1911 / 46 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Grofehandelspreise von Getreide au dcutshen und fremdeu Börsenplätzen für die W o ch e vom 13. bis 18. Februar 1911 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit niht etwas anderes bemerkt.)

Da- gegen YBor- woche

Woche 13./18. Februar 1911

Noggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 153,00] Weizen, „, e O NOD g bas 1. 199,2 Hafer, z Ï 450 g 3 92

Berlin. 152,17 199,17 102 00

Mannheim.

Noggen, Rer U M s Weizen, Pfälzer, na Ger, amerik,, rumän., mittel . Hafer, badischer, russischer, mittel . ; (D erste / T Pfälzer, mittel . ¡ =—* } russishe Futter-, mittel

164,37 222,34

164,37

77,00

129/37

164,38 9290,94 165 00 178,13

Wien.

Noggen, Pester Boden Weizen, Theiß- . . Hafer, ungarischer Gerste, Topakishe

Mais, ungarischer, neuer Budap

Roggen, Mittelware . Weizen, q Hafer, y ÿ Gerste, Futter- , Mats, L

150,74 218,87 (58/41 178,85 114,11

6

D 77

e)

197,76 152,97 140,10 100,50

Odessa.

kg das hl 8 76 kg das

96 86! 139 68

94,88

Noggen, 139,68

71 bis Wetzen Ul

8 72 fa 75 bi Riga.

71 bis 72 kg das h] 78 bis 79 kg das hl

Paris R ( lieferbare Ware des laufenden Monats

108 06) 140,74|

105,86

Noggen, 142 42

Wei izen,

1397, 69|

140,30 9197 7! 5| Os

Noggen | Weizen | Antwerpen. A e 151/41 155,28) 156,49 157,46

Donaus-, Odessa b La Plata . Kurrachee . Kalkutta Nr. 2

Amsterdam. Sn R S

Petersburger : E

amerifanischer Winter- amerikanischer, bunt La Plata . London. a I ae T2 151,10] / A A 147,74] englisches Getreide, 142,20| telprei 8 aus 196 Marktorte 126,56] (Gazette averages) 138,67!

Roggen Weizen

Ma 18

166,41 A 32

engl.

Weizen 9 S rot

Weizen Hafer Mitt Gerste Liverpool. | E 159,83 roter Winter- Nr. 2 | Jd) fo A ; P 170,00) a L014) Kurrachee, weiß L O LOZUS! Australier englischer, weißer Schwarze Meer-

Weizen

Hafer, Gerste, Futter-, ( | Odessa Mais { amerikan, | La Plata

bunt | 102,01 Chicago. ( Mat . , Neferungs8ware { Juli | September Mai York. A i 147,08 / Malt L T

Weizen Gi, Ä : | Lieferungsware \ Juli 149/16 Mais ë Ot. 93,46 Buenos Aires. eizen | ex: i 1 nittsware . . Mais { Durchs

1) Angaben

141,39 139,28 138,12 80,83

Neu roter Winter

141,65

liegen nit vor.

Bemerlunqgen.

| Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um- säßen an 196 Marktorten des Königreichs illliltea Durchschnitts- preise für einheimishes Getreide (Gazette averages) ift 1 Savetial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angeseßt; 1 Bushel Weizen = 60, Bushel Mais = 56 Pfund englis, Pfund englis = 4536 g; 1 Last Roggen = 2100, Wetzen = 2400, Mais = 2000 kg.

Bei der Umrechnung ‘der Preise in Reichswährung sind dite aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent- lichen Durchs chnittswechselkurse an der Berliner Bör e zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Îteu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters- burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Pläte. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Berlin, den 22. Feb1uar 1911, Kaiserliches Statistisles Amt. van der Borght

Deutscher Reichstag. 1. Sißung vom 21. Februar 1911, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsezung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Neichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1911, und zwar Etat der Reichsjustizver rwaltung.

Ueber den Anfang der Sißung is in der Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Dr. Belzer (Zentr.) in seinen Ausführungen fortfahrend : Das Luftschiffahrtsreht sollten wir nah dem französischen Borgange und Muster in Angriff nehmen, nämlich zunächst d die polizeiliche Seite der Angelegenheit ordnen. Dann wird ein Geseh zur Regelung der juristishen Seite der Sache leichter zu stande kommen. Die NMeformbedürftigkeit der Strafrechtspflege ist anertannt: es ist eine gewisse Verdrossenheit der Bevölkerung gegen deren Handhabung allgemein vorhanden. Hat doch selbst ein so gemäßigter Herr, wie der Kollege Heinze, zugegeben, daß im d wenn auch unberechtigterweise, unsere Rechtsprechung als Klassenjustiz_ an- gesehen wird. Wir unserseits können hinzufügen , daß dieser Glaube beim gemeinen Mann nicht in allen Fällen ein Fribolee ist. Daß E Bedenken auch bei den verbündeten Regierungen bestehen, beweisen Erlasse der bayerishen Justizverwaltung. Die Staats- anwälte werden darauf hingewiesen, daß fie auch zur &ntlastung der Angeklagten beitragen mi n, Cs bestehen Gesetze, die den Nichter geradezu zwingen, gegen sein eigenes Empfinden zu entscheiden. Anderseits herrscht bei V Nichtern eine Weltfremdheit, die fie verhindert, die Verhält tnisse des praktischen Lebens unbefangen zu beurteilen. Auch das große Maß immer neuer Gesetze ist niht geeignet, das Vertrauen im Volke zur Justig zu erhöhen. Man sollte 2 ih immer überlegen, ehe man bestehende Ge- seße ändert. Die Gesetzgebungsmaschine arbeitet so rasch, daß sih vielfach Redaktionsmängel in den Geseßen zeigen. Es wird darüber geklagt, daß die Gerichte oft in dem Umfang der Beweis aufnahme beschränkt sind, wenn es ih um die Vernehmung N Beamten handelt. Allerdings muß der Staatszweck über dem Privat zwedck stehen, aber das darf auch nicht zu weit ge Ben Die Sensations- N der leßten Zeit haben zu mancherlei Klagen geführt. Auf den Moabiter Prozeß will ih nicht eingehen. Dem Vorsißenden des Schoenebeck-Prozesses kann ih den Vorwurf nicht ersparen, daß er die Berhandlungen von vornherein zu groß angelegt hat. Die Verhand- lungen gingen \ch{ließlich ins Uferlose. Warum wurde denn hier so minutiós verhandelt, während wichtigere Prozesse mitunter in wenigen Tage n erledigt werden ? Durch die unbeschränkte Deffentlichkeit in diesem und im Nürnberger Prozeß wurde das Gift in Tausende und aber Tausende von Familien getragen. Auffallend ist es, daß die Angeklagte auf freien Fuß gesezt wurde und sich wieder tn Berlin herumtreiben konnte Der Verkehr mit der Angeklagten ging quas1 im Gesellschaftston vor ih, während fonst ehrenwerte Bürger im \chneidigen Ton behandelt werden. Nangunterschiede müssen unter allen Umständen vor den Schranken des Gerichts aufhören. Es sfollten nur die auf die Anklagebank geseßt werden, die aus der Haft vorgeführt werden oder widerseßlich sind. Besonderes Gewicht lege ih auf den Hinweis, daß der Allensteiner Prozeß gezeigt hat, daß die Psychiatrie drauf und dran ist, die Nechtsfrage außer Kraft zu seßen. Etwas empört dies das Bolksgewissen und das gesunde Volksempfinden. So ift es dem Neichen hevte viel mehr erleichtert als dem Armen sich der Strafe zu ¿jittiéhèên. Th will nicht behaupten, daß die Psychiater leiht\sinnig verfahren, aber die Schule von Lombroso verführt die Sachverständigen nur zu leicht, N die Freiheit des Willens, die Berantwortlichkeit abzusprechen. Der reihe Mann ist sehr oft in der Lage, die Verhandlungen in die Länge zu ziehen und die Sache in das Psychiatrische hinüberzuspielen. Nachdem die Entmündigung der Frau von Schoenebeck ausgesprochen ift, ist auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens faum zu rechnen. Aber das BVolksgefühl ist damit niht zufrieden. Die Erregung war eine tiefgehende, und man fragt sich, ob es einem armen Mann möglich gewesen wäre, einen Prozeß so îin .die Länge zu ziehen und so ausgehen zu lassen. Solhe Verbreher müssen in Staats irrenanstalten fichergestellt werden; ein WBerbreher darf nicht auf die Menschheit losgelassen werden. Das Verbrechen muß eine genügende Sühne finden U e verlangt daß folche irre Verbrecher nicht in privaten Sanatorien, fondern in öffentlichen WFrrenanstalten untergebraht werden. Eine Weiterführung des Prozesses Eulenburg scheint ja nit mehr möglich; das darf aber nicht ausschließen, daß die Gerichtsbehörden immer wieder versuchen, diese Fortführung zu ermöglichen. Obgleich ih feinen ANugenblick daran zweifle, daß die preußischen Justizbehörden alles getan haben, wäre ich do für eine Erklärung des Staatssekretärs im Interesse der Be ruhigung der öffentlihen Meinung dankbar. Der Prozeß gegen Becker in Greifswald scheidet für mich hier aus; nur 1o viel, daß mir das Strafmaß reichlich hoch erscheint, zumal der Ber urteilte niht aus unedlen Motiven gehandelt hat. Bemängeln muß ich ferner, so wenig ih ein Freund der Kritik von Iichtersprüchen bin, die Motivierung eines Urteils des Glogauer Gerichts, worin es heißt, daß der wegen Berfälschung von s8mitteln verurteilte AléWertneilter auch Kunden aus den besseren Gesell afts\chichten gehabt habe. Danach wäre anzunehmen, daß er eine geringere Strafe erhalten hâtte, wenn seine Kundschaft fich nur aus den unteren Bolksschichten zusammenseßte. Noch schlimmer ist eine in einer Urteilsbegründung erfolgte Differenzierung der Frauenehre, indem das hobe Strafmaß damit begründet wird, daß die ver Dame die Tochter eines Angehörigen der höheren Stände sei. Das bedeutet eine Herab setzung der Frauenehre von zwei Dritteln unserer deutschen Mitbürger weiblichen Geschlechts. Die Rechtsprechung muß getragen fein von dem Vertrauen des gesamten deutschen Volkes Abg. Dr. Frank (Soz.): Ich freue mi, daß Klassenjustiz jeßt nicht mehr den Sozialdemokraten allein sondern auch von den bür( zerlichen Parteien g geübt wird. Sie können von den Sozi E roe in diesem Punkte noch viel lernen. Iwischen den sozialen Verhältnissen und der Kriminalität besteht ein enger ursäcbliher Zusammenhang. Wenn die Getreidepreise steigen, erhöht sih die Kriminalität ; die meisten Vergehen und Verbrechen geschehen da, wo die Arbeiter am -shlechtesten bezahlt werden. Darum ist nicht die Bestrafung, sondern die Berhinderung von BVerbrehen und Vergehen die Hauptsache. D iese Erscheinung mögen Sie bekämpfen, aber Sie dürfen sie niht ignorieren. Es ist deshalb unbegreiflih, daß die Regierung in die zweite Kommission zur Bearbeitung des neuen Strafrechts keinen Sozialdemokraten, keinen Arbeitervertreter berufen hat. Wir müssen daher hier in der Oeffent lichkeit Kritik an dem Vorentwurf üben. Unter der Flagge einer Straf- rechtsreform wird ganz gefährliche reafktion( ire Ware einzushmuggeln ver- sucht. Todesstrafe, Polizeic ufsicht will ih hier nicht O fondern nur die Frage hberausgreifen, warum der Entwurf ih als Kampfgesetz gegen die Arbeiterbewegung erweist. Der DoAiperratéüaragrank foll auch hier dazu dienen, volitis unbequeme Männer unschädlich zu machen. (s wird ja verhältnismäßig felten von ihm Gebrauch gemacht. Jm Falle des Verfassungsbruches von unten wird er angewendet. Der Berfassungsbruch von oben bleibt \traflos; kein Staatsanwalt rührt fich, wenn hochstehende Herren Berfassungsfragen mit dem Schwerte zu lösen raten und Alexander den Großen den deu Pen „Fürsten als Muster hinstellen. Der neue Entwurf will in § 102 die einzige Schranke, die noch besteht, hinwegräumen, indem auh {hon derjenige, der zur Begehung hochverräterisher Handlungen aufreizt, mit Zucht- haus bedroht wird. Diese Aufreizung foll jede Opposition in der Oeffentlichkeit, Presse usw. unmöglih machen. Die geschulten Agi- tatoren, so erklärt die Regierung argerlich, fordern nicht auf zu \traf- baren hochverräterischen Handlungen, sondern begnügen si damit, dazu „aufzureizen", d. h. eine entspredende Stimmung zu erzeugen. Wird dieser Paragraph Geseß, so müßte jeder fozialdemokratische Nedner ins Zuchtl aus, aber au andere Parteien, der Hansabund, der

gestrigen

Nahrunç t

die Kritik der überlassen,

von ihnen, um mit dem Abg. von Oldenburg zu sprechen, würde unter den Paragraphen fallen. Ein weiterer Paragraph will künftighin jede Kritik der Regierung unmöglich machen; wer eine Anordnung des Polizeipräsidenten von Jagow nicht verherrlicht, fondern kritisiert, reizt auf und wandert ins Gefängnis. Eingesperrt soll auch werden, wey begangene Verbrechen verherrlicht. Cs i} das ein alter Ladenhütey der Zuchth auêvorlage; er ist durch Ablagern nit besser geworden, (Vizepräsident Dr. Spa h n macht darauf aufmerksam, daß Straf geseßbuhvorentwürfe mit dem Gehalt des Staatssekretärs nichts zuy tun haben.) Fh kabe keine Veranlassung, meine Ausführungen u rektifizieren. (Vizepräsident Dr. Spahn: Das habe ih auch nit verlangt !) Ich war der Ansicht, daß der Staatsfekretär niht ohne Einfluß ¿uf die Zusammenseßung der Kommission ist ; wäre dies dey Fall, so wäre er noch einflußloser, als man laubt hat. Auch die Rede des O würde unter den Paragraphen fallen, denn er hat durch seine Nede die Moabiter Polizeiverbrecher verherrlicht. Ein anderer Paragraph stellt „gemeingefährliche“ Drohungen unter Strafe. Darunter würde also auch die Aufford derung zu Streiks falle; Ferner find auch Arbeitervereine bedroht, tenn sie würden nach der Auffassung der Regierung dem Strafgesetz zuwiderlaufen. Der Dolus eventualis foll fünftig für alle Zeiten geseßlich festgelegt werden, Derselbe Entwurf, der diese Knebelungsvorschrift gegen die Arbeiter enthält, will den sogenannten Kanzelparagraphen abschaffen, Mir haben nichts dagegen, aber es ist pikaut, daß die MNegierung sich jeßt in den Schuß der Kirche flüchtet im Kampfe gegen die Arbeiter. Die Streiks der VBerkehrsarbeiter werden mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bedroht. Dagegen werden die Unternehmer im Entwurf sehr zärtlih behandelt. Die Fabrikanten sollen die Schutz vorschriften für Kinder und Frauen übertreten dürfen und mit Geldstrafe von 3 und 95 A davonkommen Die Kommission hgt es abgelehnt, die Geldstrafe nah dem Vermögen abzustufen, weil darunter der Betrieb leiden würde. Im Beer Prozeß wurde dg gegen auf Gefängnisstrafe erfannt, weil der 8e og ein wohl habender Mann sei; Redakteure werden ebenfalls zu Gefängnis ver urteilt, weil fie ja die Geldstrafe nicht selbst bezahlen. (i gibt eine besondere ostelbishe Justiz, Das Urteil im Becker-Prozes i dem Volke geradezu unverständlih gewesen. Ein Fahr Ge fängnis unter Berücksichtigung des Uninstandes, daß er gere worden sei! Vielleiht hätte man ihn sonst gevierteilt. Er cinen „so hohen Beamten“ beleidigt. Man sieht förmlich, wie Nichter vor einem t eine Gänsehaut überlief. Vor 1 Gericht soll doch ich sein. Warum hat die Regierung nicht die amtlihen Akten vorgelegt? Sie muß fich nicht sicher gefühlt haben. Bei der Zustiz von Breslau spürt man die Nähe von Nußland. Von unserm Organ, der Breslauer Volkswacht sind fast mehr Redakteure im Gefängnis als in der Redaktion. (Fs schweben jeßt noch 9 Prozesse. ie Sprache dieses Blatte keineswegs besonders Der Ton ist niht gehässig.

finden, das beletdigend erschein

verleßend. V die Staatsanwälte betreffente Ae an den angeblich

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ein Messen offizielle

irgendein Wort \chicken sie die Q i Bi ein förmlich kriminalistishes Bersandges diesem auch einen Gefalle1 | ungehi a und für cinen Mißbrauch ihrer Befugnis, da d l indem foztald San he „Bolfs1 aber Fälle an.) Selb\ blieb unbehelligt, als er Nch var ein Monat Gefängnis. Dabei gehen die in einem Prozesse gegen den Redakteur Schiller erflärt, der sih so wenig beherrschen kann, ist nicht würdig, Borsitzend mit der Hand auf den Tis d stütte, das widerspräche der Würt wegen Unge dadurh gestört zu werden daß An wurden Rechtsanwälte l ie Geri ÿ t8entscheidu !gen ungen, indem man Vorträge gegen den A oliémus als d impfung der Soziald Ge geistliche hohe Herren sogar man ja eine Jugendf eingeleitet, jetzt, Ießt, n d Jugend selbst in die Vand genommen hat, kommen die Kt

leidig len. haben l Natürlich erweisen die Leute, denen der Staat: s8anwa lt so gefällig ist Jch halte diescs Verfahren der anwaltschaft in Bret slau, für Ñ Beleidigungen nur auf Aut folgt werden dürfen. Es liegt tein Ue Gerettn vor, lone ganz offenTundig varteiisch Mae nicht gegen Blätter Strafantrag gestellt A die dieselben haben. (Der NRedner führt einige solche einmal gegel gewendet hatte: die Volkswacht druckte den Artikel ab, Nesultat l Dal der Breslauer Justiz mit der Ehre ihrer Nebenmenschen 10 PoOUNDIa um Dal DOM del andgerichtsdirektor und Offiziere, die sh mit thren Beschwerden an sozialdemokratisch Blätter wenden, wären ehrlosfe Schweinehunde“ (Fin einer Strafkammer zu sein. Fin Becker Prozeß wurde ein Lebre! der als Zeuge auftrat, vom O n gerüffelt “weil Li | Gerichts. Andererseits wurì in ck binwalt: der vor Ge E bühr zu 30 A4 Geldstrafe verurteilt, weil « Plaidoyer | sein Brötchen hervorholtée zu frübstücei bean Ungebührsirafen ângt, di beyreifen fann. T en Fugendorganisfationen sind ganz offenkundige Gesetzes rlet S hu ndliteratur 2, eIntaB fr Volt ie hristlichen, die nationalen Jugendorgani}a Zweck die Bek( gewähren; das ist nicht politisch, da be direkt daran. mit zweierlei Vaß. Jett hat t nachdem fich jahrzehntelang kein Mensch gekümmert hat nachdem die Arbeiterschaft das Schicksal vativen und kommt die YVegierung; aus schlotternder Angst der proletarischen vegung ist diese Gegenbewegung

gens dei standen. In Cöln ist man noch weiter gegangen und sogar die E Fugendbewegung®“ dur einen Erla Polizeipräfidenten aufgelöst. Daß diese Bewegung auch nur einen Schritt rückwärts gedrängt wird, darauf vergeblich hoffen; es wit [o kommen, wie nach der Auflö Burschenschaft : „Der Ge ¿ifi lebt in uns allen!“ ‘Die noch mehr als bisher ein Werkzeug der Herrschenden werden. Findet ih noch irgendwo ein Gericht, wo die Richter sich auf ih abhängigkeit besinnea, dann ‘ist es mit dem Respekt vor der

aus. Man sfollte die Nichter der Bestätigung durch einen Gerichtsherrn, vielleiht durch den Berliner Polizeipräsidenten 1 Jagow, unterwerfen ; er hat für seine Eignung dazu in feiner geburtstagsrede das beste Zeugnis abgelegt. Ja dasfelbe Horn 1top! die Arbeitg eberzeitung mit ihrer Klage, daß die Ausde hnur } del S LASau ate ie Rechtssicherheit gefährdet habe. Der preußi](e Justizminister hat dur fein Vorgehen gegen den Landgerichte direktor Unger direkt versucht, die Unabhängigkeit der Richter 11 Frage zu stellen} wir dbeédauern nur, day der Vricrer nich! die richtige Antwort gegeben und \sih die Frage verbeten hat. 2008 der Landgerichtsdirektor Unger über die Notwehr gegen unrechtmäßig Angriffe von Polizeibeamten gesagt hat, ist ganz selbstverständlidh gewesen; leider hat das NMeichsgeriht durh feine Auslegung den bezüglichen Meichstagsbeschluß ziemlih unwirksam gema! Dieser Vergöttlilßung der Polizei schreibe ich für meine Perso! auch die moralishe Schuld

Der Gendarm Münter ha

an dem entseßlichen Urteil ven CE)jen zl

ganz genau gewußt daß ihm die Ber mutung der Geseßlichkeit zur Seite stand. Mehr als ein Fehlurteil ist auf diese grundfalsde Vorausfeßung zurückzuführen. W wissen heute, daß in vielen Fällen fogar die Vermutung der Ungeseß [ichkei! besteht Wenn die Justizverwaltung niht die innere Kraft ha! diese bedauerlihe Rechtsprehung zu ändern, muß durh dle Gesetzgebung bei der Reform des Strafgeseßes dafür ( efor(! werden, daß das Notwehrrecht auch gegenüber den Uniform trägern niht in Frage gestellt ist. Bis dabin haben wir U Deutschland den Polizeistaat im s{chlimmsten Sinne des Worte“ (5s ift im höchsten Maße verwunderlih, daß gerade wie beim Handabhacker in Breslau von den Schutzleuten keine Spur zu findet! ist, die die Moabiter Verbrechen begangen haben. Jch weiß nil, ob Zeit gewonnen werden könnte, indem man das Spiteltum ab schafft, oder dadur, daß die Staattanwaltschaft sich nicht. mi! Kleinigkeiten abgibt. Es bleibt die direkte Schuld der Justiz verwaltung, wenn es nicht gelingt, den Beamten ausfindig zu mat! der den Arbeiter Herrmann + in Moabit gemordet hat. Wenn Sie

Justiz

[C

Bauernbund, ja sogar die Nationalliberalen, oder eine gewisse Sorte

- c Ce Fit rf ( l dem Ansehen der deutschen Justiz dienen wollen, fo dürfen Sie nid

andelsregister in den Zeitungen, so ist der

die Sn verfolgen, die die Wahrheit sagen, sondern müssen dafür eintreten, daß die Justiz vom Vertrauen des Volkes getragen ift. Es ist fin Zufall, daß sih einzig gegen die Gerichte kein Mißtrau erhebt, deren Mitglieder vom Volk gewählt werden, die Gewerbe. und Kaufmannsgerichte. Wir verlangen tie Wahl der Nichter durch das Volk.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat seine Meirungén begonnen mit einer Kritik des Vorentwurfs zum Strafgeseßbuch, der wie bereits der Herr Präsident festgestellt hat, bisher keinen amtlichen Charakter trägt. Erst die Kommission, für die die Neichsverwaltung jet von Ihnen die nötigen Mittel erbittet, ist berufen, einen Ent- wurf auszuarbeiten, zu dem der Bundesrat und der Neichstag Stellung zu nehmen haben werden. A

Auf die Behauptung des Herrn Vorredners, der vorliegende Vor- entwurf sei ein Kampfgeseß gegen die Arbeiterbewe egung, kann ich daher nicht eingehen. Der Herr Vorredner hat ferner gerügt, daß zu der jeßt einzuberufenden Kommission keine A Der eIee U ¡ogen werden sollen. Meine Herren, wie Sie aus de1 n Bericht der B fommission ersehen, follen als Mitglieder in die Foninision Rechtsgelehrke, teils Herren aus der Praxis berufen werden. in Aussicht genommen, drei Professoren, die die verschiedenen der Wissenschaft vertreten, in die Kommission zu berufen. sollen außer einigen Beamten der Ministerien mehu ere Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte in die Kommission ein- treten. Welcher politischen Partei alle diese Herren angehören, davon hat die : Laa keine Kenntni: Für niht wünschens- wert hält cs die Reichsjustizverwaltung, H die Kommission Laten na Die Kommission würde sonst auch zu groß werden. Soweit die Erfahrungen von Laien für die Arbeiten der Kommission benötigt werden, follen Sa@verständige aus den reisen, z. B. E R und Pressevertreter, zug

Bei der Beratung des Etats in der Budgetkommission ist dem Wunsche Ausdruck gegeben worden, daß nit, wie seitens der Neichs- zunächst beabsichtigt war, zwet, sondern drei Rechtsanwälte l die Kommission berufen werden, und zwar Nechts8anwälte, die

urdgebi ildete Kriminalisten sind. Meine Herren, i kann bereits jetzt e daß diesem Wunsche der Kommission des hohen Hauses dat getragen werden wird. Die Neichsjustizverwalt tung ift in- ischen bereits mit einer außerpre ußischen Negierung wegen Abord nung s Rechtsanwalts in die Kommission in Verbindung ges treten. Wir werden dann \echzebn ständige Mitglieder in der Kom- mission haben, darunter drei Nechtsanwälte. elbstverständlih sind die Nehtsanwälte \o ausgewählt, daß sie kriminal listishe Erfahrung haben. Ih muß aber bemerken, daß der Ausdruck „Kriminalist“ {ließlich doch nicht darauf hindeuten darf, daß die betreffende Per sônli lihkeit lediglih Erfahrungen auf kfriminalistishem Gebiete besißt. Im Gegenteil, auch die Kriminalisten, die in Kommission sin müssen genaue zivilistische Kenntnisse besißen: denn es ist nit bar, daß ein Herr, der nur mit Kriminalsachen sich befaßt hat, den Anforderungen einer folhen Kom! nission vollständig gerecht werden daß in früheren mit Strafsachen befaßten

fann. Ich erinnere daran, Kommissionen ähnlicher Art Neht8anwälte fich befunden baben Hamburg deren Bedeutung

tdget- teil Z Es ift RNRich-

Fe! rner

betreffenden Facl- ezogen werden.

regierung

eines

find,

denk

speziell cin Nehtsanwalt aus auf dem zivilistishen Gebiete lag. Die Summe, die für die Strafrechtsf ommission de ih, nicht näher rechtfertigen zu müssen, worden E Die Herren können E e nur knapp ausreichen wird : Enschädigungen für die Mitglieder, \o

INoNEr ist,

wenngleih ihre Höbe versichert sein, daß die s find damit nit nur die

ndern auch die Kosten zahlreicher

angell

Das Gesetz eih8gerihts,

bom 22. Mai 1910 verfolgt sein Ziel inmal durch Zuziehung von uarbeiten, und ferner durch Erhöhung der Nevisions Geseß bereits ganz bung der Hilfsrichter s{hnellerer Gang fn

gebracht

betreffend die im wesentlichen 1 Hilferihtern, um die Rest Entlastung des Neichsgerihts umme. Ich kann mitteilen, daß wejentlich zu wirken beginnt durch d haben eingeschoben oh so hat das zersahren beim MNeichsgericht werden fönnen. Und die N haben fi) L den beiden leßten Monaten ganz erheblih vermindert. Im Dezember 1910 sind 146 NRevisionen weniger eingegangen als in “r d. J. genau 100 men, tas m als im Januar «o glaube ih sagen zu können, taß wir in E besseren Zustand beim Neichsgerichte gelangen ill bereits jetzt soviel erreicht, daß wäb rend vor einem I die Termine tisvets über ein Jahr hinausgerückt waren evi in in Vi \amtlihen Zivilsenaten die Terwine 3 : anstehen vorigen Jahre: also immerhtn {on ein bemerften8werter Fortschritt. Ih möchte dann auf Dr. Belzer berührt worden sind Jahre auf ntwort gegeben habe. ) und die Pub 3 B.G.-B.

Entlastung des auf zwei We

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S

anze

[909 im 1910. etnem verden ; es

im Dezember

"9... a » „2 eintger ett zu

i Monate kürzer als m

einige Punkte eingehen, die von dem Herrn Gr hat bemerkt, daß ich im zwei Fragen, die er an mi geri{htet bat, keine Diese Fragen betrafen den Î 313 des likationen aus dem Handelsregister. Was den d i anbetrifft, so ist es ja ridtig, daß von gewissen Seiten eine Aenderung dieses Paragraphen angestrebt wird. Aber, Verren, {on im vorigen Jahre hat der Herr Abg. Dr. JIunck Belie D Gegen iteil von dem ausgeführt, was der Herr Abg. Dr. ¿A eute ausgeführt hat: er hat damals dringend davor gewarnt, Ae V L einer Aenderung zu unterziehen, während der e de L elzer meint, es liege im Interesse der leinen Land westlihen Provinzen, durch baldige Aenderung des Para “O uno ücksverkehr ju erleichtern. Demgegenüber möchte L Ma, id jen, daß dieser § seinerzeit gerade im Interesse e n O wirte eingeführt worden ist, die ma n durch den Zwang, A s tar oder zum Gericht zu gehen, veranlassen WARtE ih iee erung ihres Grundes und Bodens vorber recht genau zu E (Sehr richtig! links.) Ich kann daher eine tènböbuna ù R? E T aue v Ausf E und ih glaube dabei ie e es Vverrn Abg. Dr. Belzer zu handeln, der ja in E. allt Ÿ Ausführungen n. davor gewarnt hat, im Nechts- Milln wi lel zu experimentieren. Auch auf dem Gebiete des d 313 talieng n ‘etge la sondern wir wollen es bei der bisher Ea ewä rten zorschrift belassen. Schlehte Erfahrungen il ihr bisher nit gemacht worden. (Sehr richtig! links.) Was die zweite Frage betrifft, die Détcintiaairen aus dem Wunsch rege geworden-

s 815

es möge nicht zu zahlrei publiziert werden, und die sollten nicht zu kostspielig sein. Das ist auch das Yeichsjustiz verwaltung von Anfang an gewesen; {hon bei Beratung des Handelsgeseßbuds im Jahre 1897 ist darauf Bedacht R worden, die Publikationen aus dem Handelsregister einfach, übersihtlih und wirksam zu gestalten. Die Publikation in etnem Dentralregister, im „Reichsanzeiger“ „ist nit zu entbehren, aber die Publikagti onen, die in den Einzelzeitungen früher nach Befinden einmal oder mehrmals veröffentliht wurden, erfolgen jezgt nur einmal. Auch werden d die Bekanntmachungen über die Auswahl der Publikationsor gane jegt derartig zusammengefaßt, daß nur im Dezember jeden Bekanntmachung im „Reichsanzeiger“ erscheint, in der die Publikationsorgane der einzelnen Gerichte bezeihnet werden. Dies ist eine erheblihe Erleihterung gegen früher. alte Handels- geseßbuh enthielt dann die DeUUORag, daß nah den Landes: geseß gebungen zu beurteilen sei, inwiefern die Gerichte bei der Wahl | der Blätter an die Weisungen der vorgeseßten Behörde gebunden seien, und ih glaube, der Herr Ÿ S r. Belzer hat gerade gewünscht, daß die vor- geseht: en Behörden auf die Auswahl hinwirkten. Dem ent sprechend var früher im Entwurf eines Gesetzes über die L je Gerichtsbarkeit vorgesehen, daß die Landes justizverwaltungen befugt sein sollten, den Negistergerichten Anweisungen zu geben. Aber gerade diese Bestimmung ist seinerzeit vom Reichstag niht angenommen worden: man wollte jedes Gericht in der Auswahl der Blätter unal hängig sei. Dabér N legt den einzelnen Julstizverwaltungen nit möglich, in dieser Deztehung den Gerichten Weisungen zu erteilen. Im übrigen wird ta tfächlih {hon jeßt im Verw altungswege auf eine möglichst sparsame Ausführung der Beka innimachung hingetwirkt. ¿ührung des

Publikationen Bestreben der

Jahres eine : fämtlichen

D) 2Aas

Daß

In der preußischen Ausführungsanweisung über dic leihtverständlihe und

Handelsregisters ist bestimmt, daß auf“ eine Inappe Fass qung der Bekanntmachung Bedacht zu nehmen ist, und daß tunlichst mehrere Bekanntmachungen zusammenzufassen sind: über rlüsfige Absätze follen vermieden, die Namensunterschrift des Nichters loll weggelassen werden usw. A : Meine Verren, es ist dann die Konferenz, cinheitlihung des Wechselrehts, berührt worden. ist auch vom Slandpunkte des Neichsjustizamts zu bedauern, daß der Entwurf, r um vorigen Jahre von der Konferenz ausgearbeitet wurde, von

die Ber-

gefunden unt über

öffentlihun igen

zur Erric u ing alle zur ¿wedckdi A è N

verkehr unterhalten. die weit

Amte ob. an die Bekämpfung ausländiscer pornogra} einer Berlin,

literatur justizamt und Justizverwaltung steht darum A zusüge!

Ht,

gesprochen. dieser Angelegenheit eine Konferenz stattg ein Verwaltungsabkommen angestrebt foll Benußung in der Nähe von Festungen, d Zollbehandlung, recht geworden, geregelt werde. (Heiter keit.)

Nedner auf rechtsgebiet bewegen, Abänderung des Strafrechts und de Herren, Wir werden, wie ich hoffe, einem günstigen Ergebnis der Strafproz eßreform gelangen; für die allgemeine Reform bereits scharf kritisiert worden ist, soll ja erst ein Entwurf aufgestellt werden ; dabei werden alle Anregungen, die hier sichtigt werden.

einzelner Fälle an mich gerichtet sind

De den englischen Delegierten nur mit Vorbehalt gezeichnet worden ist. Dic Delegierten haben von vornherein erklärt, daß ihre Regierung sich nicht durch Staatsvertrag an ein allgemeines Wech lelrecht binden werde. Immerhin ist es als Fortschritt zu begrüßen, daß au Eng- land i an den E en der Konferenz eingehend beteiligt hat. denn eit A twurf zustande gekommen, der die große Ganbot, die E des deutschen und französishen Wechse \ystems o in sih vereinigt, und der ün wesentlichen die Bestim- mungen des deutschen Wechselrehts wiedergibt.

Ueber diefen E1 vurf haben neulich Verhandlungen im justizamt statt Ge iden. Es sind juristishe und wirtschaftliche verst E a allen Teilen Deutschlands vernommen worden. Z Liacbata Wat Daß abgesehen von Fafsungs änderungen, die mit unserem Wech\elproze| zusammenhängen

; dieser Entwurf vom deutschen Stant vat annehmbar ersheint. Es wird nun im Herbste dieses Jahres eine neue Konferenz im Haag stattfinden, die dann hoffentli zur Vereinbarung eines ein 8 lihen Wechselrechts führen wird. Aub wenn England nicht beteiligt, wird es immerhin von großem Wert fein,

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Jen werden. zefragî worden nach der Konferen 18. April bis zum 4. Mai 1910 in Paris statt Maßnahmen zur Unterdrückung unz ichtiger V beraten hat. Es ist, wie ich mitteilen fann, bkommen getroffen worden, N dem die V Zentralstelle verpflichtet haben, der es obliegt, Berbreitung at Berössentliu ingen hrihten zu sammeln und einander mitzuteilen. Die enstellen sollen untereinande1 unmittelbaren Geschäft: l Dieses Abkommen ist noch nicht ratifiziert worden: Angelegenheit liegt jeßt dem Auswärtigen ne ebrigeng bat der preußische Herr Justizminister einen Erlaß Strafverfolgungsbehörden gerichtet, dur den für Preußen die phischer Erzeugnisse in den

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Fall der Frau von Schönebeck - Weber. Ich will fein lassen, ob in diesem Prozeß dies oder jenes anters hätte gemacht werden fonnen; Nichter sind au nur Menschen, und wenn eine Verkl’andlung fich sehr lang hinzieht, ist es sehr viel leichter, nachher zu sagen, dies oder jenes hâtte anders gemacht werden sollen, als im Moment zu einem bestimmten Entschluß zu gelangen. Im allgemeinen kann ich nur sagen, daß die Leitung dieses Prozesses durchaus sahgemäß gewesen ist. Abgesehen hiervon ist es übrigens selbstverständlih, daß in der Rechtspflege viel auf die Persönlichkeiten uud deshalb auch auf die Ausbildung der Richter ankommt. Wir müssen immer wieder dafür sorgen, ein gutes Richter- personal auszubilden, die rihtige Persönlichkeit an die dée Stelle zu seßen; dann werden auch unsere Geseße gut angewendet und aut ausgelegt werden. « Metne Herren, der ihn hier erwähnte, im vorigen die L neue Auflage des Prozesses thm zu Einwenbin gen in keiner Weise Veranlassung gebe. Die Herren werden sich erinnern daß in öffentlicher Berbandlune der Fürst Eulenburg jusaninens gebrochen ist in Gegenwart der Geschworenen, und daß sich sämtliche er und die Geshworenen davon überzeugt haben, daß cine weitere A be Uen E S 2 F n1 qn gefragt worden : Z jave eine amtlihe Auskunft aus dem preußishen Justiz E erbeten, und es ist mir mitgeteilt E daß der Fürst am 4. Januar d. I. durch den Medizinalrat Dr. Störmer untersucht orb ist und daß dieser thn zurzeit für verhandlungsunfähig erklärt hat. Die Staatsanwaltschaft behält die Sache na! ürlih im Auge. 1 der Fürst verhandlungsfähi ig sein wird, ist selbstverstandlih nicht abi ehen. Jch kann darüber weitere Nitteilungen nicht machen. U / s ist dann ein Es worden aus Glogau, ein Fall aus Halberstad adt. Ich kenne diese Fälle niht; aber ich fann sagen: wenn die Begründung in dem Halberstädter Fall derart gewesen ift, wie ñe hier der Herr Abg. Belzer vorgelesen hat, dann tann ih eine solche Art der Ürteil8begründung, die si ergeht in T Differenzierungen zwischen weiblihen Personen höherer und niedere Stände, nur bedauern (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.) ; s Mit einem kurzen Wort muß ih noch einmal belehrung zurückommen, die vorher der Herr Abg. hat. Bereits in der vorleßten Woche ist hier über diese Rechts- belehrung gesprohen worden, und i habe damals kine Ver- mutungen_ au®gesprochen, aus welchen Gründen der vréußise Herr Justizminister zu diesem sogenannten Zurredestellen des Verrn Landgerichtsdirektors Unger gekommen fein werde. Ich habe nachher aus den Zei E ersehen, daß genau an dem gleichen Tage der Herr preußis E Justizminister die gleiche Aufklärung, die ich als die richtige voraus\ette N preußishen Abgeordnetenhause gegeben hat. Bon einem Z am kann also nit die Rede sein. E Mp e einzelnen : sühru igen des Herrn Abg. Frank über die Auslegung des d trc gele bus dur das Neichsgeriht und auf jetne Ausführungen daß diese Auslegung Reichs gerihts den Gendarm zu seinem Vorgehen gegen den Berg- mann Schröder veranlaßt e, daß des wegen der Bergmann Schröde1 unschuldig verurteilt und ufnah trete blieb hâtte frei gesprochen werden s er Selbst | verständlich darin sind wir wohl inig sind wir erfreut, daß der Schröder nun fein Nech gefunde! hal. Aber den Richtern oder den iwälten Berhandlung nun ein in die uhe schieben zu wollen, das ist doch ein starkes Stu Zurufe ‘aldemokraten.) Ich erinnere nur an tie in der vorleßten Wod gefallenen Aeußerungen daß ein ver brecherisches Ve taats8anwalts{aft die Ge {n : | einem derartigen dp geführt h Staat8anwalt iter

nur mit tiefster

dahingestellt

2111 T, F » - _ J zum Fall Eulenburg hat Herr Abg. Belzer,

Jahre felbst autgeführt, daß

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IHNedhts Frank erwähnt

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habe. Eine Aeußerung, in der einem

derærliges tmputiert wird, kann ich r icTwvetfen. (B ravo! re bts. )

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Abg. r. Barenhorst (Ny.) 18 A "artelgenoff n gerieben P onders die

scharf

Gerichte gi n meisten Nedakteure

legt nicht Richtern, sondern sollten sih etwas mäßigen. Ic erinne1

zialdemokratishe Presse den russischen Gemahlin h in Deutschland zut

atte uren, fie daran, wie die der mtf einer in der schaml!l

Zentralstelle, der Staatsanwaltschaft bei dem vereinigt wird Meine Herren, was

vetrifft, fo sind die Verhant

dem Neich8amt des íöInnern

Landgericht 1

die Bekämpfung der

lung il

sogenannten Schund

zwischen dem Neichs- dauernd im Gange. Die auf dem Sta daß es sich nit sowohl neue Strafbestimmun in das Strafgeseßzbuch ein-

, |ondern daß es sih im wesentlichen nur um eine Ausgestaltung

Ç

n "festen Weise alimpft hat. Fhren Partei i

beschimpft [l abi N.

ih im Grunde Budenzauber

immer macht.

bruch verurteilt w Wenn das An wendung fände, würden sie Jm, Moabiter Prozeß haben es die Zerteidiger in hervorragende «elle verstanden, den Z nvernehmungsparagraphen nit z |

Zeug brauchen, idern zu mißbrauchen und die Aufmerksamkeit

die man auf denten 1nd wegen neue Slrafge]eßbuc

wahrscheinlich tet

geblieben N

Stu

Illraf\\ret

l rimtia! (Ter ring

8 Ge werberechts handeln kann g! links), mit dem 2wee r Schundliteratur immer weiter und immer wirksamer entgegenzu

Dann hat der Herr Abg. Belzer noch

Ich kann auch hier sagen:

über Luftschiffahrtrect hat wegen der jesunden, es wird auc bier 1s ih im wesentlichen beziehen Benutzung des Luftraums, au die Beschränkung der

| s ih außerdem mit der |

c r Jegelung

auf die

mit polizeilichen Maßregeln einzubeziehen ist nicht beabsichtigt. Nur ist der Wuns rege daß in den einzelnen Miagen ta Oadendersayfrage Aber auch dieses Abkommá webt i Mit der Zeit wird es boffent Dann ist sowohl der Herr L verschiedene Fälle eingegang

und es find V

beschäftigt. Das Privat

nech der Luft. tlih in Kraft treten. wie der erste Herr sich auf dem Straf laut geworden, die die s Strafprozesses betreffen. Meine gerade hierüber liegen Jhnen zwei Geseßentwürfe vor. in den nächsten Wochen und Monaten zu

l dorredner N, die

n Bünsche

des Strafrechts, die von Herrn Abg. Frank hier

gegeben sind, berüdck-

Ich möchte nur noch kurz auf die Anfragen eingehen, die bezügli und zwar zunächst auf den

Angeklagten abzulenken auf die Polizei hbinzul haben fich bemüht, die Sozialdemokratie, die Me «111 4 571 4 E L L ; ; c Mitschuld trägt, rein zu waschen. Weiter will ich Sozialdemokraten nicht beshà ftigen. F

l

ih Und

o möchte an den Staa rit n. D ie eine bezieht Vastpsliht der K ein- und Straßenbahnen bei Sc durh die Reichs

ebung und n, chedig eit. Cs muß hier eine Einbe êFerner möchte ih fragen, wie es mit es ordnung für Zeugen und Sachverständige (Gebi ühren reichen heute niht mebr aus, Zeugen und Sachverständigen auf dem Lande. Zeugenpfliht eine Staatsbürgerpfliht, aber zu aroße »eTuniär Opfer darf man nit auferlegen. Ich bitte, uns so bald wie m lich s Novelle vorzulegen, die die Gebühren dem vie mög, anat?

ihshäden geleßgebung sondern N

lichkeit

Nevision steht. Die bestebe namentlich nit Gewiß it

gcregeit,

(He bühre

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Tur

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Staatssekretär des Reichsjustizamts Lisco:

Ih möchte gleih auf die beiden worken.

Was die Ausdehnung des Haftpflicbtgeseßes auf die durch Eisen- bahnen verursahten Sahschäden anbetrifft, so habe ich alsbald nach Antritt meines Amtes erneute lommissarishe Beratungen angeregt. Diese haben zur Aufstellung von run vinzen geführt, die in einem Gefeßentwurf niedergelegt sind. Der Entwurf unterliegt jeßt Er- örterungen zwishen den Bundesregierungen ; auch ist in Aussicht ge- nommen, die Vertreter der interessierten Kreise wahrscheinliß \{on im März dieses Jahres über die Angelegenheit f hôren. Welchen Ausgang die weiteren Beratungen haben werden, steht noch dahin.

zuleßt gestellten Frage ant