1891 / 139 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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steht Karague); 4) zwishen demselben und dem Sultan Mutatemboa von Busiba (untersteht Karaaue); 5) zwischen ebendemseiben und dem Sultan Kajosa von Bugaba (Karague unterstellt). f s J Der Wortlaut eines dieser Verträge ist folgender : Kaiserlih Deutsbes Kommifsariat für Ost- Afrika. Station Bukoba. O | Zwisthen dem Sultan Mutatemboa von Busiba einerscits und dem Chef der Kaiserlichen Seen-Expedition Dr Emin Pascha anderer- feits ift heute folgender Vertrag gesckchlofsen worden: E 1) Sultan Mutatemboa tellt si und seine Nahkommenschaft, sein Land Busiba und seine Leute sowie seine sonstigen Besigthümer unter den Schuß der Kaiserlich Deutshen Regierung. / 9) E- verpflichtet si, die Anordnungen der Kaiserlichen Negite- rung und deren Vertreter anzuerkennen und auszuführen, sein Gebiet devtshem Handel steuer- und abgabenfrei zu eröffnen, allen zu ihm fommenden Europäern Schuß und Hülse zu gewähren und die von der Regierung später zu fordernden Leistungen ohne Weigen zu achen. i , 7 des Er verpflichtet ih ferner, Sklavenhandel ia feinem Gebiete oder Sklaventranêporte dur sein Gebiet nit zu gestatten und, Falls folde ftattfänden, sofort den Stationschef vcn Bukoka zu benaW- rihtigen i 7 4) Er wird ferner der Niederlassnng von Handeltreibenden, An- Redlern oder Missionaren in seinem Lande möglihft Vorschub leisten. 5) Waffen- oder Munitionetrantporte durch sein Land wird er nit gestatten. t Y 6) is Gegenleisturg hierfür wird ihm der Schug der Kaiser- lien Regierung für si, seine Nahkommen und sein Land solange zu Theil, als er und seine Nachkommen die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten. Er erbält die deutshe Flagge und cinen Schuß- brief und wird dem Distrikts-Chef von Karague unterstellt, _ 7) Dieser Vertrag is dem Sultan Mutatemboa in seiner Sprae erflärt und von ihm als bindend erflärt worden. j (gez.) Dr. Emin Pascha, K Zeichen des Chef der Kaiserlihen Seen- Mutatemboa. Expedition. (gez ) Langheld, e Lieutenant und Stationtchef. (gez.) Dr. Stublmann, Lieutenant.

Zwischen Emin Pascha und dem Beamten der Britisch - Ostafrikanischen Gesellschaft Hrn. Gedge ist bezüglich der Schiffahrt auf dem Victoria - Nyanza folgende Verein-

barung getroffen worden : 9 T Bukoba, 9. Dezember 1890.

Im Interesse der deutschen Besißungen und _ derjenigen der Imperial British East Africa Company ift der Erlaß folgender Ver- ordnung für nöthig erahtet worden : S i

1) Keine Boote, Kanoes oder Schiffe irgendwelher Bauart dürfen von britishen Gewässern na deutshem Gebiet fahren, ohne zuvor eine schriftlihe Erlaubniß vom britiswen Gefellshaftéagenten erhalten zu habén, und sollen in jedem Falle, wenn die Erlaubniß ertheilt worden ift, unter der Flagge der genannten Compagnie segeln,

2) Alle Boote, Kanoes und alle Arten von Schiffen, welche von deutschen Gewässern nach britishem Gebiet fahren, sollen in gleicher Weise mit einer \chriftlichen, von dem deutshen Beamten gezeichneten Erlaubniß versehen sein und sollen in gleiher Weise unter der Flagge der Kaiserlih Deutschen Regierung segeln. : j B

3) Boote und Kanoes für Missiontzwicke sollen in allen Fällen diefe Vorschriften befolgen. A t |

4) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sollen die Boote, Kanocs u. st. w. festgehalten und sammt ihrer Ladung in Bes enommen werden.

S (gez.) Ernest Gedge, Imperial British East Africa Company. (gez.) Dr. Emin Pascha.,

Commanding Imperial German Expedition to the lakes

Am 27. Januar wurde auf der Station Bukoba das Allerhöchste Geburtsfest Seiner Majestät des Kaisers und Königs festlich begangen und von den Theilnehmern ein ehrfurhtsvoller Glüdwursh an Seine Majestät gerichtet.

Die dcmnächstige Ankunst einer Karawane an der Küste, welche der Expedition gehöriges Elfenbein, wissenschaftliche Sammlungen aller Art und außerdem noch zwei große Elfen- beinzähne als Geschenk eines einheimishen Herrschers für Seine Majestät den Kaiser und König mitbringen so1, wird in Aussicht gestellt.

Oefterreich-Ungarn.

Die dritte Kommission des Weltpostkongresses hat, wie „W, T. B.“ berichtet, die Vorberathung des Ueber- einfommens über die Vermittelung des Abonnements von Zeitungen durch die Post beendet. Dem Ueber- einkommen sind bisher beigetreten: Deutschland, Oesterreich: Ungarn, Belaien, Brasilien, Bulgarien, Egypten, Luxemburg, Norwegen, Persien, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz und die Türkei. j

Wien, 16. Juni. Der Prinz Ferdinand von Coburg ist am Sonntag hier eingetroffen und bei seinem Neffen, dem Prinzen Pedro von Coburg, abgestiegen. Gestern traf die Prinzessin Clementine von Coburg ebenfalls hier ein.

