1891 / 95 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

í ompromißantrages werde freudigen Widerhall g feegg ret as Fomp und bange i E Damit diene man den Interessen des Bauernstandes und das fei ein hoher Lohn für alle Anstrengungen. (Beifall rechts.) Der Bauer arbeite Tag und Naht mit seinem Knecht, siße an einem Tisch, trinke aus einer Flasche und effse aus einer Schüfsel mit ihm; so müsse es sein in der Wirthschaft und bei der Arbeit, aber wenn der Bauer verlange, daß er in der öffentlihen Gemeindevecjammlung nit mit den Leuten zu sißzen brauche, die niht zahlten, aber stimmen wollten, so könne man das niht als Hochmuth bezeihnen. (Sehr richtig! rechts) In dem Kompromißantrag fei er besonders mit dem beweglichen Faktor einverstanden, daß die Säße dur Ortsstatut erhöht und herabgeseßt werden könnten. Für ein erböhtes Stimmrech{t der höheren Klassen der Gewerbesteuerpflihtigen sei seine Partei zwar ursprünglich niht gewesen, sie wolle sich aber dem nicht mehr widerseßen. Vor Allem müsse der Bauernstand im Interesse des Vaterlandes erhalten werden. (Lebhafter Beifall rets.)

Abg. Rickert: Werde nit durch das Kompromiß der Fort- \hritt, den das Gese dem Lande bringe, zu nihte gemacht ? Die Nationalliberalen legten Gewiht darauf, im Einverständniß mit der großen konservativen Partei zu handeln, aber wreenn die Nationalliberalen fest geblieben wären, hätten sie eine solde Kon- zession niht zu machen brauen. Diese AbmatGung, lediglich aus Besorgniß, daß der Abg. Freihe:r von Huene den Konservativen einen besseren Preis geben könne, sei niht nöthig gewesen. Der Minister habe selbst gesagt, daß das kumulirte Stimmrecht immer etwas Odiöses sei. Aber die Regierungsvorlage hâtte wenigstens nur zwei Stimmen bei einem Steuerertrage von 7o—225 A und von drei Stimmen darüber hinaus, und noch dazu die Scbußzmauer ge- habt, daß durch Ortsftatut diese Säße erhöht werden könnten. Der Kompromißantrag setze diese Säge sehr weit berunter und laffe noch eine weitere Herabjezung durch Ortsstatui zu. Was solle der Saß des Kompromißantrages bedeuten, nach welchem Grundbesiger, welche die erwähnten Steuersäge entrichteten, noch eine größere Zahl von Stimmen bis drei. vier und fünf erbalten könnten? Durh wen könne das geshehen? Durch Ortsftatut? Er meine auch, daß diese Bestimmungen des Kompromißantrages in den verschiedenen Provinzen ganz verschieden wirken könnten. Nicht Ruhe und Frieden werde eintreten, sondern gerade Zwietraht und Unfrieden in den Gemeinden werde beginnen und die Agitation daran anknüpfen. Man gebe hier der Sozialdemokratie eine Waffe in die Hand, wie sie \chärfer nicht gedaht werden könne. Nichts sei {limmer als diese Anhäufung von Rechten, und er bedauere fehr lebhaft, daß die Nationalliberalen soweit zurückgegangen seien. (Beifall links.)

Minister des Jnuern Herrfurth: A s

Dem Hrn. Abg. Rickert gegenüber möchte ih zunäcst konstatiren, daß ih bei diesem Kompromiß zu §. 48 nicht betheiligt bin, daß i also meinerseits an dieses Kompromiß auch nit gebunden und in der Kritik desselben unbehindert bin. Dennow erkläre ih, daß ih mih mit den Ausführungen des Hrn Abg. Hobrecht zu einem großen Theil namentlich insoweit, als er die politisGen Folgen des Kompro- miffses und die politishen Gründe, welche ihn und seine Freunde zu diesem Kompromiß geführt haben, dargelegt hat einverstanden er- flären kann. Mir persönlich geht dieser Kompromiß Antrag zu weit; ih will aber von vornherein erklären, daß die großen prin- zipiellen Bedenken, welhe ih in der zweiten Lefung gegen den An- trag der Herren Abg. von Heydebrand und Genoffen babe geltend maten müssen, dur diesen Antraç ihre Beseitigung gefunden haben.

Es waren zwei Punkte, welhe ih gegen den damaligen Antrag grundsäßlich einwenden mußte: Zunächft der eine, daß ohne jeden Beschluß der Gemeinde der Kreisauss{uß befugt sein soll, die Ord- nung des Stimmrechts, insbesondere die Beilegung einer Mehrheit von Stimmen der Gemeinde aufzuzwingenz; dann der zweite, daß es in der Befugniß der Gemeinde und des Kreisauss{u}ses liegen soll, ohne jede irgendwie ziffermäßig fixirte Grenze diese Mehrheit von Stimmen festzuseßen. Meine Herren, diese beiden Einwendungen sind durch die Fassung des Kompromißvorschlags vollständig besei- tigt, und ih kann also sagen, daß der grundsäßlihen Stellung, die ih jenem Antrage gegenüber einnahm, hierdurch Rechnung getragen ist.

