1891 / 121 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Literatur.

Geschichte. E

ff Der Bilderstreit, ein Kampf der griehischen Kirche um ihre Eigenart und um ihre Freiheit. Von Dr. Karl Schwarzlose. Gotha, F. A. Perthes 1890. 5 M Unter diesem Titel behandelt der Verfaffer eine hochwihtige Periode der im großen Publikum wenig bekannten inneren Geschichte des byzantinishen Reichs. Der Bilderstreit drehte sich um die Frage, ob Bilder von Christus und den Heiligen angefertigt und verehrt werden dürften, und ist erst na mehr als hundectjährigem Kampfe um die Mitte des 9. Jahrhunderts im bejahenden Sinne entschieden worden. S{war;lose s{ildert nun eingehend und in dur{aus objektiver Weise den Ursprung diefes Streits und seine hohe Be- deutîng für die Entwicklung der griehischen Kirhe. Nach einer Uebersi@t über die Stellung der christlichen Kirhe zu den Bildern während der ersten Jahrhunderte berichtet er kurz über den Verlauf des Konflikts, um dann zu einer ausführli®wen Darlegung des tbeo- Togishen Systems und der Beweisführung der beiden gegnerishen Parteien, der Bilderfreunde und der Bilderfeinde, überzugehen. Aus der Schrift, der Tradition und der Praris suchte man den Swaden respektive Nupen der Bilder zu erweisen, wobei die Wunderthätigkeit der Bilder cine große Rolle spielte; die vom Verfasser mitgetheilten Quellenstellen unterri@ten den Leser über den phantastish-spekulativen und faratishen Geist, welcher die Wortführer der Parteien beberrste. Das Resultat des webselvollen Kampfes war eine enge Verbindung der Bilderverebrung mit dem Dogma der Menswerdung, worin Schwarzlose mit Adolf Harnack das carakteristishe Merkmal der griechis@en Kire sieht und deshalb den Bilderstreit als einen Kampf der griewis{en Kircwe um ihre Eigenart bezeichnet. Ein Kampf um die kirhliche Freiheit ist der Streit insofern, als die Bilderfreunde „ugleih die Kirhe von dem Staat völlig unabbängig zu machen suchten, was ihnen nit gelingen konnte, da sie der Hülfe der Kaiser gegen die bilderfeindliden Elemente bedurften und sich somit ihrem Einflusse nit entziehen konnten. Es ist klar, daß der Vilderstreit in Folge der Betheiligung der Regierung an den dogmatishen Händeln au für die politische Geshickte von hoher Wichtigkeit sein mußte, und so wird neben dem Theologen au der Historiker die vorliegende Monographie mit Nugzen lesen. Ta e H

ff Deutsche Zeitschrift für Geshihtswissenschaft. Herausgegeben von L. Quidde. 3. Bd. 1. Heft. Freiburg i. B. 1891. I. C. B. Mobr. Das erfte Heft dieses Jahrgangs wird eröffnet dur eine Untersuchung Ludwig Huberti's über die Worte Friede und Recht. Dur die Mittel der philologisher und rechtshistorisben Forschung stellt der Verfasser die ursprünglihe Bedeutung beider Be- zeihnungen fest und verfolat die Veränderungen, welche sie im Laufe der Zeit erlitten baben. : A

Ferner entbält das Heft ¿wei Arbeiten zur italienischen Ge- \ckchihte. Otto Hartwig seßt seine in früheren Lieferungen be- gonnene Abhandlung „Ein Menschenalter florentinischer Geschichte“ mit der Swilderung der Beziehungen der Florentiner zu den tosfanisben Städten am Ausgange des 13. Jahrhunderts fort und entrollt darin ein anschaulies Bild von den damaligen Zuständen Italiens. Der Hader zwischen den Guelfen und Ghibellinen, weler

die Stauferzeit erfüllt hatte, war noch nicht ges{wunden; die Städte der einzelnen Landschaften befebdeten si fortwährend, in den Städten selbft berrs{te nit selten blutiger Parteikampf, der häufig den An- \chluß der unterlegenen Partei an auëwärtige Feinde zur Folge hatte. Die madttlose Reicbsgewalt vermochte nichts, um diesem Treiben, unter dem Handel und Woblftand der Kommunen {wer litten, Ein- balt zu thun. Der Hauptinhalt der Hartwig'shen Studie ift der Kampf der Florentiner gegen Pisa und Arezzo, welher fich unter gegenseitigen Verheerungen binzog, bis er durch das Emporkommen der FriedenSpartei in Florenz beendet wurde. Ueber diesen Frieden8- {luß wird der nächfte Artikel Genaueres bringen. j

Einen anderen Beitrag zur Geshihte Italiens liefert Hans von Kap-berr mit einer verfafsungsge[{chihtlihen Untersuchung, worin er auéführt, daß die byzantinishe Staat8verfafsung das Vor- bild für den Normannenstaat in Unteritalien gewesen sei, an welchen dann wieder die Verfassung Friedrih's T1. anknüpfte. Auch in der ftädtisLen Konsulatsverfafsung glaubt er byzantinishen Ursprung zu erkennen.

Ein Stück englisher Kultur- und Sittengeshikte giebt M. Bros in seinem Aufsatze über das viel besprochene Verhältniß zwischen Elisabeth und Leicefster. Der Verfasser erzählt, daß die Zeitgenofsen eine chelide Verbindung für wahrscheinli hielten, und legt die Gründe dar, welche die Königin von einer Vermäblung mit ihrem Ober-Stallmeister abbielten.

Von den kleineren Mittheilungen des Heftes dürfte die kurze Abbandlung Fränkel’s über die in letzter Zeit häufig genannte Schrift des Ariftoteles zur athenisben Staatsverfafsung au für weitere Kreise von Interesse sein. Wir werden durch Fränkel über die Abfafsungszeit, Inhalt und äußere Gestalt der neu entdeckten Hands{rift belehrt.

In den „Berichten und Bespre§ungen® referirt K. Maurer über mehrere Werke zur isländishen Geschichte und giebt dabei eine gedrängte Darftellurg von der Vergangenheit dieser Insel. Trotz der geringen Einwohnerzahl ift die Geschihte Islands wegen der Blütbe des geistigen Lebens und des Handels zur Zeit ihrer Selbständigkeit boŒinterefsant, wie der Referent mit Recht hervorbhebt. Wer fich also über die Gesihte des entlegenen Eilandes unterrihten will, dem sei die Lektüre dcs Maurer’\{hen Aufsatzes empfohlen.

Unter derselben Rubrik berihtet A. Molinier über die neuere Literatur zur Geschichte Frarkrei8s im Mittelalter. Der Berit umfaßt die Publikationen, welche vom November 1889 bis zum No- vember 1890 erschienen sind und mehr als rein lokal-biftorishe oder populäre Darsfteliungen bieten. Die „Nachrichten und Notizen“ bringen zahlrei@e Berichte über die Situungen gelehrter Gesellshaften und Vereine, ferner über die neuere Literatur zur Geshihte Skandinaviens und Englands, endlich Mittheilungen über Stipendien, Preis- aus\chreiben und Personalien. Wie ftets bildet den Schluß des Heftes ein Verzeichniß von ncueren Arbeiten zur deutshen Ge- \cichte, welhes von O. Maßlow unter Mitwirkung der Redaktion L 3 L H j H S

f HistorisGe ZeitsGrift. erau8gegeben von Heinri von Sybel und Mar Lehmann. 66. Bd. 3. Heft. München und Leipzig 1891. R. Oldenbourg. Eine anregende Studie zur Ges{@ichte Otto's Il. von Kehr fteht an der Spitze dieses Heftes, Der Autor will die urkundlihe Ueberlieferung für die volitishe Ge- {ite der deuts{cn Kaiserzeit in böherem Grade, ais bisber ge- schen if, verwertlen, und er beweift an dem Beispiele der Regierung Otto’'s IIL, daß fic aus einer genauen Prüfung des urfuntlihen Quéllenmaterials wanterlei Belehrungen \{öpfen lassen. Der eigentbümliche, unstete Charakter des Kaisers und seines Regiments ift an der Art der Abfafsung der Urkunden deutli erker.nbar ; über die Vorgänge während der Kindheit des Herrschers und über die leitenden Personen dieser Epoche erhalten wir manche Auf\sck{lü}se, wodur die Darstellungen von Giesebrecht und Manitius erbeblich berichtigt werden.

