1891 / 94 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Nah E Debatte, an welcher die Abgg. Freiherr von Huene, Rickert und Dr. Krause si betheiligten, wurde der §. 42 mit dem Amendement von Dziembowski an-

genommen, ebenso unverändert §. 43. : i Zu §8. 44 wurde der Antrag von Dziembowski, als

E 44 a anzunehmen die Absäße 5—T7 des 8. 44 in folgender

Fassung: Die Aué€übung des Gemeinderechts 41) ruht, 1) wenn gegen ein Gemeindeglied wegen eines Verbrechens oder eines

Vergebens, welches die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben kann, das Hauptverfahren eröffnet oder dasselbe zur gerichtlihen Haft gebracht ist, so lange, bis das Strafverfahren

beendet ift ; : 28 9) wenn ein Gemeindeglied in Konkurs verfällt, bis zur Be-

endigung des Verfahrens;

: B) ea ein Gemeindeglied Armenunterstüßung aus öffentlichen Mitteln empfängt, während sechs Monate nach dem Empfange der Unterstüßung, sofern es nicht früher die empfangene Unterstützung

tattet; M 4) wenn ein Gemeindeglied die auf dasselbe entfallenden Ge-

meindeabgaben na Mahnung durch den Steuererheber nit gezahlt

hat, bis zur Entrichtung derselben. O Bekleidet ein Gemeindeglied unbesoldete Gemeindeämter, fo

ist der Kreisaus\huß berechtigt, eine kommifsarishe Vertretung an- zuordnen. : mit dem Amendement von Strombedck, in §. 44 bezw. , 44a 5 den leßten Absatz folgendermaßen zu fassen: „Bekleidet ein solches Gemeindeglied unbesoldete Gemeinde- ämter, oder ist dasselbe Abgeordneter nicht angesessener Stimm- berechtigter (8. 48), so ist der Kreisaus\chuß berechtigt, die Wahl eines kommissarishen Vertreters anzuordnen.“ l angenommen und mit dieser Abänderung §. 44 im Ganzen. Zu 8. 45 beantragte Abg. Barth: i j Hinter den Worten „auf weldem sich“ einzushalten: „ein D e und in Zeile 7 statt „gleichkommt* zu seßen: „gleih- ommen“; ferner Abg. Cremer (Teltow): : zwishen Äbsaß 1 und 2 einzuschalten: Durch Ortsftatut kann der Ertrag beziehungêweise Flächeninhalt des Grundstücks fest- gefeßt werden. j Nach kurzer Debatte, an der die Abgg. Barth, Cremer (Teltow) und von Rauchhaupt und der Minister _des Innern Herrfurt h, der sih für den Antrag Barth erklärte, theilnahmen, zog Abg. Cremer seinen Antrag zurück und wurde darauf §. 45 mit dem Antrage Barth angenommen. Zu 8§. 46 beantragte Abg. Cremer (Teltow): Am Sélusse hinzuzufügen: Die Vertretung mehrerer der Regel nach getrennt abzugebender Stimmen durch eine Person ift unstatthaft. : i und die Abgg. von Dziembowski und Genossen: a Der Nr. 1 am Schluß hinzuzufügen: L per Stiefvater ist vor dem Vormunde zur Vertretung berufen,“

b. AO 2 zu streichen. c. Absay 3 Zeile 3/4 statt des Wortes: „Bevormundeter“ zu

seßen das Wort: „Stimmberechtigter“. ,

Der Antrag Cremer erlangte keine Mehrheit, dagegen wurden die Anträge von Dziembowski angenommen und mit ihnen 8. 46.

Zu 8. 47 lag bowsfi vor: .

Zur Ausübung des Stimmrech{ts durch Vertreter (H. 46) ift erforderli, daß . i

1) der Vertreter sh im Besitze der deutshen Reich8angehörig- keit und der bürgerlihen Ehrenrehte befindet, das 24. Lebensjahr zurüdckgelegt hat und keine Armenunterstüßung aus öffentlichen

Mitteln empfängt, sowie außerdem, daß

ein Antrag des Abg. von Dziem-

2) der Vater die väterlihe Gewalt besißt,

3) der Stiefvater das zum Stimmrechte befähigende Grund- ück bewirthschaftet. S

eblt es an diesen Borauslapanges bei einer der unter Nr. 2 und 3 bezeihneten Personen, so kann dieselbe die Vertretung einem Gemeindegliede übertragen.

Mit demselben wurde §. 47 angenommen. §. 48 lautet:

Der Regel nah steht jedem einzelnen Stimmberechtigten eine Sti@uie in der Gemeindeversammlung, jedoch mit folgenden Maß- aben zu: :

2 Mindesters zwei Drittel sämmtliher Stimmen müfsen auf die mit Grundbesiß angesessenen Mitglieder der Gemeinde- versammlung (8. 42, Absaß 1 unter 68 und þ) entfallen. Ueber- steigt die Anzahl der nickcht angesessenen Gemeindeglieder (a. a. O. unter 6e) den dritten Theil der Gesammtzahl der Stimmen der Mitglieder der Gemeindeversammlung, fo haben die Ersteren ihr Stimmreht durch eine jenem Verhältnisse ent- \prehende Anzahl von Abgeordneten auszuüben, welche sie aus ihrer Mitte auf die Dauer von sechs Jahren wählen.