Im Abgeordnetenhause brachte heute der Finanz- Minister Dr, Steinbach einen Geseßentwurs ein, betreffend die Verlängerung des Budgetprovisoriums bis Ende Juli. Das Haus begann hierauf die Generaldebatte über das Budget, i

Der Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses nahm den Antrag Plener, betreffend die Aufhebung außer- ordentliher Zuschläge zur Erwerbjteuer für die untersten Klassen der Steuerpflichtigen, mit 21 gegen 5 Stimmen an. Dagegen stimmten die Mitglieder des Klubs der Konser- vativen.

Nach einer Meldung der „Presse“ aus Dolnja-Tusla

in Bosnien ist der Metropolit Dionysios in Tusla gestern auf Grund Allerhöchster Entschließung wegen Simonie seines Postens enthoben und der Archimandrit Simic in Tawna mit der Administration der Diözese betraut worden. Die Maßregel mache den besten Eindruck auf die orientalish- orthodoxe Bevölkerung, __ In Prag wurde gestern die Bezirksgerichtsverhandlung in der Affaire Czizek-Müller zu Ende geführt. Der Angeïlagte Czizek wurde hinsihtlih der Privatklage wegen Ehrenbeleidigung freigesprechen, aber bezüglih der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage wegen leiter Körper- verleßung verurtheilt, und zwar zu zehn Tagen Gefängniß event. 50 Fl, Geldstrafe, zur Tragung der Prozeßkosten sowie der Kosten der ärztlihen Behandlung Müller's. Jn den Gründen des Urtheils wird festgestellt, daß die Angegriffenen sih beleidigender Ausdrüce bedient hätten, und dadur die Angreifer in Aufregung verseßt sein konnten; es falle dies strafmildernd ins Gewicht, während andererseits das durch den Vorfall hervorgerufene öffentliche Aerg-rniß als ershwerender Umstand anzusehen sei,

Großbritannien und Frland.

In der gestrigen Sizung des Unterhauses gab der Staatssekretär des Krieges Stanhope dem „W. T. B.“ zufolge in Betreff des Baccarat:- Prozesses nahstehende Erklärung ab: „Allerdings bestimmt das _Heeresreglement : daß jeder Offizier, dessen Betragen als Offizier und Edelmann öffentlih ängegriffen wird, diesen Fall in billiger Zeit feinem Vorgeseßten zu unterbreiten hat. Gordon Cumming hat dieses Reglement verleßt; das Vergehen der drei übrigen be- theiligten Offiziere besteht nur darin, ihm ein anderes Ver- fahren empfohlen zu haben. Von diesen Offizieren ist General Owen Williams aus der Armee geschieden, die beiden anderen bleiben unzweifelhaft dem Realement unterworfen. - Dieses Reglement ist nie speiell zur Kenntniß des Prinzen von Wales gebracht worden; jeßt, wo die Aufmerksamkeit auf datselbe gelenkt ist, ermähtigt mich der Prinz, in seinem Namen zu erklöôren, er erfeane seinen Ferthum, Cumming niht sofort aufgesordert zu haben, den Fall seinem Vor- geseßten zu unterbreiten. Diese Ansicht jo fuhr Stanhop? fort theile auch ic, aber ih glaube, wenn Einer von uns unglücklicherweise plößliGh hörte, daß ein Freund ehrenwidrigen Verhaltens besuldigt wird, hätten wir sicherlih gezögert, ehe wir ihm ein Verfahren angerathen hätten, welches das sofortige unabänderlihe Verderben seiner ganzen zukünftigen Laujbahn mit si bringen muß. Berkeley Levett, der. sih in derselben Lage befindet, hat dem vorge)eßten Offizier gegenüber brieflich sein großes Bedauern autgedrüdt. Eine weitere Aktion is in dieser Angelegenheit niht in Aus- sicht genommen.“ Í

Die beabsihtigte Aufhebung des Ausnahmegeseßes in Frland ist nun zur Thatsache geworden. Am Sonn- abend Abend erschien eine Exira:-:Ausgabe der „Dublin Gazette“, die die nöthigen Weijungen enthielt. Die alten B-siimmungen bleiben indessen in den Grafschaften Clare, Galway und Tipperary noch in Kraft.

__ Frankreich.

Paris, 16, Juni. Der Senat prüfte gestern, wie telegraphish gemeldet wird, neuerdings den Gejepentwurf, nah welchem der Zoll auf Cerealien herabgeseßt wird, und hielt mit 209 gegen 25 Stinfkmen den Artikel auf- recht, wonach das Geseß unverzüglich in Anwendung fommen sjolle, Der Gesegzentwurf wird also zum dritten Male an die Kammer verwiesen werden müssen, welhe beschloß, daß das Geseß erst vom 1. August angewandt würde. Die Deputirtenkammer seßte gestern die Berathung über die Zolltarifvorlage fori und ge- nehmigte die von der Kommission vorgeschlagenen Tarifsäße für die leßten Artikel der Vorlage, betreffend animalishe Pro- dukte, besonders Shwämme, Elfenbein, Muscheln, sowie Mahl- produkte. Die Diskussion bezog sich hauptfählih auf Mais und Maiserzeugnisse. WViehrere Redner verlangten für die- selben Tarifherabsezung; die Kammer hielt mit 308 gegen 214 Stimmen den Sag von drei Francs aufrecht, gewährte, jedoh dem Antrag der Kommission entsprechend, zeitweilig zollfreien Eingang für solhen Mais, welcher zur Fabrikation von reinem, für den Export bestimmten Alkohol verwandt wird.

