1891 / 90 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

4

Januar werden l ) ) ) Hähnle u. Gen. die Shlußworte „bestellt werden

sollen;

1891 errichteten Arbeiterausshüsse“ aufgenommen

endlih wollen die Abgg. Dr. Gutfleis, in Ziffer 1

erseygen durch die Worte „bestellt und durch gemäß den Be-

stimmungen unter Ziffer 4 gewählte Vertreter der wähnten Kasseneinrichtungen n. : Nbg. Sch&midt (Elberfeld): Die Sozialdemckraten bekämpften die Arbeiteraus\{Üüsse und wollten

gänzt

führe!

einander in Parallcle stellen. den Klassengegensay zwischen Ar helfen. Es liege ein Bedürfniß des Arbeitern und Arbeitgebern vor, :

cue Genüge geleistet werde, so werde niht vershlechtert ,

Arbci Verh besser gewi Aber

gemel

und be billiger

entschck und ur

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beiteraus\chüse, wenn fie aus gebeimen Wa gingen, nüßlich wirken würden. che, wolle verhindern,

flusivfrifst bez ( D . lus {nell zwischen heute und dem Inkra*ttreten des Gesetzes

bestän folie

felbst melinc

Werkmeistern mißbräuchlih gehardhabt werden fönnten

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t. G8 e Unbequemlichkeit und \ch{on jetzt zetge günstige Einwirkung ZINTCTeNe i entgegenstehenden Interessen gleich herbeigeführt.

die Arbeiteraus\chüsse heute

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leden, wie

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t, wachsen solle, Rel i | n Dak die Arbeiteraus\{chüsse bei ruhiger Entwickelung würden, sei ihm nicht zweifelhaft. Au

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gebildet wurden,

haltenen Kontrclen unterliegen

den er- niht angehörigen Arbeiter er-

dafür die Arbeiterkammern ein- Institutionen ließen sich gar nicht mit Die Arbeiteraus\chüsse würden zweifellos Arbeitern und Arbeitgebern vermindern Meinungsaustaufche8 zwisen wenn diesem Bedürfniß dur das persönliche sondern im Gegentbeil ver- i a mon, Dag die Arbeiterausschüs? eine Komplikation mit sich führten. die Erfahrung, daß die Arbeiterauês\cchüsse eine hätten. Durch Arbeiterautswüsse werde das beider Parteien in gleihem i geroahrt, werde durch Verbandlungen ein ih dafür

diese beiden

und

Die Kommission babe

nit obligatoris{ch einzuführen, halle @ G auUO o

Arbeiteraus\chÜüssen aufoctrevirt würden, überall eintreten fei ibm klar, daß die Ar- der Arbeiter hervor- Sein Antrag, der si auf die Prä- ß da, wo jetzt keine Ausschüsse

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die Dinge lägen, Vertrauen zu den Fabriken

wenn das

daß se nîibt

allen

Wahlen

diesem Gesetz ent-

welche dann nicht den in 1 Bebel wolle ja

würden. Der Aba.

die zur FKabrikführung nöthige Disziplin aufrecht erhalten wissen,

hor Uv,

daß die dazu nötbigen Strafbestimmungen von einzelnen

Er (Nedner)

gebe das zu, aber dagegen gebe es als Aushülfsmittel nur die Arbeiter-

aus

bc eins

üsse.

lußt

Von Wirkung nit, denn Kammern, welche sich 900—409 000 Arbeiter existicten, erstreckten. 6d gaben zu erfüllen. wür Unternehmern

den Arbeiterkammern verspreche er si aber diese auf Beziuke, in welchen bâtten ganz andere Auf-

T die Arbeiteraus\{üsse dur die Unternebmer den, daß man Mitglieder der ANus\chüsse, die sich den

als mißliebig erwiesen, aus der Arbeit entlasse, fürchte

[B

: M, T 21 : ? L R A E er niht. In einzelnen Fällen werde das 1a vorkommen fönnen, aber man müsse doch niht von einzelnen Fällen auf die Allgemeinheit

\{chließen, und unter denen e8 E / Fehler begangen, daß man die Arbeiter zur

Men} jeßt

ihrer Angelegenbeiten nicht etwas für sie, aber nichts dur ße habe thun wollen, Zustand abgeändert Acbeitsvertrages

4 on (Ci, den

die Unternehmer gewissermaßen auch und \chlechte gebe. Man habe bis Verwaltung babe, daß man wohl jeßt solle dieser

Freiheit des und

\{ließlich seien

gute mit herangezogen

Ver MUL DIE diese Besserung cintreten,

werden. Gerade

eintrete, müsse für

dafür, daß diese Besserung von unten herauf vorgenowmen wet de, wie

es in den Arbeiterauss{üssen ermögliht werde. es bierbei nicht, sagten ja die Sozialdemokraten

Große Worte thâten seibst, hier muse die

Sache praktis angefaßt werden, und das thue man niÞbt mitt:18 der

Arbeiterkammern, | fammern, wie sie von dem Abg. Bebel vorgeschlagen

Arbeiter-

der Arbeiteraus\{chüsse. Die | bildeten

seien,

Jondern

die merkwürdigste Mischung von Bureaukratie und Ubsolutismus ; die

Kamrt

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gegensäue,

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Stimme daraus einem

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vertretungen

bezüg (78

nicht

ec zur Kasse gebörigen Arbeitern die Betbeilltgung bet der

seten obne diesen Gegensätzen Stimmengleichheit ein und der Vorsitende habe keine Stimme 118 von fönne, mit alleiniger Ausnahme der fungs8instanz habe. aufmerksam, daß der Amendements die also unzulässig sei, \ch in weitem Umfang über die cite zu verbreite ern : zur Verhandlung 1 dürfen. Jedenfalls müsse man sich davor tuten einzuführen, von Aufsichtsfstelle bildeien. Ui der handele t nicht alle Arbeiter Arbeiteraus\chuß b 3e

n)

Zusammenstellungen der íôIntere}|en- Bersuh zu machen, zwischen vermittels, In den Kammern Antrag als abgelehnt gelten, das bedeute also, daß

ung getroffen werden Kammer als

fungire und wo torsitzende eine (Präsident von Levezow macht den Redner : weder in e noQ in (LOLND Arbeiter wäbnt werden, es rfamtmern Ì Gegensatz jandeln zu solche Arbeiter- die eine Verquickung von VerwaltungS8- un Fm Uebrigen empfehle er seinen Antrag nit angebörigen Arbeiter. franfenfassen, die Vorstand als auch diesen

L ), dor Zu-

künstliche aud nur Den irgendwie zu

den Kammern eine Entscheid

Er habe geglaubt, die Arbeiterkar stehenden Arbiiteraur

den Kafsseneinrihtungen h dabei namentlich um ¿t des Betriebes umfaßten und deren eut et, Sein Antrag wolle, dak

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sammensezung des Ausschusses zugesichert werde.

