1891 / 103 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 May 1891 18:00:01 GMT) scan diff

an wed E R a E P E S E E E E Eo A

Mannigfaltiges.

Im „Nordland-Panorama*, Wilbelzustr. 10, beträgt am Sonntag und am Himmelfahrtstage der Eintr. "eis nur 30 4 für alle Ausstellungen.

Au im Zoologischen Garten maËt sih der belebende Einfluß des Frühlings immer nawhaltiger geltend, Während no© die leßte Hand angelegt wird, um Wege und Anlagen für die Sommersaison in Stand zua seten, den Corcertvlaß in gewohnter Weise herzurihten und die nöthigen baulichen ¿Reparaturen zu be- sorgen, füllen sid allmählih die Sommerquartiere mit ibren vierfüßigen und geflügelten Bewohnern, die ih behagli® im bellen Sonnenschein tummeln. Als neueste Erwerbung ift besonders hervorzuheben ein Paar ausgewacsener Löwen, präwtige Thiere, in bestem Stande, wel(we die Stelle des aus Berlin gesciedenen „Prinz“ einnehmen sollen und sowobl eine bedeutende Sehenswürdigkeit als aub besonders zu Zutzwecken von bervorragendem Werth sein werden. Au sort wird der aufmerksame Besucher des Gartens manches Neue vorfinden, da fast unurterbrohen der Thierbestand ergänzt und vermehrt wird.

S@walbenthal, 28. April. Dem „Hann. Cour. * wird gesckrie- ben: Vor einigen Tagen hat auf dem biesigen fitkalischen Koblenbe r g- werï am Meißner ein Bergsturz und Wafserdurchbruch{ stattgefunden. Um 7? Uhr wurden die Bewohner des Bergamts, der Bergwerke, des Easthaujes auf S{hwalbenthal 2c. plößlich in Angft und Slhrecken versegt. Eine erdbebenartige Bewegung, von dorneräha- lidem Geräusch begleitet, {hien das ganze Gebirge auf etlide Sekunden zu ersœüttern. Bei dem vulkanishen Charakter des Weißner find tjolde Befürchtungen nicht unbegründet. Nachdem man si vor der Angst und dem Srccken twas erbolt, sah man, was ges {ehen war. Es hatte zwar ans{einend kein Ecdbeben, aber ein tolofsaler Wasser- dur{bruch aus dem Innern stattgefunden. In den sogenannten Carl8- tollen war ein großer Waßserstrom eingedrungen und batte grofie Ver- heerungen angerichtet. Glüdlicherweile war der Stollen außer Betrieb und so konnten Bergleute oder andere Personen nit in Mitleiden- \ckaft gezogen werden. Ferner war ter gewaltige Wafserstrom auf einen ¿weiten Stollen auf der Halde, welcher etwa 309 m tiefer licat als ersterer, hinabgestürzt und hatte scine Wölbung cingedrückt. Glück- liherweise sind auv hier irgend welche Personen nit zu Swaden gekommen ; dagegen haben die Gebäude sehr großen Sÿaden erlitten und sind von riesigen Geröllmassen, die ß bausboch aufgethürmt haben, uwlagert. Aub der ganze, nach dem am Fuße des Meißner gelegenen Dorfe Germerode fic binzichende Wie'erarund und Thal- kTefsel ist ron den gewaltigen zu Thal gehenden Wasser- und Geröll- massen arg mitgenommen und mit S{lamm, EGeröll und Koblen- theilen bededckt.

Lübeck, 1. Mai. Heute traten hier nach einer Meldung des „W. T. B.“ ctwa fünfzig Herren aller Berufsklafsen zusammen Bebufs Bildung eines Comités für die Errichtung eines Moltke - Denkmals.

Colmar i. E., 2. Mai. In dem 155 Häuser zählenden Dorfe Musfsig, Kreis Stlettstadt, wurden, wie ,W,. T. B.“ mittbeilt, gestern durch cine heftige, von einem starken Winde angefachte Feuersbrunst gegen 100 Wehrgebäude mit der Kir&e und dem Gemeindehause in Asche gelegt.

Karlsbad, 1. Mai. Die feierlibe Brunnenweihbe fand, wie „W. T. W.* mittheilt, heute in Anweferbeit von mebr als 1000 Kurgästen bei herrlihem Wetter siatt. Alle Kur- und Bade- anstalten fowie sämmtlide Etablissements und Hotels sind bereits eröffnet. Viíle in Folge der Ho&@fluth bes&ädigte Häuser sind um- gebaut oder neugebaut. Die partielle Kanalisation ist beendet, die elektrishe Beleutung nahezu fertig. Das Stad!pbysikat mat amtlich bekannt, daß der Gesundkbecitszustand in der Stadt ein aus- gezeihneter sei. Unter den bereits anwesenden Kurgästen befinden sib: Eeneral-Lieutenant von Kotze, Ober-Jäuermeister Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm, von Secydewit, Ober-Präsident von S@lesien, und Jonkheer van der Does de Willebois, Staats-Minifter aus

Holland.

London, 1. Mai. Da Zweifel Betreffs des Datums der Eröffnung der Deutshen Ausstellung in London auêgejpro@en worden sind, wird dem „W. T. B.“ von zuständiger Seite mitgetheilt, daß sämmtlihe Vorbereitungen bereits getroffen sind, sodaß die Eröffnungsfeier Sonnabend, den 9. Mai, Na(- mittags 3 Uhr, stattfinden wird. Fürst Blücher von Wahlstatt, der Lordmayor von London, sowie viele hervorragende Mitglieder des deutschen und englishen Adels werden an der Feier theilnehmen.

London, 1. Mai. Heute Morgen si ürzte nat einer Meldung der „T. B, H.“ ein von Brighton kommender Personenzug in der Nähe von Norwood (Süd-Loadon) dur die beschädigte Eisen- babnbrüde, wobei sechs Waggons zertrümmert wurden. Viele Ver- wundete wurden nah den Hospitälern gebraht. Der Verkehr ift voll- ständig gehemmt.