Nun aber geht mir allerdings die Normirung der Sätze, welhe in diesem Kompromißantrage erfolgt ist, doch zu weit. Ih habe keinen Zweifel über die Tragweite dieses Kompromisses und kann in dieser Beziehung die Bedenken des Hrn. Abg. Rickert nicht theilen. Meines Erachtens is der Sinn des Kompromißantrages folgender. Der Regel nah find die bestimmten Säße von 20, 50 und 100 # für eine Mehrzahl von 2, 3, 4 Stimmen festgesetzt. Durch Orts\tatut kann eine Aenderung eintreten, nach oben unbe- \{hränkt, nach untenhin mit der Maßgabe, daß, wenn man die beiden Absätße 2 und 3 kombinirt, man vier Klassen findet, und zwar dahin: Es giebt die Möglicheit, bei 131/23 #{ 2 Stimmen, bei 20 M drei Stimmen, bei 663 Æ vier Stimmen und bei 100 fünf Stimmen beizulegen, Jch glaube, das ist der Sinn dieses An- trages, der sich eben aus zwei vershiedenen Absäßen komponirt: Ein- mal aus dem zweiten Absab, der sagt, es kann um ein Drittel der Normalsay erhöht werden, und dann aus dem anderen Absay, der sagt, die Zahl der Stimmen kann ohne Ermäßigung des Normalsates, sondern bei Festhaltung desselben, auf drei, vier, fünf erhöht werden.

Nun, meine Herren, glaube ih allerdings, daß die Zahlen zu

ho ch gegriffen sind, und ich würde den Kommissionsvorschlägen, ih würde auch dem Antrage von Huene meinerseits den Vorzug gegeben haben. Namentlich geht mein Bedenken nach der Richtung hin, daß diese Mehrzahl von Stimmen nicht bloß Denjenigen beigelegt werden kann, welche s\chon bisher eine Mehrzahl von Stimmen hatten, sondern auch Denjenigen, die bisher nur eine Stimme in der Gemeindeversammlung führten. Ich gebe ja zu, daß zur Begründung dieser Aenderung darauf hin- gewiesen werden kann und ih glaube, auch Hr. von Rauchhaupt hat in der Generaldiskussion der zritten Lesung dies gethan daß eben die Zahl der Stimmberechtigten vermehrt wird, vermehrt wird einerseits durch die Fassung des §. 42 6b, indem Denjenigen, welche nur 3 Æ an Grund- und Gebäudesteuer entrihten, das Stimm- ret beigelegt wird, welches sie bisher niht hatten, und zweitens durch die Beilegung des Stimmrechts an Nichtangesessene. Aber, meine Herren, ih glaube, diese Verminderung des Stimmrechts, welche dadurch für die bis- herigen Stimmberechtigten erwäthst, steht nicht in einem richtigen Verhältnisse zu der Vermehrung der Zahl der Stimmen derselben, welhe nach diesem Antrage für sie stattfinden könnte. Die Ver- minderung ist, wie dies aus den s\tatistishen Nahweisen über die Zahl der nichtangesessenen Gemeindemitglieder in der Anlage F der Begründung hervorgeht, eine solche, daß im Durchschnitt das Stimmrecht durch den Hinzutritt der Nichtangesessenen um § vermindert wird, selbst- redend kann es sich in einzelnen Gemeinden anders gestalten. Nun wird aber dur diesen Antrag die Möglichkeit gegeben, daß als Aequi- valent für die Verminderung um F eine Verdoppelung \chon bei 13F M eintreten, daß es bei 20 verdreifaht, bei 66# vervierfaht, bei der Zahl 100 verfünffacht werden kann. Meine Herren, das halte ih nicht für gerechtfertigt.

Aber ih gebe Ihnen zu: in allen Fragen, wo es ih um Zahlen- grenzen handelt, giebt niht eine grundsäßlihe Stellung, sondern die praktishe Erwägung der Zwcckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit den Aus\ch{lag, und wenn ich \{lie{lich zu der Erwägung komme, daß durch diesen Antrag dem, wie ih annehme, die Ma- jorität des Hauses zustinmen wird, das Zustande- kfommen der Landgemeindeordnung und zwar das Zustande- kommen mit einer sehr großen Majorität gesichert wird, so sehe ih mi genöthigt, wenn ih auch nicht im Stande bin, selbst für diesen Antrag zu stimmen, doch denselben zu acceptiren.

Meine Herren, nur noch zwei Worte gegen“ den Hrn. Abg-

Lamprecht. : Gegenüber den vielfahen Versuchen in einem Theil der Presse,

meine Aeußerung in Betreff des „Bauecnhohmuths“ geflissentlih zu entstellen (oho! rechts), hätte ih keine Veranlassung, irgendwie das Wort zu ergreifen; wenn aber auch hier bei dem Abg. Lamprecht si ein Mißverständniß nah ähnliber Richtung einges{chlihen hat, fo glaube i, daß er entweder niht in der Sitzung zugegen gewesen ift- in welher ich diese Aeußerung gethan habe, und daß er seine Kenntniß eben nur aus den Zeitungen entnommen hat, oder daß er damals meiner Rede nicht vollständig ge- folgt ift. Meire Herren, es geschieht mir jeßt hier von dieser Seite (rech:s) dasselbe, was mir vor Jahresfrist von der Sozialdemokratie geshehen ist; damals hatte ih erklärt: die Führer der Sozialdemokraten seien niht berechtigt, sfich als die aus\ch{ließlihen Vertreter der Arbeiter zu geriren; die Arbeiter bätten in allen anderen Parteien eben so viele Vertreter, jede andere fei ebenso berehtigt, si Arbeiterpartei zu nennen. Nur in einem Falle hätten sie allenfalls ein ausschließ- lihes Reit ; das sei da, wo es sich um die Vertretung strikender Arbeiter handle; denn finde irgend wo ein Strike statt, so würden die Forderungen der Strikenden grundsäßlih von der Sozialdemokratie vertreten, auch wenn fie aus taktishen Gründen den Strike für un- zweckmäßig erahten sollte. Ich drückte das dahin aus, daß ih sagte: „die Sozialdemokraten sind nicht Vertreter der Arbeiter xar Loy», aber immer sind sie Vertreter derjenigen Arbeiter, die nit arbeiten wollen“. Diese Aeußerung wurde nux in der sozial- demokratishen Presse dabin verdreht, ih hätte gesagt, alle sozial- demokratischen Arbeiter seien Arbeiter, welche nicht

arbeiten wollten.

