1891 / 106 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 May 1891 18:00:01 GMT) scan diff

roden worden, daß ich es nit für meine | Bestimmungen enthielten. l näher auf die Gründe beizu- ¿e Kommission veranlaßt Fch habe nur Abg. Singer gegenüber einiges anzu- hat Worte von mir citirt, die ih einer dt Berlin gegenüber in Bezug gethan haben soll. Er Ich habe den betreffenden Herren gegen- sei, auf Grund dieses Nachmittagsarbeit Ob das in mittleren

Diskussion so rei{lih gesp Pflicht balten kann, heute noch einma fügen, die die Regierung und nachher d haben, dem §. 105 b seine jeßige Fassung zu geben. den Bemerkungen des Hrn. Hr. Singer tation von Handlungsgehülfen der Sta auf die Auslegung und hat mi nicht richtig citirt. über ausgesprochen, daß es meine Ueberzeugung enigstens in Großstädten die

frage, wer entsheziden solle, dem der betreffende Fall zur

maten ibre

Anwendung des §. 105 b

Paragraphen werde w an Sonntagen für Handlungsgehülfen aufhören. und fkleineren

gestattet werde. seiner Arbeiter gefallen lassen, strafbar mahen. À fleisch nicht mars{fähig.

Abg. Bebel: .Z

Jedenfalls sei

wishen der Auslegung des vorliegenden An- urch den Antragsteller und der Auffassung des Regierungs- wesentliher Unterschied vorhanden. Man habe eben gebört, daß der Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi unter Nothbfall nothwendige Arbeit verstanden wif sei nicht so weit gegangen. e für die ersten drei großen Feiertaae, sondern au für das ganze Jahr, und nit bloß die Handlungsgehülfen, sondern auch alle Industrie- arbeiter zur Arbeit gezwungen werden sollten. Stehe dem Arbeit- geber ein großer Schaden auf dem Spiel, insofern eine Arbeit nicht rechtzeitig geliefert werden könne, so werde er von diesem Paragraphen Gebrau maden. der Sonntagsarbeit in Frage gestellt. Nach einer kurzen Replik l Wilhelmi wird der §. 105e mit dem Amendement Gutfleish angenommen.

105d wird ohne Debatte angenommen.

ch 8. 105e soll Betrieben, welche ausshließlich vor- Wind oder unregelmäßige Wasserkraft be- 1, die Sonntagsarbeit dur Ver- ltungsbehörde gestattet werden. Abg. Holt mann bittet den Bundesrath, diese Angelegen- heit gleihmäßig {ür das ganze Reich zu ordnen, damit nicht im Falle verschiedener Entscheidungen die Müller in dem einen Landestheile am Sonntag arbeiteten, in dem anderen nicht. Der §. 105e wird angenommen.

Die 8. 105f—i und 106—112 werden ohne Debaite

angenommen.

Bei §8. 113 bemerkt :

Abg. B iehl: Der Abg. Grillenberger habe ibn als Arbeitgeber aftliher und unmotivirter Weise an- d si dafür auf Zeitungsartikel berufen. Aus dem Sciedsgerihts in München über den betreffenden Fall gehe hervor, daß er jenen Arbeiter nit ausgebeutet und Lohn- drückerei ih habe zu Schulden kommen laßen. : :

Abg. B irk: Der Abg. Biehl habe gegen den Abg. von Vollmar daß die Bediensteten der LTramway- orderungen bewilligt erhalten hätten, bevor der Strike in Wien ausgebrochen fei. Der Strike in Wien habe am 21. April 1889 stattgefunden und erst am 1. Juli bâtten die Tramwaybediensteten in München ihre Begünstigung erbalten. Es sei also

ausgesprochen, Ressort - Minister Handlungs ehülfen j vertreters sei Das würde meines Erachtens gegen den In- Nhber das scheue ih mich meines Erachtens alle die Behörden, die erpflictet sind, unter Verhältnisse das Möglichste zehülfen an Sonntag Na- Ich bin meinerseits durchaus geneigt, soweit enjenigen Behörden, die meinen An- entsprechende Direktive in dieser Richtung 1. Ob die preußischen Ressort-Minister es handelt sich nicht allein um den Handels-Minister auf Grund dieser An allgemeine Anweisungen ergehen zu lassen oder nit, Wenn man, meine

Sonntag Nachmittags nirgends die beschäftigen zu lassen halt des jeßigen Paragraph nicht zu wiederholen, daß

die Aufgabe haben, den §. 105 b auszuführen, v Berücksichtiguag der zwingenden örtlichen um die Arbeit der Handlu:

en verstoßen.

mittagen zu beseitigen. Mit diesem P es erforderli sein würde, au d

weisungen zu folgen haben, die

\chauung dazu ge- langen werden, bin ih heute noh nit in der Lage zu übersehen. en in das Geseß aufnimmt, so legt man n Verpflichtung auf, ihn auétzuführen. Der cine möglichst au?-

wiegend m1t dur i wegten Triebwerken arbeite!

Herren, einen Paragraph ) fügung der früheren Verwa

doch selbst zweifellos die Zweck des Geseßes ist, den Handlungsgehülfen reihende Sonntagsruhe zu geben, und in Folge seiner Bestimmungen werden nit nur in Preußen, sondern in ollen Bundesstaaten die auê- führenden Behörden si bemühen, den Paragraphen 105 b nah M98g- lichkeit auh zur Wirklichkeit werden zu lassen.

Dem Abg. Dr. Hartmann gegenüber bemerke s Kaufen der Landbevölkerung niht zu an Sonntag-Nachmittagen die Ge- Eine Reihe von kleinen Städten aus allen Der Abg. Dr. Hart- welche Ahs

Abg. Bebel: er, daß die Rücksicht auf da der Bestimmung \châfte ofen zu Gegenden hätten mann weise auf die ort hülfe schaffen sollten. Gemeindebehörden beständen oft au d und daraus werde mindestens Behandlung.

führen könne, folche Petitionen eingereiht. in zweiter Lesung in leidensh sstatutarishen Bestimmungen bin, j e das Bedenkliche, daß die Vollmachten erhalten follten ; denn diese önlih an der Sache betheiligt seten, Mißstimmung entstehen, häufig au Amerika möglich

gegriffen un

Aber das sei ja gerad Urtheil des

s Leuten, die per)

in der zweiten Lesung bemerkt,

9 in Enalc / ( f i Was in England und bahn in München längst ihre F

man auch in Deutschland geseßlich bestimmen. da der Abg. Schmidt niht anwesend der Fabrik, um die es sich aber die Mittheilungen des hne gezahlt würden ; wenn en, fo liege das säßen, also auf das

