1911 / 110 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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„Mais

Grofhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden BVörsenplätzen für die W o che vom 1. bis 6. Mai 1912 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nit etwas andcces bemerkt.)

Woche | Da- 1./6. | gegen Mai | Vors

BexrlUkn: 1911 woche

R guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 168,27| 157,83 Wetzen, 755 g das 1 . | 203,92| 202,17

Hafer, , i « 450g das 1 .| 165/35| 162/58

Mannheim.

Noggen, erti ruder, mittel 0/0 A:

] 0 I 168,44 Weizen, Pfälzer, u scher, amerik., rumän., mittel

220,63 174,38 180,00 138,13

Hafer, badischer, russischer, mittel . Gerste ( badische, Pfälzer, mittel , russise Futter-, mittel .

Wien. Roggen, Pester Boden . 7 Weizen, R i 23334 Hafer, ungarischer 1... 177,13 Gerste, slovakishe. . .. 178,84 Mais, ungarisher .. 125,19

Budapest. Mittelware . . 161,55 R ) 217,30| 214,35 A 177,11| 178/67 O 142,03| 140,94 CeS 110,52] 108,92

Odessa.

Noggen, 71 bis 72 kg das hl. Weizen Ulka 75 bis 76 kg das h1

Riga.

Roggen, 71 bis 72 kg das bl . , Weizen, 78 bis 79 kg das hl .

Paris.

lieferbare Ware des laufenden Monats { E gr

Roggen, Weizen, Hafer, Gerste, Futter- Mats,

105,65| 101,47 140,12| 138,37

111,48/ 109,37 146,94] 144,73

Noggen Weizen

Antwerpen.

Donaus-, mittel . C E S roter Winter- Nr. 2 . i D E Aa S

Amsterdam. O A A 1 _ Roggen St. Petersburger . . / 125,01 Weizen | Odessa . 167,96

154,31| 152,3 149,88| 151,09 157,94| 155,12 158,58| 157,13 154,55| 152/54 156,16| 154/31

amerikanischer Winter- 169,37 amerikanischer, bunt . 103,32 Xa Pa e 11517

London.

153,19 149,83 145,19 131,86

143,23

Weizen ( engl. wes |-(Mark Ant.

Weizen ___ englisches Getreide, Boer Mittelpreis aus 196 Marktorten erste (Gazette averages)

Liverpool.

F 4 ov 3! 147,94 Manitoba Nr.2. .. 166,50 T It i 154,76 Ratraczee, Wen 152,88 BUN C l 167,91 Hafer, englischer, Che M E 3 131,49 : ¿r, 4 Schwarze Meer- 131,90 Gerste, e U e 126,01

E s Lol o 2a 114,59 Mais | amerifan, E f 30 109/43

La Plata, gelber .. 23,05| 122 11

Chicago.

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Weizen, Lieferungsware / Juli .

September

Mais G 1/0 Neu York.

roler Wik: Ne 2 . |{ Mai 147,67 Lieferungsware { Juli . 147,25

| September 145,51 Mais S L 4% 99,97]

Buenos Aires. Weizen, Durchschnittsware . . . .. 1) Angaben liegen nit vor.

Weizen

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149,89! Weizen

j 142,54

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner roduktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um- äßen an 196 Mecrktorten des Königreichs ermittelten Durhschnitts- preise für cinheimishes Getreide (Gazette avéerages) ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angeseßt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englis, 1 Pfund english = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Wetzen = 2400, Mais = 2000 kg.

Bei der Ug der Preise in Reichswährung find dte aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöcent- lichen Durhschnittswechselkurse an der Berliner Sas zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Se auf London, Je Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters- burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Berlin, den 10. Mai 1911. Kaiserlihes Statistishes Amt. yan der Borght.

Deutscher Reichstag. : 170. Sißung vom 9. Mai 1911, Nachmittags 1 Uhr.

(Berit von Wolffs TelegraphischWem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsezung der zweiten Beratung des Entwurfs einer Neichsversiherungsordnung.

Ueber den Anfang der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Dr. Mugdan (Fortschr. Volkep.) : Der Antrag Hufnagel-Irl ist schon aus einem formellen Grunde unmögli, weil in den Vor- ständen der Landkrankenkassen niemand {\ißt, der aus den Kreisen der bier in Betraht kommenden Versicherten gewählt ist, also ein Interesse an der Einführung der Wochenhilfe hätte. Außerdem aber wäre er eine ganz außerordentliche Vershlehterung der Kranken- fürsorge für die ländlihen Arbeiterinnen, und er führt der ganzen ländlichen Bevëlkerung klar vor Augen, daß hier Arbeiter erster und zweiter Klasse geschaffen werden follen. Die Anträge der Sozialdemokraten leiden ebenfo an inneren Widersprüchen und an der praktischen Un- möglichkeit ihrer Durchführung. Wenn verlangt wird, den Shwangeren für die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge der Schwangerschaft Schwangerengeld zu gewähren, so ist doch die Dauer diefer Arbeits- unfähigkeit gar nicht vorher zu bestimmen, man müßte denn eben durhweg die Zeit von 9 Monaten anseßen. Dagegen empfehlen wir unsere Anträge, die dasjenige obligatorisch machen, was sfi wirklich durdführen läßt. Wix wollen § 212 so fassen: „Die Kasse hat allen weiblichen Versicherungspflichtigen, die im Jahre vor der Nieder- kunft 6 Monate beschäftigt gewesen sind, Hebammendienste und ärzt- liche Geburtshilfe, die bei der Niederkunft erforderlich werden, zu- zubilligen.“ Sodann wollen wir dem § 212a folgende Fassung geben : „Die Kasse hat Schwangeren, die der Kasse mindestens 6 Monate angehören, 1) wenn sie infolge der Schwangerschaft arbeitsunfähig werden, ein Schwangerengeld in Höbe des Krankengeldes bis zur Ge- samtdauer von 6 Wochen zuzubilligen, 2) auf die Dauer dieser Leistung die Zeit der Gewährung des Wechengeldes vor der Niederkunft an- zurechnen, 3) Hebammendienste und ärztlihe Behandlung, die bei Schwangerschaftsbeshwerden erforderlich werden , . zuzubilligen.“ Daß die bürgerlichen Frauen kein Verständnis für die Pflichten der Mutterschaft haben, ift ein Vorwurf, den der Abg. Irl und auch der Abg. David mit Unrecht erheben. Bei den jungen Müttern ist kein Wunsch größer als der, thr Kind felbst zu stillen. Jh frage : ist es be- rehtigt, wegen einer Geldfrage eine solhe Forderung abzulehnen? Es handelt sich um die Zukunft des Vaterlandes, die durch Schiffe und die Armee allein nicht gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann die Negierung unserer Forderung kein entschiedenes Nein ent- gegenseßzen.