Fn ähnlicher Weise wird, weil ih von einem bestimmten Fall in ganz strenger Unterscheidung des berechtigten Bauern- stolzes von unbere{tigtem Bauernhochmuth gesprochen habe, nun mir imputirt, i eractete alle Ansprüche der Bauern, au wo sie berehtigt sind, für unbere®tigten Bauernhbohmuth. (Widerspru rets.) Meine Herren, ih braue zur Widerlegung nichts weiter, als daß ih genau die Worte verlese, die ich damals gesprochen habe. Jch

habe gesagt: Wenn der Herr Vorredner gesagt hat, es behagt dem Bauern nicht, mit seinen Tagelöhnuern in der Gemeindeversarimlung an demselben

Tis zu sigen, ; nebenbei gesagt, er thut das jeßt schon; denn von seinen Tage-

löbnern sind eine Reihe Häusler, und mit denen muß er jeßt {hon an dem Tische sißen so ist das unberehtigt; hiermit gebe i zu, der Bauernstolz und die Bauernzähigkeit ist ein äußerst werthvoller Faktor in unserem wirth\chaftlihen und sozialen Leben, den wir gar nit ent- behren können; wenn er aber einen derartigen Ausdruck findet, dann ist es niht mehr Bauernstolz, sondern Bauernhochmuth. (Sehr richtig! links.)

Abg. Freiherr von Huene: Von einer Nöthigung des Ministers zur Annahme des Kompromißantrags fei ihm nichts be- kannt. Das Gesez würde ohne das Kompromiß gerade so zu Stande gekommen sein, wenn nur die Nationalliberalen an ihrem Standpunkt in der zweiten Lesung festgehalten bâtten. Wenn die Regierung utrsprüngliÞ das doppelte Stimmrecht erst bei 75 Grundsteuer habe geben wollen und jeßt den Kompromifantrag mit 13% Æ annehme, so gehe das über eine bloße Zweckmäßigkeitsfrage hinaus und enthalte {hon einen ganz anderen Grundsaß. Seine Partei müsse früher Halt machen. Besonders könne sie niht mit- machen, daß die Sätze durch Orktsstatut sogar noch herabgeseßt werden könnten. Bis zur Landgemeindeordnunz von 1856 sei es altes deutshes Recht gewesen, daß Jeder nur cine Stimme gehabt habe. Wenn jeßt sogar bis zu 15 Stimmen und darüber vorkämen, so sei das nit altes Recht, sondern altes Unrecht, und diesen Zopf müsse man abschneiden. Bei 20 6 sei die unterste Grenze, wo man die zweite Stimme geben könne. Nachdem bis drei und vier Stimmen gegeben worden seien, müßten, wenn noh etwas fehle, die Menschen dies durch ihr Ansehen erseßen. Wenn die Regierung ursprünglich drei Stimmen bei 225 H habe geben wollen und jeßt fünf Stimmen für 100 M bewillige, so habe dieses Zurückgehen grundsäßliche Bedeutung. Ferner handele es sih für feine Partei um den Grund- saß, daß man das Stimmrecht soweit wie mögli geseßlih festlegen solle. Das habe in der zweiten Lesung Niemand \{ärfer vertreten als der Abg. Krause. Der Kompromißantrag fôrdere nit die ge- sunde Entwicklung unseres Gemeindelebens, sondern darin lägen gerade die Keime zur Anfeindung, Unzufriedenheit und Geßässigkeit.

Abg. Dr. Krause: Wenn der Abg. Freiherr von Huene sage, daß der Kompromißantrag über eine Zahlenfrage und Zweckmäßig- keitsfrage hinausgehe, so habe das einen Anschein von Berechtigung. Er vergesse aber, daß er selber von 75 auf 20 4 zurückgehe, und gegenüber 20 M sei der Saß von 135 F kein grundsäßlicher Unterschied. Seine Partei halte das au als Regel fest und gebe nur die Möglichkeit der Abweichung dur Ortsstatut. Eine geseß- lihe Regelung des Stimmrechts wünsche sie au jeßt noch; in der zweiten Lesung habe es fich um die Frage gehandelt, ob überhaupt das Stimmrecht geseßlih oder durch Ortsstatut geregelt werden solle, aber hier handele es sich nur um einige Abweichungen von der gefeßlihen Regelung. Weder der Abg. Rickert noch der Abg. Freiherr von Huene bâtten die großen politishenGesihtspunkte seiner Partei widerlegt oder ver- standen. Man müsse auf die Meinung der Konservativen, der Partei, die den größten Anhang im Lande habe, Gewicht legen. Es seien nicht alle ihre Wünsche erfüllt. Seine Partei lege das größte Gewicht darauf, daß in §. 14 eine Einrihtúung geschaffen sei, die, wenn das von Allen angestrebte Kommunalsteuergeseß doch wider Er- warten nit erscheine, es verhindere, daß die Landgemeindeordnung völlig durchbrochen werde; darum sei die ihr dabei von den Konservativen gemachte Konzession durchaus kein Linsengericht, und weil das Centrum jene Forderung nicht habe gewähren wollen, sei sie hon formell auf ein Kompromiß mit den Konservativen ange- wiesen gewesen. Das Centrum sei bloß mißvergnügt darüber, daß das nationalliberale Gret%en sich nicht vom Centrumsfauft geleiten lassen wolle. (Heiterkeit.) In mehreren Punkten der Vorlage habe ohnehin {on Uebereinstimmung zwischen der Auffassung der Konservativen und jener der Nationalliberalen bestanden, fo in der Frage der geheimen- Abstimmung bei Gemeindewahlen und anderen; da habe es-sih also empfohlen, auch bei Punkten, in denen now keine Vebereinstimmung beftanden babe, eine folche zu erzielen. Man solle

seiner Partei keinen Vorwurf aus dem Kompromiß machen, sie habe dabei Selbftverleugnung und Selbstbes{hränkung geübt im Inter- esse des großen Gesetzes, das in allen seinen Einzelheiten freilich