Abg. Gehlert erwidere er, i sei, daß er (Redner) die Verhältnisse nicht genauer kenne, al Gehlert selbst bewiesen, daß dort Hungerlö die Leute troßdem die Arbeitsst daran, daß die meisten kleine Häuschen dort be Verbleiben am Ort angewie| Nbg. Samhammer: sei vielfa bloß eine eingewurzelte üble, alt aufre{terbalten aus Konkurrenzrücsihten; um man beschäftigt sei, Orten Sonntags mit wahrer Verzw hülfenschaft \hmählich angestrengt. erlaubten Sonntagsarbeit sollten durch energische bracht werden. : Die Herren thäten hier so, als eit gewähren us nit der

lle nur selten verließ

in München und möchte Shhriftstück der T hauptung hervorgehe, zu verlesen. nur nicht sehr lang ift ! Heiterkei

. « C 1Q7 seit dem Jahre 1870

Die Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe e Gewohnheit, zum Theil den Konkurrenten zu

eiflung gearbeitet und die Ge- Mißbräuche der durch § 105b SFnanspruchnahme

Lage der Co troffen worden sind. Wiener Strike mit der zu thun habe. - L 113 wird angenommen, ebenso ohne Debatte §. 114. 115 enthält das Verbot des Trucksystems. Der dritte Absatz lautet nah dem Beschluß zweiter Lesung: Lohn- und Abschlagszahlungen dürfen ohne E der unteren Verwaltungsbehörde niht in Gast- und Schankw

oder Verkaufsstellen erfolgen. Die Abgg. Dr. Gutfleif

der Oeffentlichkeit zur Abstellung gel Abg. Freiherr von Stumm: wenn die Mehrheit den Handlungsgehülfen weniger Freih wolle als sie jeßt {hon hätten; das sei doch aber durcha Bebel bezeichne eine Einnahme von 3—4 Freilich wenn man 10 H Arbeitslo ci 3—4 # nochch cin Hungerlohn. orte bâtten petitionirt um die Freigabe des Sonnt sondern nur einige Sozialdemokraten an diesen Orten. Gesammtheit der

hn verlange für Nicht die Land- agsnamittags,

Hungerlohn. den Arbeiter, dann |

der kleinen den Bedürf-

Gewerbetreibenden Wenn aber die Sozialdemokraten e RNücksihtnahme auf die Hand- das der Mehrheit nur an- hrer Agitation auf dem platten Lande

Städte Ppetitionirt. nissen der Landbcvölkerung dur die lungslehrlinge entgegenträten, genehm sein, denn es werde 1 keinen Vorschub leisten.

Abg. Gehlert: lediglih um eine gehandelt, an weiteren S Präsident gehindert, Wenn der ?2

G8 babe si bei seiner früheren Bemerkung falsher Behauptungen chlußfolgerungen daraus habe ihn der Hr. dessen Bestimmung er si natürlih auch je lbg. Bebel von Hungerlöhnen sprehe, 10 müsle man mindestens erst eine Erklärung dieses Wortes geben. S. 105b wird mit einem lediglich redafktionellen ment Guifleisch, sonst unverändert angenommen. 8 105e firxirt die Ausnahmen von den Vorschri : 105 b: danach finden diese Bestimmungen keine Anwendung 1) auf Arbeiten, welche zur Bes standes oder zur Abwendung el unverzüglich

thatsächlihe Berichtigung abzüge sind verboten, zugelassen sind. . Molkenbuhr: Dem Mißstande der Lohnabzüge müsse ent- gegengetreten werden, und seine Partei glaube mit ihrem Antrage, wel- derartige Lohnabzüge überhau meine Sympathie rechnen zu können. Die Arbeiter brauchten den Lohn jederzeit,

eitigung eines Noth- ner Gefahr oder 1m öffentlichen vorgenommen durch den Arbeitgeber Dr. Gutfleisch empfiehlt einen Kompromißantrag, wonach der gesperrten Worte gesagt werden soll: Todesfälle, Fälle plöulicher es nothwendig j seien dur das Wort „Nothstand" nicht gedeckt | o das Bedürfniß der unverzüglichen Erledigung Einem eventuellen Mißbrauch dieser Be- ung der Aufsichtsbehörde vorgebeugt Seite werde vielleiht eingewendet Antrag das Gese dur{löchern. ei eine wohlberechtigte Absicht, zu verhindern, daß die Autorität des Gesetzes abgeschwächt werde dur eine Umgehung des Gesetzes, welche in zahlreichen Fällen er- folgen würde, wenn der Antrag niht angenommen würde. Singer: Wenn nicht der Absicht, so do der Wirkung na, bedeute diefer Antrag eine Vershlehterung dieses Gesehes. folle denn unter „Nothfall“ verstanden werden? Man solle niht durch juristish feine Distinkticnen einen Ausweg |{ch{ Gesetz grundsäßlih festgestellte Sonntagsruhe zu durhlöchern. Arbeiter seien nicht so unverständig, daß fie nicht zu unterscheiden wüßten, wo eine augenblicklihe Arbeit nothwendig sei. Fällen werde der Arbeitgeber die Hülfe der Arbeiter niht vergeblich anrufen, Ec könne sich die Einbringung dieses Antrags nur erklären aus der Furcht der Herren, allzudeutlih ihre Willkürlichkeiten bei der Durchlscherung der Sonntagsruhe zu zeigen. zu dem Auskunftsmittel eines \{önklingenden Wortes, welches aber der Willkür Thür und Thor öffne. ein Nothfall sei? Die Nachprüfung nüße dem der Sonntagsruhe beraubten Arbeiter nichts und die Gemeindebehörde habe weder Zeit, noch Urtheil, noch Lust, eine Entscheidung zu treffen, welche dem Unter- nehmer unbequem sei. Abg. Dr. Gutfleisch: In den deutsGen Einzelftaaten seien viel Sounntagêge]|eße

Erkrankung u. |. w., in denen übergehende Arbeiten \tattfänden, Seine Partei wolle nur im Nothfall, w arbeiten lassen. stimmung werde durch die Nachprüf Von sozialdemokratischer werden, seine Partei wolle mit diesem rwurf sei unbegründet. echt in unve geständniß sei bisher verw fange man allmählich an, ges chriebenen Beschränkungen Ganz ausdrücktlich sei dies | 9%, April dieses Jahres ausgesprochen. je dar daß die Arbeitgeber sich bisher schon bewußt gewesen seten, daß sie affen, um die durch das Lohneinbehaltungen in unbeschränktem Maße zu machen das Ret von den Konjunkturen auf dem In solen | jede Lohneinbehaltung z der Arbeitgeber in den \chadlos zu halten. Deshalb greife man Arbeitslöhnen Arbeitslohns dadurch in die Hände Kaufmanns

beträchtlicher Konsumvereins züglihe Verbot durch das Geseh von 1869 sei niht unter Strafe gestellt gewesen und deshalb umgangen worden. habe sich eine Cession z. B. über einen Bon auf Waaren in dieser Hôhe gegeben. dieser niht zum Ankaufe von Waaren verwendet, sondern zu einem

