Seyda: Und wo sind die „Nedalteurer) — Meine ‘ Herren, |
ih kann mi doch nicht_ mit Ihnen _in eine Privatunter- haltung einlassen. — Meine Herren, dazu kommt die ganze Stellung der polnischen Presse in Schlesien, die immer und immer: wieder darauf drängt, daß die polnisch sprehenden Oberschlesier und Posener ihre Ersparnisse zu diesen Volksbanken tragen sollen, weil diese ein Mittel im Kampf gegen das Deulschtüm seien (Abg. Mertin-ODels: bört, Föôrt!), und die geradezu zum Ausdruck bringt, daß die Aus- fehtung des Nationalitätenkampfes mit Hilfe dieser Genossenschaften vom wirtschaftlihen Gebiete aus geführt werden soll. (Abg. Mertin- Oels: Hört, hört!)
Wenn Ihnen nun diese Gründe noch nicht genügen, so will ich hier eine Feststellung eines landgerihtlihen Urteils vortragen, das Herr Abg. Seyda genau kennt; es ist nachher zwar vom Kammer- gericht aufgehoben, aber die tatsähliche Feststellung ist dadur nicht zerstört worden. Es handelt sich darum, daß der Abg. Seyda wegen cines Verstoßes gegen das alte Vereinsgeseß angeklagt war; er ist von dem Landgericht in Beuthen verurteilt, von dem Kammergericht aus Gründen, auf die {ch nachher kommen werde, freigesprochen worden. In diesem Urteil heißt es:
Diese Volksbanken suchen notorisch den Perfonalkredit der mittleren Erwerbstände in Stadt und Land, der kleinen Hand- werker, Kaufleute und Gewerbetreibenden, der Bauern und lohn- arbeitenden Klassen an sich zu reißen und die so begründete wirt- \chaftlihe Abhängigkeit zu einem schr wirksamen sfozialpolitischen und nationalpolnisGen Kampfmittel zu machen. Sämtliche bisher geschaffenen Volksbanken sind begründet von Mitgliedern der groß- polnischen Partei, die auch zum großen Teil dur ihre polnische Agitation bekannt sind. Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls regelmäßig hervorragende Borklämpfer der großpolnischen Feste und Agitationen.
Es kann nah allen diesen Tatsahen keinem Zweifel unterliegen, daß die Volksbanken lediglich geschaffen sind, um sih in den Dienst der großpolnischen Bewegung zu stellen, deren Ziele und Tendenzen eben gekennzeichnet sind.
Nun habe i bereits erwähnt, daß das Kammergericht dieses Erkenntnis aufgehoben hat. Aber weshalb? Es hat gesagt, eine Verletzung des Vereinsgeseßes — es sollte nämlich die zur Gründung einer fol&cu Bank berufene polizeilih nit angemeldete Versammlung als cine politishe angesehen werden — läge nur dann vor, wenn entweder die Absicht, auf öffentlihe Angelegenheiten einzuwirken, auch den Gegenstand der Erörterung oder Beratung in jener Versammlung gebildet hätte oder wenn die politischen Ziele der Bankgründung aus- drüklich in dem Statut erwähnt wären. Beides sei nicht der Fall. „Aus dem angefochtenen Urteil", so heißt es am Schluß der kammer- gerihtlihen Entscheidung, „ist aber zu entnehmen, daß die Statuten Hierüber nichts enthielten, daß man über die leßten Endziele der Bank- gründung schon einig war und daß man deshalb über sie niht zu ver handeln brauhte und nicht verhandeln wollte.“
Also daß etwa die tatsächliche Feststellung des Landgerichts auf einer rechtlich unzulässigen Grundlage beruhte, ift in keiner Weise der Grund der Aufhebung gewesen, und deshalb glaube ih mi auch jeßt hier auf diese Feststellung dieses landgerichtlihen Urteils mit Fug uud Necht berufen zu dürfen.
Nun fragt der Herr Vorredner, weshalb man denn, wenn dem so sei, nit mit der Klage auf Auflösung gegen die Genossenschaften vorginge. Das will ich Ihnen sagen: niht aus Furcht, daß man ihren politishen Charakter niht beweisen fönnte — er ist ja {hon vom Gericht festgestellt —, sondern weil, wenn heute die eine Ge- nossenschaft aufgelöst wird, morgen an ihrer statt eine andere ent- steht ; damit ist der Sache nicht beizukommen.
Wenn nun aber diese Genossenschaften einzeln diesen Zweek ver- folgen, so wird man wohl auch folgern dürfen, daß der Verband der Gevossenschaften keine anderen Zwecke als diese im Auge hat und daß er insbesondere nach dem Vorgange in Posen nun auh eine Ver- bandskasse gründen wird, um hier die ganzen gegen das Deutschtum gerihteten großpolnischen Bestrebungen in Oberschlesien in eine Hand zusammenzufassen und — seße ich hinzu — Hand in Hand mit dem für Posen und Westpreußen bestehenden Verbande in diesem Sinne zu arbeiten. (Zuruf bei den Polen: Werden wir ohne das Nevisionsrecht auch machen!) — Das kann ich nicht hindern ; jedenfalls, meine Herren, will ih nicht Jhnen in dieser Richtung Hilfe leisten, wenn mir das Gesetz die Möglichkeit gibt, die Hilfe zu versagen ; das würde ih für gegen die Staatszwecke gerichtet halten, und dazu kann ih mich nit hergeben. (Bravo! rechts — Zuruf bei den Polen : Also vorbeiregieren!)
Abg. Leinert (Soz.): Bei meiner Aeußerung in der zweiten Lesung, daß der Abg. Graf Henkel von Donnertmarck seine Millionen in ein Warenhaus am Alexanderplaß in Berlin gesteckt habe, habe i den Abgeordneten verwechselt mit einem Grafen Hugo Hendel von Doennerémarck, der mit dem Fürsten Fürstenberg und anderen zu- sammen an einer Handelsvereinigung, A.-G., beteiligt ist. Den Vor- wurf der mangelnden Mittelstandsfreundlichkeit, den ih dem Zentrum gemacht habe, muß ih aufrecht erhalten.
