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Dr. Weidemann vom Landw. Bzzirk Köln, Dr. Ber- nard vom Lantw. Bezirk Mainz, Dr. v. Glan, Assist, Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Siegen; den Stabsärzten der Landw. 2, Aufgebots: Dr Bauer vom Landw. Bezirk T Berlin, Dr. van Erckelens vom Landw. Bezirk Aa(wen ; den Assist. Aerzten 1. Kl, der Landw. 2. Aufgebots; Dr. Pelizaeus vom Landw. Bezirk Bernburg, Dr. Compes vom Landw. Bezirk Neuß, Dr. Noll vcm Landw. Bezirk Frankfurt a. M. — der Aktstied bewilligt. Dr. Fischer, Assist. Arzt 1. Kl. vom 4. Großberzogl. Heß. Jaf. Regt. (Prinz Karl) Nr. 118, Dr. Holm, Assist. Arzt 2. Kl, vom Großherzoglich Mecklenburg. Grenadier-Negiment Nr. 89, — unter Uebertritt zu den Sanitäts- Offizieren der Reserve, aus dem aftiven Sanitäts - Corps, Dr. Kanzki, Affist. Arzt 2. Kl. vom 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88, Behufs Uebertritts zur Deutsh-Ostafrikanischen S&uttruppe, aus dem Heere, — ausgeschieden. Dr. Steinbach, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Oftpreuß.) Nr. 43, unter Stellung à la suite des Sanitäts: Corps, zur Dientt- leistung beim Auswärtigen Amt kommandirt. i Evangelische Militär-Geistliche.
_ Wilhelmi, Militär-Oberpfarrer des IL Armee-Corps, auf tee Antrag bom 1. Juni d, I. ab mit Pension in den Ruhestand erseßt.
X1UL. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps,
Offiziere, Portepee-Fähnriche 2. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 3. Juni. Schultze, Oberst à la suite des 1. Hus. Regis. Nr. 18 und Commandeur dér 3. Kav. Brig. Nr. 32, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Remonte-Jaspecteurs beauftragt.
9. Juni. Sachse, Major und Bats. Commandeur im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, unter Ernennung zum Abtheil. Vorstande und Entend. der Armee, in das Kriegs-Ministerium versetzt.
23 Un V Criegern, Major im S{üten- (Füs) Regt. Prinz Georg Nr. 108, ¿zum Bats. Commandeur im 2, Gren. Regt. Ne 0E Kaiser Wilhelm Könia von Preußen ernannt. Freiberrc v. d. Bus\che-Ippenburg, Major und Comp. Cbef im Schütßen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, in die überzähl. Stabsoffizter11elle dieses Regts. verseßt. v. Tschirschky u. Bögendorff, Pr. Lt, im Scügen- (Füf.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, unter Ernennung zum Comp. Chef, zum Hauptinann, vorläufig ohne Patent, be- fördert. v. Waßdorf, Pr. Lt. im 2, Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser “ Wilhelm König von Preußen, in das Schützen- (Füs.) Negt. Prinz Georg Nr. 108 verseßt. Schurig, Sec. Lt. im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert, Demiani, Ober- Jäger im 1. Jäger-Bat. Nr. 12, zum Port, Fähnr., Swmalgt, Major und Eécadr. Chef im 1. Ulan. Regt, Nr. 17, zum etatsmäß. Stabsoffizier des 2, Ulan. Regts. Nr. 18, — ernannt. Frhr. v. Rohow, Sec. L. im Garde Reiter-Regt., zum P E Des fördert. v. Hake, Unteroff. im Garde - Reiter - Reat., Keyßeli 8, Unteroff. im 1. Feld-Art. Regt, Nr. 12, — zu Port. Fähnrs. ernannt.
Im Beurlaubtenstande. 23, Funît, Schreiber, Pr. Lt. von der Res. des 2. Hus. Regts, Nr. 19, Körner, P LE von der Kav. 2. Aüfgebots des Landw. Bezirks I. Chemniß, — zu NRittmeistern, Wahle, Pr. Lt. von der Feld-Art. 2, Aufgebots des Landw. Bezirk3 Freiberg, zum Hauptm., Reuß, Sec. Lk. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wurzen, zum Pr. Lt, — beförderi. v. Chlapowsfki, Königl. Preuß. Sec. Lt. der Res. a. D., in der Königl. Sächs. Armce, und ¿zwar als Sec. Lt. der Res. des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, wiederangestellt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3, Juni. v. Trosky, charafteris. Gen. Major z.D., unter Enthebung von der Funktion als Remonte-Inspecteur, sowie unter Fortgewährung der geseßlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der Generals-Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, der erbetene Abschied bewilligt.
4. Juni. Schurig, Gen. Lt., Abtheilung?vorstand im Kriegs8- Ministerium und Intend. der Armee, in Genehmigung seines Ab- \chiedsgesuches mit der geseßlihen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Generals-Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt.
23 Juni. v. Schimpff, Major und etatsmäß. S!absoffizier des 2. Ulan. Regts, Nr. 18, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der geseßlichen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, sowie unter Verleihung des Cktarakters als Oberst-Lt, zur Disy. gestellt. Graf zu Münster, Pr. Lt. im Garde - Reiter - Regt., unter Verleihung des Charakters als Rittm., zu den Res. Offizieren des Karab. Negts. Üübergeführt.
Im Beurlaubtenstande. 23, Juni. Dr. Schuman- Leclercq, Pr. Lt. von der Res. des 2, Gren. Regts, Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, Einert, Sec. Lt. von der Res. des 3, Feld-Art. Regts. Nr. 32, diesem unter Gewährung der gescßlihen Pension, Kaiser, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 11, Leipzig, Röhreke, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I1, Leipzig, — der erbetene Abschicd bewilligt.
27. Juni. Scherner, Pr. Lt, von der Res, des 7. Inf. Negts, Prinz Georg Nr. 106, Behufs Uebertritts in die Kaiserliche Scußttruppe sür Deutsh-Oft- Afrika, der erbetene Abschied bewilligt.