Wer solle denn bestimmen, was

undurhführbare

Der Vorredner habe gemeint, die Arbeiter würden {on freiwillig am Sonntag arbeiten, wenn es nothwendig wäre. Das sei aber nah dem Gesetz gar nicht gestattet. Der Abg. Singer was ein Nothfall sei. Der Richter, rafrechtlichen Kognition komme.

s-Rath Dr Wilhelmi: Die verbündeten Regierungen Bedenken gegen die Gestaltung der §8 105b und 105 c beute nicht wieder geltend, weil sie hofften, daß die Frage der Sonn- tagsruhe der Handlungsgehülfen auf Grund des Amendements Gut- fleish si befriedigend lôsen lassen werde. Wer mit dem praktischen Leben vertraut sei, könne nicht bestreiten, daß im Gewerbe, in den Fabrikbetrieben und auch im Handelsgewerbe Arbeiten vorkämen, die auch an Sonn- und Festtagen vorgenommen werden müßten, deren Vornahme aber durch die gegenwärtige Fassung des Entwurfs nit Wollte der Arbeitgeber {ih die freiwillige Hülfe so würde er sich zweifellos felbst

dieses Gese ohne den Antrag Gut-

en wolle, der Abg. Dr. Gutfleish ei au zu beachten, daß nicht bloß

aragraphen sei das ganze Verbot

des Regierungs-Raths Pr.

es dcs Strikes nicht bedurft

die Verbesserung der Lage der Tramwaybediens\teten herbeizuführen. : Bicehl: Er bleibe bei seiner Behauptung über die Tramway den Präsidenten um die Erlaubniß bitten, ein ramwaydirektion, aus dem die Richtigkeit dieser Be- (Präsident von Leveßow: Wenn es t) Redner verliest das Schreiben, nach fast alljährlich zur Aufbesserung der nducteure und Kutsher der Trambahn Maßnahmen ge- Er behaupte 1 Aufbesserung der Tramwaybediensteten nichts

deshalb nach wie vor, daß der

irthschaften

ch und Hiße wollen den Absaß 3 als neuen §. 115 a formuliren und ihm den Zusaß geben, daß und Abshlagszahlungen an Dritte nicht erfolgen dürfen auf Grund von Rcchtsgeschäften oder U1kunden über Rechts- geschäfte, weiche nah dem Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeitslohns, rechtlich unwirksam sind.

Die sozialdemokratishen Abgg. Auer U. Gen. wollen dem . 115 folgenden Zusaß geben : Lohneinbehaltungen und Lohn- soweit solche nicht dur Geseß ausdrüdlih

pt auss{ließen wolle, auf allge-

hre Familien zu ernähren. Beim

bntbeils müßten fe Hunger leiden und nähmen Staden an ihrer Gesundheit, oder sie verfielen dem Wudter. Nach dem Gesetze von 1869 werde die Beschlagnahme des Arbeitsverdienstes überhaupt ausgeschlossen, jeßt würde dies auch mögli sein für Forderungen, die der Arbeirgeber in Zukunft an den Arbeiter erlangen könnte. Arbeiter niht b'oß von dem Arbeitgeber, f iTe1 abbängig, bei denen sie ihre Lebensmittel einkauften. Deshalb müsse Fürsorge getroffen werden, daß der Arbeiter unter allen Umständen seinen Lohn ganz in Baarem erhalte. :

Abg. Dr. Gutfleisch: Er könne den Antrag Auer nicht zur Annahme empfehlen. Es widerspreche aller Billigkeit, und es fei auch in dem Rahmen des Gesetzes nicht möglich, so weit zu gehen. Er- freulih sei der Antrag Auer insofern, als er das Zugeständniß enthalte, daß die Lohneinbehaltungen sckchon nach dem bestehenden unbeschränktem Umfange zulässig seien. Dieses Zu- eigert worden. Auch in den Arbeiterkreisen den Vortheil der in diesem Geseß vor- der Lohneinbehaltungen anzuerkennen. in der Nummer des „Vorwärts“ vom

Die Einbehaltungen maten den sondern auch von den Leuten

Es gehe daraus hervor,

Lage seien, das hänge allerdings

Arbeitsmarkt ab. Weiter zu gehen und u verbieten, gehe {on deshalb niht an, weil Stand gesetzt sein müsse, sih für fahrlässige oder böswillige Beschädigung des Materials durch die Arbeiter Der von ihm gestellte Antrag wolle dem Miß-

des Gesetzes von 1869 sehr vorkämen und ein

wandere. Das be- Ein Konsumverein

20 M ausstellen laffen und dafür Häufig sei aber

niedrigeren Preise weiter verkauft worden. Na seinem Antrage solle künftig eine solhe Konzession nit als Grund zur Lohnauszahlurg angesehen werden. Zahle der Arbeitgeber dennoch, so solle er einer Strafe verfallen, Betreffs deren er (Redner) zu §. 148 einen Antrag stellen werde. Nicht vermindert solle dadur werden die Möglich- keit, daß Vollmachten ausgestellt würden. Dies auszuschließen liege au nicht im Interesse der Arbeiter selbst.

Abg. Möller: Seine Partei könne dem Antrag Auer und dem Antrag Gutfleish- Hitze nicht zustimmen. Bezüglich der Lohncessionen beständen ja Uebelstände, aber der Antrag Gutfleish-Hiße würde das Kind mit dem Bade auss{ütten, insofern er nit nur eine Reibe von Geldgeschäften, die für den Arbeiter nöthig seten, unmöglich mae, sondern alle Cessionen unter Strafe stelle, während das Gesetz bisher nur die Nichtigkeit gewisser Cesstonen ausspreche.

Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi: Die Regierung könne nicht die Konsequenzen auf sih nehmen, welche der Antrag Auer nah #\ich ziehen würde. Der Arbeiter würde dann auch nicht mehr in der Lage sein, von dem Arbeitgeber einen Vorschuß zu erhalten. Auch den Antrag Gutfleish-Hite könne die Regierung nicht zur Annahme empfehlen. Der Antrag wolle die Klagen über das Verfahren der Konsumvereine beseitigen, welhe aber nicht von den Arbeitern, sondern von sol@en Gewerbetreibenden gekommen seien, welche an einer Ein- schränkung des Geschäftsumfangs der Konsumvereine ein wesentliches Interesse hätten. Man müsse an diese Klagen daher mit großer Vor- ht herantreten. Die betreffenden Cessionen seien {hon nah den jeßigen geseßlichen Bestimmungen nichtig, es frage sh also nur, ob sie darüber hinaus auch unter Strafe zu stellen seien. Der Antrag wäre ein Schlag ins Wasser; was er formell beseitigen wolle, würde durch andere Rechtsgeschäfte, z. B. die Vollmacht, erseßt werden. Der Antrag würde außerdem auch die Wohlfahrt8einrih- tungen wesentlich erschweren. / l

Abg. Molke nbuhr: Seine Partei meine, daß ein Recht zu Lohbneinbehaltungen nicht bestehe, aber in manchen Fällen hätten die Gerichte den Arbeitgebern ein solches Recht zuerkannt. Diesem Uebel- stand wolle der so¡ialdemokratishe Antrag entgegenwirken. Ein Vor- \{huß werde dem Arbeiter dadurh nit unmöglich gemacht, denn der Arbeitgeber könne do den Lohn pränumerando zablen_ Daß der Nba. Dr. Gutfleish niht so weit geben wolle wie die Sozialdemo- kraten, begreife er (Redner), weil der Abg. Dr. Gutfleisch fürchte, daß dieser Antrag den §. 124b (Buße für Kontraktbruch) in Gefahr bringe. Ohne den Antrag werde nur ncch mehr Anreiz zu Lohbneinbehal- tungen gegeben. Der Arbeiter könne leiht dur Mißhandlungen zum Kontraktbruch verleitet werden, wofür ihm der Lohn einbehalten werde. Der Arbeitgeber könne dann für alle möglichen _Schâden Lohn einbebalten, z. B. wegen der Möglichkeit, daß der Sohn eines Ar- beiters cinmal eine Fenstersceibe einshlage. Für den Antrag Gute fleish-Hitze werde seine (des Redners) Partei stimmen ; wenn auch in mancen Gewerben die Arbeitgeber unter anderen Formen das Truk- system einführen könnten, fo müsse man es den Leuten do so viel wie möglich erschweren. S i i

Abg. Hitze: Für seinen Antrag sei die Nüksiht auf die Arbeiter maßgebend. Der Antrag solle auch den Konsumvereinen entgegentreten, insofern sie ihrem ursprünglihen Zwecke, die Arbeiter zur Baar zahlung zu bringen, entgegen selbst zum BVorgsystem übergingen und die Arbeiter in drückende Abhängigkeit brächten. Wenn in zweiter Lesung diesen zum Theil von den Arbeitgebern selbst errihteten und unterbaltenen sogenannten Konsumvereinen ein Loblied gesungen worden sei, so könne er darin nit einstimmen. Der vielfa durch sie ge- übte Zwang müsse auf dem gesetzlichen Wege, den er vorshlage, beseitigt werden. | : i : :

Regierungs-Rath Dr. Wilhelmi bestreitet wiederholt, daß der Antrag eine Verbesserung des Gesetzes sei; übrigens werde er au dur S. 117 Abs. 2 überflüssig, denn dort werde die Nichtigkeit der betreffenden Verträge ganz ohne Weiteres ausgesproen.

Abg. Möller bestreitet, daß die Konsumvereine unter allen Ums ständen auf Baarzahlung halfên müßten. In vielen Fällen könnten ste niht wirken, wenn sie niht auch auf Kredit verkauften.

Abg. Dr. Gutfleisch bemerkt, daß die Vollmacht jeden Moment widerruflih sei und vor Allem nicht mit einem Accept des Arbeit- gebers versehen werden würde, wie es jeßt bei den Cessionen geschehe. Durch die Vollmacht werde also die Wirkung |eines Antrags nicht vereitelt. R

Nach Ablehnung des Antrages Auer wird §8. 115 nah dem Antrage Gutfleish-Hiße angenommen. Ohne Debatte er- ledigt das Haus die 88. 115a bis 119.

8. 119 a stellt fest, daß Lohneinbehaltungen, welche zur Sicherung des Ersaßes eines aus der widerrehtlihen Auf- lösung des Arbeitsverhältnisses erwahsenden Schadens aus- bedungen werden, insgesammt den Betrag eines Wochenlohnes mcht übersteigen dürfen. :

Abg. Dr. Hirsch: Er habe gehofft, daß der Antrag Auer zurückgezogen werden würde, nachdem unker Ablehnung feines zu §. 115 gestellten Antrags dieser Paragraph genehmigt und dadurch das Recht auf Lohneinbehaltung geseßlich festgestellt worden sei. So sehe er bedauere, daß die Lohneinbehaltung genehmigt fei, namentli da sie die Grundlage der do wohl auch zur Annahme kommenden Be- rehtigung auf Gntschädigungsanspruch bei Kontraktbruh bildet, so müsse er do für §.119a sein, da dieser etne Einschränkang des 8. 115 bilde. Er müsse aber auch bier sagen, daß die gewohnheitsmäßige Lohn- einbehaltung von Seiten der Arbeitgeber zum Schutz gegen Kontrakt- bruch etwas ungemein Gehässiges gegen die Arbeiter habe. Die Fälle von Kontraktbruch seien minimale im Verhältniß zur Zahl der Arbeiter. Man möge sih die Lage des Arbeiters vergegenwärtigen, wenn ihm ein Theil des kärglicen, fauer verdienten Lohnes abgezogen werde; solhe Handlungswei]e werde sicher zu dem von allen Seiten so sehr gewünschten Frieden zwischen Arbeitern und Arbeitgebern nicht beitragen. In der Praxis jedenfalls mögen die Arbeitgeber bedenken, daß sie niht übler handeln könnten, als wenn se das Lohn inbehalten gewobnheitsmäßig durhführten. S :

Abg. S inger : Aus den Ausführungen des Abg. Dr. Hirs würde für den Verstand des gewöhnlichen Sterblichen folgen, daß er gegen 8& 119a stimmen werde. Seine (des Redners) Partei sche im §. 119 nichT ‘ine Art von Arbeiterschuß, darum stimme sie dagegen, und darum ziehe fie au ihren Äntrag niht zurück S. 119a wolle ein neues N usnabmerecht für Arbeiter schaffen. Daß Fälle von Lohneinbehaltung eintreten würden, sei eine Folge der freisinnigen Erfindung, die man dem Abg. Dr. Gutfleish verdanke. Die Sozialdemokraten hätten keine Neigung, einer Bestimmung zuzustimmen, welche die Unternehmer geradezu ausfordere, einen bestimmten Betrag des Lohnes einzubebalten, und darum seien sie gegen 8 119 a; fie glaubten, daß eine Verschlimmerung für die Arbeiter durch Ablehnung des §. 119 a nit eintreten werde, denn die gegenwärtigen Zustände, wo sich Ar- beitgeber fänden, die zur Bildung von Kautionen Lohn einbehielten, würden auf die Dauer nichi möglich sein.

