht- ¡eitig gestellt keine Wagen.

Subhafstations-Resultate.

Beim Königlkchen Amtsgericht stand das im Grund- buhe von Tempelhof Band 20 Nr. 872 auf den Namen des Tapeziers Christoph Steinmann eingetragene, in der York- straße 63 belegene, zur Gebäudesteuer noch niht veranlagte Grundstück zur Versteigerung. Für das Meistgebot von 150 000 # wurde bder Kaufmann H, A. Morche zu Berlin Erftcher.

Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück in der Bremerstraße 56/57, dem Bau- meister Alfred Bornemann gehörig.

Berlin, 10. April. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz.) Butter: Hof- und Genosjen- \chaftsbutter Ia. 106—108 M, Ila, _103—105 M, IIIa. —, do. abfallende 97—102 K, Land-, Preußishe 90—93 4, Nehbrücher 88—92 M, Pommersche 90—93 #6, Polnishe 90—91 #4, Bayer. Sennbutter 100—105 46, do. Landbutter 85—87 #4, Slesische 88—92 M, Galizishe 75—78 4 Margarine 40—70 4 Käse : Schweizer, Emmenthaler 93—98 #6, Bayerischer 75—80 4, do. Ost- und Westpreußischer Ta. 72—78 4, do. Ila. 66—70 #, Holländer 85—90 M, Limburger 40—46 #4, Quadratmagerkäse Ia. 22—26 M, do Ila. 12—16 A —- Schmalz: Prima Western 17 %% La, 41 #, reines, in Deutschland raffinirt 44—46 4, Berliner Bratens{chmalz 46—50 M. Fett, in Amerika raffinirt 39 4, in Deutschland raffinirt 41,00—43,00 A Tendenz: Butter: Festere Stimmung in den leßten Tagen ließ Preise unverändert voll behaupten. Landbutter gefragt. Schmalz fejt. ; :

Die „Hamb. Börsenh." tritt in einem längeren Artikel energisch dafür ein, eine feste Vertretung der deutschen Interessen gegenüber Argentinien zu bilden. Die Regie- rungen müßten für die Einseßung einer europäishen Finanzkontrole

interessirt werden.

Vom obersHlefisben Eisen- und Metallmarkt berihtet die „Shlef. Ztg.“ : Obwobl auf dem obers{lesishen Eisen- markte im Allgemeinen eine etwas festere Stimmung Play gegriffen hat, so liegt doch das Roheisengeschäft noch sehr darnieder, wozu in leßter Zeit nicht allein die auéländishe, fondern selbst die einheimisbe Konkurrenz nit wenig beiträgt. Einzelne obershlesise Hüiten offeriren näwlich feinkörniges Gießerei-Roheisen zu 5,39 per 190 kg, finden hierzu zwar willige Abnehmer, üben jedoch naturgemäß einen empfindlißen Druck auf die übrigen Eisen- preise. Englisches Gießerei - Roheisen fsteli sich loco ober- \blesfis@e Hüttenstation auf 6,40—6,50 per 100 kg. Die Walzwerke sind der reilich eingeheaden Lufträge wegen auf mindestens vier Wochen gut besezt vond halten in Folge dessen auf höhere Preise. Die meisten Bestellungen lauten auf Handelseisen, Winkel- und Fagçoneisen, entsprechend der begonnenen Bauthätigkeit. Die Preise sind itabil, und von ausländischzn Konkurrenzofferten ist in leßter Zeit nichts zu hören gewesen, Die Verhantlungen, be- treffend das teutshe Syndikat, werden gegenwärtig in Berlin weiter- aeführt. In seiner Beneralversammlung am 6. d. M. hat der Ober- ichlesishe Feinblechverband den Grundpreis um 5 4 per Tonne erhöht, doch ist diese Echöhung zum Ausgleih der Selbstkosten noch immer niht ausreihend. Troy stärkerec Nawfrage nach Fein- und Grob- bleGen und der im Allgemeinen anziehenden Tendenz für das Eisen- geschäft liegt das Blehgeschäft nochH immer darnieder, da die Läger der Großhändler fortgeseßt auf einem niedrigen Niveau gehaiten werden. Vie Eisengießereien sind ausreichend beschäftigt und die Preise konstant geblieben. Ebenso bedingen die vorliegenden Aufträge den Maschinen- und Kesselfabriken sowie den Eisenkonsiruktions-Werk- stätten einen vollen Betrieb. Die Draht- und Drahtnägel- Werke in Gleiwiß arbeiten bei anziehendem Preise flott, und ge- staltet fich der Export befriedigend. Auf dem Zinkmarkt ist die Stimmung fest, wenn auch nennenswerthe Umjäße niht zu ver- zeihnen sind. Das Geschäft in Blei und Bleifabrikaten blieb unverändert.

