1891 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Wir können heute çarnicht wissen, welche Einkommensbeträge bei einer richtig veranlagten Einkommensteuer aus den verschiedenen Qrellen flicßen, wir wissen nicht das Verhältniß des fundirten und unfundirten Einkommens. Wir wissen niht, was aus den Kapital- renten, was aus dem Gewerbebetrieb, was aus dem Grund und Boden an Netto-Einkommen resultirt, wir können also, da wir diese Vorauésetzungen unbedingt brauchen für den zweiten Schritt, den- selben gegenwärtig noch nicht thun. Darüber kann niht der mindeste Zweifel sein. Man müßte \ih daher entschließen, die ersten Maß- nahmen für \sich zu behandeln, die auch in ih ihren selbständigen Werth haben, selbs wenn die zweite Phase ‘garniht folzen würde. Aber ih habe es doch für meine Pfli&t gehalten, namentlich bei dem gegenwärtigen Stadium, einige allgemeine Gesihtspunkte auszusprechen, wie ih mir den vollen Abschluß einer planmäßig durh- geführten Steuerreform im Staate und in der Kommune denke. Im Abgeordnetenhause bin ich vielfah auch von Gegnern der Steuerreform und von diesen vorzugsweise gedrängt roorden, in dieser Beziehung noch mehr Detail zu geben. Ih habe das immer abge- lehnt, indem ih sagte: Die S{wierigkeiten, die wir bei dem ersten Schritte haben, sind hon groß genug, als daß ich noch Veranlassung hätte, sie zu vermehren durch Aufstellung von Fragen, die heute Doktorfragen sind. Wenn ich nun in der Kommission des Herren- hauses etwas weiter gegangen bin, weil wir nach und nach an den Abs{luß der Reform in der ersten Phase gelangen, so muß ih nach den Ausführungen und Erörterungen des Herrn Ober-Bürgerméeisters Struckmann fast bereuen, das gethan zu haben ; denn ich sehe gleih die üblen Folgen, die es hat, wenn man solche Aeußerungen macht. Die Darlegung desselben beruht wesentliG auf einem vollkommenen Mißverständnisse, einem Mißverständnisse, welches allerdings leiht entstehen kann, wenn man keine konkreten, realen Fragen vor sich hat, sondern nur allgemeine Gesichtspunkte aus\priht. Meine Herren, wenn das Ergebniß dieser Steuerreform sein sollte, daß der Staat im Wesentlichen auf die Objektsteuern ver- zihtet, also in der direkten Besteuerung vor:ug8weise und vielleicht aus\chließlih auf eine Einkommensteuer angewiesen wird, wezl{he, auf der Basis der Deklaration veranlagt, zwishen fundirtem und nicht- fundirtem Einkommen unterscheidet, so ist völlig klar, daß der Staat, wenn er bierzu übergeht, die allerschärfsten Garantien haben muß. Zu den Garantien, daß feine Einkommenfteuer nihcht gefährdet wird, ih mödtte den Ausdruck gebrauchen, ni®t demoralisirt* wird, gehört au, daß die Kommunalbesteuerung nicht wesentli si vollzieht in der Form der Zuschläge zu der Einkommensteuer. Wir mögen noHß so qguie Bestimmungen machen in den Para- graphen des Gescße8s; wenn in ungemessener Höbe die fommunalen Zuschläge zu der Einkommensteuer ftattfinden, so wird ihre richtige Veranlagung immer gefährdet fein. (Sehr rihtig!) Wenn die Kommunen ibre Interessen vertreten, und ih gehöre gewiß zu Denen, die die hohe Bedeutung unseres kommunalen Wesens und der kommunalen Besteuerung für die Wohlfahrt des Volkes anerkennen, so hat au der Staat seine Rechte, und wir dürfen die Rechte des Staats in diefer Beziebung, die Sicherheit des Staats, auf einer festen, direkten Steuerbasis zu ruhen, unter keinen Umständen preisgeben. Wenn nun der Staat im Wesentlichen ver- zihtet auf die Objektsteuern und diese der Kommunalbesteuerung in irgend welcher Form überläßt, so refultirt von selbst, daß er bean- spruben muß, daß die Zuschläge zur Einkommensteuer in der Kom- munalbesteuerung einen mehr sekundären Charakter annehmen. (Sehr rihtig!)) Mebr babe ich auch garnicht gesagt. Ich denke gar- nicht daran, wie i% die Ausgaben unserer Kominmunen und ihre Verhbält- nisse kenne, daß die Zrshläge zur Einkommensteuer gänzli entbehrt werdeu kôrnten. Das wird ih ohnehin in den einzelnen Kommunen verschieden gestalten, da na Schablone zu verfa®ren, wäre unmögli; das wird sich nicht bloß in Stadt und Land verschieden gestalten, sondern auch in den einzelnen Städten je nach ihrer Größe und Wokhlhabenheit, je nah ihren Ausgaben, den Zwelbestimmungen, zu welchen die Einnahmen verwendet werden, Aber das Prinzip muß sein: wenn die Objektsteuer aus der Staatssteuer verschwindet, der Staat wesentlich auf die Personalsteuer angewiesen ist, daß in der Kommune mehr die Objektsteuern in den Vordergrund treten und die Einkommensteuer einen sekundären, wie ih immer gesagt habe, ergänzenden Charakter annehme. Meine Herren, wer von uns wollte beute übersehen, wie weit wir mit diesem allgemeinen Gesichtspunkte gelangen können. Das wird erst dann entschieden werden können, wenn wir mit benannten Zahlen rechnen, wenn wir erst wissen, wie viel das Mehr aus der Einkommensteuer beträgt, - welches wir hier erwarten. Dann werden wir erst sagen können, welche Prozent- säße der Grund- und Gebäudesteuer wir überweisen können ; dann werden wir auch entscheiden können, ob dieselbe Art der Ueber- weisung an die Kreise aus den agrarishen Zöllen angezeigt ist, ob wir hier ebenso verfahren, wie wir verfahren werden bei der Ueber- weisung von Grund- und Gebäudesteuer nah meinen Ideen. Da werden wir uns noch über eine Menge s{chwieriger Fragen einigen müssen, ehe wir uns darüber entscheiden, und ich möchte dringend warnen, hier vorzugreifen. Fast jeden Saß, den Herr Ober-Bürger- meister Struckmann gesprochen hat, hat er mit den Anfangsworten begonnen: „wenn ih mir nun denke, daß das und das eintrete“, (Heiterkeit), da, meine Herren, ergiebt sich eben das Bedenkliche dieses ganzen Vorausgreifens. (Heiterkêit.) Man soll sh in der Geseßz- gebung nur mit Dingen beschäftigen, die man unmittelbar entscheiden kann, und es genügt zur Zeit, wenn man über die allgemeinen Gesichts- punkte einig ift.