Niemandem gefalle, das în seiner Totalität aber von großer Be- deutuna sei. ;

Die Sli Lan mrd geschlossen.

ersönlih bemer

“e Freiherr von Huene: Eine Mißstimmung über das Kompromiß sei im Centrum nicht vorhanden, wenn aber das Centrum doch hon einmal als Fauft auftreten sollte, so würde es wohl einen befseren Geshmack entwickelt baben, als die Nationalliberalen als Gret{en zu wählen. (Große Heiterkeit.) t

8. 48 wird in der Fassung des Kompromißantrages gegen die Stimmen des Centrums und der Deutschfreisinnigen ge- nehmigt. :

9 Ein Antrag Cremer zu §8. 49, wonach Gemeinden über 10000 Einwohner die Zahl ihrer Gemeindevertreter auch über 24 hinaus erhöhen können, wird abgelehnt, ebenso ein Antrag des Abg. Freiherrn von Huene zu §. 51, wona bei Zugehörigkeit mehrerer Ortschaften zu einer Gemeinde die Vertreter der einzelnen Ortschaften niht in der betreffenden Ortschaft wohnen, sondern nur in ihr gewählt werden sollen.

Bei 8. 61, wonach die Wahl der Gemeindevertreter in öffentlihen Abstimmungen erfolgen soll, wendet \ih

Abg. von Meyer (Arnswalde) gegen die Ausführungen des Ministers des Janern in der zweiten Lesung über die geheime Wahl, die ihm durchaus nit gefallen hätten. e

Absat 5 des §. 74 lautet:

In größeren Gemeinden kann durch Ortsftatut ein aus dem Gemeindevorsieher und den Schöffen bestehender kollegialischer Ge- meindevorstand eingeführt werden.

Abg. Freiherr von Huene beantragt, den Absay zu fassen wie folgt: l :

Ausnahmswcise kann durch Ortsfstatut ein aus dem Gemeinde- vorsreher und den Schöffen bestehender kollegialisher Gemeinde- vorstand eingeführt werden,

Abg. Rickert will hinter Absaß 4 folgenden neuen Absat inzusugen : ; vit E dem Gemeindevorsteher nur zwei Schöffen zur Seite stehen, ist ein Stellvertreter zu wählen, welcher in Behinderungs- fällen eines der beiden Schöffen für diesen eintritt.

Abg. Freiherr von Huene will dur seinen Antrag zum Aus- druck bringen, daß auf dem Lande nur „ausnahmsweise® ein kollegialis&er Gemeindevorstand einzuführen fei. O

Abg. Rickert empfiehlt seinen Antrag aus Zweckmäßigkeits- gründen. Ï Hierauf wird unter Ablehnung des Antrages von Huene der Paragraph mit dem Antrage Rickert ange- nommen. :

Zu §. 75 beantragt Abg. Cremer einen Zusaß, wonach Gemeinden mit besonders umfangreicher und schwieriger Ge- \chäftslage befugt sind, nöthigenfalls außerhalb der Zahl der Gemeindeglieder Geb L zu wählen und dem- elben ein festes Gehalt zu bewilligen. | Abg. Richt er beantragt die Wiederherstellung des Kom- missionsantrages, nah welchem ein besoldeter Gemeindevor- vorsteher gewählt werden kann; er will die Befugniß aber nur Gemeinden über 3000 Seelen geben.

Abg. Richter: Er habe den Kommissionsvorsblag aus der zweiten Lesung, daß Landgemeinden das Recht haben sollten, sh au ein Nichtgemeindeglied als besoldeten Gemeindevorsteher auf die Dauer von 12 Jahren zu wählen, wieder aufgenommen und nur dahin eingeschränkt, daß dies Reht nur den Gemeinden von "min- destens 3000 Einwohnern zustehen solle. Von dem Antrag Cremer untersheide sich der seine nur durch genauer präzifirte Fassung. Gegen den Kommissionsvorsblag habe der Abg. von Huene in der zweiten Lesung eingewandt, daß er leiht dazu führen könne, diese Art der Gemeindewahl öfter anzuwenden, als sich mit dem von der Kreisordnung eingeführten Prinzip der ehrenamtlihen Ge- meindevorsteher vertrage. Auch er würde das bedauern, er stimme im Prinzip ganz dem Abg. von Huene bei und wünsche auch die alten Gemeindevorsteher möglihst zu konserviren; aber \chließlich habe doch Alles seine Grenze, zuleßt sei die Haupt- fahe, daß ein Amt wirkli verwaltet werden könne, und wenn das in der alten Form der ehrenamtlihen Vorsteher vit gehe, fo müsse man einen besoldeten Vorsteher wählen. Schöneberg , Rixdorf und Stegliß, welche über 20, ja über 30 Tausend Einwohner zählten, fänden son lange keinen Gemeindeangehörigen, der zur Uebernahme des s{chwierigen Amts als Gemeindevorsteher geeignet sei; sie hätten deshalb dem Landrath erklärt, daß sie einstimmig auf das Wahlrecht verzihteten, und der Landrath habe die Stelle des Ge- meindevorstehers dem Amtsvorsteher übertragen , also Subaltern- beamte als lebenslänglihe Gemeindevorsteher bestellt, Diesen Ge- meindevorstehern von Landraths Gnaden feten alfo diese großen Ge- meinden ‘völlig unterstellt. Nehme das Haus aber seinen Antrag an, so würden diese Gemeinden sich Vorsteher auf 12 Jahre wählen, wie die viel kleineren benachbarten Stadtgemeinden, z. B. Köpenick, #Kch Bürgermeister wäblten; Reflektanten würden fih genug finden, wenn die Gemeinden niht auf ihre Angehörigen beschränkt seien. Die Sade liege ja klar genug, und da unter den vielen Tausenden von gts nur a für seinen Antrag in Betracht kämen,

itte er, denselben anzunehmen. :