Die gestrige 19. ordentliGe Generalversammlung der Ba nfk für Rheinland und Westfalen in Köln genehmigte die Bilanz, ertheilte Entlastung und setzte die Dividende auf 6% = 18 M. pro Aktie fest. ;

Die Aachener Rückversicherungsgesellschaft \{lägt, wie „W. T. B.“ meldet, eine Dividende von 120 # pro Aktie vor.

Dem Aufsichtsrath der Zwickauer Bank in Zwidckau rourde von ver Dirckiioa die Bilanz und Gewinn- und Verlustreh- nung für das Jahr 1890 vorgelegt, welWe einen Bruttogewinn von 175 550 Æ und abzüglih der Absbreibungen auf Conto-Corrent- und íImmobilien-Conto in Höhe von 17 178 4 sowie der Unkosten von 38 543 M einen Reingewinn von 119 827 # ergiebt. Es wurde be- \chlofsen, nach Dotirung des gescßlichen und des Spezial-Reservefonds, welche fich nunmehr auf 142250 „6 stellen, sowie nah Abzug der Tantièmen die Vertheilung einer Dividende von 79/0 der bevor- stehenden Generalversammlung vorzus{lagen. Ferncr wurde bes#lofsen, eine Zweiganstalt in Greiz i. V. zu errihten und in Folge dessen bei der Generalversammlung die Erhöhung des Aktienkapitals bis auf 2 Millionen Mark zu beantragen.

In der gestrigen ordentlihen Generalversammlung der Meininger Hypothekenbank wurden die Anträge der Direktion und Verwaltung einstimmig genehmigt.

Die Generalversammlung der Großen Hamburg- Altonaer Straßenbahn-Gesellschaft genehmigte einstimmig die Fusion der Gesellshaft mit der Straßen-Cisenbahn- Gesellschaft zu Hamburg. i

Nus New -.York berichtet „W. T. B.“ nach einer Meldung des „Reuter's{hen Bureaus“, daß gestern cine Million Dollars in gemünztem Golde nah Berlin abgesandt wurde. Eine weitere Million wurde abgesandt, deren Bestimmungsort nicht bekannt ist.

Leipzia, 10. April. (W. T. B) Kammzug - Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr, April 4,425 #, pr. Mai 4,45 M, pr. Juni 4475 #4, pr. Juli 4475 #Æ, pr. August 4,50 4, pr. September 4,50 4, pr. Oktober 4,90 , pr. November 4,527 4, pr. Dezember 4,525 4, pr. Januar 4,522 Umsay 10000 kg. Swat. : :

Chemnitz, 11. April. (W. T. B.) Laut amtlichem Ausweis des amerikanischen Konsulats hat die Abnahme der Aus- fuhr nah Nord- Amerika aus dem Konsulatsbezirk Chemniß im ersten Quartal dieses Jahres bereits die Höhe von nahezu einer Million Dollars erreiht.

Wien, 11. April. (W. T. B.) Der „N. Fr. Presse“ zufolge find die Verhandlungen über die wihtigîen Bestimmungen des Ver- trages mit der ôsterreichisch-ungarischen Lloyd-Gesell- \chaft als abges(lossen anzuschen. Die Differenz bezüglih der Sub- vention beläuft sh auf 290000 Fl. Die Delegirten des Lloyd dürften {pätestens in acht Tagen in Wien eintreffen, um die Ver- handlungen vollständig abzuschließen. :

London, 10. April. (W. T. B) Wollauktion. Wolle fest, Preise unverändert.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

Pèanchester, 10. April. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6f, 30r Water Taylor 8, 20r Water Leigh 78, 30r Water Clayton §8, 32r Mock Brooke 8, 40r Mayoll 8, 40er Medio Wilkinson 9§, 32r Warpcops Lees 77, 36r Warpcops Rowland 8k, 49r Double Weston 9}, 60r Double Courante Qualität 12k, 32“ 116 yards 16 X 18 grey Printers aus 32r/46r 165, Ruhig.

