1891 / 92 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Gesetzgebung zu gebraußen, um den Lobn künstlich zu steigern. Man sei allerdings in dieser Beziehung von der Gesezgebung niht verwöhnt. Die wirth\chaftlich- Gesezgebung der leßten zehn Jahre habe vielfach zu Ungunsten der Arbeiter und zu Gunsten des Kapitals Partei er- griffen. So sehr seine Partei aber dies bekämpft habe und eine möglichst baldige Beseitigung dieser protektionistishen Politik wünsche, \o wolle sie auhch nit cine Parteinahme der Geseßgebung zu Gunsten der Lohnorkeiter und auf Kosten Anderer. Dieser prinzipielle Standpunkt ma®e es ihr urmöglih, auf den Boden des Artrages zu treten. Sie sehe allerdings in einer Ermäßigung der Arbeitszeit einen großen Kullturfortshritt, und wünshe, daß man zu einer immer kürzeren Arbeitszeit komme und der Arbeiter einen möglichst hohen Lohn crziele; aber durch geseßgeberishe Maßregeln werde dies Ziel nicht erreiht, sondern eher verlangsamt. Die Wirkung des Marximalarbeitstages in der Schweiz und in Desterrcich werde durch die große Zahl der Ausnahmen beeinträhtigt, und außerdem handele es sich da um einen elfstündigen Tag, der viel weniger Bes deutung habe. Das österreichische Elfftundengefet sei gar nit mit dieser Maßregel, die hier beantragt sei, zu vergleichen. Die Sozial- demokraten argumentirten, daß, wenn die Arbeitszeit z. B. auf acht Stunden geseßlich herabgedrückt werde, die jeßt in elf Stunden geleistete Arbeit dann in aht Stunden nit geleistet werden könne; deshalb würden aus der sogenannten industriellen Reservearmee icue Kräfte zur Prodrkiion hinzugezogen werden müssen; diese Argu- mentation sei nach jeder Richtung hin irrig. Man gehe von der falshen Vorausseßung aus, daß das zu leistende Arbeitsquantum überhaupt fixirt sei, aber datselbe sei absolut variabel, es hänge ganz von den Bedingungen ab, unter welchen überhaupt gearbeitet werden könne. Aber angenommen, daß die Gesammtarbeit sih nit vermindere, so würden infolge der Verkürzung der Arbeitszeit rund 20 9% Arbeitskräfte mehr zu beschäftigen sein. Nun meinten die Sozialdemokraten, daß der erforderlihe Mehrbetrag an Lohn einfa dadurch aufgebracht werde, daß der Unternehmer in seinen großen Beutel greife und die Differenz entrichte, das sei doch eine natve Auffassung von dem ganzen Wesen der wirthshaftli@en Entwickelung. Für das Prinzip sci gleichgültig, ob sie annähmen, daß der Unter- nehmer aus seinem Beutel die gesammte Differenz oder nur einen Theil bezahle. Der Unternehmer rihte sih aber nicht nah den Produktionskosten, sondern nah den Konkurrenzver hältnissen zwischen dem Kapital des ÎJnlandes und Auslandes. Die Unternehmer wür- den do einen solhen Betrag niht aus ihrer Tasche nehmen, ohne ih auf das Aeußerste zu sträuben. Die Sozialdemokraten meinten ja selbst, man müsse dem Unternehmer ers AUes abringen. Gewiß, mit Sentimentalität würden überhaupt Gesc;äfte nicht gemacht. Es fomme also darauf an, ob dur die Natur der wirth\{chaftlihen Verhältnisse gezwungene Lokbnsteigerungen ein- träten. Der Ansicht, daß mit einer Verkürzung der Arbeits- zeit eine Erhöhung der Arbeitsleistung Hand in Hand gehe, liege ein Körnchen Wahrheit zu Grunde, Die ganze Entwickelung dec Kultur gehe dahin, die Arbeitsleistung im Verhältniß zu der aufgewendeten menshlichen Arbeitskraft immer mehr zu erhößen. Die Interessen der Arbeitgeber und Arbeiter fielen auf diesem Gebiet zusammen, Au der Arbeitgeber sei stark interessirt, daß die zu leistende Arbeit in möglichst kurzer Zeit geleistet werde. Aber deshalb nun gleih ein Geseß zu machen und eine Schablone herzustellen, unter welcher, ganz gleichgültig wie die Verhältnisse in den einzelnen Betrieben O Alles in gleiher Weise gemacht werde, liege durchaus nicht im nteresse der Allgemeinheit. Der Glaube an die feligmachende Kraft des ahtstündigen Maximalarbeitstages sei auch in Arbeiterkreisen noch nit vollständig durchgedrungen, Au der Abg. Bebel habe früher einmal hier eine Ausführung gemacht, die ihn (Redner) davon über- zeugt habe, daß er bei scinem Scharfsinn auf diesem Gebiet längst erkannt habe, daß bei dieser Maßregel \chließlich nit viel für die Arbeiter herauskomme. Er nehme es den Herren ja niht übel, daß se aus praktischer, agitatorisher Politik, die au ihre Berechtigung habe, es vorzögen, ihre Bedenken zurückzuhalten, wie sie die Bedenken von Karl Marx zurückgehalten hätten, die er in sehr scharfsinniger Weise vor 15 Sabiren gegenüber dem sozialistishen Programm ent-

widelt habe. Es werde eben nicht Alles gesagt, was in einer E vorkomme, auch nicht in der sozialdemokratischen Partei. In

rankreich habe man unter den Arbeitern eine Enquete über den atstündigen Arbeitstag veranstaltet, und von 22000 Antworten hätten sich nur 7 9% für ihn ausgesprochen, ein Viertel dieser Ant- worten habe \sih gegen jede geseßgeberishe Beschränkung der Arbeitszeit erklärt. Au in England sei der Gedanke eines obligatorischen Maximal- arbeitstages von aht Stunden noch keineswegs jo vollständig dur{- gedrungen, wie ikm Lhomas Burt, der Führer der englischen Bergarbeiter, versichert habe. Die „Reservearmee“, die jeßt immer als Shhrecgespenst hingestellt werde, sei in früherer Zeit viel größer gewesen und sie werde nie ganz verschwinden. Selbstverstänbdlich sei in großen Betrieben immer ein Reservefonds da, beim Kapital und bei den Arbeitern auh. Man könne doch niht nah Art der sozialdemokratishen Utopien von Staatswegen den leßten Mann bei der Industrie beschäftigen. Trotz dieser Reservearmee hätten \ich die Löhne gradatim von Jahr zu Jahr gesteigert und zwar in allen Ländern. Der Preis der Bedarfsartikel habe sih nicht in demselben Maße gesteigert. Die Verbesserung der Lage der Ar- beiter werde um so sicherer herbeigeführt werden, je mehr die Geseßz- gebung \sih von derartigen Quacksalbereien, wie sie vorgeschlagen würden, freihalte.