m Sanitäts-Corps. 17, Juni. Dr. Brause, Ober- Stabsarzt 2, Kl. und Regts. Arzt des 5. Inf. Regts, Prinz Friedri Zugust Nr. 104, zum Ober-Stabsarzt 1. Kl, Dr. Heymann, Stabs- und Bats. Arzt im 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, unter vorläufiger Belassung in seiner gegenwärtigen Dienststellung, zum Dber:Stabsarzt 2. Kl, Dr. Koerner, Stabs- und Bats. Arzt des 1, Jäger-Bats. Nr. 12, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl, und Regts. Arzt des 3, Inf, Regts. Nr. 102 Pceinz-Regent Luitpold von Bayern, Dr. Müller, Stabsarzt in der Sanitätsdirektion, unter vorläufiger Belassung in seiner gegenwärtigen Dienststellung, zum Ober-Stabs- arzt 2. KLl., Dr. Zimmer, Assist. Ar;t 1. Kl. im 11, Inf. Regt. Nr. 139, zum Stabs- und Bats. Arzt des 1. Jäger-Bats. Nr. 12, Arnschink, Assist. Arzt 2. Kl. des Pion. Bats. Nr. 12, zum Assist. Arzt 1. Kl, — befördert. Dr, Lehmann, Assist, Arzt 2. Kl. im Scüzen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, in das 5. Inf. Regt. Prinz Friedrih August Nr. 104 verseßt. Dr. Krehl, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. des Landw. Bezirks 1. Leipzig, zum Stabsarzt, Dr. Röpcke, Assist. Arzt 2, Kl. der Res. des Landw. Bezirks Zittau, Waldau, Dr, Menzel, Assist. Aerzte 2. Kl. der Res. des Landw. Bezirks Baußen, Dr. Kockel, Dr. Carstens, Franke, Dr. Börner, Assist. Aerzte 2, Kl. der Res. des Landw. Bezirks L. Leipzig, — zu Assist. Aerzten 1. Kl.,, Goevel, Unterarzt der Ref. des Landw. Bezirks;T1. Leipzig, Dr.fKin dl er, Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Annaberg, — zu Assist. Aerzten 2. Kl,, — befördert. Dr. Kießling, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des 3, Inf. Regts. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, in Genehmi- gung seines Abschieds8gesuches mit der geseßlichen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der biéherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Ab- zeichen, sowie unter Verleihung des Charaktes als Gen. Arzt 2. Kl, zur Disp. gestellt. Hammacher, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Leipzig, der erbetene Abschied bewilligt.
Beamte der Militär-Verwaltung,
Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums. 20. Juni. Neubert, Ober - Lazareth - Insp. vom Garnison- Lazareth Leipzig, zum Garn. Lazareth Dresden, Heyne, Lazareth- 8 Garn. Lazareth Bauten, zum Garn. Lazarcth Leipzig, —
XTIL. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps,
29. Jul vi Woelckern, Gen. Lt., mit der Führung des Armee-Corps beauftragt, zum kommandirenden General des Armee- Corps ernannt,
Die jugeudlichen Arbeiter iu Preußen im Jahre 1890.
Im Jahre 1390 wurden rnach dem Jahresberichte der preußischen Gewerberäthe und Bergbehörden in den Provinzen Oft- und Westpreußen zusammen in 264 gewerblichen Anlagen zusammen 1943 jugendlihe Arbeiter beschäftigt, darunter 1143 mänzlihe und 800 weiblihe; von diesen waren 78 zwischen 12 und 14 Jahren. Hiervon kommen auf Ostpreußen in 136 Fabrik- anlagen 700 jugendlihe Arbeiter, von denen 665, nämlih 397 männ- lie uud 258 weibliche, fich im Alter zwishen 14 und 16 Fahren befanden, und 35, und zwar 17 männliche und 18 weibliche, noch nit 14 Jahre alt waren, und auf Westpreußen in 128 Fabrikanlagen 1243 jugendlihe Arbeiter, davon 1290 (729 mänrlihe und 514 weib- liche) im Alter zwischen 14 und 16 Jahren und 43 (37 männlide und 6 weiblihe) im Alter von unter 14 Jahren. Die für die Pro- vinz Oftpreußen angeführten Zahlen dürften indessen den thatsählichen Verhältnissen nit völlig entsprechen, da fie wohl nit sämmtliche in den im Regierungsbezirk Gumbinnen belegenen Ziegeleien beschäf- tigten jugendliwen Arbeiter enthalten.
In den Städten Berlin, Charlottenburg und im Kreise Teltow betrug in dem angegebenen Jahre die Zahi der jugendlichen Urbeiter 7983, 4731 männliche und 3252 weiblihe, in 5136 Fabriken, davon befanden fich im Alter von 12 bis 14 Jahren 77 (68 männ- liche und 9 weibli@e). Ein Verglei dieser Angaben mit denen des Jahres 1888 ergiebt ein Mehr von 254 Fabriken und von 478 männ- lichen und 549 weiblihen jungen Leuten, dagegen eine Verminderung der in Fabriken beschäftigten Kinder um 25 Knaben und 37 Mädchen. Die Zahl ter Fabriken, in welchen jugendliße Arbeiter be- \ckâftigt werden, sowie die Zahl dieser leßteren selbst, stand in dem- felben prozentualen Verhältniß wie in den Vorjahren. In 31 bis 32 %/ Fabriken wurden 4% männlihe und 8 bis 9 % weibliche jugendlihe Arbeiter beshäftigt. Erfreulih ist die stets wachsende Verminderung der Kinderbeschäftigung. Dadurch wird die bereits früber geäußerte Ansicht, daß ein Verbot der Beschäftigung von Kindern in Fabriken des Aufsichtsbezinkes Berlin ohne Sch1wierig- keiten durchführbar sein mürde, von Neuem bestätigt.
In den 1140 Fabriken der Provinz Brandenburg, mit Aus- nabtne der oben genannten Theile, waren 1890 6712 jugendliche Ar- beiter bescäftigt, davon 6016 junge Leute (33920 männliche, 2126 weibliche) und 696 Kinder (438 Knaben, 258 Mädchen). Dieselben ver- theilen si auf die beiden Regierungsbezirke folgendermaßen: Im Regicrungsbezirk Frankfurt a. O. betrug die Gesammtzahl der jugendlichen Arbeiter 4333. Davon waren 231 männliche, 213 weibliche unter 14 Jahren, und 2259 männliche, 1630 weibliche über 14 Jaßbre. Dies ergiebt eine Abnahme von 134 = 3,1%/ geg-n das Vor- jahr. Im Regierungsbezirk Potsdam betrug die Gesammtzahl der jugendlichen Arbeiter 2379. Davon waren 207 männlie, 45 weib- lie unter 14 Jahren, 1631 männliHe, 496 weibliche über 14 Jaßre. Dies ergiebt eine Zunahme von 360 = 15,1 % gegen das Vor- jahr Die Kinderarbeit hat gegen das Vorjahr im Regierungsbezirk Frankfurt um 23 %% abgenommen, im Negierungsbezirk Potsdam da- gegezn um 0,3 % zugenommen.