Nit minder interessant is der Aufsaß von Otto Meinardus, „Beiträge zur Geshi@tederHandelsvolitik des Großea Kurfürsten“. Die Bemühungen diefes Fürsten, Handel und In- duîtrie seines Landes zu beben und seine Oftseeprovinzen zurn Haupt- markt des osteuroväishen Verkehrs zu machen, sind bekannt. Meinardus \{ildert nun im Einzelnen, wodur er die Verkebrs\traßen und Hafen- anlagen in Pommern und Ostpreußen zu verbessern suhte, und wie er mit dem Widerstande der Bevölkerung, welche den Segen seiner Maßregeln nit begriff, zu ringen hatte. Geschickt wußte der Kur- fürst die politischen Korjurkturen für seine handelspolitisen Pläne auSzunußen: Nab dem Siege über die Schweden gedachte er Stettin zum Mittelpunkt seiner kommerziellen Projekte zu magen ; als er aber diefen Plaß den S@weden wieder abtreten mußte, verstand er es, dur einen Handelévertrag mit Frarkceih cinen beträchtlichen Theil des Stettiner Handels über feine bintervommerschen Hifen zu leiten. Au über die von ihm zur Förderung dieser Bestrebungen eingesetzten

Behzrden und über seine bedeutendsten Mitarbeiter theilt Meinardus Einiges mit.

Der Literaturberiht des Heftes umfaßt 41 mehr oder minder ausführlihe Besprehungen, von denen wir besonders auf folgende aufmerksam machen: L. Pastor, Geschichte der Päpste (Recenfent Kawerau), Lindner, Deutsche Geshihte unter den M A undLuxemburgern(O. Harnack), Zwiedineck-

üdenborft, Zeitraum der Gründung des preußischen Königthums (Pribram),“ endli die Kriege Friedrih's des Großen, heraus- gegeben vom Großen Generalstabe (Fechner). So alo ;

Die immer reiher sich gestaltende fozialpolitische Literatur bat soeben einen beadhtenswerthen Zuwachs durch eine Ab- bandlurg über „Großmagazine und Kleinhandel“ von Dr. Victor Mataja, a. o, Professor an der Universität Innsbruck (Leipzig, Verlag von Duncker und Humblot), Preis 2,40 MÆ, erhalten. Die Untersubung über die Betriebsformen des Handels, über die Verbältnisse seiner Angehörigen, über Lobn und Arbeiiszeit ist im Vergleich zu den Untersuhungen über die Verhältniffe der Industrie etwas im Rückstande geblieben, obwohl es au bier an hervorragenden Arbeiten niht fehlt. Wir weisen nur auf S{moller's Gescchihte der deutschen Kleingewerbe, „auf Roscher’'s Nationalökonomie, II1. Theil, und mehrere Schriften des Vereins für Sozialpolitik, sowie vershiedene Aufsäße in S{moller's Jahrbüchern hin. Die Verkbältnisse auf diesem Gebiet beanspruGen aber bei der auch bier zu beobaMtenden Entwickelung nach der Richtung des Großbetriebes bin mehr und mehr Beactung, da auch hier „soziale Fragen“ entstehen und der Behandlurg und Löfung harren. Der Verfafser s{@ildert in der vor- liegenden Abhandlung das Getriebe in den großen Magazinen (¿. B. in Paris und Amerika), welhe die kleinen Geschäfte vollständig aufsaugen und verdrängen, da man in ihnen Alles erbält, was zum Gebrau}h und zur Bekleidung nothwendig it. Diese Entwickelung iff die Folge des mehr und mebr bervortretenden Strebens nach Einschränkung und Beseitigung des Zwischenhandels durch Abstoßung unnüßer Mittelpersonen. Mit diesen großen Erwerbsunternehmungen stellt er auf eine Stufe die großen Konsumvereine von Beamten „und Offizieren, wie fie sich in England und dann nach diesem Muster in Deutsch- land gebildet haben. So verschieden die rechtlicen Formen diefer verschiedenen Unternehmungen sind, so wird man dem Verfasser Recht geben, “daß fi: in Bezug auf die Zusammen- faffung des Detailbandels in wenige Hände gleicher Natur sind. Die Sw{rift beleuchtet die Vortheile wie die Shatten*eiten einer derartigen Entwicklung; leßtere liegen insbesondere in der Bedrobung zablreier kleiner Existenzen und in der Beshränkung der Auësiht auf Selb- ständigkeit für die zahllosen darin beschäftigten Handlurgsgebülfen. Es bandelt si aber hier nit um eine Entwicklung, der man Einhalt ge- bieten könnte, sondern um eine natürlihe Feclge der wirths{chaftlihen Ver- bâältnifse, und es bleibt daher nichts Anderes übrig, als die guten Seiten derartiger Unternehmungen zu pflegen, ibre |{limmen Sciten zu bekämpfen. Die Schrift ergreift deshalb au ni@t Partei für oder wider die Großmagazine, sondern sut das Lbatsächliche hervor- zukehren und auf die guten wie {chlimmen Seiten binzuweisen. Die Untersu@ung, welche si auf ein reihes Material fiügt, ist daber für Alle, wel (e fi mit sozialpolitishen Fragen beschäftigen, lehrreich.

Rechts- und Staatswissenschaft.