, Madrid, 1. Mai. Nat bier eingelangten Na&riten brennt die Schiffswerft in Bilbao. Ueber die ESntstehungsursache des Brandes ift nichts bekannt.

Bern, 1. Mai. Der Malojapaß ist am 28. April für den Wagenverkehr eröffnet worden; voriges Iabr war dies {on am 7. April, 1889 erst am 4. Mai der Fall, Die noÿ in jüngster Zeit stattgehabten beträhtlihen S neefälle auf dem Rigi ge- statten dem „Bund“ zufolge die Eröffnung der Bergbabhn Arth— Goldau—Rigikulm dieses Jahr vorauési&tlih erst am 6. Mai.

New- York, 30. April. In Troy (Alabamabh) stürzte, rah einer Meldung des „R. B.“, während der Probe zu ciner Dilettanten- vorstellung der Dachstubl des Thbeatergebäudes ein. Zwei Kinder wurden getödtet, mehrere Personen \{wer, vier leicht verleßt.

Rekursentscheidungen des Reichs-Versicherung8amt2.

(946) Bezüglih der Frage, ob Unfälle der Forstarbeiter auf dem Wege zu und von der Arbeit als Unfälle beim Betriebe anzu erkennen sind, hat das Reihs- Versicberungëamt in einer Rekursent- scheidung vom 15. Dezember 1890 Folgendes ausgeführt: Es kann zwar zugegeben werdcn, daß nit unter allen Umständen die Ge- fahren, welche ciren Korstarbeiter auf dem Wege zu und von der Arbeit bedroben, noch als Vetriebégefahren anzusehen sind, deren Eintritt einen Anspru na den UVnfaliversicberungsgesetzen zu begründen ver- möchte. Dies wird insbesondere dann nicht der Fall sein, wenn der Arbeiter einer lediglih von ibm selbst gescaffenen, dur die Betriebäverbältnisse in keiner Weise bedingten Gefahr erlieat, unter Anderem also auch dann nit, wenn er einen besonders gefährli&en Weg wählt, defsen Benutzung, sei es vom Arkeitgeber in entsprechender Weise verboten, sei es font verständigerweise zu vermeiden ist, Dagegen hat das Reichs-Versicherungéamt bereits ausgesprochen, daß diejenigen Ge- fahren, weile den Forstarbeitern aus der Benutzung der Waldwege droben, in den Bereih der forstwirtbschaftliden Betriebe insofern fallen, als die Art der Beschäftigung im Walde, wel(e örtlichem Wechsel unterworfen ist und fern von menschlichen Wohn- stätten vor sich ¡u gehen pflegt, die Arbeiter zur Zurück- legung fol@der Wege zwingt, und diese Wege gemeinhin wegen ibrer Unebenbeiten uxrd Terrains{wierigkeiten, sowie wegen der Zur den Wald erhöhten Dunkelheit vor Tage oder am

Abend der forstliben Besäftigung eigenthümlide Gefabren bieten (zu vergleiden RekursentsGeidung 803, „Amtlide Nat&ricbten des R.-V.-A * 1890 Seite 167). Im vorliegenden Fall hat si zwar der Unfall in nit unerbebliber Entferrung von der in einer fiéla- lishen Forft belegenen Arbeitë#ftelle des Klägers ereignet ; andererseits ift aber festgestellt, do5 der üter einen Berg führende Fußweg, dessen Unebenbeiten den Kläger zu Fall braGten, noch6 in tem Waldbezirk des Arbeitgebers liegt und tägli4 von den Waldarbeitecn benußt wurde. Dazu kommt, daß der Kläger über eine Baumwurzel ge- ftraudelt, also gerade einer jedem Waldwege eigenthümlichen Gefabr erlegen ift, sowie daß die Behauptung des Klägers unwiderlegt ge- blieben ift, der vom Beklagten bezeibnete, überdies eine Viertelstunde weitere Weg biete vermöge seiner stellenweisen Steilheit dieselben Ge- fabren, wie jener Fußweg. Unter diesen Umständen ist einerseits der Unfallort roÿ als ¿zum Bereich des Betriebs gehörend angesehen und andererseits angenommen worden, daß die Gefahr, weler der Kläger erlaz, wenn auch dur den Betrieb des Beklagten nit mit zwingen- der Notbwendigkeit gegeben, do mit demselben na den thatiäd- lihen Verbältnifsen regelmäßig verbunden war. Dieser Zusammen- bana aber erscheint ausreihend, um die Haftpflit :u begründen (Rekuréentsheidung 856, „Amtliche Natrihten des R -V.-A.* 1890, Seite 493). Vergleide im Ueb:igen den Schlukabsaß der weiter unten abgedruckten Ents®cidung 949.

(947.) Ein Gutébesitzer, welcher für cinen Dritten eine Stein- lieferung üÜbernomzien hatte, deckte dieszlbe durch Steine, wele er tbeils auf den eigenen Aeckern, theils auf der Feldmark eines bernachbarten Gutes auflesen, auêgraben und, soweit erforderli, zersprengen ließ. Die Uebernahme der Lieferung war sowoh! der Säuberung der Aecker, als auch des aus dem Verkauf der Steine zu erzielenden Erlöses wegen gesehen. Das Reis-Versiherung8amt bat in der Réekursentscheidung vom 15. Dezember 1890, in Ueberein- stimmung mit dem Schiedsgericht, die betreffendz landwirt6scaftlihe Berufsgenofsenschaft als entschädigunaspflichtig für die Folgen cines Unfaüs cera&Stet, den ein Arbeiter bei dem Svrensgen der Steine er litten batte. In den Gründen ist Folgendes ou3gefübrt: Ein cigent- lier Steinbruch im Sinne des §. 1 des Unfallversiherungägesetzes liegt nicht vor. Es handelt si vielmehr um eine mit der Landwirth- schaft eng zusammenbängende Thätigkeit, nämlich das Säubern der Aeckter von Stciren im Kulturinterefse. Diese ist aber, da sie in den Grenzen des Nebenbetrietes von cinem Landwirth mit dessen Ge- spannen in der Zeit, während welcher diese in der Landwirtbswaft nicht gebrauck@t wurden, verribtet worden ist, nur als eine besonders geartete vorübergehende Ausnußung der landwirthschaftliden Kräfte anzufchen, obwobl die Steine zum Theil von fremden Neckern ber- rübrten, und mit ibrem Sammeln ein unmittelbarer Erwerb3zweck verfolgt wurde.