Abg. Fretzere von Huene beantragt hierzu:

a. Vor „Mindestens“ die Nr. 1 zu seßen und in dieser Nr. 1 Zeile 4 dem Allegat in der Klammer hinzuzufügen „H. 51“.

b. Als Nr. 2 und 3 folgende Absäße hinzuzufügen:

2) Denjenigen Besißern, welche von ihrem im Gemeindebezirke belegenen Grundeigenthume einen Jahresbetrag von 20 bis aus- \{ließlich 50 # an Grund- und Gebäudesteuer entrichten, sind fe 2, denjenigen Besißern, welhe von diesem ihrem Grundeigenthum einen Jahresbetrag von 50 bis aus\{ließlih 100 4 entrichten, je drei, und denjenigen Besißern, welche 100 X oder mehr entrichten, je 4 Stimmen beizulegen. :

Durch Orctsftatut können die vorstehend angegebenen Grund- und Gebäudesteuersäße erhöht werden.

Den Gewerbetreibenden der dritten Gewerbesteuerklasse sind ¡wei Stimmen, den Gewerbetreibenden der zweiten Gewerbesteuer- klasse sind drei Stimmen und den Gewerbetreibenden der ersten Gewerbesteuerklasse sind vier Stimmen beizulegen. ;

Für den Fall der Erhöhung der Zahl der Stimmen der S ist die vorstehende Stimmenzahl entsprehend zu er-

öhen. 3) Kein Stimmberechtigter darf in der Gemeindeversammlung mehr als ein Drittel der Gesammtzahl der Stimmen führen.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa u. Gen.:

a. vor „Mindestens“ zu seßen „1“;

b. Folgende Nr. 2 binzuzufügen: :

Denjenigen Besitzern, welhe von ihrem im Gemeindebezirke

belegenen Grundeigenthum einen Jahresbetrag von 20 bis aus- \{ließli@ 50 an Grund- und Gebäudesteuer entrichten, find je 2, denjenigen Besißern, welhe von diesem ihrem Grundeigenthum einen Jahresbetrag von 50 bis aus\{ließlich 100 Æ entrichten, je 3, und denjenigen Besitzern, welhe 100 #6 oder mebr entrichten, je 4 Stimmen beizulegen. | A j

Dur Ortsftatut können die vorstehenden Säße erhöht, oder,

bôöLftens jedoch um ein Drittel, ermäßigt werden. :

Aut kann Grundbesißern, welhe die im 1. Absaß erwähnten

Steuersätßze entrichten, eine größere Zabl von Stimmen, jedoch nit über 3, 4 und 5 Stimmen, beigelegt werden. Den Gewerbetreibenden der dritten Gewerbesteuerklasse sind 2 Stimmen, den Gewerbetreibenden der zweiten Gewerbesteuerklasse sind 3 Stimmen und den Gewerbetreibenden der erften Gewerbe- steuerklasse sind 4 Stimmen beizulegen. E

Für den Fall der Erhöhung der Zabl der Stimmen der Grundbesitzer sind die im vorstehenden Absay beigelegten Stimmen entsprehend dem Absay 3 zu erhöhen. : i

Abg. von Meyer (Arnswalde) hatte gegen beide Anträge Bedenken.

Abg. Hobrecht trat für den Kompromißantrag von Heyde- brand ein. Die Nationalliberalen hätten bei em Kompromiß das größte Entgegenkbommen gezeigt, um zu einem Einvernehmen mit den Konservativen zu kommen. Bei keinem Gesey komme es {mehr als bei

der Landgemeindeordnung auf den Geist an, in dem 2s aus- geführt werde, und deshalb sei das Bestreben berechtigt, das e möglichst annehmbar für alle Parteien zu e : bg. Lamprecht sprah Seitens der Konservativen im nteresse des Bauernstandes, dem das Uebergewicht in der andgemeinde gesichert bleiben müsse, für den Kompromiß- antrag. (Schluß des Blattes.)

Die Kommission für die Gef Gang des Reichstages hat beschlossen: die beantragte Genehmigung gur Einleitung des Strafverfahrens gegen das Reichstags-

itglied Kunert während der Dauer der gegenwärtigen Sizungsperiode nit zu ertheilen.

Nah Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Frankfurt a. M., 21. April. (W. T. B.) Der Vor- stand der elektro-te{nischen Ausstellung macht die Mittheilung, daß die feierlihe Erö ffnung der Ausstellung am 16. Mai, Mittags 12 Uhr, erfolgt. Die Einladungen an die staatlihen und städtishen Behörden, sowie an die Aus- steller würden in diesen Tagen ergehen. j

Hamburg, 21. April, Mittags. (W. T. B.) Das

euer am Sandthor - Quai ist nunmehr bewältigt.

er Speicher ist total ausgebrannt. Der elek- trishe Betrieb wird voraussichtlih es Zeit unter- brochén sein, da sämmtlihe Dynamoma})chinen stark ge- litten haben. Der hydraulishe Betrieb dürfte bald wieder hergestellt werden. Der entstandene Schaden ist sehr bedeutend, derjenige der Firma Schmidt beläuft si allein auf 11/2 Mill. Mark. gan sämmtliche hier vertretenen Versicherungsgesell- schaften sind dabei betheiligt. Etwa 350 Personen sind durh den Brand beschäftigungslos geworden.

Wien, 21. April. (W. T. B.) Der Adreßaus\chuß des Abgeordnetenhauses begann heute seine Berathungen in Anwesenheit sämmtlicher Minister. Der Abgeordnete Plener sprach seine Befriedigung darüber aus, daß in der Thronrede die wirthschaftlihe Reformarbeit in den S ge- stellt worden sei, und wünschte, daß in der bevorstehen- den Session keine staatsrechtlihen, nationalen oder Ton- fessionellen Fragen aufgeworfen werden möchten und dies auch in der Adresse Qu Ausdruck gelange. Der Handels-Minister sprah, in Erwiderung auf eine Anfrage Hallwich's, Betreffs des deutsch-ö sterreihishen Handels- vertrages, die D aus, daß über die wenigen Punkte, in welchen eine Verständigung bisher noch nicht erfolgt sei, demnächst eine Einigung erzielt werde.