Das Staatsrecht des Deutschen Rei chs von Dr. Paul Laband, Profeffor des deutshzn Rechts an der Universität Straßburg. Zweite umgearbeitete Aufl2ge. Zweiter Band. Freiburg i. B., 1891. Ukademische Verlagshandlung von J. C. B. Mohr (Paul Siebek). gr. 8%, S. VII und 1144. (Preis 24.) Mit der vorliegenden dritten Abtbeilung des zweiten Bandes von Professor Laband’s Staatsre§t des Deutschen Reicbs ift ein Werk ¡um Abschluß gebracht, defsen erster Band bei dem Erscheinen im Fahre 1888 gleih von fahverständigen Gelehrten wie urtheilsfähigen Laien mit ungetheilter Anerkennung begrüßt wurde, weil bahnbrechend für die Kenntniß und das Verständniß des gegenwärtig geltenden Staatsrechts in Deutschland. Die geistig bedeutende Eigenart dieser nenen Bearbeitung des Deutschen Staatsrehts besteht in der Thatsache, daß bier zum ersten Male ein wirklihes System des deuts{en Staatsrehts geschafen ift, welches auf feftem, wahrbaft rechtswissenschaftlidbem Boden mit streng juristisher Methode beruht. Dieses auszeihnende Verdicnst wurde bereits bervorgeboben durch die ausführliche Beurtheilung in der Erften Beilage zum „Deutschen Reibs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Arzeiger* Nr. 29 vom 2. Februar 1888. Die damals erwähnten Vorzüge treten au jeßt wiederum lichtvoll hervor. In den fünf Kapiteln des zweiten Bandes werden behandelt die auswärtigen An- gelegenheiten, die öffentlihen Verkehr8anfstalten, die inneren Anze- legenheiten, das Gerihtêwesen, die bewaffnete Macht des Reichs, das Finanzwesen des MReihs. Der Verfasser, frei vom Partei- geiste, vertheidigt die neuen Institutionen nit etwa vom politisGen Standpunkte, sondern bemüht fi, dieselben nah den Grundsäßen des kestehenden Rechts rechtswi}fsenshaftlih zu begründen und die aus den neuen Einrichtangen sih ergebenden Folgerungen mit [Togisher Konsequenz zu ziehen. Professor Laband kennt ni@t nur ebenfo gründlih wie zusammenbängend den überaus umfangreichen positiven Stoff, soadern durchdringt denselben mit fritisher Schärfe und bringt unter gewissenhafter Anführung der vollftändiz benußten Literatur die gewonnenen Ergebnisse mit übcr- si@tliher Klarheit zum allgemeinen Verständniß. Rühmend muß anerkannt werden, daß die gesammte Darftellung dem gegen- wärtigen Bestande des positiven Rechts genau angepaßt ift. In dem Abschnitt über die bewaffnete Macht des Reis urtheilt der Verfasser S.498: „Die ftaatsre{tli&e Gestaltung, welche die Dur- führung der Geseße zum Schutze des Bundesgebiets und des innerhalb desselben giltigen Rechts gefunden hat, die formell juristishe Form, in welche die Rehte des Reihs auf dem Gebiete des Heerwesens gebradt worden sind, gehört zu den eigenthümlihsten und sonder- barsten Gebilden des öffentlißzen Re{ts. Was der Militärver- fassung des Deutschen Reihs einen fo eigenartigen, ja man kann fast sagen absonderlihen Charakter verleiht, ist nit die konsequente Durchführung eines eigenthümlihezn, ftaatsrehtliben Grund- saßes, sondern der Mangel cines einheitliGen Prinzips, indem sowohl für die verschiedenen Theile der bewaffneten Macht als für die verschiedenen Territorien, aus denen sich das Bundes- gebiet zusammensezt, ganz vershiedene Rehtssätze bestehen.“ Nach Laband (S. 591) ift als oberstes Prinzip der Militärverfafsung des Deutschen Reis daher der Say festzuhalten: Es giebt kein Heer des Reichs, sondern nur Kontingente der Einzel- staaten. Gegen mebrere neue Staatsre{!sleßrer wird ftaatêrechtlih an dem Grundsaß festzehalten (S. 502), daß cine Reicsarmee nicht existirt, fondern daß dies nur eine Kollektivbezeihnung ist, um die Kontingente der einzelnen Bundeëstaaten zusammenzufafsen, ferner daß die Ginzelstaaten zwar Truppen haben, aber die ihnen zustehende Militärbohbeit keine ]ouveräne ist. Die reihsverfafsung2- mäßigen Grundlagen der Militärorganisation laffen \sich in dem Satze ¡usammenfafsen (S. 597): „Dem Reich steht zu die einheitliche Ordnung und Einrichtung des Heeres, der Oberbefehl in Fes und Frieden, die Feststellung des Rekrutenbedaxfs und des Ausgaben-Ftats ; den Einzelstaaten ift verblieben die Köntingentsberrlichkeit und die Selbstverwaltung. Aus der Natur der Wehrpflicht als einer staats- bürgerlihen oder Unterthanenpfliht ergiebt sih das ritige Ver- ständniß des juristishen Charakters der Wehrvfliht. Damit der Staat seine wesentlie Aufgabe, nämli Schutz gegen äußere Feinde und Aufrec{thaltung der Rehtsordnung im Innern, wirksam ecfüllen könne, fordert er von allen dazu geeigneten Unterthanen die Militär- dienste. Die wahre Gegenleistung des Staats für die- selben ift eben dieser Shug nach Außen und Innen. Leistung und Gegenleistung sind gleichartig; fie sind beide unshägzbar, unentgeltlih, von durchaus öffentlih-rechtlichzr Natur. (S. 648,) Nah des Verfassers Ausführungen (S. 676) ift der Eintritt in den berufs- mäßigen Militärdienst Eintritt in den berufsmäßigen Staatsdienft ; der Offizier ist im juristishen Sinne ein Staatsbeamter ; die von ihm verwaltete Stelle im Heere im juristishen Sinne ein Staatsamt ;

die ibm obliegenden Pflichten find Beamtenpflihten. „Nicht in den Grundsätzen über die Webrpfliht, sondern in den Grundsäßen des Beamtenrechts sind demnach die all- gemeinen Rechtsnormen zu suchen, welche für das Diensfst-

Zusammenstellung der abgedruckten Geiete, wie der ministeriellen Be-

rath die Aufgabe des Dezernats wefentlich erleihtern. Ueber den während der leßten Jahre mit Heftigkeit geführten Streit einer rihtigen Theorie des deutshen Budgetrehts bat Prof. Laband \{on„in den Iabren 1871/73 die schärfîten juristischen Erörterungen ver- öffentliht. Mit den von ibm entwickelten Grundsäßen hat fi in allen wesentlihen Punkten eine erhebliche Anzahl der angesebensten Staatsre@tslehrer einverstanden erklärt. Eine kritishe Uebersicht über die neueste Literatur des Budgetrcechts hat der Verfafier im Anbang 1037 bis 1060 gegeben. Die ungeaßtet aller gegen die Theorie erhobenen Einwendungen konsequent festgehaltene Anficht des Verfassers ift in kurzen Sätzen folgende: „Der Etat ist eine Reh=- nung und zwar nit über bereits geleistete Ausgaben und erhobene Einnabmen, fondern über künftig zu bewirkende Einnabmen und Aus- gaben;z er ist ein sogenannter VoransS§lag und bildet die Grund- lage für die nach Ablauf der Wirthschafteperiode zu legende Rebnung über die wirklihen Einnabmen und Ausgaben. Weder die Aufstellung des Etats für einen zukünftigen, noch die Kontrole der Renungen über einen vergangenen Zeitraum hat daher etwas zu {afen mit der Geseßgebung als der staatlihcn Regelung der Rechbtsordnung, sondern gehört lediglich zur Verwaltung, und das Ret, welhes

indem ihr der Etat zur Genehmigung, die Staatsrehnungen zur Decharge vorgelegt werden müssen, charakterisut sih als ein sehr wesentliher Antheil an der Verwaltung und als eine ausgedehnte Kontrole derselben. (S. 986). Das verfassungsmäßige preußish- deutsWe Staatsrecht kennt keine parlamentarische, sondern nur eine Königliche und Kaiserliche Regieruna. (S. 10944) Wenn das Parlament befugt ist, dem Ministerium jährlih die Ermätigung zur Erbebang aller Einnabmen und Ausgaben zu versagen, und das Ministerium vor die Alternative geftellt ist, entweder einem der Parlamentsmajorität genebmen Nachfolger den Platz zx räumen oder ciner Verurtheilung wegen Verfassungsverlezung entgegen zu sehen, dann_ ist in der Tbat der Monar von seinen Regierungsrehten depossedirt und das Parlament in den Besiy derselben eingesetzt ; dann ist das eigentlihe Oberhaupt des Staats nicht der König, sondern das die Wablen beberrshende Demagogenthum, und dann ist in Anwendung auf das Deutsche Reih der Satz der Reichs- verfassung, daß der Kaiser das Recht bat, den Reichskanzler zu ernennen, ein leerer Schall.“ (S. 1060)

