1891 / 157 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehrs-Anftalten.

Bremen, 6. Juli. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Dampfer „Stuttgart“ ist von Ost-Asien kommend, vorgestern in Port Said angekommen und noch an demselben Tage beim- wärts weitergefahren. Der Swnelldampfer „Saale“ ift gestern Nachmittag von Southampton na New-York weitergefahren. Der Scnelldampfer „Aller“, von New-York kommend, verließ Soutbampton beute früh mit 360 Paffagieren für Bremen. Der Dawpfer „Weser traf gestern Nachmittag in Lissabon ein und fuhr beute nah Brasilien weiter. Der Dampfer „Karlsruhe“ passirte, von Baltimore kommend, gestern Dover. Der Dampfer „Nürnberg“ traf auf der Reise nah Australien gestern in Aden ein. Der Dampfer „Preußen“, nach Ost-Asien bestimmt, fam beute in Genua an. :

Triest, 6, Juli. (W. T. B) Der Lloyddampfer „Esvero“ ift, von Konstantinopel kommend, gestern bier cin- getroffen. - :

Soudon, 6 Jult (W. T. B) Der Castle-Dampfer „Grantully Castle“ if am Sonnabend auf der Heimreise von Southampton abgegangen. Der Castle-Dampfer „Meth- ven Castle“ ift heute auf der Ausreise îin Capetown an- gekommen.

Theater und Musik.

Im Lessing- Theater werden durch das Opern-Ensemble nur noch fieben Aufführungen von „Cavalleria rusticana“ zur Darstellung gelangen ; abwechselnd werden die Opern „Der Barbier von Bagdad“ und Die drei Pintos“ damit verbunden, fo daß nur noch Doppelvorstellungen stattfinden. In_der morgigen Aufführung von „Cayalleria rusticana“ fingt Antonie S&läger die Santuzza und Werner Alberti den Turiddu. Dazu „Der Barbier von Bagdad.“ :

Im Friedrib-Wilhelmstädtishen Theater bleibt der neu einftudirte „Orpheus in der Unterwelt*“ dauernd auf dem Spiel- plan der laufenden Woche. : S

Heinrih Bôtel seßt am Donnerstag sein Gastspiel an der Kroll’ schen Oper als Lyonel in Flotow's „Martha“ fort, wäh- rend Fr. Ernestine Heink an diesem Abend die Narcy, Frl. Schatcko die Lady und Hr. Riehmann den Plumket singt. Morgen findet die erste Wiederholung der anmuthigen kleinen Opern „Abu Hafsan“ pon Weber und „Urlaub rah dem Zapfenstreih“ vcn L fenbach statt.

Mannigfaltiges.

Im städtischen Obdach befanden sch am 1. Juni d. I. 67 Familien mit 270 Personen, darunter 17 Säualinge, und 40 e.n- zelne Personen. Am 1. Iuli war der Bestand 129 Familien mit 909 Personen, darunter 27 Säuglinge, und 60 einzelne n grn Das Asyl für nä@tlihe Obdachlose daselbst benußten im Laufe des Monats Juni 16 128 Personen, und zwar 15 176 Männer und 952 Frauen. Von diesen Personen wurden 4 dem Krankenhause Friedrihs- bain, 41 dem Krankenhause Moabit, 11 der Charité überwiesen, 518 der Polizei vorgeführt.

Memel, 6. Juli. Die Theilnehmer an dem bier gefeierten

17 preußishen Provinzial-Sängerfest fandten laut Meldung

des ,„W. T B.“ beutean Seine Majestät den Kaiser na London

N ck uad - Telegramm. Das Fest nahm einen glänzenden erlauf.

Langensalza, 1. Iuli. Bei Langensalza ist, nach einer Mittheilung der „Magdb. Ztg.“, jeßt auf dem südli von der Stadt belegenen „langen Högke* (auf der Stelle, auf welcher Oberst- Lieutenant des Barres, Commandeur des 1, Bataillons des 2. Shlesishen Grenadier-Regiments Nr. 11, auf dem Rückzuge der preußischen Truppen nach der Swhlacht bei Langensalza mit seinem aus Mannschaften des 11. Regiments, des Ersatgzbataillon-Regiments Nr. 71 und des Landwehr-Regiments Nr. 20 gebildeten Carré einen dreifahen Reitersturm eine zweimalige Attacke der bannöverschen Garde-Kürassiere und einen Angriff der Cambridge-Dragoner fiegreich bestand) ein Fels8block erricktet, welher eine bronzere Denktafel mit der Inschrift trägt: „Hier stand das Carré des Barres. Ein Fels. 27. Juni 1866.“

Oschaß. Der „N. A. Z.“ wird geshrieben: Im Verlaufe des Gewitters vom 1. d. M. war unweit unserer Stadt auf der rechten Seite der Chaussee nach Zöschau ein wunderbares Luftgebilde (Fata Morgana) fichtbar; am S{önsten war es 8 Uhr 5 Min. Abends, Am Horizont shien ein herrlihes Gebirge, dessen Höbepunkte dur eine mit Bäumen beseßte Chaussee verbunden waren, hingezaubeit zu sein. Die Bäume, von tenen etwa zwanzig sihtbar waren, hoben si durch ihre Stämme und verschiedenartige Wipfelbiidung deutlich vom Aether ab, Die Chaussee felbst, sowie der eine Felsen, welch?r dem Königstein in der sächsischen Schweiz sehr ähnelte, waren nament- lih sehr scharf begrenzt.