St. Petersburg, 21. April. (W. T. B.) Ein soeben veröffentlihtes Ges ulersage jüdischen Handwerkern, darunter auch Mechanikern, Branntweinbrennern und Bier- brauern, die Uebersiedelung nah Moskau oder in das Moskauer Gouvernement. ;

Mons, 21. April. (W. T. B.) Der Ausstand in dem Kohlenbecken von Borinage hat an Ausdehnung bedeutend abgenommen; die Zahl der ausständigen Arbeiter ist auf 900 herabgegangen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

S —————

Wetterbericht vom 21. April, Morgens 8 Uhr.

1 Temperatur

Stationen. Wind. | Wetter.

Bar. auf 0 Gr.

= qu. d. Meeressp. red. in Millim.

in 9 Celsius

O 5 heiter NW 1 para ONO 2 halb bed. Kopenhagen . NNW 1 wolkig Stockholm . \till'wolkerlos8 aranda . N 2 wolkenlos t. Petersb. till wolkenlos Moskau . {ill wolkenlos

Cork, Queens- En 4Durft

3 wolkig wolkenlos wolkig wolkig heiter wolkig wolkig

J

Mullaghmore Aberdeen Christiansund

2 1 amburg . . 3 winemünde 2 Neufahrwasser 2 Memel L 3

Bars S 2[wolkenlos

ünster. 1/bedeckt

Karlsruhe . . 2\wolkenl.!)

2

1

3

1

1

3

2

2

A D I MOIMRNIMIAINÊMNASBRNNRNNPNO-I MORONIINON A C =49 R.

Wiesbaden ftill|bedeck13) München . . | 767 Z Chemniy . . | 769 Berlin | 769 Wien .... | 766 Breslau . .. |_767 le d'Aix. . | 765 ia e002 Triest .….. | 764

wolkenlos

wolkenlos heiter wolkenlos

hr duk

ONO

1) Reif. 2) Dunstig. ?) Regenschauer.

Nebersiht der Witterung.

_ Die Luftdruckvertheilung hat \ich seit gestern ver- ändert. Die Depression,” welché gestern im Südosten lag, ist verschwunden, sodaß jetzt ganz Europa unter dem une eines umfangreihen Hochdruckgebietes steht, dessen Kern im Nordwesten ih befindet. Das Wetter is in Deutschland ruhig, im Süden und Osten vorwiegend heiter, im Nordwesten vielfach trübe. Die Temperatur i} daselbst fas überall etwas gestiegen, liegt indessen noch allenthalben unter dem Normalwerth; im Binnenlande noch 2 bis 5 Grad. In Mitteldeutshland is seit geftern viel- fah Niederschlag gefallen, in Grünberg in Begleitung von Gewitterersheinungen.

Deutsche Seewarte.

Theater-Anzeigen.

Königlihe Schauspiele. MittwoG bleiben die Königlichen Theater ges{lofsen. Donnerstag: Opernhaus. 99. Vorftellung. Der Ring des Nibelungen von Rihard Wagner. Vorabend: Das Rheingold. Dirigent: Kapell- meifter Sucher. Anfang 7 Uhr. Séauspielhaus. 105. Vorstellung. Don Carlos, Jufaunt vou Spanien. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang 7 Ubr. Freitag: Opernhaus. 100. Vorftellung. Der Ring des Nibelungen von Richard Wagner. Deer Abend : Die Walküre in 3 Akten. Anfang r. Scauspielhaus. 106. Vorstellung. Das Käthchen von Heilbronn , oder: Die Feuerprobe. Großes biftorishes Rittershauspiel îin 5 Aufzügen von Heinri von Kleift. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag: Die Stützen der Gesellschaft.

Greitag! Die Kinder der Excellenz. onnabend: Die Haubenlerche.

Berliner Theater. Mittwoh: Geschlossen.

Donnerstag: Séhuldig.

Freitag: 33. Abonnements - Vorstellung. Der Kaufmaun vou Venedig.

Sonnabend: Kean.

Sonntag, Nahm. 24 Uhr: Der Kaufmauu vou

Venedig.

TLessing-Theater. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag: Zum 1. Male: Die Furt vor der Freude. Marieusommer. Eine kleine Gefälligkeit. Eine Partie Piquet. (Gast- spiel von Friedri Haase.) Deaa! Dieselbe Vorstellung. onnabend: Die alten Junggesellen. Gast- spiel von Fciedrih Haase.)

Pictoria-Theater. Mittwo§: Geschlossen. Donnerstag u. folgende Tage: Die fieben Nabeu. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Gmil Pohl. Mußk von G. Lehnhardt. Balletcomposition des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballet von C. Severini. In Scene geseßzt von W. Hock. Anfang 74 Uhr.

Wallner-Theater. Mittwoh: Geschlossen. Donnerstag und die folgenden Tage: Des Teufels8

Weib. Phantastishes Singspiel in 3 Akten und einem Behn von I ba Mortier, bearbeitet

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag : Mit neuer Ausftattung, zum 8. Male: Saint Cyr. Operette in 3 Aufzügen (mit theil- weiser Benutzung eines Stoffes von A. Dum=83) von Oscar Walther. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene geseßt von Julius Frißs{che. Dirigent : Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Ubr. Freitag: Saint Cyr.

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten-

burg. Mittwo(: Geschlofsen. Donnerstag: Zum vorleßten Male: Die Früchte

der Vildung. Lustspiel in 4 Akten von Leo N. Tolstoi. Für die deutshe Bühne bearbeitet von Raphael Loewenfeld. In Scene geseht von Sig- mund Lautenburg. Anfang 7{ Uhr.