Die Zahl der in der Provinz Pommern in Fabriken und diesen gleihstehenden Anlagen beschäftigten jugendlihen rbeiter betrug in dem Berichtsjahre: Im Regierungsbezirk Stettin in 126 Anlagen 887 männlihe, 268 weibliwe von 14 bis 16 Jahren, 26 männliche, 2 weiblihe von 12 bis 14 Jahren; im Regicrungsbezirk Köslin in 97 Anlagen 229 männlihe, 156 weibliße von 14 bis 16 Jahren, 43 männliche, 38 weiblihe von 12 bis 14 Jahren; im Regierungsbezirk Stralsund in 22 Anlagen 67 männliche, 43 weiblie von 14—16 Jabren, 55 männliche, 4 weibliche von 12—14 Jahren; zusammen 1818 jngendlihe Arbeiter in 255 Anlagen gegen 1746 in 234 Anlagen im Jahre 1889 und 1447 in 185 Anlagen im Iahre 1888. i
_… In der Provinz Posen waren von 5813 in Fabriken Be-
\{äftigten 450, d. h. 7,749%/6, jugendlibe Arbeiter, gegenüber 482 oder 7,9 9%/0 der in sämmtlihen Anlagen Beschäftigten im Vorjahre. Unter 35 780 Arbeitern überhaupt waren 1345 = 3,75 % jugendliche Arbeiter, gegenüber 1297 = 3,89% im Vorjahre. An Kindern unter 14 Jahren wurden 50 = 0,13 °%/9 der Gefammt-Arbeiterzabl gegen 45 = 0,13 °% im Borjahre beschäftigt. Sieht man davon ab, daß 32 Anlagen, d. h. etwa 69/9 weniger als im Vorjahre, fh mit der Beschäftigung jugentlicher Arbeiter befaßten, so sind tiernach feine wesentlichen Veränderungen Betreffs der Beschäftigung jugendliher Arbeiter eingetreten. ___ In der Provinz S@lesfien ift die Zahl der im Jahre 1890 in den Regierungsbezirken Breslau und Liegniß bestehenden Fabriken und diesen _gleistehenden Anlagen, welche jugendliche Arbeiter beschäftigen, im Vergleich mit dem Jahre 1888 gestiegen, und zwar im ersteren von 752 auf 1167, also um 415, und im leßteren von 843 auf 896, also um 53, im ganzen Bezirk mithin von 1595 auf 2063 oder um 568 Anklagen. Allerdings waren unter diesen neuen Anlagen fehr viele, welche nur 1 oder 2 jugendlihe Arbeiter und auch diese nur vorübergehend beschäftigten. In entsprewender Weise hat sh die Zahl der jugendlihen Arbeiter vermehrt. Es wurden beschäftigt: im Regierungsbezirk Breslau : 1888 5158 jugendliche Arbeiter gegen 6490 (+4 1312) im Jahre 1890. Davon waren: junge Leute- in 1888 5039 (3175 männlichen und 1864 weibliwen Geshlechts) gegen 6218 (4006 männlihen und 2210 weiblichen Geschlehts) in 1890; Kinder in 1888 63, in 1890 74 (+ 9) männli@en und 54, in 1890 200 (+ 146) weiblihzn Ge- \chlechckts, Im Regierungébezirk Liegnitz belief sich im Jahre 1888 die Zahl der jugendlichen Arbeiter auf 3969, in 1890 auf 4396 (+ 427) von denen in 1888 3562 (2271 männlihen und 1291 weib- lichen Geshlech{ts), in 1890 3964 (2625 wmännlihen und 1339 weib- lihen Gesblech)ts) junge Leute, und 407 (293 männliche und 114 weib- liche) in 1888 gegen 432 (351 männlihe und 81 weibliche) in 1890 Kinder waren. Die Heranziehung jugendlicher Arbeiter zur Fabrik- thätigkeit war indessen keine außerordentlite und entsprach ziemlich genau der Vermehrung der Arbeiterzahl im Allgemeinen, Im Re- gierungsbezirk Oppeln beschäftigten im Berichtsjahr von den 2818 gewerblihen Anlagen 516 jugendliche Arbeiter, deren Zabl sh auf 9028 gegen 4050 im Vorjahre belief. Darunter waren 5004 (1889 4042) junge Leute und 24 (1889 8) Kinder.
In der Provinz Sachsen wurden 1890 im Regierungsbezirk Magdeburg an jugendlichen Arbeitern beschäftigt in 4638 Anlagen : 3693 männliche und 808 weiblihe junge Leute von 14—16 Jahren und 81 mänrlidhe und 21 weibliwe Kinder von 12—14 Jahren. Die Zahl der jugendlichen Arbeiter ist gegen das Vorjahr von 3581 auf 4501 oder um -etwa 26 %%, die Zahl der Kinder von 69 auf 102 oder um etwa 43 %% gestiegen. Jn den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt waren in 8014 gewerblichen Anlagen 7739 jugendliche Arbeiter, 1725 mebr als in 1888 beschäftigt, aleih 84 bezw. 82 9/00 sämmtlicher Ar- beiter. Die Zahl der Kinder zwischen 12 und 14 Jahren hat gegen das Jahr 1888 um 33 abgenommen, Es entfielen auf 10000 Arbeiter im Jahre 1888 65 Kinder, im Jahre 1890 48 Kinder. Hierbei muß aber berücsihtigt werden, daß im Allgemeinen, mit wenigen Aus- nahmen, diejenigen Kinder, welGe vor vollendetem 14. Jahre die Schule verlassen haben, von den Gewerbetreibenden nicht mehr als in die Klasse der Kinder gehörig, gerechnet werden und deshalb au die mitgetheilten Zahlen nicht völlig genau sind.
In der Pcovinz Schleswig-Holstein beshäftigten im Jahre 1890 645 Fabriken u, \. w. 1959 jugendliche Arbeiter, 1496 männ- lihe und 463 weibliche, unter denen ih 397 Kinder, 262 männliche und 135 weibliche, befanden, gegen 1301 männlihe und 388 weibliche, darunter 418 Kinder, 265 männliche und 153 weibliche, in 1888. Da die Vermehrung der Arbeiter des Jahres 1890 im Vergleich zum Jahre 1888 17,4 %/9 betrug, so blieb die Vermehrung der jugendlichen Arbeiter mit 14,8% nit unwesentliG dahinter zurück. Es zeigte sih überhaupt nur eine Vermehrung der jugendlichen Arbeitec zwishen 14 und 16 Jahren, während die Zahl der Kinder unter 14 Jahren um 9,8% abgenommen hat.
She Berichtsjahre waren in der Provinz Hannover 5151 jugendlihe Arbeiter in 872 gewerblichen Anlagen beschäftigt. Jm Alter von 14 bis 16 Jahren waren 4749, darunter 3670 männlichen
und 1079 weiblihen Geshlebts; die Zahl der Kinder zwisben 12 #
und 14 Jahren betrug 402, darunter 257 Knaben und 145 Mädchen. Ein Vergleib mit dem Vorjahre zeigt in der End- summe eine Abnahme von 133 jugendli@en Arbeitern, von denen 107 auf die jungen Leute und 26 auf die Kinder entfallen. Die Zahl der Betriebe, in welchen jugendliche Arbeiter beshäftigt wurden, hat im Berichtejahre um 24 zugenommen. Auch die Zabl der männ- lichen Arbeiter im Alter von 14 bis 16 Jahren ist um 28 gewasen. Dafür zeigen die Zablen der weiblihen Arbeiter von 14 bis 16 Jahren eine Abnahme von 135 und die der 12 bis 14 jährigen Knaben eine Abnahme von 26, während die Zahl der Mädchen von 12 bis 14 Jahren in beiden Jahren die gleihe war.