Weimar, 1. Juli, Einen sebr günstigen Verlauf nabm die auf den 28. v. M., Nahmittags 3 Uhr, nah den Geselishaftsräurzen der „Erholung“ einberufene I]. ordentliche Hauptversammlung des „Vereins für Massenverbreitung guter Schriften“, welche von zahlreihen Hauptvorstandsmitgliedern, einer Anzahl Vertreter

auswärtiger Zweigvereine (Köln, Magdeburg, Dreêden 2c.), sowie ein- heimischen Vereinemitgliedern besucht war. Sie lieferte den erfreulihften Beweis, daß der Verein seine Kinderkrankheit nun glücklih überstanden bat und das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit zurückzukehren beginnt; nur ift an Stelle der anfänglichen, etwas übereifrigen Be- geisterung beute das ruhigere Maß einer klaren Erwägung und prak- tisch wirfsamen Gestaltung der Vereinsidee getreten. Der sehr umfänglide und eingehende FJahbresberißt (welher im Druck ersckeinen soll) fonstatirt Beziehungen zu Oesterreich und zur deutschen und französishen Schweiz, nah Amerika end dem wesiliden Rufland sowie eine über ganz Deutsbland si er- streckerde Wirksamkeit. Der Verein bleibt nad wie vor fest ent- (loffen, allen religiösen oder politis{en Parteibestrebungen si ftreng fernzuhalten; er steht beute in den besten, freundshaftlihsten Be- ziebungen zu den sogenannten Volk: bildungêvereinen und gebt jetzt Hand in Hand mit dem Kolportage-Fach-Bucbkandel; weit entfernt, nur ein „Na%drudck-Verein“ sein zu wollen, ist er vielmehr aufs Angelegentlihfie beftrebt, auch die zeitgenöfsis@e Prodbuktion lebender Striftsteller zu feinen Bestrebungen heranzuziehen. Im verflofsenen Gescäftejabr Hat er eine eigene „S(riften-Vertriebs-Anfstalt“ erri6tet und Bebufs Auêwahl von zum Vereinszweck geeigneten Striften einen besonderen literarishen Aus\{chuß eingesetzt. Galt das Gescbäftéjahr 1850 noch der Einführung des Unter- nehmens unter feinen zablreihen Freunden, so soll nunmehr die eigentlice Vereinsaufgabe, die Massenverbreitung in fteter Ver- bindung mit dem zünftigen Buchhandel auf dem Wege der Kolportage, wit aller Enerzie in Angriff genommen werden Die Einnabmen des Vereins betrugen 484705 # gegen 35771 4 an Ausgaben; an manhen Posten konnten Ersparungen gegen das Vorjahr eintreten, einen Aufwand von über 22000 Æ nahm dagegen die Einrichtung der S{riften-Vertriebs-Arstalt für si in Anspru. Leßtere arbeitete zwar für diesmal noch mit einem Zuschuß; sie fabrizirt aber wenigstens nit theurer (wie man so oft wissen wollte) a!s sie verkauft, und es ift nit nur das ernfsteste Bestreben der der- zeitigen Geschäftsleitung, es besteht au die begründete Hoffnung, tas Unternehmen in absebhbarer Zeit (womöglich hon im nächsten Jahre) aus dim St&riften-Vert:ieb selbst ertragfäbig zu mahen. Es sind bis zum 1. Januar dieses Jahres 251552 Hefte gegen feste Be- zahlung, 779555 Hefte gratis, 810 Halbjahrbüber und 1317 Mark- bände, bis 1. Juni dagegen im Ganzen 9505657 Einzel-Hefte, 1259 Halbjahrbüder und 3361 Markbände ausgegeben worden, Der Mitaliederstard belief sich am 1, Januar dieses Jahres auf 4763, ist aber bis zum Tage der Hauptversammlung unaufhörlihß und trcß man@erlei Abgängen bis auf 5535 gestiegen, ebenso die Zahl der Zweigvereine von 26 auf 32, die der Vertretungen von 46 auf 72 angewa@scen. Alle Gerüchte von finanziellen Krisen im Schooße des Vereins und dem völligen Mißerfolg des Unter-