Glasgow, 10. April (W. T. B) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 521 146 Ton®, gegen 812 587 Tons im vorigen Jahre. j

Die Zahl der im Betriebe befindlißen Hoh öfen beträgt 45 gegen 88 im vorigen Jahre. :

Paris, 10. April. (W. T. B,)_ Vie dem „Temps" aus Madrid gemeldet wird, beabsihtigt die Stadt Madrid, eine A n- leihe von 150 Millionen Pesetas aufzunehmen und hat dieser- halb mit ausländishen Geldinstituten Verhandlungen angeknüpft. Die Anleihe ist zur Konversion srüherer Anlehen, zur Bezahlung rück- ständiger Coupors, zu Amortisirungen, sowie zur Ausführung öffent- licher Arbeiten bestimmt. Die Anleihe soll im Wege der Submission vergeben werden. i

St. Petersburg, 10. April. (W. T. B) Nath einem nun- mehr promulgirten Gese wird die Verstaatlichung der Rjashsk-Morschansk Cisenbahn derartig bewerkitelligt, daß die Bahngesellshaft sämmtliche Kreditoren voll befriedigt und die Bahn nebst deren Kapitalien der Regierung übergiebt, worauf der Umtausch der Aftien dieser Bahn gegen _5%/oige Staats-Obligationen a deren Zinslauf mit dem 95. Oktober 1891 erlisht bezw.

eginnt.

__ Bern, 10. April. (W. T. B.) Die Bundesversammlung hat die Berathung Betreffs des Ankaufs der Centralbahn-Aktien und Betreffs der Erwerbung der Centralbahn überhaupt auf die Juni- Session verschoben. |

New-York, 10. April. (W. T. B) Baumwollen- Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 75 000 Ballen. Ausfuhr nach Großbritannien 70 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 52 000 Ballen. Vorrath 572 000 Ballen.

Verkehrs-Anstalten.

Hamburg, 10, April. (W. T. B) Der Postdamvfer

onia der Hamburg - Amerikanishen Padcket- -„Aktiengesellschaft hat, von New: York kommend, heute Uhr Mittags Lizard passirt.

London, 10. April. (W. T. B) Der Castle-Dampfer „Dunottar-Castle“ ift heute auf der Ausreise von Dart- mouth abgegangen. Der Caftle-Dampfer „Dunbar Castle“ bat heute auf der Ausreise die Canari \chen Jnseln passirt, e I ens n“ n gestern auf der Ausreise

Capet nd der Unton-Vampfer „Arab“ heute auf der Heimreise in Southamupton Aua Y /

D

e faß um

ar rt 12

. Untecrsuhungs-Sahen.

. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, DONIR Ren, Verdingungen 2c. . Verloofung 2. von Werthpapieren.

Desfentliher Anzeiger.

1) Uniersuhungs-Sachen.

[2773] Stecckbricefs- Erledigung.

Der hinter den russishen Studenten Georges Krott wegen Diebstahls und Betruges in den Akten J.IT. E. 141. 86 unter dem 26, März 1888 erlassene Steckbrief wird zurückzen2zmmen,

Veríiin, den 6. April 1891,

Staatsanwaltschaft bei dem Königliczen Landgericht I. [2776] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staaitanwaltschaft wird aegen

1) Ioscf Schymiczek, geboren am 13, März 1867 zu Nieder-Belf,

2) Josef DHayka, geboren am 11, Februar 1867 zu Czuchow,

3) Pankratius Dziuba, geboren am 27. November 1867 zu Ait-Dubentks,

4) Franz Gornif, geboren am 6. Dezember 1867 zu Groß-Dubensko,

5) Simon Brijausfki, 1867 zu Lescbezin, i

6) Iosef Dziewior, geboren am 23. April 1867 zu Przegendza,

7) Karl Qlfred Franz Veckck, geboren am 12. No- vember 1867 zu Ober-Schwirklau, i H