Abg. Dr. Grunenberg (Zentr.) weist die Aeußerung des Abg. Rahardt in der zweiten Lesung, daß er nichts von paritätischen Arbeitsnachweisen verstehe, zurü.
Abg. Busch (Zentr.) klagt über ‘die Einschränkung der Wochen- märkte bei Kirmessen. :
Abg. Dr. Seyda (Pole): Der obers{chlesische Genossenschafts- verband hat nicht großpolnishe Bestrebungen. Ich fordere den Minister auf, mir die Namen der Redakteure vorzulesen, die in den
Genossenschaften sind. Er wird keinen einzigen Polen darunter finden. äIch fordere den Minister auf, mir einen einzigen positiven Fall vor- zutragen, sonst kommt er in den Verdacht, beweislose Behauptungen hier vor dem Hause aufgesteUt zu haben.
Minister für Handel und Gewerbe Sydow:
JFch will nur kurz auf die Anfrage wegen der Nedakteure antworten. Das Verzeichnis mit ihren Namen liegt mir vor und steht zur Verfügung. Ob die Herren noch heute alle Mitglieder sind, Tann ih niht behaupten. Daß sie es gewesen sind, kann ich Ihnen nachweisen.
Beim Etat des Ministeriums des Jnnern hält
Abg. Hammer (kons.) seine Ausführungen in zweiter Lesung über die Konkurrenz, welhe dem Handwerk durch die Gefängnisarbeit cuwächst, voll aufrecht. Der Redner wendet sich dann gegen die Aus- führungen des Abg. Dr. Schroeder-Cassel, wird aber vom Präsidenten an weiteren Ausführungen verhindert.
Abg. Veltin (Zentr.) wünscht eine weitere
Ausdehnung der
| politisches Blatt sei, und
Weinkellerkontrolle. n Abg. Dr. Lohmann (nl.) wendet sich gegen Ausführungen des
Ministers bei der zweiten Lesung, nach* denen der in Olehko-Lyck-
Johannisburg durch Lehrer verbreitete „Volksfreund“ kein partei» z gegen weitere Aeußerungen des Abg. von Bieberstein über den dortigen Wahlkampf.
Abg. Cassel (fortshr. Volksp.) weist die Behauptung des Abg. Freiherrn von Erffa zurück, daß der Freisinn ein Bündnis auf Leben und Tod mit der Sozialdemokratie abgeschlossen babe und bemerkt: Aus einem Zusammengehen bei Stihwahlen läßt \ eine solche Behauptung nicht beweisen. Ich erinnere an die Haltung eines früheren magdeburgischen Polizeipräsidenten, der zur Wahl des sozialdemokratischen Kandidaten aufgefordert hat, und an das Telegramm des Fürsten Bismarckl: Wählt Sabor. Wollen Sie etwa von dem magdeburgischen Polizei- prâsidenten oder dem Fürsten Bismarck auch sagen, sie hätten ein Bündnis auf Leben und Tod mit der Sozialdemokratie abgeschlossen ? Nach der Erklärung des Ministers sollen Leute, die eine gesicherte P oder Verwandte deutscher Nationalität haben, die unter-
altungspflihtig und politis nit verdächtig find, nicht ausgewiesen
werden. Die unteren Organe befolgen aber diese Grundsäße nicht. Die Staatsinteressen werden nicht gefährdet, wenn die Ausweisungen mit Gerechtigkeit und Milde gehandhabt werden.
Abg. Dr. Seyda (Pole) hält seine Behauptung in der zweiten Lesung aufrecht, daß mit Hilfe des Posener Polizeipräsidiums das Briefgeheimnis eines Vorstandsmit liedes eines EStrazvereins Ke worden sei. Es set festgestellt, daß ein Schußmann die Briefe aus dem Briefkasten genommen habe. Das sei im Sinne jedes anständigen Menschen eine ganz gemeine Handlungsweise. Cr hoffe, daß der Minister die Anweisung geben werde, daß in dem fommenden Prozeß alle Polizeibeamte des Posener Polizeipräsidiums ihre Ausfage abgeben. Ein Pole in Zabrze, der ih nihts hatte zushulden fommen lassen, fährt der Redner fort, wurde in der Weise ver- haftet, daß mehrere Polizeibeamte mit Revolvern in fein Zimmer eindrangen, das Treppenhaus ebenfalls mit Polizeibeamten beseßt war, und auf der Straße gleihfalls Schußleute mit Revolvern Auf- stellung genommen hatten. So behandelt man höchstens Zucht- bäusler. Ueber den Amtsvorsteher, der alles dies veranlaßt hat, habe
ih mi schon vor zwei Jahren beschweren müssen, ohne daß etwas gegen ihn gesehen ist. Diese Borgänge sind Folgeerscheinungen eines Systems. Warum soll sich der kleine Polizeibeamte auf dem Latide genieren, wenn die Zentralstelle Gesetze erläßt, die in Wider- spruch mit der Verfassung stehen ? Der stmarkenverein ist Nähr- stelle der Ausnahmegesetze, die Saat wird aufgehen. i Minister des Junern von Dallwiß: 1 ;
— Meine Herren! Der Herr Abg. Schiffer hat gestern um Auf- klärung eines Widerspruhs ersucht, der anscheinend zwischen einer Erklärung des Herr Finanzministers und einer Mitteilung des „Berliner Tageblatts" obwalte, wonach ein Artikel der „Neuen Korrespondenz“ seitens des Ministeriums des Innern den nach- geordneten Behörden empfohlen worden sci, während der Herr Finanz- minister keinerlei Kenntnis von diesem Artikel zu haben erklärt hat. Meine Herren, der Artikel der „Neuen Korrespondenz“ hat mir seinerzeit vorgelegen, und ih habe nach Benehmen mit den zuständigen Reichsinstanzen und im Einverständnis mit diesen die mir nackgeordneten Behörden auf diesen Artikel aufmerksam gemacht. Es ist das in Uebereinstimmung mit den beteiligten Neicßsinstanzen deshalb geschehen, weil bekanntlih die Wirkungen der bei der leßten Finanzreform neu eingeführten Steuern in weiten Kreisen nur in unzureichender und mangelhafter Weise bekannt sind und daher im Publikum vielfa ganz unrichtige, oft übertriebene Vor- stellungen darüber bestehen, welche Steuern überhaupt durch die Reich8- finanzreform neu eingeführt worden sind, in welchem Verhältnis die neuen Steuern zu den bisherigen stehen, welcher Teil der ersteren auf indirekte Steuern, welcher Teil auf Besiysteuern entfällt, und nament- lih au darüber, welden Einfluß diese Steuern auf die Preis- gestaltung gehabt haben. (Sehr richtig! rechts.) Der Artikel enthält, wie mir von zuständiger Seite mitgeteilt worden ift, lediglih \ach- lie, durweg zutreffende zahlenmäßige Angaben, ohne irgend welche Schlußfolgerungen oder tendenziöse, nihtsachlihe Darstellungen daran zu knüpfen, sodaß es meines Dafürhaltens im allgemeinen Interesse nur als wünschenswert angesehen werden fann, wenn das in dem Artikel enthaltene Material durch die Presse verwendet und verbreitet wird. Es würde daher nur dankbar zu begrüßen sein, wenn die Presse aller Parteischattierungen diese zahlenmäßigen Angaben benußen und zu ihrer Verbreitung beitragen wollte. (Sehr richtig! rets.)
