1891 / 149 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsches Reich. verwaltung bekannt gemacht. Für Telegramme, welche strecken- | anderen in der Wohnung oder der Börse regelmäßig bestellt internationalen Verkehr zulässigen Sprachen angehört, so wird | wenn sie möglih geworden ist, oder nah 24 Stunden, wenn | nicht haben übermittelt werden können, werden als unbestellbar Telegraphenordnung für das Deutsche Rei h weise oder aussließlich dur Telegraphen der innerhalb des | werden sollen. Die hierfür im voraus zu entrichtende Gebühr diese Buchstabengruppe oder dieses Wort gemäß den Bestim- | sie nicht hat stattfinden können; in diesem Falle zeigt sie den | zurückgelegt. g Deutschen Fos gelegenen cen nen zu befördert sind, ist | beträgt ebenfalls 30 #4 für das Aclenbeziabe: sie -kommt au mungen unter h des gegenwärtigen Paragraphen gezählt. Grund der Unbestellbarkeit an. Jst das Schiff, für welches ein E bestimmt

vom 15. Juni 1891. jedoch die Fassung in deutscher Sprache Bedingung, soweit dann zur Erhebung, wenn der betreffende Korrespondent für Die Wortzählung der Aufgabeanstalt ist für die Ge- TV. Der Aufgeber kann verlangen, daß ihm die Empfangs- | ist, innerhalb 28 Tagen nicht angekommen, so giebt die See- Aus Anlaß der von ‘der internationalen Tel ; niht für einzelne en und Stationen der Gebrauch fremder | die an ihn gerihteten Telegramme mit der Telcgraphen- bührenrechnung dem Aufgeber gegenüber entscheidend. mate nach einem anderen Orte als nach dem Aufgabeorte | Telegraphenanstalt dem Aufgeber hiervon am Morgen des konferenz zu Paris im Jahre 1890 gefaßten Besclüg en Sprachen ausdrüdli nachgegeben wird. anstalt eine U Aufschrift vereinbart hat. . 9. des Ursprungstelegramms übermittelt werde, Ee er die | 29. Tages durch eine dienstlihe Meldung Kenntniß. Der Telegraphenordnung, welche auf Gunb L Artik Is e L V. Als „Telegramme in verabredeter Sprache“ VITT. Telegramme, deren Aufschrift den in vorstehenden Gebühren für gewöhnliche Telegramme. dazu erforderlihen Angaben in das Ursprungstelegramm auf- | Aufgeber kann gegen Laas eines Landtelegramms von Rei Me rfaffun e fen worben i Meier i a er | werden diejenigen Telegramme angesehen, in denen Wörter | Punkten vorgesehenen Anforderungen nicht entspriht, sollen I. Für das gewöhnlihe Telegramm wird auf alle Ent- | nimmt. 10 Wörtern verlangen, daß die See-Telegraphenanstalt sein Es tritt dah 28 unter Aufhebun f Tel GrapE En La sind, welche, obwohl jedes für fich eine ae zwar dennoch zur Beförderung angenommen werden, jedo [enau eine Gebühr von 5 3 für jedes Wort, mindestens jedoch 8. 14. E während eines weiteren Zeitraums von 30 Tagen vom 13. August 1880 vom 1 Quli e L nung } Bedeutung hat, keine für die betheiligten Dienststellen verständ- | nur auf Gefahr des Absenders. Der Absender kann eine er Betrag von 50 H erhoben. Telegraphische Postanweisungen. __} für die Zustellung bereit halte. Geht ein solches Verlangen stehende 9 j ab die nah- | lichen Säße bilden. : ees An Vervollständigung des Fehlenden nur gegen IT, Für gewöhnliche Stadttelegramme, welche in solchen L. Die Telegraphenanstalten an solchen Orten, an denen | nicht ein, so wird das Telegramm von der See-Telegraphen- Selégraphenordiun Diese Wörter werden aus Wörterbüchern, welche für die | Aufgabe und Be ung eines neuen Telegramms beanspruchen. Städten zugelassen werden, innerhalb deren Weichbild mehrere | einé Been besteht, sind ermächtigt, in Vertretung der | anstalt am 30. Tage als unbestellbar zurügelegt. in Kraft ALAP g Korrespondenz in verabredeter Sprache zugelassen sind, oder 1X. Die Aufgabe von Telegrammen ohne Text ist zu- unter sih dur Telegraphenleitungen verbundene Telegraphen- | Orts-Postanstalt Beträge auf Postanweisungen, welche auf IV. Die Gebühr für Telegramme, welhe durch Ver- ° 8. 1 aus dem vom Internationalen Bureau der Telegraphen- | lässig. Die Unterschrift kann in abgekürzter Form geschrieben anstalten dem Verkehr geöffnet sind, wird eine Gebühr von | telegraphishem Wege überwiesen werden sollen, von den Ab- | mittelung einer See-Telegraphenanstalt mit SONA in See Benugun des Telentit ved verwaltungen amtlich. getellten erbaute if entnommen. } oder weggelassen werden. Die etwaige Beglaubigung der 3 H für jedes Wort, mindestens jedoch der Betrag von 30 Z | sendern agen, Auf Eisenbahn-Telegraphenstationen | aus ebiet werden, beträgt 80 Z für das Telegramm. L Die S ing S ‘eleg i E E Der Gebrauch dieses amtlihen Wörterbuchs ist ns Ablauf Unterschrift ist hinter dieselbe