1911 / 67 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Unterweisung in der Bürgerkunde innerhalb der anderen Fächer wird man es niht gerade sehr ernst nehmen. Im vorigen Jahre sind hier die Zustände am Essener Gymnasium besprochen worden, wo besondere Côten für die Schüler der besseren Stände eingerihtet werden. Ist darin inzwischen Remedur geschaffen worden? In der Schule wird auch Politik getrieben. Der Sohn eines „Vorwärts“ -Redakteurs war Mitglied einer jener Jugendorganisfationen, die Sie mit Feuer und Schwefel vèrfolgen, er wurde wegen Uebertretung des Veretn8geseßes angeklagt und vom Gericht zu drei Mark Geldstrafe vérurteilt. Darauf wurde thm die Zulassung zum Abiturienteneramen unmöglich gemacht, und der Minister bestätigte die (Entscheidung des Provinzial schulköllegiums, weil eine geri{tliché Strafe erkännt sei. So würde dem jungen Mann in kleinlicher, engherziger Weise die Existenz un moglich gemacht. Im Jahre 1907 haben ' die Gymnasiasten unter Billigung der Schulverwaltung bei den Wahlen in regierungs- freundlihem Sinne Sc{lepperdienste geleistet. Die preußische Untetr- richtsverwaltung wird ihren Pflichten gegen die Allgemeinheit nicht gerecht, fie {lagt den Verfassungsgrundsätßén ins Gesicht.

Ubq: Dr, Glattfelter. (Zentr): Wiv.! sid: allerdings Vaterlandsfeinde gesholten worden, aber wir sind es nicht ge- wesen und werden es nicht werden. Wie denkt ih der Vor- redner das zukunftsstaatlihe Schulsystem? Es wäre interessant, darüber etwas zu“ erfahren. Die Zahl der katholischen Kan- didaten für ‘das höhere Lehramt soll zugenommen habén, insbefondere die Zahl der Lehramtskandidaten für Deutsch und Geschichte. Nun, die Befürchtung ist jedenfalls unbegründet, daß mehr evangelische Schüler von katholischen Lehrern unterrichtet werden, als katholische Schüler von evangelischèn Lehrern.

Die Debatte wird geschlossen.

Der Kommissionsantrag betreffs der russischen Sprache und der Antrag Viereck betreffs des Pensionsdienstalters der Oberlehrer werden angenommen. Die Ausgaben für die höheren Lehranstalten auf Grund rechtlicher Verpflichtungen werden bewilligt.

Um 5 Uhr wird die Sizung abgebrochen, um 71/, Uhr fortgeseßt zu werden.

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Abends

Abendsizung vom 17. März, 7!/5 Uhr.

Die Spezialberatung des Etats des Ministeriums der geistlihen und Unterrichhtsangelegenheiten wird im Kapitel „Höhere Lehranstalten“ fortgeseßt,

Bei. den Zuschüssen für die vom Staate zu unter- haltenden Anstalten fragt

Abg. Que hl (konf.) an, weshalb die Regierung die Genehmigung zur Umwandlung der Realschule in Glogau in eine Oberrealschule ver- sagt habe, da doch ein Bedürfnis für diese Umwandlung: vorliege. Auf die Einwohnerschaft Glogaus komme es nicht allein an, sondern auch auf den umliegenden Kreis. Glogau sei der Siß von mehreren Be- hörden und besitze eine große Anzahl von Offizieren. Den Kindern der Beamten und Offiziere müsse Gelegenheit gegeben werden, nit nux ein Gymnasium, sondern auch eine Oberrealschule zu be- suhen. Es haudele sh hier geradezu um eine Lebensfrage für Glogau. Vor hundert Jahren sei Glogau der Siß der Regterung gewesen; die Regierung sei: damals nach Liegnitz verlegt worden, und Glogau habe sh von diesem Schlage nur allmählich erholen Tönnen. Nachdem die Festungsmauern gefallen seien, sei das Festung8gelände unter \{chweren Kosten erworben worden. Zur Entwicklung einer Fndustrie feble- es an den Vorbedingungen; Glogau sei im Begriff, einé Art’ Pensionopolis zu werden. Die Errichtung einer zweiten höheren Lehranstalt würde dazu wesentlich beitragen.

Abg. Freiherr von Neitzenstein-Pilgramsdorf (Zentr.) be- fürwortet die Petition des Magistrats in Rybnik um Ausbau des Königlichen Progymnasiums in Rybnik zum Vollgymnasium, welche die Kommission der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen empfiehlt, auf das wärmste. ;

Abg. Hoff (fortshr. Volksp.) spricht sich für eine Herabseßung der Pflichtstunden der älteren Vorschullehrer aus.

Bei den Zuschüssen für die von anderen zu unterhaltenden, aber vom Staate zu unterstüßenden Anstalten empfiehlt

Abg. Graf Moltke (freikonf.) die Umwandlung des in Blankenese bestehenden Progymnasiuums in eine Volanstalt unter staatlichem Zuschuß, wie ihn auh andere holsteinishe höhere Lehranstalten er halten.

Abg. Siebert (kons.) bittet die Regierung, das Neal progymnasium in Bünde in Westfalen auf den Staatshaushaltseta!k zu übernehmen, da die Stadt unter der Tabakfteuer {wer zu leiden habe und 240 0/6 Kommunalsteuerzushläge erheben müsse. Außerdem empfiehlt er den Ausbau des Progymnasiums in Rietberg.

Abg. Humann (Zentr.) unterstügt® diesen Wunsh. Das Be- dürfnis der Umwandlung des Progymnasiums in eine Vollanstall sei mit der Zeit immer dringliher geworden. Andere Gymnasien in Westfalen jeien überfüllt. Der Amtsbezirk Rietberg zähle rund 11 300 Seelen, was im Vergleich mit anderen Orten, die Vollgymnasien haben, vollkommen ausreide. Man müsse den kleinen Orten auch etwas aënnen, {on um das fortwährende Abwandern nach große Städten zu verhindern.

Abg. Bartscher (Zentr.) {ließt sich diefem Wunsch an. fleinen, gesunden, s\ittenreinen Städte müßten in erster Linie berü sichtigt werden. L

Abg. Kir \ch (Zentr.): Die Art und Weise, wie diefe Sachen vorgetragen werden, erinnert an die Art, wie die Kleinbahnwün|che vorgebracht werden. Was ih selbst vorzubringen habe, gebt in erster Linie den Finanzminister an. d

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Mein Wunsch bètriffr den Ausbau des Progymnasiums in Ratingen bei Düsseldorf. Es würde sich um einen Staatszuschuß von etwa 15 000 4 handeln. Natingen felbst hat erheb liche Lehrerbesoldungszushüsse zu leisten und erhebt ziemlid)y hohe Kom- muntalsteuerzus{läge.