Die gewerblichen Anlagen der Provinz Westfalen beschäftigten im Jahre 1890 im Regierunasbezirk Münster 2478 jugendliche Arbeiter, 403 mebr als im Vorjahr, von denen 169 (im Vorjahr 162) Kinder und 2399 (im Vorjahr 1913) junge Leute waren. Jm Regierungsbezirk Minden belief ih die Zahl der jugendlichen Arbeiter auf 5198 gegen 4506 in 1889, darunter waren 3401 junge Leute (1888 2818) und 1797 Kinder (1888 1688), Die Zunahme der Beschäftigung jugeädlider Arbeiter wurde zum weit- aus größten Theile durH die fortshreitende Entwickelung der Cigarren- und Textil-Industrie veranlaßt, Jm Regierungsbezirk Minden wurden in 265 Cigarrenfabriken 2780 jugendlihe Arbeiter — 1429 Kinder und 1351 junge Leute — in 53 Anlagen der Textil-Fndustrie 906 jugendliche Arbeiter — 113 Kinder und 793 junze Leute — be- schäftigt. Im Negierungébezirk Münster wurden in 125 Anlagen der Tertil-Industrie 1882 jugendliche Arbeiter — 106 Kinder und 1776 jurge Leute — besästigt. — Die Anzahl der in sämmtlichen Fabriken und diefen gicidstehenden Anlagen des Regierungsbezirks Urnsberg bes@äftigten jugendlichen Arbeiter betrug 10 144 gegen 9784 im Vorjahre. Davon waren 9851, 8394 männliche und 1457 weibliche, junge Leute, 293, 205 männliche und 88 weiblihe, Kinder. Im Vorjahre betrug die Zahl der jungen Leute 9394, 8037 männliche und 1357 weibliche, die der Kinder 399, 262 männliHe und 128 weibliche,
, _ Gegen Ende des Beri@tsjahres wurden in 1047 Fabriken und diesen gleihstehenden Anlagen der Provinz Hessen-Nasfau 248 Kinder, 150 Knaben, 98 Mädchcn, und 6402 junge Leute, 4115 männliche, 2287 weibliche, beschäftigt. Entzegen dem Ergebniß des leßten Jahres, in welchem in 1058 Anlagen 349 Kinder und 6346 junge Leute beschäftigt waren, zeigt sich fonah im Jahre 1890 cine erhebliche Abnahme in der Beschäftigung der Kinder und eine nur geringe Erhöhung in der der junzen Leute, Auch die Zahl der a welHe jugendlih? Arbeiter beschäftigten, hat ih etwas verringert.
Si der Rheinprovinz wurden von jugendlihen Arbeitern be- \{äftigt: im Jahre 1888 im Regierungsbezirk Köln 4488, im Re- gierun gsbezirf Koblenz 1618, zufsammen 6106; im Fahre 1890 im Regierungsbezirk Köln 5109, im Regierungsbezi:k K oblenz 1963, zusammen 7072, Es ergiebt dies für 1899 eine Zunahme von 621 bezichunc8weise 345, zusammen von 966 jugendlichen Arbeitern. Die Zunahme fälli fast aus\{hließlih auf die männlichen jungen Leute von 14 bis 16 Jahren, denn weiblihe Arbeiter von 12 bis 18 Jahren wurden 1888 2247, 1890 2248, Kinder von 12 bis 14 Jahren 1888 72, 1890 113 beschäftigt. Der letzterwähnte Zuwachs kommt aus\bließlih auf die Cigarrenfabrifen im Kreise Weßlar. Die Zahl der Anlagen, welche im Regierungébezirk Düsseldorf jugendliche Arbeiter beschäftigten, betrug am Schluß d:8 abgelaufenen Jahres 2395 gegen 2076 im Jahre 1888. Dieselbe hat also eine Vermeh- rung um 319 oder 15,3 °%/0 erfahren. Die Gesammtzabl der juzend- lihen Arbeiter wurde auf 18376 gegen 14855 im Jahre 1888 er- mittelt, was eine Zunahme von 23,7 %o ergiebt, Die Meßreinstelluag der jugendlichen Arbeiter hat in der Hauptsache bereits im Jahre 1389 stattgefunden. Am Schluß dieses leßteren Jahres betrug dieselbe gegen das Vorjahr bereits 16,2 9%, während das Berichtsjahr nur eine Zunahme um 7,5 9% aufweist, Der Einfluß, welchen der ge- werbliche Aufschroung des Jahres 1889 mit seinen Neuanlagen und Betriebserweiterungen auf diese Verhältnisse ausgeübt hat, scheint somit, wenn auch abgeschwäht, im Berichtsjahre noch fortgewirkt zu haben. Kinder wurden in den Jahren 1888 : 305, 1889 ; 571 und 1890 : 481 in Fabriken beschäftigt. Hier fteht also der Ver- mehrung von 1888 auf 1889 um 57,7% eine Verminderung von 1889 auf 1890 um 193% gegenüber. Keine Kinder wurden in den Stadtkreisen Düsseldorf und Duisburg, im Stadt- und Landkreise Essen und im Kreise Ruhrort, weniger als 20 in den Kreisen Düffeldorf (Land), Barmen, Elberfeld, Krefeld (Stadt und Land), M.-Gladbah (Stadt), Remscheid, Mülheim a. R, Neuß, Grevenbroi®, Geldern, Möcs, Rees und Kleve, 20 bis 50 in den Kreisen M.-Gladbach (Land), Mettmann und Lennep beschäftigt, während im Kreise Kempen 112 und im Kreise Solingen 114 Kinder in Fabriken thätig waren. Von den im Berichtsjahre beschäftigten jugendliwhen Arbeitern waren 62,6 % männlihen und 37,5 9/9 weib- lichen Ges{blechts. Nur in dec Textil- und in der Bekleidungs- Industrie Überwogen gegenüber den männlihen die weiblichen jugendli@en Arbeiter, und zwar um etwa 109%, In allen übrigen Industriezweigen fand das Gegentheil statt. Im Regierungsbezirk Aachen waren am Schluß des Jahres 4734 junge Leute, 2675 männlihe und 2059 weibliche, und 42 Kinder, 27 männliche und 15 weiblihe, zusammen also 4776 jugendlihe Ar- beiter gegen 4850 im Jahre 1889 beschäftigt. Von letzteren waren 4810, 2703 männlichz und 2107 weibliche, junge Leute40, nätnlid 26 männliche und 14 weibliche, Kinder. Im Regierungsbezirk Trier betrug die Zahl der jugendlihen Arbeiter 3333, gegen 3015 im Vorjahr. Hiervon waren 1890 3326 junge Leute, 2758 männliche und 568 weibliche, im Vorjahr 2998, 2452 männlibe und 546 weibliche, junge Leute, und 14 Kinder, 7 Knaben und 10 Mädchen. Während also in beiden Regierungsbezirken zusammen die Zahl der männlichen jngendlihen Arbeiter um 278 oder etwas über 5 9% zugenommen hat, hat sih die Zahl der jugendlihen Arbeiterinnen um 34 oder etwas über 1 9% vermindert. Die geringe Anzahl der im Aufsihtsbezirk beschäftigten Kinder ist von 57 auf 49 heruntergegangen.