Abg. Hausmann (ul.): Ih möchte Verwahrung einlegen gegen den Vorwurf der Sozialdemokraten, daß wir bisher in eine eingehende Diskussion dieser Anträge nicht eingetreten find. Diese Anträge sind in der Kommission bereits eingehend besprochen worden, und wie fönnen Sie verlangen, daß wir in eine eingehende Diskussion über ein Gesetz eintreten, daß 1754 Paragraphen hat! Der Abg. Dr. David hat gestern hier einen langen wissenschaftlichen Vortrag ge- halten und mit großem Geschick das Material vorgetragen, ih kann aber nit anerkennen, daß bei dem jeßigen Stande der Verhandlungen die Tribüne ter richtige Ort dafür war. (Lebhafter Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Was follen wir denn auf diese Nede ant- worten, die sh bezog auf die Konservierung der Frauen- büste usw. 2? Wir steben gewiß vor Zuständen, die uns nicht gefallen. Als Männer àber, die auf realem Boden stehen, müssen wir uns fragen, ob das, was auch wir erstreben, wirklih erreiht werden kann. Für Muttershutz muß alles ges{chehen, was geschehen kann! Die Abgg. David und Mugdan machen sh aber die Sache sebr leicht. Die fozialdemokratis{cn Anträge würden kolossale Summen erfordern. Wenn die Versicherten F der Beiträge au ferner zahlen sollen, fo ist es fraglich, ob sie diese Kosten tragen können. Schon die jeßigen Leistungen sind {wer erschwinglich. Werden die Regelleistungen nah dieser Vorlage noch weiter erhöht, so werden die Kassen auch mit 69% nicht auskommen, die foztaldemeokratishen Anträge würden die Leistung auf 79% erböben. Was würden wir unsererseits sagen, wenn wir 10% unseres Jahreseinkommens für unsere Kranken- versiherung zablen sollen ? Wir würden das für absurd halten. Wenn wir unerreichbare Forderungen ablehnen, fo wird und kann uns dies nit als Arbeiterfeinlihkeit ausgelegt werden. Die Arbeiter wissen ganz genau, wo ihre wahren Freunde sißen. Jch habe ja meinerseits nihts dagegen, wenn felbst bis Weihnachten gesessen werden sollte, aber der Sacbe dient es, wenn wir an den Kornmissionsbeshlüssen festhalten. Wir werden deshalb gegen die sozialdemokratisWen An- träge und gegen den Antrag Mugdan stimmen.

Abg. Freiherr von Gamp-Massaunen (Np.): Ueber die Nots- wendigkeit und Wichtigkeit des Muttershutzes und der Säuglings- fürsorge besteht kein Zweifel. Es fragt sich nur, ob es ih hier um eine Pflicht der bürgerlichen Gesellschaft oder der Gesetzgebung handelt. Ich stehe nit an, mih für das erstere zu entscheiden. Die Frau der bürgerlihen Gesellschaft hat sich mit großer Opferfreudigkeit in den Dient dieser Uebestätigkeit gestellt. Hier handelt es sich iht um Krankheiten, ? auß nicht um Unfälle. Diese ganze

e gehört also garniht zu den Aufgaben der Krankenkassen. ie können die Sozialdemokraten es rechtfertigen, vom Arbeiter die ¡fung dieser großen sozialen Frage zu verlangen, ihm F der Kosten für aufzubürden? Dann könnte man auhch die Bekämpfung der ofe und anderer Volkskrankheiten auf die Krankenkassen ab- Die ganze Verwirrung ist angerichtet durch die Gewerbe-

, dur eine von diefer über die Beschäftigung von Ar- innen nah der Niederkunft getroffenen Bestimmung. Bei der irtsaft besteht keine derartige Verpflichtung der Arbeitgeber ;

auch niemand von den Arbeiterinnen nötig, 6 Wochen nach der unft zu feiern, die treten viel früher wieder în Arbeit. Wir eben auf dem Boden der Komnmissionsbes{chlüsse, um etwas Positives u stande zu bringen und die Neichsversilßerungsordnung Gesetz werden lassen: den bezüglih der landwirtschaftlißen Arbeiterinnen Anregungen werden wir entsprehen, wenn sich eine

2 Form finden läßt. Das Vorgehen der Sozial-

n fann nur agitatorische Zwecke verfolgen. Der Hinweis

e Staaten vers{lägt nicht, denn in Norwegen z. B. ist die ibfei iel geringer, .als bei uns, obwohl dort feine ‘steht. Bei der normal verlaufenden Shwanger-

1ft fann man doch von einer Krankheit nicht redén.

z.): Die Kritik unserer Anträge durch die Abgg.

