1891 / 150 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Zur Ausfüllung der bezeiGneten Lücken der reih8geseßlichen Stra1bestimmungen is es erforderlich, den Weg der Reichs- geïetzgebung zu beschreiten. Zwar sind die erforderlihen Straf- bestimmungen für die Eingebor-nen der Schutzgebiete, foweit sie der dortigen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen sind (vergl. & 2 der Verordnung, betreffend die Recktsverbältnisse in Deutsch - Ost - Afrika rom 1. Januar 1891 Reichs- Gejseßbl S. 1 —), auf Grurd der Vorschrift im §, 1 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutswen StCußgebicte (Reis- Gesetbl. 1888, S. 75) vom Kaiser zu erlassen. Dagegea könnten für Nichteingebore:re durch Kaiserlite Verordnung auf Grurd von §. 3 Nr. 3 des gedachten Gesetzes Strafbestimmungen nur gegen den Sklaven- handel, als eine Materie, welde nit Gegenstand des Stcafgesetz- buchs bildet, erlaffen werden. Auch ift das Höbstmaß der in lezterwähnter Vorschrift zugelassenen Strafen (Gefängniß bis zu einem Jahre) zu gering, als daß auf diesem Wege dem Bedürfniß nah einer wirksamen itrafrechtlicen Bekämpfung des Sklarenbhandels entsprohen werden könnte. :

Der rorliegende Gesetzentwurf bezweckt, in Erfüllung der über- nommenen internationalen Verpflichtungen, dem vorliegenden Bedücrf- niß im vollen Umfang Rechnung zu tragen. Zur Erläuterung der einzelnen Bestimmungen dis Entwurfs genügen folgende Be- merkungen :

Der

S stellt die Tbeilnabme an einem zum Zwcck des Sklavenraubes unter- nommenen Streifzuge als eine besondere, von dem Thatbestande des S, 234 des Strafgeseßbuchs8 untershiedene Deliktsart auf. Um dem dringendsten Bedürfniste zu entsprechen, nämlich ein firafrechtliches Cin- schreiten bei den im Hinterlande unserer Schug8gebiete unterrommenen Sfklavenjagden zu ermögliben, würde es zur Noth ger ügt haben, zu be- stimmen, daß die Vors@rift im §. 4 Abîay 2 Nr. 1 des Strafgeseßz- buchs avch auf das im §. 234 dieses Gesetzes vorgesehene Verbrecen des Mensctenraubis Anwendung findet. Eine folde Bestimmung würde jedo obne tieferes Eingreifen in die Materie des §. 4 des Strafgesezbu{s, wie es außerhalb des Rahmens dieses Ge}eßz- entwurfs liegt, kaum zu rechtfertigen sein. Schon aus diesem Grurde empfiehlt sh die Staffung eines Spezial- telikis, an welches die roch zu erläuternde Verschrift des § 5 des Grntwurfs angeschloffen werden kenn. Zudem kann auf diesem Wege die zu erlassende Strafbestimmung ten thatsächlidhen bei den afrikfanisden Menscherjagden torliegenden Verbältnifsen in geeigneterer Weise anger aft werden, als dies bci der auf derartige Vorgänge von vorn- herein kaum berechneten Vorsrift des §, 234 des Strafgeseßbuchs der Fall ift. Die im Absay 1 angedrobte regelmäßige Strafe entspricht derjenigen im § 234 des Strafgeseßbubs. Ert hte Strafe soll gegen die Veranstalter und Arführer des Sklavenraubzugs und außerdem gegen alle Theilnehmer an demselben ähnlich wie im Falle der qualifizinten Freibeitsberaubung nach §. 239 Absay 3 des Strafgesetz- bus dann eintreten, wenn der Tod einer der Personen, gegen wmelce der Raukzug urterncmmen war, durch denselben v:rursat ift. Der 8 2

bedroht das Betrciben von Skiaver handel und die diescm Handel dienende Beförterurg von Sklaven mit Zuchthaus. Die preußische Verordnung vom 8, Juli 1844 trifft nähere Bestimmurg darüber, urter melchen Voraussißungen ein Fall des Sklavenhantels vorliegt, und stellt in dieser Beziehung mehrfach Präsumtionen auf (vergl. §8, 1, 2). Auch in der Vrüßieler Konferenzakte selbst finden si einzelne Bestimmungen ähnlichen Inhalts (vergl. Art LII, LXXXIX), Von derartigen Vorschriften muß hier {on mit Rückicht auf das im Strafprozeß geltende Prinzip der freien Beweitwürdigung abgesehen werden. Ebenso wird es genügen, allgemein jede vorfätlite Mit- wirkung bei der dem Sfklarenhandel dienenden Beförderung von Sklaven unter Strafe zu stellen ‘und vor tee Hervorhcbung be- sonderer Thatsachen, in welchen eine solche Mitwirkung gefunden werden kann (vergl. preußiswe Verordnung vom 8. Juli 1844 8, 6), Abstand zu nehmen. Da jedoch die Strafbestimmung hiernach inébefondere auch gegen einen Schiffêmann Anwentung findet, der auf einem Fahrzeug, von dem er weiß, daß es zum Sklavenhandel bestimmt oder gebraut ist, Dienste nimmt, ein Fall, der {on in der preußischen Verordnung (vergl. §. 6 Abs. 3) mit gerirgerer Strafe bedroht wird, fo {eint es angimessen, solhen und ähnlichen Fällen geringerer Strafwürdigkeit dadurch Rechnung zu tragen, daß die Ar- nabme mildernder Umstände zugelassen wird.