Unterlassen möchte ich zum S@lusse aber doch nicht, meine Freude darüber aussprechen, daß auch Herr Struckmann mit den ganzen Grundgedanken dieser Reform ih einverstanden erklärt hat. Und das ist das Grfreulihe, was {ih ergeben hat bei den Berathungen im Abgeordnetenhause und hier. Troß der Bedeutung der Interessen- gegensäße, die hier auf dem Spiele stehen, ist doch im Großen und Ganzen über die Grundgedanken der Reform zwischen den in Betraht kommenden Parteien und den ver- \Miedenen Anschauungen eine völlige Uebereinstimmung erzielt. Das ift ein Resultat, welhes man festhalten und {G nicht verkümmern lasen soll dadur, daß man einzelne Spezialfragen in den Vorder- grund schiebt. Wir sind einig, meine Herren, darüber, daß die heutige Einkommensteuer eine mangelhaft veranlagte ist, daß wir sie zur Wahrheit machen müssen, daß das eine soziale Verpflichtung erst recht der besißenden Klassen ist, Wir sind einig darüber, daß diese Er- trägnisse verwendet werden sollen, um die bisherige Ungleichheit der

zwischen Personal- und Objektsteuer auszugleichen, soweit die Finanzen es irgendwie gestatten. Wir sind einig darüber, daß wir demnächst versuhen wollen, in zweckmäßiger und durhführbarer Weise das fun- dirte Einkommen von dem nicht fundirten zu unterscheiden. Wir sind cinig darüber, daß in diesem Verfolg ein neues Kommunalsteuergeseß gegebea werden muß. Wir sind einig darüber, daß die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer nicht als einfahe mechanishe Maß- regel zu treffen is, sondern als integrirender Theil des ganzen Kommunalsteuerwesens. Ich für meinen Theil bin mir au klar darüber, baß die Kommunen in Zukunft durh das Gesetz nicht zu binden sind, daß dieselben die Form der Besieuerung in Bezug auf die Objekte beibehalten, die heute der Staat hat, nämlich die Gebäudesteuer und die Grundsteuer. Jh kann mir sehr wohl denken, und es is wohl zweifellos, daß die Gebäudesteuer für große Städte sich nit überall eignet, daß eine Steuer, die auf 15 Jahre unverändert veranlagt wird, in einer Stadt, wo fich von heute auf morgen fast die Werthe äntern, sich niht empfiehlt. In dieser Beziehung werden wir den Kommunen in dem Kommunal- steuergeseß die möglichst freie Bewegung gewiß nicht beschneiden, und ih glaube, damit könnie auÿ Herr Struckmann sich trösten. Meine Herren, gehen wir an das Kommunalsteuergesez, so werden wir auh andere Fragen zu lösen Baben, als die bloße Frage der Kommunal- besteuerungz da wird die Gebührenfrage in den Vordergrund treten, wir werden Maßregeln treffen müssen, daß nit allzu früh auf. all- gemeine Kosten für Unterne;mungen, die nur Einzelnen zu Gute kommen, die allgemeine Steuershraube in Anwendung gebracht wird, und auch dadurch wird es gelinzen, die ungemessenen Zuschläge zur Einkommensteuer einigermaßen zu beschränken. (Bravo!) Ober-Bürgermeister Struckmann: Er habe diese Frage nur zur Sprache gebracht, damit niht die Erklärung der Regierung un- widersprowen in die Welt hinaus8gehe und man später vielleicht darauf hin eine neue Vorlage aufbaue.

Finanz-Minister Dr. Miquel: Meine Herren! Ich habe den Bericht auch genehmigt, und daher möchte ih noch bemerken, daß ih den Wortlaut des Berichts in jeder Weise aufre@t erhalte. Wenn ih bier sage, es ergebe sich aus der Art und Weise, wie man die Schwankungen der Einnahmen aus den Forsten bei der Einkommensteuer zu behandeln hätte für eine Kommunalfteuer, daß die Einkommensteuer nit als die eigentliche Grundlage für die Kommunalbefteuerung aufgefaßt werden dürfe, fo erhalte ih das aufrehi. Ih babe mi nit gegen das Zuschlags- system überhaupt ausgesprochen, fondern es heißt hier :

„Deshalb müsse vor Allem mit dem gegenwärtigen ganz überwiegenden ZuschlagEesystem gebrohen werden.“

Auch das halte ih in jeder Weise aufrecht und kann nicht zugeben, daß der Berit Veranlassung gegeben hätte zu so weit gehenden Befürchtungen, wie sie der Herr Ober-Bürgermeister Struckmann aus- gesprochen hat.

8. 7 wird angenommen.

Zu §. 10 beantragt Freiherr von Durant, statt der drei- jährigen Dur{schnitte sechsjährige der Veranlagung zu Grunde zu legen; namentli sei dies bei den Einnahmen aus Forsten und bei Handels- und Gewerbeunternehmungen mit \{chwankendem Ertrage

nothwendig. : General-Steuer-Direktor B urghart widerspricht diesem Antrage,

weil ch8 Jahre für Forsten au noch zu gering bemessen sein würden, während sie für Handel und Gewerbe zu lang seien. Jedenfalls werde dadurch die Veranlagung erschwert,

Der Antrag wird abgelehnt. /

Zu 8. 16, „Besteuerung der Aktiengesellschaften u. \. w.“ beantragt:

Ober-Bürgermeister Zweigert zur Vermeidung der Doppel- besteuerung, den von dem Abg. Freiherrn von Zedliß in dritter Lesung im Abgeordnetenhause vorges{lagenen, aber vom anderen Haufe nit angenommenen §. 65a in das Geseh aufzunehmen. Bei der jetzigen Fassung des 6 ei eine Doppelbesteuerung unvermeidlich, die namentli für die Berg- werksgesellshaften eine grofie Ungerechtigkeit in sih \chließe. Daß die Gemeinden jeßt \chon die Aktiengesellshaften besteuerten, sei kein Grund dafür, daß der Staat auch cine solhe Steuer einführen müsse, Nur der Umstand, daß Aktien von Ausländern besessen würden, recht- fertige eine Heranziehung der Aktiengesellschaften. Aber nah der Vor- lage blieben auch von diesem Aktienkapital 3#§ °/9 steuerfrei, was nah dem Antrage des Redners nicht der Fall sei. Wenn es Ungerech- tigkeiten auszugleihen gebe, dann sei dazu das Herrenhaus berufen U !), möge das nun den Grundbesiß oder das mobile Kapital betreffen.