zu seßen. erhoben. findet diese Bestimmung keine Anwendung. Dieselbe wird den nach den sonstigen Bestimmungen zu er- timmten Telegrap 2s Sit -Tederaidiin zu “Die Ve a & | einer Frist von 3 Jahren, welche auf den Tag der Veröffent- n, III, Für jedes bei einer Eisenbahn - Telegraphenstation IT. Auch sind die Telegraphenanstalten, mit Ausnahme | hebenden Gebühren hinzugerehnet. Die Gesammtgebühr für ba jedoch das Recht, ihre "A bbs es iele E b CUA lte lihung desselben folgt, verbindlih. Die Wörter der ver- Aufgabe von Telegrammen. aufgegebene Telegramm kann von den Eisenbahnverwal- | der Eisenbahn-Telegraphenstationen ermächtigt, wenn bei ihnen | die an die Schiffe in See gerichteten Telegramme wird vom Aiiveife. gan e R Theil für ale M ap E len } abredeten Sprache dürfen höchstens 10 Buchstaben enthalten I. Die Aufgabe von Telegrammen kann bei jeder für tungen ein Zuschlag von 20 Z vom Aufgeber er- | Postanweisungen auf telegraphischem Wege eingehen, die Aus- | Aufgeber und für die von den Schiffen kommenden Tele- Gattunge 9 2 P E De e Ga er für gewisse | und müssen einer oder mehreren der nahgenannten Sprachen, | den Telegraphenverkehr eröffneten Telegraphenanstalt (auch oben werden. Außerdem sind die Eisenbahn-Telegraphen- | zahlung an den Empfänger in Vertretung der Orts-Postanstalt | gramme vom Empfänger erhoben. 11. Der Absender ae M ramms ist ichtet nämli der deutschen, englishen, spanischen, französischen, | brieflich) erfolgen. stationen berechtigt, für jedes von ihnen bestellte | v or geschehener Bestellung der telegraphischen Postanweisung an 8. 18 auf desfallsiges Verlangen si über fein P rs6 ges &- | niederländischen, italienischen, portugiesishen und lateinischen I. e können au bei den Bahnposten, und Telegramm vom Empfänger ein Bestellgeld von 20 3 } die Orts-Postanstalt zu bewirken. 0e EN Meisen Es steht demselben A rseits frei, Perjon a w aus: } Sprache entnommen sein. Eigennamen dürfen bei der Zu- | zwar in der Regel mittels der an den Bahnpostwagen be- u erheben. Beides zusammen darf aber für die aus- a, im Falle nah Jnhalt des Telegramms der Absender I Di : S : ; 2h Beglaubigung seiner Unterschrift A e, in sein Telegramm sammenstellung der Wörterbücher, mit Ausnahme des vom findlichen Briefeinwürfe, zur Beförderung an die nächste ließlich mit dem Bahntelegraphen beförderten Telegramme den Wunsch ausgesprochen hat, daß die Auszahlun . Die Weiterbeförderung von Telegrammen über die T5 Privattele inie beten Gen, die G îJnternationalen Bureau der Telegraphenverwaltungen amtlich | Telegraphenanstalt Éndeltetatt sowie den Telegraphenboten nit erhoben werden. Für diese Telegramme ist vielmehr nur durch die Telegraphenanstalt geschehe, was dur Ren hinaus erfolgt nah Wunsch des Absenders A oes dus n dien ba Id 1s e s a e ge aufgeslellten Wörterbuches , niht verwendet werden. Sie | und den Landbriefträgern bei der Bestellung von Telegrammen die Erhebung der Bestellgebühr von 20 Z gestattet. den Zusaß auf der Postanweisung: „telegraphen- | entweder durch die Post oder durch Eilboten, oder durch Post Sittlichkeit f p j n A ld un ohles oder der | werden in den in verabredeter Sprache abgefaßten Telegrammen, | oder Postsendungen zur Besorgung der Aufgabe übergeben IV. Die für den telegraphischen Verkehr mit dem Aus- lagernd“ auszudrüdcken ist; und Eilboten, oder durch Estafette. ; Di Entsg fr unzu B 4 ads L DORA L O, in welhen Wörter aus anderen Wörterbüchern gebraucht sind, | werden. lande maßgebenden Tarife können bei den Telegraphenanstalten „im Falle der Geldempfänger, indem er die tele- rie „Der Aufgeber hat die Art der von ihm verlangten Vorsteher ‘der Mufcrbeatal Cd L B A alts N g nur mit ihrer Bedeutung in offener Sprache zugelassen. IIT, An größeren Be fönnen sämmtliche Post- eingesehen werden. graphische Postanweisung erwartet, der Telegraphen- E in einem taxpflichtigen Zusay vor der Auf- funftsanstalt oder dessen Vertreter ¿w. Der j wil f d A n- Die Aufgabeanstalt kann die Vorlegung des Wörterbuches | anstalten, au wenn mit diesen eine Teleguaplenbe ris telle V. Ein bei Berechnung der Gebühren sich ergebender, | anstalt den Wunsch ausgedrückt hat, die Zahlung [Or ARIIE en (vergl. §. 6 Ill). : : ; ertreter, in zweiter Instanz der dieser | fordern, um die Ausführung der vorstehenden Vorschriften | nicht verbunden ist, zur Annahme von Telegrammen er- durch 5 nicht theilbarer Pfennigbetrag ist bis zu einem solchen glei nah der Ankunft der Anweisung bei der Tele- | Post L O ist berehtigt, sich