Der

S3

ergänzt die Strafbeslimmungen der vorau8gehenden Paragrapéen durch

Vorschriften über die Zulässickeit von Pol1zeiaufßit, sowte über die

Einziehung der zur Begehung der Verbrehen gebrauchten oder be-

stimmten Gegenstände, also insbesondere auch der beim Stlavenraub

gebrauchten Waffen, jowie der dem Sklavenhandel dienenden Schiffe, Zu §. 4.

Neben den Strafbestimmungen gegen den Sklavenraub und den Sklavenhandel felbst wird es mehrfacher Vorschriften bedürfen, weiche die Verhütung des Sklavenhandels bezwecken und den örtlihen Ver- hältnissen und wechs elnden Bedürfnissen anzupassen sind. Inébesondere wird es das praktishe Bedürfniß erfordern, cinzelne der Fälle, in welchen das preußische Gesetz das Vorhandensein von Sklavenhandel präsfumirte, selbständig mit Strafe zu bedrohen. Verordnungen dieser Art werden zweckmäßig vom Kaiser zu erlassen sein, Demgemäß ist für dieselben im S. 4 rur die Strafsanktion nach dem Vorbild des 8. 145 des Strafgeseßbuchs und diese in möglichst weitem Rahmen gegeben, um Fälle sowohl \{chwererer als leichterer Art an- gemessen berüdsihtigen zu können,

Der

S5

erklärt die Bestimmung im §. 4 Absay 2 Nr. 1 des Stcafgeseßbuchs über die Verfolgung im Auslande begangener Verbrechen- auf die in diesem Gesetz vorgesebenen Verbrehen (S8. 1, 2) für anwendbar und bestimmt danach, daß die Strafverfolgung wegen dieser Verbrechen auh dann zuläsfig fein soll, wenn sie, set es von Deutschen oder von Ausländern, im Auslande begangen werden. Diese Vor- \chrift beruht auf dem Gedanken, daß die Solidarität der Interessen aller Kulturmädhte im Hinblick auf die Verfolgung des Sklavenraubes und Sklavenhandels durch die Brüffeler Konferenzakte selbs zum Ausdruck gebracht ist, daß es mithin keinem Bedenken unterliegen kann, binßchtlich diefer Verbrechen das Prinzip der sogenannten Welt- rechtépflege zu adoptiren, wie es mit Rücksicht auf eine ähnliche Inter- essensolidarität für Münzverbrehen sckchon im Strafgeseßbuh und für den verbrèeherischen Gebrauch von Sprengstoffen dur §. 12 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 (Reiht-Gesetbl. S. 61) anerkannt worden ift. Die praktische Bedeutung der Vorschrijt liegt darin, daß sie die Strafverfolgung auch der außerhalb der Schugzgebiete, also insbesondere innerbalb der deutschen Interessensphäre, ebenso aber au innerhalb fremder Staaté- oder Schußzzgebiéte, z. B. auch innerhalb des Congostaats begangenen Verbrechen des Sklavenraubes und Sklavenhandels ermöglicht. Selbst- verständlich wird insoweit mit Berücksichtigung der maßgebenden internationalen Beziehungen vorgegangen werden. Unter Umständen wird es nur im Interesse der betheiligten Staaten liegen, daz die Bestrafung eines innerhalb des deutshen Machtbereihs festgerommenen Verbrechers deutscherseits übernommen werden kann und dadur ein umständlihes und kostspieliges Autlieferungéverfahren vermieden wird. In allen hierher gehörigen Fällen wird die bloße Fakultät der Straf- verfolgung den besonderen lokalen Verkbältnissen und der nur langsam Nen Kulturentwicktelung im Innern Afrikas Rechnung tragen afen,

Cv

wurde ein Fall zur Sprache gebracht, in welhem Grenzau seher gegen Shmuggler in der Naht vom 13. auf den 14, Mai d. J. von ihrer Shußwaffe Gebrauch gemaht und dadurch drei Personen verleßt haben.

In der Sißung des Abgeordnetenhauses vom 26. Mai d. L

Die sofort von amtliher Seite gegebene Varstellung des Falls bedarf nach dem Abschluß der stattgehabten Ermitte- lungen feiner Berichtigung und kaum einer Ergänzung. Es ist richtig, daß es sih um einen vorher besprochenen, bei Nacht ausgeführten Bandenshmuggel, nicht um das Einbringen kleiner zollfreier Mengen von Mehl oder Getreide gehandelt hat. Erst als dem wiederholten Zuruf der Geenzbeamten: „Halt, Grenzbeamte“ feine Folge gegeben war, vielmehr von der Bande die Flucht ergriffen wurde, ist zunächst ein Shreckshuß abgegeben, und als auch dieser unbeachtet geblieben, von den Waffen Gebrauh gemadt. Den hierbei Verletten is der nöthige Beistand geleistet. Sie find dem Krankenstiift Mariahilf zur ärztlihen Behandlung über- aeben. Von den Verwundeten wird keiner irgend einen dauernden Schaden behalten. Zwei von ihnen find bereits aus dem Krankten- hause entlassen, das Befinden der dritten am Shwersten Ver- lezten ist rerzüglih, sodaß ihre Entlassung nahe bevorsteht, oder schon erfolat ist.

Die vorgeschriebene Untersuhung darüber, ob Seitens der Beamten ein Mißbrauch stattgefunden hat, ist Seitens des zuständigen Staatzanwalts veranlaßt. Auf Grund der ein- getretenen Ermittelungen, insbesondere auch der vor dem Amtsgeriht Neurode voraenommen-n Zeugenvernehmungen ist tas Verfahren eingestellt, indem als festgestellt angenommen ist, „daß die Grenzbeamien zu dem fraglihen Waffengebrauh ebenso berehtigt, wie verpflichtet gewesen seien, auch die vor- geschriebene Anzeige sofort erstaitet und den Verleßten den nöthigen Beistand geleistet haben und daß die Shmuggler selb die Verantwortung dafür treffe, daß durch den Ungehorsam gegen den Befehl der Gren:beamten, stehen zu bleiben, die Grenz- beamten ihrer Pfliht gemäß von den Schußwaffen haben Gebrauß ma&ezn müssen, wie dieses den Bewohnern des Grenzdbezirks niht unbekannt fein könne.“

Eine große Anzahl von Zeitungen bespriht eine Mit- theilung der „Hamburger Nachrichten“, wonach „die deutsche Negierung bei anderen Bundesregierungen den Wunsch erhoben habe, es möge auf diejenigen Blätter, welche den Fürsten Bismarck in seiner gegenwärtigen Lage nicht bin- reichend als Privatperson behandelten, eine lokale Einwirkung geübt werden“. i

Die Mittheilung der „Hamburger Nachrihhten“ entbehrt jeder Begründung.

Der mißverständlihen Auffassung gegenüber, welche der Erlaß des Kultus-:Ministers vom 4. April d. F., betreffend den Uebertritt von Volksschullehrernaus einem Re- gierungsbezirfkfin einen anderen, hier und da gefunden zu haben scheint, genügt der Hinweis daräuf, daß in demselben ledig- lich diejenigen Bestimmungen zusammengestellt sind, welhe shon seit Jahren für das Verfahren in derartigen Fällen in Gel- tung waren. Der Erlaß erschwert den Uebertritt tüchtiger Volksschullehrer aus dem einen in den anderen Bzzirk in feiner Weise, Er bestimmt nur, daß die Regierung, welche aus einem fremden Bezirk einen Volks\s{ullehrer in ihren Bezirk zu berufen beabsihtigt, vorher über seine bisßerige Thätigkeit Erkundigung einzuziehen hat.

Veranlassung hat die Thatsache geboten, daß eine Negie- rung einen Lehrer in ihrem Bezirk angestellt hatte, ohne Kenntniß davon zu nehmen, daß derselbe aus seinem früheren Amt aus disziplinarischen Gründen auszuscheiden hatte.

Vor dem Königlichen tehnishen Ober-Prüfungs- amt in Berlin haben während des Zeitraumes vem 1. April 1890 bis dahin 1891 im Ganzen §9 Kandidaten die zweite Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufache abgelegt.

Von diejen Kandidaten haben 81 die Prüfung bestanden und zwar 60 als Baumeister für das Hoch: und Fngenieurbau- fach und 21 als Baumeister für das Maschinenbaufach; von diesen sind 80 zu Königlichen Regierungs-Baumeistern ernannt worden.

Nach den Vorschriften vom 27. Juni 1876 sind 15 Kan- didaten und zwar 5 für das Hochbaufah und 10 für das «Fngenieurbaufach, und nach den Vorschriften vom 6. Juli 1886 74 Kandidaten und zwar 28 für das Hohbaufach, 21 für das Fngenieurbaufah und 25 für das Maschinenbaufach geprüft worden.

Von den 81 Kandidaten, welche die Prüfung mit Erfelg abgelegt haben, haben vier das Prädifat „mit Auszeihnung“ zuerkannt erhalten,

Der hiesige Königlih großbritannishe Botschafter Sir Edward Malet bat Berlin verlassen und fih auf einige Zeit nah England begeben. Während der Abwesenheit des- jelben von Berlin fungirt der Botschafts-Rath Le Poer Trencch als Geschäftsträger.

Der Chef des Militärkabinets und vortcagende General- Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, General der Jnfanterie von Hahnke is von Urlaub hierher zurück- gekehrt und hat die Geschäfte des Militärkabinets wieder über- nommen.

Der General - Lieutenant von Holleben, Commandeur der 1. Garde-Jnfanterie-Division, hat einen mehrwöhigen Urlaub nah Süddeutschland und Thüringen angetreten.

Der Jnspecteur der 2. Kavallerie-Fnspektion, General- Lieutenant von Rosenberg, à la suite des Hujaren- Negi- ments von SZieten (Brandenburgisches) Nr. 3, hat ih zur s der taktishen Kavallerie-Uebungsreise nach außerhalb egeben.

In der Ersten Beilage z1r heutigen Nummer des „R. u, St.-A.“ werden Mittheilungen über die Ernte- Aussichten in Preußen Ende Juni gegeben,

Königsberg i. Pr, 27. Juni, Die Beisetzung des ver- storbenen kommandirenden Generals BronsartvonSchellen- dorff fand am Freitag, Nachmittags 3 Uhr, in Schettnienen statt. Es waren zu derselben, wie die „K. H. Z.“ berichtet, sowohl von Berlin und Danzig als auch von Königsberg Abordnungen der verschiedenen Truppentheile, Vertreter

des Kriegs-Ministeriums und des Generalstabes wie auch einzelne hohe Difiziere uxd zahlreihe Herren des hohen Beamtenstandes erschienen, unter ihnen der Vize-Präfident des Staats-Ministeriums Dr. von Boetticher. Jm Trauerhause bielt der Militär - Oberpfarrer Thiel die Trauerrede, die Begräbnißstätte, die neu errihtet etwa 2000 Schritte vonx Gute entfernt in einem Wäldchen liegt, fegnete der Super- intendent Eyszrblätter aus Heiligenbeil ein.

Stettin, 28. Juni. Der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berl epsch befihtigte nach der „V. Z.“ gestern Vormittag die Anlagen der Cementfabrik „Stern“ und kehrte Nachmittags nach Berlin zurü.

Schleswig, 28, Juni. Der Ober-Präsident von Steinmann und der Regierungs-Präsident Zimmecmann haben sich laut Meldurg des „W. T. B.“ zum Empfange Seiner Majestät des Kaisers nah Helgoland begeben.