(948.) Ein feltstversiherter landwirtbschaftliber Unternebmer erlitt eincn Unfall, als er einen zum Aufhängen landwirtbscaftlicer Gerätbe dienenden Riegel von der Wand 1öfte Die Leëlösurg des Riegels erfolgte zum Zwecke des Umzuces an einen anderen Wohbn- ort, an welchem der Verleßte ebenfalls Ackerland zur eigenen Be- wirtbschaftung gevachtet hatte. Das Reichs-Versiberurgéamt hat in der Rekursentsceidung vom 15. Dezember 1890 in UVebereinstimwung mit dem Scied2geri@t das Vorliegen eines Betriebéunfalls anzrkannt. Der Kläger batte zwar an seinem früheren Wobnorte die eigentlihe Landwirth\{chaft die Bestellung der dort gepahteten Aecker aufgegeben; der Zufammenhang sonstiger mit dem land- wirttscbaftlihen Betriebe in enger Verbindung stebender Verri&tungen mit diesem Betriebe war jedo dur® die bloße Ein- stellung der auf die Bewirtbs{aftung des Landes geribteten Thâtigkeit no© nit völlig gelöst. Um diefe Trennuxg zu einer vollständigen zu machen, waren noch Arbeiten und Verrichtungen verschiedener Art nötbig, wie die Uebergabe an den Besiznaihfolger, die Ordnung und Inftandsetung des der Landwirth\chaft dienenden Hauswesens und die Verwahrung und Fortschaffung der landwirtbschaftlichen Geräthe aus den bis dabin für diesen Betrieb bestimmten Räumlichkeiten. Vou diefen Gesichtépunkten aus betrachtet stand auch diejenige Handlung, bei welcher der Unfall si ereignete, no& in Beziehung und im Zusammen- bange mit dem landwirtbschaftlihen Betriebe, den der Kläger an seinem früheren Wohnorte besessen hatte (zu vergleichen die am Schluß der nachfolgenden Entscheidung erwähnten früheren Rekursentsheidungen).

(249.) Eine landwirtbs{aftlihe Arbeiterin trug im Auftrage ibres Arbeitgebers Butter, die in desen landwirtkschaftlicem Betriebe gewonnen war, von Haus zu Haus, um sie zum Verkaufe anzubieten. Nachdem sie in einem zu diesem Zwecke betrctenen Hause einen Theil der Butter verkauft hatte, wolite sie si, um ein natürli®es Bedürfniß zu befriedigen, in den Hof begeben, fiel jedo über die Schwelle und zog sich einen Beinbruch zu. Die beklagte Berufsgerossenschaft räumte zwar ein, daß in dem Feilbieten der Butter eine landwirths\chaftliche Betriet:3- bandlung zu erblicken sei, lehnte aber den erhobenen Entschädigungs- oanspruh deshalb ab, weil die Gefahr, beim Ueberschreiten einer Sc(welle zu fallen, lediglih eine Gefahr des gemeinen Lebens fei. Das Reics-Versicherungêamt hat durch Rekursentsheidung vom 16. März 1891 in Uebereinstimmung mit dem Sthiedsgericht an- erkannt, daß dieser Unfall si bei dem Betriebe ereignet hat. Der zum Zweck des Butterverkaufs unternommene Gang erfolgte im Interesse des landwirth\caftiliwen Betriebes. Wenn man nun auch nicht jede während eines sfol&en Ganges willkürlib und obne Noth vorgenommene Verrichtung noch dem Betriebe zurehnen fann, jo wird man doch andererseits von dem Letzteren au nit jede unterwegs verrihtete Handlung loëlösen Éönnen, die nicht gerade den cigentliden, unmittelbaren Zwecken des Ganges zu dienen bestimmt ist, sofern diese Handlung nur in an sich{ verständiger Weise ausgeführt wird und den Gehendc:n keiner dem Gange selbst völlig fremdartigen Gefahr ausseßzt. Hier bat die Verletzte unter- wegs eine ihr nötbige Verrichtung vornehmen wollen, zu diesem Zwecke eine geeignete Dertlichkeit aufgesuWt und ih dabei keiner wesentli anderen oder größeren Gefahr ausgescßt, wie sie das im Betriebs- interefse nothwendige Betreten fremder Häuser überhaupt mit #ich brachte. Sie ist damit aus dem Kreise ihrer Betriebstbätigkeit nicht herausgetreten. (Zu vergleiben der erste Abfaß der nachstehenden Entscheidung 950 fowie die Rekursentscheidungen 566, 601, 726, 727, 728, 788, 803, 856, 888, 906, „Amtli%e Nachrichten des R.-V.-A.*“ 1888 Be 290, 325; 1889 Seite 342; 1890 Seite 153, 167, 493, 509, 596.