Der Vize-Admiral und Minister der russishen Marine, Tshichatschew wird heute, aus England kommend, in Havre erwartet. Derselbe wird die Schiffswersten besuchen, woselbst mehrere Torpedoboote für Rehnung der russischen Regierung erbaut werden, i :

Die Verkündigung des Urtheils in dem Prozesse gegen Turpin und Triponé wegen Veröffentlihung des Melivitgeheimnisses erfolgt am Mittwoch, den 17. d. M.

Nachrichten aus Ghadames melden die Annäherung von zahlreihen Banden von Tuaregs, welche, in Folge der Verwüstung ihrer Weideländer durch die Heuschrecken, ge- zwungen sind, aus der inneren Sahara zu flüten. Diese Tuaregs scheinen geneigt, nah einem bisher unbekannten Bestimmungsort vorzurücken. Seitens der Regierung sind alle nothwendigen Vorsihtsmaßregeln getroffen, Falls die- selben cinen Handstreih auf tunesishes Gebiet unternehmen solten,.

Rußland und Polen.

Die allgemeine Vzrsammlung des Reichsraths hat, nah den „Mosk. Wed.“, das Projekt des neuen russischen Zolltarifs, der mit dem 1. Juli (a. St) in Kraft tritt, einstimmig angenommen. Der Publikationstermin des neuen Tarifs ist einstweilen noch unbestimmt. :

Der finnländishe General: Gouverneur Graf Heyden, der bereits im vergangenen Jahre den von ihm beflerdeten Posten verlassen wollte, giebt denselben der „St. Pet. Ztg.“ zufolge im kommenden Sommer definitiv auf und wird in den Neichsrath berufen. U

Wie die „Now. Wr.“ berichtet, hat das Ministerium des Jnnern sämmtlichen Gouverneuren das ausgearbeitete Projekt der Jnslitution von besonderen Advokaten für Bauern- Angelegenheiten übersandt, die sie vor den Versamm- lungen der Land- Hauptleute, Friedensvermittler und vor dem Plenum der Fciedensrihter führen w2rden. Diese Bauern- Advokaten werden in Kronsdienst stehen und die Angelegen- heiten der Bauern bis 500 Rbl. unentgeltlih und bei höheren Beträgen gegen eine gewisse Entschädigung vertreten. Mit Einführung dieses Instituts hofft man der Thätigkeit aller Dorf- und Winkel-Advokaten ein Ende zu machen. è

Im Ministerium des Jnnern fanden der „Nowoje Wremja“ zufolge unter dem Vorsiß des Minister:-Adjunkten von Plehwe Berathungen über die Judenfrage statt. An denselben nahmen die General-:Gouverneure von Kiew, Warschau und Wilna Theil. Die Vorschläge, die in diesen Konferenzen ausgearbeitet werden, sollen dem Reichsra‘h unter- breitet werden.

Ftalien.

Bei der gestrigen Fortsezung der Berathung des au3- wärtigen Budgets im Senat erklärte der Minister-Präsident Marchese di Rudini: er fühle sih nit verpflichtet, andere religiöse Gesellshaften in den Kolonien zu subventioniren, als jene, welche die italienishen Schulbücher und die Ueber- wahung durch den italienischen Konsul annehmen. Hierauf wurde das betreffende Kapitel bewilligt. Bei der Berathung der Vorlage, betreffend die Ausgaben, welche für die Untersuhung der Königlihen Kommission für

die erythräishe Kolonie bewilligt werden, rechtfertigte der Minister-Präsident vie afrikanishe Politik des Kabinets: Bei dem Antritt der gegenwärtigen Regierung seien die Beziehungen mit dem König Menelik abgebrochen gewesen. Die Regierung halte an dem Vertrage von Uccialli fest, habe die Besezung des Dreiecks Massovah—Dsmara—

Keren ausrecht erhalten und die organischen, militärischen Pläne Afrikas gegen die Anschauung der Kommission ein- geshränkt. Mafsovah dürfe niht aufgegeben werden. Die Einschränkung der Okkupation sei eine italienishe Frage. Die Ofkkupation aufgeben, bedeute eine das internationale Gleich- gewiht im Rothen Meere störende Frage schaffen.

Spanien.

Dic Kammer hat gestern die Artikel der Gesebvorlage, betreffend die Verlängerung des Privilegs der spanischen Bank, mit 100 gegen 54 Stimmen angenommen.

Schweiz.

Der Bundesrath hat Betreffs der Amnestie der Tessiner Angeklagten bei der Bundesversammlung be- antragt, den beim Bundesgeriht anhängig gemachten Unter- suWhungen über die Fasurrektion vom 11. September 1390 und über die Großrathswahlen vom 3. März 13839 keine weitere Folge zu geben, dagegen der Untersuchung gegen den der Ermordung des Staatsraths Rossi angeklagten Castioni, als in den Amnestiebes{luß nicht mit einbegriffen, ihren Lauf u lassen.

j Im Ständerath hielt, wie dem „W. T. B.“ aus Bern berichtet wird, der an Stelle des wegen Unwohlseins vzrhinderten Präsidenten den Vorsig führende Vize-Präsident Schaller gestern folgende Ansprache an die Versammlung: „Wir stehen unter dem Eindruck der großen Eisenbahn- katastrophe, die sich gestern bei Mönchenstein ereignet hat, und deren Opfer uns noh nicht alle bekannt sind. Seit dem Unglück vom Hauenstein und dem Elmer Bergsturz ist unjer Vaterland von kciner ähnlichen Katastrophe betroffen worden. Jh lade Sie ein, sich zum Zeichen der Trauer und Theil- nahme von den Sigzen zu erheben.“ Der Aufforderung leistete das Haus Fo'ge. E ; A

Bei der gestrigen Volksabstimmun'g im Kanton De) in, wurde laut Telegramm aus Bellinzona mit 16 900 Stimmen die Verfassungsrevision beschlossen. Für die Revitton dur den Verfassungsrath wurden 9250, für eine folhe dur den großen Rath 8300 Stimmen abgegeben.

Velgien.

Das Ministerium hat sich. wie man dem „Hamb. Corr.“ meldet, in Folge eines von liberaler Seite gestellten Antrages bereit erklärt, die Akten über die vielbesprochene Entwendung belgisher Staatsschriften aus dem Ministerium am 16. d. M, der Deputirtenkammer zu übermitteln.

Bulgarien.

Sofia, 15. Juni. Die bulgarischen Delegirten der bulgarish:türkishen Kommission zur Regelung der Grenzstreitigkeiten im Rhodopegebirge sind hierher zurücgekehrt, nahdem konstatirt worden, daß Seitens der bulgarishen Truppen keine Grenzverleßung stattgefunden habe.

Schweden und Norwegen.

(F) Stockholm, 14. Juni, Der König wird sih am 1. Juli nach Gothland begeben, um die neue Artillerie- Kaserne und das Waffenhaus in Wisby, den Lagerplaß des Gothländishen Jnfanterie-Regiments bei Wisborg, _das Schießfeld bei Martebo und die Festungs-Compagnie in Slite zu inspiziren.

Dänemark.

Wie dem „W. T. B.“ aus Kopenhagen gemeldet wird, begiebt sih der König nah Beendigung seiner Kur in Wies- baden nah Gmunden, wo gegenwärtig seine Gemahlin weilt. Von hier treten der König und die Königin nah einem Aufenthalt von ungefähr acht Tagen, wahrscheinlich inder zweiten Hälfte der nähiten Woche, die Heimreise an. (S. a. Preußen, Wiesbaden.)

Amerika.

Vereinigte Staaten. Eine gestern in Washington veröffentlichte Proklamation des Präsidenten Harrison theilt den Abschluß des Vertrages zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien mit, durch welchen die beiden Negierungen sich verpflichten, den Robbenfang im Berings- meer bis zum Mai 1892 zx unterfagen und Maßregeln zu ergreifen, welch2 die Bestrafung dieses Verbots sichern. Der Vertrag ermächtigt außerdem die englishen Delegirten, sh nah den Beringsinseln zu begeben, um die Streitfrage an Ort und Stelle zu studiren und das Ergebniß ihrer Ecfahrungen als Material für die Verhandlungen zukünftiger Schiedsrichter zusammenzustellen, wofern, wie man erwartet, eine Einigung dahin erzielt wird, die ganze Streitfrage über die Rehte Englands und der Ver- einigten Staaten im Beringsmeer einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Die Proklamation des Präsidenten fordert \{ließlich die Bürger der Vereinigten Staaten auf, das Ueber- einkommen streng zu achten. :

Brasilien. Jn Rio de Janeiro ist am Montag die Session des geseßgebenden Körpers erösimet worden. Der Präsident der Republik, General da Fonseca hob dem „W. T. B.“ zufolge in seiner Rede die guten Beziehungen hervor, welche zwischen den Vereinigten Staaten von Brasilien und den auswärtigen Mächten bestehen, und betonte die Fried- lihkeit der allgemeinen Lage. Der Präsident bestätigte ferner, daß die Staatseinnahmen im Zunehmen begriffen seien, und spra die Hoffnung aus, das Budget ohne eine Erhöhung der Steuern ins Gleichgewicht zu bringen.

Argentinien. Auch die Deputirtenkammer hat laut Telegrainm des Wolff’schen Bureaus aus Buenos-Aires den vom Senat am 13. d. M. angenommenen Gesegentwurf, betreffend die Reduzirung des für in Gold oder Silber zahl- bare Effekten festgeseßten fe{smonatigen Moratoriums auf ein dreimonatiges genehmigt.

Asien.

China. Wie dem „W. T. B.“ aus Paris telegraphirt wird, hat der Kaiser von China in Folge der von dem diplomatishen Corps unternommenen Schritte ein Dekret erlassen, Kraft dessen die Fremden und die ausländischen Missionen beshüßt und die Urheber der Ch: istenverfolgun- gen am Yang: Tse bestraft werden follen.

Australien.

Der aus Honolulu am 10. d. M. in San Francisco an- gelangte Dampfer „Maripia““ weiß von neuen Unruhen auf den Sandwich-Jnseln zu berihten. Als Leiter der Bewegung werden in der bezüglihen Meldung der „A. C.“ Bush und Wilcos genannt. Die Königin mache zur Zeit auf einer kleinen Dampfyacht eine Rundreise um die Jnseln; Plan der Verschwörer fei es nun, Jhre Majestät zu über-

fallen und so lange gefangen zu halten, bis fie einer Ab- änderung der Verfassung ihre Zustimmung gegeben habe, dur welche den Eingeborenen mehr Macht eingeräumt werden foll.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (24.) Sißung des Herrenhauses, welcher der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Staats- Minister Dr. von Boetticher, der Minister des Fnnern Herrfurth, der Justiz-Minister Dr. von Schelling und der Finanz-Minister Dr. Miquel beiwohnten, stand an erster Stelle die Berathung über den Antrag des Herrn 2c. von Woyrsch:

„Das Herrenhaus wolle bes{ließen :