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Abg. Bebel: solhem Maße gesungen worden, daß man si 1 haib man denn nicht zu ihrer oblizatorishen Cinriwtung Die Thatsache, daß man davon habe absehen mU)en, ungen ibren Haken haben müßten.

eraut\chüe beute in ern müsse, wes- gekommen sei. zeige \chon, daß

Dechel-

CO\ nf I Al ck M v l 55+ Das Lob der Arbei!

Der Abg.

häuser bezeichne sie als am Besten geeignet, den Kamp! gegen die

Sozialdemokratie aufzunehmen, sie vielfah aus Sozialdemokraten zu! ärgere Selbsttäuschung könne eigenthümliche mitteln den großen Klassenkampf aus der Welt schaffen föônne. Arbeiteraus\{chüse, in denen Sozialdemokraten gebern, wi l beweise nur, daß die sozialdemokrati seien, die Arbeitera

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timmungen D Gleibbere{tigung der Arbeiter innerhalb der Arbeiteraus\ckchü}e Ausdruck komme.

Das sei um so verwunderlicher, als

sammengeseßt sein würden. Cine überhauvyt eine Paliativ-

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es nit geben, wie es Anschauung sei, daß man mit derartigen säßen, mit den Arbeit- gut zusammenarbeiteten

\{hen Arbeit r nit di

¿e man sie ausgebe. Der Abg. Wölmer

18\chüNe als cine Art konstitutionelen Syitems. Wären n konstitutionelles Svstem, so würde seine (des Redners) disfutiren, aber davon sei garniht die Rede. Die ein- des 8. 134h zeigten ganz deutli, daß die nicht (§8 stehe vielmehr ganz in dem Belieben des wie er die Aus\chüsse zusammenseßen wolle. Er habe i Art Filtcirsy\tem einzuführen, sodaß nur ¿ewählt würden, die er darin baben seine Partei sich nicht einverstanden erklären. Solche ichte ein \cheinkonstitutionelles verdecken. Wären genaue annehmen ließe, daß der Vertreter zum Ausdruck : tebe aber in den

der Abg. Oechelhäuser zugebe,

uschuß

beute nehm

meint, die

Arbei

die Arbeiter bei der gezogen

Arbei kreis in se bar;

\ch{chlâ;

Nba, Dy Qr 0!

zwei die A schaft

Arbeitern und Arbeitgebern überhaupt nit, daru tre!e sle den

Arbe!

Nrbeiterauss{üssen

Das der beide sei

gelegt.

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zu wählen geschrieben,

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unmittelbaren

(Sara werfe Insti aber

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Einrichtung,

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Betriebékrankenkasse gchörten, eine Bertretung im Arbeiteraus\ch{u)|}e

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verträten, damit das Vertrauen der Arbeiter zu den Arbeciteraut\chüssen,

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Hirsch

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und nicht den freien Hülfskassen anzugehören, Antrag Hirsch abzulebnen. :

Atg Dr. Böttcher: Die Theorie des Abg, Bebel von den unwirk- famen Palliativmitteln wäre richtig, wenn die Frage ledigli) zwischen der bestehenden Staats- und Gesellshafts8ordnung und dem Staats, und Gesellschaftsideal der Sozialdemokratie stände.

seien

Frage die beiter

fämn ODech

als bestes Mittel gegen die Sozialdemokratie empfohlen und anderer-

feits ausíd

demokratische bringen aramm ,

Ford haf beite deruz

fozia

zur Unzufriedenheit tische

1ager A! ot K bleib

fells(zafts8ordnung Mittel felbst wenn ste mit den Acbeiterausshüssen die BYBersöhnung nicht er-

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reibe, | versteckter.

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Yrbeiteraus\chüsen die soziale Frage gelöst zu haben glaubten, : KFamyf zwishen Kapital und Arbeit werde so lange bestehen, bis die sozialen Begensäße ausgeglichen seien, und das et nur mözlich,

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Nrbeiterparteien aller Länder eintg.

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auc nie bestritten, sondern stets

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Minderheit nicht erreiht sei,

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Zustand wirklicher Freiheit und Gleichheit sih befinden würden.

stôren, daß die große Zahl der Wähler, die ihn und

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a¿bmer dadur in Angst verscßt würden, immer etwas herguß- df

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srbeiteraus\chuß zurüdzufommen.

Gelcimer Ober-Regierungs-Rath Lohmann: Gegen die redak-

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e roieder die Auffassung martirt, 4 L

zwischen den einzelnen Unter- Der Abg. Schmidt habe ge- Arbeiterkammern fönnten nicht das erreihen, was die erreichen sollten. Nur in dem Punkte, daß Begutachtung der Fabrikordnuung zu Rathe Arbeiterkammern mit den

geführt würden, meist Kampf ern und thren Arbecitecn feien.

terauss\(Güsse

werden sollten, stimmten die ieraus\@üfen überein. In allem Uebrigen sei der Wirkungs- der Arbeiterkammer ein vollkommen verschiedener. Dec 8, 134 h ¡ner Gesammtheit sei für seine Partei prinzipiell unannehm- sie habe daker aub feine Veranlassung, mit Albänderungsvor- ren für die Organisation der Arbeiteraus\{chü|se hervorzutreten.