Abg. Joest: Er meine, daß seine Partei ihren Antrag nit nur nit zurückziehen, sondern daß die Mehrheit ihn annehmen folle, denn fie sollte das im Interesse der Arbeitgeber thun, was seine Partei im Interesse der Arbeiter für nöthig halte.

Abg. Dr. Gut fleisch: Man werde es im Lande nicht begreifen können, daß die Sozialdemokraten die Ablehnung eines Paragraphen beantragten, ber eine Erleihterung für die Arbeiter darftelle, aber er fonstatire hier und vor dem Lande, daß die Sozialdemokraten wirk-

lih so verführen, und er bitte, diesem unbegreiflihen Verhalten der Sozialdemokraten niht stattzugeben, sondern im Interesse der Arbeiter den §, 119 a anzunehmen.

S. 119a wird darauf genehmigt.

. 120 begründet die obligatorishe Verpflichtung der Arbeitgeber, ihre Arbeiter unter achtzehn Jahren die Fort- bildungsshulen besuchen zu lassen. „Am Sonnta darf der Unterricht nur stattfinden, wenn die Unterrichtsstunden so ge- legt werden, daß die Schüler nicht gehindert werden, den

Hauptgottesdienst oder einen für sie eingerichteten besonderen

Gottesdienst ihrer Konfession zu besuchen.“ zut

Abg. Freiherr von Stumm will hinter den Worten „für sie eingerichteten“ einfügen : „mit Genehmigung der kirh- lihen Behörden,“ damit nicht irgend ein nur pro forma ein- erihteter Gottesdienst den Besuh der Fortbildungsschulen

ava verhindere.

bg. Dr. Ruge beantragt, den mitgetheilten Passus über den Sonntagêunterricht zu streihen und an dessen Stelle zu seßen: „soweit eine Verpflichtung zum Besuch der Fortbildungs\hule besteht, darf am Sonntage der UÜnterriht nur stattfinden, wenn die Unterrihts- stunden so g-legt werden, daß die Schüler nit gehindert sind“ u. \. w. wie im Beschluß der zweiten Lesung, Durch diesen Antrag sei jedem einzelnen Schüler die Möglichkeit gegeben, seinen religiösen Gefühlen Genüge zu thun. Aber daß man die jungen Leute, welche die Absicht hätten, ih weiter zu bilden, und den Gottesdienst, wenn auch nit Vormittags, sodoch Nachmittags besuchen' wollten, zwingen wolle, sich nit fortzubilden, das gehe doch über die Macht und das Recht des Staats hinaus. Ueberall da, wo der obligatorishe Unter- rit eingeführt werde, werde der Unterricht fo gelegt werden können, daß die Swüler den Gottesdienst besuchen könnten. Anders sei es in den größeren Städten, wo ein fakultativer Unterricht bestehe. Dort werde es genügen, wenn die Schüler am Nachmittage oder zu anderen Zeiten den Gottesdienst besuchten, In Berlin hätten die Schüler zwölf Wochen frei, sie könnten also an den hohen Fetertagen zu jeder beliebigen Zeit den Gottes- dienst besuhen. Da der Fortbildungsunterricht individuell ertheilt werde, so könnten sie aber auch auf Wunsch bereits um 9} Uhr ; i Verbiete man den Fortbildungss{ulunterriht am Sonntag Vormittag ganz, so werde er überhaupt beseitigt, weil man ihn nicht in die Arbeits- zeit verlegen könne und auch der Abendunterriht als \{ädlich ver- worfen werde. Außerdem könne man die Sonntag-Vormittagsstunden {on deshalb niht entbehren , weil für den Zeichenunterriht das Tageslicht erforderli sei. Im Prinzip sei er gar niht für die Aus- dehnung des obligatorishen Unterrichts bis zum achtzehnten Jahre. Damit werde dem jungen Manne die Selbstbestimmung genommen. (Der Präsident ruft den Redner zur Sache.) Man mache sich von den Fortbildungs\{ulen, insbefondere von den Berliner Fortbil- dungs\hulen vielfah ganz falsche Vorstellungen. So habe der Abg. Stöter in der zweiten Lesung gesagt, die größte Gefahr bestehe darin, daß man es mit einem Wissen zu thun habe, das von jeder sittlich- In den Berliner Fortbildungs- \{ulen werde mit ungeheurem Ernst von Seiten der Lehrer und Schüler gearbeitet, es werde bier eine heilige Sache verfochten und betrieben, und es sei beklagen8wertb, daß bei verschiedenen Gelegen- heiten über einen so ahtens8werthen Stand, wie den der Lehrer, in so absprechender Weise geurtheilt werde. Er bitte, diesem Institut die Möglichkeit zu geben, sich in {öner und edler Weise weiter zu entwickeln. Er könne sh nicht denken, daß der Deutshe Reichstag

den Unterricht verlassen und den Gottesdienst besuchen.

religiösen Grundlage gelöst set.

in dem Augenblick, wo er ein Arbeitershußgeseß mache, eine Be- stimmung aufnehme, dur welhe es dem heranwahsenden streb-

famen Jüngling des Vaterlandes unmöglich gemacht werde, sich weiter

geistig fortzubilden. (Beifall links.)

Abg, Eberty: Seine Partei habe dasselbe Interesse wie die anderen Parteien, das Bildungs- und das sittlichreligiöse Bedürfniß

in Harmonie zu erhalten. Um den Konflikt zwischen beiden zu ver- meiden, habe sie ihren Antrag aeftellt, Dies sei absolut keine Partei- frage. Es kämen au andere Städte als Berlin in Betracht.

_ Abg. Dr. Orterer: Die Bedeutung und den Werth der Fort- bildungssculen verkenne er nit. Der Unterricht allein thue es aber nit, sondern auc die Erziehung, und in diesem Betracht sei der Ein- fluß der Kirce auch auf diese jungen Leute nicht zu entbehren. Die Fort- bildungs\{ulen in München zeigten, daß man bei gutem Willen auch ohne den Unterriht am Sonntag Vormittag auskommen könne. Die praktishen Bedürfnisse der Schule ließen sh sehr wohl mit

der Verpflichtung vereinbaren, daß die Jugend am Sonntag den

Gottesdienst besuche.

Staats-Minister Freiherr von Berleps c:

Meine Herren! Der Antrag Dr. Ruge bewegt fich in der Richtung, die die vecbündeten Regierungen in der Vorlage einge- nommen haben; wir würden deshalb ganz damit einverstanden sein, wenn sein Antrag zur Annahme gelangte. Wenn wir aus eigener FJrnitiative nicht versu§t haben, den zweiten Satz des §, 120 in der Fassung zweiter Lesung wieder zu beseitigen, so beruht das darauf, daß sowohl die Formulirung dieses Satzes wie au die des leßten Satzes des §. 120 das Resultat eines Kom- promisses sind, an dem wir in langen und eingehenden Erörterungen gearbeitet haben und der s{ließlich zu dem vorliegenden Resultat ge- brt at

Wenn der Inhalt dieser Sätze derartig wäre, daß wir mit dem Hrn. Abg. Dr. Ruge annehmen müßten, daß damit die fakul- tativen Fortbildungs\chulen, au die Berlins, völlig vernichtet werden, dann würden die verbündeten Regierungen diesem Kompromiß voraus- sihtlih nicht zugestimmt haben. Meine Herren, diese Folgerung möchte ih aber doch nicht ziehen, Wenn es, wie das zutreffend von dem Hrn. Abg. Orterer erwähnt wurde, an anderen Orten gelungen ist, eine Regelung zu finden, die sowohl den Besuch des Gottesdienstes wie auch eine befriedigende Ausbildung der jungen Leute in der Fort- bildungs\{hule ermögliht, so wird das auch in Berlin gelingen. Es ist in dem Gese eine UcbergangéEfrift bis zum 1. Oktober 1894 ge- währt; in dieser geräumigen Frist muß es meines Erachtens den Berliner städtischen Behörden gelingen, einen immerhin befriedi- genden Zustand füc die Fortbildungsshulen zu gewinnen; sie werden zu erwägen haben, ob es nit zu ermöglichen ist, daß an einzelnen Tagen der Woche einzelne Stunden des Unterrichts gegeben werden. Sie werden zweitens zu erwägen haben, ob nit vor und nah dem Gottesdienst am Sonntag die Stunden, die Tageslicht erfordern, gegeben werden können, und endlich is das Mittel zu Rathe zu ziehen, ob niht ein besonderer Gottesdienst für die Schüler der Fortbildungeschule eingerichtet werden kann.

Also, meine Herren, der Wege sind nit ganz wenige, und ich bin überzeugt, wenn man mit gutem Willen an den Versuch geht, so wird sich das Mittel finden, den Bestand und die Erfolge der Fort- bildungsschulen zu erhalten. Ih erkenne an, daß das namentli in Berlin nit leicht is, daß das zu manhen Schw ierigkeiten und im Anfang au zu Unzuträglichkeiten führen wird. Ich hege aber die bestimmte Hoffnung, daß auch die vorzüglihen Fortbildungss{ulen Berlins über die Schwierigkeiten dieser Bestimmung fortkommen werden ; sonst, wie gesagt, würden die verbündeten Regierungen dem Kompromiß voraussichtlih nicht zugestimmt haben.

Abg. Dr. Mey er- Berlin: Wenn er als der Dritte seiner Partei das Wort in dieser Sache ergreife, so geschehe es, weil der Paragraph, um den es sich hier handele, der einzige sei, dessen Annahme es seiner Partei bedenklich mache, für das gan,- Gesch zu stimmen. Diese edenken sollten um so mehr Berücksihz. zung finden, als es sich hier um einen Gegenstand handele, der mit dem Hauptinhalt des Geseßes, dem Schuye des Arbeiters, in keiner unmittelbaren Be- rührung stehe. Die Bedenken des Abg. Dr. Orterer seien dadurch hinfällig, daß die freisinnige Partei nur von den fakultativen Vor- \chulen sprehe, für die obligatorischen gebe sie die beshlossene Be- stimmung zu. Es werde also kein einziger Schüler, welher Kon- fession er auch angehöre, durch den Antrag gezwungen, seine religiösen Verpflichtungen zu vernalässigen. Die Freisinnigen hätten auh in keiner Weise die Absicht, dem Besuch des _Gottes-

halten. \{ulwesen die wichtigste Disziplin sei.

gewinnen würde.

sei allein seiner Partei Absicht. (Beifall links.)

den Antrag Ruge zu stimmen.

Debatte genehmigt. Mittwoch 11 Uhr vertagt. „;

Hans der Abgeordneten. 82, Sißung vom Dienstag, 5. Mai.

Dr, Miquel bei.

Auf der Tagesordnung steht die Berathung des aus dem Herrenhause zurücckgekommenen Einkommensteuergeseßes.

Das Herrenhaus hat die Beschlüsse des Abgeordneten- hauses in folgenden Punkten abgelehnt: Jn §. 17 ist der Steuertarif, dessen höchsten Saß das Abgeordnetenhaus auf 4 Proz. bei 100 000 6 festgeseßt hatte, wieder auf 3 Proz. herabgeseßt worden.

_ Nath den 8. 57 und 58 soll bei Vermehrung bezw. Ver- minderung des Einkommens die höhere bezw. niedere Steuer gezahlt werden vom Beginn des nächsten Vierteljahres (statt des nächsten N ab.

Jn §8. 73 ist neben dem Worte „Gemeinden“ das Wort Gutsgemeinden eingestellt worden.

Jn §8. 82 ist neben der Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer auch die Beseitigung der Grund- und Gebäude- steuer als Staatssteuer in Aussicht genommen.

Zu §. 17 liegen zwei Anträge vor: 1) von den Abgg. Dr. Arendt u. Gen., den Beshluß des Abgeordnetenhauses wieder herzustellen und für die Einkommen von 100 000 4 und mehr den Steuersay von 4 Proz. einzuführen.

2) Von den Abgg. Knörcke u. Gen., die mittleren Steuerstufen bis zu 10000 4 im Steuersaße von 3 auf 21/4 Proz. zu ermäßigen.

In der Generaldiskussion ergreift zunähst das Wort

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Jch glaube, es wird Ihnen die Diskussion er- leihtern, wenn ich die Stellung der Staatsregierung zu den Be- \{lüsfsen des Abgeordnetenhauses {hon beim Eingang der Debatte näher bezeihne.