dem Reis Posa Ober-Postdirektion und in leßter Instanz | einer Prüfung zu unterzichen und die Rehtmäßigkeit der be- } mächtigt, auch kann die A der Briefkasten zur Auf- aufwärts abzurunden. graphenanstalt in Empfang zu nehmen.

amt zu, gegen dessen Entscheidung eine Be- | nußten Wörter zu prüfen lieferun i z i i | a, wenn in dem Telegramm die Art der Weiterbeförderun ; ; . : s : g von Telegrammen gestattet werden. . 10, In beiden Fällen muß der Auszahlung des Betrages der : g N Pfan le oe R L läMtcit bes den VI. Unter „Telegrammen in chiffrirter Sprache“ IV. Bei der nabe bar Telegramme durch die Tele- Sind Telegramme. vollständige Ausweis des Empfängers, alle derselbe niht per- j nicht angegezen t i halts nicht % g der Zulässigkeit des Jn- es man diejenigen Telegramme, deren Text aar oder | graphenboten und die Landbriefträger kommt eine Zuschlags- Der Aufgeber eines Privattelegramms kann den Vorrang | sönlih und als verfügungsfähig bekannt ist, vorhergehen. Die : able r H ‘bef eine von dem Empfänger zu be- gee 8. 2 zum Theil aus A oder aus Reihen von Pi ern mit | gebühr von 10 S für jedes Telegramm zur Erhebung. bei der Wefdbbenina und der Bestellung vor den gewöhn- | telegraphishe Postanweisung ist alsdann von der Telegraphen- zahlende Weiter eförderung handelt und dieser sich Wahrung des Telegraphengeheimnifi geheimer Bedeutung besteht. Der ciffrirte Text der Privat- 8; lihen Privattelegrammen erlangen, wenn er das Wort | anstalt mit dem (vorzuschreibenden) Quittungsvermerk zu ver- 4 früher geweigert hat, Kosten derselben Art zu bezahlen. Die Teleara E M end S n vas H telegramme muß ausschließlich aus arabischen Ziffern zusammen- : Wortzählung. „dringend“ oder abgekürzt die Bezeihnung „(D)“ vor die | sehen, dieser vom Empfänger zu unterschreiben und die Unter- b 4 . Die Ankunftsanstalt ist verpflichtet, sih der Post Mittheilun ius Telearam : L bs E - le } geseßt sein. : Bei Ermittelung der Wörtzahl eines Telegramms gelten Aufschrift sezt und Me dreifache Gebühr eines gewöhnlichen | schrift durch die Telegravhenanstalt mit dem Zusaße zu be- | zU bedienen: gu id uk bas Tele grammen an U efug! e verhindert, In Staatstelegrammen kann der Text dur Ziffern oder | die folgenden Regeln: Telegramms von gleicher Länge erlegt. Für dringende | glaubigen, daß der Empfänger bekannt sei, oder daß und in a, wenn solhes ausdrücklich vom Aufgeber (vergl. T) wae elegraphengeheimniß auf das strengste gewahrt | durch Buchstaben mit geheimer Bedeutung gebildet werden a. Alles, was der Aufgeber in die Urschrift seines Tele- Telegramme wird demnach eine Gebühr von 15 F, bei Stadt- | welher Weise er den Ausweis geführt habe. E vom Empfänger (vergl. §. 15 TV) verlangt , ss (vergl. IT; Dagegen ist eine Mischung von Ziffern und gramms zum Zwecke der Beförderung niedershreibt, wird bei telegrammen eine Gebühr von 9 Z für das Wort, mindestens : 15, b Paas N L Anstalt kei ll Ö Dienststunden der Telegraphenanstalt Buchstaben nicht zulässig. ; er Berechnung der Gebühren mitgezählt, mit Ausnahme der jedoh der Betrag von 1 4 50 Ï bezw. von 90. erhoben Nachsendung von Telegrammen. ' N E 6 nsta / ein shnelleres Beförderungs- Die Telegra henanstalten p i ü ip d ; / i O : Angabe des VBeförderungsweges, der Unterscheidungszeichen, vergl. §. 9). Der im §. 9 unter IIT angegebene Zuschlag L. Der Aufgeber eines Telegramms kann, indem er vor Y el el zu Gebote steht, : wübrehd wel Ser fie für den V de allen s i) M er Zeit, | Allgemeine Erfordernisse der zu befördernden Telegramme. | Bindestriche, Apostrophe und Absaßzeichen. tue die bei einer Eisenbahnstation aufgegebenen Telegramme | die Aufschrift den Vermerk „nahzusenden“ oder „(FS)“ nieder- + Telegramme jeder Art, welche durch Vermittelung der U bali Ab In ol a Ver P em Publikum offen L Dle U jedes zu befördernden Tele ramms muß b, Der Name dec Abgan A S der Tag, die Stúnde kommt dagegen nur einfach— wie füx gewöhnliche Telegramme e verlangen, daß dasselbe fort nach der vergeblich ver- Post an La getan en, also auch solhe, welche Ö a. A stalt Ler t Mee Bol ih: Di i in solchen deutschen oder lateinischen Buchstaben bz. in solchen | und Minute der Aufgabe werden von Amtswegen in die dem zur Erhebung. uten Zustellung von der Bestimmungsanstalt an den neuen, | postlagernd niedergelegt werden sollen, werden von der Ankunsts- / Nacht) en mit ununterbrohenem Dienst (Tag und | Zeichen, welche si dur den Telegraphen wiedergeben lassen, | Empfänger zuzustellende Ausfertigung eingeschrieben. Nimmt i 8. 11. thr in der Wohnung des Empfängers bekannt gegebenen Be- | anstalt in der 8 ohne Kosten für den Aufgeber und für j leserlich geschrieben sein. ingen msen Randzusäße, | der Aufgeber diese A ganz oder theilweise in den Text Bezahlte Antwort. stimmungsort weiterbefördert werde. den Empfänger als gewöhnliche Briefe zur Post gegeben.