Abg. Dr. Hartmann: Er bestreite dem Vorredner auf das Be- stimmteste, daß die Wirthschaftspolitik des Reichs für die Arbeiter nachtheilige Folgen gehabt habe. Uebrigens habe der Vorredner selbst zugegeben, daß die Lage der Arbeiter in allen Kulturstaaten, also au in Deutschland, si in den leßten Jahren verbessert habe; er habe die leßten 10 Jahre niht ausgenommen. Was nun den vorliegenden Gegenstand betreffe, so erkläre er im Namen seiner politischen Freunde, daß sie Mann für Mann gegen den sozialdemokratischen Antrag stimmen würden. Die konservative Fraktion habe eine grundsäßlih gegnerische Stellung zu der Frage des Marximalarbeitstages niemals eingenommen. Allerdings hätten früher die konservativen Abgg. Wagener und von Brauchitsh Anträge auf Einführung eines gesezlihen Maximalarbeitstages auch für erwahsene männliche Arbeiter cingebraht. Die Partei sei aber heute nicht in der Lage, zu erklären, daß sie geschlossen für eine gesezlihe Megelung dieser Angelegenheit eintreten werde. An f sei die Frage ja keine Fraktionssahe, man wolle und könne in dieser Sache keinen Fraktionszwang üben. Seine Partei halte es aber nicht an der Zeit, gegenwärtig die Frage in Angriff zu nehmen. Persönlih müsse er die Behauptung des Äbg. Grillenberger zurück- weisen, als ob er (Redner) ein Gegner der geseßlichen Regelung dieser Frage sei. Ein prinzipielles Bedenken, eine solhe geseßlihe Bestimmung zu erlassen, also den Arbeiter zu bevormunden, bestehe niht mehr, nahdem man durch die Ver- sicherung8geseßgebung den Arbeiter in die Versicherung gebraht habe, gleichviel ob er wolle oder nicht. Die Bestimmungen über das Trucsystem, die Sonntagsruhe enthielten ja auch eine Beschrän» kung der persönlichen Freiheit. Ec halte dies für eine Zweckmäßig- keitsfrage und meine, daß man nit alle JIndustrien in dieser Sache über einen Kamm scheeren dürse. Allerdings bestehe in Oesterrei der elfstündige Maximalarbeitstag ohne Unterschied der Industrie, er stehe aber nur auf dem Papier wegen der vielen Ausnahmen. Auch die Schweiz habe ihn, dort sei aber die Industrie bei Weitem niht so mannigfaltig wie in Deutschland. Aber warum sprehe man nit von Belgien, von Frank- rei? Frankreich habe einen 12 stündigen Maximalarbeitstag. Da- gegen würde Niemand ein Bedenken haben. Der würde nicht viel schaden, aber auch nichts nügen. England, fonst ein Muster für Deutschland, habe einen Maximalarbeitstag mit Bestimmtheit zurüdk-

ewiesen. Eine zweckmäßige Regelung dieser Dinge könne nur er- olgen auf dem Boden des einzelnen Gewerbes und der einzelnen Industrie. Arbeitgeber und Arbeiter müßten die Sache unter \ih regeln und die Gesehgebung sollte erst subsidiär eintreten. Man habe bereits einen Vorgang in England und Deutschland selbst ; vor allen Dingen in der Organisation des Buchdrucker-

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ewer:es und im Centralverbard der deutschen Maschinen-

idercien, Hand in Hand müsse aber damit gehen die Regelung des Minimallohnes, wie es auch ron Sciten der eben genannten Betriebe geshehen sei. Das Centrum babe sich in den leßten Jahren mit der Frag? ves Maximalarbeitstages beschäftigt und au Anträge gestellt, in welhen der Maximalarbeitstag für alle Gewerbe gefordert werde, und nebenher solle eine Spzzialbestimmung erlassen werden, welche nur die Textilindustrie betreffe, Man über- lasse es aber den betheiligten Industriekreisen, in diefer Ribtung vor- zugehen. Die Anregung dazu habe man gegeben durch die Geseß- gebung, welche man jeßt mae. Man werde es bei der Beschrän» kung der Arbcits;eit der jungen Leute auf 10 Stunden, welche bereits Gese sei, lassen; der Reichstag habe gestern die Kinderarbeit unter 14 Jahren so gut wie aufgehoben; man werde alsbald einen Maximalarbeitstag von 11 Stunden für alle erwahfenen weiblihen Ar- beiter haben. Man werde dem Kaiser unter Zustimmung des Bundesraths das Recht einräumen, diese Bestimmungen au auf einzelne andere Gewerbe auszudehnen. Dies alles werde niht ohne Einfluß bleiben auf die gute Sitte und auf die geshästlichen Einrihtuagen besonders in derjenigen Industrien, in welchen gerade die weiblihen und jugend- lichen Arbeiter stark vertreten seien, wie z. B. in der Textilindufirie. Hier seien die geshüßten Personen die Mehrheit. Man werde später auch dazu kommen, die erwachsenen männlihen Arbeiter mehr zu \{üten. Auch in England sei die Arbeitszeit für diese Leßteren überall heruntergegangen, und jeßt sei sie sogar kürzer als hier. Der Abg. Grillenberger bemerke, die englishen Arbeiter hätten diese Ecfolge ihrem freien Koalitionsrecht zu danken und füge hinzu, die deutshen Arbeiter besäßen das Recht nicht; das sei niht richtig, wie der §. 152 der Gewerbeordnung beweise. Die deutshen Arbeiter seien zum Kampf für ihre Interessen sogar noch weit gerüsteter als die englischen, denn sie hätten das allgemeine, geheime, gleihe Stimm- ret, was die Letzteren niht besäßen. Daß Ausschreitungen ausstän- discber Arbeiter gegen ihre arbeitenden Kollegen und gegen die Arbeit- geber niedergehalten würden, geshehe hier wie in England mit vollem Recht, nur mit dem Unterschied, daß die englishe Geseßgebung diese Aus\chreitungen sehr viel strenger bestrafe, als die deutshe. Der Reichstag gebe dem Bundesrath das Recht, den Maximalarbeitstag für einzelne bestimmte Gewerbe einzuführen, und au das werde die Entwickelung der Dinge wesentlich fördern, und wenn die jeßt ge- \chaffenen Verhältnisse eine Zeit lang gewirkt hätten, werde man an die thatsählihe Regelung der Sache gehen. Zur Zeit sei seine Partei wie die Mehrheit des Kommission gegen den Antrag der Sozialdemo- kraten. Der Abg. Grillenberger habe die Dinge so dargestellt, als hülfe die Mehrheit den Industriellen in dieser Sache, damit sie dann wieder die Mehrheit in der Bekämpfung des öster- reihishen Handelsvertrages unterstüßten; aber seine Partei haben ihren gegenwärtigen Standpunkt {hon eingenommen, bevor an diesen Handelsvertrag zu denken gewesen sei, und über letzteren, dessen Bestimmungen man noch gar nit kenne, enthalte seine Partei {ih jedes Urtheils, bis sie ihn kennen lerne. Sie urtheile über den Antrag der Sozialdemokraten wie über jede andere Sache, rein sahlich, ohne Beachtung von Interessenfragen, und er persönli sei weder Groß- industrieller, noch Großgrundbesiger, er sei zur Unparteilichkeit förmlich veranlagt, Die Sozialdemokraten sagten, wenn ihr Antrag abgelehnt würde, folle man abwarten, was in Jahresfrist geschehe; thâte es ihm nit um die armen Verführten leid, so würde er sagen: Nur heran, je eher, je lieber. (Vize-Präsident Graf Ballestrem fordert den Redner auf, sich_ mehr an den vorliegenden Paragraphen zu halten.) Wenn die Sozialdemokcaten ihre Anhänger zum Ansturm wider Staat und Gesells@aft aufriefen, so würden au alle Anhänger von Kirche, Staat und Familie sih zusammenthun, um diesen An- turm abzuwehren. (Beifall rechts.)

Staats-Minister Freiherr von Berlep\ch:

Meine Herren! Ich habe mir bereits in der Generaldiskussion der ersten Lesung gestattet, die Gründe kurz auseinanderzusctzen, welche die verbündeten Regierungen dazu geführt haben, in ihre Vor- lage eine Bestimmung über den Maximalarbeitstag nicht aufzunehmen. Ich wiederhole sie in Kürze.

Es war wesentlich die Erwägung, daß in dem Augenblick, wo wir eine Einschränkung der Kinder- und Frauenarbeit vornehmen, das Verbot der Nachtarbeit der Frauen und das Verbot der Sonntags- arbeit aussprechen wollen, wir es niht für angezeigt erachten können, noch weiter zu gehen, noch weitere Maßnahmen vorzuschlagen, die dazu führen können, die Produktion zu vermindern und zu vertheuern und damit für die Konkurren;fähigkeit unserer Industrie mit dem Auslande, für ihre Sicherheit und Existenz einen bedenklihen Schritt zu thun. Die Frage der Konkurren;fähigkeit unserer Industrie mit dem Auslande, namentlich mit England, Frankreich und Belgien, ist ja als eine berehtigte au von den Herren Sozialdemokraten anerkannt worden. Der Hr. Abg. Grillenberger hat gestern bemerkt, daß die sozial- demokratishe Fraktion die Abstufung in ihren Vorichlägen vor- genommen habe, weil auch sie der Meinung sei, daß man nit plög- lih den ahtstündigen Arbeitstag einführen könne, ohne Rüctsicht auf die Arbeitsverhältnisse in anderen Ländern zu nehmen. Sie {lage deshalb zunächst einen zehnstündigen, nah zwei Jahren einen neun- stündigen, nach vier Jahren einen actstündigen Maximalarbeitstag vor, und Hr. Grillenberger war der Meinung, daß in der Zwischenzeit die deutshe Regierung \fich mit den in Frage stehenden anderen Re- gierungen Über die Regelung des Maximalarbeitötages würde ver- ständigen können. Meine Herren, die Behauptung, daß die internationale Betrachtung dieses Moments nicht abzuweisen sei, hat ja au die Kaiserlich deutsche Regierung dazu geführt, in einer internationalen Konferenz die Regelung der Arbeitsverhältnisse in Betracht zu ziehen, und dabei hat sh von vornherein ergeben, daß diejenigen Staaten, deren Arbeits? verhältnisse für uns wesentlich von Bedeutung sind, absolut abgeneigt waren, auf eine geseßlihe Regulirung der Arbeitszeit für den männ- lihen Arbeiter einzugehen. Das ergab sih nicht nur aus den Gr- fläzungen der betheiligten Regierungen, das ergab sich noch viel deutlicher aus den Erklärungen der Delegirten, die mit uns zusammen hier in dieser Konferenz gesessen haben. Inzwischen ist ia längere Zeit vergangen, und es sind, wie ih glaube be- haupten zu dürfen, auf Grund der Verhandlungen in der internationalen Konferenz eine Reihe von Gesetzentwürfen in anderen Staaten vorgelegt worden. In keinem dieser Gesey- entwürfe ist aber die Rede von der Regelung der Arbeitszeit der männlihen erwachsenen Arbeiter. In England liegen augenblicklich vier \olche Geseyßentwürfe verschiedener Art dem Hause vor, keiner beschäftigt ich, wie gesagt, mit dem männlichen erwahsenen Arbeiter. Kinderarbeit, Arbeit der jugendlihen Personen, Frauenarbeit, Be- \haffenheit der Werkstätte, Lüftung und ähnliche Dinge find die Gegenstände dieser Geseßgebung, niht der Maximalarbeitstag für die erwachsenen männlichen Arbeiter,

Dasselbe ist der Fall in Frankrei. Auch da liegt z. Z. ein Ge- seßentwurf vor, der \sih mit Frauen- und Kinderarbeit, mit Sonntags- arbeit oder vielmehr nit mit Sonntagsarbeit, sondern mit der Freiheit von Arbeit an einem Tage in der Woche beschäftigt. Den Ausdruck „Sonntagsarbeit* perhorreszirt die französishe Geseßgebung.

Es is erwähnt worden, daß in Frankrei cin altes Gese existire, in dem der Maximalarbeitstag für die männlichen Arbeiter

geregelt sei. Das ift rihtig, Jedermann weiß aber, daß dieses Geseh

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absolut ni@t zur Anw- Ang kommt, und die Delegirten der franzöiishen Nation, Mh in uaserer Mitie befanden, haben uns das aufs Allerklarcíte dadur dargethay, daß fie den Grundsaß aus- gesprohen haben: „Frankreich lehnt es ab, die Arbcitsbedingungen der erwaísenen männlichizen Arbeiter überhaupt zu reguliren*. Frankreich bes{ränkt sich darauf, die sogenannten geshützten Personen in den Kreis seiner Gesetzgebung zu ziehen, d. h. die Kinder, jugendlichen Arbeiter und Frauen. Dementsprezend sind au die Gesezentwürfe,die jeßt vorliegen, gestaltet worden, und ih bemerke, daß niht einmal die Frage der Rube an einem Tage der Woge oder die Sonntagsruhe für die erwachsenen männlihen Arbeiter in diesen französischen Geschentwurf aufge- nommen wordea ift.

In Belgien ist, wie Ihnen Allen bekannt ist, von einem Taximal- arbeitstage für die männlihen Arbeiter nicht die Rede.

Neben der Frage der Konkurrenzfähigkeit der Industrie kommt weiter- hir. die Wirkung des Maximalarbeitstages auf die Höhe des Ein- kommens tes Arbeiters in BetraGt. Auch in dieser Richtung haben die Regierungen Bedenken, Ihnen jet vorzushlagen, auch den er- wabsznen männliHen Arbeiter in seiner Erwerbsfähigkeit durch das Gesetz zu bes{ränken. Es ist ja doch außer jedem Zweifel, daß dur die Bestimmungen, sie wir jeßt {on aufgenommen haben bezüglich der Kinder- und Frauenarbeit, eine nicht unxerheblihe Einshränkung mancher Arbeiterbudgets, wenigstens zeitweise, eintriit. Wenn wir noch weitergehen und auch den erwachsenen männlihen Arbeiter hin- dern, scine Arbeitékcaft nach seinem Willen und Bedürfniß auszu- nügen, so entsteht in der That die Frage, ob wir damit nicht zu weit gehen, nicht einen empfindlihen EinsGnitt in das Einkommen der Arbeiterfamilien vornehmen, und auch diese Vorsicht muß meines Eractzns dahin führen, daß wir im gegenwärtigen Augenblick von einer Regulirung der Arbeitszeit für männliche erwachsene Personen absehen. Mir ift es auch gar nicht zweifelhaft, daß ein großer Theil unserer männlichen Arbeiter nicht wünscht, daß eine derartige Be- stimmung in das Gesetz eingeführt werde. Jch selbi habe in dieser Richtung Erfahrungen gemacht; es stellte fich heraus, daß auf der Grube in Saarbrücken ein Tkeil der Arbeiter, die Maschinenwärter beim Schihtwecsel, eine übermäßig LUange Arkeitszeit hatten, so lang, daß sie sich meines Erachtens mit der Gesundheit der Ar- beiter und mit der Erhaltung ihrer Arbcitskraft nicht verträgt, ob- glei sie an und für sh als eine leihte angesehen werden muß. Troß der Leichligkeit der Arbeit entsckloß ih mi daher, Anordnungen zu treffen, diese Schichtdauer erheblich abzukürzen auf das Maximal- maß von zwölf Stunden, eins{ließlich der Pausen. Die Folge war eine Eingabe von Maschinenwärtern, in welher ich ersucht wurde, von diesen völlig unüberlegten und übereilten Schritten abzuschen. Ich habe den Maschinenwärtern diesen Gefallen nit gethan, ih habe diese angebli unüberlegte und unausführbare Maßregel aufrecht erhalten und bin der Ueberzeugung, darin recht gehandelt zu haben. Die Beseiti- gung der Bedenken der Arbeiter wird zweifellos erfolgen, und i bin über- zeugt, daß fie nah einiger Zeit völlig zufrieden sein werden. Sie sehen aber daraus, daß doch auch Arbeiter sich gegen die Beschränkung ihrer Arbeitskraft auf das Allerentschiedenste aussprechen.

Nun, meine Herren, dieser Maximalarbeitstag, den wir ja für diskutabel halten, dem wir prinzipiell nicht abgeneigt sind, ebenso wie die Mehrheit der Parteien dieses Hauses nah den Aeußerungen, die wir heute gehört haben, ist ein sanitärer. Er hat die wesentliche Aufgabe, die Ausnußzung der Gesundheit und der Arbeitskraft der Arbeiter zu verhindern, und unterscheidet sich in dieser Be- ziehung, wie meines Erahtens Hr. Dr. Barth sehr richtig ausgeführt hat, sehr wesentlich von dem Maximalarbeitstag, den die Herren Sozialdemokraten in ihren Anträgen im Auge haben. Den Standpunkt des sanitären Maximalarbeitstages, der unter den Begriff des Arbeiterschußzes fällt, haben auch alle diejenigen Anträge ein- genommen, die bisher aus dem Hause hervorgegangen find. Schon vor längerer Zeit ift ja ein Antrag der konservativen Partei gestellt worden, welcher einen zwölfstündigen Normalarbeitstag bezweckte; die Herren vom Centrum haben wiederholt den elfstündigen Marximal- arbeitstag beantragt. Immer is der Gesihhtspunkt hervorgekehrt worden, daß es sich darum handelt, einer übermäßigen Aus- nußung der Arbeitskraft des einzelnen Arbeiters entgegen- zutreten. Auch der Hr. Abg. Barth hat, wie ih wohl annehmen darf, im Namen seiner Fraktion erklärt, daß er einer derartigen Regelung der Arbeitszeit des männlichen Arbeiters nit entgegen sein will, daß man von Fall zu Fall zu untersuhen habe, ob in einem Betriebe die Ausnuzzung eine über- mäßige sci, und daß, wenn das der Fall wäre, allerdings eine Legiti- mation für die Gescgebung oder für die betreffenden Organe der Verwaltung gegeben sei, gegen diese übermäßige Ausnußung vorzu- gehen. Meine Herren, ih befinde mich in dieser Beziehung in Ueber- einstimmung mit dem Hrn. Abg. Barth und bedaure, an dieser Stelle glei erwähnen zu müssen, daß ih einigen seiner Ausführungen im Namen der verbündeten Regierungen auf das Bestimmteste wider- \sprehen muß. Hr. Dr. Barth hat nämlich bemerkt, daß die Schußzoll- geseßgebung eine beroußte Stellungnahme zu Gunften der Unternehmer oder Kapitalisten gegenüber den Arbeitern bedeute. Jh hoffe, meine Herren, daß er diesen Ausdruck „bewußte Stellungnahme zu Gunsten der Unternehmer oder Kapitalisten gegenüber den Arbeitern“ nicht so gemeint hat, wie es dem Wortlaut nah den Anschein haben müßte. Fc) würde sonst fürhten müssen, daß die Nawbarschaft, die ihm nahe sit, eine gewisse Ansteckung auf ihn ausübt. (Heiterkeit.) Denn, meine Herren, dem Wortlaut nach enthielt dieser Ausspruch „be- wußte Stellungnahme“ nichts Anderes als den Vorwurf des so- genannten Unternehmergeistes, welcher uns ja von den Bänken der Herren Sozialdemokraten täglich entgegengetragen wird. Ich hoffe, wie gesagt, daß scine Ausführungen diesen Sinn nicht haben sollten und daß die Ansteckung, die ih für ihn befürchten müßte, wenn diese Hoffnung nicht zuträfe, doch nur eine sehr oberflähliche, eine Art von Hautkrankheit ist. (Heiterkeit.)