Dieser mit einem sorgfältigen Register versehenen, na Inhalt wie Form fo überaus vollitändigen und vollkommenen Bearbeitung des deutschen Reicsstaatsrechts gebührt überdies das jedem Vaterlands- freunde siderlih willkommene Zeugniß, daß gleihfalls Laien aus dem Studium des Werkes lernen können, die politische Nothwendigkeit der Gründung eines einbeitliben Deutschen Reichs geschitli% und reWtli zu verstehen, um daun für die cigenartige Verfaffung bezüglih Vervollkommnung des deutshen Rechtslebens je nah dem Maß der Erkenntniß oder Befugniß mitzuwirken. :

Das Einkommen steuergesecß für die Preußishe Monart®ie, mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister, von “Gustav Dullo, Stadtsyndikus a. D. Berlin 1891, I I. Heine's Verlag. Es ijt dies die erste Aus8zabe des neuen Einkommen- steuergeseße8, die freilich wobl nur dadurch vor anderen einen Vor- sprung erbalten hai, daß sie die Promulgation des Gesetzes nit erft abgewartet hat; in Folge defsen trägt das Geiez in der vorliegenden Ausgabe auch kein Datum, was allerdings für den Augenblick in der Praxis entbehrlih erscheint. Die Eile, mit welcher die Fertigstellung betrieben worden ift, hat leider au verschiedene Druckfehler, welhe bei einem sol&en Gesetz unbedingt hätten vermieden werden müssen, vershuldet ; so ist z. B. in §. 17 in der 18. Steuerstufe fälschlich 5000 4 statt 6020 (, in der 3. Steuerstufe fäls{lich 1250 Æ statt 1350 4 u. \. w. gedrutckt. Der Werth der Ausgabe erscheint hierdurch etwas problematis%. Den einzelnen Paragraphen find kurze, zur bz: fseren Orientirung bestimmte Anmerkungen binzugefügt, welbe freilid weder einen wissenschaftliben Werth haben, no& auf einen solden Anspru machen; wohl aber geben fie an einzelnen Stellen zweckmäßigen Aufschluß über die verschiedenen Stadien der parlamentarishen Berathung des Gesetes, sowie praktische Anweisungen für die Ausführung. Als Einleitung ist eine ges{hitlihe Darstellung der Einkommensteuer-Gesetzgebung vorausgescickt, welche in kurzen Zügen die Entwickelung bis zu dem heutigen Tage darlegt und so den Unterschied zwischen den bisherigen Gesetzen und dem neuen Gese in seinen Hauptpunkten bervortreten läßt Indeß ent- bâlt diefe Dariegung auch einige kritische Bemerkungen, welche in ciner für den praftis&ßen Gebrau bestimmten Ausgabe als völlig überflüssig bezeibnet werden müssen; cs wird darin eine politisGe Tendenz vertreten, welhe geeignet ist, von vornherein Vorurtheile gegen die Handhabung des Geseßcs groß zu ziehen.

Ebenfalls noŸ vor Verkündigung des Gesctzes ist im Verlage von Felix Bagel in Düsseldorf „Das Einkommensteuergeseßz für die preußisde MonargtHie®* ershienen. Diese Ausgabe ent- bâlt außer dem Text nur ein Formular für die Selbsteinsckäßung, obwobl dicses now nit festgestellt ist; es ist der Abdruck deEjenigen Formulars, welches der Finanz-Minister der Steuerkommission des Ab- geordnetenhauses probeweise und unter dem Vorbehalt, daß er sih biermit nicht ‘für die künftige Abfassung binden wolle, vorgelegt hat, Das ebenfalls noch nit verkündete Gesetz, betr. Abänderung des Wablverfabren®s, ift gleichfalls mitgetheilt. Auch in dieser Aus- gabe hat die Eile manHe Irrtbümer verschuldet : die §8. 58 und 82 z. B. enthalten niht die vom Herrenbause beschlossenen Aenderungen,

s ist bedauerlih, daß auf diese Weise cine inkorrekte Auêgabe ent- standen ift. L : i ck. Der Beamte im Reihs- und Staatsdienst. Ein Hand- und Nahshlagebuch über die heute giltigen, si auf das deutshe Beamtenthum beziehenden Geseßes-Bestimmungen, Erlafse, Verordnungen x. Für den praktishen Gebrau bearbeitet und berausgegeben von der Medaktion des Reihs-Geseßbu@ßes. I. Deutsches Reih. Il. Königreih Preußen Berlin- Hamburg. Bruer & .Co., Verlagsbuchandlung für Rechts- und Staatswissenschaft. (Preis 12 4 in einem Original: Einband). Das vorliegende Werk enthält in übersibtlißer Anordnung alle das Beamtenthum betr«ffenden maßgebenden Bestimmungen aus der Reihé- verfassung, bezw. aus den Verfassungen der einzelnen Bundesstaaten, die Verzeichnisse der vershiedenen Reihs- und Staatsbehörden und deren Beamte, mit Angabe der G:bälter Wobnungsgeldzuschüsse u. dergl. Vorbedingungen zur Anstellung Prüfungen Rechts- verhältnisse Tagegelder Fubr- und Umzugskostea Kautionen Urlaub Besteuerung Pensionen Fürsorge für Wittwen und Waisen Disziplinarverbältnifse 2c., ferner alle in Betracht kommenden Auszüge aus den Reihs- und La1nesgeseßen, sodaß jeder Beamte jede sein Dienstverhältniß betreffende Frage behandelt findet. Das außerordentli umfangreiche Material ift in übersihtliher Anordnung dur zahlreiwe Anmerkungen und Hinweise, sowie dur ein ausführ- lides Inbaltsverzeihniß, eine chronologishe Uebersibt und ein sorg- fältig ausgearbeitetes SaHregister ershlofsen. Der „Beamte im Reihs- und Staatsdienst“ wird siherlih nit nur den Beamten, Parlamentariern, Literaten, Journalisten 2c. als ein Nabshlagewerk, in welem die ganze Dienstpragmatik des Deutschen Reichs und der deutshen Bundesstaaten wohlgeordnet vereinigt ift, sondern auÿH Den- jenigen, welWe früher oder später in den Staatsdienst * einzutreten beabsichtigen, bezw. deren Eltern oder Vormündern als ein Q 1ellenwerk, das eine übersihtlihe und durhgreifende Auskunft darüber gtebt, welche Erfordernisse für die einzelnen Beamtencarrieren zu erfüllen sind, und welche Aussichten dieselben für die Zukunft bieten, höchst willkomnen sein. Auch die Militäranwärter finden in dem Werke ein vollständiges Verzeichniß der ihnen offen gehaltenen Stellen im Reibs- und Staats-

dienste, der zuständigen Anitellungsbehörden, sowie der erforderlichen Bedingungen zur Erlangung einer Civoilversorgung.

verbältniß der Offiziere maßgebend sind.“ Die geschickte - stimmungen über den Militärdienst wird einem Militär-Departements-

die Volksvertretung in beiden Beziehungen verfassunaëmäßig hat, -

ck. Das PreußisheStempelreWtin denneuen Landes- tbeilen der Monarch{ie. Mit einem Anhange über die Wesel- stempelsteuer und die Reichs-Stempelabgaben nebst einer Stempel- berechnungstabesle. Für den praktis@en Gebrauch bearbeitet von A uguft Keerl, Konsistorial-Sekretär in Wiesbaden. Druck von Rud. Bechtold & Comp. in Wiesbaden. Das vorliegende, fpeziell für die Provinzen Harnover, Hessen-Naffau und S{hleswig-Holftein bearbeitete Buch enthält die sämmtlicen in den neuen Landestbeilen bis auf den beutigen Tag gültigen ftempelrechtliwen Geseze und Verordnungen, die den- selben beigefügten Tarife in einer alphabetishen Zusammenstellung, sowie sämmtliche Autführungëebestimmungen mit den im Laufe der Zeit eingetretenen Aenderungen; daneben ist eine große Sarzamlung wichtiger, für die Praxis besonders werthvoller Entscheidungen, Er- kenntnifse 2c. aufgenommen. Au für die alten Provinzen ergangene Ent- fcheidungen 2c., welbe in den neuen Provinzen gleihmäßige Antvendung finden, sind berücksihtigt worden. Da die Bestimmungen in Bezug auf das Stempelwesen im Laufe der Jahre besonders in den neuen Landes- theilen der Monarcie so mannigfade Abänderungen erlitten Haben, daß es nit leit ist, sich in den dieses Gebiet berührenden Fragen obne Weiteres Klarbeit zu verschaffen, so dürfte dieser Kommentar, welcker, frei von unnötbhigem Ballast, in kurzer, aber glei@wobl voll- ständiger, praktiswer urd übersibtliher Form den gewünschten Auf- {luß giebt, einer beifälligen Aufnahme begegnen.

Erziehung und UnterriGt.

Der S chulfriede von 1899. Randbemerkungen zur Dezember- Konferenz von Dr. Otto Schroeder, Professor am Königlichen Ioachimstbalswen Gymnasium zu Berlin. Walther und Apolant's Verlagsbucbbandlung, Hermann Waltber; Berlin W., Kronenstraße 65. Preis 50 Pfennige. Diese kleine Brosbüre ift eine Wiederholung zweier zuerst in den „Grenzboten“ veröffentlichten Artikel desfelben Verfassers mit cinigen Zusäßen und Ergänzungen. See sucht aus dem Für und Wider dec Stimmen über die Ergebnisse der Konferenz, aus den \sich völlig - widersvreGenden Anschauungen übèr diese Ergebnisse zu einer klaren Auffassung über deren Vedeutung zu kommen mit dem Zweck, bierdur zu dem \chein- bar jeßi voch weiter als sonft entfernt liegenden „Schulfrieden“ zu gelangen. Der Verfaffer, der s|ch durch seine beberzigens- und empfehlenswerthe Swrift „über den papiernen Stil“ auch in weiteren Kreisen bekannt gemacht hat, erblickt zunäGst in der Ansprabe Seiner Majeftät des Königs an die Konferenz einen Aufruf an die Eym- nasien, über den Rabmen bloßer Gelehrtens{ulen hinauszugeben, und ist der Ansicht, die Nation werde dereinst dem Kaiser es danken, daß er so kräftig auf das Ziel der nationalen Erziehung bingewiesen habe. In der weiteren Bespre{ung der Verbandlungen glaubt Pro- fessor SÉroeder dieses Ziel erreichen zu könren, wenn den Gymnasien wie der Geheime Ober-Regierungs-Rath Stauder anregte cine gewisse Freibeit in der Gestaltung der Lehrpläne nach individuellen Bedürfnissen und lokalen Verkältnissen gelassen würde, sodaß si, je na diejen Bedürfnissen und Verhältnissen, bier eine „Momm?en- schule“, dort eine „Boeckb“-, hier wieder eine „Grimm“- und da eine „Helmholßs{ule“ bilden könnte: „nur müßten alle Vebergriffe in die Universität, alles Eingehen auf ledig- lich Fbypothetis®e Dinge, alles Verfolgen rein gelebrter Einzelheiten vermieden werden; dann werde später kein Arzt bedauern, auf der Mommsenschule gesessen zu haben, und die Helmboltz\chule werde kein sväterer Philoloze verwünshen.“ Aus den Schulen mit au8sgesprobecner Vorliebe für die modernen Bildungselemente, neben den Gymnasien, würde si dann bei glei{er Freiheit in den Lehr- plänen fei es eine „Stephanschule*, sei es eine „Siemens\{ule“ ent- wickeln. Es werden dann die auf der Konferenz hbervorgetretenen Hauptgedanken über Griehisch, Deutsh u. \. w., über die ungleihartige Entwickelung der lateintreibenden und der lateinlosen Schulen, über den Plan eines gemeinsamen Unterbaues fkritisch er- läutert und beleuchtet und \{ließlich der von der Konferenz bezw. von der Regierung und dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Stauder empfohlene Gedanke ein \echsjähriges Lateingymnasium mit fakultativem Griewisch und fafultativem Englis auf den drei oberen Stufen (Unter «I[1l[ bis Unter - I), das dann durch einen gymnasialen und einen realen Oberbau von je drei Klassen (Ober-II bis Ober-1) zu einer neunjähren Doppelanstalt wird, einer Verbindung von Ober-Reals{ule und Gymnasium be- fürwortet. Die Schrift ist in erster Reihe orientirend, sodann fri- tisirend und vermittelnd ; es sind „Randbemerkungen“ zum Tert der Konferenzverbandlungen, welche vielfah willkommen sein und die mehr denn je lebendig gewordenen Gegensägze zu ruhiger NaŸhprüfung veranlaffen, vielleibt zum „Schulfrieden“ führen werden.

„Ein Blick in das Leben und ein Blick in die Schule*. Gedanken zur Shulfrage von Dr. Carl Endemann, ordentliwem Lehrer am Königlihen Realgymnasium in Wiesbaden, Hannover, 1891. Verlag von Carl Meyer (Gustav Prior). Diese Arbeit zählt nit zu jenen beutzutage massenweis erscheinenden, literarisch-pädagogishen -Eintagéfliegen, die, nabdem sie furze Zeit Sensation erregt, bald hbinabsinken in ihr Nichts. Sie be- shâftigt sich auch nicht mit den Fragen, die heute in den Mittelpunkt des Interesses getreten find, ob Gymnasium oder Realgymnasium oder Realschule u. \. w. der Vorzug zu geben, sondern sucht die Frage der Shulreform vor allem mit Rücksicht darauf zu behandeln, daß die Shule in Zukunft mehr als bisher als Erziebungsanstalt be- trachtet werden solle. Hauptsählih verfolgt siz2 den praktischen Zweck, auch dem Laien cinen kurzen Ueberblick über diejenigen Ver- bâltnisse zu ermögliben, von welchen der Erfolg der Erziehung beutigen Tages vor Allem abbängig ist; sie beleuchtet demgemäß die Zust*nde in dem modernen Leben, in Familie und Schule, ihre gegen- seitigen Beziehungen und ihre Abhängigkeit von einander und ftellt Grundsäße auf, in welcher Weise den in unseren Shulen bervor- tretenden Schäden abgeholfen, na welcher Richtung hin Aenderungen vorgenommen werden müssen. Die Frage nach dem Ziel unserer Iugendbildung beantwortet die Strift mit der Marxime: Wir wollen unsere Knaben zu geistig und Éöcperlich gesunden, redlihen und charakterfesten Männern erziehen, zu tüchtigen, deutshen Bürgern, die ihre Zeit verstehen und an der Erreichung der Ziele unseres Volkes mitarbeiten, zu echten und rechten Christen, die von der Wahrheit der christlichea Religion eine innere Ueberzeugung in ihrem Herzen tcagen, und endli zu innerlich zufriedenen Menschen, die ihre Kräfte nicht verzehren in der Jagd nah äußerem Genuß und nah äußeren Ehren, sondern ihr Glück suchen im eigenen Innera und ihre Befriedigung finden in der treuen Erfüllung ibrer Pflichten.

Aus Paul Steffenhagen's Verlag in Merseburg i soeben hervorgegangen: „Leitfaden für den Geshihtsunterricht“ in fonzentrischen Kreisen. Von A. Sch(melzer. Erster Theil: Sagen und Geschichten. Zweiter Theil; Biographien und Monograpkbien. Bestimmt is dies Werk für Volks- und Mittelshulen. Welch) bat Ns eben auc in diesen Anstalten der Geschi@tsunterrit Le A allgemein bekannt. Und worauf es bei der Behandlung oen en hauptsächli anfommt, das haben die fkaiserlihen Ver- eee vom 1. Mai bezw. 30. August 1889, sowie die ent- diefer Been „minlteriellen Verordnungen kund gethan. Im Sinne Maädchenf e Bell, welche bezügli der Volfs-, Mittel- und böheren aut de Mi cu u. A. vorschreiben, daß der Geschichtsunterriht sowohl nötbig, dief lbe als auf der Oberstufe zu geben ift und daß, wo Kürzunzen asGes is e niht auf Kosten der Geschihte der neueren Zeit Unteteidt in e ist der vorliegende „Leitfaden für den Geschichts- clit Bes n 1 tenzentrisen Kreisen“ so eingerichtet, daß der erste Theil Heraudbak Eret E Geschichtskurs auf der Mittelstufe versorgt dur he S pa l Geschigutfamsten und interessantesten Momente aus sih abgesGlossener Ci e der wichtigsten Kulturvölker in Form in @ avge]Mlollener Einzelbilder, bei derea Gestaltung nicht ledigli einzelne bistorische Vorgänge eshildert, sondern auch die Ursachen angegeben werden, wele dieselben boren i ä d t , e dieselben hervorgerufen, die Umstände, unter geaen R attgefunden, und“ die Folgen, die fie nach si gezogen 4 U. Der zweite Theil, für den Geschihtskurs der Oberstufe, S Biographien und Monographien in Form von Ge’ammktbildern, ei den Geftaltung die Geschichte des deutschen Volkes und namentli die Verdienste der preußisHen Herrscher um das Volksroohl

die meiste Berücksichtigung erfahren haben.

Diejenigen Shulbü@Ser, in denen die vom Kaiser in der Sculkonferenz vertretene Reform des Swulunterrihts am Ersten zur Durchführung gelangen foll, find nux im Buchhandel srscienen. Sie sind im engeren Sinne für diejenigen Anstalten bestimmt, welHe der Kaiser als direkt unter ihm stehend bezeiGnete, nämli für die Kadettenhäuser; da aber der Unterricht derselben, namentli in den Unterklafsen, dur@aus dem der Civilanftalten entspricht, so sind diese Bücher auch durchaus für den Unterrit in den gleichen Klassen höherer S{ulen verwendbar. Sie sind zugleih so bearbeitet, daß es nur einer näheren Kenntniß derselben bedarf, um ibnen den Weg zum allgemeinen Gebrauche zu öffnen. Diese Scul- bücher bebandeln 1) den Geschichtsunterricht: a. Der Lebrstof für die Sexta umfaßt die Vaterländische Geschichte: „der Hohen- zollern Thaten und Leben in den leßten fünfhundert Fahren“. b. Das Pensum der Quinta bilden „Lebensbilder aus der Deutschen Gescite“ von 1415 bis zurück auf die Karolinger. c. Der Quarta fällt die Beschäftigung mit den hbervorragendsten Persönlichkeiten und den wichtigsten Ereignissen aus der neueren und neueïten Ge- {ite zu. Diese Lehrbücher find von drei Lebrern der Haupt- Kadettenanftalt zu Literfelde, dem Professor Dr. Stenzler, Ober- [ehrer Dr Lindner und Dr. Landwebr verfaßt und unter dem Gefammittitel: „Lehr- und Lesebucb der GesGitte von der Gegenwart bis auf Karl den Großen für die unteren Klassen höherer Lehranstalten“ (Preis # 1,50) soeben zur Ausgabe gelangt. 2) Für die Sagenkunde ift ein „GBermanisches Sagen- und Märchenbuc“, von Dr. C. Schmidt und A. Floß, Lebrern am Kadettenbause zu Wahl- stati (Preis F 1,40) bearbeitet worden, welches Göttersagen, Heldentagen, Volkësagen und Thierfabeln enthält und „die beste Ver- wendbarkeit für den Unterriwt“ als maßgebenden Gesihtépunkt für die Bearbeitung eingehalten hat. 3) Die Heimatbskunde nimmt in dem neuen Lebrplan als Anfangétstufe des Realunter- riGts (in der Sexta) eine vom Kaiser als besonders wichtig bezeichnete Stelle ein. Für diese hat Hauptmann Rott vom Kadeitenhause zu Plön ein Unterrichtébuß: „Heimaths- kunde. Grundzüge des Unterrihts für die Serxta böherer Lehranstalten“ (Preis —,60) bearbeitet, welches die mannigfahen und nutbringenden Anregungen, die aus diesem Anschauungsunterriht cewonnen werden können, in reihlibster Weise aus ibm entwidckelt. Am Deutlichften tritt die neue grundsäßliche Ri@tung des Unterrichts auf das Nähsiliegende und daher Wichtigste in den Geshichtsbüchern hervor, weiche \tufenweise von der Gegen- wart dur die einzeinen, in si zusammenhängenden Abschnitte der Geschichte hindur mehr und mehr auf die Vergangenheit zurückführen. Die genannten Werke sind sämmtlich im Verlage der Königlichen Hofbuctbandlung von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin, Ko- straße 68—T70, ausgegeben worden.

Religiöôses.

„Um den Abend wird es liht sein*. Der Provhet Sawarja in 14 Betrachtungen für die Gemeinde ausgelegt nebst einem voetischen Anhang von Wilhelm Haehnelt, Superintendent und Oberpfarrer. Leipzig 1891. Druck und Verlag von Fr. Richter. Diese 14 Betrachtungen sind aus Bibelftunden, welche vor meh- reren Jabren im Betsaal der Berliner Garnifonkire gehalten wurden, bervorgegangen und Hen. Hofprediger D. theol. Emil Frommel als Sten des Dankes für reihen Segen, welhen Verfasser in einem

ahrzebnt gemeinsamer Arbeit an der Berliner Militärgemeinde empfangen, gewidmet, Der Christ wird viel Erleubtung, Trost und Hoffnung aus diesen Betrachtungen \{döpfen. Die Sprate ist einfach und innig; nur in dem zusammenfassenden poetishen Anhange

‘erlangt sie begeisterungëvollen Shwung. Alle Fragen theolozischer

Kritik find geschickt in der Erklärung vermieden um der gemeindlichen Erbaaung willen, welGer das Bü@lein dienen möhte. Glei&wohl werden Kundige erkennen, daß die neueren wissenschaftlichen Arbeiten Über den Propheten Sacharja zweckmäßig benußt sind.

„Wem wird das Beste in der Welt?“ Diese Frage unter gleiher Titel-Auf\chrift behandelt eine fein ausgestattete, im Verlage von Fr. Richter in Leipzig (1891) soeben in fünfter Auflage ershienene Broschüre eines ungenannten Verfassers in Anlehnung an Henry Drummond's „Das Beste in der Welt“ und in Verwerthung des ebenfalls von ungenannter Feder herrührenden Werkes: „Wir und das Beste in der Welt“, Insonders wird darin die Frage „Auf welche Weise wird dem darnach fstrebenden Herzen das göttliche Gut ‘der Liebe zu Theil?®* dahin beantwortet, daß das summum bonum, die Liebe zum Nächsten, „das Beste in der Welt“, das uns des Lebens Last erleihtert und versükt, in innigstem, ursähßlidstem Zusammenhange mit der Erkenntniß unseres mangel- baften Wesens steht, so zwar, daß nur Derjenige, welcher aufrihtig seiner Sculd und ihrer Bergebung eingedenk bleibt, befähigt ist, dur die magnetishe Kraft göttlicher Liebe umgewandelt zu werden.

; Militärisches.

Handbuch für den Adjutantendienst beiTruppen und Behörden von Borowski, Hauptmann und Plaßmajor in Diedenbofen. Berlin 1891. E. S. Mittler und Sohn. Preis 4,50 4E Der junge Offizier, wel{er dur den Befebl seines Com- mandeurs, wenn auch mit eiginer Zustimmung, zum Adjutanten be- stimmt wird, bringt in diese von dem sonstigen militärischen Dienst grundverschiedene Thätigkeit gewöhnlich Beanlagung und Neigung für seine neue Stellung mit, er muß fie aber in der Regel antreten, obne durch irgendwelhe Anleitung darauf vorbe- reitt zu scin, Die Folge davon is sehr bâäufig, daß der Commandeur in der ersten Zeit niht die erwüns&te Hülfe in dem Adjutanten findet, diesen vielmehr durch wiederbolte Belehrungen erst anlernen muß. Auch kommt der Adjutant leiht in die Lage, fi über die aus Unkenntniß des s{chriftlihen Formenwesens und der Be- stimmungen entstehenden Verlegenheiten dadur hbinwegzubelfen, daß er sid Rath bei seinem dur längere prafktishe Erfabrung bewäbrten Schreiber bolt. Diesen Uebelständen wird dur das vorliegende Bu in der glücklisten Weise abgeholfen. Der Adjutant in jeder Stellung“ beim Bataillon (Abtheilung), dem Regiment und den böheren Stäben findet bier in einer mit vielem Fleiß bearbeiteten Zusammen- stellung sämmtliche für feinen Dienst und den seines Commandeurs eins{lägigen Bestimmungen, sowie beherzigenswerthe Rathshläge für sein verfönlihes Verhalten dem Commandeur, den Shreibern und der Truppe gegenüber, In einem besonderen Abschnitt sind au nüt- lie Winke für den Ankauf und die Behandlung des Pferdes gegeben undzum Schluß wird in eingehendster Weise der Thätigkeit des At jutanten während der Mobilmachung geda&t. Ein Anhang behandelt das Verhalten als untersuhungsführender Offizier, und in den Anlagen sind die Gebührnisse des Adjutanten zusammengestellt. Besonders dem angehenden und unerfahrenen Adjutanten kann das Werk als ein brauchbares Nachschlagebuch wärmstens empfohlen werden, doch au der ältere Adjutant wird in zweifelhaften Fällen diesen Rathgeber mit Vortheil benutzen können.

Die Ausbildung unserer Unterführer für den Kriegsbedarf von Otto von Trotha, Major und Bataillons- Commandeur im Maadeburgishen Füsilier - Regiment Nr. 36. Berlin, 1891, E. S. Mittler und Sohn. Preis 3 4 Dur die vielen Neubildungen im Fall einer Mobilmachung ift der Bedarf an Unterführern (Unteroffizieren und Gefreiten) ein so vermehrter, daß ihre Ausbildung für den Kricgsbedarf zu einer immer größeren Bedeutung für das Heer geworden ist. Aus den zahlreichen Schriften, die sid damit beschäftigen, Ratbshläze für diesen Zweck zu ertheilen, verdient die im Jahre 1882 in erster Auflage erschienene Schrift des Majors von Trotha besonders hervor- gehoben zu werden, weil sie durch ihre prafktishe applikatorische Methode zur Benußung für jüngere Hauptleute und angehende Compagnie-Chefs fih bereits trefflih bewährt hat. Unter Berück- sichtigung der neuesten Dienstvorschriften ist diese Strift jeßt in ¡weiter umgearbeiteter Auflage erschienen und fann nicht nur den Compagnie- Che als Rathgeber, sondern auch den Einiährig - Frei- willigen und den Reserve-Offizieren zum Selbststudium bestens empfohlen werden. An thatsählich im Gelände durchgearbeiteten Beispielen zeigt der Verfasser den Weg, wie der Compagnie-Chef, ohne in der allgemeinen Ausbildung der Compagnie behindert zu werden,

zablreide Unterführer in der Entschlußfäbigkeit beim Gefe{t zu üben vermag.

Gesundheit8wesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Der Gesundbeitëstand in Berlin blieb auG in der Wode vom 10. bis 16. Mai ein guter und die Sterblichkeit eine günstige (von je 1000 Einwobnern starben aufs Jahr berechnet 19,1). Etwas o häufiger als in der Vorwoche traten akute Darmkcrankheiten zu Tage und führten auch etwas häufiger zum Tode. Die Theilnabme des Säugalingsalters an der Sterbli{keit blieb, obwobl si: im Vergleich zur Vorwowe etwas größer wurde, eine mäßig bobe, von je 19000 Lebenden ftarben, aufs Jahr berechnet, 67 Säuglinge. Akute Gntzün- dungen der Atbhmungê2organe zeigten si dagegen seltener Von den Infektionskrankbeiten blieb das Vorkommen von Masern, Scarlach und Diphtherie das glei beschränkte wie in der Vorwote, und kamen Ec- krankungen an Diphtherie nur aus dem Stralauer Viertel in etwas größerer Zaßl zur Anzeige. Erkrankungen an Unterleibs1ypbus blieben selten. Erkrankungen an Kindbettfizber wurden Lier zur Anzeige ge- braËt. Rofenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut gelangten etwas bäufizer zur ärztlihen Behandlung. Aus der der Berichtewoche vorberaegangenen Wote wurden je etn Todesfäll an PoXen und an Influenza mitgetheilt. Zoblreib waren Erkrankungen an KeucGbuster, auch wurden etwa? mebr Todesfälle daran (11) als aus der Vorwoche gemeldet; auch rbeumatishe Beschwerden aller Art wurden etwas mebr als in der Vorwoche zur ärztlihen Behandlung gebracht.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Rubr und in Obers&lef ien. An der Ruhr sind am 25, Mai geftellt 10184, ni@t reWtzeitig gestellt keine Wagon.

Subhbafstation8-Resultate. Beim Königlihen Amtsgeriht T Berlin Fand am 25. Mai 1891 das Grundstück in der Wöhlertstraße, deu Zimmermeister Ernst Schubert gehörig, zur Versteigerung. Das ge- ringste Gebot wurde auf 133 432 4 festgesezt. Ersteberin wurde die Kommanditgesellschaft Soenderop & Co. bierselbst für das Meist- gebot von 215 000 Æ Eingestellt wurde das Verfabren der Zwangsversteigerung, betrefend das Grundstück Luisenstraße 30 und Shiffbauer- damm 24, dem Hotelbestßer A. J. Briese gehörig.

Berliner Kohlenwerke. Die Gesellswaft \chließt das Jahr 1890 mit einem Verlust von 23986 4, welcher aus der Extraref?rve gedcckt wird, Der Gewinn von 6781 Æ ist als Zinsüberschuß ge- but. Die Unkosten und Abschreibungen erforderten 30 767 A Aus der Bilanz ist ersihtlich, daß das Bergwerkskonto mit 3 882 009 (, das Tagebaukonto mit 54667 Æ(Æ, Swcactanlage mit 111 176 , Maschinen mit 106 404 #4, Gebäude mit 63 192 4 zu Bute stehen. Diesen stehen 3 Mill. Mark Aktienkapital und 1 Mill. Mark Obli- gationen gegenüber Von lehteren befinden sih nur noch 34 000 im Besitze der Gesellschaft.

Ilse, Bergbau - Aktiengesells&aft in Berlin. Trotz der eingetretenen Lobnsteigerung im Betriebsjahre 1890 fonnte derselbe Gewinn erzielt werden als im Vorjahre. Die Grube lieferte 3 708 153 h1 Braunkohlen, oder 260 847 1 mebr als 1889, Die Gescellsbaft vermochte troß dieser Meßrförderung nit die stets ver- stärkte Nachfrage und den Bedarf der eigenen Werke zu befriedigen. In der Briketfabrik wurden hergestellt 44927 t gegen 45116 t im Vorjahre. Bedingt war dies zunächst durch die zeitweilige Minder- förderung der Grube, dur eine größere Reparatur an den Wind- bißern und einen Brandschaden, hauptsächlich aber durch die ungünstige Lage des Briketmarktes während des größten Theiles des Jahres. Nach Abschreibungen von 118661 6 bleibt ein Reingewinn von 185 662 Æ, aus dem nah Reservestellung 2c. eine Dividende von 7 9% gezahlt wird.

Deutsche Lebensversiherung Potsdam. Das ge- s{äftliche Ergebniß des Jahres 1899 hat unter dem Zusammenwirken dreier ungünstiger Umstände nicht unerheblih zu leiden gehabt. Ein- mal verlief die Sterblichkeit namentlich in Folge der Influenza- Evidemie im Anfang und der ungewöhnlih rauhen Witterung am Schlusse des Jahres nicht günstia, denn €s starben von den auf den Todesfall versicherten Personen 41 Personen mebr mit 118 772 Kapital mebr, als nach der WabrscheinlichkeiisreËnung zu erwarten war. Ferner mate sich das bei den Wertbpapieren immer no@ anbaltende Sinken des Zinsfußes dadurch ganz besonders fühlbar, daß der größte Theil unserer 4 9% Staatêpaviere eingezogen und gegen 32% Preußische Konsols ein- getausht wurde und s&licßlid nöthigte eben diese Konvertirung und der niedrige Couréstand der prozentigen Konsols am Sélufse des Jabres zu einer Kapitalabshreibung von 6083256 4 Wenn troß- dem ein Gewinnübers6uß von 120511,81 #4 erzielt wurde, so it dies als ein befriedigender Erfolg und ein erfreulibes Zeichen für die gesunde Entwickelung der Gesellschaft anzusehen. Es waren in 1890 zu erledigen 4215 Anträge mit 9856 744 4. Kapital und 8280,90 M Jabresrente, von denen angenommen wurden: 3261 mit 7430244 M Kapital und 8280,90 4 Rente, abgelehnt oder zurückgezogen : 551 mit 1558 600 Æ Kapital, nicht in Kraft traten 321 mit 667 100 6 Kapital, und auf 1891 übertragen wurden: 82 mit 200 800 M Kapital. Dagegen erlo’ïchen durch Ablauf, Ableben, Um- wandlung, Rüctkauf u. \. w. 2472 Policen mit 5034597 Kapital und 6350 4 JIahresrente sodaß fch der Versiberungas- bestand Ende 1890 auf 40440 Policen mit 71 446 174 A Karital und 25 270,40 Jahresrenten |tellt und mithin gegen das Vorjahr einen Zuwachs von nahezu 2¿è Millionen (4 aufweist. Die Prämien- Einnahme ist, obwohl bei den niedrigen Prämienfätzen nur 3,30 %% der Versichcrungssumme für Todesfall- und Erlebensfall - Versiche- rungen betragend, in 1890 um 11361471 # auf 2363 801,50 M gestiegen. Auch die Zinsen-Einnahme weist tro der bervorgebobenen Ücbelfstände ein Mehr von 49 557,15 auf und ist demgemäß auf 446 452,13 M gestiegen, sodaß si der dur{\Mnittiihe Zinsertrag auf 4.37 %/o stellt, ein Saß, dessen ErreiGung nur dur ret günstige pupillaris sichere bypothekarishe Auëleibungen mögli war, (1889 stellte sich der durchs{nittliche Zin8ertrag auf 4,20%). Die gesammte Jahres- einnahme wuchs von 2 711 544,70 M in 1889 auf 2 876 607,29 Æ in 1890 und das Aktivvermögen der Gesellshaft erhöhte sich von 11 606 350,33 auf 12 604 812,99 #, also um rund eine Million. Die Prämienreserve ist um 962 131,85 \# gewachsen, hat dadur cire Höbe von 11 488 167,50 M erreidt und deckt demna 16 079 %/% des Versicherungsbestandes, gegen 15,20% im Vorjahre. Pro- visioren, Arztbonorare und Verwaltungskosten erforderten eine Ausgabe von 446 838,01 = 15,54 %/ der Jahreseinnahme. (1889 16,25 9/5.)

_— Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahn. Der Geschäftsberiht pro 1890 erwähnt zunächst den Antrag auf Ausgabe von weiteren 2400 000 #6 Stamm-Prioritäten und bemerkt hierzu, daß die stetige Entwickelung der an die Bahn ange\{lossenen Koßblen- zehen eine weitere Vermehrung des Lokomotiv- und Wagenparkes und eine Erweiterung mehrerer Bahnhöfe erfordere. Vereinnahmt wurden in 1890 im Perfonenverkehr 230 247 M, an Frachten 1303 895 M und an Diversen 537 688 46, zusammen 2 071 830 A (+- 174 753 M). Die Betriebsauëgaben erbeishten 842 367 4 (+ 48 509 M), Zu- züglih Vortrag ergiebt sich ein Uebershuß von 1249 411 A Dabdon werden zu Rücklagen 316 750 #, für Eisenbahnsteuer 23648 , an 44 °% Stamm-Prioritäten-Dividende 162000 46, an 49% Aktien- Dividende 7209 000 Æ (1889 33 9%) verwandt.

Navpßhtha - Produktionsgesellschaft von Gebr. Nob el. Wie aus St. Petersburg gemeldet wird, belicf ih der im Jabre1890 erzielte Gewinn auf 3 689 840 Rbl. gegen 3 689 313 Rbl. im Jahre 1889, Hiervon sollen wie im Vorjahre 8 9/6 Dividende = 1 200009 Rbl, zur Vertheilung gelangen.

Aktiengesellsch{aft für Bergbau, Blei- und Zink- fabrikation zu Stolberg. Der Geschäftsbericht bezeihnet das

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