8) Franz Hainis8z, geboren am 12. März 1867 zu Skrzeczkowiß, E

9) Franz Hoika, geborcn am 11. Mai 1867 zu Stanowit,

10) Beramann Vinzent Szostck, 9, April 1867 zu Birtultau, / 2

11) Albert Sobik, geboren am 3. Mai 1867 zu Ellguth, 7

12) Iohann Ploch, geboren am 10, Mai 1867 zu Kunuroww,

13) Paul Damiis, geboren am 10. Oktober 1866 zu Nybnik,

14) Fleischer Julius Thomas Harazim, geboren am 20. Dezember 1867 zu Rybnik,

15) Florian Sfkutta, geboren am 4, Mai 1867 zu Rybnik, l

16) Karl Schendzielorz, geboren am 21. August 1867 zu Starit,

17) Cigarrenarbeiter Iobann Furgol, geboren am 28. Februar 1866 zu Wielepole Pilchowit,

18) Jobann JFanure®, geboren am 15, Oktober 1866 zu Cisjowka,

19) Franz Durczok, geboren am 7. Oktober 1867 zu Dyhrngrund,

20) Johann Orschulik, geboren am 4. Juni 1867 zu Gogolau,

21) Iosef Hübuer A., geboren am 18. März 1867 zu Krzishkowißt,

22) Nikolaus Thomaszek, geboren am 6. De- zember 1867 zu Lohnit,

23) Adolf Jauernik, geboren am 3. Februar 1867 ¿v Alt-Loslau,

24) Franz Grzegorczyfk, geberen am 15. August 1866 zu Mshhanna,

25) Iosef Gawlicze?, genannt Ligacz, geboren am 26. August 1867 zu Ober-Niewiadom,

26) Alcxander Grabitzki, geboren am 18. Fe- bruar 1867 zu Pstrzontna,

27) Iohann Konieczny, geboren am 30, Januar 1867 zu Natlin,

28) Bâter Johann Neiner, geboren am 19. Juni 1867 zu Radlin,

fämmlich unbekannten Aufenthalts welche hinreichend verdächtig ersheinen: als Webrpflichtige in der Absicht, ih dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlaffen oder nab erreihiem militärpfli tigen Alter sich außer- halb des Bunde8gebietes aufgehalten zu haben Ver- gehen gegen §. 140 Strafgeseßbuhes —, das Haupt- verfabren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet. Gleichzeitig wird das im deutschen Reihe befindlihe Vermögen der Angeschuldigten, soweit dasselbe zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens erforderlich ist, mit Beschlag belegt. IV M. 15/91.

Ratibor, den 21. März 1891.

Königliches Landgericht, 11. Strafkammer. Schmidt. Goede. Moetde.

r

geboren am 7. Februar

geboren am

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. {2956]

Das K. Amts3geriht München T Abth. A für Civ. Sawen hat mit Beschluß vom 6. ds. Mts. folaendes Aufgebot erlassen : :

Es ist angebli zu Verlust gegangen eine Lebens- versiherungêpolice der bayer. Hypotheken- und Wechselbank dahier Nr. 12047 fol. 169 G. B. Y. vom 18. Januar 1876, unterzei(net von den Direktoren Pühn und Sendtner, wona das Leben des früheren K. Forstgehilfen Friedrih Franzif: in Kehlheim, nunmehr K. Forstmeisters in Seestetten auf Lebensdauer für die Summe von 8000 A. ver- sichert ift.

Auf Antrag des K. Advokaten und Rechtsanwalts Dollmann Namens des Versicherten wird nun der Inhaber obigen Scheines aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am Mittwoch, 21. Oktober lfd. Js. Vormittags 9 Uhr im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 40, TII (Augustinerstock) seine Rehte bei Gericht anzumelden und den Versicherungs- {hein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloser- klärung erfolgen wird.

Münchea, 6. April 1891. :

(L. 8) Der Königl. Gerichtsschreiber.