nehmens find fonaw binfällig; die von den Recnunzs-Revisoren nah _

den Büchern und Belägen geprüften bezw. für rihtig befundenen Kassinabs{blüfse und Rehnungsaufstellungen, welche der Versammlung im Abdruck vorlagen, wurden obendrein von tiefer gutgehtißen, die Herren Rehnungs-Revisoren des Vorjahres, sowie die satzungëgemäß ausscheidenden Mitglieder des Hauptrorstandes aufs Neue wieder- gewählt. Gegenstand der übrigen Tagesordnung bildeten Anträge auf S DEnaa, welche außer einer durcgreifenden redaftio- nellen Vereinfatung hbauptsächlich 1) die Entfernung bisher noch übrig gebliebener bzw. zu tilgen übersehener Bestimmungen des alten Statuts, d. b. Reste des âäiteren Geschäftéprinzips, 2) die Einräumung größerer Rebte und Freiheiten an die Zweig- vereine und 3) eine sinngemäßere Fassung der Bestimmungen über Auswahl der Sch@riften bezweckten. Endlih wurde noch das zwei Tage vorber gefällte Urtheil des Preisgerihts in Saten des unterm 15. Juli vorigen Jahres erlassenen, mit dem 31, De- zember abgeschlofsenen Preisausschreibens des Vereins zur öffentli*en Kenntniß gebracht, worauf die Versammlung mit warmem, aus der Mitte der Anwesenden heraus zum Ausë- druck gebrahtem Danke an die bei der Geschäftsleitung betheiligten Herren geschlossen wurde. Das Preiszeriht bazt das Urtheil dabin gesprochen , daß unter den 83 dem Verein zugegangenen Einsendungen die Erzählung „Der Puppenspieler* m t dem ausgeseßten Preise vo1 1000 Æ bedat worten ift, als ein Werk, welckches zwar in Bezug auf den Umfang den dortscits gestellten Anforderungen nit ganz entsprach, aber doch birsihtlih scines literari!{en Werths und seiner poetishen Eigenart, auch im Sinne jener Vereinsbestrebungen, selbst unter denen, welche den geforderten Umfang gehabt bâtten, so wesentli hervorragte, daß dem Preisgeriht cin Absteben von den si selbst gesetzten Bedin- gungen durchaus gerech!tfertigt er|chien. Die Oeffnung des Umschlages mit dem gleihlautenden Verkwort: „Das Niederträchtige ist das Mätige (Goethe)“ ergab als den Verfasser Hrn. C. Sgultes, Hof-Theater: Direktor a. D. und Striftsteller, z. Z. in Hannover. Die mit dem Preise niht bedahten Arbeiten können spätestens bis zum 15. August cr. unter genauer Angabe des Merkwortes und Titels der betr. Erzählung ohne Narnennennurg eingefordert werden; was bis dabin nicht zurüdckverlangt worden ist, wird nah Otffnung des Umschlages von Vereins wegen an den darin bezeihneten Verfafser zurüdcgestellt werden. Ein an den boben Protekior des Vereins, den Großherzog von SawGhsen-Weimar, abgesandtes Be- arüßungs-Telegramm fand hbuldvollfte Erwiderung mit herzlihen Segenswünschen für den Verein und sein weiteres Gedeihen.

Wien, 6. Jali, An vielen Punkten Bosniens und der Her- zegowina wurde, wie „W. T. B.* meldet, am 4. d. M. um 115 Ubr Nadts ein starkes, fünf Sekunden anhbaltendes, von unter- R Rollen begleitetes Erdbeben von Südwest nah Nordost verspürt.

London, 6. Juli. Das „R. B.“ meldet aus Sydney von heute, auf dem von einer Reise nah den Südsee-Inseln dorthin zurüdck- gekehrten englischben Kreuzer „Cordelia“* seien, während die Mannschaft am 29. Juni Stießübungen mit einer 6 cm Kanone ausführte, bei dem siebenten Shuß der Verschlußkolben und das Geschüß in tausend Stücke geborsten. Zwei Offiziere und drei Matrosen seien sofort todt geblieben, ein Matrose bald darauf seinen Wunden erlegen ; zwei Seekadetten und zehn Matrosen sollen verwundet sein. Die Ursache der Explosion ist nit bekannt.

London, 7. Juli. Nath einer Lloyd-Depeshe aus Graves8 end stieß der Dampfer „Kinloh* aus Glasgow, von Zebu (Phi- lippinen) kommend, in der leßten Nacht um 2 Uhr 30 Minuten drei Meilen von Dover auf den Dampfer „Dunbolme“, aus W eft- bartlepool und na Rio de Janeiro bestimmt. Der Damvfer „Dunholme* sank innerhalb zehn Minuten ; siebzehn Leute von der Bemannung werden vermißt. Die übrige Mannschaft wurde vom „Kinloch“ an Bord genommen und in Graves8end gelandet.

New-York, 6. Juli. Ein furch{tbarer Wirbel sturm wüthete nah einer Mittheilung des „W. T. B.* beute Morgen in Baton- rouge in Louisiana und zerstörte mebrere Häuser, darunter die Regierung8gebäude. Die Mauern des Strafgefängnisses stürzten ein wobei eine größere Arzahl von Strafgefangenen das Leben einbüßte. Bisher sind aht Todte und attundzwanzig Verwundete unter den Trümmern bervorgezogen worden,

© Nach Shluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Windsor, 7. Zuli. (W. T. B.) Seine Majestät der Kaiser nahm heute Vormittag mit Jhrer Majestät der Königin gemeinsam das Frühstück ein und begab Sih darauf in Begleitung des Prinzen von Wales, des Herzogs von Connaught und anderer Mitglieder der Königlihen Familie zu Wagen nah dem Park, um einer unter Musikbegleitung von 46 Mann der König- lichen Garde ausgeführten Reiterquadrille beizuwohnen. Seine Majestät der Kaiser wird später nah Cumberland Lodge fahren, um an dem von dem Prinzen und der Prin- zessin Christian gegebenen Lunch theilzunehmen. :

bing, 7. Juli. (W. T. B). Der Finanz-Minister Dr, Miquel und der Handels-Minister Freiherr von Berlepsch sind in Begleitung des Regierungs-Präsidenten von Holwede heute Vormittag von Dos hier ein- getroffen und begaben sich sofort vom Bahnhof aus mit dem Ober - Bürgermeister Elditt, dem andrath Etdorf und dem Vorsteher der Kaufmannschaft Kom- merzien-Rath Peters zur Besichtigung der Messingwerke von F. Räuber und der Schichau'shen Werft. Hierauf unternahmen die Minister mittels Dampfers eine Fahrt nach den Hafenanlagen. Nachmittags werden andere größere Etablissements besichtigt. Nach dem Diner werden Be- rathungen stattfinden; Abends erfolgt dann die Weiterreise nah Königsberg. :