)r. Mugdan ift unberehtigt. Der Abg. von Gamp

inen grundsäßlihen Vortrag, wonach der Mutter-

f - Arbeiterschaft, sondern der gesamten

sei. Ja gewiß, das trifft niht bloß für die ganze Krankenfürsorge zu,

und Fürst diefe Gesetzgebung auch durchaus in diesem Sinne die bürgerlihe GesellsWaft hat eben ibre Pflicht nicht getan, und die Arbeiter haben sich auf Selbst- hilfe angewiesen gesehen. Ganz besonders hat es die bürgerlidße Gesellshaft der Wöchnecrinnenfürforge fehlen lassen; mit den Bemühungen der privaten Liebestätigkeit ist nihts getan, und die Kommunen haben die Mittel dafür nicht übrig. Da muß die Arbeiterschaft, da müssen die Krankenkassen eintreten, um einen Fort- {ritt anzubahnen. Nun jammern die Abgg. von Gamp und Haus- mann über die großen Kosten. Der Abg. Hausmann sprach sogar von einer Milliarde. Tatsäcblih sind unsere Anträge mit 70 Millionen durzuführen, und die Arbeiter s{heuen sich keinen Augenblick, diefes Opfer zu bringen, um für Frauea und Kinder zu sorgen. Hundert- tausende von Arbeiterinnen haben în diesen Tagen dafür demonstriert. Wenn sich die Arbeiter zu diesem Opfer bereit er- klären, müßte den Arbeitgebern die Schamröte ins Gesicht steigen, daß sie sich gegen den auf fie entfallenden Koîsten- beitrag sträuben! Bei den Neichen und Reichsten ist das Geld für diese Fürscrge zu finden, ohne daß die Arbeiter neu belastet zu werden brauen; aber da wollen sie es nicht hergeben,

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Ich möchte meine Partei entshicden dagegen verwahren, daß sie biex auch nur einen einzigen Antrag cingebraht bätte, der nicht aus sad) lihen Gründen diftiert gewesen fei, nicht aus dem Bestreben die Arbeiterverhältnisse zu verbessern, und daß wir niht im Nahmen s Möglichen geblieben wären. Man will jeßt die NReichsversicherungs. ordnung ¡ufahdé bringen, damit sie niht dem neuen Reichstag vor. gelegt wird, und dann in einer Form zustande kommt, die weit über das hbinausgeht, was jeßt den Arbeitern zugebilligt werden muß. Ver. \{lechtern kann man die Vorlage jeßt niht mehr. Man könnte eine Prämie auf eine Verschlehterung ausseßen, es würde sie niemand ge- winnen. Der Abg. Irl ist aufs Eis gegangen, weil ibm zu woh, wurde, und es zeigte sich, daß er nicht einmal mehr seine Fraktionsgenossen hinter sich hat. Es steht fest, daß die Konservativen und die Negie. rung noch jeßt verhandeln und nicht über alles einig sind, daß es unter ihnen schr viele Leute gibt, die gern einen Vorwand haben möhtey das Gesetz scheitern zu laffen. f:

Abg. Giesberts (Zentr.) verzichtet aufs Wort.

Abg. Stolle (Soz.) befürwortet nochmals in längeren Aus. führungen den sozialdemokratishen Antrag. Bei unehelichen Geburten sei Hilfe besonders nötig, das beweise die außerordentlih hohe Sterblichkeitsziffer gerade bei diesen Sänglingen. Es handle fi hier um eine Kulturaufgabe, und da dürfe man nicht fragen, woher daz Geld komme.

Abg. Kulerskîi (Pole): Wir möchten auch dazu beitragen, um die ungünstige Lage armer Mütter zu bessern, deshalb find uns die Anträge sympathisch. Aber die Fassung des § 210 geht uns nach dem sozialdemokratishen Antrag zu weit. E35 ist gar keine Grenze gezogen. Die anderen Anträge werden wir annehmen, follten sie fallen, so werden wir für die Anträge Ablaß stimmen.

Damit ließt die Debatte.

Es folgen eine lange Reihe persönlicher Bemerkungen der Abgg. Brey (Soz.), Dr. David (Soz.), Hausmann (nl) und Dr. Mugdan (forishr. Volksp.).

Der Antrag Albrecht auf obligatorishe Gewährung eines Schwangerengeldes wird gegen die Stimmen der Auiragsteller abgelehnt.

