1891 / 187 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Aug 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Theater und Musik.

Das Schauspiel „Gleies Reht* von Reinbold Ling, das im Lessing - Theater am Sonnabend zur erften Aufführung gelangt, erfordert die Mitwirkung fast aller darstellenden Kräfte. Akt bringt das getreue Bild einer modernen Atbeiterversammlung auf die Bühne und verlangt eine besonders mühevolle Jnscenirung.

Emil Götze beginnt, wie {on gemeldet, am Donnerstag als „Prophet“ sein Gastspiel im neben ibm wirken Ernestine Heink als Fides (bekanntlich eine Glanzpartie der Künstlerin) und Frl. Prosky Die Partie des Oberthal wird von Hrn. Leonhardt und Hrrn. Riechmann, Franceêco d’Andrade tritt außer morgen als Rigoletto am Freitag als Gra} Luna im „Troubadour“ auf, während der dänische Hofopernsänger Hr. Nortal Brun an demselben Abend

Johann von Leyden in Meyerbeer's Kroll’\chen Theater;

als Bertha. die der drei und Bufssard gesungen.

Wiedertäufer von den

als Manrico sein Gastspiel beschließt. Mannigfaltiges.

Der Kaiserpavillon, welcher in unmittelbarer Näbe der errihtet wird, ist na der „N. A. Z.* bereits soweit fertiggestellt, daß die Maler- und Vergoldungsarbeite 22 gegenwärtig im Gange sind, und die innere Einrichtung gleih nach Ebenso gehen wie das „B. Fr. Bl.“ über die Berlin-Potsdamer Eisenbahn führende Straßenbrücken von großcr Verkehröbedeutung, ihrer Vollendung entgegen, nämli die Kolonnenstraßen-Brüke bei Station Schöneberg und die gleichartige Brücke zwischen Staiion Friedenau und dem

Station Schöneberg

dem 15. d. M. erfolgen kann. mittheilt, zwei

neuen Güterbahnhof Steglitz.

Das Wotenprogramm der Urania kündigt an großen Vor- trägen für Freitag den Vortrag des Hrn. Spies über „Wellen und Strahlen“ (Hert' sche Versuche) an. An den übrigen Abenden der Woche und wirfungsvoliste der Ausstattungsstücke der

wird das älteste

Urania „Die Reise von der Erde bis zum Monde“, zur Die interessanten akustishen Versuche, mit denen die Urania ihre Besucher in den elektrophonischen Musikaufführungen be- kannt malte, werden am Sonnabend wiederholt und sollen Mon- tag, den 17. d. M., vorläufig zum legten Male statifiaden.

gelangen.

Die nächste Hauptversammlung des j Einjährig-Freiwilliger der Kavallerie“ straße 136/137, statt. Gäste sind willkommen. dungen sind zu richbten an den Vorsißzenden, Victor Laverrenz, Berlin W., Steinmeßstraße 33.

Vor einigen Wochen ift im Raubthierhause des Zoologischen Gartens ein Leopard geboren, ein Ereigniß, das schon seit langer Das junge Thier, welches troy seines zarten Alters bereits die ganze Wildheit seiner Eltern zeigt, bat die Größe einer halbwücsigen Kaye und befindet sich, gesäugt von einer

Zeit nit vorgekommen war.

Hündin, ganz wohl. Danzig, 10. Angust.

dampfer „Ella * ist, laut Meldung des „W. T. B.“ f Meerbusen gestrandet und gilt als vollständig verloren. Ein Maschini‘t ist verunglückt, während die übrige Marnschaft gerettet

worden ist. Breslau, 10. August.

nizer „Tägl Rundschau“ becichtet, hier die Festlichkeiten des in den Tagen bis zum 11. d. M. stattfindenden VIII. Bundestages des deutshen Radfahrer bu ndes ibren Anfang. _Aus allen Theilen Deutschlands sind Radfahrer hier eingetroffen; Oesterrei, Holland und Amerika haben gleihfalls Vertreter des Sports gesandt. Die eigentliche feierlihe Eröffnung fand am 8. d. M. im „Vincenzhause“ statt. Nach dem Eröffnungsakius hielt der Le N Carl Hinden- u eil“ Majeftät den Kaiser, derdur& Spendung eines Ehbrenpreises Aller- bödftscine Antheilnahme an den Bestrebungen des Bundes kundgegeben ausbrachte. Nach dem darauf erstatteten Bundesbericht zählt der deutsche Radfahrerbund gegenwärtig 13 944 Mitglieder ; in die Magdeburgische Bundeéverwaltung wurde zum Vorsißenden Carl Hindenburg wieder- Hunderttausenden bunter Lampen festlih beleuhteten Terrassen der „Liebigshöhe“ {loß den Einleitreng zu den eur D Auf dem Etxerzier- (Palais-) Playe sammelten sich die Festtheil- Bewegung. Tracht gekleidete Musikanten, dann folgten in drei Abtheilungen die Festgenofsen zu

burg eine Ansprache, tin welcher er ein

gewählt. Ein Akendfest auf den mit Tag würdig ab. Tie

des Sonntag bildete der Korso

große

nehmer, um 114 Uhr seßte sich der Zug in ritten Herolde und in buntfarbig alideutsche

„Vereins ehemaliger findet am Mitt- wo, 12. August, Abends 8 Uhr, bei Jacob Knoop, Potsdamecr- Anfragen und Mel- Hrn, Verlagsbuhhändler

Der hiesige Kauffahrtei - Schrauben- , im Bottnischen

Am 7. d. M. nahmín, wie die Schbweid-

E E S A

Musikbanden in der Tracht des

Der zweite Scheitniger Park.