Abg. Busch{ (Zentr.) bittet uÉm möglichste Beschleunigung des Ztiftish-fatholis@en Gymnasiums in Düren.

Dte Abag. Dr. Hin§mann (nl.) und Reinhard (Zentr.) unter- stüßen den Wunsch des Abg. Siebert für die Stadt Bünde und bitten um einen höheren Ergänzungszushuß.

Bei den Ausgaben für Reisestipendien für Lehrer der neueren Sprachen bi

Nba. Ern (fortschr. Vc

LCl [ksp.), auch Lehrerinnen und Lehrern der Mittelshulen folhe Stipendien zu gewähren.

Zu Einrichtungen behufs Ausbildung im praktishen Gebrauche der russischen 11 000 A ausgeworfen.

Abg. Viere ck (freikons.) weist auf die auffallende Unkenntnis der ussishen Sprache in den interessierten Kreisen hin. Kaufleute und Gewerbetreibende, namentlich im Osten, könnten“ die Kenntnis des Nussischen nicht entbehren. Norwegen, Schweden und Dänemark hätten das Nussishe in ihren Schulen eingeführt, felbst Bayern habe dies getan. Fn Preußen werde Russisch) nur in den Militärschulen getrieben. Es müsse deshalb, feinem Antragé entsprechend, die russische Sprache an Stelle des Englischen als fakultativer Unterrichtsgegenstand in den Lhbrylan bei ciner Anzahl von höberen Lehranstalten der östlichen Provinzen eingeführt werden. Er denke in erster Linie an die Real- \{ulèn. Die erforderlichen Lehrer könnten durch das orientalische Seminar in Berlin vorgebiltet werden. Die Förderung der russischen Spracbé sei im Interesse des Handels und freundlicher Beziehungen zu Nußland in hohem Grade erwünscht.

Nirklicher Geheimer Oberreaterungsrat Dr. Köpke: Die Oberpräsidenten von Ost- und Westpreußen haben 1900 diesen Plán befürwortet. Die Kaufmannschaft von Königsberg hat aber ein Bédürfnis dazu niht anerkannt. Das Ergebnis“ ver fommissaris{hen Verbandlungen im Ministerium des Innern war die Einrichting Von Kursen in Danztg und Bromberg“ fin

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von Beamten Sprache sind

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Beamte. Auch in Posen wurden Kurse eingerihtet. Die Unter- richtsverwaltung ist bereit, dex Anregung des Vorredners zu erit- sprechen, verkennt aber die größen Schwierigkéiten, die in der Be- schaffung geeigneter Lehrer liegen, nicht. Dazu kommt, daß an der Grenze Dialekte gesprochen werden.

Die Anträge Viereck und der gleichlautende Antrag der Kommission werden angenommen.

Bei den Ausgaben für die Auskunfts stelle für Lehr bücher des höheren Unterrichtswesens weist

Abga. Dr. Schmitt- Düsseldorf (Zentr.) auf ein Buch mit dem Titel „Angewandte Geschichte; cine Erziehung zu politishem Denken“ hin, das in die Hände der Schüler gelange und große Verbreitung finden werde, weil es von einem Professor verfaßt sei, der seit einer Reibe von Fahren den Geschichtsunterriht in den oberen Klassen des Gymnasiums in Düsseldorf erteile. Das Buch set auch von deni Direktor des Reformrealgymnasiums in Düsseldorf günstig beurteilt worden. Das Buch sei aber seiner Tendenz nach in radikalem alldeutschen und schroff antikatholishem Geiste geschrieben. Obwohl der Verfasser im Vorwort schreibe, daß die Politif nicht in die Schule gehöre, werde die dauernde Verbesserung der politischen Zu: stände empfohlen. In dem Buch selbst würden die germanische und die römische Kirche einander gegenübergestellt und die letztere als intolerant und deutshfeindlih bezeidhnet und ihr plantnäßige Ge|chichtsfälschung vor- geworfen. Das Buch wende si auch gegen das Zentrum und dessen Zoll politik. Das Tollste set, daß in dem Buch stehe, im 19. Jahrhundert habe ein Kardinal ausgesprochen, jedermann könne einen Grfommunizierten un- gestraft ermorden. Das Buch sei in 500 Eremplaren für Schulen ge\chenft worden und werde damit in fast allen Vollgymnagsfien ver- breitet werden. Eine Stelle sei in dem Buch besonders empörend, wo es heiße: der Ausgang der Ereignisse von 1870 war für die klerifale und jesuitische Partei zershmetternd. Eine solche Insinuatton müsse das Zentruur mit det größten Entrüstung zurückweisen. Es wäre im höchsten Grade bedauerlich, wenn dur ein solches Buch die konfessionellen Gegensäße. verschärft werden sollten. Den fkon- fe\sionellen Frieden zu fördern, habe die Rechte sih neulich bereit er- flärt. Katholische Oberlehrer, die den Antimodernisteneid geleistet haben, würden niemals eine Methode verfolgen wie jenes Buch. Er bitte die Unterrichtsverwaltung, dieser einseitigen tendenziöfen Ge- \chickchtspolitik keinen Eingang in die SWule zu verschaffen.

Wirklicher Gehetmer. Vberregierungsrat Dr. Köpke: Dieses Buch ist keineswegs ein Lehrbuch, Tann auch als ein Schulbuh nicht in Frage kommen. Daß die vorgelesenen Stellen niht unbedenklich find, wird unbedingt anerkannt werden müssen. Von einer Schenkung des Buchs ist uns nichts bekannt. Es isr ein anderes Buch geschenkt worden ; es liegt eine Verwecßslung vor.

Abg. Dr. Sch{chmitt (Zentr.) weist darauf hin, daß nach seinen Informationen 500 Exemplare an Schulen verschenkt worden sind.