b. Anstalten mit verlängertem Tagesdienst (bis Mitter- | Streichungen oder Ueberschreibun i as : ; : j u fana au | Ausgenommen sind jedoch folgende Fälle: ungen müjsen vom Aufgeber | seines Telegramms auf, dann werden sie bei der Wortzähluna : I. Der Aufgeber kann die Antwort, welche er von dem TIT. Der Vermerk „nachzusenden“ oder „(FS)“ kann auch 9 l 3 ) i :

¿ ien nit vollem Dagcdbieust bis dbr Abond des Telegramms oder von seinem Beauftragten vésdeinigt , mitgerechnet. f M Empfänger vnA t, vorausbezahlen; die Vorausbezahlung darf | von mehreren hintereinander stehenden Bestimmungsangaben L) A A E as M Grieuene Ae u L Anstalten mit bosng aue A is 9 Uhr Abends), | werden. I : : c, Die größte Länge eines Taxwortes in offener indessen die Gebühr eines Telegramms irgend einer Art von | begleitet sein; das Telegramm wird dann nacheinander an 20 gege eib A A L Ie L n A en Die Dienstsland l : n 1 nes N al IT. Die einzelnen Theile, aus welchen ein Telegramm | Sprache is auf 15 Buchstaben nah dem (durch die Aus- 30 Wörtern nicht überschreiten. e der angegebenen Bestimmungsorte, nöthigenfalls bis zum | Niederzuschreibenden Angabe „Post eingeschrieben“ oder „(P R) E i M e 7 A a En unt H e C O besteht, müssen in folgender Ordnung aufgeführt werden: e zu-dem jeweilig gültigen internationalen IT. Will der Aufgeber die Antwort vorausbezahlen, so | leßten befördert. Ei e O O Bb S Ae M O Soe ut (hr 1) die besonderen Angaben, elegraphenvertrage eingeführten) Morse-Alphabet festgeseßt. hat er in die Urschrift, und zwar vor die Aufschrift, den | T1. Bei der N eines nahzusendenden Telegramms E Bur Tue auc N 8 Moracas. Ac @ Tits ib Mee wis L N 2) die Aufschrift, Der Ueberschuß, je bis zu weiteren 15 Buchstaben, wird für Vermerk „Antwort bezahlt“ oder „(RP)“, eintretenden Falles ist nur die auf die erste Beförderungsstrecke entfallende Gebühr E. S e U: O E Mehrzahl dieser Anst alten b, ef Rh fter Dienst f a Di 3) der Text und ein Wort gezählt. unter Beifügung einer Angabe über die vorausbezahlte Wort- | zu entrichten, wobei die vollständige Aufschrift in die Wort- A N G e e oll Don WOIN E Dra Dies stunden der A stalt r s N A abgehalten. Die 4) die Unterschrift. d. Die größte Länge eines Taxwortes in verabredet er ahl, niederzuschreiben und den entsprechenden Betrag innerhalb | zahl einbegriffen wird. Für jede Nachtelegraphirung an einen N B (ge werten Ea Mie Oa Dieje

nstaiten unker 4 werden, den örtlichen TTI, Die etwaigen besonderen Angaben bezüglih der | Sprache ist auf 10 Buchstaben festgeseßt. Die Wörter in der dur die Bestimmung zu T gezogenen Grenze zu entrichten. | neuen Bestimmungsort wird dié volle tarifmäßige Gebühr | Telegramme “iels als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben

Bedürfnissen entsprechend, für jeden Ort besonders festgestellt. | Bestellung am Bestimmungsorte, der bezahlten Antwort, der | offener Sprache, welche im Text eines gemischten, aus Wörtern Hat der Aufgeber die Wortzahl nicht angegeben, so wird die | berehnet und vom Empfänger erhoben. N ür Telegramme, welche von der deutschen Deslimmungs- t der

Empfangsanzeige, der Dringlichkeit, der Vergleichung, der | ber offenen und der verabredeten Sprache zusammengeseßten ebühr eines gewöhnlihen Telegramms von 10 Wörtern _TV. Jedermann kann nach gehörigem Ausweis verlangen, j Mabecs aa der Weiterbeförderung, der offenen oder der | Telegramms enthalten sind, werden bis zur Höhe von 10 A erhoben. Der Aufgeber, welcher eine dringende Antwort voraus- | daß die bei einer Telegraphenanstalt ankommenden und in Aftdber bie Poftactige L n V Bidene ies,

8. 4. O welchen E e e können. Nach j „Telegramme können nah allen Orten aufgegeben | eigenhändigen (nur an den Empfänger selbst zu bewirkenden) | staben für ein Wort gezählt. Vom etwaigen Üebershuß wird bezahlen will, hat den unter Umständen durch die Angabe der | deren Bestellbezirk ihm zuzustellerden Telegramme aa eine von 9 E werden, nach welchen die vorhandenen A en | Bestellung des Telegramms 2c. mnen vom RNufaebér in der | jede Reihe bis zu 10 Buchstaben für ein ivateres Wt uui Wrtzahl zu eraAnnben Vermerk E Antwort bezahlt“ ihm angene Adresse bestellt oder Vellarbefördert werden. n 8 dem En Auslande und nach denjenigen auf dem ganzen Wege oder auf einem Theile desselben die | Urschrift, und zwar unmittelbar" vor der Aufschrift nieder- | Wenn dieses gemischte Telegramm außerdem einen ciffrirten oder „(KPD)“ vor die Aufschrift niederzuschreiben; es kommt | Die Ce Anträge sind Ae stellen. überseeischen Ländern, welche dem Weltpostverein an- Gelegenheit zur Beförderung darbieten. Jst am Ande en werden. Für diese Vermerke sind folgende, zwischen | Text enthält, so werden die chiffrirten Stellen nah den Be- alsdann die Gebühr eines dringenden Telegramms von ent- V. ufenthaltsort verändert b L, N Di l L s Ñ orte eine Telegraphenanstalt niht vorhanden, so erfolgt die | Klammern zu seßende Abkürzungen zugelassen : stimmungen unter h gezählt. sprehender Wortzahl zur Erhebung. hat, so werden demselben die für ?hn eingehenden Telegramme « na Cd Weltpostverein nicht angehörigen über- Weiterbeförderung von_der äußersten bezw. der seitens des (1) für „dringendes Telegramm“, Wenn das gemischte Telegramm nur einen Text in ITL, Am Bestimmungsorte Aberentit die Ankunftsanstalt | an den neuen Aufenthaltsort nachtelegraphirt, auch ohne daß N Ge ale 60 5. v Aufgebers bezeichneten Telegraphenanstalt entweder durch die (8T) für „gebührenpflichtige Dienstnotiz“, offener und einen solhen in ciffrirter Sprache enthält, dem Empfänger mit der Telegrammausfertigung ein Antworts- | dies ausdrücklih verlang: worden ist, sofern dieser neue Auf- d 3) Dil bavba welche einer an er Grenze gelegenen Post oder durch Eilboten, oder durch Post und Eilboten, oder (RP) für „Telegramm mit bezahlter Antwort“, so werden die in offener Sprade abgefaßten Stellen den formular, welches demselben die Befugniß ertheilt, in den | enthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, innerhalb deutschen De S aur Ora mit der dur Estafette. Der Aufgeber eines Telegramms kann ver- (RED) für „Telegramm mit dringender bezahlter Antwort“, | Bestimmungen unter e, und der in ciffrirter Sprache abge- Grenzen der vorausbezahlten Gebühr ein Telegramm an eine | Deutschlands liegt und sich am A wie am neuen ua nas) Pen A ane L r E Maus E langen, daß dasselbe bis fu einer von ihm bezeichneten (TC) für „Zelegramm mit Vergleichung“, faßte Text den Vorschriften unter h entsprechend gezählt. beliebige Bestimmung innerhalb 6 Wochen, vom Tage der | Aufenthaltsorte Anstalten der Reichs-Telegraphenverwaltung Gre en, ohne d le Fa N Les Mung der über die Telegraphenanstalt telegraphisch und von dort bis zum Be- (CR) für „Zelegramm mit Empfangsanzcige“ und für e, Âls je ein Wort werden gezählt : Ausstellung des Formulars ab gerechnet, unentgeltlih auf- | bz. der Staats-Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württem- | Grenze führenden Te nre, indungen vorliegt, sind als stimmungsorte durch die Post befördert werde. Die Verwendung | „Empfangsanzeige“, 1) der Name der Bestimmungsanstalt, des Bestimmungs- zugeben. bergs befinden. E MEC Ul VeNGnnan, bas PS G ne Se See von Eilboten e Beförderung von U wischen FS) für „nachzusendendes Telegramm“, / landes und der Unterabtheilung des Gebiets, aber IV, Wenn die für ein Antwortstelegramm zu entrichtende : , 9. 16. i a Kost ir di tell Tel Orten, in welchen Telegraphenanstalten bestehen, ist agegen PP) für „Post bezahlt“, nur in der Telegrammausschrift, ohne Rücksicht auf (Hebühr den Werth des für dasselbe vorausbezahlten Betrages __ Vervielfältigung von Telegrammen. ittele Eilb L of E (Ar De O E bes D besllbe; ika ausgeschlossen. Jst keine Sang Wer die Art der Weiter- PR) für „Post eingeschrieben“, die Zahl der zu threm Ausdruck gebrauchten Wörter Übersteigt, so ist das Mehr der E baar zu entrihten. Im T. Die Telegramme können gerichtet werden entweder an N Eilboten T E S es Vrts e e 3 beförderung getroffen, dann wählt die E - (XP) füc „Eilbote bezahlt“, und Buchstaben, unter der Bedingung, daß diese entgegengeseßten Male verbleibt das Mehr des vorausbezahlten | mehrere Empfänger in einer Ortschaft oder in verschiedenen, A Eng s a nes O N Me anstalt die zweckmäßigste Art derselben nah ihrem besten Er- RXP) für „Antwort und Bote bezahlt“, Wörter so geschrieben sind, wie sie in den amtlichen Betrages gegen die tarifmäßige Gebühr der Telegraphen- | aber in den Bestellbezirk einer und derselben Telegraphenanstalt | durh Entrichtung Liner festen Gebühr von 40 -Z für jedes messen. Das Gleiche findet statt, wenn die vom Aufgeber EP) für „Estafette bezahlt“, Verzeichnissen erscheinen, verwaltung. fallenden Oertlichkeiten oder an einen und denselben Empfänger | Telegramm vorausbezahlt O Der r ale angegebene Art der Weiterbeförderung sich als unausführbar RO) für „offen zu beste endes Telegramm“, 2) jedes einzeln stehende Schriftzeihen (Buchstabe oder V. Eine Rückzahlung der Antwortgebühr findet, abgesehen | nah verschiedenen Wohnungen in derselben Ortschaft mit oder L „Falle den Vermerk „Eilbote bezahlt E „(XE) G A erweist. | : MP) für Penig zu bestellendes Telegramm“. Ziffer), von dem im §. 201 erwähnten Falle nicht statt. ohne Weiterbeförderung durch Post, Eilboten oder Estafette. } Ne N u seßen. O steht es dem II. Die Aufgabe der Telegramme mit der Bezeichnung | 1V. Die Aufschrift muß alle gon enthalten, welche 3) das Unterstreichungszeichen, VI. Kann das Ursprungstelegramm bei der Ankunft nicht 1]. Der Aufgeber eines zu vervielfältigenden Telegramms | Aufgeber Ben G N A A e Pu me

Magen - „ÿÞostlagernd“ oder „bahnhoflagernd“ ist | nöthig sind, um die Üebermittelung des E an dessen 4) die Klammer (die beiden Zeichen, welche zu ihrer bestellt werden, dann wird die im §. 22 vorgesehene telegraphische | muß je nah den Umständen vor die Aufschrift eines jeden | etwa entstehende Eilbestellgebühr für das Antwortstelegramm

enn der Empfänger seinen

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zulässig. Bestimmung zu sichern, und ferner so beschaffen sein, daß die Bildung dienen), Meldung über die Unbestellbarkeit an die Aufgabeanstalt sogleih | Empfängers die besonderen Angaben (vergl. §. 61IL) nieder- | nah dem Saße von 40 Z im voraus bei der Aufgabe des E 8. 5. Bestellung an den Empfänger ohne Nahforshungen und Rück- 5) die Anführunagzeichen (die besonderen Zeichen am let Wenn keine Berichtigung e beachtet die | schreiben; handelt es sih jedoch um ein dringendes oder zu A Men U zu O L nes aen | Eintheilung der Telegramme, fragen ole kann. Sie muß für die großen Städte die Anfang und Ende einer einzelnen Stelle), Ankunftsanstalt den Aufgeber von der Unbestellbarkeit dur | vergleihendes Telegramm, welches zu vervielfältigen ist, b 9 in Wie aue Sing B N Mie e Aren 1, Die Telegramme zerfallen rücksihtlich ihrer Behandlung Straße und die Hausnummer nahweisen odec in Ermangelung 6) die nah §. 6IIT zugelassenen Abkürzungen für die eine dienstlihe Meldung, welche die Stelle der Antwort ver- | genügt es, wenn die Angabe der ersten Aufschrift voransteht. | Vermerk „Antwort und Bote bezahlt“ oder „(RXP)“ zu in folgende Gattungen: dieser Angaben Näheres über die Berufsart des Empfängers besonderen Angaben vor der maun J tritt, sobald die zur Auffindung des Empfängers unternommenen IIT. Wenn ein zu vervielfältigendes Telegramm an R t die V 2vexzabt des Eilbotenl ht fiatt Staatstelegramme, oder andere zweckentsprehende Mittheilungen enthalten. Selbst f. Die durch einen Bindestrih verbundenen Ausdrüdcke Nachforschungen si als fruchtlos erwiesen haben, spätestens eere Empfänger gerichtet ist, so dae jede Ausfertigung des V e di le lh ay A A l (A en S N statt, 2) Telegraphen-Diensttelegramm, für kieinere Orte ist es wünschenswerth, daß dem Namen des | werden für so viele Wörter gezählt, als zu ihrer Bildung nah 8 Tagen. Verweigert der Empfänger ausdrücklich die | Telegramms nur die ihr zukommende Aufschrift tragen, es sei | [0 werden Au ehe ih erwachsenden Auslagen vom Empfänger 3) a. dringende Privattelegramme Empfängers eine solche R Bezeichnung beigefügt wird, | dienen. Die dur einen Apostroph getrennten Wörter werden Annahme des für die Antwort bestimmten Formulars, so giebt | denn, daß der ere das Gegentheil verlangt hätte; dieses oder M ufge er A E rberuna dird, Éafélts ib b. gewöhnliche | f um im Falle einer Entstellung des Eigennamens der Bestim- M eben so viele einzelne Wörter gezählt. Es können jedoch die Auskunftsanstalt dem Aufgeber ebenfalls Kenntniß durh | Verlangen muß durh den vor die Aufschrift niederzu- e A N R A S stafette sin Bei der Beförderung genießen die Staatstelegramme, mungsanstalt für die Ermittelung des Empfängers einen Anhalt | die in der englischen und französishen Sprache vorkommenden | eine dienstliche Meldung, welche gleichfalls die Stelle der Ant- | schreibenden gebührenpflihtigen Zusay „sämmtliche Aufschriften | stets V -& E zu as M E itigen Abt welche als solche bezeichnet und durch Siegel oder Ee u gewähren. Die genaue Bezeichnung der geographischen Lage | zusammengeseßten Wörter, deren Gebräuchlichkeit nöthigen T wort vertritt. mitzutheilen“ ausgedrückt werden. V nt 8 n rb g e H “lben E mehrerer beglaubigt sein müssen, vor den übrigen Telegrammen, die | des Bestimmungsortes ist erforderlich, sofern ein Zweifel über | Falles durch Vorzeigung eines Wörterbuches nachgewiesen 8. 12. IV. Das zu vervielfältigende Telegramm wird als ein E M 26 en Boten h SENIS (eie h Er Telegraphen-Diensttelegramme vor den Privattelegrammen | die dem Telegramm zu gebende Richtung bestehen kann, nament- | werden muß, als ein Wort geschrieben und den Bestimmungen Verglichene Telegramme. einziges Telegramm taxirt, wobei alle Aufschriften in die | fin i le Poefelene E E de (b, g Con big d T und die dringenden Privattelegramme vor den gewöhnlichen lih bei gleichlautenden Ortsbezeichnungen. unter c E taxirt werden. 