Grüneiche die Wettfahren. Den

\önlihkeiten der Provinz und

Miller | fanden im Ganzen acht Rennen

fahren von Deutschland auf de Adel u. A. gestiftete Preise. Den Avgust Lehr, Frankfurt a. Runde überholte. errang Alvin Vater. Frankfurt Sek., die Meisterschaft Aug. Lebr, Frankfurt a M,, in

BV.Cl. 69, in 9 Min, 574/5 Sek. Schluß ter Rennen in den Räu

hofs vollendet und in den Städten

wärts. In S{@witterödorf, Kreis

zur Aufführrng | feierli eingeweiht worden. Der

fang an. Kiel, 10, A uguft.

wie das „Kl. Tgbl.* \chreibt, der

nach Hocdonn bedienen sich die H

Im Kanalbctt sind 2 Ge:üste, 2

sind zum Zwccke der Montirung e Laufbrücke wit einander verbunden

humpen überreiht. Die batten ch in einem aus gegen na der oberen Saline beaeben der Fürst in gerührten burger Haus ein Festkommers ta

Regenten Luitpold und de wurden. Dem Kommers wohnten

auf Seine | Professor Schweninger bei.

meldet, badeten die

Nyarad. tiefen Stelle, von einem Strudel

Feierlikeiten | Schwestern und die Erzieherin si

die Stadt. m

Gestern Nachmittag wurde, dem „Fr mdbl.“ zufolge, am Sterbehause Eduard von Bauernfeld's in Dber- 98 (Palais Wertheimstein), eine

Wien, 9. August. Voran döbling, Hauptftraße Nr. Gedenktafel für den vor ein

Roß, zu Rad, in bekränztéèn Wagen, mit Bannern und Standarten. Jede Abtheilung wurde geführt von einem drapirten Wagen, welcher

bewegte si der Zug dur die Straßen der Stadt na dem nahen Um 34 Ubr begannen auf der Rennbahn bei

\chauern bei; auf den Tribünen erschienen zahlreihe angesehene Per- der Stadt Breslau; u. man den Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien, Wirklichen G keimen Rath Dr. von Seydewitz, den Dn R General des VI. Armee- Corps, General der Artillerie von Lewinskf,

Carolath und den Ober-Bürgermeister von Breslau G. Bender. Es

und die Rennen um den Ehrenpreis Seiner Majestät des Kaisers, (eine kunstvolle Rococo-Porzellanvase) sowie um einige vom s{lesishen

preis Seiner Majestät d:s S gewann in dem Rennen (4000 m)

„vom 6 Min. 50/5 Sek. zurücklegte und seine Gegner um eine halve Die Meisterschaft auf dem Niederrad (10000 m)

1 Min. 422/5 Sek, die Meisterschaft auf der Dreirad (5009 m) W. Tisbbein aus Magdeburg, vom

noch der Wettbewerb um die Meisterschaft im Kunst-, Gruppen- und Reigenfahren und im Anschluß daran ein Ballfest statt.

4+ Merseburg. Ueber die Bauthätigkeit im biesigen Re- gierungsbezirk wird beri(tet: In Naumburg ist der Bau d:s Schlacht-

fels schreitet der Bau zu den zu errihtenden Schlahthöfen rüslig vor-

Allstedt ist in Angriff genommen. Provinzial-Präâmien erbauten Straßen nimmt immer größeren Um-

Eine Vorstellung von den Dimensionen des Nord-Ostsee-Kanals nach Beschauer bei Steinhude in der Nähe von Hohenhörn. Dort ift,

Länge gänzlich fertig, und steht der Wafserspiegel glei dem Mittel- vunkt der Ostsee; die Böschung ift au beiden Seiten bis an die Stein- . | dossirung mit einer Grasnarbe bededckt.

Beförderung ein:r Barkasse. Bei Grünthal schreitet der Brückenbau zusebents vorwärts. Die beiden Brükenpfeiler am westlichen Kanal- ufer sind bis‘auf die Höhe von 5 m ausgebaut ; am östlichen Ufer ift in diesen Tagen der Sockel zu den beiden Pfeilern gelegt worden.

wähcend ein viertes im Bau begriffen ist; die beiden eifernen Gerüste ragen bis zur Höhe des öftlihen Eisenbahndammes empor, die Gerüíste

Bad Kissingen, 10. August Heute Nahmit'ag 1 Uhr wurde, wie der „N. A. Z.* telegrapbisch mitgetheilt wird, dem Fürsten von Bismarck der von den Studeuten gewidinete Ehren- Studenten,

Worten.

Majestät den Kaiser, Seine Königliche Hoheit den Prinz-

. Abends war ein Festspiel im Saison- theater und bierauf Tanz im Konversationshaus.

Wien, 7. August. Wie „Magyar Hirlap“ aus Madaras in i fünf Töchter Hauptmanns Barons Bela Horvath mit der Erzieherin im Flusse Dabci ertranken drei der jungen Damen an einer

angebradt.

Reformationtzeitalters trug. So

Rennen wohnten Tausende vcn Zu-

A. bemerkte

den Prinzen Schönaih-

satt, darunter die Meisterschafts3- m Hoch-, Nieder- und Dreirad,

viermal zu vertheidigenden Wander- B..Cl., welcher die Strecke in

B. Cl., ia 19 Min.

a. M., vom Hohrad (1000 m)

auf dem

Am Sonntag Abend fand nah men des Breslauer Concerthauses

Eisleben, Halle a./S. und Weißen-

Eisleben, ist die neu erbaute Kirche Bau der Eifezbahn Oberröblingen Das Ney der mit Kreis- und

seiner Voll:-ndung gewinnt der wie der Kanal auf mehrere huadert Meter worden.

Von Steinhude bis herunter erren von dec Kanalkommission zur

eiserne und 1 hölzernes, hergestellt,

rrihtet und durch eine sogenannte

Vertreter der Corps,

St. Petersburg, 10. August. k Gouvernement Orel ist na einer Meldung des „D. B. H.* größten-- theils niedergebrannt.

Madrid, 9 August. „N. Pr.

San Francisco, 6. mungen, von we wurte, sind hier 1862 baben die Flutben in der Kolonie nicht fol@en Schaden ange- rihtet. Der Yarra-Fluß war auf Meilen über seine Ufer getreten. Fa Toorak standen zahlreiche Fabriken und Häuser unter Waßer. Ja der Vorstadt von Süd-Richmond verloren etwa 2009 Perjonen ihr Obda, während einstellen mußten. 90 Meilen unterwaschen, und eine große Anzahl Schafe fam in den Fluthen um. Der Verlust türfte etwa eiae halbe Million Pfund Sterling betragen. Murcay-Fluß im Steigen begriffen, und es wurde in dem Albuty- Distrikt eine Uebershweminung befürchtet.

