/ / _mit Personenbeförderung vorgekommenen [lt im
chen Ei enbahnen ausschließlich der bayerischen) im Fahre 1890 bei den Zügen ea A E E 2 Sk P L 8 g 2 [3A | 2 | N —
A120 U T L 3 4 1 1G 19 T 8
Es verspätéten- fahtplanmäßige:
ur Personen- und Güter-
beförderung gleichzeitig dienende Züge
Über 30 uten
Nachweisung der auf deu T S R E E E In ‘den fahrplanmäßigen-
e
Die Verspätungen wurden verursacht durch:
Scadhaftwerden der Fahrzeuge: Warten auf
an den Achsen Freiwerden der in Folge von |
Heiß-
laufen
olge der
pâtungen wurden
Anschlüsse versäumt bei:
A Von den Vers en (Spaltén 9, 12 und 15) entfallen auf : M
atmosphärische
mangelhaften Cie
Zustand und
Personenzüge
Sénellzü S über 20 Minuten
über 10 Vinuten verlängerten Aufenthalt
verlängerte rzeit g ias auf den Stationen bei:
ütern
an an den | an den | son-
Federn | Rädern | tigen Theilen
)
Zur Personen- {und Güter- beförderung gleichzeitig
gaben în den
welhem die
Veb Züge, fesi
eisenden, Um-
X) Züge
Bezeichnung Bru
ignisse
davon fallen der
davon fallen der eigenen Bahn zur | Zug-
davon fallen. der eigenen Bahn zur
eigenen Bahn zur
egenzüge 2c. uer im
Achs-
der
Eisenbahnen.
Laufende Nummer.
befindlichen Bahnen. -
dienenden
Länge der am Schlufse des Jahres im Betriebe Davon sind zwei- und mehrgeleisig.
Kilometer.
Zügen wurden zurüdckdgelegt :
Zugkilometer.
Last und zwar:
im Ganzen
auf 1 000 000 Zug-
|st und zwar:
18, nah
Last und zwar: | kilometer | kilometer
im Ganzen
kfilometer (Spalte 5)
E S der in: den Spalten
Zug- 9, 6 und 7 be- filometer zeichneten Züge (Spalte 7)}
Geometrishes Mittel der An Reihenfolge der Bahnen festgestellt ist.
Spalten 17 und
Anzahl.
Main-Neckar-Eisenbahn . Heisisde Ludwigs-Eisenbahn . . ezirk der Königl. Eis. -Dir. Köln (linksrh.) S Z e Elberfeld Medcklenburgishe Friedrich Franz- Eisenbahn Bezirk der Königl. Eis.-Dir. Frank- furt M ae Ge Werra-Eifenbahn „ Bezirk der Königl. Eis. -Dir. Köln (re{chtsrh.) ” ” o o Magde- burg . Ae E Eisen- a n . . . 0 . , o . . . Bezirk der Königl. Gis.-Dir. Berlin o ” r o Hannover - r e o Altona Neustrelißz-Warnemünder Eisenbahn Bezir? der Königl. Eis.-Dir. Erfurt „ Brom- berg . Ae ¿ „ Breslau Württembergishe Staats-Eisenbahnen Säwsishe Staats-Cisenbahnen . Elsaß-Lothringische Eisenbahnen . Weimar-Geraer Eisenbahn . Oldenburgishe Staatsbahn .. Altdamm-Colberger Fisenbahn . . Braunschweigische Landes-Eisenbahn Lübeck-Büchener Eisenbahn . Saal-Eisenba n . 1s f edi de A bStAE Eisen- A Ea Ne Ostpreußishe Südba!nn . .., Butisde Staats-Eisenbabnen Stargard-Küstriner Eisenbahn Oberbessishe Eisenbahnen . Crefelder Eisenbahn Mecklenburgishe Südbahn .. Breslau-Warschauer Eisenbahn . . Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn . Halberstadt-BlankenburgerEisenbahn
G 0A D Bo
108,47 717,04
1971,80 1235,69
720,57
1425,97 207,01
99,58 289,57
950,76 528,49
20,36 933,00j
2286,87 1858,35
