1911 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Ein fkönigstreues Volk ist offenbar in Ihren Augen überhaupt kein Volk, für Sie ist ein königstreuer, gottesfürchtiger Mann ein blödsfinniges oder verdorbenes Subjekt. (Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten. Präsident von Kröcher: Herc Abg. Hosf- wann und Herr Abg. Hirsch, Sie haben doch niht das Wort !) Im Neichstaye wurde vor kurzem ein Antrag auf Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Abgeordneten gestellt, der in Bayern eine polizeiliche Verfügung nicht beachtet und die Invalidenversiherungs- bestimmung in bezug auf seine Köchin oder Hauskhälterin nicht ge- n'gend beachtet batte. Im Neichstage wurde aus dieser Sache eine große Aktion gemacht, und es wurde als unerhört bezeibnet, daß der Yeichstag mir solchen Angelegenheiten befaßt werde. Der betreffende bayerische Beamte war aber doch verpflichtet, die Sache ohne Ansehen der Person zu verfolgen, und er verfuhr ganz korrekt, indem er die Genehmigung des Neichstages nachsuchte. Man nahm aber im Reichstage Unstoß daran, daß der Beamte überhaupt diesen Antrag beim Neichstage gestellt hatte. Das beißt doch mit anderen Worten: wenn ein Neichstagzabgeordneter in Frage fommt, soll die Behörde ibre Pflicht nicht erfüllen. Das kann nimmermehr die Absicht einer staatserhaltenden Partei sein, in dieser Weise das Neht des Staates in Frage zu stellen. Es würde darauf hinausfkommen, das all- gemeine Recht zu unterbre{cn, um ein Privileg für die Abgeordneten zu schaffen. Aus diefen Gründen erschien es der Mehrzahl der Kommissionsmitglieder als notwendig, von der bisherigen Praxis, in der- artigen Fällen ohne jede Prüfung die Sache einfach im Sinne des betreffendea Abgeordneten zu erledigen, abzuweichen, und ih hoffe, daß man 1n künftigen Fällen ebenso verfahren und wenigstens e:ne Unter- suchung durch die Geschäftsordnungsfommission eintreten r wird. Gründe, das ehrengerihtlide Verfahren gegen den Abg. Liebknecht einzustellen, liegen niht vor. Der Abg. Uebkneht wollte ja selbst nit die Einstellung des Verfahrens, nur seine Freunde haben den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt, „um dic Würde des Hauses zu wahren“. Von Beeinträchtigung eines berechtigten Wur sches des Hauses, Neden des Abg. Liebkneht zu hören, kann doch keine Nede sein, auch wenn das Verfahren seinen Fortgang nimmt. Das Verfahren findet doch in Berlin statt, und zwar zwei Minuten -von hier in einem Hause der Prinz-Albrecht-Straße, wo der Abg. Traeger wohnt. Auch das Kammergericht ist niht weit von bier. Vousitßender des *EGhrengerichts ift der Zweite Vizepräsident dieses Hauses, der Abg. Krause, dieser würde auch nicht die Gelegenheit benußen, um den Rechtsanwalt Liebkneht von hier fern zu halten. Die Kommission hat auf Grund dieser Erwägungen mit 11 gegen 3 Stimmen dcin Autrag auf Einstellung des Nerfahrèns abgelehnt. Man hätte vielleiht annehmen können, daß die Abstimmung noch günstiger ausfallen würde, denn ein Mitglied der Kommission war jahlich mit mir einverstanden, erklärte sch nur aus politischen Gründen gegen den Kommissions8antrag, weil es sich um einen Sozialdemofraten handelte. Daraus müßte man \s{ließen, daß, wenn es fich um ein konservatives Mitglied oder ein Mitglied einer anderen Partei gehandelt hätte, der betreffende Abgeordnete niht das mindeste Bedenken getragen hätte, dem Antrage der Kommission zuzustimmen. Wir unsererseits balten uns an den Spruch: Der eine fragt, was kommt danach; der andere, ist es recht? So unterscheidet sih der Freie von dem Knecht. Wic Konservativen fühlen uns frei von jeder Knechtschaft von der Sozialdemokratie. Wir werden deshalb unserer Ueberzeugung folgen, indem wir den Antrag Borgmann auf Einstellung des ehrengerichtlihen Verfahrens gegen den Abg. Liebkneht eiumütig ablehnen.

Abg. Viereck (freikons.): Wir werden aus rein rechtlichen Grmägungen an dem Kommissionsbeschlusse festhalten. Wir sind der Meinung, daß wir gegenüber dem bisherigen unrihtigen Gebrauch ten Sinn des Art. 84 der Verfassung aufrehterhalten müssen; ohne auf die Schuldfrage einzugeben, sind wir der Meinung, daß der Abg. Liebkneht dur Fortseßung des Verfahrens an der Ausübung seines Mandates nicht beeinträchtigt werden wird. Sollte dies aber der Fall sein, so würden wir ja zu einem anderen Beshluß kommen fönnen. Zurzeit liegt eine Veranlassung nicht vor, einen anderen Be- {luß zu fassen.