1. Der Aufgeber eines jeden Telegramms hat die Be- N eingerehnet werden. Als Vervielfältigungsgebühr O o Werden M e e e S en Bo s at en- Privattelegrammen den Vorrang. : V. Die Anwendung einer abgekürzten Aufschrift ist zulässig, g. Dem Sprachgebrauch zuwiderlaufende Zusammen- fugniß, die Vergleichung desselben zu verlangen. Jn diesem | werden daneben bei Telegrammen bis zu 100 Wörtern für die | !eden C: O ine solche H R abgetragen, IL. Jn Bezug auf die Abfassung sind zu unterscheiden: wenn dieselbe vorher seitens des Empfängers mit der Telegraphen- | ziehungen oder Veränderungen von Wörtern werden nicht zu- Falle hat ec vor die Aufschrift den Vermerk „Vergleichung“ ae und e weitere Ausfertigung 40 Z erhoben. Bei | Uk e che p 7 iht de N al M O En U 9 x 1 Telegramme in offener Sprache, anstalt seines Wohnortes vereinbart worden ist. Demjenigen ggen, Es werden jedo die Eigennamen von Städten und oder „(TO)“ niederzuschreiben. Das Telegramm Y ann von | längeren Telegrammen erhöht l diese Gebühr für jede | 2X1 Wwe A uy “h ge M R V: A ORA Va 2) Telegramme in geheimer Sprache. Korrespondenten, welcher eine mit der Telegraphenanstalt ver- | Ländern, die Geschlehtsnamen, die Namen von Ortschaften, den verschiedenen Anstalten, welche bei seiner Beförderung | weitere Reihe oder den Bruchtheil einer Reihe von 100 Wörtern | erwachsene tee Die as A G lei es n n Die geheime Sprache scheidet sich in einbacte abgekürzte Aufschrift hinterlegt hat, ist gestattet, diese | Pläßen, Boulevards, Straßen u. \. w., die Namen von mitwirken, vollständig zu vergleichen. um je .40 Z. Jn der Berehnung der Vervielfältigungs- n d N dna auf e Vors E A Bestellacbühe 4 verabredete Sprache, Aufschrift in den für ihn bestimmten Telegrammen an Stelle iffen, N wie die ganz in Buchstaben geschriebenen : IT. Die Gebühr für die Vergleihung eines Telegramms ge erscheint die Gesammtzahl der Wörter des Textes, der bleibt bi Is l Ie, im Voraus bezahlte Bestellgebühr . chiffrirte Sprache, : | des vollen Namens und der ana, anwenden zu | Zahlen nah der Anzahl der zum Ausdruck derselben vom ist gleih einem Viertel der Gebühr für ein gewöhnliches | Unterschrift und der Aufschrift, und zwar wird die Gebühr | Lei E L ne A d besonderes schrift- c. eine Sprache, welche aus Buchstaben mit geheimer O Der Name der Bestimmungs-Telegraphenanstalt muß | Aufgeber gebrauchten- Wörter gezählt. Telegramm von gleichec Länge. für jede Abschrift besonders festgestellt. , . n geeigneten Fällen werden auf besonderes A Bedeutung besteht. außerdem angegeben werden. h, Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viele : 8. 13. 8. 17. liches Verlangen des Empfängers die für ihn eingehenden T1. Privattelegramme, deren Text entweder ganz „V1. Für die Hinterlegung und Anwendung einer ab- | Wörter gezählt, als sie je 5 Ziffern enthalten, nebst einem Empfangsanzeigen. Seetelegramme. Telegramme jeitens der Telegraphenanstalt nicht p A er theilweise aus Buchstaben mit eas Bedeutung tien ufschrift bei eïner Telegraphenanstalt is cine | Wort mebr für den etwaigen U Duß, Dieselbe Regel findet I. Der Aufgeber eines jeden Telegramms kann verlangen, I. Telegramme, welche mit den Schiffen in See mittels a n en d Boten des S ge Cs e werden zum telegraphischen ehr nicht qugeasfen, ehühr von 30 # für das Ka eve im Voraus | Anwendung auf die Zählung von Buchstaben -Gruppen in daß ihm der Tag und die Stunde, zu welcher das Telegramm | der an der Küste gelegenen Seetelegraphen gewechselt werden, Ur je ried t ung N H E ungen mi gege en. uf pa und Diensttelegramme findet dieje Bestim- | zu entrichten. Diese Vergünstigung erlisht, falls die | Staatstelegrammen, ebenso auch auf Gruppen von Buchstaben dem Empfänger zugestellt worden ist, unmittelbar nach erfolgter | müssen entweder in deutscher S wi oder in Zeichen des S eiten, welche S au L er A ung entstehen, Beigo agegen O Anwendung, ebensowenig auf die in erabredung nit verlängert wird, mit dem „Ablauf des | und Ziffern, welche entweder als Handelsmarken oder in den Bestellung telegraphish angezeigt werde. Er hat in diesem | allgemeinen Hre abgefaßt sein. Jn dem leßteren hat die Telegraphenverwaltung nicht zu vertreten. Pen es a genen Handelskodex abgefaßten S e e- | 31. Dezember des Jahres, für welches die Gebühr entrichtet Seetelegrammen angewendet werden (vergl. 88. 5 IIT und 17 T). Falle vor die ufschrift den Vermerk „Empfangsanzeige“ oder | Falle werden sie als chiffrirte Telegramme behandelt. : B Ae e E, P: 17). worden ist. i, Für je eine Ziffer werden gezählt: die zur Bildung der n(CR)“ ß schreiben. IT. Wenn sie für in See befindlihe Schiffe bestimmt Entrichtung der Gebühren.