Die Sozialdemokratie zeige nah Bedürfniß versGiedene Gesihhter, auch wenn es sich um Dinge handele, 1a ihrer Meinung auf dem Boden der bestehenden Gefell- 8crdnung geordnet werden könnten. Sie wolle den Frieden zwischen

teraus\{ü}en entgegen Der Abg. Bebel meine, daß zwischen und Arbeiterkammern nibts Gemeinsames fei, @ emeinsame sei das große Prinzip, daß dur Zusammenwirken Arbeitgeber und Arbeiter eiwas Ersprießilides sür fh erzielen lasse. Die Zusammensczung der Ausschüsse keineswegs in das Belieben der Unternehmer allein

Den Unternehmern sei nicht eine Musterkarte Wablmodis zur Verfügung gestelit, aus denen he haben: der Wahlmodus sei vielmehr fest vor- die übrigen Modi seien nur Surrozate für die Fälle, wo nisationen bereits beständen. Ueberall aber sei das Prinzip der und geheimen Wahl festgehalten. Damit sei die ntie gegeben, welche die Sozialdemokraten verlangten. Man seiner Partei die Mangelhastigkeit und Unvollkfommenheit der tution der Arbeiterausshüsse vor. Alle solche íInstitutionen seien aus kleinen Anfängen erwachsen; das gelte auch von den teraus\Müssen, die sich erst noch vervollkommnen müßten, die Sozialdemokraten verwürfen sie als unvollkommen, sie überhaupt keinen Sinn für das gescichtlih Gewordene

Seine Partei begrüfie die Nrbeiteraussclüsse als fegensreiche obne audererseits übertriebene Erwartungen daran zu bitte daneben dringend um die Annahme \seincs An-

en. Gr i sein welche nit zur Fabrik- oder

auc den volljährigcn Arbeitern,

Diese Arbeiter wären sonst gänzlich unverireken (Fg

währen. n so | ] daß die Ausschüsse auch wirkli alle Arbeiter

er erforderlich, uf die ganze Institution gebaut, vorhanden set. lcn Anträge Gutfleish sei nichts einzuwenden, Den Antrag könne er nit empfehlen. Er sage nichts über die Art | è der Vertretung der betreffenden Arbeiter, der Arbeitgeber würde wissen, in welcher Anzahl diese Arbeiter im Arbeiteraus\{chuß sein müßten. Die Fassung des Antrags ei in feiner e genügend, aber aub an und für sh enthalte der Antrag Verbesserung, da er das wohlgeordnete B trie se Kronfkenkassen- nur stören würde. Die Ziffern 1 bis 3 soilken ja den Arbeit- 1 die Bildung von Arbeiterauss{chüssen erlei@tern., Man sollte nichts thun, dies wieder zu vereiteln. (Es fönne au nit im re der freien Hülfskassen liegen, den Arbeitgebern einen neuen ß zu geben, ihre Arbeiter zu zwingen, den Betriebsfrank'enkassen | Er bitte deshalb, den

und

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Diese beiden Gegensäße aver es ständen sh in dieser Unternehmer und die der Ar- Arbeiter seien durhaus nicht Der Abg. Bebel glaube den Abg. weil er die Arbeiteraus\chüsse

unversöhnlich, Interessen der gegenüber, Und ote ¡tlich Sozialdemokraten. elhäufer im Widerspruch mit si,

absolut

gemeint habe, man könne au mit sozialdemokratischen Arbeiter- busen auskommen. Es sei ja gar nicht gesagt, daß selbst sozial- Arbeiteraus\hüsse nicht auf einen anderen Weg zu Die Sozialdemokraten hätten ja ein doppeltes Pro- dann dle

wären. inmal ibre Forderungen für die Zuklunst und : erungen, welche sie innerhaib der jeßigen Staate unv Gefsell- tsordnung erreichen wollien, und sie thäten Alles, daß die Ar- r nit zufrieden werden könnten. Aber selbst, wenn alle For- igen der Arbeiter bewilligt würden, bliebe doch noch der große le Gegensatz, und die Arbeiter würden immer noch darin Grund ) finden, Man könne unmöglich die fozialdemokra- n Anträge annehmen, weil die Sozialdemokraten do) immer 1 würden: Mögen Sie achen, was Sie wollen, die Arbeiter en unzufrieden, so lange Sie nicht unser Ideal einer neuen Se» erreihen. Seine Partei wolle aber trotzdem dîe zur Aussöhnung und ein solches fei der Yrbeiterihuß, und so sei ihr doch cin Konflikt auf offenem Felde no® [lieber als Nach diesem Eifer, der für die Arbeiterauss{üsse als wenn die Herren mit diesen Der

Abg. Bebel: idelt werde, \ccine es wirkli,

1 die jeßige SGeseUschaftsordnung beseitigt Jei Dacina seièn die inia. Bis dahin würden alle Palliativ- Auch seine Partei bringe aller- Dalliatiomittel in Lorschiag, alle ihre Anträge ge- , blaze aber nur Mittelchen vor, die au) etwas n, nit solche, die bloß einen {ônen Schein hâtten, aber nichts teten. Der Abg. Dr. Hirsch beate garnicht, daß die Aus\chÜühe „in threr Mehrzahl“ aus gewählten Personen bestehen soliten, n liege \chon, daß eine gewisse Zahl von Mitgliedern dieser Aus» ïe von den Arbeitgebern eraannt würde. Der Abg. Pr. Böttcher daß die deutshe Arbeitecschast der Sozialdemokratie, das habe seine Partei nur bef auptet, daß d!e flassenbewußte i, Seme Partei habe fein Intere))e Urt eiter unzufrieven zu erhalten. So lange aber as der Bcseitigung der Unterdrückung einer Mehrheit durch eine würden die sozialdemokcatiihen Arbeiter frieden bleiben ; sie wücden es bleiben, bis alle Menschen in einem

elhen nit d28 Geringste ändern. 1ogenannte

dabin.

7A OLE

identisch sei mit

eiterschaft sozialdemokratifch sei

müsse er dem Abg. Bebel zer- seine Genossen ablt babe, aus lauter Sozialdemokraten bestehe; nicht die Hälfte, Redner) glaube kaum ein Viertel dieser Wähler sei fozialdemo- ih. Die Arbeiter hätten nur in großen Massen für die Sozial- ofraten gestimmt, weil se glaubten, daß sie, wenn die Unter-

Abg. Möller: Die Illusion

¿n könnten.

1ize-Präsident Graf Ballestrem den Redner, auf den

bittet

do aber in Zusammenhang eri{chwere

töller: Diese Frage stehe

¡es2t ; eine derartige strenge Geschäftéführung vie Begrüadung der Anträge.

Gent Graf Ballestrem: Bei der Generaldebatte

¡u solcher allgemeinen Besprehung Ge-

n2 man mit diesem Gesey nie zu Ende,

1araohen Generaldebatten halte.