Bei den Zuschüssen für die vom Staate zu unterhaltenden höheren Mädchenschulen bedauert

Abg. Graf Clairon d’ Haussonville (kons.), daß die Frage der Frauenbildung in einer Abendsißung besprohen werden müsse. Was den fogenantiten vierten Weg betreffe, d. h.- die Möglichkeit des Universitätsbesu)s durch Damen, so müsse man fein Urteil darüber zurücthalten, bis Erfahrungen vorliegen. Bei der Konzessionierung der Privatschulen müsse die Befähigung des Leit Leistungsfähigkeit und die Bedürfmsfrage streng geprüft Eine geseßliche Aenderung des Privatschulwesens sei notwen älteren Privatlehrer befänden sch in einer \{wierigen Lage. Ihre Beiträge zur allgemeinen deutschen Pensionskasse seien verhältnismäßtg hoch’ und die Pensioren gering. Die Kasse müsse mehr alimentiert VCTDEN-.

Abg. Dr. Kaufmann (Zenir.) führt aus, daß die Entwicklung des deutschen höheren Mädchenshulwesens nach dem Erlaß von 1908 im allgemeinen eine günstige sei. Man müsse aber zwischen höheren Mädchenshulen und Studienanstalten uuterscheiden. In die leßteren sollten nur die geistig bevorzugten Mädchen geschidckt werden. Die wiffssenschaftlichen Anforderungen an- diesen An- stalten seien befonders hoh. Darum könntén fie auch nur körperlich fräftige Mädchen besuchen, die durch gefellshaäftlihe Verpflichtunge1 nicht in Anspruch genommen werden. Der „vierte Weg“ müsse für die Lehrerinnen offen steben, obwohl er seine Schattenseiten habe. Einige Fakultäten hätten die Prüfungsbestimmungen für die Stu dentinnen verschärft, ohne die Genehmiguny des Ministers einzuholen. Das sei bedenklich.

Abg. Ernft (forts{chr. Vol nachts{lafender wichtige Frage behandelc; als Chrijtentnens{ch und Staatsbürger fei er gewohnt, um 10 Uhr zu Bett zu gehen. t gegen 104 Uhr geworden.) Der Nedner be priht die ungünstigen Oberlehrer und

worschristen über die

n iters, die finanztelle werden.

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.) bedauert ebenfalls, daß man bei ehrlicher

| Gehaltéverhä Lehrerinnen an den höheren Mädchenschulen, die * i Zulassung der Lehrerinnen zum Universitätsstudiu und die NRang- und Dienstverhältnisse der Lehrerinnen und Oberlehrerinnen.

Abg. Dr. Hintmann (nl) tritt der ung bei, daß dieser Gegenstand würdiger und dienlicher STagesfißzung und vor [e erôrtett würde. Die Mädchenshulen seien bisher ( vehandel vorden Ein. endgültiges Urteil über die Neförm der Mädchenshulen sei heute noch nicht mögli. Die Staatsregier isse dafür sorg daß bei Neu-

Maädchenshulen der Charakter gewahrt werde. Zu begrüßen sei es, daß den höheren Mädchenschulen Kurzstunden eingeführt werden. Bei der UÜeberbürdungsmöglichkeit unserer höheren Töchter, besonders an den Studienanstalten, fei eine solche Erholung durchaus notwendig, aber auh den Knaben zu gönnen. Die neue Fertienordnung habe zu Mißständen geführt. Bei den Mädchen- odex Realschulen, wenn er fie so nennen dürfe, Tönnte viel leicht der Lateinunterricht eingeführt werden.

Bei den Beihilfen zur Unterhaltung nichtstaatlicher höherer Mädchenschulen usw. bittet Felisch (konf ), die Altersversorgung der Privatlehrerinnen möglichst bald gefeßlich regeln zu wollen.

bg. Ernst {ließt ih diesem Wunsche an.

Der Rest des Ordinariums wird ohne Debatte bewilligt.

Das Extraordinarium wird ebenfalls genehmigt, nachdem die

U Abgg. Dr. GottschalT-Solingen, Dr. Hinßmann und Sauer mann (Zentr.) einige Wünsche geäußert haben.

Die oben erwähnte Petition der Stadt Rybnik wird der Staätsregierung zur Erwägung überwiesen.

mit ist die Beratung des Kultusetats beendet.

Schluß 111/25 Uhr. Nächste Sißzung Sonnabend 11 Uhr Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten; Aus ihrungsgeseß zum Reichswertzuwachssteuergeseß ; Etat des

rinanzministeriums).

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wn dIna qgqrunodung

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Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten is der Entwurf eines Geseßzes über den Erwerb von Fischerei- berehtigungen durch den Staat und das Aufgebot von Fischereiberehtigungen nebst Begründung zugegangen. Der (Gesegzentwurf lautet, wie folgt:

S res

Für Fischereiberechtigungen an Gewässern, die durch Bau- ausführungen der s\taatlihen Wasserbauverwaltung betroffen werden, gélten die nachfolgenden Bo1schriften.

N

Die Fischereiberehtigungen können als sfelbständige Gerechtig- keiten ganz oder füx Teile der Gewässer auf den Staat übertragen werden.

Zu der Uebertragung ist die Einigung der Fischeretbercchtigten und des Staats über die Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtzänderung im Grundbuch erforderlich.

B D

Die Einigung bedarf der gerihtlichen oder notariellen Beur- fundung oder der Beurkundüng nah Maßgabe des Artikels 12 & 29, 4 des Ausführungêgeseßes zum Bürgerlichen Gesetbuche (Gesetz famnm!l. 1899 S. 183). k d

Die Eintragung erfolgt auf Grund des bloßen Nachweises der Einigung durch die Anlegung eincs besonderen Blattes für die selb- ständige Gerechtigkeit.

84:

Für die Anlegung und Führung des besonderen Grundbuchblatts ist, wenn die Fischereiberechtigung mit dem Eigentum an einem Grundstücke verbunden war, das Grundbuchamt zuständig, welches das Grundbuch über das Grundstü zu: führen hat: N

Im Übrigen ist für die Zuskändigkeit die Lage des Gewässers maßgebend, das" den Gegenstand der Fischereiberehtigung bildet. Er streckt fih die Berechtigung über / den Bezirk eines Grundbuchamts binaus, so ist das zuständige Grundbuchamt nah: § 20° des Aus füßrung8geseßes zum Gerichtöverfassungsgeses (Geseysamml. 1899 S. 276) zu bestimmen. E

Q

Bei Fischereiberechtigungen, die mit dem Eigentum an einem Grundstücke verbunten find" oder auf dem Eigentum an einem im Grundbuch, eingetragenen Gewässer beruhen, wird die Anlegung des Blattes für die selbständige Gerechtigkeit auf dem Blätte des Grund tücks oder des Gewässers vermerkt.