4 Abg. reiberr von Huene: Er gebe dem Abg. Richter zu, daß Mißstände beftänden, aber zu ihrer Beseitigung ständen noh andere Wege ofen, als der von ihm vorgeschlagene. Der Antrag würde leiht Anlaß zur Abschaffung der eingesefsenen Ortsfchulzen geben können, und dem dürfe man als konservativer Mann seiner Meinung nach nit zustimmen. Die Konservativen hätten in der zweiten Lesung gegen den Kommisfionëvorshlag gestimmt, er höre aber, daß sle jeßt sür den Antrag Richter stimmen wollten; sei das der Fall, dann werde er aufhören zu behaupten, daß die Nationalliberalen bei deim Kompromiß ein \chle{chtes Geschäft gemacht hätten (Heiterkeit), sondern die Waage stehe dann glei. : f

Abg. von Rauchhaupt: Seine Partei werde für den Antrag Richter stimmen, und es werde wohl Niemand erwarten, daß er irgend Etwas auf die etwas ärgerlichen Bemerkungen des Abg, von Huene erwidere. (Heiterkeit) f :

Die Diskussion wird geschlossen, §. 75 mit dem Antrag Richter angenommen. : : L

Zu §. 84 beantragt Abg. Rickert, die Vorschrift, daß vor der Bestätigung des Gemeindevorstehers der Amtsvorsteher mit seinem Gutachten zu hören ist, zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt.

Die 88. 85 bis 88 werden mit redaftionellen Aenderungen ohne erhebliche Debatte genehmigt.

S. 89 wird, nachdem die Abgg. Freiherr von Huene, Pei von Strombeck, Rickert und der Unter-Staats- ekretär Braunbehrens dazu gesprochen, mit einem Antrage des Abg. Freiherrn von Huene angenommen, welcher den legten Say im Absay 3 folgendermaßen faßt :

Wird hierburch der Gemeindero: stand beschlußunfähig, so ent- scheidet der GSemeintevorsteher allein.

und als vierten Absaß hinzufügt :

Tritt die Beschlußunfäßigkeit aus anderen Gründen ein, so hat der Gemeinbevorsteher eine zweite Sißung anzuberaumen, ergiebt sih auch in dieser feine Beszlußfähigkeit, so hat der Gemeinde- vorsteher allein bhinsivtlich der auf der Tagesordnung stehenden Gea?nstände Arordvung zu treffen,

Nah Annahme der §5. 90 bis 108 ohne weitere Debatte vertagt sich das Haus,

Swhluß 4 Uhr.

1891, 9 k neter Gerichtsstelle verkündet werden.

zum Deutschen Reich

M 95.

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Vierte Beilage s-Anzeiger und Königlih Preußisch

Berlin, Donnerstag,

den 23. April

r Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien n. Aktien- L 7. Erwerbs- und Wirtbschafts-Ger oten M 8. Niederlassung X. von Rechtsanwälten.

9. P wei, 10. Verschiedene

Oeffentliche

1) Untersuchungs-Sachen.

[5077]

An den Tagelöhner und Ziegelarbeiter Johannes Fey aus Gehau, Kreises Eschwege. Sie werden beschuldigt, als beurlaubter R: servist obne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auêëwanderung der Militärbebörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §8. 360 Nr. 3 des Fe vlgletdues Sie werden au} Dienstag, deu 29. September 1891, Vormittags 10 Uhr, vor das Königlihe S{höffengeriht zu Freiburg a./d. Elbe zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem Ausbleiben werden Sie auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr-Bezirks-Kommando zu Stade

ausgestellten Erklärung verurtbeilt werden. Freiburg a./d. Elbe, dea 17. April 1891. Der Königliche Amtsanwalt. (Unter schrift.)

en Staats-Anzeiger.

1894.

ekanntmachungen.

Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll da“ im Srundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder- barnimschen Kreise Band 85 Nr. 3534 auf den Namen der Ebefrau des Zimmercrmeisiers Ernst Swhubert, Pauline, geb. S wesene Bauer, hier, eingetragene, in der Straße 29, Abtheilung VII., angebli Iagowstraße 18, belegene Grundstü am 22. Juni 1891, 11 Uhr , vor dem unterzeihneten G Gerichts\telle Neue parterre, Saal 36, vc

Rechte an

erfolgen wird.

umelden und die Urkunden vorzulegen, Kraftloserklärung der Urkunden

Verlin, den 9, April 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

Aufgebot. Christoph Louis von das Aufgebot der voa sicherungs-Anstalt für die Königlichen Second- en Infanterie-Regi- uts vou Diriugs- Police Nr. 4380, 6 beantragt. t, spätestens

chte, Neue , part., Saal 32,

chmidt, verwittwet ge-

Der Premier - Lie Diringshofen zu Passow hat der Direktion der Lebensve:r l und Marine Lieutenant im Z3ten Pormmers ment Nr. 14 Herrn Christoph Lo hofen in Stralsund ertheilten d. d. Berlin, den 1. Januar 187 Inhaber der Urkund in dem auf 12 Uhr , vor de GSriedrichstraße 13, anberaumten Aufzebotêtermine sei