[aube bo im Rahmen der Ausführungen

¡z2ia, auf die eine Erwiderung zulässig

Der Abg. Bebel habe ih

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der fi ja große Verdienste um die Arbeiteraus\{Üüsse erworben habs, diese Einrichtung {wer geschädigt habe, gewiß unabsictlich, dura) die Bemerkung, daß durch die Arbeiteraus\{üsse ein Kaimnvf ge- führt werden solle gegen die Sozialdemokratie. Er (Redner) fürcte, daß in weiten Arbeiterkreisen, welche keineswegs zur Sozial- demokratie gehörten, dieser Kamvfruf abshrecken und von vornherein cine Unpopularität ana dieses Institut heften werde. Der Abg. Oechelhäuser babe diese Worte gewiß nit so gemeint, wie sie aud- gelegt worden seien. Er habe wohl nur gem int, daß durch das ge- deiblide Vorhandensein und Wirken folcher Ausschüsse implicite die Sozialdemokratie zurückgedrängt werden würde. Nach feiner (des Redners) Ueberzeugung follte man Alles vermeiden, was als cine Portcinahme irgendwelcher Art in diesen Ausschüssen gelten könnte. Entscbieden müsse er der Meinung des Abg. Bebel ent- gegentreten, dasz eigentli die gesamnite Arbeitersha\t der Welt jet sozialdemokratisch sei. Nirgends seien die Arbeiter klassen- bewußter, als in England, und doch seien die Zoztaldemokt’caten dort nur ein {was Häuflein,

Damit s{licßt die Diskussion.

8 134 h wird mit den redaktionellen Anträgen Gutfleisch und dem Antrage Schmidt (Elberfeld), aber unter Ablehnung des Antrages Gutfleish-Hähnle angenommen. Gegen 5 Uhr wird die Fortsegung der Berathung au} Donnerstag 11 Uhr vertagt.

Hans der Abgeordneten, 15, April, des ZJFnnern

69, S

ißung vom Mittwoch, Der Sitzung wohnt der Minister Herx furth bei.

Die zweite Berathung der

wird fortgeseßt im Abschnit V1: gemeinden, Nach §. 73 sollen Gemeindevorsleher und Schöffen auß 6 Jahre gewählt werden. Die Kommission hat den Zusaß ge macht, daß die Gemeindevertretung die Anstellung cines be soldeten Gemeindevorstchers beschließen kann; diejer fann dann auch außerhalb des Kreises der Gemeindeangehörigen gewähll werden, und zwar erfolgt die Wahl auf 12 Fahre.

Abg. von Bockelberg will den Gemeindevorsleher au} 12 Jahre wählen lassen, während Abg. Freiherr von Huene den von der Kommij)sion beschlossenen Zusay streichen will.

Abg. Freiherr von Huene will die Gemeindevorsteher niht auf 12 Jahre gewählt haben. Die Gemeinde müsse das Recht erhalten, alle 6 Jahre wenig!tens Kritik an der Amtsführung des (Gemeindevorstehers üben zu können, Der Zusa sei nur beschlossen mit Rücksicht auf die großen Vorstadtzemeinden; die “Anstellung besoldeter Gemeinde- vorsteher müsse aber unter allen Umständen verhindert werden. Wenn die Verwalkung etner Gemeinde so große Müßewaltung erfordere, daß sie dice Kraft cines Mannes in Anspruch nehme, \o könne man die Entschädigung so hoh bemessen, daß sie einer Be- foldung gleih?omme. Die Autorität des G-meindeyorstehers müsse dadur) gesichert werden, daß er in die Lage komme, jeden Augenblick sagen zu können, wenn thn die Gemeinde ärgere: „Jch vanke, sucht euch cinen anderen.“

Minister des Junern Herrfurth:

Was zunächst den Antrag des Hrn. von Bockelberg und Genossen anlangt, so schließe ich mich den Ausführungen des Hrn. von Huene in allen Punkten an. Gin gleiher Äntrag war bereits in der Kom- mission gestellt, er ift dort aber abgelehnt worden, und i glaube, die Gründe, welche damals von den politischen Freunden des Hrn. von Bockelberg angeführt worden sind, sind durchaus zutreffend, Es ist dort hervorgehoben worden, daß die Regieruagsvorlage den Vorzug verdiene, da eine solche lange Amtsdauer von zwölf Jahren den Beamten leiht cine Unabhängigkeit geben könne, bie für das Ge- meindewesen nicht zweckmäßig sein würde Die öffentlihe Meinung müsse in der Lage sein, dur eine in nicht zu langen Zwischenräumen wiederkebrende Wahl eine Kontrole auszuüben. Ih fann mich dicsen Ausführungen nuc anschlicßen und biite, den Antrag des Hrn. von PBoelberg und Genossen abzulehnen.

Was den Antrag von Huene auf Streichung des zweiten Absatzes anlangt, so ift diese Bestimmung allerdings in der Negierungêvor- lage nit vorhanden gewesen, nnd der Hr. Abgeordnete Fceißerr vo1 Huene hat vollsländig Recht, roenn er sagt: es ist naHträglich diese Bestimmung von der Kommission nux hineingebracht worden mit Rücksicht auf die cxceptionellen Verhältnisse ganz großer Gemeinden, namentlich solcher, welche den Gharafter stärtisGer Vororte haben ; sie beruht, wenn ih mi recht erinnere, auf den ausdrüccklihen Pe- titionen derartiger Gemeinden.

Nun möchte ih aber do die

Landgemeindeordnung Verwal\uung der Land

nz

Bedenken, welche der Abg. von Huene hiergegen geltend gemaht hat, nit für durhschlagend erachten, Er sagt zunächst, es sei diese Bestimmung über- flüssig; denn man fönne ja die Entschädigung nah §. 85 î9 hoch bemessen, daß fie den Charafier einer vollständigen Besoldung annähme. Sind die Mühewaltungen in den größeren Gemeinden so groß, daß se die aus\chließlihe Kcaft eines Mannes in Ansyruh rehmen, so würde man ihm eben auch eine entsprechende Ertschädigang geben müssea, die ibm die Möglichkeit einer angemessenen Lebenéhaltung sichert. Aber, meine Herren, einige Unterschiede find immerhin vorhanden. Auf Grund des §. 85 kann dem Manne meines Grachtens niemals die Pensionsfähigkeit seines Ei:.kommens gewährt werden, mährend dies nah der Bestimmung im Absag 2 zulässig sein würde. Sodann bâlt der Abg. Freiherr von Huene für bedenklih, eine raslaemeinerung solcher Einrichtungen herbeizuführen. Jch trete

a vollständig beiz i bestreite nur, daß irgendwie die Absit§t der Kom- on oder die Regierung, die diesem Kommissionsvorschlag zugestimmi irgend etwas Anderes zu schaffen als Au s- Es ift hier deshalb * gewahlt, wal den Gemeinden,

zegangen ift,

für Ausnahmeverhältniffe.