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Einrichtungen dabin zu treffen: daß den Referendarien, wenn sie die große Staats®- prüfung bestanden haben, die Bestallung als Afffefsor um diejenige Zeit vorausdatirt wird, welche sie als Studenten bezüalih Re- ferendarien dur den Militärdienft verhindert worden sind, die Referendariats- bezüglih die grcße Staatétprüfung früher abzu- legen.“

Der Berichterstatter Dr, Dernburg beantragte :

Das Herrenhaus wolle beschließen :

den Antrag des Herrn von Woyrsh in folgender Fassung anzunehmen:

_ die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, anzuordren, die Bestalluna der Assessoren um diejenige Zeit zurückzudatiren, um wrelche fh die Zeit fü- ibr Rechtsstudium, beziehentlih für ihr Referendariat in Folge ihres Dienstes als einjährig Freiwillige verlängert hat. i / ; ;

_ Herr von Woyrsch empfahl seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß diese Begünstigung eigentlich allen Staatsbeamten zu Theil werden müßte.

Der Vize-Präsident des Staats-Minisieriums, Staats- Minister Dr. von Boetticher erklärte, daß die Vorverhand- lungen noch nit abgeschlossen seien, die kommissarischen Vezr- handlungen zwischen den einzelnen betheiligten Ressorts aber wohl zu einem günstigen Ziel führen würden.

Der Antrag von Woyrsh wurde angenommen. :

Darauf folgte die einmalige Schlußberathung des Gese {- entwurfs über die zeitlihe Begrenzung der geseß- lihen Vorausleistungen zu den Kosten der Unter- haltung oder des Neubaues öffentliher Wege und die Verjährungsfristen bei diesen Leistungen.

Der Berichterstatter Wirklihe Geheime Rath Persius beantragte:

Das Herrenhaus wolle beschließen :

dem vorgenannten Geseßentwurfe mit Ausnahme des S. 1 in der vom Hause der Abgeordneten beschlofsenen Fassung unverändert, dem F. 1 dagegen in der aus der nachfolgenden Gegenüberstellung ersihtlichen Faffung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

§. 1 soll lauten:

Die geseßlihen Vorausleistungen zu den Kosten der Unter- baltung oder des Neubaues eines Weges, wclcher in Folge der An- legung von Fabriken, Bergwerken, Steinbrüchen, Ziegeleien oder ähnlichen Unternehmunaen vorübergehend oder durch deren Betrieb dauernd in erheblihem Maße abgenutßt wird, dürfen nur vom Beginn deéjenigen Kalenderjahres ab in Anspruch gerommen werden, welches dem Jahre, worin die Klage erhoben wird, unmittelbar vorausgeht. Auf rüc{ständig gebliebene oder freditirte Vorausleistunzen finden die Bestimmungen des &. 8 des Gesetzes über die Verjährungsfristen bei ôffentliben Abgaben vom 18. Iuni 1840 (Gesfeßz-Samml. für 1840 S. 140 ff ) Anwendung, 2 5

Mit dieser Aenderung wurde der Geseßentwurf an- genommen. (Schluß des Blattes.)

In der beutigen (105.) Sißung des Sauses der Ab- geordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden beiwohnte, wurde in dritter Berathung der Entwurf einer Wegeordnung für die Provinz Sachsen unver- ändert angenommen.

Hierauf wurde die Berathung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eines Wild- schadengeseßes fortgeseßt, und zwar bei §. 14a, dessen Einschaltung hinter §. 14 von den Abgg. Freiherrn von Huene u. Gen. beantragt ist.

Derselbe lautet:

Genügen diese Maßregeln nicht, so hat tie Aufsihtsbehörde den Grundbesißern und fonstigen Nutungsberechtigten felbst nah Maßgakte der S8. 23 und 24 des Gescßes vom 7. März 1850 (Gesfeß-Samml. S. 165) die Genehmigung zu ertbeilen, das auf ihre Grundstücke übertretende Noth- und Damwild auf jede erlaubte Sl zu fangen, namentlich auch mit Anwendung des Schießgewehrs zu erlegen.

Abg. Rintelen beantragte einen §. 14aa, wonach der Jagdberechtigte für den Schaden regreßpflichtig ist, der ent- steht, Falls er der behördlihen Aufforderung zum Abschuß nicht nahkommt, .

Die Abgg. Freiherr von Wacerbarth und Freiherr von Huene bekämpsten den leßteren Antrag, während Abg. Francke (Tondern) für denselben eintrat.

Der Antrag Rintelen wurde abgelehnt, der §. 14a an- genommen. EIEN __ Die Abgg, Freiherr von Huene und Genossen shlagen sodann folgenden §. 14b vor:

S{warzwild darf nur in folchen Einfriedigungen gehegt werden, aus denen es nit ausbre(en fann.

Außer dem Jagdberehtigten darf jeder Grundbefißer oder Nuzungtberechtigte innerhalb seiner Grundstückde Schwarzwild auf jede erlaubte Art fangen, tödten und behalten.

Die Aufsihtsbehörde kann dic Benußung von Schießwaffen für eine bestimmte Zeit gestatten. -

Die Aufsichtsbehörde hat außerdem zur Vertilgung uneingefrie- digten Schwarzwildes alles Erforderlihe anzuordnen, sei es durch Polizeijagden, sci es durch andere geeignete Maßregeln oder Auf- lagen an die Jagdberehtigten des Bezirks und der Nacbarforsten,

n Rintelen beantragte hierzu folgenden Zusaß:

_ eDer Jagdberechtigte haftet für den dur das ausgetretene S@warzwiid verursahten Schaden.“ ; :

Abg. Freiherr von Huene empfahl diesen Zusaß, der S. 14b wurde mit dem Zusaß Rintelen angenommen.