Horn. 2792] Aufgebot. Es ift das Aufgebot folgender Fundsachen 1) des dem Hermann Rittner hier, Lehrterstr. 19, am 11. Januar 1891 am Brandenburger Thor zugelaufenen braunen langhaarigen Jagdhundes, auf den Namen „Hector“ hörend,

2) des von dem Karl Stephan hier, Stral- sunderstraße 26, gefundenen Portemonnaies

mit 15 A und einem goldenen Knopf mil einem Brillanten, des von dem Sohn des Gastwiriks Johann Soekbring zu Halensee Ende Okiober 1890 in der Potédamerstraße gefundenen braun- ledernen Portermonnaies mit 2 M. 40 «4 und einem Zahnstotzer, ans®@cin-nd von Gold, von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt. __Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen- s:ände werden bierdur aufgcfordert, pätestens in dem auf den 15. Juni 1891, Vorucittags 11} Uhr, vor dem unterzeiwncten Gerihte, Neue Fricdrih- firaße 13, Hof, Fiügel B pvart., Saal 32 anberauraten Termine ihce Ansprüte und Rechte arzumelden, widrigerfalls ihnen nur der AnspruŸH auf Heraus- gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Ansprus noch vorhandenen Bortheils vorbehalten, j:dcs weitere Ret derselben aber aus- geschlofsen werden wird. Verlin, den 3. April 1891. Königliches Amtsgericht I.

Abtheilung 49. [2793] Nufgebo:.

Es ist das Aufgebot 1olgender Sparkassenbücher der bicsigen slädtishen Sparkasse beantragt worden: 1) Nr. 299930 über 52,45 1, lautend auf Fräulein Bertba Niete bier, Stallschreiberstr. 20, von der X. Niete, Holzmarktstr. 66; 2) Nr. 587700 über 110 97 Æ, lautend auf Fräulein Elise Schwarz hier, Alcxandrinensir. 121, von der 2c. Schwarz, S@werinstr, 6, beantragt. Die Inhaber dic Urkun- den werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. November 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich: straße 13, Hof, Flüg!l B, vart., Saal 32, an- beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Verlin, den 3. April 1891,

Königlihes Amtsgericht I. Abtheilung 49.

[63533] Aufgebot.

Der Hâusler August Laurisch aus Schacksdorf hat das Aufaebot des für ihn ausgestellten Spar- fassenbucs Littera P. Nr. 7024 der hiesigen Neben- stelle der Niederlausitzer Sparkasse zu Lübben über 154 M 74 S beantragt. Der Inkaber des Spar- kassenbubs wird aufgefordert, spätestens in dem auf deu 2, Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumnten Auf- acbotêtermine feine Necchte anzumelden und das Spar- kassenbuh vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung detselben erfolgen wird,

Finsterwalde, den 6. Februar 1891.

Das Königlie Amtsgericht.

[63902] Aufgebot.

Der Handelsmann Michel Feid zu Bierfeld hat das Aufgebot des Spa1kassenbuhes Nr. 2834 der Kreis-Spar- und Darlehbnskasse Merzig, auf Jacob Schmitt, Ackerer zu Gehweiler, lautend, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Geri@te anberaumten Aufgebotstermine scine Rechte anzumelden und die U!kunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Merzig, den 9. Februar 1891.

Königliches Amtsgerit. [2789] Ausfertigung. Aufgebot.

Das auf den Namen Johann Vischoff, Dienst- knecht von Rekertshausecn, ausgestellte Einlagebüchlein der Distrikts\parckasse Hofheim Nr. 3793 mit fol- genden Einlagen:

50 A vom 27. November 1887,

100 Á vom 24, Oftober 1888,

225 M. vom 14. April 1889 ‘und

50 Æ vom 26, Mai 1890 ist zu Verlust gegangen. _ Der Bauer Iohann Rieß von Dürrfeld als ge- sclicher Vertreter seiner mit ihm kindervererbten Ehefrau Katharine, geb. Weber, und als Vollmacht- träger des Vormundes der minderjährigen eheleib- lichen Kinder des Johann Bischoff hat auf Grund seiner nahgewiesenen Berechtigung hierzu das Auf- gebo!8verfahren beantragt.

Demgemäß wird Au!gebotstermin auf Montag, den 19. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumt und der Inhaber des Eingangs bezeich- neten Sparkassenbuwes aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und das Sparkassenbuch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Hofheim, 7. April 1891.

Königl. bayer. Amtsgericht. (gez.) Mayer. Zur Beglaubigung : (L. S.) Der Königl. Sekreiär M et.