das Wort „Gemeindevertretung

vorausge‘ezt hat, daß in

nit so groß find, daß dort eine Gemeindevertretung bestehen muß, dieses Verhältniß ni ch1 stattfinden kann. Ja, ih glaube, muß roh ein Schritt weiter gegangen werden Ich würde z. D fein Bedenken haben, und damit vielleicht das Bedeuken des Pru. von Huene beseitigen, wenn man diese Bestimmung auf (Gemeinden mit kollegialischem Gemeindevorstand beschränkte, deun in diesem Falle, welher ja auh nur eine Ausnahme wäre, wlirde man die Möglichkeit haben, zu sagen: hier liegt zunuüchst heden}alls cine ehrenamtlihe Verwaltung durch die Zuziehung gewähller S(hössen vor, und es ist deswegen in diesem Kalle ein besoldeter Gemeinde- vorsteher ausnahmswelse ohne Bedenken Aber ih glaube, nach der Absicht, die die Kommission und di- Königliche Staateregierung gehabt bat und mit Rücksicht daraus, daß die Genehmigung des Kretiso

aus\chusses erforderlich ift, ist die Gesahr eines Mlhbrauchs dieser

bedauere, daß der Abg. Oechelhäuser,

Bestimmung vollständig ausgeshlo}sen und ih wlirde beöhalb, obwohl

cine folhe Bestimmung in der Regierungsvorlage nicht vorhanden war,

meinerseits die Beibehaltung dieses von der Kommission beigefügten

Zusatzes für zweckmäßig erachten.

Abg. von Bocelberg zieht feinen Antrag zurü,

Abg. Eberty empfiehlt die Annahme des von der Kommission vorgeshlagenen Zusaßes; wenn man befürchte, daß dadurch das bureaukrati|che (Clement das Uebergewicht gewinnen könne, so empfehle es si vielleicht, die Vorschrift fo zu fassen, daß besoldete Gemeinde-

vorsteher nur da bestellt werden könnten, wo ein fkollegialisher Gemeindevorstand bestehe, sodaß neben dem bezahlten Beamten auch pie Söffen im CGhrenamt an der Leitung der Gemeinde betheiligt sind. Redner stellt einen dahin gehenden Antrag.

Abg. Freiherr von Huenc is dur diesen Antrag noch nicht beruhigt.

. Abg. Hobrect glaubt, daß der Antrag Eberty alle Bedenken für den größten Theil der betheiligten Gemeinden beseitige. Abg. reiherr von Puene: Vie Landgemeinden, welche einen städtishen Charakter hätten, sollten Städte werden; es sollten aber nicht ihretwegen Vorschriften in die Landgemeindeordnung hinein- lommen, welche für die übrigen Landgemeinden niht paßten.

Abg. Ebert y: Ob diese Landgemeinden Städte werden wollten oder nit, solle man ihnen füglich überlassen; jedenfalls müsse man auf solche Landgemeinden Nücksiht nehmen und ihnen die Möglichkeit der Berwaltung threr Angelegenheiten sichern.

Abg. Dr Krause empfiehlt die Annahme des Antrages Gberty; die ablehnende Haltung des Abg. Freiherrn von Huene sei nur eine Konfequenz feiner Abneigung gegen den kfollegialishen Ge- metindevorstand, i Abg. Freiherr von Huene: Man sehe, wie bedenklich die Ein- {öhrung des fkollegialen Gemeindevorstandes sei; deshalb solle das Haus sih hüten, auf diesem Wege weiter zu gehen.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa kann die Folge- rung nicht anerkennen, Day die Streichung des Absatzes die Aus- \c ließung jeder Entschädigung, die den Charakter einer Besoldung trage, und der Pensionsberechtigung bedeute. :

Abg. Dr Weber (Halberstadt) macht darauf aufmerksam, daß nach dem Antrage Eberty nur durch ein der Bestätigung des Kreis- ausschusses unterliegendes Ortsstatut ein bezahlter Gemeindevorsteher angestellt werden könne, Das set geeignet, alle geltend gemachten Be-

en ( | denken zu bescitigen.

Hierauf wird der Antrag Huene unter Ablehnung des Antrags Eberty angenommen, sodaß also der zweite Absatz gestrichen ist.

S. A (7 werden debattelos angenommen.

5. 78 enthäit die näheren Bestimmungen über den Wahlakt. Hierzu beantragt Abg. Freiherr von Huene, einen neuen Absayz einzufügen, wie folgt:

Da de Wahl durch die Gemeindeversammlung statt, so wird das Stimmrecht nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 48 ausgeübt S Abg. Boh glaubt, daß in jedem Falle für die Wahl der Ge-

meindevorsteher und Schöffen eine besondere Wählerliste aufgestellt

werden müsse; er beantrage daher statt „Gemeindegliederliste“ zu fagen „Wählerliste". Ferner beantrage er, ausdrüctlich zu sagen, daß

Gemeindcmitglieder, die mehr als eine Stimme haben, auch cbenso viel Stimmzettel bei der Wahl abgeben dürfen, als ihnen Stimmen zustehen Sein Antrag werde für die Gemeindevorsteher verständlicher lein, als der Antrag Huene.

Minister des Fnnern Herrfurth:

Mit dem ersten Antrage des Hrn. Abg. Bohy, im ersten Absatz das Wort „Wählerliste“ fiatt „Gemeindegliederliste“ zu fetzen, bin ih einverstanden. Auch bin ih einverslanden mit der Auffassung, von welcher sowohl der Antrag des Abg. Bohß als der Antrag des Hrn. Abg. Freiherrn von Huene ausgeht. Jh glaube aber, daß die Fassung des Antrages des Hrn. Freiherrn von Huene den Vorzug verdient,