Wien, 7. Juli. (W. T. B.) Der Oberste Sanitäts- rath nahm von den von der türkishen Regierung und dem Sanitätsrath in Alexandrien zur Verhütung der Einschleppung der Cholera aus Ostindien, Abessynien, Massovah und besonders Aleppo getroffenen Maß- nahmen Kenntniß und erklärte eine aufmerksame Beobachtung des weiteren Verlaufs der Epidemie Behufs rechtzeitiger Vor- kehrungen im Jnlande für nothwendig.

Paris, 7. Juli. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer nahm in ihrer heutigen Morgensitßung die Zollsäße auf eine große Reihe von Artikeln an, darunter namentli auf Papiere, Lederarbeiten, auf Arbeiten in werthvollen Metallen, soweit dieselben niht in die Uhrmagerei fallen, auf Triebmaschinen, wissenschaftlihe Apparate und auf Spielsachen.

St. Petersburg, 7. Juli. (W. T. B.) Nath einer

teldung der „Nowoje Wremja“ werden in diesem Jahre

größere Truppenmanöver im Beßarabischen Gou- vernement stattfinden. Die Uebungen, an welchen hoch- gestellte Persönli&keiten Theil nehmen dürften, sollen ih auf eine Dauer von zwei Wochen erstrecken.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

C

Wetterberiht vom 7. Juli, Morgens 8 Uhr.

etwa 745 mm.

Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim.

[Sj Go

Mullaghmore| 75€ Aberdeen .,| 746 | Ghristiansund| 752 |SSO Kopenhagen . | 753 |SO Stockholm . | 756 |

[NNW d|bedeckt S 2/halh bed. l1ibalb bed. | 3\bededckt ftill|wolkig 2'halb bed.

Uebersicht der Witterung. Mit Ausnahme y _ = | ift der Lufdruck ein niedriger, Der größte, westlichere Theil Europas steht unter dem Einfluß eines über der westlichen Nordsee lagernden Minimums von

starke westlihe Winde, über Westdeutschland mäßige bis frishe südwestlihe Winde, vorwiegend trübes Wetter und sehr starke Regenfälle herbei. Im Osten Deutschlands ift das Wetter noch vielfa heiter bei s{chwacher südliher Luftströmung. temperaturen liegen über Deutschland ziemlich nabe | 41. Male: Tricoche und Cacolet. der normalen; ftellenweise traten Gewoiiter auf.

Daëéselbe führt über dem Kanal Abends bei

Die Morgen- | Belle-Alliance-Theater.

Deutshe Seewarte. | E. Niet.)

2 bedeckt

aranda . | 761 |O etersburg . | 757 |ONO j | 1 bededckt

Vorau, | TOC /NNO

Cork, Queens- | | A town . ..| 755 |WNW ö wolkig Cherbourg . | 760 |WSW 4 bedeckt Per [100 (G 4 halb bed. ylt 752 |WSW 3 bedeckt 753 |SSW 2 bedeck11) 755 |SSO 4 halb bed. | 757 |SSO 1 wolkenlos | |

757 |\WNW 1 halb bed.

el Paris... | 760 |WSW 2wolkenlos Münster. .. | 755 |WSW 5 bedeckt Karlsruhe . . | 758 |SW 5 bededckt2) Wiesbaden . | 757 |SW 4\bededckt München 761 SW 5|wolkig Chemniy .. | 756 |SSO 1hbedeckt Berlin. . .. | 755 |S 4\wolkig E [00 sttill|wolkenlos Breslau... | 759 |SW 1\wolkenlos Ile d'Aix . . | 760 |WNW 4Abbedeckt Nizza .…... | 760 |SW 1\wolfi et «(100 [D 1/halb Tb:

Swinemünde

Hamburg Neufahrwafser|

Memel .… . Donnerstag:

stellung 74 Uhr.

1) Nachts starker Regen. 2) Gestern Regen.

Theater-Anzeigen. Tessing-Theater. Artiftishe Direktion: Angelo

Neumann. Mittwoch: Cavalleria rusticana. Vorher: Der Barbier von Bagdad. (Antonie Schläger : Santuzza.) Anfang 7 Uhr.

Vorher: Die drei Pinutos.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Mittwoch: Orpheus in der Unterwelt. Burleske in 4 Bildern. Mußk von I. Offenbach.

Im prachtvollen Park: Großes Doppel-Concert. Auftreten von Gesangs- und Instrumentalkünstlern. Anfang des Concerts 6 Uhr. Anfang der Vor-

Donnerstag: Orpheus in der Unterwelt.

blifsements.

Cavalleria (

Anfang 7 Uhr, | i. d. Josefstadt. F. Wimmer.