___ Die Abgg. Freiherr von Hu ene und Genossen beantragten ferner folgenden §8. 14e. Wilde Kaninchen unterlie-en dem freien Thierfange. ;

Abg. Freiherr von Loe wünschte das Fangen mit Schlingen auszuschließen.

Mit dieser Einschränkung wurde §. 14c angenommen.

15 lautet: L Die Aufsichtsbehörde kann die Besiger von Obst-, Gemüse-, lumen- und Baumschulanlagen ermächtigen, Vögel und Wild, welche in den genannten Anlagen Schaden anrichten, u jeder Zeit mittels Shufwaffen zu erlegen. Der Jagdberehtigte kann ver- langen, daß ihm die erlegten Thiere, soweit sie seinem Jagdrecht unterliegen, gegen das üblihe Schußaeld überlassen werden. i

_Die Ermäthtigung vertritt die Stelle des Jagdscheines, Sie darf Personen, welchen der Jagdschein versagt wert.n muß, nicht ertheilt werden und ist widerrufli.

__ Abg. Dasbach beklagte, daß der Forsifiskus bisher nit in ausreihendem Maße für Wildshaden Ersaß geleistet habe, und verwies hierfür auf den Kreis Daun.

Der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden erklärte, die Verhältnisse dieses Kreises nicht zu kennen; be- gründeten Klagen sei er abzuhelfen bereit.

g F 15 wurde angenommen, ebenso nach kurzer Debatte

8. 17 lautet:

…__ Sofern das gegenwärtige Geseß dem Jagdpäcter größere als die bisherigen Verpflichtungen auferlegt, fann er den Pathtvertrag innerhalb drei Monaten na Verkündung dieses Gesetzes derart kündigen, daß das Pachtverbältniß mit Ende des laufenden Pacht- jahres erlischt.

__ Das gleide Recht \teht dem Verpächter zu, sofern der Pächter nicht für die Zeit bis zum Ablauf der bestehenden Pachtverträge die Vergütung der durch das Gese dem Verpächter auferlegten Wild- schâden auf sich nimmt. Diese leßtere Verpflibtung darf jedoch für jedes Pachtjahr die Hälfte des jährlichen Jagdpachtgeldes, be- Ret des Werthes der vereinbarten Leistungen nicht über-

elgen.

_ Auf bestehende Iagdpattverträge, in welchen Seitens des Pätters eine Wildschadenvergütung übernommen ift, findet das B Verpächter gewährte Kündigungsreht (Abs. 2) keine An- wendung.

Abg. Freiherr von Huene beantragte, den zweiten Saß

des Absatzes 2 und den Absaz 3 zu streihen. Der §8. 17 wurde mit dieser Aenderung angenommen.

Abg. Rintelen beantragte, in einem neuen §8. 17a die Aufhebung des §. 25 des Fagdpolizeigeseßes von 1850 aus- zusprehen. Dieser §. 25 besagt, daß für Wildschaden Ersatz nicht geleistet wird. : __ Der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden konnte im Augenblick zu diesem Antrag keine bestimmte Stellung nehmen. Jn dem Bestreben, die Klagen über Wild- shäden abzustellen, werde er fortfahren, auch wenn das Geseg nicht zu Stande kommen sollte. Die Einstellung einer Position für Wildschadenersaß in den Etat werde er betreiben, auch wenn der §8. 25 bestehen bleibe.

Abg. von Fagow befürwortete die Streihung des §. 25 des Jagdpolizeigeseßes, damit werde der größte Stein des Anstoßes beseitigt.

Geheimer Regierungs-Rath Humperdinck führte aus, daß, wenn der §8. 25 gestrihen werden sollte, auch die ent- sprehende Verordnung für die neuen Landestheile mit Aus- nahme von Hannover beseitigt werden müßte.

Abg. Rintelen erweiterte demgemäß seinen Antrag.

Der §. 17a wurde nah dem Antrage Rintelen ange- nommen.

__ Der Rest des Geseßes wurde unverändert angenommen. Die Gesammtabstimmung über das ganze Geseg wird erfolgen, nachdem die gedruckte Zusammenstellung über die Beschlüsse dritter Lesung im Besitz der Mitglieder des Hauses sein wird. (Schluß des Blattes.)

Aus Veranlassung des fünfundzwanzigjährigen Jubiläums als Abgeordneter sind dem Präsidenten des Hauses der Abgeordneten von Köller zahlreihe Kund- gebungen dargebracht worden.

Seine Majestät der Kaiser hat einen, in einen Rahmen von Ebenholz eingefaßten Kupferstih mit Seinem Bilde, auf dem unten eigenhändig die Worte: „Wilhelm T1. zum 16. Juni 1891“ geschrieben stehen, geschenkt und nachstehendes Hand- schreiben an den Jubilar gerichtet :

_ „Wie Ich vernommen, sind Sie am beutigen Tage 25 Jahre Mit- glied des Hauses der Abzeordneten. Es gereiht Mir zur besonderen Sreude, Ihnen zu diesem bemerkens8werthen Ereignisse Meine Glück- wünsche auszuspreden. Mit großer Genugthuung können Sie auf den Zeitraum zurückblicken, welden Sie in dieser varlamentarischen Körperschaft zugebracht haben. Das Vertrauen Ihrer Herren Kollegen hat Sie, gestütt auf Ihre erprobte geshäftliße Einsiht und die Lauterkeit Jbres Charakters in die hervorragende Stellung erhoben, welche Sie jeßt als Präsident tes Hauses der Abgeordneten bereits länger als ein Jahrzehnt einnehmen. In Anerkennung Ihrer Wirksamkeit und zugleich mit Rücksiht auf Ih.c bewährte Hingebung an Thron und Vaterland übersende Ih Ihnen hierneben Mein Bildniß mit dem Wunsche, Sie noch recht lange in Ihrer verdienstlichen Thätigkeit wz s L E Get G

Von Nah und Fern find telegraphisGe und schriftliche Glüdckwünsche an den Jubilar eingegangen. Die Beamten des Abgeordnetenhauses, an der Spize Geheimer Regierungs- Rath Kleinschmidt, haben eine Adresse überreiht. Von jeßigen und ehemaligen Abgeordneten sind zahlreiche Gratu- lationen übersendet worden,

Kunft und Wifsenschaft.