Sonnabend : Zum 1. Male: Dr. Jojo. Schwank in 3 Akten von Albert Carré,

Kroll's Theater. Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag: Norma. Geno! Fr. Lilli Lehb- mann ; Adalgisa : Frl. Marie Lehmann; Séver : Hr. Paul Kalish als Gäste.) Anfang 7 Uhr. ceitag: Zar und Zimmermann. onnabend: Gastspiel des Sgr. d'Andrade. Rigolettv.

Francesco

Pelle-Alliance-Theater. Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag: Zum 4. Male: Der Giftmischer. S{hwank in 4 Akten nah dem Französishen von Friy Brentano und Carl Tellheim. In Scene geseßt vom Direktor Sternheim. Anfang 74 Uhr.

Freitag und folgende Tage: Der Giftmischer.

Adolph Ernst-Theater. Mittwoh: Keine

Vorstellung. Donner ag: Zum 67. Male: Adam und Eduard

Eva. Gesangsposse in 4 Akten von Jacobson und Leopold Ely. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik von Adolph Ferron. Im 4. Akt: Der unsenge Toupinel. Parodistishe Einlage. Anfang 74 Uhr.

Freitag : Benefiz für Hugo Haßkerl.,

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30, Mittwoch : Geschlossen.

Da L t: Male: Der Millionen- bauer. Volks\tück in 4 Akten von Max Kreyer. Gesangstexte im 3. Akt von A, Schönfeld, Mußk von G. Steffens. Anfang 74 Uhr

Concert-Anzeigen. Sing- Akademie. Donnerstag, Abends 8 Uhr:

Concert der Sopranistin Rica Ventura.

Philharmonie Mittwoh, Abends 74 Uhr,

Concert des Philharm. Orchesters, unter gütiger

Mitwirkung des Schnöpf'sben Gesang - Vereins. Glias v. Mendelssohn. Dirigent: Herr Paul Swhnöpf.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. as Vorstellung im wissenshaftlichen Theater. Näheres die Anschlag- zettel.

T

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Len mit Hrn, Sec- Lieutenant von Treskow (Berlin). Frl. Erna von Weltien mit Hrn. Lieutenant von Walther- Chroneck (S{werin). Frl. Helene von Rüdgisch mit Hrn. Pfarcvikar Rieger jprantenstens, gel Alexandra Soukatine mit Hrn. Prem.-

ieutenant Sturt (Wiesbaden) Frl. Katharina von Wissel mit Hrn. Major Edler von der Planig (Oppeln). | Verehelicht: Hr. Prem -Lieutenant von Goldfus mit Miß Hardt (Berlin). Hr. Lieutenant rhr. von Kap-herr mit Freiin von -Kap-herr Schloß Lockwiy). Hr. Lieutenant Epner mit Frl. von Humbert (Hohenkränig). Hr. Lieute- nant von Donop mit Frl. Heyland (Hannover).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major von Bredow PE Denn) Eine Tochter: Hrn. Reg -

fessor Dr. Dyes (Schleswig). Hrn. Prem. -Lieut. von Zastrow (Merseburg). Hrn. Prem.-Lieute- nant von Kuczkowski (Charlottenburg). Hry. MeicGegeasen von Medem.

Gestorben: Hr. Dr. med, Muyenbeher (Ham- burg). Freifrau Sophie von Brandenstein (Dresden).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Bel E, M belctcabe Nr. 382,

Acht Beilagen (einschließli® Börsen - Beilage),

ie di [lts8 b Nr. 6 des öffent- lichen Anzeigers (Kommandit esellschaften auf

Freitag und folgende Tage: Der Millionen-

Ta ube Herzl. Musik von Adolf Müller, Anfang

bauer.

A L S T H R A O A R A O TI K N A PRECBR A PULAZ A8 L - “L A Era iri are

Aktien und Aktiengesellschafteu) für die Woche vom 13, bis 18 April 1891. :

zum Deutschen Reichs-Anz

M 94, .

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 21. April

Deutscher Reichstaa. 104. Sigung vom Montag, 20. April.

Am Tische des Bundesraths der Staats-Mini i von Herlepsà h ister Freiherr

ie zwaite Berathung des Arbeiter i tortodsedt hung shubgeseßes wird

i 8. 138 a, welcher der geltenden Gewerbeordnung neu ein- gefügt werden soll, bestimmt, daß wegen außergewöhn- liher Häufung der Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers die untere Verwaltungsbehörde An die Dauer von 14 Tagen die Beschäftigung von Arbeitern über 16 Jahre bis 10 Ühr Abends an den Wochentagen außer Sonnabend unter der Vorausseßung gestatten kann, daß die täglihe Arbeitszeit 13 Stunden nicht überschreitet. Jnnerhalb eines Kalender- Oos soll die Erlaubniß niht für mehr als 40 Tage ertheilt

_Ein von der Kommission eingeschalteter neuer Absaß knüpft die gleihe Befugniß für cine 14 Tage überschreitende Dauer und für mehr als 40 Tage im Jahre an die Erlaubniß der höheren Verwaltungsbehörde, und zwar nur für den den Fall, wenn die Arbeitszeit so geregelt t, daß ihre täg- lihe Dauer im Jahresdurhshnitt die regelmäßige geseßliche Arbeitszeit niht überschreitet.

Der Antrag is \chriftlich zu stellen, der Bescheid der unteren Verwaltungsbehörde binnen 3 Tagen \chriftlich zu ertheilen. Gegen die Versagung ‘der Erlaubniß ist die Be- werde zulässig.