Vormittags : eriht an Friedriftr. 13, Hof, Flügel C., riteigert werden. Das Grund- ftück ist mit 6,124 Reinertrag und einer Fläche von 10 a 44 qm nur zur Grundsteuer veranla aus der Steuerrolle , Grurdkuhblatts , andere daë Grundstück betreffende besondere Kaufbedingungen shreiberei ebenda, Flügel D,, Zimmer 41, Realbere{htigten wer-

gt. Auszug beglaubigte Abschrift des Abshäßzungen Nachweisungen, können in der

e wird aufge den 14. November 189 m unterzeibneten Geri Hof, Flügel B

aufgefordert,

| E E E E E E E U U I I I I}

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[5391] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangkvollstreckung soll das im Grund: buche von der Friedrih-Wilhelmstadt Band 6 Blatt Nr. 142 auf den Namen des Hotelbesißzers Albert Julius Briefe hierselbst eingetragene, in der Luisen- straße Nr. 30 und am Schiffbauerdamm Nr. 24 belegene Hotel-Grundstäck am 25. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt, an Gericts\telle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstü ist mit 18 290 ,6 Nutzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Na@weisungen, sowie beson- dere Kaufbedingungen können in der Gerihts\Ÿrei- berei, ebenda, Flügel D, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Erfteher übergehenden Ansprüche, deren Vorbandensein oder Betrag aus dem Grundbu(e zur Zeit der Eintragung des Ver- fteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dge bei Feststellung des

r i erücksihtigt werden und

ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdck- sihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die- jenigen, welche das Eigenthum des Grundftücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens

: Wvlatem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundftücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 28. Mai 1891, Nachmittags 12} Uhr, an obenbezeid)-

geringsten Gebots nich{t

herbeizuführen, widrigenfalls nah

neter Gerichts\telle verkündet ioerden. Berlin, den 17. April 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53,

[5388] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuhe von den Invalidenhaus - Parzellen Band 11 Blatt _Nr. 396, auf den Namen des Maurermeisters Otto Tely hier eingetragene, in der Kielerstraße angeblich Nr. 23 belegene Grund- | N üt am 15. Juni 1891, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeihneten Geri&ßt an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeshoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 3 a

qm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte ÜÄbschrift des Grund- bu(blatts, etwaige Abschäßungen Und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie

besondere Kaufbedingungen können in der Ge- richts\{reiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberech- tigten werden aufgefordert, die niht von {elbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Borhandensein oder Betrag aus dem GSrund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hecvorging, insbesondere derartige orderungen von Kapital, Finsew wiederkehrenden

e tens im Verfteigerung2- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte Ea zu machen, widrigenfalls dieselben bei Be ung des ge- ringsten Gebots nicht berüccksihtigt werden und

bungen oder Kosten, späte

bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be-

rüdsihtigten Ansprühe im Range zurücktreten.

Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks gan pruGen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die T des Zuschlags wird am 18. Juui

achmittags 124 Uhr, an obenbezeih-

Berlin, den 16, April 1891. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 53.

get eaen ann

melden und die Urkun die Kraftloserklärung den 2. April 1891.

Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 48.

de vorzul-gen,

widr (ls der Urkunde erfol a6

auf den Erst Vorhanderssein buche zur Zeit der E vermerks nit orderungen v ebtungen oder

cher übergebendcen Ansprüche, deren Betrag aus intragung des Verfieigerungs- hervorging, insbesonder: derartige on Kapital, Zinsen, wiederkehrenden t Kosten, spätestens im V termin vor der Aufforderung zur boten anzumelben widerspricht, widrigenfalls dieselben

Bekanntmachung. städtishen Sparkasse zu r 192 4 50 g, ausge- big In Heinersdorf ist in Heinzendorf am chtet worden und wird zuni

ersteigerungs- r Abgabe von Ge- und, falls der beireibende Gläubiger erihte glaubhaft zu maden, l ben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berüdschtigt werden und bei Kaufgeldes gegen die berücks{tigten ge zurüdcktreten. Diejenigen, welche Erundftücks beansprucen, werden des Versteigerungstermins herbeizuführen, das Kaufgeld den Anspruch an die Stelle des Das Urtheil über die Ertheilung d am 22. Juni hr, an Gerihtöjtelle, wie oben

Das Sparka Freystadt Nr. 27536 übe fertigt für Ernestine Lie angeblich bei h 20. September 1890 verni Zweck der Neuausfertigung

Der etwaige Inhaber des gefordert, spätestens tember 1891, Vormitt unterzeihneten Gericht, anzumelden und das Buch vor die Kraftloserklärung erfolgen Freystadt, den 17, Februar 1891.

Königliches Amtsgericht.

und Krämers Hermes, Koch, eingetragene Hy

tbeilung des dachten Schuld-

Ärsprüche im das Eigenthum dcs aufgefordert, vor die Eirstellung

widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag in Bezug auf Grundstücks tritt.

3 Nachmittags 1{ U angegeben, verkündet

Berlin, den 24 März 1891. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 51.

Buwes wird daher auf- ermin am 19, Sep- ags 10 Uhr, bei dem 3, seine Recbte zulegen, widrigenfalls

des Gesezes vom 1. April 1879 jenigen, welche auf die Hypothek unter dem Rechtsnachtheile, der Eigenthümerin be für krafilos erfläct, d nt vorgeladen, ih estens in dem vor unterzeihnetem Gerichte au den 15. Januar 1892, á [ anberaumten Aufgebotstermi Vorlegung der qu. Schuldurkunde geltend zu machen.

Zimmer Nr.

Aufgebot.

Es werden folgende Sparkafsenb zuin Zweckcke der Kra aufgeboten :

_ 1) Das Sparkassenbuch Sparkasse zu Grünberg, Antragstellers Domänenraths Adam, 1860 ausgestellt, dem An Jahre angebli verklo Dezember 1889 nebst d ein Guthaben von 75 Auf Antrag des Max Adam Neuern in Böhmen, vertreten du anwalt Kleckow zu Grünberg.