[2787] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der s\tädtischen Sparkasse zu Thorn Nr. 10582 über 15,14 , ausgefertigt für den minderjährigen Wladislaus Schikowski, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vormundes, des Käthners Peter Nadolski aus Elgiézewo zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, \pätestens im Aufgebots8- termine den 5. Novewber 1891, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte scine Rechte anzu- melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Thorn, den 1. April 1891.

Königliches Amtsgericht.

[2794] Aufgebot.

Das Sparkafsenbuh der städtishen Sparkasse zu Strehlen Nr. 10 091 über 48,26 Æ, ausgefertigt für Geschwister Reih zu Michelwitß ift angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers Hermann Reih zu Dobergast zum Zwecke der neuen Auéfertigung amortisirt werden.

Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor-

pl D091

unterzeiwneten Gerichte seine Rechte anzumelden und

das Buch vorzulegen, widrigenfalis die Kraftlos- erilärung dcsfelben erfolgen wird. Strehtien, den 28. März 1891,

Königliches Amts8geriht. Golds{midt.

[2797] Vekanuntmachung.

Aux den Antrag:

1) des Schiofsergesellen Robert Klupsch zu Görliß,

2) des Gastwirths Franz Tschöpe zu Penzig,

3) des Arbeiters Avgust Vollbriht zu Penzig,

4) des Häuslers Gottlieb Wunde zu Klingewalde, werden tie Inhaber folgender angebli verloren ge- gangener Sparkafenbücer :

zu 1 Litt. V. Nr. 3145 der Oberlgusizer Nehen- sparkasse zu Görliß über 8,28 4, lautend auf den Namen Robert Klupsch zu Görlitz,

¿u 2a Serie II. Litt. A. Nr. 1652 ter Oberlausitzer Provinzialsparkafse über 8044 4, lautend auf den Namen Antonie Amanda Tschöpe zu Penziz,

b. Setie IT. Litt. A, Nr. 2468 der Oberlausitzer Provinzialsparkasse über 79,50 4, lautend auf den Namen Hugo Tschöpe zu Penzig,

zu 3a Nr. 54455 der städtishen Sparkasse zu Görliß über 648,17 e, lautend auf den Namen des Arbeiters August Voillbricht zu Penzia,

B Nr. 59049 der städtischen Sparkasse zu Görlitz üker 16,85 A, lautend auf den Namen der minder- jäbrigen Lisbeth Vollbricht zu Penzig,

zu 4a. Nr. 53694 der städtishen Sparkasse zu Görlitz über 452,24 4, lautend auf den Namen des Dienstknehts Reinhoid Wunde zu Nieder Linda, _b. Nr. 57997 der städtishen Sparkasse zu Görlitz, über 669,83 M, lautend auf den Namen des Kutschers Julius Wunde zu Liebstein,

c. Nr. 13813 der Oberlausiter Provinzialsparkasse übér 442,90 6, ausgefertigt jür Johanna Tschirch in Lauban,

__d. N-«. 13814 der Oberlausitzer Provinzialsparkasse über 194,03 M, ausgefertigt für Amalie Tschirch zu Lauban,

__e. Nr, 20605 der Oberlausitzer Provinzial sparkasse über 122,13 Æ, auzgefertigt Tür Johann Gottfried Leder zu Lauban,

__f, Nr. 44166 der städtishen Sparkasse zu Görlitz über 1552,05 4, ausgefertigt für den Häusler Gott- lieb Wunde zu Klingewalde,

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 16. November 1891, um 11 Uhr Vormittags, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 55) ihre Rechte anzumelden und die betreffenden Sparkassen- bücher vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos werden erklärt werden.

Görlis, den 2. April 1891.

Königliches Amtsgericht.

[70079]

Nachstehendes

N Aufgebot

„Der Halbspänner Hermann Nolte in Hessen hat glaubhaft gemacht, daß das im Grundbuche von Hessen Band 1. Blatt 33 bei seinem Halbspänner- bose No ass 68 daselbst aus dem notariellen Doku- mente vom 8, Juli 1808 zu Gunsten des gemüths- franken Amtmann Georg Friedrih Floibo in Han- nover eingetragene Hypothekkapital von 150 Thir. Konventionsmünze = 462 M 50 -& vor dem 1. Ok- tober 1878 bereits zurückgezahlt, und der Inhaber der gedahten Schuld- und Pfandurkunde vom 27. Juli 1808 unbekannt ift. Auf seinen Antraq werden daher die unbekannten Inhaber gedachter Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspru machen, damit unter dem Recht 8- nachiheile, daß die Hypothekurkunde dem Eigenthümer gegenüber für Ffraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche spätestens in dem auf deu 22, Dezember 1891, Vormit- tags 10 Uhr, anberaumtea Aufgebotstermine unter Vorlegung der aufgebotenen Urkunde geltend zu machen. Der im Aufgebote vom 6. Februar 1891 auf den 25. September 1891 anberaumte Aufgebotstermin wird aufgehoben. Schöppenstedt, den 9. März 1891,