Nach dem leßten Absay des §. 138a kann die untere Verwaltungsbehörde die Beschäftigung von Arbeiterinnen über sechszehn Jahre, welhe keinen Haushalt zu besorgen haben und zum Besu einer Fortbildungsshule nit ver- pflichtet sind bei nothwendigen Reparaturen und bei Arbeiten, welche zur Verhütung des Mißlingens oder Verderbens von von U S E i E O Vorabenden

eresttagen über 51/, r ends, jedoch nicht über 81/2 Uhr Avends hinaus gestatten. E S

Die Abgg. Auer und Genossen wollen den 8. 138 a ganz streichen, eventuell nur die Bcschästigung bis zu zwölf Stunden gestatten und den von der Kommission beshlo}senen QUjaL mie auch den legten Absay des §8. 138 a beseitigen.

ie Abgg. Payer und Genossen wollen den zweiten Absatz so fassen: Für 14 Tage überschreitende Dauer kann die gleihe Erlaubniß nur von der höheren Verwaltungs- behörde ertheilt werden.

Von den Abzg. Dr. Gutfleisch, Dr. Hartmann und Genossen wird eine anderweitige Fassung der ersten beiden Absäße vorgeschlagen, wona für eine 2 Wochen überschreitende Dauer die gleiche Erlaubniß nur von der höheren Verwal- tungsbehörde und auch von dieser für mehr als 40 Tage im Zahre nur dann ertheilt werden kann, wenn die Arbeitszeit für den Betrieb so geregelt wird, daß ihre täglihe Dauer im Dur@schnitt der Betriebstage des Jahres die regelmäßige geseßlihe Arbeitszeit niht überschreitet.

_Abg. Wölklmer ctkiärt die Beslimmung des ersten Absatzes für vollständig aukëreihend, um die durch die Natur des Betricbes ges botenen Ausnahmen von den Vorschriften des §. 137 zuzulassen. Der von der Kommission neu eingefügte Absaz, der wesentliß im Interesse der zahlreichen Saisonindustrien weitere Ausnahmen gestatten solle, fei geeignct, die ganze Wohlthat, wel{e den Arbeiterinnen erwiesen werden solle, wieder illuforisch zu maden, da dann die Ausnahme zur Regel werden könnte. Die Saisonbetriebe häiten fch rechtzeitig auf dic außergewöhnlihe Häufung - der Arbeit einzurihten. Jeden- falls sei cin Mißbrau diefer dea Verwaltungsbehörden zu crthbeilenden enne nit ausgeschlossen. Redner beantragt den Absatz zu

reten.

_Abg. Singer kann au die Béfugniß, welche in dem be- \hränkteren Uwfange der unteren Verwaltungsbehörde ertheilt werden fol, als dur das praktishe Bedürfniß gere{tfertigt nicht anerkennen und ift daher in erster Linie füc die Streihung des ganzen Para- graphen. Da aber dafür eine Aussit im Hause kaum vorhanden sei, fo beantrage scine Partei. eventuell die Beshäftiaung nur bis zu zwölf Stunden zuzulassen. Den Gründen des Vorredners gegen den Absatz 2 könne er si{ vollständig anschließen. Mit diesem System von Auênahmen würde ceinfah der relative Fortschritt, der dur S. 137 gemacht worden, wieder aufgehoben werden.

Abg. Möller tritt dagegen im Interesse der - Saisonindustrie für den Beschluß der Kommissionsmajorität ein, welche er in der redaktioncll veränderten Fassung des Antrages Gutfleish-Hartmann anzunehmen bittet. Gerade bei den Saifoninduftrien müßten schr oft große Lieferungên wit äußerster Schnelligkeit hergestellt werden ; ohne die Möglichkeit verftärkter Heranziehung der Arbeitskräfte Ee bedeutende Industrien auf dem Weltmarkte konkurrenzunfähig

erden.

S. 138a wird mit dem Amendement Gutfleish:-Hartmann angenommen.

. 139 (im Wesentlihen übereinstimmend mit dem geltenden Geseß) läßt Ausnahmen von den in den 88. 135— 137 vorgesehenen Beschränkungen der Kinder- und Frauen- arbeit zu, wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regel- mäßigen Betrieb einer Fabrik unterbrochen haben. Er wird ohne Debatte unverändert angenommen.

8. 139a giebt dem Bundesrath die Ermächtigung: 1) die Verwendung von Arbeiterinnen und jugendlihen Arbeitern für pee mit besonderen Gefahren für Gesundheit und Sittlichkeit verbundene Fabrikationszweige gänzlih zu unter- sagen oder von besonderen Bedingungen abhängig zu machen ; 2) r Fabriken mit ununterbrohenem Feuerbetriebe oder regelmäßiger Tag- und Nachtarbeit und für Campagnebetriebe Au3nahmen von den Besch:¿änkungen der Frauen- und Kinder- arbeit nahzulassen,

Jn den Fällen zu 2 darf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit für Kinder 36, für junge Leute 60, für Arbeiterinnen 64, in Ziegeleien für beide Kategorien 69 Stunden nit überschreiten, die Nachtarbeit darf in zwei Wochen 60, in 24 Stunden 10 Stunden nicht überschreiten und muß in jeder Schicht durch Pausen von zusammen mindestens einer Stunde unterbrochen sein.

Die Bundesrathsbestimmungen können auch für bestimmte Bezirke erlassen werden, sind durch da3 Reichs-Gesegblatt zu 26 ffentlichen und dem Reichstage zur Kenntnißnahme vor-

gen.