Das Ressort des Herrn Finanzministers war dabei nicht unmittel- bar interessiert, da es sich nur um die Steuergesezgebung des Neichs handelt, sodaß er für seine Person, wie er neulich auch erklärt hat, feine Kenntnis davon gehabt hat, daß meinerseits die mir unter- stellten Behörden auf den mebrerwähnten Artikel aufmersam gemacht worden sind.
Meine Herren, der Herr Abg. Lohmann hat soeben 2 Artikel aus dem ostpreußishen „Volksfreund" verlesen und daraus die Konsequenz gezogen, daß der „Volksfreund“ nit immer- als parteiloses Blatt an- gesehen werden kann. Ich erkenne vollkommen an, daß die beiden Artikel, die der Abg. Lohmann verlesen hat, zweifellos als Ent- gleisungen von dem sonstigen parteilosen Charakter des „Volks- freundes" sich darstellen. Diese Artikel find auch bereits früher zu meiner Kenntnis gelangt, und die Schriftleitung des „Volksfreundes" ist seinerzeit darauf aufmerksam gemacht worden, daß solche Artik-l geeignet seien, den parteilosen Charakter, den das Blatt bisher inne gehalten hat, zu beeinträchtigen. Im allgemeinen glaube ih aber einstweilen daran festhalten zu sollen, daß der Grundcharakter, bie Grundtendenz des „Volksfreundes“ wohl durchweg — mit Ausnahne ganz vereinzelter Entgleisungen, die im politishen Teil eines jeden Blattes ohne absichtlihes Verschulden der Redaktion vorkommen können — eine rein nationale ist, daß seine Gesamttendenz eine aus- \{ließlih parteilose, nur auf Bekämpfung sozialdemokratisher und großpolnisher Bestrebungen gerichtete ist. Diese Tendenz kann fich meines Dafürhaltens auch des Beifalls der Nationalliberalen wohl erfreuen.
Der Herr Abg. Cassel is auf eine angeblihe Verfügung des Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen gekommen, welche Weisungen übec die Ausweisungen russisher Untertanen aus Ostpreußen enthalten sollen. Eine solche Verfügung ist seitens des Herrn Oberpräsidenten in Ostpreußen überhaupt niht ergangen. Im übrigen is in den Grenzyrovinzen seit dem Jahre 1889, in dem bekanntlich infolge des massenhaften Zuzuges aus Rußland eine Massenausweisung russischer Untertanen aus den Grenzgebieten im nationalen Interesse erforderlich geworden und vom Fürsten Bismarck angeordnet worden ist, die Praxis befolgt worden, daß, um in Zukunft die Härten zu ver- meiden, die bei der Ausweisung von Leuten, die sich seit vielen Jahren im Lande aufhalten, regelmäßig hervortreten, von vornherein den Zu- züglern mitgeteilt wird, daß ihre dauernde Niederlassung innerhalb der Grenzprovinzen nicht geduldet werden fönne, und daß fie infolgedessen auf die Genehmigung eines dauernden Aufenthal1s in Ostpreußen nicht zu rechnen haben würden. Es handelt sich also um ‘eine be- \{hränkte Aufenthaltsgenehmigung, an der wir aus nationalen Gründen
festhalten müssen, weil ein unbeschränkter Zuzug unerwünschter Glemente- aus dem Osten und eine massenhafte Anbäufung derartiger Ausländer in den Grenzprovinzen nicht geduldet werden kann. (Sehr wahr! rechts.)-
Nun, meine Herren, werden speziell in Ostpreußen im Interesse der Handelsbeziehungen usw. Ausnahmen gestattet. Die auf Grund einer beschränkten Aufenthaltsgenehmigung vorübergehend zugelassenen Russen werden aber von vornherein darüber niht im Unklaren ge- lassen, daß ihnen die dauernde Niederlassung nicht gestattet werden fann, sondern nur ein vorübergehender Aufenthalt. Zu diesem Zweck sind sie gehalten, beim Dberpräsidenten um Genehmigung ihres Auf- enthalts einzukommen. Wollte man nun ganzen Familien die Er- laubnis geben, si innerhalb der Grenzprovinzen zeitweise niederzulassen, längere Zeit dort zu wohnen, so würde es außerordentliche Schwierig- feiten bereiten, nah Ablauf der ihnen gewährten Aufenthaltsgenehmigung folhe Familien zur Vermeidung ihrer dauernden Eitnbürgerung zur Rückkehr in ihre Heimat zu veranlassen. Darum is} früher daran féstgehalten worden, daß in der Regel nur Einzelpersonen, welhe um die Erlaubnis nachsuchen, sich vorübergehend im Snlande aufzuhalten, der Aufenthalt in den Grenzprovinzen gestattet wird. Fedoch is neuerdings mit Rücksicht auf dringende Wünsche Einzelner diesen ausnahmsweise die Ver- günstigung gewährt worden, thre Familien nachklommen zu lassen, wobei sie sich verpflichteten, etwaige Söhne, wenn sie ein gewisses Lebensalter erreiht haben würden, zum Sqchulbesuch tin ihre Heimat zurückzushicken, damit wenigstens solhe Kinder ih nicht dauernd bei uns einbürgerten. Ich halte diese Maßnahme aller- dings nicht für zweckmäßig, glaube vielmehr, daß es sih empfiehlt, dort an dem früheren Verfahren festzuhalten und nur Einzel- personen vorübergehend zuzulassen, um eine Trennung der Familien- glieder voneinander dur demnächstige Zurückverweisung heranwachsender Söhne nach der Heimat für die Zukunft zu vermeiden.