(950) Wäkrend in den vorbergek enden vier Fällen (946 bis 919) die Grenzen des lande oder forstwirtb\chaftliden Betriebes nit derart gesteckt werden konnten, daß die Unfälle aus dem Zusammen- hange mit dem Betriebe gelöft ershienen, hat si in den folgenden vier Entscheidungen jene Umgrenzung, die den Unfall ciner anderen, von der Landwirthschaft überhaupt oder doch von dem ständigen land- wirthschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse gefonderten Thätigkeit zu weist, in mebr oder minder großer Schärfe dur{führen lassen. Ein im landwirtbschaftlichen Betriebe ständig als Milhkutsher verwendeter Arbeiter batte von seinem Arbeitgeber den Auftrag erhalten, gelegent- lih der Fahrt nach der Stadt, die er regelmäßig zum Verkauf von Milch und Butter unternahm, ein etwa 40 kg sckweres eiserne? Lager aus einer Fabrik mitzubringen. Das Lager war für die Oelmühle des Arbeitgebers bestimmt, mit welcher Leßterer der Müllerei-Berufsgenossenshaft angehört. Nachdem der Kutscher die Milh und L'tter abgeliefert, in einem Wirthshause auêgespannt und den Milch{wagen eingestellt hatte, begab er sich zur Fabrik und nahm das Lager in Empfang, bei dessen Beförderung zum Wirthshause er verunglüdckte, indem er beim Begehen;der Straße durch eine Droschkeangefahren und überfahren wurde.|Die Müllerei-Berufêgenossen- saft lehnte €s ab, für;die Folgen des Unfalls einzutreten, und au das Schiedsgericht erachtete sie hierzu nit für S Auf den Rekurs des Verleßten hat das MReichs-Versi crung8amt dur Entscheidung rom 20. Oktober 1890 die genannte Berufsgenofsen- schaft zur Entschädigung des Verunglückten na Maßgabe der geseßz- lien Bestimmungen verurtheilt und die Auffassang, die landwirth- \aftlihe Berufsgenossenshaft sei hier haftbar, für unzutreffend er-

klärt. In den Gründen keißt e8: Für die Frage, welche Berufs- genoffenschaft für einen Unfall aufzukommen hat, ift die regelmäßige persönliche Diensteigenschaft eines Verunglückten, ob er also land- wirtbschaftliher oder gewerblicher Arbeiter ist, niht entscheidend. Es kommt vielmehr in der Regel auf die Art der Beschäftigung zur Zeit des Unfalls an. Jr vorliegenden Fall ist der Kläger niht während der Ausübung seiver Thätigkeit als Mil&kuts&er, mitbin im land- wirtbsaftlihen Betriebe, sondern na völliger, wenn auch nur zeit- weiliger Einstellung dieser Thäti:keit, im Müllereibetriebe verunglüdckt. Diesem leßteren aus\ch{liezlid hat er durch die Beschaffung des Maschinentheils gedient. Er bat dem Mühlkutscher, dem forst diese Verrihtung obgelegen, Müllereiarbeit erspart. Wern aber dergestalt der Unterrebmer aus der Thätigkcit des Verunglückten Vortheil für seinen Mühlenbetrieb gezogen hat, so muß nach dem der Unfall- versiSerzng zu Grunde liegenden Gedanken auch die Müller:i-Berufs- genoîenschaft für die Folgen des Unfalls auffommen. Denn es ist, jcweit nit positive geseßliche VoriHriften (8.9 Absatz 3 des Unfall- versiderung8geseßes) entgegenstehen, thurli®ft darauf zu balten, daß für das Risiko der Betricbe dort wirksam eingetreten wird, wobin der Betrieb na seiner Art genossenshaftliH gebört, und zwar jeden- falls dann, wenn, wie hier, die Sccidung des Risikos zwischen ver- schiedenen Berufsgenofsenscaften keinen Zweifel läßt, vielmehr die Zweck- bestimmung der in die regelmäßige Betriebstbätizkeit des Verletzten ein- gefchobenen Zwisenhandlung und die Art der begleitenden Tkats- umstände den Unfall in das Gebiet des dem anderweit betheiligten Betriebe eigenthümlichen Risikos deutli verweisen (zu vergleichen Entscheidungen 774, 855 vorleßter Abïaz, „Amtli®e Nachridten des N. -V.-A.“ 1889 Seite 414, 1890 Seîte 493). Daß die beklagte Müllerei-Berufsgenossenshaft nab ibrer Angabe für den Kläger keine Beiträge na&gewiesen und bezahlt erbalten hat, vermag an der vor- stchcnden Beurtbeilung ni®ts zu ändern. Der Einwand erledigt fi aber auch in Fällen von der Art des vorliegenden {oa dur die praïtishe Erwägung, daß einem derartigen beitragslosen Risiko für die Müllerei-Berufêgenofsenschaft in anderen Fällen eine Erweiterung des Umfangs des Risikes zu Ungunsten einer landwirtbschaftlichen Berufs- genoffenschaft ohne Vermehrung des auf den betreffenden landwirtbschafts- lien Unternebuer fallenden Beitrazes au2gleichend gegenüber steben wird. Au kaxn es der dargelegten arundsäßlivben Auffassung gezenüber nit ins Gewict fallen, wenn si birßitlih der Rentenbere{nurg in Folge der Mannigfaltigkeit der gesegliden Bestimmungen gerade auf diesem Grenzgebtet zwis@en Landwirtb\Haft und Industrie an- sbeirend Unzuträglifciten ergeben. Es muß der zur Entschädigung verpflihteten Beruf8genofsenscaft überlassen bleiben, sich für die Nentenberenung, in finngenmäßer Anwendung der Vorschrift des 8.5 Ubsaß 4 des Unsallversiherung8geseßes, die erforderliGen Unterlagen zu be! chafffen.

(951.) Ein der Versiherungepfli@t unterliegender kleiner land- wirtbschaftlider Unternehmer wmahte gelegentlih eines Tranêports landwirtbs{aftliber Erzeugnisse zur Mühle bei eirem Kaufmann in einem benabarten Ort Einkäufe an Kaffee, Zucker und Branntwein und erlitt ceim Verlafsen des Ladens durch Sturz eine Berleßtzung. Das Reich8-Versiherung8amt kat urter dem 16. März 1891 dabin entschieden, daß dieser Unfall nit bei dem landwirth\haftliden Be- triebe des Verletten sich ereianet habe. Der Gang, bei dem der Unfall vorkam, diente nit der Landwirthsaft, sondern ledigli der Hauëêkaltung des Verunglückten. Die Hausmwirtibschaft als folce aber ist der Unfaüversicherung no& niht unterworfen. Kommen run au gerade bei der Landwirtb\ckaft Fälle vor, in denen bauswirthschaft- lice und landwirtbs{haftlihe Thätigkeiten so ineinander greifen, daß eine Sonderung derselben nab dem einen oder nach dem anderen Zwecke niht wobl mögli ift (zu vergleidben Enticeidungen 796 und 859, „Amtlice Nathricten des R.-V.-A.“ 1890 Seite 163 und 494), so ift doch bier ein solcker Fall nit gegeben. Die ge- nannte hauéwiribschaftlive Thätigkeit läßt si vielmehr. als solbe von dem landwirthschaftlihen Betriebe um so leiter sondern, als sie außerhalb des örtlihen Bereies des leßteren vorgenommen wurde (zu vergleiwen die vorstehende Entsc&eidung 950, auc die Entschei- dung 910, „Amtlive Nachrihten des R-V.-A.* 1890 Seite 597 sowie die daselbst in Bezug genommenen Voerentsceidungen).