Das hohe Haus fsteht heute vor ciner meiner Meinung nach \chweren und verantwortungsvollen Entscheidung. Jn einer \echs- monatigen Arbeit waren wir dahin gelangt, den {weren Felsblock der Steuerreform fast bis auf die Spitze des Berges heraufzuwälzen, und nun kommt anscheinend ein kleines Steinhen uns in die Quere und droht den Felsblock wieder herunter zu werfen, wo er möglicher Weise lange unaufgehoben liegen bleiben wird.

Meine Herren, wir haben erreicht in der gemeinsamen Berathung durch gegenseitige Nachgiebigkeit, daß beide Häuser des Landtages im Wesentlichen fast nur mit der einzigen hier in Frage stehenden Differenz sowohl das Einkommensteuergeseß als das Gewerbe- steuergeseß, und zwar mit ganz überwiegender Majorität, theilweise einstimmig angenommen haben, Wir haben aber nah meiner Meinung mit diesen Berathungen noch weit mehr erreicht. Wir sind allseitig einig ge- wesen über den weiteren Fortgang der Steuerreform und deren Grundlagen, über die Nothwendigkeit eincr Ausdehnung der Reform auf das Kommunalsteuerwesen, Über die Nothwendigkeit ciner endlihen Aus- gleichung der Unzuträglichkeiten und Ungerechtigkeiten, welche in unserem heutigen direkten Steuersystem in Betreff des Verhältnisses der Pecsonalsteuern zu den Realsteuern liegen, Wir konnten die Hoffnung begen, daf, wenn der erste Schritt zum Abschluß kommt, nun auch um so weniger Schwierigkeiten in der zweiten Phase der Reform ein- treten würden, als es dann ja wesentlich um Entlastungen sh handelt.

Meine Herren, das Abgeordnetenhaus steht vor der Frage, ob es das Risiko laufen will, an einer einzelnen Frage möglicherweise die Steuerreform zwar nicht ganz von der Tagesordnung abzusezen denn das kbalte ich überhaupt für unmöglich nah allen vorangegangenen Debatten —, sondern ins Ungewisse zu siellen, zu vertagen. aus: elne Zeil, über die wir ale nicht disponiren können. Es muß doch eine sehr bedeutende Frage sein, an die man so viel hängt, wenn man überhaupt ernstlih die Reform will.

Um welche Frage handelt es sih denn? Handelt es sih um die prinzipielle Frage der progressiven oder der prozentualen gleihen Be- steuerung? Ift hier ein großes Prinzip, wie Hr. Abg. Dr, von Gneist uns darzulegen suchte, in Frage? Meiner Ueberzeugung und der Ueberzeugung der Staatsregierung nach nicht im Allerentferntesten, Denn eine wirklihe Progression seßt ja natürli gewiß voraus, daß se erst recht den Betrag von 100000 # übersteigt, sie kennt keine Grenzen, keinen Halt an einem bestimmten Punkt, Von einer pro- gressiven Steuer kann also hier gar niht die Rede sein, Ih würde es verstehen, daß diese Fragen, welhe vor der Regelung der Kommunalbesteuerung jedenfalls nicht gelö werden, uns einmal wieder gestellt werden, und ich würde es dann ver- stehen, daß, um eines solhen wihtigen Prinzips willen, ob prozentuale oder progressive Steuer, vielleicht die ganze Steuerreform gefährdet

dienstes gegenüber sich feindselig oder auch nur gleihgültig zu ver-

Sie stellten in die Freiheit des einzelnen Schülers, welcher Pflicht er zunächst nachkommen wolle. Nun handele es sich aber in erster Linie um den Zeichenunterriht, der in dem ganzen Fortbildungs- ; Der Zeichenunterriht lasse ich nicht in die Abendstunden verlegen, auh nicht auf den Sonntag Nachmittag, weil man dann dafür keinen Lehrer i __ Seine Partei suche dafür die einzige Stunde zu retten, die dafür überhaupt mögli sei. Für eine große Zahl Schüler sei das Zeichnen das einzige Mittel, den Ausdruck selbst- ständiger \{öpferischer Fähigkeit zu bethätigen. Das Zeichnen sei ein Mittel des Gedankenausdrucks in demselben Maße, wie es irgend eine Sprache sei, für den größten Theil der tehnishen Berufe. Der Rückgang des Handwerks hânge mit der geringen Aufmerksamkeit, die man dem Zeichenunterriht \{henke, zusammen. Ihn zu s{chüten,

Oi Freiherr von Stumm tritt diesen Argumenten entgegen, Für den Zeichenunterricht sei die Zeit von 8 bis #10 und dann von 11 bis ¿1 vollständig genügend. Das Beispiel Münchens zeige Übrigens, wie die Frage gelö werden könne. Er wolle auch den Lehrer im Gottesdienste sehen; gerade die Unmöglichkeit des Besuches des Gottesdienstes, welhe für den Lehrer bei dem fakultativen Unterricht entstehen würde, sei für ihn ein Grund, gegen

8. 120 wird mit dem Antrag Stumm angenommen, der Antrag Ruge abgelehnt. 88. 120a bis 120c werden ohne

Um 51/4 Uhr wird die Fortseßung der Berathung auf

Der Sizung wohnen der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums, Staats-Minister Dr. von Boetticher, der Minister des Junern Herrfurth und der Finanz-Minister

Meine Herrren, handelt es sich auf der anderen Seite um eine große finanzielle Frage? Gbenso wenig. Jh habe {hon im Herren- hause dargelegt, es handelt \sich hier um etwa 2} Millionen, soweit man das zu überschlagen im Stande ist; also um eine Sache von großer finanzieller Bedeutung namentlich im Verhältniß zur Weiter- führung der Steuerreform, um Mittel zu geröinnen, den Grund und Boden zu entlasten, handelt es sich in diesem Falle ebenso wenig.

Meine Herren, es handelt sich aber, glaube ich, endlih auch nicht um die Frage, ob diejenigen Steuerpflichtigen, die hier von 30000 4 Einkommen ab allmählich ansteigen, bis sie \ch{chließlich mit höchstens 49/0 herangezogen werden sollen, diese Steuerlast zu tragen fähig wären; denn in dieser Beziehung, glaube ich, find wir Alle einig, daß man gewiß nicht behaupten kann, daß diese Censiten unter dieser Last würden erdrückt werden. Also irgend ein großes Prinzip, eine weittragende Bedeutung für die weitere Fortführung der Reform liegt in der ftrittigen Frage über- haupt nicht.