Der Herr Abg. Seyda hat dann 3 Fälle zur Sprache gebraht. Zunächst den Fall Michaltschak, in dem ein Mann andere Lute zu einem Einbruch angestiftet haben soll. Es ist be- hauptet worden, daß er Beziehungen zur Polizei gehabt habe, weil er — fo habe ih den Herr Abg. Seyda verstanden — gelegentlich Unter- stüßungen von der Polizeibehörde erhalten habe. Mir ist dieser Fall einstweilen nur aus Zeitungsnachrichten bekannt; irgend einen Zu- sammenhang mit der politischen Polizei habe ich aus den Zeitungs- artikeln, die mir vorgelegen haben, nicht entnehmen können. Ich habe aber Bericht erfordern lassen und werde natürlich die Sache weiter verfolgen; falls irgendwie Beziehungen zur Polizei ih herausftellen sfollten, würde selbstverständliß die notwendige Konsequenz gezogen werden, sofern der Mann tatsächlich “si der Provokation oder \lrafbarer Handlungen * {uldig gemachk haben sollte. Einstweilen bin id aber — wie gesagt — noch nicht in der Lage, nähere Auskunft zu erteilen, da der Bericht noch nit ein- gegangen ist.
Was nun den Fall des Schußmanns Kusewski anlangt, so ist mir nichts davon bekannt, daß er ein vorbestrafter Lehrer ist. Es wird indes auch hierüber Bericht eingefordert werden. Einstweilen aber glaube ih, es als undenkbar in Abrede stellen zu sollen. Der Schußmann Kusewski hat den Auftrag erhalten- in einem Hause den Zuzug einiger bestimmter Personen zu fontrollieren. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Er ist in das betreffende Haus gegangen und hat nah seinen Angaben ledigli nachgesehen, ob aus den an den Türen angehefteten Visitenkarten (Heiterkeit) oder Schilder die Anwesenheit der Betreffendcn zu ersehen fei. (Abg. Hoffmann: Hat Klinken gepußt! Heiterkeit. Zuruf des Abg Seyda.) Er leugnet ganz entschieden, daß er einen Briefkasten ge- öffnet und den Inhalt ganz oder teilweise an sich genommen habe. Der Staatsanwalt hat die Einleitung eines Verfahrens abgelehnt Darüber habe ich nicht zu befinden ; das interessiert mein Ressort nicht ; die Sache wird ja ihren regelmäßigen Gang gehen. Um aber den Sach- verhalt genau festzustellen, hat der Herr Negierungépräsident in Posen das Disziplinarverfahren eröffnet, in dem die benannten Zeugen etdlih ver- nommen werden sollen (Abg. Hoffmann: Strafverfahren war besser !), um festzustellen, ob tatsächlich ein Verschulden des Kusewski vorliegt oder nit. (Zuruf des Abg. Hoffmann: Strafverfahren war richtiger !) Das Strafverfahren kann immer noch eingeleitet werden. Das geht aber das Ressort des Innern nicht an. (Abg. Hoffmann: It bequem!) Erst nah Feststellung des Tatbestandes wird etne feste Grundlage für die Beurteilung der heute erhobenen Beschuldigungen gegeben sein. Ih muß es aber, meine Herren, unbedingt zurüdck- weisen, wenn der Herr Abg. Dr. Seyda erklärt hat, daß das Polizei präsidium einem Dieb, der auf frisher Tat ertappt worden sei, ver- gleihbar sei und daß die amtlichen Berichte des Polizeipräsidiums, die unter dem Schuße des Amtseides, des Diensteides stehen, als nit glaubwürdig anzusehen seien.
Meine Herren, der dritte Fall ist ganz neuen Datums. Et handelt si, soviel ich weiß, um einen {infolge eines Gerichts- bes{chlu}ses ges{chlossenen Verein und um eine Haussuchung infolge eines Gerichtsbeshlusses. Vorgestern ist eine telegraphishe Beschwerde det Nechtzanwaltes — ih. habe den Namen vergessen — an mich ein- gegangen. Die Sache ist alsbald — noch an demselben Tage — dem Negierungspräsidenten zur weiteren Ermittlung übersandt worden- Ih bin also niht in der Lage, heute über die Details Auskunft zu geben.
Was den von Herrn Seyda zum Schluß erwähnten Fall eines Mannes, namens Kirßsonk, anbetrifft, so ist mir von dem Herrn Unterstaatssekretär Holz soeben mitgeteilt worden, daß er bereits im Fahre 1909 ausdrücklich hier festgestellt hat, daß eine Provokation seitens des Mannes nicht stattgefunden hat. (Heiterkeit bei den Polen und den Sozialdemokraten.)