Eingetragene Nechte Dritter an dem Grundstücke oder an den Gewässer, die fich auf die Fischereiberehtigung erjrecken, sind auf das Blatt der selbständigen Gerechtigkeit zu übertragen, sofern niht der

Dritte die Löschung bewilligt.

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Z 6.

Sind mit der Fischereiberehtigung MNebenrehte verbunden insbesondere das Necht zum Trocknen der Neye, zur Nohrnußung oder zum Fischen auf überschwemmten Wiesen, so gehen fle mit der Fischereiberechtigung auf den Staat über.

E

Das Gesetz, betreffend die dur ein Ausecinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlihen Angelegenheiten, vom 2. April 1887 (Geseßsamml. S. 105) findet auf gemeinschaftliche Fischereiberechti gungen auch dann Anwendung, wenn sie zwar nicht durch ein Aus- einandersetzungsverfahren begründet, aber in einem Auseinandersetßzungs- rezeß aufrehterhalten find.

A D 0.

Auf die selbständigen Fischereigerechtigkeiten finden die Vor- schriften Anwendung, die nah Artikel 40 Abs. 1, 2 des Ausführungés geseßes zum Bürgerlichen Geseßbuche (Geseßsamml. 1899 S. 201) und nach den Artikeln 22, 28 des Ausführungsgesetzes zur Grundbuch- ordnung (Geseßsamml. 1899 S. 312, 313) für andere eingetragene selbständige Gerechtigkeiten gelten. Q: D

Die FischereibereWßtigungèn können im Wege des Aufgebot: verfahrens mit der Wirkung ausgeschlossen werden, daß sie dem Staate gegenüber niht mehr geltend gemacht werden. können. Das Aufgebot ist nur für bestimmte Gewässer oder Strecken von Gewässern (Auf gebotsgebiet) zulässig.

Für das Aufgebotsverfahren gelten die befonderen Bestimmungen der 88 10 bis 15.

S- 10.

Zuständig ist das Amtsgericht, zu dessen Bezirke das Aufgebots- gebiet gehört. Erstreckt sich dieses Gebiet über den Bezirk eines Amtsgerichts hinaus, so ist das zuständige Geriht nah § 20 des Aus führungsgeseßes zum Gerichtsverfassungs8geseze (Geseßsamml. 1899 S. 276) zu bestimmen.

& 11.

Antragsberechtigt ist die für die Bauausführung 1) zuständige Provinzialbehörde.

Der Antrag muß eine genaue Bezeihnung des Aufgebotsgebiets soweit erforderli, na einer dem Antrage beizufügenden Karte, und die Angabe der mit ihrem Bezirk an dem Aufgebotsgebiete beteiligten Amtsgerichte, Regierungen, Kreise und Gemeinden enthalten.

Die Antragstellerin hat die ihr bekannten Fishereiansprüche unter Angabe des Wohnorts der Berechtigten, und zwar auch nah der räumlihen Ausdehnung und der Art der Fischerei, soweit ihr diese be- kannt find, anzuzeigen.

SITB!

In das Aufgebot ist aufzunehmen

l) die genaue Bezeichnung des Aufgebot8gebiets;

2) die Aufforderung, Fischereiberechtigungen, die für

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gebotsgebiet oder einen Teil des Gebiets in Anspruch aenomme!

werden, nach der räumlihen Ausdehnung und der Art der Fischerei spätestens im Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls fie mit di Wirkung ausgeschlossen werden würden, daß fie dem Staate gegenübe nicht mehr geltend gemacht werden können. S 10 Die öffentlihe Bekanntmachung des Aufgebots erfolgt : 1) durh Anheftung- an die Gerichtstafel bei den beteiligten Amtsgerichten ; durch Einrückung in den Deutschen Reichsanzeiger sowie in di | der beteiligten Regierungen und die Kreisblätter der l

(l 7 |

3) durh ortsüblihe Bekänntmachung in den beteiligten Ge- meinden.

Das Aufgebot \oll den von der Antragstellerin angezeigte! Fischereiberechtigten von Amts wegen unter Mitteilung der i ugestellt werden, und zwar, sofern auch die räumlihe Aus l und die Art der Fischerei angezeigt find, mit der Eröffnung, daß es der Anmeldung der Ansprüche nicht bedürfe, soweit niht weitergehen! Nechte, als angezeigt sind, in Anspruch genommen werden. Im übrigen erfolgt die Zustellung mit der Aufforderung, Fischereiberechti gungen, die für das Aufgebotêgebiet oder einen Teil des Gebiets in Anspruch genommen werden, nah der räumlihen Ausdehnung d der Art der Fischerei spätestens im Aufgebotstermin anzumelden. Zustellung kann durch Aufgabe zur Post erfolgen.

8 14 Die Aufgebotsfrist muß mindestens drei Monate betragen. Q -1D,

Fn dem Aus\sc{lußurteile find die von der Antragstellerin unter Angabe der räumlihen Ausdehnung und der Art der Fischerei an gezeigten Fischeretansprüchhe auch dann vorzubehalten, wenn sie nicht angemeldet sind.

S 16.

Dieses Gesetz tritt am. 1. April 1911 in Kraft.

Die Borschriften der 2 bis 6 finden auch dann Anwendung, wenn die Etnigung vor dem Inkrafttreten dieses Geseßes zustande gekommen ift.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die deutschen Aktiengesellschaften im Jahre 1910.

Nach den (Ermittelungen des Kaiserlichen Statistishen Amtes au! Grund der Bekanntmachungen der Gerichte im „Reichsanzeiger“ wurden im Jahre 1910 186 Gesellschaften mit einem nominellen Aktienkapital! von 241,3 Millionen Mark neu gegründet, gegénüber 179 Gefell {haften mit 230,8 Millionen Mark“ im Jahre 1909. Auf die ein- zelnen Vierteljahre des Jahres 1910 verteilen fich die Neugründungen, wie folgt:

Nominelles

Aktienkapital 46 134 000 61/917 000 , 79 144000 , 54 140 000

Vierteljahr

„,_. Von den 186 neuen Gesellschaften des Jahres 1910 wurden 68 esellshaften mit 101,8 Millionen Mark Aktienkapital unter Etn- bringung bestehender Unternehmüngen gearündet; für die Sacheinlagen wurden hierbei 74,1 Millionen Mark in Aktien gewährt. m Jahre 1909 waren 73 bestehende Unternehmungen in AktiengesellsGaften- mit zu- sammen 93,4 Millionen Mark* Afticnkäpital umgewandelt worden. Bemerkt sei _ hierbei, daß das Kaiserliche Statisrishe Amt nux die- jenigen Sacheinlagen feststellen kann, die unter Beobachtung der Schußz- vo1schrift des § 186 Abs. 2 des Handelegeseßbuchs eingebracht werden.

_Kapitalerhöhungen erfolgten im Jahre 1910 bei 340 Ge- sellschaften um 599,4 Millionen Mark, während 100 Gesells{aften Kapitalherabsezungen in Höbe von 64,0 Millionen Mark vors- nahmen. Von den leßteren erfolgten nur 12 durch Rückzahlung oder Ankauf von Aktien, und zwar im Gesamtbetrage von 1,8 Million Mark. In den übrigen 62,2 Millionen Mark wird man Kapital- verluste der Aktionäre infolge von Sanierungen zu erblickèn haben. L 29 Gesellschaften mit einem Aktienkapital von zusammen 133,0 Millionen Mark wurden wegen Fusion mit anderen Gefell- schaften im ‘Handelsregister gelöscht. } __ Neben den tätigen Gesellschaften ermittelt das Kaiserliche Statistische Amt die Gesellschaften in Liguidation und in Konkurs. Zm Jahre 1910 tratengin Liquidation 64" Gesellschaften mit 49,6 Milltonen Mark und gerieten in Konkurs 14 Gesellschaften mit 21,6 Millionen Mark Nominalkapital. |

Auf der Grundlage der Bestandsstatistik vom 30. September 1909 und mit Dilfe der Bewegungsstatistik seit diesem Zeitbunkt ist etne Fortschreibung des Bestandes der tätigen Gesellschaften und

der Gesellschaften tn Liquidation und in Konkurs erfolgt. Hiernach

bestanden am 31. Dezember 1910: 2 / Ly Nominelles Aktien Zahl Ce

Ls a N fapital

Tatige Gesellschaften .. ., .. 5295 15 466,3 Millionen Mark,

Gesellschaften in Liquidation. , . 295 335,6

Gesellschaften in Konkurs . . 71 642

Wohnungsmiete und Cinkommen, Miete und Wohnung8größe.

___ Wenn man von einer Wobnungsfrage spricht, so meint man dabei die Wohnungen der unteren Schichten und allenfalls die des unteren BViittelstandes, und mit Recht. Denn wenn es auch einige Städte gelten mag, in denen es um die Wohnungen der wohlhabenden Schichten traurig genug bestellt ist man denke an die Zustände in rah wachsenden Beamtenstädten oder in zurückgebliebenen Kletin- städten —, so ist do im ganzen genommen fein Zweifel daran, daß nur die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse für die großen Massen der städtischen Bevölkerung ein dringendes foziales Problem unserer Zeit darstellt. In den meisten Städten herrsht in Wohnungen der wohlhabenden Klassen sogar cin gewisser Ueberfluß. Die Behaglich- keit und Geräumigkeit einer Wohnung scheint gewissermaßen im geo metrischen Verhältnis des Mietpreises, nicht nur im arithmetischen zu 1teigen. Ja, man hat in manchen modernen Großstädten geradezu das Gefühl, als ob die Wohnungen der wohlhabenden Klassen darum so preit wert seien, weil der Hauseigentümer für die der ärmeren' einen um fo höheren Mtetzins erzielen könne. Aber diese Auffassung, die ih dem Betrachter großstädtis{er Wohnungsverlältnisse oft aufdrängt, muß so lange als praktis wertlo08s gelten, als sie niht dur bestimmte esestitelungen der Wohnungsstatistik bestätigt wird. Erst dann erhebt sie sich in die Sphäre wissenschaftliher Erkenntnis und kann als Grund- lage für eine Reformkewegung dienen. Deshalb sind die statistischen Erhebungen, die sich auf das Verhältnis zwischen Einkommen und Wohnungsn tete beziehen, von großer wissenschaftlicher und praktischer »edeutung. Der Direktor des Statistischen Amts der Stadt Schöne- berg, Kuczynski, hat in einer kürzlich erschienenen Arbeit !) die bis- herigen Ergebnisse dieser Erhebungen kritisch beleuhtet. Die Arbeit verdient, allgemein bekannt zu werden. Die früheste Untersuhung der geraten Art wurde im Jahre 1868 von dem damaligen Leiter des Statistishen Bureaus der Stadt Berlin, Schwabe, veranstaltet. Sie stieß auf dieselben Schwierig- keiten, die auch heute -noch dieser Statistik entgegenstehen. Einmal läßt sih das Einkommen der ärmeren Klassen sehr {wer richtig fest- stellen. Der Verdienst is unsicher und wechselnd, und der Gesamt- verdienst der Familie wird oft durch die Mitarbeit der Ehefrau oder anderer Familienmitglieder oder durch Nebeneinnahmen bedingt, die sih der Feststellung entziehen. Auf der anderen Seite aber erklärt sh die Höhe der Wohnungsmiete oft auch“ dadurch, daß ein Teil der Wohnung zu gewerblihen Zwecken oder: zu Ab- vermietungen dient. Schwabe suchte der ersteren Schwierigkeit dadurch

entgehen, daß er die Untersuchung bei den geringeren Einkommen auf die wenigen staatlihen úünd städtishen Beamten beschränkte, deren Cinkommen fich genau feststellen ließ, und daß er im übrigen nur die Personen mit mehr als 1000 Talern Einkommen berücksichtigte. Leider ist die Untersuchung in Berlin nicht wiederholt worden. Dagegen hat das Statistishe Bureau in Hamburg, das der Berliner Anregung alsbald folgte, die Untersuhung von vornherein auf breiterer Grund lage aufgebaut und sie seitdem mehrmals in derselben Weise wieder holt. Die hamburgishe Wohnungsstatistik“ ist in dieser Beziehung die bei weitem wichtigste. Sie umfaßte \tets etwa 20 bis 300% aller Wohnungen, wobet diejenigen mit gewerbliher Benußung und Ab- vermietung auêges{lossen wurden. Aehnliche Untersucbungen sind 1875, 1885 und*1900 in Leipzig, 1880 in Dresden, 1880 und 1900 in Breslau, 1886 in Magdeburg und 1900 in Essen veranstaltet worden. Veberall konnte die Aufnahme sich wegen der geschilderten Schwierig keiten nur auf einen Teil der Wohnungen erstrecken.

Die Ergebnisse der einzelnen Städte können nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden, da bei der Auswahl der für die Untersuhung herangezogenen Wohnungen in verschiedener Weise verfahren wurde. Immerhin lassen sich einige überein- stimmende Züge feststellen. Der wichtigste ist der, daß der Teil des Einkommens, der für Wohnungsmiete aus ge- geben werden muß, um so höher steigt, je niedriger das Einkommen selbst is. Wir wollen dafür einige Beispiele an- führen. So wurden bei einem Einkommen von etwa 900 bis 1200 4 (die Klassen sind in den Städten nicht immer gleich. mäßig abgegrenzt) für Wohnungsmiete fölgende Prozente des Einkommens ausgegeben: in Berlin (1865) 20,3 9/,, n Oambürg (1867) 19,8 %. und (1900) 2070/4 in Leipzig (1875) 209% und (1900) 188%, in Dresden (1880) 17,3 9%, in Bresläu (1880) 21,0 9% und (1900) 20 9/6, in Magdeburg (1886) 22,7 bis 23,1%, tin Effen (1900) 21,4* bis 22,3%, dagegen bei Einkommen von etwa 3000 bis 3600 #: in Berlin (1865) 27,5%, in Hamburg (1867) 19,6 0/6 und (1900) 19,2%, in Lipzig (1885) 18,2 bis 16,9 9/6 und (1900) 18,6 bis 16,3%, in Dreéden (1880) 15,8 bis 15,3 9/6, in Breslau (1880) 19,8%, und (1909) 16,99%, in Magdeburg (1886) 18,40%, in Essen (1900) 22,0 bis 21,7 9%.

Bis hierher {ind also die Unterschiede nicht sehr erheblich: Fm allgemeinen ist zwar bei Einkommen von 3000 bis 3600 4 der Prozentanteil der Miete etwas geringer als bei dem Einkömmen von 900 bis 1200 #; es gibt aber auch Städte, wo er wenigstens an den betreffenden Zählungsterminen größer war. Ven nun an fällt der Prozentsay aber sehr beträchtlich. Gr betruz bei Ein- kommen von etwa 10000 bis 12000 : in Betlin (1865) etwa 175%, in Hamburg (1867) 13,2" vis“ 15,9% und (1900) 13,1 9%0,. in Leipzig (1875) 12/0 9% und (1900) 13,7 bis 12,29%, in Dresden (1880) 12,0 bis 11,49/6, in Breslau (1880) 13,7% und: (1900) 11,3%, bei Einkommen vön 30000 bis 36000 #4: in Berlin (1865) 9,1 9/6, in Hamburg (1867) 11,4 bis 7,49/6 und (1900) 7,3 bis 6,7 °/o, in Leipzig (1895)

1) Einkommen und Miete. Von R. Kuczynski, Direktor des Statistischen Amts der Stadt S{höneberg, Sönderabdruck aus dem [1, Héft des 3. Jahrgangs der „Biertéljahrsberihte des Statistischen Amts ter Stadt Schöneberg“.

6,7 bis 5,9% und (1900) 8,9 bis 5,39%, in Dreêden (1880) 10,1 bis 7,0%, in Breslau (1880) 6,9% und Cs t 9,0 0/0, :

Bei dem hohen Einkommen wird also für Miete nur “dic Hälfte bis ein Drittel desjénigen Einkommensprozentsaßzes ausgegeben, der bei dem niedrigen Einkominen von 900" bis 1200 # gezahlt wérden muß. Dabei lassen die Hamburger Zahlen, die nah der“ ganzen An- lage der dortigen Zählung die“ zuverlässigsten sind, bärauf \{lteßen, daß der Prozentsaß in den unteren CEinkommensklassen immer noch weiter steigt (1867 bis 1900 von 19,8 auf 24,7%!), während er in den pberen sinkt. Zu bemerken ist aud} daß die Erhebungen bei Ein- kommen von weniger als 900 Æ# oft Ausgaben von 40 bis 50/6 des Einkommens ergeben. Doch sind diese Angaben, wie oben bemerkt, weniger zuverlässig. i ace O

In einer elfen Untersuchung *) beschäftigt sich- Kuczynski mit dem Verhältnis zwis{en Wohnungsgröße und Miete und stellt dabei die Ergebnisse einiger \tatistisher Erhebungen zusammen, ohne damit, wie bei der anderen Arbeit, eine erschöpfende Darstellung des vorhandenen Materials geben zu wollen. Die Schwierigkeiten des Vergleichs zwischen den ‘einzelnen Städten find hier noch größer. Handelt es sich doch dabei um denjenigen Begriff, der als einer der schwierigsten aufdem Gebiete der Wohnungöstatistik bezeichnet werden muß, den des Zimmers“ oder Wohnraums, einen Begriff, der' in einzelnen Städten je nad Bauweise und Gewohnheit sehr verschieden inter- pretiert wird. Man känn alfo hier noch weniger einen Vergleich zwischen den einzelnen Städten anstellen. Wohl aber“ läßt sih auch hier feststellen, daß alle einen übereinstimmenden Zug aufweisen, und dieser besteht darin, daß die Wohnungsmiete verhältnismäßig immer mehr steigt, je kleiner die Wohnung wird.

Die beiden ehernen Geseße des Wohnungêswesens kann man also dahin präzisieren: Je kleiner das Einkommen, desto größer der Teil, der für Miete ausgegeben werden muß, unt ferner: Je kleiner die Wohnung, um so höher ift ver- hältnismäßig die Miete.

Land- und Forstwirtschaft. Weizeneinfuhr in Marseille. Nach den Wochenberihten der in Marseille ersheinenden Zeitung „Le Sémaphore“ hat die Weizeneinfuhr nach Marseille auf dem Seetwwege betragen : in der Zeit vom 12. bis 17. Februar 35 493 dz dabon aus U e o 6 S inder eit von 10ER et... , 1049 , davon aus Rußland A c in ‘der Zeit: vom 26. Februar bis 3. März . . S6 / da O «200 in der Zeit vom 5. bis 10. März davon aus Nußland . In den Zollniederlagen in Marseille Marz 282 010 dz.

Saatenstand und Getretdehandel in Bulgarien. Der Kaiserlihe Konsul in Varna berichtet unterm 8. d. M.: Im Anfang des Monats Februar segztèn eisige Stürme ein; obgleich der Schnee vielfah verweht war, sollen die Stürme den Winter- saaten indessen keinen“ nennénëwertcn Schaden verursa@cht haben, nur Naps gilt als stark’ beschädigt, teilweise als verloren. Mit der Aus- saat der Sommerfrucht konnte gegen Ende Fébruar begonnen werden. Infolge der \hle{chten Wegeverhältnisse waren die Zufuhren {wach fie betrugen während des Monats Februar: in Waggons in Wagen n Tone n in Weizen . . 3 024 159 3183 2e Ee 1 2284 68 1 292 Ma e E LOVSE 298 10 63 Noggen o O 816 8 824 Male s 2 108 4 112 Bohnen FREE 36 —- 36 Ben t Ce 156 J 165 E Le e A 4 E __ Das Getreidegeschäft ‘im allgemeinen war im Monat Februar niht besonders lebhaft, denn die finkenden Preise hielten einerseits den Bauer vom Verkauf zurück, andererseits nabm die Spekulation eine abwartende Haltung- ein, da die Ware zu höheren Preisen eingekaust worden war. In Weizen wurden bei mäßigem Interesse nur kleinere Mengen nah Notterdam, Antwerpen und Marseille exportiert. Ziemlich gesucht war dagegen Gerste; die Ausfuhr ging bauptsählih nach Antwerpen. Pie fallenden Preise hemmten den Mais handel, der troßdem größere Umsäte erzielte : Ubnebhmer waren Antwerpen, Tunis und: England. In Roggen wurden einige Partien gehandelt, die nah Rotterdam gingen. Die sonstigen Artikel blieben für den Markt belanglos. Im Berichtêsmonat notierten für den Doppelzentner tob Varna : Lei L. Qualität C2 0 170012. Ï [I. y C O, : Gerste (Anfang Februar) L (Ente Februar) Mais (Anfang Februar) (Ende Februar) Noggen

Zusammen

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts*, Nr. 11 vom 15. März 1911.) Ï Pest.

L Britisch-Ostindien. Vom 22. bis 28. Januar wurden in Zndten 25251 Erkrankungen und 20929 Todesfälle an der Pest an- gezeigt. Von letzteren kamen 12062 auf die Vereinigten Pro- vinzen (davon 2280 auf die Division Ben ares), 2317 auf Bengalen, 1780 auf das Punjab gebiet, 1455 auf die Zentralyrovinzen, 1406 auf die Präsidentschaft Bombay (davon 45 auf die Stadt Bombay und 17 auf Karachi), 679 auf Najputana, 388 auf die Prâsidentshaft Madras, 282 auf den Staat Mysore, 279 auf Hyderabad, 277 auf Burma, je 2 auf die Nordwest- grenzprovinz und Kaschmir. Im Vergleiche mit den beiden ersten Wochen des Jänuar hat die Zahl der Pesttodesfälle in Indien während der leßten beiden Berichtswochen um fast zwei Drittel (65,6 9/0) zugenommen.

China. In Mukden starben vom - 10. bis 15. Februar 212 Personen an der Pest, in Changhun vom 6. bis 11. Februar 601, davon 329 in der eigentlihen Stadt und 272 in den Vororten. Nach der leßten amtlichen Pestzeitung betrug die Gesamtzahl der Todesfälle in der Mandschurei (zum Teil bis zum 12. Februar) 14 729 und im Gebiete der südmandshurischen Eiscnbahn 205. Allein in den Provinzen Kirin und Heilungkiang waren danach 12 960 Personen der Pest erlegen. Niutschwang war am 16. Fe- bruar noch \euchenfrei. / :

In Charbin sind am 27. Februar bis 5. März 2 Europäer und 38 Chinesen, in Fudjadjen 11 Chinesen der Pest erlegen. Auf den benachbarten Eisenbahnstatiodnen wurden einige Chinefén: leichen aufgéfunden.

___ Nach Mitteilung des Deutschen Gouvernements KiautsGou wurden in der mit dem 23. Februar endenden Woche in der Provinz Schantüng, hauptsächlich im östlichen Teile, 458 Pesttodesfälle gez meldet. Das deutshe Schuygebiet war biszum 6. März pest-

2) Wöhnungshröße und Miete. Von N: Kuczynski. Sonder- abdruck aus Heft 111 des 3. Jahrgangs der „Vierteljahröberichte des Statifkishen Amts der Statt Schöneberg“.

frei geblieben. Jn Ts\chifu erlagen vom 13. bis 17. Februar 132 Personen der Pest. : / O Vereinigte Staaten von Amerika. Im califorvischGen Bezirk Alameda wurden von 130 auf Pestbazillen untersuchten Cich- D in der am 28. Januar endenden Woche 3 pestinfiziert be- unden. Ecuador. Vom 1. bis 15. Jánuar sind in Guayaquil an

5

der Pest 30 Personen erkrankt (und 11 gestorben), in 3 anderen

Orten 23 (10). Pest und Cholera. British-Ostindien. In Kalkutta starben vom 29, Ja- nuar bis 4. Februar 13 Personen an der Pest und“ 60 an der

Cholera. Cholera.

Rußland. Nach neuerer amtlicher Mitteilung ist in der Woche vom 29. Januar bis 4. Februar noch 1 tódlich verlaufener Cholerafall aus dem Gouvernement Kiew. gemeldet worden. Vom 5. bis 11. Februar wurden keine Erkrankungen oder Todesfälle angezeigt.

Türkei. InMedina sind vom 4. bis 13. Februar 211 Cholera- todesfälle festgestellt worden.

__ Portugal. Auf Madeira wurden vom 26. Januar- bis

8. Februar 39 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) an der Cholera fest-

gestellt, davon 7 (2) in Funhal, 3 (2) in Camara de Lobes 1

(—)' in Ponta do-Sol, 24 (—) in Machico und 4 (—) in” Santa Cruz. Vom 9. bis 14. Februar sind keine Fälle gemeldet

worden. Die Gesamtzahl der seit Beginn der Epidemie auf

Madeira Erkrankten (und Gestorbenen) betrug 1774 (555), da-

von kamen 635 (210) auf Funchal, 513.(160) auf Camara de

Lobes, 195 (71) auf Ponta do Sol, 278 (75) auf Machico,

39 (26) auf Santa Cruz und 64 (13) auf Porto Santo.

Persten. In einer Ortschaft des Bezirks Talesch waren am 4. Januar 5 Cholerafälle festgestellt worden; seitdem ist kein weiterer Fall im ganzen Lande mehr gemeldet. Demgemäß hat die Regterung am 8. Fébruar das ganze Land für cholerafrei feit. dem 20. Januar erflärt.