74 Ub

er Kroll's Theater. Mittwoch: Abu Hassan. des Südwestens und Lapplands | Darauf: Urlaub nah dem Zapfeustreich. 7 : i :

Donnerstag : Gastspiel des Hrn. Heinri Bötel | Verlobt: Frl, Luise voz Richter mit Hrn. Ritter- und Auftreten von Fr. Ernestine Heink. Martha. Täglich: ¿Sees S K Ie, rillanter elektrischer eleahtung lit: Hr. Ri T todt : dedselben. Anfang dL, der Voettellang 7 Uke, Verehelicht: Hr. Rittmeister Friedri Frhr. von

5 Aufzügen vvn Meilhac und Halevy. (Regie:

Im prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor- i nehmftes und großartigstes Sommer-Etablifsemen!1 Do clben Auft ten sämmtlicher Spezialität

oppel-Concert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten. j É Srillante Illumination des ganzen Garten - Eta- | Veftorben: Hr. Richard von Rathenow (Plänitz

Großes Volksfest.

Anfang des Concerts 6 Uhr. Anfang des Theaters 74 Uhr.

Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: Ensemble-

| Gaftspiel der Wiener vom K. K. priv. Lens E Zum 8. Male: Die Gigerln ; von Wien. haue mit Gesang in 4 Akten von | Derlin: usik von Carl Kleiber.

r. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Familien-Nachrichten.

gutsbsiter Franz von Gladif} (Gr. Rosainen— KI. Oßnig).

Fritsch mi: Emily Frein van der Hoop (Kassel). Hr. Rittergutsbesiger Oscar Meblhausen mit Frl. Aana Koegel (Eihwerder—Lüdersdorf).

Mittwohß: Zum | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.-Lieut. von

Poffe in Knobelédorf (Biebrih). Hrn. Regierungs- Assessor von Kruse (Darkehmen). Hrn. Lieut. von Wiitersbeim (Posen). —= Hrn. Amterichter Mitßschke (Dingelftädt i. Eisfeld) Eine

Tochter: Hrn. Major NRoedenbeck (Saar- Großes brüder).

b. Neustadt a. d. Dosse). Fr. Prediger Agnes Kristin, geb. Bitborn (Breslau). Hr. Professor Auzust Haupt (Berlin).

Theater Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Anfang Verlag der Expedition (I. V.: Heidri).

Druck der NorddeutschWen Buchdruckerei und Verlag3- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

zettel.

Urania, Anftalt für volksthümliche Naturkunde

Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof) s: / ; Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglih Vorftellung im sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent-

wissenshaftliGen Theater. Näheres die Anschlag

Sechs Beilagen (eins{chließlih Börsen - Beilage), lichen Auzeigers (Kommanditgesellschafteu auf

Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 29, Funi bis 4, Juli 1891.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 157.

Königreich Preußen.

Einkommensteuergesetz. Vom 24. Juni 1891.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, für den Umfang derselben, mit Ausschluß der Hohen- zollernshen Lande und der Jnsel Helgoland, was folgt: I. Steuerpflicht. 1) Subjektive Steuerpflicht. S L

Einkommensteuerpflichtig sind:

1) die Preußischen Staatsangehörigen, mit Ausnahme derjenigen, i E S

a. welche, ohne in Preußen einen Wohnsiß (8. 1 Absagz 2 des Reichsgeseßes wegen Beseitigung der Doppel- besteuerung vom 13. Mai 1870, B. G. B. S. 119) zu haben, in einem anderen Bundesstaate oder in einem Deutschen Schußzgebiete wohnen oder sih auf- halten;

. welche neben einem Wohnsiß in Preußen in einem anderen Bundesstaate oder in einem Deutschen Schuß- geei ihren dienstlihen Wohnfig (8.2 Absaß3 a. a. O.) haben ;

. welche, ohne in Preußen cinen Wohnsiß zu haben, seit mehr als zwei Jahren sih im Auslande dauernd aufhalten.

Auf Reichs- und Staatsbeamte, welhe im Aus- lande thren dienstlihen Wohnsiß haben und dort zu entsprechenden direften Staatssteuern niht herange- zogen werden, findet die Ausnahme unter c keine Anwendung;

2) diejenigen Angehörigen anderer Bundesstaaten,

a. welche, ohne in ihrem Heimathsstaate einen Wohnsiß zu haben, in Preußen wohnen oder, ohne im Deutschen Reiche einen Wohnsiß zu haben, sich in Preußen aufhalten;

b. welhe in Preußen ihren dienstlihen Wohnsiß (8. 2 Absatz 3 a. a. O.) haben;

3) diejenigen Ausländer, welche in Preußen einen Wohnsiß haben oder si daselbst des Erwerbes wegen oder länger als ein Jahr aufhalten ;

4) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellshaften auf Aktien und Berggewerkschaften, welche in Preußen einen Sit haben, sowie diejenigen eingetragenen Genossenschaften, deren Geschäfts- betrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeßt;

5) Konsumvereine mit offenem Laden, sofern dieselben die Rechte juristisher Personen haben.