2) Das auf den

Schuhmathermeifter Friedri walde avêgestellte, angebli verlo der Städtischen Sparkasse zu G über ein Guthaben, welch{es ulti incl. der aufgelaufenen Zinsen 4 Auf Arxtrag der In spâter verehelichten

ücher hierdur filoserklärung resp Neubildung Nr. 3583 der Städtischen lautend auf den Namen des zu Bistriß, Sohn des welches am 5, tragsteler im Laufe der ren gegangen ift und ultimo en aufgelaufenen Zinsen über 7 S lautete,

Aufg Es ift das Aufgebot folgender angebli abbanden

l Max Adam gekommener Rei{s-Sculdvershreibur

gen beantragt

1) Litt. E Nr. 2695 von 1878 über 200 M von der Ehefrau des Halbspärners Andreas S(rader, Luise, geb. Botbe, zu St(laden, vertreten dur den Re{tsanwalt Dr. Rudolph

2) Litt. E. Nr. 15911 von 1879 über 200 46, ster Christian Rosenbusc, ., Burgstr. 44,

zu BVistriz bei rch den Rechts-

des Dienstmädch{ens {väter verebelibten ichter zu Lucken- rene Quittungsbuh rünberg Nr. 8469 mo Dezember 1889 85,37 M betrug.

tefstaterben der Marie Klose, Schuhmachermeister Richter,

von dem Sortirmei zu Reichenbach i. V 3) Litt. B, Nr. 1941 von 1883 über 2000 M, Litt. E. Nr. 6186 und 6187 von 1883 über

von dem Königli@cn Güter - vorsteher Tommes zu B 4) a. von 1879: Litt. A Nr. 3954 über 5000 i, Litt. C Nr. 16301 über 1006 4, Litt. B. Nr. 2588 über 2000 h, Litt E. Nr. 8287, 8288, 10182, e A und 10184 über je

fmaun Friedri Vey in Koblenz n durch den Justiz-

werden aufgefordert, Oktober 1892, zeihneten Gerichte, Flügel B., parterre, stermine ibre Rechte rkunden vorzulegen, widrigen- rkunden erfolgen wird.

Erxpeditions-

b, von 1880:

a deren Chemanns, Shubm Richter zu Luckenwalde,

b. deren Schwestern:

___ verwittweten

Woitshack, geb. Klose,

g. der vereheli geb. Klose, 1 Neustädtel, sämmtlich vertreten dur berger zu Grünberg.

acermeifters Friedrich

von dem Kau Altengraben 52, vertrete

rath Seligmann daselbst Die Inhaber der Urkunden spätestens in dem auf den 7 Mitta s 12 Uhr, vor dem unter riedrihstraße 13, Hof, Saal 32, anberaumten Aufgebot anzumelden und die U falls die Kraftloserkläru Berlin, den 10. Ypril 189

Königliches Amtsgeriht I. Abtheilung 49.

zu Gbercdorf, Kreis

chten Scäfer, Auguste Jobke, zu Dominium Bockwiyz bei

ch den Rechtsanwalt Creut-

Die Inhaber der vorstehend bezetchneten Urkunden Rechte und Ansprüche auf m auf den vor dem unter-

Vormittags 11 Uhr, rmine anzumelden, und die widrigenfalls in Ermangelung ehten bezw. Vorlegung diefer ogerflärung erfolgen wird. anuar 1891,

werden aufgefordert, ihre dieselben spätestens in de zeichneten Gericht, 19. September 1891, anberaumten Aufgebotsterm Urkunden vorzulegen, der Anmeldung von R Urkunden deren Krafti Grünberg, den 21. J Königliches Amtsgericht. II[ F.

] Auf Es ist das Aufgebot folgender angebli abhanden gekommener Preuß. Staatsshuldvershreibungen be- antragt worden: a, der konfolidirten 49% igen Staatsanleihe von 1880 Litt. E. Nr. 336 927 über 300 4, von dem cvangelishen Gemeinde-Kirchen- rath zu Rahmel in Westpreußen, . der konsolidirten 49/6 igen Staatsanleihe von 1880 Litt. E. 147 522 über 300 #4, von den Bormündern der Emilie Röttger, jeßt verehelichten Bartels, zu Hettlingen, näms- Hofbesizer Franz Heinsohn zu eist in Sch(leswig-Holflcin und dem Voll- fner Bendek Jagemann, vertreten dur den Rechtsanwalt Graul hier, Poststraße 17, l . der kTonsolidirten 4 9/60 igen Staatsanleihen; Litt. F, Nr. 178902 und 178 903 über je 200 Æ, 2) von 1882 Litt. D. Nr. 314463 über

von Frau Mittelstens{heidt Clara, geb. Rosenthal, zu Düsseldorf, Chalstraße 69,

. der konsolidirten 4 9% igen Staatsanleibe von 1880 Litt D. Nr. 126 267 über 500 ,

von den Erben der am 25. November 1886

zu Burtscheid verstorbenen Rentnerin Antoinette

von Zantis, vertreten durch den Kommerzien-

rath Arthur Pastor zu Burtscheid.

Die Jnhaber der Urkunden werden aufgefordert,

spätestens in dem auf den 6.

vor dem unt

eue Friedrihstraße 13, Ho

part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine

Aufgebot.

Das auf den Namen „Anna Stenerer, Steck- nadelmacherstochter von hier“, kafsabuch der ftädtishen Spar welches am 25. April 1872, 24. Oktober 1872 und 22. Januar 1874 unter den 177 823 und 188 036 je 50 Gul welche Einlagen noch unerbobe

ausgestellte Spar-

lich von dem Nummern 177 444, den eingelegt wurden,

n sind, ist zu Verluft

Der Reißzeugmaher Georg Steuerer und die Scuhmaersfrau Anna Moßbacher dabier haben glaubhaft gemachter Berechtigung hiezu otsverfahren beantragt. Demgemäß wird Aufgebotstermin auf Dien 14. Juli 1891, Vormittags 11 Uhr, Sizungsfaale Nr. 11, anberaumt und der Inbaber des Eingangs bezeihneten Sparkafsabu(3 aufgefor- dert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rette bei dem unterfertigten Gerichte Sparkassabuch vorzulegen, widrigenfalls die losgerklärung desselben erfolgen wird. ruberg, 5. Dezember 1890. Königliches Amtsgericht. S ch ß

Zur Beglaubigung: : Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Kgl.