Staats-Minister Camphausen: Er könne es verstehen, daß man der Bequemlichkeit wegen die Steuer von der Aktiengesellschaft direkt nehme und nicht erst warte, bis die Einnahmen von den Aktionäreg deklarirt würden. Aber die juristishe Person der Aktien- celi@ast werde nit besteuert, sondern immer nur die Aktionäre. Wenn der Tarif des Abgeordnetenhauses, den er nicht so sehr loben fônne, wie vielfah geschehen sei (hört!), angenommen werde, fo

würden die Aktiengesellschaften und die Aktionäre besteuert werden. Deswegen müsse man Mittel und Wege suchen, um die Doppel- besteuerung zu vermeiden.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Die Herren Vórredner haben, wenn ih recht verstanden habe, die Besteuerung des Einkommens der Aktiengesellschaften selbst nicht bestritten. Auch Excellenz Camphausen hat es gebilligt, daß das Einkommen bei den Alktiengesellshaften selbs besteuert wird aus praktischen Gründen. Sie haben sih nur zur Unterstüßung des Antrages Zweigert, wenn ih recht verstanden habe, dafür ausgesprochen, daß Mittel und Wege gesucht werden müssen, um die Doppelbesteuerung zu beseitigen und nicht auf dem halben Wege stehen zu bleiben, den die Staatsregierung: vorgeshlagen hat. Meine Herren, über diese Frage ist das Für und Wider und man muß unbefangener Weise anerkennen, daß beides vorhanden is so aus- giebig in den Vorverhandlungen in den Kommissionen sowohl wie im Abgeordnetenhause erörtert, daß ih mich hier wohl darauf beshränken kann, einige Bemerkungen der Herren Vorredner zu berichtigen, die ih nit für zutreffend halte. Herr Zweigert hat mehrfach den Aus- druck gebraucht, als wenn die Aktiengesellschaften einer besonderen Besteuerung im Gewerbebetriebe unterlägen; das if aber gar nit zutreffend. Die Aktiengesellshaften zahlen eine Gewerbesteuer ebenso wie jeder einzelne Gewerbetreibende, sie können dadurch alfo sich in keiner Weise benachtheiligt finden, und die Aktiengesellshaften können nicht behaupten, daß, weil sie eine Gewerbesteuer zahlten, sie nun anders behandelt werden müßten in der Einkommensteuer, und daß dies namentlih ein Grund sei gegen die direkte Besteuerung der Aktien- gesellshaften, Diese Frage der Besteuerung der Aktiengesellshaften mittels der Gewerbesteuer hat deshalb nach meiner Meinung hier

ì

Camphausen sagen: die juristische Person hat kein Fleis und Blut. Ja, meine Herren, bezüglih des Steuerfiskus kommt es darauf nicht an, ob die Person Fleish und Blut hat (Heiterkeit), sondern nur darauf, ob fie Einkommen hat. (Heiterkeit.) Wenn man sagt: es ist doch etwas ganz Juristifch-Formalistisches, daß man hier zwei Personen fingirt; denn die juristishe Person, Aktiengesellshaft, hat ja nur Einkommen zu dem Zweck, um es ihren Aktionären zu über- lassen, sie kann es selbst nicht genießen, so ist das ebensowenig ein entsheidender Grund. Sehr viele Menshen erwerben Einkommen in der Absiht, es nicht selbs zu verbrauchen, scndern dritten Personen zuzuwenden, namentli ihren Nachkommen. Darauf fann also kein entscheidendes Gewiht gelegt werden, Ganz zutreffend ist es auch niht, wenn behauptet wird, daß die Aktiengesellshaften durchaus nit disponiren könnten über die Art der Verwendung ihres Einkommens. Sie haben zwar nah dem Statut, das sie sih selbst gegeben, zu verfahren; das Statut läßt aber der Aktiengesellschaft in vielen Beziehungen sehr weitgehende Dispositions- freißeit: die Höhe der Abschreibung, die Höhe der Ueberweisungen an den Reservefonds, die Bildung des Erneuerungsfonds und darnach die Bemessung der Tantiè me und derjenigen Beträge, die den Aktionären zufließen sollen, liegt innerhalb der verfafsunzsmäßigen Beschluß- fassung der Organe der Akiiengesellshaften. Sié können \sich am Besten vergegenwärtigen, daß es r.iht ganz zutreffend ift, daß man es hier mit einer bloß formalen juaristisGen Unterscheidung von Persön- lihkeiten, die eine wirthschaftlihe Einheit haben, zu thun habe, wenn Se ih einmal die Lage eines auswärtigen Aktionärs vorstellen und die Verhältnisse seiner Besteuerung ins Auge fassen. Der auswärtige Aktionär betheiligt sh hier an einem gewerblihen Unternehmen, geführt in Form einer Aktiengesellschaft. Er ist aber selbs Gewerbe- treibender, er sührt in Preußen keinen Gewerbebetrieb und kaun also au zur Gewerbesteuer niht herangezogen werden. Hat die Aktiengesellschaft Grundbesiß, ist der auswärtige Aktionär kein Grundbefißer, kann also auch nit zur Grundsteuer herangezogen werden. Daraus ergiebt sch \chon der wesentliche Unterschied, daß wenn die Aktionäre selbst Grundbesizer wären oder selbst einen Gewerbebetrieb führten, sie als solhe au als Ausländer in der Steuer erscheinen würden. Also es handelt sich hier nit bloß um formale juristishe Unterschiede, sondern um eine erheblihe wirths{aftlihe Differenz. Meine Herren, diese Entwickelung is neueren Datums. Daß sie daher unter die Steuer- gesezgebung noH nit richtig subsumirt ift, ift ganz natürli, weil wir es hier mit ciner neueren Entwickelung zu thun haben, die aber eine immer größere, gewaltigere wirthshaftlihe Bedeutung bekommt und gegen welche sich die Steuergeschgebung nit gleihgültig ver- balien kann. Wenn nun, dieser wirthshaftlihen Entwickelung folgend, alle übrigen deutshen Staaten, die ihre direkte Steuergeseßgebung

auf den Handel und Gewerbetrieb angewiesen sind, wie die Hanse- städte, dennoch die Frage in eben dem Sinne entschieden haben, wie wir sie beabsihtigen, so ! muß der Sa@e doch wohl eine erhebliche Bedeutung zu Grunde liegen. Meine Herren, wenn einer der Herren Vorredner die Höhe der Doppelbesteuerung nah Maßgabe der Stellung des einzelnen \teuerpflihtigen Aktionärs in den Di- gressionsstufen oder über dieselben mit 7 oder 8% bemessen hat, fo ist dabei vergessen, daß wir den Aktionären bei der Besteuerung der Aktiengesellshaften 3 %/% zu Gute renen. Das thut mit Ausnahme von Baden kein einziger anderer Staat; wir gehen in dieser Be- ziehung weiter, wir haben in dieser Frage mehr Rücksiht auf die Schwierigkeiten genommen, welche gewiß hier vorliegen. Wenn ferner herausgerechnet worden, daß man bei der Besteuerung hier in dem Tarif wir werden später darauf zurückkommen bis zu 5% komme, so ist das ein Irrthum. Wenn wir hingufsteigen wollen von 3 zu 49/0, so müssen wir in den Zwischenstufen zwar allerdings bis zu 59/0 gehen, aber der Gesammtbetrag der Steuer, welcher der Einzelne unterworfen ift, bleibt immer nur bis zu 49/0 bemessen (Zuruf: darunter), bezw. auch darunter. Also auch das ift nit zutreffend.

Meine Herren, ih habe bezüglih der Frage, die hier dur den Antrag Zweigert wieder angeregt ist, und die im Abgeordnetenhaus zu großen Debatten Veranlassung gegeben hat, die Stellung der Staatsregierung als eine mehr neutrale bezeichnet. Aber iv habe doch nicht verhehlt, daß nach unserer Auffassung und ich kann dabei auch troß der Ausführungen der beiden Herren Vorredner nur stehen bleiben die Art und Weise, wie die Regie- rung diese Aktienbesteuerungsfrage löst, die zutrcffendere und zweck- mäßigere ift.

Ich muß ja anerkennen, daß der Antrag Zweigert gewisse Vor- züge hatz er zieht auf der einen Seite den auswärtigen Aktionär ganz heran und auf der anderen Seite giebt er die Möglichkeit, jede etwa vorhandene Doppelbesteuerung ganz auszushließen. Diese beiden Vorzüge \ind zweifellos vorhanden, aber, meine Herren, an und für Kch kann man doch sehr zweifelhaft sein, und ich glaube, in dieser Beziehung wird gerade der Herr Staats-Minister Camphausen mir beipflihten nah seinen Aeußerangen ob es richtig ist, das auswärtige Kapital, welches hier Belegung in Aktien sucht, s{ärfer in der Steuer heran- zuziehen als das inländische, und das würde der Antrag Zweigert bewirken. Der auswärtige Aktionär würde sich niht die Befreiung beschaffen können, wohl aber der inländische Aktionär. Das ist eigentlih für diejenigen, welhe der Meinung sind, daß ein fruchtbar wirkendes auswärtiges Kapital uns ebenso lieb ist oder wenigstens auch lieb sein muß, kein rihtiger Grundsaß.

Aber wenn ih diese beiden genannten Vorzüge auch zugebe, fo ist dies eben eine komplexe Frage, wo man die Vorzüge und Nachtheile gegen einander abwägen muß, und da sage ih: die Wirkung dieses Antrages würde in allen Fällen sein eine außerordentlich verwickelte Verwaltungs8aufgabe, eine sehr große Schreiberei; in manchen Fällen eine Umgehung des Gesetzes, ein nit immer zu verhindernder Versuch, die Steuerpflichtigkeit zu umgehen; sie wird garnicht zu vergleichen sein mit der außerordentlichen Einfachheit, welche in der Regierungs- vorlage durch den Abzug der 3} 9% vorhanden ist, und, was endlich das B edenkiichste bei der Sache ift, die großen Aktionäre, bei denen das Abrechnen zu Bute \chlägt, die oft ihre Aktien au vielfa länger behalten, werden hauptsählich von diesem Abrehnungssystem Gebrauch machen können, während die kleinen Aktionäre, bei denen es vielfach gar niht zu Buche \{lägt, die nicht so ges{chäftskundig sind, die sich diese Shreiberei niht machen können, vielfach überhaupt von diesem Abrechnungssystem keinen Gebrauß machen werden, Wenn ih

vollständig auszuscheiden.

Besteuerung, wie sie historisch entstanden is, in dem Verhältniß

Meine Herren, es ist ja vollständig zutreffend, wenn Excellenz

diese Vorzüge und Nachtheile gegen einander halte, so \{heint mir die Regierungsvorlage noch immer das Beste uxd Einfachste und am

reformirt haben, und darunter gerade diejenigen, welche am Meisten ,

Gleick&mäßigsten Wirkende. Das sind die Gründe, weshalb ih dabei bleibe, daß die Regierungsvorlage in dem vorliegenden Falle vorzuziehen ist. Ib brauché nicht zu wiederbolen, daß es der Staatsregierung völlig fern gelegen ‘hat, durch die Heranziehung der Aktiengesellshaften irgend eine Feindseligkeit gegen diese Entwickelungen auszusprehen, Wir wissen sehr wohl, daß diese Form der Kapital-Afsoziaiion für unsere heutigen wirt; s{aftliwen Verhältnisse bis auf eine gewisse Grenze eine Nothwendigkeit ist, aber wir glauben auch, daß die kleineren Kapital-Assoziationen, die auch in ländlihen Verhältnissen, in allen wirthschaftlihen Verhältnissen des Lebens unentbehrlich sind, im Ganzen durch den Abzug der 32 °% mehr getroffen und mehr begünstigt werden als die ganz großen Kapital-Afsoziationen, und ih finde das au gerecht, denn die Rechte, twelche die Geseßiz- gebung diesen Kapital - Affsoziationen gegeben hat, indem das Gefetß die persönliche Haftung der einzelnen Unternehmer aus- s{lof, indem es den Aktien die Qualität des Papiers au porteur gab, indem es cine Reihe anderer Vortheile ihnen zuwies, kommen doch vor Allem den großen Aktiengesellschaften zu Gute, welhe au fast ausschließlich auf diese Form der Association angewiesen sind, während die kleineren Gesellsaften andere Formen, die genossen\chaft- lihe Form u. \. w. zu wählen im Stande sind. Gerade au nah dieser Richtung finde ih die vorgeschlagene modifizirte Besteuerung der Aktiengesellschaften bere{tigt.

Staats-Minister Camphausen: Die Besteuerung der Aktien- gefelschaften wolle er nicht beseitigen, aber er halte die Regierungs- vorlage für nit gerecht, namentli sei bédenklih die Steuerfreiheit von 32 % des Kapitalwerths; die Aktiengesellschaften würden die bei ihnen befhäftigten Kapitalien mögli{s vermehren, um die Steuer zu vermindern. Die progressive Steuer, welche das Abgeordnetenhaus beshlossen habe, sei der erste Anfang, um dem Sozialismus die Wege zu bahnen. (Zustimmung.) Wenn man sage, Jemand, der 100 000 Einkommen habe, könne von 96 000 4 ganz gut leben, warum sage man dann nit glei: mit 80 000 (G könne er auch noch leben, (Sehr

- rihtig !) Deshalb: principiis obsta! Gerade der Beruf des Herren-

hauses fei es, in solhen Fragen festzustehen und dem Sozialismus die Wege nicht zu bahnen.

Ober-Bürgermeister Braes i Ee: Die Besteuerung der Aktiengesell- schaften sei allerdings eine Doppelbesteuerung, aber eine sehr gerechte Besteuerung. Denn die Aktiengesellschaften erfreuten sh des großen Privilegiums der Kapitalkraft, durch welche sie die einzelnen Unter- nehmer weit Überträfen.

Ober-Bürgermeister Zweigert: Die Besteuerung der Aktien- gesellschaften wolle man gar nit beseitigen, sondern nur dafür sorgen, daß die Doppelbesteuerung vermieden werde. Die Kapitalien, welche fluktuirten und oët den Besitzer wcchselten, treffe sein Antrag viel \chärfer, als die Vorlage. Wenn der Antrag dahin wirken würde, daß die kleinen Leute ihr Geld in Aktiengesellschaften zu \tecken ver- hindert würden, dann würde das der beste Erfolg sein.

General: Steuer- Direktor Burghart bleibt dabei, daß die Vor- lage das Bessere sei, sie nehme namentlich au auf die Aktionäre Rüdcksiht in sofern, als sie 3# 9% der Einnahmen freilasse.

Graf von Mirbach: Er stehe den Aktiengeseüshaften nicht sehr sympatbisch gegenüber, aber habe #ch niht überzeugen können, daß hier eine Doppelbesteuerung niht vorliege, und bitte deshalb, dem Antrag Zweigert ‘den Vorzug zu geben, Es werde fonst ein gefährlihes praejudicium fkonstruirt binsichtlih der Besteuerung der fundirten Einkommen.

Graf von Zieten-Schwerin: Der Minister Camphausen habe sehr unbere@tigt die Sozialdemokratie ins Feld geführt. Er (Redner) halte es nicht für rihtig, ihr allgemein eine solhe Bedeutung beizulegen. Wenn er für die 49% stimme, lehne er es ab, daß er dadur der Sozialdemokratie die Wege ebne. Gerade die kleinen Leute hätten das größte Jnteresse daran, ihr Geld wöglichst hoch verzinst zu sehenz dazu seien besonders die Aktiengesellshaflen geeignet und man solle die kleinen Leute nicht zwingen, ihr Geld in den niedrig verzinsten Staatspapieren anzulegen.

Herr von H elldorff (Bedra) tritt für die Regierungsvorlage ein. Den Aktionären die Steuern zu erstatten, sei zu \{wierig. Die Um- wandlung vieler großer Betriebe in Aktiengesellschaften sei reht be- dauerlich und es sei nicht unerwünsht, das durch die Besteuerung eine folche Umwandlung verhindert werde.

__ Stadtrath Theune tritt für den Antrag Zweigert ein, weil die Regierungsvorlage eine offenbare Doppelbesteuerung enthalte. Nach den Abschlüssen der Aktiengesellshaften im „Reichs-Anzeiger“ habe sich ergeben, daß 1889 ein Aktienkapital von 4 866 000 000 M vorhanden gewesen sei. Der Reingewinn habe 9,91%/6 betragen. Rechne man bloß 92, so blieben nach Abzug von 349/o zu versteuern 6 9/0, oder 292 000 000 6 steuervflichtiges Einkommen, das mache bei 3 °/0 Stener 8758 000 #4, und mit den Kommunalsteuern also über 16 000 000

General - Steuer - Dircktor B u rgharti: Diese Zahlen bezögen si auf 5as ganze Reich, seien also für Preußen sehr viel niedriger, und dabei sei auch nicht in Betracht gezogen, was die Aktien- gesellshaften bisher {hon den Gemeinden hätten bezahlen müssen.

Der Referent Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode erflärt, daß der Antrag Zweigert bereits in der Kommission gestellt, aber abgelehnt sei, namentlich mit Rücksicht barauf, daß im §. 17 die Steuer nur bis 3 9/6 erhöht werde.

Der Antrag Zweigert wird abgelehnt und §. 16 unver- ändert angenommen. j 3

_§. 17 enthält den Tarif; er ist von der Kommission dahin abgeändert worden, daß die Steuererhöhung bis auf 4 Proz., welhe das Abgeordnetenhaus angenommen hatte, wieder gestrichen ist.

Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode erklärt, daß die Kommission sih namentlich durch die Staatsregierung habe leiten lassen. Der Finanz-Minister habe es für unrichtig gehalten, im Augen- blick der Einführung der Deklaration zugleich den Steuersatz zu erhöhen. Denn mit der Höhe des Prozentsaßzes fsteige auh die Ver- suchung zur Umgehung. :

Wirklicher Geheimer Rath von Kleist-Reßow: Bei aller Anerkennung der gründlichen Durcharbeitung der Vorlage und ihrer geshickten Vertheidigung durch den Finanz-Minister sei es ihm um so \{chmerzliher, in cinem Punkte von ihm abweichen zu müssen. Der Finanz-Minister werde dem Hause vielleiht Dank wissen, wenn es den Steuertarif bis zu 4/4 nach dem: Beschlusse des anderen Hauses annehme gegen seinen Willen. Wenn der Grundsaß ‘„Glei- hes Ret für Alle“ in seiner ganzen Naktheit bestehen solle, würde dann ein Herrenhaus mit seinen verschiedenen Berechtigungen vorhanden sein ? 39/0 sei einmal zufällig das Bedürfniß für die Steuer gewesen, und das folle nun etwas Historisches sein! Warum solle dabei Halt ge- macht werden, und zwar bei Einkommen, bei denen die Höhe der Steuer eigentlich keine Rolle mehr spiele? Daß die Besteuerung mit 4 statt mit 3 9% die Leute vertreiben werde, sei durchaus nit anzu- nehmen. Das eine Prozent mehr werde. für sie niht so drückend sein, daß fie deswegen alle geselligen und sonstigen Beziehungen aufgäben. Wenn das Haus die 49/0 nicht annehme, begehe es eine große Un- gerech;tigkeit gegen das ganze Land, indem dadur die Beseitigung der Doppelbesteuerung verlangsamt werde. Er könne cs nit verstehen, wie das den Finanz-Minister hindern könne an der Unterscheidung zwischen fundirtem und unfundiztem Einkommen. Es mangele ihm (Redner) an dem Verständniß dafür, daß die Steuer von 4 9/0 eine fozialdemokratishe Maßregel sein solle, Die Sozialdemokratie wolle das ganze Einkommen haben, ihre Macht beruhe darauf, daß die be- sißenden Klassen es vergessen hätten, daß das ihnen gegebene Ein- kommen ihnen von Gott als ein Fideikommiß gegeben worden sei, welches im Interesse der Allgemeinheit verwendet werden müsse. Deswegen sei es die Pflicht des Herrenhauses, die Bestimmung, welche

ck.

das Abgeordnetenhaus angenommen habe, aufrechi zu erhalten.

Es würde eine solhe Beftimmung haben aufnehmen müfsen, wenn e fall) in den Beschlüssen des anderen Hauses enthalten wäre.

cifail.

__ Graf von Mirbach: Auf dem Gebiet der dirckten Besteuerung könne ein sozialer Ausgleich wobl kaum gefunden werden. (Sehr rihtig!) Anerkennung babe die Vorlage nur gefunden in den Kreisen des Parlaments, aher nit in der Bevölkerung; namentli gelte dies au vom Tarif. Wenn {on eine bessere Einshäßung eingeführt werde, fo liege in der Erhöhung des Steuersaßes ein großer Fehler. Denn darin liege ein Anreiz, das Geseß zu umgehen. Dáäß reie Leute. dem deutschen Vaterlande den Rücken kehren würden wegen der Steuern, genire ihn niht; die Leute könnten ruhig gehen. Aber es würde leiht mögli sein, daß Jemand aus Preußen nah anderen deutschen Staaten ginge und namentlich werde sich eine Verschiebung herausstellen von den kleinen Städten mit hohen Zuschlägen nah denen mit niedrigeren Zuschlägen, z. B. nah Lerlin. Das fei aber sozial schr bedenkli%. Die 4%/6 seien doch \chon ein Anfang zur höheren Belastung des fundirten Einkommens. Das habe aber die Mun niht erklärt und auch nicht erklären können. Dann aber solle man auh jeßt noch niht mit dieser Eöheren Besteuerung hervortreten. Er halte das Odium, welches das Herrenhaus auf sich nehmen solle, wenn es die 49% s\treihe, für vollkommen bedeutungslos. Das Urtheil aller ruhig denkenden Männer werde es dabei hinter sih haben; das Urtheil aller Anderen existire für ihn nit.

Freiherr von Durant hält die Wiederherstellung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses für nothwendig im sozialpolitishen Interesse. Dur die Erböhung der Steuer auf 4 °/% werde eine sozials reformatorishe Wirkung ausgeübt, und es werde der weitere Schritt der Steuerreform, die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer, erleibtert und beschleunigt.

Fürst von Hatfeldt-Trachenberg: Troß vieler bedenklicher Bestimmungen habe der Entwurf sich der allgemeinen Zustimmung zu erfreuen und fei mit einer großen Mehrheit angenommen worden, Aber der Tarif, den das Abgeordnetenhaus angenommen habe, wider- spreche den Grundsäßen der Gerechtigkeit. Denn es fei ungerecht, daß ein Tausendmarkschein nah einem anderen Grundsatze versteuert werden solle, wie der andere. Hiec trete eine progressive Ein- kommensteuer ein. Die Normalmenshen mit 10 000 bis 30 000 #4 Einkommen follten mit den hbistorish gewordenen 3 9/6 besteuert werden. Ueber diesen Normalmenschen ständen die bösen Reichen, die Millionäre, die vorläufig mit 4% besteuert würden, aber die Sa§e werde bald weiter ausgebaut werden. Habe doch \ch{on ein Mann, der sich sont zur konservativen Partei halte, erklärt, daß er selbst vor 25 9% Steuer niht zurückschreckcn würde. Wenn dazu Gemeindesteuern kämen, so würde \{chließlich das ganze Ein- kommen konfiszirt werden. Es sei {on auffallend, daß eine aus Dreiklassenwabßlen hervorgegangene Volksvertretang die progressive Einkommensteuer einführen wolle. Es würde geradezu cine Jconie sein, wenn das Herrenhaus, welches in erster Linie den Besiß {hüten solle, diese progressive Steuer unterstüßte. Dadurch werde der Sozialdemokratie auf die wirksamste Weise Vorschub geleistet werden. Wenn eine Gleichheit der Vermögensverhältnisse herbei- geführt werden solle, dann unterliege es für ihn keinem Zweifel, daß der Grundbesitz in erster Linie werde expropriirt werden. Die Annahme der 4 0/0 greife der besonderen Besteuerung des fundirten Einkommens vor. Die Annahme der 4 9%/% widersprehe dem parlamentarischen Usus, denn in Preußen fei es noh niemals vor- gekommen, daß die Volksvertretung der Regierung mehr gegeben habe, als diese gefordert habe. Bedrükend seien also die 4 9% gerade nicht. Aber es handele fich hier um eine Prinzipienfrage, und da sage er ebenfalls: principiis obsta.

__ Graf ‘von Pfeil spriht seine Freude darüber aus, daß der Finanz-Minister“ in durchaus konservativer- Weise eine feste Ebene gegeben habe durch die Festhaltung der 3 °/. Wenn man von dieser Ebene abweiche, komme man auf eine schiefe Ebene und wisse gar niht, wohin man geführt werde. Gewiß thue Mancher nicht genug für die Allgemeinheit, aber ihn auf dem Wege der Steuer dazu zwingen, das heiße, dem Sozialismus den kleinen Finger geben, damit er ih bald die ganze Hand nehme.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren, ih bin den verschiedenen Herren Rednern, welche für die Regierungsvorlage und die Kommissionsbeschlüsse gegen die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses in diesem Punkte gesprochen haben, für diese Hülfe sehr dankbar. Aber ich möchte doh von vorn*”erein betonen, daß ich mir keineswegs alle Gründe aneigne, welche dieselben für die Regierungsvorlage angeführt haben. Wer wie ih persönli so lange’ in dem parlamentarishen Leben gestanden hat, der weiß, daß in dem Eifer des Gefe&%ts, in dem Bestreben, die Gegner zu Überzeugen, Fragen, die an und für sich durchaus die eminente Trag- weite nicht haben, oft allmählih immer mehr aufgebausht, \chließlich für grundlegende Prinzipienfragen, von deren Entscheidung das Wohl und Wehe des Staats und Landes abhänge, erklärt werden. Ich habe gefunden in meiner Praxis, daß das sehr gefährlich ist, daß so an Fragen höchst wichtige Folgen geknüpft werden, die das gar niht verdienen, un» daß es sehr zweckmäßig ist in dieser Beziehung, fich zu bemühen, möglich\t nüchtern zu denken. (Sehr ri{tig!) Wenn nun im Abgeordnetenhause Hr. von Greist und hier Hr. Staats- Minister Camphausen, Männer, vor welchen ih den größten Respekt habe, es so darstellen, daß es si hier um einen ganz prinzipiellen Schritt handle, bei welhem wir gewissermaßen das Programm der Sozial- demokratie erfüllen, um eine ausgesprochen progressive Steuer, und es nicht zu verstehen sei, wie ein Landtag, beziehungsweise das Herren- haus, das berufen sei, den Besitz zu vertreten, ih selbst den Ast ab- sâge, auf dem es sißze, wenn Hr. von Grneist dies vergleicht mit dem Spielen der herrschenden Klassen vor 1789 mit den revolutionären Ideen, so sind das meiner Meinung nach sehr {öne Gründe, um sie anzuhören, man muß an sie nur nicht glauben. (Heiterkeit.)

Wenn es sich hier wirkli um ein so gefährlihes Prinzip handelte, so müßte die Progression nit bei 100 000 M stehen bleiben. Nach den Prinzipien und den Anschauungen der Anhänger der progressiven Einkommensteuer hätte gerade bei 100000 nicht \tehen geblieben werden dürfen, sondern es hätte gerade da die Progression fortgeführt werden müssen. Es is vollkommen richtig gesagt in dem vom Hrn. Fürsten von Haßhfeldt angezogenen Blatte i weiß niht, welches er im Auge hat —, daß die äußerste Konsequenz der progressiven Einkommensteuer bis zur Be- steuerung von 100000 9% führt. Wie liegt nun hier die Sache? Das Abgeordnetenhaus \chließt mit 100000 A ab. Von da tritt eine gleichmäßige Besteuerung ein. Von einer eigentlihen Progression kann also in Wahrheit keine Rede sein. Jh sage das absihtlih und habe Grund es zu sagen, weil es doch hôchst bedauerlih wäre, wenn über diese eine Frage in der Meinungsverschiedenheit zwishen Herrenhaus und Abgeordnetenhaus einer \o großen Reform wirklich eine Schwierigkeit bereitet werden könnte, die nicht zu überwinden wäre. Wenn man derartige prinzipielle Gegensäßze ohne Noth konstruirt, so muß man auch einen Weg finden, auf dem man sich wieder herausfindet. Aber auch nah der anderen Seite hin hat die Frage nicht die gewaltige Bedeutung, wie man es dargestellt hat. Ich habe hon mehrfach ausgesprohen und wiederhole, daß, wenn es gelingen sollte, wie ih hoffe, zu einer zweckmäßigen Gestaltung

der Einkommensteuer Betreffs einer verschiedenartigen Besteuerung des fundirten und nihtfundirten Eirkommens zu kommen, die Steuer- \kala, wie sie hier in dem Gesetz steht, doch einer wesentlihen Ab- änderung unterworfen werden wird. Nehmen Sie einmal die Säge, die heute der Degression unterworfen sind, ich will rund sagen bei 100 000 « Da können {on Censiten darunter fein, die eine Kapital- rente aus einem Vermögen von gegen 300 000 4 haben z solche Cen- siten besonders zu begünstigen, als in ihren Verhältnissen s{wache Steuerpflihtige, ‘|st müht der geringste Grund vor- handen. Vergleichen Sie damit aber einen Beamten, mit einer grofien Anzahl Kinder, vielleiht einen Privatbeamten, der gar kein Recht auf Pension hat und gar kein Vermögen besißt und 10000 #4 Einnahme hat, so lange er lebt, so werden Sie mir zugeben, daß zwei ganz verschiedene Verhältnisse hier gleiGmäßig besteuert sind. Ebenso liegt die Sahe nah oben. Es ift ganz richtig und bis zu einer gewissen Grenze wahr, und ist im Abgeordnetenhause für die Vorschläge des Abgeordnetenhauses angeführt worden, daß in den Klassen von 30 000 bis 100 000 M Einkommen wesentlih mehr fun- dirtes Einkommen vorhanden ist, als in den anderen Stufen (Sehr ribhtig!), daß also, wenn wir hier 4/9 nehmen, wir {hon einen Schritt thun in der Richtung der \{chärferen Heranziehung des fundirten Ein- fommens. Gewiß giebt es Fälle, wo auÿ das perfönlihe Einkommen mehr als 30 000 A beträgt; aber da3 tritt doch zurück gegen die allgemeine Regel, die ih glaube als zweifellos hinstellen zu dürfen. Hieraus ergiebt fic, von selbs glaube ich, daf, wenn wir an die Frage des fundirten und niht fundirten Einkommens gehen, die Skala ciner Revision wird unterzogen werden müssen; und daher, wird das, was wir heute beschließen, doch niht unbedingt definitiv bleiben; umfoweniger kann man der Sache cine so gewaltige prin- zipielle Bedeutung beilegen, daß man davon das Stehen und Fallen des Gefeßes abhängig maDt. Meine Herren, für die Staatsregierung ih babe das in der Kommission ausdrücklich ausgespro@en handelt es fich hier wesentlich um Opportunitätsgründe

aus welchen sie die Aufrechthaltung ihrer Vorlage gegen- über den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses wünscht. Zu den Gründen, die ih angeführt habe, daß nämlich eines- theils hier der definitiven Gestaltung der Einkommensteuer vorgegriffen würde durch das Abweicßen von der gleihmäßigen pro- zentualen Besteuerung, und ferner, daß es nit rathsam sei, bei der ersten Einführung der Deklaration die Sade noch zu vershärfen durch einen höheren Prozentsaß, da man doch einmal der mens&lichea Natur Rechnung tragen muß (sehr richtig!) namentlih in Steuersachen, will ih noch einen besonderen Grund anführen, der vorher von einem der Herren Vorredner ih glaube es war Herr Graf Mirbacmz angedeutet ist. Er sagte: Sind denn wesentlihe Beshwerden darüber bis jeßt erhoben worden, daß in den oberen Stufen nicht ein höherer Prozentsay erhoben wird als 3%? Iÿ muß das bestreiten, sagt Hr. Graf Mirbach, und ich kann nicht anders sagen, als daß er hiern im WeseniliGßen Recht hat. Die

Staatsregierung, indem sie an die Reform der Einkommensteuer

ging, hatte wesentlich zuerst die Aufgabe, die Beschwerden in Bezug auf die verschiedene Leranlagung der Klafsen- und klassifizirten Ein- kommenstener zu beseitigen und darin Abhülfe zu \{chafffen. In Folge dessen mußte sie das verschiedene Verfahren bei der Veranlagnng der Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer aufheben und beide Steuern unifizicenz in Folge dessen mußte sie weiter ein wirksameres Ver- anlagungsverfahren herstellen vermittelst der Deklaration und einer anderen Zusammenseßung der Kommissionen.

Weiter mußte sie in wirksamerer Weise als bisher denn au dabin waren die Beschwerden gerichtet eine Degression der Steuersätze für die kleineren Cinkommen eintreten lassen, und mußte endlih dur Einsetzung eines obersten Gerichtshofs für die gleihmäßige Hand- habung der Steuerveranlagung und der Steuererhebung sorgen. Das waren die Aufgaben, die die Staatsregierung vor Allem {ih stellen mußte. Die Aufgabe aber, nun eine verschiedenartige Besteuerung, abgesehen von denjenigen Fällen, wo es \sich um eine nothwendige bessere Berücksichtigung der persönli@en Verhältnisse der Steuer- pflihtigen handelte, einzuführen —, diese Aufgabe konnte sich naturgemäß die Staatsregierung gegenwärtig nicht stellen. Nun, meine Herren, sind die Ansichten im Lande auch bei den objektiv Deakenden und nicht durch ihre eigenen, persön- lihen Interessen befangenen Steuerpflichtigen über die Gerechtigkeit einer solchen Unterscheidung, nah welchen höheren Prozentsäßen das höhere Einkominen angefaßt werden müsse, noch sehr getheilt. (Sehr rihtig !)

Ich behaupte, meine Herren, daß über die Nothwendigkeit der Deklaration, über die Nothwendigkeit, der Staatsregierung die nöthigen Mittel in die Hand zu geben dur die Konstruktion der Behörden und deren Befugnisse, das Einkommen wirksam zu veranlagen, über die Nothwendigkeit einer Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse in den unteren Stufen gar kein Streit mehr ist; wenigstens die- jenigen, die anderer, abweihender Meinung sein mögen, wagen es nicht mehr auszusprehen. Diese Uebereinstimmung in der Rehtsanshauung, in der Anschauung von den Pflichten gegen den Staat ist vorhanden. In dem hier behandelten Punkte ist aber allerdings noch keine Uebereinstimmung vorhanden, und daher ist es vielleiht gerathen, zur Zeit noch wenigstens diesen Punkt niht per majora entsheiden zu wollen. Meine Herren, Sie sehen, daß ih die Sache weit weniger aus dem prinzipiellen Gesichtspunkt, als aus dem Opportunitäts- und legislatorishen Gesichtspunkte behandele, und ih erfläre ganz ofen ich wiederhole das „daß für die Staats- regierung dieser Punkt, um den es sich hier handelt mag man nun die Frage mit ja oder mit nein beantworten —, vnicht von der Bedeutung it, daß dadurh das Gesep in irgend einer Weise gefährdet werden könnte. Meine Herren, wir haben ausgerechnet, daß das ganze finanzielle Re- sultat Millionen Mark ausmachen würde; also das wird auch nicht sehr entscheidend sein. Meine Herren, es ist ganz rihtig, was namentlich auch im Abgeordnetenhause betont wurde, daß, nachdem das Abgeordnetenhaus sehr erheblih die Degressionssäße verstärkt und in den §8. 18 und 19 die Berücksichtigung der persönlihen Verhält- nisse noh erweitert hatte, nahdem im Plenum des Abgeordnetenhauses durch das Recht der Zulassung des Abzugs von 600 A bei der Lebens- versicherung noch eine weitere Berücksichtigung der per\önlichenVerhältnisse des einzelnen Censiten zugelassen war, nun naturgemäß der Gedanke entstehen konnte: sollen wir die Verluste für den Staat in den unteren Säßen niht wieder durch eine \{härfere Heranziehung nah oben ausgleihen ? und gerade Diejenigen, die nun betonten, daß ciner.