(952.) Ein landwirtbs{aftlißer Unternehmer, welher zuglei eine Gaftwirtbschaft betreibt, erlitt einen Unfall, während er Stroh zu einem Nactlager für Eâste seiner Herberge vom Boden herab- sckaffte. Den gegen die landwirths{chaftlibe Berufsgenofsens&aft er- bobenen Entschädigung2anspruh hat das Neiché-Versicherung2amt dur Rekursent|cheidung vom 17. März 1891 aus folgenden Gründen zurückgewiesen. Selbst wenn das Strob, von welhem das Lager der Herbergsgäste bereitet werden follte, von dem Kläger in seiner eigenen Landwirthschaft gewonnen und auf dem Boden ausf@ließlich oder vorwiegend für landwirthschaftliche Zwecke gelagert worden wäre, so war do die auf die Gewinnung und Ver- wertbung ron Erzeugnissen der Landwirthschaft gerichtete Thâtigkeit des Klägers mit der Lagerung des Strobes vorläufig abgcsch&lofsen und jede weitere Behandlung der Vorrätbe als_ eine lantwirtbschaft- lie Verrichtung nur dann zu erahten, wenn fie auss{ließlid oder überwiegend den Zwecken der Landwirthschaft zu dienen thatfäcGli bestimmt war. Leyteres trifft aber für den vorliegenden Fall nit zu. Der Kläger verfolgte bei dem Gange auf den Boden allein die Absit, seinen Gästen dienstkar zu sein und für seinen Herberg8- betrieb Lagerstroh zu beschaffen. Daß hierbei gleichzeitig die Erzeug- nisse oder doch wenigftens die Vorräthe seiner Landwirtbschaft eine Verwerthung fanden, war für den ins Auge gefaßten Zweck obne Belang; es liegt vielmehr ledigli eine in den Rahmen des Gast- wirtb schaft2betriebes fallende gewerbliche Verrichtung vor, und der dem Kläger dabei zugestoßcne Unfall kann als bei dem Betriebe der L1nd- wirthschaft im Sinae des §. 1 des landwirthschaftlichen Unfall- versiherung8geschßes eingetreten nicht angesehen werden (z:: vergleichen die vorstehende Entscheidung).

(953.) Ein Arbeiter war damit beauftragt, Findlinge auf dem Aer eines Mitgliedes eincr Kirchengemeinde zu sammeln und zu sprengen, nicht um die landwirthsckchaftliße Brau&barkeit des Ackers zu verbessern (zu vergleihen die oben unter Ziffer 947 abgedrudckte Rekursentscheidung), sondern ledigli zu dem Zweck, um Steine zur Fundamentirung eines reu zu erbauenden Chores für die Kir@e der betreffenden Gemeinde zu beschaffen. Viittels#t Rekursentscheidung vom 16. März 1891 hat das Reichs- Versiherungsamt die landwirthschafiliche Berufsgenofsenshaft für nit verpflihtet erachtet, den Unfall, den der betreffende Arbeiter bei jener Arbeit erlitten hatte, zu entshädigen. In der Begründung heißt es: Nath der aus\{ließlihen Zweckbestimmung der Arbeit feblt für dieselbe jede versiherungsrechtlich erheblihe Beziehung zu einem land- wirthschaftlihen Betriebe. Wie die Ermittelungen ergeben haben, ist das Steinmaterial für. den fraglißen Bau in Regie be- \chafft und herangeschafffflt, mag man nun als den Baubercn die betreffende Kirhengemeinde ansehen oder die Gesammtheit derjenigen Personen, welche durch freiwillige Biiträge die Ausführung des Baues ermögli{ten, oder endlih den Pastor der Gemeinde, dem diese Beiträge zuslofsen, und welher aus ihnen die unmittelbar anges nommenen Arbeiter darunter auch den verleßten Arbeiter löhnte. In der Beshaffung und dem Heranschaffen von Baumaterial für einen Bau sind aber Bauarbeiten im Sinn des Bauunfallversiberungs- gesezes zu erblicken, welde, wenn das Material, wie hier, für einen Hochbau bestimmt is und für Rehnung des Bauherrn beschaft und berangeschaft wird, bei der Versiherungsanstalt der zuftändigen Bau- gewerfs-Berufsgenofsenschaft versichert sind (zu vergleihen zweiter Absaß des Bescheides 607 und Bescheid 698, auch Bescheid 678 und Rekursentscheidungen 864 und 866, „Amtlihe Nachrichten des „R.-V -A.* 1888 Seite 328, 1889 Seite 164, 1890 Seite 496 und 497), sofern sie nit als Bestandtheil eines anderen versierungê- pflichtigen Betriebes mit diesem zusammen der Versicherung bei der anderweit zuständigen Berufsgenofsensaft unterliegen. Diejer Aus- nahmefall liegt hier nibt vor (vergleiche im Uebrigen den Eingang der oben unter Ziffer 950 abgedruckten Gntscheidung).

zum Deutschen Reich

„M2 103.

1. Untersuchungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. ersicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

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Dritte Beilage s-Anzeiger und Königlih Preußischen E‘2=ta-Anzeiaer.

Berlin, Sonnabend, den 2. «i

Oeffentlicher Anzeiger.