Abg. Brust (Zentr.) : Jm Verlaufe der Verhandlungen ist auf den Kommissionsbericht Bezug genommen worden, der auch meine Zeugen- vernebmung in dem Essener Meineidsprozeß und die Versagung berührt. Die Sache liegt denn do anders, als fie im FKommissionsbericht dar- g-\tellt ist. Es heißt darin: In einem analogen Falle habe die Kom- mission zu Beginn der gegenwärtigen Session aus gleihen Gründen mit der bisberigen Praxis gebrochen, indem die Genehmigung zur Vernehmung eines Abgeordneten als Zeuge außerhalb Berlins entgegen dem Wunsche des betroffenen Abgeordneten erteilt sei, obgleih voraus- zusehen war, daß dadur dem Abgeordneten das Erscheinen im Hause für mehrere Tage unmöglich werden würde. Ich batte kein Hehl daraus gemacht, daß 1ch zu der Sache selbst rein gar nichts würde bekunden können, hatte aber dem Gerichts- vorsißenden telegraphis{ch mitgeteilt, ih würde an dem und dem Tage freiwillig an den Verhandlungen teilnehmen. In der vorliegenden Sache fann ich mich nur den Darlegungen des Abg. Noeren aujichließen.

Abg. von Saß-Jaworski (Pole): Wir können mit dem Kom- missionsbes{luß nicht einverstanden sein, können auch nit besondere Gründe anerkennen, die für eine Aenderung des bisherigen Stand- punkts in diesem Falle sprehen. Das Haus darf keinen Beschluß fassen, dur den ein Abgeordneter seinen Aufgaben als Abgeordneter entzogen wird. Jeder ahlfreis muß ständig bier im Hause ver- treten sein. :

Abg. Hir|ch{- Berlin (Soz.): Es ift eigentlih nur die konservative Partei für den Kommissionsantrag. Das haben die Verhandlungen ergeben. Wenn ein Abgeordneter in der Kommission gesagt hat, daß er eigentlih für den Kommissionéantrag sei, aber deshalb nit dafür stimmen wolle, weil es fich um einen Sozialdemokraten handle, dann soll er nur rubig für den Kommisfion8antrag stimmen. Wir als Minderbeitspartet verlangen durhaus feine Ausnahmen, sondern wollen nur so behandelt sein wie die übrigen A (Zuruf rets.) Vertreter des Volks sind Sie niht. Sie find nur Vertreter einer pcivilegiecten Klasse. Wenn Sie wahre Volksvertreter wären, dann dürften Sie niht bier auf Grund des Dreiklassenwahlrechts sigen, fondern müßten für das allgemeine gleiche, geheime und direkte Wahl- recht eintreten. Aber Sie sitzen ja nur hier auf Grund dieses Wahlsystems, auf Grund der Wablkretiseinteilung, mit Hilfe ibres Terrorismus und nicht zulext durch die Stichwahlhilfe, die Ihnen die verschiedenen Parteien leiften. Wir werden abwarten, wie es bei den nähsten Wablen ist. Da werden Sie vielleiht im Neichs- tage in fleinerecr Zahl fein als wir jeßt im Abgeordnctenhause. Bei dem vorliegenden Antrage handelt es sich für uns uiht um Parteiinteressen, sondern um das Ansehen des Parlaments.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Die Ausführungen des Abg. von Brandenstein konnten den Anscein erwedcken, als ob wir uns bei dem Eintreten für den Antrag Borgmann nicht leiten lassen aus Gründen, die aus der Sache sprehen, fondern aus politischen Erwägungen. Soweit meine politishen Freunde dabei in Betracht kommen, muß ih das unbedingt zurückweisen. Wir haben den Fall geprüft und baben gefunden, daß er nicht dazu angetan ift, von der bisherigen Praxis abzuweihen. Wir halten es für sehr gleichgültig, ob das Beifabren früher oder später zum Abschluß gelangt, allgemeine Inter- essen werden dadurch in keiner Weise bezinträhtigt. Es geht das au son daraus hervor, daß die erste Instanz in dem Fall ge- sprechen hat u: d zu einem freisprehenden Erkenntnis gekommen ift. Lige der Fall anders, dann würden wir eventuell zu einer anderen Stcluna fommen. Ich kann niht verkennen, daß eine Menge von (Srün“en, die ter Abg. von Brandenstein für seine Anschauungen angeführt hat, mir turchaus zutreffend ersheinen. Wären wir zu einer soli abweihenten Entscheidung auf der Grund- lage tes Falles gekommen, dann wäre es uns selbstverständlich voll- fommen gleichgültig, ob der Abgeordnete der sozialdemofratischen oder einer anderen Partei angebörte.