Ueber den § 211 der Anträge Albrecht und Gen., der Hebammendienste und ärztlihe Behandlung sowie ein Wochen geld für 8 Wochen nach der Niederkunft in Höhe des Kranken: geldes allen Wöchnerinnen gewähren will, die im leßten Jahre vor der Niederkunft mindestens 6 Monate als Arbeiterin gegen Krankheit versichert gewesen sind, wird namentlich ab- gestimmt. Die Ablehnung erfolgt mit 240 gegen 63 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen. A :

S 210 wird in der Kommissionsfassung (Wochengeld für 8 Wochen, von denen mindestens 6 in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen) angenommen, ebenso § 210 a der Kommissionsvorschläge (Befugnis der Kasse, mit Zu- stimmung der Wöchnerin an Stelle des Wochengeldes Kur und Verpflegung in einem Wöchnerinnenheim und Hilfe und Wartung durch Hauspflegerinnen zu gewähren und dafür bis zur Hälfte des Wochengeldes abzuziehen), nachdem die bezüglichen sozialdemokratischen Anträge auf obli- gatorishe Gewährung zurückgezogen sind; ebenso wird § 211 (Erstattung des Wochengeldes aus anderen Kassen, solange die Wöchnerin bei mehreren Krankenkassen versichert war) nach den Kommissionsvorschlägen angenommen. A

Uèëber die Anträge Ablaß zu § 212 und 212a, die in der Debatte der Abg. Dr. Mugdan befürwortet hat, wird gleich- falls namentlich abgestimmt. Die Anträge werden mit 183 gegen 122 Stimmen abgelehnt. Wi

S- 212, 212a und 218 werden in der Kommissionsfassung angenommen. 28

S8 214—217 betreffen das Sterbegeld. Nach § 214 soll als Sterbegeld beim Tode eines Versicherten das 20 fache des Grundlohns gezahlt werden.

Abg. Nos ke (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht, das Minimum des Sterbegeldes auf 60 1 festzusetzen. Dieser Betrag sei notwendig, um die bitterste Not abzuwenden. Das Begräbnis hätte auch nicht in der allerkläglihsten Form durch Nasenquetscher, Armen- särge zu ges{ehen, wie es leider jeßt bei den Arbeitern vielfach vor- komme. Die Belastung der Kassen durch Annahme des Antrages würde nur eine geringe sein.

Abg. Dr. Doormann (forts{r. Volksp.) hält das, was Kommissionsfassung- gewähren will, für ausreichend.

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt.

S BLO

„Stirbt ein als Mitglied der Kasse Erkrankter binnen einem

Jahre nah Ablauf der Krankenhilfe an derselben Krankheit, so

wird das Sterbegeld gezahlt, wenn er bis zum Tode arbeitsunfähig _gewesen ist“, L ist von der Kommission unverändert angenommen worden.

Abg. Büchner (Soz.) befürwortet die Streichung der Worte „an derselben Krankheit“ ‘und spriht die Erwattitng aus, daß das Haus nunmehr von der bisherigen Taktik der Abwürgung der sozial- demokratishen Anträge abgehen werde. Außerdem solle dem § 215 folgender Zusatz gegeben werden: „Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kranke seinen Anspruch auf das Sterbegeld durch einen Beitrag erhalten, der in der Satzung zu bestimmen ist.“ Bei einzelnen Ka}jen bestehe solhe Einrichtung bereits. :

Abg. Dr. Doormann (fortschr. Volkép.): Der zulegt erwähnte Antrag is nach unserer Meinung ‘eine versiherungstehnische Un möglihkeit. Wir werden" den sozialdemokratishen Antrag ablehnen, weil der Paragraph genügende Vorsorge trifft. i

Abg. Molkenbuht (Soz.): Wie kann man hier von einer Unmöglichkeit \prehen, wo es doch Krankenkassen gibt, bei denen dic! Einritbtunig schon besteht ?

Die Anträge Albrecht werden abgelehnt.

S 218 betrifft die -Familienhilfe. Danach kann fakultatio durh die Sazungen 1) Krankenpflege an versicherungsfreie Familienmitglieder der Versicherten, 2) Wochenhilfe an ver sicherungsfreie Ehefrauen ‘der Versicherten, 3) Stillgeld an ve: sicherungsfreie, Ehefrauen der Versicherten, 4) Sterbegeld beir Tode des Ehegatten oder eines Kindes eines Versicherten a währt werden. Das Sterbegeld kann für Ehegatten bis auf ? für ein Kind bis auf die Hälfte des Mitgliedersterbegeldes be- messen werden.

Abg. Kunert (Soz.) befürwortet einen sozialdemokratishen ‘An- trag, die Familienbilfe obligatbrish zu' mahen und das Sterbege!d für ein Kind unter 16 Iahren auf die Hälfte, für den Ehegatten au! 2 des Sterbégeldes für den Versicherten festzuseßen. Eine fakultative Bestimmung sei" nicht am Playe. Die Bestimmungen seien zu chwammig, es helfe auch die Definitton' der Regierung nik. Alles, was die Regierung in die Neichsversiherung hineingeschrieben habe, hätten die Scharfmacher hinfällig gemacht und die Negterung, an der Spiße der Reichskanzler, hätte ich ihnen unterworken- (Vizepräsident Schu l þ rügt diese Darstellung.) Daß von der Re- gierung, an deren Spitze der Reichskanzler steht, diese Bestimmungen gutgeheißen sind, ist eine sozialpolitische, nationalöfonomische Nichts- würdigkeit. (Vizepräsikent S{chulß “ruft den Redner zuk Ordnung.) Ich würde einen stärkeren Ausdruck gebrauchen, wenn ih über einen solchen verfügte. (Vüizepräsident Schul y: Es 1! cine ganz ungehörige Art, wie Sie sich gegen ‘cine Rüge de® Präsidenten verhalten. Ich bitte sih zu zügeln.) Die Annahme unseres Antrages würde einen allgemeinen Kulturfortschritt bedeylen-

Abg. Hormann - Bremen (fortshr. Volksp.): Wenn die Vitie vorhanden wären, sodaß wir ein Obligatorium einführen toxinien,

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ären wir die lebten, die dazu nit ja sagten. Aber nächdem

o ie A & 212 und 212a, die gleihfalls eine Muß- v hrift bezweckten, a gelehnt sind, können wir auch hier nicht mit- p n Wir müssen mik Kassen renen, die weniger leistungsfäbig Hud * Neberdiés fönnen die Krankenkassen ja felbst beshließen, über die vorgeschriebenen Säße binau8zugehn. j

Abg. Hoch (Soz.): Die Vertreter der Versicherten in den Vor- ständenfehèn von Anträgen auf Erhöhung abaus der Befürchtung, daß sonst die Arbeitgebervertreter von ihrem Recht zur Œrichtung von Bekriebs8- franfenkassen Gebrauch machen und damit die Ortskrankenkasse er- shüttern. Macht man die Vorschriften obligatorisch, dann müssen eben die leistungsunfähigen Kassen vers{chwinden.

Die Anträge Albreht wérden abgelehnt.

Die 88 219 bis 334 enthalten „Gemeinsame Vor-

\riften“’. a L

N 1g 995 lautet in der Kommissionsfassung: i Tritt ein Versicherter, der Kassenleistungen bezieht, zu ciner

euderen Kasse über, so übernimmt diese die weitere Leistung nach

ihrer Saßung. Die Zeit der bereits genossenen Leistung wird an-

gerechnet. Die Mehrleistungen erbält er nur, wenn er {on in

seiner früheren Kasse Anspruch auf Mehrleistungen erworben batte.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) will als neuen Absatz hinzufügen: Hatte er:nach der Säßung feiner früheren Kasse einen Anspruch auf Mehrleistungen, die die neue Kasse niht gewährt, fo erhâlt er die Mehr- seistungen nah d-m Statut seiner früheren Kasse. Diese Leistungen hat seine frühere Kasse der anderen Kasse zu erseßen. Seine Partei wolle den Versicherten unter allen Umständen erworbene Nechte. erbalten. Das sei recht und billig, wenn ein Versicherter, ¿: B. ein Vauarbeiter, gezwungen sei, aus sciner Kasse auszuscheiden, an die er scine Bei- tráge gezahlt, und wo er dauernde Mitgliedscafst erworben habe. Es würde au bei den Kassèn dann das Bestreben entstehen, möglick}t gleicwertige Leistungen zu bieten. l | Direktor im Neich8atnt des Innern Caspar: Beim Uebertritt zu einer anderen Kasse liegen immer gewisse Schwierigkeiten vor, ob man die Nerhältnisse der neuen oder der alten Kasse zu Grunde legen foll. Die Negierung steht auf dem Standpunkt, daß die Mitgliedschaft ent- {eiden soll, also beim Uebertritt zu ciner neuen Kasse die Verhältnisse dieser neuen Kasse. Absaß 2 enthält einen allgemeinen Ausgleichs- grundsatß, daß der Uebertretende erworbene Nechte nit verlieren soll. Aber er kann nicht gleichzeitig in die Nechke der neuen Kasse eintreten und ilm die Bezüge der alten Kasse belassen werden. Der Entwurf entspricht der Billigkeit.

Der Antrag wird abgelehnt.

8 226 sieht vor, daß, wenn ein Versicherter wegen Er- werbslosigkeit ausscheidet, ihm der Anspruch auf die Regel- leistungen der Kasse verbleibt, wenn der Versicherungsfall während der Erwerbslosigkeit und binnen 3 Wochen nah dem Ausscheiden eintritt.

Abg. Hoch (Soz.) wendet si gegen den dritten Absaßz dieses Paragraphen, wona der „Anspruch wegfällt“, wenn der Erwerbslose ih im Auslande aufhält und die Saßung nichts anderes bestimmt. Die Sozialdemokraten hätten erwartet, daß die Mehrheits- varteien oder die Regierung mit einem Verbesserungs8antrag gekommen wären, denn sie müßten wissen, daß dieser Absaß dem § 28 des bestebenden FKrankenversiherungsgeseßes entspreche, und daß Streitigkeiten sich daraus entwickelt hätten und verschiedene richterlihe Entscheidungen letzter Instanz ergangen seien. Es sei nit die aus\ch{ließlide Aufgabe der Sozialdemokratie, auf Unklarheiten aufmerksam zu machen und sie zu beseitigen.

Direktor imReich8amt des Innern Caspar: Daß dieser Absatz dem geltenden Necht entsvricht und verschiedene Deutungen erfahren hat, ist auch uns bekannt. Die Auffassung des Staatssekretärs wird aber beispiels8- weise au) vom fächchsis{hen Oberverwaltungegeriht geteilt. Es ift ganz unmögli, alle Streitigkeiten, die sich auf dem Gebiete der Krankenversicherung ergeben können, hier geseßlih zu regeln. Es be- steht für alle Streitigkeiten nunmehr eine cinheitlihe oberste Instanz,

und man kann vertrauen, daß durch das Reichsversiherungsamt die Einheitlichkeit in der Nechtsprehung herbeigeführt wird.

Abg. Hoch (Soz.): Man soll sih nit auf die oberste Instanz verlassen, fondern glei hier Klarheit schaffen.

__ Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Der Ausdruck

„fallt weg“ kommt noch an vielen anderen Stellen vor. Wenn Sie

aber beantragen wollen, zu sagen „erlischt“, so würde dagegen. nicht das geringste Bedenken bestehen.

S 226 bleibt unverändert.