Also, meine Herren, ih meine, daß, wenn wir überhaupt zu einem Marximalarbeitstag kommen, es si nur darum handeln kann, in jedem Betricb zu untersuchen, in wie weit die Arbeitskraft des Einzelnen durch die Länge der Arbeitszeit gefährdet is. Es wird sich darum handeln, festzustellen: wie groß ist die Gefährlichkeit des Betriebes ? Wie groß is die Anstrengung, der der Einzelne sich unter- ziehen muß? Und weiter: ist die Arbeit eine kontinuir- lihe, eine unausgeseßt die Arbeitskraft in Anspru nehmende, oder kommen lange Unterbrehungen im Lauf des täglihen Betriebs vor ? Es liegt auf der Hand, daß, wenn letzteres der Fall ist, auch eine längere Arbeitszeit ertragen werden kann. Nun berufen \ich die

Herren Sozialdemokraten für die Möglichkeit ter Einführung dieses f

sanitären Maximalarbeitstags auf die Vorgänge in anderen Ländern und auch auf Beispiele aus unserem eigenen Vaterland. Der Hr. Abg. Grillenberger hat gestern unter Anderem au erwähnt, daß es in England eine große Zahl von Betrieben giebt, in denen 9, 8 Stunden und darunter gearbeitet wird, und er hat uns vor- geführt, daß na einem Buch, welches von zwei preußischen Berg- beamten in meinem Auftrag veröffentliht worden ist, die dur(schnitt- lie Arbeitszeit der englishen Grubenarbeiter 7 Stunden 26 oder 35 Minuten betrage. Nun, meine Herren, solche Betriebe, in denen nit länger als 9 Stunden, in denen 8 Stunden und darunter ge- arbeitet wirb, giebt es in Deutschland zwcifellos au. It will niGt untersuGßen, ob es in England mehr solche Betriebe giebt als bei vás, aber in der Berliner Groß- industrie wenigstens wird meines Wissens nur wenig über 9 Stunden gearbeitet. Sie würden ganz gewiß eine Menge Be- triebe finden, wo dieses Maß no© unters{ritten wird. Was die Arbeitszeit der Bergarbeiter in England betrifft, so hat der Hr. Abg. Grillenberger aus den in dem citirten Buche befindlichen Angaben nur cine angeführt, und zwar diejenige, die seiner Beweisführung am Meisten dienen kann. In diesem Buche befindet sch nun aber ein Abschniti, der übershrieben ist: Ueber die Schihtdauer in sämmt- lihen Bezirken, erstens nah den Erfahrungen der Verfasser. Nach den Erfahrungen der leßteren, auf deren Urtheil sstich der Hr. Abg. Grillenberger beruft, stellt sh die Arbeitszeit in den englis@en HGruben folgendermaßen:

Tifeshire 8} Stunden, Glasgow- Bezirk 10 Stunden, Northumber- land und Durbam für die Arbeiter bei der Kohlengewinnung 7 bis 74 Stunden, für die Förderlcute auf der Hälfte der Gruben 10 Stunden, auf der anderen Hälfte 11 Stunden, Yorkshire 84 bis 83 Stunden, Derbyshire 8} Stunden, Lancashire 95 Stunden, Nord-Staffordshire 95 Stunden, Süd-Staffordshire 9 Stunden, Cleveland 8 Stunden, Nordwales 10 Stunden (rwoenn nur auf einer Sit gearbeitet wird), 8 Stunden (wenn auf 2 oder 3 Schichten gearbeitet wird), Bristol-Bezirk 10 Stunden, Südwales 10 bis 102 Stunden.

Das sind Angaben über sämmtliche Bergwerksbezirke in England.

Dann, meine Herren, kommt zweitens die Uebersicht über die Swihidauer nach den Angaben eines Mr. Th. Ashton, Sekretärs der Miners Federation von Großbritannien. Derselbe stellt fest, daß die Arbeitszeit des Hauers vor dem Ortsstoß si belief :

In 1 Falle auf 12 Stunden, « 2 Fällen 11 ¿ S S 10 bis 104 Stunden, G S 97 e 0D 8t w o 9 o F F "” 1 Falle r x "_ Die Shicht der jugendlihen Arbeiter unter 16 Jahren war: auf 1 Grube 10# \tündig, 63 Gruben 10 E co 9 bis 92 stündig. In Yorkshire: auf 6 Gruben 9 Stunden, ¿49 8} bis 85 Stunden, 2108 8 Stunden, D1 „7 bis 7 Stunden.

Die Arbeité\chicht der jugendlißen Arbeiter unter 16 Iahren ift meikwürdigerweise zum Theil länger als die der Erwachsenen, was doch charakteriftisch für eine Bergleihung zwischen den englischen und unseren Arbeitsverbältnissen in den Gruben ist, Die Sichten der jugendlichen Arbeiter betrugen :

auf 16 Gruben 10 Stunden, e 48 e 9 bis 94 Stunden, e DI e 8 bis 82 Stunden.