Marburg, 28. Juni. Nah der Eröffnungs feier der neuen Universitäts-Aula und dem darauf folgenden Festmahl besihtigte der Minister der geistlihen 2c. Angelegen- heiten Graf von Zedliß-Trüßshler im Laufe des gestrigen Tages die Universitätsinstitutee. Ein dem Minister von der Studentenschaft dargebrahter Fael- zug beschloß Abends dje Feierlichkeiten. Graf von Zedliß- Trüßschler verabschiedete sh darauf mit herzlichen Worten und bemerkte, dem „W. T. B.“ zufolge, unter Anderem, das, was er heute auf der Philippina gesehen, habe ihn in der Ueberzeugung bestärêt, daß an dieser Stätte alter, deutscher Wissenschaft auch unter dei. aeuen Regime ernstlich und treu werde gearbeitet werden. Heute hat sib der Minister nah Frankfurt a. M. begeben.

Bayern.

München, 28, Juni. Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent empfing nach der „Allg. Ztg.“ heute den Präsidenten des Reiché-:Versicherungsamts Dr, Bödiker in Audienz, welcher au zur Tafel eine Einladung erhalten hatte.

Württemberg.

Stuttgart, 27. Juni. Der Präsident des Reichsbank- Direktoriums Dr, Koch, welcher, wie bereiis gemeldet, an 25. d. M. von Karlsruhe hier eintraf, inspizirte gestern Vor- mittag die Reichsbank Hauptstelle und präsidirte sodann einer Sitzung des Bezirksausschusses. Dem am Avend zu Ehren des Präsidenten Dr, Koch Seitens der Handelskammer gegebenen Festmahle wohnt:n, wie der „St. A. f. W.“ mittheilt, der Staats-Minister von Schmid, der Hofkammer-Präsident von Tscherning, der Geheime Hofrath Dr. von Jobst, der Ministerial-Nath Schmidlin, Ober-Regierungs-Ratÿ Gärtner, der Bantdirektor Simon, der Geheime Kommerzien- Nath Siegle und der Kommerzien-Rath Stälin, sowie andere hervorragende Persö lichkeiten aus “den Kreisen des Handels und der Jndustrie bei. Der Geheime Hofrath von Fobst begrüßte den Gast mit herzlihen Worten und gab dabei auch der Hoffnung Ausdruck, daß die Nzichsbank, die seit ihrem Bestehen in friedliher Zeit fo segensreih und viel- seitig für Deutschlands Handel und Fadustrie wirke, diesen auh in s{hwieriger Zeit denjenigen Shuß zu Theil werden lassen werde, welchen nur ein so großes Reichsinstitut zu leisten vermöge. Präsident Dr. Koch dankte für den ihm in Stuttgart gewordenen freundliwen Empfang und gab die Versicherung, daß er, soweit nur immer es in seinen Kräften stehe, dafür zu wirken bestrebt sein werde, zu allen Zeiten Deutschlands Handel und Fndustrie jede nur mögliche Unterstüßung angedeihen zu lassen. Sein Hoch galt dem intelligenten Handelsstande Württembergs, Der VBürgerauss{huß- Obmann Schiedmayer als Ver- treter der Stadt gedahte der Reichsbank-Hauptstelle Stutt- gart und ihrer Entfaltung aus kleinen Anfängen zur jeßigen Bedeutung. Der Bankdirektor Simon hob hervor, daß diese gedeihlihe Entwickelung nicht mögliÞh gewesen wäre ohne die Mitwirkung des verständnißvollen Handelssiandes Württembergs und das Wohlwollen der Hhogen württem- bergishen Regierung. Den anwesenden hohen Vertretern der Legteren brachte er sein Hoh. Heute früh begab sich der Präsident Dr, Koh nach Göppingen zur Besichtigung der Reichsbank: Nebenst:lle und trat heute Nachmittag die Weiter- reise nah Heilbronn und von da nah Frankfurt a. M, und Mainz an.

Baden.

Baden-Baden, 27. Juni. Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin-VMutter von VWecklenburg-Schwerin ist, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, heute nah mehrwöchigenz Aufenthalt von hier abgereist, um sich nach-Schwerin zu be- geben. Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin geleitete Höchsidiejelbe zum Bahnhof, wo Seine Königlichz Hoheit der Großherzog sih ebenfalls zur Verabschiedung eingefunden haite.

Hefen.

Darmstadt, 28. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Jhre Großherzoglichen Hoheiten die Prin- zessinnen Victoria von Battenberg und Alix sind, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, heute von Windsor hier wieder ein- getroffen.

Lippe.

(W) Detmold, 28. Juni. Seine Durchlaucht der Fürst und Jhre Großherzogliche Hoheit die Fürstin haben ih heute zu mehrwöchigem Aufenthalt nach d«m FJagdschloß Lopshorn im Teutoburger Walde begeben.

Bremen.

Bremen, 26, Juni. Nach dem Beriht der Finanz: Deputation über den Staatshaushalt im lezten Rehnungs- jahre ergab si ein Gesammtübershuß von 570 472,33 Dabei ist jedoch nach der „Wes.-Ztg.“ unberücksichtigt geblieben, daß einerseits Ausgaben im Bíitrage von 167300 # (nämli Wegebau 3100 4, Schulbau in der Neustadt 70 000 A, des- gleichen in der südlihen Vorstadt 1, Baurate 94 200 ) aus

dem Jahrg 1889/90 auf 1890/91, andererséits Aüsgaben im“

Betrage von 594500 A laut Budgets für 1891/92 aus dem Jahre 1890/91 auf 1891/92 übertragen worden sind, welch: beide zu Lasten des Jahres, für welches sie zuerst eingestellt waren, zu rechnen sind. Wenn man dies berücksichtigt, so vermindert sih der wirkliche Ueberschuß des Jahres 1890/91 um die Differenz zwischen den genannten übertragenen Summen, also um 427200 #4 Ex beträgt dann mit Einschluß des Ueberschusses der in 1890/91 geführten Restverwaltung noch 143 272,33 #4 Der Reservefonds der Ueber\hüsse betrug am 1. April 1890 Brutto (d. h. ohne

Abzug der damals darauf angewiesenen 968 879,20 M) 385264765 M, dazu fam der Kafsenübershuß von 1890/91 mit 287615,92 F, sodaß der Bruttobestand am 1. April 1891 414026357 F betrug. Darauf bleiben* angewiesen: für Restverwaltung 1881/1889/90 184 303,02 M, für Restverwaltung 1890/91 501 719,77 M, für Uebertragung auf 1891/92 594500 f, zusammen 1 280 522,79 # Der Nettobestand am 1. April 1891 belief fih also auf 2859 740,78 Æ Auf Grund Beschlusses von Senat und Bürgerschaft ist der die Summe von 2 500 000 übersteigende Betrag des Reservefonds an den Separatfonds für außerordentlihe Verwendungen zu überweisen. Die Staatsschuld hat sich im abgelaufenen Finanziahre um 11 814 000 „f vermehrt und betrug am Schlusse desselben 81 629 000

Oefterreich-Ungarn.

Zu dem Handelsvertrage mit Ftalien schreibt das Wiener „Fremdenblatt“:

Die 1talienisbe Regierung hat die Regierungen von Oesterreih- Ungarn, von Deutschland und der S{weiz eingeladen, Vertreter zu entsenden, um in Verhandlungen über den Atshluß eines Handels- vertrages zu treten, und ift, wie bereits gemeldet wurde, Bern als Verhandlungêort und der 29, Juli als der Termin des Zusammen- trittes dieser Konferenzen gemeinscaftlih festgeseßt worden. Es wird sonach in Vern die dritte Aktion jener handeltpolitishen Ver- handlungen dur&gefübrt werden, welhe mit dem 4. Dezember vorigen Jahres in Wien zwischen Oesterreil-Ungarn und dem Deutschen Reich begonnen wurden. Der zwischen Oesterreih-Ungarn und Jtalien am 7. Dezember 1887 abzesbloFsene Handelsvertrag endet mit S@&luß dieses Taßres, die Verträge zwischen Deuts{&land und Jtalien vom 4. Mai 1883 und zwishen der Schweiz und Jtalien vom 23. Januar 1889 laufen am 1. Februar 1892 ab. Da das italienisde Parlament eine Kommission zur Begutachtung der handelspolitishen Verhältnisse eingesetzt hat, . welche spätestens am 15 Juli ihren Bericht erstattet baben muß, so werden die italienishen Del-girten zu den Vertragéverhandlungen taher im Besitze aller ihnen nöthigen Daten und Instruktionen sein, um mit den genannten dreï Staaten in handelspelitis@e Negotiationen Bchufs Abs®lufcs von Handelsverträgen einzutreten. In welcher Weise diese Verbandlungen aeführt werden sollen, entzieht fich vor- läufig noch der sffentlihen Besprehuna, wohl aber ergiebt sib aus der ganzen Sachlage, daß es fich bei diesen Verhandlungen vorerst nur um eine nennen wir sie Generaldebatie handeln wird, als deren Endrefuliat fh die prinzipiellen Standpunkte der ver- tragenden Staaten ergeben \-llen, auf Grurd welher dann die Spezialverhandlungen zw Ende geführt werden sollen.

Wien, 29. Juni. Seine Majestät der Kaiser und

König traf am 26. d. M. Abends in Spalato ein und wurde von einer zahlreihen Menschenmenge enthusiaflishbegrüßt. Die Stadt und der Hafen waren glänzend erleuchtet. Am folgen- den Tage empfing der Kaiser daselbst eine bosnisch-herze- gowinische, aus Mohamedanern, Katholiken und Orthodoren bestehende Deputation. Auf die Ansprache derselben, in welcher fie ihrer Unterthanentreue und Dankbarkeit Ausdru gaben, erwiderte der Kaiser, das Woßl dieser Provinzen liege thm besonders am Hezzen; er rechne auf die Treue der dortigen Bevölkerung. Nachmittags seßte Seine Majestät die Reise nach Pola fort, wo Allerhöchitderselbe in Begleitung Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Albrecht estern um 6 Ubr früh eintraf. Der Kaifer begab ih zuerst nach dem Arsenal und hielt sodann, wie „W. T. B.“ meldet, nachdem er der Feldmesse beigewohnt hatte, eine Truppenparade ab, an deren Schlusse er eine Ansprache an die Offiziere hielt. Hierauf besichtigte der Kaiser das Staats- gymnafium, wo ihm die Schuljugend eine enthusiastische Kundgebung darbrachte, und nahm s@ließlich die Grundstein- legung der Marine: Pfarrkirhe vor. Auf die Huldigungs- nspra§e des Chefs der Marine-Sektion Admirals Freiherrn von Sterne dankte der Kaiser für die patriotishen dankbaren Gefühle der Kriegëmarine, indem er den Wunsch hinzufügte, die Kirhe Madonna del Mare möge ein neues Wahrzeichen für Oesterreihs Wehrmacht zur See sein. Um 1111/5 Uhr Vormittags trat der Kaiser die Abreise an.

Das Abgeordnetenhaus nahm in seiner vorgestrigen Sitzung das Budget der Landesvertheidigung an und begann die Berathung des Unterrichts-Etats., Der Minister für Landesvertheidigung Graf Welsersheimb hob hervor daß Oesterreih im durchshnittlihen Präsenzstande hinter allen anderen Großmächten zurückstehe. Der Minister trat für den vollen, uneingeshränkten Gebrauch der deutschen Armeesprache ein. Das Deutsche sei für die heimathliche Armee, was für die Juristen und Mediziner das Lateinische, für die Diplomaten das Französishe. Der Abgeordnete Popowsfki eflärte, die Polen träten für ihre Nationalität mit aller K-aft, mit ihrem Vermögen und Leben ein; aber der Slavismus sei ihnen keine Pfeife Taback wertb.

Das ungarische Unterhaus hat am Sonnabend die Brüsseler Antisklaverei-Akte einstimmig ange- nommen. Auf die FJnterpellation Ugron, be- treffend die Hineinziehung der Krone in die Partei- kämpfe, erklärte der Minister-Präsident Graf Szapari, die Krone stehe zweifelos über den Parteien. Er könne jedoch die Behaupiung, die Krone habe kein Recht, zu gewissen Fragen Stellung zu nehmen, niht acceptiren. Von einer unrehtmäßigen Beeinflufsung Seitens der Krone könne nur dann die Rede fein, wenn dieselbe speziele Wünsche gegen den Willen der Legislative äußern würde. Dies sei jedoch in der Ansprache des Kaisers an die Munizipien in Fünfkirhen nicht der Fall ge- wesen. Die Antwort wurde mit großer Majorität zur Kenntniß genommen. Der Abg. Jranyi beantragte die Ausdehnung

des aftiven und passiven Wahlrehts auf Personen, welche

vier Gulden Steuern zahlen.

Großbritannien und Frland.

Der Prinz von Wales begiebt sih, wie „W. T. B.“ aus London erfährt, am Sonnabend nach Port Victoria, um daselbst Jhre Majestäten den Deutschen Kaiser und die Kaiserin zu empfangen und Allerhöchstdieselben bis Windsor zu begleiten. Von der Themsemündung bis Port Victoria geben vier Torpedoschiffe erster Klasse dem Kaiser das Ehren- geleit. Für den 10. Juli is ein großer Hofball im Buing- ham-Palast in Ausficht genommen. :

Die „Morning Posi“ bespricht den bevorstehenden dritten Besuch des Kaisers Wilhelm und betont das freund- schaftlihe Einvernehmen zwishen den beiden großen teuto- nischen Nationen in Europa. Das Blatt hebt hervor, dieses Mal statteten die Majestäten niht nur der Souveränin einen Besuch ab, sondern der Nation.

_JIn einer Besprehung der Erklärungen des Minister- Präsidenten Marchese di Rudini in der italienishen Depu-

tirtenkammer (vgl. Jtalien) schreibt die „Morning Posi“: Jtalien sei vollflommen der Ansicht, daß das Gleichgewicht im Mittelländishen Meere für Jtalien absolut noth- wendig sei und daß es seine Verbündeten zur See wie auf dem Lande sich erhalten müsse. Der „Standard“ wendet sich gegen die Haltung der Radikalen und weist darauf hin, wie feste Wurzeln der Gedanke des Dreibundes, welcher vornehmlich ein Frieden2bund sei, in dem Geist der italienischen Staatëmänner gefaßt habe. Die „Daily News“ sagen, der Enthufiazmus über die Erklärungen di Rudini's beweise, daß Jtalien dem Bündniß durchaus treu sei.

Frankreich.

Paris, 29, Juni. Jn dem rorgestern abgehaltenen Ministerrath unterzeihnete der Präsident Carnot dem „W. T. B.“ zufolge den Geseßentwurf, betreffend die Ge- nehmigung der Konvention zwishen Frankreich 1nd Brasilien bezüglih des Shußes des literarishen und kfünstlerishen Eigenthums.

Jn der Deputirtenkammer brahte am Sonnabend der Minister Develle einen Geseßentwurf, betreffend die Gewährung von Prämien für Lein- und Hanfbau, ein. Bei der darauf fortgeseßten Berathung über die Vorlage, betreffend den Zolltarif, wurde ungeachtet des Widerspruchs der Zollklommi)sion die Zollfreiheit für Gumnii bewilligt. Die von der Kommission vorgeschlagenen Zollsäße für Holz und vegetabilisch: Stoffe wurden angenommen, und die Zölle für Baumwolle, Leinwand, Hanf, Holz, das zur Be- reitung von Papiermaßsen bestimmt ist, einer späteren Be- rathung vorbehalten.

Einem Dekret der Regierung zufolge dürfen vom 1, Juli 1891 bis zum 30. Juni 1892 in Frankreich folgende Getreidemengen tunesisher Provenienz zollfrei eingeführt werden: 950 000 Metercentner Weizen, 500 000 Metercentner Gerste, 25 009 Metercentner Hafer und 25000 Metercentner Mais. Ein weiteres Dekret gestattet die zol l- freie Einfuhr für 99000 11 tunesishen Olivenöls.

Das französishe Geschwader hat am 27, d, M, früh 81/2 Uhr, die Fahrt von Bergen nach Kronstadt fort- geseßt und wird si vorläufig nah Lerwidck begeben.

Die mit der Canet’shen Scchnellfeuerkanone von der französishen Marinetommission angestellten Versuche sollen, wie die französishen Blätter melden, befriedigende Re- jultate ergeben haben.

In dem von der Gesellshaft „La Panclastite“ gegen Turpin beim Civilgeriht angestrengten Prozesse ist am Sonnabend das Urtheil ergangen. Danach hat Turpin sein Melinitpatent auf den Namen der Gesellschaft übertragen zu lassen und muß außerdem von den 251 000 Fr., welche er für die zeitweilig: Ueberlassung des NVatents vom Kriegs- Ministerium erhielt, 225 000 Fr. abtreten.

Das hiesige französische Afrika - Comité erhielt ein Telegramm aus Grand-Bassam, in welhem gemeldet wird, daß tas Schiff des Afrika-Reisenden Lieutenants Arago auf dem Sassandrafluß gescheitert und die gesanimte Aus- rüstung der Expedition sowie die Aufzeichnungen und Samm- lungen verloren gegangen seien,

Italien.

Die Deputirtenkammer genehmigte in ihrer Sißung vow Sonnabend mit 211 gegen 101 Stimmen das Gesetz übe1 die Verlängerung der Notenemissions-Bere©&- tigung zu Gunsten der Zettelbankten. Dann folgte eine äußerst erregte Verhandlung, über welte „W. T. B.“ Fol- gendes berihtet: Cavallotti zog seine Jnterpellation vom 9, Juni über die Beziehungen Ftaliens zu Eng- land und die eventuelle Erneuerung des Dreibundes zurück. Hierauf brachte Brin eine Jnterpellation an den Minister-Präsidenten Marchese di Rudini über die aus- wärtige Politik ein. Cavallotti sprach sih dagegen aus, daß auf diese Fnterpellation näher eingegangen werde. Troßdem entwidckelte Br in auf Aufforderung Rudini's dieselbe und erklärte, er billige die auswärtige Politik, (Lebhafte Unterbrehung dur die äußerste Linke.) Cavallotti und Fmbriani protestirten und vcr- langten, daß die Fnterpellation des Radikalen Colajanni über die innere Politik des Kabinets vorangehen müsse. Jn Folge des tumultuarishen Auftretens der Radikalen bemächtigte sh des Haujes eine lebhafte Erregung, die etwa 20 Minuten währte und dazu führte, daß der Präfident sein Haupt bedeckte und die Sitzung aufhob. Nach Wiederaufnahme der Sigzung erflärte der Minister-Präsident: das Ministerium wünshe solidarisch, daß auf die Berathung und Abstim.nung über die auswärtige Politik jene über die innere Politik folge; er wolle eine getrennte Berathung und Abstimmung beider Ressorts. Hierauf erhielt Brin das Wort zur Begründung seiner Jrterpellation. Die äußerste Linke protestirte dagegen auf das Stürmischste. Der Präsident {loß deshalb die Sizung. Der frühere Minister:Präsident Crispi hatte der Berathung beigewohnt.

Die gestrige Sizung der Deputirtenkammer nahm einen noch stürmisheren Verlauf. Bei Beginn der Sißzung erklärte Cavallotti: Die Verhandlung der FJnterpellation Brin's fei eine Verlegung der parlamentarischen Freiheit, er verlange die Zurückziehung der Jnterpellation Brin's und die Entwickelung der Interpellation Colajanni's. Der Präsident der Kammer erwiderte: Er habe weder den Geist noch den Bu@Whstaben der Geschäftsordnung verletzt, Imbriani bestritt die Gültigkeit der Sißung, da die vor- gestrige inmitten großen Tumults ohne Festseßung einer Tages- ordnung aufgelöst sei. Der Präsident entgegnete, er habe jene Sitzung aufgehoben und die neue Sizung Behufs Entwickelung von Fnterpell@tionen regelmäßig einberufen. Brin bezog sich mit kurzen Worten auf seine vorgestrigen Erklärungen. Dié Bezeihnung der FJaterpellation als eine solhe über die auswärtige Politik der Regierung befreie ihn wohl von einer weiteren Entwickelung derselben; er erwarte die Er- klärungen der Regierung. Der Minister - Präsident Marchese di Rudini beantwortete hierauf die Jnterpellation des Deputirten Brin dahin: Er könne dem De- putirten Brin und der Kammer sowie dem Lande versihern, daß die Regierung bei der Friedenspolitik, welhe Ftalien seit langer Zeit beobahtle, beharren werde. Zur Erreichung dieses Zieles werde Ftalien das Bündniß mit den Centralmächten treu und fest bewahren. Er wiederhole nochmals, Jtalien und Europa könnten gewiß und versichert sein, daß Ftalien an seinen Bündnifsen fest- halten und daß di: Aufrechterhaltung des Friedens für lange Zeit gesichert sein werde. Sämmtliche Deputirten, mit Ausnahme der Mitglieder der äußersten Linken, be- grüßten, fih von den Sigzen erhebend, diese Erklärung des Minister-Präfidenten mit langanhaltendem, lebhaftem Beifall.

Colajanni erklärie hierauf, daß er Angesichts der Verlegung des parlamentarishen Rechts seine Jnterpellation über die innere Politik zurückziehe. (Lebhafte Bewe- gung.) Sodann entwickelte de Martino seine Fnter- pellation Betreffs der neuen Wahlkreise in dec Provinz Neapel und leitete dieselbe mit den Worten ein: „Angesichts der Haltung der Deputirten der äußersten Linken“, Hierüber entstand heftiger Lärm bei der äußersten Linken; Cavallotti stürzte auf den Redner zu, und richtete persönliche Ausfälle gegen denselben, wurde jedoch von anderen Deputirten zurückgehalten. Bei der vollsiändigen Ver- wirrung und dem fortdauernden Lärm bedeckte der Präsident sein Haupt und hob die Sizung auf. Nach der Wieder- aufnahme der Sißung richteten Cavallotto (der älteste Deputirte), Bo vio (von der äußersten Linken) und der Prä - fident untex dem Beifall des ganzen Hauses dringende Auf- forderungen an die Deputirten zur Einigkeit. Die Kammer vertagte fich hierauf auf unbestimmte Zeit zum „Antritt der Sommerferien. Portugal.

Die Deputirtenkammer hat am Freitag und die Pairskammer am Sonnabend das Budget mit den von dem Finanz-Minister Carvalho beantragten Neformen genehmigt.

Numänien.

Bukarest, 28. Juni. Die Deputirtenkammer be-

\chloß, laut Meldung des „W. T. B.“, mit 75 g2gen

„2° Stimmen, den Tarifentwurf in Erwägung zu ziehen und

nahm die von der Kommisfion festgestellten Zollsäße auf Viek an, darunter den wie im Autonomtarif auf 2 Fr. festgeseßten Schafzoll.

Serbien.

Belgrad, 28, Juni. Dem „Narodni Dnewnik“ zufolge ist es beschlossene Sache, daß König Alerander Mitte Juli nach St. Petersburg reist, Jn der Beg!leitun- des Königs werden fih der Regent Ristic, der Minister-Präsident Pasic, der Hofmarschall Fankowic und zwei Adjutanten befinden.

Nach einer Mittheilung der Direktion des Budapester

zum Kurgebrauhch in Budapest eintreffen. Bulgarien.

Sofia, 28, Juni. Die Meldung der „Times“, daß die Pforte die Zurückziehung der bulgarischen Truppen von Nevrokor verlangt habe, wird der „Wien. Ztg.“ els absolut unrichtig bezeihnet. Die bulgarish-türkishe Kom- mission habe festgestellt, daß im Vomakdiftrikte keine Grenz verleßung durch bulgarische Truppen vorgekommen jei, weshalb das angebliche Verlangen der Pforte unbegründet gewesen und auch thatsählih nicht erfolgt sei.

Amerika. Argentinien. Die Anhänger des Generals Mitre

und Uriburu's haben fih, wie „W, T. B.“ aus Buenos Aires meldet, definitiv von der Union civica losgesagt.

Chile, Die Londoner „Times“ veröffentliht eine Depesche aus Valparaiso vom 26. d. M. wona die Präsidentenwahl zu Eunsten von Claudio Vienna ausgefallen wäre.

Nr. 26 des „Centralblatts der Bauverwaltung“ berau8gegeben im Ministerium der sffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Staats-Minister a. D. von Mayba®. Amtliches: Personalnabrihten. Nichtamtliches: Der neue Hafen bei Straßburg. Eisenbabnbrücke über den Thames- fluß bei Ncw-London (Nord-Amerika). Amtsgericht in Berncastel. Eisenbabnunfall bei Möntenstein. Vermischtes: Ergebniß der Prüfungen für den preußishen Staatsbaudienst BesuHziffer der Technischen Ho®schale in Dresden. Zeichnung der Parabel Be- schlag für Pendelthüren. Betriebs8zcgebnifse der Citv- und Süd- Londonbahn. S{wedens Kanäle. Außerdem ift dieser Nummer ein gut getroffenes Bildniß des Staats-Miniïters von Mavybach bei- gegeben.

Entscheidungen des Reich8gerichts.

: Ein Gemeindevorsteher im Gebiete der Preußischen Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, welcher von dem Staats- anwalt oder dem zuständigen Amtsrichter mit der Verhaftung und Vorführung eines Verurtheilten zum Zwecke der Strafvollstreckung betraut iît, fällt, nach einem Urtheil des Reibs8g:richts, Il. Straf- senats, vom 24. April 1891, unter die Strafbestimmung des 8. 346 Sir.-G.-B., wenn er in der Absiht, den Verurtheilten der Straf- verbüßung zu entziehen, die Strafvollstreckung auszit. führen unterläßt. j

Kunft und Wissenschaft.

; Berlin, 29. Juni 1891. ____Im Anschlusse an Mittheilungen auf der leßten Ver- sammlung deutscher Philologen und Schulmänner zu München ladet das Kaiserliche arhäologishe Jnstitut zu einem Kursus der Betrachtung antiker Kunst in Ftalien für Gymnasiallehrer aus dem deutschen Reihe im Oktober d. J. ein.

Der Kursus, an welchem bis zu fünfzehn Herren& Heil nehmen fönnen, würde in Verona am 5. Oktober begk en. Die Gesellschaft würde von da über Florenz nah Rom, wo der Hauptaufenthalt von etwa vierzehn Tagen stattfände, fahren, von Rom aus Neapel, Pompeji, Paestum besuchen, auf der Rücreise von Rom etwa noch eine etruskishe Stadt berühren und am 28. Oktober wieder Verona erreichen.

Die Theilnehmer würden in Verona von einem Vertreter des Znstitu‘es in Empfang genommen werden; in die Führühg an den einzelnen genannten Orten würden ih die Sekretare des Jnstituts in Rom, die Hrrn. Prof. Petersen und Dr, Hülsen sowie Hr. Prof. Mau theilen. Jn Rom kann das Institut den Theilnehmern freie Wohnung anbieten, im Uebrigen würde jeder Theilnehmer die Kosten der Reise, welche von und bis Verona mindestens 350 4 betragen dürften, für fih selbst tragen müssen. :

__ Meldungen mit den erforderlichen Personalangaben und einem Nachweis über die Genehmigung des Direktorats des- jenigen Gymnafiums, an welchem der fich Meldende angestellt ist, erbittet der Unterzeichnete bis spätestens 5, August d. J. unter seiner Adresse: Berlin W., CLTorneliusstraße 2. Den Herren, welche an dem Kursus betheiligt werden können, wird alsdann mit thunlihster Beschleunigung ein genaues Programm

zugestellt werden. - Der Géeneral-Sekretar C onze.

St. Lucas:-:Bades wird die Königin Na tali? am 10. Juli #/

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