Herzogliches Amtsgericht, gez. P. Peßler.“ wird damit veröffentlicht. Schöppenstedt, den 9. März 1891, Der Gerichts\ch{reiber Herzoglihen Amtsgerichts. C. JIeimke.

[2785] Ausfertigung. Das Königl. Amtsgeriht Hemau bat unterm 2. April 1891 nachstehendes Aufgebot erlassen : Der Bauer Georg Wein als Besitzer des An- wesens Haus Nr. 17 zu Schwarzenthonhausen, ver- treten durch den K. Advokaten Brandl zu Regensburg, hat mit Schriftsaß vom 31, März, eingelaufen 1. April 1891, Antrag auf Amortisirung der auf feinem Anwesen nah Vortrag im Hypothekenbuche für Schwarzenthonhausen Band l Seite 38 ff. seit 17. Juli 1823 für 44 Fl. 22 Kr. oder 76,05 M. Restforderung der Benedikt Wein'schen Kreditorschaft zufolge Vergleihes vom 2. April 1829 eingetragenen Hypothek gestellt. Die leßte Einschreibung in Ansehung diefer Hypothek erfolgte zu 13. April 1832, Demnach find von der leßten auf die Forderung in Frage sih beziehenden Handlung an gerehnet mehr denn dreißig Jahre verstrichen und auch die Nachforshungen nah den rechtmäßigen Forderungsinhabern fruchtlos geblieben, Als Aufgebotstermin wurde die Sitzung vom Dicustag, 17. November 1891 Vorm.9 Uhr bestimmt und aber diejenigen, welhe auf die Forderung ein Recht zu haben glauben, zur An- meldung innerhalb sech8s8 Monaten, spätestens aber im Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelö\{cht würde. L die Richtigkeit des Auszugs.

emau, 7. April 1891. -

Gerichtéschreiberei des Königl. Amtsgerichts

dert, spätestens im Aufgebotstermine den 4, No-

vember 1891, Vormiitags 10 Uhr, bei dem | [70080]

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\{. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. j : Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

Bank-Ausweise.

Verschiedene Bek

anntmachungen.

Nachstehendes Aufgebot :

«Der Tischler Herinann Paulmann aus Evessen hat glaubhaft gemact, daß das im Grundbucbe von Evefsen Band 1 Blatt 35 bei seinem Brinksiter- wesen An O daselbst aus dem Kaufvertrage

2. Apri vom 5 Mai 1825 ¡u Gunsten des Roß- bändlers Auguit Heinrich Oppermann zu Mönche- Vahlberg ais Kaufzeldrückstand eingetragene Hypo- thekfapital voa 100 Thlr. Konventionsmünze = 308 M €6 S vor dem 1. Oktober 1878 bereits zurückgezahlt, und der Jnhaber ver geda@ten Schuld- ¡ 12. April

und Pfandurkunde vom E M 1825 kannt ift.

Auf seinen Antrag werden daßer die unbekanntea Inkaber gedachter Urkunde vnd Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit unter dem Rechts- nachtheil, daß die Hypotbekurkunde dem Eigen- tbümer gegenüber für fraftlos erklärt, die Hvpothek aber gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 22, Dezember 1891, Vormiit- mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlegung eer aufgebotenen Urkunde geltend zu machen,

_ Der im Aufgebote vom 6. Februar 1891 auf den 25, September 1891 anberaumte Aufgebotstermin wird aufgehoben.

Schöppenstedt, den 9. März 1891.