___8 227, der von der Freiwilligenversicherung handelt, be- stimmt u. a., daß die Sazung der Kasse für diejenigen, die

der Versicherung freiwillig beitreten, mit Zustimmung des Ober-

versicherungsamts die Kassenleistungen entweder auf Kranken pflege oder auf Krankengeld beschränken kann.

__ Abg. Shmidt- Berlin (Soz.) beantragt, diese Bestimmung zu

streichen, weil dur sie die Handwerker und kleinen'Gewerbetreibenden,

die ohnehin nur bis zu 2000 6 Einkommen das Necht der Frei- villigenversiherung hätten, {lechter gestellt würden als die Arbeiter.

Cs handle sich um 2x Millionen Personen.

__ Direktor im Reichsamt des Jnnern Caspar: Die Notwendigkeit dieser Bestimmung beruht darauf, daß von den Versiberungsberechtigten überwiegend nur diejenigen von ibrer Befugnis Gebrauch machen, die n% tn shlechtem Gesundheitszustand befinden. Dadurch wird die Kasse zuungunsten der Zwangsmitglieder geshädigt. Deshalb muß der Kasse die Möglichkeit gegeben werden, ih gegen das Zusirömen ungünstiger Nisiken zu wehren. A ( Abg. Schmidt- Berlin (Soz.): Die Kasse kann den Beitritt ohnehin von ciner Altersgrenze und cinem ärztlichen Gesundheits- altest abhängig machen. Die Antkäge werden abgelehnt. Der dritte Abschnitt §§ 235—318 betrifft die Träg er der Krankenversicherung, § 235 besagt: _ «Krankenkassen im Sinne dieses Gesetzes sind die Ortskranken- fassen, die Landkrankenkassen, die Betricbskrankenkassen und die &nmungskrankenkassen. Diesen Krankenkassen können die Mitglieder der nach landesgejeßlihen Vorschriften errichteten knappschaftlichen Krankenkassen niht angehören.“ g Ie Sozialdemokraten beantragen folgende Fassung des O D): _ „Für den Bezirk cines Versicherungsamtes wird cine Kranken- fasse errichtet.“ Fan Abg. Severing (Soz.) tritt für diesen Antrag ein. Die Ver- zuer des Entwurfs hätten leider aus den Erfahrungen der letzten Fi, hre nichts gelernt. Als man an die Schaffung der Kranken-

e ging, habe man sih an die bestehenden Einrichtungen an- eige B müssen, dazu liege heute kein Anlaß mehr vor, vielmehr fei Arbeltoroere, Zentralisation geboten, dic nur segensreih für die foziale Kongresse erung wirken könne. "Das set auch auf internationalen statistifg g einvandfrei festgestellt worden. Wirklich zuverlässige gelie Angaben könnten nur von großen zenkralisierken Kassen Leistun «Verden. Große territoriale Kassen wären in jeder Beziehung es bei dadiger als die beutigen Splitterkassen. Nach S 299 solle tinden S 000 Kassen bleiben, die heute im Devtschen eiche be-

Gewerbebr e; Lt, nur die Arbeiter, sondern au namhafte Aerzte und Auch ¿paleniker Hätten die Forderung der Zentralisation erhoben. plitterus Kommission habe die s{hweren Mängel der heutigen Zer - Ps beß anerkannt. Die Widerstände gegen die Zentralisierung Die Aora er Mehrheit durhweg auf politische Motive zurücßzuführen. ave N hätten geradezu ausgesprochen, daß die Landkranktenkassen nicht A weil man die Landarbeiter den Ortsfrankenkassen ausgeseßt rox lönne, da sie dort der sozialdemokratishen Agitation abend ber Beet Herr on Kröcher habe in Cöln am leßten Sonn bor der S egierung den Vorwurf gemacht, sie hätte zu große Angst

ozialdemokratie; dieselbe Angst hätten do aber auch dic

Konservativen, das sei aber ni@t mehr Angst, das sei {on mehr der reine Verfolgung8wvahn.

Abg. Schmid t (Berlin) (Soz): In der Verurteilung der jeßigen Zersplitterung der Krankenkassen sind sh älle Arbeiter, welcher politischen Partei sie auch angehören nögen, einig. Betriebs- und Innungs- trantentafsen - als besondere Institutionen sind von uns nicht ent- \Miedener bekämpft worden als von den Rednern auf dem christlichen Gewerkschaftskongreß. Wunderbarerweise aber baben selbst die Arbeitervértreter des Zentrums für. die Beibehaltung dieser Kassen- atten gestimmt. Auf den großen Betrieben, besonders im Rheinland und Westfalen, werden Arbeiter über 40 Jahre bekanntliß nur noch ausnahmsweise angenommen; das ist die soziälpolitisle Fürsorge der Unternehmer! Durch neue Gründung von Betriebskrankenkassen werden die é krankenkassen immer mehr in ihrer Lebensfähigkeit gefährdet Ebenso müßte ein Innungsmeister, der cs mit seinen Arbeit lich gut meint, der kleinen Jnnungskrankenkasse feindlich ge stehen. Die Begründung neuer Innungskrankenkassen ist vielfach ein direkter Nachteil für die Arbeiter, weil diese Kassen danach streben die Beiträge und also auch die Leistungen möglichst berabzuset: nehmen Kranke entweter übecbaupt nicht auf oder dringen deren baldige Entlassung, sodaß man Innungskrankenkafsen , so verfahren, direkt als Maßregelungébureaus bezeichnen | 2 dur s{chwarze Usten den kranken, invaliden Arbeitern den Broterwerb vollends unmögli machen.