Amts Hader, Kgl. Sekretär,

auf Grund das Aufgeb

anzumelden und das

aechörigen, Allmodengasse, Blatt 10 fteht in Abtheilung 11 unter Nr. 3. ein mit 4 Thlrn. ‘0 Sgr. jährli ultimo Dezember an den Kaufw-zrn und Stadtrath Gustav Dimnies als Eigentb“ ¡mer des von der Linden’shen Landes auf der Niederstadt und dessen Natfolger im Befige zablb zrer Grbpachtskanon auf Grund des zwischen dev Besitzern, Riementräger

chneten Ge-

[73765] / Aufgebot.

Das unterzeichnete Königl. Amtsgericht hat behufs Kraftloëerklärung eines von Adolf Sneider in Glashütte acceptirten, von Max Gutkaes daselbst am 15. September 1890 ausgestellten, am 10, De- zember 1890 fälligen und in Glashütte zahlbaren Eee. über “105 M, welcher dem Fabrik- efißer W. Michalk in Deuben abhanden gekommen ift, auf Antrag des Letzteren das Aufgebotsverfahren einzuleiten besblossen und als Aufgebotstermin den 1. Oktober 1891, Vormittags 1/12 Uhr, an- beraumt.

Der Inhaber des obenbezeihneten Wechsels wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls der Lebtere auf weiteren Antrag für kraftlos erklärt werden wird.

Lauenstein, am 16. März 1891.

Königliches Amtsgericht. Fider.

[5396] j Aufgebot.

Die Wittwe des Kothsaß Friedri Brandes, Euphrosyne, geborene Köhler, in Hessen, als einge- tragene Eigenthümerin des Kothhofes No. ass 46 in Hessen hat glaubbaft gemacht, daß die bei diesem Kothhofe im Grundbuche aus der Obligation vom 4. Januar 1816 für die Wittwe des Brinksizers Marie Elisabeth, geborene ) g _ Ohpothek zu 200 Thlr. Con- vention8münze zurüdgezahlt, der Inhaber der ges 1 und Pfandurkunde aber unbekanat ift. uf deren Antrag werden daher gemäß §.7 Z 7b Nr. 12. alle Die- dek Anspruch mahen, ‘ile, daß die Hypotkekurkunde zeihneten Ko!hhofes gegenüber ¡e Hypothek aber gelöst wird, re bezüglihcn Ansprüche spä-

Vormittags 10 Uhr, ne thunlihít unter

Schöppenstedt, den 9, April 1891, Herzogliches Amtsgericht. gez. P. Peßler.

(L. 8.) Beglaubigt: C. Jeimke, Gerichtsschreiber. [5392] Aufgebot.

Der Apotheker Claus Wilhelm Timmermann in

Altona hat als Erbe der Wittwe Schroeder, Dorothea Tberese, verwittwet gewesenen Timmer- mann, geb. Schlichting, zu Often das Aufgebot der angebli verloren gegangenen Hypothekenurkunde (Kaufkonirakt mitEintragungsvermerk) vom 17./21. Fe- bruar 1877 über „die auf dcm Grundstücke des Bâäckers und Gastwirths Claus Albers in Osten im Grurdbuhe von Often Band IIl. Blatt 91 Ab- 1beilung T1. Nr. 1 für die genannte Wittwe S&rôöder eingetragenen 10 500 M4 beantragt.

Die Hypothek ift ursprüngliG am 21. Februar

1877 im Hypothekenbuche des hiesigen Ämtégerits Bezirk 1Y Abth. T Band T1. Fol. 26 pag. 51 lfd. Nr. 1 eingetragen.

Der etwaige Inhaber dieser Urkunde wird auf-

gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 3, Oktober 1891, Morgens 11 Uhr, an ordentliher Gerichtsstelle anberaumten Termine 1e Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- egen.

Wird im obigen Termine die Urkunde nicht vor-

gelegt und werden Rechte an derselben nicht ange- meldet, so wird diese für kraftlos erklärt werden.

Often, den 9. April 1891. Königliches Amtsgericht 1.

[5398] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Kunten hierselbst, als Ver-

treter des Rentners Wilhelm Borée zu Dresden, des Oeconomieraths Friy Borée zu Culmitsch, der Ehe- frau des Fabrikbesißers Kuntze, Louise, geb. Borée, zu Holle a.S,., der Wittwe des Apothekers Gütte, Auguste, geb. Borée, ¡u Gnadau und des Rentners Ioseph Kögel zu Gauting hat tas Aufgebot des notariellen Dokuments vom 10. April und 22 Sep- tember 1886 bezüglih der Schuldurkunde vom 6. Oktober 1886, laut welcher ein Kapital von 3000 Æ nebst 44 9/0 ijâhrliher Zinsen für die obge- dahten Borée’shen Erben auf das Wohnhaus No. ass 42 bierselbft bypothekarish eingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf Freitag, den 5. Juni 1891, Vormittags 114 Uhr, vor dem unterzeihneten Herzoglichen Amtsgerichte, anberaumten Aufgebotstermine scine Rehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.

Vlaukenburg, den 15. April 1891. Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

[73188 p Aufgebot. ü d fg

n dem Grundbuche des den Geschwistern

Lübke, nämli:

a. John Karl,

b. Vlga Marie Agnes,

c. Alice Auguste Johanna,

d, Bruno Arthur,

e, Felix Reinhold

zu Danzig belegenen Gruyd tückz Danzig,