Internationale Kunstausstellung. T

Düsseldorf und die übrigen deutschen Kunstsiädte. L, K. Die Führung auf dem Gebiete der Malerei in Deutschland hat Düsseldorf {hon lange an München ab- getreten; als Vermächtniß aus den Tagen Cornelius’, Schadow's und Lessing's ist der niederrheinishen Kunstschule aber die Gediegenheit und der Ernsi künsilerishen Schaffens erhalten geblieben : eine gewisse Stetigkeit der Entwickelung ohne ungestüme Sprünge, aber auch ohne merkenswerthen Rückschritt läßt sih in der Düsseldorfer Malerei deutlicher als an anderen Kunstpflegestätten beobachten. Bendemann, oer mit seinen Anfängen noch in die Zeit der Romantik E ist in hohem Greijenalter vor zwei ahren gestorben. Als der gegenwärtige Führer der Düsseldorfer Historienmalerei darf Peter Janssen gelten, der auf der diesjährigen Ausstellung nicht vertreten ist. Eduard von Gebhardt, der Maler des Protestantismus im Gewande der Reformationszeit, steht zu der älteren Düssel- dorfer Ueberlieferung bekanntlich in gewissem Gegensaß, und seine selbständige Rihtung hat zwar lebhafte Anerkennung gefunden, aber keinen bemerkenswerthen Einfluß auf die un- mittelbare Umgebung geübt. Seine ganze Natur ist mehr auf innerlihe Vertiefung, als auf Mittheilung an Andere bedacht. Wir erkennen in seinen Werken deutlih ernstes, innerliches Ringen mit dem Stoff. Die eindringlihe Miene und Geberde seines Christus in Bethanien, der sih belehrend an Maria wendet, während im Hintergrunde Martha, das Vorbild Ln licher Tugend, fi in der Wirthschaft zu shaffen macht, ist ein \höônes Zeugniß für diese seine Art zu schaffen. Dadurch ist er den niederländischen und deutshen Meistern des fünfzehnten Jahr- hunderts innerlich verwandt, niht durch die Wahl seiner Trachten und Typen. Wie modern und flach mittelalterlih kostü- mirte Scenen wirken könen, davon giebt die unweit von

Gebhardt's biblishem Bilde aufgehängte „Legende der heiligen

Elisabeth“ von E. Knackfuß ein trefendes Beispiel. Auch Louis Kolitß’ „Spaziergang vor der Stadt“ mag als Warnung für eine Verirrung auf antiquarishen Pfaden an dieser Stelle genannt sein; beweist derselbe Künstler doch auch in einem an die Feinmalerei Denner’'s erinnernden Greisen- porträt, daß ihm tehnische Absonderlichkeit mehr gilt, als innere Wahrheit. Wie {wer wird es auch z. B. dem tehnish so gewandten Otto Erdmann, in die

Rococokostüme seiner „Feindesrahe“ wirklihes Rococo- leben zu bannen. Gerade die Maler dieser heute so

beliebten Zeit verwechseln nur zu oft Geziertheit mit Zierlihkeit. Die Zeitstimmung in wirklich charakteristischer Weise festzuhalten, versteht Kam pf in seinem nicht nur seinem Umfange nach großen Bilde „Die Einsegnung der Freiwilligen 1813“, das von der Verbindung für historische Kunst in richtiger Würdigung seines Werthes erworben worden ist. Die gegensäß- lihen Seelenstimmungen der alten und jugendlihen Streiter, welche sih vor dem segnenden Pfarrer aufs Knie niedergelafen haben, starres Pflichtbewußtsein neben jugendliher Begeiste- rung, religiöse Jnbrunst neben verstandesmäßiger Ueber- legung sind mit packender Schärfe in_ den Köpfen der Vater- landskämpfer wiedergegeben. Nur die Gestalt des Geistlichen, dessen Antliy dem Beschauer faft völlig entzogen ist, wirkt in iyrer theatralishen Stellung etwas konventionell. Das Bild gehört au technisch zu den hervorragendsten Schöpfungen der jüngeren Düsseldorfer Schule, unter deren Vertretern wir auch an dieser Stelle noch Gregor von Bohmann als eine bedeutende Kraft erwähnen wollen. Wenn diese Künstler neben den altbewährten Meistern wie Vautier, der mit einer seiner köstlihen Bauern- schilderungen vertreten ist, Achenbach und Bokelmann ihren Stand zu behaupten wissen, so genügt das, um ihre Bedeutung zu kennzeihnen. Hat sich doch Bokelmann selbst, wie seine „Nordfriesishe Taufe“ beweist, zu dem Evangelium der neueren Richtung bekehrt; die friesishen Hauben, der Bli durch die blaugestrihenen Fensterrahmen in die landschaftlihe Weite, der Estrih der Bauernstube in Allem erkennen wir die Requisiten der Hellma!er, und das Geschick des sonst nur auf dem Gebiet des vornehmen Sitten- bildes seine Lorbeern suchenden Meisters, dem wir auch das seefrishe Bildniß des s\chleswigshen Dialektdihters Claus Groth verdanken, zeigt fih hier allerdings in hellstem Lichte. Der früher von Bokelmann bevorzugten Stoffe hat \ih Ferdinand Brütt angenommen und in seinem feingestimmten Gerichtsbilde „Verurtheilt“, welches der Hamburger Kunsthalle gehört, eine vollwichtige Probe seines Talentes in dem Düssel- dorfer Saal ausgestellt. Sehr viel derber und äußerlichec wirken Schwabe's und Schnitßler's Sittenbilder, von denen das kleinere „Böse Zungen“ noch am Ehesten Anspruh auf Beachtung erheben kann. Auch G. Marx'* kleines, impressio- nistisch licht gehaïtenes Bildhen „Zur Soirée“ ist seinem großen Reiterbildniß Kaiser Wilhelm's T. durchaus überlegen. Die Militärmaler Düsseldorfs sind unter der Führung des Altmeisters Hünten, dessen „Aufbruch des Großherzogs von Hessen“ im Kaisersaal Aufstellung gefunden hat, ziemlich vollzählig erschienen. Besonders lebendig und eindruck8voll wirkt Nocholl's Episode aus dem von den Shlachtenmalern oft ausgebeuteten Treffen bei Vionville; auGh Emil Neu- haus nimmt mit seinem dramatish aufgefaßten Reiterbild Blücher's einen ehrenvollen Plaß ein. Lieberg's Nepräsentationsbilder sind dagegen in der Behandlung etwas zu spivig, obwohl das Geschick, figurenreihe Gruppen auf feinem Raum koloristisch zusammenzuhalten, uneingeshränkte Bewunderung verdient.