Dann kommt in dem citirten Bu in einer dritten Rubrik eine Angabe über die Schihtdauer nach dem Parlament8bericht vom 8, Juli 1890, die das enthält, was der Hr. Abg. Grillenberger uns gestern vorgeführt hat. Nach diesem Bericht hat für die unter Tag besœäftigten Arbeiter die Zahl der täglihen Arbeitsstunden vom Verlassen der Oberfläche bis zur Rückkehr an dieselbe im Dur{schnitt für das Königreih 8 Stunden 36 Minuten, die der wirklichen Ar- beitszeit vor dem Orts\stoß 7 Stunden 25,8 Minuten betragen. Meine Herren, gegenüber diesen Ausführungen muß ih darauf hinweisen, daß in einem großen Theil unserer Gruben die achtstündige Schicht exflusive der Ein- und Ausfahrt im Gebrauch ist, und daß junge Leute unter 16 Jahren bei uns unter Tag beute überhaupt nicht beschäftigt werden. Ih glaube also, unsere Verhältnisse können einen Vergleih mit den Arbeiterverhältnissen auf den englischen Gruben wohl aushalten. Dann, meine Herren, hat der Hr. Abg. Grikllen- berger unter Anderem auch bezüglich der westfälishenG rubenarbeiter gestern gesagt: sie seien heute gezwungen, für die Regelung der Arbeitszeit, unter der sie Jahrhunderte lang sih glücklich befunden bätten, in er- neuten Kampf einzutreten. Er is der Meinung, daß die atfiündige Arbeits\chicht inklusive der Ein- und Ausfahrt der feit Jahrhunderten Überlieferte ererbte Zustand fei.

Meine Herren, diese Ansicht is völlig unrichtig: die Arbeitszeit unserer westfälishen Arbeiter war bis zur Mitte dieses Jahrhunderts, che die preußise neuere Gesehgebung eingeführt wurde, in den alten clevisch-märkishen Bergordnungen geregelt. In diesen Bergordnungen ist bestimmt Sie gestatten mir, daß ih das kurz verlese:

Die Sticten sollen anf denen Werken und nah deren Be- vürfniß vom Berg-Meister und Geschworenen reguliret und dergestalt eingerihtet werden, daß die vollen Schichten zu Acht Stunden, die Neben-Schichten aber Vier Stunden lang dauern.

Es ist also zulässig, daß neben einer actstündigen Swicht eine vierstündige Nebenschit eintritt.

Es sollen aber auf denen metallishen Bergwerken die Berg- leute und Berg- Arbeiter allezeit früh um 4 Uhr die ersie Schit bis 12 Uhr Mittags anfahren

Nun kommt eine Zeitbestimmung darüber, wann fie antreten müssen. Dann heißt es weiter : und also sollen sie acht Stunden beständig in der Arbeyt seyn und au nicht eher ausfahren, bis diese aht Stunden verflofsen, und sie ausgeklopfet werden, (Heiterkeit.) Das „Ausklopfen® bedeutet, daß ein Zeichen dafür gegeben wurde, daß die betreffende Arbeitsshicht beendet war. Der Bergmann mußte, ehe er ausfuhr, scine auf ein bestimmtes Quantum

begrenzte Arbeitsleistung erfüllt haben. Es war sona zweifellos der geseßliche unda übliche, der Jahrhunderte alie Zustand, in dem unsere Bergleute si vollstänvig glücklich fühlten, daß aht Stunden vor Ort gearbeitet wurde, aus\chließlich der Ein- uud Ausfahrt.

Meine Herren, es is ganz interessant, einige andere Bestim- mungen in Betracht zu ziehen, die in diesen clevish-märkishen Berg- ordnungen stehen, um zu zeigen, daß unsere heutige Gesehgebung sich nit zu Ungunsten der Arbeiter verändert hat. So ift z. B. die Bestimmung varin enthalten, daß die Arbeiter ihre Arbeit im Ge- dinge aushalten und niht davon entweihen sollen :

Welcher Hauer oder Arbeiter aber seine Arbeit oder Gedinge auflafsen, und sih weiter versuchen wollte, der soll selbiges 14 Taze vorher dem Berg- Meister und Geshwornen anfagen, und nach Ver- lauf dieser Zeit sein Lohn und einen Abkchr-Zettel erbalten, na crhaltenem Abkehr-Zettel aber sich von Stund an fortmaen, des Bergwerks enthalten, und nicht durch sein Feyern und Müßiggang andere von ihrem Arfahren und Arbeit hindern, widrigenfalls das Berg-Amt einen solhen Abgelegten oder Ab- gckehrten, der sh über drey Tage (es geshehe denn folches wegen Kranktbeit) aufhalten, und mit den Berçgleuten konversiren wird, an eine Pônitenz-Arbeit stellen, und durch Zwangs-Mittel dazu an- halten soll. (Heiterkeit.)

Meine Herren, ih bin weit entfernt, derartige Vorschriften in unsere Gesetzgebung wieder einführen zu wollen; ih will nar zeigen, wie der Jahrhunderte alte Zustand gewesen ist, unter dem unsere Bergleute nach der Ansicht der Herren sih bis dahin ganz woÿl be- funden haben.

Vornehmlich aber exemplifiziren die Herren auf tie Schweiz, und führen an, daß \o gut wie in der Schweiz au bei uns der 11stünidige Normalarbeitstag bâtte eingeführt werden körnen. Ich muß mir gestatten, mit wenigen Worten hierauf einzugehen, weil ih der Meinung bin, daß der Vergleih zwis@en der Schweiz und uns nach verschiedenen Richtungen bin nicht zutrifft.

Zunächst, meine Herren, kann man meines Erachtens den 11stündigen Maximalarbeitêtag der Schweiz unmöglih mit dem 8ftündigen verglcihen, den die Herren Sozialdemokraten im Auge haben. Und wenn di2 Herren behaupten, einer der bekanntesten Fabrifinspeftoren der Schweiz habe naWgewi-:sen, daß die Produktion bei einer Arbeitszeit von 11 Stunden nicht ab- nehme gegenüber einer Arbeitszeit von 12 Stunden, so will ih das nicht in Abrede stellen; das trifft namentlich für denjenigen Arbeitszweig zu, der hier in Frage ist: für die Textilindustrie. Ganz anders aber das ist doch außer Zweifel würden {ih diese Ver- bältnifse gestalten, wenn man von einem elfftündigen Arbeitstag auf einen achtstündigen über’spränge, und auch der Uebergang, der von den Herren für 4 Jahre vorgesehen ist, kann unmögli dazu führen, die Arbeitsleistungen von 8 Stunden auf die Höhe der Arbeitsleistungen von 11 oder 12 Stunden zu bringen. Das ist meines Erachtens für Feden, der die Verhältnisse unserer betreffenden Maschineneinrichtungen kennt, völlig aus8ges{chlofsen.

Dann, meine Herren, kommt in Betracht, daß es in der Schweiz überhaupt nur zwei große Betriebe giebt, die hier in Frage kommen: die Textilindustrie und die Maschinenindustrie. In der leßteren ist heuie behaupte i bei uns der Arbeitstag des ständigen Arbeiters fast dur{weg höchstens auf 11, meist auf 10 Stunden festgesetzt; in der Textilindustrie wird es ganz noth- wendig zur elfstündigen Arbeitszeit kommen in dem Augenblick, wo wir für die Frauen die Hauptbeschäftigten in der Textilindustrie den elfstündigen Maximalarbeitstag einführen. Wir haben alfo entweder \chon den Zustand, wie er in der Schweiz durch die dortige Gesetzgebung eingeführt ist, oder werden ihn erhalten auf Grund der Bestimmungen, die wir in unsere Vorlage auf- genommen haben.

Dann, meine Herren, muß ih auch noch darauf hinweisen, daß au die Handhabung eines Geseßes außerordentlich enis{eidend für die Frage ist, ob es wirklich nah allen Richtungen zur DurW@führung kommt oder nicht; und ih habe einigen Zweifel darüber, ob der Maximalarbeitêtag von 11 Stunden wirkli so in der S{weiz zur Ausführung gekommen ist, wie die Herren uns das vorhalten, Sie berufen sh mit Vorliebe auf ein Bu, das von dem Hrn. Ge- heimen Regierungs-Rath Koenigs herausgegeben ist und in dem allerdings der Saß enthalten ist, daß das Fabrikgeseß der Schweiz vom Jahre 1877 in Fleisch und Blut der dortigen Bevölkerung übergegangen ist; das heißt do nah meiner Auffassung, meine Herren, das Geseß und seine Handhabung sind in Fleisch und Blut der Bevölkerung übergegangen; die Leute fühlen si mit dem Geseß und seiner Handhabung zufrieden. In dieser Be- ziehung ist nun doch zunächst zu bedenken, daß, wie in einer Bemer- fung, die im allgemeinen Theile seines Buches enthalten ist, Hr. Ge- beimer Regierungs-Rath Koenigs anführt, in der Schweiz die Gesetze überhaupt richt in dem Maße nach ihrem Wortlaut zur Ausführung kommen, wie das bei uns der Fall ist, daß na der allgemeinen Anshauung der \ch{chweizer Bevölkerung weniger der Wortlaut, der Bustabe, als der zeitige Volkswille den Interpreten für die Ausführung des Gesetzes abgiebt. Nun, meine Herren, nah den Angaben, die sonst in diesem Buch enthalten sind, ift es mir gar keinen Augenblick zweifelhaft, daß der zeitige Volkswille in der Shweiz no% nicht dahin geht, den Marimalarbeitstag von 11 Stunden überall durchzuführen; es enthält das erwähnte Buch eine ganze Reihe von Einzeldarstellungen, die mir dafür cinen über- zeugenden Beweis geben,

In dem Kapitel über die Organe der Ausführung und über die DurWhführung des Gesetzes in den einzelnen Kantonen finden si{ diese cinzelnen Darstellungen. Darnach finden die Behörden, wel@e mit der Ausführung und Ueberwachung des Gesezes beauftragt sind, cine wesentlihe Handhabe für cine laxe Praxis darin, daß es weder zeitlihe Schranken für die Bewilligung der Ueberarbeit vorschreibt, no6 daß es Gesihtspunkte giebt, nach - denen diese Ueber- arbeit ¿zu bewilligen is. Es liegt ja auf der Hand, daß, wenn von so und fo viel Behörden ohne diese Beschränkung der Maximalarkbeitstag dur&geführt werden soll, sfi nothwendiger- weise ganz auffalleude Verschiedenheiten ergeben. Der Bundesrath hat zwar versut, die wiederholt auf unbestimmte Zeit Seitens der \{weizer Behörden ertheilte Genebmigung der Ueberarbeit für un- zulässig zu erklären. Na den Berichten der Fabrikinspektoren der S{hweiz dauern aber diese Bewilligungen für unregelmäßige Zeiten beständig fort. Daju kommt, daß die Ortsbehörden sich für befugt halten, diese Genehmigung auf Ueberarbeit zu wiederholen.

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Dazu kommt Alles nah den Ausführungen dieses BuG:8 —, daß oft nit kompetente Behörden diese Genchmigung ertheilen, und daß diese von nit kompetenten Behörden ertbeilte Genebmigung bereit- willigst von den Fabrikanten acceptirt wird. Noch im Jahre 1888 hat sodann eine Kantonsregierung der S&weiz die Ueberarbeit für ein Etablissement auf ein Jahr bewilligt. Auf Ersuen bes Bundesrath3 ih sage: Ersuchen! da der Bundetrath in ter Schweiz nicht in der Lage ift, in diefer Beziehung einen Zwang auszuüben wurde diese Frist allerdings herabgeseßt, immerhin aber noch auf einen Zeitraum von drei Monaten.

Ferner ist aus den Berichten der Fabrikinspektoren ersiGtlib, daß zwei Drittel der Bewilligungen aller Ucberarbeit lediglich in geschäft» lichen Rücksichten ihren Grund haben. Das könnte meines Erachtens do niht der Fall sein, wenn man in ber That ernst- hat an ter Grenze §cs Marximalarbcitstages festhielte; denm die gesHäftlive Rüccksi®t zum Grunde nehmen, ron der Vorschrift abzugeben, das heißt mehr oder weniger fie auf- heben.

Endli, meine Herren, muß ich darauf binweisen, daß die Frage der Hülfsarbeiten und der Notharbeiten bei den Ausnahmen, die von dem !Marximslarbeitttag gemacht werden, in der Schweiz eine sehr erbeb- lie Rolle spielt. Im Jahre 1886 und 1587 berichten die Fabriks inspektoren der Schweiz, daß die Spinner füc jeden Tag éine halbe Putzftunde zu dem elfftündigen Arbeitstag eingeführt, d. h, die Ge- nehmigung erhalten haben, cine halbe Stunde tägli über 11 Stunden hinaus zu pußen. Es wurde aber nur ein Mal in der Woche geputßt, und nichtédestoweniger an allen Tagen 112 Stunden dur{gearbeitet, (bört, hört! rechts), das ist alles aus dem von mir erwähnten Buche zu erschen.

Kurzum, meine Herren, es geht für mi daraus hervor, daß die Durc&führung des elfftündigen Maximalarbeitstages au in dem Lande, auf dessen Beispiel die Herren von der Sozialdemokratie mit Vorliebe si berufen, doch noch nit eine vollständig perfckte ist ; und soviel steht für mich fest, daß, wenn in Deutschland ein Marximal- arbeitétag durch dx8 Gese eingefühut würde, die Ausführung dieser Bestimmung eine ganz andere sein würde, als fie nach den von mir gegebenen Beispielen in der Schweiz ist. Das basirt ich mae daraus den Herren in der Schweiz durchaus keinen Vorwurf —, wie ih mir bereits zu bemerken erlaubte, darauf, daß rah der Volksanshauung die Gesetze niht so stricte dem Buchstaben nah ausgeführt werden. Bei uns ift das anders; unserer Anschauung nach muß ein Gese seinem Wortlaut und feiner Aksicht nab unbcdingt und streng dur{geführt werden, und diese unbedingte und strenge Durchführung ?wird erleichtert dur die strafe Organi- sation eines Berufsbeamtenthums, welches man in der Schweiz nicht kennt, und die Wirksamkeit dieses Berufsbeamtenthums wird durch die intendirte starke Vermehrung der Fabrikinspektoren ganz außer- ordentlih erhöht.

Fch meine hiernach, die Beispiele, welde uns immer vorgesührt werden, können die Bedenken, die wir gegen eine sofortige Einführung des Normalarbeitstages haben, nit beseitigen.

Nun is aber der Grundgedanke des Antrages der Herren Sozialdemokraten nicht nur ver Schuß des Arbeiters der steht für die Herren erst in zweiter Linie —, sondern der wesentlihste Grund für sie ist die Frage der Lohnregulirung. Ih theile darin die Anschauung des Hrn. Dr. Barth voll- ständig. Die Herren Sozialdemokraten sind der Meinung, daß, wenn der ach!stündige Normalarbeitstag eingeführt wird, dann die Fabris- kanten, tie Unternehmer genöthigt sein werden, eine größere Zahl von Arbeitern einzustellen. Es würde die Zahl der beschäftigten Arbeiter vergrößert, die der unbeschäftigten vermindert und damit der Lohn nothwendigerweise gesteigert werden. Also Lohnregulirung, Lohns- erböhung bei Verminderung der Arbeitsleistung ist das Ziel des sozialdemokratisGen Antrages, ein Ziel, welches ih mit dem Abg. Dr. Barth für ein durhaus erftrebenswerthes halte. Fh bin überzeugt, daß die Entwickelung unscrer induftriellen Verhältnisse dahin führen wird, daß eine kürzere Arbeitsleistung befser, als heute die längere bezahlt wird.

Meine Herren, wenn ich das als die NRihtung unserer Ent- wickelung bezeichne, und sie als eine wünshenswerthe bezeichne, fo muß ih doch sehr erheblihe Bedenken dagegen aussprechen, im Wege der Gesetzgebung eine solche Lohnregulirung in Aussicht zu nehmen. Denn, meine Herren, wenn wir auf den Boden treten, mit Einführung des Maximalarbeitstages eine Lohnerhöhung zu bezwecken, so erwächst daraus die Verpflichtung, einer Lohnverminderung entgegenzutreten, wenn die Erwartungen, die sich an die Erlangung des Normalarbeitstages knüpfen, nit in Erfüllung gehen, wenn dur diese Beschränkung der Arbeitszeit nicht eine Vermehrung, sondern eine Ver- minderung des Lohaes eintritt. Daß das möglich ift, das ist in keiner Weise in Abrede zu stellen, es ift sehr wohl denkbar, daß der Ersaß, den die Fabrikanten gegenüber dem Ausfall an Arbeitszeit suchen müssen, nicht in einer erböhten Einstellung von Arkeitern, sondern in einer Vermehrung der Maschinen nah Zahl und Leistungsfähigkeit gefunden wird. Es ist also durchaus nit gesagt, daß die nothwendige Folge des acht- stündigen Arbeitstages wenigstens auf die Dauer eine erhebliche Vermehrung der Zahl der Arbeiter sein wird. Dann würde für ije verbündeten Regierungen zweifellos, nach- dem fie si einmal auf den Boden der Lohnregulirung gestellt hätten, die Verpflichtung entstehen, dur& Gese den Minimal- lohn zu regeln, und das ift ein Standpunkt, auf dem wir den Herren keineswegs folgen werden, der unausführbar ift, und der meiner Ans iht nach zur allerempfindlihsten Schädigung unserer Industrie sowie unserer Arbeiter führen würde. i

Hiernach, meine Herren, kann ih nur erklären, daß die verbündeten Regierungen si gegen den sozialdemokratischen Antrag unbedingt abs lehnend verhalten müfsen, und von diefer Erklärung kann es mich au nit abbringen, wenn gestern hier der Hr. Abg. Grillen- berger erklärt bat, er sei bereit, wenn die Regierung oder dieses Haus diese Kardinalpunkte ihrer Forderung erfüllte, uns eine ganze Menge anderer Sünden, die wir seiner Auffassung na auf dem Gewissen baben, zu vergeben. Nebcnbei gesagt, meine Herren, glaube ih ihm das nicht, er würde uns keine dieser Sünden vergeben. (Heiterkeit.) Mit dem Augenblick, wo wir den Marximalarbeitstag in unsere Gesetzgebung aufgenommen bätten, würde Seitens der Herren Sozialdemokraten beantragt werden, die Regulirung des Lohnes in das Gesetz aufzunehmen, und Hr. Grillenberger würde mit dem Wohlwollen, das ihn gegenüber den Parteien dieses Hauses und der Regierung beseelt, dann au wieder sagen -