Im Reg-Bez. Sigmaringen betrug die Gesammtzahl der Arbeiter 4551. Davon waren 3288 männlichen und 1263 weiblichen Geslechts. In Fabriken Und diesen glei{stebenden Anlagen waren 442 jugendlihe Arbeiter beschäftigt, darunter 12 Kinder von 12 bis 14 Jahren. Gegenüber dem Vorjahr hat sih die Zahl der Arbeiter überbaupt um 173, die Zahl der jungen Leute von 14 bis 16 Jahren um 75 vermehrt, die Zahl der Kinder von 12 bis 14 Jahren um 16 vergindert,
Die Zabl der auf den Bergwerken, Salinen und Auf- bereitungsanstalten Preußens beschäftigten jugendlichen Arbeiter ist seit 1887 von Jahr zu Jahr gewahsen und hat auh im Jahre 1890 eine nit unerhebliche Zunahme erfahren. Es betrug, im Ver- gleich zum Jahre 1889, die Zahl der gesammten jugendlichen Arbeiter 12068 (+ 1390), darunter 11739 junge Leute (+ 1368) und 329 Kinder (+ 22). Davon entfielen auf 214 (+ §8) Stein- koklenbergwerke 6567 jugendlihe Arbeiter (+ 930), darunter 6566 junge Leute (+ 930) und 1 Kind; auf 109 Braun- kfoblenwerke (+ 8) 553 jugendliche Arbeiter (+ 100), davon 932 junge Leute (+ 87) und 21 Kinder (+ 13); auf 328 Erzberg- werke (+ 4) 4711 jugendliche Arbeiter (+ 320), darunter 4405 junge Leute (+ 311) und 307 Kinder (+ 9); auf 67 sonstige Werke (+ 12) 237 jugendlihe Arbeiter (+ 40), darunter feine Kinder. Im Ober-Bergamtsbezirk Breslau wurden 1890 1454 (+ 405) jugendliche Arbeiter, davon 1434 (+ 393) junge Leute und 26 (+ 12) Kinder beschäftigt, im Ober-Bergamtsbezirk Halle 1190 (+ 405) jugendliße Arbeiter, davon 1147 (+ 165) junze Leute und 43 (+ 13) Kinder, im Ober - Bergamtsbezirkk Klaus - thal 628 (+ 66) jugendli®e Arbeiter, davon 556 (+4 39) junge Leute und 72 (+ 27) Kinder, im - Ober-Berg- amtsbezirk Dortmund 4944 (+ 467) jugendlihe Arbeiter, davon 4943 (+ 467) junge Leute und 1 Kind, im Ober-Bergamtsbezirk Bonn 3852 (+ 275) jugendliche Arbeiter, davon 3659 (+- 304) junge Leute und 193 (— 29) Kinder. Die Zahl der jugendlichen
* Arbeiter männlihen Geshlechts betrug zusammen 11 304 (+ 1194),
davecn 11 007 (+ 1180) junge Leute und 297 (+ 14) Kraben, die der jugendlihen Arbeiter weiblihen Gesh!echts 764 (+ 196), davon 732 (+ 183) junge Leute und 32 (+ 8) Mädchen. Unter Tage waren 1364 (+ 386) männlihe junge Leute beschäftigt. j : Es geht hieraus hervor, daß die Vermehrung der jugendlichen
Arbeiter niht nur sämmtlihe Ober-Bergamtsdbezirke und alle Arten
des Bergbaues betrifft, sondern sich auch auf beide Altersklassen und beide Geshlehter erstreckt hat. Verhältnißmäßig am Stärkiten war
die Zunahme im Bezirke Breslau, am Shwächhsten in Bonn. Wenn der
Zuwaws an jungen Leuten im Alter von 14 bis 16 Jahren beim Braun- koblenbergbau und in einigen Ober-Bergamtbezirken verhältnißmäßig ziemlih hoch ift, jo ift dabei zu berücksihtigen, daß di? im Jahre 1889 dur{schnittlich beschäftigte Zahl dieser Arbeiter an und für si eine kleine war, und daher au eine geringe Veränderung \{chon einen hoben Prozentsaß davon ausmacht. Von der Gesammtzakl der jugendlichen Arbeiter betrug diejenige des weibliGen GesWlechts 6,3% gegen 5,3 9% im Vorjahre. Die Zahl der unter Tage beschäftigten jugend- lihen Arbeiter hat hauptsäclich in den Bezirken Breslau und Halle zugenommen. In dem ersteren, wo die jungen Leute bisßer fast aus- {chließlich über Tage arbeiteten, ist auf einiger Gruben ein Theil in der Grube als Füller und Wagenstößer verwandt worden. In dem leßteren hat die Vermehruna wesentli in der größeren Zahl der beim Mansfelder Kupferschieferbergbau beschäftigten Jungen seinen Grund, denen die Mansfelder Gewerkschaft einen Verpflegung2zus{uß, unabhânaig davon, ob fie dort ansässig waren, gewährt hat. Die Beschäftigung der jugendlihen Arbeiter bestand nur in leihten, den Törperlihen Kräften angepzßten und der Entwickelung zuträglihen Arbeiten. DementspreGend war auc der Gesundheit3zustand derfelben, abgeschen von der im Anfange bes Jahres 1890 in vielen Gegenden bestig aufgetretenen Influenzaepidemie, fortwährend ein zufrieden- ftellender. Die \ch{ulpflihtigen Kinder wurden überall nur in ibrer \hulfreien Zeit zur Arbeit herangezogen. Die geseßlihen Vorschriften Über die Bescäftigung jugendlicher Arbeiter wurden im Allgemeinen pünktlich beobachtet.
Nekursentscheidungen des Neichs-Versicherungs8amts,
(979) Eine Berufungs\s{rift war am letzten Tage der Be- zufungsfrist in der Botenmeisterei des Dienstgebäudes, in welchem der Sciedsgerihts-Vorsitende sein Amnkêzimmer hat, abgegeben, aber erft Tags darauf von dem Swiedsgerichts-Vorsitzenden geöffnet und mit dem CEingangêvermerk von dem leßteren Tage versehen worden. Das Stiedsgericht hat die Berufung als eine rechtzeitige behandelt und dabei ausgeführt, daß es zur Wahrung der Frist genügen müsse, wenn die Rechktsmittelschrift innerhalb der Frist in dem Amtszimmer des S®iedsgericht8-Vorsißenden oder in dem Dienst- raum niedergelegt würde, welcher zur Hinterlegung der für den S(wiedsgerihts-Vorsitenden eingehenden Briefe bestimmt s\ci, den Scied8gerichts-Vorsitzenden also thatsählib erreiht habe (zu ver- gleihen Rekursentscheidung 467, „Amtlihz Nachrichten des R.-V.-A.* 1888 Seite 84). Wollte man verlangen, daß die Berufungsschriften stets dem Sciedsgerih18-Vorsißenden persönli in die Hände gegeben würden, so würden in vielen Fällen, namentlich bei zufälliger Ab- wesenheit desselben aus dienstlichen oder anderen Gründen, die Be- theiligten nit in der Lage sein, si gegen Fristversäumnisse zu s{üten (zu vergleichen Rekursentsheidung 546, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.* 1888 Seite 280). Dieser Begründung ist das Reichs- Versicherung8amt in einer Rekursentscheidung voin 26. Januar 1891 Heigetreten.
(980.) In einem anderen Falle war innerhaïb der Berufungs- {rift ein Schreiben ohne Unterschrift bei dem Schiedsgerihts-Vorsitzen- den eingegangen, in welchem unter Darlegung des angeblihen Sah- verhalis die Gewährung einer Rente beantragt wurde. Der Schieds- gerichts-Vorsißende hatte den Sthriftsaß durch Vermittelung des örts li zuständigen Amtsgerihts dem Kläger vorlegen lassen, dieser ih vach Ablauf der Berufungsfrist zu dem Inhalt des Schreibens be- Tannt und dasfelbe nahträglih mit seiner Unterschrift vollzogen. Auch in diesem Falle hatte das Schiedsgericht die Berufung als in zuläfsiger Form und retzeitig eingelegt behandelt. Das Reihs-Versicherung8amt ist dem in der Rekursentscheidung vom 21. Oktober 1889 ebenfalls HSeigetreten, hat den formellen Mangel der Unterschrift dur die nat- träglihe Vollziehung des Schreibens Seitens des Klägers für gehoben erahtet und es als unerheblich bezeihnet, daß die Vollziehung erft nach Ablauf der Berufungsfrist erfolgt ist. Die Behandlung dieser fortnalen Angelegenheit Seitens des Swiedsgerits-Vorsißenden ent- fpricht der vom Reihs-Versicherungsamt von jehzr befolgten und in ftändiger Uebung befestigten gleihen Praris (auß zu vergleichen NRekursent\{heidung 875, „Amtlihe Nahrichten des R-V.-A.“ 1890 Seite 506).