Die Abgg. Auer und Genossen wollen Z-ffer 2 und d Rest des 8 139 streichen. DO 7

Die Abgg. Dr. Gutfleisch, Dr, Hartmann, Möller

und Genossen wollen in einer weiteren Ziffer 2a für gewisse Fabrikationszweige, soweit die Natur des Betriebes oder die Rücksicht auf die Arbeiter es wünschenswerth erscheinen lassen, die Abkürzung oder den Wegfall der für jugendliche Arbeiter vorgeschriebenen Pausen gestatten, für diesen Fall sollen die jugendlihen Arbeiter niht länger als sechs Stunden beschäf- tigt werden, wenn zwischen den Arbeitsstunden niht Pausen von mindestens zusammen einstündiger Dauer gewährt werden. Ferner solle die Dauer der wöchentlichen Beschäftigung für Arbeiterinnen bis auf 65, in Ziegeleien bis auf 70 Stunden erhöht werden können. / bg. Möller empfi:hlt die Kommissionsbeschlüsse mit dem von ibm miiunterstüßten Antrage; für die Spinnereien unterlasse er, weitere Ausnahmen zu beantragen, da eine solche Erweiterung Wider- E R h

echeimer Regierungs-Rath Dr. Königs erklärt ih mit tem Antrag Gutfleisch-Möller einverstanden, durch welchde i ähnliche Regelung der Materie wie in England errei&t würde

Abg. Bebel: Die Spinnereien, für die der Abg. Möller in Uebereinstimmung mit der ursprüngliben Vorlage eintrete, gehörten zu den am Besten rentirenden Betrieben, die am Wenigsten noch weiter gehender einseitiger Begünstigungen bedürften. Es babe ihn (den Redner) mit wahrem Ekel erfülit, wenn er sehen müsse, wie jeder kleinste Vortheil, der für die Arbeiter herauskommen folle, dur immer neue Wünsche der Unternehmer und durch immer neue Anträge wieder verkümmert oder ganz beseitigt werde. Gerade bei Betrieben anstrengender Natur, bei Nachtbetrieben, sollten jeßt die Kinder und jugendlichen Arbeiter in dieser argen Weise ausgebeutet werden, zumal jede Kontrole über die Innehbaltung dieser Vorschriften fehle und der Fabrikinspektor do riht allgegenwärtig sei. Für solhe grau- samen Bestimmungen könne er unter keinen Umständen \limmen.

Abg. Wöllmer: Au seine Partei halte die letzten Anträge

Guitfleisch und Genossen für zu weit gehend. Der Gewinn einer Stunde Arbeit in der Woche (65 statt 64, 70 statt 69) könne für die Indvftrie selb unmsöglih ton Bedeutung sein. Man babe allen Anlaß, diesem fortgesezten Verlangen der Unternehmer nah Ausnahmen und größerer Latitüde in der Handhabung der einzelnen Vorschriften Halt zu gebieten. Bisher sei dem Reichstage die Be- fugniß gegeben worden, die betreffenden Bundesrathsbeschlü}se außer Kraft zu seßen, wenn der Reichstag es verlange; diese Befugniß laffe die Kommission jeßt fallen und mache damit gegen das be- stchende Ret einen Rückschritt. Nah dem Swhicksal, wels äbnlihe Anträge von Seiten feiner Partei bei früheren Gelezenheiten gefunden bäiten, verzihte sie darauf, die Aufrechterhaltung der be- treffenden Vorschrift vorzulegen. _ Abg. Freiherr von Stumm: Gebe man dem Bundesrath Vollmawt, dann müsse man auch das Vertrauen haben, daß er die Bestimmungen dem Geist des Gesezes entspreWend ausführe. Die Faffung der Kommission mit ihrer genauen Angabe der Marimal- zahl der Beschäftigungsstunden sei hauptsählih im Interesse der Arbeiter gewäblt worden.

Abg. Sch midt (Elberfeld): Dcr Wegfall resp. die Abkürzung der Paufen für jugeadlihe Arbeiter, wie sie der Antrag Gaifleish für gewisse Fabrikationszweige vors{lage, sei {hon heute Brauch und könn? unter Umständen für die Arbeiter von ganz besonderem Vortbeil sein. Die Zahl 65 insbesondere sei deshalb geret- fertigt, weil nach S. 137 die Arbeiterinnen tägliÞ 11, an Sonnabenden nur 10 Stunden, 65 Sturden pro Woche, beschäftigt werden dürften. Wenn man eine Latitüde geben wolle für längere Beschäftigung, so könne man do nit unter die Normal- ¿ahl berabgeben. Einen Antrag auf Zulassung dieser Ausnahmen auch für Mädten unter vierzehn Jahren und bis zu seczehn Jabren, die in Spinnereien bescäftigt seien, würde er bekämpfen wüsten, denn es handele sih hier niht um einfahe Handreitungen, fondern um eine der s{wersten Arbeiten, welhe den Mädchen über- haupt zugemuthet werden könnten.

Abg. Möller befürwortet einen inzwishen noch einge- brahten Antrag Gutfleish-Hartmann, wona Aus- nahmen von den Bestimmungen über die Frauenarbeit unter einer neuen Ziffer 2b auch für die Fabrikationszweige, in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein ver- mehrtes Arbeitsbedürfniß eintritt, zuzulassen sind, mit der Maßgabe, daß die Arbeitszeit dreizehn, an Sonnabenden zehn Stunden nicht überschreitet.