78,78 3092/62 2343,51 1578/95
125,64 1916/67
4218,11 3008,05 1649,08 2700,31 1379,25 68,30 413/51 122,27 79,35 158/84 90/63
95,49 961,50 , 1461,67| 546,83 116,36 j 920,23 ; 61,40 i 116,50 55/34 155,38 55,08
775,39 1085,90 807,55 1130/81 436,28 741,82 1100,17 381,06 304,71
772,77 636,11
62,40
149,03
453 018 978 663
1 633 324 748 304
259 752
2 081 558 110 375
1 708 590 2 214 097
1 671 931 2 947 971 1 234 452
91 717 2 633 860
1715 664 540 626 1043 740 1659 821 1512 006 57 046 130 878 53 079
1357515
749 348 3 088 665
6 475 659 5 220 563
670 066
4611 052 322 952
7 988 336 7445 374
12 008 617 8 236 801 3 974 986
300 594 6 007 104
6 455 148 6 195 853 5 291 278 7799 375 4 283 139
104 076 1 040 254
306 962 187 695 3 660 928 190 4 880 033 987 118
* 3 229
* 304
2327791
29 005 94 799
1 529 726 850 525
1183 374
967 29 312 538
421 827 674 693 931376
2 330 488 503 178
1252 032
4722 011 2719 162 1301 997 3518 370
899 899
567,31 902,25
453,31 897,61
az ol
366,55 380,52
393,89 248,41
248,81 308,69 268,95 373,98 188,32
198,17 140/58 172,46 303/04 133,60] 192,83
61,13 907,24
99,45
1 096 823 17
824 356 735 378
91
91 5
12 147
10
379,24 105,49
95,44 63,49
199,43
102,34 332,76
78,23 143,76
151,28 95,26 137,13} 54,13
67,09/
116,48 53/33 23,81 33,82 21,11 85,14
4:41 66,64
503,10 376,73
371,40 342,36
278,73
233,81 276,19
226,02 207,47
151,28 188,49 177,53 169,96 130,00| 156,78
133,72 110/52 74,24 104/57 89,47 77,16 67,08 66,64 55,06] 55,06 63,98) 65/60 ; 47/55 57,290 56,30 76.38 67,64 17,7 39/64 37711 37,71 21,861 27/56 17,001 17,05 19,85
19,60 24,75 24,75 9,76
9,75 5,74
S
d-W W-. W.
D". Wr WD- Up
o D P P P RPAAIN A R O N P
-
_
Odo MN D i O O D E E do J
A
-_
Do b O
DO A C O O H H ph O pk
O dD e
Summen und Durwschnittszahlen
36 154,59
11 748,59126 903 987
104 166 431
31 216 524
26 894
18 349
5,74 75,31
D J J
179,09
Die zweite Berathung des Staatshaushalts- Etats für 1891/92 wird in der gestern abgebrochenen De-
35679,89)|(11 680,33 1 679,89) (116 ait
Bemerkung: Abgesehen ‘von den oben aufgeführten Verspätungen und Anschlußversäumnifsen sind in Folge von Schneeverwehungen, Uebershwemmungen
C O E C T T T E T O
tungen X. gesehen von der Erhöhung der Löhne.
Alters- und Invaliditätsversicherung, für die Wohlthätigkeitseinrih- bätten eine ungeheure Mehrbelastung- herbeigeführt, ab- Diese Kosten seien in den
Justiz-Ministers durch den Eirfluß des Finanz-Ministers gelähmt werde, und er bitte den Justiz-Minister, in Qu in dieser Be- ziehung mehr Energie walten zu lassen. enn die etatsmäßigen
gleichzeitig nenden
Personen- die
Personen-
beförderun
zur Personen- und Güter- g
ersonen- und Güter- g gleichzeitig dienenden
beförderun
zur
Personen-
zur Personen- und Güter- L
dienenden
rderung gleichzeitig durh Ent
der Weichen baulihen Anlagen
gleisungen u. Zu-
sammenstöße anderer Züge
N gung gen de gen (Wolken- fo nen 2c.) Laufende Nummer.
Stationsdift. etreffenden
chwemmun S r eisegepäck und rüche)
F
explo
Ums
os auf sonst. Weise (Bergsturz, L
ur fremde oder eigene Uebe S(hneeverwehung
und Steuer-
A
Fuhrwerken,
a
Uo Ez S ed z3
des Ober- und Unterbaues aus\chließlich der Weiche
Maschinen und Tender Maschinen und Tender Maschinen und Tender Maschinen und Tender Maschinen und Tender
Sutgleitunaen und Zusammenstöße
Nebel, Glatteis, Reif 2c.
laden von
st
0 u. sonst. Un- regelmäßigkeiten im Fahr- u. Betriobebient
starken Personen- und Güterverkehr Rangiren, Dampfmangel (Wassernehmen der sonstige Betriebsere
Sturm und Re
von
rerrien Babnhofs- und É Streckengeleise
“i der Drehscheiben u. sonstigen
Anza Hs….
1526| 1584
4 382 13 851
4 346 60311 6 381 23 363/-
200 5 907
3 144 20438 394 1522
6 562 29 417 5 781 32 467
55 204 3 458 25 784 5 179 18 930
86 è 638 4 966 25 339
4 303 30 036 4168 22 661 1422 10 163 5 141 16 673 1 020 11 116 7 386 523 1 806
i 65 1 58 97 587 : ; 234
17112
; ed. :
60 255 685 458 47 3 086 43 Ode 177 . 5 . .
2
159 266
5 123 21391
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1118
9 293 3 309 4 553
3 896
26 692 5 915 1100 4 646 1018
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47 536 641 170
300 1654 764 511 342 248 123 93 110
7
481 19
523 144 770 3 36
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4 165 * 13
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1
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12 091| 83 263| 415 163) 93 050| 6 811| 17635
1 74610542 15) 93 1495| 319] 153| 58 7
741 559 Minuten
= 514 Tage 23 Stunden 19 Minuten. und dergleichen auf 17 Bahnen 745 Züge ganz und 755 Züge streckenweise ausgefallen, sowie 820 Anschlüsse versäumt worden.
Fm
erwägungswerth halte.
26191
Die Lage der Gesetzgebung în Bezug auf diese Frage ist diese: nach der Pensionsnovelle vom 31. März 1882 ift jeder rihterliße Beamte bcfugt, nach zurückgelegtem 65. Lebens-
batte über Titel 1 der Einnahmen des Etats der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung fortgeseßt.
Abg. Schul b (Lupit): Allen Bestrebungen gegenüber der Arbeiter- b»regung müsse das praktishe Christenthum zur Grundlage dienen. Nit nur Arbeitgeber und Arbciter müßten zusammenwirken, sondern wir alle gehörten zusammen, seien alle Kinder eines Volks und blickten auf eine zweitausendjährige Vergangenheit unseres Volks zurück. Den Wegen, welche der Große Kurfürst gezeigt habe, welhe der große König, der gesagt habe: „Ich bin der erste Diener meines Volks“, und der criîte Hohenzollern-Kaiser weiter verfolgt hätten, müßten alle gebildeten Stände auch jeßt naceifern, wie auch der junge Kaiser zu einer Sozialreform aufgefordert habe. Er sei der Regierung dankbar, daß sie jeßt den nöthigen Ernft entwickele. Die Sozialisten griffen die Regierung an, weil sie sich mit den Arbeitgebern vereinigt habe — der Staat selbst sei doch der größte Arbeitgeber —, die wüsten Agitatoren lahmzulegen, die das Volk verführten. Damit habe si die Regierung den Dank des Vater- landes verdient. Aus Mangel an Arbeitskräften würden die Land- wirthe von der intensiven zur extensiven Wirthschaft übergehen müssen. Die neue Ernte verspre%e recht wenig, und sehr hohe Preise könnten eintreten, gleihviel, ob die Zölle suspendirt würden oder niht. Wenn dana eine Gesundung der Zustände folge, so bitte er die Regierung, diese niht dadurch zu unterbrechen, daß fie große Anleihen hergebe, um irgendwelhe Arbeiten machen zu lassen und Arbeiter zu beshâftigen. Die Regierung müsse auch dann fest bleiben und die Arbeiter dahin weisen, wo sie Arbeit fänden, auf das Land. Die Landwirthe gäben zwar hartes, aber immer noch ein Brot, an dem Jeder si satt essen könne.
Der Titel wird bewilligt.
Bei Titel 13, Einnahme aus den Bergwerksabgaben 5 Millionen, bemerkt
Abg. Dr. Ritter: Die Bergwerksabgabe sei eine Bruttosteuer, da sie auf die Produktion gelegt sei ohne Rücksicht, ob sie das reine Einkommen treffe oder nicht. Das habe die Bergwerksreviere seit Jahren veranlaßt, auf die Beseitigung dieser Steuer hinzuwirken, weil sie sie als ungerecht betrachteten, In Petitionen seien die Gründe eingehend erörtert worden. Die Unbilligkeit dieser Steuer habe au die Regierung in Erklärungen des Ministers von Maybach in früheren Sessionen aneckannt und es sei der Wunsh der Regierung hervor- gehoben worden, diese Bruttosteuer zu beseitigen. Auch von Seiten des Hauses sei nah dieser Richtung mehrfach plaidirt worden. Diese Steuer sei auch eine Doppelbesteuerung, denn sie sei als Bruttosteuer auf die Produkte gelegt neben den fonstigen Staats- steuern, welhe jeßt dur die neue Einkommensteuer erhöht seien. Aug sei nit zu vergessen, daß im Verlauf der Jahre eine unge- heure Erhöhung der Belastung der Bergwerke eingetreten sei, welche nicht von dem Proéperiren der Bergwerke abhänge. Zur Zeit hätten die Bergwerke bessere Cinnahmen gegen früher, was aber in das Gegentheil wieder umschlagen könne. Pabe die Regierung in chlech- ten Zeiten die Berzwerkssteuer nicht beseitigt, so dürfe sie sie jebt nicht wegen der guten Zeiten aufrecht erhalten. Die Kosten für die
leßten zehn Jahren von 4 auf 10%%/ gestiegen. Er bitte die Regierung um eine Erklärung, ob die frühere Auffassung des Herrn Ministers von Maybach die ihrige sei, und ob zu erwarten sei, daß diese unge- rechte Steuer beseitigt werde. Der Finanz-Minister Dr. Miquel habe bei 8. 1 des Einkommensteuergesezes erklärt, daß die Regierung die Tendenz verfolge, jede niht auf das Reineinkommen gelegte Steuer zu beseitigen. Dazu gehöre auch diese Bruttosteuer, und er würde über eine entgegenkommende Erklärung der Regierung erfreut sein.
t ee für Handel und Gewerbe Freiherr von Ber- ep\ch:
Meine Herren! Im Wesentlihen stimmt meine Auffassung über die Bergwerksteuer überein mit derjenigen, welcher der Hr. Minister von Maybah in diesem Hause {on mehrfach Ausdruck gegeben hat. Ob die Bergwerksteuer ganz abzuschaffen ist, oder ob sie nur einer Reform zu unterwerfen ist, ist für mich zur Zeit noch eine ofene Frage. Sobald die auf eine Reform der Einkommen- und Gewerbesteuer abzielenden Entwürfe, die die Häuser des Landtages augenblicklich beschäftigen, ihren Abschluß gefunden haben werden, wird der Hr. Finanz - Minister mit mir in eine neue Erörterung über die Frage der Bergwerksteuer eintreten, und ih hoffe, daß wir in die Lage kommen werden, in einem wesent- lihen Theile die Wünsche der Bergbautreibenden, die ih, e wie {hon erwähnt, für berechtigt halte, erfüllen zu können.
Abg. Schmieding: Seit sieben Jahren habe auch er eine Beseitigung dieser antiquirten Bruttosteuer befürwortet und könne die Ausführungen des Abg. Ritter nur bestätigen. Er wünsche, daß in shnellerem Tempo mit der Beseitigung dieser Steuer vorgegangen werde. Redner giebt eine ziffernmäßige Darstellung über die Ver- ringerung der Dividenden verschiedener Werke in Folge der Mehr- belastung dur die Sozialreform. i
Der Titel sowie der Rest der Einnahmen werden be- ae j Die Ausgaben des Berg-Etats werden ohne Debatte
i
bewilligt. Es folgt die Berathung des Justiz-Etats. Beim Gehalt des Ministers bemerkt :
Abg. Biesenbeck: Noch immer sei keine genügende Vermehrung der etatsmäßigen Stellen in der Justizverwaltung eingetreten. Die Zahl der unbesoldeten Affsessoren habe sich nicht verringert, sondern vermehrt, und es sei dabei erfreulih, daß troy dieser shlechten Aus- fichten fi immer noch junge Leute dem Juristenberuf niht ent- fremden ließen. Wie der Arbeiter ein Recht auf Arbeit habe, so habe au der Jurist ein gewisses Ret auf. Anstellung, und. der Staat sollte nit die Arbeitszeit dieser lungen Leute unentgeltlichß ausnugten. Im vorigen Jahre hätten die Regierungsvertreter diese Ansprüche anerkannt und z.dB, in der Rheinprovinz 20 neue Stellen geschaffen.
Das genüge aber nicht. Er fürchte, daß der gute Wille des
Stellen niht vermehrt würden, werde sich entweder ein juristishes Proletariat herausbilden, oder viele fähige Leute würden der Juris- prudenz abwendig gemacht werden. Sollten denn nur die An- gehörigen der jeunesse dorée Juristen werden? In keinem Ver- waltungsgebiet seien die Besoldungs- undüAvancementsverhältnisse so \chlecht, wie in der Justizverwaltung. Da bekomme der Anfänger 2400 M, zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.
Geheimer Ober - Iustif- Rath Eichboly: Er gebe zu, daß noch immer nicht genügend etatsmäßige Stellen geshaffen seien. Aber der Finanz-Minister habe erklärt, mit Rücsiht auf die algeriteine Finanzlage müsse auch die Justizverwaltung sehr dringende Wünsche zurüdstellen. Bis zum nächsten Jahre würden mit dem zur Ver- fügung stehenden Ra die Geschäfte ordnungsmäßig geführt werden können. ür die Zukunft aber müsse eine Vermehrung der etatsmäßigen Stellen angestrebt werden. Die Lage der Affessoren habe {si allerdings nicht wesentliG gebessert; gewiß solle man die Arbeitskraft dieser Herren nit unentgeltlich ausnußen, und auch das Ministerium meine, daß fie einen gewissen Anspruch auf Besoldung hätten. Vielleicht werde man, wenn die Zahl der unbesoldeten Affsefsoren in Zukunft / richt erheblih abnehmen sollte, dafür sorgen müssen, daß nicht ¡eder Jurist, der den Vor- bereitungsdienst absolvirt und das ¿weite Examen bestanden habe als Assessor in die Staatsverwaltung Übernommen werde, soudern da die Justizverwaltung das Recht habe, fo viele Derjenigen, die die zweite Prüfung bestanden hätten, als Afsessoren und Anwärter auf Stellen zu übernehmen, als etwa A seien, um das Bedürfniß zu decken. Wolle man jedem jungen Affsefsor zusagen, daß er eine gewisse Reihe von Jahren nah bestandenem Examen als Richter angestellt werden müsse, so werde das den Andrang zur Justizkarrière noch vermehren. Die AbLülfe könne eben nur darin liegen, daß ein Gesetz eingebraht und vom Landtage genehmigt werde, wonach die Sitte Einschränkung in der Uebernahme der Affsessoren ein- geführt werde.
Abg. Lucius (Erfurt) regt die Frage an, ob es niht angemessen sein würde, für die Amtsthätigkeit der Richter eine Altersgrenze fest- zuseßen, analog den Bestimmungen des Geseßes vom Jahre 1882, welches die nicht rihterlihen Beamten nah Erreihung einer be- stimmten Altersgrenze auch gegen ihren Wunsh in den Ruhestand zu verseßen gestatte, Die umfangreiche Gesehgebung der neueren Zeit stelle an die Kraft des Richterstandes besonders hohe Anforderungen, und wenn man gegen den Vorshlag die Rücksiht auf die älteren Richter g mache, so spreche dafür auf der andern Seite die Rück- sicht auf die jüngeren, die niht vorrücken könnten. Ferner wünscht
er Redner in Handelssachen Seitens der Gerichte, insbesondere au der oberen, die Heranziehung von Sachverständigen. Die Rechtsver- hältnisse im Handel seien ein besonderes, auch in der Gesetzgebung wie in der Organisation vielfa gesondert behandeltes Gebiet, das in allen Theilen zu übersehen dem Richter nit ohne Weiteres möglich sei.
Justiz-Minister Dr, von Schelling: Ih bin dem Herrn Vorredner dankbar dafür, daß er in dem
ersten Theil seines Vortrags eine Frage angeschnitten hat, die ih für
jahr seine Versezung in den Ruhestand zu verlangen, und hat nit nöthig, zu diesem Zweck seine Dienstunfähigkeit nachzuweisen. Da- gegen kann gegen den Willen des rihterlihen Beamten eine Verseßung desfelben in den Ruhestand nur eintreten im Wege eines disziplinar- gerihtlihen Verfahrens, wenn seine dauernde Unfähigkeit dargethan und von dem Disziplinargericht für festgestellt erahtet wird. Die auf die nicht rihierlihen Beamten bezüglihen Bestimmungen des erwähnten Gesetzes, wonach diese Beamten nach zurückgelegtem 65. Lebensjahr au gegen ihren Willen in einem summarischen Verfahren pensionirt werden können, findet auf rihterlihe Beamte keine Anwendung.
Nun bin ich mit dem Herrn Vorredner darin ganz einverstanden, daß es wünschenswerth . sein würde, in den höcbsten Jahrgängen der rihterlichen Beamten einen \{chnelleren Wechsel herbeizuführen und da- vurch das Vorrücken jüngerer Kräfte mehr als das bisher mögli war, zu befördern. Leider stehen die Dinge heut zu Tage so, daß der Schwerpunkt der gerihtlihen Organifation auf dem Land- und Amtsrichter beruht und nur einem kleinen Bruch- theil derselben die Mögli({keit eröffnet wird, in höhere Stellen auf- zurücken, und leider erfolgt auch für Diejenigen, welche dieses Ziel erreichen, dieses Aufrücken meistens nicht — wie es im Interesse der Justiz zu wünschen wäre — in der Vollkraft der Jahre, sondern erst in vorgerüdckteren Jahren. Also in der Tendenz, die der Herr Vor- redner verfolgt, kann ich mich nur vollständig zustimmend verhalten. Leider ist aber der von ihm gemachte Vorschlag nit dur{führbar, denn es liegt auf der Hand, daß es mit der Unabhängkeit der richter- lichen Beamten nit verträglich sein würde, wenn jeder Richter befürhten müßte, nah zurückgelegtem65.Lebensjahre in einem summarishenVerfahren im Wesentlihen nur auf Grund der Feststellungen der vorgeseßten Verwaltungsbehörden pensionirt zu werden, Will man also die von mir angedeutete Erneuerung herbeiführen, dann würde man wohl zu einem anderen Auskunftsmittel greifen müssen. Ich bin natürli nit in der Lage, in dieser Beziehung einen anderen Vorschlag zu machen. Nur akademisch will ih andeuten, daß die möglihe Abhülfe nur bestehen könnte in einer geseylihen Bestimmung, daß nah Erreichung eines bestimmten “Lebensalters jeder Richter in den Rubestaud zu treten hat, ohne Rücksiht darauf, ob das seinerseits oder von seinen vorgeseßten Behörden gewünscht wird oder niht. Natürlichß müßte dann das Lebentalter bedeutend höher gegriffen werden, als das 65. Lebensjahr.
Was die zweite Anregung des Herrn Vorredners betrifft, so bin-
ih ja in gewisser Beziehung auch in keiner sachlichen Differenz mit
ihm. Jh wünshe auch, daß die Gerihte so viel als möglih sich sahverständigen Beiraths versichern, aber der Herr Vorredner hat hereits selbst angedeutet, daß es mir in der That an Mitteln fehlt, auf die vernünftige Anwendung dieses Ermessens hinzuwirken.
Abg. Rickert: Der Abg. Zelle habe im vorigen Jahre den Fall erwähnt, daß der Präsident des Breslauer Ober-Landesgerichts an die Amtsricter, welche den Kommissionen vorsäßen, welhe die Be- stellung der Geschworenen zu besorgen hätten, eine Verfügung erlassen habe, dahin zu wirken, daß möglihst wenig jüdishe Geschworene herangezogen würden. Der Justiz-Minister habe bezweifelt, daß solche Verfügung erlassen sei, aber im Falle der Richtigkeit Abhülfe zugesagt. Er habe si nun erkundigt und von durchaus atbarer, alaubwürdiger Seite erfahren, daß der Ober-Landesgerichts-Präfident allerdings ein solhcs Schreiben amtlichen Charakters erlassen habe — ob es gerade eine Verfügung gewesen sei, wisse er freilich niht —, in dem er den betreffenden Amtsrichtern aufgegeben habe, bei der Zusammenstellung der Listen der Geshworenen möglihfst wenig Juden zuzulassen. (Fs werde ihm nun ferner versichert, daß auch nach jener Ver- handlung hier der Ober - Landesgerichts-Präsident jenen Erlaß nicht einmal redressirt habe, — cr halte das für un- glaubli, aber die Nachricht gehe ihm von so achtungswerther Seite zu, daß er sie hier vorbrinaen müsse. Wenn irgend ein ge- wöhnlicher Antisemit in einer Volksversammlung solche Forderungen stelle, so werde man sih darum nicht weiter kümmern, aber wenn einer unserer obersten Richter solhe ungeseßlichen Verfügungen erlasse, die dahin strebten, unsere Kultur um lange Zeiten zurück- zuschrauben, so errege das das Gefühl tiefster Empörung.
Geheimer Justiz-Rath Lucas: Nah den vom Abg. Riert erwähnten Verhandlungen des vorigen Jahres habe der Breslauer Ober-Landesgerichts-Präsident an den Minister berichtet, daß er allerdings, nahdem er die Wahrnehmung gemaht, daß Viele der zu Geshworenen Berufenen israelitisher Konfession nicht die zu diesem Amt nöthige Entschlofsenheit und Festigkeit besäßen, an die Land- gerihts-Präsidenten eiue Verfügung gerihtetet habe, wonach die einzelnen Kommissionen darauf eben sollten, daß im Interesse der Rechtsprehung nur folche Israeliten in die Geschworenenlisten kämen, welhe die dazu nöthigen Eigenschaften besäßen. Davon, daß möglihst wenig Juden herangezogen werden sollten, sei keine Rede gewesen, und insofern sei auch das Verfahren des Ober-Landes- gerihts-Präsidenten nicht, wie es Abg. Rickert gethan habe, als ungeseßlich zu bezeihnen, denn denjenigen Israeliten, welche zum Geshworenenamt tauglih seien, sei ja nihts in den Weg gelegt worden. Dennoch sei die Verfügung als in der Form fehlgegriffen zu bezeichnen gewesen, und deshalb habe der Minister dem Ober-Landes- erihts-Präsidenten mitgetheilt, daß er die Verfügung nit billigen ónne und daß von deren Erlaß hâtte Abstand genommen werden sollen; er müsse dana annehmen, daß der Ober-Landesgerichts- Präsident hierauf die mehrerwähnte Verfügung formell oder materiell zurückgenommen habe; da der Abg. Rickert das Gegentheil behaupte, werde ih der Minister beim Ober-Landesgerihts-Präsidenten nah dem Sachverhalt erkundigen und behalte sich, wenn der Abg. Rickert Recht habe, weitere Schritte vor.
Abg. Munckel: Nach der Verfügung des Ober-Landesgerichts-
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Präsidenten sollten diejenigen Juden niht zu Geschworenen gewählt werden, welche niht die nöthige Festigkeit zeigten. Es sei bezeihnend, daß man damit gewissermaßen eine Präsumtion zur Untauglichkeit als Geschworene den Juden gegenüber aus\sprehe. Dieses Mißtrauen gegen unsere Staatsbürger diene aber niht dazu, das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Richter, zu denen der Ober-Landesgerichts- Präsident doch au gehöre, zu stärken. Er wisse nicht, weshalb gegen den Ober-Landesgerichts-Präsidenten keine Disziplinar-Untersuhung eingeleitet worden sei, während doch gegen den Amtsgerihts-Rath Alexander in Königsberg eine Disziplinar-Untersuhung stattgefunden babe, weil derselbe einem freisinnigen Verein angehört habe. In dem Verfahren sei allerdings auf Freisprehung erkannt worden, troßdem sei sie s{limmer als eine Verurtheilung in wohlwollendem Tone, da in den Gründen des Urtheils dem Amtsgerihts-Rath ein Vorwurf daraus gemacht werde, der freisinnigen Partei anzugehören. Gegen derartige Urtheile müsse eine Berufung möglich sein, was zur Zeit
nicht der Fall sei.
Geheimer Justiz-Rath Lucas: Der Abg. Munckel vermisse, analog dem Fall in Königsberg, ein Disziplinarverfahren gegen den Ober - Landesgerichts - Präsidenten in Breslau. Aber seine Beweis- führung dafür sei nicht stihhaltig; der Ober-Landesgerichts-Präsident in Breslau habe niht als Richter, sondern als oberster Justiz- Verwaltungsbeamter der Provinz gehandelt. Von einer Partei- nahme des Ober-Landesgerichts-Präsidenten könne keine Rede fein. Es handele sich nicht um religöse Parteiansihten, sondern um einen Akt der Verwaliung. Der Amtsgerihts-Rath Alexander in Königsberg gehöre der deutschfreisinnigen Partei an und habe in einer Versammlung dieser Partei fehr energisch betont, daß man die Militärvorlage unter keinen Umständen bewilligen dürfe, selbst nicht um die Konzessionen, zu denen andere Mitglieder der Partei geneigt seien. In diesem Verfahren habe der Landgerichts-Präsident ein so extremes Hervortreten erblickt, daß er befürchtet habe, daß politis anders denkende Gerichtseingesessene in ihrem Glauben an die absolute Unparteilichkeit des Richters beirrt werden könnten, und dein Amtsgerihts-Rath Alexander eine Ermahnung ertheilt. Dieser habe ih beshweren wollen und dazu den doppelten Weg der Be- \{chwerde an den Ober-Landesgerichts-Präsidenten, eventuell an den Justiz-Minister gehabt oder auf eine Entscheidung des Disziplinar- gerihts antragen können. Er habe das Leßtere gewählt, und einem solhen Antrag müsse stattgegeben werden. In mündliher Verhand- lung sei die Ermahnung aufgehoben worden und damit sei der Amts- erihts-Rath Alexander zu seinem Rechte gelangt. Etwas Anderes hâtte der Justiz-Minister auch nicht thun können. Auf die Gründe des Erkenntnisses habe der Justiz-Minister keinen Einfluß. Der Dis- ziplinarrihter sei wie jeder andere Richter keinem anderen Einflusse unterworfen als dem des Geseßes. Es sei übrigens nicht un» gewöhnlich, daß bei Freisprehungen das Verhalten eines Angeklagten einer moralischen Kritik unterzogen werde. Das müsse auch dem Abg. Muntckel als Vertheidiger im Strafprozeß \chon häufig vorgekommen sein. Er werde ihm zugeben, daß daran Niemand Anstoß nehmen könne. In dem anderen Fall sei ein bedauerlihes Versehen jenes Landgerihts-Djrektors vorgekommen, und es sei ihm eine Ermahnung ertheilt worden. Es liege also keine Veranlassung vor, daraus der Justizverwaltung irgend einen Vorwourf zu machen. (Beifall rechts.)