5

Je Ge

Ohne Nücksiht auf Staatsangchörigkeit, Wohnsiß oder Aufenthalt unterliegen der Einkommensteuer alle Personen mit dem Einkommen

a. aus den von der Preußischen Staatskasse gezahlten Besoldungen, Pensionen und Wartegeldern;

b. aus Preußishem Grundbesiß und aus Preußischen Gewerbe- oder Handelsanlagen oder sonstigen gewerb- lihen Betriebsstätten.

Die Bestimmung zu b findet auch auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellshaften auf Aktien, Berggewerkschaften und die im §. 1 Nr. 4 und s bezeichneten eingetragenen Genofsenschaften Anwendung.

Q S

Vor der Einkommensteuer sind befreit :

1) die Mitglieder des Königlichen Hauses und des Hohen- zollernshen Fürstenhauses; ; :

2) die Mitglieder des vormaligen Hannoverschen Königs- hauses, des vormaligen Kurhessishen und des vormaligen Herzoglich Nassauischen Fürstenhauses;

3) die bei dem Kaijer und Könige beglaubigten Vertreter fremder Mächte und die Bevollmächtigten anderer Bundes- staaten zum Bundesrathe, die ihnen zugewiesenen Beamten, sowie die in ihren und ihrer Beamten Diensten stehenden Personen, soweit sie Ausländer sind;

4) diejenigen Personen, denen sonst nah völkerrehtlihen Grundsäßen oder nah besonderen, mit anderen Staaten ge- troffenen Vereinbarungen ein Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer zukommt.

Die Befreiungen zu Nr. 3 und 4 erstrecken sih niht auf das nach §8. 2 steuerpflihtige Einkommen und bleiben in den- jenigen Fällen ausgeschlossen, in welchen in den betreffenden Staaten Gegenseitigkeit nicht gewährt wird.

1

De Le

Die Häupter und Mitglieder der Familien vormals un- mittelbarer Deutscher Reichsstände, welchen das Recht der Be- freiung von ordentlichen Personalsteuern zusteht, werden zu der Einkommensteuer von dem Zeitpunkte ab herangezogen, in welchem durch besonderes Gesecß die Entschädigung für die auf- zuhebende Befreiung von der Einkommensteuer geregelt sein wird.

2) Objektive Steuerpflicht. A. Allgemeine Grundsägze. O 8. 5.

Die Steuerpflicht beginnt mit einem Einkommen von mehr

als 900 M L G 6:

Von der Besteuerung sind ausgeshlo}en:

__ 1) das Einkommen aus den in anderen Deutschen Bundes- staaten oder in einem Deutschen Schußgebiete belegenen Grund- stücken, den E betriebenen Gewerben, sowie aus Be- foldungen, Pensionen und Wartegeldern, welche Deutsche Militärpersonen und Civilbeamte, sowie deren Hinterbliebene aus der Kasse eines anderen Bundesstaates beziehen (8. 4 des Geseßes vom 13. Mai 1870, B. G. B. S. 119)

2) das Einkommen der nah §8. 1 Nr. 3 steuerpflichtigen Ausländer aus ausländishem Grundbesig oder Gewerbebetrieb, E dieselben nicht des Erwerbes wegen in Preußen einen

ohnsig haben oder si daselbst aufhalten;

.

Berlin, Dienstag, den 7. Juli

3) das Militäreinkommen der Personen des Unteroffizier- und Gemeinenstandes, sowie während der Zugehörigkeit zu einem in der Kriegsformation befindlichen Theile des Heeres oder der Marine das Militäreinkommen aller Angehörigen des aktiven Heeres und der aktiven Marine;

4) der das perfönliche pensionsberehtigende Gehalt über- steigende Theil des dienstlihen Einkommens derjenigen Staats- und Reichsbeamten und Offiziere, welche ihren dienstlichen Wohnsiß im Auslande haben. Sofern dieselben im Auslande zu entsprehenden direkten Staatssteuern herangezogen werden, bleibt auch das persönliche pensionsberehtigende Gehalt frei; 95) die auf Grund gesezliher Vorschrift den Kriegs- invaliden gewährten Pensionserhöhungen und Verstümmelungs- zuragen, jowie die mit Kriegsdekorationen verbundenen Ehren- 1oide.

E

Als Einkommen gelten die gesammten Jahrescinkünfte der Steuerpflichtigen in Geld und Geldeswerth aus :

1) Kapitalvermögen,

2) Grundvermögen, Pahtungen und Miethen, einschließli des Miethswerthes der Wohnung im eigenen Hause,

3) Handel und Gewerbe einshließlich des Bergbaues,

_ 4) Gewinn bringender Beschäftigung, sowie aus Rechten auf periodishe Hebungen und Vortheile irgend welcher Art, soweit diese Einkünfte nicht schon unter Nr. 1 bis 3 begriffen sind.

S. 8.

Außerordentliche Einnahmen aus Erbschaften, Schenkungen, Lebensversicherungen, aus dem nicht gewerbsmäßig oder zu Spekulationszwecken unternommenen Verkauf von Grundstücken und ähnliche Erwerbungen gelten niht als steuerpflihtiges Einkommen, sondern als Vermehrung des Stammvermögens und fommen ebenso wie Verminderungen des Stammvermögens nur insofern in Betracht, als die Erträge des Leßteren dadurch vermehrt oder vermindert werden.

[4 De .

T. Von dem Einkommen (8. 7) sind in Abzug zu bringen :

1) die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens verwendeten Ausgaben, einschließlich auch N unter den Kommunalabgaben begriffenen Deich- asten ;

2) die von den Steuerpflichtigen zu zahlenden-Schulden- zinsen und Renten, soweit dieselben niht auf Ein- nahmequellen haften, welhe bei der Veranlagung außer Betracht zu lassen sind (§8. 6 Nr. 1 und 2).

Erstreckt sich die Besteuerung lediglih auf das im S. 2 bezeihnete Einkommen, so sind nur die Zinsen solcher Schulden abzugsfähig, welhe auf den in- ländischen Einkommensquellen haften oder für deren Erwerb aufgenommen sind;

î die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden dauernden Lasten ; die von dem Grundeigenthume, dem Bergbau und dem Gewerbebetriebe zu entrichtenden direkten Staats- steuern, sowie solche indirekte Abgaben, welche zu den Geschäftsunkosten zu rechnen sind; die gm REn jährlihen Absezgungen für Ab- nußung von Gebäuden, Maschinen, Betriebsgeräth- schaften u. s. w., soweit solche niht bereits unter den BVetriebsausgaben verrechnet sind; die von den Steuerpflichtigen gesez- oder vertrags- mäßig zu entrichtenden Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Alters- und Juvalidenversicherungs-, Wittwen-, Waisen- und Penjionskafsen ;

Versicherungsprämien, welche für Versicherung des Steuerpflichtigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt werden, soweit dieselben den Betrag von 600 E Jjährlih niht übersteigen.

Nicht abzugsfähig sind dagegen insbesondere : Verwendungen zur Verbesserung und Vermehrun; des Vermögens, zu Geschäftserweiterungen, Kapital: anlagen oder Kapitalabtragungen, welche nit ledig- lih als dur eine gute Wirthschaft gebotene und aus den Betriebseinnahmen zu deckende Ausgaben anzusehen sind;

) die zur Bestreitung des Haushalts der Steuer- pflihtigen und zum Unterhalte ihrer Angehörigen gemachten Ausgaben, einschließlich des Geldwerthes der zu diesen Zwecken verbrauchten Erzeugnisse und Waaren des eigenen landwirthschaftlihen oder ge- werblichen Betriebes.

Q. 10;

Feststehende Einnahmen sind nah ihrem Betrage für das Steuerjahr, ihrem Betrage nah unbestimmte oder s{hwankende Einnahmen, sowie das steuerpflihtige Einkommen der Aktien- esellshaften u. \. w. (§. 16) nah dem Durchschnitte der drei fee Veranlagung unmittelbar vorangegangenen Jahre, jedoch bei der nah diesem Geseze stattfindenden erstmaligen Veran- lagung nah dem Durchschnitte zweier Jahre zu berechnen.

Wenn Einnahmen der leßtgedahten Art noch nicht so lange bestehen, so sind sie nah dem Durchschnitte des Zeit- raumes ihres Bestehens, nöthigenfalls nah dem muthmaß- lichen Jahresertrage in Ansaß zu bringen.

Die gleichen Grundsäße gelten für die Berehnung der abzugsfähigen Ausgaben.

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Deus der Steuerveranlagung ist dem Einkommen des aushaltungsvorstandes das Einkommen der Angehörigen der aushaltung zuzurehnen. J

Personen, welche mit Gehalt oder Lohn zu Dienstleistungen angenommen sind, sowie Kostgänger, Untermiether und Schlaf- sellértüleihet werden niht zu den Angehörigen einer Haus- haltung gezählt.

Selbständig zu Ce sind:

1) Ehefrauen, wenn sie dauernd von dem Ehemanne getrennt leben ; :

2) Kinder und andere Angehörige der Haushaltung, wenn sie ein der Verfügung des Haushaltungsvorstandes nicht unter- liegendes Einkommen aus eigenem erb mit Ausschluß der Beihülfe in dem Geschäft des Haushaltungsvorstandes oder aus anderen Quellen beziehen.

1895,

Auf die lediglich nach §. 2 dieses Geseßzes zu veranlagen- den Steuerpflichtigen finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung.

B, Besondere Vorschriften. a, Einkommen aus Kapitalvermögen. Q. L,

Als Einkommen aus Kapitalvermögen gelten: Zinsen, Renten und geldwerthe Vortheile aus Kapitalforderungen jeder Art, soweit )olhe Bezüge nicht bei Landwirthschaft-, Handel- und Gewerbetreibenden Behufs - Ausmittelung des steuer- pflichtigen Einfommens aus Grundvermögen, Pachtungen, Handel oder Gewerbe (88. 13, 14) als Theile des Geschäfts- ertrages in Rechnung zu bringen sind.

Mit dieser Maßgabe gelten als Einkommen aus Kapital- vermögen insbesondere :

a, Zinsen aus Anleihen und sonstigen verzinslichen Kapitalforderungen sowie aus verzinslih gewordenen Zins- und anderen Ausständen: |

b, Dividenden und Zinsen, Ausbeuten und sonstige Ge- winnantheile von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellshaften auf Aktien, Gewerkschaften, Erwerbs- und Wirthschaftsgenosjen- schaften und von einer stillen Gesellschaft (Art. 250 folg. des Handelsgesezbuchs);

G. Zinsen, welche in unverzinslihen Kapitalforderungen, bei denen ein höheres als das ursprünglich gegebene Kapital zurücgewährt wird, einbegriffen sind;

d. vereinnahmte Gewinne aus der zu Spekulationszwecken unternommenen Veräußerung von Werthpapieren, Forderungen, Renten u. \. w., abzüglih etwaiger Verluste bei derartigen Geschäften.

b. Einkommen aus Grundvermögen. 8. 13.