Abg. Bebel: Wenn es dabei bleibe, daß, wie heute angedeutet worden sei, au in der dritten Lesung noh weitere Vershlehterungs- anträge eingebraht würden, könne er heute {on anfündigen, daß au die Sozialdemokraten ihre Anträge U und neue ftellen würden und die dritte Lesung dann auch drei bis8&bier Wochen dauern werde. Wenn der Bundesrath zu Verbesserungen der beshlofsenen Vorschriften durch besondere Vollmacht autorisirt werde, so sei seine Partei allzeit dafür eingetreten, nicht aber für eine Befugniß, welhe dem Bundesrath Vershle{chterungen des im Geseze statuirten Zustandes gestatte. Eine folche würde unzweifelhaft eintreten, wenn die neuen Anträge Gutfleish-Hartmann angenommen würden.

a der Abstimmung wird §. 139a mit den Anträgen Gutfleish- Hartmann angenommen. Nach diesen An- trägen wird auch die Vorschrift, daß die Nachtarbeit in zwei Wochen die Dauer von 60 Stunden nit überschreiten darf, fallen gelassen, dagegen sollen die Tag- und Nachtschichten wöchentlih wechseln.

S. 139 b regelt die Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen über die Sonntagsarbeit, Einrichtung und Be- trieb der Fabriken, Handhabung der Arbeitsordnungen, Kin- der- und Frauenarbeit. Die Aufsicht ist besonderen Landes- beamten (Fabrikinspektoren bezw. Gewerberäthen) übertragen. Der Paragraph entspriht im Wesentlichen dem geltenden Recht.

Die Abgg. Auer und Genossen wollen die Fabrikinspek- toren insofern als Reichsbeamte einsegen, als die Ordnung der Zuständigkeit zwischen ihnen und den Polizeibehörden durch das Reich erfolgen soll.

Abg. Dr. Hirs plaidirt für ihre Vermehrung, mindestens L Muster Preußens, und erkennt darin, daß diesen Beamten in Preußen auch die Keffelrevision übertragen sei, keine Verbesserung des bestehenden Zustandes; es werde vielmehr durch diese neue Funktion die Wahrnehmung der Geschäfte der Gewerbeinspektion beeinträchtigt. Während nun die Gewerbeordnung für das ganze Reih die Materie einheitlih regele, könne die Aufficht nach ganz vershiedenen Anweisungen der Behörden dec Einzelstaaten stattfinden. Darin liege ein Widerspruch und eine Gefahr. Fleisch und Blut gewönnen die Vorschriften der Gewerbeordnung erst durch die Ausführung, dur die Aufsicht. Es könne daher nit erwünscht sein, wenn die Beaufsichtigung der Aus- übung diesex Vorschriften sich verschieden gestalte und die Auf- iht hier \treng, dort lax gehandhabt werde; man hätte

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1891.

erma vershiedene Gewerbegesezge im Meiche. Dennoch sei ein Antrag von ihm auf Einseßung einer Reichs-Gewerbebehörde abgelehnt worden, und auch bier im Plinum sei keine Aus\iht dafür. Aber wenigstens werde der Bundes- rath genaue Anweisungen über die Ausführung der Bestimmungen des Gesetzes an sämmtliche Fabrifkinspektoren erlassen, worin doch wohl keine Ueberschreitung der Reichskompetenz erblickt werden könne. Es lei eine Anomalie, daß die Personen, welche als Wächter eines Reichsgesetzes daständen, gar niht mit einander in Berührung kämen, während erst vor cinem Jaßre sogar eine internationale Konferenz über die Frage des Arbeitershußzes stattgefunden habe. Zu begrüßen sei der dem §. 139b von der Kommission gegebene Zusatz, wonach die Arbeitgeber verpflichtet sein follten, den om én Bee oder der Polizeibehörde statistishe Mittheilungen über die Verhältnisse ihrer Arbeiter in bestimmten Fristen und Formen zugehen zu lassen. Es lei ein Anfang, aus dem si vielleiht wirklich einmal ein Reihs- Arbeitsamt entwickele.

Abg. Dr. Hartmann: Der Antrag auf Schaffung von Reihs- Gewerbeinspektoren habe, fo oft er hier erschienen sei, stets in ihm einen entschiedenen Gegner gefunden. Der Wuns, daß die Inspek- toren in Wahrheit zu Vertrauenspersonen der Arbeiter und der Arbeitgeber werden möchten, werde von ihm getheilt, abèc zum Ver- trauen gehörten zwei, und die Arbeiter ließen bisher an diesem Vertrauen ¿u wünschen übrig. Vielleiht bringe es der Abg. Dr. Hirs in den Arbeiterkreisen, auf die er Einfluß besitze, dahin, daß dies sich ändere. Daß die Gewerbeinspektionsverhältnifse \chlecht seien, könne er für Sachsen nicht zugestehen. Den Antrag der Sozial- demokraten, der nur die Ordnung der Zuständigkeitsverhältnisse der Gewerberäthe dem Reich übertragen wolle, könne er gleihwohl nit zur Annahme empfehlen, da man zu den Einzelstaaten au in dieser Cs das Vertrauen baben müsse, daß sie ihrer Aufgabe gerecht »ürden,

„Abg. Siegle tritt für die Kommissionsfassung ein, welche es ermöglichen werde, genaue ftatistishe Unterlagen für die zukünftige Gesetzgebung zu schaffen.

Abg. Bebel: Wenn die Handhabung dieses Gesetzes in ganz Deutschland eine einheitlibe sein solle, müfie sie durch einheitlih organifirte Behörden und einheitlihe Organisation von Sachverständigen ausgeführt werden. Darutn babe seine Partei das Reis-:Arbeitsamt vorgeslagen. Das Bestreben aber, jede wirksame und ausreichende Kontrole abzuwehren, habe zur Ablehnung dieses Vorschlages ebenso wie deSjenigen des Abg. Dr Hirsch geführt. Seine Partei komme darauf niht wieder zurück, wolle aber die Ordnung der Zuständigkeits- verbältnisse der Fabrifinspektoren durch das Reich vorbehalten wissen. Das Fabrikinspektorat, wie es jeßt bestehe, ent)preche den bescheidensten Anforderungen niht, font würde die preußishe Regierung niht zur Vermehrung der Inspektoren übergegangen sein. Auch Sathsen, welches allerdings in höherem Grade dieses JInftitut organi- firt have, müfse noch viel mehr dafür thun, au dort gebôre zu den Obliegenheiten der Fabrifkfinspcktoren au die Kesseirevifion Die Sozialdemokraten seien keine Gegner, sondern energishe Freunde derselben und wünschten die mög- liwst vollständige Ausgeftaltung der Einrictung, aber wenn fie nit unparteiish ihres Amts walteten, sondern einseitig und feind- selig gegen die Arbeiter aufträten, so könnten sie das Vertrauen der Arbeiter allerdings ni&t finden. Zu Gunsten der Unternehmer seien sie do& nit da, fondern zum Swuge der Arbeiter; zum Schuße der Ersteren seien si Berichte der

dann gewissermaßen

Schuße de fteren si sie nit nöthig. Die öfterreihiscen Fabrifkinspcktoren ergäben, daß von Jahr zu Jahr die Zabl der Arbeiter, welche sih an sie wendeten, größer geworden sei, während fie in Deutschland darüb-r klagtea, daß die entsprebende Zabl nit zunehmen wolle. In der Schweiz sei es troy allem Kan- tönligeist gelungen, die Fabriktnspektion einhbeitlichß zu gestalten, wie auch der Geheime Regierungs-Rath Dr Königs în feinem oft citirten Bude lobend erwähne. Sei das in der Schweiz möglich, so müsse es für Deutschland erst recht mögli sein. Mit dem Zusatz der Kommission fei feine Partei cinverstanden. Bleibe die Bestimmung nit auf dem Papiere, werde sie ftreng und energisch gehandhabt, dann werde sie die Notbwendigkeit noch viel tiefer greifender Aen- derung der Gewerbegeseßgebung unfehlbar ergeben.

Abg. Freiherr von Stumm: Der Antrag der Sozialdemo- kraten sei 1878 von ihm eingebracht worden, er könne also nit umbin, feine Freude darüber auszusprechen, daß die Sozialdemo- kcaten in dieser Beziehung seinen damaligen Standpunkt zu dem ihrigen gemacht hätten. Er werde aber heute gegen diesen Antrag stimmen, weil seit 1878 eine ganz erheblihe Vermehrung der Fabrifkfinspektoren eingetreten sei und man Gelegenheit genug habe, an der Hand der einzelnen Berichte auf einbeitliGe Handhabung der geseßlien Bestimmungen wenigstens zu dringen. Wenn aber die Wünsche des Abg. Dr Hirs fi realisirten, würde fein Lob der Institution sh bald in das Gegentheil verkehren.

Abg. Dr Hirs ch erklärt, daß der Vorredner ibn mif verstanden habe. Der Aufsiwtsbeamte sei in erster Reibe doch zum Schutze der Arbeiter da, müsse si also um ihre Bedürfnisse, ihre Beschwer- den befümmern. Dies und nichts Weiteres habe er befürwortet.

Mit einer kurzen Gegenbemerkung des Abg. Freiherrn von Stumm schließt die Debatte. Jn der Abstimmung wird S. 139b unverändert angenommen.

_ Damit ist die Berathung des Titels VIT der Gewerbe- ordnung (Artikel 1 der Vorlage) erledigt.

Durch einen neuen Art. 1a wird die Befugniß der Rege- lung gewerblicher Gegenstände dur Ortsstatut auf die weiteren Kommunalverbände ausgedehnt. Der Artikel wird unverändert angenommen, ebenso Art. 3, welcher die Zuständigkeit der Jnnungen mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung in Bua bringt.

Art. 2, betreffend die Zuständigkeit der Gewerbegeri m 0A Zer aig gestrichen. 9 vitaas

Art, 4 enthält Abänderungen der Strafbestimmunge des D X desi SUVRLGLUWNG, | cid

Abg. Stadthagen beantragt, mit Geldstrafe bis zu 2000 und mit Gefängniß bis zu 6 Monaten au Sees! en F bestrafen der der Aufforderung der Behörde ungea(htet den Bn uds des S. 120, betreffend den Besuch der Fortbildungsshulen, und des 3. 120d und 120e (Ausführung von Anlagen zur Sicherheit des Betriebes) zuwiderhandelt. Er führt aus, daß die bestehenden Straf- maße (Geldstrafen bis zu 300,46 oder Haft) für die in Rede kommen- den Verstöße viel zu niedrig seien, und daß na der Fassung der Kommission der Verstoß gegen §. 120a überhaupt nicht geahndet werden solle. Die Strafe müsse nothwendig höher geseßt werden, wenn man ih vergegenwärtige, wie Joutgaegi die Unternehmer gegen diese Bestimmungen verstießen. Redner kommt dann auf die jüngste BVeröffentliGung „Ein Komplott gegen die Arbeiterklasse“ zurüd, welhe den Beweis für seine Behauptungen enthalte. Der Verband deutsher Metallindustriellen sei ohne Zweifel ein po- litisher Verein und werde troßdem von der Behörde nicht bebelligt, sondern unterstüßt. Der Verband unterliege demna dem ¡preußischen Vereinsgesege und müßte aufgehoben werden, da seine Vereine mit einander zu politischen Zwecken in Verbindung träten. Das sei aber nicht geschehen, vielmehr hätten sich die Behörden ihm angeschloffen. (Präsident: Das sei niht zur Sache gehörig!) Er müsse das