Abg. Hir \ ch - Berlin (Soz.): Die Aufklärungsarbeit der Regierung bezüglih der Reichsfinanzreform wird keine Aufkflärungsarbeit, sondern eine richtige Tendenzarbeit sein. Jch müßte stundenlang reden, wenn ih auf all die Angriffe, die bei der zweit-n Lesung gegen uns ge- richtet worden sind, antworten sollte. Besonders die Nede des Abg- Gronowsfi vom Zentrum war ein Sammelsurium von Unwahrheiten-
Präsident von Kröcher ruft den Nedner wegen dieses Ausdru zur Ordnung.
Abg. H ir \ ch (fortfahrend) : fompromittiert Preußen vor dem Auslande. Die Beschuldigung gegen meinen Genossen Bebel, daß er einen Beamten der politl]@en Polizei bestohen hätte, hat dieser schon selbst in einem offenen Briefe zurückgewiesen. Hoffentlich hat ihn der Minister gele]en-
(Schluß in der Dritien Beilage.)
„ des Volkes ab; die
Die preußische Ausweisungspolitik
: Dritte Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
M Be
Berlin, Sonnabend, den 25, März
191A.
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Die Begründung des Moabiter Urteils zeigt, daß unsere Be- hauptungen über, das Vorgehen der Polizei vollständig rihtig gewesen sind. Der Minister muß von seinen Untergebenen fals informiert worden sein, sonst hätte er nicht bei der zweiten Lesung alles bestreiten Tönnen, was die Polizei in Moabiti getan hat. (Abg Hoffmann: Der Herr Minister \{hweigt !) Gas | Abg. Meyer- Tilsit (kons.): Der „Ostpreußische Volksfreund" — ih kenne ihn ganz genau — hat lediglich eine nationale Tendenz und rider sich nur gegen die Sozialdemokratie. In der Zentralstelle zur R Sat die fich gerade um die Verbreitung des preußischen Volksfreundes" bemüht, sißen nicht nur Kon- servative, sondern auch Uberale, wie z. B. Prof. Walther Simon. Jch komme auf den Fall des konservativen Generalsekretärs Kunße zurüd, scheide dabei die politishe Seite aus und behandele nur das rein bürgerliche Verhalten des Herrn Kuntze. Dieser hatte die „Schöneberger Bürgerzeitung“ erworben, der Fübere Besißer machte Konkurs, und in dem Verfahren erging zuungunsten des Herrn Kuntze eine einstweilige Verfügung; in dem weiteren Verfahren, das sich um die Uebertragung des Verlagsrehts der Zeitung auf Herrn Kunße drehte, hat das Gericht zunächst nicht den eidesstattlichen Aussagen des Herrn Kuntze, sondern denen seines Gegners geglaubt und ein Urteil gefällt, das die bürgerliche Chre des Herrn Kunye als zweifelhaft erscheinen lassen fonnte. Die „Königsberger Hartungsche Zeitung“ hat von diesem Urteil gegen Herrn Kunge Gebrauch gemacht, dieses Urteil ist aber vom Kammergericht ausgehoben worden. Als der Kläger dann die Hauptklage gegen Herrn Kuntze anstrengte, wurde er vom Landgericht abgewiesen, und der Kläger hat dagegen keine Berufung eingelegt. Daher war es durchaus verwerflih, wie die „Königsberger Hartungsche Zeitung“ die bürgerliche Ehre des politischen Gegners angriff. Wir lassen Herrn Kunze nicht fallen, wir lassen ihn für die konservative Sache weiterarbeiten, die für ihn Ueberzeugungsfahe ge- worden ist. Die Bezeichnung der konservativen Partei als Junkerpartei ist eine Kränkung und Beleidigung der vielen bürger- lichen Mitglieder der konservativen Partei. Jch bin stolz auf mein bürgerliches Blut von Vater- und Mutterseite her. Wir Bürgerlichen gehören nit zur konservativen Partei, weil wir im Schlepptau der Junker gehen wollen, sondern weil die konservative Partet eine Volkspartei und sogar eine volkstümliche Partei ist. Die, adligen Mitglieder - sind nicht gewählt, weil sie Adlige find, sondern weil sie das Vertrauen der Wähler haben, und fie arbeiten hier im Parlament und in den Kommissionen mit derselben Pflichttreue mit wie die Bürgerlichen. Ich bestreite die Nichtigkeit der Behauptung, daß die konservative Partei jemals eine Parole des Zusammengehens mit der Sozialdemokratie ausgegeben habe; meine Partei ist und wird stets sein die ent- s{lossenste und entschiedenste Gegnerin und Feindin der Sozial- demokratie. Wir wollen niemals das Recht des einzelnen Sozialdemokraten verkümmern, aber Sie als Partei richten sch so gegen den Staat, daß dieser seine Pflicht - ver- säumen würde, wenn er Ihnen als Partei nicht anders gegenüberstehen wollte als den anderen Parteien. Sie sind als Partei niht politisch gleihberechtigt. Ihnen müß der Staat anders gegenüberstehen als allen bürgerlihen Parteien. Daß der Abg. Gyßling als Vertreter unserer ostpreußishen Hauptstadt Königsberg in den Reichstag eingezogen ist, hat uns Konservative alle gefreut, er sollte mit uns zusammen gegen die Sozialdemokratie kämpfen. Wenn in Moabit einzelne Ausschreitungen der Polizei vorgekommen sind, so kann man das den Beamten nit verübeln, sie lind bis aufs “Blut gereizt worden. Dem - - Abg. Lohmann erwidere ih, daß der Bauernbund in seiner Agitation demagogish ist; er behauptet, daß die Großgrundbesiter das Volk ausbeuten; in seiner Presse ist z. B. gesagt worden, daß 1870 die Offiziere hint:r der Front gestanden hätten und daß die Bauernföhne die Siege erfohten bäâtten. Solche Ausla\sungen gegen politische Gegner muß man auf das tiefste bedauern. /
i Abg. Schiffer -Magdeburg (nl.): Meine Freunde sind bereit, in dem Kampf unter den bürgerlichen Parteien jede unnüßze Schärfe zu vermeiden und sich auf das Sachliche zu beschränken. Ich habe bei der zweiten Lesung auf eine Aeußerung des Abg. von Pappenheim gegen den Minister von Moltke hingewiesen und im Zusammenhang damit von der {hled,ten Kinderstube gesprocken ; ih habe mich inzwischen über- eugt, daß jene Aeußerung des Herrn von Pappenheim fih niht gegen den Minister Moltke rihtete. Wir leiden unter einer Unmasse von Gesetzen, wir ersticken unter geseßlichen Bestimmungen, und das gilt besonders von den Strafgeseßen ; ganz veraltete Polizeibestimmungen sind tmmer noch in Geltung. Das stumpft das NRechtägefühl A ab; Strafe gilt, nicht mehr als Vergeltung, jondern als ein Zufall. Im Jahre 1909 sind wegen Vergehen gegen JeihSgeseße 500 085 Bestrafungen vorgekommen, fo daß also jeder 130. Mensch in Deutschland eine Strafe erlitten hat ; dazu kommen noh ebensoviele Bestrafungen wegen Verstößen gegen Landesgesetze und dann nicht weniger als fünf Millionen Polizeistrafen, insgesamt also sechs Millionen Bestrafungen. Man kann nicht von jedem ver- langen, daß er die Unmasse der Polizeiverordnungen kenne, die Polizei- berordnungen sind eine Quelle immerwährenden Aergers, namentlich für die gewerblichen Kreise ; die gewerbepolizeilichen Ueberschreitungen find zahllos. Eine ganze Reihe von Polizeiverordnungen ist vom Kammergericht oder vom Oberverwaltungsgeriht wieder aufgehoben worden, in den leyten zehn Jahren 71, die bis 1843 zurüdck- gehen; auf Grund aller dieser Verordnungen sind also rets- ungültige Strafen verhängt worden. Auch kommunale Steuer- ordnungen, sind für rechtsungültig erklärt und aufgehoben worden. Vas ist nicht geeignet, die Autorität zu stärken. Bei den Steuer- ordnungen ist die Sache um so s{limmer, als es sih oft um große Veträge handelt, wie z. B. bei der Umsaßsteuer und der Wertkt- ¿zuwachssteuer, deren Beseitigung die Finanzen der Gemeinden in Un- ordnung bringen kann. Alle Poslizeiverordnungen und Steuer- engen. sollten, bevor sie erlassen werden, sorgfältig auf ihre eg ogllligteit geprüft werden. Es handelt sich hier um die rug der Stkaatsautorität und um die Rechtssicherheit. Wir für bi, prüfen, wie auf geseßlihem Wege eine sichere Grundlage ür die Nechtsgültigkeit der Verordnung geschaffen werden kann.
Minister des Jnnern von Dallwißt:
Meine Herren! Es i} richtig, taß die Zahl der Polizei- verordnungen eine außerordentlich große ist. Das hängt mit der Entwicklung der Monarchie zusammen. Es is aber tunlichst dahin Fürsorge getroffen, daß obsolet gewordene Verordnungen auf- gehoben werden, und es i ferner angeordnet worden, daß neu zu erlassende Polizeiverordnungen der unteren Instanzen der vorgeseßten Instanz zur - Prüfung eingereiht werden, bevor le erlassen werden. Die Schwierigkeit wird aber nicht ganz überwunden werden können, solange wir eine Nachprüfung der Rechtsgültigkeit, sei cs dutrch Gerichte, sei es durch die Verwaltungs- Ne, haben und auch ‘nit entbehren können. Wie durch eine Einreiung der Polizeiverordnungen an die höchste Instanz, an die
derartig mit Geschäften überlastet ist, daß fie kaum in der Lage sein würde, sch dieser neuen Avfgabe zu widmen, Abhilfe geschaffen werden könnte, das vermag ih zur Zeit niht zu übersehen ¿zumal — was 1ch besonders betonen möchte — auch die Ansichten der höchsten Gerichte, sowohl der Zivilgerichte als auch der Verwal- tungsgerichte, bisweilen eine Aenderung erfahren. So sind z. B. vom Kammergericht ursprünglich die Polizeiverordnungen, welche das Woffentragen behandeln, für ungültig erklärt worden; in späterer Zeit hat das Kammergericht sie aber für gültig erklärt. So ist ferner z. B. das Wertzuwachsstatut der Gemeinde Schöne- berg ursprünglich vom Oberverwaltungsgeriht für gültig, später aber für ungültig erklärt worden. Das sind Schwierigkeiten denen auch durch die allerkompliztiertesten Kautelen niht ganz wird entgegengetreten werden können.
Der Herr Abg. Hirsh hat vorhin wieder einmal die Moabiter Vorgänge erörtert. Ih würde darauf nicht eingehen, da ih mich in der ersten Lesung hierüber ausführlihß geäußert habe, wenn nicht in der Zwischenzeit ein Novum eingetreten wäre. Das ist der Umstand, daß tas mehrfah erwähnte Urteil des Landgerichts in der Moabiter Strafsache inzwischen zur öffent- lichen Kenntnis und auch zu meiner Kenntnis gelangt ist. Der Herr Abg. Hirsh hat die Gelegenheit wahrgenommen, Ihnen aus dieser Entscheidung den Passus vorzutragen, -der {ih auf die Mißgriffe der Schußleute bezieht. Es find vom Gericht in 20 Fâllen Mißgriffe als festgestellt erachtet worden, die Jhnen der Herr Abg. Hirsch vorhin in extenso vorgetragen hat. Er hat aber überfehen, Ihnen das sih anschließende Urteil über das Verhalten der Schußzmannschaft vorzutragen, und ich gestatte mir, dieses Versäumnis nachzuholen. Jn der Entscheidung heißt es wörtlich:
Die in Betracht kommenden Beamten haben in allen diesen und ähnlihen Fällen Amtsüberschreitungen begangen. Die Mißgriffe seßten aber erst am Abend des 26. September ein. Die Beweis- aufnahme hat ergeben, daß bis dahin nicht das mindeste nah dieser Richtung hin vorgekommen ist, vaß die Shußzmannschaft vielmehr ihres Amtes unter den s{chwierigsten Verhältnissen mit bewundernwerter Ruhe, Besonnenheit und Zurückhaltung ge- waltet hat. (Hört, hört! rets.)
Es ist nicht zu vergessen, daß die Ansprüche an die Körperkräfte, die Geduld, die Pflicttreue und das Ehrgefühl der Beamten nickt höher gespannt werden konnten, daß die Beamten tagelang die rohesten Beschimpfungen (hört! hört! rechts), Steinwürfe und Schüsse über fich ergehen lassen mußten, daß viele von ihnen, mancher nicht unerheblih, verleßt wurden, und daß sie alle unaus- geseßt in Lebenégefahr standen. (Hört! hört! rets.)
Bei diefer Gelegenheit möchte ih auf eine Aeußerung des Herrn Abg. Dr. Liebknecht in der zweiten Lesung zurückommen. Herr Abg. Uebknecht bat damals behauptet, daß die von mir bei der ersten Lesung gegebene Darstellung der Vorgänge in Moabit im Widerspruch stehe mit den Feststellungen des gerihtlihen Urteils. F habe nun mehr das Erkenntnis mir daraufhin näher angesehen und kann Ihnen mitteilen, daß meine Sachdarstellung in allen wesentlichen Punkten ledigli bestätigt wird (Hört, hört ! rechts) durch die Feststellungen des Gerichts, die in der mir vorliegenden Abschrift von Seite 25 bis Seite 41 reichen, also ung-fähr 16 Spalten in Anspruch nehmen. Uebrigens ist die Zahl der Ausschreitungen, die hier festgestellt worden sind, noch erheblich größer als die von mir vorgetragenen, und die einzelnen Fälle stellen sich nah den gericht lien Feststellungen als noch viel gefährliher und viel kraßser dar, als ih sie damals in erster Lesung geschildert habe. (Hört hört ! rets.) at
Der Herr Abg. Uebknecht bat ferner behauptet, daß die Polizei allein Schuld trage an den Unruhen, daß „ganz geringfügige Unruhen gelegentlich vorgekommen sein mögen, die vorwiegend aber zweifellos durch die Streikbrecher provoziert“ worden sind. Jch muß den Herrn Präsidenten bitten, mir zu gestatten, einen ganz kurzen Passus aus der allgemeinen einleitenden Darstellung des Erkenntnisses vorzutragen.
Allmählich bildeten sich auf den Straßen des Arbeiterviertels sowie auh in der Turmstraße am Tage, meistens aber nah Fabrik- {luß Abends zwischen 7 und 8 Uhr Zusammenrottungen, die bis in die ersten Morgenstunden fortdauerten. Die zusammengeströmten Massen, die nah Hunderten, ja Tausenden von Personen zählten, bestanden aus Streikenden, Arbeitern mit ihren Frauen und Kindern, Neugierigen und halbwüchsigen Burschen und Mädchen, die zu jedem Unfug geneigt sind und ihre Freude an Ruhestörungen finden und sich darin hervortun. Laternen wurden ausgelös{t und zer- trümmert, Angriffe auf einzelne Schußleute verübt und Sachbeshädigungen aller Art vorgenommen. Die Feuerwehr wurde wiederholt grundlos alarmiert, auf der Straße wurden Feuer an- gezündet. Die Shußmannschaft war gezwungen, durch Absperrungen der gerade vom Auflauf betroffenen Straßen eine Vergrößerung der Massen zu verhindern. Alle ihre zunächst gütlichen, dann immer energisher wiederholten Aufforderungen zum Auseinandergehen wurden von der Menge durch Heulen, Johlen und Schreien beant- wortet. Die Schußleute wurden mit Aeußerungen, wie „Blut- hunde, Spißbuben, Halunken, Lausejungen, Ochsen, Dickköpfe, Bauernjungen —
— hier kommt ein Ausdruck, den ih nicht wiedergeben kann —
{ießt die Blauen tot, besorgt den Bluthunden den Kitt“ be- {impft. Aus der Menge, von Schanklokalen, aus den Fenstern und Balkonen wurden sie mit Steinen, Kohlen, Tellern und Flaschen derart beworfen, daß die Straße mit Scherben wie übersät und für die Berittenen unzugänglih war, Auh Schüsse wurden aus den Häusern abgegeben. Die Schußmannschaft er- hielt den Befehl, die Schüsse zu erwidern, die Beteiligten von Fenstern und Balkonen durch Androhung weiterer Schüsse zurückzutretben und gegen die Menge mit Waffengewalt vorzugehen.
Zentralinstanz, die einerseits auch nit unfehlbar, andererseits aber
Häuser, welche sie hinter sich vershloß, sodaß die Straße plößlich menschenleer war. Dann aber, wenn die Schußzmannschaft ih entfernt batte, brach sie roieder hervor und betätigte sh in derselben Weife. Diese Auftritte wtederholten sich immer von neuem bis in die frühen Morgenstunden, in denen die Tumultuanten si von selbst zerstreuten. Da die Ausschreitungen der erwähnten Art tagelang fortdauerten, ents{chloß sich die Polizei am 27. September 1910 zu einem besonders energishen Einschreiten. Hierdurch wurde der Tumult im wesentlichen gebrochen. Meine Herren, das sind die gerichtlichen Feststellungen, denen gegen- über der Herr Abg. Liebknecht, der sich dauernd auf dieses Urteil und seine Seststellungen in der zweiten Lesung berufen hat, behauptet hat, daß die Polizei allein die Shuld trage an den Unruhen- daß ja geringfügige Unordnungen gelegentlich vor- gekommen sein mögen, die vorwiegend aber zweifellos durch die Streikbrecher provoziert worden seien.