(981.) In aleicher Weise hat das Rei@s-Bersicherung8amt es in einer Rekursentscheidung vom 1. Dezember 1890 als unerheblich für die Wahrung der Recht3mitteifrist bezeihnet, wann die nach S. 9 Absaß 1 der Kaiserlihen Verordnung vom 2, November 1885 und nah §. 12 Absaß 1 der Kaiserlihen Verordnung vom 5. August 1885 von den Parteivertretern vorzulegenden schriftlichen Boll- machten bei der angerufenen Stelle eingehen, wenn nur die Rechtsmittelerklärung selbst, fei sie von der Partei lbst, sei sie von einer Person eingereiht, deren Befugniß zur Vertretung der Partei später ausreihend feftgestelt wird, innerh2lb der Frist an die zuständige Stelle gelangt, Die auf §. 9 Absag 1 der erst- gedahten Verordnung gestüßzte abweichende Extscheidung des Schieds- gerihts steht mit dem Wortlaut und dem Zweck jener Bestimmung, weler leßterer in der thunlihst zu erleihternden (zu vergleichen Rekursentsheidung 545, „Amtlihe NaGrichten des RN.B.-A.* 1888 Seite 280) Sicherung des Nachweises der Vertretungsbefugniß zu finden sei, nicht im Einklange.
(982) Wenn au, wie in der Rekursentscheidung 325 (,Amt- lihe Nahrihten des R.-V.-A.“ 1887 Seite 134) ausgeführt ift, in dem Verfahren na den Unfallversicherungsgeseßen die Zulässigkeit cines Antrages auf Wiedereinseßung in den vorigen Stand an sih und ohne Weiteres nicht an die hierfür in der Civilprozeßordnung — vergleiche §. 212 daselbs — vorgeschriebenen Fristen gebunden ift, fo muß doch au hier je nah Maßgabe der thatsählihen Verhält- niffe und nah billigem Ermessen eine gewisse zeitliche Grenze ge- zogen twerden, deren Ueberschreitung den Verlust jener Rechts- wohlthat nah stch zieht. Ein durch einen Unfall {chwer verleyter Arbeiter befand \sich in der Zeit vom 12. Dezember 1887 bis zum 25, Juli 1889 in Krankenhausbehandlung. Die betheiligte Be- rufsgenofsenschaft lehnte die Gewährung ciner Entschädigung ab, weil der Unfall sich nah ihrer Auffassung niht bei dem Betriebe ereignet hatte. Der ablehnende Bescheid wurde der Ehefrau des Verletzten in dessen Wohnung am 9. Februar 1888 gemäß §. 110 des Unfall- versicherung82geseßes vorschriftsmäßig und fomit, da der Grund der Abwesenheit des Adressaten selbft auch nach den hier maßgebenden postalischen Bestimmungen unerheblich ift, rechtswirksam zugestellt (zu vergleihen Rekursentsheidung 817 vorleßter Absaß, „Amtliche Nach- rihten des R -V.-A.* 1890 Seite 190). Die Berufung dagegen ging — verbunden mit einem Antrage auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — erst am 17. August 1889 beim Siedsgeriht ein. Zur Begründung des leßteren Antrages brachte der Kläger ein Gutawten des Krankenhausarztes bei, nach welhem sein Zustand in der ersten Zeit nah der Einlieferung und nach einer Mitte Februar 1888 an ihm vorgenommenen Operation ein derartiger gewesen sei, daß ihm aufregende Miittheilungen irgend welWer Art niht gemacht werden durften, Der Kläger versicherte in glaubwürdiger Weise, daß er deshalb von dem Fnhalt des Bescheides erft nah Ablauf der Berufungsfrist Kenntniß erlangt habe. Das Rekursgeriht erkannte durch Entscheidung vom 19. Januar 1891 in Uebereinstimmung mit dem Stiedsgericht an, or an sich aus- reihender Anlaß zur Gewährung der Wiedereinseßung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist vorgelegen hätte, Dieselbe mußte dem Kläger aber hier gleihwohl
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versagt werden, da cr bei Beobachtung pfliGtmäßiger Sorgfalt \Gon viele Monate vor seiner Entlassung aus dem Krankenhause den An- trag auf Wiedereinseßung hätte stellen können und müssen (zu ver- gleihen Rekur8entsheidung 546, „Amtli®e Nachrihten des R.-V.-A.“ 1888 Seite 280), somit der Antrag als verspätet anzusehen war. (Uebrigens hat das zuständige Feststellungsorgan nah erfolgter for- meller Entscheidung im Hinblick auf die Ausführungen des Be- \heides 660 — „Amtli§e Nachrichten des N.-V.-A,* 1889 Seite 140 — aus Billigkeitsgründen einen neuen Bescheid ertheilt, um dem Kläger die Möglichkeit zu eröffnen, dur erneute Anrvfung des Schiedsgerichts au eine materielle Entsheidung über seinen Anspru herbeizuführen.)
(983) Ein Verletzter hatte vor dem Sciedsgeriht einen Ver- gleih mit der entshädigungspflichtigen Berufsgenofsenshaft geschlossen, inhalts defsen ihm eine Rente von 509% derjentizen für völlige Er- werbs8unfähigkeit gewährt wurde. Später, nabdem ärztlicerseits begutaWtet worden war, daß der Zustand des Verletten ih gebessert babe, srtte die Berufsgenossenschaft die Rente auf 209%/o berab. Auf die hiergegen vom Verleßten eingelegte Berufung hat das Stwieds- geriht sih für unzuständig erklärt, eine Entfeidung zu treffen, und dies durch Hinweis auf den unter den Parteien ges{lossenen Ver- gleih begründet. Das Reihs-Versicherungsamt hat diese Ent- scheidung am 11, Mai 1891 aufgehoben; in den Gründen des Nekursurtbeils heißt es: Ein Vergleichsab\s{luß vor dem Schieds8- geriht — die Zulässigkeit und Relhtsverbindlichkeit desselben unterlag im vorliegenden Falle nah den Bescheiden 244 und 255 Absay 1 („Amtlie Nachrichten des R.-V.-A.“ 1886 Seite 293 und 1887 Seite 11) fowie der Rekursentscheidung 517 (daselbst 1888 Seite 215) keinem Bedenken — hat an sich, sofern nit eine geger- theilige Absit der Parteien ofensictlic ist, keine weiter gehende Wirkung, als ein vom SgBiedsgeriht erlafsenes Urtheil. Gbensowenig wie das förmlihe Urtheil, wenn sih später die Vorausseßungen des § 65 Absaß 1 des Unfallversi®GerungEgeseßes ergeben, einer anderweitigen Da der Rente entgegensteht, hindert der Verglei eine solche.
ie Herabseßung der Rente kann mithin aus dem blos formellen Grunde des Verglei®&s, welchen die Parteien geschlossen haben, nicht beanstandet werden, Der Vergleih stand auch dem Erlaß einer materiellen Entscheidung des Stiedsgerihts nicht ent- gegen; das leßtere hat sich vielmehr zu Unreht für unzuständig erklärt. Im Uebrigen kot die angegriffene Entscheidung, welche nah §. 63 Absay 1 und §. 57 Absatz 1 Ziffer 2 a. a. O. rekursfäbig ift, keinen Grund, die Sache zur weiteren Verhandlung in die Vorinstanz zurückzuverweisen, zumal das Sachverhältniß für die Endentscheidung genügend aufgetlärt war. Das Reihs-Versiherungsamt hat deehalb materiell in der Sache erkannt.
