L
‘den Noten Adlerorden vi lasse, dem Kreisdeputierten, Rittergutsbesißer Freiherrn von Isen auf Vietniß im Kreise Königsberg N.-M. und dem ndgerichtspräsidenten Felix Oehler zu Caßfel den Königlichen pnenorden dritter Klasse, E dem Rektor a. D. Franz Hollkamm zu Blankenburg a. H., in Wolmirstedt, dem Mittelshullehrer, Kantor und zanisten Christian Krüger zu Züllichau, dem Nees, tner Oskar Schneider zu Maifrißdorf im Kreise Franken- und dem Amts- und Gemeindevorsteher, Gutsbesizer Paul Hinte zu Zadel im genannten Kreise den Königlichen nenorden vierter Klafse, dem Hauptlehrer und Kantor Gustav Karl guth zu Pförten Kreise Sorau, dem Hauptlehrer August Baltruschat zu b gallen T im Landkreise Tilsit, den Lehrern Reinhold atfe zu Battin im Kreise Prenzlau, Reinhold Gorgaß zu erbog, Os Jahrmann zu Grabkow im Kreise Krossen d Karl Knoth zu Rhina im Kreise Hünfeld den Adler der haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern sowie dem Oberwächter der Wach- und Schließgesellschaft Emil pfel zu Mülhausen i. E. die Rettungsmedaille am Bande verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädiast geruht:
dem General der Artillerie z. D. von Deines in Bilmersdorf bei Berlin die Erlaubnis zur Anlegung des von jeiner Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten Luitpold von ern ihm verliehenen Militärverdienstordens erster Klasse zu eilen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professor an der Universität in Prag Dr. Otto Plasberg zum ordentlichen Professor in der philo-
zhischen Fakultät der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg u ernennen sowie M dem tecnishen Eisenbahnobersekretär Schwarz, dem Sisenbahnobersekretär R iße nthaler in Straßburg und dem Shergütervorsteher Bernion in Neunkirchen bei dem Uebertritt
in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul von Engelbrechten*in El E Tumbador (Guatemala) ist die erbetene Entlassung aus dem L Reichsdienste erteilt worden.
Der beim Reichsschaßamt beschäftigte Königlich preußische " Gerichtsassessor Dr. phil. Friedrich Kestner ist in den Reichs-
übernommen und zum Kaiserlichen Regierungsassessor ernannt worden.
anzeiger
taatsauzeiger.
Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit- zeile 30 4, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40
Inserate nimmt an:
die ßöónigliche Expeditiou des
Denfshen Reihsanzeigers und fiönigl. Prenßishen Staats- anzeigers Berlin SW., Wilhelmftraße Nr. 32.
m kommittierte ZusSarbeiter des
ie die bis- in Berlin
er, Sie- u, Nobert = sämilich in
Gesegsz über die Friedenspräsenzstärke des deutshen Heeres.
Vom 27. März 1911.
Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c., verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: & 1.
Vom 1. April 1911 ab wird die Friedenevräsenzstärke des deutschen Heeres als Jahreédurhschnittestärke allmäblih derart erböbt, daß sie im Laufe des Rechnungsjahbres 1915 die Zabl von 515 321 Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten erreiht und in dieser Höbe bis ¡um 31. März 1916 bestehen bleibt.
An dieser Friedenspräsenzstärke sind E:
Preußen, einsließlih der unter preufisher Militärverwaltung stehenden Kontingente, mit. . . . . . . 399026, E Eu 2. b 57 133, Sachsen mit . . 38911 und d: E E. eia ta 2 20 251 Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten.
Zur Aufbringung der Württemberg zufallenden Zabl ist von dem im Gesetze, betreffend die Ersaßtverteilung, vom 26. Mai 1893, Artikel 11 § 1 Abs. 5, vorgesebenen Ausgleich Gebrau zu machen.
Die Einjährig-Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstärke niht in Anrechnung. 4 \
„Bo offenen Unteroffizierstellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden.
Von der Friedenépräsenzstärke geht die Zabl derjenigen Oekonomie- handwerker ab, für die durch Zivilhandwerker Ersaß geschaffen wird; die Verminderung der Stärke tritt mit dem Ersaß ein.
& 2. In Verbindung mit der durch. § 1 bezeichneten Erböbung der Friedenspräsenzstärke ist die Zabl der Formationen so ju vermehren, daß am Sthlufse des Rehnungtjahrs 1915 bestehen : bei der Infanterie . . , 634 Bataillone, ch4 E 510 Eskadrons, ä ear ene s 592 Batterien, „ “ Fußartillerie . 48 Bataillone, den Diet e + «29 “ 2 EETEBILETEUPPEN « «a LC s dem Train . . S é A0 Ô _In den einzelnen Rehnungsjahren unterliegt die Erböbung der riedenspräsenzstärke nah Maßgabe des § 1 dieses Gesetzes und die erteilung jener Erböbung auf die einzelnen Waffengattungen, ebenso wie die Zahl der Stellen für Offiziere, Sanitäts- und Veterinär- offiziere, Beamten und Unteroffiziere der Feststellung durch den Neichshaushaltsetat. M
Dieses Gesez kommt in Bayern nah näherer Bestimmung des Bündniévertrags vom 23. November 1870 (Bundesgeseßbl. 1871 S. 9) unter 111, § 5, in Württemberg nah näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21./25. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1870 S. 658) zur Anwendung.
Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnfiegel.
Gegeben Venedig, den 27. März 1911.
(L. 8.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg.
F
D.
VBetauauntmachung,
betreffend die Ratifikation des Internationalen Funkentelegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Monaco und den Beitritt der französischen Kolonien, Niederländish-Indiens und der Süd- afrifanishen Union zu demselben Vertrage. Vöm 20. März 1911.
Der Internationale Funkentelegraphenverirag vom 3. No- vember 1906 nebst dem Zusaßzabkommen, dem Schlußprotokoll und der Ausführungsübereinkunft vom gleichen Tage (Reichs- geseßbl. 1908 S. 411 ff}.) ist nunmehr auch von Monaco ratifiziert worden.
Die Ratifikationsurkunde ist in Gemäßheit des Artikel 23 des Hauptvertrags und des Artikel TIT des Zusazabkommens in Berlin niedergelegt worden. ;
Frankreich ist für seine sämtlihen Kolonien dem Funken- telegraphenverirag und dem Zusaßzabkomnten, Großbritannien ist für die Südafrikanishe Union dem Funkentelegraphenvertrage, jedoch nicht dem Zusaßzabkommen, beigetreten.
Die Niederlande sind für Niederländisch-Jndien dem Funken- telegraphenvertrag und dem Zusazabkommen mit Wirkung vom 1. Februar 1911 beigetreten.
Berlin, den 20. März 1911.
Der Reichskanzler. Jn Vertretung: von Kiderlen-Waechter.
A 0s fi
deutschen Heeres, vom 27. März 1911, und unter As E
Nr. 3862 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Jnternationalen Funkentelegraphenvertrags vom 3. November 1906 dur Monaco und den Beitritt der franzöfischen Kolonien, Niederländish-JFndiens und der Südafrikanischen Union zu demselben Vertrage, vom 20. März 1911.
Berlin W., den 31. März 1911.
Kaiserlihes Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht:
dem Direktor bei der Oberrehnungskammer von Dobbeler aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:
den Polizeiassessor Dau in Frankfurt a. M. zum Polizeirai zu ernennen, i
dem Landesbauinspektor, Baurat Hugo Bernhard Dau in Trier den Charakter als Geheimer Baurat, Ea
dem Polizeidistriktskommifsar von Winterfeld in Brom- berg aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amte den Charakter als Polizeirat und i S
dem Regierungssekretär Schwitters in Berlin, den Polizei- sekretären August T olfsdorff in Wiesbaden, Mathias Eichert in Danzig und Minkwißtz in Berlin aus demselben Anlaß den Charakter als Rehnungsrat zu verleihen sowie
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Oppeln getroffenen Wahl den besoldeten Stadtrat Ernst Brüller in Königshütte O.-S. als Zweiten Bürgermeister der Stadt Oppeln für die gesezlihe Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen. l
—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Eisenbahnobersekretären Dehmel und Rüdiger in Berlin, Scholy in Kattowiß, Binroth in Nordhausen, Schneider in Danzig und Schmidt in Stettin, dem technischen Eisenbahnobersekretär Wes old in Dessau, den Oberbahnhofs- vorstehern Meyer in Hannover und Vollmann in Curhaven, dem Eisenbahnoberkassenvorsteher Nübel in Oberhausen und dem Eisenbahnobermaterialienvorsteher Tuhte in Velbert (Rhein- land) bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Jusiizministerium. Versezi sind die Amtsrichter: Scholz in Hultschin als Landrichter nah Gleiwiß und Dr. Lent in Rhaunen als Land- rihter nah Koblenz.