Meine Herren, nun hat die Staatsregierung von vornherein in dieser Frage eine ganz konsequente Stellung eingenommen. Sie hat den Antrag, der von der Kommission gestellt wurde, in den böberen Stufen 4% zu nehmen, niemals prinzipiell bekämpft ; sie hat si{ wobl gehütet, aus dieser kleinen Frage eine Kardinalfrage zu machen, Wie die Staatsregierung das Zeugniß, glaube ih, werden Sie ihr nicht versagen können in sehr vielen Punkten die größte Nachgiebigkeit und das größte Entgegenkommen bewiesen hat, um diese \{chwierige Aufgabe nicht an kleinen Fragen \{eitern zu lassen, so hat sie auch in dieser Beziehung das Hineinwerfen der Fragen einer stärkeren Be- steuerung in den höheren Stufen zwar niht für rathsam gehalten, sie hat aber nicht die Frage der Annehmbarkeit oder Unannehmbarkeit des Gesetzes hieran geknüpft.

Was waren die Gründe, meine Herren, aus welchen die Staats- regierung sich diesem Gesetze gegenüber fo verhielt ? Zunächst hat die Staatsregierung bei Aufstellung des Gesetzentwurfs sich naturgemäß das Ziel gesetzt, die bisher vorzugöweise im Lande erhobenen Klagen und Beschwerden zu beseitigen und ihnen gerecht zu werden und namentlich auch den Jahre lang hindur in vershiedenen Formen ge- äußerten Wünschen des Landtages selbst zu entsprehen. Bis dahin war aber in den Berathungen des Landtages, soviel ich wenigstens weiß, die hier vorliegende Frage niemals aufgeworfen; man twoollte endlich eine wirksame und gerechte Einkommensteuer; man wollte zv diesem Behufe die nöthigen Mittel gewähren, den Steuerpflichtigen in der Form der Deklaration zur Mitwirkung bei der Eruirung des wirklichen Einkommens heranziehen, in der Organisation der Veranlagung eine solche Konstruktion herstellen, daß man auch selbs dann, wenn die Deklaration allein nicht als maßgebend erachtet werden konnte, doch dem Staat die nöthigen Mittel giebt, um das Einkommen gleih- mäßig zu finden und zu veranlagen. Das Abgeordnetenhaus wollte ferner in der Gewerbesteuer mit dem Scheitern der Einkommensteuervorlage \cheitert natürli auch die ih auf dieselbe bezichende, in Wort und Inhait von ihr unzertrennliche Reform der Gewerbesteuer den kleinen Handwerker endlih entlasten und die Gewerbesteuer glei(mäßig nah Maßgabe der Größe und Bedeutung der Betriebe und ihrer Erträge vertheilen.

Alles das hat das Abgeordnetenhaus von der Staatsregierung stets verlangt, und dieser Aufgabe mußte die Staatsregierung ent- sprechen, Als nun während der Berathung der Kommission die von der Staatsregierung vorgeschlagene Degression in den unteren Stufen verstärkt wurde, da ist erst die Ansiht aufgetauht, daß man den Verlust, den man in den unteren Stufen dur eine verstärkte De- gression si zugezogen, wieder ausgleihen müsse, und zwar dur eine stärkere Heranziehung der höheren Einkommen. Das war also eine

rein finanzielle Frage; einen inneren Zusammenhang hat die Frage der Heranziehung der höheren Einkommen mit 40/0 zu der Bemessung der Degressions\kala nah meiner Ueberzeugung nit.

Wodur{ch unterscheidet sich denn eine Degression von einer Pro-

gression materiell ? Materiell ist die Degression die Berücksichtigung des Gesihtspunktes, daß bei mäßigen, kleineren und mittleren Ein- kommen die Steuer als folche noch auf die Lebenshaltung der betref- fenden Steuerpflichtigen unmittelbar einwirkt und dieselbe wesentli beeinflußt, daß es daher berechtigt, ist, hier einen geringen Prozentsaß zu wählen. Nun, meine Herren, diejenigen, die von dieser Wohlthat in diesem Geseße betroffen werden, werden niht ge\{ädigt und be- vortbeilt dadurch, daß andere Steuerpflichtige in höheren Stufen mehr oder weniger zahlen. wesen; man hat eben den Verlust, den man durch die stärkere vom Abgeordnetenhause beschlossene Degression der Staatskasse zufügte, wieder einholen wollen durch eine stärkere Besteuerung des höheren Einkommens.

Diese Frage ist eine rein finanzielle ge-

Fch habe {hon ausgeführt, um welchen verhältnißmäßig geringen

Betrag es sich hier handelt. Da hat nun die Staatsregierung von vornherein abgerathen, diesen Weg zu beschreiten, und zwar aus mehreren Gründen, aber nur aus Gründen der Opportunität.

Zuerst is die Staatsregierung davon durchdrungen, und ih

persönlich vor Allem, daß eine wirklich gerechte Steuerskala gegen- wärtig überhaupt niht aufzustellen ist, weil wir gegenwärtig noch nit in der Lage sind, der Scheidung zwischen fundirtem und nicht fundirtem Einkommen näher zu treten. Wir haben also nitt nöthig, Fragen aufzuwerfen in Betreff der Skala, die noch zu großen Meinungsverschiedenheiten führen, wie das nun der Bes{chluß des Herren- hauses gezeigt hat, weil wir die definitive Gestaltung des Tarifs gegenwärtig überhaupt noch nicht vornehmen können, und daher mehr oder weniger der ganze Tarif vorerst ein Provisorium ift, welches aber nothwendig ist, um überhaupt zu einer Veranlagung zu gelangen, die ihrerseits niht entbehrt werden kann, weil wir nur durch die Veranlagung der Einkommensteuer selbst ers das Material erhalten, um diese Schet- dung zwischen fundirtem und unfundirtem Einkommen vorzunehmen.

Wenn die Sache so liegt, so verliert !dadurch nach meiner Mei-

nung die ganze Streitfrage nach allen Richtungen hin ihre grund- legende Bedeutung.

Weiter aber hat die Staatsregierung auch geglaubt, daß es nit

rathsam wäre, bei der ersten Einführung der Deklaration, die auf so viele Widerstände, auf so viel offenen und Widerwillen f#sßt (fehr rihtig!)), den Bogen zu überspannen, um \o weniger, als wir glei{zeitig eine das gewerbliGe Einkommen sehr stark belastende Gewerbefteuer durchgeführt und daneben zum ersten Male auch die Erwerbsgesellshaften, die Aktiengesellshaften heran- gezogen haben. Wir haben geglaubt, daß es rathsamer wäre und die

geheimen

werden könnte; in einem solchen Prinzip liegt wirklich eine große Frage. …… atiliER

Widerstände gegen die Steuerreform mehr vermindern würde, wenn