189A,

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell: 5. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenscaften.

8, Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Ee:

10, Verschiedene L

ekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sachen.

[7658] Im Namen des Köuigs!

In der Strafsache gegen den 61 Iabre alten verheiratbeten Fabrikanten Iakob Christoph Leins bon Kowendorf, O.-A. Neckarsulm, Inhaber der Firma Leins & Cie. in Stuitgart, wobnbaft da- selbst, wegen Patentverletzung, hat auf den von dem Angeklagten gestellten Antrag auf Wiederaufnahme des durd das rechtskräftige Urtheil diefes Geri&ts bom 8. Oktober 1889 geschlossenen Verfahrens die II. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart in berathender Sitzung vom 14. März 1891, an wel@er Theil genommen haben:

1) Landgerictsdirektor Frank, 2) Landgerichtsrath Neftle, 3) Landrichter Haidlen,

s als Ri(ter, für Recht erkannt :

i) das Urtbeil vom 8. Oktober 1889 wird in seinem ganzen Umfange aufgehoben und der Ange- kÉlagte von einem Vergeben im Sinne des S. 34 des Patentgeseßes vom 25. Mai 1877 Verlegung des Patentes Nr. 2432 „dvr{brohene Rollladen- stäbe“ freigesprochen

2) Sämmtliche Gerictékosten des früheren Ver- fabrens und des Wiederaufnabmeverfahrens werden auf die K. Staatékafe übernommen. 1

3) Der verfügeude Theil dieses Urtheils ist je einmal durch ren Deutschen Reichs-Anzeiger, den Staatë-Anzeiger für Württemberg, den Schwäbischen Merkur, die Frankfurter Zeitung, die Kölnische Zeiturg, die Post und das Patentblatt bekannt zu machen. \,

gez. Frank Nestle. Haidlen. Zur Beglaubigung :

Stuttgart, den 28. April 1891,

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

(L. 8.) Sekrctär Kläger.

L

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[7699] Zwangsversteigeruug. i

Im Wege der Zwangévollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 152 Blatt Nr. 6770 auf den Namen des Tischlermeisters Emil Kasclow hierselbst eingetragene, in der Lieg- niterstraße Nr. 20 belegene Gryndstück am 23. Juni 1891, Vormittags 10è Uhr, vor dem unter- zeiwneten Gerit ar Gerichtsstelle, Neue Friedrich- straße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, _Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundftück ist mit 2,43 ( Reinertrag und ciner Fläche von ò a 25 qm zur Grundfteuer, zur Gebäudesteuer aber noch nit veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abs@rift des Erundbu@blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundsiück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- rihtss\chreiberci, ebenda, Flügel D, Zimmer Nr. 42, eingesehen werder. Alle Realbere(- tigten werden aufgefordert, die nicht von selbft auf den Erfteher übergehenden AnsprüGe, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- bude zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerïs nit hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Debungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- teruin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger wideriprit, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalis dieselben bei Feststellung des ge- cingiien Gebots nicht berüdsi@tigt werden und bei Bertheilung des Kaufgeldes gegen _die be- rücsidtigten Änsprühe im Range zurücktreten. Diejenigen, weile das Eigenthum des Grundstücks beanspru@en, werden aufgefordert, vor SHluß des Bersteigerungstermins die Cinstellung des Verfahrens herbeizufübren, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anfvru an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. Juni 1891, Nachmittags 12} Uhr, an obenbezeich- neter Serihtsftelle verfündet werden.

Verliu, den 25, April 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

7703]

y In Sacen des Schmiedemeisters Wilhelm Maß- mann zu Schöningen, Klägers, wider den Maurer- meister Heinri Vahldiek daselbst, Beklagten, wegen Hypothekkapitalzinsen, wird nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten ge- böôrigen, 1 h 56 a 97 qm grofen, auf S{öninger Feldmark sub Nr. 6 der Karte belegenen Stein- bruterrains nebsi Wohnhaus No. ass. 33 darauf zum Zwecke der Zwangsversteigerung dur Be- \chluß vom heutigen Tage verfügt, auch die Ein- tragung dieses Beschlusses im Grundbute am heutigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsver- steigerung auf den 5. August 1891, Morgeus 9 Uhr, vor Herzoglihem Amtsgerichte hieselbst angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Band 148 Nr. 6683 und die Termine am 23. Mai 1891 werden aufgehoben. Berlin, den 29. April 1891. Königliches Amtsgeriht T. Abtheilung 52.

[7685] K. Amtsgericht Heilbroun. Aufgebot.

Der S@uhmachermeister Emil Straub in Sont- beim, O.-A. Heilbronn, hat als Bevollmättigter des Bucbindergesellen Ferdinand Bindereif von dort das Aufgebot des von der Landwirthschaftlichen Creditbank in Heilbronn dem verstorbenen Wein- gäârtner Ioharnes Haberkern in Sontheim (Obeim des Vindereif) ausgestellten Einlagebuches Nr. 1421 über die von demselben in der Zeit vom 1. Juli 1875 bis 31. Dezember 1888 gemackten, mit Zu- rechnung der Dividenden am 31. Dezember 1390 669 #4 93 S betragenden Einlagen beantragt.

Dieser Antrag ift zugelassen und Aufgebotätermin auf Moutag, den 16. November 1891, Vorm. 10 Uhr, anberaumt.

Der unbekannte Inhaber des Einlagebuches wird aufzefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Einlagebu& vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird.

Den 24. April 1891.

Hilfs-Gerichtéschreiber Ziegler.

151129] _ _ Aufgebot. Es ift das Aufgebot folgender Sparkassenbücer der hiesigen \tädtisGen Sparkasse 1) Nr. 196547, ausgefertigt für Hedwig Gaude mit einem Guthaben von 162,76 M, von der unverehelihten Näherin Hedwig Gaude hier, Nr. 298 344, ausgefertigt für Hermann Knape, mit einem Gutbaben von 166,84 e, vom Wächter Hermann Knape bier, Nr. 504 880, ausgefertigt für Gustav Vrückner, mit cinem Guthaben von 143,85 M, vom Schmied Gustav Brückner hier, Nr. 572 441, ausgefertigt für Anna Kuhle, mit einem Guthaben von 2,73 , von der Kolonistin Anna Kuhle hier, Nr. 332 229, ausgefertigt für Louise Witte, geb. Seidlißz, mit einem Guthaben von 50,18 , von der Wittwe Klein, Albertine, geb. Brosinsky, bier, 6) Nr 70640, ausgefertigt für Alexander Ditterich, mit einem Guthaben von 60,54 4, vons Posthülfsboten Karl August Alerander Ditterich bier, beantragt.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Fuli 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richte, Neue Friedri{hstraße 13, pol, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird.

Berlin, den 30. November 1890.

Königliches Amtsgeriht T. Abtheilung 48.

[406] Anfgebot.

Die verehelihte Flößer Marten, Wilhelmine, geb. Matthey, zu Modderwiese bat das Aufgebot des auf den Namen der Wittwe Ferdinand Matthey zu Modderwiese lautenden Bus Nr. 790 der städtischen Sparkasse zu Driesen über 333 21 4 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. September 1891, Vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloëerklärung der Urkunde erfolgen wird.

Driesen, den 18. März 1891.

Das Königliche Amt3geri{t.

[47936] Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Adern a./Qu. Nr. 408, ausgestelt auf den amen Anna Ernestine Klein zu Fricdeberg a./Qu., über 285 lautend, ift angeblich verloren ge" gangen und foll auf den Antrag der Eigentbümerin, Frau Anna Ernestine Frömmrich, geb. Klein, und ihres Ebemannes, des Tagearbciters Carl Fröômin- ri zu Friedeberg a./Qu.,, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daber der Inhaber des Buches aufge- fordert, spätestens im Aufgebotstermin den 6. Juli 1891, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzei{h- neten Gerichte, Zimmer Nr. 5, seine Rechte anzu- melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Friedeberg a./Qu., den 26. November 1890. Königliches Amtsgericht.

[68025] Aufgebot. Z Der Arbeiter Wilhelm R zu Grevesmühlen hat das Aufgebot des auf seinen Namen von der Vereinsbank, eingetragenen Genossenschaft mit un- beshränkter Haftpflicht, daselbst unterm 3. Februar

Schöningen, den 27. April 1891. | Herzoglihes Amtsgericht. |

l f

[7943] Vekanutmachung.

Las Verfahren der Zwangsversteigerung des Bo- Dracholzshen Grundstücks Marienburgerstraße an- |

geblich Ner. 30 Grundbuch von den Umgebungen | anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen-

1890 über ein Spardarlehen von ein und dreißig Mark ausgeftellten Einlagebuchs Nr. 1014 A zulässig beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 23. September 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte an hiesiger Ge- richtsftelle anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte

falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird, Grevesmühlen, den 25. Februar 1891. Großherzogl. T insGes Amtsgericht. O gez oerfke. Ausgefertiat : Grevc8mühlen, den 27. Febr. 1891 (L. 8.) F. C. H. Pöbl, A. Ger.-Aftuar.

[54683] Aufgebot.

Das über 36 # nebst 11,26 4 zuacichriebener Zinsen für das Königliche Amtsgericht Karthaus ¿ur Josephine Schwitzkowski’scen Pupilleusache (Petrausfi) lautende Sparkassenbud Nr 2104 der Kreissparkasse Karthaus ift angeblich verloren ge- gangen und foll auf Antraa der Eigentbümer August und Antonie, geb. Petranski, Breza’schen Eheleute in Abbau Kujatty, amortisirt werden. Es wird daber der Inhaber des bezeibneten Sparkafenbu{s aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 14. Juli 1891, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 22, scine An- sprüche und Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloerklärung er- folgen wird.

Karthaus, den 18. Dezember 1899,

Königliches Amtsgericht.

[7687] Aufgebot.

Das angebli verloren gegangene Sparkassenbuch dcr Kreis-Sparkafse zu Kulm Nr. 8330 über 201,17 #, ausgefertigt für den Eigentbümer Friedri Tapp in Koelln, soll auf Antrag desselben Behufs neuer Ausfertigung aufgeboten werden. Der Inhaber des bezeihneten Sparkafsenbuches wird auf- gefordert, späteftens im Aufgebotstermin den 26. März 1892, Vormittags 1073 Uhr, Zimmer Nr. 4, bei dem unterzeiGneten Gerite seine Rete anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung deéselben er- folgen ‘wird.

Knlm, den 26. April 1891.

Königliches Amtsgericht. [410] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 3833 der Kreissparkasse

zu Weglar über 53 Æ 93 A, ausgefertigt für

1 Pbilipp Morchel zu Kraftsolms, if angebli ver-

loren gegangen und foll auf den Antrag des Ver- treters des Eigenthümers, nämlich seines Vormundes Friedri Busch zu Kraftsolms, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber dieses Buches wird daher aufgefordert, {pätestens im Aufgebotstermine den 3. November 1891, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter- zeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Vrauufels, den 20. März 1891. Königliches Amtsgericht.

[961] Aufgebot.

Der Vorschußvercin eingetragene Genoffenschaft

mit unbeschränkter Haftpflicht zu Großalmerode bat

das Aufgebot zweier eigner Wechfel beantragt, nämli:

a, des Wechsels, datirt Großalmerode, den 1. Mai 1882, über 2700 , zahlbar an die

Alle Diéjenigen,

Ordre des Antragstellers in dessen Ges(: ifts- lokal zu Großalmerode am 1. Sepvtem- ber 1882, e . des Wewsels, datirt Großalmerode, den 20 November 1882 über 500 4, zablbar an dicselb& Orcre und an demselben Orte am 31, Dezember 1882, beide Wechsel ausgestellt von Hermann Fabrenba, dolph Fahrenbach, Heinrih Brübach urd Wilhelm Bretthauer.