Das Einkommen aus Grundvermögen umfaßt die Erträge sämmtlicher Grundstücke, welhe dem Steuerpflichtigen eigen- thümlih gehören oder aus denen ihm in Folge von Berechti- gungen irgend welcher Art ein Einkommen zufließt.

Von Grundstücken, welche verpachtet oder vermiethet sind,

ist der Pacht- oder Miethszins, einerseits unter Hinzurehnung

der dem Pächter bezw. Miether obliegenden Natural - und sonstigen Nebenleistungen sowie der dem Vervächter bezw. Ver- miether vorbehaltenen Nutzungen, „andererseits unter Abrech- nung der dem Leßteren verbliebenen abzugsfähigen Lasten, als Einkommen zu berechnen.

Für nit vermiethete , sondern von dem Eigenthümer bezw. Nuznießer selbst bewohnte oder sonst benußte Gebäude ist das Einkommen nah dem Micthswerthe zu bemessen; außer Ansaz bleibt der Miethswerth solcher von dem Eigenthümer bezw. Nuznießer zu seinem landwirthschaftlihen oder gewerb- lichen Betriebe benußten Gebäude oder Gebäudetheile, deren Nußungswerth in dem Einkommen aus Landwirthschafts- oder Gewerbebetrieb enthalten ift.

Bei Schäßung des Einkommens aus niht verpachteten Besißungen ist der durch die eigene Bewirthschaftung er- zielte Reinertrag zu Grunde zu e Die Veranlagung solcher Betriebe, bei welchen die Erträgnisse der Substanz des Bodens entnommen werden, sowie die Veranlagung ländlicher Fabrikationszweige erfolgen nah den Grundsäßen des 8. 14, soweit diese Betriebe und Fabrikationszweige nicht bei der Er- tragsermittelung des Hauptbetriebes, zu welchem sie gehören, berücksiçhtigt werden.

Der Gewinn beim pachtweisen Betriebe der Landwirth- schaft ist in gleicher Weise zu veranschlagen, wie beim Betriebe auf eigenen Grundstücken, unter Hinzurehnung des Mieths- werths der mitverpachteten Wohnung. :

Der Pachtzins einschließlich des Werths der etwa dem Pächter obliegenden Natural- und sonstigen Nebenleistungen ist davon in Abzug zu bringen.

c. Einkommen aus Handel und Gewerbe ein-

\hließlich des Bergbaues. S: 14

Das Einkommen aus Handel und Gewerbe einschließlih des Bergbaues besteht in dem in Gemäßheit der allgemeinen Grundsäße (§8, 6—11) ermittelten Geschäftsgewinne. Mit dieser Maßgabe ist der Reingewinn aus dem Handel und Ge» werbebetriebe nah den Grundsäßen zu berechnen, wie solche für die Inventur und Bilanz durch das Allgemeine Deutsche Handelsgesezbuch vorgeschrieben sind und sonst dem Gebrauche eines ordentlichen Kaufmannes entsprehen. Jnsbesondere gilt dieses einerseits von dem Zuwachs des Anlagekapitals und andererseits von den regelmäßigen jährlichen Äbschreibungen, welche einer angemessenen Berücksichtigung der Werthvermin- derung entsprechen.

Im ae a für die Berehnung und Schäßung des Einkommens aus Gewerbe und Handel Folgendes:

1) Die Zinsen des im Handels- oder Gewerbebetrieb an- gelegten eigenen Kapitals des Steuerpflichtigen sind als Theile des Geschäftsgewinnes zu betrachten.

2) Der von einer niht nah §. 1 Nr. 4 und 5 steuers pflichtigen Erwerbsgesellshaft erzielte Geschäftsgewinn ist den einzelnen Theilhabern nach Maßgabe ihres Antheils anzu- rechnen.

3) Der Gewinn aus den zu Spekulationszwecken abge- shlossenen Geschäften, abzüglih etwaiger Verluste bei der- artigen Geschäften, und aus der Betheiligung an derartigen Geschäften ist auch bei solhen Steuerpflichtigen, welche nicht zu den Handel- und Gewerbetreibenden gehören, nach den für das Einkommen aus Handel und Gewerbe maßgebenden Grund- säßen zu berechnen.

d, Einkommen ausGewinn bringender Beschäftigung und aus Rechten auf periodishe Hebungen u. st. w. / S. 15.

Das Einkommen aus Gewinn bringender Beschäftigung, sowie aus Rechten auf periodishe Hebungen und Vortheile irgend welcher Art ume insbesondere den Verdienst der Arbeiter, Dienstboten und Gewerbegehülfen, die Besoldung der Militärpersonen und Beamten jeder Art, ferner den Gewinn aus schriftstellerischer, künstlerischer, E ReO unter- rihtender oder erziehender Thätigkeit, sowie Wartegelder, Pen-

sionen und sonstige fortlaufende Einnahmen, welche nit als