Abg. Dr. Be 11- Essen (Zentr.): Diese Frage darf nicht von partei- peclitishen Erwägungen aus behandelt werden. Der vom Abg. von Brandenstein vorgebrahte Fall Brust hat mit dem vorliegenden

Fall nichts zu tun. Denn in Pn are hätte der Prozeß auch ohne die Aa des Abg. Brust als aag rio stattgefunden, und es hâtte vielleiht das Urteil anders ausfallen können. Hier aber handelt es sh nur um die Aufschiebung des Verfahrens während der Dauer der Session. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß wir nie in \hwebende Prozesse eingreifen wollen. Wenn wir nah der Meinung des Abg. von Brandenstein aber in eine materielle GEuT des Falles eintreten sollen, so würden wir damit zu einem s{chwebenden Ver- fahren Stellung nehmen.

Damit schließt die Besprechung.

Jn persönlicher Bemerkung verwahrt sich

Abg. Traeger (forts{chr. Volkép.) dagegen, daß ihm _irgend- welche Nücksichhtnahme auf die Sozialdemokratie bei seiner Stellung zu dem Kommissionsantrag unterges{hoben werde.

Auf Antrag des Abg. von Pappenheim (kons.) enh eine namentliche Abstimmung statt. Von 240 abgegebenen Stimmen sind 116 Stimmen (Konservative, Freikonservative und der Abg. von dem Hagen [Zentr.]) für den Antrag der Kommission, 123 gegen ihn; der Abg. Dr. Liebknecht hat sich der Abstimmung enthalten. Der Antrag Borgmann auf Ein- stellung des Verfahrens ist also angenommen.

Es folgt die erste Ce des Geseßentwurfs über die Beshulung blinder und taubstummer Kinder.

Abg. von Kölichen (kons\.): Der vorliegende Geseßentwurf ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die blinden und taubstummen Kinder müssen so unterrihtet und für das Leben vorbereitet werden, sie müssen ein Handwerk erlernen, daß sie Freude am Leben haben können. Von diesem Standpunkt sind wir auch vollkommen dannit einverstanden, daß das Herrenhaus über die Vorlage noch hinausgegangen und außer den blinden und taubstummen Kindern auch die stummen Kinder mit herangezogen bat. Das Herrenhaus hat ferner eine Resolution beschlossen, daß auh für die taubstummblinden Kinder die Schul- pflicht eingeführt wird, wenn erst eine geeignete Unterrihtsmethode für diese gefunden is. Wir begrüßen auch diese Resolution mit Freude. Im Herrenhaus ist ferner der Wunsch ausgesprochen, daß die Anstalten für die blinden und taubstummen Kinder kon- fessionell einzurichten seien. Ich glaube, man zpird darin nicht weiter gehea können, als bisher die freiwilligen Mistalten gegangen find. Im Herrenhaus ist weiter angeregt worden, daß der Unterricht in der Muttersprache erteilt werden foll, und das bezieht sich natür- lich auf die Polen. Für die Polen wird der Unterricht in der Unter- stufe polnisch, in der Oberstufe deutsch erteilt, und wir billigen das durchaus und würden einem L auf Aenderung nicht zustimmen fönnen. In der Kostenfrage billigen es meine Freunde nicht, daß die ganzen Lasten auf die Provinzen und die Kreise abgewälzt sind; wir meinen, daß der Staat an den Kosten mitbeteiligt werden muß. Ich bin von meinen Freunden bteauftragt, dringend zu bitten, daß von seiten des Staates auch etwas geschieht. Die Provinzialdotationen reihen niht aus. Das Herrenhaus hat allerdings bestimmt, daß die Kommunalverbände die von dem Ortsarmenverband {ih erstatten lassen können: das mag im Westen gehen, aber im Osten, wo die Gemeinden schon so überlastet sind, bedeutet auch jede kleine Ausgabe eine große Belastung. Der vom Herrenhaus des@lofsenc Resolution wegen Erböhung der Provinzialdotationen können wir zustimmen.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.): Es wäre allerdings erwünsht, wenn die Regierung einen Teil der Kosten den Provinzen abnehmen würde; dadurch würden zum Teil die Schwierig- keiten aus der Welt geschafft werden, die diejem fegenêreihen Geseße noch entgegenstehen, aber nah den Verhandlungen im Herrenhause scheint dazu keine große Ausficht zu sein. Ich erkläre für meine Freunde, daß wir auf keinen Fall dieses Gese an der Frage der Beteiligun des Staates an den Kosten scheitern lassen möchten. Es handelt sich um eine Ehrenpfliht gegen die Kinder, und da kann die Frage der Kostenaufbringung nicht fo entscheidend ins Gewicht fallen. Es kommen insgesamt etwa 450 000 4 Mehrkosten heraus, die sich auf Provinzen, Kreise und Gemeinden verteilen, so daß im einzelnen verbältnis8mäßig wenig berauskommt. Wir müssen alljährlich in der Belastung des Staates Vorsicht üben ; die Zeiten sind vorüber, wo wir alles Mög- lihe auf die Staatskasse übernehmen konnten, ohne befürchten zu müssen, daß die Steuerlast steigt. Wir sind jeßt bereits genötigt, von einem Teil unserer Steuerpflichtigen höhere Steuersäßge zu nehmen, und wenn wir dem Staat höbere Lasten auferlegen, fo werden wir bei der Steuerreform die Steuern wiederum erhöhen müssen. Das Herrenhaus hat angesichts der positiven Ablehnung der Regierung von der Kostenbeteiligung des Staates Abstand genommen. Nach- dem die Regierung und das Herrenhaus einig geworden sind, wäre es mir am liebsten, wenn wir das Gesez so, wie es aus dem Herrenhaus gekommea ist, glatt verabschiedeten, am besten ohne Kommissionsberatung; ich würde auch in der zweiten Lesung das Gesez en bloc annehmen Aber wenn große Parteien die Kommissionsberatung wünschen, so will ich mich niht widersetzen, aber ich will der Kommission den Wunsch mitgeben, daß fie niht an kleinen Fragen dieses große Kulturwerk sck{eileru laffen möge. i

Abg. Shrmmedding (Zentr.): Schon vor 14 Jahren ist der Erlaß eines solhen Geseßes beabsichtigt gewesen, die Negierung hat es wohl aber nit früher vorgelegt, um erst die Erfahrung mit dem Fürsorge- erziehungsgesey abzuwarten. Da nach Gerichtserkenntni}sen das Fürsorgeerziehungegeseß bier nicht in Betraht kommt, bleibt nihts anderes übrig, als das vorliegende Geseß zu machen. Er- fahrungsmäßig werden taubstumme und blinde Kinder in viel zu spätem Alter in die Anskalten gebrat und nicht selten viel zu früh den Anstalten wieder entzogen. Deshalb tann man sich freuen, daß jeßt für sie der Schulzwang eingeführt wird. Wenn die Vorlage in der ursprünglihen Form, wie sie an das Herrenhaus gelangte, nach verschiedenen Richtungen zu wünschen übrig ließ, so ist sie im Herrenhause so umgestaltet worden, daß ihre An- nahme empfoblen werden fann ; das gilt von den Kautelen gegen cine rüdsihtslose Durchfübhrung des Schulzwanges, von den Nechten und der Selbständigkeit der Kommunalverbände und von den Kosten. Was die Kaut-len gegen die rücksichtélose Durchführung des Schulzwanges betrifft, so hätte man wohl dieselbe Regelung vor- nehmen fönnen wie beim Fürsorgeerziehungsgeseß, wo das Aurisgecit entscheidet, aber es besteßt doch cin aroßec Unterschied zwischen der Fürsorgeerziehung und der Schulpflibt nach diesem Gesey. Bei der Fürsorgeerziehung bandelt es sich um einen Eingriff in Elternrehte, hiér nur um die Einführung des Schulzwangs. Ueber den fonfessionellen Unterriht hat das Herrenhaus bestimmt: „Bestehen in dem Bezirk des verpflichteten Kommunalverbandes tonfessionell getrennte Blinden- und Taubstummenanstalten, so soll die Unterbringung des Kindes in eine Anstalt seines Bekenntnisses erfolgen, soweit die vorhandenen Einrihtungen der Anstalt dies ermöglichen.“ Namens meiner Freunde habe ich zum Ausdruck zu bringen, daß uns diese Bestimmung noch lange nit genügt, da die Unterbringung in eine Anstalt der Konfession nech von zwei Voraussetzungen abhängig sein soll. JIch verkenne nicht, daß eine \chärfere "Bestimmung für manche Provinzen große Schwierigkeiten haben mag, aber es muß doch auch in diesen Provinzen die religiôs konfessionelle Erziehung fichergestellt werden. Für die Kautelen gegen rigorose Durchführung des Schulzwanges bat das Herrenhaus 1o vortreffliche Bestimmungen gefaßt, daß sie tem Seibstverwaltungsrecht der Kommunalverbände gere{Wt werden. Eine Beteiligung des Staates an den Kosten wäre gewiß wünschenswert, aber nach meinen lang- jährigen Erfahrungen bei der Durchführung des Fürsorgeerziehungs- gesetzes hege ih doch große Bedenken dagegen, den Staat heran- zuziehen und die Basis des Gesetzes zu verlassen. Den meisten armen Verbänden werden kein- neuen Koîten entstehen, da in der Mehrzahl der Provinzen tie Regelung der Kostenfrage bereits so vorgenommen ift, wie es hier vorgeschlagen wird. Ich fürchte mit tem Abg. von Zedliß, daß das Gese 1cheitern fönnte, wenn der Staat an den Kosten beteiligt wicd. Ein Scheitern der Vorlage möchte ih im Interesse der blinden und taubstummen Kinder nicht wünschen.

osten eventuell -

Ursprünglih war in Aussicht genommen, daß in der Regel d

Provinzialverbände die Kosten tragen, ibnen aber ein Erstattun Sredt |

eingeräumt wird. Im Herrenhause ist nun die Kostenfirage so ge, regelt, daß sie höchst kompliziert und beschwerlich ist ; in jedem Falle muß die Provinzialverwaltung untersuhen, ob die Kosten von den Unterhaltspflichtigen getragen werden können; wenn diefe nicht im stande sind, muß der Ortsarmenverband eintreten, und dieses Be, \chlußverfahren ist noch niht endgültig, der Vater des Kindes kann einen langwierigen P anstrengen und in der Regel wird eine endlose Schreiberei herauskommen. Das ließe 8 vermeiden, wenn die Sache genau fo geregelt würde wie im Geseß für die außer. ordentlihen Armenlasten. : :

Abg. Dr. Schröder - Cafel (nl.): Auch meine Freunde begrüßen den Geseßentwurf mit großer Freude und halten seine Annahme für eine dringende Notwendigkeit. In den bisherigen Geseßen ist die Schul. pflicht für die blinden und taubstummen Kinder niht gewährleistet, die Kinder kommen daher viel zu spät in die Anstalten. Es ist allerdings auf diesem Gebiete bisher schon auf freiwilligem Wege Vortreffliches geleistet worden; z. B. in Schlesien in einer Kunst: schnigereishule. Die Fassung des Verrenbauses ist im großen und ganzen zwedckentsprehend. Schwerwiegende Bedenken lieyen allerdings in der Kostenfrage vor; auch meine Freunde würden Wert darauf legen, daß sid der Staat irgendwie an den Kosten beteilige, nament. lich wenn f{ch neue Anstalten als notwendig erweisen Diz Kosten- vermehrung wird sicherlih als zu gering berehnet, wenn nur 450 000 46 Mehrkosten angenommen werden; die Negie-rung ügt sich auf die Statistik von 1905, nach der neueren Statistik von 1309 ift aber die Zahl der unbeshulten blinden und taubstummen Kinder noch be- deutend gestiegen. Wenn die Regierung die Provinzen auf die Dotation verweist, so muß_ do gesagt werden, daß die Dotation nah den jetzigen Verhältnissen viel zu gering ist. Wenn wirklich eine Srbibina der Dotation erfolgt, so fürchte ih, daß nur der Osten bedaht wird und der Westen, wie {on \o oft, wieder \{chlechter wegkommt. Die Lösung, die die A des Herren- hauses bezüglich der Kostenbeiträge des Staates beschlossen hatte, war nicht nur E lüdlih, sondern auch sehr gereht. Das Plenum des Herrenhauses hat leider diesen Kommissionsantrag nicht an- genommen. Wir werden deshalb in unserer Kommission nach einer neuen Regelung suchen müssen. Die Beschlüsse, die das Herrenhaus bezüglich der konfessionellen Frage gefaßt hat, scheinen mir zu weit zu gehen, Danach kann es kommen, daß das Kind, statt in der in der Nähe N Anstalt, in einer weiter entfernten untergebraht wird. Hier sollte der Wille der Eltern mäßgebend sein. Jch beantrage Ueber- weisung der Vorlage an die Unterrichtskommission und hoffe, daß das A möglihst {nell zustande kommt. i S L

bg. Ernst (fortshr. Volksp.): Auch meine politischen Freunde stehen dem Geseßentwurf, der ein Werk barmherziger Menschenliebe darstellt, äußerst sympathish gegenüber. Wir halten es aber für not- wendig, daß der Staat die kommunalen Verbände unterstüßt.

Abg. Styczynski (Pole): Wir wünschen, daß auch bei diesen SYulen der konfessionelle Charakter streng durchgeführt wird. Der polnishe Sprachunterriht muß {on in den unteren alen gepflegt werden, damit die Kinder die Sprache des Elternhauses erlernen fönnen und nicht aus der Familie gewaltsam herausgerissen werden.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Es gibt nihts Gefährlicheres, al den Nationalitätenstreit in dieses Gebiet, wo si{ch Krank-npflege und Bildungspflege die Hand reichen, hineinzutragen. Die konfe!fionelle As dieser Anstalten müssen wir auf das entschiedenste ablehnen.

Die Vorlage wird der Unterrichtskommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs, betreffend die Auflöfung der Tertialverhältnisse imRegierungs- bezirk Stralsund.

Abg. Freiherr von Malgtzahn (konf): Die Aufhebung des Tertial- rechts in Vorpommern ist in diesem Hause wiederholt gefordert worden, und ih möchte heute dem Minister Dank dafür sagen, daß er diese? Geseß eingebracht hat, auf das wir seit acht Jahren warten. Die Lertagl- verhältnisse stellen einen überlebten Rechtsstandpunkt dar. Die Schwedenkönige batten Domanialgüter verkauft oder verschenkt, diese Güter wurden aber später den gutgläubigen Erwerbern wieder fort- genommen; es wurde ihnen nur eine sog. Tertia gegeben, d. h. sie pachteten die Güter, und es wurde ihnen ein Drittel des Pachtzinscs er- lassen. Wir unterscheiden zwei Arten von Tertialgütern : solche mit per- petueller Arrende und solche ohne perpetuelle Arrende. Aus diesen Ver- hältnissen baben is roße R E ergeben sowobl für den Fiskus, als auch für die Tertial iger selbit, denn als Pächter können diese nicht über ihren Besiß verfügen. Mit den einzelnen Aenderungen, die das Herrenhaus an der Regierungsvorlage vorgenommen hat, sind wir in allen Teilen einverstanden, nur ran es ih, ob die Frist von zwei Jahren für die im Geseß vorgesehene Anmeldung des Tertialrechts niht abgekürzt werden kann, und wir behalten uns einen Abänderunas- antrag für die zweite Lesung vor. Nach dem Geseh hat der Tertialist die Wabl, das Eigentum des Gutes zu erwerben, und dann erhält der Staat von ihm ein Abfindungskapital in Höhe des fünffahen Grund- steucrreinertrages, das mit 49% zu verzinsen und mit F9/ zu tilaen ift, oder das Gut ift an den Staat gegen cine Abfindung in Höbe des fünfundzwanzigfachen Grundsteuerreinertrags zurückzugeben. Wir werden prüfen, ob der Saß des fünffachen Grundstener- reinertrages ridhtig bemessen ist. Ih möchte dem Hause die Annahme des Geseßes warm empfehlen und halte auch eine Kommissions beratung nit für erforderlih, denn etwaige Anträge können bei der zweiten Lesung gestellt werden. , |

Abg. Dr. Newoldt (freikons.) bemerkt gleichfalls, daß das Tertial- recht eine Antiquität sei, und bittet, das Geseß ohne Kommissionê- beratung anzunehmen. 3 A

Abg. Lippmann (fortshr. Volksp.) erklärt sh ebenso für die Annahme des Geseßecs. Die Tertialisten säßen auf einem großen Gut, hätten aber feinen Nealkredit. Die \{hwedischen Könige hätte: die Güter verkauft oder verschenkt, ohne jemanden zu fragen, un? später sci den Besißern das Eigentum an den Tertialgütern einfas genommen worden, und sie hätten fie nur als Pächter für zwei Drittz der Pacht behalten können. Diese unglückseligen Verhältnisse, d sie nit Eigentümer threr Güter seien, müssen beseitigt werden. L Grundsätze des Entwurfs seien richtig, und es bedürfe keiner Kommissioæ beratung. Den Tertialisten stehe das Wahlrecht frei, die Güter s erwerben oder sih abfinden zu lassen.

Minister für Landwirtschaft 2c. Dr. Schorlemer:

Meine Herren! Ich bin den Herren Vorrednern dankbar daft: daß sie ibr Einverständnis mit dem vorliegenden Gesegentwurf fläct baben. JchH kann mih deshalb auch auf die Mitteilung t schränken, daß die Abänderungen, welhe der Geseßentwurf dur ?? Beschlußfassung des Herrenhauses gefunden hat, die Zustimmung d Staatëêregierung finden. Ih möchte dem noch hinzufügen, daß ih ® Vebereinstimmung mit dem Herrn Justizminister auch keine Bedenken dagegen zu äußern habe, wenn die Fristen des § 2, entsprehend de? Wünschen der Herren Vorredner, abgekürzt werden. Ebenso würd? au kein grundsäglihes Bedenken dagegen bestehen, daß die Aut- nahme, die bei dem Gute Negenthin gemacht ist, wegen -der Gering- fügigkeit des Betrages auch mit dem Gute Mönkviß gemacht wird.

Damit schließt die erste Lesung; die zweite wird demnäcft im Plenum stattfinden.

Schluß gegen 41/4 Uhr. Nächste Sizung Freitag 12 Uhr (Eisenbahnanleihegeseß).

Freiherr va

Zweite Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

„M 106.

Berlin, Freitag, den 5. Mai

Statistik und Volkswirtschaft.

1901.

Ein- und Ausfuhr von Zucker vom 21. bis 30. April 1911 und im Betriebsjahr 1910/11,

beginnend mit 1. September.

É

Gattung des Zuckers

Cinfubr

Ausfuhr

im Spezialhandel auf Niederlagen

im Spezialhandel

von Niederlagen

1. Sept. | 1. Sept. 1. Sept. | 1. Sept. 21. bis Eo L 1. bis V e Vir : L is is

30. April | 30. April | 30. April: | 30. April | 30. April | 30. April 1911 1910 1911 1910

S Le.

21. bis 30. April

1. Sept. 1910 bis 30. April 1911

1. Sept. 1909 bis 30. April 1910

A 3... L

1. bis 30. April

1. Sept. 1910 bis 30. April 1911

1. Sept. 1909 bis 30. April 1910

Verbrauchszucker raff merter und dem raffinierten

glei Rohrzu

gestellter er (176 a)

davon Veredelungsverkehr

udcker (176a/)) ...

Platten-, SRCIGA und Würfelzucker (176e) ..

gemahlener Melis (176 a) davon Veredelungsverke

e Stücken- und Krümelzucker (1769)

davon Veredelungsverke gemahlene Naffinade (176 f)

davon Veredelungsverkehr Brotzucker (176g) .. Farin A

davon Veredelungsverkehr Kandis (176 i)

davon BVeredelungsverkehr

r

anderer Zucker (178K)

anderer fester und des Invertzuck

Füllmafsen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melafsekraft-

MeErau e, ro enzucker, roher, fester und flüssiger D Cs

er, fester und flüssiger (176k)

davon Eger ae üssiger Zucker (flüssige rups usw.) (176 m) davon Veredelungsverkehr

futter; Rübensaft enh d U...

davon eredelungsverkehr

affinade eins

ließlich

uckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: 9 Ss Y N Ÿ

Menge

es darin enthaltenen Zudckers Berlin, den 5. Mai 1911.

22 393 59 046 13 509 978 1238 : 8 038 53995 | 543232 | 161515 7 895 Í i : 152 743 3 350 1350 L 1 3 ; 246 ta 5 649

11 263 33 et 00 “4183

27369 | 235872 | 8283673 12 695 458 123 085 | 201 937

566 117 9 807

184 890 4 894

3 330 13 317

27 357 112 092 81 278

156 030

110351

20 896 8 507

6191 3 709

3 938 1063

1375 274 933 273 707

Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

3 273 002 2 8

2 183 002

403 237 233 593

178 172 131 098

106 779 16 370

90 749 8 582 003 3 551 248 4 2 421 34 57

28 332 19 383

47 046 18314

2979 520

1994511 9 113 307 531 233 851 | 31 706 195 693 104 737 990

83 767 37 928

23 315 21 494

2 643 646 9 612 521

3 033

28 092 21 289 |

43 612 16 034

110 313 f

107 914 9 372

486 618 40 471 468

9 471 4

1728 8

10 876 9

926 313 552

31 246 811

66 710

188 082 54 174 730

5 983 6

32 9 324 4 899

54

507 565 65 451 481

56 019

Ein- und Ausfuhr einiger wi

handel in

tiger Waren im Spezial-

der Zeit. vom 21. Lis 30. April 1911 und im Monat April der beiden leßten Jahre.

dz = 100 kg.

‘Einfuhr

Ausfuhr

21.—30.| Monat April M [a 1911, | 1011 | 1910

21.—30.

Monat 1911 |

April

g Saa Ns

1910

Baumwolle. Flachs, ge- brochen, ge-

s{hwungen

Jute und

Jutewerg . Merinowolle im Schweiß Kreuzzucht-

Sihe p

Schweiß . Eisenerze . . Steinkohlen Braunkohlen Erdöl, ge- LEUtaT Chilesalpeter hellen C Rohluppen,

Rohschienen, E

Trauer,

Eisenbahn-, Zahnrad-, Platt-

‘ienen chienen Cisenbahn- \{chwellen aus Eisen . Kupfer Feingold, le- giertes Gold Deutsche Goldmünzen Fremde Goldmünzen

19113!

j

1911 118611| 347522| 366848 |

j j

37584] 1391) 1953 1432 1146

9450 44994 57094

27910 122594 107976

32723 127825 123685

38498| 102746| 111871 149 4213735/12081456| 9902312] 728381 3456937/10583431/1052133316370499 2089090| 5863558| 6542194] 10742 189528| 544652| 9591615 214

329676| 991136] 731385] 13014 4228| 107034| 100901] 236572

3069 5803] 126859 136 94] 106413

& 36 433] 121414 15852 123901] 2198 4,71 52,52) 118,88 1,59 1,43 3,76 83,734 31,47

67025) 155865

0,66 141) 0.00 0,23

Berlin, den 4. Mai 1911.

Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

36138 6213| j

6414 6531 1877

843 2130560 20192014 40543

346 47968 637932

419588 283907

48502

15275

6387 2080 1070 2506709 18896801 40116 191

45270 620122

571225 459256

424329 118065 7815 10,36 20,16 25,52

Gesundheitswesen, Ticrkraunkheiten und Absperrungs- maßregeln.

In der von dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Dr. F. Schmidt geleiteten Aprilsizung der Nobert Koch-Stiftung zur Bekämpfung der Tuberkulose wurde der Bericht über das am 31. März abgelaufene Geschäftsjahr erstattet und über die Ver- wendung der Stiftungsgelder für das nächste Jahr Beschluß gefaßt. Der Vorstand ist nach dem Tode von Nobert Koch durch die Wahl des Geheimen Obermedizinalrats, Professors Dr. Kirchner auf die saßung8gemäße Zahl von elf Mitgliedern ergänzt worden, Das Vermögen der Stiftung (einshließlich des Anna vom Rath-Fonds) beträgt zurzeit rund 1200000 A Von den mit den Zinsen der Stiftung im Institut für Jnfektionskrankheiten noch unter der Leitung von Koch begonnenen, von Geheimrat Gaffky fortgeseßten Untersuhungen sind bisher zwei Reihen (über das Vorkommen des Typus bovinus des Tuberkelbazillus beim Menschen) abgeschlossen worden; sie sind nah dem früher gefaßten Beschluß des Vorstands als vorläufige Mitteilungen in der „Deutschen mediztnischen Wochenschrift" und in Nr. 1 und 2 der unter dem Titel „Veröffentlihungen der Robert Koh-Stiftung" im Buchhandel (Ver- lag von G. Thieme, Leipzig) ersheinenden Hefte veröffentliht. Weitere Arbeiten (von Professor Kossel in Pegeiberg, von Frau Dr. L. Rabino- witsch-Kempner, im Institut für Infektionskr ankheiten) sind im Gange. Von den für das kommende Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Zinsen in Höhe von rund 54 000 4 wurden 1000 4 dem Professor Schieck (Göttingen) und 1500 dem Privatdozenten Dr. Krusius (Marburg) für Studien über Tuberkulose des Auges, 1200 46 dem Dr. Weinberg (Stutt- art) für statistishe Tuberkulosearbeiten, 20 000 4 Geheimrat Gafffky zur Korte ung seiner mannigfachen Untersuhungen zur Verfügung gestellt. nsgesamt sind seit Begründung der Stiftung (i. J. 1908) bis jetzt rund 72 000 # für wissenshaftliche Tuberkulosearbelten bewilligt worden. Nach einer Bestimmung der Satzungen ist ein „Goldenes Buch“ der Stiftung, in hervorragend künstlerisher Ausstattung, an- gefertigt worden, das die Chronik der Stiftung und auf einzelnen reih ges{chmüdckten Blättern die Namen ihrer Donatoren eigenhändig eingetragen enthält. Zu Werbezwecken sollen mit der von Geheimrat Simon hierfür @gewährten Spende verkleinerte Nachdrucke des «„Goldenen Buches" veranstaltet werden.

Nachweisung

über den Stand von Tierseuchen im Deutschen Reiche am 30. April 1911.

(Nach den Berichten der beamteten Tiertirzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundhbeitsamte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) verzeichnet, in denen Not, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche oder Schweineseuche tene, Schweinepest) am 30. April herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind leßtere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor- handener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdahts gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Rot (Wurm).

Preußen. Neg.-Bez. Königsberg: Nastenburg 1 (1). Reg.- Bez. Gumbinnen: Gumbinnen 2 (2). Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg.-Bez. Stettin: Naugard 1 (1). Reg.-Bez. Stralsund: Greifswald 2 (3). Reg.-Bez. Posen: Lissa 1 (1), Reg.-Bez. Breslau: Reihhenbah 3 (3). Reg.-Bez. Oppeln: Kattowiß

Stadt 1 (1), Kattowiy 3 (4). Neg.- Dez, Schleswig: Husum 1 (2), Herzogtum Lauenburg 1 (1). Neg.-Bez. Hannover: Han-

Lippe.

Preußische Provinzen, fernerBundes- staaten, die in Regierungs- bezirke geteilt find.

L.

|———

do | Laufende Nr.

=— | |

nover Stadt 1 (1). egel Neg.-Bez. Cassel: Ge

Oberbayern: München Stadt 1 (1). kreis: Heilbronn 1 (1). Mecklenburg-Schwerin. Meckeklenburg-Streliz. Neubrandenburg 1 (1). Bückeburg 1 (1). Zusammen: 26 Gemeinden und 31 Gehöfte.

Hamburg.

Arnsberg: Gelsenkirhen 1 (1).

hausen 1 (1).

Lungenseuche. Frei.

Negierungs- 2c. Bezirke

fowie

Bundesstaaten, die niht in Regierungsbezirke geteilt find.

ck | Kreise 2c.

Bayern.

Maul- _und Klauen-

seuche

: | Gemeinden

Neg.-Bez.

Württemberg. Ne ckar - Güstrow 1 (1). Schaumburg- Hamburg Stadt 1 (1).

Maul- und Klauenseuche und Schweinescuche (einschl. Schweinepest).

Schweine- seuche eins{l.

Schweine-

pest

Kreise 2c.

| | j

| Gemeinden

Ostpreußen | \ J |

Westpreußen

Brandenburg Pommern | Posen \ S@lesien | |

|

Sawhsen S(hl.-Holstein

Hannover

Hessen-Nafsau

Rheinprovinz

|

) O 00 —I N A 5 DS

Hobenzollern |:

Königsberg . Gumbinnen . Allenstein Danzig

Marienwerder .

Berlin otsdam .

éFrankfurt

Stettin

| Köslin

Stralsund

2j Posen . D)

Bromberg Breslau .

5| Liegnitz

Oppeln . Magdeburg" . Merseburg . Erfurt S(leswig

| Hannover

2 4 d x Hildesheim .

3 Cüncburg

Stade Osnabrück

3| Aurich

Westfalen [8 f | )

Müníîter . Minden . Arnsberg. Cassel Wiesbaden . Koblenz Düfscldorf Cöln . Trier . Aachen

| Sigmaringen

|

D D

O O

5 5 I s J

dund G

Go Go

|

bs G I O i ©o |

0 N

l ck— +

s bad a © D! D D 15 A A =J] J} O G3

S 0c q

14

G

32 23| 29 12| 15 7| 15| 16 3) D. 0 9| 14/ 21 15| 46| 62 10| 42| 52 6| 13] 17 8| 24| 56 4 5 12 2 d 9 J A

p

O o

a tr t E e ei em o" b

E E