L O Pen, es ift dann vorhin noch von dem Herrn Abg. Hirsch gesagt worden, daß die Polizei die Aufklärung des Falles Her- mann nicht herbeiführen könne oder wolle. (Sehr richtig! bei den T a a E p Lac daß die Polizei zur C V f p fli i e î as getan hat, was ihre Pflicht und Schuldig-
Hermann ist am 27. September, Abends, in der Wiclefstraße, nahe der Beusselstraße, verleßt worden, in sein Wohnhaus MWiclef- straße 31 gegangen und von dort von 2 Privatpersonen zu der Unfall- station in der Eras8musstraße gebracht worden. Von der Unfallstation aus ist er bereits um 84 Uhr nach dem Krankenhaus Moabit, Turmstraße, eingeliefert worden. Es sind amtlihe Verhandlungen am 28. September zur Aufklärung dieses Vorfalls eingeleitet worden. Am 3. Oktober ist er im Krankenhaus gestorben. Am 4. Oktober sind die vorgeschriebenen Anzeigen über den erfolgten Tod von dem Kranken- haus an die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium, Abteilung 1V, abgesandt worden.
L Die Staatsanwaltschaft hat sofort durch das Gericht die Leichen- öffnung, die Abteilung IV sofort die Ermittlung zur Aufklärung des Sachverhalts durch das Kommando vornehmen lassen.
Das Obduktionsprotokoll ist am 11. Oktober von der Staats- anwaltshaft an Abteilung TV gegangen und - mit den inzwischen beendeten Erwittlungen am 21. Oktober an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben.
Nach Bekanntwerden- der Angaben der Belastungszeugen in dem Strafkammerprozeß Anfang Dezember sind sofort weitere Ermittlungen aufgenommen. Nach den Angaben der Zeugen sollte fich der Vorfall gegen 9 Uhr Abends auf menschenleerer Straße zugetragen . haben. Die Feststellungen haben ergeben, daß diese Angaben unzutreffend sein mußten; denn Hermann war bereits um 49 Uhr von der Unfallstation Erasmusstraße laut Kontrollbuh der Unfallstation nach dem Kranken- haus Moabit gebracht worden.
Diese Ermittlungen find der Staatsanwaltschaft unterm 13. Dezember zug-gangen mit dem Antrage, alle aus den“Kom- man dolisten festgestellten und mit Namen angeführten- in Frage kommenden Beamten alsbald vor die Strafkammer als Zeugen laden zu lassen. Die Ladung ist nicht erfolgt. Aus welchen Gründen entzieht sich meiner Kenntnis.
Am 20. Februar sind die Belastungs8zeugen auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft vom 24. Januar vom Amtsgericht verhört worden; weitere Zeugen unmittelbar von der Staatsanwaltschaft am 1. und 4. März.
: Am 7. März find die Akten wieder bei dem Polizeipräsidium eingegangen und mit den abgeschlossenen weiteren Ermittlungen am 16. März dorthin zurückgesandt.
Deégleiben find Ermittlungen vom Poslizeipräsidium in den anderen im Urteil festgestellten Fällen veranlaßt worden und auh an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Ich darf mich der Hoffnung hingeben, daß die Aufklärung dieser Vorfälle durch die Staatsanwalt schaft demnächst gelingen wird.
In dem Fall Hermann liegt mithin ein bisher unaufgeklärter Widerspruch zwishen den Zeugenaussagen, auf die fich die Feststellungen des Gerichts beziehen, und den Angaben bezw. Eintragungen auf der Unfallstation vor. (Zurufe von den Sozial- demokraten: Und die Schugtleute ?) Nach den Zeugenaussagen foll er nah 9 Uhr auf einer menschenleeren Straße verleßt worden sein; dagegen ist er nach den Eintragungen in das Krankenbuch der Unfall- station bereits um 84 Uhr nach erfolgter Verbindung nah dem Kranken- hause Moabit weggeshafft worden, sodaß er danach bereits bald nach 7 Uhr verleßt sein mußte, zu einer Zeit, als tatsählich der offene Aufruhr in der Gegend tobte und die Polizei gezwungen war, wiederholt Angriffe mit blankem Säbel auf die Menge zu tun (Zurufe von Sozialdemokraten: Im Urteil steht das Gegenteil! — Nufe rechts: Ruhe!) — Nach den Feststellungen des Gerichtsurteils find um 7 Uhr Abends Ausschreitungen in den Straßen begangen worden, dîie die eben von mir erwähnten Konsequenzen gehabt haben. Meine Herren, ich will nun hoffen, daß es der Staats- anwaltschaft und dem Gericht gelingen wird, diefen Widerspruch und den ganzen Vorfall aufzuklären. Mag dem aber sein, wie ihm wolle, das steht fest, daß das traurige Schicksal des Herrn Hermann allseitige Teilnahme und lebhaftes Bedauern mit Recht hervorgerufen hat. Andererseits ist dieser Vorfall aber wiederum ein erneuter Beleg dafür, welche {were Verantwortung alle diejenigen auf sich laden die bei solhen Gelegenheiten an Tumulten mitwirken, sie anregen, und die durh Wort und Schrift den Geist des Aufruhrs und der Widerseßlihkeit fördern und nähren. (Bravo! rechts. Unruhe. Zuruf des Abg. Hoffmann: Und die Mörder ?)
Abg. Nissen (Däne): Gegenüber dem Minister muß ih meine Ausführungen in zweiter Lesung über die Kreisi\parkaässe in Hadersleben voll aufredt erhalten. Das Landgericht in Flensburg und das Ober-
landesgeriht in Kiel baben \ih auf den Standpunkt der Gemei Schottburg gestellt. Die Revision vor dem Reichsgericht i ola
Sobald dies geschah, zersttebte die Masse und flüchtete in die
selbe Ergebnis haben. Die Gemeindevertretung von Schottb | einstimmig erklärt, daß man gar nicht an den Verkauf a Stad a