Nur ein ganz intimer Kreis von Hre des Dichters hatte sich zu der klanglofen

Gassenfront des Hauses nächst dem Thore, und zwar an jener Mauer an- gebraht, welche die Kopfwand des Sterbegemachs Bauernfeld?s bildet. Der Text lautet: „In diesem Hause ftarb Eduard v. Bauernfeld am 9 August 1890 1m neunundawtzigsten Lebensjahre.“ feld’'s Wohnung selbst bific det sh noch in dem Zustande, in dem sie der Dichter zurückließ, als er dabinsà ied. Die neue Gedenktafel be- findet si übrigens in interessanter Gesellschaft. Gegenüber dem Sterbehause Bauernfeld's zeigt die mit dem Schwert und der Lyra geschmüdckte Gedenktafel Körner's an, daß der tapfere Sänger dort gelebt und gedichtet. Wenige Schritte von dieser Stelle entfernt erinnert eine kleinere Tafel, daß Beethoven daselbst g:weilt: der Meister hat dort die „Ercoica“ geschrieben,

Budape ft. ê j 32, JFäger-Bataillon, 16 Offi.tere und 275 Mann, hat am 4. d. den höchsten Karpathen-Uebergang (2346 m ho) unter Fübrung des Majors Dragoin forcirt. : aufbrechcnd, übernactete das Bataillon bei den Kohlbaher Wasserfällen. Am 4. d. M, um6 Uhr früh weiter marschirend, erreichte das Bataillon die Höbe des Passes um 11 Ubr Vtittags. Man hatte Pioniere vorauszeschickt, in eine Eiéwand 345 Stufen geschlagen und an einer Stelle ein 250 m langes Seil befestigen lassen. : Dragoin an das Bataillon eine begeisternde Ansprache, wobei eine Gedenktafel an dem Felsen befestigt wurde von Menschen bestiezen worden. Javorathal, wo übernachtet wurde. Der nah Käsmark (52 km) wurde am 5. d. zurückzelegt. schaft hatte die ganze Tour feldmäßig ausgerüstet mit 27 kg Ve- lastung gemacht.

London, 9 August. Der Luftschiffer Higgins flürzte, wie der „Köln. Z.* gemeldet wird, gestern Nachmittag bei einer Auffagrt in der Nôbe von erlaz bald seinen Verleßungen.

eier eingefunden. e Tafel wurde an der

Bauern-

Dem W. „Fr. Bl.* wird gemeldet: Das

Von Käsmark am 3. d. M

Auf dem höchsten Grat bielt Major

Der Grat ift noch nie Hierauf erfolgte der YAbstieg ins Heimmarsh ans dem Thale Die Mann-

Leeds aus seinem Ballon, bracy das Rückgrat und

Die Kreisstadt Brjansk im

2 Ia der Kathedrale zu Malaga iît,. ta

Acguf. Ueber die Ueberschwem- lchen Melbourne am 13. Juli heimgesucht

einzebendere Becichte eingetroffen. Seit dem Iahre

in Meitoarne die Geschäfte ihren Betrieb Die Eisenbahnen waren auf eine Strecke von etwa

Nach den leßten Nachrichten war auc der

fürfzig Wagen bestehenden Festzuge Bei der Ueberweisung dankte Spâter fand im Alten- tt, bei dem Toaste auf Seine

n Fürsten Bismarck au8gebracht auch Graf Herbert Biëmarck und

tes verwittweten Honved- | de Janeiro

erfaßt, während die beiden anderen retteten.

em Jahre dahingeshiedenen Dichter

E C ——————————————————————— E

Wetterbericht vom 11. August, Morgens 8 Uhr.

Wind, | Wetter.

| | Mullaghmore [SSW 6b\bedeckt Aberdeen [SSW 2 halb bed. Ghristiansund OSO 2\wolkig Kopenhagen . SW 4bbededt Stodckholm . ONO 4sRegen aranda . O 2\wolkig

t Petersburg/ SW 1'halb bed. Moskau . W 1 wolkenlos Fork, Queens- |

town SW 5 Regen Kherbourg . .| 765 |W 2 halb bed.

elder... . | 762 |WNW 2 wolkenios 756 |WNW 5 bedeckt 1)

amburg .. | 758 |SW 4 bedeck1?)

winemünde | 758 |SW 4 wolkia Neufahrwasser| 757 |W 3 heiter?) Memel . …. |_756_|W 3 bededi)__ Münster. . . | 761 |W 5 beiter Karlsruhe. . | 763 |SW 3,[wolkig Wiesbaden . | 763 |W 2 halb bed. München .. | 765 |SW Zsbedeck15) Ghemniy . . | 762 |WSW 2wolkig Berlin. . . . | 760 |W 4\wolfigs) Breslau. .. | 761 |W 1bedeckt

Nar. auf 0 Gr u. d. Meeres\p ced. in Millim

I [M

1) Nachts Regen. ?) Regen, 2) Nachts Regen. 4) Nawts Gewitter und Regen. *) Nach18 Regen. €) Abends Regen.

Nebersiht der Witterung.

Das gestern über der Nordsee lagernde Minimum ist nah dem Gebiet der \chwedischen Seen fort- gesckritten, während das südlihe Hochdruckgebiet \o- wohl im Südwesten, als im Südosten an Intensität zugenommen hat. Demzufolge wehen bei ankaltend veränderlihem und meist fühlem Wetter ftellenweise frishe westlide Winde über Deutschland. Von den meisten deutshen Stationen wird Regen gemeldet. Das Erscheinen eines neuen Minimums im Nord-

westen läßt zunähst noch Fortdauer der unbeständigen Witterung erwarten. Deutsche Seewarte.

- Theater-Anzeigen.

Tessing-Theater. Mittwoh: Der Probe- pfeil. Lustspiel in 4 Akten von Oskar Blumenthal. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Sodoms Ende.

Freitag: Am Tage des Gerichts.

Sonnabend: Zam ersten Male: Gleiches Recht. Scauspiel in 4 Akten von Reinhold Ling.

Friedrih - Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Pariser Leben. Operette in 5 Bildern

von I. Offenba. Regie: Hr. Binder. Dirigent : Hr. Kapellmeister Federmann.

Jm prachtvollen Park: Großes Doppel- Concert. Austreten erster Gesangs- und Instrumental-Künstler.

Anfang des CGoncerts 6 Uhr. Anfang der Vor- ftellung r.

Donnerstag im Tbeater : Pariser Leben. Im Park: Großes Doppel - Concert. Gesangs- und Inftru- mental- Künstler.

Sonnabend: Zum ersten Male: Der alte Dessauer. Operette von M. Henschel. Musik von O, Findeisen.

Kroll's Theater. Mittwoh: Rigoletto. (Rigoletto: Sgr. d’Andrade als Gaft.)

Donnerstag : Erstes Gastspiel des Könial. preuß. Kammersängers Hrn. Emil Göyße. Der Prophet.

Freitag : Gastspiel des Sgr. d'Andrade und des Hrn. Nordal Brun.

Täglich „Großes Concert“ im Sommergarten, Abends bei brillanter elektrisher Beleuhtung desselben. Anfang 54, der Vorftellung 7 Uhr.

Belle-Atlliance-Theater. Mittwoch: Zum 19. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Ballets, Waffen-Requi-

siten, Beleuchtungêeffecten 2c. Jung-Deutschland zur See. Großes Ausftattungs-Zeitbild in 4 Akten (7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: Zum ersten Male in Deutsbland; Großes Pferderennen auf der Bühne von lebenden Pferden.

m prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor- nehmstes und großartiustes Sommer-Etablissement der Residenz): Großes Doppel - Conceri Auftreten sâmmtliwer Spezialitäten. Brillante Zllumination des ganzen Garten-EGtablifsements.

74 ed des GConcerts 6 Uhr. Anfang des Tkeaters

Ubr Donnerstag: Dieselbe Vorftellung.

Adolph Ecnft-Theater. Mittwoch: - Zum 179. Male: Unsere Don Juans. GesangspoJe in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron. Anfang Ubr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Der Sommer-Garten ist geöffnet.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30.

Direktion: Emil Thomas. Mittwob: Zum -13. Male: Jm fiebeuten Himmel. Posse mit Gesang in 3 Akten (4 Bilder) von Jean Kren Musik von Jobannes Doebber. In Scene geseht vom Direktor Emil Thomas. Anfang 75 Ubr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Der Sommergarten ist geöffnet.

Urania, Anstalt für volksthümlice Naturkunke. Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Babnhof) Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Baro Een Theater. Näheres die Anscblag- i

E S E SANE E O C FIUIE S NTESD A E p

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Senfft von Pilsach mit Hrn. Rittmeister z. D. Georg Eckhard (Peres bei Kierißsch i. Sachsen Ammelshain bei Nauen- hof i. Sachsen). Frl. Marie Boes mit Hrn.

Nach Sluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

Wien, 11. August. (W. T. B.) Gestern fand im Aus- wärtigen Amt eine Sizung der Delegirten sür die Handels- vertrags-Unterhandlungen mit der Schweiz statt. Die Sigungen sollen, heute ihren Fortgang nehmen. i

Paris, 11. August. (W. T. B.) Nach hier aus R io-

den Meldungen der Blätter zufolge,

eingetroffenen Nachrihten von gestern hat die

dortige Kammer die Genehmigung des Vertrages über die Grenzfestseßung zwischea Brasilien und der Argentinischen Republik endgültig versagt.

Belgrad, Gesandte Patrimonio j bei der Anwesenheit des Königs Alexander dort zu sein,

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

11. August. (W,. T. B.) Der französische begiebt sih heute nah Paris, um

Dr phil. Eduard Möller (Burgdorf —- Han- nover). Frl. Lucie Asmus mit Hrn. Prediger Herrmann (Stötterlingen Berlin).

Verehelicht: Hr. Prem.-Lieutenant Max von Burkeréroda mit Frl. Thekla von Burkerêroda (Magdeburg). Hr. Landrath Winckler (Kreis Zeit) mit Freiin Berthi von Wangenheim (Oidenburg) ;

Geboren: Zwei Söhne: Hrn. Major _a D. C. von Düting (Horneburg). Ein Sohn: Hrn. Professor Dr. Paul Haupt (Kassel), Hrn. Hauptmann von Schmidt (Greifswald). Hra. Prem.-Lieutenant Willy von Alten (Oldenburg). Hru. Prem.-Leutenant von Dieße (Gottes- anaden bei Kalbe a. Saale). Hrn. Freibecrn Ad, von Bccckdorf (Neu Barnimslow). Hrn. Hauptmann A. e (Gäbersdorf). Eine Towbter: Hrn. Prem «Lieutenant Veit von Ober- nig (Magdeburg). Hrn. Hans von Choitig (Wiese, Gräflich). Hrn. Dr. med G. Grisson ( Hamburg). Hrn. Hüttenbesiger Gents

(Siegen). i Frau Elfriede von Sydow, _ geb,

Gestorben: Freiin von Hauß (Hannover). Frau Obers

Konsistorial-Rath Dr. Kundler (Berlin). Verw. Frau Professor Henriette Tempeltey (Berlin). Hr. Gymnasiallehrer und Prem.-Lieutenant der L-J, Helwut Bah (Schwerin, Meckl.—Berlin). ‘Hr. Erbberr, Rit1meister a. D., Graf Friedrich von Pfeil (Ober- Diersdorf). Hr. Bergrath a. D. Bernhard Riehn (Stolberg a. H.).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckterei und Verlags* Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Vier Beilagen (einschließlich Börsen - Beilage), und die Besondere Beilage Nr. 4,

sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent-

lichen Auzeigers (Kommauditgesell schaften auf

Akticu und AttiengeselUschaften) für die Woche vom 3. bis S. August 1891.

telegraphisÞ gemeldet wird, heute der Priester Antonio Benitez während des Gottesdienstes ersto chen Der Mörder, ein gewisser Frarciéco Palomo, wurde er-- griffen. Die Kirche muß von Neuem gewe1ht werden.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

Me 187

Revisionsentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs-Versicherung8amts,

Abtheilung für Juvaliditäts- und Altersversicherung.

42) Eine Wittwe, welche im Haushalt ihres Sohnes die Küche und die Wartung der Kinder besorgt, erbält von ibrem Sohn freien Unterhalt (Wohnung, Beköstigung, Kleidung) und jährlich 24 & baar, wel(e Lehteren im Wesentlichen zur Befriedigung gewisser kleinerer Lebensbedürfnisse bestimmt sind. Den Anspru der Wittwe auf Ge- währung einer Alterêrente hat das Reichs-Versicherungsamt in Ueber- einstimmuna mit deu Vorinstanzen mittels Revisionsentsheidung vom 11. Juni 1891 zurückgewiesen. In der Entscheidung ist Folgendes ausgeführt worden: Das Schiedsgericht ift bei that- sähliher Würdigung des Sachverhalts, ohne hierbei mit dem klaren SFnhalt der Akten in Widerspruch zu treten, zu dem Ergebniß gelangt, daß in dem nahen Verwandtschastsverhältnisse allein der Bestim. mungs- grund für die Klägerin bezügli ihrer Arbeitsleistungen ia der Familie des Sohnes, für diesen hinsichtlich der Leistungen gegenüber feiner Mutter liege, und daß nicht anzunehmen sei, daß, wenn Kläg?rin nicht bei ihrem Sohne Arbeit und Unterstüßung gefunden hâtte, fie anderweit bei fremden Leuten in ein derartiges Arbeits- verbältniß treten würde. Ob aus dieser thatsächlichen Fest- stellung ohne Weiteres die rechtliGe Schlußfolgerung gezogen werden konnte, daß zwischen ter Klägerin und ihrem Sohne ein eigent- lihes Beschäftigungs verhältniß nicht bestehe, Leßterer als Arbeitgeber, Erstere als Arbeiterin im Sinne des Invaliditäts- und Altersver- sicerungsgeseßes niht anzusehen sei, kann dahingestellt bleiben; denn nähme man auch an. daß eine die Versiherungspfliht im Allgemeinen begründende Beschôöftigung gegen Entgelt stattgefunden, so müßte glei&wohl der ablehnende Bescheid des beklagten Vorstandes im Hinblick auf die Bestimmung im 3 Absay 2 des íInvaliditäts- und Altersversiherung8gesezes aufrecht erhalten werden. Nah der vorgedachten Bestimmung werden diee jenigen Personen, welhe als Entgelt für ihre Beschäfti- gung nur freien Unterhalt beziehen, mithin nur zur Befriedigung ihrer nothwendigen Lebensbedürfnisse an Wohnung, Nahrung und Kleidung unmittelbar in den Stand gesett werden, von der Bersiche- rung auêgenommen. Wie aber bereits in der Anleitung des Reichs- Versicherungsamts, betreffend den Kreis der nach dem In- validitäts- und Altersversiherung8geseß versicherten Personen, vom 31, Oktober 1890 („Amtlihe Nahrichten des R.-V.-A. JI.- u, A.-V.* 1891 Seite 4) unter Nr. X ausgeführt ist, wird die Anwendung des bezeichneten §. 3 Absay 2 dadur nitt ohne Weiteres ausgeschlossen, daß außer den über den freien Unterhalt nit hinaus- gehenden Naturalbezügen noch unerheblihe Baarzahlungen an den Beschäftigten geleistet werden. Sind diese Zahlvngen dazu bestimmt, es dem Beschäftigten zu ermöglichen, gewisse geringfügige Be- dürfnisse, die das Leben mit si bringt, selbst zu befriedigen, so fallen sie noch unter den Begriff des freien Unterhalts und stellen einen darüber hinausreihenden Arbeitsentgelt nit dar. Diese Vorausseßungen treffen unbedenklich auch auf die von der Klägerin jährlih baar bezogenen 24 M zu. Nach der Berufungs- schrift ist die Klägerin daran gewöhnt, etwas Zucker zu genießen und Taback zu \chnupsen; auch liebt sie es, des Nachts in ihrem Zimmer Feuer zu haven; gerade zur Befriedigung dieser kleineren Bedürfnisse dienen die obengedachten 24 A Die Zuwendung der geringen Baar- fumme fällt deshalb glei den übrigen ihr gewährten Naturalbezügen unter den Begriff des „freien Unterhalts“, sodaß auch bei Annaÿme eines Dienstverhältnifses zwischen der Klägerin und ibrem Sohne die Beschäftigung der Ersteren unter dem Gesichtépunkte des §. 3 Absatz 2 a. a. O. nicht als eine die Versicherungsxflicht begründende Beschäftigung gelten kann.

43) In einem anderen Falle, in welchem eine Wittwe bei ihrem in einer großen Stadt verheiratheten Sohne als Kinderfrau und Wirtb\{afterin thätig gewesen war und hierfür freie Kost und Woh- nung sowie etnen Baarlchn von 6 #4 monatlich bezozen batte, ift vom Reichs- Versicherungsamt in einer Revisionsentsheidung vom 3, Iuli 1891 mit Rügsicht auf die obwaltenden Umstände das Vor- bandense!n eines versiherungspflihtigen Dienstverhältnisses bejaht und demgemäß der Anspruch auf Altersrente für begründet erachtet worden. In den Entscheidungsgründen beißt es u. A.: Bei der Beurtheilung des Arbeitsverbältnisses der Klägerin ist zu berücksictigen, daß ihre verwandtschaftlicen Beziehungen zu ihrem Arbeitgeber an und für sich der Annahme eines- versiccerungsvflihtigen Dienstverbältnisses nicht entgegenstehen (zu veraleihen Nr. IX der Anleitung des Reichs-Versiche- rungêamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nah dem íKnvaliditäts- und Alterbversiherungsgesep versicherten Personen, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. J.- u. A.-B.“ 1891 Seite 4). Die Beklagte hat auh niht in Abrede gestellt, daß die Klägerin im Haushalt ihres Sohnes thätig gewesen und thätig ist; sie begauptet nur, im Gegensaß zu der thatsählichen Feststellung des Vorderrichters, daß der von der Klägerin bezogene Baarlohn von 64 monatli nit als Ent- gelt für die von thr geleistete Arbeit, sondern als Auéfluß der Alimentations:- vflidt ihres Sohnes arzusehen sei. Für diese Annahme bietet indessen der Inhalt der vorgenommenen Ermittlungen nit nur keinen Anhalt, sondern es steht sogar aktenmäkßig fest, daß die Klägerin die gleiche Beschäftigung, welche sie zur Zeit bei ihrem Sohne ausübt, in der Zeit vom 1. Oktober 1887 bis zum 15. April 1888 bei einer ihr völlig fremden Person verrihtet und dort denselben Lohn, wie bei ihrem Sohne, bezogen hat. Hieraus rechtfertigt sich der Schluß, daß die Klägerin nach ihren wirthsha\tlihen Ver- hältnissen auf den Eintritt in ein gelöhntes Arbeits- oder Dienstverhältniß angewiesen ist, wie denn auch sowohl die untere Verwaltungsbehörde wie die von der Versihherungsanstalt um Auskunft ersuchte Polizeiverwaltung \sih gutachtlich dahin geäußert haben, dag zwischen der Klägerin und ihrem Sohne ein gelobntes Dienstverhältniß, kein bloßes Unterfstüßungsverhältniß bestehe. Dem gegenüber kann dem Umstande, daß der gedahte Sohn selbst dem ar- beitenden Stande angehöct, ein ausslaggebendes Gewicht nicht bei- gelegt werdenz denn auch in den Kreisen dec arbeitenden Bevölkerung, insbesondere bei den besser gestellten großstädtishen Arbeitern, ist die Annahme einer besoldeten Person zur Besorgung des Haus- halts niht ausgeschlossen, insbesondere dann niht, wenn, wle bier, die Ehefrau des Dierstherrn ebenso wie dieser selbst vielfach außerhalb des Hauses beschäftigt und dadur ihrem Haushalte entzogen ist. Auch ist der Lohn von 6 4 monatli, den die Klägerin neben dem freien Unterhalt bezog, nit so gering, daß er lediglich als Taschengeld anzusehen wäre, und wenn dieser Betrag au niht immer regelmäßig gezahlt worden sein mag, so kommt doch in Betracht, daß e Klägerin nah Aussage der Zeugen jedenfalls im Ganzen den unter

en obwaltenden Umständen üder das Maß eines bloßen Taschen- geldes hinausgehenden Betrag von 72 X jährli erhalten hat.

44) U-ber die Bedeutun i te® i l g des Begriffs „Versicherte“ im L 157 des JInvaliditäts- und Altersversiherungsgeseßzes hat das eihs - Versicerungsamt in einer Revisionsentsheidung vom 12, Juni 1891 Folgendes ausgesprocen:. Im §. 157 des Invaliditäts- und Altersversicberungsgesetzes sind die Voraussezungen bestimmt, unter welchen „Versicherte® vor Erfüllung der gesezlihen Wartezeit (S. 16 a. a. O) einen Anspru auf Altersrente erheben können. Bezüglich der Auslegung des Begriffs „Versicherte® ergiebt die Entstehungs- geshi&te des Geseyes als urzweifelhaft, daß der Ausdruck „versichert“

Berlin, Dienstag, den 11. August

im Sinne des §. 157 a, a. O. nicht gleiHbedeutend ist mit „versiche- rungépflichtig* im Sinne der rechtlichen Eigenschaft einer Person als einer zu versihernden. Versichert ift vielmehr nur diejenige an si versiherungéfähige Person, welde nach dem Inkrafttreten des Geseßzes auch thatsählich in ein die Versiherungspfliht be- gründendes Arbeit3- oder Dienstvoechältniß getreten ift. Jn dieser Beziehung heißt es in dem allgemeinen Theil der Begründung zum Geseßentwurf (Stenographifche Berichte über die Verhandlungen des Rei stages 7. Legislatur-Periode 1V. Session 1888/39 4, Band Seite 57): „Im Interesse der Arbeiter wird man sich damit be- anügen können, den Nachweis thatsächlich geleisteter Berufsarbeit nur für drei Jahre vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorzushreiben, fo daß also Personen, welche zur Zeit des Inkrafttretens des Gesehes das 70. Lebenéjahr vollendet haben und in einer die Versiherungs- pfliht begründenden Besäftiaung stehen, um sofort in den Genuß der Altersrente treten zu können, nur den Nachweis zu führen brauten, daß sie während der leßten drei Jahre eine versiberungs- pflihtige Besbäftigung gehabt haben.“ Ferner ift in der besonderen Begründung zu den §SFS. 147 bis 149 des Entrourfs (Steno- graphische Berichte a. a. O. Seite 101) hervorgehoben: „Hiernah können 3. B. Personen, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Geset- entwurfs 70 oder mehr Jahre alt siad und eine versiherungspflichtige Thätigkeit ausüben, einen Anspruch auf Altersrente sofort erheben, sobald sie für die diesem Zeitpunkt unmittelbar vorausgehenden drei Jahre den Nachweis einer folhen Beschäftigung führen“. Hieraus ergiebt si allerdinss, daß die Personen, bei denen die Datanetepuna des §. 4 Absaß 2 des Invaliditäts- und Alteréversiherung8ge|eßes zutrifft, als „Versicherte“ nicht werden gelten können, da sie über- haupt nit versicherungsfähig, mithin vom Eintritt in die Ver- siherung8pfliht ausgeschlofsen sind. Andererseits kann es aber nach den Ausführungen der Motive kcinem Zweifel unterliegen, daß nah der Absiht des Gesehes nit jede Person, welche versiherungsfähig ist, damit auch ohne Weiteres als versichert im Sinne des §. 157 a. a. O. angesehen werden soll, daß sie vielmehr erft durch Eintritt in eine versiherungspflihtige Beschäftigung die Vorausseßung des Versichertseins erfüllt.

45) In einer Revisionsentscheidung vom 12. Juni 1891 ift die Frage erörtert worden, ob den von den unteren Verwaltungsbehörden gemäß 8. 3 Absatz 1 des íInvaliditäts- und Altersversiherung8gesetzes getroffenen Feftsezungen der Durcschnitt8woerthe von Naturalbezügen insofern rückwirkende Kraft beizumessen ist, als diese Festsegungen auch für die Berehnung des vorgeseßlihen durchsch{nittlihen Jahresarbeits- verdienstes im Sinne des 8. 159 a. a. O. ohne Weiteres als maß- gebend zu gelten haben, Das Reichs - Versicherungs8amt hat diese Frage mit folgenden Ausführungen verneint: Der Auffassung, daß die gemäß S 3 Ua L Des Invaliditäts- und Alter8versicherungsgeseßes von den unteren Verwaltungsbehörden festgeseßten Durchschnittswerthe der Natural- bezüge, welhe für die Bestimmung der _Versicherungépflicht der Betricbsbeamten sowie der Handlungsgehülfen und Handlungs- lebrlinge (8. 1 Ziffer 2 a. a. O.) von Wichtigkeit sind, mit rück- wirkender Kraft oóne Weiteres auch da maßgebend sein müßten, wo es sich um die Feststellung des dur&schnittli&en Jahresarbe tsver-

. dienstes vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (§. 159 a. a. O.) handelt,

kann nit zugestimmt werden. Nach §. 159 a. a. O. soll der wäh- rend der im § 157 a. a, O. bezeiwneten einhunderteinundvierzig Woten thatsächlich bezogene Verdienst des Versicherten für die Be- rechnung der Höhe der Rente entscheidend sein. Hiernah kommt es bei der Berehnung des Werthes ver in der vorgeseßlichen Zeit thatsählich bezogenen Naturalien offenbar darauf an, welchen ortsüblihen Werth dieselben zur Zeit ihres Be- zuges gehabt haben. Wollte man hier die na §. 3 Absay 1 a. a. O. für die Zukunft getroffenen Festsezungen ehne Weiteres zu Grunte legen, fo würde man zu Zahlen gelangen, die dem ortê- üblihen Werthe der Naturalien zu der Zeit, als sie bezogen wurden, vielfah nit entsprechen, die denselben bald übersteigen, bald binter ibm zurückbleiben, in beiden Fällen aber mit dem Prinzip des Gesebßes, dem zufolge ledigli der thatsählih bezogene Verdienst in Anrechnung zu bringen ist, im Widerspru stehen. Mit Recht hat daher das Stiedsgeriht der in Rede stehenden Festseßung der zuständigen Ver- waltungsbehörde eine 1ückwiikende Kraft abgesprohen und ist seiner- seits in eine freie Prüfung der Frage eingetreten, in welcher ziffer- mäßigen Höbe der von der Klägerin nachgewiesene Naturalbezug bei Berechnung des durhschnittlihzn Iahresarbeitsverdienstes in Ansaß zu bringen sei.

46) Eine Versiherungsanstalt hatte in einem Falle, in welchem es sich um den Altersrentenanspruch eines Steinausseßers handelte, der auf cinem städtishzn Bauhof \tets dann, wern Arbeit vorhanden war, beschäftigt wurde, bei anderen Unternehmern aber nit arbeitete, die 88. 119 und 158 des Invaliditäts- und Altersversicherung8geseßes dahin ausgelegt, daß dieselben nur auf sogenannte Saisonarbeiter An- wendung zu finden hätten, d. h. auf Arbeiter, welbe nah der Natur ibrer Beschäftigung nur zu gewissen Jahreszeiten Arbeiten verrichten können, in anderen Jahreszeiten aber die Beschäftigung ausfetzen müssen. Diese Auffassung hat das Reihs-Versiherungsamt in Uebereinstimmung mit dem Scietsgeriht mittels Revisions- entsheidung vom 3. Juli 1891 als rechtéirrthümlih bezeichnet. Es ift zwar zuzugeben, daß die Rücksihtnahme auf gewisse, ins- besondere süddeutshe Arbeitsverhältnisse, in denen die Arbeitnehmer nah der Natur des betreffenden Eiwerbszweiges nur zu gewissen Zeiten des Jahres beshäftigt werden und beschäftigt werden können, den Gesetzgeber zur Aufnahme dieser Bestimmung in das Gesetz ver- anlaßt hat. Indessen enthält die letztere so, wie sie Geseß geworden ist, ni&t nur keine ausdrüclihe Beschränkung auf Fälle der in Rede stehenden Art, sondern ist ganz allgemein aefaßt, lodaß der S. 119 und folgeweise auch der §. 158 a. a. O. auf alle diejenigen Arbeitsverbältnisse Anwendung zu finden hat, auf welche der Wort- laut und der offenbare Zweck der Bestimmung zutrifft. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn es sich um ein festes, ständiges Arbeitsverhältniß handelt, welches zeitweise, sei es mit Rücksiht auf Witterungsverhältnisse oder andere Natur- vorgänge, sei es aus sonstigen Gründen unterbrohen wird, um nach Ablauf dieser Unterbrehung bei demselben Arbeitgeber wieder aufgenommen zu werden. Ob ein Arbeitsvechältniß dieser Art im Einzelfalle anzunchmen ist, hängt von den jeweiligen that- \ählihen Umständen ab. Im vorliegenden Falle wurde die Annahme des Schiedsgerichts, daß ein solches festes Arbeitsverhältniß zwischen dem Steiuaufsezer und der städtischen Baudeputation in der vor- geseßlichen Zeit bestanden habe und noch bestehe, rom Reichs-Ver- sihecungsamt als sahgemäß, und gegen den Akteninhalt nicht ver- stoßend, anerkannt.

47) Das Reichs-Versicherungsamt hat auf die Anfrage einer Versicherungsanstalt unter dem 24. Juni 1891 vorbehaltlich seiner instanziellen Entscheidung seine Meinung dahin geäußert, daß der Prokurist, weil er nach Artikel 42 des Deutschen Handelsgeseßbuchs zu allen Arten von gerichtlihen und außer- gerichtlichen Gesckästen und Handlungen, welche der Betrieb eines Handel sgeshäfts wit sich bringt, ermächtigt ist, an sich allerdings au das Recht habe, die nach dem Invaliditäts- und ÄAltersversicherungs- geseß von dem Arbeitgeber geforderten Nachweisungen und Anzeigen 2c.

einzureichen. Dagegen werde die im §. 144 des Invaliditäte- und

1891.

AltersversiHerung8gesetes beabsihtigte Entlastung der Arbeitgeber von der strafrechtlihen Verantwortlichkeit für unrichtige Nach- weisung 2c. nur dann eintreten können, wenn die Absatz 2 daselbft vorgesehene Mittheilung des Namens und Wohnortes des Bevoll- mätigten an die Versihherungsanstalt erfolgt sei. So lange dies nicht geschehen sei, werde es von der Prüfung des Einzelfalles abhängen, ob der Arbeitgeber für die Unrichtigkeit einer vom Prokuristen erstatteten Anzeige 2c. haftbar gemacht werden könne oder nicht. Dagegen erscheite es stets unzulässig, den Profuristea, dessen Name und Wobnort der Versicherungs- anstalt nicht mitgetheilt ist, auf Grund der gegen den Arbeitgeber [N geeiielen Bestimmungén der“ S8. 142 ff. a. a. D. mit Strafe zu belegen.

48) Der Vorstand einer Versierung8anstalt hatte durch seine Kontrolorgane ermittelt, daß einige Gast- und Schankwirthe, welche ibren Kellnern einen baaren Lobn nicht zahlen, sondern dieselben ledigli auf die Trinkgelder der Gäste verweisen, es unterließen, für diese Angestellten Beitrags8marken zu verwenden. Der Vorstand trug Bedenken, auf Grund des §. 143 des Invaliditäts und Altersversicherungs- geseßes gegen die Arbeitgeber Ordnungét strafen festzusetzen, weil es an einer geseßlihen Bestimmung darüber fehle, zu welchem Zeitpunkt in Fällen dirser Art der Arbeitgeber zur Ma1kenverwendung verpflichtet sei. Auf eine diesbezliglive Anfrage hat das Reichs-Versicherungs8- amt unter dem 1. Juli 1891 erwidert, daß in den im Gesetz nicht auédrücklich behandelten Fällen, in welchen die Lohnzahlung nit von dem Arbeitgeber felbst, sondern von dritten Personen be- wirkt werde, die Bestimmungen der 88. 109 Absatz 1 und 100 Absatz 1 und 2 des Invaliditäts- und Altersversiherungsgeseßes auch hinsihtlih des Zeitpunktes der Markenverwendung finngemäße Anwendung zu finden kâtten. Wenn also die Beschäftigung eine ganze Kalenderwohe gedauert habe, so seien die Marken spätestens am Ende des leßten Tages der Woche von dem Arbeitgeber zu verwenden; Falls da- gegen das Bescbäftigungéverhältniß {on früher sein Ende erreiche, trete die Verpflichtung zur Markenverwendung mit diesem Zeitpunkte ein, vorausgeseßt, daß nicht \{on in derselben Woche vorher ein Beshäftigungsverhältniß zu einem anderen Arbeitgeber be- standen habe.

Entscheidungen des Reichs8gerichts.

In Bezug auf §. 11 Z. 1 des Reihs-Patentgesetzes, wona das Patent nah Ablauf von drei Jahren zurückgenommen werden kann, wenn der Patentinhaber es unterläßt, im Inlande die Erfindung in angemessenem Umfange zur Ausführung zu bringen oder doh alles zu thun, was erforderli ift, um diese Ausführungen zu sibern hat das Reisgeriht, T. Civilsenat, durch Urtheil vom 6. Mai 1891 ausgesprochen, daß der Patentinhaber sch der Aus- führungspfliht niht s{le{chthin mit der Darlegung entziehen fann, daß ein Bedarf, für welchen die Herstellung des Gegenstandes der Erfindung oder die Errichtung zu solcher Herstellung erforderlicher Anlagen sich lohne, nicht vorhanden fei. „Der Patentinhaber soll ernstlive Anstrengungen machen, eine Aufnahme des Gegen- standes der Erfindung Seitens des Verkehrs und damit cinen Bedarf hervorzurufen, und dazu gebört der Regel nach vor Allem, daß er den Gegenstand der Erfindung überhaupt zur Aus- führung bringt, und zwar, da für das inländische Patent nur das Inland in Betracht kommt, im Inlande. Keinenfalls ist zuzugeben, daß der Patentinhaber mit der Ausführung fo lange warten kann, bis er die sichere Auési{t hat, daß si die Aufwendungen für die Ausführung auch ohne Weiteres durch entspredenden Abjaß bezahlt machen. Erfindungen werden käufig längere Zeit brauen, um gegenüber bisher benußten Einrichtungen und eingewurzelten Ge- wohnheiten sch Bahn zu brewen. Bei dem Maße des Umfanges, in welhem die Ausführung stattzufinden hat, wird hierauf Rücksivt zu nehmen ein, übrigens auch nit ohne daß in Betracht zu ziehen wäre, ob der Patentinhaber auch die ge- nügenden Anstrengungen gemacht hat, um der Erfindung Eingang zu vershaffen. Soll es aber entshuldbar sein, daß die Ausführung völlig unterlassen wird, so bedarf es der Darlegung besonderer Hindernisse, die sh als nicht überwindbar herausgestellt haben und auf absehbare Zeit die Aussicht auf einen irgendwie nennenswerthen Ubsay aus\chließen.“

Die unentgeltlihe Ueberlassung der Wohnung oder eines Theils der Wohnung Seitens des Miethers an einen Dritten, ohne selbst an dem Gebrau der überlafsenen Räume Theil zu nehmen, bedarf nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civil- senats, vom 3. Juni 1891, ebenso wie di? entgeltliche Aufnahme eines Dritten im Gebiet des preußischen Allgemeinen Landrechts der Ein- willigung des Vermiethers.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Juvaliden- und Alters - Versicherung.

Die Erkenntniß der Wohlthaten, welhe die Einführung des Invaliditäts- und Altersversicherungs-Geseßes der * gegen Lohn acbeitenden Bevölkerung zu bringen bestimmt ist, ringt sich au im Regierungsbezirk Schles wig, wie von dort geshrieben wird, allmählich auch bei den Gegnern des Geseßes durch, nahdem die Gewährung von dauernden Renten den Lebensabend Tausender gesichert hat.

Aus dem Regierungsbezirk Aachen wird berichtet : Von ver- schiedenen Seiten wird bestätigt, daß das Alters- und Invalidengesetz, nahdem eine große Zahl von Arbeitern in den Genuß von Alters- renten gelangt ist, in den Kreisen der Arbeiterbevölfkerung mehr und mehr dankbare Anerkennung findet.

Zur wirthschaftlichen Lage.

Wie aus dem Regierungsbezirk Mind en geschbricben wird, batten Arbeitgeber und Arbeiter während des zweiten Quartals überall im Allgemeinen genügende Beschäftigung und Verdienft. Nur die Kon- fektionsgeshäîte machten in Folge der ungünstigen Vorsommer- Witterung, die Wäscbefabrikation und Plüschweberei in Folge der Zollgeseßgebung Amerikas und die Seidenindustrie în Folge dec zur Zeit die hauptfäblih in Bielefeld gefer- tigten glatten Seidenkleiderstoffe nicht begünstigenden Mode \clechte Geschäfte. Besonders flott ist im zweiten Vierteljahr der Betrieb der Ziegeleien und die Bauthätigkeit nit allein in den Städten, sondern au auf dem Lande in einzelnen Kreisen des Bezirks recht emsig gewesen.

Zur Lage der Arbeiter.

Im Regierungsbezirk Merseburg nd, wie von dort geschrieben wird, die Löhne dec Arbeiter und des Gesindes verhältnißmäßig hohe. Ein Mangel an Arbeit ist nirgends vorhanden, fodaß kein Grund zur Unzufriedenheit unter der Arbeiterschaft vorliegt.