(984) Ein Schiedsgericht batte in der mündlihen Verbandlung die Erhebung eines Beweises beschlossen und zugleih für den Fall, das dieser Beweis zu Gunsten des Klägers ausfallen würde, cine Ent- scheidung in der Sae felbst getroffen Nah Erhebung des Beweises wurde dann, obne daß cine erneute mündliche Verhandlung stattfand, das Urtheil erlassen und den Parteien zugestellt. Das Reichs- Ver- siherungs8amt hat in der Rekursentsheidung vom 27, April 1891 dieses Verfahren für urzulässig erklärt. Nach §. 10 der Kaiserlichen Ver- ordnung vom 2. November 1885 bildet die mündlite Verhandlung die Grundlage für die zu erlassende Entsheidung. In der Ver- handlung ist der gesammte Streitstof, also au das Ergebniß einer Beweisaufnahme, zum Vortrag zu bringen, um den Parteien Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen dagegen geltend zu machen, und um daraufhin eine gemeinsame Berathung des Vorsitzenden und der Shiedsgerihtsbeisißer über den geltend aemahten Anspru eintreten zu lassen (zu vergleihen auch die 8&8. a O) Hierzu hätte es im vorliegenden Falle na erledigter Beweis8- aufnahme der Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins bedurft. Durch das von dem Stieds8geriht eingeshlagene Verfahren —- welhes übrigens auch mit den Vorschriften des Reichsprozeßre(ts in Widerspruch steht (zu vergleihen S8. 119, 258 und 259 der Civilprozeßordnung) — sind die Parteien in der wirksamen Geltendmahung ihrer Rechbte insofern beschränkt worden, als sie mit ihren Erklärungen zu dem Ergebnisse der Beweis- aufnahme nicht gehört worden sind; auch hat eine gemeinsame Be- rathung der Mitglieder des Schiedsgerichts in Bezug auf die Würdi- gung der Beweisaufnahme nicht stattgefunden. Wenn hiernah au das Verfahren des Schiedsgerichts an wesentlißen Mängeln leidet, so wurde der Rekurs gegen das Urtheil nah den in der Entscheidung 92ò (Amiliße Nathrichten des R.-V.-A. 1890 Seite 601) aus- gesprochenen Grundsäßen do für zulässig erachtet, da aus der Form und dem Inhalt des Urtheils zu entnehmen war, daß der Grlaß einer Endentscheidung beabsihtigt gewesen ist (auch zu vergleichen Rékurs8entsheidung 508, „Amtliche Nachrichten des R -V.-A,* 1838 Seite 207),
(985) Ein Schiedsgericht hatte dur Urtheil dem Kläger den Beweis einer Thatsache auferlegt (daß nämli bei demselben eines Tages — während seiner gewöhnlichen Betriebsarbeit — ein Leistenbruch ausgetreten sei) und in den Gründen ausgeführt, daß von diefer Thatsache die Entscheidung abhänge. Nachdem in einer weiteren Verhandlung der Beweis nah der Meinung des Scied8gerihts erbracht war, hat das leßtere dur Endurtheil nah dem Antrage des Klägers erkannt, indem es den Angriffen der Gegenpartei gegen die Erheblichkeit jener Thatfache die Rechtskraft des ersten „Urtheils“ entgegenhielt. Das Reichs-Ver- sicherungsamt hat unter dem 27. April 1891 das erste Urtheil, ein Beweisurtheil im Sinne des gemeinrechtlichen Prozesses, für formell unzulässig erklärt, da in dem Streitverfahren nah den Unfallversiche- rungsgesezen, ebenso wie in der Civilprozeßordnung, ein Beweisurtheil jedenfalls keinen Boden hat, in diesem Berfahren auch — abweichend von der Civilprozeßordnung — Zwischenurtheile überhaupt unstatt- haft sind (zu vergleihen Rekursentsheidung 925, „Amtliche Nah- richten des R.-V.-A,“ 1890 Seite 601). Die Ansiht des Scieds- gerihts, daß das Urtheil die Retskraft eriangt habe, war somit ver- fehlt; den Angriffen der Gegenpartei und der Entscheidung in der Rekursinstanz unterlag der gesammte Streitstoff.
Statistik und Volkswirthschaft.
Einfuhr von Getreide, Mehl 2c. und Vieh im Monat Mai 1891 bezw. vom 1. Januar bis Ende Mai 1891.
Na dem soeben im Druck erschienenen Maibeft der Monats- hefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1891 hat die Einfuhr in den freien Verkehr des deutschen Zollgebiets an Getreide, Mehl x. und Vieh im Monat Mai 1891 und im
i 1890 betragen : Monat Mai 1890 betrag Mai 1891. Mai 1890.
Wélitn. . . . . «de « + + 036724 100kg 417.249 100 kg davon russishen Ursprungs . . 383790 , 221 354 R d s L e a 5 eo sishen Ursprungs .. 5 76 “u N Cos 235 951 davon russishen Ursprungs . . 136 347 216 731 Bucvelien 0 «- « 29,095 16 548 davon russishen Ursprungs . . 19 205 14 941 Hülsenfrüchte . E L 493259 21554 O «024071 405 577 davon russischen Ursprungs . . 189 710 253 912 rishe Kartoffeln . ... , , 147129 33 960 Die, auch Margarine. . . . 59528 8 152
leis von Vieh, frish und einfach 2 S zubereitet 9 770 16 100
— für Bewohner des Grenzbezirks 152 1 189 Fische, gesalzen, getronet, SEauA I 4 e dus
C “ j ° i e, in Fässern . . 13724 Faß 22797 Faß Bis de ffa d i 5407 100kg 68386 100 kg
S ch2 G. E D... D
Körner von Getreide . . . 1795 ,y 1578 Mehl aus Getreide . , E 9780
Mai 1891. Mai 1890, Müblenfabrikate und Bäckerwaare für Bewohner des Grenzbezirks . 20370 199 kg 11281 100k E a e 100606 106334 , Swmalz von Schweinen . . . . 81480 , 81049 „ Kübe s 18014 Stüdck 12 956 Stück
E 15566 , Jungvieh im Alter bis zu
E Aa 0727 5 236 Kälber unter 6 Won „9175 2 427 E S 18 965 S C 30/793 41 214 S E. A 295 Für die Zeit vom Januar bis Ende Mai 1891 und den gleichen Zeitraum des Vorjahres beträgt die Einfubr an den vor-
bezeihneten Waaren :
Januar/Mai 1891. Januar/Mai 1890. Welen. O 10 ko 2473347 100 ka davon russishen Ursprungs 1484930 , 1 393 766 O 3 528 245 davon russishen Ursprungs 2042 319 2 956 843 E 008278 858 962 davon russishen Ursprungs 345 986 808 668 S IOSSS 77 233 davon rusfishen Ursprungs 93 328 61 196 Ge, 349908 258 107 G 2482090 2 846 076 davon russishen Ursprungs 985 047 E395 195 Frische Kartoffeln... , 453452 145 382 Butter, au Margarine . . 29 492 33 603 leis von Vieh, frisch und Ca e 198 117 966 — für Bewohner des Grenz- G 7 997 5 698 Fische, gesalzen, getroFnet, geräuchert in Fässern . Heringe, gesalzen in Fässern
T A S S E 1. 0: Wo
28 841 317652 F 29 821 6 270 48 130
Ge Körner von Getreide . Mekl aus Getreide : Müßblenfabrikate und Bäter- waare für Bewohner des Gre 71 470 57.123 N A 433 915 408 635 Schmalz von Shweinen . 8377945 379 632 S 58 854 Stück 47 908 e E 19 828 6 9883 Jungvieh im Alter von U 32 946 20 79 Kälber unter 6 Wochen . . 9 544 9 85 Schweine . . 2 150 864 S. 139 585 129 260 S 605 473
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Invaliditäts- und Altersversiherung.
In der Provinz S chles ien findet das Alters- und Invaliditäts- Versiherung8geseß im Allgemeinen bei den betheiligten Kreisen eine verständrißvolle Behandlung. Die bereits im Genuß der Rente be- findlichen Altersrentner — deren Zahl auch in Stlesien eine beträht- lihe ist — wissen die Vortheile des Gesetzes sehr wohl zu \{äßen. Um die Wirkung des Gesetzes und seine Bedeutung hervortreten zu lassen, ift es von wesentliher Bedeutung, daß die Zahl der ange- wiesenen Renten 2c. dur die amtlihen Blätter bekannt gegeben wird. Es erhellt daraus, wie erheblich die Zahl der Rentenempfänger in den einzelnen Kreisen ist, Gerade die Thatsache, daß einer bedeuten- den Zaktl alteréschwacher Leute die Segnungen des Gesecßes zu Gute kommen, findet in immer weiteren Kreisen Anerkennung.
Die Invaliditäts- und Altersversiherungsanstalt Sw@leswig- Holstein hat, ‘wie die „Nord - Dfslsee - Zkg." mittheilt, im Monat Juni 814 Altersrenten zum Jahresbetrage von etwa 105000 M bewilligt und 132 Ablehnungsbescheide erlassen. Damit ist die Zabi der bisher insgesammt genehmigten Rentenanträge auf 4051 mit der Totalsumme von rund 540 000 M gestiegen. Abgelehnt worden sind bisher 581 An- träge — darunter 84 wegen Fehlens eines Beitragsjahres, die nah der neuerdings erlassenen Novelle zum TInvaliditäts- und Altersversiberung8geseß nahträglih Anerkennunng finden werden, soweit im Uebrigen die gescßzlichen Bedingungen des Anspruchs zu- treffen. Die Zahl der erledigten Anträge stellt sich hiernah auf 4548. Bis jetzt eingegangen sind 5400 Anträge. Gegenwärtig liegen der Anstalt noch circa 859 Anträge zur Entscheidung vor, von denen jedo eine größere Anzahl bereits nächster Tage ihre Erledigung finden wird. Der ganze vorhandene Rest der auf Grund der Uebergangsbestimmungen zum Gesetze (8. 157) erhobenen Altersrentenanträge wird im Wesentlichen im laufenden Monat aufgearbeitet werden. Auch folgende Ziffern über den Geshäftsvertehr der Anstalt dürften von Interesse sein: Jn 167 Fällen ist Berufung gegen Bescheide des Vorstandes eingelegt worden ; davon gegen Ablebnungsbescheide in 142 Fällen, gegen die erfolgte Festseßung der Rentenhöhe in 25 Fällen. Durh Ver- gleich find von den Berufungssachen 16 erledigt worden, In 9 Fâllen haben die Swied8gerihte Entscheidungen getroffen, und zwar sechs3 Mal zu Gunsten der Arstalt, drei Mal zu Gunsten der Berufenden. -
Hausbaltungsshule für Mädchen.
Der Vaterländische Frauenverein des Kreises Goldberg-Haynau hat, wie die „Scblesishe Hausfrauen-Zeitung“ berichtet, nahdem ih die erfte bereits eingerichtete Haushaltungésule für Mädchen aus den niederen Ständen bewährt hat, beshlossen, auch in Goldberg eine gleiche Schule einzurichten.
Wohlfahrtseinrihtungen.
Der Geheime Kommerzien-Rath Gruson inMagdebursg, der mit dem 1. Juli d J. aus dem Vorstande des von ihm begründeten Grusonwerkes ausgeschieden ift, hat als bleibendes Erinnerung8zeichen an seine Wirksamkeit 50 000 4 in Aktien des Grusonwerkes bei der Gesellschaftskasse mit der Bestimmung hinterlegt, daß die auf diefe Aktien entfallende Dividende jährli zu Weihnachten an fünf bis zehn der ältesten Arbeiter zur Vertheilung gelangen soll,
Der Kreis-Aus\{chuß des Kreises Reichen bach hat, der Sbweid- nier ,Tägl. Rundschau“ zufolge, beshloffen, Söhnen armerWeber desKreises, welche einHandwerk erlernen oder sich dem landwirthschaftlihen Arbeiterstande widmen wollen, in geeigneten Fällen eine Unterstüßung von jährli 30,46 zu gewähren. Bedingung zur Erreichung diefer Unterstüßung ist bisherige gute Führung sowohl der Angehörigen als des Lehrlings selbst und Dürftigkeit derselben. Der Handwerksmeister wie auch der Landwirtb, welcher gewählt wird, muß si ebenfalls guten Rufes er- freuen, Die Unterstüßung selbst soll nach Ablauf jedes der 4 Lehr- jahre bei einem Handwerker und jedes der nöthigen Lehrjahre bei einem Landwirthe an den Vater resp. Vormund des Lehrlings gezahlt werden. Meldungen find an den Kreiëausshuß zu richten.
Zur Arbeiterbewegung. :
Der vorjährige Parteitag der sozialdemokratischen Partei zu Halle hatte den Parteivorstand mit der Ausarbei- tung eines Entwurfs zu einem neuen Parteiprogramm beauftragt, der spätestens drei Monate vor Zusammentritt des nächsten Parteitages Ae I werden sollte. Der Parteivorstand kommt diesem Aufrufe in der heutigen Nummer des Centralblatts der Partei „Vorwärts“ durch Veröffent- lihung des von ihm ausgearbeiteten Entwurfs mit der Nach- riht an die Parteigenossen nach, daß der diesjährige
PVarteitag, einem Antrag der Erfurter Parteimitglieder