Herzogliches Amt8gericht. gez. P. Peßler* wird damit veröffentlicht. Schöppenstedt, den 9, März 1891, Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts. C. JIeimke.

unbes

[2788] ; Unsfgebot. _Die Wittwe des weiland Halbmneiers August Schoppe, Caroline, geb. Bertram, zu Altendorf hat für sih und als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder bebuf Löschung folgender auf dem Halb- meierhofe No. ass. 28 zu Aitendorf ruhender ding- lihen Rewte:

a. Abfindungen von je 75 Thalern für die Ge- schwister Daniel, Carl, Heinri, Friedri, Ludwig, Wilhelm, Caroline und Sophie EWchMoppe,

, Tlebenglängliher Unterhaltung für Johanne Schoppe, deren Tod niht hat nachgewiesen werden können,

welche aus dem Vertrage vom 6. September 1821, bestätigt am 24, November ej. a. herrühren, aber, wie glaubhaft gemacht ift, längst getilgt bezw. er- losden sind, das Aufgebot beantragt.

_Es3 werden daher alle, welche auf die Abfindungs- Kapitale beztv. das Recht zu b, Ansprüche mathen, aufgefordert, dieselbea bis spätestens zu dem am 1. Juni d. J, Morgens 11 Uhr, vor unter- zeihnetem Gerichte anstehenden Termine anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß bei niht ftatt- findenden Anmeldungen die Lösung der Abfindungen und des Unterhaltungêrechts im Grundbuche er- folgen soll. i

Holzminden, den 1. April 1891.

Herzogliches Amtsgericht. H. Cleve. 2786] Nusfgebot.

Auf den Antrag der verehelichten Marianna Wal- kowiak, geborene Wictacz, zu Kurnik, wird deren Ehemann, der jeßt ungefähr 46 Jahre alte Arbeiter Ludwig Walkowiak aus Mlodzikowo, welcher sh bis zum 5, November 1875 in Dabrowo, Kreis S{rimm, aufgehalten hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermin den 29. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 11, zu melden, widrigenfalls er wird für todt erklärt roerden. Schrimtm, den 3. April 1891,

Königliches Amtsgericht. [2791] Aufgebot. Der Steuermann Johann Frerichs Jelken aus Großefehn, vershollen seit 1877, wo er in Para- maribo ans Land gegangen ift, fowie der Matrose Jürgen Frerihs Jelken aus Großefehn, vershollen seit 1862, wo er auf dem seitdem nicht wiedergekehrten KuffshifE Catharina (Kapitän Assing) eine Reise von Norwegen nah der Ems an- getreten hat, werden auf Antrag ihres Bruders, des Schiffers Gerd Frerihs Jelken aus Mittegroße- fehn aufgefordert, sih späteilens in dem auf den 18. März 1892, Vormittags 10 Uhr, anbe- raumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls sie auf weiteren Antrag für todt e:flärt werden können und ihr Ver- mögen ihren Erben ais angefallen gilt. Die von den Verschollenen etwa zurückgelafenen unbekannten Erben und Erbnehmer haben zu diesem Termine sih ebenfalls zu melden, widrigenfalls sie später die über die Erbschaften der Verschollenen er- lassenen Verfügungen anzuerkennen \{chuldig und weder Rechnungsablage noch Ersaß der Nußungen zu fordern berechtigt sind, sondern ihre Ansprühhe sich auf das beschränken, was noch von der Erbschaft demnächst vorhanden sein möchte. Aurich, den 4. April 1891.

Königliches Amtsgericht.

[2796] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Auf den Antrag des Landmanns Franz Hinrih Michaelsen in Burgwedel und des Landmanns Kord Rethmann daselbst als gerihtlich bestellten Vor- münder des unbekannt abwesenden Jacob Michaelsen wird der genannte Jacob Michaelsen, geboren den 27. November 1820 zu Burgwedel, Sobn der wailand Eheleute Jacob Michaelsen und Catharina Maria, geb. Rethmann, zu Burgwedel, welher nah den angestellten Ermittelungen zuleßt in den Jahren 1852 und 1853 bei dem Eingesessenen Peter Sottorf in Lokstedt als Knecht in Diensten gestanden hat, seit dieser Zeit aber verschollen ist, hierdurch ge- rihtlih aufgefordert, \sih spätestens in dem auf Sonnabend, den 4. Juli 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgericht an-

(L. §8.) Der Königl. Sekretär Kirs\ch{.

beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigene