1911 / 44 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

richtet haben. Die musikalische Neueinsludierung, für die der Generalmusik- direktor Dr. Muck die Verantwortung trug, zetgte unsere Königliche Oper nicht minder auf der vollen Höhe ihrer schwierigen Aufgabe. Das Orchester und der Chor leisteten Vollendetes. Unter den Inhabern der einzelnen Nollen is Herrn Knüpfers stimmlich und darstellerisch majestätischer und gefühlswarmer Sarastro an erster Stelle zu nennen und näcstdem Fräulein Hempels Kömgin der Nacht, die man von den früheren Aufführungen bereits Tennt. Mit großem Fleiß hatte ih Herr Berger der Partie des Tamino angenommen, die er mit vollem Verständnis für ihren musikalischen Gehalt sang. Nur find der lyrisde Schmelz und der Glanz in der Höhe seinem Tenor ver- sagt. Vollendete Leistungen boten ferner wieder die Herren Hoffmann als Papageno und Lieban als Monostatos, denen sich Fräulein Artôts Papagena ebenbürtig hinzugesellte. Auch Frau Boehm van Gnderts Pamina hatte manchen {önen Moment. Alles in allem ein Abend, über dem hohe künstlerishe Weihe lag und der allen, die ihn mit- erlebten, dauernd im Gedächtnis bleiben dürfte.

Friedrih-Wilhelmstädtishes Schauspielhaus. n

Einheirat“ betitelt sich ein Schwank, der auf der Bühne der Friedrich - Wilhelmstadt seine Erstaufführung erlebte; er hat die hier wohlbekannten Schreibgenossen Alexander Gngel und Xulius Horst zu Verfassern. Die Bezeichnung „Schwank“ für dieses dreiaktige, ziemlich inhalt- und mehr oder weniger zusammen, hanglose Bühnenwerk is etwas stark optimisti\ch ; n osse“ oder „Burleske“ wäre vielleiht richtiger gewählt und würde fich mit dem dargestellten Wirrwarr einigermaßen deden. Leßterer ift eine Blumenlese von Wißen, Schnurren und Situattons- fomik, nah alten Rezepten zusammengestellt und aneinander- gereiht, die cine Handlung vortäusht. Darin liegt freilih au ein gewisses Geschick, ebenso wie in dem Versuch, Altbekanntes wieder auf- zufrischen und mundgerecht zu machen. Diese Kunst i|t den Berfasjern gelungen, sodaß sie das Publikum während zweier Akte bei guter Laune erhalten, während ihnen im leßten Akt der Atem ausgeht. Soweit von einer Handlung die Rede ist, dreht sie si um die „Ein- heirat* einer unternehmungslustigen Kontordame in dle Konserven- fabrik Wittmann, nahdem sowohl der auf Seiten]prüngen befindliche Chef, wie auh dessen gleichartiger Schwiegersohn in dem Banne der Schönen gestanden haben. Wenn die Darstellung sich nicht mit solchem Eifer des neuen Bühuenwerks angenommen hätte, wie es am Freitag der Fall war, so würde es s S die e Uo ge- funden haben, die es \ckchließlich doh fand. Vies 11 um [o mehr an- ber E d es n beraus flottes Spieltempo verlangt, das den

Mädchens und der Gouvernante waren bet Lotte Cassel und Frau Sachse- Friedel in guten Händen. Das Werk fand lebhaften Beifall.

Im Königlichen Opernhause geht morgen, Dienstag, „Der Barbier von Sevilla“ in Szene. Fräulein Jenny Dufau aus Mailand eröffnet in der Rolle der Rosine ein Gastspiel und wird im dritten Akt die Variationen von Proh als Einlage singen. Frau von Scheele-Müller (Marzelline) sowie die Herren Sommer, Habich, Aschner, von Schwind und Krasa sind in den übrigen Hauptrollen

:häftigt. : / U Königlichen Schauspielhause geht morgen „Der Krampus“, Lustspiel von H. Bahr, mit Herrn Bollmer in der Titel- rolle, in Szene. Die Generalin von Matt |pielk Frau Buße; in den andern Hauptrollen find die Damen Meyer, MNessel, Heisler und Stetinsieck sowie die Herren Zeisler, Eggeling, Boettcher, Werrack und Vallentin beschäftigt. E /

: D'Alberts [Tiefland“ feiert demnächst in der K'o mischen Dper das Jubiläum der dreihundertsten Aufführung. Aus diesem Anlaß wird das Werk unter der Sptelleitung des Direktors Gura und der musikalischen Leitung des Kapellmeisters Meyrowiß auf Wunsch des Komponisten in der ursprünglichen Beseßung (Marta : Maria Labia, Pedro: Willy Merkel, Sebastiano: Desider Zador, Nuri: Adelheid Pikert, Tom- maso: Ludwig Mantler, Moruccio: Richard Wi)siak, Nando : Peter Kreuder) am Donnerstag, den p &ebruar, als Festaufführung in Szene gehen. Außerdem wird das Werk heute gegeben. Puccinis „Bohdme“ erscheint am Sonnabend auf dem Spielplan; „Die Fledermaus“ wird morgen und Freitag, die Oper „Hoffmanns Er zählungen“ .am Mittwoh und „Loëca“ am nächsten Sonntagabend gegeben. Als Nachmittagsvorstellung ist für nächsten Sonutag „Hoff manns Erzählungen" angeseßt.

Mannigfaltiges. Berlin, 20. Februar 1911.

Der Verein für Kindervolksküchen hat in seinen 16 An- talten im Monat Januar 1911 222 408 Portionen Miittagessen an bedürftige Kinder verteilt, die ihm von der städtischen Schulbehörde, von den slädtischen Säuglingsfsürsorgestellen, der Auskunfts- und Fürsorgestelle für Lungenkranke und anderen Wohltätigkeitsvereinen überwiesen wurden.

Sm Hörsaal der „Urania“ (Taubenstraße) beginnt heute, Mon-

und brachte den vorleßten zur Entgleisung. Personen wurde nicht verlet t. Der Betrieb wurde zwischen Ueberherrn and Linslerhof eingleisig aufrecht erhalten. Wien, 19. Februar. (W. T. B.) Durch den gestern und vor: gestern hier herrshenden Sturm dürften über hundert Personen ernfilih verleßt worden sein. Zahlreihe Wagen wurden um geworfen und längere Verkehrs\örun gen dadur verursacht.

Fnnsbruck, 18. Februar. (W. T. B.) Nach einer amtlichen Meldung sind bei dem gestern gemeldeten Lawtnenunglück am Rangger Köpfl nur drei Personen, nämlich der Oberleutnant Gleißenberger und zwei Mann vom vierten Kaiserjägerregiment, yer- \chüttet worden. Der Offizier und ein Mann wurder lebend, der dritte Vershüttete dagegen tot aufgefunden. (Val. Nr. 49 d, Bl,) E Krakau, 20. Februar. (W. T. B.) Infolge Cisgangs ist in der Nacht zum Sonntag die im Bau befindlihe Weichsel brüccke Krakau—Podgorze eingestürzt.

Paris, 19. Februar. (W. T. B.) Infolge eines Aufrufs der Studventenvereine verschiedener Parteirihtungen veranstalteten heute nadmittag an 2000 junge Leute eine K undgebung vor der Statue der Stadt Straßburg auf der Place de la Concorde und legten dort mehrere Kränze nieder.

Havre, 20. Februar. (W. T. B.) Durqh einen Brand auf dem hiesigen Güterbahnh of sind geslern gegen 80 beladen é Güterwagen vernichtet worden. Der Schaden wird auf mehrer Millionen Francs geschäßt.

Courville, 19. Februar. j einer bei dem jüngsten Eisenbahnunglücck verleßten Frau hat % die Gesamtzahl der Opfer auf 13 erhöht. (Val Nr. 41 d. Bl.)

(V) Ou den Vod id

St. Petersburg, 19. Februar. (W. T. B.) Auf Anordnung des Ministers wurden 392 Studenten der Universität wegen Teilnahme an den Unruhen am 13. Februar ausgeschlossen, des- gleihen 54 Studenten des Polytechnikums.

Forli, 19. Februar. -(W. T. B.) Heute vormittag gegen 81 Uhr wurde hier eine starke Erderschütterung von 7 Sekunder

)uschauer gar niht zum Nachdenken über den dargebotenen Unsinn

Dauer verspürt.

Viele Häuser wurden leiht beschädigt, eine Anzahl

fommen laffen darf. Hierbei taten si besonders die Herren Schmasow (Chef), Barg (Schwiegersohn), Neßler (Buchhalter) und Lohnstein (als shüchterner Jüngling) sowie die Damen Sydow (Kontoristin) und Nupprecht (des Chefs Tochter) hervor.

BVolksoper.

In der Volksoper fand am Sonnabend die Erstaufführung der komischen Oper „Das Pensionaï von Sorrent von E. Usiglio statt. Dieses Werk, dessen Entstehung schon 25 Jahre zurückliegt, ist ganz geshickt gemacht, weist aber durchaus keine be- sonderen Werte auf. Text und Musik streifen bedenklich das Gebiet der Operette; nur einiges in der musikalischen Charakteri\tik, wie

B. die Buffofigur des Rektors, weist auf die italienische fomische alten Stils hin. Die Handlung is schon in „PVamsell ouche" und in den „Kleinen Lämmern“ sehr ähnli dagewesen;

ist es ein Leutnant, der sich mit seinem Kameraden, erkleidet, in ein Mädchenpensionat Eingang zu verschaffen weiß, um fein Mädchen zu entführen. Das gibt zu komischen Situationen Anlaß, die in wahre Verwirrungen ausarten. Ebenso wie der Text bewegt ih die Musik in alten Bahnen. Man findet außer starken Ynfklängen an Rossini und Verdi ganz operettenhafte Motive; nur die Nezitative, die den Dialog erseßen, gemahnen im allgemeinen an den Stil der fomischen Oper. Die Aufführung des Werkes unter Kapell- meister Schüllers Leitung war im ganzen recht flott und sorg- fältig einstudiert. Am besten traf der Bassi\t Vscar Foerster, der den Rektor des Pensionats gab, den Ton; er war stimmlich augs- gezeidnet aufgelegt und entwickelte eine ganz besondere Zungen fertigkfeit. Marx Nikolaus sang mit \{önem Tenor den Leutnant reh! ageschmackvoll, während Julius Nünger als dessen Kamerad des Guten zu viel tat; seine Beweglichkeit, die italienische Lebhaftigkeit vor- täuschen sollte, war übertriebene Unnatur. Die Partien des jungen

tag, der Professor Dr. Schwahn einen Zyklus von 4 Borträgen „Ein führung in die Erdkunde“ mit dem Vortrag „Der Vulkanismus der Erde". Abonnements- und Einzelkarten für diefen Vortrag find an der Kasse der „Urania“ erhältlich, ebenso auch für den am Freitag beginnenden Zyklus des Konstruktionéstngenteurs A. Keßner über _die mechanishe Technologie der Metalle mit dem Anfangsvortrag : „Die wichtigsten Metallegierungen". Im wissenscha ftli ch en Th eat er wird heute der szenishe Vortrag „Was wir vom Monde wissen wiederholt; morgen wird der Direktor Franz Goerke seinen Vortrag „Märkische Landschafts- und Gartenpoesie“ , miî photographischen

F ; 1 M 11 2v0o ck41 ç H Aufnahmen in natürlißen Farben nah dem Lumièreschen Auto- chromverfahren, noch einmal halten.

Sagan, 19. Februar. (W. T. B.) In der verflossenen Nacht stürzte infolge eines Wasserdurchbruckchs un S chacht der Braunkohlengrube „Concordia“ kei Oberhartmanns dorf ein. Dret Bengleute wurden ver]chWU1ller Bie Nettungsarbeiten find im Gange.

Bitterfeld, 20. Februar. (W. T. B.) Heute vormittag 8 Uhr 30 Minuten \tieg der Ballon „Nordhausen" mit dem Leutnant Knerzer als Führer und drei Mitfahrern troy Sturmes von 100 km Stundengeschwindigkeit bei der hiesigen Ballonhalle auf. Der Ballon hatte Richtung nah Oberschlesien.

Diedenhofen, 19. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird ge- meldet: Infolge Rad reifenbruchs entgleiste am 18. Februar, Abends 6 Uhr, der letzte mit vier Personen beseßte Wagen 3. Kla] |e des Cilzuges 186 von Diedenhofen nah Saarbrücken in km 57,38 zwishen Ueberherrn und Linslerhof. Der leßte Wagen fiel um

C R L R T P T EZCS T BTO C E R B T R E s E "3 E E Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 50. Abonnementsvorstellung. Der Barbier von | Sevilla. Komische Oper in drei Aufzügen von Rossini. Dichtung nah Beaumarchais von Cesar Sterbini, überseßt von Ignaz Kollmann. Musi

Anatol.

Herr Obercegisseur Droescher. (Im dritten Akt:

Nariationen von Pro, Einlage gesungen von | (Vorstellung für Fräulin Dufau. Rosine: Fräulein Jenny Dufau | Abends 74 Uhr: Faust, L. Teil. Alt-Heidelberg.

Freitag: Das kleine Schokoladenmädchenu. Sonnabend: Das kleine Schokoladenumädchen. schaft.

von Mailand als Gast.) Anfang 7F Uhr. Schauspielhaus. 52. Abonnementsvorstellung, Der Krampus. Lustspiel in drei Aufzügen von Hermann 6

Donnerstag :

pr

Bahr. In Szene geseßt von Herrn Regisseur Patry. Anfang 7} Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 51. Abonnementsvor- stellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst- und Fret- pläße sind aufgehoben. Köuigskinder. Musik- märchen in drei Aufzügen. Text von E. Nosmer. Musik von E. Humperdinck. Anfang 75 Uhr.

Schauspielhaus. 53. Abonnementsvorstelung. Der Störenfricd. Lustspiel in vier Aufzügen von Noderich Benedix. Anfang 7# Uhr.

Neues Operntheater. Sonntag, Nachmittags 23 Uhr :

Lessingtheater.

Mittrooch : Tauntris der Narr. Donnerstag: Einsame Menschen.

Neues Srchauspielhaus. . Dienstag, Abends falische Leitung: Herr Kapellmeister Bleh. Regie: | 8 Uhr: Das kleine Schokoladenmädchen. V Mittrooh, Nachmittags 34 Uhr: Maria Stuart.

Komische Opex. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Fledermaus.

Mittwoch: Hof\fmanns Erzählungen.

Donnerstag: Tiefland.

Freitag: Die Fledermaus.

Sonnabend: Die BohèSme.

Schillertheate. ©.-

Abends 8 Uhr:

Thaliatheater. (D

Di Dienstag, Abends 8 Uhr:

rektion: Kren und Schönfeld.) | Polnische Wirtschaft. | D fw , 4 P 2 : 4 T f 6 g Mm . ¿e ck v ? Schwank mit (Gelang und Tanz in dret Akten Von Große Galavorstellung. Vteu : Miß S ereng

Schornsteine ist eingestürzt. Zwei Personen wurden leicht ver- leßt, unter ihnen ein Ingenieur, der zu den Ueberlebenden det Katastrophe von Messina gehört. In Teodorano (Distrikt Forli ist ein Haus eingestürzt, wobei fünf Personen verwundet! wurden, von diesen zwei s{wer. Andere Häuser des Ortes erlitten Beschädigungen. Die Wirkungen des Crdbebens sind auch in dem in der Nähe von Forli gelegenen Cesena verspürt worden, wo mehrer Häuser beschädigt wurden. Die Erdershütterung wurde ferner 1 Faenza, Venedig, Siena, Florenz, Spezia, Navenna und N imini wahrgenommen. Schaden ist in diesen Städten nicht angerichtet worden.

Monastir, 19. Februar. (W. T. B.) In der leßten Nach! hat ein heftiges Erdbeben in Starowa fast alle Häuser un bewohnbar gemaht. Eine Frau wurde getötet, zwei Per fonen waren verwundet.

Suchum (Transkaukasien), 18. Februar. (W. T. B.) Infolge eines Schneestur mes stürzten am 6. Februar in der Ansiedlunç Psyrtscha viele Häuser ein, wobei 16 Menschen und viel Vieh umgekommen sind. Menschen und Vieh sind vielfach unter wegs im Schnee stecken geblieben. Die Bevölkerung leidet Not.

1

(Fortseßung des Amtlichen und. Nichtamtlichen in der Ersten Zweiten and Dritten Beilage.)

S BE R L B C

Droika, geritten von Herrn Karl Heß. Antonet

Fesiden 1, (Direktion : Nichard Alexander.) | ; p : ; Residenztheater. S 45 8 Me i R und Grock, die Urkomischen. Direktor Albert E at E Vel | Schumann mit seinen neuesten Kreationen, ange Don Weo ges iFCYDEeal 0 LUE -ADTI(.

Mittwoch und folgende Tage: Pariser Menu.

| sowie: die übrigen neuen Spezialitäten. Un | 97 Uhr: Der große Coup der Schmuggler. Große Ausstattungspantomime in 4 Akten.

Birkus Busch. Dienstag, Abends 74 Uhr

das „Klassishe Theater".) | Fraaß und Okonkowsky, bearbcitet von I. Kren. Nord, Tauchkünstlerin. Käti Sandwina, Lady

I. Gilbert.

und Armont. Mittwoch und Abenteuer.

(Wallnertheater.)

folgende Tage:

Modernes Theater. (Königgräßer Str. 57/58.)

Gesangstexte von Alsred Schönfeld, Musik von | Herkules. Neu: Die Bradnas, Jongleuré

mit Keulen und Hüten. Gastspiel des Herr

Mittwoch und folgende Tage: Poluische Wirt- | Direktor Pierre Althoff und Frau Direktor

Adele Althoff mit ihren hervorragendsten Freiheits- drefsuren. Fräulein Marta Mohnke, Schul- reiterin. Reitecfamilie Frediano. 3 Gebr

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof | S catellinis, urkom. Clowns. Um 9 Uhr Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Hippolytes -. / Ubenteuer. Schwank in drei Akten von Nancey (Die Hermaunschlacht).

F r ait Die neue Ausstattungspantomime „Armin

Hippolytes N

E UED C R S T A E B" V S I E Vi

Familiennachrichten.

" GE N fs » s y tg ion ate 5) 1A 81 « Ns P N er it el. L L U E R Auf Allerhöchsten Befehl: Neunte Bor° | Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Bund der S aD B T hi Feldherrnhüg Nerlobt: Frl. Frieda Siebert mit Hrn. Obe stellung für die Berliner Arbeiterschaft : Zopf Algeitd, LUistspiel ti 5 Ausillgën oi Gal | Mere Ut Dre Mate

und Schwert. Lustspiel in fünf Aufzügen von Karl Gußkow. (Die Billette werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arbeiter- vereine, Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nicht statt.) ]

Der Kaiser.

Mittwoch: Der Arzt am Scheideweg.

Donnerstag: Othello.

Freitag: Faust.

Sonnabend: Don Carlos.

Kammerspiele.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Riese.

Yittwoch : Vorher: Die Heirat wider Willen.

Donnerstag, Nachmittags 34 Uhr: Scheerbart- Matiucee. Freitag: Der Riese. Sonnabend : Lanzelot.

Garten.

von Leo Fall. Mittwoch :

Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr:

Fbsen. Deutsch von Wilhelm Lange. Mittwoch: Der Himmel auf Erdeu. Donnerstag: Der’ Kaiser.

Charlottenburg. i E Eine Tragödie in fünf Akten von

y » - Dionâtaa Abends 71 Uhr: | Hans von Kahlenberg und Hans Olden. Deutsches Theater. Dienstag, Abends 74 Uhr: | ® Mittwoch, Nachmittags 34 Uhr: Husarenfieber. Die Räuber, Abends: Maria und Magdalena. Donnerstag: Nathan der Weise.

Das Puppenmädel. Di Hi y s } "4 Die Komödie der Jrrungen. bon Leo Stein

; 1 Die lustige Witwe. Operette in Abends: Zum 25. Male: Lanzelot. drei Akten von Viktor Léon und Leo Stein. Musik von Franz Lehär. i 1 S

Donnerstag bis Sonnabend : Die lustige Witwe. | Abends 8 Uhr: Konzert von

L

Rößler. hügel.

Noda Noda und | t

Mittrooh und folgende Tage: Der Feldherru-

leutnant Hans Kleemann (Halle a. S.) Gertrud Freiin von Girsewald mit Hrn. Oberleutnan! Erich von Hantelmann (Braunschweig) Frl Henni van Vaernewyck mit Hrn. Oberleutnan! Karl Unger (Wiesbaden—Breslau).

Dienstag, Abends 8 Uhr:

Konzerte. Saal Kechstein.

Vaudeville in drei Akten 3 | und Dr. A. M. Willner. Musik | 3. (letzter) Klavierabeud Lütschg.

(Violine).

Dienstag, Abends 7# Uhr: Kammermusikabend von James Kast, Gustav Havemann und Dr. Jakob Safkfom.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer E A,

Kantstr. 12.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Beethoven-Saal. Dienstag, Abends 8 Uhr:

von Waldemar

Klindworth-Scharwenka-Saal. Dienstag,

Verehelicht: Hr. Rittmeister Lucas Kirsten ml! Frl. Frieda Neubauer (Hamburg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hof- und Dom prediger Dr. ph. Karl von Schwary (Braun- \chweig). i

Gestorben: Hr. General der Artillerie z. D. Pau! von Zglinißzki (Dresden). Hr. Oberregierung? rat a. D. Georg Bohnstedt (Berlin). - _ Qt Professor Dr. phil. Hugo Liers (Waldenburg î Sl) Frl. Wanda von Boguslawska (Ober Peilay bei Gnadenfrei).

Verantwortlicher Redakteur : Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg;

Verlag der Expedition (Heidrich) in B erlin

Hilde Fordan

Bummelstudenten. Posse mit Gefang und Tanz in Musik von Conradi. Mittwoch bis Freitag: Bummelstudenten. Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Nathan der Weise, Abends: Bummelstudeuten,

Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Dienstag, in fünf Bildecn nah E. Pohl und H. Wilkens. | Abends 8 Uhr: Das Objekt. Eine Anwaltsgroteske ‘von in 3 Akten von Frit Selten.

Mittwoch und Donnerstag: Das Objekt.

Freitag: Meyers.

Sonnabend: Meyers.

Pirkus Schumann. Dienstag, Abends 7x Uhr: Original Perezoff-Truppe, 2 Damen 5 Herren, in ihrer Szene: Ein Souper bei Maxim.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagb/ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Elf Beilagen

Heros, außergewöhnlicher Kraftjongleur.

(ein\{ließli4 Börsen-Beilage).

Erste Veilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

¿ 44.

Berlin, Montag, den 20. Februar

Amlflihßes. Deutsches Meic. Zuwachs steuergeseßs. Vom 14. Februar 1911,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c.

vérordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: L 1.

Beim Uebergange des Eigentums an inländischen Grundstücken wird von dem Wertzuwachse, der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist, gemäß den Vorschriften dicses Geseßes eine Abgabe (Zuwachssteuer) erhoben.

Beträgt der Beräußerungspreis, und im Falle einer Teilveräuße- rung der Wert des Gesamtgrundstücks, bei bebauten Grundstücken niht: mehr als 20 000 Mark, bei unbebauten Grundstücken nicht mehr als 5000 Mark, fo bleibt der Eigentumsübergang von der Steuer frei. Als unbebaut gelten auch folhe Grundstücke, auf denen sich Gartenhäuser, Schuppen, Lagerstätten und ähnliche zu vorübergehenden Zwecken dienende Baulichkeiten befinden. Die Steuerfreiheit tritt nur ein, wenn weder der Beräußerer und sein Ehegatte im letzten Jahre ein Cinfommen von mehr als 2000 Mark gehabt haben, noch einer von thnen den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt. Wird festgestellt, daß die Veräußerung für Rechnung eines Dritten erfolgt, jo ist die Steuerfreiheit nur zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung auch in der Perfon des Dritten vorliegen.

eo

F ée Die Vorschriften dieses Gesetzes über Grundstücke finden An wendung auf Berechtigungen, für welche die sih auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des bürgerlichen Rechtes gelten: ausgenommen sind unbewegliche Bergwerksanteile : & 3. Dem Uebergange des Eigentums an Grundstücken steht gleich der llebergang von Rechten an dem Vermögen einer Gesellschaft mit be- shränkter Haftung, einer Kommanditgesellschaft, Gewerkschaft, einge- tragenen Genossenschaft, eines eingetragenen Vereins oder einer offenen Handelsgesellschaft, soweit das Vermögen der Vereinigung aus Grund stucken besteht, wenn entweder zum Gegenstande des Ünternehmens die Verwertung von Grundstücken gehört, oder wenn die Vereinigung ge- schaffen ist, um die Zuwachssteuer zu ersparen. 8 4 Die Stkeuecrpflicht wird begründet durch die Eintragung der Nechts- änderung in das Grundbuch oder, wenn es einer solchen zum Ueber- gange des Eigentums nicht bedarf, durch den Vorgang, der die Nechts- nderung bewirkt. Sofern das Grundbuch noch nicht als angelegt anzusehen ist, LeA die Stelle der Eintragung die Umschreibung in öffentlichen Biichern.

d S5.

Erfolgt der Uebergang des Eigentums nicht innerhalb cines Jahres nah Abschluß des zur Uebertragung des Eigentums verpflichtenden Veräu®ferungsgeschäfts, so gelangt die Zuwachssteuer aus Anlaß dieses Rechtsgeschäfts und, falls innerbalb des einjährigen Zeitraums mehrere Nechtsgeschäfte diefer Art abgeschlossen worden sind, aus Anlaß des eßten Nechtsgeschäfts zur Hebung.

Die Steuerpflicht 1ritt im Falle des Abf\. 1 mit Ablauf eines Jahres nah Abschluß des Veräußerung2geschäfts ein; für die Ver- anlagung ist der Zeitpunkt maßgebend, tn welchem das Nechtsge\schäft oder bei mehreren Nechtsgeschäften das letzte Rechtsgeshäft abge- chlossen ift.

Als Nechtsgeschäft im Sinne des Abf. 1 find auch anzusehen :

l) die Uebertragung der Rechte der Erwerber aus Veräußerungs- jeschâften ;

2) die Uebertragung von Nechten aus Anträgen zur Schließung ines Veräußerungsgeschäfts, die den Veräußerer binden, sowie aus Beiträgen, durch die nur der Veräußerer zur Schließung eines Ver außerungsgeschäfts verpflihtet wird:

3) nachträgliche Erklärungen des aus einem Veräußerungsgesc(äfte berechtigten Erwerbers, die Rechte für einen Dritten erworben oder die Pflichten für einen Dritten übernommen zu haben :

4) die Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot und die Ex llarung des Meistbietenden, daß er für einen anderen geboten habe ;

9) Nechtsgeschäfte, durh die jemand ermächtigt wird, ein Grund tuck ganz oder teilweise auf eigene Nechnung zu veräußern.

& 6; Die Besteuerung wird nicht dadurch ausges{lossen, daß ein nah iesem Geseße steuerpflihtiges Nechtsgeschäft durch ein anderes teht8geshäft verdeckt wird, insbesondere an die Stelle des Uebergangs ; Gigentums ein Rechtsvorgang tritt, der es ohne Uebertragung des igentums einem anderen ermöglicht, über das Grundstück wie ein *igentümer zu verfügen. C

Die Zuwachssteuer wird nicht erhoben :

l) beim Crwerbe von Todes wegen im Sinne der 88 1 bis 4 des Erbschaftssteuergesetzes sowie beim Erwerb auf Grund einer Schenkung unter Lebenden im Sinne des § 55 des Erbschaftssteuer ge]eßes, sofern niht die Form der Schenkung lediglih gewählt ift, um die Zuwachssteuer zu ersparen :

2) bei der Begründung, Aenderung, Fortseßung und Aufhebung der chelihen Gütergemeinschaft :

3) beim Erwerb auf Grund von Verträgen, die zwishen Mit erben oder Teilnehmern an einer ehelichen oder fortgeseßten Güter gemeinschaft zum Zwecke der Teilung der zum Nachlaß oder zum Gesamtgut gehörenden Gegenstände abgeschlossen werden, sowie beim Grwerb auf Grund eines Zuschlags, der in den vorgenannten Fällen bei Teilung im Weze der Versteigerung einem Miterben oder Teil- nehmer erteilt wird;

4) beim Erwerbe der Abkömmlinge von den Eltern, Großeltern und entfernteren Voreltern ;

5) beim Einbringen in eine auts{chließliß aus dem Veräußerer und dessen Abkömmlingen oder aus diesen allein bestehende Gesell [haft des Bürgerlichen Geseßbuhs oder Vereinigung der im § 3 be z?ihneten Art. Die Steuerpflicht tritt ein, soweit nachträglih ein Gesellshafter aufgenommen wird, der niht zu den Abkömmlingen des Veräußerers gehört ;

6) beim Einbringen von Nachlaßgegenständen in eine aus\s{ltießlich von Miterben gebildete Gesellshaft des Bürgerlichen Geseßbuchs oder Vereinigung der im 8 3 bezeihneten Art. Die Vorschrift der Ziffer 5 Saß 2 findet entsprechende Anwendung ;

7) beim Austausch im Jnland gelegener Grundstücke zum Zwecke der Zusammenlegung (Flurbereinigung), der Grenzregelung oder der besseren Gestaltung von Bauflächen (Umlegung) sowie bei Ablösung von Nehten an Forsten, wenn diese Maßnahmen auf der Anordnung etner Behörde beruhen oder von einer folchen als zweckdienlich an- erkannt werden ;

8) beim Austausch von Feldesteilen zwischen angrenzenden Berg werken und bei der Vereinigung zweier oder mehrerer Bergwerke zum Zwecke der besseren bergbaulihen Ausnußzung, sofern sie nicht zum

lebende Ghegatte gerechnet, der mit den (Frben des verstorbenen Ehe gatten gütergemeinschajtliches Vermögen zu teilen hat. 8&8 dem Erwerbspreis und dem Veräußerungspreise. Der Preis bestimmt sih nah dem Gesamtbetrage der Gegen-

infolge der Veräußerung obliegenden Leistungen und der vorbehaltenen

Leistung an Erfüllungsstatt nah dem Werte, zu dem die (Gegenstände an CGrfüllungsstatt angenommen werden. : Ilk einem der Vertragschließenden ein Wahlrecht oder die Be sugnts eingeräumt, innerhalb gewisser ‘Srenzen den Umfang der Gegen- leistung zu bestimmen, so ist für die Rus der Abgabe der höchste mögliche Betrag der Gegenleistung maßgebend. :

; S 9. __ Beim Uebergang im Wege der Zwangsversteigerung gilt als Preis der Betrag des Meistgebots, zu dem der Zuschlag erteilt wird, unter Hinzurechnung der vom Ersteher übernommenen Leistungen. Im Falle der Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot und der Er- tlârung des Meistbietenden, daß er für einen anderen geboten habe, tritt an die Stelle des Meistgebots der Wert der Gegenleistung, wenn sie höher ist als das Meistgebot.

S 10!

___ Von dem Preise kommt in Abzug der Wert der vom Ver- außerer übernommenen Lasten, der Maschinen, auch soweit sie zu den wesentlihen Bestandteilen des Grundstücks gehören, und der Er- zeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammen hängen.

S LE.

Ik ein Preis nicht vereinbart oder nicht zu ermitteln, fo tritt an dessen Stelle der Wert des Grundstücks.

Das Gleiche gilt, wcnn auf dem Grundstück eine der im §8 2 be zeichneten Berechtigungen oder ein Nießbrauchsreht lastet, zu d Beseitigung der Veräußerer niht verpflichtet ist, und der Wert des Grundstücks den Betrag der Gegenleistung übersteigt. Wenn die Beteiligten zum Zwecke der Steuerersparung einen Teil des Entgelts in die Form einer Vermittelungsgebühr, einer den üblichen Zins\aßz erheblih übersteigenden Verzinsung des gestundeten Preises oder einer sonstigen Nebenleistung kleiden, so ist der als Teil des Entgelts an zuseßende Betrag durh Schäßung zu ermitteln.

S. 12, Die Wertermittelung ist in den Fällen, in denen für die Be rechnung der Abgabe ein Wert in Betracht zu kommen hat, auf den gemeinen Wert des Grundstücks zu richten. Die Vorschrift des 8 8 Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.

Der Wert wiederkehrender Leistungen oder Nußungen bestimmt

sih nah den Vorschriften des Erbschaftssteuergesetes.

S 13; i

/ Betrifft der steuerpflihtige Rechtsvorgang s\teuerpflichtige und steuerfreie Gegenstände, ohne daß Einzelpreise oder -werte angegeben werdon, fo bestimmt die Steuerbehörde den auf die steuerpflichtigen Gegenständen entfallenden Teil der Gesamtsumme, wenn nit der Steuerpflichtige auf Erfordern innerhalb der ihm bestimmten Frist die Trennung der Preise oder Wertè nachholt. Sind zum Zwecke der Steuerersparung unrichtige Angaben gemacht worden, fo ist der Betrag durh Schätzung zu ermitteln.

Das Gleiche gilt für die Verteilung des mehrere steuerpflihtige Gegenstände.

S 14.

inzuzurechnen : es

eren

Gefamtbetrags auf

T

em Erwerbspre's sind h ) als Kosten des Erwerbes, fofern niht an Stelle des Erwerbs- preises der Wert maßgebend i}, vier vom Hundert des Erwerbs preises und, falls der Veräußerer nahweislih eins{hließlich der orts- üblichen Vermittelungsgebühr einen höheren Betrag autgewendet hat dieer ;

2) falls der Erwerb im Wege der Zwangsverstei ist und der Veräußerer zur Zeit der Einleitung

iger war

) 1 L

versteigerung Hypotheken- oder Grundschuldgläubige weisliche Betrag seiner ausgefallenen Forderungen, bis zu d

den das Grunditück zur Zeit der Zwangsversteigerung oder,

Wert zur Zeit der Eintragung der Forderung höher war, zu diesem Zeitpunkte hatte. Die Forderungen kommen, wenn fie dur ent geltliches RNechtsgeshäft erworben sind, nur in Höhe des geleisteten Gntgelts in Anrehnung. Beruht ihr Erwerb auf einer Schenkuna oder ist ihre Eintragung innerhalb kürzerer Zeit als seckchs Monat

vor der Einleitung der Zwangsversteigerung erfolgt, so werden die Forderungen nur berücksichtigt, wenn nah den Umständen Schenkung oder Eintragung keine Steuerersparung bezwecken :

3) die Aufwendungen für Bauten, Umbauten und für \onstigc dauernde besondere Verbesserungen, auch solche land ode1 forstwirtschaftliher Art, sowie für bergmännishe Versuchs und Ausrichtungsarbeiten, die innerhalb des für die Steuer berechnung maßgebenden Zeitraums gemacht sind und weder die nah § 10 abzugsfähigen Gegenstände betreffen, noch der laufenden Unterhaltung von Baulichkeiten oder der laufenden Be- wirtschaftung von Grundstücken dienen, foweit die Bauten und Ve1 besserungen noch vorhanden sind. f

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Außerdem sind fünf vom Hundert, oder wenn der Beräußerer Baugewerbetreib2nder o: er Bauhandwerker und felbst der Bauunternehîkner ist, fünfzehn vom Hundert des an- rechnungs8fähigen Wertes den Aufwendungen hinzuzure{nen. Diese Bestimmung findet jedo keine Anwendung, wenn der Unternehmer eine Gesellshaft im Sinne des Handelsgesebuhs oder eine Ge nossenschaft ist, die niht auéschließlich aus Baugewerbetreibenden oder Bauhandwerkern bestehen. Als Aufwendungen im Sinne dieser Borschrift gelten Beträge, die aus Versicherungen gedeckt sind, nicht wenn sie zur Wiederherstellung von Baulichkeiten verwendet sind, die vor dem für die Steuerberechnung maßgebenden Zeitraum errichtet waren ;

4) die Aufwendungen, Leistungen und Beiträge für Straßen bauten, andere Verkehrsanlagen einschließlih der Kanalisierung, sowie ohne entsprehende Gegenleistung und Verzinsung geleistete Beiträge für sonstige öffentlihe Einrichtungen, foweit die Aufwendungen, Leistungen und Beiträge innerhalb des für die Steuerberechnung maß gebenden Zeitraums gemacht sind. Für jedes volle Jahr dieses Zeit raums nah Schluß des Kalenderjahrs, in welhem die Aufwendungen gemacht oder die Leistungen oder Beiträge verausgabt sind, längstens jedoch für fünfzehn Jahre, sind ihnen vier vom Hundert ihres Betrags hinzuzurechnen. Auf Antrag des Veräußerers tritt an die Stelle dieser Zinsanrehnung die Hinzurechnung gemäß § 16, und zwar gemäß Abs. 1 Ziffer 1 von demjenigen Betrage, welcher den dort bezeichneten Höchstbetrag bei Berücksichtigung auch der Aufwendungen nach Ziffer 4 nicht übersteigt, gemäß Abs. 1 Ziffer 2 von dem Mehrbet rage.

S 15. Soweit es sich um die Verbesserung von Flächen handelt, die aus Moorland, Sumpfland, Oed- oder Heideland bestehen, ist auf Antrag des Veräußerers an Stelle der im § 14 Ziffer 3 bezeichneten Aufwenduugen dem Erwerbspreis die Erhöhung des Ertragswerts hinzuzurechnen,

8 16.

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Zu den Miterben im Sinne der Ziffern 3, 6 wird der über-

Als steuerpflichtiger Wertzuwachs gilt der Unterschied zwischen

leistung eins{ließlich der vom Erwerber übernommenen oder ihm sonst

oder auf dem Grundstück lastenden Nußungen und bei Verträgen über

988.

l) von dem Betrage des Erwerbspreises und der Anrechnungen nah § 14 Ziffer 1 bis 3, § 15, der zusammen einhundert Mark, bei Weinbergen drethundert Veark für das Ac nicht übersteigt, zwei- einhalb vom Hundert;

2) von dem Mehrbetrage bei unbebauten Grundstücfen zwei, bei bebauten Grundstücken eineinhalb vom Hundert.

Beträgt der für die Steuerberechnung maßgebende Zeitraum nicht mehr als fünf Jahre, so ermäßigen sih die Hinzurehnungen bei un- bebaut gebliebenen Grundstücken auf die Häfte.

__ Die Hinzurechnung erfolgt fur jedes volle Kalenderjahr nach Schluß des Jahres, in dem der für die Steuerberehnung maßgebende Zeitraum beginnt, oder die Aufwendung gemacht, oder in dem bei Bauten und Umbauten die behördliche Gebrauhsabnahme, und soweit eine solche nicht besteht, die gebrauchsfertige Herstellung erfolgt ift.

8 17.

Beruht der Erwerb des Grundstücks auf einem steuerfreien Nets

vorgange 7), so ist für die Bemessung des Wertzuwachses von dem Preise zur Zeit des leßten steuerpflihtigen Rechtsrorganges as zugeben. Db im Sinne dieser Vorschrift Rechtsvorgänge steuerfrei oder steuerpflichtig sind, ist auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Geseßes nah ihm zu bestimmen. Nechtsgeschäfte der im § 5 be zeihneten Art stehen einem steuerfreien Grwerbsvorgange glei, sofern sie vor dem 1. Januar 1911 abges{lo}sen worden sind.

Wenn der leßte steuerpflihtige Nehtsvorgang mehr als vierzig Jahre vor dem Eintritt der Steuerpflicht liegt, so ist als Erwerbs preis der Wert anzusehen, den das Grundstück vierzig Jahre vor dem Cintritt der Steuerpflicht hatte, sofern der Steuerpflichtige niht nah weist, daß er oder sein Nechtsvorgänger vor jener Zeit bei einem [teuersreten oder steuerpflihtigen Erwerb einen höheren Erwerbspreis gezahlt hat.

Legt der für die Bemessung des Wertzuwachses maßgebende Er werbsvorgang vor dem 1. Januar 1885, so tritt an die Stelle des Preises der Wert, den das Grundstück an diesem Tage gehabt hat, wenn der Steuerpflichtige niht nachweist, daß er oder sein Nechts-

vorganger vor jener Zeit bei einem steuerfreien oder steuerpflihtigen Erwerb einen höheren Erwerbspreis gezahlt hat.

Als für die Steuerberehnung maßgebender Zeiträum gilt im Falle des Abs\. 3 der vierzigjährige Zeitraum, im Falle des Abs. 4 die Zeit seit dem 1. Januar 1885.

: S 18.

Bei Grundstücken in Festungsrayons, die vor dem Erlasse des Jayongefetes vom 21. Dezember 1871 erworben sind und für die cine NRayonentschädigung niht gewährt worden ist, ist dem- für den l. Januar 1885 ermittelten Werte der Betrag hinzuzurechnen, um den das Grundstück durch Einführung der Rayonbeschränkung an Wert gemindert worden ist.

S 19.

Bei einem aus Anlaß einer Flurbereinigung, Grenzregelung oder Umlegung (S 7 Ziffer 7) empfangenen Grundstück ist als Erwerbs- preis das Entgelt anzusehen, das der Eigentümer oder sein Nechts vorgänger für das in die Flurbereinigung, Grenzregelung oder Um- legung gegebene Grundstück gezahlt hat. Ausgleichszahlungen, die bei der Flurbereinigung, Grenzregelung oder Umlegung stattgefunden haben sind entsprechend anzurechnen.

Hat der Eigentümer oder sein Rechtsvorgänger bei der Flur- bereinigung, Grenzregelung oder Umlegung mehrere Grundstücke empfangen, o werden deren Erwerbspreise aus dem im Abf. 1. be- zelhneten Entgelt nah dem Verhältnis berechnet, in welchem die Werte der- empfangenen Grundstücke im Zeitpunkt der Flurbereinigung, Grenzregelung oder Umlegung zueinander gestanden haben.

11 C

S 20.

__ Beschränkt si der steuerpflihtige Rehtsvorgang a1 eines Grundstücks, so wird der Erwerbspreis dieses Teiles Berhaltnis feines Wertes ) Î

Unentgeltlihe dauer febhrêzwecke, für Beile berücsichtig ; dat sprünglihe, \ondern auf die nach verteilt wird. tragung erfolgt Werden Teile eines örtlich und (Brundbesitzes äußerer oder l

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nah dem s Gesamtgrundstücks berechnet. sung von Grundstü einnüßzige Zwecke erwerbspreis nicht der Abtretung verble Hierzu ist nicht erforderlich, daß eine Eigentu

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es Grundstüds etnen bei de ien Berluft abzuziehen. e Z1 SVorgangen fallig; etwa zuvie y 7

Rechtsvorgang erstattet.

der Veräußerung iwachsfteuer wir

l gezahlte Steuer

Q. DL eilveraußerungen sind nur

4) anzurechnen, welche diefen Teil aus!chlie}

schaftlich mit anderen Teilen betreffen. Im letzteren

Unrechbnung nah dem Verhältnis des Wertes, den die

zul ck elt C1 Beräußerung [

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- And in Abzug zu bringen 71) Die De 1 Eigentümer nahweislih zur Last f Kosten der und Uebertragung einschließlich der Vermittelung gezahlten ortsüblichhen Gebüor, sofern nit an des Veräußerungspreises der Wert maßgebend ist :

2) auf Antrag des Veräußerer um den nachweislih während des für die Steuerberechnung maßgebend itraums, jedo nicht länger als für fünfzehn zusammenhängende der aus dem Grundstück erzielte Jahresertrag hinter drei vom Hundert des Erwerbs preises zuzüglich der nah § 14 Ziffer 1 bis 3 zulässigen Anrechnungen

zurüdbleibt. It statt des Erwerbspreises der Wert zu einer späteren

27 Zeit als der des Erwerbes maßgebend 17 Abs. 3 und 4), fo sind die drei vom Hundert nicht von diesem Werte, ern von dem Erwerbspreis zu berehnen, den der Steuerpflichtige oder sein Rechts-

vorganger vor jener Zeit bei einem steuerfreien oder \steuerpflihtigen Erwerbe gezahlt hat.

S 20, Dem Veräußerungspreise sind hinzuzurehnen Entshädigungen für eine Wertminderung des Grundstücks, soweit der Anspru während des für die Steuerberechnung maßgebenden Zeitraums nach dem 1. Januar 1911 entstanden und der Betrag niht nachweislich zu1 Beseitigung des Schadens verwendet worden ift.

S 24. Wird die Zahlung der Zuwachssteuer nah dem Vertrage von dem Erwerber übernommen, fo ist ein nach den sonstigen Vorschriften dieses Gesetzes berechneter Steuerbetrag dem Veräußerungspreise hinzuzuzählen und hiernah die Steuer festzusetzen. S 29. Im Falle der s\teuerpflihtigen Ucberlassung eines gemeinschaft- lichen Grundstücks an einen Mitberechtigten oder Gesellschafter bleibt für die Bemessung des Wertzuwachses der Anteil des Erwerbers außer Betracht. Beim Eintritt des nächsten Steuerfalls ist der Wert zuwahs, der für den Anteil des Erwerbers seit dem letzten vor der

Auseinanderseßung gelegenen steuerpflihtigen Rechtêévorgang entstanden ist, und der für die Anteile der früheren Mitberehtigten oder Gesell-

em Crwerbspreis werden für jedes Jahr des für die Steuer

Jwecke der Steuerersparung erfolgen.

berechnung maßgebenden Zeitraums hinzugerechnet :

schafter seit der Auseinandersetßzung eingetretene Wertzuwachs gesondert

zu versteuern.

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