Der Inbaber der Wesel wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotêtermin am Freitag, den 23. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte anzumelden und die Wechsel vorzulegen, widrigen- falls dieselben für fraftlos erklärt werden

Großalmerode, den 28. März 1891.

Königliches Amtsgericht,

[65105] Aufgebot.

Herr F. A. Jahn zu O /Mylau i./V. hat das Aufgebot der von ihm auf Luca P. Nicul-êcu in Bucarest gezogenen, mit Acceptvermerk des Bezos- genen versehenen, am 31. Januar 1891 bei der Direktion der Diskonto-Gesell!chaft zu Berlin zahl- baren 2 Wesel über 3871,20 #6 und 4881,40 M beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 17. Oktober 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebots- termine ißre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Verlin, den 11. Februar 1891,

Das Königliche Amtsgeriht T. Abtheilung 48. [45386] Aufgebot.

Der Swlahhter Friß Müller in Essinghausen als eingetragener Eigenthümer des Brinksizerwesens No. ass. 11 daselbst hat das Aufgebot des L: 71n- \chweigischen Hypothekenbriefs, d. d. Vechelde, den 23. Mai 1882, nebst gerihtlider Schuldverschreibung von demfelben Tage, laut deren auf dem genannten Brinksitzerwesen No. ass, 11 zu Essinghausen für den Altvater Christoph Greite zu Efsinghausen 1200 M eintaufend zweibundert Mark Darlehen nebst 43 %%o jährlicher, vom 23, Mai 1882 in halbjährlichen Kalenderterminen zu entrichtenden Zinsen, rückzahlbar drei Mo-ate nah Kündigung, an erster Stelle zur Hvpothek eingetragen sind, unter dem Nachweise der Tilgung dieser Hypothekschuld und unter Glaubhaft- machung des Abhandenkommens der erwähnten Ur- kunde beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird Ee S8. 823 ff. R. C. P. D. und §. 7 Nr. 5 des Ges. Nr. 12 vom 1. April 1879 aufgefordert, spätestens in dem auf Dienftag, den 8. Dezember 1891, Vormit- tags 9¿ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an- beraumten Aufgebotétermine seine Rechte anzumelden

| und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Ur-

funde dem Eigenthümer des verpfändeten Grund- sttücks bezw. dem Schuldner oder dessen Rechtsnach- folgern gegenüber für kraftlos erflärt werden soll. Vechelde, den 10. April 1891. Herzogliches Amtsgericht.

Winter.

[7688] Aufgebot. i

elde auf die na&stehend verzeicneten, im Hvpothekenbuche eingetragenen Forderungen ein Recht zu baben glaukbin, werden biermit auf Antrag der Besitzer der bypothecirten Sachen zur Anmeldung innerbalb sechs Monaten unter dém Rechténachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die betreffende Forderung für erlos{en erflärt und im Hypothekenbuche gelöst würde. Aufgebotétermin wird auf Dienstag, den 1. Dezember d. F., Vormittags 9 Uhr, im Sitßunñgssaale des unterfertigten Königlichen Amtsgerichts anberaumt.

Hypothekenbuch Hypotbecirte

Distrikt | Band | Seite | Saen

Derzeitige Besißer

hvpothecirten Sachen

Eingetragene

der ä Hypothekforderungen

Lauter III, 922 IP1. Nr. 72a, b,| Reus ,

175

Reendorf I. PI. Nr. 882, Müller,

Muürsbach II, Pl. Nr.

_Vaunach, den 23, April 1891.

(L

Jakob, Kauf-| Am 30. März 1846. 1060 Fl. mit 5% 73, 74, 110, [wann in Reckendorf.

verzinslihes Kapital des Abrazam A Schiffer ron Reendorf. Christian und} Am 1. Juli 1840. 270 FI. mit 59/0

885, Katharina, Cifengießers-| verzinsliche Kauficilling: forderung des eheleute in Schweinfurt.| Asaak Werner von Reendorf.

Lorz, Barbara, Wittwe 1öla, b. Jvon Mürébach, Erben.

Pl. Nr. 499, Zang, Conrad, Mühl- besißer in Mürébach.

Pl. Nr. 815.| Sulz, Jokann, Bauer in Mürsbach.

Pl. Nr. 1212.| Blumenröther, David, Bauer in Mürsbac.

Am 7. Mai 1847 Nach dem Guts- abtretungsvertrag der Wittwe Däub- lein vom Gestrigen hat jedes der PDâäublein’schen Geschwister, 1 äm- li Theresia, verehelihte Hümmer, in Birkach, Barbara, älter, Maria, Katharina und Andreas Däubiein eine Erbabfindung von 20 Fl., j:doch crst na dem Tode der Mutter, welche auf Lebenszeit die Zinsen hieraus zu 49/0 zu beziehen hat, zu erhalten.

Königliches Amtsgericht. (L. S.) gez. M. Hemmri c.

Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Baunach. A) Rau, Königlicher Sekretär.

[7684] Ueber na@stehend bezeihnete Grundstücke :

1) das dem Freishulzen Wilhelm Gehrloff zu Leussow gehörige, daselbst belegene Frei- \chulzengut,

2) das dem Eigenthümer Friß Gierloff zu Mirodorf gehörige, daselbst sub Nr. 13 be- legene Wohnhaus e. p,, «

3) das dem Eigenthümer Johann Stolp zu Leussow gehörige, daselbst sub Nr, 9 belegene Wohnhaus e. p.,

4) das dem Eigenthümer Friedrich Melz zu

Granzow gehörige, daselbst sub Nr. 5 be- legene Wohnhaus e. p,,

9) das dem Maurergesellen Christian Kaetlißz zu Qualzow gehörige, daselbst sub Nr. 2 be- legene Wohnhaus e. p.,

sollen antragsmäßig Hypothekenbücher errichtet werden.

Es werden daher Alle, welche Realrechte an diefe Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintra- gung in die niederzulegenden Hypothekenbücher ver- langen, peremtorish hierdurch geladen, folche in dem dieserhalb auf Donnerstag, den 25. Juni 1891, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeichneten