1891 / 173 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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für bearündet eraGtet. Nah der unter T 44 des Bundesraths- besElusses vom 27. November 1890 („Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. I.- u. A.-V.*“ 1891 Seite 19) gegebenen Bestimmung sind vorübergehende Dienstleistungen als eine die Versiherungspflicht be- gründende Beschäftigung unter Anderem dann niht anzusehen, „wenn

sie von Aufwärtern oder Aufwärterinnen und ähnlichen zu niederen hâäuslihen Diensten von kurzer Dauer an weselnden Arbeitsstellen thätigen Personen verrichtet werden“.

Bei Erlaß dieser Bestimmung ift der Bundesrath offenbar davon ausgegangen, daß einerseits die Durhführung der Versicherung bei dem bäufigen Wechsel der Arbeitsstellen Seitens der bezeichneten Per- sonen sehr erschwert sein würde, und daß andererseits die wirthshaft- lihe Stellung dieser Personen derjenigen gewisser selbftändiger Ge- werbetreibenden, wie Kofferträger, Dienftmänner 2., nabe verwandt sei. Hiernach wird die Ausnahmevorschrift des Bundesraths auf solche Personen zu beschränken sein, deren Beschäftigung bei dem einzelnen Arbeitgeber einen erheblihen Theil des Tages niht in Anspruch nimmt, die vielmehr oft an demselben Vormittage in verschiedenen Wohnungen häuslihe Dienste von kurzer Dauer verrichten. Als eine derartige Dienstleistung von kurzer Dauer kann die von Morgens 7 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauernde Hauptbeschäftigung der Klägerin niht angesehen werden. Ist aber hiernach die Versicherungs8- pfliht der Klägerin begründet, so fann dieselbe ni@t dadurch wieder beseitigt werden, daß die Klägerin während der ihr frei bleibenden Zeit bei einem zweiten Arbeitgeber vorübergehend beschäftigt worden ift.

37) In einer Nevisionsentscheidung vom 11, Juni 1891 is vom NReiché-BVersicherungsamt ausgesprochen worden, daß vorgeseßliche Zeiten bescheinigter Krankheit (§. 158 des Invaliditäts- und Alters8- versicherung8geseßes), in welhen ein Lohn oder Gehalt nit bezogen worden ist, zwar nit bei Berechnung der Wartezeit, wohl aber bei Berech- nung des durchschnittlichen Jahre8arbveitsverdienstes gemäß §. 159 a. a. O. außer Ansatz bleiben müssen. Hierzu ist Folgendes ausgeführt worden : Der Vorderrihter hat den §. 159 des Invaliditäts- und Alteréver- sicherungsgesetzes unrichtig angewendet. Nah dem Wortlaut dieser Gesetzeévorscrift und den Berathungen, welhe im Reichstage zu der- selben stattgefunden haben, unterliegt es keinem Zweifel, daß als Jahresarbeitéverdiensstt im Sinne des §. 159 a. a. O. nur der that- fählich bezogene Lohn gelten soll. Es fönnen deshalb die nz §. 158 a. a. O. auf die vorgeseßlihe Wartezeit anzurehnenden Zeiten bes \cheinigter Krankheit, in welchen ein Arbeitslohn überhaupt nicht bezogen ist, bei Berechnung des dur{scnittlißen Jahresarbeits- verdienstes niht in Betraht kommen, Auch ergiebt sich aus der Fassung des 8§. 158 a. a. O., der nur auf §8. 156 und 157, nit aber auf §, 159 a, a. O. hinweist, daß bescheinigte Krankheiten nur für die Frage, ob die allgemeinen Voraussetzungen des NRentenanspruchs vorliegen, insbesondere die vorgeseßliche Wartezeit erfüllt ist, von Erheblichkeit sind, niht aber auch bei Berehnung der Höhe der Rente in Betracht gezogen werden follen. Ueberdies giebt das Gesct keinen Anhalt dafür, in welcher Weise für die vorge])eßz- lihen Krankheitswochen ein bestimmter zifermäßiger Arbeitsverdienst berehnet werden könnte. Für die Annahme des Schiedsgerichts aber, daß im Hinblick auf §. 28 des Invaliditäts- und Altersversicherungs- gesetzes für die nachgewiesenen Krankheitszeiten ein der Lobnklasse IT entsprechender fiktiver Dur(schnittsverdienst von 1,50 Æ täglich ein- zuseten sei, fehlt es an jeder geschlien Grundlage. Vielmebr war es eine durchaus zutreffende Berehnung des durchs@nittlihen Jahres- arbeitsverdienstes, wenn die beklagte Versicherungétanstalt die Krank- heitswochen einfach außer Ansatz gelassen hat.

38) In einer Altersrentensace, in wel(er die Fesistellungen der Vorinstanzen dahin gingen, daß der Kläger während einer Anzahl von vorgeseßlichen Wochen besceinigter Krankheit Lobn oder Gehalt nit bezogen, war von ihm in der MRevisionsgegenschrist neu behauptet worden, daß sein Arbeitgeber ihm während der in die Jahre 1588 bis 1890 fallenden Krankbeitszeiten „an Lohnents{ädigung“ einen gewissen Betrag gezahlt habe. Das Reichs-Versiherungsamt hat in einer Revisionsentscheidung vom 11. Juni 1891 auf diese neu aufgestellte Behauptung nicht eingehen zu können erklärt, weil die Berücksichtigung neuer Thatsachen in der Revisionsinstanz ausges{lcssen, und das Reihs-Versiherungsamt an die thatsählihen Fefistelungen des Siedsgerihts, wele ni&t wider den klaren Inkbait der Akten ver- stoßen, gebunden sei (§. 89 des Invaliditäts- und Ultersversicherung8- gesetzes).

39) In Ucbercinstimmurg mit der Auffassung der überwiegen- den Mehrheit der Versicherungsanfstalten hat das Reichs-Berficherungs- amt unter dem 4. April 1891 vorbehaltlich einer instanziellen Entscheidung \sich dabin erklärt, daß die als Krankenpflegerinnen thätigen Diakonissen und die in gleiher Weise wirkenden katho- lischen Ordens\{chwestern im Allgemeinen als im Sinne des Invaliditäts- und Altersversicherung8geseßes versiberungepflihtig niht anzusehen fein werden, Als maßgebend hierfür ist in den Gründen hervorgehoben, daß die Diakonissen 2c. Lohnarbeit im Sinne des Invaliditäts- und Altersversiherungsgeseßes nicht verrichten, indem ihnen das Mutterk,aus, welches unter gewöhnlichen Umständen als ihr Arbeitgeber in Betracht kommt, in der Regel nur freien Unterhalt (8. 3 Absay 2 a. a. O.) gewährt. Der Baarbetrag, den die Diakonissen 2c. nebenher vom Mutterhause erhalten, ist gewöhnlich nur unbedeuterd und lediglich als eine unselbständige Ergänzung des freien Unterhalts zu beiraHten (zu veraleihen au Nr, X. letzter Absatz dec Anleitung vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nah dem Invaliditäts- und Altersversiherungsge!eß versicherten Personen, „Amtliche Nachribten des R.-V.-A. I.- u. A.-V.“ 1891 Seite 4). Au ist von einigen Seiten niht ohne Gcund geltend gemacht worden, daz die Thätigkeit der Diakonissen und fatholishen Ordens\hwestern, welche si in der vorbezeichneten Weise rollziehe, wesentli auf religiösen Motiven beruhe, insofern sie der unetgen- nüßigen Ausübung christliher Nächstenliebe gewidmet fei. Eine Folge davon ist, daß hier nicht nur der Gesihtspunft des Erwerbes überhaupt in den Hintergrund tritt, sondern auch die Volks8arschauung den Diakcnissen 2c. wegen jenes Charakters ihres Wirkens eine soziale Stellung zuweist, welche die der im §. 1 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes bezeihneten Personen niht unwesentlich überragt. Allerdings giebt es auch Fälle, ia denen die vorstehend erörterten Vorausseßungen nicht zutreffen, in denen insbesoadere baarer Lohn oder Gehalt als Entgelt für die Ausübung der Krankenpflege gewährt wird. Jn diesen Fällen wird unbedenklich eîne ver- fihherungépflihtige Beschäftigung angenommen werden können, sodaß beispielsweise eine Diakonissin 2c. der Versicherungspfliht unterliegen würde, welhe zu einer Privatperson, insb:¿sondere einem größeren industriellen oder landwirthschafilihen Unternehmer, in ein festes, ge» lohntes Arbeits- oder Dienstverhältziß tritt, auf Grund dessen fie innerhalb des ihr von diesem Arbeitgeber zugewiesenen Wirkungs- kreises und nah dessen Anordnung gegen ein über den freien Unter- halt hinausgehendes Entgelt in einer gewi}jen Unabhängigkeit von ihrem Mutterhause bei der Krankenpflege thätig ist. In ähnlicher Weise wird auch die Thätigkeit anderer gelohnter Krankenpflegerinnen, welche keiner religiösen Genossens{aft angehören, als eine die Ver- sicherungsxfliht begründende Beschäftigung anzusehen fein, insbesondere au die der Krarkenpflegerinnen der Vereine vom „Rothen Kreuz“, in deren Satzungen (Schwesternordnungen 2c.) die Krankenpflege aus- drücklih als eine Berufsthätigkeit bezeihnet ist, für welche die f

derselben widmenden Frauen und Jungfrauen einen bestimmten Lohn oder Gehalt beziehen.

40) Das Reichs - Versiherungsamt hat #ch im Ein- vernehmen mit dem Königlih preußishen Kriegs - Ministerium mittels Bescheides vom 5, April 1891 dahin ausgesprochen, daß eine auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 22. Juli 1884 aus dem Kaiserlichen Dispositiontfonds denjenigen Theilnehmern an dem Kriege von 1870/71 gewährte Gnadenunterstützung, welche bei er- wiesener Bedürftigkeit und Würdigkeit durch Krankheit ganz oder theilweise erwerbéunfähig geworden und zwar den Nachweis des ur- sählihen Zusammenhanges der Krankheit mit einer im Kriege er- littenen inneren Dienstbesädigung zu erbringen vermohten, jedoch

wegen Ablaufs der geseßlichen Präklufivfcist zur GeltendmaGung von Versorgungsansprühen nit berechtigt waren, als Pension oder Wartegeld im Sinne des §. 4 Abs. 3 des Invaliditäts- und Alters-

versicherungsgesezes nicht anzusehen ist, Denn die Bewilligung der erwähnten Gnadenunterstüßung is von der Würdigkeit und Bedürftigkeit des Empfängers abhängig gemacht und fann abweihend von Pension und Wartegeld

wieder entzogen werden, sobald jene Vorausfeßungen fortfallen (zu vergleichen Bescheid 30, „Amtliße Nathrichten des R.-V.-A. F- u. A-V.*“ 1891 Seite 148 und Revisionsentscheidung 34 ebenda Seite 150),

41) Auf eine Anfrage des Rechnungsbureaus hat das Reihs8- Versicherungs8amt unter dem 12. Juni 1891 si dahin ausgesprochen, daß im Fall des Ruhens einer Invaliden- oder Altersrente gemäß 8, 34 des Inbaliditäts- und Altersversiherungsgeseßes auch der in jeder Rente enthaltene Reichszushuß fo lange und insoweit nit zur Auszahlung zu bringen ist, als die Gesammtrente nah den Bestim- mungen des §. 34 a. a. O. ruht. Zwar ist die ursprüngliche Be- stimmung des Gesetzentwurfs, nah welcher das Reich ein Drittel jeder Rente tragen sollte, von der Reichêtags-Kommission dahin abgeändert worden, daß an Stelle dieses verhältnißmäßigen Antheils ein „fester Zuschuß“ des Reichs von 50 # füc „jede“ Rente zu leisten ift. (88. 25 und 26 Absatz 3. a. a. O.). Allein aus dem Bericht über die Berathungen der Kommission ergiebt si, daß der feste Reichs- zuschuß ledigli eingeführt ift, um die Unbilligkeit zu vermeiden, daß die in einer höheren Lohnklasse versicherten Arbeiter gegenüber den einer niedrigeren Lohnklasse angehörenden bevorzugt würden, und um diejenigen Personen, welhe das Unglück haben, zeitiger Invalide zu werden, bezügli des Neih83zushusses rit s{chlechter zu stellen, als die, welche erst in höheren Jahren von Invalidität betroffen werden (zu vergleihen Stenographishe Berichte über die Verhandlungen des Neichs- tages 7. Legislatucperiode IV. Session 1888/89 95, Band Kom- missionsberiht Seite 959). Für die Annahme dagegen, daß der Reichszushuß au dann ein fester und unveränderlicher bleiben solle, wenn die gemäß S8. 25 und 26 a. a. O. festgeseßte Rente aus irgend welhen Gründen nit in ihrer vollen Höhe zur Auszahlung gelangt,

bieten die Verhandlungen der Kommission keinen Anhalt, Auch dec Wortlaut des §. 89 des Geseßes: „Die Vertheilung erfolgt, nahdem zunäbst der gemäß §8, 26 dem Reih in Rechnung

zu stellende Zuschuß ausgeschieden worden ift“, steht jener Auffassung niht entgegen; denn diese Gesezesvorschrift regelt offenbar nur die Vertheilung der nach S8. 2% und 26 a. a. D. ermittelten vollen Renten und \chließt eine anderweite Berehnung für dicjenigen Fälle, in denen nur Theilbeträge zur Zahlung kommen, nicht aus, Deshalb wird ebenso, wie bei einer nur theilweisen Abhebung der Rente Seitens des Berechtigten dem Reih nach §. 92 des Invaliditäts- und Altersversiherungsgeseßes nicht der volle Zuschuß, sondern nur ein entsprechend geringerer Betrag zur Last zu legen ist, auch das Ruhen der Rente eine vechältaißmäßige Ermäßigung des Reichszuschusses zur Folge haben müssen. Was das Verfahren des Rechnungsbureaus anianst, so wird, da es sih in den Fällen des §, 34 a. a. O. ftets vur um ein „Ruhen“ der Rente handelt, die leßtere also, ohne daß es ener neuen Festsezung bedarf, in dem vollen Betrage wieder auflebt, sobald der Anlaß des „Ruhens*“ wegfällt, bei der Vertheilung der Rente darauf Bedacht zu nehmen sein, daß der Betrag, mit welchem das Reich einerseits und die Versicherungsanstalten andererseits an der vollen Rente betheiligt sind, ebenso zum Ausdruck gebracht wird, wie der Betrag, um den sich die Jabressumme der Rente, soweit die leßtere ruht, für die Daucr dieses Ruhens vermindert.

Literatur.

Vaterländisches.

„Erinnerungen an Friedrich Wilhelm IV. Preußen“ (1840—1861) Dem dteutschen Volke dargeboten von Theodor Etdckart, Inspektor der Gräflich Hardenberg'shen Waisen- anstalt zu Nörten in Hannover. Mit einem Bildniß des Königs. Hannover-Linden. Verlagsanstalt von Carl Manz. (Manz u. Lange ) Preis 1 M Unausgesprochen, doch auf allen Blättern merkbar, ist es Aufgabe und Bestreben dieser Schrift, dem deutschen Volke, vor- züglih dem jungen, zu größerer Würdigung desjenigen Königs zu verhelfen, von dem sein glorreiher Thronfolger bezeugt: „Niemals hat eines Königs Herz treuer für feines Volkes _Woÿl geschlagen; überall gewährte er edlen Kräften Anregung und förderte deren Entfaltung; mit freier Königlicher Huld gab er dem Lande Institutionen, in deren Ausbau sih die Hoffnungen deéselben erfüllen sollten ; mit treuem Eifer war er bemüht, dem gesammten Vaterlande böhere Ehre und festere Einigurg zu gewinnen, Dem König, der fo (Großes zu begründen wußte, gebührt ein hervorragender Play in der Reibe der Monarchen, welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutshen Geistes maten.“ Von den Tagen stillen Kindheitsglückes in Sanssouci, Paret und auf der Pfauenin]el, dur die Zeit der Kriegstrübsal und der Vorbereitung zu den Kronprinz;lihen Pflichten, \childert der Verfasser das äußerst glückliche Cheleben, die na der Thronbesteigung bald hereinbrehenden Stürme und Wirren, die Krankheit des Königs, seinen Tod und seine feterlicze Bestattung. Angebängt ist eine Beschreibung der FriedenskirWe in Sansfouci und die Rede des Ober-Hofpredigers Dr. Kögel bei der Enthüllungsfeier des Denkmals des Königs. Das kleine Bu bictet auf seinen 108 Seiten eine pietätvolle, lebenétreue Zcibnung tes Königlid;en Be- kennecs Christi, Kirchenerbauers, Pflegers der Werke der Barmkberzigkeit, Kenners der Geschichte, Förderers der Wissenschaft und begeisterten, verständniß reihen Schirmherrn der Kunst. Es eignet si bei feinem populären Charakter vortrefflih für Sul- und Bolksbibliotheken,

GeschiHte.

„Die Stadt Emden inGegenwart und Vergangen- heit.“ Den Mitgliedern des Hannoverschen Städtetages gewidmet von Ober-Bürgermeister Fürbringer. Emden. Verlag von W. Schwalbe. (Pr. 3,50 4) In der Absiht verfaßt, den Mitglie2ern des in diesem Jahre zum ersten Male in Emden tagenden HanneoversWen Städtevereins eine Festshrift darzubringen, aus deren Biüättern die Vertreter der Städte der Provinz Hannover die Ueberzeugung gewinnen können, daß Emdens Gemeinwesen bestrebt ist, mit der Zeit fort- zuschreiten und den Aufgaben zu genügen, die den Städten in der Gegenwart gestellt sind, vereinigt das vorliegende Werk als Ergebniß seltenen Sammelfleißes und gründliten Studiums der reihen eins{hlägigen Literatur, was über Emden und seine Eigenthümlithkeiten theils an vielen Orten zerstreut mitgetheilt, theils bis jet nur in Aften und Zeitungen enthalten, theils noch gar nit beschrieben is, Solcher Gestalt ausgestattet mit werthvollen Beis- gaben, wie einer Abbildung des Emdener Rathhauses, einem Plan der Stadt nebst der Hafenerweiterung für den Schiffahrtskanal von Dortmund nah den Emshäfen, einer Ansicht von Emden aus halber Bogelshau ums Jahr 1730, einer „Kaarte van het verdronken Reiderland“ (Dollartkarte), ist es für die Bürger Emdens ein Gedenk- buch über die fcüheren und die heutigen Zustände ihrer aus reiwer Vergang-nbeit einer neuen glücklihen Zukunft zustrebenden Stadt. Aber sein Inhalt dürfte weit über seine nächste Bestimmung Hinaus nit nur für jeden Ostfriesen, soadern au für weitere Kreise, namentli auh für dortige Verwaltungsbeamte, von Interese sein.

Historishe Abhandlungen aus dem Münchener Seminar. Herausgegeben von Dr, Th, Heigel und Dr. H. Grauert. 1. Heft, Gregor Heimburg von Paul Joachimsohn. Bamberg, Buchner, 1891, Diese neu begtündete Sammlung von „Historishen Abhandlungen“ verfolgt den Zweck, historische Anfänger- arbeiten von wissenschaftlihem Werth, welhe nur selten durch den Buchhandel verbreitet werden und häufig unbeachtet bleiben, zu publi- ziren und so die Verwerthung ihrer Resultate zu erleihtern. Den Inhalt ihres ersten Heftes bildet die Biographie von Gregor Heim- burg, einem bedeutenden süddeutshen Juristen und Staatsmann aus dem 15. Jahrhundert, welcher eine große Rolle in den weltlichen und

von

kirchlichen Händeln seiner Zeit spielte. Seine Jugendzeit fällt in die Zeit

des Konstanzer Konzils. Auf dem Baseler Konzil trat er zum ersten Mal als Vertreter des Kurfürsten von Mainz an die Oeffentlichkeit, um in dem Streit zwishen Papst und Konzil eine vermittelnde Stellung einzu- nebmen. Diese kirchlichen Streitigkeiten werden nun von dem Ver- fasser näher beleuhtet; mit Recht betont er als das carakteristische Merkmal der kirchlihen Kämpfe des 15. Jahrhunderts, daß nicht mehr wie früher Papst und Kaiser um die Oberherrshaft rangen, sondern zwei kirchlihe Institutionen, Konzil und Papst, um den Vor- rang stritten, während die weltlihe Macht zwischen den streitenden Parteien eine vermittelnde, zuweilen auch neutrale Haltung zu be- haupten versuchte. So lange das Baseler Konzil dauerte, stand Heimburg in verschiedener Herren Diensten; lange Zeit war er der Rechtsbeistand des Raths von Nücnberg, wo er neben seinen juristischen und politischen Arbeiten eine reite literarishe Thätigkeit entfaltete. Humanistish gebildet stand er mit den bedeutendsten Ge- lehrten in Korrespondenz und hatte mante literarische Fehde zu führen. In seiner öffentlihen Wirksamkeit hat er mannigfache Wandlungen durchgemacht und mehrmals die Partei gewech\elt ; ur- \sprünglich ein Anhänger des Kaisers, fühlte er sih durch die Shwäche Friedrih's I[II. abgestoßen und ging in das Lager der fürstlichen Opposition über; in den Kämpfen zwischen Wittelsbah und Hohen- zollern, welche die Mitte des 15. Jahrhunderts erfüllten, stand er auf Seite der auntikaiserlihen Wittelsbaher. Mit der dem Kaiser eng verbundenen Kurie war er ebenfalls zerfallen; in zahllssen scharfen Streitschriften trat er gegen sie auf, auch die Strafe des Bannes vermohte ihn nit zum SŸweigen zu bringen. Unter dem Schutze des Bischofs von Würzburg und des Böhmenkönigs Podiebrad setzte er seinen Kampf gegen den Papst fort, bis ihn der Tod Podiebrad's (1471) Böhmen zu verlassen zwang; alt und kampfes- müde suchte er seinen Frieden mit der Kirche zu machen, und im fol- genden Jahre wurde er wirkli, kurz vor seinem Tode, auf Fürsprache fürstliGer Freunde vom Banne befreit. Das Werk Joahimsohn's ist dur die eingehende Schilderung der literarischen und politischen Wirksamkeit Heimburg's ein werthvoller Beitrag zur Geshichte des 15. Jahrhunderts. ie Darstellung der Parteigegensäge in den Kämpfen zwischen Papst und Konzil, zwishen Kaiser und Fürsten, der verschlungenen Verhandlungen zwishen Gegnern und Verbündeten, in denen Heimburg eine Rolle spielte, giebt eine klare Anschauung von dem politischen Leben dieser reihen und bewegten Zeit, und die Mit- theilungen über die \chriftitellerischen Leistungen Heimburg's, besonders der Abdruck einiger Bruchstücke aus seinen Reden uad Flugschriften, eröffnen einen Einblick in die Gedankenwelt der hervorrazenden Geister jener EpoHe. i :

Mittheilungen des Vereins für anbaltische Ge- \chichte und Alterthumskunde. 6. Band, 1. Theil. Deffau, 1891. An der Spitz: des Heftes theilt der Geheime Hofrath Dr. Hosâus ein interessantes Denkmal der deutshen Sprache aus der Zeit des ausgehenden Mittelalters mit. Fürst Magnus zu Anhalt übersetzte gegen Ende des 15, Jahrhunderts ein Werk des bekannten antiyäpstlihen Publizifien Lupold von Bedenburg aus dem Lateinischen in das Deutsche, welches während des Thronstreites zwischen Ludwig dem Baier und Friedri dem Schönen verfaßt worden war, Der Herausgeber schildert die Schiksale des Originalwerkes, welhes vor der Uebersezung durH Magnus lange Zeit verschollen war, 1nd mat auf die Eigentbümlichkeiten der Sprae in der Uektersegung aufmcrksam. Die übricen Aufsäße sind fast nur von lokalhiftorishem Interesse. Pastor Dr. Karl Schulze aiebi eine Erklärung der Namen der Dörfer, Städte und kleineren Ortschafien des Herzogthums Anhalt und Dr. H. Rüter liefert eine Darstellung der Geswichte der alten Kaiser- pfalz Dornburg an der Elbe und der Geshlechter, in deren Besiß sie gewesen ist. Th. Stenzel seßt seine in früheren Heften begonnenen urkundlihen Mittheilungen über die anhaltischen Klöster fort und theilt in einem zweiten Aufsatze einiges über die Gesihte der im Kreise Dessau untergegangenen Ortschaften mit, wobei er naHweist, daß weitaus die meisten der zu Grunde gegangenen Flecken nit erst im dreißigjährigen Kriege, wie vielfah angenommen twoird, sondern \{on mehrere Jahrhunderte früher zerstört worden sind. Endlich liefert W. Zahn eine Familiengeswihte des anhaltischWen Adels- ge\blechtes von Spone, indem er uns über die Familienglieder, ihren Besiß und ihre Wappen unterrichtet.

Gesetze, Verordnungen 2:.

Verfügungen in Grundbuchsahen von Paul Wolff. Sette verbesserte Auflage, bearbeitet von dem Verfasser und Amts- geribt8-Rath Carl Wolff. Berlin 1891. R, v Decker's Verlag, G. Swhenck. (Pr. 6 4) In fast regelmäßigen Zeitabscnitten er- scheint dicses für den GrundbuchriWter wichtige und sorgfältig ge- arbeitete Bu. Es giebt für diejenigen Grundbuchsachen, welche auf

besondere Verfügungen eingetragen oder gelös{t werden, die entsprehenden Beispiele. In dieser fechiîten Auflage

sind alle solche Beispiele ausgeschieden, welhe sh entweder in der Praxis als entbehrlich erwiesen haben oder bei ihrer geringen Ver- \chiedenheit von anderen ohne Nachtheil durch Anmerkungen bei den leßteren erseßt werden konnten. Dagegen ist der übrig? Inkalt des Buches sowohl durch neue Beispiele, namenilih auch durch solche für Eirtragungen in das Grundbuch bei Geundfstücken, welche zuglei in die Landgüterrolle eingetragen sind, als auh anderweit niht unbe- trähtlih vermehrt worden. Naturwissenschaft.

Die von Professor Dr. Pecuel-Loesche unter Mitwirkung von Dr. Wilh, Haade neu bearbeitete drittz Auflage von „Breh m8 Thierleben“ ist bis zum vierten Bande vorgesrilten, Dieser Band des Werks eröffnet in der einzig daftehenden fesselnden und anziehenden Brehm’ schen Schreibweise die SHilderung der Gruppe „Vögel“ und umfaßt hiervon die erste Ordnung: „Baumvözel“, Wenn man Brehm irgendwie die Absicht zuschreiben wollte, daß er durch sein Werk den Freunden der Lhiecrwelt neue Anbänger habe zuführen wollen, so wäre der Zweck sicherlich als erreicht zu bezzihnen, Es ist niht gut denkbar, daß Jemand, der „Brehm's Thierleben“ aus eigener An- schauung kennt, si jemals ganz von dem gewonnenen Interesse wird losreißen könren. Am Begreiflichsten findet man das beim DurHblättern des vorliegenden vierten Bandes. Entgegen den früberen Bearbei- tungen beginnt in der neu:n Auflage die erste Familie der Sänger den Reigen, und die lieben Bekannten, die wir \ckoa in unseren ersten Shuljahren besangen: „Amfel, Droßssel, Fink und Staar“ grüßen mit „der andern Vögel Schaar“ aus diesem Buch in vorzügliher Text- und Bildauëführung vertraulih heraus. An die Familien der Sänger {lichen si) nah der in der nzuen Bearbeitung durcbgeführten Systernatik die übrigen Familien der Baumvögel von den Raben bis ¡ur (vierunddreißizsten) Familie der Mäusevögel an. Der Tcxt ift dur mehrfache Neueinfügungen vermehrt ; ältere Abbondlungen sind neu durt{gearbeitet und auf den heutigen Standpunkt der Wissenschaft gebracht. Durch die Feinheit der Zeichnung,

die im Druck vorzüglih wiedergegeben is, fallen die Tafeln in Chromodruck: Wassershmäßer, Zauntönig und Gebirgs-

stelze, Webervögel, Paradiesvögel, und in S@chwarzdruck die Tafeln Drosseln und Meisen besonders angenehm auf. In den Text neu aufgenommen sind 34 Abbildungen, darunter die Alpenlerce, der Pitpit, Klippenvogel, Toko. Die gesammte JUustration zum vierten Bande von „Brehm's Thierleben“ seßt si aus der ftattlihen Zahl von 144 Abbildungen im Text und 19 Sondertafeln in Chromodruck und Holzschnitt zusammen. Die an dem Werke oft und mit Recht gerühmte Meisterschaft unserer ersten Thierzeicner Fr. Specht, Wilb. Kuhnert, G. Mütel, redet sich in diesem Bilderschmuck selbft das Wort, während die Verlagshandlung, das Biblicgraphische Institut in Leipzig und Wien, ihre stete Fürsorge für eine würdige und glänzende Ausstattung au in diesem Bande bethätigt hat. i Die Sinne und Sinnesorgane der niederen Thiere von E. Jourdan. Aus dem Französishen übersezgt von W. Marsch{all. Mit 48 in den Text gedruckten Abbildungen. Verlag von F. I. Weber. Leipzig, 1891. Preis geb. 4 (4 Das vor- liegende Werk bildet den dritten Band von Wever's „Naturwissen- schaftlicher Bibliothek“. Es enthält eine gründliche Darstellung des Baues und der physiologischen Leistungen der wirbellofen Thiere, die theils auf Jourdan's eigenen Untersuchungen und Anf chauungenberuhßen, theils von ihm mit unermüdlihem Fleiß und Verständniß geshtickt zusammen-

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gestellt find. Jourdan theilt sein BuH in sieben Hauptstücke und behandelt in den beiden ersten einleitenden Hauptstücken den Bau der Oraanismen im Allgemeinen, den Unterschied zwishen Thieren und Pflanzen, die Zellen, den Begriff Organ und physiologische Funktion der höheren mehrzelligen Thiere oder der Metazoën, die Organismen ohne Oraane, die einzelligen Geschöpfe, die Urthiere oder Protozoën, die Jrritabilität und Sensibilität. Er bespri®t fodann die Sinnesorgane und erklärt in wie weit sie sich dem Bau und der Leistung nach bei den verschiedenen Thieren gleihen_ Die übrigen fünf Kapitel oder Hauptstücke find den fünf Sinnen, dem Gefühl, Geshmack. Geruch, Gehör und dem Gesicht, gewidmet. Durch 48 Holzs(nitte bat der Text eine vortrefliße Erläuterung erhalten. Der gediegene Inhalt und die geshmackvolle Ausstattung auch dieses Bandes werden dazu beitragen, die Freunde von Weber's „Naturwissenshaftliher Bibliothek“ zu vermehren. : ;

„Die Bakterien® von Dr. W. Migula, Privatdozent der Botanik an der Technishen Hobschule zu Karlsruße. Mit 30 in den Text gedruckten Abbildungen. Leipzig, Verlagsbuchandlung von I. F, Weber. 1891. Die junge Wissenschaft der Bakteriologie hat fi in wenigen Jahren vieler Zweige des wissenshaftlihen und prak- tischen Lebens bemächtigt. Am Bett des Kranken, wie in den Maisch- bottichen der Brauer, in der Landwirthschaft wie in der Küche des Städters spielen die Bakterien eine wichtige Rolle, Ansteckende Krankheiten, Gärung und Fäulniß rühren nach der neuen wissenschaftlihen Theorie von ihnen her. Im Haushalte ter Natur fälit ihnen durH die Zerscßungen, die sie bei ihrer Lebensthätigkeit herbeiführen, die withtigste Aufgabe zu. Vergleiht man jedo die vorhandene Kenntniß von den Bakterien mit dem Interesse an ihnen, so findet man ein sehr merkwürdiges Verhältniß; man hat noch heute die wunderli{chsten Vorstellungen, denkt sich wohl unter Bakterien, weil es doch „Spaltpilze*“ sind, wirklih fleine Shwämme mit Stiel und Hut oder spri{t von Thierchen und Würmern. Ueber die Lebensbedingungen und Lebens- ersheinungen diefer Wesen hat man erft rei ganz \{@iefe Vorstellungen. Der Grund, weshalb fo wenig von den Bakterien in weiteren Kreisen bekannt ift, liegt größtentheils darin, daß es noch feine Literatur giebt, welhe das Wissen der Gelehrten dem Laien zugänglih matt. Verfafser obigen Werkes bietet desbalb in knapper Form und in einer Spra§e, die Jedermann verständlib ist, das Wissenswertheste aus dem Nei der Bakterien, indem er Eingangs die Frage beantwortet : „Was sind Bakterien ?*, sodann „die Entwickelung der Lehre von den Mikroorganismen“ darlegt und hierauf in hinlänglicer Ausführli&keit, unterstüßt durch veranshaulihende Abbildungen, die „Naturgeschi(te der Bakterien“ behandelt.

E KunstwissensGaft. „Die Kunst Jedermanns Sache“ von Dr. August Reichentperger. Zweite Auflage. Wegberg, Verlag von Jo-

hann Floitgraf. 1891, 8%, S. XX und 41. (Pcreis 1 #4) Der auf dem Gebiete der Kunst durch viele wissenscafilih hervor- ragende und geistig anregende Werke thatkcäftige Apvellations-Gerihts- rath Dr. August Reichenssperger empfiehlt in dieser Schrift nachdrücklich zur allseitigen Beachtung den Wunsch, daß die Kunit wieder in das Alltagêleben zurückfehre und ais eine Bedingung seiner geistigen Ge- sundheit anerkannt werde. Aus dem Schate eines vielseitigen, kunst- verständigen Wissens entwickelt der Verfasser, ungeaWtet des bohen Alters von 83 Jahren, mit der Frische eines jugendlißen Geistes rccht beaŒtenswerthe Gedanken und crtheilt auf Grund langjäkriger Erfahrungen praktis tüchtige, leit auszuführende Nathshläze. Die Kunst wurzelt naß Ansicht Reichenéperger's nit im persönlichen Belieben, fondern in ewigen Gesetzen, die im Strome der Welt- gescbichte si abspiegeln. Jbr Wesen berubt in der Idee, nit in der Materie; Leßtere dient nur als Hülfêmittel zum Zweck der Ver- anschaulichung der Jdce. Das Kunsts{öne ist ein Abbild der Wahrheit, deren eg lebendige Quelle Gott ist, und der Geist des von ihm nah seinem Eberbilde geschaffenen Menschen \lrahlt diesele zurück. Daraus erklärt fh au die Thatsache, daß die Kunst dur§ alle Völker und Zeiten hindur zunäcbst im Dierste der Religion aufwu@s. Während des chrisliden Mittelalters galt die Kurst als ein wesentlies Element des Volkslebens, als ein unabweisliches Bedürfniß seiner Gesundheit und Frische, die Kunst roar irs Herz des Lebens aufgenommen (S. 10). Der Verfasser verlangt vor Allem, daß das Volk als Ganzes mehr Vertrauen auf sih selbst und sein eigenstes, innerstes Gefühl setze, als auf Diejenigen, welche, um seine Leidenshaften auf- zurecen, ftets das „Volkswohl“ im Munde führen. Eine Hauptaufgabe des Volkes sei es, das noch%§ Vorhandene zu erhalten und das Verunstaltete würdig herzustellen. So lange die alten Kunstwerke vernachlässigt und entstellt daliegen, haben außerst Wenige au nur eine Ahnung davon, wie \{ön dieselben ge- dat und ausgeführt waren; in dem Maße, wie deren Wieder- verjüngung erfolgt, steigt au das Interesse dafür, und mit demselben die Opferwilligkeit. Wie in Aller, was l1öblich ist, so sollen auc) in der hier fragliwen Beziehung die Behörden mit gutem Beispiel vor- angeben, ganz besonders die Gemeindeobrigfkfeiten, unter deren S(utz fo viele Vermächtnisse der Vorztit si gestellt finden. Der Verfasser fordert (S. 21), daß die Regierung die Pflege der Kunst den Künstlern und dem Publifum überlasse, heife und fördere, wo es irgend angeht und man sie arspricht, dabei abex keine offiziclle Doktrin, keinen Staatsstil geltend mae und nichk die angehenden KünüKler în eine bureaukratis@e ZwangsjaEe ftccke, sondern die Individualitäten sich frei unter 1clbstgewählter Leitung entwickeln lasse (S. 21), Bon besonderer Wichtigkeit ift cs no, wie der Verfasser ausdrückli® hervorhebt (S. 37), für die Sa®Se der monumentalen Kunst, daß das in ibren Bereich fallende Handwerk mit der Erkenntniß seines Berufs und seiner wahren Interessen den „goldenen Boden* wiedergewinne. Wie die meisten anderen „brennenden Fragen“ der Gegenwart, so wird, wie der Verfasser in den Schlußworten (S. 41) ausführt, au die Frage von der Wiedergeburt der Kunst nur auf dem Grunde des Christenthums durch die im Geiste des- selben geübte lebendige That einer befriedigenden Lösung ent- gegen zu führen fein. Es geböôre dazu cin festes, klar erkanntes Prinzip, uners@ütterlide Willenskraft, Feuer des Gemüths, Begeiste- rung. Was aber nit minder als die falschen Systeme und Ten- denzen, vielleicht sogar vor Allem, bekämpft werten müsse, sei die Trägheit der großen Masse der „Wohlmeinenden“, die, vor feder ernsten, nit gerade duch die äußerste Noth erzwungenen Pflicht- erfültung zurüds{hreckend, die Hände im Schoß, Alles über fch eraehen lasse. Zutreffend ist {siherlih der (S. 17 ausgesprochene) Rath: Wer eincn bleibenden Eindruck auf das Volk maten und die Selbit- thätigkeit in ihm wecken will, muß in dem innersten Wesen desselben die Anknüpfungspunkte fucen, vor Allem aber auf Gruzdideen bauen, wele die Gewähr des Bestandes in si tragen. In der Vorrede zu dieser neuen Auflage, einer vor 25 Jahren erschienenen Schrift, prüft der Verfasser mit eingehender geschi{tlih - technisher Kritik einzelne neuere, kunstlitirarishe Striften und vertheidigt dur viele Beispiele, daß die Gothifk den Ansprüchen unseres sogenannten Kultur- lebens voliständig zu genügen im Stande sei, sowie daß die an dieselbe wieder anknüpfenden „Neugothiker“ den besonderen Aufgaben, welche die Jeßtzeit den Architekten stellt, gewachsen seien. D Landeskunde, Ott Rg Mente, Reih.“ Vaterlandskunde von Prof. Dr. bie Lr erften Aus cipzig 1891, Verlag von Otto Spamer. Als Uns Beurthejt Enge (Abtheilung Nr. 1, 2 und 3) diefes Werkes Das Deutsche s ing vorlagen, in welchen, als im „ersten Bu“, „Vas Veutsche Rei im Allgemeincn“, und zwar die geographische Lage, die Oberflächenform und di B z f i i Pflanzen- und Thierwelt. b die Bewässerung, das Klima, die bältnifse, die fiactliie ie Bevölkerung, die wirthschaftliGen Ver- , alltDe Vrganisation und das politise Leben Deutsch-

lants behandelt werden, durften wi f î

h den, ir auf Gcund der . wonnexen Einsiht bemerken, daß es U der Hoffnung bere{tige, ein nationales Werk zu werden, welhes von einem einheitlihen Gesichtspunkte aus das deutshe Vater-

land als Ganzes in einer umfassenden und volksthümlichen Wei zur Darstellung bringt. Nachdem nun nah Érfüriuea der Abtbei

lungen Nr. 4, 5, 6, 7, 8 und 9 auG das „zweite Bu“ vorliegt, dessen Behandlungsgegenstand „die Einzelstaaten® bilden, bestätigen wir gern, daß jene Erwartung \sich aufs Beste=v-cwirkliht hat. Wenn biêlang bei allem Streben, das nahwahsende Geshlecht zu erziehen in der Liebe zum Vaterlande, in der Hingebung an Kaiser und Reich dur eine gründlihe Einführung in die Geschihte, die Literatur und die Heimathéskunde unseres Vaterlandes, doch vielfah wahrzunehmen war, daß einen erheblichen Theil unserer jungen Landsleute noch immer die fernen und fremden Theile der Welt in höherem Maße interéfsiren als die Gaue des lieben Heimathlandes, deren Scönheit und Werth so Viele kaum ahnen: fo lag der größte Theil der Shuld, daß dem so ist, wohl in dem Mangel an einem folhen Werk, welches gewissermaßen in Erfüllung einer patriotishen Pfliht die Vaterlands- kunde, die Kenntniß deutschen Landes an die Spitze der nationalen Bildungselemente stellte, die Darstellung des deuts&en Landes für die nationale Erziehung nußbar matte. Professor Dr. Oito Richter, der sich bereits durch fkleinere Arbeiten über einzelne Theile des Vaterlandes ausgezeichnet, hat nah langer ernster Arbeit als Gesammtergebniß feiner Lehrpraxis und seiner Forschung hier ein Werk geschaffen, welches wohl dazu geeignet erscheint, dur cinen einheitlichen, volkfsthümlihen, allumfassenden Unterriht in der Landeskunde die Jugend ans theuere Vaterland anzusließzn und verfändnißvolle, bingebende deute Reichsbürger aus ihnen zu bilden. Jedes deutsche Landeskind findet in dem Rahmen dieser „Vaterlandskunde“ ein getreues, bis ins Einzelnste genau aus- geführtes Bild seiner engeren Heimath. Allen aber wird im allgemeinen Theile das Gemälde des gemeinsamen großen Vaterlandes mit Einschluß der deutshen Kolonialgebiete dargeboten. Die fünfzehn bei- gefügten, arößtentheils vom Verfasser selbst entworfenen Karten in ihrer sorgfältigen, \{önen Ausführung, sowie die nicht minder ge- diegenen 22 Stadtpiäne werden unzweifelhaft den Zweck des Buches fördern belfen, weldes allen Erziehern der Jugend unseres Volkes empfohlen sei. Der Preis jeder der neun Abtheilungen ist 1 4 j

Die österreichisch-ungarishe MonarHie in Wort und Bild. Druck und Verlag der K. K. Hof- und Staatsdruckerci in Wien. Das Werk ist nunmehr bis zur 135. Lieferung vor- geschritten. Mit der 130. Lieferung {loß neuerdings ein umfang- reicher, anziehend geschriebener und illustrirter Band ab. Es ist dies der zweite in jener Gruppe von Bänden, welche die Linder der ungari- \chen Krone sildern und die aus der Vereinigung ungarisher Schrift- steller und Künstler hervorgehen. Der nunmehr abges&lossene IL. Theil von „Ungarn“ schildert ausfüßhrliG das weite Alföld in geographischer, ges{chichtlicher, ethnograpbischer und kultureller Richtung. An der Ausführung der 3s Artikel, welhe diese fast 97 000 qkm um- fassende niederungarise Ebene schildern, haben 24 Shriftsteller einige Jahre lang gearbeitet und ihre Aufgabe, bei dem Mangel genügender Vorarbeiten, auf das Beste gelöst. Reih an Abwecbselung und neu in ihren meisten Erscheinungen sind auÿ di?z Abbildungen diefes ¿weiten Bandes „Ungarn“. 29 Künstler baben die 256 Abbildungen, welche den Band \chmücken, ausgeführt; darunter befindet ih ein în der Stimmung wohl getroffenes farbiges Kostüm- bild, wel@es Csifóse auf der Hortotá1ver Pußta darstellt. Das Bild if nach dem Aquarell Yaul Vágós vcn C. Angerer u Göofchl geäßt und in der Königlich ungarischen Staatsdrackerei auf der Buchèruck - Swnelpresse getrackt. Die Holz;shnitte des Bandes sind unter der Leitung dcs Professors Eustav Morelli im rylographischen Institut zu Budavest auszeführt und carakterisiren die Pflege des modernen Holzschnittes in Ungarn in der besten Weise. Heft 130 bringt au den Artikel üb:r die Serten in Süd-Ungarn zum Abschluß und enthält außer dem bercits erwähnten Farbenb.ld

fünf lebensvolle Bilder aus dem Festkal:nder dieses Volks- stammes, der sich vor Jahrhunderten dort ansiedeltze. Im Februar ersien das erste Heft des bereits angekündigten

neuen Bandes, betitelt „Küstenland und Dalmatien*, der den Süden der Monarchie und die \{ône Adria schildern sol. Ec be- ginnt mit der lands{aftliGen Schilderung von Görz-Gradiska und Istrien. Das erste Thema hat der bekannte und bewährte Scilderer d:r südlihen und alpinen Gegenden, Dr. Heinrich Ncé, in interessanter Weise behandelt. Nirgends in den österreichischen Alven und ihrem Vorlande werden in glei geringer räumlicher Entfernung Landschaften von solder Verschiedenheit gefunden wie an den pördlihen und an den füdliden Grerzmarken der gefürsteten Grafschaft Eörz und Gradisfa, Cine Strecke von 80 km trennt das in Scneefeldern und Schaum- stürzen shimmernde Hochland von den Lagunen des Triester Golfes, wo zwischen Schlammbänken, die zeitweilig auch unter der Sal;fluth verschwinden, nur die Fisher oder wandernde Sumpfoögel Leben verkünden. Diesem landstaftlihen Gegensatz gesellt sich hier auch die Verschiedenheit der Wärmeverhältnisse mit der entsprechenden Vegetation und die Verschiedenartigkeir der Bewohner und Sprachen. Aifred Zoff hat zu dieser Schilderung Ncé's eine Reibe von Landschaftebildern geliefert, die au nach dieser Seite den Beweis der Cigenartigkeit des Landstriches zeigen; den Schluß bildet, von Hugo Charlemont gezeihnet, der wädhtige Kastanienbaum von Dobra am Coglio, der, 12 m bo, einen Umfang von 52 m hat. Hieran \{ließt si die ungeraein plastishe Schilderung des ausgezeidzneten Kenner3 des Festlandes und der Infelwelt Istriens, Ministerial - Raths Dr. Jos. Roman von Lorenz, Wer Jftrien blos vom Hören- jagen oder aus der Lektüre kennt, der meint, dort wäre der land- scchaftlihe Charaîter kein anderer, als der des Karstes überhaupt: Baumlosigkeit und Kulturarmuih des blokgelegten, überall hervor- s@auenden, bald steinigen, bald erdigen Terrains und dergleichen. Istrien ist keineswegs überall, ja kaum zur Hälfte Karstland, hat nicht selten größere Waldstrecken und ausgedehnte Kulturen, besitzt aus- geprägte Thäler von 25 kis 35 km Länge und darin zwar seite, aver do% länger aushaltende Wasserläufe. Es ist das Land der geographischen und dadur auch landschafiliden Gegensäßze und VeberrasWungen. Ein Blick auf die beigegebenen hochkünstlerishen Abbildungen von Jakob Emil Schindler und Eduard von Lichtenfels üterzeugt von der Richtigkeit diejer Anschauung. Augch hier hat die Natur eine Fülle von landschaftlihem Reiz ausgegossen und fesselt das ertzüéte Auge des Wanderers, Die weiteren Hefte mit ibrem geshictlihen Inhalt, ihren Städteschilderungen (Görz, Aquileja, Pola 2c.) bieten ebenfalls viel des Interessanten. Das 3. Heft, welches sih mit der gesHi@tlihen und kulturellen Entwickelung Triefts be'@âftigt, weist u. a. au einige Jlustrationen des genialen Professors Ludwig Passini auf, wel§e das Leben im Hafen (Canale grande) und auf dem Fis#markt Triests schildera. Die am 1. Jani ausgegebene 133. Lieferung bildet den Beginn cines weiteren dritten Bandes von „Ungarn“, die Schilderung ton Budapest. Maurus Jóökai nennt die ungarische Landeshauvtstadt in einer kurzen, aber glänzend geschriebenen Einleitung „das Herz Ungarns“. Den Anfang bildet die Geschichte der Stadt aus der Feder des keroorragen- den Gelehrten Franz Salamon. Das illustrative Material dieses und der folgenden Hefte des Bandes ist fehr zahlreich und anziehend ge- staltet. Zwei duftige Bilder von der Margaretheninsel (Nuinen des Klosters) hat die Frau Erzherzogin Klotilde gezeihnet. Außerdem finden wir auch cinige Reproduktionen nav alten Stichen und Holz- ichniiten, welbe Budapest in früheren Jahrburderten vor Augen führen. Die literarishen Vorarbeiten, weihe den Band „Böhmen * betreffen, sind foweit vorgeschritten, daß die Redaktion den größten Theil der offiziellen Einladungen zur Mitwirkung bereits an die von der Dur(lau@tigsten Protektorin des Unternehmens, der Kron- prinzessin-Wittwe Erzherzogin Stephanie auserwählten Mitarbeiter

versenden konnte. 0 Sprachwissenschaft. i

„Suaheli-Dragoman.“ Gesprähe, Wörterbuch und prak tisGe Anleitungen zum Verkehr mit den Eingeborenen in Deutsch- Ost-Afrika. Von Dr. F. Freiherrn von Nettelbladt. Mit einem Vorwort von Hauptmann C. Freiherrn von Gravenreuth. Nebst einer Karte von Deutsch-Oft-Afrika. Leipzig, 1891. F, A. Breckhaus. (Pr. geh. 5 4. geb. 6 F). Daß die Leistungefähigkeit der Weißen draußen in Oft-Afrika_ in höchstem Grade davon abhängt, wie weit sie die Eigenart der Schwarzen richtig erfassen, wieviel sie sich mit ihnen sprahlich, zum Mindesten oberflächlich, verständigen können,

war längst die Ueberzeugung unscrer Afrikaforsher. Aber an einem

für den praktisGen Gebrau geeigneten deutshen Werke fehlte es bislang, _ und dieser Mangel wurde tägli fühlbarer, je mehr Oft - Afrika Bedeutung für Deutschland gewann. Hier lieat nun ein Werk vor, welches sol6em Bedürfniß abkelfen will, indem es die wichtigsten und gebräuhlihsten Wendungen der weit über die Küste Oft-Afrikas binaus verbreiteten Suaheli- Sprache, für die Bedürfnisse des gewsöhnlichen Verkehrslebens zu- sammengeftellt, darbietet. Das schwierige Material hat Verfasser während seines langen Aufenthalts in Ost-Afrika gesammelt und ge- \chGickt bearbeitet. Das But ift freilih keine Grammatik, da es die Aufgabe hat, sofort ein Gespräh mit den Negern über die nöthigsten Dinge zu ermöglihen. Die unentbehrlihsten grammatishen Unter- weisungen fehlen aber dem Werke niht, welhes aub mit einem aus- fübrlihen Wörterbuchß in Suahbeli-Deutsh und Deutsh-Suagßheli,

zusammen nahezu 10000 Wörter umfassend, ausgestattet ift. W218 aber den Suaheli - Dragoman“ besonders brau-

bar madt, das sind die den einzelnen GespräHen angehängten Unter- weisungen über den Verkehr mit den Eingeborenen und über das Leben in den Stationen. Die withtigsten Verordnungen über den Dienst, Anweisungen zur zweckmäßigen Lebensweise und eine bequeme, dur eine Karte illustrirte Uebersiht übet das ganze Gebiet der Ko- lonie und ihre Stationen vervollständigen diesen Theil. Hauptmann Freiherr von Gravenreuth. der bekannte frühere Stellvertreter des Reichskommissars von Wissmann, hat dem Werk ein warm emvfehlendes Vorwort mitgegeben. Gewiß wird dasselbe Allen, die in unserer ostafrikanischen Kolonie zu arbeiten haben, willkommen fein. :

_ eHülfsbüchlein für den ersten Unterricht in der Suabeli-Sprache.“ Auch für den Selbstunterriht. Nach den „Swahili exercises“ von Steere bearbeitet von Dr, C. G. Büttner, Lehrer des Suaheli am Seminar für orientalishe Sprachen der Friedrih-Wilhelms-Universität in Berlin, Zweite, vielfa verbessert: und vermehrte Auflage. Leipzig 1891. T. V. Weigel, Nathfolger. (Cbr. Herm. Tauchnigz.) Preis 2 4 Schon in seiner ersten Gestalt hat vorliegendes Bu den Suaheli-Lernenden man guten Dienst erwiesen, Die gegenwärtige Neuaus8gabe ist unter Verwerthung aller Erfahrungen bei feinem bisherigen Gebrau und in dem Bestreben entstanden, es immer mehr zum Nutzen der Lernenden zu verbessern. Auf dem Grundvplan der „Swahili exercises“ fußend, ist der neugebotene Urterrit8gang folgender: Aus der Fülle von Formen der Suabeli- grammatik sind zunädhst einige wenige herausgegriffen, um duch

sie den Lerrenden mit dem eigenthümlihen Charakter der xamilie der Bantusprahen bekannt zu maten, von denen das

Suaßeli ein wichtiges Glied ist, Almählih werden dann die Kreise immer weiter und weiter gezogen, der Lernende dabei immer mehr mit der Regelmäßigkeit diefer Formen bekannt gemacht, sodaß \chließlih ohne groß? Swierigkteiten die Sprache sein eigen wird. Neben den Regeln werden gleichzeitig die im gewöhnlihen Leben gebräuhlih ften Wörter und Phrasen eingeübt, sodaß derjenige, welGer vorliegendes Bu gründlich kennt, ich keiht mit den Suabeli in Oft-Afrika ver- ständiaen und ih rasch in diejenigen grammatischen Formen und in den Wortschaß hineinfinden kann, der darin niht mitgetheilt ift. Das Wörterverzeihniß am Swluß ist schr zweckdienlih aufgestellt. Alles dies berechtigt zu der Hoffnung, daß das Buch au in seiner neuen Gestalt an feinem Theile dazu beitragen wird, Ost-Afrika mit der christliGen Welt in Verbindung zu bringen. MilitärischGes.

Die Kriea8waffen in ihren ge\chiGtlihen EntwickEes- lungen von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart, eine Encyklovädie der Waffenkunde von August Demmin. Dritte Auflage. Mit über 4500 Abbildungen von Waffen und Auërüstungen sowie über 650 Marken von Waffenschmieden. Gera-Untermhaus 1891, Verlag von Fr. Eugen Koebler. (Preis 10 4) Das Verschwinden dieses bedeutenden, beim Erscheinen der zweiten Auflage im Jabre 1886 an dieser Stelle eingehend be‘prohenen Werk28 aus dem Buchhandel, hat dem Ver- fasser die Veranlassung geboten in einem neuen Verlage die vorliegende gänzlih umgearbeitete und sehr bedeutend vermehrte dritte Auflage er- \cbeinen zu lassen. Die Vermehrung betrifft hauptsählih die Abbil- dungen von Waffen und Aüéërüstungen, von denen diese Auflage gegen 500 mebr aufweist als die zweite, und die Vervollständigung der Marken von Waffenshmi-den, Trotzde:n die Vermehrung, bei erbeb-

li grêößerem Format, das Buch um etwa 300 Seiten verstärkt hat, hat doch die Verlagébuhhandlunx in dankenswecther Weise den früßeren Preis von 10 A auch für bas jeßt siebzig Bozen starke Werk bestehen lassen, was der weiteren Verbreitung des für den Fa(- mann, den gebildeten Laien und den Sammler gleih nüglihen Führers uxrd Nachschlagebuchs nur förderlich sein kann. 5

„Die Kriegöwaffen“, eine fortlaufende übersihtlih ge- ordnete Zusammenstellung der aesammten Schußwaffen, Kricasfeuer, Hieb- uad Stihwaffen und Instrumente sowie Torpedo3, Minen, Panzerungen u. dergl. seit Einführung von Hinterladern, von Emile Capitaine uud Ph. von Hertling Y, Band, 11 Heft. Rathenow 1891, Verlag von Max Babenzien. Preis 1,50 46 Unter anderen interessanten Neuerungen enthält dieses wiederum mit zablreiben vortreflihen in den Text gedruckten Zeichnungen versebene Heft die Konstruktion einer Gewehrsierung des Hen, Jentsch aus Wien, welche in jeder Lage, in welher das Gewehr nit losgehen soll, das Arslôfen vollkommen selbsithätig verhindern soll. Auch dieses Heft liefert wieder den Beweis, daß die treffliwe Monatsschrift mit Er- folg bestrebt ist, dem Offizier cin getreues Bild von der Entwickelung der Kriegstechnik zu geben, obne das sonst in zahlreihen Werken zzr- streute Material mühsam aufsuchen zu müssen.

Karten.

Karte der Verbreitung der DeutsHen i na öôsterreihisGen, russisen, preußischen, äcbsischen, f vnd belgishen amtlihen Quellen, Reiseberihten des Dr. Loß und Anderer, im Auftraze des Deutschen SHulvereins und unter Mitwirkt!ng des Geheimen Regieruna8-Raths Professors Dr. R. Bs ckh dargestellt von Professor Dr. H. Nabert. Maßstab 1 : 925 009, Verlag von Cari Flemming i Glogau. t e zweiten Sektion diefes auf aht Sektionen berehneten vortref- lichen Kartenwerk3 ift bald die erfte Sektion gefolat. Sie umfaßt Westdeutscbland, das östlih von einer Linie Lübeck—Er?urt, südli von der Linie Mainz—Swhweinfurt begrenzt wird, mit den Städten Ham- burg, Bremen, Hannover, Köln, Aacen, Frankfurt a. M., Erfurt u. a, die Königreiche Holland und Belgien, den \üdli{sten Theil von Jütland mit der Insel Fünen und ganz kleine Gebiete von Nord- Frankrei und Großbritannien. Die neu erschienene Sektion eichnet sid dur dieselben Vorzüge aus, die in der Besprehung in Nr. 137 d. Bl. Erwähnung und Anerkennung gefunden haben.

Generalfkarte vonScch{weden, Norwegen, Däne- mark 2. (Glogau, Verlag von Carl Flemming.) Maßitab 1:3 0Cc0 000, Pr. in Unms&lag 1 Von den großen und trotz ihrer Trefflickeit so billigen Genecalkarten der Flemming'shen Verlags- anstalt ist nunmehr in ganz neuer Bearbeitung auch die Karte von Schweden, Norwegen und Dänemark et:shienen. Wie alle Flemming- schen Karten sih dur ihre meisterhafte technische Ausführung und

F uropa,

\chône Uebersih!lihkeit bei gewissenhafter Berücksi&tigurg aller Details auszeihnen, so auch diese neue Pablikation. Sorg- fältig in der Zeihnung, \charf und klar in Druck und der

Nomenklatur, lebhaft und angenehm in der Farbengebung, welche Länder und Grenzen {arf auseinanderbält, bietet die Karte einen überrashenden Reichthum von Angaben, Die Dampferverbindungen mit den feftländishen und englishen S:ehäfen, die Eisenbahnen nebft dem Sgnellzugsverkebr, die Hauptstraßen und Kanäle, die ober- irdishen und submarinen Telegraphen. die Landesgrenzen, Staaten- und Provinzgrenzen, die Grenzen der Läne, Acmter, Bezirke 2c. sind mit Deutlichkeit herausgearbeitet, sodaß die Karte nicht allein im Bureau, sondern zumal dem Reisenden von Nutzen sein dürfte.

Dichtkunst. Tausend und ein Lag im Orient von Friedrich Bodenstedt. Fünfte Auflage mit einem Titelbilde. Berlin 1891,

R. v. Decker's Verlag, G. Shenck. Es ift dem greisen Dichter des „Mirza Schaffy*, der vor zwei Jah:en seinen 70, Geburtstag

beging, roch vergönnt worden, auch scinen „Orient* abermals nea