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Unter y ür die Empfangsanzeige ist dieselbe Gebühr wie für | sind, muß die Aufschrift außer den gewöhnlichen Angaben den I, Sämmtliche bekannten Gebühren sind bei Aufgabe des

werden solhe Telegramme verstanden, in ei ? f i i i e den telegraphi standen, welche ‘in einer der gen, wenn der Empfänger verlangt, daß an ihn gerichtete Malt sind, da

egrammen in offener Sprache“ VIT. Als eine Abkürzung der Aufschrift wird auh an- Pen enußten Punkte und Kommata, sowie die Bruchstriche, IT. e

ITI. Kann das Telegramm bei der Ankunst nicht bestellt | Bestimmungss\chiffes enthalten. i I, Es werden jedoch vom Empfänger am Bestimmungs- nbestellbarkeits- IIT. Diejenigen Telegramme, welche durch die See-Tele- | orte erhoben:

e Sprachen neben der deutschen für Telegramme in ochentagen in dem Geschäftslokal, an Sonntagen in der L entgegen, zufällig eine Gruppe von nicht anwendbaren meldung soglei erlassen. Die Emy 0 8anzeige wird später | graphenanstalten innerhalb 30 Tagen nach ihrer Aufgabe (den a, die Ergänzungsgebühr für nahzusendende Telegramme ul est

en Verkehr zugelassenen Sprachen derart elegramme, ohne diesbezügliche nähere Angaben in der Auf- | um sie als Ordnungszahlen zu bezeichnen.

rner die Buchstaben, welche den Ziffern angehängt werden, ein gewöhnliches Telegramm von 10 Wörtern f entrichten. Namen oder die amtlihe Nummer und die Nationalität des | Telegramms im voraus zu entrichten.

ande sie einen verständlihen Sinn geben. | schrift, zu gewissen Zeiten in bestimmten Lokalen, z. B. on k, Sofern ein Privattelegramm, den Bestimmungen im werden, dann wird die im §. 22 vorgesehene

offener Sprache gestattet sind, wird von der Telegraphen- Wohnung, oder zu gewissen Stunden in dem Komtoir, - zu

chstaben oder ein Wort enthält, welches keiner der für den abgesandt, entweder nach erfolgter ellung des Telegramms, ag der Aufgabe nicht einbegriffen) den Bestimmungs\chiffen (vergl. §. 15),