_Die VBildnißmalerei Düsseldorfs hat einen etwas philiströsen Zug; der Versu, auch dur die Haltung, das Bewegungsmotiv, den Dargestellten zu charakterisiren, wird, wenn wir von dem bereits erwähnten Porträt Groth's von Bokelmann absehen, fast nirgends gemacht. Man muß freilich dabei berüdcksichtigen, daß auf diesem Gebiet die Künstler mehr oder weniger stark von den Neigungen und Launen ihrer Auftraggeber abhängig sind. Die Damenporträis Crola's z. B. erhalten dadurch etwas Schablonenhaftes, Einförmiges. Technish noch gewandter und in der Auffassung etwas frisher sind die beiden ausgestellten Porträts von W. Petersen, namentlih das liebenswürdige Kinderporträt 823, Auch Carl Sohn, der in der Eleganz der Malweise seinem Vater nacheifert, hat eine hübsche Kindergruppe ausgestellt, während Max Volkart in einem Kostümporträt einer jungen Dame die Stoffmalerei der Sohn'’shen Schule vertritt.

Daß das langjährige Wirken der Brüder Achenbach in Düsseldorf die dortige Schule zu einer Hauptpflegestätte der Landschaft8malerei erhoben hat, ist bekannt. Weder An- dreas noch Oswald Achenbach sind in den ausgestellten vier Bildern von ihrem typishen Programm in irgend einem Punkte abgewichen. Den tiefsten Eindruck hinterläßt wohl des Leßteren Cestius-Pyramide, welche beweist, daß dem vierund- sehzigjährigen Meister noch immer die Kraft nicht erloschen ist, das glühende Farbenspiel des südlihen Himmels gewisser- maßen in einer Art Feiertagsstimmung wiederzugeben. Das Wort „Galalandschasten“ trifft für diese Schöpfungen Oswald Achenbach's ganz besonders zu. Eine mehr düster dramatishe Haltung hat die große italienishe Felsküsten- landschaft von Friedrich von Schennis, deren Bezeichnung als „Erinnerung an Porto d’Anzio“, die herrlih gelegene Hafenstadt südlih von Rom, schon verräth, daß auch Schennis mehr das grandiose Stimmungsbild als eine Vedute fest- zuhalten bestrebt war. Jn ganz anderen Bahnen bewegt \ih die Landschaftsmalerei der jüngeren Düsseldorfer Künstler. Da find die zartgetönten Vorfrühlingsstudien des hohbegabten Nocwegers Fernberg, die intimen holländishen Studien Liesegang's, meist Bildhen von kl.inem Format, aber sehr scharfer Beobachtung, die im Detail vielleiht etwas harten Herbsilandschaften von Hugo Mühlig, das an Ruysdael's zFarbenstellungen erinnernde „englishe Teihmotiv“ von Gilbert von Canal und last not least die trefflihen Aquarelle von Heinrich Hermanns

zu nennen. Leßterer hat auch in einem sehr ansprechenden

Oelbilde die Singelgraht in Amsterdam, jenen Kanal, welcher die Altstadt von den neuen Stadttheilen trennt, dargestellt. Fast ausnahmslos haben die genannten Düsseldorfer Künstler,

denen sich noch Adolf Lins anreihen ließe, in Holland ihre Motive gefunden, während doch Oeder 's Herbstlandschaften S dertbeLRO BenTIK l ne auf deutschem Gebiet die

nie Land]chast ihre hohen eigenartigen Rei : Auch Adolf Schweizer / : U DAE ada Gebirgsthälern Norwegens, sein Heil, schildert die s{wermüthigen Triften des belgishen Flach- landes u. \. f. Die Thiermalerei oder vielmehr die Hirschmalerei

ucht im Auslande, in den ernsten Eugen Kampf

in engstér

Beschränkung zählt Kröner bekanntlich