Abg. Fegter (fortshr. Volksp.): In die neuen Landkrankenkassen sollen nah den Komutissionsverhandlungen nicht weniger als 3 Millionen Personen aufgenommen werden. Ob diese neue Form die die Mehrheit gegen den. Willen der Linken durcgeseßt hat, richtig fonstruiert und organisiert ist, müssen wir umsomehr bezweifeln, als fié tatsählih zweierlei Necht {aft und zweierlei Klassen der Be völkerung, vollberechtigte Mitglieder der Ortskrankenkassen und Arbeiter minderen Rechts als Mitglieder der Landkrankenkassen. Eine olche Differenzierung wird lediglich die Landflucht weiter steigern und der Gesamthbeit zuun Nachteil gereichen. Als Uberale können wir einer solhen Differenzierung der Bevölkerung nicht zustimmen, und darun lehnen wir die Landkrankenkassen ab. Man muß den Landarbeitern das gleiche Recht geben, man soll doch Vertrauen zu ihnen haben, Miß- trauen macht die Leute zu Sklaven, unter Umständen auc) zu Schurken. Ich möcbte Sie (rechts) noch in zwölfter Stunde bitten, den Land- krankenkassen dasselbe Recht zu gewähren wie den Ortéskrankenkafsen.

Abg. Behrens (wirtsch. Bgg.): Ich muß bestreiten, daß die Mitglieder des Hauses, die an dem christlichen Geweikschaftskongreß teilgenommen haben, den Boden jener Beschlüsse verlassen hätten. Wir stehen vor der Frage, ob wir gegenüber der Haltung der Ne gierung das Gesctz gefährden sollten oder nicht. Um das Gesetz nicht zu gefährden, haben wir der Beibehaltung der Betriebskassen zu- gestimmt. Diese Stellungnal)me können wir gegenüber unseren Freunden im Lande vertreten und werden gewiß auch deren Zustimmung finden. Wir müssen ruhig abwägen, was durchführbar 1. Wir können nit den Sozialdemokcaten folgen, die offen erklärt haben, Atiträge müßten gestellt werden, auch wenn sie nit durchführbar wären.

Abg. Schmidt- Berlin (Soz.): Das letztere muß ich entschieden bestreiten. Wir haben bei allen unseren Anträgen nachgewiesen, daß sie durchführbar scien. Hätte die Negierung das Geseß an den Betriebs fassen scheitern lassen, dann hätte sie s elend blamiert und gezeigt, daß sie lediglih vom Zentralverband deutscher Industrieller abhängig ist. Die Betriebskafsen haben sich völlig überlebt, darin sind {h alle Gewerkschaften einig, unsere wie die übrigen. Die Betriebskassen find ein Krebsschaden, der ausgemenzt werden muß, um die Kranken- kassen zu einer größeren Leistungsfähigkeit zu bringen. Hier muß das Interesse der Arbeiter böber stehen als der Wille der Yegierung.

Abg. Kulerstki (Pole): Auch wir halten die Dezentralisation auf dem Gebiete der Kassen für shädlih. Die Landkrankenkasse schafft tat- sählih zwei Klassen von Kassen und entrechtet die Landarbeiter. Dagegen kann man nicht energish genug protestieren. Leider ist aber an den Beschlüssen der Kommission nichts mehr zu ändern.

S 235 wird nah Ablehnung des Antrags Albrecht unver- ändert angenommen.

8 236 bestimmt nah der Kommissionsfassung :

„Ortskrankenkassen werden für örtlilße Bezirke errichtet (allge- meine Ortskrankenkassen), ebenso Landkrankenkassen, Orts- und Landkrankenkassen sind in der Negel innerhalb des Bezirks eines BVersicherungs8amts zu errichten. Die oberste Verwaltungébehörde fann Abweichungen anordnen und zulassen“.

8 237 lautet nah dem Kommissionsvorschlag:

„Die LAndesgesetzgebung kann für das Gebiet oder für Gebicts- teile des Bundesstaats bestimmen, daß keine Landkrankenkassen neben den allgemeinen Ortskrankenkassen errihtet werden.“

S 298:

„Neben der allgemeinen Ortskrankenkasse wird keine Land- franfenkasse errichtet, wo die Landkrankenkasse niht mindestens 250 Pflichtmitglieder haben würde.“

Die Sozialdemokraten beantragen hier durhweg die Wiederherstellung der ursprünglihen Vorlage, wonach im 8 236 gesagt werden soll: „für den Bezirk“ statt „innerhalb des Bezirks“, wonach ferner an die Stelle der „Landesgesetz- gebung“ die „Landesregierung“ treten soll, wonach endlich die Mindestzahl einer Landkrankenkasse 500 Pflichtmitglieder be- tragen joll.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Aus der bisherigen Debatte geht hervor, daß die Regierung uns eine recht s{lechte Vorlage gemacht hat. Aber die vorliegende und die folgenden Bestimmungen der Kommission zeigen, daß der Rechten die Negierungsvorlage noch nicht s{chlecht genug war. Ste haben ih bemüht, die Vorlage noch zu vers{lech!ern, und das ist Ihnen denn auch gelungen. Der Negierungsvorschlag würde zur Folge haben, daß in der Negel iun Bezirk eines Versicherungsamtes nur cine Orts- und eine Landkrankenkasse bestände, der Kommissions beschluß aber läßt es zu, überall, wo man es aus politischen Gründen für angezeigt hält, Orts- und Landkrankenkassen zu errihten. Das Sonderbare aber is}, daß die Hérren keine Furcht haben, die Ne- gierung werde die Vorlage ablehnen, wenn sie die Vorlage vers{lechtern, und ebenso sonderbar ist, daß die Regierung solchen Verschlechte- rungen ihren Segen gibt. Gerade die Herren vom Zentrum sind schuld, daß eine derartige Zerspitterung eintreten kann. Die Herren vom Zentrum, namentlich der Abg. Becker, sind es gewesen, die sogar Betriebs- kassen mit zehn Mitgliedern zulassen wollten. Jedenfalls steht die Negierungévorlage mehr auf dem Boden des christlihen Gewerkschafts- kongresses als die Beschlüsse der Kommission. Wir bitten Sie, die Negierungsvorlage wieder herzustellen. :