Zunächst scheint es mir niht möglich, in der zweiten Lefung aus- drücklich in dem §8, 78 einen §8. 48 Nr. 2 zu citiren, der nit vor- handen ift und der vielleiht in der driiten Lesung wiederkonmmen wird. Diesem Bedenken trägt der Fassung nah der Antrag des Freiherrn von Huene Nechnung. Jch glaube aber, daß auch font der Antrag desselben den Vorzug verdient. Jh möchte nur Hrn. von Huene fragen, ob er nicht vieleiht noch den zweiten Absatz dahin ändern möchte, daß nicht gesagt würde: „jeder Aufgerufene legt feinen Stimmzettel uneröffnet in die Wahlurne“, fondern daß der Pluralis gewählt und gesagt würde: „die Aufgerufenen legen ibre Stimmzettel uneröffnet in die Wahlurne“; dann trifft dieser Passus auch den § 48, wie er in der zweiten Lesung an- genommen worden ist, und wenn dann in dritter Lesung in trgend einer Form der §. 482 angenommen werden sollte, so brauchen wir hier keine weitere Acnderung eintreten zu laffen : Abg. Freiherr von Huene behauptet, daß sein Äntrag verständ- licher sei als der Antrag Bohtz. Cigentlich sei der Antrag überflüssig, denn nachdem das Stimmrecht cinmal festgestellt sei, müsse es überall Platz greifen. : i

Abg. Boht zieht nunmehr seinen zweiten Antrag zu Gunsten des Antrages Huene zurü. E

Bei der Abstimmung werden der erste Antrag Boh und der Antrag Huene angenommen. I

Do erflärt die Wahl durch Zuruf für statthaft, wenn keiner der Wähler Widerspruch erhebt. Diesen Paragraphen beantragt Abg. Freiherr von Huene zu streichen,

Abg. Ebert y schließt sih diesem Antrage an.

Minister des Jnnern Herr furth:

Meine Herren, ih vermag diese Gefahr niht anzuerkennen. Ein moralisher Zwang liegt meines Erachtens in dem Antrage auf Akklamationéwahl nicht, wo diese Akklamationswahl nicht stattfinden kann, sobald ein Allereinziger widerspriht. Wenn die Stimmung eine derartige ist, daß die Mehrheit nicht modo acclamationis wählen will, dann'können Sie sicher sein, daß si nicht nur Einer, sondern auch eine größere Anzahl finden wird, die gegen die Akklamations- wahl Widerspru erhebt. (Widerspruch im Centrum und links.)

Abg. vou Strombeck befürwortet den Antrag Huene.

; abg, Freiherr von Huene: Schon auf den Kreistagen habe er die Beobachtung gemacht, daß Akklamationswahlen sehr unzweckmäßig seien, und er habe in dem Kreistage, dem er angehöre, angekündigt, M er in Zukunft gegen jede Afflamationswahl Widerspruch er- heben werde. Die Gemeindevorsteher - Wahl sei so wichtig, daß man sih die Zeit und die Mühe nehmen müsse, durch Stimnzettel zu wählen.

y Abg. Dr. Weber (Halberstadt): Seine Freunde hätten {hon in

n Kommission die Streichung dieses §. 81 beantragt, Cine Ge- m er Cann werde unter Umständen einer älteren verdienst- D q Persönlichkeit gegenüber, die niht mehr leistungsfähig sei, in

erlegenheirt kommen, wenn von einer Seite die Akklamationswahl O werde.

Abg. Dr. Gerlich bittet G Berei

. j um möglichste Vereinfahung des Wahlverfahrens. Bei erheblihen Minoritäten in der Semeinde- versammlung werde immer Widerspru gegen die Akklamationswahl erhoben werden, und wenn der Paragraph gestrihen werde, fo würden in der Praxis do Akklamationswahlen vorkommen.

Abg. Lamprecht erklärt sich für die Beibehaltung des Para-

graphen, weil die Zettelwahl Agitationen Vorschub leiste. Der Bauer des Ostens habe keine Furcht, seine Meinung offen aus-

Minister des Jnnern Herrfurth:

Ich bin auch für Beibehaltung des §8. 81, aber aus andere Gründen wie der Herr Vorredner. Ich sage, es ist lediglih ein Abkürzung des Verfahrens, wenn die Wahl durch Akklga mation herbeigeführt werden soll, Gründen habe ich meinerseits diesen Paragraphen aufgenommen

ih nicht acceptiren; denn sie laufen darauf hinaus, daß der Afkklamationswahl ein anderes NMesultat erzielen als durch die Zettelwahl erzielt werden das ist niht die Ansicht und nicht die Absicht der Staatsregierung. Im Uebrigen trete ich Hrn. von Huene darin bei daß das geltende Recht eine solche Akklamationswahl hier nicht kennt indem das Wakbhlreglement in §. 11 sich nur auf Kreistags

man mi

den Fällen, die der Hr. Abg. Dr. Gerlach erwähnte, wirkli so ver

der Landrath des betreffenden Kreises hat nicht genau aufgepaßt (Heiterkeit und Bravo!)

Abg. von Strombeck sürchiet, daß nach einer Afklamations wahl allerhand Mikhelligkeiten in der Landgemeinde daraus entstehe könnten, In allen Fällen werde die Zahl der Wähler nur ein geringe sein, und die westfälishe Landgemeindeordnung kenne di Akflamatiens wahl au) nicht.

Abg. Ridert: Ja, Ruhe und Frieden wolle man hafen, daß man die Wähler mundtodt mache und keinen spruch aufkommen lasse. Jedenfalls sei jeßt die Wahl nicht zulässig und wenn sie troßdem vorgekommen fein sollte, fc könne der Minister sih einmal um die patriarchalischen Zustände it manchen landräthlihen Kreisen kümmern. E

5, 81 wird gestrichen.

dadur Wider

Absätze hinzugefügt werden :

„Im Falle der Ablehnung einer Wahl ist Beobachtung der Vorschrift im §8. 74 eine Neuwahl Dasselbe findet statt, wenn das erfte Mal Stande kommt.

alsbald

cine Wahl

zum zweiten Male eine Ablehnung erfolgt oder Stande kommt, find die Akten an den Landrath cinzusenden.“

zu vermindern und die Entstehung eines Vacuums zu wenn eine Wahl nicht zu Stande komme. einschreiten, wenn auch eine zweite Wahl niht zu Stande komme

an, macht aber darauf auf.erksam, daß die Neuwahl erst erfolgen dürfe, wenn klargestellt sei, daß die Ablehnung der Wahl be- rechtigt sei E i

as die vorherige Erledigung dieses Punktes als

Abg. von Rauchhaupt is bedenklich, ob der Antrag Bohy praktis sei. Der Landrath müsse die Akten erst einschen, bevor eine zweite Wahl vorgenommen werde. :

Minister des Jnnern Herrfurth:

Ich stimme den Ausführungen des Hrn, lron Nauchhaupt bei Ich würde wentger bedenklich sein, wenn der Antrag sich nur auf den Fall beschränkte, daß die Wahl nicht zu Stande gekommen ist ; es aber auf den Fall der Ablehnung der Wahl auch auszu- dehnen, scheint mir doch nicht ganz unbedenklich. Jch halte es für wünschenswerther, daß über das Ergebniß dieser Wahl zunächst der Landrath dur die Einsendung der betreffenden Wahlverhandlungen Nachricht bekoinmt. Es würde höchstens durch den Antrag Bohtz ein Zeitraum von zwei oder dret Tagen und vielleiht 20 oder 0) Porto erspart.

Hierauf wird §. 82 unter Ablehnung des Antrags Boh unverändert angenommen.

_8. 83 verlangt die Bestätigung der Wahlen des Ge- meindevorstehers und der Schöffen durh den Landrath. Dazu beantragt Dr, von Heydebrand und der Lasa als neuen Absaß 2 einzufügen:

ON Der Bestätigung ist der Amtsvorsteher ( Distriktslommissar) mit seinem Gutachten zu hören.“ S Abg. Dr. von Heyde brand und der Lasa: Sein Antrag {ließe sih an eine Bestimmung der Kreisordnung, für deren Ab- änderung er keinen Grund sehe, an. Es handele sich hier um Wahrung des Ansehens des Amtsvorstehers, dessen derselbe dringend bedürfe ; außerdem habe der Amtsvorsteher eine gründlichere Personalkenntniß als der Landrath. Minister des Jnnern Herrfurth: Ich lege keinen erheblihen Werth auf die Fortlassung oder Bei- behaltung dieser Bestimmung und beshränke mi darauf, die Gründe, die ich aber allerdings für durchschlagend erabte, anzuführen, welche die Staatsregierung veranlaßt haben, diese Bestimmung nicht aufzu- nehmen, Das ft einmal die Erwägung, daß es #ch hier nah ihrer Bedeutung nicht um eine geseßliche, sondern um eine instrukftionelle Bestimmung handelt, und daß wenn einmal aus Verschen es unterlassen würde, den Amtsyorsteher zu hören, daraus folgern fönnte, die Bestellung des Gemeindevorstehers sei nicht rite erfolgt. Man könnte aus der Unterlassung der Anhörung des Amts- vorstehers Zweifel herleiten gegen die Gültigkeit der vom Landrath bestätigten Wahl des Gemeindevorstehers, Dann ist ein noch anderes Moment maßgebend gewesen. Ju den großen Gemeinden, die einen Amtsbezirk für ih bilden, ift der Gemeindevorsteher ipso0 jure Amtsvorsteher. Nun wird dieser Geméeindevorsteher nach Ablauf seiner Wahlperiode wiedergewählt und müßte also nah dieser geseßlihen Bestimmung darüber sich äußern, ob er eine geeignete Persönlichkeit für das Gemeindevorsteher- amt wäre. (Heiterkeit.) Das ift wohl nicht ganz rihtig. Auch in dem Falle, wenn er niht wiedergewählt ist, sondern vielleicht mit einer Stimme seinem Gegner unterlegen is und eine Spaltung in der Gemeinde gerade bei diefer Wahl vorkommt, kann es sih nicht als zweckmäßig empfehlen, ihn gerade darüber zu hören, ob denn nun fein Gegner bestätigt werden soll oder nicht Deshalb möchte ih glauben, daß die Bestimmung, die ja instruktionell ganz zweck- mäßig ift, für die Gesammtzahl der Fälle niht obligatorisch in das Geseh aufzunehmen sein möchte. (Sehr gut! links.)

Abg. Schmidt (Warburg) wünscht, daß die Gründe der Ver- sagung dem Gewählten mitzutheilen seien, was er in der Kommission erfolgios beantragt habe.

Abg. Zelle weist darauf hin, daß der Amtsvorsteher nur in polizeiliher Beziehung der Vorgesetzte des Gemeindevorstehers fei. Abg. Freiherr von Huene: Der Bemeindevorsteher sei das Organ des Amtsvorstehers in Bezug auf die Polizei, deshalb sei der Amts- vorsteher wohl berufen, über ihn ein Gutachten abzugeben. Aber er alaube au, daß die Frage besser dur die Verwaltungsinstruktion ge-

zusprechen.

löst werde.

und aus diesen geschäftlichen Die Gründe, die der Abg. Lamprecht geltend gemacht hat, kann

woOuile, würde, und Königlichen

wahlen bezieht, nit aber auf GBemeindewahlen, und wenn in

fahren ist, wie er angegeben hat, so wird wohl Remedur geschaffen werden müssen, es [cheint eben contra legem verfahren zu sein, und

durch Zuruf

Dem §. 82 jollen auf Antrag des Abg. Boh folgende

unter vorzunebmen. nicht zu

Innerhalb einer Woche nach vollzogener Wahl und wenn auch keine Wahl zu Abg. Boh tz: Sein Antrag verfolge den Zweck, das Schreibwerk verhindern, Der Landrath solle erst

Abg. Hansen erkennt ckie wohlwollende Absiht des Antrages

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Abg. von Rauchhaupt befürwortet den Antrag Heydebrand da der Schulze das Organ des Amtsvorstehers in Bezug auf die Polizeiverwaltung fei.

Minister des Jnnern Herrfurth:

Meine Herren! In dem Falle, wo der Gemeindevorsteher Umts- vorsteher ist, würde, wenn Sie in dem in Neve stehenden Falle ein Amtsgeschäfi als vorliegend annehmen ih gebe eine solche Inter- pretation zu: wenn das Gesetz eine gutahßtlihe Aeußerung s ist das ein Amtsgeschäft —, würde einer der Schö ffe hört werden müssen, ob der Gemeindevorsteher, der vorsteher ist, geeignet set, wieder als Gemeindevorsteher z1 Das ist ausdrüdcklich im §. 57 Absay 6 der Kreisordr gesprohen. Ich bin im Zweifel, ob Sie das als ein Verfahren erachten; ich meine, daß die Bestimmung Natur nah instruktionell it und daß es eine gewisse La einzelne Fälle geben muß, wo man es niht für angemesser

Amtsvorsteher oder cinen V desselben

Bertreter hören, ob der Gemeindevorstezer wiedergewählt werden

Abg. Dr Weber (Halber{iadt) glaubt, daß in Konsequenz Antrags au în alle möglichen anderen Ocdnungen die Anhörung der polizeilihen Organe hineingebracht werden müsse, wenn der Gewählte irgend welche noch so unbedeutende polizeiliche Funktionen habe. Der Gemeindevorsteher habe nur eine vorwiegend kommunale Thätigkeit wahrzunehmen. Die Bestimmung ginge noch au, wenn es sh überall nur um ehrenamtlihe Amtsvorsteher handelte; das fei aber nit der Fall, es kämen vielmehr auch besoldete polizeilihe Organe in Frag In dem Antrage liege eine Unterordnung des Gemeindevor|tebers unter den Amtösvorstcher, und dem wolle er Männer von hervor- ragender Qualität, die sonst bereit wären, das Gemeindevorsteheramt zu übernehinen, nicht aussetzen.

Nachdem Abg. Eberty sih im Jnteresse der Selbstver- waltung gegen den Antrag von Heydebrand erklärt hat, wird dieser gegen die Stimmen der Nationalliberalen, Frei- sinnigen, Polen und eines Theils des Centrums und der FFreikonfervativen angenommen.

: Die übrigen Paragraphen dieses Abschnitts, sowie Ab- schnitt VII: Aufhebung der mit dem Besiß gewisser Grund- stücke verbundenen Berechtigung und Verpflichtung zur Ver- waltung des Schulzenamts (§8. 90-99) werden ohne Debatte genehmigt.

__ Abschnitt VI11: Geschäfte der Gemeindeversammlung und Gemeindevertretung umfaßt die §8. 100—114.

Nach S. 104, Abs. 1 soll die Gemeindeversammlung be- {lußfähig sein, „wenn mehr als ein Drittel der stimmberech- tigten Gemeindemitglieder anwesend sind“.

Diesen Absaß beantragt Abg. Bo ht zu fassen, wie folgt:

„Die Gemeindeversammlung ist beschlußfähig, wenn die An- wesenden zur Abgabe von mehr als ein Drittel sämmtlicher Stimmen bere{tigt sind.“

Abg, Bob: Sein Antrag bezwecke, die Beschlußfähigkeit nicht von der Anzah! der anwesenden Personen abhängig zu machen, sondern von der Anzahl der anwesenden Stimmen, in der Annahme, ‘daß im 8. 48 in der dritten Lesung ein vermehrtes Stimmrecht werde wieder- hergestellt werden.

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Minister des JFnnern Herrfurth:

Also zunächst hat der Hr. Abg. Bohy selbst zugegeben, daß jeßt für die zweite Lesung dieser von ihm gestellte Antrag der Basis ent- behrt, weil §. 48 so, wie er jeßt gestaltet ist, eine Mehrheit von Stimmen nicht kennt. Nehmen wir aber an, daß §8. 48 in irgend einer Weise entsprehend den Vorschlägen der Kommission wieder- hergestellt Werden D 0 Dlle (O «©& alerdinas nit für unbedenklich, wenn e O N: Bohtz feinen Antrag in der ursprünglichen Form aufrechterhalten wollte. Denn er fommt sonst dazu, daß, wenn ein großer Besißer ein Drittel aller Stimmen hat, was ja na §. 48 Nr. 2, 3 in der Kommissionsfassung zulässig sein würde, daß derselbe dann ganz allein kommt und für sih allein vollständig berechtigt ist, über alle Angelegenheiten der Ge- meinde allein Beschluß zu fassen. Das kann ih doch nicht für un- bedenklih erahten. Jch glaube entweder die Kopfzahl unter Fest- haltung des ODrittels, oder aber die Hälfte der vertretenen Stimmen als das Richtige ansehen zu sollen.

U von Stone [QUET N den Ministers an.

- ‘Abg. Zelle glaubt, daß der Antrag Boh nah der jetzigen Fassung des §. 48 feinen Sinn habe; welche Gestalt derselbe in der dritten Lesung erhalten werde, könne Niemand vorhersagen.

Abg. Boh zieht in Folge dieser Einwendungen seinen Antrag zurüd. j 8. 104 wird unverändert angenommen.

Nach §. 107 sollen die Sißungen der Gemeindeversamm- lungen und Gemeindevertretungen öffentlich sein.

Abg. Neubarth will die Oeffentlichkeit für die Sitzung der Gemeindeversammlungen ausschließen; die Oeffentlichkeit bestehe jeßt niht und habe au gar feinen Zweck. Denn die Gemeindevertretungen seien gewählt und deshalb Rechenschaft huldig. Die Mitglieder der Gemeindeversammlungen verträten sich aber selbst und die Oeffentlichkeit habe für sie keine Berechtigung.

Minister des {Fnnern Herrfurth:

Meine Herren! Ich muß anerkennen, daß ein Theil der Gründe die der Abg. Neubarth für seinen Antrag angeführt hat, sebr beahtenswerth sind; wenn ih Sie denno bitte, diesen Antrag abe zulehnen, so möchte ih das aus folgenden Gründen thun.

Grstens ist es niht ganz zutreffend, wenn er gesagt hat: die Deffentlichkeit der Gemeindevertretung rechtfertigt si daraus, daß sie nur ein Mandat hat, und daß man dem Mandanten die Möglichkeit geben muß, sich davon zu überzeugen, ob sein Mandatar in Wirklichkeit das Mandat rihtig ausübt. Das trifft aus dem Grunde nicht vollständig zu, weil bei der Oeffentlichkeit sowohl der Gemeindeversammlunig, als der Gemeindevertretung niht nur die stimmfähigen Gemeindemitglieder, sondern auch die nichtstimmfähigen die Berechtigung des Erscheinens haben, wenn die Oeffentlichkeit bie in dem Gese ausgesprochen “ist, anerkannt wird, In Betreff der Gemeindeversammlungen is aber meines Erachtens folgendes Moment aus\chlaggebend. : Nach Ihrem Beschluß zu §. 42 is das Stimmreht derjenigen welche mehr wie 660 4, aber weniger als 900 M zahlen, abhängig davon, ob sie dur die Beschlüsse der Gemeinde zu den Gemeinde- abgaben herangezogen werden. Nun haben diese Mitglieder meines Grachtens ein sehr dringendes persönliches Interesse, von der Beschluß- fassung und den Verhandlungen der Gemeindeversammlung, die sich vielleicht gerade auf diesen Punkt beziehen, persönli Kenntniß zu nchmen. Dieser Umstand ift es wesentlih, welcher meines Erachtens dafür spricht, es bei der Regierungsvorlage zu belassen.

Bedenken des

l

Ich bitte deshalb, den Antrag des Hrn. Abg. Neubarth ab-

zulehnen.