Niederländisch-Indien. In Batavia wurden vom 2. bis 29. Januar 44 Choleraerkrankungen (darunter. 9 bei Europäern) gemeldet, in Samarang vom 21. Dezember bis 10. Januar 25, davon 18 mit tödlihem Auëgang:

Stam. In Bangkok sind in der Zeit vom 4. Dezember v. J. bis 28. Januar 338 Personen an der Cholera gestorben, darunter auch

einige Europäer. Gelbfieber. ___ In Guayaquil erkrankten vom 1. bis 15. Januar 20 und starben 6 Personen. Pofcken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 5. bis 11. März wurde | Erkrankungsfall bei einem russishen Arbeiter in Niederroßl- (Bezirksamt Apolda, Sachsen-Weimar) gemeldet.

___ Schwetz. Vom 26. Februar. bis 4. März 8 neue Erkrankungen im Kanton Aargau, davon 6 in K]lingnau.

China. In Schanghai sind zufolge Mittcilung vom 16. Ja- nuar die Pocken heftiger als forst aufgetreten, und zwar nicht nur unter den Chinesen, von denen während der ersten Hälfte des Januar 27 daran gestorben sind, sondern auch unter der fremdländischen Be- völkerung, von der leßthin 2 bis 5 wöchentlich erkrankten.

Fledfieber.

Deutsches Reich. In der Woche vom 5. bis 11. März wurde 1 Erkrankungsfall in Königshütte (Neg.-Bez. Oppeln) fest- gelteut.

Oesterrei. Vom 26. Februar bis 4. März in Galizien

69 Erkrankungen. Genidckstarre. :

Preußen. In der Woche vom 26. Februar bis 4. März find 3 Erkrankungen (und 2 Todesfalle) angezeigt worden in folgenden Re - ztierungsbezirken [und Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin 1 [SWhdneberg], Reg.-Bez, Düsseldorf 1 [Essen Land], Münster (1) [Recklinghausen Stadt], Schleswig 1 (1) [Husum]. _ Von den in der Vorwoche geméldetén Erkrankungen (und Todes- fällen) haben sih folgende nachträglich nicht als Genickstarre erwiesen: Neg.-Bez. Düsseldorf 1 [Essen Land], Merseburg 1 (1) [Schweintitz].

Schweiz.

Kanton Züri ch.

Vom 26. Februar bis 4. März 1 Erkrankung * im

Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 26. Februar bis 4. März sind Erbrankungen und Todesfälle niht vorgekommen.

ODesterreih:. Vom 19. bis 25. Februar in

1 Erkrankung. Verschiedene Krankhbetten.

Pocken: London 1, Moskau 4; Odefsa 1, St. burg 7, Warschau 2, Kalkutta (29. Januar bis 4 l Todesfälle; London (Krankénhäuser) 16, Paris 8, St. Petérs- burg 24, Warschau (Krankénhäuser) 5 Erkrankungen; WVari- zellen: Budapest 22, New“ Yörk- 178, St. Petersburg 27, Wien 75 Erkrankungen; Fleckfieber: Moskau 35, Odessa 3 Todesfälle; Odessa 20, St. Petersburg 2, Warshau (Kranken- häuser) 7 Erkranküngen; Rücckfallfieber: Moskau, Odessa je l Todesfall ; Odessa 3, St. Petersburg 6 Erkrankungen; Genick- starre: Nürnberg, Kopenhagen je 1, New Vork 4 Todesfälle; Nürn- berg 1, Kopenhagen 2, New York 5 Erkrankungen; epidemische ODhrspeicheldrüsenentzündung: Nürnberg 24, Wien 56 Er- franfungen; Influenza: Berlin 10, Braunschweig, Charlotten- burg, Halle je 1, Nürnberg 5, Amsterdam 7, Budapest 10, Kopenhagen 1, London 23, Moskau 10, New Vork“ 27, Odessa 1, Paris 10, St. Petersburg. 13, Prag. 3, Nom, Wien je 1 Todesfälle: Nürnberg 157, Kopenhagen 448, Odessa 951, Stockholm 47 Erkrankungen. Mehr als etn Zehntel aller Gestorbenen starb an Diphtherie und Krupp (Durchschnitt aller deutshen Berichtsorte 1895/1904: 1,62 9/6): in Caffel ETr- franfungen tamen zur Anzeige im Landespolizeibezirk Berlin 201 (Stadt Berlin 140), in den Meg--Bezirken Arnsberg 106, Düsseldorf 114, Magde- burg: 113, Merseburg 101, Potsdam 102, Schleswig 116, in Hamburg 101, Kcepenhagen 51, London (Krankenhäuser) 128, New York 299, Paris 78, St. Petersburg 72, Stockholm 34, Wien 61; desgl. an Keuchhusten in Borxhagen-Rummelsburg Erkrankungen wurden gemeldet in Nürnberg 27, Hamburg 26, Kopenhagen 32, London (Krankenhäuser) 45, New York 101, Wien 46;

ferner wurden CGrkrankungen angezeigt an

Steiermark

Peters-

. Februar)

Scharlach im Lndespolizeibezirk Berlin 160 (Stadt Berlin 99). in Breslau 23, in den Neg.-Bezirken Arnsberg 120, Düsseldorf 136, in Hamburg 44, Budapest“ 102, (Edinburg 21, Kopenhagen 47, London: (Krankenhäuser) 129; New Vork 522, Odessa 23, Paris: 53, St, Petersburg 99, Prag 24, Wien 66; desgl. an Mafern- und Nöteln in Nürnberg 35, Ham- burg 59, Budapest, 41, Kopenhagen 35, London (Krankenhäuser) 211, New York 347, Paris 224, St. Petersburg 58, Wien 176; desgl. an Typhus in New York 31, Paris 38, St. Petersburg 36.

Das Kaiserlide Gesundheitêamt meldet den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche aus: Flinëbach; Amtsbezirk Sinsheim, Großh. Baden, und Schwerin, Medizinalbezirî Schwerin, Großh. Meklenburg:Schwerin, am 16. März, aus Golzengut; Kreis Dram- burg, Neg.-Bez. Köslin, am 15. März, sowie aus Waltersberg, Be- zirksamt Weilheim, Neg.-Bez. Oberbayern, am 16. März 1911,

Das Erlöschen der Maul- und Klauens eue ist gemeldet vom Schlachtviehhofe zu Breslau am 16. März 1911.

Malta. In Malta find durch eine Regierungkverfügung vom 9. d. M. Athen und Piräus als durch Genickräampf (eaingitis corebrospinalis) verseucht erflärt wordem. SHerfünfte von bort unterliegen den vorgeschriebenen gefündheitöpolizeilihhen Müßnahumen.