Abg: Becker-Arnsberg (Zentr.): Daß das Zentrum für eine Zentrali- sation der Krankenkasse ist, ist nichts Neues. Jch bin nach wie vor der Meinung, daß cine Zentralisation besser ist als das, was die Kommission vorshlägt. Anderseits muß man aber auh die Gegengründe ab wägen, die bezweifeln, daß größere Kassen größere Leistungen und billigere Verwaltung gewähßrleisten, namentlih da, wo es sib um weite Entfernungen und Gebirgstouren handelt. Man darf den Wert der großen Kassen niht bemessen nah dem Maßstabe der großen Städte, wie es die Sozialdemokraten tun. Also eine rein \chematische Zentralisation ist nicht durchführbar; man darf den Gedanken der Zentralisation niht überspannen, sondern muß die lokalen, namentlih die ländlichen Verbältnifse berücksichtigen. Deshalb habe ich die Fassung der Komnrission in diesem Punkte unterstütt, der eine Latitüde gibt. Damit werden die Arbeiter in meinem Wahlkreise wohl zufrieden sein, wie sich die Sozialdemokraten über- zeugen würden, wenn sie sie fragen wollten.

Abg. Molkenbu hr (Soz.): Den Verhältnissen, von denen der Vorredner sprach, trägt {hon die Negierungsvorlage Nechnung.

Der Antrag Albrecht zu § 236 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokratie und der fortschrittlichen Volkspartei ab- gelehnt.

Den Antrag Albrecht zu § 237 befürwortet ebenfalls der Abg. Molkenbuhr (Soz.): Der reaktionäre Beschluß der Kom-

mission ist auf den Einfluß Preußens zurückzufübren.

willige Negierungskommissare“ . bitten Sie Negierungsvorlage.

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um Wiederherstellung der

Der Antrag wird ohne weitere Debatte abgelehnt.

Der Antrag der Sozialdemokraten zu F 238, die Mindest- zahl der Mitglieder einer Landkrankenkasse entsprechend der Vorlage auf 500 festzuseßen, anstatt nach den Kommissions- beschlüssen auf 250, begründet wiederum der Abg. Molkenbuhr

(Soz.). | / Der Antrag wird abgelehnt.

Nach § 246 sind Mitglieder der Landkrankenkasse: die in der Landwirtschaft Beschäftigten, die | A MWandergewerbe Beschäftigten, die Hausgewerbetreibenden jowie

ihre hausgewerblich Beschäftigten.

Dienstboten, die im

Ein Antrag Albrecht schlägt folgende Fassung vor: „Mitglieder der Landkrankenkassen find diejenigen Personen, die in der Landwirts{aft oder in der Hauswirtschaft der Landwirte

oder im Wandergewerbe beschäftigt find.

Nach einem von der Kommission beschlossenen Zusay sollen

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in der Gärtnerei im Friedhofsbetrieb und in der Park: und tenpflege Beschäftigten nur dann den Landkrankenka)sen an zren, wenn sie in Teilen landwirtschaftlichher Betriebe tätig ie Sozialdemokraten wollen diese Personen auch in

le den Ortskrankenkassen angehören lassen.

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»dnmals die Koniirutiton Trager der Krautken isfionsfassung für

nachzuwel?en.

246 fann der Bundesrat den Landkrantenkta}jen zuweisen, die vor diejem

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¡icht kraft Geseßzes yersficheru naspflichtig waren. Be C K E 0s ldemoltraten beantragen, diejen Passus Ju 1treicen.

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rwertigste Reclt bringe. Die Aniräge werden abgelehnt. Nach Annahme der | fassung wird gegen 7 Uhr Mittwoch 1 Uhr vertagt.

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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 70. Sizung vom 9. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr.

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(Bericht von Wolffs TelegraphischWem Burcau.)

| Ueber den Beginn der Sißzung Nummer d. Bl. berichtet worden.

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Das Haus seßt die erste Beratung des Entwurfs eines

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Abg. Waldstein (fortschr. Bolksp.) :

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verwaltung dafür, daß sle meinen Wunsch bezüglih der Beförderung der dänischen Post

erfüllt hat. Zu begrüßen ist auch dit von Altona. ; Altonaer Verbindunasbahn zuungunsten

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Es verlautet, daß die Zugfolge

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werden soll. Ich möchte den Minister dringend bitten, dieses

von der Stadt Altona abzuwenden. Wenn die

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Altona-Hauptbahnhof durchg wenigstens bis

Berlin müßte Morgen: dringend am Sonnabend nötig. Die Luftlinie von die Fahrstrecke dagegen 188 km. Hier reicht werden.

Abg. Dr. Schepp (fortshr. Volksp.) :

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werden. Sehr zu wünschen wäre halter und Stettiner Bahnhof. großen Berkehr

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